Die EU-Erbrechtsverordnung
|
|
- Gert Blau
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Prof. Dr. Wolfgang Burandt Die EU-Erbrechtsverordnung Das europäische Erbrecht im Wandel TeleLex, ein Gemeinschaftsunternehmen von DATEV eg und Verlag Dr. Otto Schmidt KG
2 TeleLex GmbH Virnsberger Str Nürnberg 2014 Alle Rechte, insbesondere das Verlagsrecht, allein beim Herausgeber. Dieses Buch und alle in ihm enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist eine Verwertung ohne Einwilligung der TeleLex GmbH unzulässig. Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen der TeleLex GmbH. Printed in Germany Mandelkow GmbH, Herzogenaurach (Druck) Angaben ohne Gewähr Artikelnummer: 15607/ Stand: Mai
3 Der Inhalt im Überblick 1 Einleitung Statistiken Weg der EU-ErbVO 9 2 Internationales Zivilverfahrens- und Privatrecht Begriff des Internationalen Privatrechts (IPR) Funktion des Kollisionsrechts Gesamt-, Rück-, Weiterverweisung und Renvoi 15 3 Erbrechtrechtliche Besonderheiten im IPR Berührungspunkte Inhalt des Erbstatuts 20 4 Erbrechtliches Kollisionsrecht nach dem EGBGB Objektives Erbstatut nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB Subjektives Erbstatut des Art. 25 Abs. 2 EGBGB Subjektive Rechtswahl durch fremdes Kollisionsrecht Alternative Anknüpfungsmomente 25 3
4 4.5 Grundsatz der Nachlasseinheit Nachlassspaltung Vorrang des Einzelstatuts Art. 3a Abs. 2 EGBGB Formgültigkeit von Verfügungen von Todes wegen (Art. 26 EGBGB) 31 5 Grundgedanken der neuen EU-ErbVO Aufenthaltsprinzip Universelle Anwendung (Lois uniformes) Nachlasseinheit Vermeidung der Nachlassspaltung Rechtswahl zugunsten des Heimatrechts Gleichlauf von Zuständigkeit und anwendbarem Recht Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) 35 6 Anwendungsbereich der EU-ErbVO 36 7 Zuständigkeit der Gerichte Regelzuständigkeit nach Art. 4 EU-ErbVO Gerichtsstandsvereinbarung Subsidiäre Zuständigkeit Notzuständigkeit Grundsatz der zuständigkeitsrechtlichen Nachlasseinheit 47 4
5 8 Anwendbares Recht Aufenthaltsprinzip nach Art. 21 EU-ErbVO Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts Rechtswahl nach Art. 22 EU-ErbVO Geltungsreichweite der Verweisung Rück- und Weiterverweisung nach Art. 34 EU-ErbVO Materielle Wirksamkeit einer Verfügung von Todes wegen Formelle Wirksamkeit einer Verfügung von Todes wegen Formelle Wirksamkeit der Annahme- bzw. Ausschlagungserklärung 66 9 Anerkennung und Vollstreckbarkeit einer Entscheidung eines Mitgliedstaats Öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) Antragsverfahren Inhalt Wirkung des ENZ 73 5
6 1 Einleitung Das internationale Erbrecht spielt in der heutigen Zeit des Zusammenwachsens von 28 europäischen Staaten zum Staatenverbund der Europäischen Union (EU) in der erbrechtlichen Beratungspraxis eine immer stärker werdende Rolle. 1 Die wachsende Zahl von Erbfällen mit Auslandsberührung beruht zum einen auf der grundlegenden wirtschaftlichen Entwicklung des steigenden Wohlstands und zum anderen auf dem Wegfall von rechtlichen Beschränkungen an den Grenzen der einzelnen Mitgliedstaaten der EU: Zunehmende Internationalisierung des Arbeitsmarktes, vgl. Freizügigkeit des Arbeitnehmers in Art. 45 EU-Arbeitsweisevertrag (AEUV) Ex Art. 39 EG-Vertrag (EG) Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Mitgliedstaaten, vgl. Art. 49, 56 AEUV Ex Art. 43, 49 EG Liberalisierung des Kapitalverkehrs, vgl. Art. 63 AEUV Ex Art. 56 EG Grundsätzliche Warenverkehrsfreiheit, vgl. Art. 34 AEUV Ex Art. 28 f. EG Die Mobilität von Personen, Waren und Kapital ist aufgrund dieser Normen des primären Gemeinschaftsrechts zwischen den Einzelstaaten der EU stark gewachsen und die Anzahl der Berührungspunkte zum Ausland hat sich deutlich erhöht. 2 Die Fälle, in denen ein Erblasser in einem anderen Staat lebt, als seine Angehörigen bzw. Erben, oder sein Vermögen im Ausland belegen ist, sind durch diese Durchlässigkeit gestiegen. Dabei kann man nicht nur von einer Europäisierung der Erbfälle reden, vielmehr liegt eine Internationalisierung als Globalisierung 1 Remde in RNotZ 2012, 65, Lorenz in ErbR 2012, 39, 39; Remde in Notz 2012, 65, 65. 7
7 1 Einleitung vor. 3 Für den Rechtsanwender bedeutet dies, dass in Fällen mangelnder Vereinheitlichung die Materie des Rechts bei grenzüberschreitenden Nachlässen aufgrund ihrer Komplexität nur schwerlich durchdringbar ist und in ihrem Schlepptau Rechtsunsicherheit für die Nachlassabwicklung der Erben und erschwerte Nachlassplanung des Erblassers mit sich bringt Statistiken Der Grad der Verflechtung der einzelnen Rechtssysteme über die Staatsbürgerschaft und der zu bewältigenden Rechtsprobleme lässt sich im ersten Wege über die Statistik verdeutlichen. Der derzeitige Anteil der ausländischen Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland an der Gesamtbevölkerung von rund 81,1 Millionen 5 liegt bei 8,8 %. 6 Dabei stammen rund 5,5 Millionen dieser ausländischen Mitbürger aus Europa und 2,6 Millionen aus den Mitgliedstaaten der EU. 7 Etwa 12,3 Mio. Europäer leben in anderen EU-Staaten als ihrem Heimatstaat. 