Viel Erfolg! Aufgabe 1: Wann erlangen natürliche und juristische Personen ihre Rechtsfähigkeit?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Viel Erfolg! Aufgabe 1: Wann erlangen natürliche und juristische Personen ihre Rechtsfähigkeit?"

Transkript

1 Situation Viel Erfolg! Vor 10 Jahren haben Dr. med. dent. Carola Willms und Dr. med. dent. Michael Willms eine Gemeinschaftspraxis in Essen eröffnet. Die Praxis besteht unter anderem aus drei Behandlungszimmern, einem Prophylaxeraum und einem Labor. Im Team arbeiten drei ausgebildete Zahnmedizinische Fachangestellte sowie eine Reinigungskraft. Außerdem haben sie zurzeit drei Auszubildende. Das Praxisteam: 1. Maike Henning ist seit der Eröffnung der Praxis als Zahnmedizinische Fachangestellte beschäftigt. Sie arbeitet als Erstkraft an der Rezeption. Bei Bedarf springt sie auch in der Stuhlassistenz ein. 2. Edith Krause ist seit 8 Jahren im Praxisteam und überwiegend als Stuhlassistentin für Herrn Dr. Willms tätig. 3. Edda Müller arbeitet seit zwei Jahren vier Tage pro Woche als Stuhlassistentin bei Frau Dr. Willms. 4. Ayse Omeirat, 16 Jahre, ist Auszubildende im 1. Ausbildungsjahr. 5. Jessica Reinhold, 18 Jahre, ist Auszubildenden im 2. Ausbildungsjahr. 6. Doreen Bleckmann, 20 Jahre, ist Auszubildende im 3. Ausbildungsjahr. 7. Barbara Stiller arbeitet als Reinigungskraft täglich ca. 2 Stunden in der Praxis Ayse Omeirat ist überrascht, wie viele rechtliche Themen im Ausbildungsunterricht besprochen werden. Im Fach ZRW sind genauso viele Vokabeln zu lernen wie in Fachkunde, stellt sie fest. Gemeinsam mit ihrer Kollegin Jessica übt sie für die nächste Klassenarbeit und löst folgende Aufgaben: Aufgabe 1: Wann erlangen natürliche und juristische Personen ihre Rechtsfähigkeit? Natürliche Personen: Juristische Personen: Aufgabe 2: Nennen Sie drei Beispiele für juristische Personen. Aufgabe 3: Kennzeichen Sie die folgenden Aussagen mit einer 1, wenn es sich um eine Angelegenheit des Privatrechts handelt, mit einer 2, wenn es sich um eine Angelegenheit des öffentlichen Rechts handelt. Seite 1 von 6

2 Fall: Auftragsvergabe der Gemeinde an eine Straßenbaufirma. Die Patientin Frau Süß kauft eine Zahnbürste bei Dr. Blend. Kauf eines gepanzerten Pkw im Auftrag der Bundesregierung. Ausfertigung und Zustellung eines Steuerbescheides. Aufgabe 4: Beurteilen Sie, welche Art von Geschäftsfähigkeit bei der handelnden Person vorliegt und ob folgende Rechtsgeschäfte gültig sind. Geben Sie eine Begründung für Ihr Ergebnis an! a) Die 6-jährige Mathilda kauft im Auftrag ihrer Mutter beim Bäcker 10 Brötchen. b) Die 15-jährige Anna hat von ihrer Oma zum Geburtstag 500 Euro bekommen. Davon kauft sie sich bei Saturn einen Fernseher. c) Die Auszubildende Klara hat Ärger mit ihren Eltern. An ihrem 18. Geburtstag schließt sie einen Mietvertrag über eine Wohnung ab. Die Miete beträgt monatlich 900 Euro. Aufgabe 5: Ergänzen Sie folgenden Lückentext: Zwei- oder mehrseitige Rechtsgeschäfte entstehen durch übereinstimmende Willenserklärungen. Die zuerst abgegebene Willenserklärung heißt, die Zustimmungserklärung bezeichnet man als. Seite 2 von 6

3 Aufgabe 6: Wie kann eine Willenserklärung abgegeben werden? Erläutern Sie die Arten von Willenserklärungen und geben Sie je ein Beispiel: Aufgabe 7: In welchen Fällen handelt es sich um (1) ein Scherzgeschäft (2) ein Scheingeschäft? (3) eine arglistige Täuschung? (4) eine widerrechtliche Drohung? (5) einen Irrtum in der Erklärung, im Inhalt oder in der Übermittlung? Tragen Sie die Nummern 1 bis 5 zu den Fällen auf der Folgeseite ein! Fälle: Weil Zahnarzt Dr. Schmuh eine Pfändung vom Gericht droht, verschenkt er zum Schein sehr wertvolle Gemälde und Münzen an seine Schwester Susanne. Er vereinbart mit ihr, dass sie ihm die Sachen zurück gibt, sobald er keine Pfändung mehr befürchten muss. Als das geschehen ist, verlangt er von Susanne die wertvollen Dinge zurück. Diese weigert sich jedoch und behauptet, er habe ihr die Gemälde und Münzen geschenkt. Ihr Chef stellt eine neue Kollegin ein. Nach der Probezeit stellt sich heraus, dass diese vorbestraft ist, sie hatte ihm dieses nicht mitgeteilt. Zahnarzt Dr. Thiemann kauft von einem Kollegen eine Armbanduhr der Marke Rollex für Euro. Dieser versichert ihm die Echtheit der Uhr. Als Dr. Thiemann die Uhr zum Batteriewechsel bei einem Juwelier abgibt, stellt sich heraus, dass es sich um eine Fälschung handelt. Am 1. April erzählt Corinna ihrer Kollegin, dass es beim Bäcker um die Ecke Kuchen für Preise wie vor 100 Jahren gibt. Sofort geht sie hin und bestellt bei der Verkäuferin eine Torte für einen Preis wie vor hundert Jahren. Als sie diese abends abholt, ist sie erschrocken, denn die Verkäuferin verlangt den Preis von heute. Die Zahnmedizinische Fachangestellte Ida Schulz verlangt von Ihrem Chef eine Gehaltserhöhung von 500 Euro, da sie ansonsten seiner Frau von seiner Affäre berichten würde. Seite 3 von 6

