Das große Ziel. Bildung. Wissen, Handeln. Herbert Spencer, britischer Philosoph Seminare

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1 Das große Ziel nicht der Wissen, Bildung sondern ist Handeln. Herbert Spencer, britischer Philosoph Seminare

2 Impressum Herausgeber Berufsgenossenschaft Holz und Metall Isaac-Fulda-Allee Mainz Telefon: Fax: Internet: Servicehotline bei Fragen zum Arbeitsschutz: Medien Online: Stand: Juli 2017

3 Seminare

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5 Vorwort Liebe Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer, Arbeitsschutz beginnt mit dem Wissen um Gefährdungen und Belastungen. Damit Sie dieses Wissen aber auch täglich praxisbezogen anwenden können, qualifizieren wir jedes Jahr rund Teilnehmerinnen und Teilnehmer in unseren Seminaren. Die BGHM ist somit einer der größten Anbieter von Seminaren zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in Deutschland. Unser Anspruch ist es, qualitativ hochwertige Seminare mit großem Mehrwert für Ihre alltägliche Praxis anzubieten. Wir arbeiten kontinuierlich an der Weiterentwicklung unserer Veranstaltungen und passen sie an die neuesten Entwicklungen und gesetzlichen Vorgaben an. Für das Jahr 2017 präsentieren wir Ihnen etwas Neues: Wir haben unser Seminarprogramm für Sie komplett neu zusammengestellt. Ziel ist es, Handlungs-, Methoden- und Fachkompetenzen so zu vermitteln, dass Sie in Ihrem jeweiligen Berufsumfeld sicher und kompetent agieren können. Ob Unternehmerin oder Unternehmer, Fachkraft für Arbeitssicher heit oder Betriebsratsmitglied die Seminare bieten passgenaue Informationen für Ihre Arbeit. Neben dem Erfahrungsaustausch aller Teilnehmenden profitieren Sie insbesondere von dem Fachwissen unserer hoch qualifizierten Referentinnen und Referenten zu allen arbeitsschutzspezifischen der Holz- und Metallbranche praxisnah und abwechslungsreich. Wir freuen uns darauf, Sie auch in diesem Jahr wieder in unseren Bildungsstätten begrüßen zu dürfen und gemeinsam mit Ihnen den Arbeitsschutz zu gestalten. Damit Ihr Wissen in die Unternehmen getragen wird und vor Ort gelebt wird. Dort, wo es zum Schutz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigt wird! Ihre Berufsgenossenschaft Holz und Metall 5

6 Einleitung Prävention durch Qualifizierung: Das neue Seminarprogramm der BGHM Die BGHM hat das Seminarprogramm für Sie neu konzipiert: Um die Handlungskompetenz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer weiter zu stärken, konzentrieren sich die Seminare auf rollen- und themenspezifische Arbeitsschutzaspekte. Dabei entwickeln und vertiefen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Methoden- und Fachkompetenzen, die in den Mitgliedsunternehmen benötigt werden. Rollenverständnis, Selbstkompetenz Methoden- und Fachkompetenz Betriebliche Handlungsfähigkeit Der gesamte Mensch ist gefordert! Das neue Seminarprogramm 2017 erhält dazu einen dreistufigen Aufbau. 1. Grundlagenseminare sollen von den Seminarteilnehmenden einmalig besucht werden. Sie beinhalten die branchenspezifische Einführung in die Rolle der jeweiligen Personengruppe und bieten die methodischen Grundlagen zur betrieblichen Arbeitsschutzorganisation sowie zur Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Unterweisung. 2. Fortbildungsseminare sollen in einem Turnus von 5 Jahren besucht werden. Im Vordergrund stehen hier die Vermittlung und Vertiefung aktueller und Entwicklungen. Schwerpunkte bilden die Reflektion in der jeweiligen Rolle und der Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmenden. 3. Weiterbildungsseminare sollen einmalig besucht werden. Hier findet eine fachliche Vertiefung aktueller Arbeitsschutzthemen statt. Schwerpunkt ist es, Handlungskompetenz im Rahmen gefährdungs- und belastungsspezifischer sowie arbeitsmittel- und tätigkeitsspezifischer Betrachtungsweisen zu entwickeln. Passgenaue Seminare Die BGHM entwickelt das Seminarprogramm zum betrieblichen Arbeitsschutz stetig weiter und passt es den gesetzlichen Vorgaben an. Dabei wird die Vielfältigkeit der Seminare erhalten und das qualitative Niveau weiter gestärkt. Dazu ist es unabdingbar, mit dem Seminarprogramm auch stets den richtigen Personenkreis zu erreichen. In Folge des gesetzlichen Auftrages nach 23 Sozialgesetzbuch VII richtet die BGHM deshalb die Seminare ab dem Jahr 2017 noch konsequenter auf die Zielgruppe aus. Die strukturelle Anpassung beinhaltet eine Zusammenfassung von Personengruppen in unterschiedlichen Rollen, jedoch mit vergleichbaren Zielen und Aufgaben. Das Sozialgesetzbuch VII beschreibt als Zielgruppe folgende Personen, die in verantwortlicher Funktion oder Position den Arbeitsschutz organisieren: Unternehmerinnen und Unternehmer und deren Beauftragte Vorgesetzte, Führungskräfte, Linienverantwortliche Multiplikatoren, die mittels schriftlicher Pflichtendelegation wie Vorgesetzte handeln Dauerhaft oder temporär tätige Organisationsverantwortliche Beauftragte im Sinne einer gesetzlichen Arbeitsschutzvorschrift Berufsausbilderinnen und Berufsausbilder Fachkräfte für Arbeitssicherheit Betriebsärztinnen und Betriebsärzte Betriebsrätinnen und Betriebsräte Sicherheitsbeauftragte 6

7 Dem erweiterten Kreis dieser Zielgruppe gehören weiterhin alle Beschäftigten von Mitgliedsunternehmen an, die sich in der Vorbereitung auf die beschriebene Funktion oder Position befinden. Dies sind z. B. Meisteranwärterinnen und Meisteranwärter, angehende Sicherheitsbeauftragte oder alle Personen, die eine künftige Tätigkeit als Multiplikator übernehmen werden. Auch Assistentinnen und Assistenten von Leitungsebenen empfehlen wir die Teilnahme an Seminaren der BGHM. Operativ tätige Beschäftigte haben keine Organisationsverpflichtungen im Arbeitsschutz. nicht weisungsbefugt und werden durch die Unternehmerinnen und Unternehmer oder deren Beauftragte qualifiziert, ein- und unterwiesen. Zwar zählen auch Auszubildende nicht zur oben genannten Zielgruppe, die BGHM führt jedoch nach 14 Sozialgesetzbuch VII wie bisher Seminare für Auszubildende durch. Schrittweise Kompetenzen stärken Um die für die jeweilige Rolle, z. B. als Meister/in, erforderliche Handlungskompetenz zu besitzen, müssen die Beschäftigten über rollen- und fachspezifische Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen. Deshalb ist es erforderlich, dass vor Teilnahme an einem Weiterbildungsseminar die der jeweiligen Personengruppe zugeordneten Grundlagenseminare durchlaufen werden. Ein Fortbildungsseminar kann, muss aber nicht vorab besucht werden. Alle Teilnehmenden in Weiterbildungsseminaren 2017 müssen also noch im Jahr 2016 an den jeweiligen Grundlagenseminaren teilnehmen. Ausnahme: Grundlagenseminare wurden bereits in den letzten 3 bis 5 Jahren besucht. Die Mitgliedsunternehmen und deren Beschäftigte profitieren auf vielfältige Art und Weise von der Neuausrichtung des Seminarprogramms ab Sie erhalten handlungssichere Beschäftigte, auf Ihre Rolle ausgerichtete Handlungs-, Methoden- und Fachkompetenzen, ein umfangreiches und aktuelles Seminarprogramm, qualitativ hochwertige Seminare für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, optimale Rahmenbedingungen und Organisationsstrukturen. Ihr Weg in unsere Seminare Die Seminare der BGHM für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit finden Sie unter dem Stichwort Seminarteilnehmer auf (Webcode 13). Bei allen Fragen beraten wir Sie gerne ausführlich. Ihre Seminarorganisation der BGHM 7

8 Inhaltsverzeichnis Grundlagen- und Fortbildungsseminare...13 Unternehmerinnen und Unternehmer UNUN11 Alternative bedarfsorientierte Betreuung Teil UNUN12 Alternative bedarfsorientierte Betreuung Teil UNUN13 Alternative bedarfsorientierte Betreuung Teil 2 Fernlehrgang mit schriftlicher Prüfung als Alternative zu UNUN UNUN51 Alternative bedarfsorientierte Betreuung Fortbildung Muskel- und Skelett-Belastungen UNUN52 Alternative bedarfsorientierte Betreuung Fortbildung Arbeitsschutz auf Baustellen UNUN53 Alternative bedarfsorientierte Betreuung Fortbildung Arbeitsschutz auf Baustellen und Baustellenorganisation UNUN54 Alternative bedarfsorientierte Betreuung Fortbildung Brand- und Explosionsschutz UNUN55 Alternative bedarfsorientierte Betreuung Fortbildung Brand- und Explosionsschutz und Arbeitsschutzorganisation UNUN56 Alternative bedarfsorientierte Betreuung Fortbildung Gefährdungsbeurteilung Führungskräfte FKFH10 Höhere Führungskräfte Ziele für Sicherheit und Gesundheit festlegen und deren Umsetzung auf den nachgeordneten Führungsebenen ermöglichen FKFH51 Höhere Führungskräfte Rechtssicher verhalten und Sicherheitskultur entwickeln FKFK11 Führungskräfte, Teil 1 Aufgaben im Arbeitsschutz planen und organisieren FKFK12 Führungskräfte, Teil 2 Die Wirksamkeit des Arbeitsschutzes sicherstellen Meisterinnen und Meister FKME11 Meisterinnen und Meister, Teil 1 Aufgaben im Arbeitsschutz planen und organisieren FKME12 Meisterinnen und Meister, Teil 2 Die Wirksamkeit des Arbeitsschutzes sicherstellen FKME20 Meisterinnen und Meister Arbeitsschutz effizient managen FKME30 Meisterinnen und Meister aus KMU Praktische Wege zur Umsetzung des Arbeitsschutzes FKME51 Führungskräfte und Meisterinnen und Meister Erfahrungsaustausch zur kontinuierlichen Verbesserung im Arbeitsschutz Ausbilderinnen und Ausbilder FKAB10 Ausbildende Fachkräfte Praktische Wege zur Einbindung von Arbeitsschutz in die Berufsausbildung FKAB21 Hauptberuflich Ausbildende, Teil 1 Die Integration von Arbeitsschutz in die Berufsausbildung planen und organisieren FKAB22 Hauptberuflich Ausbildende, Teil 2 Die Integration von Arbeitsschutz in die Berufsausbildung wirksam sicherstellen FKAB51 Berufsausbilderinnen und Berufsausbilder Erfahrungsaustausch zur kontinuierlichen Verbesserung der Integration von Arbeitsschutz in die Berufsausbildung FKAB31 Ausbilderinnen und Ausbilder von Personal zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen fachtheoretische Basis FKAB32 Ausbilderinnen und Ausbilder von Personal zum Fahren von Staplern fachtheoretische Basis FKAB33 Ausbilderinnen und Ausbilder von Personal zum Führen von ortsfesten Kranen fachtheoretische Basis Fachkräfte für Arbeitssicherheit SFPL10 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Präsenzphase SFSL10 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Selbstlernphase SFPL20 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Präsenzphase SFSL20 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Selbstlernphase

9 SFPL31 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Präsenzphase 3, Teil SFPL32 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Präsenzphase 3, Teil SFSL30 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Selbstlernphase 3, Praktikum und Lernerfolgskontrolle SFPL40 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Präsenzphase SFPL50 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Präsenzphase 5 und Lernerfolgskontrolle 4 Metall SFPL60 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Präsenzphase 5 und Lernerfolgskontrolle 4 Holz SFPL71 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Präsenzphase 5 und Lernerfolgskontrolle Sicherheitsbeauftragte SBSB11 Sicherheitsbeauftragte, Teil SBSB12 Sicherheitsbeauftragte, Teil SBSB51 Sicherheitsbeauftragte, Fortbildung SBSB21 Sicherheitsbeauftragte aus KMU, Teil SBSB22 Sicherheitsbeauftragte aus KMU, Teil SBSB23 Sicherheitsbeauftragte aus KMU, Teil SBSB24 Sicherheitsbeauftragte aus KMU, Teil SBSB52 Sicherheitsbeauftragte aus KMU, Fortbildung Betriebsratsmitglieder SBBR11 Betriebsratsmitglieder, Teil SBBR12 Betriebsratsmitglieder, Teil SBBR51 Betriebsratsmitglieder, Fortbildung Auszubildende UNAZ10 Maschinensicherheitskurs für Auszubildende der Metallbranche UNAZ40 Auszubildende in gewerblichen Berufen Weiterbildungsseminare Organisation von Bau- und Montagestellen BMBA10 Bauarbeiten organisieren BMBA20 Bauarbeiten ausführen BMHA10 Hochgelegene Arbeitsplätze Gerüste auswählen und einsetzen BMHA20 Hochgelegene Arbeitsplätze PSA gegen Absturz auswählen und einsetzen BMHA30 Hochgelegene Arbeitsplätze Mobile Arbeitsmittel und Leitern auswählen und einsetzen BMPL10 Arbeitsstätten planen Be- und Verarbeitung in der Produktion BVGI10 Metallguss BVHA10 Härten BVHO10 Handwerkliche Holzbearbeitung BVPR10 Presseneinrichterinnen und Presseneinrichter BVPR20 Presseneinrichterinnen und Presseneinrichter für Gesenkbiegepressen BVSC10 Schweißen BVZE10 Spanende Metallbearbeitung Chemische und physikalische Einwirkungen CPEX10 Brand- und Explosionsgefährdungen CPGF10 Gefahrstoffe

10 CPKS10 Kühlschmierstoffe CPOF10 Oberflächenbeschichtung CPLA10 Lärm Gesundheit und Ergonomie GEAG10 Grundlagen der Arbeitsgestaltung GEAM10 Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit einführen GEAM20 Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit kontinuierlich verbessern GEAP10 Optimierung physischer und psychischer Belastungen durch Arbeitsprozessgestaltung GEAS10 Arbeitssysteme in Fertigung und Büro planen und gestalten GEPB10 Physische und psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung integrieren GEPF10 Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz Umgang mit psychischen Fehlbeanspruchungsfolgen GESB10 Gestaltung sozialer Beziehungen am Arbeitsplatz Instandhaltung und Konstruktion IKMA10 Maschinen und Anlagen konstruieren IKAF10 Schutzkonzepte für automatisierte Fertigungssysteme IKEL10 Betrieb von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln IKFZ10 Kfz-Instandhaltung IKIN10 Instandhaltung planen und durchführen IKIN20 Instandhaltung spezielle Gefährdungen Innerbetrieblicher Transport und Lagerung TLBF10 Be- und Entladen von Fahrzeugen TLFZ10 Betrieb von Flurförderzeugen TLKR10 Betrieb ortsfester Krane TLLB10 Lagerbetrieb

11 Alphabetische Übersicht BMBA10 Bauarbeiten organisieren BMBA20 Bauarbeiten ausführen BMHA10 Hochgelegene Arbeitsplätze Gerüste auswählen und einsetzen BMHA20 Hochgelegene Arbeitsplätze PSA gegen Absturz auswählen und einsetzen BMHA30 Hochgelegene Arbeitsplätze Mobile Arbeitsmittel und Leitern auswählen und einsetzen BMPL10 Arbeitsstätten planen BVGI10 Metallguss BVHA10 Härten BVHO10 Handwerkliche Holzbearbeitung BVPR10 Presseneinrichterinnen und Presseneinrichter BVPR20 Presseneinrichterinnen und Presseneinrichter für Gesenkbiegepressen BVSC10 Schweißen BVZE10 Spanende Metallbearbeitung CPEX10 Brand- und Explosionsgefährdungen CPGF10 Gefahrstoffe CPKS10 Kühlschmierstoffe CPLA10 Lärm CPOF10 Oberflächenbeschichtung FKAB10 Ausbildende Fachkräfte Praktische Wege zur Einbindung von Arbeitsschutz in die Berufsausbildung FKAB21 Hauptberuflich Ausbildende, Teil 1 Die Integration von Arbeitsschutz in die Berufsausbildung planen und organisieren FKAB22 Hauptberuflich Ausbildende, Teil 2 Die Integration von Arbeitsschutz in die Berufsausbildung wirksam sicherstellen FKAB31 Ausbilderinnen und Ausbilder von Personal zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen fachtheoretische Basis FKAB32 Ausbilderinnen und Ausbilder von Personal zum Fahren von Staplern fachtheoretische Basis FKAB33 Ausbilderinnen und Ausbilder von Personal zum Führen von ortsfesten Kranen fachtheoretische Basis FKAB51 Berufsausbilderinnen und Berufsausbilder Erfahrungsaustausch zur kontinuierlichen Verbesserung der Integration von Arbeitsschutz in die Berufsausbildung FKFH10 Höhere Führungskräfte Ziele für Sicherheit und Gesundheit festlegen und deren Umsetzung auf den nachgeordneten Führungsebenen ermöglichen FKFH51 Höhere Führungskräfte Rechtssicher verhalten und Sicherheitskultur entwickeln FKFK11 Führungskräfte, Teil 1 Aufgaben im Arbeitsschutz planen und organisieren FKFK12 Führungskräfte, Teil 2 Die Wirksamkeit des Arbeitsschutzes sicherstellen FKME11 Meisterinnen und Meister, Teil 1 Aufgaben im Arbeitsschutz planen und organisieren FKME12 Meisterinnen und Meister, Teil 2 Die Wirksamkeit des Arbeitsschutzes sicherstellen FKME20 Meisterinnen und Meister Arbeitsschutz effizient managen FKME30 Meisterinnen und Meister aus KMU Praktische Wege zur Umsetzung des Arbeitsschutzes FKME51 Führungskräfte und Meisterinnen und Meister Erfahrungsaustausch zur kontinuierlichen Verbesserung im Arbeitsschutz GEAG10 Grundlagen der Arbeitsgestaltung GEAM10 Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit einführen GEAM20 Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit kontinuierlich verbessern GEAP10 Optimierung physischer und psychischer Belastungen durch Arbeitsprozessgestaltung GEAS10 Arbeitssysteme in Fertigung und Büro planen und gestalten GEPB10 Physische und psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung integrieren GEPF10 Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz Umgang mit psychischen Fehlbeanspruchungsfolgen GESB10 Gestaltung sozialer Beziehungen am Arbeitsplatz IKAF10 Schutzkonzepte für automatisierte Fertigungssysteme IKEL10 Betrieb von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

12 IKFZ10 Kfz-Instandhaltung IKIN10 Instandhaltung planen und durchführen IKIN20 Instandhaltung spezielle Gefährdungen IKMA10 Maschinen und Anlagen konstruieren SBBR11 Betriebsratsmitglieder, Teil SBBR12 Betriebsratsmitglieder, Teil SBBR51 Betriebsratsmitglieder, Fortbildung SBSB11 Sicherheitsbeauftragte, Teil SBSB12 Sicherheitsbeauftragte, Teil SBSB21 Sicherheitsbeauftragte aus KMU, Teil SBSB22 Sicherheitsbeauftragte aus KMU, Teil SBSB23 Sicherheitsbeauftragte aus KMU, Teil SBSB24 Sicherheitsbeauftragte aus KMU, Teil SBSB51 Sicherheitsbeauftragte, Fortbildung SBSB52 Sicherheitsbeauftragte aus KMU, Fortbildung SFPL10 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Präsenzphase SFPL20 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Präsenzphase SFPL31 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Präsenzphase 3, Teil SFPL32 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Präsenzphase 3, Teil SFPL40 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Präsenzphase SFPL50 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Präsenzphase 5 und Lernerfolgskontrolle 4 Metall SFPL60 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Präsenzphase 5 und Lernerfolgskontrolle 4 Holz SFPL71 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Präsenzphase 5 und Lernerfolgskontrolle SFSL10 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Selbstlernphase SFSL20 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Selbstlernphase SFSL30 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Selbstlernphase 3, Praktikum und Lernerfolgskontrolle TLBF10 Be- und Entladen von Fahrzeugen TLFZ10 Betrieb von Flurförderzeugen TLKR10 Betrieb ortsfester Krane TLLB10 Lagerbetrieb UNAZ10 Maschinensicherheitskurs für Auszubildende der Metallbranche UNAZ40 Auszubildende in gewerblichen Berufen UNUN11 Alternative bedarfsorientierte Betreuung Teil UNUN12 Alternative bedarfsorientierte Betreuung Teil UNUN13 Alternative bedarfsorientierte Betreuung Teil 2 Fernlehrgang mit schriftlicher Prüfung als Alternative zu UNUN UNUN51 Alternative bedarfsorientierte Betreuung Fortbildung Muskel- und Skelett-Belastungen UNUN52 Alternative bedarfsorientierte Betreuung Fortbildung Arbeitsschutz auf Baustellen UNUN53 Alternative bedarfsorientierte Betreuung Fortbildung Arbeitsschutz auf Baustellen und Baustellenorganisation UNUN54 Alternative bedarfsorientierte Betreuung Fortbildung Brand- und Explosionsschutz UNUN55 Alternative bedarfsorientierte Betreuung Fortbildung Brand- und Explosionsschutz und Arbeitsschutzorganisation UNUN56 Alternative bedarfsorientierte Betreuung Fortbildung Gefährdungsbeurteilung

13 Grundlagen- und Fortbildungsseminare

14 Unternehmerinnen und Unternehmer Alternative bedarfsorientierte Betreuung für Unternehmen mit bis zu 50 Versicherten Unternehmerinnen und Unternehmer tragen die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten und haben daher auch deren betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Die DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit lässt Unternehmerinnen und Unternehmern die Wahl zwischen der Regelbetreuung und der alternativen bedarfs orientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (im Folgenden: Alterna tive Betreuung), sofern ihr Unternehmen weniger als 51 Beschäftigte hat. Unabhängig von der gewählten Betreuungsform orientiert sich verantwortliches Handeln im Arbeitsschutz an den Ergebnissen einer sorgfältig durchgeführten und danach kontinuierlich gepflegten Gefährdungsbeurteilung. Die Entscheidung für die alternative Betreuung erfordert von Unternehmerinnen und Unternehmern jedoch eine entsprechende Qualifikation. Diese umfasst die Teilnahme an der Qualifizierung zur Alternativen Betreuung, die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und als zentrales Element die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für das eigene Unternehmen. Danach können Unternehmerinnen und Unternehmer über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen Betreuung selbst entscheiden. Die Gefährdungsbeurteilung macht besondere Anlässe erkennbar, bei denen sie eine qualifizierte externe Betreuung in Anspruch nehmen müssen. Daher muss die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig an neue Entwicklungen angepasst werden. Die Qualifikation hat das Ziel, dass Unternehmerinnen und Unternehmer ihre persönliche Verantwortung im Arbeitsschutz umfassend erkennen und wahrnehmen, ihr Bewusstsein für das betriebliche Gefährdungspotenzial schärfen und dazu die Erkenntnisse aus der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung nutzen, diese auch zur Ermittlung von anlassbezogenem externem Betreuungsbedarf heranziehen und somit den Arbeitsschutz in ihren Betrieben konti nuierlich verbessern. Nutzen und Vorteile eines verbesserten Arbeitsschutzes liegen auf der Hand: eine verbesserte Betriebsorganisation, eine erhöhte Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten mit positiven Auswirkungen auf das Betriebsklima und eine erhöhte Produktivität, die Verringerung von Ausfallzeiten (weniger Unfälle, Erkrankungen, Betriebsunterbrechungen), die Vermeidung von Sach- und Umweltschäden, eine erhöhte Produktionssicherheit. Anmeldung und weitere Information unter Webcode Grundlagen- und Fortbildungsseminare

15 Unternehmerinnen und Unternehmer Qualifizierungskonzept In fünf Schritten zu Ihrem Zertifikat: 1. Ausbildungsstufe 1 Seminar UNUN11 (Dauer: 1 Tag) Ausbildungsstufe 1 Seminar Dauer: 1 Tag 2. Ausbildungsstufe 2 Seminar UNUN12 (Dauer: 2 Tage) oder Fernlehrgang UNUN13 (Bearbeitungszeit ca. 15 h mit schriftlicher Prüfung) 3. Praktikum im Betrieb Gefährdungsbeurteilung im eigenen Betrieb durchführen Ausbildungsstufe 2 Seminar Dauer: 2 Tage oder Ausbildungsstufe 2 Fernlehrgang Bearbeitungszeit: ca. 15 Std. mit schriftlicher Prüfung 4. Abschlussgespräch, Beratung durch Beschäftigte (Aufsichtsperson, Betriebsbetreuer/-in) der BGHM 5. Zertifikat Alternative Betreuung Die Gesamtdauer der Ausbildung beträgt maximal zwei Jahre. Zum Erhalt Ihres Zertifikats nehmen Sie im Abstand von höchstens fünf Jahren regelmäßig an Seminaren zur Fortbildung teil. Praktikum im Betrieb Gefährdungsbeurteilung im eigenen Betrieb durchführen Abschlussgespräch mit Beschäftigten (Aufsichtsperson/Betriebsbetreuer/-in) der BGHM Regelmäßige Fortbildung Seminar UNUN51 UNUN56 (Dauer: mind. ½ Tag) Zertifikat Abschluss der Qualifizierung Fortbildung Seminar alle 5 Jahre erforderlich Dauer: mindestens ½ Tag Grundlagen- und Fortbildungsseminare 15

