Auswirkungen des EEG 2017 auf die Finanzierung von Erneuerbaren Energien
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1 Auswirkungen des EEG 2017 auf die Finanzierung von Erneuerbaren Energien Jörg-Uwe Fischer, Fachbereichsleiter Erneuerbare Energien Lüneburg, 6. September 2016
2 Die Deutsche Kreditbank AG Im Profil 1990 gegründet 100%ige Tochter der BayernLB > 3 Mio. Kunden Kommunen, Unternehmen, Privatkunden 71 Mrd. EUR Bilanzsumme unter TOP-25-Banken in Deutschland 59 Mrd. EUR Kundenkredite in Deutschland Mitarbeiter 100% Bank 2 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen des EEG 2017 auf die Finanzierung von EE /
3 Die Deutsche Kreditbank AG klarer Kundenfokus Privatkunden Infrastruktur Firmenkunden selbsterklärende Produkte & innovative Prozesse Wertschöpfungsketten Wohnen Gesundheit und Pflege Kommunen, Bildung und Forschung Energie und Versorgung Landwirtschaft und Ernährung Umwelttechnik Tourismus Freie Berufe Erneuerbare Energien Kompetenzzentren Bürgerbeteiligungen Public Private Partnership 3 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen des EEG 2017 auf die Finanzierung von EE /
4 Kompetenzzentrum Erneuerbare Energien langjährige Erfahrung mit Erneuerbaren Energien (seit 1996) ganzheitliche Finanzierungskonzepte für regenerative Systeme zur Wärme-und Stromerzeugung Kombination von Projektfinanzierungs- mit verfahrenstechnischen und landwirtschaftlichen Know-how Branchenzugang und erweiterte Kompetenz durch das Netzwerk aus Herstellern, Projektanten, Betreibern und Verbänden Know-how-Träger bei der passgenauen Einbindung öffentlicher Fördermittel (KfW, Rentenbank, usw.) Mitgliedschaften der DKB 4 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen des EEG 2017 auf die Finanzierung von EE /
5 20 Jahre Erfahrung mit Erneuerbaren Energien Windenergie: 51% 2 Unser EE-Portfolio 1 2. Photovoltaik: 35% 3. Bioenergie: 12% 4. Sonstiges: 2% Gesamtportfolio von 8,8 Mrd. EUR per I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen des EEG 2017 auf die Finanzierung von EE /
6 Das EE-Portfolio auf einen Blick Windkraft Photovoltaik Biogas Biomasse Wasserkraft mehr als Anlagen mit einer installierten Gesamtleistung von über MWel mehr als Anlagen mit einer installierten Gesamtleistung von über MWel mehr als 560 landwirtschaftliche BGA und Projektfinanzierungen mit einer Gesamtleistung von über 360 MWel Holzheizkraftwerke mit einer installierten Gesamtleistung von mehr als 130 MWth 5 Projekte in Betrieb 6 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen des EEG 2017 auf die Finanzierung von EE /
7 EEG-Novelle 2016 Leitgedanken der Bundesregierung Planvoller Ausbau im Rahmen des bisherigen Ausbaukorridors Vorschlag IE Leipzig Kosteneffizienter Ausbau (Sicherung eines wirtschaftlichen Betriebs) Faire Chancen für alle Akteure Mittel: Einführung von Ausschreibungen für Anlagen mit Inbetriebnahmen ab I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen des EEG 2017 auf die Finanzierung von EE /
8 EEG 2017 Allgemeines Erzeugter Strom von Ausschreibungsanlagen muss vollständig ins Netz eingespeist Vorschlag werden IE Leipzig 20-jährige Vergütung (kein Inbetriebnahme-Rumpfjahr) Direktvermarktung im Marktprämienmodell (gleitende MP analog EEG 2014 als Basis ) Zuschlag im Ausschreibungsverfahren ist Voraussetzung für Erhalt der Marktprämie + Bekannte Systematik, keine erneute Umstellung auf Bankenseite erforderlich kein Zuschlag = keine Förderberechtigung / keine Marktprämie = keine Finanzierung Fortführung der ursprünglichen 6-Stunden-Regel für negative Preise ( 24 EEG EEG 2017) keine Kopplung an Intraday-Handel + Änderung der Anlagenzusammenfassung auf Einzelanlagen ab 3 MW bekannte Problemstellung erhoffte Verbesserung nicht umgesetzt 8 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen des EEG 2017 auf die Finanzierung von EE /