8 Auch vom Blickwinkel des Familienrechts aus lässt sich diese Verflechtung verdeutlichen; so haben bei rund 13 % der Eheschließungen in Europa die Ehegatten unterschiedliche Staatsbürgerschaften. 9 Da verwunderte es nicht, als die Europäische Kommission bekannt gab, dass jährlich bei etwa der Erbfälle in Europa eine Auslandsberührung vorliegen werde, deren Gesamtwert sich auf mehr als 120 Mrd. Euro belaufen würde Gesing in Der Erbfall mit Auslandsberührung unter besonderer Berücksichtigung hinkender Rechtsverhältnisse, S Dörner in ZEV 2012, 505, 505f. 5 Quelle Statistisches Bundesamt Stand Quelle Statistisches Bundesamt Stand Quelle Ausländerzentralregister Stand Dez Dörner in ZEV 2012, 505, Pressemitteilung der Europäischen Kommission IP/11/ Pressemitteilung der Europäischen Kommission IP /09/
8 1 Einleitung 1.2 Weg der EU-ErbVO Das Leben mit Fremden ist jeder Gesellschaft bekannt. Die rechtliche Regelung stellt dabei einen sozialen Aspekt der kulturellen Gesamtleistung für Integration und Migration dar. 11 Die innerhalb der EU bestehenden unterschiedlichen Rechtssysteme müssen daher zur Förderung des Prozesses des wirtschaftlichen Zusammenwachsens im ersten Schritt eine einheitliche Antwort für grenzüberschreitende, globale Nachlässe finden. Diesen Handlungsbedarf, ein europäisches einheitliches Kollisionsrecht zu schaffen, hat die Europäische Union (EU) erkannt. Ende 2001 gab die Europäische Kommission die Erstellung einer rechtsvergleichenden Studie über das internationale Erb- und Erbverfahrensrecht der 15 alten EG-Mitgliedstaaten in Auftrag. Erarbeitet wurde diese Studie federführend vom Deutschen Notarinstitut in Zusammenarbeit mit den Professoren Dr. Dörner und Dr. Lagarde. 12 Im März 2005 veröffentlichte die Europäische Kommission auf Grundlage dieser Studie ihr Grünbuch zum Erb- und Testamentsrecht. 13 Die folgende Diskussion, die sowohl in europäischen Gremien als auch öffentlich bisweilen äußerst engagiert geführt wurde, endete in dem Entwurf zur EU-ErbVO, der am 14. Oktober 2009 präsentiert wurde. 14 Auch dieser Entwurf nahm einen steinigen Weg, bis er mit mehreren Änderungen versehen die Hürde des europäischen Parlamentes nahm und schließlich durch den Rat der EU-Justizminister am 7. Juni 2012 beschlossen und das über zehnjährige Gesetzgebungsverfahren mit der VO (EU) Nr. 650/2012 erfolgreich abgeschlossen wurde Eckelskemper in FS Brambring S Abrufbar 13 KOM (2005) 65 endgültig, vgl. Dörner in ZEV 2005, 137, 137f. 14 KOM (2009) 0157 endgültig. 15 vgl. hierzu Simon/Buschbaum in NJW 2012, 2393, 2393; Vollmer in ZErb 2012, 227, 227; in ZEV 2005, 137, 137f. ders. in ZEV 2010, 221, 221.; ders. in ZEV 2012, 505, 505. Buschbaum/ Kohler in GPR 2010, 106f.; dies. in GPR 2010, 162f. 9
9 2 Internationales Zivilverfahrens- und Privatrecht Eine der ersten Fragen bei der Bearbeitung einer Angelegenheit in der Praxis lautet: Welche Rechtsordnungen sind anzuwenden? Sind es nationale oder internationale Normen einer anderen Rechtsordnung oder mehrere nebeneinander. Dabei ist entscheidend, ob ein rechtserheblicher Auslandsbezug vorliegt. Ist dieser Bezug nicht gegeben, handelt es sich um einen reinen Inlandsfall und es sind nur die nationalen Normen anzuwenden. Wird festgestellt, dass ein Auslandsbezug vorliegt, muss geklärt werden, welches materielle und formelle Recht (z. B. Zuständigkeit der Gerichte oder Anerkennung von Entscheidungen, etc.) anzuwenden ist. In Kollisionsfällen beantwortet das internationale Privatrecht die Frage, ob deutsches Recht oder ausländisches Recht anwendbar ist bzw. welches ausländische Recht innerhalb mehrerer kollidierender ausländischer Rechte anwendbar ist. 10
10 2 Internationales Zivilverfahrens- und Privatrecht 2.1 Begriff des Internationalen Privatrechts (IPR) Unter dem Begriff des Internationalen Privatrechts (IPR) wird der Normenkomplex verstanden, der bei Sachverhalten mit Berührungspunkten zu einem oder mehreren ausländischen Rechten anzuwenden ist, um zu bestimmen, welche Rechtsordnung heranzuziehen ist. 16 Geeigneter sind daher Begriffe wie Kollisions-, Verweisungs- oder Grenzrecht. 17 Das IPR setzt sich entgegen dem irreführenden Begriff nicht (nur) aus internationalen Normen oder Verträgen zusammen. Es ist auch kein einheitliches, für jeden Staat verbindliches Recht auf international höchster Ebene. Das Kollisionsrecht ist für jede Rechtsordnung autonom und besteht aus grundsätzlich nationalem (innerstaatlichem) Recht, das durch Staatsverträge, Gewohnheitsrecht und Richterrecht bzw. Rechtsfortbildung ergänzt wird vgl. Art. 3 EGBGB, Sonnenberger in Müko Art. 3 EGBGB Rn. 7ff., Sturm/Sturm in Staudinger Einl zum IPR Rn Sturm/Sturm in Staudinger Einl. Zum IPR Rn.10; Sonnenberger in Müko Einl. IPR Rn. 3; 18 Schotten/Schmellenkamp in Internationale Privatrecht in der notariellen Praxis 1 Rn. 8; Thorn in Palandt Einl. v EGBGB Rn. 2; Lange in Erbrecht Kap. 23 Rn. 10 ff; Wachter in Flick/ 11
Jörg Plesse. Europäische Erbrechtsverordnung Was bedeutet das für Kunden und Berater? München, 7. April F r a n k f u r t S c h o o l.