16 Unternehmerinnen und Unternehmer UNUN11 Alternative bedarfsorientierte Betreuung Teil 1 Dauer: 1 Tag als Unternehmer/in eines Betriebes mit bis zu 50 Beschäftigten unmittelbar in das Betriebsgeschehen eingebunden. Mit der Teilnahme am Seminar verpflichten Sie sich, die Qualifizierung innerhalb von zwei Jahren abzuschließen. Innerhalb dieser Frist werden Sie an den Motivations- und Informationsmaßnahmen persönlich teilnehmen, die Gefährdungsbeurteilung für ihren Betrieb erstellen. Sie tragen die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten und haben daher auch deren betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Die DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit lässt Ihnen die Wahl zwischen der Regelbetreuung und der alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (Alternative Betreuung). Nachdem Sie die Qualifizierung zur Alternativen Betreuung abgeschlossen haben, können Sie Ihren Betrieb sicherheitstechnisch betreuen und über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen Betreuung selbst entscheiden. Die Seminarteilnahme ermöglicht es Ihnen, Ihre persönliche Verantwortung im Arbeitsschutz umfassend zu erkennen und wahrzunehmen. Ihr Bewusstsein für das betriebliche Gefährdungspotenzial wird geschärft, Sie nutzen dazu die Erkenntnisse aus der von Ihnen durchgeführten Gefährdungsbeurteilung. Sie erkennen anlassbezogenen externen Betreuungsbedarf und leiten die notwendige Beauftragung ein. Somit sind Sie in der Lage, den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb kontinuierlich zu verbessern. Sie erkennen den Nutzen des Arbeitsschutzes für Ihren Betrieb und nehmen Ihre Verantwortung im Arbeitsschutz aktiv und umfassend als wichtige Organisations- und Führungsaufgabe wahr. Versicherungsschutz durch die BGHM Nutzen für den Betrieb Verantwortung und Rechtsfolgen Organisation des Arbeitsschutzes (ASO) Betreuungsanlässe und Dienstleistungen der BGHM Hinweis: Die Teilnahme an diesem Seminar berechtigt noch nicht zur Wahl des alternativen Betreuungsmodells nach 2 Abs. 4 der DGUV Vorschrift 2 sowie deren Anlage 3. Zunächst muss eine Gefährdungsbeurteilung im eigenen Betrieb angefertigt werden. Anschließend findet ein Abschlussgespräch mit Beratung zur Wirksamkeit der Gefährdungsbeurteilung mit einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin unserer Berufsgenossenschaft statt. Bei positivem Ausgang dieses Gesprächs wird die Berechtigung zur Alternativen Betreuung durch ein Zertifikat bestätigt. 16 Grundlagen- und Fortbildungsseminare

17 Unternehmerinnen und Unternehmer UNUN12 Alternative bedarfsorientierte Betreuung Teil 2 Dauer: 2 Tage Unternehmer/in. Voraussetzungen Abschluss des Teils 1 (UNUN11 bzw. Vorgänger UNA1P). Sie tragen die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten und haben daher auch deren betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Die DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit lässt Ihnen die Wahl zwischen der Regelbetreuung und der alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (Alternative Betreuung). Nachdem Sie die Qualifizierung zur Alternativen Betreuung abgeschlossen haben, können Sie Ihren Betrieb sicherheitstechnisch betreuen und über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen Betreuung selbst entscheiden. Die Seminarteilnahme ermöglicht es Ihnen, die Gefährdungen in Ihrem Betrieb zu erkennen und die notwendigen Maßnahmen zu planen und umzusetzen. Sie erkennen anlassbezogenen externen Betreuungsbedarf und leiten die notwendige Beauftragung ein. Somit sind Sie in der Lage, den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb kontinuierlich zu verbessern. Sie akzeptieren die Gefährdungsbeurteilung als notwendiges Instrument für sämtliches Arbeitsschutzhandeln im Betrieb. Sie haben die notwendigen Kenntnisse und sind bereit, die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb durchzuführen. Sie erkennen besondere Anlässe für eine externe Beratung und sind bereit, diese in Anspruch zu nehmen. Gefährdungsbeurteilung Personalführung (Kommunikation, Unterweisung, Motivation) Hinweis: Die Teilnahme an diesem Seminar berechtigt noch nicht zur Wahl des alternativen Betreuungsmodells nach 2 Abs. 4 der DGUV Vorschrift 2 sowie deren Anlage 3. Zunächst muss eine Gefährdungsbeurteilung im eigenen Betrieb angefertigt werden. Anschließend findet ein Abschlussgespräch mit Beratung zur Wirksamkeit der Gefährdungsbeurteilung mit einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin unserer Berufsgenossenschaft statt. Bei positivem Ausgang dieses Gesprächs wird die Berechtigung zur Alternativen Betreuung durch ein Zertifikat bestätigt. Grundlagen- und Fortbildungsseminare 17

18 Unternehmerinnen und Unternehmer UNUN13 Alternative bedarfsorientierte Betreuung Teil 2 Fernlehrgang mit schriftlicher Prüfung als Alternative zu UNUN12 Dauer: durchschnittliche Bearbeitungszeit ca. 15 Stunden Unternehmer/in. Voraussetzungen Abschluss des Teils 1 (UNUN11 bzw. Vorgänger UNA1P). Sie tragen die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten und haben daher auch deren betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Die DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit lässt Ihnen die Wahl zwischen der Regelbetreuung und der alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (Alternative Betreuung). Nachdem Sie die Qualifizierung zur Alternativen Betreuung abgeschlossen haben, können Sie Ihren Betrieb sicherheitstechnisch betreuen und über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen Betreuung selbst entscheiden. Die Seminarteilnahme ermöglicht es Ihnen, die Gefährdungen in Ihrem Betrieb zu erkennen und die notwendigen Maßnahmen zu planen und umzusetzen. Sie erkennen anlassbezogenen externen Betreuungsbedarf und leiten die notwendige Beauftragung ein. Somit sind Sie in der Lage, den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb kontinuierlich zu verbessern. Sie akzeptieren die Gefährdungsbeurteilung als notwendiges Instrument für sämtliches Arbeitsschutzhandeln im Betrieb. Sie haben die notwendigen Kenntnisse und sind bereit, die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb durchzuführen. Sie erkennen besondere Anlässe für eine externe Beratung und sind bereit, diese in Anspruch zu nehmen. Gefährdungsbeurteilung Personalführung (Kommunikation, Unterweisung, Motivation) Schriftliche Prüfung Hinweis: Die Teilnahme an diesem Fernlehrgang berechtigt noch nicht zur Wahl des alternativen Betreuungsmodells nach 2 Abs. 4 der DGUV Vorschrift 2 sowie deren Anlage 3. Zunächst muss eine Gefährdungsbeurteilung im eigenen Betrieb angefertigt werden. Anschließend findet ein Abschlussgespräch mit Beratung zur Wirksamkeit der Gefährdungsbeurteilung mit einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin unserer Berufsgenossenschaft statt. Bei positivem Ausgang dieses Gesprächs wird die Berechtigung zur Alternativen Betreuung durch ein Zertifikat bestätigt. 18 Grundlagen- und Fortbildungsseminare

19 Unternehmerinnen und Unternehmer UNUN51 Alternative bedarfsorientierte Betreuung Fortbildung Muskel- und Skelett-Belastungen Dauer: 1 Tag Unternehmer/in. Voraussetzungen Abschluss der Qualifikation zur Alternativen Betreuung (UNUN12 oder UNUN13 bzw. Vorgänger UNA2P oder UNA2S). Muskel- und Skelett-Belastungen führen häufig zu Erkrankungen und somit zu hohen Ausfallzeiten bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Insbesondere in kleineren Betrieben fehlt es nicht selten an den entsprechenden Arbeitsschutzkenntnissen und Handlungskompetenzen der verantwortlichen Unternehmer/innen. Die Seminarteilnahme ermöglicht es Ihnen, in Ihrem Betrieb die Gefährdungsbeurteilung zu den speziellen Gefährdungen bzgl. Muskel- und Skelett-Belastungen durchzuführen, entsprechende Maßnahmen festzulegen und umzusetzen. Sie erkennen anlassbezogenen externen Betreuungsbedarf und leiten die notwendige Beauftragung ein. Somit sind Sie in der Lage, den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb kontinuierlich zu verbessern. Sie erfüllen mit der Seminarteilnahme die Fortbildungsverpflichtung in der Alternativen Betreuung. Sie können die Gefährdungsbeurteilung bzgl. Muskel- und Skelett-Belastungen durchführen, entsprechende Maßnahmen festlegen und umsetzen. Sie erkennen die besonderen Anlässe für eine externe Beratung und nehmen diese bei Bedarf in Anspruch. Erfahrungsaustausch Muskel- und Skelett-Belastungen in Holz und Metall verarbeitenden Betrieben Hinweis: Fortbildung gemäß DGUV Vorschrift 2, Anlage 3 Pkt Grundlagen- und Fortbildungsseminare 19

20 Unternehmerinnen und Unternehmer UNUN52 Alternative bedarfsorientierte Betreuung Fortbildung Arbeitsschutz auf Baustellen Dauer: 1 Tag Unternehmer/in. Voraussetzungen Abschluss der Qualifikation zur Alternativen Betreuung (UNUN12 oder UNUN13 bzw. Vorgänger UNA2P oder UNA2S). Auf Bau- und Montagestellen sind nach wie vor die höchsten Unfalllasten zu verzeichnen. Aufgrund der ständig wechselnden Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen sind besondere Anforderungen an einen sicheren und geplanten Bau- und Montageablauf gestellt. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sind die verantwortlichen Unternehmer/innen regelmäßig mit einer Vielzahl von Aufgaben zum Arbeitsschutz konfrontiert. Damit der sichere und reibungslose Bauablauf gewährleistet werden kann, müssen die geplanten Schutzmaßnahmen kontrolliert und bei Bedarf kontinuierlich an die veränderte Baustellensituation angepasst werden. Hier fehlt es nicht selten an Arbeitsschutzkenntnissen und Handlungskompetenzen der verantwortlichen Unternehmer/innen. Die Teilnahme an diesem Seminar hilft Ihnen, den Arbeitsschutz auf Ihren Baustellen effektiver umzusetzen. Sie erfüllen mit der Seminarteilnahme die Fortbildungsverpflichtung in der Alternativen Betreuung. Sie können Ihre speziellen Anforderungen zum Arbeitsschutz auf Bau- und Montagestellen erkennen und diese umsetzen. Erfahrungsaustausch Arbeitsschutz auf Baustellen Hinweis: Fortbildung gemäß DGUV Vorschrift 2, Anlage 3 Pkt Grundlagen- und Fortbildungsseminare

21 Unternehmerinnen und Unternehmer UNUN53 Alternative bedarfsorientierte Betreuung Fortbildung Arbeitsschutz auf Baustellen und Baustellenorganisation Dauer: 1 Tag Unternehmer/in. Voraussetzungen Abschluss der Qualifikation zur Alternativen Betreuung (UNUN12 oder UNUN13 bzw. Vorgänger UNA2P oder UNA2S). Auf Bau- und Montagestellen sind nach wie vor die höchsten Unfalllasten zu verzeichnen. Aufgrund der ständig wechselnden Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen sind besondere Anforderungen an einen sicheren und geplanten Bau- und Montageablauf gestellt. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sind die verantwortlichen Unternehmer/innen regelmäßig mit einer Vielzahl von Aufgaben zum Arbeitsschutz konfrontiert. Damit der sichere und reibungslose Bauablauf gewährleistet werden kann, müssen die geplanten Schutzmaßnahmen kontrolliert und bei Bedarf kontinuierlich an die veränderte Baustellensituation angepasst werden. Hier fehlt es nicht selten an Arbeitsschutzkenntnissen und Handlungskompetenzen der verantwortlichen Unternehmer/innen. Die Teilnahme an diesem Seminar hilft Ihnen, den Arbeitsschutz auf Ihren Baustellen effektiver zu planen, zu organisieren und umzusetzen. Sie können Ihre bisherigen organisatorischen Maßnahmen mit den bestehenden Organisationsverpflichtungen abgleichen. Sie erkennen Widersprüche, Wissenslücken oder Fehlinterpretationen und können diese ausgleichen. Sie erfüllen mit der Seminarteilnahme die Fortbildungsverpflichtung in der Alternativen Betreuung. Sie können Ihre speziellen organisatorischen Anforderungen zum Arbeitsschutz auf Bau- und Montagestellen erkennen und diese systematisch in der vorlaufenden Planung umsetzen. Erfahrungsaustausch Aktuelle Informationen zur Alternativen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 Umsetzung des Arbeitsschutzes im Betrieb Praxishilfen zur Dokumentation Arbeitsschutz auf Baustellen Hinweis: Fortbildung gemäß DGUV Vorschrift 2, Anlage 3 Pkt Grundlagen- und Fortbildungsseminare 21

22 Unternehmerinnen und Unternehmer UNUN54 Alternative bedarfsorientierte Betreuung Fortbildung Brand- und Explosionsschutz Dauer: 1 Tag Unternehmer/in. Voraussetzungen Abschluss der Qualifikation zur Alternativen Betreuung (UNUN12 oder UNUN13 bzw. Vorgänger UNA2P oder UNA2S). In Betrieben der Holzbranche sind mögliche Brände und Explosionen am Arbeitsplatz immer noch eine ernstzunehmende Gefahr. Dort, wo brennbare Stoffe verarbeitet werden oder entstehen (z. B. Lacke, Lösemittel, Holzstaub), muss mit erhöhter Brand- und Explosionsgefahr gerechnet werden. Daher sind Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu treffen, um schwere Unfälle sowie Kosten und Ausfallzeiten zu verhindern. Hier fehlt es nicht selten an Arbeitsschutzkenntnissen und Handlungskompetenzen der verantwortlichen Unternehmer/innen. Die Teilnahme an diesem Seminar hilft Ihnen, den Brand- und Explosionsschutz in Ihrem Betrieb effektiver umzusetzen. Sie erkennen die besonderen Anlässe für eine externe Beratung, z. B. bei der Erstellung des Explosionsschutzdokuments, und nehmen diese bei Bedarf in Anspruch. Sie erfüllen mit der Seminarteilnahme die Fortbildungsverpflichtung in der Alternativen Betreuung. Sie kennen die Gefährdungen, die bei Tätigkeiten mit bzw. beim Vorhandensein von brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in Betrieben der Holzbranche entstehen. in der Lage, die Brand- und Explosionsgefahren in Ihrem Betrieb zu erkennen und Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz umzusetzen. Ihre Aufgabe im Rahmen des betrieblichen Brand- und Explosionsschutzes ist Ihnen bewusst und Sie bringen hierzu aktiv Ihre erworbenen Kenntnisse ein. Erfahrungsaustausch Brand- und Explosionsschutz in holzbearbeitenden Betrieben Hinweis: Fortbildung gemäß DGUV Vorschrift 2, Anlage 3 Pkt Grundlagen- und Fortbildungsseminare

23 Unternehmerinnen und Unternehmer UNUN55 Alternative bedarfsorientierte Betreuung Fortbildung Brand- und Explosionsschutz und Arbeitsschutzorganisation Dauer: 1 Tag Unternehmer/in aus Betrieben der Holzbranche. Voraussetzungen Abschluss der Qualifikation zur Alternativen Betreuung (UNUN12 oder UNUN13 bzw. Vorgänger UNA2P oder UNA2S). In Betrieben der Holzbranche sind mögliche Brände und Explosionen am Arbeitsplatz immer noch eine ernstzunehmende Gefahr. Dort, wo brennbare Stoffe verarbeitet werden oder entstehen (z. B. Lacke, Lösemittel, Holzstaub), muss mit erhöhter Brand- und Explosionsgefahr gerechnet werden. Daher sind Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu treffen, um schwere Unfälle sowie Kosten und Ausfallzeiten zu verhindern. Hier fehlt es nicht selten an Arbeitsschutzkenntnissen und Handlungskompetenzen der verantwortlichen Unternehmer/innen. Die Teilnahme an diesem Seminar hilft Ihnen, den Brand- und Explosionsschutz in Ihrem Betrieb zu planen, zu organisieren und umzusetzen. Sie können Ihre bisherigen organisatorischen Maßnahmen mit den bestehenden Organisationsverpflichtungen abgleichen. Dabei erkennen sie Widersprüche, Wissenslücken oder Fehlinterpretationen und können diese ausgleichen. Sie erkennen die besonderen Anlässe für eine externe Beratung, z. B. bei der Erstellung des Explosionsschutzdokuments, und nehmen diese bei Bedarf in Anspruch Sie erfüllen mit der Seminarteilnahme die Fortbildungsverpflichtung in der Alternativen Betreuung. Sie können Ihre speziellen organisatorischen Anforderungen zum Brand- und Explosionsschutz erkennen und diese systematisch in Ihrer betrieblichen Planung umsetzen. Sie kennen die Gefährdungen, die bei Tätigkeiten mit bzw. beim Vorhandensein von brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in Ihrem Betrieb entstehen und können diese Gefährdungen beurteilen. in der Lage, entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Ihre Aufgabe im Rahmen des betrieblichen Brand- und Explosionsschutzes ist Ihnen bewusst und Sie bringen hierzu aktiv Ihre erworbenen Kenntnisse ein. Erfahrungsaustausch Aktuelle Informationen zur Alternativen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 Umsetzung des Arbeitsschutzes im Betrieb Praxishilfen zur Dokumentation Brand- und Explosionsschutz in holzbearbeitenden Betrieben Hinweis: Fortbildung gemäß DGUV Vorschrift 2, Anlage 3 Pkt Grundlagen- und Fortbildungsseminare 23

24 Unternehmerinnen und Unternehmer UNUN56 Alternative bedarfsorientierte Betreuung Fortbildung Gefährdungsbeurteilung Dauer: 1 Tag Unternehmer/in mit besonderem Klärungsbedarf zum Thema Gefährdungsbeurteilung. Voraussetzungen Abschluss der Qualifikation zur Alternativen Betreuung (UNUN12 oder UNUN13 bzw. Vorgänger UNA2P oder UNA2S). Als Unternehmer/in in der Alternativen Betreuung sind Sie verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb durchzuführen und die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen. Sie tragen die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten und haben daher auch deren betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Die Seminarteilnahme ermöglicht Ihnen, die Gefährdungen in Ihrem Betrieb zu erkennen und die notwendigen Maßnahmen zu planen und umzusetzen. Sie erkennen anlassbezogenen externen Betreuungsbedarf und leiten die notwendige Beauftragung ein. somit in der Lage, den Arbeitsschutz in ihrem Betrieb kontinuierlich zu verbessern. Sie erfüllen mit der Seminarteilnahme die Fortbildungsverpflichtung in der Alternativen Betreuung. Sie akzeptieren die Gefährdungsbeurteilung als notwendiges Instrument für sämtliches Arbeitsschutzhandeln im Betrieb. Sie haben die notwendigen Kenntnisse und sind bereit, die Gefährdungsbeurteilung in ihrem Betrieb durchzuführen. Sie erkennen besondere Anlässe für eine externe Beratung und sind bereit, diese in Anspruch zu nehmen. Erfahrungsaustausch Gefährdungsbeurteilung Grundlagen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung an Hand von Beispielen zu ausgewählten Fachthemen Erstellen/Überarbeiten der Checkliste für den eigenen Betrieb Organisation des Arbeitsschutzes Hinweis: Fortbildung gemäß DGUV Vorschrift 2, Anlage 3 Pkt Grundlagen- und Fortbildungsseminare

25 Führungskräfte FKFH10 Höhere Führungskräfte Ziele für Sicherheit und Gesundheit festlegen und deren Umsetzung auf den nachgeordneten Führungsebenen ermöglichen Dauer: 3 Tage erfahrene höhere Führungskraft mit Budgetverantwortung und können aufgrund ihrer Hierarchieebene selbst Führungskräfte führen und somit Unternehmerpflichten übertragen. Folgende Merkmale beschreiben diese Tätigkeit: Umsatz-, Budget- oder Kostenplanung und -verantwortung für einen größeren Bereich im Unternehmen. Führungsrahmen (direkte Personalverantwortung) für mehr als 50 Mitarbeiter mit mindestens einer weiteren horizontalen Führungsebene. Selbstständiges (unternehmerisches) Handeln im eigenen Verantwortungsbereich. Grundkenntnisse über Verantwortung und Pflichten von Führungskräften im Arbeitsschutz werden vorausgesetzt. Mit dem Seminar werden betriebliche Entscheider angesprochen, die eine Optimierung der betrieblichen Arbeitsschutzprozesse erreichen wollen, indem sie ihren unterstellten Führungskräften eine klare Arbeitsschutzkultur und -strategie vermitteln. Dieses Seminar baut auf bereits vorhandenen Kenntnissen, Erfahrungen und Haltungen auf und möchte diese fortentwickeln. Sie erhalten Gelegenheit zur kritischen Betrachtung Ihrer Erfahrungen, Handlungen und Haltung bezüglich Ihrer Aufgabe, die Sicherheit und die Gesundheit Ihrer Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Im Austausch mit den anderen Teilnehmenden und uns können Sie ggf. Fehleinschätzungen und zugleich neue Handlungsperspektiven erkennen. Sie erkennen die Forderungen und Verpflichtungen des Arbeitsschutzes als Erfolgsfaktor. Sie entwickeln Ihre Haltung und Handlungsbereitschaft fort. Dabei erkennen Sie die enge Beziehung zwischen Ihrem Handeln und dem Erhalt der wichtigsten Ressource Ihres Unternehmens, Ihrer Beschäftigten, noch besser. Meine Haltung zum Arbeitsschutz Vision Zero als strategisches Unternehmensziel? Fehlerkultur und Vertrauenskultur bestimmen die Zielerreichung auch im Arbeitsschutz Frühwarnsysteme beim Gesundheitsschutz von Leistungsträgerinnen und Leistungsträgern Das Rauschen von unten über Hierarchieebenen hinweg im Arbeitsschutz nutzen Kommunikation und Führung Unternehmenskultur gestalten Grundlagen- und Fortbildungsseminare 25

26 Führungskräfte FKFH51 Höhere Führungskräfte Rechtssicher verhalten und Sicherheitskultur entwickeln Dauer: 2 Tage (von Mittag bis Mittag) erfahrene höhere Führungskraft mit Budgetverantwortung und können aufgrund ihrer Hierarchieebene selbst Führungskräfte führen und somit Unternehmerpflichten übertragen. Folgende Merkmale beschreiben diese Tätigkeit: Umsatz-, Budget- oder Kostenplanung und -verantwortung für einen größeren Bereich im Unternehmen. Führungsrahmen (direkte Personalverantwortung) für mehr als 50 Mitarbeiter mit mindestens einer weiteren horizontalen Führungsebene. Selbstständiges (unternehmerisches) Handeln im eigenen Verantwortungsbereich. Der Besuch des Grundseminars FKFH10 bzw. HF1 wird vorausgesetzt. Es werden betriebliche Entscheider angesprochen, die in lockerer Atmosphäre die Möglichkeit des Erfahrungsaustauschs mit Expertinnen und Experten zu juristischen Fragestellungen und zur Sicherheitskultur nutzen wollen: Abteilungsleiter/innen großer Unternehmensorganisationen, die Unterabteilungen leiten, Hauptabteilungsleiter/innen mittlerer Unternehmensgrößen, Werkleiter/innen kleinerer Standorte, Geschäftsführer/innen kleinerer Standorte. Ihre besondere Stellung erfordert eine gute Kenntnis der Rechte, Pflichten und Handlungsmöglichkeiten im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit und Einflussmöglichkeiten auf das Management. Dieses Seminar baut auf bereits vorhandenen Kenntnissen, Erfahrungen und Haltungen auf und möchte diese fortentwickeln. Ihre mitgebrachten Fragestellungen werden in einem Workshop bearbeitet. Der unmittelbare Bezug zu Ihrem betrieblichen Umfeld erleichtert es, die Verantwortung für alle Belange des Arbeitsschutzes klarer zu erkennen. Ihre Handlungsmöglichkeiten und -pflichten sowie die Rechtsfolgen bei falschem oder unterlassenen Handeln werden deutlich. Neue Handlungsperspektiven können entstehen. Sie erkennen, dass Rechtssicherheit nicht das Ziel ihrer Entscheidungen darstellen sollte, sondern als Folge verantwortlichen Handelns zu sehen ist. Sie sehen die Gestaltung einer entsprechenden Kultur als Ihre Führungsaufgabe. Verantwortung für den Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten Rechtskonformität = Sicherheitskultur? Bearbeitung von Fällen aus Ihrer Praxis 26 Grundlagen- und Fortbildungsseminare

27 Führungskräfte FKFK11 Führungskräfte, Teil 1 Aufgaben im Arbeitsschutz planen und organisieren Dauer: 3 Tage Abteilungsleiter/in Projektleiter/in Personalleiter/in Führungskraft ohne weitere Führungsebene unterhalb Niveau und Wirksamkeit des Arbeitsschutzes hängen wesentlich von der Einstellung, der Handlungsbereitschaft und dem konkreten Handeln der Unternehmensleitung ab. Aber auch die beauftragten Führungskräfte haben über Planungsentscheidungen und Organisationsrechte einen starken Einfluss auf Abläufe und Bedingungen im Unternehmen. Aus diesem Grund müssen sie ihre Rechte, Pflichten und Handlungsmöglichkeiten im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit kennen. Ihre Handlungsbereitschaft ist ein Erfolgskriterium. Das Seminar zeigt Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten für eine effektive Einbindung des Arbeitsschutzes in den betrieblichen Ablauf auf. Hierzu gehört auch führungsrelevantes Know-how über menschliche und ökonomische Faktoren im Arbeitsschutz. Im Erfahrungsaustausch mit anderen Führungskräften und den Fachleuten der BGHM können Sie die Theorie mit der Praxis verbinden. Sie erkennen, dass Arbeitsschutz als Führungsaufgabe genauso gemanagt werden kann und muss wie Qualität, Termine und Kosten. Sie entwickeln Ihre Haltung sowie Handlungssicherheit in Fragen des Arbeitsschutzes fort. Sie verbessern Ihre Kooperations- und Handlungsfähigkeit sowohl in Richtung Ihrer Vorgesetzten als auch Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mein Selbstverständnis im Arbeitsschutz Ausgewählte Elemente im Arbeitsschutz und Aufgaben der Führungskräfte Meine Aufgaben, Pflichten und meine Verantwortung Auswahlpflicht und Beauftragung Die Gefährdungsbeurteilung Basis meiner Aktivitäten Die Unterweisung/Betriebsanweisung als Organisationselement Möglichkeiten und Grenzen der Kontrolle im Arbeitsschutz Sicherheit auf dem Weg zur Arbeit und zurück Grundlagen- und Fortbildungsseminare 27