9 Windenergie an Land Neuanlagen (BImschG-Genehmigung ab 2017) Ausschreibungsvolumen von: MW brutto p.a. in MW brutto p.a. ab 2019 Ausnahmen Anlagen mit einer Leistung bis 750 kw Prototypen in einem Umfang von max. 125 MW p.a. Bürgerenergieanlagen gem. separater (enger) Definition Vorschlag IE Leipzig Änderung des Referenzertragsmodells Änderung der Definition des Referenzertragsstandorts Begrenzung des Zubaus in Netzengpassgebieten 9 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen des EEG 2017 auf die Finanzierung von EE /
10 Windenergie an Land Übergangsanlagen (BImschG-Genehmigung bis Ende 2016) EEG 2014 gilt bis IBN mit folgenden Abweichungen: Degression ab dem monatlich 1,05% auf Wert des Vormonats, letztmalig zum Vorschlag IE Leipzig Degression ab in Abhängigkeit vom Zubauvolumen (Fortführung atmender Deckel ) Überprüfung Referenzertrag nach 10 Jahren 10 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen des EEG 2017 auf die Finanzierung von EE /
11 Ausschreibungsmodell für Windenergie an Land EEG 2017 Späte Auktion = BImSchG-Genehmigung als Teilnahmevoraussetzung + verhindert Spekulation + i.d.r. auch Finanzierungsvoraussetzung + ermöglicht projektscharfe Bewertung ermöglicht Übernahme Sicherheitsleistung hohe Vorlaufzeiten/-kosten = Ressourcen-/ Kapitalbindung keine Gewähr für Zuschlagserteilung nur aus Eigenkapital oder über bonitätsorientierte Finanzierung darstellbar weniger Akteure wegen erhöhtem Kapitalbedarf /-bindung hohe Hürde für Bürgerbeteiligungs-Modelle einmalige Sicherheitsleistung i.h.v. 30 EUR/kW vor Gebotsabgabe Abgabe vor Gebotsabgabe unbequem Höhe in Relation zu gesamten Projektkosten überschaubar 11 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen des EEG 2017 auf die Finanzierung von EE /
12 Ausschreibungsmodell für Windenergie an Land EEG 2017 Vorschlag Realisierungsfrist 24 Monate ab Zuschlag zzgl. 6 Monate Nachfrist mit schrittweisem Pönaleanfall IE Leipzig Fristversäumnis = keine Förderung Ausfall Finanzierung Verlängerung bei anhängiger Klage intensivere Prüfung der Genehmigung und Bauphasenüberwachung erforderlich (Fristvorgabe für Baubeginn als Finanzierungsprämisse / Valutierungsauflage) Pönaleverbrauch als zusätzliche kalkulatorische Kosten 12 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen des EEG 2017 auf die Finanzierung von EE /
13 Ausschreibungsmodell für Windenergie an Land neues einstufiges Referenzertragsmodell Standortqualität 1,40 1,30 1,20 1,10 1,00 0,90 0,80 1,29 1,16 1,07 Anzulegender Wert bei 70% Standort: 9,03 ct/kwh (bei Gebot mit 7 ct/kwh und Korrekturfaktor 1,29) 1,00 Gebot auf 100% Standortqualität Höchstwert 2017: 7 Ct./kWh 0,94 0,89 0,85 0,81 0,79 Berechnung des anzulegenden Wertes: vor Inbetriebnahme: Berechnung des Netzbetreibers auf Basis der tatsächlichen Standortgüte (Verhältnis Standortertrag und Referenzertrag) und unter Berücksichtigung des Korrekturfaktors Nachweis des Gütefaktors durch Betreiber, ansonsten Verlust des Zahlungsanspruchs nach Inbetriebnahme: Überprüfung alle 5 Betriebsjahre: bei Abweichung >2 Prozentpunkten besteht Rück-/ Nachzahlungspflicht zzgl. Zinsen Nachweis des Gütefaktors durch Betreiber, ansonsten Verlust des Zahlungsanspruchs 0,70 70% 80% 90% 100% 110% 120% 130% 140% 150% 13 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen des EEG 2017 auf die Finanzierung von EE /