4 Aufgabe 8: In welchen Fällen handelt es sich um (1) ein einseitiges Rechtsgeschäft mit empfangsbedürftiger Willenserklärung? (2) ein einseitiges Rechtsgeschäft mit nicht empfangsbedürftiger Willenserklärung? (3) ein mehrseitiges Rechtsgeschäft? (4) kein Rechtsgeschäft? Rechtsgeschäft: Maike Müller leiht ihrer Mitschülerin ihren Taschenrechner. Zahnarzt Dr. Reich vererbt seiner Nichte sein Vermögen. Die Zahnmedizinische Fachangestellte Claudia zieht mit ihrem Freund zusammen und kündigt ihren Mietvertrag. Die Zahnmedizinische Fachangestellte ruft bei Möbel Kötter an und bittet um Zusendung eines Angbots für den Schreibtischstuhl Ergoform Der Patient Otto Arm nimmt bei der Bank einen Kredit in Höhe von Euro für vier Implantate auf. Aufgabe 9: Sie wissen, dass Verträge grundsätzlich mündlich, schriftlich oder sogar nur durch übereinstimmendes Handeln zustande kommen. In Einzelfällen ist aber eine bestimmte Form vorgeschrieben. Kennzeichen Sie die Aussagen mit 1, wenn Verträge schriftlich abgeschlossen werden müssen, mit 2, wenn sich um eine Öffentliche Beglaubigung handelt und mit 3, wenn es sich um eine Öffentliche Beurkundung handelt. Rechtsgeschäft: Anmeldung in das Handelsregister Dr. Weiler kauft ein Grundstück. Ihre Kollegin Maria Müller kündigt ihren Arbeitsvertrag. Dr. Müller verfasst ein Testament. Caroline möchte die Erbschaft ihres Onkels nicht annehmen. Aufgabe 10: Allgemeine Aussagen zum Behandlungsvertrag: Tragen Sie eine 1 für eine richtige Aussage und eine 6 für eine falsche Aussage ein. Der Behandlungsvertrag ist ein des Dienstvertrag. Der Behandlungsvertrag ist ein Werkvertrag. Ein Behandlungsvertrag kann in Ausnahmefällen auch ohne Zustimmung des Patienten zustande kommen. Mit dem Betreten der Praxis gibt der Patient eine Willenserklärung auf Abschluss eines Behandlungsvertrages ab. Seite 4 von 6

5 Der Zahnarzt schuldet dem Patienten keinen Heilerfolg. Der Zahnarzt kann die Behandlung eines Patienten ablehnen, wenn dieser in der Vergangenheit mehrfach seine Rechnungen nicht bezahlt hat. Der Zahnarzt kann die Behandlung eines Patienten ablehnen, wenn ihm die nötige Fachkompetenz fehlt. Unabhängig davon, ob ein Patient privat oder gesetzlich versichert ist, ist der Vertragspartner des Zahnarztes immer nur der Patient selbst. Bei einer Gemeinschaftspraxis sind alle Zahnärzte zusammen der Vertragspartner des Patienten. Aufgabe 11: Im Rahmen der zahnärztlichen Tätigkeit hat die Schweigepflicht eine besondere Bedeutung. Kennzeichnen Sie die richtigen Aussagen mit 1 und falsche Aussagen mit 6 Die Einhaltung der Schweigepflicht... ist eine wichtige Pflicht im Rahmen des Ausbildungsvertrages gilt nicht nur für Dres. Weider, auch für die Mitarbeiter der Praxis. gilt nur, wenn eine ansteckende Krankheit vorliegt. ist nur erforderlich, wenn eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde wird nur von der Zahnärztekammer Nordrhein getroffen. Aufgabe 12: Aus dem Behandlungsvertrag ergeben sich neben der zahnärztlichen Schweigepflicht für den Zahnarzt noch weitere Pflichten. Nennen Sie vier weitere Pflichten: Aufgabe 13: In welchem Fall/in welchen Fällen haftet die Zahnmedizinische Fachangestellte nicht für die Folgen ihres Handelns? Kreuzen Sie an: 1. Unterlassene Hilfeleistung 2. Fehler bei der Vorbereitung von Spritzen 3. Verstöße gegen die Schweigepflicht 4. Schmerzen des Patienten 5. Mangelnde Desinfektion und Sterilisation 6. Nichtbeachtung der Hygiene- und Unfallvorschriften Seite 5 von 6

6 Aufgabe 14: Was wird unter der Mitwirkungspflicht des Patienten bei einer anstehenden Zahnbehandlung verstanden? Kennzeichnen Sie die richtigen Aussagen mit 1 und falsche Aussagen mit 6: Der Patient hat bestimmten Pflichten zu erfüllen, an die er sich halten muss, damit der Vertrag von seiner Seite erfüllt werden kann. Hält er sich nicht daran, können ihm u. U. Schadenersatzforderungen entstehen. Der Patient muss die Termine einhalten. Der Patient darf zur Anamnese Angaben verschweigen, die ihm peinlich sind. Letztendlich haftet der Arzt für seine Behandlung. Der Patient ist verpflichtet, seine Rechnungen zu bezahlen. Seite 6 von 6

STEUERBERATERKAMMER HAMBURG. Zwischenprüfung Oktober für Auszubildende zur/zum Steuerfachangestellten

STEUERBERATERKAMMER HAMBURG. Zwischenprüfung Oktober für Auszubildende zur/zum Steuerfachangestellten STEUERBERATERKAMMER HAMBURG Zwischenprüfung Oktober 2016 für Auszubildende zur/zum Steuerfachangestellten Fach: Zeit: 60 Minuten Hilfsmittel: Aktuelle Wirtschaftsgesetze, Taschenrechner Punkte: 50 ARBEITSRECHT

Mehr

Rechtsfähigkeit. Geschäftsfähigkeit

Rechtsfähigkeit. Geschäftsfähigkeit Rechtsfähigkeit Geschäftsfähigkeit Rechtsfähigkeit Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt. 1 Bürgerliches Gesetzbuch Rechtsfähigkeit Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt

Mehr

G-MF1b, WISO Klausur Nr. 1. Name: Punkte: von (in %: ) Note: Unterschrift des Lehrers

G-MF1b, WISO Klausur Nr. 1. Name: Punkte: von (in %: ) Note: Unterschrift des Lehrers Name: Punkte: von (in %: ) Note: Unterschrift des Lehrers Situation: In der Praxis von Dr. Kammer arbeiten die Erstkraft Frau Seifert, die MFA Frau Sonnenschein, die Auszubildende Ayse Yildiz (19 Jahre)

Mehr

Praxisorganisation/Verwaltung/Wirtschafts- und Sozialkunde für Zahnmedizinische Fachangestellte

Praxisorganisation/Verwaltung/Wirtschafts- und Sozialkunde für Zahnmedizinische Fachangestellte Praxisorganisation/Verwaltung/Wirtschafts- und Sozialkunde für Zahnmedizinische Fachangestellte 800 Testaufgaben mit Lösungen. Bearbeitet von Bernt Schumacher 2., aktualisierte Auflage 2010. Taschenbuch.

