Zusammenarbeit zwischen Betriebsärzten und der Rentenversicherung im Reha-Prozess

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1 Zusammenarbeit zwischen Betriebsärzten und der Rentenversicherung im Reha-Prozess Ärztliche Fortbildungsveranstaltung für Betriebs- und Werksärzte Verona Becker Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

2 Rehabilitationsleistungen des Rentenversicherungsträgers Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Sonstige Leistungen zur Teilhabe Ergänzende Leistungen 2

3 Voraussetzungen für Rehabilitationsleistungen versicherungsrechtliche Voraussetzungen 11 SGB VI und persönliche Voraussetzungen 10 SGB VI und keine Ausschlussgründe 12 SGB VI 3

4 o d e r Versicherungsrechtliche Voraussetzungen für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bei langjährig (15 Jahren) Versicherten bei Rentenbezug wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 6 aus 24 Monate innerhalb von zwei Jahren nach Ausbildungsende wurde versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen oder nach einer solchen Beschäftigung bis zum Antrag arbeitsunfähig oder arbeitslos gewesen sind verminderte Erwerbsfähigkeit liegt vor oder ist zu erwarten und fünf Jahre Pflichtbeiträge liegen vor 4

5 Persönliche/medizinische Voraussetzungen Rehabilitationsbedürftigkeit, wenn Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist Rehabilitationsfähigkeit, wenn Versicherter in der Lage ist, aktiv an der Rehabilitation mitzuwirken Positive Rehabilitationsprognose: durch die Rehabilitation ist voraussichtlich eine wesentliche Besserung bzw. Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit zu erreichen 5

6 Zuständigkeitsklärung, vgl. 14 SGB IX Feststellung der Zuständigkeit: Der Rehabilitationsträger stellt innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang fest, ob er zuständig ist. Ist der Rehabilitationsträger nicht zuständig, leitet er den Antrag an den vermeintlich zuständigen Träger unverzüglich weiter. Feststellung des Rehabilitationsbedarfs: Ist eine Begutachtung erforderlich, ist darauf hinzuwirken, dass diese innerhalb von zwei Wochen nach Beauftragung erfolgt. Entscheidung über den Antrag: Kann der Rehabilitationsbedarf anhand der vorliegenden Unterlagen festgestellt werden, ist über den Antrag innerhalb von drei Wochen nach Eingang zu entscheiden. Ist ein Gutachten erforderlich, hat die Entscheidung innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen des Gutachtens zu ergehen. 6

7 Umfang und Ort der Leistungen Entscheidung des RV-Trägers über Leistungsumfang (Art, Dauer, Beginn und Ausführung) und Ort nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit 7

8 Wunsch- und Wahlrecht Berücksichtigung berechtigter Wünsche bezogen auf den Ort oder eine bestimmte Rehabilitationseinrichtung sowie in zeitlicher Hinsicht, sofern mit den medizinischen Anforderungen und dem Erreichen des Rehabilitationszieles vereinbar ( 9 SGB IX) 8

9 Sonstige Leistungen Leistungen zur Eingliederung in das Erwerbsleben medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit (für Versicherte, die besonders gesundheitsgefährdende Beschäftigung ausüben) Nach- und Festigungskuren wegen Geschwulsterkrankungen Stationäre Kinderheilbehandlungen Zuwendungen für Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern zur einheitlichen Gewährung der Leistungen wurden Gemeinsame Richtlinien verabschiedet 9

10 Ergänzende Leistungen Übergangsgeld Beiträge zur Sozialversicherung Rehabilitationssport/Funktionstraining Reisekosten Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten 10

11 Eignungsabklärung und Arbeitserprobung/ MBOR Auswahlverfahren im Rahmen des Reha-Assessment, z. B. Abklärung der beruflichen Eignung Gezielte Arbeitserprobung Psychologische Leistungsdiagnostik im Rahmen der medizinischen Rehabilitation möglich 11