14 Ausschreibungsmodell für Windenergie an Land Erhalt der Akteursvielfalt durch Stützung der Bürgerenergie Vorschlag IE Leipzig Vorlage BImSch-Genehmigung nicht zwingend erforderlich - Vorlage innerhalb von zwei Jahren nach Zuschlag (30 Monate danach verfällt der Zuschlag) Nachweis über Flächensicherung, Windgutachten und Erstsicherheit von 15 Euro/kW erforderlich Gesellschaft bestehend aus mind. 10 natürlichen Personen (mit min. 51 % Stimmrechten) / keiner mehr als 10 % Beteiligung der Standortgemeinde mit 10 % (Beteiligungsangebot) Begrenzung der Projektgröße auf 6 WEA bzw. 18 MW Mindestens 51 % der Anteilseigner müssen den Wohnsitz im Landkreis des Standortes haben Nachteil aus fehlender Erfahrung soll durch einen längeren Zeithorizont kompensiert werden Schwelle für die Teilnahme soll gesenkt werden Größter Kostenblock soll entfallen 14 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen des EEG 2017 auf die Finanzierung von EE /
15 Verfahrensablauf Ausschreibungsanlagen Bundesnetzagentur Zuschlagserteilung und öffentliche Bekanntgabe Netzbetreiber Berechnung des anzulegenden Wertes auf Basis des Gütefaktors Vorschlag IE Leipzig Gebotstermin Zuschlag Realisierungsphase Zahlungsanspruch mit Inbetriebnahme(Regelfall), spätestens jedoch 30 Monate nach Bekanntgabe des Zuschlags (nur bei Fristverlängerung) Inbetriebnahme Präqualifikation: Genehmigung nach BImSchG und Registermeldung jeweils 3 Wochen vor dem Gebotstermin Gebotsabgabe: Sicherheit i.h.v. 30 EUR/kW Zuschlag erlischt 30 Monate nach öffentlicher Bekanntgabe (Möglichkeit der Fristverlängerung) nach Ablauf des 24. Monats werden Pönalen berechnet Nachweis des Gütefaktorsan den Netzbetreiber erforderlich Registermeldung 15 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen des EEG 2017 auf die Finanzierung von EE /
16 Verfahrensablauf Ausschreibungsanlagen Bürgerenergie Bundesnetzagentur Zuschlagserteilungund öffentliche Bekanntgabe Zuschlagswert = höchster Gebotswert mit Zuschlag Bundesnetzagentur Zuordnungsentscheidung Netzbetreiber Berechnung des anzulegenden Wertes auf Basis des Gütefaktors Vorschlag IE Leipzig Zuschlag Zuordnung Gebotstermin Realisierungsphase Inbetriebnahme Präqualifikation: lediglich: Windgutachten Nachweis Bürgerenergiegesellschaft Gebotsabgabe: max. 6 WEA mit max. 18 MW Erstsicherheit i.h.v. 15 EUR/kW Zuordnungsantrag: innerhalb von 2 Monaten nach BImSch-Genehmig. andernfalls erlischt Zuschlag und Pönale in Höhe der Erstsicherheit Registermeldung Zweitsicherheit i.h.v. 15 EUR/kW Zuschlag erlischt 54 Monate nach öffentlicher Bekanntgabe (ggf. Fristverlängerung) nach Ablauf des 48. Monats werden Pönalen berechnet Nachweis des Gütefaktorsan den Netzbetreiber Registermeldung Zahlungsanspruch mit Inbetriebnahme (Regelfall), spätestens jedoch 30 Monate nach Zuordnungsentscheidung (auch bei Fristverlängerung) 16 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen des EEG 2017 auf die Finanzierung von EE /
