Ihr Leitfaden zur Abgeltungsteuer

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1 Pioneer Investments Kapitalanlagegesellschaft mbh Apianstraße Unterföhring bei München Deutschland Gebührenfreie Telefonnummer für Anfragen aus Deutschland: Quellen: Pioneer Investments, BVI sowie Bundesfinanzministerium. Die vorstehend getroffenen steuerlichen Aussagen sind nicht als Garantie für den Eintritt der dargestellten steuerlichen Folgen zu verstehen. Es sollte vor allem berücksichtigt werden, dass sich die Steuergesetzgebung sowie ihre Interpretation durch Finanzgerichte und -verwaltung jederzeit ändern kann. Unabhängig davon empfehlen wir die Einschaltung Ihres Steuerberaters, insbesondere, wenn es um die Erörterung individueller Fragen zur Abgeltungsteuer geht. Die Fonds von Pioneer Investments erhalten Sie bei Banken, Versicherungen und Anlageberatern. Der vollständige sowie der vereinfachte Verkaufsprospekt, die für den Anteilserwerb allein maßgeblich sind, sind als Druckstücke kostenlos erhältlich in Deutschland bei der Pioneer Investments Kapitalanlagegesellschaft mbh, Apianstraße 16 20, Unterföhring bei München. Die in der Vergangenheit erzielten Erfolge sind keine Garantie für die zukünftige Entwicklung einer Anlage. Soweit nicht anders angegeben, beruhen die in diesem Dokument enthaltenen Ansichten auf Recherchen, Berechnungen und Informationen von Pioneer Investments. Diese Ansichten können sich jederzeit ändern, abhängig von wirtschaftlichen und anderen Rahmenbedingungen. Es gibt keine Gewähr, dass sich Länder, Märkte oder Branchen wie erwartet entwickeln werden. Investitionen beinhalten gewisse Risiken, darunter politische und währungsbedingte Risiken. Die Rendite und der Wert der zugrunde liegenden Anlage sind Schwankungen unterworfen. Dies kann zum vollständigen Verlust des investierten Kapitals führen. Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt aufmerksam, bevor Sie investieren. Anteile des Pioneer Funds ( Anteile ) dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika ( USA ) sowie zugunsten von US- Staatsangehörigen nicht öffentlich zum Kauf angeboten werden. Gleiches gilt für die Hoheitsgebiete oder Besitztümer, die der Gesetzgebung der USA unterliegen. Diese Broschüre ist kein Verkaufsprospekt und stellt kein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Anteilen in Ländern dar, in denen ein solches Angebot nicht rechtmäßig wäre. Außerdem stellt diese Broschüre kein solches Angebot an Personen dar, an die es nach der jeweils anwendbaren Gesetzgebung nicht abgegeben werden darf. Pioneer Investments ist ein Markenname der Unternehmensgruppe Pioneer Global Asset Management S.p.A. 04/ Ihr Leitfaden zur Abgeltungsteuer

2 Inhalt Seite Was ist die Abgeltungsteuer? 4 Die wichtigsten Änderungen 5 Nicht alle Anlageformen werden 6 künftig gleich besteuert Investmentfonds bleiben attraktiv 8 Anwendung der Abgeltungsteuer 10 auf Aktienfonds Anwendung der Abgeltungsteuer 11 auf Renten- und Geldmarktfonds Anwendung der Abgeltungsteuer 12 auf Dach- und Mischfonds Umschichtungen kosten künftig Geld 13 Sonderstellung von Zertifikaten 14 Versicherungen: Die Abgeltungsteuer 15 greift nicht Tipps zur Abgeltungsteuer 16 Was Sie über die Abgeltungsteuer 20 wissen sollten Diese Termine sollten Sie beachten 22 2 Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer 3

