IFRS 15: Erlöse aus Verträgen mit Kunden Inhalt
|
|
- Bernt Brandt
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick Definitionen Anwendungsbereich Wesentliche Inhalte Beispiele
2 1. Ziele des Standards im Überblick IFRS 15 regelt, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe ein Unternehmen Erlöse aus Verträgen mit Kunden zu erfassen hat. IFRS 15 formuliert deutlich erweiterte Angabepflichten 2
3 2. Definitionen Vertrag: Eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien, die zu rechtlich durchsetzbaren Rechten und Pflichten führt. Ein Vertrag kann schriftlich, mündlich oder stillschweigend aufgrund der gewöhnlichen Geschäftspraxis geschlossen werden Kunde: Eine Vertragspartei, die im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit mit einem Unternehmen einen Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen abgeschlossen hat Erlös: Ertrag im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens Ertrag: Zuwachs wirtschaftlichen Nutzens, der sich in Form von Einzahlungen oder Werterhöhungen von Vermögenswerten oder in Form von Abnahmen von Schulden ergeben kann. Dieser Zuwachs wirtschaftlichen Nutzens führt zu einer Erhöhung des Eigenkapitals. (Ausnahme: Bei Transaktionen mit Eigenkapitalgebern) Transaktionspreis: Betrag der Gegenleistung, die ein Unternehmen erwartungsgemäß vom Kunden für die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen erhalten wird 3
4 3. Anwendungsbereich Verträge mit Kunden zur Erbringung von Sach-oder Dienstleistungen Negativabgrenzung Nicht anwendbar auf Leasingverhältnisse; diese sind geregelt in IAS 17 [Leasingverhältnisse] bzw. ab voraussichtlich 2019 in IFRS 16 [Leasingverhältnisse] Nicht anwendbar auf Finanzinstrumente; diese sind geregelt in IAS 39 [Finanzinstrumente: An satz und Bewertung] bzw. ab voraussichtlich 2018 in IFRS 9 [Finanzinstrumente], Nicht anwendbar auf Versicherungsverträge; diese sind geregelt in IFRS 4 [Versicherungsverträge] Nicht anwendbar auf andere vertragliche Rechte oder Pflichten, die unter IFRS 10 [Konzernabschlüsse], IFRS 11 [Gemeinsame Vereinbarungen] IAS 27 [Separate Abschlüsse] oder IAS 28 [Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures] fallen Fällt ein Vertrag mit einem Kunden zum Teil unter IFRS 15 und zum Teil unter einen anderen Standard, gilt Folgendes: Regelt der andere Standard, wie ein oder mehrere Teile eines Vertrages zu trennen und/oder erstmals zu bewerten sind, dann ist dieser Standard hierfür anzuwenden 4
5 4. Wesentliche Inhalte 4.1. Das fünfstufige Rahmenmodell Ein Unternehmen muss folgende fünf Anforderungen umsetzen: Stufen 1 und 2: Stufen 3 und 4: Stufe 5: Identifiziere Bestimme Verteile Erfasse den Vertrag/ die Verträge mit einem Kunden die eigenständigen Leistungsverpflichtungen aus einem Vertrag den Transaktionspreis ( die Gegenleistung) den Transaktionspreis auf die Leistungsverpflichtungen aus dem Vertrag den Erlös, wenn eine jeweilige Leistungsverpflichtung erfüllt ist O Zu Stufe 1: Identifizierung des Vertrags/ der Verträge mit einem Kunden Ein Vertrag mit einem Kunden im Sinne von IFRS 15 liegt vor, wenn jede der folgenden fünf Bedingungen erfüllt ist: 1. Die Vertragsparteien stimmen zu 2. Die Rechte jeder Vertragspartei in Bezug auf die zu übertragenden Waren oder die zu erbringenden Dienstleistungen können eindeutig zugeordnet werden 3. Die Zahlungsbedingungen für die zu übertragenden Waren oder die zu erbringenden Dienstleistungen können eindeutig zugeordnet werden 4. Der Vertrag wird voraussichtlich die wirtschaftliche Situation einer Vertragspartei verändern 5. Es ist wahrscheinlich, dass das Unternehmen die Gegenleistung erhält, die ihm im Austausch für die Waren oder Dienstleistungen zusteht Anmerkung: Ändert sich die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit (Bonität) des Kunden, muss sich auch die Art der Umsatzrealisierung ändern Beachte: Nach IFRS 15 ist die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit des Kunden wichtig für die Frage, ob überhaupt ein Vertrag vorliegt! Beispiel: Schließt das Unternehmen einen Vertrag mit einem Kunden schlechter Bonität, sind Umsatzerlöse und ein Wertminderungsaufwand gleichzeitig zu erfassen O Zu Stufe 2: Identifizierung der eigenständigen Leistungsverpflichtungen in einem Vertrag Das Unternehmen stellt seine Leistungsverpflichtung(en) gegenüber einem Kunden jeweils für einzeln abgrenzbare Waren oder Dienstleistungen fest. Eine Ware oder Dienstleistung ist einzeln abgrenzbar, wenn der Kunde die Ware oder die Dienstleistung eigenständig nutzen kann und von anderen Waren und Dienstleistungen aus dem gleichen Vertrag trennen kann. Praktische Schwierigkeiten ergeben sich im Falle sogenannter Mehrkomponentenverträge. Beispiele: - Verkauf einer Software mit Updatemöglichkeiten - Verkauf einer Mobilfunkdienstleistung: Laufzeit 2 Jahre, monatliche Grundgebühr, Flat rates für Telefonie und Internet, Smartphone gratis (siehe Pkt. 6 Beispiele) 5
