Position. Steuerpolitik für Wachstum und Chancen. Stand: Oktober 2016
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- Gabriel Diefenbach
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1 Position Steuerpolitik für Wachstum und Chancen Stand: Oktober
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3 Position Steuerpolitik - für Wachstum und Chancen vbw Oktober 2016 Vorwort Vorwort Ein besseres, chancenorientiertes Steuerrecht Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert und bürokratisch. Die hohe Steuerlast engt den unternehmerischen Mittelstand und die Arbeitnehmer ein und benachteiligt Unternehmen im internationalen Vergleich. So geht es nicht weiter muss das Steuersystem in Deutschland einfacher, leistungsgerechter und international wettbewerbsfähig sein. Die nächsten Jahre sind eine gute Zeit, um das Steuerrecht zukunftsgerecht zu entwickeln. Denn das Steueraufkommen steigt schon seit Jahren und nach der Prognose auch weiter stark. Und in den letzten Jahren wurden Steuerverfahren verbessert und gerade auf internationalem Feld schwierige, mit Steuerausfällen verbundene Baustellen abgeschlossen. Jetzt kann der Staat seine Ansprüche an Bürger und Unternehmen zurückschrauben und neuen Freiraum für privaten Erfolg schaffen. Zukunftsgerechte Steuerpolitik, die den Staat und die Gesellschaft zusammenhält, orientiert sich an verständlichen Maßgaben, denen sich konkrete, für den Einzelnen und die Gesellschaft wichtige Anliegen zuweisen lassen. Und sie formuliert Prinzipien zur sachgerechten Verwendung der Steuermittel. Die vorliegende Position führt auf, welche Maßnahmen dazu ergriffen werden müssen. Bertram Brossardt 28. Oktober 2016
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5 Position Steuerpolitik - für Wachstum und Chancen vbw Oktober 2016 Inhalt Inhalt Leitlinien zukunftsgerechter Steuerpolitik Entlasten und vorsorgen Schädliche Lasten vermeiden Investieren International Maß halten und Interessen wahren Steuerrecht und Besteuerungspraxis verbessern Solide wirtschaften Ansprechpartner / Impressum... 15
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7 Position Steuerpolitik für Wachstum und Chancen vbw Oktober 2016 Leitlinien zukunftsgerechter Steuerpolitik 1 Leitlinien zukunftsgerechter Steuerpolitik Unsere Positionen zusammengefasst Die Perspektiven für Vorsorge, Investitionen und Vermögensaufbau werden durch Steuersenkung und gezielte Förderung verbessert. Steuererhöhungen werden ausgeschlossen, auf ertragsfremde und unangemessene Lasten wird verzichtet. Die Steuerpolitik sorgt für Impulse, die ein zukunftsorientiertes Investitions- und Innovationsgeschehen begünstigen und investitionshemmende Verwerfungen abbauen. Internationale Maßnahmen gegen legale Steuergestaltungen werden maßvoll und standortgerecht umgesetzt; dazu werden zwischenstaatliche Streitbeilegungsmechanismen geschaffen. Das Steuerrecht wird vereinfacht, steuerliche Verfahren werden verkürzt, die Rechtssicherheit im Steuerrecht wird sowohl auf nationaler Ebene als auch zwischenstaatlich ausgebaut. Die Haushaltspolitik setzt vorrangig auf Ausgabendisziplin und Zukunftsinvestitionen. Fehlanreize in den Finanzausgleichssystemen von Bund und Ländern werden ausgeräumt.
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9 Position Steuerpolitik für Wachstum und Chancen vbw Oktober 2016 Entlasten und vorsorgen 3 1 Entlasten und vorsorgen Steuerlast abbauen, dem Vermögensaufbau und der Vorsorge Vorfahrt geben Der Einkommensteuertarif wird korrigiert, und zwar durch Abbau des Mittelstandsbauches, Verlängerung der Zone des progressiven Anstiegs und Verschiebung des Eintrittspunktes des Spitzensteuersatzes nach hinten. Das und die automatische Korrektur der Kalten Progression sorgen dafür, dass das Prinzip der Leistungsfähigkeit im Steuerrecht besser zum Tragen kommt, Leistung sich wieder stärker lohnt und der Einzelne eher in der Lage ist, in die Zukunft zu investieren und für sie vorzusorgen. Die energetische Gebäudesanierung wird für eigengenutzte und vermietete Immobilien steuerlich gefördert, und zwar indem über zehn Jahre jeweils zehn Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Das Steuerrecht gibt Impulse für die Eigenheimbildung. Die steuerlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge werden verbessert. Zunächst werden steuerliche Hindernisse und Nachteile abgebaut. Insbesondere wird der mit sechs Prozent deutlich zu hohe steuerliche Rechnungszins nah an dem niedrigeren für die Handelsbilanz festgelegten Zins ausgerichtet. Die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung werden weiterentwickelt. Dazu wird der Steuerfreibetrag vom 360 Euro deutlich angehoben.
