Rechtliche Rahmenbedingungen für ein Engagement in den Golfstaaten

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1 Rechtliche Rahmenbedingungen für ein Engagement in den Golfstaaten Marcel Trost Rechtsanwalt Bankkaufmann NUMOV e.v. Frankfurt, 21. November 2013

2 WZR Rechtliche Rahmenbedingungen für ein Engagement in den Golfstaaten Seite 2

3 WZR Rechtliche Rahmenbedingungen für ein Engagement in den Golfstaaten Seite 3

4 Inhalt I. Einleitung II. Gesellschafts- und Investitionsrecht III. Steuerrecht IV. Arbeitsrecht V. Gerichtsverfahren und Durchsetzung von Ansprüchen WZR Rechtliche Rahmenbedingungen für ein Engagement in den Golfstaaten Seite 4

5 I. Einleitung Saudi-Arabien Sharia ist Quelle der Gesetzgebung Bahrain Oman Katar Kuwait VAE Sharia ist Quelle der Gesetzgebung Sharia ist Quelle der Gesetzgebung Duale Rechtsordnung aus weltlichem und islamischen Recht Duale Rechtsordnung aus weltlichem und islamischen Recht Duale Rechtsordnung aus weltlichem und islamischen Recht WZR Rechtliche Rahmenbedingungen für ein Engagement in den Golfstaaten Seite 5

6 Inhalt I. Einleitung II. Gesellschafts- und Investitionsrecht III. Steuerrecht IV. Arbeitsrecht V. Gerichtsverfahren und Durchsetzung von Ansprüchen WZR Rechtliche Rahmenbedingungen für ein Engagement in den Golfstaaten Seite 6

7 II. Gesellschafts- und Investitionsrecht Repräsentanzbüro (Representative Office) Vorteile Schnelle Gründung Nachteile Keine eigenständige Gesellschaftsform Ggf. National Service Agent erforderlich Keine aktive Gewerbeerlaubnis Tätigkeit ist im Wesentlichen auf Werbung und Akquisition beschränkt Kein Importgeschäft, keine eigene Fakturierung zulässig WZR Rechtliche Rahmenbedingungen für ein Engagement in den Golfstaaten Seite 7

8 II. Gesellschafts- und Investitionsrecht Zweigniederlassung (Branch) Vorteile Schnelle Gründung Eigene Gewerbeerlaubnis Nachteile Keine eigenständige Gesellschaftsform Erlaubte Tätigkeiten zeitlich und inhaltlich begrenzt ggf. National Service Agent erforderlich Unbeschränkte Haftung der ausländischen Gesellschaft keine Möglichkeit der Ausnutzung von Steuervorteilen WZR Rechtliche Rahmenbedingungen für ein Engagement in den Golfstaaten Seite 8

9 II. Gesellschafts- und Investitionsrecht Gründung einer Gesellschaft (Onshore) Vorteile Nachteile Umfassende (örtliche und inhaltliche) Gewerbeerlaubnis Eigenständige Gesellschaftsform Haftungsbeschränkung möglich Ausnutzung steuerlicher Vorteile (Mehrheits-) Beteiligung eines lokalen Partners erforderlich ggf. National Service Agent erforderlich Lange Gründungsdauer WZR Rechtliche Rahmenbedingungen für ein Engagement in den Golfstaaten Seite 9

10 II. Gesellschafts- und Investitionsrecht Rechte des ausländischen Minderheitsgesellschafters (am Beispiel VAE) Mögliche gesellschaftsvertragliche Gestaltungen: Recht zur Bestellung des Geschäftsführers Sperrminorität Abweichende Gewinn- und Verlustbeteiligung Side Agreements Beschränkung der Rechte der emiratischen Anteilsinhaber durch Nebenabreden - z.b. Treuhandvereinbarung - grundsätzlich möglich (aber: keine Außenwirkung!) o Beachte: Umgehungen verboten ( Antisponsoring Law ) o Durchsetzbarkeit unsicher; hohe Strafen WZR Rechtliche Rahmenbedingungen für ein Engagement in den Golfstaaten Seite 10