Jörg Plesse Europäische Erbrechtsverordnung Was bedeutet das für Kunden und Berater? München, 7. April 2014 F r a n k f u r t S c h o o l. d e Trainer Jörg Plesse Erb- und Stiftungsmanager im Private Banking
MehrDas neue internationale Erbrecht der Europäischen Union
Das neue internationale Erbrecht der Europäischen Union Sarah Nietner Gliederung I. Hintergründe und Beispielsfall... 1 II. Anwendbares Recht... 2 1. Mangels Rechtswahl anwendbares Recht... 2 2. Rechtswahl...
MehrGutachten. I. Zum Sachverhalt. II. Fragestellung
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1457# letzte Aktualisierung: 11. Dezember 1998 Gutachten Erb- und Pflichtteilsverzicht bei deutsch-russischem
MehrIPR Allgemeiner Teil
IPR Allgemeiner Teil Prof. Dr. Jan von Hein WS 2012/2013 1. Anwendbares Recht a) In Ontario belegenes Grundstück Die Rechtsnachfolge von Todes wegen unterliegt dem Recht des Staates, dem der Erblasser
MehrInhalt. Die EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012 und deren Auswirkungen auf diverse Länder
Inhalt Seite Dr. Siegfried Leitner Rechtsanwalt, Graz Die EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012 und deren Auswirkungen auf diverse Länder 1. Ausgangslage im Überblick 1 2. Inkrafttreten (Artikel 84) 2 3.
MehrEU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO)
EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) RA Benedikt Kröger, Sendenhorst WP, StB, RA Dipl.-Kfm. Ralf Bauerhaus, Münster www.kroeger-ra.de Inhaltsübersicht 1) A. Prüfungsfolge in Zivilrechtsfällen mit Auslandsberührung
MehrRechtswahl nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO)
Rechtswahl nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) Prof. Dr. Christopher Keim, Notar, Bingen, Honorarprofessor an der Johannes-Gutenberg- Universität, Mainz Inhalte: Neues Erbkollisionsrecht
MehrStaatsangehörigkeit im schweizerischen IPRG
CATHERINE WESTENBERG Staatsangehörigkeit im schweizerischen IPRG SCHULTHESS POLYGRAPHISCHER VERLAG ZÜRICH INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis I XII XXIV Vorbemerkungen
MehrEinfluss der neuen EuErbVO auf deutsch-argentinische Sachverhalte
Einfluss der neuen EuErbVO auf deutsch-argentinische Sachverhalte Vortrag auf dem Mini-Kongress der Argentinisch-Deutschen Juristenvereinigung e.v. in München am 26. September 2016 Dr. Andrea Tiedemann
MehrVertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 1 Einführung
Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 1 Einführung 1. Vorstellung 2. Formalia 3. Begriffsklärung Vertiefung IPR (Int l FamR) 4. Vorlesungsüberblick 5. Wiederholung Grundlagen
MehrVertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 10 Wiederholung und Vertiefung
Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 10 Wiederholung und Vertiefung Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine Ehewirkung 4.
MehrDie Europäische Erbrechtsverordnung
Die Europäische Erbrechtsverordnung Ab dem 17. August 2015 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-Erbrechtsverordnung bzw. EU-ErbVO) 1 in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs,
Mehr1 Einführung in die Problematik
1 1 Einführung in die Problematik A. Internationales Erbrecht/Erbfälle mit Auslandsbezug I. Bedeutung der Erbfälle mit Auslandsbezug/Relevanz für die beratende Praxis Erbfälle mit Auslandsbezug nehmen
MehrDNotI Deutsches Notarinstitut
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstituts Dokumentnummer: 1407# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 Leider kam es im DNotI-Report 21/96 zu einem Druckfehler. Das
MehrErbrecht. Internationales Erbrecht. Thomas Maulbetsch. Kurseinheit 11. Hagener Wissenschaftsverlag Stand: Oktober Auflage
Erbrecht Thomas Maulbetsch Internationales Erbrecht Kurseinheit 11 Hagener Wissenschaftsverlag Stand: Oktober 2012 2. Auflage Inhalt Teil 1 Einführung A. Der Gegenstand des Internationalen Erbrechts...
