Informationsvermittlung und -verteilung im Rahmen der Kreditvergabe zur Finanzierung von Existenzgründungen

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1 Informationsvermittlung und -verteilung im Rahmen der Kreditvergabe zur Finanzierung von Existenzgründungen Christine Krämer, Alois, Heißenhuber, Ulrich Bodmer (Freising-Weihenstephan) Einleitung Die Vermittlung von Informationen spielt im Zusammenhang mit der Vergabe von Krediten eine zentrale Rolle. Folgt man der Argumentation der neuen Institutionenökonomie, so sind die Informationen zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer nicht symmetrisch verteilt (Pratt & Zeckhauser 1985, S. 3; Arrow 1985, S. 37; Stiglitz & Weiss 1986, S. 101). Meist wird in theoretischen Abhandlungen davon ausgegangen, dass der Kreditnehmer über mehr Informationen als der Kreditgeber verfügt (Neus 1991, S. 13; Stiglitz & Weiss 1986, S. 103; Winker 1993, S.1; Niederöcker 2002, S. 89). Dies muss jedoch nicht in Bezug auf alle Informationsbereiche zutreffend sein. So kann unter Umständen der Kreditgeber die Möglichkeiten der Finanzierung, d.h. z.b. die zur Verfügung stehenden staatlichen Förderprogramme, die Konditionen und daraus folgend die Kapitalkosten, besser einschätzen als der Kreditnehmer. In der vorliegenden Untersuchung wird jedoch vom Standardfall ausgegangen, dass der Kreditnehmer im Vergleich zum Kreditgeber mehr Informationen besitzt. Im Fall der Existenzgründung besteht ein besonders starkes Ungleichgewicht in der Verteilung der Informationen, da Existenzgründer nicht über vergangenheitsbezogene Daten bezüglich ihres Unternehmens verfügen, sondern höchstens Planzahlen für die Zukunft vorweisen können (Schulz 2000, S. 12; Nathusius 2001, S. 185; Niederöcker 2002, S. 89). Die asymmetrische Verteilung der Informationen zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer kann zum einen vor Vertragsabschluss, zum andern nach Vertragsabschluss auftreten (Niederöcker 2002; Schmidt & Terberger 1997, S. 388; Göbel 2002, S. 100; Richter & Furubotn 2003, S. 196). Existiert Informationsasymmetrie vor Vertragsabschluss, so kann dies dazu führen, dass der Kreditgeber nicht in der Lage ist, Kreditnehmer mit Projekten guter Qualität von Kreditnehmern schlechter Qualität zu unterscheiden (Schulz 2000, S. 64). Der Kreditgeber wird daher allen Kreditnehmern die gleichen Kreditkonditionen anbieten. Diese werden von Kreditnehmern mit Projekten schlechter Qualität akzeptiert, während Kreditnehmer mit Projekten guter Qualität unter diesen Umständen keinen Kredit aufnehmen 1

2 (Adverse Selection) (Neus 1995, S. 28). Tritt hingegen Informationsasymmetrie nach Vertragsabschluss auf, so ist es dem Kreditgeber nicht möglich die Aktionen des Kreditnehmers zu beobachten. Der Kreditnehmer ist dann unter Umständen in der Lage, z.b. das Risiko des Investitionsprojektes zu erhöhen und dieses Risiko auf den Kreditgeber abzuwälzen (Moral Hazard) (Hartmann-Wendels 1990, S. 242). Da eine asymmetrische Verteilung der Informationen nach Vertragsabschluss in der Regel nur schwer ersichtlich ist, beschränkte sich die Betrachtung von Informationsasymmetrie in der vorliegenden Untersuchung auf Informationsasymmetrien vor Vertragsabschluss. Betrachtet wird die Vermittlung und Verteilung von Informationen zwischen Existenzgründern (Kreditnehmern) und Banken (Kreditgebern). Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, empirisch zu ermitteln, wie vollständig und wahrheitsgemäß die Informationen, die von den Kreditnehmern an die Kreditgeber weiter gegeben werden, aus Sicht der Existenzgründer und Banken sind. Weiterhin wird erläutert, ob die Verteilung der Informationen als asymmetrisch wahrgenommen wird. Nachfolgend wird zunächst die Methode der vorliegenden Untersuchung vorgestellt, bevor die befragten Banken und Existenzgründer kurz charakterisiert werden. Anschließend wird auf die Vermittlung von Informationen zwischen Existenzgründern und Banken eingegangen. Die Informationen werden jeweils von Seiten der Banken sowie von Seiten der Existenzgründer beurteilt. Weiterhin wird dargestellt, über wie viele Informationen Banken und Existenzgründer aus ihrer Sicht verfügen. Abschließend werden einige Schlussfolgerungen aus den vorgestellten Befragungsergebnissen gezogen und Fragestellungen für weitere Analysen aufgeworfen. Methode der Untersuchung Bei der Methode der Datenerhebung der vorliegenden Untersuchung handelt es sich um schriftliche Befragungen anhand zweier vollstandardisierter Fragebogen, die im Herbst 2002 bei Banken und Existenzgründern durchgeführt wurden. Gegenstand der Erhebungen war es, einen Einblick in die Relevanz einiger Aspekte der neuen Institutionenökonomie insbesondere der asymmetrischen Informationsverteilung zwischen Existenzgründern und Banken zu bekommen. Befragt wurden Banken und Existenzgründer in Ober- und Niederbayern (Postleitzahlenbereich ), Oberfranken (Postleitzahlenbereich ) und Mecklenburg-Vorpommern (ohne Küste) (Postleitzahlenbereich ). Des weiteren wurden einige Existenzgründer im Fränkischen Seenland (Postleitzahlenbereich ) und einige Banken im Gebiet der Westdeutschen Genossenschafsbank 2