Mehr

Vorbereitung GU-Klausur

Vorbereitung GU-Klausur Vorbereitung GU-Klausur Klausurthemen: Seite Unterschied: Öffentliches Recht Privatrecht 2 Unterschied: Natürliche Personen juristische Personen 3 Unterschied: Geschäftsfähigkeit (3 Stufen) 4 Vertragsarten

Mehr

Praxisorganisation / Verwaltung / Wirtschafts- und Sozialkunde für Medizinische Fachangestellte

Praxisorganisation / Verwaltung / Wirtschafts- und Sozialkunde für Medizinische Fachangestellte Programmierte Prüfungsaufgaben für Gesundheitsberufe Praxisorganisation / Verwaltung / Wirtschafts- und Sozialkunde für Medizinische Fachangestellte 800 Testaufgaben mit Lösungen Bearbeitet von Bernt Schumacher

Mehr

Fall 22. Lösungshinweise Fall 22. A. Grundfall. Anspruch des B gegen den A auf Bezahlung der Zigarren gem. 433 II

Fall 22. Lösungshinweise Fall 22. A. Grundfall. Anspruch des B gegen den A auf Bezahlung der Zigarren gem. 433 II Fall 22 Der Rentner A bittet seinen Nachbarn S, beim Tabakhändler B 20 Brasilzigarren, das Stück zu höchstens 2,- zu kaufen; dabei geht A davon aus, dass die Zigarren ca. 1,- pro Stück kosten. A erklärt

Mehr

Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: )

Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: ) Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: 07.01.2013) Ausbildungsberuf: Polizeivollzugsbeamte Lehrgang: Unterweisungszeit Gesamte Stundenzahl: 28 Doppelstunden (entspricht

Mehr

Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht. Allgemeines Zivilrecht

Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht. Allgemeines Zivilrecht Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Allgemeines Zivilrecht Fallbeispiel Der 16-jährige Jan will sein Fahrrad verkaufen, weil er Geld braucht. Er bittet seinen 17-jährigen Freund

Mehr

Allgemeine Wirtschaftslehre/Recht (II) Sozialversicherung und rechtliche Grundlagen (Lernfeld 1)

Allgemeine Wirtschaftslehre/Recht (II) Sozialversicherung und rechtliche Grundlagen (Lernfeld 1) Allgemeine Wirtschaftslehre/Recht (II) Sozialversicherung und rechtliche Grundlagen (Lernfeld 1) 2.1 Sozialversicherung (25 Lernkarten) 2.2 Rechtsordnung (11 Lernkarten) 2.3 Gerichtsbarkeit (12 Lernkarten)

Mehr

BGB Allgemeiner Teil

BGB Allgemeiner Teil Juristische Kurz-Lehrbücher BGB Allgemeiner Teil Ein Studienbuch von Prof. Dr. Helmut Köhler, Heinrich Lange 33., völlig neu bearbeitete Auflage BGB Allgemeiner Teil Köhler / Lange schnell und portofrei

Mehr

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag

Mehr

Arbeitswelt und Zukunft

Arbeitswelt und Zukunft Arbeitswelt und Zukunft 1. Nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch erhält Herr Kunz den Arbeitsvertrag zugeschickt, um ihn zu unterschreiben. Arbeitsvertrag mit Herrn Kunz: Wie besprochen, erledigen

Mehr

Das Verhältnis Arzt Patient

Das Verhältnis Arzt Patient Das Verhältnis Arzt Patient Die Grundlagen des Behandlungsverhältnisses zwischen Arzt und Patient, insbesondere die sich hieraus ergebenden gegenseitigen Rechte und Pflichten, sollten nicht nur Ihnen als

Mehr

Patientenrechte. von Gregor Bornes. gesundheitsladen köln e.v.

Patientenrechte. von Gregor Bornes. gesundheitsladen köln e.v. Patientenrechte von Gregor Bornes gesundheitsladen köln e.v. Vorschau Allgemeine Rechte der PatientInnen Was tun beim Verdacht auf Behandlungsfehler Aktuelle Diskussion zum Patientenrechtegesetz Diskussion

Mehr

Zivilrecht I. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.

Zivilrecht I. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Inhaltsverzeichnis Literatur... VII 1: Grundlagen...1 A. Aufbau des BGB...1 I. Bücher...1 II. Allgemeiner

Mehr

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)

Mehr

Einführung in das Zivilrecht I. Wintersemester 2012/2013

Einführung in das Zivilrecht I. Wintersemester 2012/2013 Prof. Dr. Hans-Friedrich Müller, LL.M. Einführung in das Zivilrecht I Wintersemester 2012/2013 Mo. 10-12 h, Di. 8:30-10 h, Fr. 10-12 h Audimax, Beginn 15.10.2012 1.Teil: Einführung 1 Das Privatrecht in

Mehr

ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal

ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal A C H T U N G! ALLGEMEINER HINWEIS für die VERWENDUNG DES NACHFOLGENDEN MUSTER-VERTRAGES Bei dem nachfolgenden

Mehr

Scherze, Scheingeschäfte, Formerfordernisse

Scherze, Scheingeschäfte, Formerfordernisse Scherze, Scheingeschäfte, Formerfordernisse 116-118 BGB 125-129 BGB (Letzte Folie zur Wirksamkeit/Unwirksamkeit von Willenserklärungen) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof.