3 Was ist die Abgeltungsteuer? Ab dem unterliegen grundsätzlich alle Zinserträge, Dividenden und Kursgewinne einer Pauschalbesteuerung von 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Betroffen sind alle Anleger, die in Deutschland steuerpflichtig sind. Die wichtigsten Änderungen Ab dem gilt die Abgeltungsteuer für sämtliche Erträge aus Kapitalanlagen. Sie betrifft alle in Deutschland steuerpflichtigen Anleger. Im Gegenzug entfallen das Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden und die zwölfmonatige Spekulationsfrist auf Veräußerungsgewinne die Haltedauer der Anlagen ist also für die Abgeltungsteuer unerheblich. Anleger, deren persönlicher Steuersatz unter 25% liegt, können zu viel bezahlte Steuern über ihre Einkommensteuererklärung zurückfordern. Die Vorteile der Abgeltungsteuer Mit der Einführung der Abgeltungsteuer soll die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland verbessert werden. Die anonyme Besteuerung der Anleger, ein niedriger Steuersatz und ein einheitliches, transparentes System für die unterschiedlichen Erträge sind besonders für ausländische Investoren interessant. Steuerhinterziehung ist im Inland künftig kaum mehr möglich. Denn die Erträge aus Kapitalvermögen werden von der depotführenden Bank direkt an das Finanzamt abgeführt. Regelung für Investmentfonds bis zum Veräußerungsgewinne, die innerhalb der Spekulationsfrist von 12 Monaten erzielt werden, werden mit dem individuellen Einkommen steuersatz besteuert. Veräußerungsgewinne, die nach 12 Monaten erzielt werden, sind steuerfrei. Veräußerungsverluste (zwischen Kauf und Verkauf liegen weniger als 12 Monate) können mit anderen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnen verrechnet werden (u.a. Aktien, Immobilien, Investmentfonds). Ausgeschüttete bzw. thesaurierte Dividenden werden nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert. Ausgeschüttete bzw. thesaurierte Zinsen werden mit dem individuellen Steuersatz versteuert. Ausgeschüttete bzw. thesaurierte Kursgewinne bleiben steuerfrei. Regelung für Investmentfonds ab dem % Steuer auf realisierte Veräußerungsgewinne unabhängig von der Haltedauer. Realisierte Veräußerungsverluste können u.a. mit Kursgewinnen aus Aktien, anderen Fondsanteilen, Anleihen und Zertifikaten sowie mit Dividenden und Zinsen verrechnet werden. Bei Erträgen, die der Fonds erzielt, gilt: 25% Steuer auf Dividenden und Zinsen sowohl bei Ausschüttung als auch bei Thesaurierung. Kursgewinne dagegen werden nur bei der Ausschüttung besteuert. 4 Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer 5

4 Nicht alle Anlageformen werden künftig gleich besteuert Sowohl Investmentfonds als auch traditionelle Anlageformen wie Spareinlagen und Bausparverträge unterliegen ab dem der Abgeltungsteuer. Dabei weichen die Abgeltungsteuerpflichtigen Erträge von Anlage zu Anlage ab. Investmentfonds Zinsen/Mieten Dividenden Kursgewinne Siehe Seite Aktienfonds X X 10 Rentenfonds X X 11 Geldmarktfonds X X 11 Dachfonds X X X 12 Mischfonds X X X 12 AS-Fonds X X X ETFs X X X Hedgefonds X X X Steueroptimierte Rentenfonds X X Geschlossene Fonds Offene Immobilienfonds Private-Equity-Fonds X X Sonstige Wertpapiere Aktien X X Festverzinsliche Wertpapiere X X Zertifikate X X 14 Versicherungspolicen 15 Fondsgebundene Lebensversicherung Rentenversicherung Sonstige Anlageformen Fondssparverträge (je nach Vertragsart) X X X VL-Verträge (je nach Vertragsart) X X X Bausparverträge X Fremdgenutzte Immobilien REITs X X Riester-/Rürup-Produkte Selbstgenutzte Immobilien Spar-, Sicht- und Termineinlagen X Quelle: Pioneer Investments, BVI und Bundesfinanzministerium. 6 Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer 7