3 (Postleitzahlenbereich ) befragt. Die Auswahl der angeschriebenen Existenzgründer erfolgte aufgrund des Gründungsjahres des Unternehmens (Gründungsjahre 1999, 2000, 2001, 2002). Bei der Befragung der Banken handelt es sich annähernd um eine Totalerhebung in den vorgestellten Gebieten. Insgesamt wurden 304 Fragebogen von Existenzgründern und 204 Fragebogen von Banken ausgefüllt zurückgesandt. Dies entspricht einer Rücklaufquote von 16 % bzw. 12 %. Die Rücklaufquote entspricht damit den Erwartungen einer solchen Befragung (keine Vorankündigung, keine Erinnerung) (Diekmann 1999, S. 441; Friedrichs 1990, S. 241) Nachfolgend werden einige Ergebnisse der Befragungen vorgestellt. Die Charakteristika der befragten Banken sowie auch die Charakteristika der befragten Existenzgründer werden kurz vorgestellt. Charakteristika der befragten Banken (Bankangestellten) Banken lassen sich zum einen durch Merkmale wie Typ der Bank, Gesamtkreditvolumen im Jahr 2001, Kreditvolumen für Existenzgründerkredite im Jahr 2001 beschreiben, zum anderen können die Mitarbeiter der Banken, die den Fragebogen ausfüllten, durch ihre Position innerhalb der Bank, den Zeitraum, die der Mitarbeiter diese Position bekleidet und den Zeitraum, die der Mitarbeiter mit der Vergabe von Krediten betraut ist, charakterisiert werden. 80 % der von Banken zurückgesandten Fragebogen stammen von Genossenschaftsbanken. Des weiteren wurden 11 % der Fragebogen von öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten, 8 % von Privatbanken und 1 % von Kreditbanken ausgefüllt. Die Rücklaufquote liegt damit bei Genossenschaftsbanken (23 %) und Privatbanken (32 %) sehr hoch. Der hohe Rücklauf der Genossenschaftsbanken erklärt sich dadurch, dass den Fragebögen, die an Genossenschaftsbanken geschickt wurden, ein Anschreiben der Akademie Deutscher Genossenschaften bzw. der Westdeutschen Genossenschaftszentralbank mit der Bitte um Unterstützung der Befragung beilag. Nicht erklärbar erscheint die hohe Rücklaufquote der Privatbanken im Vergleich zum Rücklauf der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute (4 %) und der Kreditbanken (7 %). Im gesamten Rücklauf sind somit Genossenschaftsbanken vor allem im Vergleich zu öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten überrepräsentiert (vergleiche Anzahl der Bankstellen der unterschiedlichen Banktypen ( sub_01_markt/ban_0502.asp?channel=164710&cm=0, )). 3