17 EEG Ausschreibungsmodell Auswirkungen auf den Finanzierungsprozess Finanzierbarkeit mit geplantem Gebotspreis sollte grundsätzlich vor Gebotsabgabe geklärt sein Vorschlag IE Leipzig weitgehend vollständige Projektdokumentation ermöglicht frühzeitige Projektbewertung durch die Bank Stellung der notwendigen Bürgschaften wird / ist möglich (auch für kleinere Akteure / Bürgerenergie!!!) 17 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen des EEG 2017 auf die Finanzierung von EE /
18 EEG Ausschreibungsmodell Mögliche Auswirkungen auf die Projektfinanzierung höhere Anforderungen an die Referenzen der Projektbeteiligten höhere Bonitätsanforderungen höhere Anforderungen an Bauzeitpläne und Lieferzusagen höhere Eigenkapitalanforderungen höhere Sicherheitenanforderungen oder auch Wegfall der Bauphasenfinanzierung höhere Liquiditätsreserven im Projekt 18 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen des EEG 2017 auf die Finanzierung von EE /
19 Ausschreibungsmodell Handling DKB Voraussetzung für die Abgabe einer Finanzierungsbereitschaftserklärung vor Gebotsabgabe: Vorlage der Gebotsunterlagen, insbesondere Windgutachten und Genehmigung nach BImSchG Voraussetzung für die Stellung der Bankbürgschaft für die (Erst-)Sicherheit zum Gebotstermin: vorab geprüftes belastbares Projekt oder belastbare Bonität des Bieters oder Barunterlegung 19 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen des EEG 2017 auf die Finanzierung von EE /
20 Ausschreibungsmodell Handling DKB Voraussetzung für die Auszahlung des Fremdkapitals (Zwischen-/Langfristfinanzierung): Vorlage sämtlicher an die BNetzA eingereichten Gebotsunterlagen in Kopie Nachweis der Zuschlagserteilung durch die BNetzA bei Bürgerenergiegesellschaften zusätzlich Vorlage der Zuordnungsentscheidung der BNetzA Vorlage eines belastbaren Bauzeitenplans (Plausibilisierung durch DKB) und Nachweis des Baubeginns enge Baubegleitung und laufende Bauzeitkontrollen in Abhängigkeit von Projektstruktur und/ oder Erfahrungshorizont der Projektinitiatoren/-beteiligten Ggf. Nachschussverpflichtung bzw. Bildung einer zusätzlichen Reserve für den Fall, dass im Rahmen der 5-jährigen Überprüfung des Gütefaktors der anzulegende Wert so verringert wird, dass daraus eine Rückerstattung resultiert, welche die weitere Projektwirtschaftlichkeit nachhaltig negativ beeinflussen kann 20 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen des EEG 2017 auf die Finanzierung von EE /
21 Ausschreibungsmodell Handling DKB Nach Valutierung bzw. nach Inbetriebnahme sind zudem folgende Unterlagen vorzulegen: Kopie des Nachweises des Gütefaktors vor Inbetriebnahme an den Netzbetreiber Vorlage der Registermeldung nach Inbetriebnahme Voraussetzung für die Stellung einer Bankbürgschaft für die Zweitsicherheit bei Bürgerenergiegesellschaften: Nachweis der Zuschlagserteilung, Vorlage der Genehmigung nach BImSchG und Nachweis der fristgerechten Stellung des Zuordnungsantrags an die Bundesnetzagentur Unterlagen für die laufende Engagementüberwachung (Betriebsphase): Nachweise zur 5-jährigen Überprüfung des Gütefaktors durch den Netzbetreiber 21 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen des EEG 2017 auf die Finanzierung von EE /