12 Dauer der medizinischen Rehabilitation grundsätzlich drei Wochen länger, wenn medizinisch erforderlich (z. B. bei Suchterkrankungen) bei Kinderheilbehandlungen 4 Wochen psychosomatische Rehabilitation 5 Wochen Wiederholung ist nicht vor Ablauf von vier Jahren möglich, es sei denn, dies ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich 12

13 Angebote nach medizinischer Rehabilitation Rehabilitationssport ( z.b. Teilnahme an ambulanten Herzsportgruppen) Funktionstraining (z. B. bei Rheuma) Nachsorgeleistungen bei z.b. orthopädischen Erkrankungen 13

14 Stufenweise Wiedereingliederung durch 28 SGB IX ist analog zum Leistungsrecht der Krankenversicherung auch für die RV-Träger Möglichkeit der stufenweise Wiedereingliederung vorgesehen schonendes Heranführen der Versicherten an ihren bisherigen Arbeitsplatz bei zwar fortdauernder Arbeitsunfähigkeit, aber nach ärztlicher Feststellung vorliegender Teilarbeitsfähigkeit ab Möglichkeit der Einleitung nach Rehabilitation durch Krankenversicherung zu Lasten der Rentenversicherung 14

15 Präventionsleistungen in der Rentenversicherung Prävention ist: Vorbeugung jede Maßnahme, die eine Beeinträchtigung der Gesundheit (Krankheit, Verletzung) verhindern, verzögern kann oder weniger wahrscheinlich werden lässt 15

16 Voraussetzungen für Präventionsleistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Ausübung einer besonders gesundheitsgefährdenden, die Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflussende Beschäftigung, also z. B. auch einer Beschäftigung mit besonderen psychischen Belastungen aufgrund der Art der Tätigkeit oder eventueller weiterer negativer Kontextfaktoren Vorliegen erster gesundheitlicher Störungen allerdings noch ohne wesentlichen Krankheitswert 16

17 Definition Erste gesundheitliche Beeinträchtigungen beginnende Funktionsstörungen der Bewegungsorgane beginnende Funktionsstörungen innerer Organe psychische Beeinträchtigungen Warnsignale/ erste Störungen auffällige Au-Zeiten auffällige Medikation langfristige oder rezidivierende Schmerzproblematik Probleme mit Gewicht/Stoffwechsel Belastende Einflussfaktoren aus dem Arbeitsumfeld Arbeitsinhalte (Art und Umfang der Tätigkeit, z. B. starke körperl. Belastung) Arbeitsumgebung (z. B. Hitze, Strahlung, Lärm) Arbeitsorganisation (z. B. Arbeitszeit, Arbeitsabläufe, Schichtarbeit) Arbeitsmittel (z. B. Bildschirmtätigkeit) psycho-soziale Komponenten (z. B. Führungsstil, Betriebsklima) 17

18 Ziele der Prävention Regeneration - körperliche Erholung und Entspannung; - traditionelle Lösung, vor allem für Versicherte mit körperlich sehr fordernden Berufen (z.b. in Bergbau und Schwerindustrie) Lebensstiländerung - Vorbeugung von Zivilisationskrankheiten durch Bewegung Sport ist kein Mord - gesunde ausgewogene Ernährung - Erlernen von Entspannungstechniken Hauptziel der Prävention innerhalb der GRV: Die Präventionsleistung soll auf die gesundheitliche Verfassung sowie die individuelle Lebensführung der Teilnehmer einwirken und zur besseren Bewältigung der Anforderungen im Arbeits- und Berufslebens führen. Grundsatz: Prävention vor Rehabilitation 18

19 Ziele der Prävention innerhalb der GRV Förderung von Motivation und Aktivität bezüglich eines eigenverantwortlichen und gesundheitsbewussten Verhaltens Erwerb von Strategien zum Umgang mit körperlicher und psychischer Anspannung Förderung der Stress- und Konfliktbewältigungsfähigkeit am Arbeitsplatz Förderung von Bewegung und Körperwahrnehmung Förderung von Kompetenz und Bewältigung von Schmerzen und Befindlichkeitsstörungen 19