4 Das durchschnittliche Gesamtkreditvolumen der befragten Banken lag 2001 bei 1.566,0 Mio.. Es zeigt sich jedoch, dass 50 % der befragten Banken ein Gesamtkreditvolumen von maximal 145,1 Mio. aufwiesen. Das Kreditvolumen zur Finanzierung von Existenzgründungen betrug 2001 durchschnittlich 3,5 Mio.. Der Median liegt bei 1,0 Mio.. Zwischen der Höhe des Gesamtkreditvolumens und der Höhe des Kreditvolumens für Existenzgründerkredite lässt sich kein Zusammenhang nachweisen (Rangkorrelation nach Spearman, da Daten nicht normalverteilt). Bei den Bankangestellten, die die Fragebögen ausgefüllt hatten, handelt es sich um Führungskräfte (51,1 %), Kundenbetreuer (33,7 %), Vorstände (13,7 %) und sonstige Angestellte (1,6 %). Durchschnittlich arbeiten die Befragten seit 9,6 Jahren in der entsprechenden Position und sind seit 14,7 Jahren mit der Kreditvergabe betraut. Sofern im folgenden Angaben von Seiten der Banken betrachtet werden, finden nur die Antworten derjenigen Banken Beachtung, die im allgemeinen Existenzgründungen finanzieren. Dabei handelt es sich um 94 % der befragten Banken. Die Banken, die keine Existenzgründungen finanzieren, nannten als Gründe die Spezialisierung der Bank auf andere Bereiche der Finanzdienstleistung und die Tatsache, dass keine Anfragen von Existenzgründern eingehen. Auch das hohe Risiko von Existenzgründungen wurde als Ursache dafür genannt, diese nicht zu finanzieren. Charakteristika der befragten Existenzgründer Die Existenzgründer lassen sich zum einen durch Eigenschaften des gegründeten Unternehmens zum anderen durch Merkmale der Person des Existenzgründers beschreiben. Merkmale des gegründeten Unternehmens sind u.a. das Jahr der Gründung, die Erwerbs- und Rechtsform sowie der Wirtschaftsbereich. Die Person des Existenzgründers kann z.b. durch sein Alter zum Zeitpunkt der Gründung, seine Ausbildung und Branchenerfahrung und sein Geschlecht charakterisiert werden. Die meisten der befragten Unternehmen wurden im Jahr 2001 gegründet (29,8 %). 17,8 % der Unternehmen wurden vor 1999 gegründet (entgegen der Festlegung der Stichprobe auf die Gründungsjahre ). Am häufigsten (92,3 % der Unternehmen) werden Unternehmen als Vollerwerbsbetrieb gegründet. Gründungen in Form von Nebenerwerbsbetrieben bzw. Teilzeitselbstständigkeiten spielen nur eine untergeordnete Rolle (7,7 % der Unternehmen). Die häufigste Rechtsform der 4

5 Existenzgründungen ist die eines Einzelunternehmens (67,3 %). 24,2 % der Unternehmen werden als GmbH gegründete. Des weiteren erfolgt die Gründung einiger Unternehmen als GbR (6,1 %) oder KG bzw. OHG (2,4 %). Meist ist an der Unternehmensgründung nur eine Einzelperson beteiligt (71,0 %). Handelt es sich um Gründungen durch mehr als eine Person, so schwankt die Anzahl der Partner zwischen zwei und sechs. Der Großteil der Existenzgründungen wird dem Wirtschaftsbereich der Dienstleistungen (32,2 %) zugeordnet. Des weiteren entstehen Unternehmen vorwiegend im Bereich des Handwerks/Industrie/Produktion (17,7 %) und des Handels (17,0 %). Das Haushaltseinkommen von 47 % der Existenzgründer wird ausschließlich mit dem gegründeten Unternehmen erwirtschaftet. 53 % der Haushalte verfügen jedoch über weitere Einkommensquellen. Bei diesen Haushalten wird durchschnittlich 50 % des gesamten Haushalteinkommens mit Hilfe des gegründeten Unternehmens erzielt. Ein Zusammenhang zwischen dem umsatzstärksten Wirtschaftsbereich und dem prozentualen Anteil des durch die Existenzgründung erwirtschafteten Einkommens am gesamten Haushaltseinkommen lässt sich nicht feststellen (univariater Varianztest). Nachdem die Unternehmen beschrieben worden sind, sollen nun noch einige Charakteristika der Existenzgründer vorgestellt werden. Meist handelt es sich bei den Existenzgründern um Männer (77,7 %). Nur 22,3 % der Unternehmen werden von Frauen gegründet. Zum Zeitpunkt der Gründung waren die Gründer im Schnitt 38,4 % Jahre alt, wobei das Alter zwischen 18 und 62 Jahren schwankt. 91,1 % der Gründer haben Berufserfahrung und 80,9 % können Branchenerfahrung vorweisen. 26,1 % der Gründer waren früher schon einmal selbstständig. Die meisten Gründer (52,8 %) schlossen die Schule mit den Abitur oder der Fachhochschulreife ab. 32,8 % der Existenzgründer beendeten die Schule mit der Mittleren Reife, die dem Abschluss der Polytechnische Oberschule (POS) entspricht. Einen Hauptschulabschluss besitzen 12,4 % der Gründer. 46,5 % der Existenzgründer geben als höchsten Bildungsabschluss ein beendetes Studium an. Eine Ausbildung zum Meister oder Techniker wurde von 17,4 % der Existenzgründer abgeschlossen und 32,8 % der Gründer verfügen über eine Lehre. 3,3 % der Gründer beendeten bisher keine Ausbildung. 5

