Umsatzrealisierung nach IFRS 15 mit Exkurs: Regulierte Wirtschaftsgüter (IFRS 14) IFRS Forum
|
|
- Gerda Kneller
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Umsatzrealisierung nach IFRS 15 mit Exkurs: Regulierte Wirtschaftsgüter (IFRS 14) IFRS Forum
2 Agenda 1 IFRS 15 Umsatzrealisierung 2 IFRS 14 Regulierte Wirtschaftsgüter 2
3 IFRS 15 Umsatzrealisierung 3
4 Ausgangssituation und Zeitplan zum Projekt Revenue Recognition des IASB Retrospektive Anwendung für 2016 Umsatzbilanzierung nach neuer Rechtslage Umsatzbilanzierung nach aktueller Rechtslage Q Q Mai Beginn: Projekt zur Harmonisierung der Umsatzrealisation Discussion Paper: Preliminary views on revenue recognition in contracts with customers Exposure Draft: Revenue from contracts with customers Exposure Draft: Kommentarfrist Re-Exposure Fertigstellung der Kommentaranalyse Erstanwendung Veröffentlichung IFRS 15 4
5 Übergangsvorschriften Inkrafttreten 1. Januar Erleichterungen Option 1 vollständig retrospektiv (Anwendung des IAS 8) neuer IFRS 15 kumulativer Effekt zum 1. Januar 2016 neuer IFRS 15 für abgeschlossene Verträge: keine Anpassung für Zwischenzeiten für variables Entgelt im Nachhinein erlaubt Option 2 alter Standard neuer IFRS 15 keine Erleichterungen teilweise retrospektiv Angaben zum alten Standard kumulativer Effekt zum 1. Januar
6 Die Systematik der Neuregelung zur Umsatzerfassung Vertragsbasierte Ertragsrealisierung: asset and liability model Ertragsrealisierung bei Zunahme eines contract assets bzw. Abnahme einer contract liability Unternehmen Austausch Vereinbarung Kunde (verbleibende) Rechte & Pflichten (net) contract asset wenn: Rechte > Pflichten oder (net) contract liability wenn: Rechte < Pflichten 6
7 Fachlicher Überblick zur geplanten Neuregelung Grundlagen Die Ertragsrealisierung erfolgt in fünf Schritten 1 Identifizierung des Vertrages mit dem Kunden 2 Identifizierung separater Leistungsverpflichtungen 3 Bestimmung des Transaktionspreises 4 Aufteilung des Transaktionspreises auf separate Leistungsverpflichtungen 5 Realisierung von Umsatzerlösen bei Erfüllung einzelner Leistungsverpflichtungen 7
8 Das Fünf-Schritte-Modell zur Umsatzrealisierung Identifizierung des Vertrages mit dem Kunden Identifizierung separater Leistungsverpflichtungen Bestimmung des Transaktionspreises Aufteilung des Transaktionspreises Realisierung von Umsatzerlösen 1 8
9 Fachlich Grundsatz: Anwendung auf jeden Einzelvertrag Zusammenlegung von Verträgen Aggregation von Verträgen, die in zeitlicher Nähe mit gleichem Kunden abgeschlossen wurden, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind Vertragsänderungen Bilanzierung als separater Vertrag: Zusätzliche separate Leistungsverpflichtung, deren Preis den Einzelveräußerungspreis dieser abbildet Änderung als Teil des ursprünglichen Vertrages: Je nach Sachverhalt, entweder erfolgswirksame kumulative Anpassung der bisher erfassten Beträge oder prospektive Berücksichtigung bei Erfüllung der künftigen Leistungsverpflichtungen
10 Beispiel Software-Vertrag (1/2) Sachverhalt Ein Kunde schließt einen Softwarevertrag mit einer 24-monatigen Vertragslaufzeit ab. Er erhält die Softwarelizenz für einen Betrag in Höhe von bei Vertragsbeginn. Für ein Servicepaket bestehend aus technischem Support und einem Update-Service zahlt der Kunde 100 monatlich. Der Einzelveräußerungspreis des Servicepaketes beträgt 200. Aufgrund der Verbundenheit beider Leistungsverpflichtungen wird in diesem Fall eine Bündelung der Komponenten vorgenommen Kundenvertrag Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate Softwarelizenz: EVP* für die Softwarelizenz: Monatlicher Preis für das Servicepaket: 100 Monatlicher EVP für das Servicepaket: 200 *Einzelveräußerungspreis 10