28 Führungskräfte FKFK12 Führungskräfte, Teil 2 Die Wirksamkeit des Arbeitsschutzes sicherstellen Dauer: 3 Tage Abteilungsleiter/in Projektleiter/in Personalleiter/in Führungskraft ohne weitere Führungsebene unterhalb Voraussetzungen Vorherige Teilnahme am Seminar FKFK11. Im Grundseminar FKFK11 haben Sie mit den Präventionsfachleuten der BGHM die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und die unterschiedlichen innerbetrieblichen Handlungsmöglichkeiten für Führungskräfte erörtert. Die Umsetzung der erworbenen Kenntnisse steht im Seminar FKFK12 im Fokus. Das Seminar bietet Ihnen Hintergrundinformationen zum arbeitsschutzorientierten Führen. Hierzu erwartet Sie ein didaktisch ausgewogener, speziell auf Führungskräfte zugeschnittener Mix aus interaktiven Elementen, theoretischen Reflexionen und intensiven Fachdiskussionen. Sie lernen führungsrelevantes Know-how über wesentliche Werkzeuge im Arbeitsschutz kennen. Im Erfahrungsaustausch mit anderen Führungskräften und den Fachleuten der BGHM können Sie die Theorie mit der Praxis verbinden. Sie erhalten wertvolle Informationen darüber, wie Sie Ihre Beschäftigten für den Arbeitsschutz sensibilisieren können. Durch Diskussionen mit unseren Fachleuten anhand verschiedener Beispiele erfahren Sie, wie auch Ihnen erfolgreicher Arbeitsschutz gelingt. Arbeitsschutz nutzen, um Unternehmensziele zu erreichen Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungen richtig gemacht Die Instrumente Unfalluntersuchung und Beinahe-Unfallanalyse kennen und nutzen Beschäftigten- und Führungsverhalten Belastung Beanspruchung Führung Unterstützung nutzen und Informationen gewinnen 28 Grundlagen- und Fortbildungsseminare

29 Meisterinnen und Meister FKME11 Meisterinnen und Meister, Teil 1 Aufgaben im Arbeitsschutz planen und organisieren Dauer: 3 Tage Meister/in und deren Stellvertreter/in mit Führungsverantwortung Niveau und Wirksamkeit des Arbeitsschutzes hängen wesentlich von der Einstellung, der Handlungsbereitschaft und dem konkreten Handeln der Unternehmensleitung und der beauftragten Führungskräfte ab. Meister/innen haben als unmittelbar Vorgesetzte der im Produktionsprozess beschäftigten Personen eine besondere Rolle. Ihre Handlungsbereitschaft ist ein Erfolgskriterium. Das Seminar zeigt Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten für eine effektive Einbindung des Arbeitsschutzes in Ihre betrieblichen Abläufe auf und erleichtert Ihnen die Erfüllung Ihrer Arbeitsschutzpflichten. Sie lernen Ihre Handlungspflichten, -möglichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen im Arbeitsschutz kennen. Durch den didaktisch ausgewogenen Mix aus interaktiven Elementen, theoretischen Reflexionen, intensiven Fachdiskussionen und praxisrelevanten Fallbeispielen können Sie Ihre Kompetenzen und Erfahrungen aktiv im Seminar einbringen und sich mit anderen Meisterinnen und Meistern austauschen. Sie entwickeln Ihr Wissen, Handlungssicherheit und Einstellung in Fragen des Arbeitsschutzes fort. Hierdurch verbessern Sie Ihre Kooperations- und Handlungsfähigkeit sowohl in Richtung Ihrer Vorgesetzten als auch Ihrer Mitarbeiter/innen, um eine positive Gestaltung des Arbeitsschutzes in Ihrer Abteilung bzw. Ihrem Unternehmen zu bewirken. Mein Selbstverständnis im Arbeitsschutz Arbeitsschutz was ist das? Aufgaben, Pflichten und Verantwortung der Meister/innen im Arbeitsschutz Auswahlpflicht und Beauftragung Gefährdungs- und Belastungsanalyse als zentrales Instrument Die Unterweisung/Betriebsanweisung als Organisationsinstrument Möglichkeiten und Grenzen der Kontrolle im Arbeitsschutz Sicherheit auf dem Weg zur Arbeit und zurück Grundlagen- und Fortbildungsseminare 29

30 Meisterinnen und Meister FKME12 Meisterinnen und Meister, Teil 2 Die Wirksamkeit des Arbeitsschutzes sicherstellen Dauer: 3 Tage Meister/in und deren Stellvertreter/in mit Führungsverantwortung Voraussetzungen Vorherige Teilnahme am Seminar FKME11. Im Grundseminar FKME11 haben die Präventionsfachleute der BGHM die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und die unterschiedlichen innerbetrieblichen Handlungsmöglichkeiten für Führungskräfte erörtert. Die Umsetzung der erworbenen Kenntnisse steht im Seminar FKME12 im Fokus. Das Seminar bietet Ihnen Hintergrundinformationen zum arbeitsschutzorientierten Führen. Sie lernen führungsrelevantes Know-how über wesentliche Werkzeuge im Arbeitsschutz kennen. Im Erfahrungsaustausch mit anderen Führungskräften und den Fachleuten der BGHM können Sie die Theorie mit der Praxis verbinden. Sie erhalten wertvolle Informationen darüber, wie Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Arbeitsschutz sensibilisieren können. Durch Diskussionen mit den Fachleuten der BGHM anhand verschiedener Beispiele erfahren Sie, wie auch Ihnen erfolgreicher Arbeitsschutz gelingt. Arbeitsschutz nutzen, um Unternehmensziele zu erreichen Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungen richtig gemacht Die Instrumente Unfalluntersuchung und Beinahe-Unfallanalyse kennen und nutzen Beschäftigten- und Führungsverhalten Belastung Beanspruchung Führung Unterstützung nutzen und Informationen gewinnen 30 Grundlagen- und Fortbildungsseminare

31 Meisterinnen und Meister FKME20 Meisterinnen und Meister Arbeitsschutz effizient managen Dauer: 3 Tage Industriemeister/in Voraussetzungen Im Betrieb muss eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation vorhanden sein. Arbeitsschutz ist Teil der Unternehmenskultur und wird aktiv von der Unternehmensleitung eingefordert. Niveau und Wirksamkeit des Arbeitsschutzes hängen wesentlich von der Einstellung, der Handlungsbereitschaft und dem konkreten Handeln der Unternehmensleitung und der beauftragten Führungskräfte ab. Meister/innen haben als unmittelbar Vorgesetzte eine besonders wichtige Rolle im Arbeitsschutz. Das Seminar hilft Ihnen, Ihre vielfältigen Aufgaben im Arbeitsschutz zu erfüllen und den Anforderungen gerecht zu werden. Sie lernen Ihre Rechte, Pflichten und Handlungsmöglichkeiten im Rahmen Ihrer Verantwortlichkeit kennen. Sie verbessern Ihre Handlungsfähigkeit im Arbeitsschutz sowohl in Richtung Ihrer Vorgesetzten als auch Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mein Selbstverständnis im Arbeitsschutz Aufgaben und Verantwortung des Meisters bzw. der Meisterin Arbeitsschutzmanagement in meinem Verantwortungsbereich Stellschrauben und Chancen des Meisters bzw. der Meisterin Mein persönlicher Aktionsplan Arbeitsschutz Sicherheit auf dem Weg zur Arbeit und zurück Grundlagen- und Fortbildungsseminare 31

32 Meisterinnen und Meister FKME30 Meisterinnen und Meister aus KMU Praktische Wege zur Umsetzung des Arbeitsschutzes Dauer: 3 Tage Meister/in aus kleinen und mittelgroßen Betrieben der Industrie und des Handwerks mit bis zu 250 Beschäftigten. Voraussetzung Sie sollten aus einem Unternehmen kommen, dessen Arbeitsschutzstrukturen noch im Aufbau sind, das aber beabsichtigt den Arbeitsschutz in die Unternehmenskultur zu integrieren. Niveau und Wirksamkeit des Arbeitsschutzes hängen wesentlich von der Einstellung, der Handlungsbereitschaft und dem konkreten Handeln der Unternehmensleitung und der beauftragten Führungskräfte ab. Meister/innen haben als unmittelbar Vorgesetzte eine besonders wichtige Rolle im Arbeitsschutz. Das Seminar hilft Ihnen, Ihre vielfältigen Aufgaben im Arbeitsschutz zu erfüllen und den Anforderungen gerecht zu werden. Sie lernen Ihre Rechte, Pflichten und Handlungsmöglichkeiten im Rahmen Ihrer Verantwortlichkeit kennen. Sie verbessern Ihre Handlungsfähigkeit im Arbeitsschutz sowohl in Richtung Ihrer Vorgesetzten als auch Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie wirken an der Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Verantwortungsbereich aktiv und kontinuierlich mit bzw. bauen diese systematisch auf. Meine Erfahrungen mit Arbeitsschutz in meiner betrieblichen Praxis Verantwortung und Organisation im Arbeitsschutz Arbeitsschutz mit Methode Stimmt die Organisation? (GDA-ORGAcheck) Arbeitsschutz-Organisator der BGHM Beurteilungen von Gefährdungen und Belastungen Arbeitsschutz aktuell Wer? Wie? Wo? Sicherheit auf dem Weg zur Arbeit und zurück 32 Grundlagen- und Fortbildungsseminare

33 Meisterinnen und Meister FKME51 Führungskräfte und Meisterinnen und Meister Erfahrungsaustausch zur kontinuierlichen Verbesserung im Arbeitsschutz Dauer: 3 Tage Führungskraft Meister/in Abteilungsleiter/in Projektleiter/in Personalleiter/in und haben bereits Ihre Grundausbildung abgeschlossen. Führungskräfte aller Ebenen beeinflussen in hohem Maße das Niveau des Arbeitsschutzes in ihrem direkten Umfeld sowie im gesamten Betriebsgeschehen. Dabei stehen sie in einem Spannungsfeld verschiedener Zielvorgaben und Interessen. In diesem Seminar haben Sie die Gelegenheit, Erfahrungen über Umsetzungen und Fortentwicklungen des Arbeitsschutzes aus Ihrer täglichen Praxis auszutauschen. Sie stärken Ihr Handeln im Arbeitsschutz und frischen Ihre Handlungskompetenz sowie -bereitschaft auf. Durch den moderierten und aktiven Erfahrungsaustausch untereinander erhalten Sie neue Impulse und auch Lösungsideen für Ihre betriebliche Praxis. Der persönliche Blick zurück Moderierter Erfahrungsaustausch zum betrieblichen Arbeitsschutz wirksame Vorgehensweisen, erfolgreiche Projekte, Ideen Übersicht zu aktuellen und zukünftigen Präventionskampagnen und Unterstützung durch die BGHM Grundlagen- und Fortbildungsseminare 33

34 Ausbilderinnen und Ausbilder FKAB10 Ausbildende Fachkräfte Praktische Wege zur Einbindung von Arbeitsschutz in die Berufsausbildung Dauer: 3 Tage ausbildende Fachkraft Die neugeordneten Ausbildungsordnungen verlangen einen verstärkten Praxiseinsatz der Auszubildenden, wodurch mehr Personen Auszubildende zum sicheren Arbeiten anleiten müssen. Diese Personen werden temporär in den Status einer Führungskraft versetzt. Sie übernehmen dadurch eine wichtige Rolle als Multiplikatorin oder Multiplikator im Rahmen des Arbeitsschutzes. Mit diesem Seminar bereiten Sie sich auf Ihre Aufgaben im Rahmen des Arbeitsschutzes vor. Sie erhalten Anregungen, wie Sie die Arbeitsaufgaben und -abläufe der Auszubildenden sicherheitsgerecht vorbereiten und begleiten können. Sie werden sich Ihrer Vorbildfunktion bewusst und nutzen sie, um die Auszubildenden verantwortungsvoll anzuleiten. In diesem Seminar setzen Sie sich mit der Verantwortung dieser Funktion auseinander und wie Sie durch Ihr eigenes vorbildliches Verhalten und Kontrollmöglichkeiten dieser gerecht werden können. Dazu erhalten Sie Impulse zur Selbstreflexion, Selbstdisziplin und Stärkung der Kommunikationsfähigkeit, um auf sicherheitsgerechte Gewohnheiten der Auszubildenden besser einwirken zu können. Sie erfahren aber auch, wie Sie unter Hinzuziehung arbeitsschutzrelevanter Dokumente Ihre Aufgaben effektiv organisieren können. Verantwortung des ausbildenden Personals Rahmenbedingungen für das Handeln Kommunikation mit den Ausbildungsverantwortlichen / Vorgesetzten Unterweisung von Auszubildenden Aktuelles im Arbeitsschutz Unfallversicherungsschutz 34 Grundlagen- und Fortbildungsseminare

35 Ausbilderinnen und Ausbilder FKAB21 Hauptberuflich Ausbildende, Teil 1 Die Integration von Arbeitsschutz in die Berufsausbildung planen und organisieren Dauer: 3 Tage Berufsausbilder/in Berufsausbilder/innen nehmen als Multiplikator oder Multiplikatorin für den Arbeitsschutz eine wichtige Rolle im Unternehmen ein. Sie können Jugendliche in der Berufsausbildungsvorbereitung und Auszubildende frühzeitig für den Arbeitsschutz gewinnen und qualifizieren. Durch das Seminar verbessern Sie die für Ihre Tätigkeit erforderlichen Kompetenzen zur Integration von Arbeitsschutz in die Berufsbildung allgemein und in die neu gefassten Ausbildungsberufe insbesondere. In dem Seminar erhalten Sie Handwerkszeug und pädagogische Impulse, um selbst über das Instrument Arbeitsschutz eine moderne Berufsausbildung zu organisieren. für Ihre Rolle als Multiplikator oder Multiplikatorin sensibilisiert und sind in der Lage, die Thematik Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in den Bildungsprozess, z. B. im Ausbildungsplan, in Arbeitsaufträgen oder Projekten, sinnvoll zu integrieren. Sie leiten nach Vorgabe des Ausbildungsplans Praxisschwerpunkte ab. Ihre Kenntnisse und Fertigkeiten bezüglich der Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung, der Betriebsanweisungen und Unterweisungen reflektieren Sie anhand von Schwerpunkthemen des Arbeitsschutzes und treffen zugleich Ableitungen für Ihre Zielgruppe. Sie können den Arbeitsschutz in den Ihnen übertragenen Aufgabenfeldern besser planen und organisieren. Arbeitsschutz im Ausbildungsplan und in den Lernfeldern Problemlösefähigkeit anhand von konkreten Schwerpunktthemen des Arbeitsschutzes Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb und an unterschiedlichen Lernorten Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Unterweisung Grundlagen- und Fortbildungsseminare 35

36 Ausbilderinnen und Ausbilder FKAB22 Hauptberuflich Ausbildende, Teil 2 Die Integration von Arbeitsschutz in die Berufsausbildung wirksam sicherstellen Dauer: 3 Tage Berufsausbilder/in. Voraussetzungen Vorherige Teilnahme am Seminar FKAB21. Berufsausbilder/innen nehmen als Multiplikator oder Multiplikatorin für den Arbeitsschutz eine wichtige Rolle im Unternehmen ein. Sie können Jugendliche in der Berufsausbildungsvorbereitung und Auszubildende frühzeitig für den Arbeitsschutz gewinnen und qualifizieren. In Teil 2 des Seminars liegt der Schwerpunkt auf der Wahrnehmung und Stärkung des sicherheitsgerechten Verhaltens der Auszubildenden. In diesem Seminar erhalten Sie Anregungen zu sicherheitsgerechtem Lernen im Betrieb. Sie erfahren, wie Sie lernfördernde Bedingungen schaffen und eine motivierende Lernkultur etablieren. Sie erkennen, welche pädagogischen Instrumente genutzt werden können, um Forderungen der modernen Berufsbildung umzusetzen und gleichzeitig Sicherheitsproblemen vorzubeugen. Die Auseinandersetzung mit verschiedenen Methoden und Ansätzen zur Entwicklung einer motivierenden Lernkultur stehen im Vordergrund des Seminars. Sie erkennen die Rahmenbedingungen sicherheitsgerechten Verhaltens und leiten entsprechende innerbetriebliche Maßnahmen ab. Das Seminar stärkt Ihre Kommunikations- sowie Problemlösefähigkeit. Nicht zuletzt entwickeln Sie betriebsbezogene Möglichkeiten, wie Sie Ihre Zielgruppe zur Selbstreflexion ihres eigenen sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhaltens anhalten können. Gestaltungen einer lernförderlichen Kultur Vorbildwirkung des Ausbilders bzw. der Ausbilderin Führen von Gesprächen und Sicherheitskurzgesprächen Methoden zur Diagnostik von Arbeitsschutz Planung innerbetrieblicher Maßnahmen 36 Grundlagen- und Fortbildungsseminare

37 Ausbilderinnen und Ausbilder FKAB51 Berufsausbilderinnen und Berufsausbilder Erfahrungsaustausch zur kontinuierlichen Verbesserung der Integration von Arbeitsschutz in die Berufsausbildung Dauer: 3 Tage Berufsausbilder/in und haben bereits Ihre Grundausbildung abgeschlossen. Die Prozesse der Berufsbildung entwickeln sich stets weiter: unterschiedlichen Orte, verschiedene Rechtskonstellationen und eine stark differierende Altersstruktur. Berufsausbilderinnen und -ausbilder müssen den Arbeitsschutz integrieren und Lernbedingungen ggf. anpassen. Im Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmenden erhalten Sie Antworten auf Ihre speziellen Fragen. Diese Erkenntnisse geben Ihnen im Alltag mehr Sicherheit bei der Umsetzung der Berufsbildung. Dahingehend vertiefen Sie Ihre Kenntnisse bezüglich der rechtlichen Besonderheiten bei der Gestaltung von Lernbedingungen nach 1 BBiG (Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung) und gelangen zu neuen Ideen zur besseren Implementierung von Arbeitsschutz in die Berufsbildung. Sie reflektieren Ihre Rolle als Ausbilder/in bezüglich Ihrer Verantwortung bzw. Aufgaben im Rahmen des Arbeitsschutzes sowie der erzielten Wirkungen und Ergebnisse. Dazu klären Sie für sich, inwieweit Sie den Arbeitsschutz in den Ihnen übertragenen Aufgabenfeldern wirksam planen, organisieren und umsetzen. Sie identifizieren eventuellen Handlungsbedarf. Moderierter Erfahrungsaustausch bzgl. Personalauswahl für differierende Ausbildungsaufgaben, inner- und außerbetriebliche Organisation sicherer Lehrbedingungen, Personalentwicklung unter wechselnden Ausbildungsorten, Organisation bundes- und europaweiter Ausbildungsplätze, Umgang mit Rechtsnormen, etc. Arbeitsschutz aktuell Aktuelle Präventionskampagnen Grundlagen- und Fortbildungsseminare 37

38 Ausbilderinnen und Ausbilder FKAB31 Ausbilderinnen und Ausbilder von Personal zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen fachtheoretische Basis Dauer: 5 Tage künftige Ausbilderin bzw. künftiger Ausbilder von Personal zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen. Voraussetzungen Schriftliche Bestätigung der Unternehmerin bzw. des Unternehmers, dass der/die Teilnehmende als Ausbilder/in bestellt werden soll, nachdem er/sie dieses Seminars mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat. Teilnehmende sollten über eine Qualifizierung zur Ausbildertätigkeit (Prüfung nach Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO), abgeschlossene Ausbildung als Meister/Meisterin o. ä.) verfügen, um erfolgreich tätig werden zu können. Diese Kompetenz kann im Seminar nicht erworben werden. Es vermittelt die technisch-fachlichen Grundlagen. Der Einsatz von Hubarbeitsbühnen ist weit verbreitet und geht mit einer relativ hohen Gefährdung einher. Voraussetzung für die sachgerechte und gekonnte Benutzung von Hubarbeitsbühnen sind gut ausgebildete, verantwortungsbewusste Bediener/innen. Das Seminar ergänzt Ihre bereits bestehenden Qualifikationen als Ausbilder oder Ausbilderin um die erforderlichen fachtheoretischen Grundlagen zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen. Ihre erfolgreiche Teilnahme weisen Sie durch eine Prüfung nach. in der Lage, die innerbetriebliche Ausbildung von Personal zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen gemäß DGUV Grundsatz Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen umzusetzen. Sie können eigenständig den theoretischen und praktischen Teil der Ausbildung handlungsorientiert planen und organisieren. Reflexion des Wissensstandes zum Arbeitsmittel Rechtsgrundlagen und Verantwortung des Ausbilders/der Ausbilderin Arbeiten mit dem DGUV Grundsatz Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen Entwurf und Erprobung eines Ausbildungs- und Prüfungsparcours Prüfung 38 Grundlagen- und Fortbildungsseminare

39 Ausbilderinnen und Ausbilder FKAB32 Ausbilderinnen und Ausbilder von Personal zum Fahren von Staplern fachtheoretische Basis Dauer: 5 Tage künftige Ausbilderin bzw. künftiger Ausbilder von Personal zum Fahren von Staplern. Voraussetzungen Schriftliche Bestätigung der Unternehmerin bzw. des Unternehmers, dass der/die Teilnehmende als Ausbilder/in bestellt werden soll, nachdem er/sie dieses Seminars mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat. Teilnehmende sollten über eine Qualifizierung zur Ausbildertätigkeit (Prüfung nach Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO), abgeschlossene Ausbildung als Meister/Meisterin o. ä.) verfügen, um erfolgreich tätig werden zu können. Diese Kompetenz kann im Seminar nicht erworben werden. Es vermittelt die technisch-fachlichen Grundlagen. Der Transport mittels Staplern ist weit verbreitet und geht mit einer relativ hohen Gefährdung einher. Voraussetzung für die sachgerechte und gekonnte Benutzung von Staplern sind gut ausgebildete, verantwortungsbewusste Fahrer/innen. Das Seminar ergänzt Ihre bereits bestehenden Qualifikationen als Ausbilder oder Ausbilderin um die erforderlichen fachtheoretischen Grundlagen zum Fahren von Staplern. Ihre erfolgreiche Teilnahme weisen Sie durch eine Prüfung nach. in der Lage, die innerbetriebliche Ausbildung von Staplerfahrerinnen und Staplerfahrern gemäß DGUV Grundsatz Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand umzusetzen. Sie können eigenständig den theoretischen und praktischen Teil der Ausbildung handlungsorientiert planen und organisieren. Rechtsgrundlagen und Verantwortung des/der Ausbilders/Ausbilderin Arbeiten mit dem DGUV Grundsatz Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand Standsicherheit und Betriebsvorschriften für den Umgang mit Gabelstaplern Richtiges Verhalten beim Betrieb sowie beim Lagern und Stapeln Praktische Ausbildungsinhalte planen und erproben Prüfung Grundlagen- und Fortbildungsseminare 39

40 Ausbilderinnen und Ausbilder FKAB33 Ausbilderinnen und Ausbilder von Personal zum Führen von ortsfesten Kranen fachtheoretische Basis Dauer: 5 Tage künftige Ausbilderin bzw. künftiger Ausbilder von Personal zum Führen von Kranen. Voraussetzungen Schriftliche Bestätigung der Unternehmerin bzw. des Unternehmers, dass der/die Teilnehmende als Ausbilder/in bestellt werden soll, nachdem er/sie dieses Seminars mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat. Teilnehmende sollten über eine Qualifizierung zur Ausbildertätigkeit (Prüfung nach Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO), abgeschlossene Ausbildung als Meister/Meisterin o. ä.) verfügen, um erfolgreich tätig werden zu können. Diese Kompetenz kann im Seminar nicht erworben werden. Es vermittelt die technisch-fachlichen Grundlagen. Der Transport mittels Kranen ist weit verbreitet und geht mit einer relativ hohen Gefährdung einher. Voraussetzung für die sachgerechte und gekonnte Benutzung von Kranen sind gut ausgebildete, verantwortungsbewusste Kranführer/innen. Das Seminar ergänzt Ihre bereits bestehenden Qualifikationen als Ausbilder oder Ausbilderin um die erforderlichen fachtheoretischen Grundlagen zum Führen von Kranen. Ihre erfolgreiche Teilnahme weisen Sie durch eine Prüfung nach. in der Lage, die innerbetriebliche Ausbildung von Kranführerinnen und Kranführern gemäß DGUV Grundsatz Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern umzusetzen. Sie können eigenständig den theoretischen und praktischen Teil der Ausbildung handlungsorientiert planen und organisieren. Rechtsgrundlagen und Verantwortung des/der Ausbilders/Ausbilderin Arbeiten mit dem DGUV Grundsatz Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern Aufbau und Ausrüstung von ortsfesten Krananlagen Betriebsvorschriften für Krananlagen Heben von Lasten Prüfungen an Krananlagen Praktische Ausbildungsinhalte planen und erproben Prüfung 40 Grundlagen- und Fortbildungsseminare