6 Im folgenden werde die Kapitalquellen vorgestellt, die zur Finanzierung der Existenzgründung genutzt wurden Kapitalquellen der Existenzgründungsfinanzierung Als Kapitalquelle zur Finanzierung der Existenzgründung wird von 88 % der befragten Gründer Eigenkapital eingesetzt. Unter Eigenkapital werden dabei die einem Unternehmen eigenen Finanzierungsmittel verstanden (Wierichs & Smets 2001, S. 74), die im Gegensatz zu Fremdkapital nicht gegenüber einem Schuldner verzinst und rückgezahlt werden müssen (Wierichs & Smets 2001, S. 95). Für 40 % aller Gründer stellt Eigenkapital die wichtigste Kapitalquelle dar. Bankkredite werden von 37 % der Gründer genutzt, doch spielen diese vergleichsweise selten (17 % der Gründungen) die wichtigste Rolle bei der Finanzierung. Tabelle 1 zeigt statistische Kennwerte bezüglich des eingesetzten Startkapitals einer Existenzgründung. Berücksichtig wurden bei der Berechnung lediglich die Angaben der Existenzgründer, von denen die entsprechende Kapitalquelle genutzt wurde. Das Startkapital besteht durchschnittlich zu 61 % aus Eigenkapital. Das eingesetzte Fremdkapital besteht bei 71 % der Gründungen ausschließlich aus Bankkrediten. Tabelle 1: Angaben zum Kapital der Gründungsfinanzierung (in ) Startkapital Eigenkapital Bankkredit Fremdkapital Mittelwert %-Perzentile %-Perzentile %-Perzentile %-Perzentile %-Perzentile %-Perzentile % der Gründer, die... kein... nutzen 1,0 % 13,4 % 62,5 % 38,7 % max ,6 % 40,1 % 18,4 % 24,3 % mehr als ,3 % 5,9 % 22,4 % 121,3 % mehr als ,1 % 0,0 % 1,0 % 0,7 % Die genutzten Bankkredite werden in 88 % der Fälle von nur einer Bank bereitgestellt. Des weiteren erhalten 11 % der Gründer Kredite von zwei Banken und 1 % der Existenzgründer wird von drei Banken finanziert. Bei der Hälfte der Gründungen wird der Kredit von der Hausbank bereitgestellt. 14,6 % der Gründer hatten vor der Existenzgründung mit der finanzierenden Bank nur selten Kontakt. 35,4 % der Gründer standen vor der Existenzgründung in keinerlei Beziehung zu der finanzierenden Bank. 6