5 Investmentfonds bleiben attraktiv Auch typische Altersvorsorgelösungen wie Fondssparpläne und VL-Verträge unterliegen der Abgeltungsteuer. Ab dem unterliegen alle Zinserträge, Dividenden und Kursgewinne der Abgeltungsteuer. Kursgewinne von Fondsanteilen, die vor dem erworben wurden, können auch noch nach dem jederzeit steuerfrei veräußert werden. Voraussetzung: Zwischen Kauf und Verkauf liegen mindestens zwölf Monate. Keine Ausnahme für Fondssparpläne und VL-Verträge Auch Vorsorgelösungen wie das Fondssparen oder Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind von der Abgeltungsteuer betroffen. Dabei wird jede Sparrate als separate Einmalanlage betrachtet. Alle Anteile, die bis zum erworben wurden, werden noch nach der alten Regelung behandelt. Werden Fondsanteile ab dem gekauft, fallen bei Verkauf realisierte Kursgewinne unter die Abgeltungsteuer. Entnahmen aus Fondssparplänen Aktuell wird die First in first out -Methode (Fifo-Methode) angewandt: Zuerst erworbene Anteile gelten auch zuerst als verkauft. Anteile, die bis zum gekauft wurden, können unter Berücksichtigung der Spekulationsfrist also auch noch nach dem steuerfrei verkauft werden. Zwischengewinnbesteuerung bleibt unverändert Zwischengewinne werden auch nach dem besteuert: Unter Zwischengewinn versteht man den im Fondspreis enthaltenen und dem Anleger noch nicht zugeflossenen Ertragsanteil, soweit er sich aus Zinsen und Zinsansprüchen zusammensetzt. Beim Anleger sind die Zwischengewinne nur steuerlich relevant: bei Kauf und Verkauf oder beim Zufluss der ausschüttenden oder thesaurierenden Erträge Thesaurierende Investmentfonds profitieren von einem Steuerstundungseffekt. Vorteile für thesaurierende Investmentfonds Thesaurierende Investmentfonds egal ob sie in Aktien oder Anleihen investieren profitieren bei Erwerb ab 2009 von einem Steuerstundungseffekt: Realisierte und unrealisierte Kursgewinne, die der Fonds erwirtschaftet, fließen in das Fondsvermögen und nur die ordentlichen Erträge werden am Ende des Geschäftsjahres besteuert. Die Abgeltungsteuer auf Kursgewinne wird erst beim Verkauf der thesaurierenden Fondsanteile fällig. Eine Ausnahme soll nach neuesten Plänen für Gewinne aus der Veräußerung von Zertifikaten, die nach dem von einem Fonds erworben werden, eingeführt werden. Diese sollen zu den ausschüttungsgleichen Erträgen zählen, die bereits zum Geschäftsjahresende des jeweiligen Fonds besteuert werden. Ausgeschüttete Kursgewinne und ordentliche Erträge werden dagegen ab dem sofern das entsprechende Wertpapier durch den Fonds nach dem erworben wurde der Abgeltungsteuer unterworfen. Unabhängig davon, ob die Fondsanteile vor oder nach dem gekauft wurden. Keine Doppelbesteuerung bei thesaurierenden Investmentfonds Thesaurierte Zinsen und Dividenden (sowie ggf. Erträge aus der Einlösung bzw. der Veräußerung von Zertifikaten, die nach dem erworben wurden) fließen dem Anleger am Geschäftsjahresende steuerrechtlich zu. Sie verbleiben aber im Fonds. Damit Anleger beim Verkauf ihrer Anteile nicht doppelt besteuert werden, können Veräußerungsgewinne um die bis dahin entstandenen Thesaurierungen bereinigt werden. Besteuerung von Investmentfonds Erwerb vor dem : Wer sichergehen will, dass die vom Fondsmanagement erwirtschafteten Kursgewinne* keine Abgeltungsteuer auslösen, legt sich vor dem thesaurierende Fonds ins Depot. Erwerb nach dem : Das Fondsprivileg bleibt teilweise bestehen, da Veräußerungsgewinne* auf Fondsebene auch weiterhin nicht besteuert werden. Für den Anleger kommt die Abgeltungsteuer erst beim Verkauf seiner thesaurierenden Fondsanteile zum Tragen. Er profitiert also von einem Steuerstundungseffekt. *(ggf. mit Ausnahme von Erträgen aus nach dem erworbener Zertifikate) 8 Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer 9