41 Fachkräfte für Arbeitssicherheit Fachkraft für Arbeitssicherheit Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt die Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberinnen und die sonst für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Rechtsgrundlagen Die Betreuung der Betriebe auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes ist geregelt durch das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)) und die UVV Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2. Voraussetzungen für das Tätigwerden Voraussetzung für das Tätigwerden ist das Vorliegen der sicherheitstechnischen Fachkunde ( 7 Abs.1 ASiG). Sie wird u. a. durch den erfolgreichen Abschluss der hier angebotenen Ausbildung erworben. Qualifikationsvoraussetzungen Zur Fachkraft für Arbeitssicherheit sollten ausgebildet werden: Ingenieure und Ingenieurinnen, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin zu führen oder einen Bachelor- oder Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften erworben haben und danach eine praktische Tätigkeit in diesem Beruf mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben. Staatlich anerkannte Techniker und Technikerinnen, die die Prüfung erfolgreich abgelegt haben und danach eine praktische Tätigkeit als Techniker bzw. Technikerin mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben. Meister und Meisterinnen, die die Prüfung erfolgreich abgelegt haben und danach eine praktische Tätigkeit als Meister bzw. Meisterin mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben. Struktur der Ausbildung 1 Woche SFPL10 Präsenzphase 1 SFSL10 Selbstlernphase 1 Lernerfolgskontrolle 1 Ausbildungsstufe I 1 Woche SFPL20 Präsenzphase 2 SFSL20 (*) Selbstlernphase 2 Ausbildungsstufe II 2 Wochen 1 Woche SFPL31 Präsenzphase 3 SFPL32 SFPL40 Präsenzphase 4 SFSL30 (*) Selbstlernphase 3 Lernerfolgskontrolle 3 Praktikum Lernerfolgskontrolle 2 Ausbildungsstufe III Lernerfolgskontrolle 4 SFPL50 SFPL60 Präsenzphase 5 - Metall Präsenzphase 5 - Holz 1 Woche 1 Woche (*) Die Selbstlernphasen 2 und 3 werden tutoriell betreut und von einer Wissensstandabfrage begleitet. Struktur der Ausbildung Die Abbildung verdeutlicht den Verlauf der Ausbildung. Sie beschreibt eine aufeinander aufbauende Kombination von Ausbildungsteilen in der Verzahnung von Präsenz- und tutoriell betreuten Selbstlernphasen sowie einem Praktikum, das in aller Regel im eigenen Betrieb durchgeführt wird. Grundlagen- und Fortbildungsseminare 41

42 Fachkräfte für Arbeitssicherheit Die Ausbildungsstufe III enthält die Branchenorientierung der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Neben dem Seminar SFPL50 bieten die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) in Kooperation für interessierte Betriebe oder Personen eine gemeinsame, die drei Branchen abdeckende Version der Ausbildungsstufe III, das Seminar SFPL71 (Seite 54), an. Es hat eine Dauer von 2 x 5 Tagen. Das Seminar fasst die Inhalte der bestehenden Ausbildungsstufen III der Branchen Metall und Bau sowie Fertigungsbetriebe, Textilunternehmen und Elektroinstallation aus dem Bereich der BG ETEM zusammen. Der erfolgreiche Abschluss des Seminars ist der Nachweis der branchenbezogenen Kenntnisse und Kompetenzen in den genannten Wirtschaftsbereichen. Personen mit abgeschlossener Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit können zur Teilnahme nicht zugelassen werden. Die gesamte Ausbildung schließt vier qualitätssichernde Lernerfolgskontrollen ein. Das Bestehen der Lernerfolgskontrollen ist jeweils Voraussetzung für die Fortsetzung der Ausbildung. Die Lernfortschritte in den Selbstlernphasen 2 und 3 werden ebenfalls durch Wissensstandsabfragen unterstützt. Ziele der Ausbildung In der Ausbildungsstufe I lernen die Teilnehmenden Grund- und Handlungswissen für die vielfältigen Aufgabenfelder der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Sinne eines allgemeinen Handwerkszeugs. Es werden Kompetenzen zur Gestaltung von sicheren und gesundheitsgerechten Arbeitssystemen, insbesondere Grundlagenwissen zu Arbeitsschutzanforderungen an die Gestaltungskomponenten Technik, Organisation und Personal erworben. Rolle und Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit werden im Kontext eines zeitgemäßen integrierten betrieblichen Arbeitsschutzsystems verinnerlicht. In der Ausbildungsstufe II wird das in der Grundausbildung erworbene Wissen auf schwierigere Arbeitsgebiete angewendet und vertieft. Die Teilnehmenden erlernen Handlungsstrategien für komplexe Aufgabenstellungen. in der Lage, komplizierte Planungs- und Konzeptionsphasen zu analysieren und zu strukturieren. Sie verfügen über Strategien zur Lösungsfindung, Durch- und Umsetzung. Im Praktikum wird das im bisherigen Verlauf der Ausbildung erworbene theoretische Wissen und Können bereits im Rahmen der Ausbildung unter den Bedingungen der Betriebspraxis angewendet. In der Ausbildungsstufe III schließlich werden die in den vorausgegangenen Ausbildungsabschnitten erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen um branchenspezifische Aspekte erweitert und vertieft. Zeitliche Organisation der Ausbildung Die Anmeldung zur Präsenzphase 1 (SFPL10) erfolgt nach freier Wahl des anmeldenden Betriebes. Im ersten Präsenzseminar erhalten die Teilnehmer einen Ausbildungsplan mit den Terminen der Folgeveranstaltungen. Die gesamte Ausbildung sollte innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden. Mit der Teilnahme an der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit erkennen die Teilnehmenden die Prüfungsordnung der ausbildenden BG als verbindlich an. Sie kann in den Bildungsstätten eingesehen werden. Technische Voraussetzungen für die Selbstlernphasen Die zum Lernen notwendige interaktive Lernsoftware kann auf allen z. Z. gängigen Betriebssystemen genutzt werden (Windows, Linux, Mac). Die ggf. erforderliche Zusatzsoftware ist auf der Selbstlern-DVD enthalten. Fortbildung Nach Abschluss der Ausbildung sollte der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin gemäß ASiG 5 Abs. 3 eine regelmäßige Fortbildung ermöglichen. Bei einem Branchenwechsel entscheidet der dann zuständige Unfallversicherungsträger über den Umfang einer auf den Einzelfall abgestellten Fortbildung. 42 Grundlagen- und Fortbildungsseminare

43 Fachkräfte für Arbeitssicherheit SFPL10 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Präsenzphase 1 Dauer: 5 Tage Ingenieur/in, Techniker/in oder Meister/in und sollen als Fachkraft für Arbeitssicherheit nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vom 12. Dezember 1973) eingesetzt werden. Das Seminar ist das erste von sechs Präsenzseminaren der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der erfolgreiche Abschluss aller Ausbildungsteile ermöglicht Ihnen nach entsprechender Beauftragung das Tätigwerden als Fachkraft für Arbeitssicherheit in einem Unternehmen der Branche Holz oder Metall. Sie erwerben Teile des Grund- und Handlungswissen für die vielfältigen Aufgabenfelder der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Sinne eines allgemeinen Handwerkszeugs. Einführung in Sicherheit und Gesundheitsschutz und die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit Grundlagen des Entstehens und Vermeidens von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen Leistungsvoraussetzungen des Menschen als Grundlage zur Gestaltung der Arbeit Mechanische Faktoren Schall Psychische Faktoren Übersicht zur Gesamtheit der Gefährdungsfaktoren Analysen Grundlagen für das Tätigwerden der Fachkräfte für Arbeitssicherheit Gesamtüberblick zur Ermittlung von Gefährdungen Einführung in das Selbstlernen Grundlagen- und Fortbildungsseminare 43

44 Fachkräfte für Arbeitssicherheit SFSL10 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Selbstlernphase 1 Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ausbildung. Voraussetzungen Abschluss der Präsenzphase 1 (SFPL10). Historische Entwicklung des Arbeitsschutzes und des Arbeitsschutzverständnisses Das überbetriebliche Arbeitsschutzsystem Das Vorschriften- und Regelwerk des Arbeitsschutzes Überblick Gefährdungsfaktoren Erkennen und Vermeiden von Gefährdungen Gefährdungen durch elektrischen Strom Mechanische Schwingungen (Vibrationen) Gefahrstoffe Faktoren der Brand- und Explosionsgefahr Ionisierende und optische Strahlung Klimatische und thermische Faktoren Licht und Farbe Physische Faktoren Biologische Arbeitsstoffe Zusammenwirken von Gefährdungsfaktoren im Arbeitssystem Die rückschauende Analyse als Ansatzpunkt zum Erkennen von Gefährdungen Vorausschauende Analysen zur Ermittlung von Gefährdungen Beurteilen von Gefährdungen Risikobeurteilung Aufbereitung von Ermittlungsergebnissen Lernerfolgskontrolle Nach Abschluss der Selbstlernphase 1 findet die erste Lernerfolgskontrolle statt. Termine hierzu erhalten Sie bereits im SFPL10-Seminar. Der erfolgreiche Abschluss der Lernerfolgskontrolle wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. 44 Grundlagen- und Fortbildungsseminare

45 Fachkräfte für Arbeitssicherheit SFPL20 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Präsenzphase 2 Dauer: 5 Tage Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ausbildung. Voraussetzungen Erfolgreicher Abschluss der Lernerfolgskontrolle 1 dieser Ausbildung. Das Seminar ist das zweite von sechs Präsenzseminaren der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der erfolgreiche Abschluss aller Ausbildungsteile ermöglicht Ihnen nach entsprechender Beauftragung das Tätigwerden als Fachkraft für Arbeitssicherheit in einem Unternehmen der Branche Holz oder Metall. Sie erwerben weitere Teile des Grund- und Handlungswissens für die vielfältigen Aufgabenfelder der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Sinne eines allgemeinen Handwerkszeugs. Erfahrungsaustausch Beurteilung der Arbeitsbedingungen als betriebliches Handlungskonzept Anwendung der vorausschauenden Gefährdungsanalyse und der Risikobeurteilung Ziele setzen zur Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme Anforderungen an Maschinen, Geräte und Anlagen Anforderungen an Arbeitsaufgaben Grundlagen der arbeitsmedizinischen Maßnahmen Verhaltensbezogene Maßnahmen Die Verknüpfung der Ansatzpunkte zur Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme Rechtspflichten und Rechtsfolgen Einführung in die Selbstlernphase 2 und in das Praktikum Grundlagen- und Fortbildungsseminare 45

46 Fachkräfte für Arbeitssicherheit SFSL20 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Selbstlernphase 2 Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ausbildung. Voraussetzungen Abschluss der Präsenzphase 2 (SFPL20). Die Beziehung zwischen ermittelten Risiken und abzuleitenden Zielen Die Betrachtung der Wechselwirkungen bei der Arbeitssystemgestaltung Einordnung von Maschinen, Geräten und Anlagen in betriebliche Arbeitssysteme Anforderungen an Arbeitsstätten und Arbeitsplätze Anforderungen an Arbeitsabläufe sowie an Arbeitszeit- und Pausengestaltung Persönliche Schutzausrüstung Maßnahmen der Gesundheitsförderung im Betrieb soziale Beziehungen Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels Integrative Arbeitssystemgestaltung Anwendungsbeispiel Versicherungsfälle und Leistungen der Unfallversicherungsträger Hinweis: Die Bearbeitung der Selbstlernphase 2 wird tutoriell betreut und von einer Wissensstandabfrage unterstützt. 46 Grundlagen- und Fortbildungsseminare

47 Fachkräfte für Arbeitssicherheit SFPL31 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Präsenzphase 3, Teil 1 Dauer: 5 Tage Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ausbildung. Voraussetzung Abschluss der Selbstlernphase 2. Das Seminar ist das dritte von sechs Präsenzseminaren der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der erfolgreiche Abschluss aller Ausbildungsteile ermöglicht Ihnen nach entsprechender Beauftragung das Tätigwerden als Fachkraft für Arbeitssicherheit in einem Unternehmen der Branche Holz oder Metall. Sie erwerben weitere Teile des Grund- und Handlungswissens für die vielfältigen Aufgabenfelder der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Sinne eines allgemeinen Handwerkszeugs. Erfahrungsaustausch Präsentation als Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit Anwendungsbeispiel zur integrativen Arbeitssystemgestaltung Vernetztes Betriebsgeschehen und Entwicklung von Lösungsalternativen Gesprächsführung, Moderation, Kooperation Beurteilung von Maßnahmen und Mitwirkung in Entscheidungsprozessen vor deren Umsetzung Auswahl von Lösungen, Wirtschaftlichkeit Der Beitrag der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Durch- und Umsetzung von Maßnahmen sowie Wirkungskontrolle Grundverständnis von Arbeitsschutzmanagement Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in die betriebliche Aufbauorganisation Einordnung des Arbeitsschutzes in die betriebliche Ablauforganisation Kontinuierlicher Verbesserungsprozess der Organisation des Arbeitsschutzes Zusammenfassung der Aufgaben und Vorgehensweisen der Fachkraft für Arbeitssicherheit Grundlagen- und Fortbildungsseminare 47

48 Fachkräfte für Arbeitssicherheit SFPL32 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Präsenzphase 3, Teil 2 Dauer: 5 Tage Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ausbildung. Voraussetzungen Abschluss des Teils 1 der Präsenzphase 3 (SFPL31). Das Seminar ist das vierte von sechs Präsenzseminaren der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der erfolgreiche Abschluss aller Ausbildungsteile ermöglicht Ihnen nach entsprechender Beauftragung das Tätigwerden als Fachkraft für Arbeitssicherheit in einem Unternehmen der Branche Holz oder Metall. Sie wenden das erworbene Grund- und Handlungswissen auf schwierigere Arbeitsgebiete an und vertiefen es zugleich. Sie erwerben in diesem Seminar und den Folgeseminaren Handlungsstrategien für komplexe Aufgabenstellungen. Sie können dann komplizierte Planungs- und Konzeptionsphasen analysieren und strukturieren. Sie verfügen am Ende der Ausbildung über Strategien zur Lösungsfindung, Durch- und Umsetzung. Rolle und Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit auf konzeptionellem und planerischem Gebiet Umgestaltung von Arbeitsstätten (exemplarische Fallstudie) Einführung in die Selbstlernphase 3 einschließlich Vorbereitung des Praktikums 48 Grundlagen- und Fortbildungsseminare

49 Fachkräfte für Arbeitssicherheit SFSL30 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Selbstlernphase 3, Praktikum und Lernerfolgskontrolle 2 Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ausbildung. Voraussetzungen Abschluss der Präsenzphase 3 (SFPL31 + SFPL32). Beurteilen von Lösungsvorschlägen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen Rolle und Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Handlungsschritt Durch- und Umsetzung Handeln der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation Betriebliche Programme zu Sicherheit und Gesundheitsschutz Beteiligung der Beschäftigten im Arbeitsschutz Verknüpfung des Arbeitsschutzes mit Managementsystemen Betriebliche Verkehrssicherheitsarbeit Arbeitsschutz bei der Kooperation mit Fremdbetrieben und Einsatz von Zeitarbeitskräften Systematisches Vorgehen bei Kontrollen Präventive Handlungsanlässe für die Fachkraft für Arbeitssicherheit Präventives Handeln im Planungsprozess Anwendungsbeispiel Büro Hinweis: Die Bearbeitung der Selbstlernphase 3 wird tutoriell betreut und von einer Wissensstandabfrage unterstützt. Praktikum Im Anschluss an die Selbstlernphase 3 erfolgt das betriebliche Praktikum. Dabei wird ein für den Betrieb arbeitsschutzrelevantes Thema unter den Bedingungen der Praxis selbstständig bearbeitet. Die Praktikumsaufgabe wird auf Vorschlag der angehenden Fachkraft für Arbeitssicherheit in enger Abstimmung mit dem Betrieb und dem zuständigen Ausbildungsträger festgelegt. Sie soll sich auf die Lösung eines aktuellen betrieblichen Arbeitsschutzproblems beziehen und ist orientiert an den beiden Grundaufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit: Gestaltung von Arbeitssystemen Arbeitsschutzmanagement Das Praktikum soll in einem Zeitraum von maximal acht Wochen mit einem Arbeitsaufwand von 40 Stunden zuzüglich 20 Stunden für den ca. 15-seitigen schriftlichen Praktikumsbericht absolviert werden. Lernerfolgskontrolle Der Praktikumsbericht wird als Lernerfolgskontrolle 2 bewertet. Grundlagen- und Fortbildungsseminare 49

50 Fachkräfte für Arbeitssicherheit SFPL40 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Präsenzphase 4 Dauer: 5 Tage Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ausbildung. Voraussetzungen Erfolgreicher Abschluss der Lernerfolgskontrolle 2 und Abschluss der Selbstlernphase 3. Das Seminar ist das fünfte von sechs Präsenzseminaren der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der erfolgreiche Abschluss aller Ausbildungsteile ermöglicht Ihnen nach entsprechender Beauftragung das Tätigwerden als Fachkraft für Arbeitssicherheit in einem Unternehmen der Branche Holz oder Metall. Sie wenden das erworbene Grund- und Handlungswissen auf schwierigere Arbeitsgebiete an und vertiefen es zugleich. Sie erwerben in diesem Seminar und den Folgeseminaren Handlungsstrategien für komplexe Aufgabenstellungen. Sie können dann komplizierte Planungs- und Konzeptionsphasen analysieren und strukturieren. Sie verfügen am Ende der Ausbildung über Strategien zur Lösungsfindung, Durch- und Umsetzung. Erfahrungsaustausch und Auswertung des Praktikums Projekt- und Zeitmanagement Innerbetrieblicher Transport und Verkehr Arbeitsschutz bei Baumaßnahmen im Betrieb (exemplarische Fallstudie) Einordnung des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation (Lernwerkstatt zum Arbeitsschutzmanagement) Abschluss der Ausbildungsstufe II Lernerfolgskontrolle 3 Die Präsentation der Praktikumsergebnisse im Rahmen der Präsenzphase 4 wird als Lernerfolgskontrolle 3 bewertet. 50 Grundlagen- und Fortbildungsseminare

51 Fachkräfte für Arbeitssicherheit SFPL50 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Präsenzphase 5 und Lernerfolgskontrolle 4 Metall Dauer: 5 Tage Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ausbildung. Voraussetzungen Erfolgreicher Abschluss der Lernerfolgskontrolle 3. Das Seminar ist das letzte von sechs Präsenzseminaren der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der erfolgreiche Abschluss aller Ausbildungsteile ermöglicht Ihnen nach entsprechender Beauftragung das Tätigwerden als Fachkraft für Arbeitssicherheit in einem Unternehmen der Branche Metall. Sie wenden das erworbene Grund- und Handlungswissen auf schwierigere Arbeitsgebiete an und vertiefen es zugleich. Sie erwerben in diesem Seminar und den Folgeseminaren Handlungsstrategien für komplexe Aufgabenstellungen. Sie können komplizierte Planungs- und Konzeptionsphasen analysieren und strukturieren. Sie verfügen über Strategien zur Lösungsfindung, Durch- und Umsetzung. Schutz vor Sturz aus der Höhe/in die Tiefe Arbeitsplätze Verkehrswege Absturzsicherungen Auffangeinrichtungen Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz Montageanweisung Komplexe Verkehrssituationen Transportmittel Transportwege Anforderungen an Transportmittel Personelle Voraussetzungen für die Durchführung von Transporten Ladungssicherung Verkettete und flexible Systeme Konzeptionierung, Planung und Bau Beschaffung Betrieb Organisation der Instandhaltung/Störungsbeseitigung Schäden im Unternehmen Arten der Instandhaltung Abhilfestrategien Lernerfolgskontrolle 4 Hinweis: Für Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Ausbildung, die für ihre zukünftige Tätigkeit in Mitgliedsbetrieben die sicherheitstechnische Fachkunde für die Holzbranche benötigen, bieten wir das Seminar SFPL60 an. Für Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Ausbildung, die die sicherheitstechnische Fachkunde aus den Wirtschaftsbereichen Holz und Metall, Bau und Elektrotechnik/Feinmechanik benötigen, ist das Seminar SFPL71 eine Alternative. Grundlagen- und Fortbildungsseminare 51

52 Fachkräfte für Arbeitssicherheit SFPL60 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Präsenzphase 5 und Lernerfolgskontrolle 4 Holz Dauer: 5 Tage Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ausbildung. Voraussetzungen Erfolgreicher Abschluss der Lernerfolgskontrolle 3. Das Seminar ist das letzte von sechs Präsenzseminaren der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der erfolgreiche Abschluss aller Ausbildungsteile ermöglicht Ihnen nach entsprechender Beauftragung das Tätigwerden als Fachkraft für Arbeitssicherheit in einem Unternehmen der Branche Holz. Sie wenden das erworbene Grund- und Handlungswissen auf schwierigere Arbeitsgebiete an und vertiefen es zugleich. Sie erwerben in diesem Seminar und den Folgeseminaren Handlungsstrategien für komplexe Aufgabenstellungen. Sie können komplizierte Planungs- und Konzeptionsphasen analysieren und strukturieren. Sie verfügen über Strategien zur Lösungsfindung, Durch- und Umsetzung. Brand- u. Explosionsschutz in der Holzbe-und -verarbeitung Sicherheit und Gesundheitsschutz bei verketteten Anlagen Risikoanalyse bei Maschinen der holzbe- und -verarbeitenden Betriebe Gefahrstoffe Organisation der Instandhaltung/Störungsbeseitigung Schutz vor Absturzgefahren Spezifische Gefährdungen/Belastungen von Gabelstaplerfahr-, Lackier-, Auslieferungsfahr- und Montagepersonal Lernerfolgskontrolle 4 Hinweis: Für Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Ausbildung, die für ihre zukünftige Tätigkeit in Mitgliedsbetrieben die sicherheitstechnische Fachkunde für die Metallbranche benötigen, bieten wir das Seminar SFPL50 an. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die auch die sicherheitstechnische Fachkunde der Wirtschaftsbereiche Metall, Bau und Elektrotechnik/Feinmechanik benötigen, können neben dem Abschluss der Ausbildung der Holzbranche das Seminar SFPL71 besuchen. 52 Grundlagen- und Fortbildungsseminare

53 Fachkräfte für Arbeitssicherheit SFPL71 Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Präsenzphase 5 und Lernerfolgskontrolle 4 Dauer: 2 x 5 Tage Ingenieur/in, Techniker/in oder Meister/in und sollen als Fachkraft für Arbeitssicherheit nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)) vom 12. Dezember 1973 eingesetzt werden. Als Mitarbeiter/in aus Betrieben der Metallbranche können Sie die Ausbildung mit diesem Seminar abschließen, wenn Sie die Lernerfolgskontrolle 3 im Seminar SFPL40 erfolgreich abgeschlossen haben. Als Mitarbeiter/in aus Betrieben der Holzbranche können Sie neben dem dazugehörigen SFPL60 an diesem Seminar teilnehmen. Das Seminar stellt den Branchenbezug für Teilnehmende der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit her. Für Fachkräfte für Arbeitssicherheit großer Unternehmen kann es sinnvoll sein, über die sicherheitstechnische Fachkunde mehrerer Branchen zu verfügen. Für diesen Fall bieten wir das Seminarpaket SFPL71 an. Es fasst die Inhalte der bestehenden Ausbildungsstufen III der Branchen Metall und Bau sowie Fertigungsbetriebe, Textilunternehmen und Elektroinstallation aus dem Bereich der BG ETEM zusammen. Der erfolgreiche Abschluss des Seminars ist der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen in den genannten Branchen. Der erfolgreiche Abschluss aller Ausbildungsteile ermöglicht Ihnen nach entsprechender Beauftragung das Tätigwerden als Fachkraft für Arbeitssicherheit in einem Unternehmen der oben genannten Branchen. Sie wenden das erworbene Grund- und Handlungswissen auf schwierigere Arbeitsgebiete an und vertiefen es zugleich. Sie erwerben in diesem Seminar und den Folgeseminaren Handlungsstrategien für komplexe Aufgabenstellungen. Sie können komplizierte Planungs- und Konzeptionsphasen analysieren und strukturieren. Sie verfügen über Strategien zur Lösungsfindung, Durch- und Umsetzung. Schutz vor Sturz aus der Höhe/in die Tiefe Erstellung, Instandhaltung und Beseitigung von baulichen Einrichtungen und Anlagen Arbeiten im Bereich von Kontamination Gefährdungen und Belastungen an Höhenarbeitsplätzen und bei Arbeiten unter Tage/Druckluft Arbeiten mit/in der Nähe von Energieträgern und Strahlungsquellen Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen und in Fertigungsbetrieben Transportmaschinen Komplexe Verkehrssituationen Fertigungsmaschinen Verkettete und flexible Systeme Organisation der Instandhaltung/Störungsbeseitigung Lernerfolgskontrolle 4 Grundlagen- und Fortbildungsseminare 53

54 Sicherheitsbeauftragte SBSB11 Sicherheitsbeauftragte, Teil 1 Dauer: 3 Tage bestellte/r oder angehende/r Sicherheitsbeauftragte/r vorzugsweise für mittlere und größere Betriebe. Gemäß 20 DGUV Vorschrift 1 müssen Unternehmerinnen und Unternehmer unter Berücksichtigung der in 20 Abs. 1 genannten Kriterien Sicherheitsbeauftragte bestellen. Sie unterstützen Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Führungskräfte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Arbeitsschutz und können positiv auf die Motivation der Kolleginnen und Kollegen einwirken, sich sicherheitsgerecht zu verhalten. Damit die Sicherheitsbeauftragten ihre Aufgaben in diesem Sinne erfüllen können, bedarf es einer entsprechenden aufgabenorientierten Ausbildung. Im ersten Teil des Seminars setzen Sie sich mit Ihrer Rolle als Sicherheitsbeauftragte/r auseinander. Dabei wird Ihnen deutlich, welche Aufgaben und Pflichten Sie haben und welche Rechte mit dieser Rolle verbunden sind. Sie lernen die wesentlichen Aufgaben in Bezug auf die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit kennen und eignen sich die hierfür erforderlichen Grundkompetenzen an. Sie lernen, Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz zu erkennen und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen. Sie entwickeln Ansätze, wie Sie Ihre Ideen bei Vorgesetzten und in Gremien wie Arbeitsschutzausschuss oder Gesundheitszirkel vertreten können. Die verschiedenen Rollen der internen sowie externen Arbeitsschutzakteurinnen und -akteure werden Ihnen deutlich. Sie erwerben Methoden- und Sozialkompetenz, damit Sie sicherheitstechnische Mängel melden und auf Kolleginnen und Kollegen einwirken können Sicherheitsbeauftragte in der innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation Außerbetriebliche Partner im Arbeitsschutz Erkennen von Gefährdungen und Belastungen Erarbeitung von Vorschlägen und Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen Verkehrssicherheit als Handlungsfeld 54 Grundlagen- und Fortbildungsseminare