Mehr

Wirksamwerden empfangsbedürftiger Willenserklärungen

Wirksamwerden empfangsbedürftiger Willenserklärungen Wirksamwerden empfangsbedürftiger Willenserklärungen I. Abgabe der Willenserklärung II. Zugang der Willenserklärung - Unter Anwesenden: Eine schriftliche Willenserklärung geht durch Aushändigung des Schriftstücks

Mehr

Prof. Dr. Peter Krebs / Maximilian Becker

Prof. Dr. Peter Krebs / Maximilian Becker 1 Das Bürgerliche Gesetzbuch A. Die Stellung des Bürgerlichen Rechts in der Gesamtrechtsordnung B. Geschichtlicher Abriss C. Systematik des BGB I. Aufbau des BGB II. Die einzelnen Bücher D. Grundwertungen

Mehr

Willenserklärungen. ausdrückliche Erklärung schlüssiges Verhalten

Willenserklärungen. ausdrückliche Erklärung schlüssiges Verhalten 3 Das Zustandekommen von Rechtsgeschäften 3.1 Die Willenserklärungen Geschäftsfähige Personen nehmen durch Willenserklärungen (= Rechtsfolgewillen und Kundgabe an die Außenwelt) am Rechtsleben teil. Durch

Mehr

STEUERBERATERKAMMER HAMBURG Zwischenprüfung Februar für Auszubildende zur/zum Steuerfachangestellten

STEUERBERATERKAMMER HAMBURG Zwischenprüfung Februar für Auszubildende zur/zum Steuerfachangestellten STEUERBERATERKAMMER HAMBURG Zwischenprüfung Februar 2016 für Auszubildende zur/zum Steuerfachangestellten Fach: Zeit: 60 Minuten Hilfsmittel: Aktuelle Wirtschaftsgesetze, Taschenrechner Punkte: 50 ARBEITSRECHT

Mehr

R 3 Rechtssubjekte und Geschäftsfähigkeit. I. Einstiegsbeispiele

R 3 Rechtssubjekte und Geschäftsfähigkeit. I. Einstiegsbeispiele R 3 und Geschäftsfähigkeit I. Einstiegsbeispiele Herr Erwin Lottermann setzt seinen langjährigen Lebensgefährten, den Hund Fiffi, zum Alleinerben ein. Kann dieser die Erbschaft nach dem Tod von Erwin antreten?

Mehr

BirteGast. Der Allsemeine Teil und das Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Urteil von Raymond Saleilles ( )

BirteGast. Der Allsemeine Teil und das Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Urteil von Raymond Saleilles ( ) BirteGast Der Allsemeine Teil und das Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Urteil von Raymond Saleilles (1855-1912) Peter Lang Europäischer Verlas der Wissenschaften 7 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung

Mehr

Unwirksamkeit einseitiger Rechtsgeschäfte nach 111 BGB

Unwirksamkeit einseitiger Rechtsgeschäfte nach 111 BGB Unwirksamkeit einseitiger Rechtsgeschäfte nach 111 BGB 1. Unwirksamkeit nach 111 Satz 1 BGB a) Einseitiges Rechtsgeschäft durch Minderjährigen selbst b) Erforderlichkeit der Einwilligung (1) 107 BGB (nicht

Mehr

Gliederung. Prof. Dr. Hans-Friedrich Müller, LL.M. Vertragsrecht I Donnerstag Uhr, Hörsaal 5, LG 2, Beginn:

Gliederung. Prof. Dr. Hans-Friedrich Müller, LL.M. Vertragsrecht I Donnerstag Uhr, Hörsaal 5, LG 2, Beginn: Gliederung Prof. Dr. Hans-Friedrich Müller, LL.M. Vertragsrecht I Donnerstag 16-18 Uhr, Hörsaal 5, LG 2, Beginn: 15.10.2009 Literatur: Bork, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches, 2. Aufl. 2006;

Mehr

S t e u e r b e r a t e r k a m m e r N ü r n b e r g

S t e u e r b e r a t e r k a m m e r N ü r n b e r g Name:... Gesamtpunktzahl: 20 Erreichte Punkte: Note: S t e u e r b e r a t e r k a m m e r N ü r n b e r g Körperschaft des öffentlichen Rechts Z w i s c h e n p r ü f u n g f ü r S t e u e r f a c h a

Mehr

Vertragsrecht. Verträge kommen durch mindestens 2 übereinstimmende Willenserklärungen (WE) zustande! Die Willenserklärung im Vertragsrecht

Vertragsrecht. Verträge kommen durch mindestens 2 übereinstimmende Willenserklärungen (WE) zustande! Die Willenserklärung im Vertragsrecht srecht Verträge kommen durch mindestens 2 übereinstimmende Willenserklärungen (WE) zustande! Die Willenserklärung im srecht 1. WE Antrag 2. WE Annahme juristische Termini Antrag Annahme Angebot Bestellung

Mehr

TEXTAUFGABEN ZUR SUBTRAKTION

TEXTAUFGABEN ZUR SUBTRAKTION Lehrplaneinheit TEXTAUFGABEN ZUR SUBTRAKTION Leitidee Kompetenzen Sozialform, Methode Ziel, Erwartungshorizont Zeitlicher Umfang Didaktische Hinweise Zahl Mit symbolischen Elementen der Mathematik umgehen

Mehr

Arbeitswelt und Zukunft

Arbeitswelt und Zukunft Arbeitswelt und Zukunft 1. Welche Aussage über mündliche Verträge ist richtig? Umkreisen Sie die richtige Antwort. a) Mündliche Verträge sind nichtig. b) Mündliche Verträge sind formlose Verträge. c) Schriftliche

Mehr

Workshop 2 Vereinsrecht

Workshop 2 Vereinsrecht Workshop 2 Vereinsrecht Inhalt des Workshops: Was sind die rechtlichen Grundlagen der Vereinsarbeit? Als häufigste Form des Zusammenschlusses natürlicher oder juristischer Personen kommt dem Verein im

Mehr

Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen

Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen Prof. Dr. Stephan Weth Bürgerliches Vermögensrecht, WS 2004/2005, Seite 1 Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen 1 Teil: Grundlagen 1 Das Schuldverhältnis I. Begriff lies: Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht,

Mehr

Die (m. E.) wichtigsten Definitionen des Allgemeinen Teils des BGB 1

Die (m. E.) wichtigsten Definitionen des Allgemeinen Teils des BGB 1 Die (m. E.) wichtigsten Definitionen des Allgemeinen Teils des BGB 1 Rechtsgeschäftslehre i. e. S. Willenserklärung Eine Willenserklärung ist eine private Willensäußerung, die unmittelbar auf das Herbeiführen

Mehr

AG BGB AT I. AG 7 Fall 1: Grundstückskauf

AG BGB AT I. AG 7 Fall 1: Grundstückskauf AG BGB AT I Fall 1: Grundstückskauf Sachverhalt Fall 1: Der Grundstückskauf V hat sich mit K schriftlich darüber geeinigt, dass K ein Grundstück des V zum Preis von 200.000,- kaufen sollte. Beide vereinbaren,

Mehr

Verträge abschließen und erfüllen

Verträge abschließen und erfüllen 2 Verträge abschließen und erfüllen Lernfeld 2 2.1 Kaufvertrag Der Uhrenhändler Uwe Altmann bestellt bei der Goldmann Schmuck- Großhandlung GmbH, deren Sortiment hauptsächlich aus Schmuckartikeln und Armbanduhren

Mehr

> Wer wir sind > Was wir machen > Wo Sie uns finden

> Wer wir sind > Was wir machen > Wo Sie uns finden Der Medizinische Dienst der Kranken-Versicherung () > Wer wir sind > Was wir machen > Wo Sie uns finden Der : Wer wir sind Wenn die Menschen krank sind, brauchen sie gute Medizin. Und gute Behandlung.