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11 Position Steuerpolitik für Wachstum und Chancen vbw Oktober 2016 Schädliche Lasten vermeiden 5 2 Schädliche Lasten vermeiden Auf Steuererhöhungen sowie unangemessene und ertragsfremde Lasten verzichten Steuern werden auch künftig nicht erhöht. Das gilt für Überlegungen zur Erhöhung der Energiesteuer bei sinkenden Energiepreisen ebenso für die Steuerlast erhöhende Eingriffe in bestehende Regelungen, etwa Einschränkungen beim Betriebsausgabenabzug oder ökologisch motivierte neue Steuerlasten. Es gilt gleichermaßen für andere Überlegungen zur Anhebung von Steuern. Neue Steuern werden nicht eingeführt. Das gilt insbesondere auch für die Finanztransaktionsteuer, eine Vermögensteuer oder eine Robotersteuer. Die Hinzurechnung von Fremdkapitalfinanzierungskosten in der Gewerbesteuer fällt weg. Der Hebesatzwettbewerb wird als konstruktives Element guter Standortpolitik angenommen. An der Abgeltungsteuer wird festgehalten, um die Substanzbesteuerung auf verzinsliche Anlagen, durch die es aufgrund der Kombination von Niedrig- bzw. Negativzins und Inflation kommt, nicht weiter auszuweiten. Die Bankenabgabe wird als Betriebsausgabe anerkannt. Die Erbschaftsteuer wird langfristig abgeschafft.
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13 Position Steuerpolitik für Wachstum und Chancen vbw Oktober 2016 Investieren 7 3 Investieren Impulse für unternehmerische Investitionen und Innovationen setzen, Hindernisse abbauen Durch eine steuerliche Forschungsförderung wird unser Land für innovative, investitionsstarke kleine und große Unternehmen aufgewertet. Dazu wird eine Steuergutschrift von 10 Prozent auf unternehmerische Ausgaben für Forschung und Entwicklung eingeführt. Steuerrechtliche Hindernisse für Wagniskapitalfinanzierungen werden abgebaut. Die Steuerfreiheit für Sanierungsgewinne wird wieder in das Einkommen- und das Gewerbesteuergesetz aufgenommen. Um ertragsteuerliche Hürden im Binnenmarkt zu senken, entwickelt die EU die Rechtsgrundlage für eine gemeinsame konsolidierte Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer. Um umsatzsteuerliche Hindernisse im Binnenmarkt abzubauen, wird das europäische Mehrwertsteuerregime von historischen Ausnahmeregelungen befreit und konsequent am Bestimmungslandprinzip ausgerichtet. Der Vollzug wird vereinfacht. Satzbedingte Wettbewerbsverzerrungen werden vermieden. Umsatzsteuerliche Privilegien auf gleichen Märkten, speziell für öffentliche gegenüber privaten Unternehmen, werden wirksam ausgeschlossen. Die Belastung privater Investitionen mit Umsatzsteuer wird verringert, indem im Zusammenhang mit der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen EU-weiten Harmonisierung der Mehrwertsteuersätze der Normalsatz aufkommensneutral gesenkt wird.