55 Sicherheitsbeauftragte SBSB12 Sicherheitsbeauftragte, Teil 2 Dauer: 3 Tage bestellte/r oder angehende/r Sicherheitsbeauftragte/r vorzugsweise für mittlere und größere Betriebe. Voraussetzung Vorherige Teilnahme am Grundseminar SBSB11 bzw. SB1 oder SBSB21 und SBSB22 bzw. SIB1 oder SBG1 oder G0. Gemäß 20 DGUV Vorschrift 1 müssen Unternehmerinnen und Unternehmer unter Berücksichtigung der in 20 Abs. 1 genannten Kriterien Sicherheitsbeauftragte bestellen. Sie unterstützen Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Führungskräfte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Arbeitsschutz und können positiv auf die Motivation der Kolleginnen und Kollegen einwirken, sich sicherheitsgerecht zu verhalten. Damit die Sicherheitsbeauftragten ihre Aufgaben in diesem Sinne erfüllen können, bedarf es einer entsprechenden aufgabenorientierten Ausbildung. In Teil 2 des Seminars erweitern Sie Ihre Grundkompetenzen. Einerseits stellen Sie durch die Bearbeitung verschiedener im Arbeitsschutz Ihre Fachkompetenz auf eine breitere Basis. Andererseits erweitern Sie Ihre Methoden- und Sozialkompetenz und erhöhen dadurch Ihren Wirkungsgrad in der Zusammenarbeit mit den Vorgesetzten, weiteren Arbeitsschutzakteurinnen und -akteuren und in Gremien wie Arbeitsschutzausschuss und Gesundheitszirkel. Sie nutzen den Austausch mit anderen Sicherheitsbeauftragten, um Ihre bisherigen Aktivitäten im Rahmen des Arbeitsschutzes zu reflektieren. Im Zuge der Erarbeitung verschiedener erweitern Sie Ihre Grundkompetenzen, um Gefährdungen und Belastungen zu erkennen. Durch den Erwerb von sozialen und methodischen Kompetenzen können Sie kollegiale Hinweise und gezielte Informationen zum sicherheitsgerechten Verhalten geben und in Besprechungen und Gremien wirksamer auftreten. Erfahrungsaustausch Ausgewählte Sachthemen wie z. B. Lärm, Gefahrstoffe, innerbetrieblicher Transport, hochgelegene Arbeitsplätze, Hautschutz, Erste Hilfe Brand- und Explosionsschutz Belastungen am Arbeitsplatz (Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, psychische Belastungen, Suchtgefährdungen) Information und Kommunikation Grundlagen- und Fortbildungsseminare 55

56 Sicherheitsbeauftragte SBSB51 Sicherheitsbeauftragte, Fortbildung Dauer: 3 Tage bestellte/r Sicherheitsbeauftragte/r für mittlere und größere Betriebe und haben bereits Ihre Grundausbildung abgeschlossen. Gemäß 20 DGUV Vorschrift 1 müssen Unternehmerinnen und Unternehmer unter Berücksichtigung der in 20 Abs. 1 genannten Kriterien Sicherheitsbeauftragte bestellen. Sie unterstützen Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Führungskräfte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Arbeitsschutz und können positiv auf die Motivation der Kolleginnen und Kollegen einwirken, sich sicherheitsgerecht zu verhalten. Damit die Sicherheitsbeauftragten ihre Aufgaben in diesem Sinne erfüllen können, bedarf es neben einer grundlegenden Ausbildung einer regelmäßigen Fortbildung zu aktuellen Entwicklungen im Arbeitsschutz. Sie werden in Ihrer Selbstreflexionsfähigkeit bezüglich der Umsetzung des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen gestärkt und gewinnen dadurch mehr Handlungssicherheit. Darüber hinaus erweitern Sie Ihr vorhandenes Fachwissen. Sie entwickeln Ansätze, wie Sie Ihre Arbeit im Arbeitsschutz gemeinsam mit den Arbeitsschutzakteurinnen und -akteuren in Ihrem Unternehmen kontinuierlich verbessern können. Im Vordergrund des Seminars steht neben dem Erfahrungsaustausch die Erweiterung Ihrer Grundkompetenzen. Zudem bringen Sie sich in fachlicher Hinsicht auf den aktuellen Stand. Sie nutzen Ihre bisher verwendeten Handlungsansätze, indem Sie eigene Problemstellungen aus Ihrer betrieblichen Praxis im Seminar erörtern und in Workshops Lösungsansätze dafür entwickeln. Erfahrungsaustausch Ausgewählte eigene Handlungsanlässe oder wie z. B. Holzbearbeitung, Schweißen, Instandhaltung, spanende Fertigung, Arbeitsplatzgestaltung/Ergonomie, elektrische Gefährdung, Sicherheit an Maschinen Aktuelle der Prävention Aktuelle Arbeitsprogramme der GDA Neuerungen im Vorschriften- und Regelwerk 56 Grundlagen- und Fortbildungsseminare

57 Sicherheitsbeauftragte SBSB21 Sicherheitsbeauftragte aus KMU, Teil 1 Dauer: 1 Tag bestellte/r oder angehende/r Sicherheitsbeauftragte/r für KMU-Betriebe (Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten). Gemäß 20 DGUV Vorschrift 1 müssen Unternehmerinnen und Unternehmer unter Berücksichtigung der in 20 Abs. 1 genannten Kriterien Sicherheitsbeauftragte bestellen. Sie unterstützen Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Führungskräfte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Arbeitsschutz und können positiv auf die Motivation der Kolleginnen und Kollegen einwirken, sich sicherheitsgerecht zu verhalten. Damit die Sicherheitsbeauftragten ihre Aufgaben in diesem Sinne erfüllen können, bedarf es einer entsprechenden aufgabenorientierten Ausbildung. Im ersten von vier Seminaren setzen Sie sich mit Ihrer Rolle als Sicherheitsbeauftragte/r auseinander. Dabei wird Ihnen deutlich, welche Aufgaben und Pflichten Sie haben und welche Rechte mit dieser Rolle verbunden sind. Sie klären für sich die Rollen anderer Arbeitsschutzakteurinnen und -akteure. Sie entwickeln erste Ansätze, wie Sie in Zusammenarbeit mit ihnen den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb entsprechend der Vorgaben und Ihrer betrieblichen Gegebenheiten umsetzen können. Sicherheitsbeauftragte in der innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation Außerbetriebliche Partner/innen im Arbeitsschutz Aufgaben und Verantwortung der Sicherheitsbeauftragten DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Grundlagen- und Fortbildungsseminare 57

58 Sicherheitsbeauftragte SBSB22 Sicherheitsbeauftragte aus KMU, Teil 2 Dauer: 1 Tag bestellte/r oder angehende/r Sicherheitsbeauftragte/r für KMU-Betriebe (Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten). Voraussetzung Vorherige Teilnahme am Grundseminar SBSB21 bzw. SBG1 oder G0 Gemäß 20 DGUV Vorschrift 1 müssen Unternehmerinnen und Unternehmer unter Berücksichtigung der in 20 Abs. 1 genannten Kriterien Sicherheitsbeauftragte bestellen. Sie unterstützen Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Führungskräfte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Arbeitsschutz und können positiv auf die Motivation der Kolleginnen und Kollegen einwirken, sich sicherheitsgerecht zu verhalten. Damit die Sicherheitsbeauftragten ihre Aufgaben in diesem Sinne erfüllen können, bedarf es einer entsprechenden aufgabenorientierten Ausbildung. Sie können im Allgemeinen die Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und Lösungsvorschläge für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen einbringen. Darüber hinaus sind Sie in der Lage, sicherheitstechnische Mängel zu melden und auch auf Kolleginnen und Kollegen einzuwirken, sich sicherheitsgerecht zu verhalten. Sie machen sich mit dem grundlegenden Instrument der Gefährdungsbeurteilung vertraut. In dieser Hinsicht können Sie Unfallursachen und Gefahrenbereiche an Arbeitsplätzen ermitteln und den Vorgesetzten entsprechende Schutzmaßnahmen unterbreiten. Sie erwerben Methoden- und Sozialkompetenz, damit Sie sicherheitstechnische Mängel melden und auf Kolleginnen und Kollegen einwirken können. Erkennen von Gefährdungen und Belastungen Erarbeitung von Vorschlägen und Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen Verkehrssicherheit als Handlungsfeld 58 Grundlagen- und Fortbildungsseminare

59 Sicherheitsbeauftragte SBSB23 Sicherheitsbeauftragte aus KMU, Teil 3 Dauer: 1 Tag bestellte/r oder angehende/r Sicherheitsbeauftragte/r für KMU-Betriebe (Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten). Voraussetzung Vorherige Teilnahme an den Grundseminaren SBSB21 und SBSB22 bzw. SBSB11 oder SBG1, G0, SB1, SIB1. Gemäß 20 DGUV Vorschrift 1 müssen Unternehmerinnen und Unternehmer unter Berücksichtigung der in 20 Abs. 1 genannten Kriterien Sicherheitsbeauftragte bestellen. Sie unterstützen Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Führungskräfte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Arbeitsschutz und können positiv auf die Motivation der Kolleginnen und Kollegen einwirken, sich sicherheitsgerecht zu verhalten. Damit die Sicherheitsbeauftragten ihre Aufgaben in diesem Sinne erfüllen können, bedarf es einer entsprechenden aufgabenorientierten Ausbildung. Sie erarbeiten sich das notwendige Fachwissen, um als kompetente Ansprechperson in der Zusammenarbeit mit den Vorgesetzten und weiteren Arbeitsschutzakteurinnen und -akteuren sowie in Gremien wie Arbeitsschutzausschuss und Gesundheitszirkel sicher auftreten zu können. Durch die Auseinandersetzung mit ausgewählten erkennen Sie Ihre wesentlichen Handlungsfelder und Einwirkungsmöglichkeiten. Sie können kollegiale Hinweise und gezielte Informationen zum sicherheitsgerechten Verhalten geben und in Besprechungen und Gremien wirksamer auftreten. Ausgewählte wie z. B. Lärm, Gefahrstoffe, innerbetrieblicher Transport, hochgelegene Arbeitsplätze, elektrische Gefährdungen, Sicherheit an Maschinen, Hautschutz, Erste Hilfe Brand- und Explosionsschutz Grundlagen- und Fortbildungsseminare 59

60 Sicherheitsbeauftragte SBSB24 Sicherheitsbeauftragte aus KMU, Teil 4 Dauer: 1 Tag bestellte/r oder angehende/r Sicherheitsbeauftragte/r für KMU-Betriebe (Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten). Voraussetzung Vorherige Teilnahme an den Grundseminaren SBSB21, SBSB22 und SBSB23 bzw. SBSB11 und SBSB23 oder SBG1/G0/ SB1/SIB1 und SBSB23. Gemäß 20 DGUV Vorschrift 1 müssen Unternehmerinnen und Unternehmer unter Berücksichtigung der in 20 Abs. 1 genannten Kriterien Sicherheitsbeauftragte bestellen. Sie unterstützen Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Führungskräfte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Arbeitsschutz und können positiv auf die Motivation der Kolleginnen und Kollegen einwirken, sich sicherheitsgerecht zu verhalten. Damit die Sicherheitsbeauftragten ihre Aufgaben in diesem Sinne erfüllen können, bedarf es einer entsprechenden aufgabenorientierten Ausbildung. Sie erweitern Ihr vorhandenes Fachwissen bezüglich der arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und können dadurch auch psychische Belastungen bei den Beschäftigten erkennen sowie die notwendigen Maßnahmen vorschlagen. Außerdem bauen Sie Ihre Methoden- und Sozialkompetenz aus, um Ihren Wirkungsgrad in der Zusammenarbeit mit den Vorgesetzten, weiteren Arbeitsschutzakteurinnen und -akteuren und in Gremien wie Arbeitsschutzausschuss und Gesundheitszirkel zu erhöhen. Das feld Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zeigt ihnen auf, dass bei den Belastungen die individuellen Leistungsvoraussetzungen der Beschäftigten eine große Rolle spielen. In dieser Hinsicht entwickeln Sie für Ihren Betrieb angemessene Schutzmaßnahmen. Durch den Erwerb von sozialen und methodischen Kompetenzen können Sie kollegiale Hinweise und gezielte Informationen zum sicherheitsgerechten Verhalten geben und in Besprechungen und Gremien wirksamer auftreten. Belastungen am Arbeitsplatz (arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, psychische Einwirkungen, Suchtgefährdungen) Information und Kommunikation 60 Grundlagen- und Fortbildungsseminare

61 Sicherheitsbeauftragte SBSB52 Sicherheitsbeauftragte aus KMU, Fortbildung Dauer: 1 Tag Sicherheitsbeauftragte/r für KMU-Betriebe (Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten) Voraussetzung als Sicherheitsbeauftragte/r bestellt und haben bereits Ihre Grundausbildung abgeschlossen. Gemäß 20 DGUV Vorschrift 1 müssen Unternehmerinnen und Unternehmer unter Berücksichtigung der in 20 Abs. 1 genannten Kriterien Sicherheitsbeauftragte bestellen. Sie unterstützen Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Führungskräfte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Arbeitsschutz und können positiv auf die Motivation der Kolleginnen und Kollegen einwirken, sich sicherheitsgerecht zu verhalten. Damit die Sicherheitsbeauftragten ihre Aufgaben in diesem Sinne erfüllen können, bedarf es neben einer grundlegenden Ausbildung einer regelmäßigen Fortbildung zu aktuellen Entwicklungen im Arbeitsschutz. Sie nutzen den Austausch mit anderen Sicherheitsbeauftragten, um Ihre bisherigen Aktivitäten im Rahmen des Arbeitsschutzes zu reflektieren. In diesem Sinne entwickeln Sie Ansätze, wie Sie Ihre Arbeit im Arbeitsschutz in Zusammenarbeit mit den Arbeitsschutzakteurinnen und -akteuren in Ihrem Betrieb kontinuierlich verbessern können. Darüber hinaus erweitern Sie Ihr Fachwissen hinsichtlich aktueller Entwicklungen und individueller Problemlagen. Im Vordergrund des Seminars steht neben dem Erfahrungsaustausch die Erweiterung Ihrer Grundkompetenzen. Zudem bringen Sie sich in fachlicher Hinsicht auf den aktuellen Stand. Sie nutzen Ihre bisher verwendeten Handlungsansätze, indem Sie eigene Problemstellungen aus Ihrer betrieblichen Praxis im Seminar erörtern und Lösungsansätze dafür in Workshops entwickeln. Erfahrungsaustausch Ausgewählte eigene Handlungsanlässe oder, z. B. aktuelle Arbeitsprogramme der GDA Aktuelle Entwicklungen Grundlagen- und Fortbildungsseminare 61

62 Betriebsratsmitglieder SBBR11 Betriebsratsmitglieder, Teil 1 Dauer: 3 Tage Betriebsratsmitglied. Aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ergeben sich für Mitglieder des Betriebsrates bestimmte Aufgaben im Rahmen des Arbeitsschutzes: die Beobachtungsaufgabe, die Gestaltungsaufgabe und die Mitwirkungsaufgabe. Um diese erfüllen zu können, sind Betriebsratsmitglieder mit umfangreichen Rechten ausgestattet: Unterrichtungs- und Informationsrechte, Mitwirkungs-, Initiativ- und Anhörungsrechte, Mitbestimmungsrechte und das Recht auf die Einberufung einer Einigungsstelle. Betriebsratsmitglieder sollen im Sinne der Versicherten von diesen Rechten Gebrauch machen und mit der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer sowie Arbeitsschutzakteurinnen und -akteuren zusammenarbeiten, um den Arbeitsschutz im Unternehmen kontinuierlich zu verbessern. Um diesen Aufgaben angemessen nachkommen zu können, benötigen sie eine entsprechende Ausbildung. Sie lernen die verschiedenen Handlungsfelder einer gut strukturierten Arbeitsschutzorganisation kennen. Dreh- und Angelpunkt bildet hierbei die Gefährdungsbeurteilung. Beispiele guter Praxis sowie mögliche Vorgehensweisen im Betrieb unter Einbeziehung aller Akteurinnen und Akteure im Arbeitsschutz runden das Seminar ab. Sie erhalten die notwendige Fachkompetenz, damit Sie Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz beurteilen und die Auswahl der Schutzmaßnahmen sowie den Zustand der Schutzeinrichtungen einschätzen können. Sie erweitern Ihre Methoden- und Sozialkompetenz, um auf die Arbeitsschutzakteurinnen und -akteure und Kollegeninnen bzw. Kollegen bezüglich der Benutzung von Schutzeinrichtungen sowie der persönlichen Schutzausrüstung einwirken zu können. Darüber hinaus setzen Sie sich mit der Rolle als Betriebsratsmitglied auseinander und entwickeln Möglichkeiten, wie Sie Ihre Aufgaben effektiv organisieren können. Aufgaben und Rechte des Betriebsrates Zusammenarbeit mit den Arbeitsschutzakteurinnen und -akteuren Beurteilung der Gefährdungen und Belastungen Allgemeines Vorgehen des Betriebsrates bei arbeitsschutzspezifischen Verkehrssicherheit als Handlungsfeld 62 Grundlagen- und Fortbildungsseminare

63 Betriebsratsmitglieder SBBR12 Betriebsratsmitglieder, Teil 2 Dauer: 3 Tage Betriebsratsmitglied. Voraussetzung Vorherige Teilnahme am Grundseminar SBBR11 bzw. BRM1 Aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ergeben sich für Mitglieder des Betriebsrates bestimmte Aufgaben im Rahmen des Arbeitsschutzes. Um diese erfüllen zu können, sind Betriebsratsmitglieder mit umfangreichen Rechten ausgestattet. Betriebsratsmitglieder sollen im Sinne der Versicherten von diesen Rechten Gebrauch machen und mit der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer sowie Arbeitsschutzakteurinnen und -akteuren zusammenarbeiten, um den Abeitsschutz im Unternehmen kontinuierlich zu verbessern. Um diesen Aufgaben angemessen nachkommen zu können, benötigen sie eine entsprechende Ausbildung. In diesem Seminar vertiefen Sie Ihre Grundkompetenzen. Sie prüfen Ihre bisherigen Durch-/Umsetzungsstrategien und optimieren diese. Sie erweitern Ihre fachliche Kompetenz und vergrößern Ihren Wirkungskreis. Sie erkennen, dass Sie durch die Etablierung einer Arbeitsschutzkultur Ihrem Ziel erheblich näher kommen und dadurch die Selbstverantwortung der Kollegen für die Umsetzung des Arbeitsschutzes stärken können. Nachdem Sie Erfahrungen im Betrieb hinsichtlich der Umsetzung des Arbeitsschutzes gesammelt haben, reflektieren Sie im zweiten Teil Ihre Rolle erneut. Dabei können Sie die Erfahrungen der Betriebsratsmitglieder aus anderen Betrieben nutzen. Sie erweitern Ihre Fachkompetenz insbesondere bezüglich der Beurteilung psychischer Belastungen. Dabei sind Sie in der Lage, einzuschätzen, an welcher Stelle welche Maßnahmen zu treffen sind, um psychische Belastungen zu reduzieren. Durch die Beschäftigung mit den Ursachen des menschlichen Verhaltens entwickeln Sie Ansatzpunkte, wie Sie in Ihrem Unternehmen eine Arbeitsschutzkultur etablieren können. Erfahrungsaustausch zum Rollenverständnis, zu Aufgaben und Rechten Vorgehen des Betriebsrates bei arbeitsschutzspezifischer vertiefung Etablierung sicherheitsgerechten Verhaltens Arbeitsschutzkultur Verhältnis- und Verhaltensprävention Grundlagen- und Fortbildungsseminare 63

64 Betriebsratsmitglieder SBBR51 Betriebsratsmitglieder, Fortbildung Dauer: 3 Tage Betriebsratsmitglied und haben bereits Ihre Grundausbildung abgeschlossen. Aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ergeben sich für Mitglieder des Betriebsrates bestimmte Aufgaben im Rahmen des Arbeitsschutzes. Um diese wahrnehmen zu können, sind sie mit umfangreichen Rechten ausgestattet. Betriebsratsmitglieder sollen im Sinne der Versicherten von diesen Rechten Gebrauch machen und mit der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer sowie Arbeitsschutzakteurinnen und -akteuren zusammenarbeiten, um den Arbeitsschutz im Unternehmen kontinuierlich zu verbessern. Um diesen Aufgaben angemessen nachkommen zu können, benötigen sie neben einer grundlegenden Ausbildung eine regelmäßige Fortbildung zu aktuellen Entwicklungen im Arbeitsschutz. Im Vordergrund des Seminars steht der Erfahrungsaustausch. Durch ihn erhalten Sie Anregungen zur Optimierung Ihrer bisherigen Durch- bzw. Umsetzungsstrategien. Sie erweitern Ihre Einwirkungsmöglichkeiten, indem Sie sich mit den verschiedenen Sichtweisen der Arbeitsschutzakteure auseinandersetzen. Nicht zuletzt zielt das Seminar auf eine Erweiterung Ihrer Fachkompetenz ab. Sie werden in Ihrer Selbstreflexionsfähigkeit bezüglich der Umsetzung des Arbeitsschutzes in Ihrem Betrieb gestärkt. Durch die Befragung von Fachleuten werden die unterschiedlichen Herangehensweisen im Arbeitsschutz deutlich, die Sie für die Umsetzung Ihrer Vorstellungen und Ideen nutzen können. Anhand von aktuellen und ausgewählten erweitern bzw. bringen Sie Ihr Fachwissen auf den aktuellen Stand. Erfahrungsaustausch Expertenrunde Ausgewählte Schwerpunktthemen GDA- Aktuelle Entwicklungen Hinweis: Das Fortbildungsseminar für Betriebsratsmitglieder SBBR51 sollte in einem kürzeren Abstand zum letzten Grundlagenseminar SBBR12 besucht werden. Das Seminarkonzept sieht vor, dass die Fortbildung zeitnah, d. h. gerne bereits im Folgejahr, stattfinden soll. 64 Grundlagen- und Fortbildungsseminare

65 Auszubildende UNAZ10 Maschinensicherheitskurs für Auszubildende der Metallbranche Dauer: 1 Tag Zielgruppe Auszubildende in Metallberufen im zweiten Lehrjahr aus Betrieben mit bis zu 250 Versicherten Maschinen rufen durch ihre Schnelligkeit und Kraft eine andere Dimension der Gefährdung hervor als die Arbeit mittels Körperkraft. Viele Unfallopfer geben zu Protokoll, dass sie dachten, sie könnten die Hände schnell noch wegziehen, sie hätten die Schnelligkeit des Geschehens und/oder die wirksam werdende Kraft einfach unterschätzt. Die Unfallschwere durch Fehler bei der Maschinenbedienung spricht für sich. In der Altersgruppe zwischen 15 und 25 Jahren ereigneten sich 15% der meldepflichtigen Unfälle beim Bedienen einer Maschine, 25% der neuen Unfallrenten entstanden durch das Bedienen einer Maschine, 50% der tödlichen Unfälle wurden durch Bedienungsfehler an Maschinen verursacht. Dieses Seminar soll dazu beitragen, arbeitssicheres Verhalten beim Bedienen von Maschinen für junge Auszubildende nachvollziehbar und selbstverständlich werden zu lassen. Die Seminarteilnahme hilft Ihren Auszubildenden, die Gefährdungen an den in Ihrem Betrieb eingesetzten Maschinen besser beurteilen zu können. Dadurch können sie ihren Handlungsbedarf besser erkennen und selbstständig bedarfsgerechte Lösungen ableiten. Ihre Auszubildenden können ihr Wissen zielgerichtet weitergeben und so die Kolleginnen und Kollegen zu einem sicherheitsgerechten Verhalten motivieren. Die Auszubildenden erkennen Gefährdungen und beurteilen sie realistisch. Sie verhalten sich beim Umgang mit Maschinen sicherheitsbewusst. Die Auszubildenden sind motiviert, das sicherheitsgerechte Verhalten im Betrieb aktiv mitzugestalten. Theorie: Grundlagen des Arbeitsschutzes Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung Aufbau und Inhalte von Betriebsanweisungen Bedeutung von Unterweisungen Praxis: Trainings zur Gefährdungswahrnehmung Übungen an Maschinen Sensibilisierung für Unfallursachen Erstellen einer Betriebsanweisung gegenseitige Unterweisungen Grundlagen- und Fortbildungsseminare 65

66 Auszubildende UNAZ40 Auszubildende in gewerblichen Berufen Dauer: nach Absprache Zielgruppe Auszubildende aus Betrieben mit mehr als 250 Versicherten Für größere Unternehmen bieten wir betriebsbezogene Seminare für Auszubildende an, in denen wir Fertigkeiten und Methoden vermitteln, um berufs- und betriebsspezifische Gefährdungen und Gesundheitsgefahren zu erkennen, zu bewerten und sicher zu beherrschen. Dabei wird die konkrete betriebliche Gefährdungssituation ebenso berücksichtigt wie z. B. vorhandene Betriebsanweisungen oder die Inhalte durchgeführter Unterweisungen. Die Seminare werden in Zusammenarbeit mit Ihrem Unternehmen geplant und durchgeführt. Ihr/e Ansprechpartner/in ist die für Ihr Unternehmen zuständige Aufsichtsperson. Um das Ziel einer nachhaltigen Ausbildung zu erreichen sprechen wir Folgendes mit Ihnen ab: Die Vorbereitung der Teilnehmenden auf das Seminar im Betrieb. Die Konzeption (Inhalte) und Organisation (Ort, Termin) des Seminars. Die betriebliche Nachbereitung des Seminars mit den Teilnehmenden. Die Auszubildenden erwerben Grundlagen, in ihrem Betrieb sicher und gesundheitsförderlich zu arbeiten und gemeinsam mit ihren Ausbilderinnen und Ausbildern Arbeitssicherheit nachhaltig zu entwickeln. Einen weiteren Schwerpunkt bildet der sichere Arbeitsweg. Hinweis: Für Auszubildende in Metallberufen aus Betrieben mit bis zu 250 Versicherten bieten wir eintägige Maschinensicherheitskurse (UNAZ10) an. Für alle Auszubildenden des Tischlerei-/Schreinerei-Handwerks ist die Teilnahme an den Maschinenlehrgängen für Tischler/Tischlerinnen und Schreiner/Schreinerinnen (TSM1, TSM2, TSM3) Bestandteil ihrer Ausbildung. 66 Grundlagen- und Fortbildungsseminare