7 Die Gründe, dass ein Teil der Existenzgründern keine Bankkredite nutzte, war das Vorhandensein ausreichenden Eigenkapitals, Aversion gegen Abhängigkeiten gegenüber Banken und die zu hohen Verluste durch die bereitgestellten Sicherheiten bei Insolvenz des Unternehmens (Mehrfachnennungen waren möglich). Außerdem wurde als Motive für die Nicht-Nutzung von Bankkrediten die inkompetente Beratung durch Banken genannt. Im folgenden sollen anhand der Ergebnisse der Befragungen Aussagen bezüglich der Informationsvermittlung und der Informationsverteilung zwischen Existenzgründern und Banken gemacht werden. Die aufgrund der Annahmen der neuen Institutionenökonomie aufgestellte Hypothese lautet dabei, Existenzgründer verfügen über mehr Informationen als Banken. Trotz der Plausibilität der Annahme asymmetrischer Informationsverteilung erweist es sich als äußerst schwierig, die Existenz von Informationsasymmetrie zu belegen. So kann nur bei genauer Einsicht in das Projekt des Existenzgründers, die exakte Kenntnis über seine fachlichen und unternehmerischen Fähigkeiten und unter Beisein bei den Kreditverhandlungen beurteilt werden, ob Informationen von Gründern nicht an Banken weitergegeben werden, d.h. dass sich keine symmetrische Verteilung der Informationen einstellt. Die empirischen Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung können daher nur einen Anhaltspunkt bezüglich der Wahrnehmung der asymmetrischen Informationsverteilung aus Sicht der Existenzgründer und Banken liefern. Informationsvermittlung zwischen Banken und Existenzgründern Um einen detaillierten Einblick in die Vermittlung von Informationen von Seiten der Existenzgründer an Banken zu bekommen, wird im folgenden zuerst dargestellt, welche Unterlagen von den Existenzgründern bereitgestellt werden müssen und wie diese von den Banken beurteilt werden. Des weiteren werden die Unterlagen durch Adjektive wie realistisch, vollständig, beschönigt und glaubwürdig sowohl durch Existenzgründer als auch durch Banken charakterisiert. Aus den Ergebnissen der Befragungen geht hervor, dass Banken von den Existenzgründern in erster Linie Nachweise über die Existenz von Sicherheiten sowie Angaben bezüglich der Umsatzplanung und des unternehmerischen Konzeptes verlangen (siehe Abbildung 1). 1,9 % der Gründer geben an, dass keinerlei Unterlagen von ihnen gefordert wurden. 7

8 Abbildung 1: Informationen, die im Rahmen einer Kreditwürdigkeitsprüfung von Existenzgründern gefordert werden Ein Zusammenhang zwischen dem Typ der finanzierenden Bank und der Art der geforderten Unterlagen lässt sich nicht nachweisen. Es lässt sich dagegen feststellen, dass sich die von den Banken angeforderten Unterlagen entsprechend einiger Eigenschaften der Existenzgründer unterscheiden. So wird von Existenzgründern, die ein Unternehmen übernehmen (von Familienangehörigen bzw. Nicht-Familienangehörigen) im Gegensatz zu Neueinrichtern seltener (1) ein unternehmerisches Konzept gefordert (siehe Tabelle 2). Zusätzlich kann zwischen Unternehmensübernahmen von Familienangehörigen und Nicht- Familienangehörigen unterschieden werden. Bei Übernahmen von Familienangehörigen wird seltener ein unternehmerisches Konzept angefordert als bei Übernahmen von Nicht- Familienangehörigen. Dies erscheint einsichtig, da bei Übernahme eines existierenden Unternehmens bereits ein erprobtes unternehmerisches Konzept vorhanden ist, das für die Bank leicht einsichtig ist. Des weiteren nimmt mit steigendem Anteil des Eigenkapitals am gesamten Startkapital die Häufigkeit der Forderung von Berichten externer Berater ab (2), während mit steigendem Volumen des Bankkredites diese Art der Unterlagen häufiger (3) vorzulegen sind. Die Ursache kann in der risikomindernden Wirkung des Eigenkapitals (Neus 1991) gesehen werden: Schätzt die Bank ihr Risiko vergleichsweise hoch ein, werden Berichte externer Berater häufiger gefordert als bei geringem Risiko durch das Gründungsvorhaben. Ein Zusammenhang ergibt sich auch zwischen der Branchenerfahrung des Existenzgründers und dem Erarbeiten eines Finanzierungsplanes (Agents mit 8

9 Branchenerfahrung müssen seltener ein Finanzierungsplan erstellen als solche ohne Branchenerfahrung) (4). Es lässt sich weiterhin feststellen, dass je ländlicher der Standort des Unternehmens geprägt ist, desto seltener werden Liquiditätsplanungen (5) sowie Marketing und Vertriebsplanungen (6) gefordert. Insgesamt werden in ländlich geprägten Gegenden weniger Informationen gefordert als in urbanen Räumen (7). Tabelle 2: Korrelationskoeffizienten bezüglich der Forderung nach Informationen und Eigenschaften des Gründers bzw. des Gründungsvorhabens Geforderte Information r p (1) Unternehmensübernahme von Familienangehörigen Unternehmerisches Konzept 0,324 0,000 V Unternehmensübernahmen von Nicht- Familienangehörigen - Unternehmensneugründung (2) Anteil Eigenkapital an Startkapital Berichte von externen Beratern -0,349 0,000 S (3) Höhe Bankkredit Berichte von externen Beratern 0,227 0,012 S (4) Branchenerfahrung Finanzierungsplan -0,208 0,009 S (5) Ländlichkeit des Standort Liquiditätsplanung -0,303 0,000 S (6) Ländlichkeit des Standort Marketing- und Vertriebsplanung -0,235 0,006 S (7) Ländlichkeit des Standort Anzahl der bereitgestellten -0,211 0,013 S S= Rangkorrelation nach Spearman V= Cramers V Informationen Befragt nach einigen Qualitätskriterien der von Existenzgründern eingereichten Unterlagen beurteilt die Mehrzahl der Banken sowohl den Inhalt als auch die Form der Unterlagen als annehmbar (siehe Abbildung 3). Der Inhalt wird im Durchschnitt etwas schlechter bewertet als die Form der Unterlagen. 9