MehrDie Europäische Erbrechtsverordnung
Die Europäische Erbrechtsverordnung Conflict Rules Rembert Süß Deutsches Notarinstitut Bestimmung des Erbstatuts Anknüpfung Art. 21 Abs. 1 ErbVO Gewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers gesamte Rechtsnachfolge
MehrDer Titel "EU-Erbrechtsverordnung" ist dabei in zweifacher Hinsicht irreführend:
Rechtsanwalt u. Notar Dr. Ansgar Sander Expertentipp 6.1 01/2016 D3/D8-16 Rechtsanwälte - Notar Sander & Neumann-Kuhn Kranzer Str. 6/7 14199 Berlin Tel. 030 / 890 690 0 Fax 030 / 890 690 612 sander@sander-recht.de
MehrInternationales Privatrecht. Einheit 3: Finessen des Kollisionsrechts
Internationales Privatrecht Einheit 3: Finessen des Kollisionsrechts Überblick über Einheit 3 Einseitige und allseitige Kollisionsnormen Sonderfragen der Anknüpfung o Vorfragen und Teilfragen o Rechtsspaltung
MehrSeminar Die europäische Erbrechtsverordnung. Europäisches Nachlasszeugnis. Grenzüberschreitende Nachlässe Das Europäische Nachlasszeugnis
Seminar Die europäische Erbrechtsverordnung Das Europäische Nachlasszeugnis Prof. Tea Mellema Kranenburg 28. Juni 2013 1 Europäisches Nachlasszeugnis Tritt nicht an die Stelle der innerstaatlichen Schriftstücke,
MehrDas Erbkollisionsrecht im neuen Entwurf einer EU-ErbVO. I. Einführung
Das Erbkollisionsrecht im neuen Entwurf einer EU-ErbVO Prof. Dr. Knut Werner Lange, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität
MehrInternationales Privatrecht Allgemeine Lehren
Internationales Privatrecht Allgemeine Lehren Das internationale Privatrecht ist nicht internationales, sondern nationales, innerstaatliches Recht. Jede nationale Rechtsordnung hat ihr eigenes internationales
MehrGläserne Unternehmen das elektronische Handelsregister
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Gläserne Unternehmen das elektronische Handelsregister Verschärfte Offenlegungspflichten für Unternehmer In enger Zusammenarbeit mit Inhalt
MehrSchlussbericht: Inhaltsverzeichnis
DNotI, Les Successions Internationales dans l UE 173 Schlussbericht: Inhaltsverzeichnis Vorwort 170 ÜBERSICHT ÜBER DIE STUDIE... 171 Inhaltsverzeichnis... 173 Abkürzungsverzeichnis... 180 ZUSAMMENFASSUNG
MehrInhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1. Allgemeine Fragen
Abkürzungsverzeichnis... 1. Allgemeine Fragen... 1/1 1 A. Zusätzliche Rechtsfragen bei grenzüberschreitenden Privatrechtsfällen... 1/1 1 B. Rechtsquellenübersicht... 1/13 6 1. Nationale Quellen... 1/13
MehrDie Scheidung im brasilianisch-deutschen Rechtsverkehr vor und nach dem Inkrafttreten der Rom III-VO
Magisterarbeit Die Scheidung im brasilianisch-deutschen Rechtsverkehr vor und nach dem Inkrafttreten der Rom III-VO von Thaís de Paula Leite Reganati Ruiz Erstauflage Diplomica Verlag 2014 Verlag C.H.
MehrVertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 12 Wiederholung und Vertiefung (III)
Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 12 Wiederholung und Vertiefung (III) Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine Ehewirkung
MehrPflichtteil- und Pflichtteilvermeidungsstrategien
Prof. Dr. Wolfgang Burandt Pflichtteil- und Pflichtteilvermeidungsstrategien TeleLex, ein Gemeinschaftsunternehmen von DATEV eg und Verlag Dr. Otto Schmidt KG Prof. Dr. Wolfgang Burandt Pflichtteil- und
MehrBundesverfassungsgericht kippt Erbschaftsteuer: Folgen beim Vererben von Betrieben?
Bundesverfassungsgericht kippt Erbschaftsteuer: Folgen beim Vererben von Betrieben? Mandanten-Info Bundesverfassungsgericht kippt Erbschaftsteuer: Folgen beim Vererben von Betrieben? Inhalt 1. Einleitung...
MehrEGBGB Art. 25, 26 Russland: Gemeinschaftliches Testament mit Vor- und Nacherbfolge bei deutschrussischen
DNotI Deutsches Notarinstitut Gutachten-Abruf-Dienst Gutachten des Deutschen Notarinstituts Fax-Abruf-Nr.: 99122# letzte Aktualisierung: 2. Dezember 2009 EGBGB Art. 25, 26 Russland: Gemeinschaftliches
MehrInternationales Scheidungsrecht
FamRZ-Buch 10 Internationales Scheidungsrecht - einschließlich Scheidungsfolgen - Bearbeitet von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Henrich 3., völlig neu bearbeitete Auflage 2012. Buch. 127 S. Kartoniert
MehrMandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters. Elterngeld. Voraussetzungen und Höhe Ihres Anspruchs. In enger Zusammenarbeit mit
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Elterngeld Voraussetzungen und Höhe Ihres Anspruchs In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Elterngeld Inhalt 1. Einführung... 1 2. Wer
MehrVertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 5 Scheidung (II)
Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 5 Scheidung (II) Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine Ehewirkung 4. Namensrecht
MehrKlausurenkurs im Schwerpunktbereich Internationales Privatrecht Lösungsskizze
Klausurenkurs im Schwerpunktbereich Internationales Privatrecht Lösungsskizze Frage 1 A. Bestimmung des Erbstatuts I. Maßgebliche Rechtsquelle Art. 3 Nr. 2 EGBGB: vorrangige Anwendbarkeit des deutsch-türkischen
MehrErbrechtliche Fragen für Deutsche, die in der Schweiz Wohnsitz begründet haben. Dr. Marco Balmelli, Advokat und Notar, Christen Rickli Partner, Basel
Erbrechtliche Fragen für Deutsche, die in der Schweiz Wohnsitz begründet haben Dr. Marco Balmelli, Advokat und Notar, Christen Rickli Partner, Basel 1 I. Einleitung II. Relevante Vorschriften des Internationalen
MehrVertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 5 Scheidung (II)
Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 5 Scheidung (II) Probeklausur: Fragen? Abschlussklausur: bitte anonym verfassen Antrag auf Vorkorrektur nicht notwendig 2 Vorlesungsüberblick
MehrDem Revisionsrekurs wird Folge gegeben.