67 Weiterbildungsseminare

68

69 Organisation von Bau- und Montagestellen BMBA10 Bauarbeiten organisieren Dauer: 3 Tage Unternehmer/in Führungskraft (Projektleiter/in, Bauleiter/in, Montageleiter/in, Polier, Vorarbeiter/in) Fachkraft für Arbeitssicherheit Koordinator/in Auf Bau- und Montagestellen sind nach wie vor die höchsten Unfalllasten zu verzeichnen. Aufgrund der ständig wechselnden Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen sind besondere Anforderungen an einen sicheren sowie geplanten Bau- und Montageablauf gestellt. Die verantwortlichen Unternehmer bzw. Unternehmerinnen und Führungskräfte sind daher regelmäßig mit einer Vielzahl von Durchführungsaufgaben zum Arbeitsschutz konfrontiert. Die geplanten Schutzmaßnahmen müssen kontrolliert und kontinuierlich an die gegebenenfalls veränderte Baustellensituation angepasst werden. Arbeitsschutzkenntnisse und Handlungskompetenzen müssen ausgebaut werden. Die Teilnahme an diesem Seminar hilft Ihnen, den Arbeitsschutz auf Baustellen effizienter zu planen und zu organisieren. Sie können Ihre bisherigen organisatorischen Maßnahmen mit den gesetzlichen Vorgaben abgleichen. Sie erkennen Widersprüche, Wissenslücken oder Fehlinterpretationen und können diese ausgleichen. Sie erkennen Ihre speziellen organisatorischen Anforderungen zum Arbeitsschutz auf Bau- und Montagestellen und setzen diese systematisch in der Planung um. Durch Ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten integrieren Sie den Arbeitsschutz stärker in die Unternehmensprozesse. Wahrnehmung der Verantwortung bei Bau- und Montagearbeiten im Sinne des Arbeitsschutzes Gestaltung der Arbeitsprozesse und Montageabläufe Koordination verschiedener Gewerke und Firmen Einweisung und Überwachung von Leiharbeitnehmern und Partnerfirmen Führen der Baustellendokumentation entsprechend rechtlicher Vorgaben Baustellenbezogene Organisation von Rettung und Erster Hilfe Weiterbildungsseminare 69

70 Organisation von Bau- und Montagestellen BMBA20 Bauarbeiten ausführen Dauer: 3 Tage Unternehmer/in Führungskraft (Projektleiter/in, Bauleiter/in, Montageleiter/in, Polier, Vorarbeiter/in) Fachkraft für Arbeitssicherheit Koordinator/in Auf Bau- und Montagestellen sind nach wie vor die höchsten Unfalllasten zu verzeichnen. Aufgrund der ständig wechselnden Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen sind besondere Anforderungen an einen sicheren sowie geplanten Bau- und Montageablauf gestellt. Die verantwortlichen Unternehmer und Führungskräfte sind daher regelmäßig mit einer Vielzahl von Durchführungsaufgaben zum Arbeitsschutz konfrontiert. Die geplanten Schutzmaßnahmen müssen kontrolliert und kontinuierlich an die gegebenenfalls veränderte Baustellensituation angepasst werden. Arbeitsschutzkenntnisse und Handlungskompetenzen müssen ausgebaut werden. Die Teilnahme an diesem Seminar hilft Ihnen, die notwendigen Maßnahmen im Arbeitsschutz auf Ihren Baustellen effektiv umzusetzen. Sie können die bisher getroffenen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen mit den rechtlichen Verpflichtungen abgleichen. Sie können dadurch Ihren Handlungsbedarf besser erkennen und somit bedarfsgerechte Lösungen ableiten. Sie können Ihr Wissen zielgerichtet weitergeben und so die Beschäftigten zu einem sicherheitsgerechten Verhalten auf Baustellen motivieren. Sie erkennen die spezifischen Gefährdungen auf Ihren Baustellen und sind in der Lage, Maßnahmen zur Minimierung dieser Gefährdungen vorzuschlagen, zu planen und umzusetzen. Wahrnehmung der Verantwortung bei Bau- und Montagearbeiten im Sinne des Arbeitsschutzes Gestaltung sicherer Arbeitsplätze und Verkehrswege Nutzung von PSA Wahrnehmung unterschiedlicher Gefährdungen bei Bauarbeiten, wie elektrische Gefährdungen, Gefährdungen bei Schweiß- und Schneidarbeiten Koordination verschiedener Gewerke und Firmen Führen der Baustellendokumentation entsprechend rechtlicher Vorgaben 70 Weiterbildungsseminare

71 Organisation von Bau- und Montagestellen BMHA10 Hochgelegene Arbeitsplätze Gerüste auswählen und einsetzen Dauer: 3 Tage Unternehmer/in Führungskraft (Projektleiter/in, Bauleiter/in, Polier, Meister/in, Vorarbeiter/in) Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragte/r Beim Einsatz von Gerüsten kommt es immer wieder zu schweren Unfällen. Um diese zu verhindern, müssen sich die Verantwortlichen mit den Regeln des Gerüstbaus vertraut machen. Die Teilnahme am Seminar gibt Ihnen einen Überblick über die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen und technischen Regeln des Gerüstbaus. Sie erhalten wichtige Impulse zur sicheren Auswahl und zum sicheren Einsatz von Gerüsten. Sie kennen Ihre Verantwortung auf Bau- und Montagestellen und handeln entsprechend. Sie können geeignete Arbeitsund Schutzgerüste sowie fahrbare Arbeitsbühnen beurteilen und auswählen. Sicherheitsgerechtes Verhalten auf Gerüsten können Sie an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergeben, sie qualifizieren und unterweisen. Wahrnehmung der Verantwortung bei Bau- und Montagestellen im Sinne des Arbeitsschutzes Auswahl geeigneter Arbeits- und Schutzgerüste und ggfs. PSA Beurteilung der Kennzeichnung der Gerüstgruppe und der baulichen Durchbildung des Gerüstes Auswahl, Qualifizierung und Unterweisung geeigneten Personals Festlegung von Art, Umfang und Intervallen erforderlicher Prüfungen von Arbeits- und Schutzgerüsten Auswahl und Beauftragung befähigter Personen für die Gerüstprüfung Anwendung und Weitergabe von Arbeitsschutzbestimmungen und technische Regeln des Gerüstbaus Weiterbildungsseminare 71

72 Organisation von Bau- und Montagestellen BMHA20 Hochgelegene Arbeitsplätze PSA gegen Absturz auswählen und einsetzen Dauer: 3 Tage Unternehmer/in Führungskraft Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragte/r Hochgelegene Arbeitsplätze und die damit verbundene große Absturzgefahr erfordern qualifizierte Personen bei der Auswahl und beim Einsatz von PSA gegen Absturz. Häufige Unfälle durch teilweise unzureichendes Wissen auf Bau- und Montagestellen belegen dies. Sie erhalten einen Überblick über die verschiedenen Absturzschutzsysteme und können die für die konkrete betriebliche Aufgabe geeignete PSA gegen Absturz auswählen. Sie kennen die organisatorischen Anforderungen (Auswahl und Unterweisung geeigneten Personals, regelmäßige Prüfungen, Rettungskonzept, Gefährdungsbeurteilung ) vor dem Einsatz von PSA gegen Absturz und können diese selbst durchführen bzw. veranlassen und bewerten. Darüber hinaus erhalten Sie Informationen zur Umsetzung der rechtlichen und organisatorischen Vorgaben im Umgang mit PSAgA. Sie können PSA gegen Absturz bestimmungsgemäß benutzen und auf typische Mängel vor dem Einsatz achten. Sie können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend beraten und zum Einsatz von PSA motivieren oder unterweisen. Unfallstatistik- und -analyse (Schwerpunkt Absturz) Auswahl und Einsatz von Absturzschutzsystemen Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung Fallbeispiele aus der Praxis (Organisation und Durchführung) Praktische Übungen (Sichtprüfung, Hängeversuch) Spezialthemen (Übersteigen aus Hubarbeitsbühne, Kranhaken als Anschlagpunkt) Hinweis: In diesem Seminar ist es nicht möglich, die Fachkunde zur Prüfung von PSA gegen Absturz gemäß DGUV Grundsatz Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz zu erlangen. 72 Weiterbildungsseminare

73 Organisation von Bau- und Montagestellen BMHA30 Hochgelegene Arbeitsplätze Mobile Arbeitsmittel und Leitern auswählen und einsetzen Dauer: 3 Tage Unternehmer/in Führungskraft Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragte/r Bei der Durchführung von Arbeiten in der Höhe können verschiedene technische Arbeitsmittel zum Einsatz kommen. Um dabei die Sicherheit zu gewährleisten, sind qualifizierte Vorgesetzte sowie im Arbeitsschutz tätige Personen mit hoher Handlungskompetenz erforderlich. Das Seminar vermittelt Ihnen einen Überblick über die Typen von mobilen Arbeitsmitteln (fahrbare Arbeitsbühnen, Hubarbeitsbühnen, Teleskopstapler, Arbeitskorb am Flurförderzeug sowie Personenaufnahmemittel) und Leitern, deren Einsatzgrenzen und die Anforderungen an den Betrieb und den Benutzer bzw. die Benutzerin. Sie können mobile Arbeitsmittel und Leitern bewerten, auswählen und einsetzen. Abhängig von den gesetzlichen Rahmenbedingungen und von den jeweiligen Bedingungen vor Ort berücksichtigen Sie dabei die Anforderungen des Arbeitsschutzes. Grundinformationen zu hochgelegenen Arbeitsplätzen allgemein, Gefährdungsbeurteilung Einsatz von Leitern, fahrbaren Arbeitsbühnen, Hubarbeitsbühnen, Flurförderzeuge mit Arbeitskorb Besondere Arbeitsmittel zum Heben von Personen Unfallgeschehen Hinweis: Das Seminar beinhaltet keine Qualifizierung zur befähigten Person zu Prüfung von Leitern oder mobilen Arbeitsmitteln. Weiterbildungsseminare 73

74 Organisation von Bau- und Montagestellen BMPL10 Arbeitsstätten planen Dauer: 5 Tage Unternehmer/in und Führungskraft in der Funktion als Bauherr/in und/oder Betreiber/in Fachkraft für Arbeitssicherheit Planungs- bzw. Projektleiter/in Betriebsratsmitglied Arbeitsstätten erfüllen häufig nicht die baulichen Voraussetzungen, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Da die für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen (Gewerbeaufsichtsamt bzw. Amt für Arbeitsschutz, etc.) im Baugenehmigungsverfahren seit einigen Jahren nicht mehr generell beteiligt werden müssen, entsprechen auch erst kürzlich errichtete oder umgebaute Gebäude nicht zwangsläufig dem Arbeitsstättenrecht. Die Fachkunde und das Verantwortungsbewusstsein der Beteiligten am Bau werden daher immer wichtiger. Ordnungsgemäße und inhaltlich qualifizierte Bauvorlagen werden vorausgesetzt. Sie erlangen in diesem Seminar das Fachwissen und die Handlungskompetenz, um bereits in der Planungsphase von Arbeitsstätten die Anforderungen des Arbeitsschutzes einbringen bzw. wirksam umsetzen zu können. Dadurch können im Nachhinein aufwändige Umbauten und damit Kompromisse sowie erhöhte Risiken im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vermieden werden. Sie erkennen bei der Neu- und Umbauplanung von Arbeitsstätten frühzeitig die Belange des Arbeitsschutzes. Sie können Planungsunterlagen von Arbeitsstätten auf der Grundlage des entsprechenden Regelwerks bewerten und mit dem neu erworbenen Wissen auf diesen Prozess positiv im Sinne des Arbeitsschutzes einwirken. Wenn Unternehmerinnen und Unternehmer zu Bauherren bzw. Bauherrinnen werden Aufgaben der am Bau Beteiligten Baulicher Brandschutz Allgemeine Anforderungen an Arbeitsstätten Spezielle Anforderungen an Arbeitsstätten Beleuchtung Raumklima Sozialräume Flucht-/Rettungswege, Notausgänge Barrierefreiheit Lärmminderung durch raumakustische Maßnahmen Gestaltung von sicheren Dächern für spätere Arbeiten Unterlage für spätere Arbeiten an baulichen Anlagen 74 Weiterbildungsseminare

75 Be- und Verarbeitung in der Produktion BVGI10 Metallguss Dauer: 3 Tage Unternehmer/in, Führungskraft (Meister/in, Vorarbeiter/in, Gruppenleiter/in, Beschäftigte/r mit Weisungsbefugnis) Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragte/r Betriebsratsmitglied Die Branche Gießereien weist ein überdurchschnittliches hohes Unfall- und Berufskrankheiten-Geschehen auf. Grund sind die hohen Gefährdungen der Arbeitsverfahren, wie z. B. der Umgang mit feuerflüssigen Massen und Rohmaterialien (Schrott) oder die Einwirkung physikalischer (Lärm, Vibration) und chemischer Gefährdungen (Bindemittel, Schlichten, Kohlenmonoxid). Die Seminarteilnahme hilft Ihnen, die in Ihrem Betrieb eingesetzten Gießverfahren besser beurteilen zu können und lässt Sie die dadurch notwendigen Maßnahmen effektiver organisieren und umsetzen. Sie können die bisher getroffenen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen mit den rechtlichen Verpflichtungen abgleichen. Dadurch können Sie Ihren Handlungsbedarf besser erkennen und somit bedarfsgerechte Lösungen ableiten. Ihr Wissen können Sie zielgerichtet weitergeben und Sie motivieren Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sich sicherheitsgerecht zu verhalten. Sie erkennen die spezifischen Gefährdungen in Ihrem Gießereibetrieb und sind in der Lage, Maßnahmen zur Minimierung der hier auftretenden Gefährdungen vorzuschlagen, zu planen oder auch umzusetzen. Sie helfen aktiv, die Gefährdungen in Ihrem Betrieb zu reduzieren. Gefährdungen und Schutzmaßnahmen Form- und Kernherstellung Schmelzen, Gießen, Flüssigmetalltransport Druck-, Sand-, Kokillen- und Strangguss Gussnachbehandlung PSA in Gießereien Gefahrstoffe und Gesundheitsgefahren beim Metallguss Weiterbildungsseminare 75

76 Be- und Verarbeitung in der Produktion BVHA10 Härten Dauer: 3 Tage Unternehmer/in, Führungskraft (Meister/in, Vorarbeiter/in, Gruppenleiter/in, Beschäftigte/r mit Weisungsbefugnis) Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragte/r Betriebsratsmitglied Härtereien weisen ein überdurchschnittliches Unfallgeschehen auf, da häufig komplexe verfahrenstechnische Prozesse angewendet werden. Vor allem bei auftretenden Störungen weisen sie deutliche Gefährdungspotenziale auf. Da in Härtereien häufig angelerntes Personal im operativen Bereich tätig ist, ist es umso wichtiger, dass die Verantwortlichen die auftretenden Gefährdungen kennen. Die Seminarteilnahme hilft Ihnen, die in Ihrem Betrieb eingesetzten Härte-Verfahren besser beurteilen zu können und lässt Sie dadurch notwendige Maßnahmen effektiver organisieren und umsetzen. Sie können die bisher getroffenen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen mit den rechtlichen Verpflichtungen abgleichen. Dadurch können Sie Ihren Handlungsbedarf besser erkennen und somit bedarfsgerechte Lösungen ableiten. Ihr Wissen können Sie zielgerichtet weitergeben und so die Beschäftigten zu einem sicherheitsgerechten Verhalten motivieren. Sie erkennen die spezifischen Gefährdungen in Ihrer Härterei und sind in der Lage, Maßnahmen zur Minimierung dieser Gefährdungen vorzuschlagen, zu planen oder auch umzusetzen. Sie helfen aktiv, die Gefährdungen in Ihrer Härterei zu reduzieren. Die speziellen Probleme von Induktions- und Salzbadhärtereien stehen nicht im Vordergrund dieses Seminars. Gefährdungen in der Härterei Ofenanlagen mit Schutz- bzw. Reaktionsgasatmosphäre Gefahrstoffe in der Härtereitechnik Abschreckmedien in der Härtereitechnik Störungen in der Härterei Brandschutz in der Härterei 76 Weiterbildungsseminare

77 Be- und Verarbeitung in der Produktion BVHO10 Handwerkliche Holzbearbeitung Dauer: 3 Tage Unternehmer/in, Führungskraft (Meister/in, Vorarbeiter/in, Teamleiter/in, Berufsausbilder/in) Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragte/r Betriebsratsmitglied Bei der handwerklichen Holzbearbeitung mit Standardholzbearbeitungsmaschinen besteht ein sehr hohes Unfallrisiko. Der Grund ist, dass aufgrund der geringen Zerspanungskräfte die Werkstücke von Hand an den Werkzeugen vorbeigeführt werden. Schwere und schwerste Handverletzungen können hier die Folge sein. Die Seminarteilnahme hilft Ihnen, die Holzbearbeitung in Ihrem Betrieb sicherer und effektiver zu organisieren und umzusetzen. Sie können die bisher getroffenen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen mit den rechtlichen Verpflichtungen abgleichen. Dadurch können Sie Ihren Handlungsbedarf besser erkennen und somit bedarfsgerechte Lösungen ableiten. Ihr Wissen können Sie zielgerichtet weitergeben und die Beschäftigten zu einem sicherheitsgerechten Verhalten bei der handwerklichen Holzbearbeitung motivieren. Sie erkennen die spezifischen Gefährdungen bei der handwerklichen Holzbearbeitung in Ihrem Betrieb und sind in der Lage, Maßnahmen zur Minimierung dieser Gefährdungen vorzuschlagen, zu planen oder auch umzusetzen. Sie helfen aktiv, die sicherheitsgerechte Holzbearbeitung mit Standardholzbearbeitungsmaschinen in die betrieblichen Abläufe zu integrieren. Theorieteil Anforderungen an Standardholzbearbeitungsmaschinen Gefährdungsbeurteilung für sicheres Arbeiten mit Handmaschinen und Standardholzbearbeitungsmaschinen Praxisteil Umsetzung von Maßnahmen an Standardholzbearbeitungsmaschinen (Handkreissäge, Formatkreissäge, Tischfräsmaschine, Abrichthobelmaschine, Dickenhobelmaschine, Bandsäge) Betriebsanweisungen Unterweisungstraining an Formatkreissäge, Tischfräsmaschine Weiterbildungsseminare 77

78 Be- und Verarbeitung in der Produktion BVPR10 Presseneinrichterinnen und Presseneinrichter Dauer: 3 Tage Presseneinrichter/in und beauftragte Kontrollperson Unternehmer/in, Führungskraft (Meister/in, Vorarbeiter/in, Gruppenleiter/in, ) Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragte/r Betriebsratsmitglied Pressen der Metallverarbeitung weisen ein hohes Gefährdungspotenzial auf. Der Umformprozess findet bei der Schließbewegung des Werkzeugs unter sehr hohen Kräften statt. Hinzu kommt, dass Maschinenbediener/innen bei handbeschickten Pressen zyklisch in den Gefahrbereich der Presse eingreifen müssen. Seit Jahren werden über die Hälfte der Pressenunfälle, bei denen Personen verletzt werden, durch fehlende oder unzureichende Handschutzmaßnahmen verursacht. Ein bedeutender Anteil dieser Unfälle ereignet sich aber auch beim Einrichten selbst bzw. bei der Störungsbeseitigung, z. B. an automatisch arbeitenden Pressenanlagen. nach bestandener Seminarteilnahme Besonders ausgebildeter Presseneinrichter bzw. ausgebildete Presseneinrichterin und können als Presseneinrichter/in und/oder als Kontrollperson vom Unternehmen beauftragt werden. Die Seminarteilnahme hilft Ihnen, die in Ihrem Betrieb eingesetzten Pressen und Pressverfahren besser beurteilen zu können und lässt Sie die dadurch notwendigen Maßnahmen effektiver organisieren und umsetzen. Sie können die bisher getroffenen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen mit den rechtlichen Verpflichtungen abgleichen. Dadurch können Sie Ihren Handlungsbedarf besser erkennen und somit bedarfsgerechte Lösungen ableiten. Sie können Ihr Wissen zielgerichtet weitergeben und so die Beschäftigten zu einem sicherheitsgerechten Verhalten motivieren. Sie kennen und erkennen die spezifischen Gefährdungen beim Arbeiten mit Pressen und sind in der Lage Maßnahmen zur Minimierung der Gefährdungen vorzuschlagen, zu planen oder auch umzusetzen. Sie helfen aktiv, die Gefährdungen beim Arbeiten mit Pressen in Ihrem Betrieb zu reduzieren und stärken Ihr Verantwortungsbewusstsein. Rechtsgrundlagen Pressenarten Schutzmaßnahmen an handbeschickten Pressen an Großpressen und Warmbearbeitungspressen bei der Pressenautomatisierung Einrichten und Freigabe von Pressen Pressenprüfung Prüfung Hinweis: Die Teilnahme von operativ tätigen Presseneinrichtern erfordert nicht die vorherige Teilnahme an einem Grundlagenseminar. 78 Weiterbildungsseminare

79 Be- und Verarbeitung in der Produktion BVPR20 Presseneinrichterinnen und Presseneinrichter für Gesenkbiegepressen Dauer: 3 Tage Presseneinrichter/in und beauftragte Kontrollperson für Gesenkbiegepressen Unternehmer/in, Führungskraft (Meister/in, Vorarbeiter/in, Gruppenleiter/in, ) Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragte/r Betriebsratsmitglied Gesenkbiegepressen weisen ein hohes Gefährdungspotenzial auf. Der Umformprozess findet bei der Schließbewegung des Werkzeugs unter sehr hohen Kräften statt. Oftmals muss das Werkstück beim Biegevorgang von Hand geführt werden. In den letzten Jahren ist eine Häufung von Pressenunfällen insbesondere an Gesenkbiegepressen zu verzeichnen. Gerade in kleineren und mittleren Handwerksbetrieben, wo diese Bearbeitungsmaschinen vermehrt eingesetzt werden, stehen geeignete Fachkräfte oder Einrichter/innen oftmals nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung. nach bestandener Seminarteilnahme Besonders ausgebildeter Presseneinrichter bzw. ausgebildete Presseneinrichterin für Gesenkbiegepressen und können als Presseneinrichter/in und/oder als Kontrollperson vom Unternehmen beauftragt werden. Die Seminarteilnahme hilft Ihnen, die in Ihrem Betrieb eingesetzten Gesenkbiegepressen besser beurteilen zu können und lässt Sie die dadurch notwendigen Maßnahmen effektiver organisieren und umsetzen. Sie können die bisher getroffenen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen mit den rechtlichen Verpflichtungen abgleichen. Dadurch können Sie Ihren Handlungsbedarf besser erkennen und somit bedarfsgerechte Lösungen ableiten. Ihr Wissen können Sie zielgerichtet weitergeben und die Beschäftigten zu einem sicherheitsgerechten Verhalten motivieren. Sie kennen und erkennen die spezifischen Gefährdungen beim Arbeiten mit Gesenkbiegepressen und sind in der Lage, Maßnahmen zur Minimierung der Gefährdungen vorzuschlagen, zu planen oder auch umzusetzen. Sie helfen aktiv, die Gefährdungen beim Arbeiten mit Pressen in Ihrem Betrieb zu reduzieren und stärken Ihr Verantwortungsbewusstsein. Rechtsgrundlagen Gesenkbiegepressen Bauarten Schutzmaßnahmen an Gesenkbiegepressen Einrichten und Freigabe von Gesenkbiegepressen Pressenprüfung Prüfung Hinweis: Die Teilnahme von operativ tätigen Presseneinrichtern erfordert nicht die vorherige Teilnahme an einem Grundlagenseminar. Weiterbildungsseminare 79

80 Be- und Verarbeitung in der Produktion BVSC10 Schweißen Dauer: 3 Tage Unternehmer/in, Führungskraft (Betriebsleiter/in, Meister/in, Gruppenleiter/in, Vorarbeiter/in) Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragte/r Betriebsratsmitglied Betriebsarzt/-ärztin Schweißen ist ein gängiges Bearbeitungsverfahren, sei es in der Serienfertigung oder bei einfachen Reparaturarbeiten. Multifaktorielle Gefährdungen verursacht durch heiße Werkstücke, Brände und Explosionen, elektrischen Strom, Schweißrauche, Schutzgasatmosphäre, UV-Strahlung und Lärm führen hier häufig zu Unfällen, Erkrankungen oder Berufskrankheiten. Die Seminarteilnahme hilft Ihnen, die in Ihrem Betrieb eingesetzten Schweißverfahren besser beurteilen zu können und lässt Sie dadurch notwendige Maßnahmen effektiver organisieren und umsetzen. Sie können die bisher getroffenen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen mit den rechtlichen Verpflichtungen abgleichen. Dadurch können Sie Ihren Handlungsbedarf besser erkennen und somit bedarfsgerechte Lösungen ableiten. Ihr Wissen können Sie zielgerichtet weitergeben und die Beschäftigten zu einem sicherheitsgerechten Verhalten motivieren. Sie erkennen Ihre betriebsbedingt spezifischen Gefährdungen beim Schweißen und sind in der Lage, Maßnahmen zur Minimierung dieser Gefährdungen vorzuschlagen, zu planen oder auch umzusetzen. Sie integrieren das Thema Schweißen aktiv in alle relevanten betrieblichen Abläufe. Gefährdungen beim Schweißen Gefährdungsbeurteilung Fallbeispiele: elektrischer Strom Schweißen in engen Räumen Schadstoffe beim Schweißen und Lüftungsmaßnahmen Brand- und Explosionsgefahren Handschweißverfahren Schweißarbeitsplätze Lärm und optische Strahlung Persönliche Schutzausrüstung 80 Weiterbildungsseminare