10 Abbildung 2: Bewertung der von Existenzgründern eingereichten Unterlagen Die Bewertung der Unterlagen unterscheidet sich zwischen den Bankentypen nicht. Ebenso ist kein Zusammenhang zwischen der Zeit, die Bankangestellten mit der Kreditvergabe betraut sind, und der Beurteilung der Unterlagen zu erkennen. Als nächstes ist zu klären, welche Eigenschaften den geforderten und von Existenzgründern bereitgestellten Unterlagen sowohl von Banken als auch von Existenzgründern zugewiesen werden. Zur Beantwortung dieser Fragestellung wurde im Fragebogen eine 5-stufige Likertskala (-2 bis +2) verwendet. Es lässt sich feststellen, dass die Unterlagen von Seiten der Banken im Durchschnitt als leicht unrealistisch (- 0,5), unvollständig (- 0,5) und beschönigt (- 0,6) bewertet werden. Bezüglich der Glaubwürdigkeit der Unterlagen konnte sich der Großteil der Banken nicht zwischen den beiden Extremen glaubwürdig und unglaubwürdig entscheiden. Dies erscheint erstaunlich in Anbetracht der Tatsache, dass den von Existenzgründern eingereichten Unterlagen tendenziell leicht negative Eigenschaften zugeordnet werden. Im Gegensatz dazu bewerten die Gründer die von ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen als tendenziell realistisch (+0,95), vollständig (+0,98) und glaubwürdig (-1,09). Unentschieden waren die Existenzgründer im Schnitt (-0,31) bezüglich der Eigenschaften unbeschönigt - beschönigt. Die Abbildungen 4 bis 7 zeigen grafisch die Unterschiede in der Bewertung der Unterlagen durch Banken und Existenzgründern. 10

11 Abbildung 3: Bewertung der Unterlagen durch Banken (B) und Existenzgründer (EG) in Bezug auf den Realitätsgehalt Abbildung 4: Bewertung der Unterlagen durch Banken (B) und Existenzgründer (EG) in Bezug auf die Vollständigkeit 11

12 Abbildung 5: Bewertung der Unterlagen durch Banken (B) und Existenzgründer (EG) in Bezug auf den Wahrheitsgehalt Abbildung 6: Bewertung der Unterlagen durch Banken (B) und Existenzgründer (EG) in Bezug auf die Glaubwürdigkeit Mit Hilfe des U-Tests nach Mann und Withney (Voraussetzung: Daten nicht normalverteilt, unabhängige Stichproben) kann gezeigt werden, dass sich die Charakterisierungen der Unterlagen zwischen Existenzgründern und Banken für alle dargestellten Merkmale signifikant (***)1 unterscheiden. Banken weisen den Unterlagen demnach negativere 1 p<=0,001=höchst signifikant 12