6 Ob 81/13z Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler,
MehrERBRECHT NEU. Erbrecht Neu (ab )
Erbrecht Neu (ab 01.01.2017) Die Neufassung des Erbrechts gilt grundsätzlich ab 1.1.2017, also für alle Sterbefälle, die sich nach dem 31.12.2016 ereignen. Die erbrechtlichen Bestimmungen wurden zwar in
MehrDas neue Internationale Privatrecht der Europäischen Union. Gliederung. Gliederung... I
Das neue Internationale Privatrecht der Europäischen Union Gliederung Gliederung... I Das neue Internationale Privatrecht der Europäischen Union... 1 I. Einleitung... 1 II. Historische Entwicklung... 2
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im Januar 2010 Stellungnahme Nr.: 3/2010 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Erbrechtsausschuss zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
MehrInternationales Erbrecht
Internationales Erbrecht Osterreich von Hans-Peter Schömmer Richter am Amtsgericht Heidemarie Faßold Dipl.-Rechtspflegerin Dr. Klaus Bauer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht 2., neu bearbeitete
MehrBereich des Güterrechts eingetragener Partnerschaften Orientierungsaussprache
100064/EU XXIV. GP Eingelangt am 03/12/12 RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 30. November 2012 (03.12) (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2011/0059 (CNS) 2011/0060 (CNS) 16878/12 JUSTCIV 344 VERMERK
MehrSüß/Haas. Erbrecht in Europa. Herausgegeben von Rechtsanwalt Dr. Rembert Süß Würzburg. Prof Dr. Ulrich Haas Mainz. zerb verlag.
\^u Süß/Haas Erbrecht in Europa Herausgegeben von Rechtsanwalt Dr. Rembert Süß Würzburg Prof Dr. Ulrich Haas Mainz zerb verlag Inhaltsübersicht 1 Internationales Erbrecht 1 A. Allgemeine Fragen des Internationalen
MehrBGB 1371, 1931; EGBGB Art. 4 Abs. 1, 14 Abs. 1 Nr. 2, 15 Abs. 1
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 31wx053_10 letzte Aktualisierung: 3.12.2010 OLG München, 10.11.2010-31 Wx 053/10 BGB 1371, 1931; EGBGB Art. 4 Abs. 1, 14 Abs. 1 Nr. 2, 15 Abs. 1 Korea: Ehegattenerbrecht
MehrFragen der Anwendung deutschen Seefrachtrechts nach Artikel 6 EGHGB
Symposium 2016 der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht Fragen der Anwendung deutschen Seefrachtrechts nach Artikel 6 EGHGB Dr. Beate Czerwenka, LL.M. (Duke Univ.) Auslöser für Artikel 6 EGHGB Transformation
MehrBetriebsverfassung in globalisierter Wirtschaft
Wolfgang Däubler Betriebsverfassung in globalisierter Wirtschaft Eine Momentaufnahme Juristische Gesomtbibliothek Technische Universität Darmstadt >O Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis
MehrHumboldt-Universität Berlin, Wintersemester 2013/2014. Vorlesung: Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht und Internationales Privatrecht
1 Humboldt-Universität Berlin, Wintersemester 2013/2014 Vorlesung: Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht und Internationales Privatrecht I. Ziel der Vorlesung II. Vorlesungsgliederung Systematische
MehrIPR-Vorlesung Einheiten Die neue EU-ErbVO. Brigitta Lurger
IPR-Vorlesung Einheiten 6 + 7 Die neue EU-ErbVO Brigitta Lurger Einleitung - Anwendungsbereich Praktische Bedeutung der neuen Verordnung große und zunehmende Zahl grenzüberschreitender Erbfälle zunehmende
MehrAuswirkungen auf den beabsichtigten Grundstückskaufvertrag könnten sich aus dem anzuwendenden Güterrecht ergeben.
DNotI Deutsches Notarinstitut Gutachten-Abruf-Dienst Gutachten des Deutschen Notarinstituts Abruf-Nr.: 99357# letzte Aktualisierung: 10. Dezember 2009 EGBGB Art. 14, 15 Türkei: gesetzlicher Güterstand
MehrNachtrag zu 11 Form. Nachtrag zu 11 Form. Außervertragliche Schuldverhältnisse
Nachtrag zu 11 Form Internationales Privatrecht II Wirkungsstatut für Verpflichtungsgeschäft : deutsches Recht, Art. 4 Abs. 1 lit. c) Rom I-VO V K Ortsrecht: italienisches Recht Prof. Dr. Martin Gebauer
MehrDas europäische Internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht für Scheidung und Unterhalt
Leitung: Professor Dr. Ingo Saenger Westfälische Wilhelms-Universität Rechtswissenschaftliche Fakultät Das europäische Internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht für Scheidung und Unterhalt Mit Inkrafttreten
MehrEGBGB Art. 25, 26, 6 Indien: Erbstatut und gesetzliche Erbfolge nach indischem Staatsangehörigen (Religionsgemeinschaft der Jainas) I.