11 Beispiel Software-Vertrag (2/2) Lösung Ein Unternehmen sollte einen Vertrag nur dann nach IFRS 15 bilanzieren, wenn dieser alle Kriterien des IFRS 15.9 erfüllt: a) Die Vertragsparteien stimmen dem Vertrag und damit verbundenen Leistungen zu. b)das Unternehmen kann das jeweilige Recht der zu übertragenden Güter und Dienstleistungen den einzelnen Vertragsparteien zuordnen. c) Das Unternehmen kann die Zahlungsbedingungen zuordnen. d)der Vertrag ist von kommerzieller Substanz. e) Es ist wahrscheinlich, dass das Unternehmen die Gegenleistung in der Höhe erhält, die ihm vertraglich zusteht. Nach IFRS 15.9 liegt somit ein Vertrag mit dem Kunden vor und kann dementsprechend gemäß der Anforderungen bilanziert werden. 11
12 Das Fünf-Schritte-Modell zur Umsatzrealisierung Identifizierung des Vertrages mit dem Kunden Identifizierung separater Leistungsverpflichtungen Bestimmung des Transaktionspreises Aufteilung des Transaktionspreises Realisierung von Umsatzerlösen 2 12
13 Fachlich Grundsatz: Abgrenzung von separaten Leistungsverpflichtungen Zweistufiger Ansatz zur Identifizierung separater Leistungsverpflichtungen Qualifizierung von unterscheidbaren Leistungsverpflichtungen Unternehmen verkauft die Güter und Dienstleistungen separat; oder Kunde kann die Güter und Dienstleistungen allein oder zusammen mit Mitteln, die ihm sofort zur Verfügung stehen, nutzen. Bewertung eines Bündels aus separaten Leistungsverpflichtungen Leistungsverpflichtungen sind eng miteinander verbunden und es muss eine wesentliche Integrationsleistung erbracht werden; und Leistungsverpflichtungen werden wesentlich verändert oder kundengerecht angepasst. 13
14 Beispiel Transport- und Logistikunternehmen (1/2) Absender z. B. Madrid 2* 1 Transport AG Services werden von unterschiedlichen Frachtunternehmen erbracht. *Die Transport AG kann auch vom Empfänger beauftragt werden. 3 Transport per Schiff 1-5 Tage bis zu 2 Monate Empfänger z. B. Chicago Landtransport Landtransport 1-5 Tage Vertragliche Abrede zwischen Absender und Empfänger über die grundlegenden Transportbedingungen (z. B. Incoterms) Absender oder Empfänger beauftragt die Transport AG mit dem Transport der Waren und verständigt sich auf die Zahlungsbedingungen (prepaid/collect). Die Transport AG als Spediteur übernimmt Logistik und Versand. Die Transport AG beauftragt externe Frachtunternehmen für einzelne Teilleistungen. Sie bleibt allerdings Primärverantwortlicher ggü. dem Kunden. 14
15 Beispiel Transport- und Logistikunternehmen (2/2) Fragestellung: Wobei handelt es sich um eigenständige Leistungsverpflichtungen? Transport gesamt Transport per Schiff? Landtransport Landtransport einzelne Transportleistungen? Transport per Schiff? Landtransport Landtransport? IFRS Unterscheidbarkeit der Leistungsverpflichtung Versprochene Leistung hat die Fähigkeit eigenständig zu sein: Der Kunde kann Nutzen aus der Leistung an sich oder aber aus der Leistung in Verbindung mit für ihn leicht verfügbaren Ressourcen ziehen. & Versprochene Leistung nicht im hohen Maße von anderen im Vertrag enthaltenen Leistungen abhängig: hohes Maß an Abhängigkeit durch Integrationsleistung hoher Anpassungsgrad der Kombination von Leistungen an kundenspezifische Anforderungen (Zielort, Lieferdatum, Route,...) Leistungsverpflichtungen sind ein Bündel. 15
16 Das Fünf-Schritte-Modell zur Umsatzrealisierung Identifizierung des Vertrages mit dem Kunden Identifizierung separater Leistungsverpflichtungen Bestimmung des Transaktionspreises Aufteilung des Transaktionspreises Realisierung von Umsatzerlösen 3 16