6 Anwendung der Abgeltungsteuer auf Aktienfonds Keine Unterscheidung zwischen Aktien und Aktienfonds Aktienfonds-Anleger werden steuerlich behandelt wie Aktionäre: Ab 2009 werden Dividenden und realisierte Kursgewinne mit 25% Abgeltungsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) belastet. Anleger können aber künftig die Kursgewinne ihrer Anlagen ohne Berücksichtigung der zwölfmonatigen Spekulationsfrist veräußern. Anwendung der Abgeltungsteuer auf Renten- und Geldmarktfonds Rentenfonds werden wie Anleihen besteuert Schütten Rentenfonds nach dem Zinsen aus, fallen ebenso wie bei Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren 25% Abgeltungsteuer an. Sollten in den Ausschüttungen auch Kursgewinne enthalten sein, werden diese ebenfalls mit 25% belastet sofern die entsprechenden Wertpapiere durch den Fonds nach dem erworben wurden. Die Spekulationsfrist bei Aktienfonds behindert ab dem nicht mehr die Realisierung von Kursgewinnen. Auswirkung der Abgeltungsteuer auf eine langfristige Anlage in einem Aktienfonds EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Die Zinserträge bei Renten- und Geldmarktfonds unterliegen ab 2009 nur noch einer Besteuerung von maximal 25%. Niedrigzins-Anleihen leiden unter der Abgeltungsteuer Niedrigzins-Anleihen werden an der Börse weit unter ihrem Nominalwert gehandelt. Vergehen bis zur Tilgung zu 100% mehr als zwölf Monate, ist der Kursgewinn für den Anleger sofern diese nicht als Finanzinnovationen eingestuft werden steuerfrei. Ab dem fällt das Privileg für diese Anleihen weg. 0 EUR Einmalanlage vor dem Abgeltungsteuer von 25% auf Kursgewinne Fiktiver Gewinn nach zehn Jahren Einmalanlage von EUR in einem Aktienfonds Einmalanlage nach dem Quelle: Pioneer Investments. Eigene Berechnungen, ohne Berücksichtigung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuerabzug. Besteuerung von Aktienfonds Erwerb vor dem : Aktienfondsanteile können auch nach dem jederzeit steuerfrei veräußert werden. Voraussetzung: Die zwölfmonatige Spekulationsfrist wird eingehalten. Erwerb nach dem : Anleger profitieren weiterhin von der hohen Renditeerwartung von Aktien und Aktienfonds. Sie können ihre Verkaufsentscheidung jetzt unabhängig von der Haltedauer treffen. Denn die Spekulationsfrist fällt weg. Gewinne aus Aktienverkäufen unterliegen aber grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Besteuerung von Renten- und Geldmarktfonds Erwerb vor dem : Anteile von Renten- oder Geldmarktfonds können unter Einhaltung der Spekulationsfrist jederzeit steuerfrei veräußert werden. Erwerb nach dem : Renten- und Geldmarktfonds sowie festverzinsliche Wertpapiere profitieren von der Abgeltungsteuer. Wurden bisher Zinserträge mit 30% Zinsabschlagsteuer belastet und später der individuellen Einkommensteuer unterworfen, wird der Steuersatz ab 2009 höchstens noch 25% betragen. 10 Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer 11