11 II. Gesellschafts- und Investitionsrecht Besonderheiten bei Investitionen in Saudi-Arabien: Ausländer können bis zu 100% an saudi-arabischen Kapitalgesellschaften halten, sofern sich nicht aus der sog. Negativliste etwas anderes ergibt! Danach Verbot jeglicher Beteiligung an folgenden Unternehmen (u.a.): Ölförderung Versorgung der Armee Waffenproduktion Immobilienerwerb in Mekka und Medina Beförderung am Boden Verlagswesen Investment licence durch die SAGIA (Saudi Arabian General Investment Authority) erforderlich ( Mindestinvestitionssumme bei Industrieprojekten: 1 Mio. SAR (ca. 200 TEU) WZR Rechtliche Rahmenbedingungen für ein Engagement in den Golfstaaten Seite 11

12 II. Gesellschafts- und Investitionsrecht Gründung einer Gesellschaft in einer Freihandelszone (Free Zone) Vorteile Nachteile Eigenständige Gesellschaftsform 100-prozentige Beteiligung von Ausländern zulässig Keine (inländischen) Steuern Konzentration der Free Zone auf ähnliche Tätigkeiten Lizenz auf Free Zone und zugelassene Tätigkeiten beschränkt Nicht alle Tätigkeiten in Free Zones zugelassen / möglich ggf. Büro und Angestellte vor Ort erforderlich WZR Rechtliche Rahmenbedingungen für ein Engagement in den Golfstaaten Seite 12

13 II. Gesellschafts- und Investitionsrecht Gründung einer Gesellschaft (Beispiel: VAE) Gesellschaftsformen: vergleichbar mit Onshore PartG, KG, Joint-Venture GmbH, AG, KGaA Anteil emiratischer Staatsangehöriger an einer Gesellschaft mind. 51% Limited Liability Company (LLC): Vergleichbar mit GmbH Mindestkapital: Ausstattung mit dem für die Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Kapital Free Zone Gesellschaftsformen: Free Zone Establishment (FZE) (mind. 1 Anteilseigner) Free Zone Company (FZCO) (mind. 2 Anteilseigner) 100 % Beteiligung von Ausländern möglich Mindestkapital deutlich höher (i.d.r. zwischen AED ,- und AED 1 Mio.) Garantierte Steuerfreiheit für bis zu 50 Jahre WZR Rechtliche Rahmenbedingungen für ein Engagement in den Golfstaaten Seite 13

14 II. Gesellschafts- und Investitionsrecht Free Zones in Dubai Jebel Ali Free Zone Dubai Media City Dubai Health Care City DIFC (Dubai International Financial Centre) WZR Rechtliche Rahmenbedingungen für ein Engagement in den Golfstaaten Seite 14

15 Inhalt I. Einleitung II. Gesellschafts- und Investitionsrecht III. Steuerrecht IV. Arbeitsrecht V. Gerichtsverfahren und Durchsetzung von Ansprüchen WZR Rechtliche Rahmenbedingungen für ein Engagement in den Golfstaaten Seite 15

16 III. Steuerrecht Besteuerung von (ausländischen) Personen und Gesellschaften Staat ESt KSt Anmerkungen Bahrain 0 % 0 % Katar 10 % 10 % 5 % Quellensteuer für Lizenzen und Dienstleistungen 7 % u.a. für Zinsen und Kommissionen Kuwait 0 % 15 % Oman 0 % 12 % Freibetrag: ca Euro Saudi-Arabien 20 % 20 % Zahlungen in das Ausland unterliegen der Quellensteuer i.h.v % VAE 0 % 0 % Gesetze sehen Steuerpflicht vor, werden praktisch aber nicht angewendet Freihandelszonen 0 % 0 % Garantien für Steuerfreiheit (i.d.r Jahre) WZR Rechtliche Rahmenbedingungen für ein Engagement in den Golfstaaten Seite 16