6 - Verkauf einer Flugreise mit Bonusmeilenprogramm - Verkauf eines Kraftfahrzeugs mit kostenloser Inspektion und zusätzlich abgeschlossener Zweijahresgarantie - Verkauf eines Produkts mit Rückgaberecht : Waren oder Dienstleistungen, die während eines Zeitraumes in gleicher Art und Weise auf den Kunden übergehen, stellen grundsätzlich eine einzige Leistungsverpflichtung dar Beispiele: [siehe zu Stufe 5] O Zu Stufe 3: Bestimmung des Transaktionspreises / der Gegenleistung Im einfachsten Fall ist vom vertraglich vereinbarten Entgelt (Kaufpreis) auszugehen. Enthält der Kaufpreis jedoch weitere Bestandteile, so muss das Unternehmen den Wert dieser Bestandteile abschätzen. Beispiele: Preisnachlässe (Boni, Skonti, Rabatte), Rückgaberechte, Vertragsstrafen, Finanzierungsvereinbarungen (bspw. Vorauszahlungen) oder ähnliches O Zu Stufe 4: Verteilung des Transaktionspreises/ der Gegenleistung auf die Leistungsverpflichtungen aus dem Vertrag Falls ein Vertrag mehrere Leistungsverpflichtungen umfasst, muss das Unternehmen den Kaufpreis des Kunden auf diese Leistungsverpflichtungen verteilen. Dazu ist die Frage zu beantworten, welchen Einzelveräußerungspreis (fair value) eine jeweilige Leistungskomponente alleinstehend hat. Kann ein Einzelveräußerungspreis nicht am Markt beobachtet werden, muss das Unternehmen diesen mit einer geeigneten Methode schätzen: Anpassung eines vergleichbaren beobachtbaren Marktpreises, bspw. des Preises eines Konkurrenten Schätzung der Kosten der Leistungserstellung zuzüglich einer angemessenen Gewinnmarge Restbetrag, nachdem vom Gesamtkaufpreis die beobachtbaren Einzelveräußerungspreise subtrahiert wurden. Im Falle von gewährten Preisnachlässen ist die Summe der Einzelveräußerungspreise (fair values) größer als der Transaktionspreis (Kaufpreis). Ein solcher Preisnachlass wird dann grundsätzlich proportional sämtlichen Leistungsverpflichtungen zugeordnet. Es kann auch Fälle geben, in denen ein solcher Nachlass nicht auf alle, sondern nur auf bestimmte Leistungsverpflichtungen zu verteilen ist. O Zu Stufe 5: Erlöserfassung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen durch das Unternehmen Erlöse werden vom Unternehmen dann erfasst, wenn die Verfügungsmacht über die Waren oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht. Dies kann entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder im Laufe eines Zeitraums erfolgen. - Erfüllung der Leistungsverpflichtung zu einem Zeitpunkt (häufigster Fall in der Praxis): IFRS nennt beispielhaft eine Reihe von Anzeichen, die auf das Vorliegen dieses Zeitpunktes hinweisen können: 1. Das Unternehmen hat einen unbedingten Zahlungsanspruch. 2. Das Unternehmen hat dem Kunden den physischen Besitz an dem Vermögenswert verschafft. 3. Das Unternehmen hat dem Kunden das rechtliche Eigentum an dem Vermögenswert übertragen 4. Der Kunde trägt die mit dem Eigentumsrecht verbundenen wesentlichen Risiken und 6
7 Chancen. 5. Der Kunde hat den Vermögenswert abgenommen. - Erfüllung der Leistungsverpflichtung im Laufe eines Zeitraumes: Dazu muss eines der drei folgenden Kriterien erfüllt sein: a) Der Kunde erhält und verbraucht die Leistung gleichzeitig, während sie das Unternehmen erbringt. Beispiel: Das Unternehmen hat sich verpflichtet, während einer bestimmten Vertragslaufzeit die monatliche Gehaltsabrechnung für den Kunden abzuwickeln. b) Während das Unternehmen mit seiner Leistung einen Vermögenswert erstellt oder verbessert, hat der Kunde die Verfügungsmacht über diesen. Beispiel: Das Unternehmen hat sich verpflichtet, während einer bestimmten Vertragslaufzeit Bauteile für die Produktion des Kunden herzustellen und zuzuliefern c) Das Unternehmen erbringt eine Leistung, die es nicht anderweitig als gegenüber dem Vertragspartner nutzen kann. Zudem besitzt das Unternehmen einen Zahlungsanspruch auf die bisher erbrachten Leistungen. Beispiel: Bau einer kundenspezifischen technischen Anlage, wobei das Unternehmen einen Anspruch auf Zahlungen in Abhängigkeit vom Projektfortschritt hat. (Siehe Pkt. 6 Beispiele) 4.2. Vertragskosten Kosten für die Erlangung eines Vertrags Kosten für die Erfüllung eines Vertrags Kosten, die für den Abschluss eines Vertrages erforderlich sind, sind grundsätzlich dann als Vermögenswert zu aktivieren, wenn das Unternehmen erwartet, diese Kosten in der Zukunft zurückzuerlangen und diese Kosten ohne den Vertrag nicht angefallen wären. Beispiel: Vertriebsprovisionen, die an Abschlussvermittler gezahlt werden Vereinfachend dürfen Kosten der Vertragserlangung immer dann sofort als Aufwand erfasst werden, wenn die Abschreibungsdauer des Vermögenswertes höchstens ein Jahr beträgt Kosten, die für die Erfüllung eines Vertrages erforderlich sind, sind grundsätzlich dann als Vermögenswert zu aktivieren, wenn jede der folgenden Bedingungen erfüllt ist: - sie sind einem Vertrag direkt zuordenbar; - sie fallen für die Erfüllung der Leistungspflichten aus einem Vertrag an - das Unternehmen erwartet, diese Kosten in der Zukunft zurückzuerlangen Beispiel: direkte Lohnkosten, direkte Materialkosten Solche aktivierten Vertragskosten sind in der Folge entsprechend der Art und Weise abzuschreiben, wie die zugehörigen Waren oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen bzw. für ihn erbracht werden. 7
8 4.3. Vertragsänderungen Eine Vertragsänderung liegt vor, wenn der Umfang des Vertrages oder die vereinbarte Gegenleistung oder beides verändert wird. Die nachstehende Abbildung zeigt die Vorgehensweise: Haben die Vertragspartner der Änderung zugestimmt? nein ja Werden zusätzliche einzeln abgrenzbare Waren oder Dienstleistungen vereinbart und entspricht deren jeweiliger Preis dem jeweiligen Einzelveräußerungspreis*)? ja nein keine bilanzielle Auswirkung Erfassung der Änderung als neuer, eigenständiger Vertrag Sind die noch zu übertragenden Waren oder Dienstleistungen von den bereits übertragenen abgrenzbar/ unterscheidbar? ja nein Bestehender Vertrag wird als beendet angesehen und die Änderung als neuer Vertrag erfasst Änderung wird als Teil des bestehenden Vertrags bilanziert *) Entsprechen die Preise der zusätzlich vereinbarten Waren oder Dienstleistungen nicht den Einzelveräußerungspreisen (fair values), ist die Vertragsänderung als abhängig von dem bestehenden Vertrag anzusehen 4.4. Ausweis von Verträgen mit Kunden in der Bilanz Es bestehen die folgenden drei Möglichkeiten: A Bilanz per T P (1a) Aktiver Vertragsposten (1b) Forderungen (aus Lieferungen und Leistungen) (2) Passiver Vertragsposten Gesamtvermögen Gesamtkapital O Zu (1a): Aktiver Vertragsposten Das Unternehmen erfasst einen Vermögenswert, wenn es eine Leistung erbracht und das Recht auf Gegenleistung hat, aber ohne dass dadurch eine Zahlungsverpflichtung des Kunden entsteht, weil die Zahlung noch von einer anderen Bedingung als von ihrer Fälligkeit abhängt. Beispiel: Kunde K bestellt am bei Unternehmen U ein Fertigerzeugnis A für 40 GE und ein Fertigerzeugnis B für 60 GE, die Lieferung von A erfolgt am und ist für B per vereinbart. Der Kunde hat den gesamten Kaufpreis von 100 (erst) nach vollständiger Lieferung von A und B zu leisten. Buchungen: Aktiver Vertragsposten 40 Umsatzerlöse