DNotI Deutsches Notarinstitut GUTACHTEN Dokumentnummer: 14263 letzte Aktualisierung/Rechtsstand: 26.3.2007 letzte Sichtung: 23.08.2011 EGBGB Art. 25, 26, 6 Indien: Erbstatut und gesetzliche Erbfolge nach
MehrVorlesung Europäisches Binnenmarktrecht
Vorlesung Europäisches Binnenmarktrecht Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) Sommersemester 2016 1 Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 1 Exkurs: Binnenmarktfinale Rechtsangleichung
MehrEGBGB Art. 15; GBO 33 Kasachstan: Ehegüterrecht, Erwerb einer Immobilie in Deutschland zu Alleineigentum eines kasachischen Ehegatten. I.
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstituts Dokumentnummer: 14301# letzte Aktualisierung: 15. Januar 2008 EGBGB Art. 15; GBO 33 Kasachstan: Ehegüterrecht, Erwerb
MehrProf. Dr. Claudia Ossola-Haring. Steuerbelastungsvergleiche verschiedener Rechtsformen. Kompaktwissen für Berater. Steuerlasten im Vergleich
Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring Steuerlasten im Vergleich Steuerbelastungsvergleiche verschiedener Rechtsformen Kompaktwissen für Berater Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring Steuerlasten im Vergleich Steuerbelastungsvergleiche
MehrUSA/New York; gesetzliche Vertretung einer Minderjährigen; vormundschaftsgerichtliche Genehmigung u. ä.; rechtsgeschäftliche Vollmacht
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 1468 letzte Aktualisierung: 08. März 2001 USA/New York; gesetzliche Vertretung einer Minderjährigen; vormundschaftsgerichtliche Genehmigung u. ä.; rechtsgeschäftliche
MehrDNotI Deutsches Notarinstitut
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1430# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 EGBGB Art. 14 ff. Ungarn, Scheidungsfolgenvereinbarung, Erb-
MehrRom III-VO 5. (ABl. Nr. L 343 S. 10) Celex-Nr R 1259
Rom III-VO 5 5. Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20. Dezember 2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes
MehrErbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich sinnvoll meinen letzten Willen?
Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich sinnvoll meinen letzten Willen? Notar Dr. Jens Fleischhauer Übersicht Nachlassplanung und Testamentsgestaltung: Ziele und Wünsche Rechtliche Rahmenbedingungen:
MehrSeminar. Rom II Kollisionsrecht und materielles Recht im Vergleich
Prof. Dr. G. Hohloch Institut für ausländisches und internationales Privatrecht/Universität Freiburg RiaOLG Stuttgart Seminar WS 2009/10 (SPB 6) Rom II Kollisionsrecht und materielles Recht im Vergleich
MehrAmtsblatt der Europäischen Union L 201/107
27.7.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 201/107 VERORDNUNG (EU) Nr. 650/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung
MehrGrundkurs BGB I Prof. Dr. Burkhard Hess WS 2011/2012. Zeit: Montag - Mittwoch, 9 st-11 Uhr Ort: Neue Universität HS 13
Grundkurs BGB I Prof. Dr. Burkhard Hess WS 2011/2012 Zeit: Montag - Mittwoch, 9 st-11 Uhr Ort: Neue Universität HS 13 A. Der Aufbau des BGB I. Überblick Allgemeiner Teil 1-240 Schuldrecht 241-853 Sachenrecht
MehrAufbau einer IPR-/IZPR-Klausur
A. Internationale Zuständigkeit I. EuGVO 1. Anwendbarkeit der EuGVO 2. Zuständigkeitsordnung eröffnet? 3. Maßgeblicher Gerichtsstand II. Staatsvertragliche Regelungen III. Autonomes Recht 1. Ausdrückliche
MehrErbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich meinen letzten Willen?
Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich meinen letzten Willen? Notar Dr. Jens Fleischhauer Übersicht Nachlassplanung und Testamentsgestaltung: Ziele und Wünsche Rechtliche Rahmenbedingungen:
MehrBGB 1943, 1944, 1822 Nr. 1, 1643 Erbschaftsausschlagung durch minderjährigen Erben mit Wohnsitz in Italien nach deutschem Erblasser. I.
DNotI Deutsches Notarinstitut GUTACHTEN Dokumentnummer: 12131 letzte Aktualisierung: 13.04.2006 BGB 1943, 1944, 1822 Nr. 1, 1643 Erbschaftsausschlagung durch minderjährigen Erben mit Wohnsitz in Italien
MehrAuswirkungen der EU-Erbrechtsreform auf die Beratungspraxis
Auswirkungen der EU-Erbrechtsreform auf die Beratungspraxis Familien mit respektablem Vermögen haben meist mehrere grenzüberschreitende Bezüge. Seien es die Ferienwohnung, unterschiedliche Aufenthaltsorte
MehrInternationales Erbrecht Italien
Internationales Erbrecht Italien von Hans-Peter Schömmer, Dr. Jürgen Reiß 2., neu bearbeitete Auflage Internationales Erbrecht Italien Schömmer / Reiß wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung:
MehrInternationales Erbrecht Frankreich
Internationales Erbrecht Frankreich von Hans-Peter Schömmer, Dr. Thomas Steinhauer, Ralph Haydu 1. Auflage Internationales Erbrecht Frankreich Schömmer / Steinhauer / Haydu schnell und portofrei erhältlich
MehrIrene von der Heyde. Das deutsche und italienische internationale Kindschaftsrecht im Rechtsvergleich PETER LANG. Favor filii oder favor filiationis?