17 Fachlich Grundsatz: Erwartungsgemäß zu entrichtende Gegenleistung des Kunden Variable Gegenleistungen Nicht monetäre Gegenleistungen Zeitwert des Geldes An einen Kunden gezahlte Gegenleistungen 17
18 Beispiel Bau eines Bürogebäudes (1/2) Sachverhalt Ein Bauunternehmen schließt mit einem Kunden einen Vertrag über den Bau eines Bürogebäudes ab. Der Preis für den Bau beträgt 2,5 Mio. Abhängig von dem Zeitpunkt der Fertigstellung kann der endgültige Preis für den Bau des Gebäudes variieren. Der geplante Fertigstellungszeitpunkt ist der Für jeden Tag, den das Unternehmen an Bauzeit einspart, ist ein Incentive in Höhe von vereinbart worden. Im Falle einer verspäteten Fertigstellung reduziert sich der Betrag täglich um Zusätzlich dazu beurteilt ein unabhängiger Sachverständiger, ob zuvor festgelegte Qualitätsanforderungen eingehalten worden sind. In diesem Fall ist ein Bonus i. H. v zu zahlen. 18
19 Beispiel Bau eines Bürogebäudes (2/2) Zur Ermittlung des Transaktionspreises ist eine separate Schätzung der variablen Vergütung notwendig (IFRS 15.53). (A) Erwartungswert Der Erwartungswert ist die Summe der wahrscheinlichkeitsgewichteten Werte in der Reihe der möglichen Vergütungen. Das Spektrum an möglichen Vergütungen erstreckt sich von 2,5 Mio. bis +/ je Tag abhängig von der Anzahl an Tagen der vorzeitigen bzw. verspäteten Erfüllung. (B) Wahrscheinlichster Betrag Diese Methode wird angewendet, sofern eine variable Vergütung nur zwei mögliche Ergebnisse aufweist. In diesem Fall liegen bzgl. des Bonus zwei mögliche Ergebnisse vor oder 0 19
20 Das Fünf-Schritte-Modell zur Umsatzrealisierung Identifizierung des Vertrages mit dem Kunden Identifizierung separater Leistungsverpflichtungen Bestimmung des Transaktionspreises Aufteilung des Transaktionspreises Realisierung von Umsatzerlösen 4 20
21 Beispiel Healthcare-Branche (1/3) Sachverhalt Ein Kunde schließt einen Vertrag im Bereich Labordiagnostik IT (Infrastruktur & Informationstechnologie) über die Bereitstellung einer IT-Lösung ab. Da der Kunde gleichzeitig einen Vertrag im Bereich Healthcare Consulting (Healthcare Services) abschließt, erhält er die Hardware für (Einzelveräußerungspreis ). Der Servicevertrag beinhaltet Beratungsleistungen und bringt dem Healthcare Consulting- Unternehmen über die 24-monatige Vertragslaufzeit ein. Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate Hardware: EVP* für die Hardware: Monatlicher Preis für den Servicevertrag: Monatlicher EVP* für den Servicevertrag: *Einzelveräußerungspreis 21
22 Beispiel Healthcare-Branche (2/3) Komponente oder eigenständige Bilanzierungseinheit Summe der vereinbarten Beträge ( ) Fair Values der eigenständigen Bilanzierungseinheiten ( ) Fair Values (%) relative Fair Valuezuordnung ( ) Umsatz ( ) Hardware Beratung Total
23 Beispiel Healthcare-Branche (3/3) Periode Billing Umsatz nach neuem Standard Differenz Billing vs. Umsatz vertraglicher Vermögenswert (Veränderung) * * /24 =
24 Das Fünf-Schritte-Modell zur Umsatzrealisierung Identifizierung des Vertrages mit dem Kunden Identifizierung separater Leistungsverpflichtungen Bestimmung des Transaktionspreises Aufteilung des Transaktionspreises Realisierung von Umsatzerlösen 5 24
25 Fachlich Unbedingte Zahlungsverpflichtung Rechtliches Eigentum Kriterien zur Umsatzrealisierung auf Basis des Kontrollbegriffs Physische Verfügungsmacht Übergang Chancen und Risiken Abnahme des Kunden 25
26 Beispiel Bau eines Verwaltungsgebäudes (1/3) Sachverhalt Ein Bauunternehmen schließt einen Vertrag über den Bau eines an die Kundenbedürfnisse angepassten Verwaltungsgebäudes ab, welcher sich über drei Jahre erstrecken soll. Die Kosten des Bauprojektes betragen 2 Mio. Der vereinbarte Preis liegt bei 2,5 Mio. Baubeginn ist der x1. Der Kunde erbringt gemäß der nachfolgenden Tabelle Teilzahlungen, welche allerdings nicht den Wert der bereits errichteten Gebäudeteile widerspiegeln. Die angefallenen Kosten zum jeweiligen Termin sind ebenfalls der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. 26