17 III. Steuerrecht Besteuerung von Gesellschaften in Deutschland Unbeschränkte Steuerpflicht Eine Gesellschaft ist in Deutschland unbeschränkt, d.h. mit ihrem Welteinkommen steuerpflichtig, wenn sie ihren Sitz oder den Ort ihrer Geschäftsleitung in Deutschland hat. Sitz ( 11 AO): Bestimmung nach formalen Kriterien: Satzung, Gesellschaftsvertrag, Gesetz Geschäftsleitung ( 12 AO): Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung, also der Ort, an dem die Entscheidungen der Geschäftsführung tatsächlich getroffen werden. Beschränkte Steuerpflicht Körperschaften ohne Geschäftsleitung oder Sitz im Inland, soweit sie inländische Einkünfte im Sinne von 49 EStG erzielen ( 2 KStG). WZR Rechtliche Rahmenbedingungen für ein Engagement in den Golfstaaten Seite 17

18 III. Steuerrecht VAE Kuwait Saudi-Arabien Bahrain Katar Oman DBA (+) Anrechnungsmethode! DBA-Schutz läuft aus deutscher Sicht in vielen Fällen leer! Wettbewerbsnachteil ggü. anderen EU-Staaten DBA (+) Freistellungsmethode! Entspricht weitestgehend dem DBA-MA der OECD DBA (+) ABER: Betrifft nur Besteuerung von Unternehmen und AN der Luftfahrtbranche DBA (-) Nationale Maßnahmen greifen: Steueranrechnung oder Abzug DBA (-) Nationale Maßnahmen greifen: Steueranrechnung oder Abzug (Verhandlungen über DBA laufen derzeit) DBA (-) Nationale Maßnahmen greifen: Steueranrechnung oder Abzug WZR Rechtliche Rahmenbedingungen für ein Engagement in den Golfstaaten Seite 18

19 III. Steuerrecht Vermeidung der Doppelbesteuerung im Falle eines DBA durch: Freistellungsmethode Ausnahme des Steuergutes aus der inländischen Bemessungsgrundlage. Auch ausländische Verluste bleiben unberücksichtigt. Progressionsvorbehalt: Berücksichtigung ausländischer Einkünfte bei der Bestimmung des Steuersatzes bezüglich inländischer Einkünfte. Ergebnis: Abschließende Belastung auf Steuerniveau des Quellenstaates. oder Anrechnungsmethode Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuer auf die inländische Steuer Steueraufteilung zwischen Ansässigkeits- und Quellenstaat Anrechnung max. bis Anrechnungshöchstbetrag Ergebnis: Mindestbelastung auf inländischem Steuerniveau WZR Rechtliche Rahmenbedingungen für ein Engagement in den Golfstaaten Seite 19

20 Inhalt I. Einleitung II. Gesellschafts- und Investitionsrecht III. Steuerrecht IV. Arbeitsrecht V. Gerichtsverfahren und Durchsetzung von Ansprüchen WZR Rechtliche Rahmenbedingungen für ein Engagement in den Golfstaaten Seite 20

21 IV. Arbeitsrecht In vielen Staaten: Sponsorship-System Sowohl bei der Entsendung als auch bei der eigenständigen Arbeitssuche! In einigen Staaten soll der Anteil der einheimischen Bevölkerung in der Privatwirtschaft erhöht werden (insb. in Saudi-Arabien) Teilw. Quoten für den Anteil einheimischer Arbeitnehmer! WZR Rechtliche Rahmenbedingungen für ein Engagement in den Golfstaaten Seite 21

22 Inhalt I. Einleitung II. Gesellschafts- und Investitionsrecht III. Steuerrecht IV. Arbeitsrecht V. Gerichtsverfahren und Durchsetzung von Ansprüchen WZR Rechtliche Rahmenbedingungen für ein Engagement in den Golfstaaten Seite 22

23 V. Gerichtsverfahren und Anspruchsdurchsetzung Gerichtsverfahren vermeiden! i.d.r. langwierige Verfahren Häufig wird die Sharia zur Auslegung von Gesetzen bzw. Bildung von Analogien herangezogen In Saudi-Arabien muss sich die Gültigkeit aller Normen an der Sharia messen lassen! Daher: umfassende vertragliche und auslegungsfeste Regelungen erforderlich! WZR Rechtliche Rahmenbedingungen für ein Engagement in den Golfstaaten Seite 23