7 Anwendung der Abgeltungsteuer auf Dach- und Mischfonds Dachfonds eignen sich für Investoren, die ihre Anlagen lange halten. Denn das Fondsmanagement passt die Portfolioaufteilung dem aktuellen Marktumfeld an. So kann in Börsenschwächephasen der Aktienanteil gesenkt und in starken Marktphasen erhöht werden. Dachfonds sind daher ideal für langfristiges Investieren. Umschichtungen kosten künftig Geld Langfristige Anleger werden ab dem belohnt. Denn die Abgeltungsteuer in Höhe von 25% auf Kursgewinne greift erst beim Verkauf ihrer Anteile. Spekulative Anleger die ihr Depot oft umschichten werden hingegen bei jeder Veräußerung aufs Neue zur Kasse gebeten. Ihr Kapital zur Wiederanlage schrumpft. Dachfonds sind die Gewinner der Abgeltungsteuer. Anteile, die ab 2009 erworben werden, ermöglichen einen Steuerstundungseffekt denn die Umschichtungen im Fonds unterliegen nicht der Abgeltungsteuer. Große Vorteile für Dachfonds ab 2009 Anleger, die ihr Portfolio immer selbst an die aktuelle Marktlage anpassen wollen, müssen die realisierten Gewinne bei Erwerb ab dem versteuern. Diese fehlen ihnen dann bei der Wiederanlage. Je länger der Anlagezeitraum, die Höhe der Kursgewinne und die Anzahl der Umschichtungen im Depot, desto dramatischer die Folgen. Umschichtungen innerhalb des Vermögens eines Dach- oder Mischfonds lösen jedoch keine Abgeltungsteuer aus dies gilt auch bei Erwerb der Anteile nach dem Das Management kann nach jedem Verkauf wieder das komplette Kapital investieren. Die Abgeltungsteuer greift erst, wenn Anteile des Fonds mit Gewinn verkauft werden. Wertentwicklung einer fiktiven Einmalanlage vor dem EUR EUR EUR EUR EUR EUR Einmalanlage vor 2009 Verkauf und Wiederanlage Aktienfonds vor 2009 Verkauf und Wiederanlage Aktienfonds nach EUR EUR Einmalanlage von EUR in einem Dachfonds (keine Umschichtungen) Einmalanlage von EUR in einem Aktienfonds (mit Umschichtungen) Verkauf Aktien-/ Dachfonds nach 2009 Verkäufe und Käufe in Aktienfonds mindern den fiktiven Gewinn gegenüber einem Dachfonds um EUR. Besteuerung von Dach- und Mischfonds Erwerb vor dem : Anlagen in Dach- oder Mischfonds profitieren in vollem Umfang vom Fondsprivileg (keine Besteuerung von Veräußerungsgewinnen). Fondsanteile können unter Einhaltung der Spekulationsfrist jederzeit steuerfrei veräußert werden. Erwerb nach dem : Dach- und Mischfonds profitieren teilweise auch weiterhin vom Fondsprivileg denn Veräußerungsgewinne, die im Fondsvermögen verbleiben, sind Abgeltungsteuerfrei. Wertentwicklung einer fiktiven Einmalanlage nach dem EUR EUR EUR EUR EUR EUR Einmalanlage nach 2009 Verkauf und Wiederanlage Aktienfonds nach 2009 Verkauf und Wiederanlage Aktienfonds nach EUR EUR Einmalanlage von EUR in einem Dachfonds (keine Umschichtungen) Einmalanlage von EUR in einem Aktienfonds (mit Umschichtungen) Quelle: Pioneer Investments. Eigene Berechnungen. Angenommene Rendite von 10% pro Jahr. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer unberücksichtigt. Verkauf Aktien-/ Dachfonds nach 2009 Verkäufe und Käufe in Aktienfonds mindern den fiktiven Gewinn gegenüber einem Dachfonds um EUR. 12 Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer 13

8 Sonderstellung von Zertifikaten Einige Zertifikate wurden bisher so konstruiert, dass sie steuerpflichtige Zins- und Dividendenerträge in steuerfreie Veräußerungsgewinne umwandeln. Die Voraussetzung hierfür war eine Haltedauer von mindestens zwölf Monaten. Um weiteren Steuerausfällen vorzubeugen, wurden für Zertifikate spezielle Fristen festgelegt. Versicherungen: Die Abgeltungssteuer greift nicht Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen, die bis zum abgeschlossen wurden, werden bei Fälligkeit steuerfrei ausgezahlt. Die Voraussetzungen: Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Jahren Mindesttodesfallschutz von 60% mindestens fünf Jahre Beitragszahlung Bei der künftigen Besteuerung von Zertifikaten sind besondere Fristen zu beachten. Besondere Fristen für die Besteuerung von Zertifikaten Zertifikate, die nicht als Finanzinnovationen eingestuft werden und bis