Mehr

Abschlussprüfung. für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie in den Ausbildungsberufen Vermessungstechniker/in und Geomatiker/in

Abschlussprüfung. für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie in den Ausbildungsberufen Vermessungstechniker/in und Geomatiker/in Abschlussprüfung für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie in den Ausbildungsberufen Vermessungstechniker/in und Geomatiker/in PB4 bzw. PB5 Wirtschafts- und Sozialkunde Termin I / 2013

Mehr

VORSORGEVOLLMACHT. Familienname Vorname ggf. Geburtsname. Familienname Vorname ggf. Geburtsname

VORSORGEVOLLMACHT. Familienname Vorname ggf. Geburtsname. Familienname Vorname ggf. Geburtsname VORSORGEVOLLMACHT, auch über meinen Tod hinaus gemäß 672 BGB*: erteile Vollmacht hiermit an folgende Person : Die Vollmacht berechtigt und verpflichtet meinen Bevollmächtigten, meinem Willen entsprechend

Mehr

Lernerfolgskontrolle 5

Lernerfolgskontrolle 5 Seite 1 Lernerfolgskontrolle 5 Musterlösung Letzte Überarbeitung 30.07.2012 Datum: Dauer: Fach: Betriebswirtschaftslehre Teilnehmer: Prüfungsergebnis Punktzahl ( in % ) : Note: Inhaltsverzeichnis Punkte

Mehr

Aufgabenkreise, Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsvorbehalt, Einwilligungsfähigkeit, Genehmigungspflichten

Aufgabenkreise, Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsvorbehalt, Einwilligungsfähigkeit, Genehmigungspflichten Rechte und Pflichten der Betreuerin/des Betreuers Orientierung des Betreuerhandelns am Willen, an den Wünschen und am Wohl der Betroffenen/des Betroffenen gem. 1901 Abs. 3 BGB. Grundsatz der persönlichen

Mehr

Mustervertrag. über die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach 16 Abs. 3, Satz 2 SGB II

Mustervertrag. über die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach 16 Abs. 3, Satz 2 SGB II Mustervertrag über die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach 16 Abs. 3, Satz 2 SGB II Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. Justiziariat (Stand 07.12.2004) Muster Vertrag über die Wahrnehmung

Mehr

Name Klasse Datum. Prüfungsaufgaben: Thema Wirtschaft O S. 148. A Arbeitsvertrag B Testament C Kündigung D Grundstückskauf E Kreditvertrag

Name Klasse Datum. Prüfungsaufgaben: Thema Wirtschaft O S. 148. A Arbeitsvertrag B Testament C Kündigung D Grundstückskauf E Kreditvertrag Prüfungsaufgaben: Thema Wirtschaft O S. 148 C Grundwissen: Verbraucherrecht 1. Welcher der folgenden Punkte betrifft kein Existenzbedürfnis? Wohnung Essen C Trinken D utofahren E Wintermantel 5. ei welchem

Mehr

Rechtsfolgen von Willensmängeln

Rechtsfolgen von Willensmängeln Rechtsfolgen von Willensmängeln Nichtige Willenserklärung (bei bewusster Divergenz) - 116 Satz 2 (erkannter Vorbehalt) - 117 (Scheinerklärung) - 118 (Scherzerklärung) Anfechtbare Willenserklärung - bei

Mehr

Betriebs- und Rechtskunde

Betriebs- und Rechtskunde Diese Prüfung ist nur für Repetentinnen und Repetenten nach Reglement 1986 bestimmt. Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und der Büroangestellten Lehrabschlussprüfungen

Mehr

Lernfeld/Fach: AWL Allgemeine Wirtschaftslehre Thema: Geschäftsfähigkeit

Lernfeld/Fach: AWL Allgemeine Wirtschaftslehre Thema: Geschäftsfähigkeit Aufgabe 1 Überprüfen Sie folgende Aussagen zur Geschäftsfähigkeit und Rechtsfähigkeit. Tragen Sie eine (1) ein, wenn die Aussage zutrifft, (9) ein, wenn die Aussage nicht zutrifft. a) Ein drei Tage altes

Mehr

Fälle zu Willensmängeln: Lösungsskizzen. I. Angebot auf Abschluss eines Abonnementvertrages Angebot = Willenserklärung

Fälle zu Willensmängeln: Lösungsskizzen. I. Angebot auf Abschluss eines Abonnementvertrages Angebot = Willenserklärung Konversatorium zum Grundkurs im Bürgerlichen Recht I Fälle zu Willensmängeln: Lösungsskizzen Fall 1 I. Angebot auf Abschluss eines Abonnementvertrages Angebot = Willenserklärung 1. Äußerer Tatbestand der

Mehr

Betreuungs-Vertrag. für das ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Erklärung in Leichter Sprache

Betreuungs-Vertrag. für das ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Erklärung in Leichter Sprache Betreuungs-Vertrag für das ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung Erklärung in Leichter Sprache Was steht auf welcher Seite? Was steht auf welcher Seite?... 2 Was ist das

Mehr

Ausbildungsvertrag. Zwischen Herrn/Frau ... Anschrift nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt. und. Herrn/Frau ... Anschrift ...