24 V. Gerichtsverfahren und Anspruchsdurchsdurchsetzung Vollstreckung und Anerkennung deutscher zivilrechtlicher Urteile VAE Kuwait Saudi-Arabien Bahrain Katar Vollstreckung (-), da Gegenseitigkeit mit Deutschland nicht staatsvertraglich verbürgt Vollstreckung grds.(+) Gegenseitigkeit mit Deutschland verbürgt Vollstreckung (-), da keine Gegenseitigkeit mit Deutschland und Sharia- Vorbehalt Vollstreckung grds. (+) Gegenseitigkeit mit Deutschland verbürgt Vollstreckung grds. (+) Gegenseitigkeit mit Deutschland verbürgt Oman Vollstreckung wohl (-), da Gegenseitigkeit mit Deutschland n. Rechtsprechung d. omanischen Kassationshofs nicht verbürgt WZR Rechtliche Rahmenbedingungen für ein Engagement in den Golfstaaten Seite 24

25 V. Gerichtsverfahren und Anspruchsdurchsdurchsetzung Schiedsgericht (als Alternative zu einem staatlichen Gericht) Vertraulichkeit Vorteile Spezielle Fachkenntnis des Schiedsrichters Kein Anwaltszwang Schiedsgericht als neutrales Forum bei Sachverhalten mit grenzüberschreitendem Charakter Hohe Flexibilität des Verfahrens Endgültigkeit des Schiedsspruchs/keine Präzedenzwirkung Erleichterte Vollstreckbarkeit Nicht immer Unparteilichkeit des Schiedsrichters Nur begrenzte Überprüfbarkeit eines Schiedsspruchs Effizienz ist von der Kooperationsbereitschaft der Parteien abhängig Hohe Kosten Nachteile WZR Rechtliche Rahmenbedingungen für ein Engagement in den Golfstaaten Seite 25

26 V. Gerichtsverfahren und Anspruchsdurchsdurchsetzung Vollstreckung und Anerkennung ausländischer Schiedssprüche Sämtliche GCC-Länder sind dem New Yorker UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom beigetreten Bahrain (seit 1988) Katar (seit 2002) Kuwait (seit 1978) Oman (seit 1999) Saudi-Arabien (seit 1994) VAE (seit 2006) Deutsche Schiedssprüche somit grundsätzlich vollstreckungsfähig WZR Rechtliche Rahmenbedingungen für ein Engagement in den Golfstaaten Seite 26

27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! WZR Hamburg Lehmweg Hamburg Telefon (040) WZR Berlin Friedrichstraße Berlin Telefon (030) WZR Köln Apostelnkloster / Mittelstr Köln Telefon (0221) koeln@wzr-legal.com WZR München Nymphenburger Straße München Telefon (089) muenchen@wzr-legal.com WZR Münster Friedrich-Ebert-Straße Münster Telefon (0251) muenster@wzr-legal.com WZR Rostock John-Brinckman-Straße Rostock Telefon (0381) rostock@wzr-legal.com WZR Peking Landmark Tower II, Unit North Dongsanhuan Road Beijing , P.R. China Telefon florian.kessler@wzr-legal.com WZR Schwerin Beethovenstraße Schwerin Telefon (0385) schwerin@wzr-legal.com WZR Sao Paulo Rua Guararapes 1200 Brooklin CEP SP Brasil Telefon (0) saopaulo@wzr-legal.com WZR Rechtliche Rahmenbedingungen für ein Engagement in den Golfstaaten Seite 27

28 Haftungsausschluss Inhalte Die Inhalte dieser Datei werden sorgfältig geprüft und nach bestem Wissen erstellt. Jedoch kann keinerlei Gewähr für die Korrektheit, Vollständigkeit, Aktualität oder Qualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Haftungsansprüche gegen die Sozietät WZR, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern auf Seiten der Sozietät WZR kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt WZR Wülfing Zeuner Rechel, Hamburg/Germany. Nachdruck oder Übernahme einzelner Texte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Redaktion gestattet. Alle Rechte vorbehalten. WZR ist eine eingetragene Marke.

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