13 Eigenschaften zu, als dies durch Existenzgründer der Fall ist. Daneben lässt sich feststellen, dass weibliche Gründer im Vergleich zu männlichen die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen tendenziell positiver beurteilen. Werden Unternehmen von mehreren Partnern gegründet, so werden die eingereichten Unterlagen als wahrheitsgemäßer (unbeschönigt) beurteilt, als wenn es sich um Gründungen durch eine Einzelperson handelt. Neben der Beurteilung der von Existenzgründern eingereichten Unterlagen durch Banken und Gründer ist für die Überprüfung der Wahrnehmung von Informationsasymmetrien besonders entscheidend, über wie viele Informationen die Banken und Existenzgründer aus ihrer Sicht verfügen. Informationsverteilung Die Ergebnisse der Befragungen zeigen, dass der überwiegende Anteil der Kreditgeber der Meinung ist, über mehr oder zumindest genauso viele Informationen wie die Existenzgründer bezüglich der Branche, der Eignung des Standortes, der Eignung der Person des Existenzgründers und des zu gründenden Unternehmens zu verfügen (siehe Abbildung 8). Am häufigsten werden Informationsdefizite in Bezug auf das zu gründende Unternehmen (28 % der Banken) und die Person des Existenzgründers (31 % der Banken) wahrgenommen. Wird auf Basis der Annahmen der neuen Institutionenökonomie die Hypothese aufgestellt, dass Bankangestellte der Meinung sind über weniger Informationen in den Bereichen Branche, Standort, Person des Existenzgründers und Unternehmen als die Existenzgründer zu verfügen, so kann diese Hypothese allein anhand der Antworten der Banken aufgrund der Ergebnisse des Chi-Quadrat-Einzeltest mit einer Irrtumswahrscheinlichkeit von mindestens 0,001 % (***) abgelehnt werden. Für keinen der angegebenen Informationsbereiche wird von den Banken signifikant häufiger angegeben, dass sie über weniger Informationen als Gründer verfügen. Wird die durchschnittliche Informationsverteilung über alle Informationsbereiche hinweg betrachtet, so zeigt sich ebenfalls, dass die Hypothese der überdurchschnittlich häufigen Nennungen der Antwort Bank verfügt über weniger Informationen abgelehnt werden muss. 13

14 Abbildung 7: Verteilung der Informationen zwischen Bank und Existenzgründer aus Sicht der Banken Wird die Verfügbarkeit von Informationen aus Sicht der Kreditnehmer betrachtet, sind die Existenzgründer überwiegend der Ansicht mehr Informationen bezüglich der Bereiche Branche, Standort, Person des Existenzgründers und Unternehmen zu besitzen, als die Kreditgeber (siehe Abbildung 8). Lediglich im Hinblick auf die Eignung des Standortes nimmt ein verhältnismäßig großer Teil der Gründer (ca. 40 % der Gründer) an, im Vergleich zu Banken nur über genauso viele oder weniger Informationen zu verfügen. Wird postuliert, dass sich Existenzgründer in der Rolle des Agent befinden, so wäre zu erwarten, dass Existenzgründer häufiger der Ansicht sind über mehr Informationen als die Banken zu verfügen. Diese Hypothese lässt sich für alle genannten Informationsbereiche mit Hilfe des Chi-Quadrat-Einzeltest mit einer Irrtumswahrscheinlichkeit von 0,001 % (***) nicht verwerfen. 14

15 Abbildung 8: Verteilung der Informationen zwischen Bank und Existenzgründer aus Sicht der Gründer Im weiteren werden die Angaben der Existenzgründer mit den Angaben der Banken bezüglich der Informationsverteilung verglichen. Hierfür werden die Daten der beiden Befragungen gemeinsam ausgewertet (im Gegensatz zur Auswertung der Angaben, die getrennt für Existenzgründer und Banken erfolgte (Ergebnisse siehe die Seiten 13 und 14)). Dies geschieht mit Hilfe des U-Tests nach Mann und Withney, da es sich um zwei unabhängige Stichproben mit nicht normalverteilten Daten handelt. Es zeigt sich, dass die Verteilung der Informationen zwischen Banken und Existenzgründern von den Kreditnehmern und den Kreditgebern unterschiedlich bewertet (***) wird. Mit Hilfe eines Chi-Quadrat-Tests lässt sich nachweisen, dass für die Informationsbereiche Branche, Eignung der Person des Gründers und zu gründendes Unternehmen Existenzgründer im Vergleich zu Banken signifikant häufiger annehmen über mehr Informationen zu verfügen. Hingegen geben Banken bezüglich dieser Informationsbereiche signifikant häufiger als Gründer an genauso viel bzw. weniger Informationen zu besitzen. Lediglich in Bezug auf den Informationsbereich Standort unterscheidet sich die Häufigkeit der Nennung mehr Informationen bzw. genauso viele Informationen zwischen Banken und Existenzgründern nicht. Jedoch geben Gründer signifikant seltener (*) an, über weniger Informationen im Vergleich zu den Kreditgebern zu verfügen, wo hingegen Banken signifikant häufiger (*) angeben, weniger Informationen als die Gründer zu besitzen. So lässt sich im Vergleich der Antworten von Existenzgründern und Banken für die Bereiche Branche, Eignung der Person des Gründers und zu gründendes 15