Ausbildungsvertrag. Zwischen Herrn/Frau ... Anschrift nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt. und. Herrn/Frau ... Anschrift ... Ausbildungsvertrag Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Auszubildender genannt gesetzlicher Vertreter Herr/Frau Anschrift wird der

Mehr

2 Die Voraussetzungen für den Abschluss von Rechtsgeschäften

2 Die Voraussetzungen für den Abschluss von Rechtsgeschäften 2 Die Voraussetzungen für den Abschluss von Rechtsgeschäften 2.1 Die Rechtsubjekte und die Rechtsobjekte Die Beziehungen der natürlichen und von juristischen Personen (Rechtssubjekte) untereinander sowie

Mehr

Abschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. "Fachangestellte/r für Bürokommunikation"

Abschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. Fachangestellte/r für Bürokommunikation Landesdirektion Sachsen Prüf. Nr. : Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf "Fachangestellte/r für Bürokommunikation" am 14. Mai 2014 3. Prüfungsaufgabe: Wirtschafts- und Sozialkunde Arbeitszeit: 90 Minuten

Mehr

Teststoff 5C, Konsumentenschutz allgemein. Geschäftsfähigkeit. Verträge. Gewährleistung, Garantie. Rücktritt, Storno, Umtausch, Gutscheine

Teststoff 5C, Konsumentenschutz allgemein. Geschäftsfähigkeit. Verträge. Gewährleistung, Garantie. Rücktritt, Storno, Umtausch, Gutscheine Teststoff 5C, 22.4.2013 Konsumentenschutz allgemein Geschäftsfähigkeit Verträge Gewährleistung, Garantie Rücktritt, Storno, Umtausch, Gutscheine Lebensmittelkennzeichnung Produkthaftung Mieten Beispielfragen

Mehr

Allgemeines Prüfungsschema (vereinfacht)

Allgemeines Prüfungsschema (vereinfacht) I. Anspruch entstanden Allgemeines Prüfungsschema (vereinfacht) 1. Zustandekommen eines Vertrages a) Angebot b) Annahme c) Konsens 2. Keine Wirksamkeitshindernisse (keine rechtshindernden Einwendungen)

Mehr

BGB AT. Einführung in das Recht und Allgemeiner Teil des BGB. Von Dr. iur. Rainer Wörlen. 5., überarbeitete und verbesserte Auflage

BGB AT. Einführung in das Recht und Allgemeiner Teil des BGB. Von Dr. iur. Rainer Wörlen. 5., überarbeitete und verbesserte Auflage BGB AT Einführung in das Recht und Allgemeiner Teil des BGB Von Dr. iur. Rainer Wörlen Professor an der Fachhochschule Schmalkalden, Fachbereich Wirtschaftsrecht 5., überarbeitete und verbesserte Auflage

Mehr

Begleitkolleg zum Grundkurs I bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter Rechtsgeschäfte. Verfügungsgeschäfte

Begleitkolleg zum Grundkurs I bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter  Rechtsgeschäfte. Verfügungsgeschäfte Rechtsgeschäfte Verpflichtungsgeschäft Verfügungsgeschäfte Sonstige Rechtsgeschäfte = Rechtsgeschäfte, durch die eine Person gegenüber einer anderen eine Leistungspflicht übernimmt - Kaufvertrag 433 Abs.

Mehr

Rechtsgeschäftslehre

Rechtsgeschäftslehre Rechtsgeschäftslehre Rechtsgeschäft Ein Rechtsgeschäft besteht aus einer oder mehreren Willenserklärungen, die allein oder i.v.m. anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie gewollt

Mehr

Vorlesung BGB AT. Auslegung von Willenserklärungen. Dr. Michael Bohne

Vorlesung BGB AT. Auslegung von Willenserklärungen. Dr. Michael Bohne Auslegung von Willenserklärungen Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Universität Münster 1 Auslegung Normen: 133 BGB (Auslegung einer Willenserklärung) Bei der Auslegung einer

Mehr

Willensmängel. Wille u. Erkl. fallen unbewusst auseinander. Wille u. Erkl. Fallen bewusst auseinander. arglistige Täuschung Drohung.

Willensmängel. Wille u. Erkl. fallen unbewusst auseinander. Wille u. Erkl. Fallen bewusst auseinander. arglistige Täuschung Drohung. Willensmängel bei Entstehung arglistige Täuschung Drohung Wille u. Erkl. Fallen bewusst auseinander bei Erklärung Wille u. Erkl. fallen unbewusst auseinander anfechtbar, 123 BGB Geheimer Vorbehalt: 116

Mehr

I. Anspruch des F gegen K auf Herausgabe des Sonderdruckes gem. 985 BGB

I. Anspruch des F gegen K auf Herausgabe des Sonderdruckes gem. 985 BGB Der 17-jährige Fußballfan F hat ohne das Wissen seiner Eltern von seinem reichen Patenonkel P einige wertvolle und seltene Panini-Bilder der WM 2006 geschenkt bekommen. Als er seinem 18-jährigen Klassenkameraden

Mehr

A. Trennungs- und Abstraktionsprinzip

A. Trennungs- und Abstraktionsprinzip A. Trennungs- und Abstraktionsprinzip I. Verpflichtungen und Verfügungen Fall 1: A verkauft B seinen gebrauchten Mini für 5000,-. Da A den Wagen am Abend aber noch selbst benötigt, vereinbaren beide, dass

Mehr

Reform der Sachwalterschaft DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT IM DETAIL

Reform der Sachwalterschaft DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT IM DETAIL Reform der Sachwalterschaft DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT IM DETAIL Das Sachwalterrecht soll geändert werden. Dazu gibt es nun einen Entwurf des Justizministeriums. Wir möchten im Folgenden in einfacher

Mehr

2. quasi-vertragliche Ansprüche (vorvertragliche Ansprüche): 4. deliktische Ansprüche (aus unerlaubter Handlung):

2. quasi-vertragliche Ansprüche (vorvertragliche Ansprüche): 4. deliktische Ansprüche (aus unerlaubter Handlung): Anspruchsgrundlage? 1. vertragliche Ansprüche: 433 BGB Kaufvertrag Absatz 1 Verkäufer muss Käufer die Sache übergeben und ihm Eigentum an der Sache verschaffen Absatz 2 Käufer muss dem Verkäufer den Kaufpreisbezahlen

Mehr

Geschäftsfähigkeit. Voraussetzung des wirksamen Rechtsgeschäfts

Geschäftsfähigkeit. Voraussetzung des wirksamen Rechtsgeschäfts Geschäftsfähigkeit Voraussetzung des wirksamen Rechtsgeschäfts Geschäftsfähigkeit Ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte wirksam vornehmen zu können ( 105 I) Zu unterscheiden von: Ehe- und Testierfähigkeit

Mehr

Inhalt. 1: Einführung 7

Inhalt. 1: Einführung 7 Inhalt BGB Allgemeiner Teil 1: Einführung 7 2: Rechtssubjekt, Rechtsfähigkeit und subjektives Recht 17 I. Rechtssubjekt und Rechtsfähigkeit 17 II. Das subjektive Recht 23 3: Anspruch, Einwendung, Einrede,

Mehr

10 Mängel in der Person

10 Mängel in der Person 10 Mängel in der Person Weiterführende Literatur: Brox, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches, 12 ff; Däubler, BGB Kompakt, Kapitel 10, Fehlende Geschäftsfähigkeit; Medicus, Allgemeiner Teil des