einschließlich erworben wurden, können nach Ablauf der Spekulationsfrist jederzeit steuerfrei veräußert werden. Anleger, die nach dem gekauft haben, aber vor dem verkaufen, erhalten ihre Gewinne steuerfrei. Voraussetzung ist wieder eine Haltefrist von mindestens zwölf Monaten. Wer Zertifikate nach dem erworben hat und nach dem mit Gewinn veräußert, zahlt auf realisierte Kursgewinne Abgeltungsteuer. Besteuerung von Zertifikaten Erwerb vor dem : Alle Anlagen, die bis erworben werden, können bis zum steuerfrei veräußert werden. Auch hier gilt es, die Spekulationsfrist von zwölf Monaten zu beachten. Zertifikate, die bis einschließlich erworben wurden, können auch nach dem steuerfrei veräußert werden. Erwerb nach dem : Eine Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Zertifikaten kann nicht mehr vermieden werden. Versicherungspolicen sind nicht von der Abgeltungsteuer betroffen. Bei Vertragsabschlüssen nach dem ist der Ertrag lediglich zur Hälfte steuerpflichtig. Entscheidend ist dann der persönliche Steuersatz des Versicherungsnehmers die Abgeltungsteuer kommt nicht zum Tragen. Diese Regelung gilt für alle Lebensversicherungen und für private Rentenversicherungen mit einmaliger Kapitalauszahlung. Die Voraussetzungen: Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Jahren Auszahlung der Versicherungssumme erst ab einem Alter von 60 Jahren Vergleich von Fondspolicen mit traditionellen Fondssparplänen Fondspolicen Fondssparpläne Abgeltungsteuerpflichtig Nein. Aber die Hälfte Ja, bei Erwerb von Anteilen der Kapitalerträge muss nach dem mit dem persönlichen 25% Abgeltungsteuer Steuersatz versteuert auf Kursgewinne und werden. ordentliche Erträge. Renditeerwartung Meist geringer als bei Gewöhnlich eine höhere Fondssparplänen. Renditeerwartung. Flexibilität Gewöhnlich lange Gewöhnlich Laufzeit. Verkauf nur zum börsentäglicher aktuellen Rückkaufswert Verkauf möglich. unter großen Kapitalverlusten möglich. Besteuerung von Lebens- und Rentenversicherungen Versicherungspolicen sind nicht von der Abgeltungsteuer betroffen. Sie haben aber gewöhnlich eine lange Vertragslaufzeit eine vorzeitige Vertragsauflösung ist daher oft nur unter erheblichen Kapitaleinbußen möglich. 14 Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer 15

9 Tipps zur Abgeltungsteuer Kapitaleinkünfte erhöhen künftig nicht mehr das steuerpflichtige Einkommen Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, brauchen nicht in der Steuererklärung angegeben zu werden. Somit erhöhen Kapitaleinkünfte ab dem nicht mehr das steuerpflichtige Einkommen. Ein Vorteil für Investoren, die hohe Zins- und Dividendeneinnahmen erzielen. Anleger, deren persönlicher Steuersatz unter 25% liegt, können in ihrer Einkommensteuererklärung zu viel gezahlte Steuern zurückfordern. Altverluste können in einer Übergangsphase weiter verrechnet werden Altverluste aus der Veräußerung von Wertpapieren können bis 2013 weiterhin mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Voraussetzung: Es handelt sich dabei nach geltendem Recht um negative Erträge aus privaten Veräußerungsgeschäften. Anleger, deren persönlicher Steuersatz unter 25% liegt, können zu viel gezahlte Steuern über die Einkommensteuererklärung zurückfordern. Verrechnung von Kursverlusten möglich Verluste beim Verkauf von Wertpapieren sind ab dem mit positiven Einnahmen aus Kapitalvermögen verrechenbar nicht aber mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten. Die Ausnahme bilden Aktien: Auch weiterhin können realisierte Kursverluste nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Für