9 Forderung 100 Aktiver Vertragsposten 40 Umsatzerlöse 60 O Zu (1b): Forderungen (aus Lieferungen und Leistungen) Das Unternehmen erfasst eine Forderung, wenn es - einen Zahlungsanspruch hat. Dies ist der Fall, wenn es selbst bereits geleistet hat; - einen Anspruch auf Vorauszahlung des Kunden hat Beispiel: Kunde K bestellt am bei Unternehmen U ein Fertigerzeugnis, die Lieferung ist für den vereinbart. Der Kunde hat den gesamten Kaufpreis von 100 GE bis zum zu leisten, seine Zahlung erfolgt jedoch erst per Buchungen: Forderung 100 Passiver Vertragsposten Zahlungsmittel (Bank) 100 Forderung Passiver Vertragsposten 100 Umsatzerlöse 100 O Zu (3): Passiver Vertragsposten Der Kunde hat den Kaufpreis (ganz oder teilweise) gezahlt oder das Unternehmen hat einen Anspruch auf eine solche Zahlung, und zwar noch bevor das Unternehmen die entsprechenden Waren übertragen oder Dienstleistungen erbracht hat. Beispiel: siehe vorangehendes Beispiel Anhangangaben Der Abschlussadressat soll Informationen erhalten, mit denen er die Art, die Höhe, das zeitliche Anfallen sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und Zahlungsströmen, die aus Verträgen mit Kunden resultieren, nachvollziehen kann. Dazu muss das Unternehmen (quantitative und qualitative) Angaben machen insbesondere zu: - seinen Verträgen mit Kunden Beispiele: Aufgliederung von Umsatzerlösen; Leistungsverpflichtungen; Vertragsänderungen - wesentlichen Ermessensentscheidungen, die in Anwendung des IFRS 15 getroffen wurden, sowie deren Änderungen Beispiele: Bestimmung des Erfüllungszeitpunktes; Aufteilung des Kaufpreises auf einzelne Leistungsverpflichtungen - denjenigen Vermögenswerten, die wegen der Aktivierung von Vertragskosten gebildet wurden Beispiele: Aufgliederung der aktivierten Kosten bspw. nach Kosten für die Erlangung und Kosten für die Erfüllung eines Vertrags (siehe Pkt. 5.2.) 9
10 5. Beispiele Beispiel zu Stufe 1: Identifizierung des Vertrags/ der Verträge mit einem Kunden Unternehmen U gewährt seinem Kunden K eine Produktionslizenz für die Laufzeit von drei Jahren. U erhält quartalsweise Lizenzgebühren, deren Höhe sich in Abhängigkeit von der produzierten Stückzahl ändert. Im ersten Jahr der Laufzeit sind alle fünf Kriterien eines Vertrages erfüllt (siehe Pkt Zu Stufe 1) und U erfasst die vierteljährlichen Lizenzgebühren des K als Erlöse. Im zweiten Jahr der Laufzeit verschlechtert sich die finanzielle Situation des K. Die Zahlung nach dem ersten Quartal erfolgt noch vertragskonform, aber die Zahlungen für die folgenden drei Quartale erfolgen nicht mehr mit dem korrekten Betrag. U erfasst weiterhin die vierteljährlichen Lizenzgebühren des K als Erlöse und verbucht darüber hinaus eine erforderliche Wertminderung seiner Forderung. Im dritten Jahr der Laufzeit verschlechtert sich die finanzielle Situation des K weiter. Es kommt zum Ausfall von Zahlungen. Nach Einschätzung von U wird K keine weiteren Zahlungen leisten können. Das heißt, dass eine der fünf Kriterien eines Vertrages (siehe oben) nicht weiter als erfüllt angesehen wird. Dies hat zur Folge, dass bei Fälligkeit einer Zahlung kein Erlös mehr erfasst werden darf, sondern nur noch dann, wenn K eine Zahlung tatsächlich leistet. Beispiel zu Stufe 2: Identifizierung eigenständiger Leistungsverpflichtungen Kunde K hat bei Bauunternehmen B (Generalunternehmer) ein schlüsselfertiges Haus bestellt. Zwar kann man die Leistungsvereinbarung in verschiedene eigenständige Gewerke unterteilen, so bspw. Rohbau, Dach, Fenster und Türen, Elektro, Gips und Verputz usw. Allerdings werden diese einzelnen Leistungsverpflichtungen auf Wunsch des Kunden zu einer einheitlichen Gesamtleistungsverpflichtung zusammengefasst (gebündelt). Im Ergebnis liegt (lediglich) eine einzige Leistungsverpflichtung vor. Beispiel zu Stufe 3: Bestimmung des Transaktionspreises/ der Gegenleistung Unternehmen U verkauft seine Waren über Vertriebsgesellschaft V an Kunden. Vertriebsgesellschaft V hat ein Rückgaberecht für diejenigen Waren, die nicht verkauft werden können. Dieses Rückgaberecht stellt eine variable Kaufpreiskomponente dar. Unternehmen U muss gem. IFRS 15 Umsatzerlöse erfassen, sobald Waren an Vertriebsgesellschaft V geliefert werden. Allerdings muss dabei verlässlich abgeschätzt werden, welcher Anteil der Waren voraussichtlich zurückgegeben werden wird. Diese variable Kaufpreiskomponente muss von den Umsatzerlösen in Abzug gebracht werden. Beispiel zu Stufe 4: Verteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen des Vertrags Unternehmen U schließt mit dem Kunden K einen Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten über folgende Leistungsverpflichtungen: - Bereitstellung von Telefon- und Internetdienstleistungen zu einem monatlichen Pauschalpreis ( Flatrate ) von 40, zahlbar am Monatsende - Verkauf eines Smartphones gegen eine Zuzahlung von 10 bei Vertragsabschluss; der Einzelveräußerungspreis (fair value) des Smartphones beträgt 440 Lösung: In der folgenden Tabelle sind dargestellt: - Die Daten zur Ermittlung der relativen Einzelveräußerungspreise der beiden Leistungsverpflichtungen (Spalten 1 und 2) - Die Verteilung des Transaktionspreises (der Zahlungspflichten des K) auf die Leistungsverpflichtungen des U (Spalte 3) 10