27 Beispiel Bau eines Verwaltungsgebäudes (2/3) IFRS Kontinuierlicher Kontrollübergang a) Der Kunde erhält und nutzt die Vorteile aus der Leistung des Unternehmens, während es diese erbringt. b) Durch die Leistung des Unternehmens wird ein Vermögenswert geschaffen oder erweitert, über den der Kunde die Kontrolle hat, während dieser geschaffen oder erweitert wird. c) Durch die Leistung des Unternehmens wird kein Vermögenswert mit alternativem Nutzen für das Unternehmen geschaffen und das Unternehmen hat das durchsetzbare Recht auf Zahlung der pünktlich abgeschlossenen Leistung. Ein kontinuierlicher Kontrollübergang ist somit gegeben. kontinuierliche Umsatzrealisierung 27
28 Beispiel Bau eines Verwaltungsgebäudes (3/3) Methode zur Messung des Leistungsfortschritts Output-orientierte Methode ist nicht anwendbar, da das Unternehmen den Wert der Gebäudeteile nicht direkt bestimmen kann und die Teilzahlungen nicht den wahren Wert jener widerspiegeln. Input-basierte Methode, im vorliegenden Beispiel entsprechend der angefallenen Kosten Zeitpunkt Vereinbarte Beträge Vereinbarte Beträge (kumuliert) Angefallene Kosten Zu realisierender Umsatz x / x = x / x = Realisierter Umsatz (kumuliert) x x x x Summe
29 Anhangangaben Allgemein Eine Reihe von neuen Angabevorschriften Zielsetzung: Abschlussadressaten soll es ermöglicht werden, die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und resultierenden Zahlungsströmen aus Verträgen mit Kunden nachvollziehen zu können. Ein Unternehmen hat qualitative und quantitative Informationen zu folgenden Punkten anzugeben: seine Verträge mit Kunden wesentlichen Ermessensentscheidungen und deren Änderungen, die bei der Anwendung der Erlösvorschriften auf diese Verträge getroffen wurden jeglichen Vermögenswerten, die aus aktivierten Kosten für die Erlangung und die Erfüllung eines Vertrages mit einem Kunden resultieren 29
30 Exkurs: Regulierte Wirtschaftsgüter (IFRS 14) 30
31 Regulierte Wirtschaftsgüter Das Problem Wirtschaftsgüter der Infrastruktur, an denen ein natürliches Monopol besteht (typischerweise Netze, z.b. in der Stromwirtschaft) unterliegen der Regulierung durch eine Aufsichtsbehörde. Die Regulierung umfasst i.d.r. den Betrieb des Wirtschaftsgutes den Zugang zu dem Wirtschaftsgut und das Entgelt/der Tarif für seine Zurverfügungstellung an Dritte. Der Tarif basiert auf den voraussichtlichen Kosten für das Wirtschaftsgut, einerseits aufgrund von in der Vergangenheit getätigten Investitionen und Finanzierungen, andererseits aufgrund des laufenden Betriebs. Frage: Können Kosten, die vor Beginn der Tarifperiode angefallen sind, und im künftigen Entgelt vergütet werden, insbesondere also z.b. Investitionen in das Netz, als Vermögensgegenstand aktiviert werden? Oder erfolgt die Erlöserfassung erst dann, wenn die Entgelte fließen? 31
32 IFRS 14 Die Neuregelung Aufgrund bisheriger Regelungen in den US-GAAP hat die Bilanzierung preisregulierter Aktivitäten hohe Relevanz in USA/Kanada und führte aufgrund des Drängens dieser Länder zu IFRS 14. IFRS 14 erlaubt es bis zu einer endgültigen Regelung der Bilanzierung preisregulierter Geschäftsvorfälle durch das IASB Erstanwendern von IFRS, die der Aufsicht durch eine preisregulierende Behörde unterliegen, bisherige nach nationalem Bilanzrecht zulässige Abgrenzungsposten auch unter IFRS weiter nach den bisherigen (nationalen) Regelungen zu bilanzieren. Kritik: Mangels einer eigenen Konzeption setzt das IASB mit IFRS 14 allgemeingültige Regelungen der IFRS außer Kraft, beschränkt auf einen kleinen Kreis von Erstanwendern. 32