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15 Position Steuerpolitik für Wachstum und Chancen vbw Oktober 2016 International Maß halten und Interessen wahren 9 4 International Maß halten und Interessen wahren Internationale Maßnahmen gegen legale Steuergestaltung zielgerichtet und standortgerecht umsetzen Im Zuge der Umsetzung von OECD-Vereinbarungen zu Maßnahmen gegen legale steuerliche Gestaltungen durch multinationale Unternehmen wird nur gegen Gestaltungsmöglichkeiten vorgegangen, die mit guten Gründen als unerwünscht eingestuft werden können; schädliche Nebenwirkungen auf steuerehrliche Unternehmen werden vermieden. Drohende Doppelbesteuerung wird verhindert. Dafür werden international verbindliche Streitbeilegungsmechanismen eingerichtet. Um Schutzinteressen unserer Unternehmen nachzukommen, wird dem Ziel der Europäischen Kommission, auf einzelne Länder bezogene Steuerdaten internationaler Unternehmen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, nicht nachgegeben.
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17 Position Steuerpolitik für Wachstum und Chancen vbw Oktober 2016 Steuerrecht und Besteuerungspraxis verbessern 11 5 Steuerrecht und Besteuerungspraxis verbessern Steuerrecht vereinfachen, Verfahren beschleunigen, Rechtssicherheit ausbauen Die Grundsteuer wird auf Basis einer flächenbasierten Bemessungsgrundlage reformiert. Damit werden außerordentlich hoher Bürokratieaufwand und jahrelange weitere Reformverzögerungen ebenso vermieden wie neue Verwerfungen im Länderfinanzausgleich. Die Verbindliche Auskunft zu Steuersachverhalten wird um einen Rechtsanspruch auf zeitnahe Erteilung ergänzt und die Anwendbarkeit auch für bereits verwirklichte Dauersachverhalte gewährt. Kostenseitig wird auf einen am Verwaltungsaufwand orientierten Gebührenersatz umgestellt. Der auf lohnsteuerliche Fragen bezogenen Anrufungsauskunft wird Bindungswirkung auch für das Veranlagungsverfahren des Mitarbeiters gegeben. Anzeige- und Berichtspflichten werden praxisgerecht weiterentwickelt. Steuerverfahren werden beschleunigt, die Zeitnahe Betriebsprüfung wird eingeführt, Aufbewahrungsfristen werden verkürzt. Steuernach- und -rückzahlungen werden marktgerecht verzinst. Von der europäischen Ebene veranlassten, mit dem europäischen Beihilferecht begründeten, gegebenenfalls über etliche Jahre rückwirkenden Eingriffen in rechtswirksame allgemeingesetzliche Vorschriften zu Lasten gutgläubiger Steuerpflichtiger wird entgegengewirkt. Dazu wird für schwer als beihilferelevant erkennbare Fälle und für Härtefälle ein Vertrauenstatbestand geschaffen. Praxisrelevante Konflikte des deutschen Steuerrechts mit europäischen Grundfreiheiten und dem Beihilferecht werden aufbereitet, damit verbundene unsystematische Eingriffe zu Lasten deutscher Steuerzahler und Inländerdiskriminierung werden ausgeräumt.
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19 Position Steuerpolitik für Wachstum und Chancen vbw Oktober 2016 Solide wirtschaften 13 6 Solide wirtschaften Haushaltspolitik auf Konsolidierung und öffentliche Investitionen ausrichten Öffentliche Konsumaufgaben werden konsequent auf Effizienz überprüft und auf das Notwendige zurückgeführt. Investitionsausgaben werden nachhaltig entwickelt und haushaltsrechtlich abgesichert. Dazu gehören anwachsende Investitionsansätze in der mittelfristigen Finanzplanung, die Einführung der Pkw-Maut und der Ausbau der Potenziale von PPP-Modellen für öffentliche Investitionsvorhaben. Ausgeräumt werden Strukturverwerfungen, die sich aus Fehlanreizen in den föderalen Ausgleichssystemen ergeben.
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21 Position Steuerpolitik für Wachstum und Chancen vbw Oktober 2016 Ansprechpartner / Impressum 15 Ansprechpartner Dr. Benedikt Rüchardt Abteilung Wirtschaftspolitik Telefon Telefax benedikt.ruechardt@vbw-bayern.de Impressum Alle Angaben dieser Publikation beziehen sich grundsätzlich sowohl auf die weibliche als auch auf die männliche Form. Zur besseren Lesbarkeit wurde meist auf die zusätzliche Bezeichnung in weiblicher Form verzichtet. Herausgeber: vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Max-Joseph-Straße München vbw September 2016
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