11 - Die Umsatzrealisierung im Zeitablauf (Spalte 4) (1) (2) (3) (4) (Zahlen zur Veranschaulichung auf volle Eurobeträge gerundet) Dienstleistungen Telefonie u. Internet Einzelveräußerungspreis (fair value) 24 * 40 = 960 Anteil in (%) Umsatz Umsatzrealisierung gem. IFRS 15 Monat 1-24 Vertragsabschluss Insgesamt 68, **) 665 Smartphone , *) 305 Summe Summe Summe Summe *) 305 = 440 / * 970 (relativer Einzelveräußerungspreis Smartphone) Alternative Berechnung: 305 = 31,42% von 970 **) 28 = (960 / * 970 ) / 24 Monate (relativer Einzelveräußerungspreis Dienstleistungen) Alternative Berechnung: 28 = 68,57% von 970, geteilt in 24 Monatsraten Buchung zu Vertragsbeginn: Zahlungsmittel (Bank) 10 Umsatzerlöse 305 Aktiver Vertragsposten *) 295 *) siehe Pkt Beispiel zu 1a) Buchung nach dem ersten Monat: Zahlungsmittel (Bank) 40 Umsatzerlöse 28 Aktiver Vertragsposten 12 Beispiel zu Stufe 5: Erlöserfassung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen durch das Unternehmen: Bestimmung eines zeitraum- oder zeitpunktbezogenen Übergangs der Verfügungsmacht Unternehmen A ist im Anlagenbau tätig und erstellt für den Kunden K eine auf dessen betriebliche Bedingungen zugeschnittene technische Anlage zum Preis von 10 Mio.. Unternehmen A erhält während der zweijährigen Projektdauer Zahlungen des Kunden in Abhängigkeit vom Projektfortschritt (Fertigstellungsgrad). Nach einem Jahr ist man schneller vorangekommen als gedacht und hat 60% des Auftrags fertig gestellt. Lösung: Der Umsatz (der auch die Gewinnmarge des Unternehmens enthält) ist zeitraumbezogen in Abhängigkeit vom Projektfortschritt zu erfassen. (siehe oben Pkt O Zu Stufe 5) Das Unternehmen verbucht nach dem ersten Jahr Umsatzerlöse in Höhe von 6 Mio.. 11
Zusammenfassung der Standards und Interpretationen zur internationalen Rechnungslegung (IAS, IFRS, SIC, IFRIC) Stand Januar 2016
TAGS: IAS / IFRS / SIC / IFRIC / INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARDS / INTERNATIONAL ACCOUNTING STANDARD / FAS / FAS AG / IFRS 15 / IASB Zusammenfassung der Standards und Interpretationen zur internationalen
MehrInhalt. IAS 17: Leasingverhältnisse
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Negativabgrenzung... 5 5. Wesentliche Inhalte... 6 6. Beispiel... 9 www.boeckler.de August 2014 1/10 1.
MehrPellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn, Internationale Rechnungslegung, Schäffer-Poeschel, 9. Aufl. Lösungen zu Übungsaufgaben
Lösungen zu Kapitel 7: Ertragsrealisation und Fertigungsaufträge Aufgabe 1 Alle Ausführungen beziehen sich lediglich auf die Umsatzrealisation nach IFRS. Bestandsveränderungen und Herstellung sind nicht
Mehrplanmäßige Abschreibung an Fuhrpark 20
Lösungen zu Kapitel 23: Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche Aufgabe 1 Ein unter IFRS 5 klassifizierter Vermögenswert muss gemäß IFRS 5.7 im gegenwärtigen
MehrInhalt. IAS 2: Vorräte
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definition... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Wesentliche Inhalte... 5 I. Erstbewertung (bei Zugang des Vermögenswertes)... 5 II. Folgebewertung... 6 III.
MehrIFRS für die Investitionsgüter-Industrie
Betriebswirtschaft ff ^ VDMA Jörg D. Scholtka IFRS für die Investitionsgüter-Industrie Internationale Rechnungslegung: globaler Maßstab für globales Geschäft Allert Breh Bussjäger-Martin von Heynitz Hummel
MehrKapitel 7 Rechenwerke Einleitung 168 Bilanz 170 Gesamtergebnisrechnung 174 Eigenkapitalveränderungsrechnung
IX Inhaltsübersicht Kapitel 1 Theorie der Rechnungslegung...1 Kapitel 2 Internationalisierung der deutschen Rechnungslegung...35 Kapitel 3 Kapitel 4 Institutionen und System der US-amerikanischen Rechnungslegung...59
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
MehrUmsatzerfassung nach dem Re-Exposure 2011/6 des IASB. IFRS Forum 30. 11. 2012
nach dem Re-Exposure 2011/6 des IASB IFRS Forum 30. 11. 2012 Agenda "Revenue from Contracts with Customers" was bisher geschah Die Systematik der Neuregelung zur Umsatzerfassung Die Elemente der Neuregelung
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
25.11.2015 L 307/11 VERORDNUNG (EU) 2015/2173 R KOMMISSION vom 24. November 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Diese Website enthält die allgemeinen Geschäftsbedingungen (die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ), auf denen die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen
Mehr3.1.3 Aktivierungspflicht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
Änderungen für den Einzelabschluss 3/1.3 Seite 1 3.1.3 Aktivierungspflicht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Zielsetzung Die wesentliche Änderung in der Neufassung
MehrBuchwert: Wert, zu dem der Vermögensgegenstand in der Bilanz erfasst wird (abzüglich aller planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen).
Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick... 1 2. Definitionen... 1 3. Anwendungsbereich... 1 4. Negativabgrenzung..... 5. Wesentliche Inhalte... 2 5.1 Erstbewertung... 2 5.2 Folgebwertung...
MehrIFRS für die Praxis. Inhalt. Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden. Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden.
www.pwc.at Leitfaden zu aktuellen Entwicklungen der IFRS mit Erläuterungen IFRS für die Praxis Juli 2012 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden Inhalt Inhalt...1 Überblick...
MehrPellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn, Internationale Rechnungslegung, Schäffer-Poeschel, 9. Aufl. Lösungen zu Übungsaufgaben
Lösungen zu Kapitel 10: Sachanlagevermögen Aufgabe 1 a) b) (Vergleiche Schema in Abb. 10.1) Anschaffungspreis - Anschaffungspreisminderung + direkt zurechenbare Kosten, die angefallen sind, um den Vermögenswert
MehrReverse Acquisitions
1 Begriff: - Unternehmen A erlangt Eigentum an den Anteilen des Unternehmens B - A Emittiert im Rahmen des Tausches Stimmrechtsaktien - Die ehemaligen Anteilseigner von B erhalten so die Stimmrechtsmehrheit
MehrIFRS visuell: S.57 58. IAS 21 (Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse)
IFRS visuell: S.57 58 IAS 21 (Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse) Überblick T A1 A2 A3 A4 A5 A6 Theoretische Einführung Anwendungsbereich Bestimmung der funktionalen Währung I Anwendungsbereich
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:
MehrInhalt. IAS 21: Auswirkungen von Wechselkursänderungen
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Wesentliche Inhalte... 5 I. Bedeutung der funktionalen Währung für den Konzernabschluss... 5 II. Bedeutung
MehrInhalt. IAS 11: Fertigungsaufträge
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Definition... 4 4. Wesentliche Inhalte... 5 I. Zuordnung von Fertigungsaufträgen... 5 I. Zusammensetzung der Auftragserlöse und Auftragskostenkosten...
MehrD Buchungen von Forderungen
D Buchungen von Forderungen 1 Soll- und Istversteuerung Für die monatliche Buchhaltung ist es entscheidend wichtig, ob die Umsatzsteuer bereits mit Rechnungsstellung auf die vereinbarten Entgelte (Kundenforderungen)
MehrIFRS visuell: S. 43-46 IAS 17 S. (Leasingverhältnisse)
IFRS visuell: S. 43-46 IAS 17 S (Leasingverhältnisse) Überblick A1 A2 A3 A4 A5 A6 A7 A8 A9 Klassifizierung Finanzierungsleasing: Bilanzierung beim Leasinggeber - I Finanzierungsleasing: Bilanzierung beim
MehrIFRS fokussiert. IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden. IFRS Centre of Excellence Juni 2014
IFRS Centre of Excellence Juni 2014 IFRS fokussiert IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden Nach einer jahrelangen Diskussions- und Entwicklungsphase hat der International Accounting Standards Board (IASB)
Mehrwww.pwc.de Umsatzrealisierung nach IFRS 15 mit Exkurs: Regulierte Wirtschaftsgüter (IFRS 14) IFRS Forum 28. 11. 2014
www.pwc.de Umsatzrealisierung nach IFRS 15 mit Exkurs: Regulierte Wirtschaftsgüter (IFRS 14) IFRS Forum 28. 11. 2014 Agenda 1 IFRS 15 Umsatzrealisierung 2 IFRS 14 Regulierte Wirtschaftsgüter 2 IFRS 15
MehrInhalt. IFRS 2: Anteilsbasierte Vergütung
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Wesentliche Inhalte... 5 5. Beispiel... 7 www.boeckler.de August 2014 1/7 1. Ziele des Standards im Überblick
MehrRechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS)
www.boeckler.de Mai 2011 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) Kapitel 4 Leasing Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse: Informationen
MehrInhalt. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 5 4. Negativabgrenzung... 6 5. Wesentliche Inhalte... 7 6. Beispiel... 8 www.boeckler.de August 2014 1/8 1.
MehrGRUNDLAGEN DER DOPPELTEN BUCHHALTUNG
GRUNDLAGEN DER DOPPELTEN BUCHHALTUNG BUCHHALTUNG Eine der wichtigsten Aufgaben des Rechnungswesens ist die Erfassung sämtlicher Geschäftsvorfälle eines Geschäftsjahres. Diese Erfassung erfolgt mithilfe
MehrIFRS fokussiert Was lange währt Das Re-Exposure zu Revenue Recognition
IFRS Centre of Excellence Dezember 2011 IFRS fokussiert Was lange währt Das Re-Exposure zu Revenue Recognition Inhalt 2 Die Eckpunkte der neuen Regelungen im Überblick 3 Anwendungsbereich 3 Das neue Konzept
MehrNutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben werden,
Konzeption und Layout Programmierung der unternehmensbezogenen Daten (Bilder und Informationen über die A-GmbH) Internetverkaufsshop für Onlinebestellungen usw. Gesamtkosten 10.000 12.500 42.200 64.700
MehrWirtschaftliche Sichtweise in der Ertragsrealisierung (revenue recognition)
Wirtschaftliche Sichtweise in der Ertragsrealisierung (revenue recognition) Frank Hadlich Industriekaufmann in München Leiter Bilanzierungsgrundsatzabteilung der Gores Siemens Enterprise Networks Group
MehrÄnderung Stille Beteiligung Execution Copy. Änderungsvereinbarung zum Vertrag über die Errichtung einer Stillen Gesellschaft
Änderungsvereinbarung zum Vertrag über die Errichtung einer Stillen Gesellschaft zwischen HT1 Funding GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, eingetragen im Handelsregister
MehrIm Sinne einer besseren Lesbarkeit verwenden wir im Geschäftsbericht durchgängig die Begriffe Mitarbeiter und Vertreter.
Allianz Versicherungs-AG Anhangangabe der Überschussanteilsätze Geschäftsbericht 2015 Im Sinne einer besseren Lesbarkeit verwenden wir im Geschäftsbericht durchgängig die Begriffe Mitarbeiter und Vertreter.
MehrProfessionelles Projektmanagement in der Praxis
Professionelles Projektmanagement in der Praxis Veranstaltung 11 Teil 2 (30.06.2014): Vertragsmanagement (Contract Management) SS 2014 1 Vertragsmanagement Ziel des Vertragsmanagements (Contract Management):
MehrRechnungslegung von Bau unternehmen nach HGB und IFRS im Vergleich
Schriftenreihe des Lehrstuhls für Baubetrieb und Projektmanagement ibb - Institut für Baumaschinen und Baubetrieb Nicole Pähz Rechnungslegung von Bau unternehmen nach HGB und IFRS im Vergleich Shaker Verlag
MehrUmsatzsteuerrechtliche Behandlung der Überlassung von Fahrzeugen (Werbemobile) an soziale Institutionen, Sportvereine und Kommunen
Umsatzsteuer-Kartei Oberfinanzdirektion Karlsruhe S 7100 Karte 16 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 28. Januar 2009 Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Überlassung von Fahrzeugen (Werbemobile) an soziale Institutionen,
MehrWillst du mit mir wohnen?