81 Be- und Verarbeitung in der Produktion BVZE10 Spanende Metallbearbeitung Dauer: 3 Tage Unternehmer/in, Technische Führungskraft, Fachvorgesetzte/r-Zerspanung (Vorarbeiter/in, Teamleiter/in, Teamsprecher/in,...) Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragte/r Betriebsratsmitglied Werkzeugmaschinen zur Zerspanung kommen in Produktionsbetrieben und Werkstätten sehr häufig vor. Die korrekte Lieferung durch den Hersteller sowie der sichere Betrieb sind deshalb von großer Bedeutung. Es werden jedoch immer noch Maschinen in Betrieb genommen, die nicht der EG-Maschinenrichtlinie entsprechen. Auch bereits in Betrieb genommene Alt-Maschinen entsprechen zum Teil nicht dem Stand der Technik. Auf Grund fehlender oder nicht benutzter (manipulierter) Schutzeinrichtungen bzw. nicht bestimmungsgemäßer Verwendung ereignen sich schwere und tödliche Arbeitsunfälle an Zerspanungsmaschinen. Die Seminarteilnahme hilft Ihnen, die Sicherheit der in Ihrem Betrieb vorhandenen Zerspanungsarbeitsplätze besser beurteilen zu können und Ihre Verantwortung im Arbeitsschutz wahrzunehmen. Sie kennen Maßnahmen zum sicheren Betrieb und können diese effektiv organisieren und umsetzen. Hierzu gehört die Beurteilung der notwendigen Schutzeinrichtungen in Verbindung mit den zugehörigen Betriebsarten. Die Anlagenverfügbarkeit kann durch einen störungsfreien Betrieb verbessert werden. Sie können die bisher getroffenen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen mit den rechtlichen Verpflichtungen abgleichen. Sie erkennen Ihren Handlungsbedarf und können bedarfsgerechte Lösungen ableiten. Ihr Wissen können Sie zielgerichtet weitergeben und die Beschäftigten zu einem sicherheitsgerechten Verhalten motivieren. Sie erkennen die Risiken und Gefährdungen beim Einsatz von Zerspanungsmaschinen und Bearbeitungssystemen. Gefährdungen durch den Einsatz von Kühlschmierstoffen sind Ihnen bekannt. Sie können geeignete Maßnahmen zu deren Beseitigung bzw. Verminderung vorschlagen, planen und anwenden. Rechtsgrundlagen für Bau und Ausrüstung sowie zum Betreiben von Zerspanungsmaschinen und Anlagen Gefährdungen an Zerspanungsmaschinen bzw. Verfahren der spanenden Fertigung Schutzmaßnahmen an konventionellen Werkzeugmaschinen der Zerspanung Maßnahmen gegen Manipulation von Schutzeinrichtungen Schutzmaßnahmen an CNC-gesteuerten Werkzeugmaschinen und automatisierten Fertigungssystemen der Zerspanung Präventionsmaßnahmen bei zerspanungstypischen Gesundheitsgefahren (Gefährdungen durch Kühlschmierstoffe, Lärm) Weiterbildungsseminare 81

82 Chemische und physikalische Einwirkungen CPEX10 Brand- und Explosionsgefährdungen Dauer: 3 Tage Unternehmer/in, Führungskraft, Instandhalter/in in Führungsposition Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragte/r, Brandschutzbeauftragte/r, Einkäufer/in, Planer/in Betriebsratsmitglied In vielen Branchen sind mögliche Brände und Explosionen am Arbeitsplatz immer noch eine ernstzunehmende Gefahr. Dort, wo brennbare Stoffe verarbeitet werden oder entstehen (z. B. Lacke, Lösemittel, Holz- oder Metallstaub), muss mit erhöhter Brand- und Explosionsgefahr gerechnet werden. Daher sind Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu treffen, um schwere Unfälle sowie Kosten und Ausfallzeiten zu verhindern. Die Teilnahme an diesem Seminar hilft Ihnen, den Brand- und Explosionsschutz in Ihrem Betrieb besser zu organisieren und umzusetzen. Sie können bereits getroffene Maßnahmen mit den bestehenden Verpflichtungen abgleichen. Sie erkennen Defizite und können diese beseitigen. Sie kennen die Gefährdungen, die bei Tätigkeiten mit bzw. beim Vorhandensein von brennbaren Stoffen und gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre in Betrieben der Metall- und Holzbranche entstehen und können die Brand- und Explosionsgefahren in Ihrem Betrieb erkennen. in der Lage, Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz vorzuschlagen, zu planen oder auch umzusetzen. Ihre Aufgabe im Rahmen des betrieblichen Brand- und Explosionsschutzes ist Ihnen bewusst und Sie bringen hierzu aktiv Ihre erworbenen Kenntnisse ein. Brand- und Explosionsschutz Grundlagen Brand- und Explosionsschutz Gefährdungsbeurteilung und Ableitung von Maßnahmen Explosionsschutz Explosionsschutzdokument Brand- und Explosionsschutz Betriebliche Umsetzung 82 Weiterbildungsseminare

83 Chemische und physikalische Einwirkungen CPGF10 Gefahrstoffe Dauer: 3 Tage Unternehmer/in, Führungskraft (Meister/in, Vorarbeiter/in, Schichtleiter/in, Leiter/in Instandhaltung) Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragte/r und mit der Umsetzung der Gefahrstoffverordnung betraut Betriebsratsmitglied Der Einsatz von Chemikalien im Bereich der Holz- und Metallindustrie weitet sich ständig aus. Traditionelle Verfahren der Metallbearbeitung werden zunehmend durch Chemikalieneinsatz verändert oder abgelöst (Kleben statt Schweißen). Die Einwirkung von Gefahrstoffen stellt eine erhebliche Gefahr in den Mitgliedsunternehmen dar. Unzureichend getroffene Maßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen führen noch immer zu einer erheblichen Anzahl von Berufskrankheiten und, wenn auch seltener, zu Unfällen. Die spezifische Ermittlung der Gefährdungen, die Ableitung von geeigneten Maßnahmen und die Überprüfung der Wirksamkeit sind Voraussetzungen für die sichere Handhabung. Die Kenntnisse, die Sie für eine sachgerechte Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit Gefahrstoffen brauchen, können nur ansatzweise aus dem Wissen über die Gefährdungsbeurteilung anderer Faktoren abgeleitet werden. Die Seminarteilnahme hilft Ihnen, Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Ihrem Betrieb unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes zu organisieren, Gefährdungen zu erkennen und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Sie können die bisher getroffenen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen mit den Verpflichtungen aus dem Gefahrstoffrecht abgleichen. Sie können dadurch Ihren Handlungsbedarf besser erkennen und somit bedarfsgerechte Lösungen ableiten. Sie können Ihr Wissen zielgerichtet weitergeben und so die Beschäftigten zu einem sicherheitsgerechten Verhalten im Umgang mit Gefahrstoffen motivieren. Sie erkennen die spezifischen Gefährdungen im Umgang mit Gefahrstoffen in Ihrem Betrieb und sind in der Lage, Maßnahmen zur Minimierung dieser Gefährdungen vorzuschlagen, zu planen oder auch umzusetzen. Ihre Bereitschaft, den sicherheitsgerechten Umgang mit Gefahrstoffen in die betrieblichen Abläufe zu integrieren, wird gestärkt Stoff- und tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen durchführen Maßnahmen festlegen und umsetzen Betriebsanweisungen Lagern von Gefahrstoffen Weiterbildungsseminare 83

84 Chemische und physikalische Einwirkungen CPKS10 Kühlschmierstoffe Dauer: 3 Tage Unternehmer/in, Führungskraft (Meister/in, Vorarbeiter/in, Schichtleiter/in, Fluid Manager/in,...) Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragte/r Betriebsratsmitglied Kühlschmierstoffe spielen in der Metallindustrie eine zentrale Rolle. Sie werden bei Fertigungsverfahren der spanenden und umformenden Be- und Verarbeitung von Werkstoffen eingesetzt. Bei Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen können vorübergehende oder bleibende gesundheitliche Schäden auftreten. Diese sind vor allem Hauterkrankungen, aber auch Augenreizungen und Reizungen sowie Erkrankungen der Atemwege. Wassergemischte Kühlschmierstoffe unterliegen einer Besiedelung mit Mikroorganismen ( Verkeimung ). Durch Einschleppungen in den Kühlschmierstoffkreislauf kann zudem die Gefahr bestehen, dass sich in der Gebrauchsemulsion krebserzeugende Nitrosamine bilden. Die Seminarteilnahme hilft Ihnen, Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen in Ihrem Betrieb regelkonform zu organisieren und umzusetzen. Sie können Ihren Handlungsbedarf besser erkennen und somit bedarfsgerechte Lösungen ableiten. Sie können Ihr Wissen zielgerichtet weitergeben und so die Beschäftigten zu einem sicherheitsgerechten Verhalten bei Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen motivieren. Sie erkennen die spezifischen Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen in Ihrem Betrieb und sind in der Lage, Maßnahmen zur Minimierung dieser Gefährdungen vorzuschlagen, zu planen oder auch umzusetzen. Rechtliche Grundlagen Gesundheitsgefährdungen Gefährdungsbeurteilung Wartung und Pflege Hautschutz Betriebsanweisung, Unterweisung Emissionsminderung 84 Weiterbildungsseminare

85 Chemische und physikalische Einwirkungen CPOF10 Oberflächenbeschichtung Dauer: 3 Tage Unternehmer/in, Führungskraft (Meister/in, Vorarbeiter/in, Schichtleiter/in, Fluid Manager/in,...) Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragte/r Betriebsratsmitglied In der Oberflächenbeschichtung, insbesondere beim Lackieren, Spritzlackieren und in der Galvanik, sind die Beschäftigten vielfältigen Gefährdungen ausgesetzt. Diese sind durch die verwendeten Stoffe, Beschichtungsstoffe, die eingesetzten Arbeitsmittel und die Arbeitsumgebung bedingt. Gefährdungen durch Brände und Explosionen aufgrund der Verwendung entzündlicher Stoffe, chemische Gefährdungen durch gesundheitsschädliche Gase, Dämpfe und Stäube sowie Gefährdungen durch hautschädigende und sensibilisierende Gefahrstoffe können auftreten. Die Ermittlung dieser sehr spezifischen Gefährdungen in der Oberflächenbeschichtung ist Voraussetzung für die Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen und deren Umsetzung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Kenntnisse darüber können jedoch nur ansatzweise aus dem allgemeinen Wissen zur Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden. Die Seminarteilnahme hilft Ihnen, branchenspezifische Gefährdungen in der Oberflächenbeschichtung zu erkennen und Ihr Wissen über sichere Arbeitsverfahren auf der Grundlage fachbezogener Vorschriften und Regelwerke in die betrieblichen Abläufe zu integrieren. Sie können Ihren Handlungsbedarf besser erkennen und somit bedarfsgerechte Lösungen ableiten. Sie können Ihr Wissen zielgerichtet weitergeben und so die Beschäftigten zu einem sicherheitsgerechten Verhalten in der Oberflächenbeschichtung motivieren. Sie erkennen die spezifischen Gefährdungen bei der Oberflächenbeschichtung (stoff-, verfahrens-und anlagenspezifische Gefährdungen bei der Verarbeitung von Oberflächenbeschichtungsstoffen (Lacken) und in Galvanikanlagen, Gefährdungen bei der Vorbehandlung (z. B. Entfetten, Reinigen etc.), bei der Beschichtung, der Nachbehandlung, bei Wartungsarbeiten, bei der Lagerung und bei der Abwasserbehandlung) in Ihrem Betrieb und sind in der Lage, Schutzmaßnahmen zur Minimierung dieser Gefährdungen vorzuschlagen, zu planen oder auch umzusetzen. Arbeits- und Gefahrstoffe in der Oberflächenbeschichtung Gefährdungsbeurteilung Lackieren: Arbeitsverfahren, Gefahrstoffe, Brand- und Ex-Schutz Galvanik: Anlagentechnik, Gefahrstoffe, Brand- und Ex-Schutz Betriebsanweisung und Unterweisung Persönliche Schutzausrüstung Wartung, Instandhaltung und Reinigung Arbeitsmedizinische Vorsorge Weiterbildungsseminare 85

86 Chemische und physikalische Einwirkungen CPLA10 Lärm Dauer: 3 Tage Unternehmer/in, Führungskraft (Meister/in, Vorarbeiter/in, Schichtleiter/in,...) Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragte/r Betriebsratsmitglied Lärm am Arbeitsplatz ist nicht nur störend und belästigend, Lärm kann auch dauerhafte Schädigungen hervorrufen und eine erhöhte Unfallgefahr darstellen. Die Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit gehört zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten. Um den Gefährdungen durch Lärm wirksam zu begegnen, ist der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin nach ArbSchG und LärmVibrationsArbSchV dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und dabei die auftretenden Lärmexpositionen am Arbeitsplatz fachkundig zu ermitteln und zu bewerten. So werden Gefährdungen erkannt und anschließend passende Präventionsmaßnahmen abgeleitet und durchgeführt. Die Seminarteilnahme hilft Ihnen, den Lärmschutz in Ihrem Betrieb effektiver umzusetzen. Sie können beurteilen, ob die bereits getroffenen technischen, organisatorischen und persönlichen Lärmschutzmaßnahmen ausreichen. Sie können dadurch Ihren Handlungsbedarf besser erkennen und bedarfsgerechte Lösungen ableiten. Sie erkennen die spezifischen Lärmgefährdungen in Ihrem Betrieb und sind in der Lage, Maßnahmen zur Lärmminderung vorzuschlagen, zu planen oder auch umzusetzen. Ihre Bereitschaft, Lärmminderung in die betrieblichen Abläufe zu integrieren, wird gestärkt. Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) Technische Regel (TRLV-Lärm) Gefährdungsbeurteilung Orientierende Lärmmessung Maßnahmen zur Lärmminderung, Lärmminderungsprogramm Rangfolge der Schutzmaßnahmen Kriterien zur Auswahl von Gehörschutzmitteln Arbeitsmedizinische Vorsorge 86 Weiterbildungsseminare

87 Gesundheit und Ergonomie GEAG10 Grundlagen der Arbeitsgestaltung Dauer: 3 Tage Unternehmer/in Führungskraft Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragte/r Betriebsratsmitglied Gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung ist ein komplexes Thema, das auch die Erkennung von physischen und psychischen Belastungen umfasst. Das Seminar bietet Ihnen als Grundlagenseminar einen Einstieg in die Thematik und vermittelt Ihnen eine Übersicht zur gesundheitsgerechten Arbeitsgestaltung. Die Teilnahme am Seminar verhilft Ihnen zu einem ganzheitlichen Grundverständnis von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Sie erkennen, dass bei der menschengerechten Gestaltung von Arbeitssystemen in Produktion und Verwaltung wesentliche physische und psychische Aspekte berücksichtigt werden müssen, um definierte Schutzziele zu erreichen. Ihnen ist die Komplexität des Themas Gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung bewusst. Sie kennen die ergonomischen Anforderungen an Arbeitsplätze, Werkzeuge, Maschinen und deren Stellteile. Sie erkennen einfache arbeitsbedingte psychische und physische Belastungen sowie deren Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten. Sie finden erste Ansätze zu gesundheitsgerechter Arbeitsgestaltung im Unternehmen. Grundlagen der gesundheitsgerechten Arbeitsgestaltung Körpermaße als Leistungsvoraussetzungen des Menschen Gestaltung von gewerblichen und Büro-Arbeitsplätzen Ausgewählte psychische und physische Aspekte der Arbeits(-umgebungs)gestaltung Weiterbildungsseminare 87

88 Gesundheit und Ergonomie GEAM10 Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit einführen Dauer: 3 Tage Führungskraft Fachkraft für Arbeitssicherheit Arbeitsschutzmanagementbeauftragte/r, Beauftragte/r für Betriebliches Gesundheitsmanagement, Beauftragte/r für integrierte Managementsysteme Betriebsratsmitglied Betriebsarzt/-ärztin Ein funktionierendes Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit (AMS/BGM) ist das nachhaltigste Instrument einer wirksamen Prävention. Unternehmen mit einem wirksamen AMS haben sich die Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen zum Ziel gesetzt. Sie haben Aufgaben und Pflichten im Arbeitsschutz verlässlich verteilt, ihre Abläufe systematisch organisiert und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess im Arbeitsschutz eingeführt. Mit einem betrieblichen Gesundheitsmanagement wird die Gesundheit der Beschäftigten noch konsequenter als Ziel verfolgt. Damit setzen sie die Philosophie des 3 ArbSchG im Betrieb um, gewährleisten Rechtssicherheit und stellen die Effektivität ihrer Aktivitäten im Arbeitsschutz sicher. Die Teilnahme an diesem Seminar erleichtert Ihnen die Planung und Steuerung Ihres Projektes zur Einführung eines Managementsystems für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. Sie kennen die Systemelemente und die wesentlichen Anforderungen aus AMS/BGM-Leitfäden. Sie können zwischen klassischen Aktivitäten im Arbeitsschutz bzw. zur Gesundheitsförderung und einem Managementsystem unterscheiden und kennen praxisnahe Ansätze zu deren Gestaltung. Sie können das Projekt von der Auswahl des passenden Systems bis hin zur Zertifizierungsreife wirksam planen und durchführen. Grundverständnis Managementsysteme Standards und Zertifizierungsmöglichkeiten von AMS und BGM Projektorganisation und Rahmenbedingungen zur Einführung von AMS/BGM Anforderungen aus Leitfäden und deren Umsetzung bzgl. der Aufbau-Organisation Ablauf-Organisation Steuerung des Managementsystems Praxistransfer: vom Fallbeispiel zum eigenen Betrieb 88 Weiterbildungsseminare

89 Gesundheit und Ergonomie GEAM20 Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit kontinuierlich verbessern Dauer: 3 Tage Führungskraft Fachkraft für Arbeitssicherheit Arbeitsschutzmanagementbeauftragte/r, Beauftragte/r für Betriebliches Gesundheitsmanagement, Beauftragte/r für integrierte Managementsysteme Interner Auditor/interne Auditorin für AMS Betriebsratsmitglied Betriebsarzt/-ärztin Ein funktionierendes Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit (AMS/BGM) ist das nachhaltigste Instrument, um die Philosophie des 3 ArbSchG im Betrieb umzusetzen und eine wirksame Prävention zu erzielen. Unternehmen mit einem wirksamen AMS/BGM kontrollieren sich selbst: Sie nehmen den Stand ihres Arbeitsschutzes sowie die Effektivität ihrer Abläufe und Verfahren regelmäßig selbst unter die Lupe. Sie werden schrittweise immer besser im Arbeitsschutz, denn sie setzen sich Ziele und verfolgen sie. Sie analysieren systematisch Unfälle und andere unerwünschte Ereignisse, haben eine nachvollziehbare Maßnahmenverfolgung und einen dokumentierten kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Die Teilnahme an diesem Seminar fördert Ihr Verständnis vom Wesen der kontinuierlichen Verbesserung. Es erleichtert Ihnen die Anwendung des PDCA-Prinzips auf das Arbeitsschutz- und/oder Gesundheitsmanagementsystem in Ihrem Betrieb. Sie erwerben Handlungskompetenzen für die Pflege und Weiterentwicklung von AMS/BGM. Sie können Ziele formulieren und geeignete Kennzahlen für deren Messbarkeit definieren. Sie kennen praktische Lösungen für eine systematische und konsequente Maßnahmenverfolgung. Sie können interne Audits planen und organisieren sowie externe Audits wirkungsvoll begleiten. Sie können Verbesserungspotenzial im AMS/BGM aufdecken und ein aussagekräftiges Managementreview vorbereiten bzw. ggf. durchführen. Erfahrungsaustausch zum kontinuierlichen Verbesserungsprozess Plan: Ziele formulieren und geeignete Kennzahlen für deren Messbarkeit definieren Do: Systematische Maßnahmenverfolgung Check: Kontrollinstrumente Begehungen, Ereignisanalyse und interne Audits als Kontrollinstrumente im AMS Planung, Durchführung und Nachbereitung interner Audits Act: Bewertung des Managementsystems und Managementreview Praxistransfer: vom Fallbeispiel zum eigenen Betrieb Weiterbildungsseminare 89

90 Gesundheit und Ergonomie GEAP10 Optimierung physischer und psychischer Belastungen durch Arbeitsprozessgestaltung Dauer: 3 Tage Unternehmer/in Führungskraft Meister/in Fachkraft für Arbeitssicherheit Betriebsratsmitglied Projektleiter/in aus Arbeitsvorbereitung Die arbeitsschutzgerechte, alternsgerechte und barrierefreie Gestaltung von Arbeitsaufgaben, Arbeitsorganisation und Arbeitsmitteln in Fertigung und Büro ist ein Grundbaustein einer umfassenden und nachhaltigen betrieblichen Präventionsarbeit. Wesentliche physische und psychische arbeitsbedingte Einflussfaktoren sind dabei von großer Bedeutung. Arbeitsbedingte psychische und physische Einflussfaktoren bei der Gestaltung von arbeitssicherheits- und gesundheitsgerechten Arbeitsprozessen müssen von Anfang an mitberücksichtigt werden. Die Teilnahme am Seminar lässt Sie erkennen, dass sichere und gesunde Arbeitsprozesse nicht im Widerspruch zu Produktivität und Qualität stehen. Sie können durch den Seminarbesuch Ihre einschlägigen Handlungskompetenzen reflektieren, bereits vorhandenes Wissen aktualisieren und evtl. vorhandene Wissenslücken schließen. Sie kennen Ihre Aufgaben sowie Ihre Ansprechpersonen und die Schnittstellen bei der Planung und Gestaltung von alternsgerechten und barrierefreien Arbeitsprozessen, Arbeitsaufgaben, der Arbeitsorganisation und Arbeitsmitteln. Sie wenden einschlägige Regelwerke in ganzheitlicher und vernetzter Denkweise an, können sich in angrenzende Fragestellungen einarbeiten und beherrschen die Aufgabenbewältigung im Team. Sie können betrieblich Verantwortliche beraten und begleiten. Sie informieren über Vorgehensweisen und moderieren Diskussionsprozesse. Berücksichtigung physischer und psychischer Leistungsvoraussetzungen des Menschen bei der Gestaltung von Arbeitsprozessen Prämissen und Schutzziele menschengerechter Arbeitsgestaltung Arbeitsaufgaben- und Arbeitsablaufgestaltung in Fertigung und Büro Arbeitsorganisationsgestaltung und Arbeitsmittelgestaltung (inkl. Softwareergonomie) in Fertigung und Büro Arbeitszeitgestaltung 90 Weiterbildungsseminare

91 Gesundheit und Ergonomie GEAS10 Arbeitssysteme in Fertigung und Büro planen und gestalten Dauer: 3 Tage Unternehmer/in Führungskraft Meister/in Fachkraft für Arbeitssicherheit Betriebsratsmitglied Projektleiter/in aus Fertigungsplanung/Arbeitsvorbereitung Die Planung von Arbeitssystemen in Fertigung und Verwaltung legt den entscheidenden Grundstein für einen umfassenden und nachhaltigen Arbeitsschutz. Durch eine arbeitsschutzgerechte Planung von Arbeitssystemen in Fertigung und Büro werden die Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb geschaffen. Darüber hinaus werden bereits in der Planungsphase wichtige Anforderungen an eine sichere Instandhaltung festgelegt. Die Aspekte Arbeits- und Gesundheitsschutz sollen bei der Planung von Arbeitssystemen von Anfang an mitberücksichtigt werden. Die Teilnahme am Seminar lässt Sie erkennen, dass sichere und gesunde Arbeitsplätze nicht im Widerspruch zu Produktivität und Qualität stehen. Sie können durch den Seminarbesuch evtl. vorhandene Wissenslücken schließen und bereits vorhandenes Wissen aktualisieren. Sie kennen Ihre Aufgaben sowie Ihre Ansprechpersonen und die Schnittstellen im Prozess der Gestaltung von Arbeitssystemen. Sie wenden aktuelle Regelwerke in ganzheitlicher und vernetzter Denkweise an, können sich in angrenzende Fragestellungen einarbeiten und beherrschen die Aufgabenbewältigung im Team. Sie können betrieblich Verantwortliche beraten und über Vorgehensweisen informieren. Grundlagen der Arbeitsstättenplanung Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen in Fertigung und Verwaltung Arbeitsschutz in Fertigungssystemen Gefahrstoffe in der Fertigung Weiterbildungsseminare 91

92 Gesundheit und Ergonomie GEPB10 Physische und psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung integrieren Dauer: 3 Tage Unternehmer/in Führungskraft Fachkraft für Arbeitssicherheit Betriebsarzt/-ärztin Betriebsratsmitglied Personalfachkraft, die mit der Analyse und Bewertung von psychischer und physischer Belastung im Zusammenhang von Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsgestaltung beauftragt bzw. betraut ist und diesen Prozess beratend begleitet Die Forderung nach einer Integration psychischer und physischer Belastung in die Gefährdungsbeurteilung erfordert von den Verantwortlichen in den Betrieben nicht nur die Abstimmung struktureller Aspekte, sondern auch die Auseinandersetzung mit geeigneten Methoden bzw. Instrumenten für deren Analyse und Bewertung sowie die Auswahl wirksamer Maßnahmen der Arbeitsgestaltung. Die Teilnahme am Seminar gibt Ihnen Handlungssicherheit durch die Wahrnehmung erprobter Vorgehensweisen und durch die Anwendung diverser Methoden und Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung physischer und psychischer Belastung, auch vor dem Hintergrund von Inklusion und demografischem Wandel. Sie steuern den Prozess der Gefährdungsbeurteilung psychischer und physischer Belastungen mit wirksamer Einbindung von Verantwortlichen und Beratern in Ihrem Unternehmen. Sie wählen geeignete Methoden und Instrumente aus und können bei der operativen Umsetzung dieser Gefährdungsbeurteilung sowie bei der Wirksamkeitsprüfung abgeleiteter Gestaltungsmaßnahmen unterstützen. Rechtliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung physischer und psychischer Belastung Analysephase der Gefährdungsbeurteilung physischer und psychischer Belastung Umsetzung der Analysephase im Betrieb anhand von Praxisbeispielen Methoden und Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung physischer und psychischer Belastungen Exemplarische Erprobung der Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung physischer und psychischer Belastungen anhand von Praxisbeispielen Beanspruchungsorientierte Analysemöglichkeiten Barrierefreiheit, Inklusive Gefährdungsbeurteilung Praxistransfer Hinweis: Dieses Seminar thematisiert nicht den Umgang mit psychischen Beeinträchtigungen/Störungen am Arbeitsplatz. Sollten Sie in Ihrer Rolle als betrieblicher Akteur im Arbeitsschutz Interesse an diesem Thema haben, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme am Seminar GEPF10 Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz. 92 Weiterbildungsseminare