Irene von der Heyde Das deutsche und italienische internationale Kindschaftsrecht im Rechtsvergleich Favor filii oder favor filiationis? PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften INHALTSVERZEICHNIS
MehrIPR Allgemeiner Teil
IPR Allgemeiner Teil Prof. Dr. Jan von Hein WS 2012/2013 Lösung Fall 3: libanesische Scheidung Frage 2: Wahl französischen Rechts? Fraglich ist, ob auch Art. 5 I lit. c Rom III-VO eine effektive Staatsangehörigkeit
MehrInternationales Erbrecht. Inhaltsverzeichnis
XII Inhaltsverzeichnis A.EINLEITUNG 1 I. Zivilrecht 1 1) Materielles Recht 1 a) Erbrechtliche Grundprinzipien 2 b) Gesetzliche Erbfolge 3 aa) Verwandte 3 bb) Ehegatte 3 c) Gewillkürte Erbfolge 4 aa) Form
MehrDoppelte Haushaltsführung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Doppelte Haushaltsführung Kennen Sie die abzugsfähigen Kosten? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Doppelte Haushaltsführung: Grundzüge
MehrVertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 5 Ehescheidung
Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 5 Ehescheidung Vorbemerkungen 27.6.2016: Vortrag zur Praxis der internationalen Kinderrückführung Bundesamt für Justiz Probeklausur:
MehrStärkung der öffentlichen Urkunde im Europäischen I. Rechtsraum
Stärkung der öffentlichen Urkunde im Europäischen I Rechtsraum Dr. Georg Haibach Europäische Kommission, GD JUSTIZ Referat A1 Ziviljustiz 25. April 2014 Grenzüberschreitende persönliche und wirtschaftliche
MehrL 343/10 Amtsblatt der Europäischen Union
L 343/10 Amtsblatt der Europäischen Union 29.12.2010 VERORDNUNG (EU) Nr. 1259/2010 DES RATES vom 20. Dezember 2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung
MehrSICHER IN DIE NÄCHSTE GENERATION. Die oberösterreichischen Rechtsanwälte
SICHER IN DIE NÄCHSTE GENERATION INHALT REFORM DES ERBRECHTS IN ÖSTERREICH Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 (= ErbRÄG) Tritt grundsätzlich am 01.01.2017 in Kraft EU-Erbrechtsverordnung 2012 (= EU ErbVO)
MehrModul: Nachlassplanung Internationales Erbrecht
Modul: Nachlassplanung Internationales Erbrecht FS 2012, M.I.L. (Lund) Lehrstuhl für Privatrecht Universität Zürich Literatur und Materialien 1. Schnyder Anton K., Liatowitsch Manuel, Internationales Privat-
MehrIPR Allgemeiner Teil
IPR Allgemeiner Teil Prof. Dr. Jan von Hein WS 2012/2013 I. Anwendbares Recht Nach Art. 10 I EGBGB unterliegt der Name einer Person dem Recht des Staates, dem sie angehört. Das Personalstatut und damit
MehrEGBGB Art. 26 USA: Beurkundung eines gemeinschaftlichen Testaments mit einem US-amerikanischen Ehemann; Auswirkungen der EUErbVO
DNotI Deutsches Notarinstitut Gutachten-Abruf-Dienst Gutachten des Deutschen Notarinstituts Abruf-Nr.: 133722 letzte Aktualisierung: 9. April 2014 EGBGB Art. 26 USA: Beurkundung eines gemeinschaftlichen
MehrDie neue EuGVO sowie die zukünftige Verordnung über die vorläufige Kontenpfändung
Die neue EuGVO sowie die zukünftige Verordnung über die vorläufige Kontenpfändung 25. März 2014 1968 1971 1978 1988 2000 2005 2007 2012 DVIS Aktuelle Entwicklungen im Seerecht: Europ. ZPR (Zarth) 25. März
MehrIPR Allgemeiner Teil Prof. Dr. Jan von Hein WS 2012/2013 Anwendbares Erbrecht: Art. 25 I, 5 II EGBGB schwedisches Recht Schwedisches IPR knüpft entsprechend an, also keine Rückverweisung. Nach schwedischem
MehrDIE EUROPÄISCHE ERBRECHTSVERORDNUNG - Eine Neuregelung mit weitreichenden Folgen -
DIE EUROPÄISCHE ERBRECHTSVERORDNUNG - Eine Neuregelung mit weitreichenden Folgen - Die Europäische Erbrechtsverordnung - mit vollem Namen: Die Europäische Verordnung zum internationalen Erb- und Erbverfahrensrecht
MehrLEGAL FLASH I GERMAN DESK
LEGAL FLASH I GERMAN DESK 31. JULI 2015 GRENZÜBERSCHREITENDE ERBSCHAFTEN IN DER EUROPÄISCHEN UNION: RECHTSWAHL UND GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR IN SPANIEN ANSÄSSIGE AUSLÄNDER VERORDNUNG (EU) NR. 650/2012
MehrEGBGB Art. 14, 15, 17, 18, 25, 26 Ukraine: Ehevertrag und Pflichtteilsverzicht; Vollstreckung ukrainischer Urteile in Deutschland
DNotI Deutsches Notarinstitut GUTACHTEN Dokumentnummer: 14239 letzte Aktualisierung: 21.04.2006 EGBGB Art. 14, 15, 17, 18, 25, 26 Ukraine: Ehevertrag und Pflichtteilsverzicht; Vollstreckung ukrainischer
Mehr1 Fallbearbeitung mit Auslandsbezug: Einführung
Fallbearbeitung mit Auslandsbezug: Einführung Inhalt Rdn. Inhalt Rdn. A. Vorbemerkung... B. Verfahrensrechtliches Kollisionsrecht die internationale Zuständigkeit... 6 A. Vorbemerkung Zunehmend weisen
MehrI. Sachverhalt. II. Fragen. 1. Welches Gericht wäre für die Ehescheidung zuständig? 3. Welches Recht wäre für die Unterhaltsberechnung anwendbar?