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister
MehrIWW-Studienprogramm. Grundlagenstudium
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche orschung und Weiterbildung GmbH Institut an der ernuniversität in Hagen IWW-Studienprogramm Grundlagenstudium Teil A: Buchhaltung, Investition und inanzierung
MehrWartungsvertrag. Stand: November Seite 1 / 7
Wartungsvertrag Stand: November 2015 Seite 1 / 7 Inhalt 1. AUFTRAGSPARTNER 3 2. VORWORT 4 3. ORT DER WARTUNG - REPARATUR 4 4. AUFTRAGSERTEILUNG UND ZUGANG 4 4.1. AUFTRAGSERTEIILUNG... 4 4.2. ZUGANG...
Mehr2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma JT-Technik Stand: 01.08.2012 Disternicher Str.24, 53909 Zülpich, 0177/2667104, info@jt-technik, StrNr.: 209/5141/1516 1 Geltungsbereich 1.1
MehrKlassifikation und Bewertung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien Erforderliche Anhang-Angaben
Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick... 1 2. Definitionen... 1 3. Anwendungsbereich... 1 4. Negativabgrenzung... 1 5. Wesentliche Inhalte... 2 6. Beispiel... 5 1. Ziele des Standards
MehrFall 5 Lösungsskizze
Fall 5 Lösungsskizze I. Anspruch des V gegen K auf Zahlung des Kaufpreises gem. 433 Abs. 2 BGB 1. Wirksamer Kaufvertrag 2. Untergang des Anspruchs auf Rücktritts gem. 346 Abs. 1 BGB a) Rücktrittserklärung,
MehrWesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen
www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung
MehrVertragsabschlüssen. Widerrufsbelehrung bei Vertragsabschlüssen. Inhalt. I. Allgemeines. 19. März 2015 Widerrufsbelehrung bei
Seite 1 von 5 Widerrufsbelehrung bei Inhalt I. Allgemeines II. III. IV. Das Widerrufsrecht Die Widerrufsfolgen Die Widerrufsbelehrung I. Allgemeines Mit Wirkung von Juni 2014 wurden zahlreiche Verbraucherrechte
MehrAnstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter
Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag
MehrKARTE "GESETZLICHE ZINSEN" - 2. Halbjahr 2016: 8 %; Im Belgischen Staatsblatt veröffentlichte Bekanntmachung vom
KARTE "GESETZLICHE ZINSEN" GESETZLICHER ZINSSATZ GESETZLICHER ZINSSATZ BEI GESCHÄFTSVERKEHR HÖHE Für 2016: 2,25% Im Belgischen Staatsblatt veröffentlichte Bekanntmachung vom 18.01.2016. - 2. Halbjahr 2016:
MehrIAS. Übung 9. Seite 1
IAS Übung 9 Seite 1 In IAS 22 bzw. IAS 27 sind die Regelungen zu Aufstellungspflicht, Konsolidierungskreis, Einbeziehungszeitpunkt sowie zu Konsolidierungsverfahren enthalten. Erklären Sie die Begriffe
MehrKontieren und buchen. Richtig, sicher und vollständig nach DATEV, IKR, BGA. Elmar Goldstein. 10. Auflage
Kontieren und buchen Richtig, sicher und vollständig nach DATEV, IKR, BGA Elmar Goldstein 10. Auflage 2 Inhalt Worum geht es in der Buchhaltung? 5 Auf Erfolgskonten buchen 11 Die Gewinn- und Verlustrechnung
MehrVORVERTRAG. Zwischen
VORVERTRAG Zwischen NatCon Nordbayern GmbH & Co KG Äußere Nürnberger Str. 1 in 91301 Forchheim vertreten durch die Komplementärin NaturStromService + Netze GmbH diese vertreten durch den Geschäftsführer
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht
MehrSIEMENS. KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (nicht testiert)
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (nicht testiert) (in Mio. EUR, Ergebnis je Aktie in EUR) Umsatz... 19.634 18.400 Umsatzkosten... 13.994 13.095 Bruttoergebnis vom Umsatz... 5.640 5.305 Forschungs- und
MehrRegelungen für die bilanzielle Zuordnung von Leasingverhältnissen zum Leasinggeber und zum Leasingnehmer
Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick... 1 2. Definitionen... 1 3. Anwendungsbereich... 2 4. Negativabgrenzung... 2 5. Wesentliche Inhalte... 2 6. Beispiel... 5 1. Ziele des Standards
MehrNotes. Handbuch für den IFRS-Anhang. Von Prof. Dr. Peter Leibfried Ingo Weber und Benjamin Rummel. 3., neu bearbeitete Auflage
Notes Handbuch für den IFRS-Anhang Von Prof. Dr. Peter Leibfried Ingo Weber und Benjamin Rummel 3., neu bearbeitete Auflage 1. Auflage 2006 2. Auflage 2009 3. Auflage 2015 Alle Rechte vorbehalten Erich
Mehr246 Abs. 1 Satz 1 HGB legt fest, daß in der Bilanz sämtliche Schulden - also auch Verbindlichkeiten - zu erfassen sind.