33 Alternative Lösungsmöglichkeiten IAS 8.10 ff? Regelungslücken nach den IFRS sind nach den Auslegungsregeln des IAS 8.10 ff.zu schließen. Nahe liegt hier IAS 8.11 (a) ivm IAS 12/18 bzw. IFRS 15 Im Falle der hier in Rede stehenden Dienstleistungen erfolgt die Erlösrealisierung entsprechend dem Leistungsfortschritt. Im übrigen werden die Leistungen in der Regel gegenüber einer Vielzahl von Kunden (etwa im Strombereich allen Netzkunden) erbracht, so dass sie nicht einzeln zuordenbar sind. IAS 37 Entschädigungsansprüche im Sinne von IAS kommen in Betracht, wenn Ausgaben, die eine Partei (hier: der Netzbetreiber) getragen hat, von einer dritten Partei übernommen werden (hier: den Netzkunden). Eine Aktivierung setzt voraus, dass die Entschädigung virtually certain ist, was bisher verneint wird. Das IASB hat zur Erarbeitung einer systematischen Lösung ein Forschungsprojekt aufgesetzt, das zur Zeit noch nicht abgeschlossen ist. In der Zwischenzeit ist anzuregen, über regulatorische Abgrenzungen im Anhang zu berichten. 33
34 Haben Sie noch Fragen? Dr. Norbert Schwieters Tel
Umsatzerfassung nach dem Re-Exposure 2011/6 des IASB. IFRS Forum 22.11.2013
Umsatzerfassung nach dem Re-Exposure 2011/6 des IASB IFRS Forum 22.11.2013 Warum werden die Regelungen zur Umsatzrealisierung überarbeitet? Folie 2 Agenda 1. Zeitplan zum Projekt Revenue Recognition des
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
MehrDiskussionsforum. Transition and Recognition of Financial Assets and Financial Liabilities ( Day One Profit Recognition )
Diskussionsforum Exposure Draft to amend IAS 39: Transition and Recognition of Financial Assets and Financial Liabilities ( ) Deutscher Standardisierungsrat 14. Juli 2004-1- DRSC e.v./ 14. Juli 2004 Initial
MehrUmsatzerfassung nach dem Re-Exposure 2011/6 des IASB. IFRS Forum 30. 11. 2012
nach dem Re-Exposure 2011/6 des IASB IFRS Forum 30. 11. 2012 Agenda "Revenue from Contracts with Customers" was bisher geschah Die Systematik der Neuregelung zur Umsatzerfassung Die Elemente der Neuregelung
MehrUmsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen?
WIRTSCHAFT UND RECHT W 041/2014 vom 10.04.2014 Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? Bitte beachten Sie, dass die neuen Grundsätze des BMF-Schreibens (Anlage 1) ohne
MehrIFRIC Draft Interpretations D12 D14
IFRIC Draft Interpretations D12 D14 Service Concession Arrangements - Determining the Accounting Model Service Concession Arrangements - The Financial Asset Model Service Concession Arrangements - The
MehrIWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur Musterklausur
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur Musterklausur
MehrWesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen
www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
MehrKorrigenda Handbuch der Bewertung
Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrLösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011
Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41500, Finanzwirtschaft: Grundlagen, SS2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Finanzwirtschaft: Grundlagen, Kurs 41500 Aufgabe Finanzierungsbeziehungen
MehrInhalt. IFRS 2: Anteilsbasierte Vergütung
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Wesentliche Inhalte... 5 5. Beispiel... 7 www.boeckler.de August 2014 1/7 1. Ziele des Standards im Überblick
MehrInhalt. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 5 4. Negativabgrenzung... 6 5. Wesentliche Inhalte... 7 6. Beispiel... 8 www.boeckler.de August 2014 1/8 1.
MehrWesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen
www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Mehr----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
0 Seite 0 von 20 03.02.2015 1 Ergebnisse der BSO Studie: Trends und Innovationen im Business Performance Management (BPM) bessere Steuerung des Geschäfts durch BPM. Bei dieser BSO Studie wurden 175 CEOs,
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrIFRS visuell: S. 43-46 IAS 17 S. (Leasingverhältnisse)
IFRS visuell: S. 43-46 IAS 17 S (Leasingverhältnisse) Überblick A1 A2 A3 A4 A5 A6 A7 A8 A9 Klassifizierung Finanzierungsleasing: Bilanzierung beim Leasinggeber - I Finanzierungsleasing: Bilanzierung beim
MehrStellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks
Tipps & Tricks INHALT SEITE 1. Grundlegende Informationen 3 2.1 Aktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 4 2.2 Deaktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 11 2 1. Grundlegende Informationen
MehrInhalt. IAS 23: Fremdkapitalkosten
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Wesentliche Inhalte... 5 I. Qualifizierte Vermögenswerte... 5 II. Fremdkapitalkosten... 6 5. Beispiel...
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
Mehr3.1.3 Aktivierungspflicht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
Änderungen für den Einzelabschluss 3/1.3 Seite 1 3.1.3 Aktivierungspflicht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Zielsetzung Die wesentliche Änderung in der Neufassung
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrHow to do? Projekte - Zeiterfassung
How to do? Projekte - Zeiterfassung Stand: Version 4.0.1, 18.03.2009 1. EINLEITUNG...3 2. PROJEKTE UND STAMMDATEN...4 2.1 Projekte... 4 2.2 Projektmitarbeiter... 5 2.3 Tätigkeiten... 6 2.4 Unterprojekte...
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. der
Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrRegelungen für die bilanzielle Zuordnung von Leasingverhältnissen zum Leasinggeber und zum Leasingnehmer
Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick... 1 2. Definitionen... 1 3. Anwendungsbereich... 2 4. Negativabgrenzung... 2 5. Wesentliche Inhalte... 2 6. Beispiel... 5 1. Ziele des Standards
MehrAuswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital
Bilanz zum 31.12.07 Bilanz zum 31.12.08 = 10 EK = 5 FK = 5 Geschäftsvorfälle (Buchhaltung) = 10 EK = 7 FK = 3 Gewinn ist die Veränderung des Eigenkapitals zwischen zwei Bilanzstichtagen Gewinn = 2 23 Erfolgsneutraler
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
MehrRechtliche Aspekte der Energieberatung
Rechtliche Aspekte der Energieberatung 1. Gibt es gesetzliche Regelungen? Gelten 77/78 HOAI? a. Für Leistungen der Energieberatung? Nein Energieberatung als Initialberatung ist gar nicht erfasst? b. Energieplanung
MehrEnde von Vertragsbeziehungen
Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch
MehrExkurs: Neuere Rechnungslegungsvorschriften und theoretische Bilanz
Exkurs: Neuere Rechnungslegungsvorschriften und theoretische Bilanz USamerikanische Generally Accepted Accounting Principles (USGAAP) bzw. IFRS (International Financial Reporting Standards) Zweck: Bereitstellung
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrAnleitung Grundsetup C3 Mail & SMS Gateway V02-0314
Anleitung Grundsetup C3 Mail & SMS Gateway V02-0314 Kontakt & Support Brielgasse 27. A-6900 Bregenz. TEL +43 (5574) 61040-0. MAIL info@c3online.at loxone.c3online.at Liebe Kundin, lieber Kunde Sie haben
MehrNetzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)
Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma
MehrWürfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.
040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl
MehrNetzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,
MehrAnspar-Darlehensvertrag
Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:
MehrAZK 1- Freistil. Der Dialog "Arbeitszeitkonten" Grundsätzliches zum Dialog "Arbeitszeitkonten"
AZK 1- Freistil Nur bei Bedarf werden dafür gekennzeichnete Lohnbestandteile (Stundenzahl und Stundensatz) zwischen dem aktuellen Bruttolohnjournal und dem AZK ausgetauscht. Das Ansparen und das Auszahlen
MehrBEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA
UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
MehrARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt
ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt Wieder einmal beschert uns die Bundesverwaltung auf Ende Jahr mit zusätzlicher Arbeit, statt mit den immer wieder versprochenen Erleichterungen für KMU.
MehrRECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht
RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrInhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG
Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung
MehrSDD System Design Document
SDD Software Konstruktion WS01/02 Gruppe 4 1. Einleitung Das vorliegende Dokument richtet sich vor allem an die Entwickler, aber auch an den Kunden, der das enstehende System verwenden wird. Es soll einen
MehrLehrstuhl für Steuerrecht Dr. Marcel Krumm
Bilanzierungsgrundsätze Prüfungsreihenfolge (für die Aktivseite) Bilanzierung dem Grunde nach (Ansatzfrage) Abstrakt bilanzierungsfähiges Sachliche, persönliche und zeitliche Zurechnung des es Kein Ansatzverbot
MehrNetzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen
Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
MehrManuel Schmalz. Abteilungsleiter Vertragsmanagement. Düsseldorf, 25.02.2015
Manuel Schmalz Abteilungsleiter Vertragsmanagement Düsseldorf, 25.02.2015 Standardisierung der Vereinbarung zwischen Provider und Consumer über die Nutzung von technischen Services, insbesondere BiPRO-WebServices
MehrBefristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2
Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung
Mehr2.1 Erstellung einer Gutschrift über den vollen Rechnungsbetrag
1. Einführung Manchmal ist es notwendig, dem Kunden eine Gutschrift zu einer bestimmten Rechnung, über einzelne Positionen oder auch völlig frei von einer Basis-Rechnung zu erstellen. Die verschiedenen
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrWinWerk. Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon
WinWerk Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch 8307 Effretikon Telefon: 052-740 11 11 Telefax: 052-740 11 71 E-Mail info@kmuratgeber.ch Internet: www.winwerk.ch Inhaltsverzeichnis 1 Ablauf der Rabattverarbeitung...
MehrAufgaben Brealey/Myers [2003], Kapitel 21
Quiz: 1, 2, 4, 6, 7, 10 Practice Questions: 1, 3, 5, 6, 7, 10, 12, 13 Folie 0 Lösung Quiz 7: a. Das Optionsdelta ergibt sich wie folgt: Spanne der möglichen Optionspreise Spanne der möglichen Aktienkurs
Mehrzu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?
zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.
Mehrfür Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan
für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim
MehrLeistungsbeschreibung ADSL
1 2 3 4 5 6 7 8 9 Einleitung................................................... 3 Beschreibung................................................. 3 Datentransfervolumen........................................
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrNeue Regelungen seit 01.07.2014
Infoportal staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen und geeignete Personen gemäß 305 InsO. Die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens. Neue Regelungen seit 01.07.2014 Verkürzung des Insolvenzverfahrens
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrLizenzierung von System Center 2012
Lizenzierung von System Center 2012 Mit den Microsoft System Center-Produkten lassen sich Endgeräte wie Server, Clients und mobile Geräte mit unterschiedlichen Betriebssystemen verwalten. Verwalten im
Mehrwww.be-forever.de EINE PLATTFORM
Online-Shop-Portal www.be-forever.de EINE PLATTFORM für Ihre Online-Aktivitäten Vertriebspartner-Shop Online-Shop Basic Online-Shop Pro Vertriebspartner-Shop Bisher gab es den Online-Shop, in dem Sie Ihre
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
Mehrgeben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen
geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde
MehrAUF LETZTER SEITE DIESER ANLEITUNG!!!
BELEG DATENABGLEICH: Der Beleg-Datenabgleich wird innerhalb des geöffneten Steuerfalls über ELSTER-Belegdaten abgleichen gestartet. Es werden Ihnen alle verfügbaren Belege zum Steuerfall im ersten Bildschirm
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
MehrIFRS für die Praxis. Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden Inhalt. www.pwc.de/de/accounting-of-the-future
www.pwc.de/de/accounting-of-the-future Leitfaden zu aktuellen Entwicklungen der IFRS mit Erläuterungen IFRS für die Praxis Ausgabe 6, Februar 2012 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden Inhalt Auf einen
Mehrinfach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock
infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um
MehrB könnte gegen die K-Bau GmbH einen Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 634 Nr. 1, 635 Abs. 1 BGB haben.
Hausbau B schließt mit der K-Bau GmbH einen Bauvertrag. Darin verpflichtet sich die K-Bau GmbH gegenüber B zur Herstellung eines einzugsfertigen Neubaus. Nach einigen Monaten beendet die K-Bau GmbH ihre
MehrDER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT
DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2
MehrAuftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV
Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Lieferant: VDEW-Nr.: Ansprechpartner: Tel.-Nr.: Fax-Nr.: Email: Netzbetreiber: Stadtwerke Mosbach
MehrDas neue Reisekostenrecht 2014
Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch
MehrGOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN
GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:
MehrUNIVERSITÄT LEIPZIG WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT BACHELOR PRÜFUNG. FACH / MODUL: Betriebswirtschaftliche Grundlagen
UNIVERSITÄT LEIPZIG WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT BACHELOR PRÜFUNG DATUM: 05. August 2011 FACH / MODUL: Betriebswirtschaftliche Grundlagen TEILGEBIET: KLAUSURDAUER: PRÜFER: Technik des Rechnungswesen
MehrBenutzerhandbuch. Leitfaden zur Benutzung der Anwendung für sicheren Dateitransfer.