Mehr

Lösung BGB AT - Fall 11

Lösung BGB AT - Fall 11 Lösung BGB AT - Fall 11 A. Anspruch auf Kaufpreiszahlung A könnte einen Anspruch gegen L auf Zahlung des Kaufpreises haben, 433 Abs. 2 BGB. Vorauss.: wirksamer Kaufvertrag gem. 433 BGB über das Mofa zu

Mehr

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ( Pflichtleistungen )

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ( Pflichtleistungen ) Krankenversicherung Krankenversicherung Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ( Pflichtleistungen ) 1. ) Vorsorgeuntersuchungen: normale Kontrolluntersuchungen zur frühzeitigen Erkennung und

Mehr

Die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung 14 Möglichkeiten der Vorsorge Zwei Fallbeispiele, die zeigen, dass jeder Mensch durch Krankheit, Unfall oder zunehmendes Alter in eine Situation geraten kann, in der er nicht mehr Wünsche äußern oder Entscheidungen

Mehr

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 02. Einheit

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 02. Einheit Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 02. Einheit 20.10.2011 Institut für Recht der Wirtschaft Einführung: Rechtsgeschäfte Arten der Rechtsgeschäfte nach Form u. Inhalt Form Inhalt Einseitig (Willenserklärung,

Mehr

I. Rechtliche Grundbegriffe

I. Rechtliche Grundbegriffe WISSEN Rechtliche Grundbegriffe Rechtsgrundlagen I. Rechtliche Grundbegriffe Privatrecht Öffentliches Recht Geschriebenes Recht Gewohnheitsrecht Rechtsquellen Rechtsobjekte Rechtliche Grundbegriffe Rechtssubjekte

Mehr

Vertragsarten Kaufvertrag Werkvertrag Dienstvertrag Schenkungsvertrag Mietvertrag Leihvertrag Pachtvertrag Darlehensvertrag Sachdarlehensvertrag

Vertragsarten Kaufvertrag Werkvertrag Dienstvertrag Schenkungsvertrag Mietvertrag Leihvertrag Pachtvertrag Darlehensvertrag Sachdarlehensvertrag Vertragsarten Kaufvertrag Werkvertrag Dienstvertrag Schenkungsvertrag Mietvertrag Leihvertrag Pachtvertrag Darlehensvertrag Sachdarlehensvertrag 433 BGB Vertragstypische beim Kaufvertrag (1) Durch den

Mehr

Marvin Hecht (Wirtschaftsingenieurwesen)

Marvin Hecht (Wirtschaftsingenieurwesen) O f f e n e F r a g e n Definition von bürgerlichem Recht bzw. was ist bürgerliches Recht? Beziehung der Bürger untereinander bzw. Teil der Rechtsordnung, der auf der Grundlage der Gleichordnung die Beziehungen

Mehr

Niemiecki A1. I Leseverstehen. Teil 1 Lesen Sie die Anzeigen. Welche Anzeigen a h passen zu 1-8? (8 Punkte)

Niemiecki A1. I Leseverstehen. Teil 1 Lesen Sie die Anzeigen. Welche Anzeigen a h passen zu 1-8? (8 Punkte) WYNIK TESTU REKOMENDACJA Podpis lektora Podpis słuchacza Niemiecki A1 I Leseverstehen. Teil 1 Lesen Sie die Anzeigen. Welche Anzeigen a h passen zu 1-8? (8 Punkte) 1. Sie schwimmen gern. Anzeige:.. 2.

Mehr

Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Industriekaufleute

Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Industriekaufleute www.kiehl.de Beck Dippold Wachtler Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Industriekaufleute 240 Prüfungsaufgaben mit Lösungen 2. Auflage Vorwort Mit den Prüfungsklassikern erhalten angehende

Mehr

Minderjährige Arbeitnehmer

Minderjährige Arbeitnehmer TK Lexikon Arbeitsrecht Minderjährige Arbeitnehmer Minderjährige Arbeitnehmer HI521805 Zusammenfassung LI1100279 Begriff Minderjährig ist, wer noch nicht volljährig ist, also das 18. Lebensjahr noch nicht

Mehr

Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Fakultät Wirtschaft und Recht Studiengang Immobilienwirtschaft

Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Fakultät Wirtschaft und Recht Studiengang Immobilienwirtschaft Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Fakultät Wirtschaft und Recht Studiengang Immobilienwirtschaft Vorlesung Grundstrukturen des Rechts Wintersemester 2016/17 Prof. Dr. Andreas Saxinger

Mehr

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Handels- und Gesellschaftsrecht Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51952 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Inhalt: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)... 1 1.

Mehr

Jedem Kind seine Kunst

Jedem Kind seine Kunst I. Leistungsangebot Jedem Kind seine Kunst Ich biete dem Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz an, nachfolgend bezeichnetes Projekt gegen Honorierung des Stundenaufwands

Mehr

Handlungsfreiheit, Privatautonomie, Rechtsgeschäft

Handlungsfreiheit, Privatautonomie, Rechtsgeschäft Handlungsfreiheit, Privatautonomie, Rechtsgeschäft 1. Handlungsfreiheit: Die in Art. 2 GG gesicherte allgemeine Handlungs - freiheit kann auf beliebige Weise ausgeübt werden (z.b. Wahl des Aufenthaltsortes,

Mehr

Komm ins Team! Starte Deine ganz persönliche Karriere im Gesundheitswesen als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r (ZFA).

Komm ins Team! Starte Deine ganz persönliche Karriere im Gesundheitswesen als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r (ZFA). Komm ins Team! Starte Deine ganz persönliche Karriere im Gesundheitswesen als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r (ZFA). Du - suchst eine abwechslungsreiche Tätigkeit? - arbeitest gerne im Team? - bist

Mehr

Vertrag, Willenserklärung, Rechtsgeschäft

Vertrag, Willenserklärung, Rechtsgeschäft Vertrag, Willenserklärung, Rechtsgeschäft I. Begriffe 1. Vertrag Der Vertrag ist eine Willenseinigung. Es handelt sich genauer um ein Rechtsgeschäft, das aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Willenserklärung

Inhaltsverzeichnis. Willenserklärung Einführung in die Handhabung des Buches... 1 Einführung in die Fallbearbeitungstechnik... 3 Alle Fälle auf einmal... 12 - Willenserklärung... 12 - Stellvertretung... 17 - Geschäftsfähigkeit... 22 - Anfechtung...