20 Vorteile für Teilnehmer Frühzeitige, präventiv-therapeutische Intervention Abbau gesundheitlicher Risiken Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit nachhaltige, gesundheitsrelevante Verhaltensänderung Verbesserung der Gesundheitskompetenz Erhalt der Erwerbsfähigkeit für Arbeitgeber Erhalt bzw. Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter, auch gerade der älteren Arbeitnehmer Anwesenheitsverbesserung (weniger Au-Zeiten, keine längere Reha) Weiterbeschäftigung qualifizierter Mitarbeiter bei älter werdender Belegschaft bei zunehmendem Fachkräftemangel 20

21 Grundlage der Präventionsleistung Grundlage - Rahmenkonzept zur Umsetzung der medizinischen Leistungen zur Prävention und Gesundheitsförderung nach 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI persönliche Voraussetzungen für Präventionsleistungen Ziele der Prävention Inhalte und Ablauf der Präventionsleistung Form der Leistungserbringung Strukturen Qualitätssicherung Zugang und Vernetzung mit anderen Strukturen 21

22 Ziele der Prävention innerhalb der GRV Förderung von Motivation und Aktivität bezüglich eines eigenverantwortlichen und gesundheitsbewussten Verhaltens Erwerb von Strategien zum Umgang mit körperlicher und psychischer Anspannung Förderung der Stress- und Konfliktbewältigungsfähigkeit am Arbeitsplatz Förderung von Bewegung und Körperwahrnehmung Förderung von Kompetenz und Bewältigung von Schmerzen und Befindlichkeitsstörungen 22

23 Aufbau der Präventionsleistung nach Rahmenkonzept Präventionsleistungen sind grundsätzlich modularisiert und umfassen drei inhaltlich aufeinander aufbauende Phasen: (a) die Initialphase (b) die Trainingsphase (c) die Eigenaktivitätsphase (d) den Auffrischungstag (a),(b) und(d) in stationären oder ambulanten Rehabilitationseinrichtungen multiprofessionell erbracht Finanzierung durch GRV (c) liegt in Eigenverantwortung der Betroffenen mit dem Ziel, das Gelernte zur Verhaltens- und Lebensstiländerung im Alltag umzusetzen 23

24 Aufbau der Präventionsleistung in der GRV Kurze stationäre oder ganztags/ambulante Initialphase 3 bis 5 Tage Mehrwöchige berufsbegleitende ambulante Trainingsphase 8 bis 12 Wochen Mehrmonatige Eigeninitiativphase ca. 6 Monate Auffrischungstag/e 1 bis 2 Tage 24

25 Ergänzende Leistungen bei Präventionsleistungen - Reisekosten - Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten 25

26 Fazit Prävention und neue Ansätze in der med. Rehabilitation (z. B. MBOR, Nachsorge) können die Erwerbsfähigkeit individuell stabilisieren oder wiederherstellen Weiterbildungsmaßnahmen oder Hilfen im Arbeitsleben können die Erwerbsfähigkeit trotz gesundheitlicher Handicaps ermöglichen (Inklusion) Information über mögliche Leistungen und individuelle Beratung im Einzelfall hilft den Betrieben Arbeitsplätze zu sichern und wertvolle Arbeitskräfte zu halten. Vernetzung und Kooperation von Leistungsträgern (z. B. Rentenversicherer, Krankenkassen, Integrationsämter), Sozialpartnern und Betrieben schafft regionale Kompetenzzentren für Beschäftigung. f 26 26

27 Mit Prävention und Rehabilitation langfristig fit für den Job! 27

28 Links ge/formularpakete/versicherte_rehabilitation/formularpaket%20praevention.html 01_versicherte/03_reha/_DRV_Paket_Rehabilitation_%20Med_Rehabilitation.html ntraege/aerzte/betriebs_werksaerzte_node.html

29 Zusammenarbeit zwischen Betriebsärzten und der Rentenversicherung im Reha-Prozess Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Verona Becker Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland Abteilung Strategie und Vertragsmanagement Teilhabe Telefon: Fax:

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