Verbindlichkeiten: 246 Abs. 1 Satz 1 HGB legt fest, daß in der Bilanz sämtliche Schulden - also auch Verbindlichkeiten - zu erfassen sind. keine Legaldefinition für Verbindlichkeiten GoB: Passivierungsgrundsatz
MehrEntwurf für die AFRAC-Stellungnahme 29. Energieeffizienzgesetz (IFRS)
April 2016 Entwurf für die Stellungnahme Auswirkungen des Energieeffizienzgesetzes auf IFRS-Abschlüsse Bitte übermitteln Sie Stellungnahmen bis zum 20.05.2016. Dieser Entwurf einer Stellungnahme wird vom
MehrIAS 7 KAPITALFLUSSRECHNUNG
IAS 7 KAPITALFLUSSRECHNUNG Zielsetzung Grundlage zur Beurteilung der Fähigkeit liquide Mittel zu erwirtschaften Informationen über Bewegungen der liquiden Mittel durch eine Kapitalflussrechnung 2 Anwendungsbereich
MehrDie Ermittlung und Behandlung des immateriellen Vermögens
Wirtschaft Alexander Sablatnig Die Ermittlung und Behandlung des immateriellen Vermögens Insbesondere des Firmenwertes - nach nationaler und internationaler Rechnungslegung Magisterarbeit Alexander Sablatnig
MehrDie Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung Ein Unternehmer besitzt nicht nur Vermögensgegenstände und macht Schulden. Er hat auch laufende Aufwendungen zu tragen. Und ohne die Erzielung von laufenden Erträgen könnte
MehrRechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS)
www.boeckler.de Mai 2011 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) Kapitel 2 Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte Jahresabschluss
Mehrfür Informations- und Telekommunikationstechnik (ITK) System-Mietvertrag Nummer :
Mietvertrag für Informations- und Telekommunikationstechnik (ITK) System-Mietvertrag Nummer : Anbieter: Moselstrasse 18 Kunde: Firma Teststrasse PLZ Ort 1. Der Anbieter vermietet dem Kunden ITK-Hardware
MehrInhalt. IFRS 10: Konzernabschlüsse
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 5 4. Negativabgrenzung... 6 5. Wesentliche Inhalte... 7 I. Wesentliche Inhalte im Hinblick auf die Grundsätze
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz 109 3970 Weitra Stand 1.1.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Stand 1.1.2016 1 Allgemeines 1. Für die von der PAVO Aperitif-Sticks, (im Folgenden kurz PAVO Aperitif-Sticks
MehrDie von vivify gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen sind in einem separaten Vertrag zu regeln und näher zu spezifizieren.
Dr. Christina Schmickl Am Mühlkanal 25 60599 Frankfurt am Main Phone +49 (0)69.26 49 46 14 Fax +49 (0)69.26 49 46 15 Mobile +49 (0)151.55 10 38 48 Allgemeine Geschäftsbedingungen von vivify consulting
MehrDas Trennungs- und Abstraktionsprinzip. Literatur: Medicus, Allgemeiner Teil des BGB, 20; Brox, Allgemeiner Teil des BGB, 5.
Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip Literatur: Medicus, Allgemeiner Teil des BGB, 20; Brox, Allgemeiner Teil des BGB, 5. Beispielsfall: A betritt eine Bäckerei und bestellt zwei Brötchen. Die Verkäuferin
MehrAuswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital
Bilanz zum 31.12.07 Bilanz zum 31.12.08 = 10 EK = 5 FK = 5 Geschäftsvorfälle (Buchhaltung) = 10 EK = 7 FK = 3 Gewinn ist die Veränderung des Eigenkapitals zwischen zwei Bilanzstichtagen Gewinn = 2 23 Erfolgsneutraler
MehrAbzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen Disclaimer Die im Folgenden zusammengestellten Informationen sind begleitend zum Unterricht des "geprüften Betriebswirt IHK" für das Unterrichtsfach "Bilanz-
MehrWillkommen zum Vortrag: Betriebskostenabrechnung Rechtsanwalt Holger Albrecht Mittwoch, 28. März 2012
Willkommen zum Vortrag: Betriebskostenabrechnung Rechtsanwalt Holger Albrecht Mittwoch, 28. März 2012 Betriebskosten die Zweite Miete ständig steigende Kosten Kein Einfluss des Vermieters Vermieter ist
MehrKaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug
Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Exemplar für den 1. Zwischen den vorbezeichneten Vertragspartnern ist heute dieser Kaufvertrag geschlossen worden: Der verkauft hiermit an den das nachstehend
MehrRechnungswesen I: Grundlagen der Buchführung. Ausgewählte Bereiche der Buchführung
Rechnungswesen I: Grundlagen der Ausgewählte 57 Verbuchung von Materialverbräuchen Berücksichtigung der fertigen und der n als Bestandsveränderungen Verbuchung der Berücksichtigung von n (Rabatte, Boni,
MehrInhalt. IAS 23: Fremdkapitalkosten
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Wesentliche Inhalte... 5 I. Qualifizierte Vermögenswerte... 5 II. Fremdkapitalkosten... 6 5. Beispiel...
MehrWiderrufsbelehrung für die Lieferung von Waren. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher Übersicht 1. Wann gilt welche Widerrufsbelehrung? 2. Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren 3. Widerrufsbelehrung für den Erwerb von digitalen Inhalten, die nicht
MehrBundesministerium der Finanzen Bonn, 11. November 1999
Bundesministerium der Finanzen Bonn, 11. November 1999 - Dienstsitz Bonn - IV C 2 - S 2176-102/99 ( Geschäftszeichen bei Antwort bitte angeben ) Telefon: (0 18 88) 6 82-15 23 (02 28) 6 82-15 23 oder über
MehrMerkblatt 6/14 Beiblatt
Merkblatt 6/14 Beiblatt Telefonnummer, u.a.) 3. Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen (inkl. Steuern und Abgaben) bzw. Art der Preisberechnung; ggf. Fracht-, Liefer-, oder Versandkosten bzw. Hinweis
MehrVII. Der EDV-Vertrag 1
Innominatverträge, Herbstsemester 2013 VII. Der EDV-Vertrag 1 Dr. Lucius Huber Dr. Lucius Huber, HS 2013 1 1. Begriff (1) «Der Lieferant verpflichtet sich gegen Entgelt, der Kundin Hard- und/oder Software
MehrHypothek und Grundschuld: Fragen und Fälle
Prof. Dr. von Wilmowsky Sachenrecht (Zivilrecht IIIb) (Vorlesung) Hypothek und Grundschuld: Fragen und Fälle Frage 1: Verwertung und Verteilung bei der Hypothek Welche Rechtswirkungen treten ein, wenn
MehrInternationale Bilanzierung Teil 13
Internationale Bilanzierung Teil 13 Dr. Aldo C. Schellenberg Universität Bern SS 2007 Mittwoch 14-18 Uhr schellenberg@iuc.unibe.ch Agenda Konzernrechnung > IAS 21: Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse
MehrANHANG. Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2010 2012 1
DE ANHANG Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2010 2012 1 1 Vervielfältigung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums gestattet. Außerhalb des EWR alle Rechte vorbehalten, mit Ausnahme des Rechts
MehrRESERVIERUNGSBEDINGUNGEN
RESERVIERUNGSBEDINGUNGEN für die Reservierung eines Wartelistenplatzes für das Modell Schwalbe über die Website www.myschwalbe.com bei uns. Wir, das ist die GOVECS GmbH, Grillparzerstraße 18, 81675 München.