Mehr

3 Wann kommt ein Vertrag zu Stande? Wenn beide Vertragspartner zustimmen. 4 Wo muss man nach BGB 269 die Ware abholen?

3 Wann kommt ein Vertrag zu Stande? Wenn beide Vertragspartner zustimmen. 4 Wo muss man nach BGB 269 die Ware abholen? Wirtschaft Vertragsrecht LG: 4 1 1 Wozu ist der Verkäufer verpflichtet? Zur Lieferung und zur Verschaffung des Eigentums. Die Ware muss frei von Mängeln sein. 2 Wozu verpflichtet sich der Käufer, wenn

Mehr

Recht Wesen Beispiel Objektives Recht

Recht Wesen Beispiel Objektives Recht Thema 3: Blick auf das Recht I: Einleitung 1. Objektives und subjektives Recht Recht Wesen Beispiel Objektives Recht Subjektives Recht OR 184 Abs. 1: "Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer,

Mehr

Vorsorge-Vollmacht. Ich, Erteile hiermit Vollmacht an

Vorsorge-Vollmacht. Ich, Erteile hiermit Vollmacht an Vorsorge-Vollmacht Ich, Name, Vorname (Vollmachtgeber/in) Geburtsdatum Geburtsort Adresse Telefon, Telefax, E-Mail Erteile hiermit Vollmacht an Name, Vorname (Vollmachtgeber/in) Geburtsdatum Geburtsort

Mehr

Das Lehrmaterial Beschaffungsorientierte Warenwirtschaft beschäftigt sich mit der

Das Lehrmaterial Beschaffungsorientierte Warenwirtschaft beschäftigt sich mit der 1 Warendisposition 7 1 Warendisposition Zu Beginn und während Ihrer Ausbildung wurden Sie bereits mit der Warenbeschaffung vertraut gemacht (Lernfeld 6). Beschaffungsorientierte Warenwirtschaft baut auf

Mehr

= Fähigkeit,. Delikt = Jahre Jahre Jahre. Tipp:

= Fähigkeit,. Delikt = Jahre Jahre Jahre. Tipp: = Fähigkeit,. Delikt = Jahre Jahre Jahre JA NEIN Tipp: Während die Deliktfähigkeit ein Begriff des Zivilrechts ist, spricht das Strafrecht im Jugendgerichtsgesetz (JGG) von Strafmündigkeit. Wer strafmündig

Mehr

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Hinweis: Diese Vorlage für einen Praktikumsvertrag wird kostenlos von studays zur Verfügung gestellt. Diese ist ausdrücklich auf den Bereich

Mehr

E R K L Ä R U N G zu bestehenden Unternehmensbeteiligungen

E R K L Ä R U N G zu bestehenden Unternehmensbeteiligungen Stand: 17.04.2015 Anlage zum Antrag Kleinstunternehmen (KU-RL M-V) E R K L Ä R U N G zu bestehenden Unternehmensbeteiligungen Antragsteller: lfd. Nr. Name, Firma: (ggf. Stempel) : Antrag vom: Gesellschafter

Mehr

Mietrecht für Mieter

Mietrecht für Mieter Haufe TaschenGuide 71 Mietrecht für Mieter Bearbeitet von Dirk Clausen 6. Auflage 2015 2015. Taschenbuch. 128 S. Paperback ISBN 978 3 648 07790 0 Recht > Rechtswissenschaft, Nachbarbereiche, sonstige Rechtsthemen

Mehr

Sachaufgaben auf der Spur

Sachaufgaben auf der Spur Sachaufgaben auf der Spur Lehrgang zur Förderung von Sach- und Textverständnis 60 Arbeitsblätter Lösungsheft von Anne Lenze und Helga Schubert illustriert von Barbara Stachuletz Übersicht Tipps Lerner-Mini

Mehr

Propädeutische Übung im Bürgerlichen Recht. Dr. Georgios Zagouras Sommersemester 2008

Propädeutische Übung im Bürgerlichen Recht. Dr. Georgios Zagouras Sommersemester 2008 Propädeutische Übung im Bürgerlichen Recht Dr. Georgios Zagouras Sommersemester 2008 Fall 4: Airsoftgun: Sachverhalt Der 14jährige K kauft ohne Wissen seiner Eltern bei V von seinem Taschengeld eine Pistole

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut V. Schutz der Persönlichkeit und des Namens

Rechtswissenschaftliches Institut V. Schutz der Persönlichkeit und des Namens V. Schutz der Persönlichkeit und des Namens Seite 47 Persönlichkeit als Rechtsgut (I) Fall 14: A schlägt seine Frau B. C unterschreibt einen Vertrag, in dem er sich verpflichtet, zehn Jahre als Sklave

Mehr

Entscheidungen vor dem Hintergrund des Patientenrechtegesetzes

Entscheidungen vor dem Hintergrund des Patientenrechtegesetzes Entscheidungen vor dem Hintergrund des Patientenrechtegesetzes Juristische Aspekte Johannes Schopohl 9. Landespsychotherapeutentag Berlin Berlin, 9. März 2013 Überblick 1. Juristischer Hintergrund von

Mehr

Vorsorge-Vollmacht in Leichter Sprache

Vorsorge-Vollmacht in Leichter Sprache Vorsorge-Vollmacht in Leichter Sprache SKM Freiburg Vorsorge-Vollmacht Eine Vorsorge-Vollmacht ist eine Erlaubnis. Sie geben einem anderen Menschen die Erlaubnis, für Sie zu handeln. Sie geben einem anderen

Mehr

Mag. Dietmar Mühl öffentlicher Notar 8605 Kapfenberg. Die Patientenverfügung. Die Vorsorgevollmacht

Mag. Dietmar Mühl öffentlicher Notar 8605 Kapfenberg. Die Patientenverfügung. Die Vorsorgevollmacht Mag. Dietmar Mühl öffentlicher Notar 8605 Kapfenberg Die Patientenverfügung Die Vorsorgevollmacht Die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger 8605 Kapfenberg 8623 Aflenz Kurort DVR-Nr.: 2108166 Wiener

Mehr

Zum Antrag auf Aufnahme eines weiteren Vertragspartners in den Mietvertrag

Zum Antrag auf Aufnahme eines weiteren Vertragspartners in den Mietvertrag Merkblatt Zum Antrag auf Aufnahme eines weiteren Vertragspartners in den Mietvertrag Für eine Aufnahme eines weiteren Mietvertragspartners in den laufenden Mietvertrag benötigen Sie die Zustimmung des

Mehr