93 Gesundheit und Ergonomie GEPF10 Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz Umgang mit psychischen Fehlbeanspruchungsfolgen Dauer: 3 Tage Unternehmer/in Höhere Führungskraft Fachkraft für Arbeitssicherheit Betriebsarzt/-ärztin Betriebsratsmitglied Zum Schutz und zur Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung müssen auch die persönlichen Leistungsvoraussetzungen der Beschäftigten berücksichtigt werden. Psychische Fehlbeanspruchungsfolgen und Störungen wie Stress, Burnout, Phobien, Depressionen und Suchterkrankungen können die Befähigung/Eignung von Beschäftigten beeinträchtigen. Verbindliche betriebliche Präventions-, Interventionsstrukturen und -abläufe geben Handlungssicherheit und unterstützen Führungskräfte beim Umgang mit psychisch beeinträchtigten Beschäftigten. Sie erkennen und verstehen die Grundlagen psychischer Gesundheit. Die Vorstellung und die Diskussion der Voraussetzungen für die Entwicklung einschlägiger betrieblicher Präventions- und Interventionskonzepte versetzen Sie in die Lage, entsprechende Handlungsmöglichkeiten im eigenen Betrieb zu erkennen und deren Realisierung zu fördern. Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung Psychische Belastung als wichtiger Teil der Gefährdungsbeurteilung Erklärungsmodelle zur Entstehung und Prävention psychischer Beeinträchtigungen (z. B. Stress, Burnout, Depressionen, Suchterkrankungen) Eignung und Eignungsbeeinträchtigung Befähigungsfeststellung als Voraussetzung der Aufgabenübertragung Gefährdungen als Folge psychischer Fehlbeanspruchungsfolgen Betriebliche Konzepte der Verhältnis- und Verhaltensprävention Umgang mit und betriebliche Wiedereingliederung von psychisch beeinträchtigten Beschäftigten Weiterbildungsseminare 93

94 Gesundheit und Ergonomie GESB10 Gestaltung sozialer Beziehungen am Arbeitsplatz Dauer: 3 Tage Unternehmer/in Führungskraft Betriebsratsmitglied Fachkraft für Arbeitssicherheit Beauftragte/r für Ergonomie /Arbeitsgestaltung, Personalfachkraft Ungenügend gestaltete soziale Beziehungen können sich negativ auf die Arbeitsbedingungen auswirken und ein Risiko für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit darstellen. Die Teilnehmenden sollen im Seminar Handlungssicherheit zur präventiven Gestaltung dieser Aspekte des Arbeitssystems erlangen. Die Teilnahme an diesem Seminar hilft Ihnen, ungenügend gestaltete arbeitsbedingte soziale Beziehungen zu erkennen und zu beurteilen. Sie lernen Präventionskonzepte zur betrieblichen Gestaltung sozialer Beziehungen kennen und gewinnen Handlungssicherheit in deren Umsetzung bzw. Anwendung. Sie können die Auswirkungen von Arbeitsbedingungen auf die sozialen Beziehungen am Arbeitsplatz erkennen und beurteilen. Sie können Anregungen zu wirksamen Maßnahmen für die Gestaltung sozialer Beziehungen am Arbeitsplatz geben. bereit, Schritte zur Veränderung im Unternehmen zu initiieren. Theorie Belastungs- bzw. Beanspruchungsmodell Soziale Bedürfnisse und Motive der Beschäftigten als Voraussetzungen einer gesundheitsgerechten Arbeits - systemgestaltung Soziale Beziehungen und deren Ausprägung am Arbeitsplatz Betriebliche Präventions- und Interventionskonzepte Change-Management Erfahrungsaustausch/Best Practice Übungen zur konfliktfreien Kommunikation von Veränderungen Vertiefung und Transfer: Gestaltungsaufgabe für das eigene Unternehmen erfüllen 94 Weiterbildungsseminare

95 Instandhaltung und Konstruktion IKMA10 Maschinen und Anlagen konstruieren Dauer: 3 Tage Führungskraft aus den Bereichen Fertigung, Fertigungsplanung, Konstruktion und Instandhaltung mit geringen Erfahrungen bei der Bewertung der Sicherheit von Maschinen CE-Beauftragte/r Fachkraft für Arbeitssicherheit Projektleiter/in Betriebsratsmitglied Der sichere Betrieb von Maschinen und Anlagen ist wesentliche Voraussetzung eines störungs- und unfallfreien Betriebs. Bei der Anpassung vorhandener Maschinen an betriebliche Bedarfe sowie bei ihrer Verkettung können sicherheitstechnische Probleme entstehen, die nicht immer erkannt werden. Es entstehen Verantwortlichkeiten, die ebenso oft unbekannt sind. Sie erwerben Basiswissen und eine grundlegende rechtskonforme Handlungsfähigkeit in Fragen der Maschinensicherheit. Als Führungskraft können Sie ansatzweise die Sicherheit von Maschinen und Anlagen beurteilen und wissen in Zweifelsfällen, welche Möglichkeiten der sicheren Gestaltung bestehen. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit können Sie zudem den sicherheitstechnischen Zustand von Maschinen und Anlagen in der Regel ohne weitere Hilfe erkennen und dokumentieren. Als CE-Beauftragte/r kennen Sie die erforderlichen Schritte zur sicheren rechtskonformen Gestaltung von Maschinen und Anlagen. Verantwortung der Hersteller/innen und Betreiber/innen Grundzüge der Maschinenrichtlinie Struktur, Begriffe, Zusammenhänge Herstellerpflichten Risikobeurteilung nach DIN EN ISO Beurteilung und Absicherung einer Maschine Sicherer Betrieb von Maschinen Wesentliche Veränderung Verkettung Maßnahmen gegen Manipulation von Schutzeinrichtungen Grundzüge der BetrSichV: Stand der Technik Weiterbildungsseminare 95

96 Instandhaltung und Konstruktion IKAF10 Schutzkonzepte für automatisierte Fertigungssysteme Dauer: 3 Tage Führungskraft aus den Bereichen Fertigung, Fertigungsplanung, Konstruktion und Instandhaltung und als solche für Planung oder Betrieb automatisierter Anlagen verantwortlich CE-Beauftragte/r, Projektleiter/in Fachkraft für Arbeitssicherheit Betriebsratsmitglied Die Automatisierung der Fertigung ist in vollem Gang. Angestrebte Effizienzsteigerungen können allerdings von Risiken für die Gesundheit der Beschäftigten begleitet sein. Es ist daher erforderlich, Führungskräfte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit über risikomindernde Gestaltungsmöglichkeiten automatisierter Fertigungssysteme zu informieren. Führungskräfte, die in die Beurteilung der Arbeitsplätze eingebunden sind, sollen Kenntnisse über die sichere Gestaltung und den sicheren Betrieb automatisierter Fertigungssysteme erhalten. Sie erweitern Ihre Kompetenzen bezüglich der sicheren Gestaltung und des sicheren Betriebs automatisierter Fertigungssysteme. Sie können die Grundlagenkenntnisse aus dem Seminar IKMA10 vertiefen. Als Führungskraft können Sie die Sicherheit automatisierter Fertigungssysteme in Grundzügen beurteilen. In Zweifelsfällen wissen Sie, welche Möglichkeiten der sicheren Gestaltung bestehen. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit können Sie zudem den sicherheitstechnischen Zustand automatisierter Fertigungssysteme in der Regel ohne weitere Hilfe beurteilen. in der Lage, Wege zur Lösung bei Problemfällen aufzuzeigen. Gesamtheit von Maschinen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Strategiekonzept nach DIN EN ISO und DIN EN ISO Schutzkonzepte für Fertigungssysteme mit Robotern nach DIN EN ISO Grundlagen zu Steuerungen von Maschinen Funktionale Sicherheit nach DIN EN ISO und -2 Konzepte zur funktionalen Sicherheit (Elektrik/Elektronik/Fluidtechnik) 96 Weiterbildungsseminare

97 Instandhaltung und Konstruktion IKEL10 Betrieb von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Dauer: 3 Tage Vorgesetzte von Elektrofachkräften mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, sodass Sie Gefahren erkennen und vermeiden können, die von der Elektrizität ausgehen Anlagenverantwortliche/r, Arbeitsverantwortliche/r Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragte/r (Elektrofachkraft) Von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gehen im Falle von Defekten, nicht fachgerechter Errichtung, Absicherung, Wartung und Reparatur Gefährdungen aus, die unmittelbar lebensbedrohlich sind. Sicherheitstechnische Probleme entstehen, die nicht immer erkannt werden. Der sichere Betrieb von Maschinen und Anlagen ist wesentliche Voraussetzung eines störungs- und unfallfreien Betriebs. Es entstehen Verantwortlichkeiten, die oft unbekannt sind. Sie erweitern Ihre Kompetenzen bezüglich rechtskonformer Handlungsfähigkeit in Fragen des Betriebs elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen sicher betrieben und instand gehalten werden. Sie können den sicherheitstechnischen Zustand Ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel beurteilen und bewerten sowie notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen bei elektrotechnischen Arbeiten ableiten. Bei der Seminarteilnahme erhalten Sie theoretische und praktische Kenntnisse zur aktuellen Normung und deren Anwendung. Organisation der elektrotechnischen Bereiche Bewerten elektrischer Ausrüstung von Maschinen Erhöhte elektrische Gefährdung Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen Organisation und Durchführung von Prüfungen Arbeiten unter Spannung Weiterbildungsseminare 97

98 Instandhaltung und Konstruktion IKFZ10 Kfz-Instandhaltung Dauer: 3 Tage Unternehmer/in Führungskraft der Fahrzeuginstandhaltung Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragte/r Betriebsratsmitglied Die Fahrzeuginstandhaltung unterliegt ständigen Veränderungen, ausgelöst vom Einzug neuer Technologien, wie z. B. Hybrid-, Hochvolt-, Brennstoffzellentechnik. Daraus ergeben sich neben den klassischen Gefährdungen für das Muskel- Skelett-System neue Risiken, die sicher erkannt und beherrscht werden müssen. Die Teilnahme an diesem Seminar hilft Ihnen, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Kfz- Instandhaltung effektiv zu planen, zu organisieren und ausführen zu lassen. Sie können Ihre bisherigen Maßnahmen mit den bestehenden Organisationsverpflichtungen abgleichen. Sie erkennen Widersprüche, Fehlinterpretationen und Wissenslücken und können entsprechend handeln. in der Lage, die vielfältigen Gefährdungen der Fahrzeuginstandhaltung sicher zu erkennen und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung oder Minimierung zu treffen, vorzuschlagen oder anzuregen. Organisation des Arbeitsschutzes Branchenspezifische rechtliche Anforderungen Spezielle Verantwortung der Führungskräfte Gefährdungsbeurteilung, Bedeutung und Erstellung Bauliche Einrichtungen, Anlagen, Maschinen und Geräte Gefahrstoffe Brand und Explosionsschutz nach Auswahl im Seminar (z. B. Hebebühnen, Arbeitsgruben, Karosseriearbeiten, Hochvoltsysteme (Hybrid), Akkumulatoren, Gasanlagen, Klimaanlagen, Airbag und Gurtstraffer) 98 Weiterbildungsseminare

99 Instandhaltung und Konstruktion IKIN10 Instandhaltung planen und durchführen Dauer: 3 Tage Unternehmer/in Führungskraft der Instandhaltung und Fertigung Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragte/r Betriebsratsmitglied Die Funktionsfähigkeit eines Unternehmens hängt wesentlich von der Instandhaltung seiner Einrichtungen, Anlagen, Maschinen und Gebäude ab. Fortentwicklungen kommen hinzu, etwa durch den Einzug neuer Technologien, wie z. B. Industrie 4.0. Instandhaltungsarbeiten sind oft unter schwierigen räumlichen und zeitlichen Bedingungen zu erledigen. Die Arbeitsplätze sind oft nicht stationär und entziehen sich damit einer leicht regelbaren Gestaltung. Die Teilnahme an diesem Seminar hilft Ihnen, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei Instandhaltungsarbeiten effektiv zu planen, zu organisieren und ausführen zu lassen. Sie können Ihre bisherigen Maßnahmen mit den bestehenden Organisationsverpflichtungen abgleichen. Sie erkennen Widersprüche, Fehlinterpretationen und Wissenslücken und können entsprechend handeln. in der Lage, die vielfältigen Gefährdungen, die mit Instandhaltungsarbeiten einhergehen können, sicher zu erkennen und Maßnahmen zur ihrer Beseitigung oder Minimierung zu treffen, vorzuschlagen oder anzuregen. Risiken und Unfallgeschehen Besondere rechtliche Anforderungen Besondere instandhaltungsspezifische Verantwortung der Führungskräfte Gefährdungsbeurteilung, Bedeutung und Erstellung Möglichkeiten der technischen und organisatorischen Gestaltung sicherer Instandhaltung Personenbezogene Maßnahmen Koordination der Arbeiten beim Fremdfirmeneinsatz Vermeidung von Absturz Umgang mit Gefahrstoffen Weiterbildungsseminare 99

100 Instandhaltung und Konstruktion IKIN20 Instandhaltung spezielle Gefährdungen Dauer: 3 Tage Unternehmer/in Führungskraft der Instandhaltung und Fertigung Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragte/r Betriebsratsmitglied Die Funktionsfähigkeit eines Unternehmens hängt wesentlich von der Instandhaltung seiner Einrichtungen, Anlagen, Maschinen und Gebäude ab. Durch die weiter zunehmende Produktivitätssteigerung und die Vernetzung von Herstellern, Zulieferern und Kunden (Industrie 4.0) kommt der Verfügbarkeit der Betriebseinrichtungen eine immer größere Bedeutung zu. Es wird auf die besonderen Gefährdungen bei Instandhaltungsarbeiten, wie z. B. Arbeiten an fluidtechnischen Anlagen, Umgang mit Gefahrstoffen, Brand- und Explosionsgefährdungen sowie auf weitere eingegangen. Die Teilnahme an diesem Seminar hilft Ihnen, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei Instandhaltungsarbeiten an oben genannten Anlagen durch eine vorausschauende Vorgehensweise effektiv zu planen, zu organisieren und ausführen zu lassen. Sie können Ihre bisherigen Maßnahmen mit den bestehenden individuellen betrieblichen Organisationsverpflichtungen abgleichen. Sie erkennen Widersprüche, Fehlinterpretationen und Wissenslücken und können diese ausgleichen. in der Lage, die speziellen Gefährdungen und Belastungen bei bestimmten Instandhaltungsarbeiten sicher zu erkennen und Maßnahmen zur ihrer Beseitigung oder Minimierung zu initiieren und ihre Umsetzung auf Wirksamkeit hin zu überprüfen. Instandhaltung hydraulischer Anlagen Fehlersuche Planung und Vorbereitung Qualifikation der Ausführenden Erste-Hilfe bei Unfällen Gefährdungen bei Arbeiten an Anlagenkomponenten (Pumpen, Leitungen, Ventile, Speicher) Gefährdungen bei Arbeiten an pneumatischen Anlagen Wiederinbetriebnahme von hydraulischen Steuerungen Gefährdungen durch Gefahrstoffe Brand- und Explosionsschutz Instandhaltungsbezogene nach Teilnehmerinteresse, z. B. Aufzüge Roboter verkettete Anlagen Flurförderzeuge Anschlagen von Lasten, Kranbetrieb Absturz, hochgelegene Arbeitsplätze Gefährdungen durch den elektrischen Strom enge Räume Alleinarbeit 100 Weiterbildungsseminare

101 Innerbetrieblicher Transport und Lagerung TLBF10 Be- und Entladen von Fahrzeugen Dauer: 3 Tage Unternehmer/in Führungskraft, in deren Verantwortungsbereich das Be- und Entladen von Fahrzeugen liegt Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragte/r Betriebsratsmitglied Be- und Entladen von Fahrzeugen ist in den meisten Betrieben unabdingbarer Bestandteil des Materialflusses. Dies betrifft sowohl den internen Werksverkehr als auch den Transport durch Dienstleister (Speditionen). Aufgrund komplexer Einflussfaktoren wie Fahrzeugauswahl, Einsatz unterschiedlicher Transport- und Ladehilfsmittel bzw. Beteiligter aus unterschiedlichen Verantwortungsbereichen ist jeglicher Be- und Entladeprozess mit einem hohen Risiko verbunden. Sie erwerben eine verbesserte Handlungsfähigkeit in Fragen des Be- und Entladens von Fahrzeugen und können dadurch die Sicherheit der Beschäftigten effektiv gestalten. Als Unternehmer/in oder Führungskraft sind Sie in der Lage, Ihrer Verantwortung besser gerecht zu werden. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit verbessert sich Ihre Beratungskompetenz. Sie schärfen als Sicherheitsbeauftragte/r oder Betriebsratsmitglied Ihren Blick für die betriebliche Situation. Sie kennen Verantwortlichkeiten je nach innerbetrieblicher Stellung sowie die technischen Grundlagen der Ladungssicherung. über die Grundlagen der Fahrphysik informiert und können durch geeignete Mittel diesen Kräften entgegenwirken. Sie können die Sicherung der Ladung fachgerecht organisieren und sicher durchführen lassen. in der Lage, Verfahren zum Be- und Entladen entsprechend deren Effektivität und Effizienz auszuwählen, umzusetzen bzw. umsetzen zu lassen sowie zu beurteilen. Rollen und Verantwortung des Verlade- und des Fahrpersonals Beurteilung der Ladungssicherung eines bereits beladenen Fahrzeuges Physikalische Grundlagen Grundlagen der Be- und Entladung von Fahrzeugen Zurrmittelauswahl Zurrmethoden und deren Kombination wählen Organisation des Verladevorganges Transportfreigabe, Dokumentation Weiterbildungsseminare 101

102 Innerbetrieblicher Transport und Lagerung TLFZ10 Betrieb von Flurförderzeugen Dauer: 3 Tage Unternehmer/in Führungskraft, in deren Verantwortungsbereich Flurförderzeuge eingesetzt oder instandgehalten werden Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragte/r Betriebsratsmitglied Innerbetrieblicher Materialtransport ist in den meisten Betrieben unabdingbarer Bestandteil der Fertigungsprozesse. Dieser wird zu einem wesentlichen Teil mittels Flurförderzeugen (FFZ) ausgeführt. Aufgrund komplexer Einflussfaktoren, wie Flurförderzeug-Auswahl, Einsatz unterschiedlicher Anbaugeräte und Ladehilfsmittel, ergeben sich oft hohe Risiken. Diese werden vielfach nicht erkannt oder nicht ausreichend minimiert. Unfallzahlen und Unfallschwere belegen das. Sie erwerben eine verbesserte Handlungsfähigkeit in Fragen der Verwendbarkeit von Flurförderzeugen und können dadurch die Sicherheit der Beschäftigten effektiv gestalten. Als Unternehmer/in oder Führungskraft sind Sie in der Lage, Ihrer Verantwortung besser gerecht zu werden. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit verbessert sich Ihre Beratungskompetenz. Sie schärfen als Sicherheitsbeauftragte/r oder Betriebsratsmitglied Ihren Blick für die betriebliche Situation. Sie kennen Verantwortlichkeiten je nach innerbetrieblicher Stellung sowie die technischen Grundlagen des Flurförderzeug-Einsatzes. Sie können die anfallenden Transportaufgaben planen und analysieren und dabei sicherheitsrelevante Fehler vermeiden bzw. erkennen. Zur Aufrechterhaltung eines sicheren Zustandes reagieren Sie auch motivierend auf Mitarbeiterverhalten. Sie beachten die Vorgaben zur Auswahl, Ausbildung und Beauftragung geeigneten Personals. Transportaufgaben und Probleme aus der Praxis Arbeitsmittelspezifische Vorschriften Ausbildung und Beauftragung der Flurförderzeugführer/innen Gefährdungsbeurteilung Sondereinsätze von Flurförderzeugen 102 Weiterbildungsseminare

103 Innerbetrieblicher Transport und Lagerung TLKR10 Betrieb ortsfester Krane Dauer: 3 Tage Unternehmer/in Führungskraft, in deren Verantwortungsbereich Krane eingesetzt oder instandgehalten werden Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragte/r Betriebsratsmitglied Der innerbetriebliche Materialtransport ist in vielen Betrieben Bestandteil der Fertigungsprozesse. Er wird zu einem großen Teil mittels ortsfester Krane ausgeführt. Aufgrund komplexer Einflussfaktoren, wie Kranauswahl, Einsatz unterschiedlicher Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel, Dimensionen und Gewichte der transportierten Lasten ist der Kraneinsatz mit einem hohen Risiko verbunden. Sie erwerben eine verbesserte Handlungsfähigkeit in Fragen der Verwendung von ortsfesten Kranen und können dadurch die Sicherheit der Beschäftigten effektiv gestalten. Als Unternehmer/in oder Führungskraft sind Sie in der Lage, Ihrer Verantwortung, auch bei der Auswahl und Qualifizierung des Bedienpersonals, besser gerecht zu werden. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit verbessert sich Ihre Beratungskompetenz. Sie schärfen als Sicherheitsbeauftragte/r oder Betriebsratsmitglied Ihren Blick für die betriebliche Situation. Sie kennen die Verantwortlichkeiten je nach innerbetrieblicher Stellung sowie die technischen Grundlagen des Krantransports. Sie können die anfallenden Transportaufgaben planen und analysieren und dabei sicherheitsrelevante Fehler vermeiden bzw. erkennen. Zur Aufrechterhaltung eines sicheren Zustandes reagieren Sie auch motivierend auf Mitarbeiterverhalten. Sie beachten die Vorgaben zur Auswahl, Ausbildung und Beauftragung geeigneten Personals. Transportaufgaben und Probleme aus der Praxis Arbeitsmittelspezifische Vorschriften Verantwortung und Haftung Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Kranführern Gefährdungsbeurteilung Weiterbildungsseminare 103

104 Innerbetrieblicher Transport und Lagerung TLLB10 Lagerbetrieb Dauer: 3 Tage Unternehmer/in Führungskraft, in deren Verantwortungsbereichen sich Lager befinden Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragte/r Betriebsratsmitglied Lager werden in fast allen Mitgliedsbetrieben in unterschiedlicher Ausprägung (Technik, Lagergut, Prozess) betrieben. Die technische Entwicklung hat zu komplexem, teilweise automatisiertem Lagerbetrieb geführt und bedarf hoher Aufmerksamkeit. Parallel hat auch die nicht automatisierte Lagerung, teilweise von Hand, weiterhin Bedeutung. Sie erwerben eine verbesserte Handlungsfähigkeit in Fragen des Betreibens von Lagern und können dadurch die Sicherheit der Beschäftigten effektiv gewährleisten. Als Unternehmer/in oder Führungskraft sind Sie in der Lage, Ihrer Verantwortung besser gerecht zu werden. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit verbessert sich Ihre Beratungskompetenz. Sie schärfen als Sicherheitsbeauftragte/r bzw. Betriebsratsmitglied Ihren Blick für die betriebliche Situation. Sie kennen die Verantwortlichkeiten je nach innerbetrieblicher Stellung sowie die technischen Grundlagen des Lagerns. Sie können die anfallenden Lageraufgaben planen und analysieren und dabei sicherheitsrelevante Fehler vermeiden bzw. erkennen. Zur Aufrechterhaltung eines sicheren Zustandes reagieren Sie auch motivierend auf Mitarbeiterverhalten. Sie beachten die Vorgaben zur Auswahl, Ausbildung und Beauftragung geeigneten Personals. Lageraufgaben und Probleme aus der Praxis Arbeitsmittelspezifische Vorschriften Förder- und Lagersysteme Gefahrstofflagerung Kommissionieren von Hand Sicherheitseinrichtungen Störungsbeseitigung Instandhaltung und Prüfung Brandschutz 104 Weiterbildungsseminare

105 Bildungsstätten Bildungsstätte Bad Bevensen Uferallee Bad Bevensen Telefon: Telefax: badbevensen@bghm.de Bildungsstätte Bad Wilsnack Am Brink Bad Wilsnack Telefon: Telefax: badwilsnack@bghm.de Bildungsstätte Lengfurt Spessartstraße Triefenstein-Lengfurt Telefon: Telefax: lengfurt@bghm.de Bildungsstätte Nümbrecht Bitzenweg Nümbrecht Telefon: Telefax: nuembrecht@bghm.de Bildungsstätte Schierke Brockenstraße Schierke Telefon: Telefax: schierke@bghm.de 105

106 Bildungsstätte Schwelm Bandwirkerweg Schwelm Telefon: Telefax: Bildungsstätte Sennfeld Auf der Höhe Adelsheim-Sennfeld Telefon: Telefax: sennfeld@bgmet.de Berufsgenossenschaftliche Bildungsstätte Eppstein Mendelssohnstraße Eppstein/Taunus Telefon: Telefax: eppstein@bg-bs.de Berufsgenossenschaftliche Bildungsstätte Illertissen Hermann-Schramm-Straße Illertissen Telefon: Telefax: illertissen@bg-bs.de Berufsgenossenschaftliche Bildungsstätte Jößnitz Feldstraße Jößnitz Telefon: Telefax: joessnitz@bg-bs.de 106

107 Berufsgenossenschaftliches Schulungszentrum Stuttgart e. V. Rohrer Str Leinfelden-Echterdingen (Oberaichen) Telefon: Telefax: Europäische Akademie Otzenhausen Europahausstraße Nonnweiler-Otzenhausen (Saar) Telefon: Telefax: Lehrwerkstatt Erfurt Zentrum für Sozialversicherung Lucas-Cranach-Platz Erfurt Telefon: Lehrwerkstatt Stuttgart Vollmoeller Str Stuttgart Telefon:

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