MehrIFRS fokussiert IASB schlägt Klarstellungen an IFRS 15 vor
IFRS Centre of Excellence August 2015 IFRS fokussiert IASB schlägt Klarstellungen an IFRS 15 vor Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 30. Juli 2015 den Standardentwurf ED/2015/6 Clarifications
MehrMuster eines Unternehmenskaufvertrages
Stand März 2015 Muster eines es Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Handwerkskammer Hannover - Abteilung Wirtschaftspolitik & Unternehmensberatung - Berliner Allee 17 30175 Hannover Tel. 0511 3 48
MehrIFRIC Draft Interpretations D12 D14
IFRIC Draft Interpretations D12 D14 Service Concession Arrangements - Determining the Accounting Model Service Concession Arrangements - The Financial Asset Model Service Concession Arrangements - The
MehrMASTERARBEIT. IFRS 15 Das Konvergenzprojekt und seine Auswirkungen auf ausgewählte Branchen. verfasst von. Kathrin Famler
MASTERARBEIT IFRS 15 Das Konvergenzprojekt und seine Auswirkungen auf ausgewählte Branchen verfasst von Kathrin Famler angestrebter akademischer Grad Master of Science (MSc) Wien, 2015 Studienkennzahl
MehrKonzernabschluss 2012
174 Konzernabschluss 2012 Note 39 Kategorien von Finanzinstrumenten Die e, s und Wertansätze der finanziellen Vermögenswerte (aktivseitige Finanzinstrumente) setzen sich zum 31. Dezember 2012 bzw. 31.
MehrIFRS für die Praxis. Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden Inhalt. www.pwc.de/de/accounting-of-the-future
www.pwc.de/de/accounting-of-the-future Leitfaden zu aktuellen Entwicklungen der IFRS mit Erläuterungen IFRS für die Praxis Ausgabe 6, Februar 2012 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden Inhalt Auf einen
MehrVersicherungs - Maklervertrag
Versicherungs - Maklervertrag Zwischen dem Versicherungsmakler Dipl. Ing. Rudolf Geyermann Sudetenstr. 12 86381 Krumbach nachfolgend Makler genannt und Herrn / Frau / Firma Name Straße Wohnort nachfolgend
MehrAuftrag zur Tarifoptimierung PKV. Angestellt Selbständig Rentner
Medicus GmbH Ihr Versicherungs Optimierer Am Galgenberg 7 D 92237 Sulzbach Rosenberg Tel. +49 (0) 9661 877300 40 Fax +49 (0) 9661 877300 41 Auftrag zur Tarifoptimierung PKV Auftraggeber: Name, Vorname:
MehrINFORMATIONEN ZUM WIDERRUFSRECHT
INFORMATIONEN ZUM WIDERRUFSRECHT Sofern ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag vorliegt, also ein Vertrag, 1. der bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers
Mehr1. Vertragsumfang 1.1 TMG verkauft diejenigen Produkte an den Kunden, die in einem Einzelvertrag zwischen TMG und dem Kunden vereinbart wurden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Verkauf - (im Folgenden "AGB Verkauf" genannt) gelten für den Verkauf von Produkten, einschließlich aber nicht beschränkt auf jegliche Art von Geräten, Hardware
MehrVertrag über den Transport von Sterilgut
1 Vertrag über den Transport von Sterilgut Zwischen der Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau, Marie-Eberth-Straße 6, 86956 Schongau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Lippmann -
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen om-ecommerce
Allgemeine Geschäftsbedingungen om-ecommerce 1. Allgemeines 1.1. Allen Verträgen, Erklärungen und sonstigen Leistungen werden die folgenden Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Version zu Grunde
MehrC. Buchungen von komplexen Geschäftsvorfällen
Vorlesung Buchführung & Abschluss Sommersemester 2014 Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink C. Buchungen von komplexen Geschäftsvorfällen 1. Überblick 2. Buchungen im Anlagevermögen
MehrBW 23 Bilanzänderungen Gewinn und Verlust Cash Flow
BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE 1 BW 23 Bilanzänderungen Gewinn und Verlust Cash Flow 2011.01 Prof. Dr. Friedrich Wilke Rechnungswesen 23 GuV 1 Bestands- und Stromrechnung Das Rechnungswesen soll ein zahlenmäßiges
Mehr1. Ziele des Standards im Überblick
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definition... 3 3. Anwendungsbereich... 7 4. Negativabgrenzung... 8 5. Wesentliche Inhalte... 9 I. Erstmalige Erfassung von Finanzinstrumenten... 9 II.
MehrIn Verbindung mit unseren passgenauen ALU-Verbundhauben erreichen sie das Optimum an Schutz für ihre Exportsendungen!
Die CargoBox besteht aus einem Boden, einem faltbaren Rahmen und einem Deckel. Zur Herstellung verwenden wir nur geprüftes, wasserfest verleimtes 6 mm starkes Birkensperrholz. Durch die schichtweise Verleimung
Mehra) Bei der Stichtagsinventur kann die Bestandsaufnahme innerhalb einer Frist von zehn Tagen vor oder nach dem Stichtag erfolgen.
I. Multiple Choice In diesem Klausurteil ist zu beurteilen, ob bestimmte Aussagen zur Buchführung und zum Jahresabschluss richtig oder falsch sind. Die Antworten sind durch Ankreuzen zu geben. Das Nichtankreuzen
MehrALLGEMEINE Geschäftsbedingungen der Sock Management Consulting GmbH
ALLGEMEINE Geschäftsbedingungen der 1. Allgemeines 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, die durch Sock Management Consulting GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen
MehrWerkvertrag. als Auftragnehmer
Werkvertrag Werkvertrag Zwischen [Name Auftraggeber] [Straße Auftraggeber] [PLZ, Ort Auftraggeber] und [Name Auftragnehmer] [Straße Auftragnehmer] [PLZ, Ort Auftragnehmer] als Auftraggeber als Auftragnehmer
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Die Bruno Mayer KG. Ringstraße 2, 75210 Keltern führt Bestellungen von Kunden über unseren Online-Shop unter http://www.viventy.de/de/viventy-shop/ auf
Mehr3. Berechnung des GoF, Erstellung der Bilanz des Käufers nach Übernahme Um dieses zu bewerkstelligen, muß man drei Schritte der Reihe nach abarbeiten.
Aufgabe 8: Bilanzierung eines Geschäfts- oder Firmenwertes (GoF) 1. GoF allgemeine Entstehung Im Einzelabschluß ist ein GoF eigentlich selten vorhanden. Anteilsbesitz an Unternehmen wird zu Anschaffungskosten
MehrBericht über das Geschäftsjahr 2013 des Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin)
Bericht über das Geschäftsjahr 2013 des Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) A. ÜBERSICHT ÜBER DIE GESCHÄFTSENTWICKLUNG Der Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin), der von der Bundessanstalt für
Mehr