die Besteuerung von Fremdwährungsanlagen ist künftig nur der Gewinn im Euro-Gegenwert relevant. Altverluste aus Kapitalvermögen verrechenbar mit sämtlichen Einkünften aus Kapitalvermögen Versteuerung von ausländischen Kapitalerträgen Der Steuerpflichtige muss ausländische Kapitalerträge, sofern sie nicht von einem deutschen Kreditinstitut für ihn verwahrt werden, selbst in der Steuererklärung angeben. Veräußerungsverluste aus Aktien Sonstige Verluste aus Kapitalvermögen verrechenbar mit verrechenbar mit Veräußerungsgewinnen aus Aktien sämtlichen Einkünften aus Kapitalvermögen Fremdwährungsanlagen: Besteuerung der Gewinne im Euro-Gegenwert Fremdwährungsanleihen haben gewöhnlich eine höhere jährliche Rendite als Euro-Anleihen. Abgeltungsteuerpflichtig ist künftig aber nur der Unterschied zwischen Anschaffungs- und Verkaufskurs in Euro. Wirft eine Anlage in ausländischer Währung zwar Zinsen ab, verliert aber durch Währungsabwertung, so ist nur der Saldo steuerpflichtig. 16 Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer 17

10 Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung bleiben gültig. Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung Für Kapitalerträge gilt weiterhin der Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro pro Person bei Zusammenveranlagten beträgt er Euro. Dieser ersetzt den Freistellungsauftrag von 750 Euro und die Werbungskostenpauschale in Höhe von 51 Euro. Erträge innerhalb dieses Rahmens unterliegen nicht der Abgeltungsteuer. Dagegen erkennt das Finanzamt Werbungskosten wie Depot- und Vermögensverwaltungsgebühren ab dem nicht mehr an. Die NV-Bescheinigung die so genannte Nichtveranlagungs-Bescheinigung behält weiterhin ihre Gültigkeit: Sie befreit Anleger komplett von der Abgeltungsteuer. NV- Bescheinigungen bekommen Anleger, wenn ihr Wohnsitz in Deutschland liegt und anzunehmen ist, dass sie nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden. Quellensteuer im Ausland bleibt bestehen Die Abgeltungsteuer wird die Quellensteuer im Ausland nicht ersetzen. Die Quellensteuer wird aber auf die Abgeltungsteuer in Deutschland angerechnet. Die seit dem in Belgien, Österreich, Luxemburg, der Schweiz und Liechtenstein erhobene anonyme Quellensteuer auf Zinsen gilt ebenfalls weiterhin. Derzeit liegt der Steuersatz bei 15%. Ab Juli 2008 steigt die Steuer auf 20% und ab Juli 2011 auf 35%. Dann ist die deutsche Abgeltungsteuer günstiger und die Verlagerung von Zinserträgen in diese Länder lohnt kaum noch. Künftige Berechnung von Einkommen aus Kapitalvermögen Sparerfreibetrag/ Sparerpauschbetrag Werbungskostenpauschale Steuerbelastung (wenn die jährlichen Einkünfte pro Person über 801 Euro liegen) Einnahmen aus Zinsen und Dividenden (bis ) 750 EUR 51 EUR Zinsabschlagsteuer von 30% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) auf Zinsen Kapitalertragsteuer von 20% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Körperschaftsteuer) auf Dividenden als Vorauszahlung auf die individuelle Einkommensteuerschuld Gegebenenfalls Verrechnung zu viel bezahlter Steuern über die Einkommensteuererklärung Einnahmen aus Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen (ab ) 801 EUR Abgeltungsteuer von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) Gegebenenfalls Verrechnung zu viel bezahlter Steuern über die Einkommensteuererklärung, sofern der persönliche Steuersatz unter 25% liegt Private Vorsorge ist Zukunftsvorsorge Private Altersvorsorge ist heute wichtiger denn je. Und Investmentfonds haben hierbei einiges zu bieten: Sie geben dem Geld eine Chance, sich zu vermehren. Bereits mit geringen monatlichen Summen kann so mit der Zeit ein stattliches Vermögen erwirtschaftet werden. Investmentfonds können so der drohenden Versorgungslücke im Rentenalter frühzeitig entgegenwirken. Die Versorgungslücke entsteht aus der Differenz zwischen dem letzten Nettogehalt und dem ersten Rentenanspruch. Auf diesen Geldbetrag müssen Sie als Rentenempfänger monatlich verzichten. 18 Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer 19