DNotI Deutsches Notarinstitut GUTACHTEN Dokumentnummer: 14279 letzte Aktualisierung: 11.5.2007 EGBGB Art. 14, 15, 17, 18 Chile: Ehescheidung eines deutsch-chilenischen Ehepaares (zuständiges Gericht, Güterstand,
MehrBrüssel IIa - Rom III
Gelbe Erläuterungsbücher Brüssel IIa - Rom III von Prof. Dr. Christoph Althammer, PD Dr. Stefan Arnold, Dr. Veronika Gärnter, Prof. Dr. Helge Großerichter, Dr. Claudia Mayer, Dr. Daniel Schäuble, Dr. Madeleine
MehrEuropäische Erbrechtsverordnung Was Europas neues Erbrecht für Private Banker bedeutet
Europäische Erbrechtsverordnung Was Europas neues Erbrecht für Private Banker bedeutet Bis zum 17. August 2015 setzt die EU mit Ausnahme Großbritanniens, Irlands und Dänemarks die Europäische Erbrechtsverordnung
MehrJörg Nestler. Die Putativehe im französischen Kollisionsrecht
Jörg Nestler Die Putativehe im französischen Kollisionsrecht Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen
MehrInhaltsverzeichnis. I. Die Haftung des Vollstreckungsgläubigers bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
Inhaltsverzeichnis i 1 Einleitung 13 I. Die Haftung des Vollstreckungsgläubigers bei grenzüberschreitenden Sachverhalten 13 II. Gang der Untersuchung 16 i 2 Die Haftung des Vollstreckungsgläubigers aus
MehrBrüssel IIa Rom III. Kommentar zu den Verordnungen (EG) 2201/2003 und (EU) 1259/2010. Prof. Dr. Christoph Althammer.
Brüssel IIa Rom III Kommentar zu den Verordnungen (EG) 2201/2003 und (EU) 1259/2010 Herausgegeben von Prof. Dr. Christoph Althammer bearbeitet von Christoph Althammer, Stefan Arnold, Veronika Gärtner,
MehrRechtsformwahl der Freien Berufe
Prof. Dr. Volker Römermann, Dr. Achim Zimmermann Rechtsformwahl der Freien Berufe Gesetzliche Bedingungen, Vor- und Nachteile TeleLex, ein Gemeinschaftsunternehmen von DATEV eg und Verlag Dr. Otto Schmidt
MehrDNotI. Dokumentnummer: 20w437_11 letzte Aktualisierung: 23.5.2013. OLG Frankfurt, 28.2.2013-20 W 437/11. EGBGB Artt. 25, 26
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 20w437_11 letzte Aktualisierung: 23.5.2013 OLG Frankfurt, 28.2.2013-20 W 437/11 EGBGB Artt. 25, 26 Wahl deutschen Erbrechts durch italienische Staatsangehörige
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! Die praktischen Konsequenzen der EU-Erbrechtsverordnung Die praktischen Konsequenzen der EU-Erbrechtsverordnung Wesentlicher Inhalt der EU-Erbrechtsverordnung Domizilprinzip: Anknüpfung
MehrRepublik Österreich BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ
Republik Österreich BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ Erlass vom 30. März 2012 zur Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20. Dezember 2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich
MehrNr. 1: Einführung zum Internationalen Zivilverfahrensrecht
Lehrstuhl Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht Univ.-Prof. Dr. M. Andrae Europäisches und Internationales Zivilverfahrensrecht Stand: 04/2010 Nr. 1: Einführung zum Internationalen
MehrVorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 21.12.2011 KOM(2011) 909 endgültig 2011/0444 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die im Interesse der Europäischen Union abgegebene Einverständniserklärung
MehrInternationales Zivilprozessrecht
Internationales Zivilprozessrecht Gliederung Erster Teil: Internationales Zivilprozessrecht A. Grundlagenteil I. Gerichtsbarkeit II. Internationale Zuständigkeit III. Gerichtsstandsvereinbarungen IV. Streitgegenstandsbezogene
MehrWissenschaftlich begründetes KURZGUTACHTEN
Deubner Verlag GmbH & Co. KG Wissenschaftlich begründetes KURZGUTACHTEN zur rechtlichen Problematik internationales Familienrecht - u.a. anwendbares Recht für geltend gemachte Ansprüche erstellt im Auftrag
MehrRechtsfallen für Erben
Rechtsfallen für Erben Rechtsanwälte Vaihinger & Kollegen Villingen-Schwenningen 28.04.2016 Folie 1 Inhalt 1. Tod am Kap Formentor auf Mallorca oder die EU- ErbVO lässt grüßen Vergleich Erbvertrag/gemeinschaftliches
MehrDie neue europäische Erbrechtsverordnung ein Überblick. A. Problemstellung
Die neue europäische Erbrechtsverordnung ein Überblick Peter W. Vollmer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Bau- und Architekturrecht in Mainz, Lehrbeauftragter Hochschule Fresenius, University
Mehr