22 EEG 2017 Solaranlagen leichte Anpassung des Ausschreibungsdesigns Orientierung am Design der bisherigen Pilot-Ausschreibungen für Freiflächenanlagen wesentliche Anpassungen des Ausschreibungsmodells: Ausschreibungspflicht für Solaranlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 750 kw Vorschlag IE Leipzig Höchstwert: 8,91 Ct/kWh, ab Verringerung analog Degressionsmechanismus mit Festvergütung Erweiterung der Ausschreibung um Anlagen auf, an oder in Gebäuden oder Lärmschutzwänden sowie Anlagen auf sonstigen baulichen Anlagen (z.b. Deponien) Erhöhung der Erstsicherheit auf 5,00 EUR/kW Flächenkulisse bei Freiflächenanlagen unverändert Gebote für Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünflächen sind weiterhin auf 10 bezuschlagte Gebote pro Kalenderjahr begrenzt aber Bundesländer werden ermächtigt, dass weitere Gebote für Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünflächen in benachteiligten Gebieten in ihrem Landesgebiet auch unbegrenzt bezuschlagt werden können (sog. Länderöffnungsklausel) 22 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen des EEG 2017 auf die Finanzierung von EE /
23 EEG 2017 Biogas Erhöhung des Ausbaupfades schrittweise auf 200 MW p.a. Einführung eines Ausschreibungsverfahrens für Neu- und Bestandsanlagen kein ernsthafter neuer Impuls für Anlagenneubau Erreichen des Ausbaupfades fraglich mittelfristig Rückgang der deutschlandweit installierten Leistung zunehmende Bedeutung der Standortfrage: Neu- und Bestandsanlagen können nur bei optimalen Standortvoraussetzungen (kostenlose Substrate, Wärmekonzept, Splittung der Infrastrukturkosten bspw. mit MVA-Neubau) bei gegebenen Gebotshöchstpreisen Wirtschaftlichkeit erreichen Öffnung des Ausschreibungsverfahrens für Altanlagen Anschlussperspektive für Anlagen deren EEG-Vergütung ausläuft begrüßenswert, aber: Einzelfallprüfung notwendig: verpflichtende Umsetzung der zum Zeitpunkt der Bezuschlagung geltenden gesetzlichen Rahmenbedingung 23 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen des EEG 2017 auf die Finanzierung von EE /
24 EEG 2017 Biogas: Güllekleinanlagen / Flexibilitätsprämie Übernahme der Erfolgsmodelle Güllekleinanlagen und Flexibilitätsprämie begrüßenswert viehhaltende Betriebe können weiterhin wirtschaftlich sinnvoll Biogas erzeugen Flexibilitätsprämie ermöglicht Bestandsanlagen sich besser auf die zukünftigen Herausforderungen (bedarfsgerechte Stromeinspeisung) unter Einbeziehung einer ausreichenden Förderung einzustellen 24 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen des EEG 2017 auf die Finanzierung von EE /
25 Aktuelle Herausforderungen in der der Projektfinanzierung Qualitätssicherung bei sinkenden Zuschlagswerten PV-Ausschreibung / 5. Ausschreibungsrunde gem. FFAV: 62 Gebote mit einem Volumen von 311 MW Gebotswerte von 6,8 ct/kwh bis 10,98 ct/kwh Zuschlagswert im mengengewichteten Durchschnitt 7,23 ct/kwh Zuschlagserfolg & Rentabilität zu Lasten der Qualität??? 25 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen des EEG 2017 auf die Finanzierung von EE /
26 EEG weiterer Zeitplan Beihilferechtliche Genehmigung durch EU-Kommission im Herbst 2016 Inkrafttreten am Vorschlag IE Leipzig Entscheidung ob Übergangs- oder Ausschreibungsanlage in Q zu treffen Start der ersten Ausschreibungen zum 1. Mai I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen des EEG 2017 auf die Finanzierung von EE /
27 Finanzierungspraxis im Ausschreibungsmodell Vorschlag IE Leipzig Danke für Ihre Aufmerksamkeit 27 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen des EEG 2017 auf die Finanzierung von EE /
28 Kontakt Jörg-Uwe Fischer Deutsche Kreditbank AG Bereich Firmenkunden Fachbereichsleiter Erneuerbare Energien Tel. +49 (0) Fax +49 (0) Vorschlag IE Leipzig 28 I Bereich Firmenkunden / Auswirkungen des EEG 2017 auf die Finanzierung von EE /
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