11 Was Sie über die Abgeltungsteuer wissen sollten Anlagen in Wertpapieren, die bis zum getätigt 1 werden, können nach Ablauf der einjährigen Spekulati- 6 onsfrist ohne zeitliche Begrenzung steuerfrei veräußert werden. Für Zertifikate gelten gesonderte Fristen. Für Zertifikate entfällt der Bestandsschutz fast gänzlich. Alle Papiere, die nach dem gekauft wurden, können nur noch bis steuerfrei veräußert werden. 2 Ab greift die Abgeltungsteuer mit 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Die bisher geltende zwölfmonatige Spekulationsfrist entfällt, ebenso wie das Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden. 7 Freistellungsauftrag in Form des Sparerpauschbetrages und NV-Bescheinigung haben weiter Gültigkeit. Dagegen erkennt das Finanzamt ab dem Werbungskosten, wie Depot- und Vermögensverwaltungsgebühren, nicht mehr an Die Abgeltungsteuer betrifft auch Altersvorsorgelösungen wie Fondssparpläne, VL-Verträge und Bausparverträge sowie Gewinne aus Options- oder Termingeschäften und Hedgefonds. Thesaurierende Investmentfonds profitieren ab dem von einem Steuerstundungseffekt: Die Abgeltungsteuer der durch den Fonds realisierten und unrealisierten Kursgewinne wird erst beim Verkauf der thesaurierenden Fondsanteile fällig. Verluste beim Verkauf von Wertpapieren sind ab dem mit positiven Einnahmen aus Kapitalvermögen verrechenbar nicht aber mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten. Die Ausnahme bilden Verluste aus Aktien, die nur mit Gewinnen aus Aktien verrechenbar sind. 8 9 Wer einen persönlichen Steuersatz unter 25% hat, erhält zu viel entrichtete Abgaben über die persönliche Steuererklärung zurück. Nicht von der Abgeltungsteuer betroffen sind Erträge aus folgenden Anlagemöglichkeiten: Riester- und Rürup-Produkte (fondsgebundene) Lebens- und Rentenversicherungen eigen- und fremdgenutzte Immobilien geschlossene Fonds und offene Immobilienfonds (die in im Ausland befindliche Objekte investieren und soweit die Erträge nach einem Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland freigestellt werden) 20 Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer 21

12 Diese Termine sollten Sie beachten: : Zertifikate, die vom Gesetzgeber nicht als Finanzinnovationen eingestuft werden und die vor diesem Datum erworben wurden, können nach einjähriger Haltefrist auf unbegrenzte Zeit steuerfrei veräußert werden : Bei Wertpapieren, die bis zum erworben wurden, fällt bei Ausschüttungen ab 2009 bereits die Abgeltungsteuer an. Dagegen gilt für Kursgewinne ein Bestandsschutz sofern die einjährige Spekulationsfrist eingehalten wurde. Für Zertifikate gelten gesonderte Fristen : Ab jetzt greift die Abgeltungsteuer auf alle Kapitalerträge : Zertifikate, die vom Gesetzgeber nicht als Finanzinnovationen eingestuft werden und die nach dem und vor dem angeschafft wurden, können bis zum steuerfrei veräußert werden. Voraussetzung: die Einhaltung der einjährigen Spekulationsfrist. 22 Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer 23

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