Benutzerhandbuch Leitfaden zur Benutzung der Anwendung für sicheren Dateitransfer. 1 Startseite Wenn Sie die Anwendung starten, können Sie zwischen zwei Möglichkeiten wählen 1) Sie können eine Datei für
MehrMöglichkeiten der verschlüsselten E-Mail-Kommunikation mit der AUDI AG Stand: 11/2015
Möglichkeiten der verschlüsselten E-Mail-Kommunikation mit der AUDI AG Stand: 11/2015 Möglichkeiten der verschlüsselten E-Mail-Kommunikation mit der AUDI AG Vertrauliche Informationen dürfen von und zur
MehrPensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013
Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe
MehrGPA-Mitteilung Bau 5/2002
GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des
MehrHeubeck Anbietervergleich. Den passenden Partner finden
Heubeck Anbietervergleich Den passenden Partner finden Unterstützung bei der Auswahl Ihres Versicherungspartners Betriebliche Altersversorgung (bav) ist mit der Übernahme von Risiken verbunden: Renten
MehrLEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE
STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,
MehrDer ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag
Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses
MehrPersonal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014
Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Personal-Vorsorgestiftung
MehrDas Handwerkszeug. Teil I
Teil I Das Handwerkszeug Beratung in der IT 3 Beratung ist ein häufig gebrauchter und manchmal auch missbrauchter Begriff in der IT. Wir versuchen in diesem Einstieg etwas Licht und Klarheit in diese Begriffswelt
MehrAufträge bearbeiten in euro-bis flow
Aufträge bearbeiten in euro-bis flow Zunächst sollte darauf geachtet werden, in welchem Status sich ein Auftrag oder eine einzelne Position befindet. Davon abhängig stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten
MehrSenkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes
Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrErgebnisse der NOVIBEL-Kundenzufriedenheitsanalyse 2002
Ergebnisse der NOVIBEL-Kundenzufriedenheitsanalyse 2002 1. Grundlagen zum Verständnis der Befragung NOVIBEL führt die Kundenzufriedenheitsanalyse seit dem Jahr 2000 in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl
MehrRente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen
HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail
MehrAnleitung zur Nutzung des SharePort Utility
Anleitung zur Nutzung des SharePort Utility Um die am USB Port des Routers angeschlossenen Geräte wie Drucker, Speicherstick oder Festplatte am Rechner zu nutzen, muss das SharePort Utility auf jedem Rechner
MehrAnleitung BFV-Widget-Generator
Anleitung BFV-Widget-Generator Seite 1 von 6 Seit dem 1. Oktober 2014 hat der Bayerische Fußball-Verband e.v. neue Widgets und einen neuen Baukasten zur Erstellung dieser Widgets veröffentlicht. Im Folgenden
MehrZimmertypen. Zimmertypen anlegen
Zimmertypen anlegen Hier legen Sie Ihre Zimmer an, damit sie auf der Homepage dargestellt werden und online buchbar gemacht werden können. Wobei wir ausdrücklich darauf hinweisen möchten, dass es ganz
MehrAnhang A Service Abonnement
Anhang A Service Abonnement zum Dienstleistungs-Rahmenvertrag Nr.: 9999-151009 1 Gegenstand 1.1 Zweck und Inhalt Das Service Abonnement bietet dem Kunden die Möglichkeit, Dienstleistungen zu günstigeren
MehrZeichen bei Zahlen entschlüsseln
Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren
Mehr1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses
MehrDatum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009
Makler FAKT Informationen im Überblick Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Vertriebskommunikation Herr/Frau E-Mail Mirko Oliver Sorge G_RUVFAKT@ruv.de Allgemeine Informationen zum Geldwäschegesetz Am 21.
MehrFachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis
Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem
MehrBeispiel überschießendes Kindergeld:
Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.
MehrHilfestellungen zur Mittelanforderung
Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung
Mehr