16 Unternehmen die Hypothese bestätigen, dass Gründer der Meinung sind über mehr Informationen als die Banken zu verfügen (***). Wird die Weitergabe von Informationen bezüglich des Risikos der Existenzgründer von Gründern an Banken betrachtet, so ergibt sich, dass ca. 50 % der Kreditgeber annehmen, nicht alle Informationen bezüglich des Risikos eines Gründungsvorhaben zu erhalten. Die Angaben der Existenzgründer diesbezüglich zeigen, dass 22 % der Gründer alle ihnen bekannten Informationen bezüglich des Risikos an Banken weiterleiten, während 24 % der Gründer keinerlei Angaben an die Kreditgeber übermittelten. Dies bedeutet, dass 78 % der Gründer nicht alle Informationen den Banken zur Verfügung stellten. Die Anwendung des U-Tests nach Mann und Withney ergibt, dass die Anzahl der verheimlichten Informationen bezüglich des Risikos von Existenzgründer und Banken unterschiedlich (***) bewertet wird. Im Vergleich zu den Angaben, die von Existenzgründer in Bezug auf die Menge der vermittelten Informationen gemacht werden, sind Banken der Meinung, mehr Informationen hinsichtlich des Risikos nicht zu erhalten. Informationen bezüglich der Projektqualität werden von Seiten der Agents nicht an Principals weitergegeben, da die Forderung zu hoher Sicherheitenstellung (62 % der Gründer) und/oder zu hoher Zinsen (27 % der Gründer) befürchtet wird. Außerdem befürchteten 57 % der Existenzgründer, dass bei Offenlegung aller Angaben zum Risiko des Vorhabens kein Kredit bereitgestellt wird (Mehrfachnennungen möglich). Es lässt sich demnach festhalten, dass es sich bei den Motiven, Risikofaktoren zu verheimlichen, um opportunistische Gründe handelte. Die Existenzgründer sind demnach auf ihren eigenen Vorteil bedacht und nehmen die Schädigung der Banken in Kauf. Nicht nachweisen lässt sich, dass Existenzgründer, die sich von der finanzierenden Bank gut und kompetent beraten fühlen, häufiger Informationen an die Banken weitergeben als dies bei Gründern der Fall ist, die mit der Beratung der Banken nicht zufrieden sind. Diejenigen Kreditnehmer, die gegenüber den Banken Angaben zum Risiko des Gründungsvorhabens machten, sind der Ansicht, das Risiko wird von Banken ohnehin erkannt (57 % der Gründer) und/oder finanzielle Verluste beim Scheitern des Projektes seien nur von den Gründern selbst zu tragen (52 % der Gründer) (Mehrfachnennungen möglich). Einige Existenzgründer geben an, dass die Weitergabe der Risikoinformationen erfolge, weil Banken dadurch die Möglichkeit bekämen, die richtigen (29 % der Gründer) und/oder bessere (16 % der Gründer) Kreditkonditionen zu erarbeiten. Die adäquate Absicherung der Banken gegen Risiken spielt für die Vermittlung der Informationen selten eine Rolle (6 % der Gründer). 16

17 Es kann sowohl für die Banken als auch für die Existenzgründer nicht nachgewiesen werden (Rangkorrelation nach Spearman), dass zwischen der Weitergabe bzw. Wahrnehmung der Weitergabe von Informationen bezüglich des Risikos und der Einschätzung der Verteilung der Informationen in den Bereichen Branche, Standort, Eignung des Existenzgründers und zu gründendes Unternehmen Zusammenhänge bestehen. Abschließend werden aus den vorgestellten Ergebnissen der Befragungen von Banken und Existenzgründern einige Schlussfolgerungen gezogen. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen bezüglich der Informationsvermittlung und Informationsverteilung zwischen Existenzgründern und Banken Zusammenfassend lässt sich festhalten: 1. Die Beurteilung einiger Aspekte im Zusammenhang mit der Verteilung von Informationen von Banken und Existenzgründern differiert erheblich. 2. Die Ergebnisse der Befragung von Existenzgründern und Banken bezüglich der asymmetrischen Informationsverteilung ergeben auf den ersten Blick kein einheitliches Bild. 3. Die Mehrzahl der Existenzgründer gibt an, in Bezug auf die Weitergabe von Angaben zum Risiko des Vorhabens Informationen verheimlicht zu haben. Ebenso sind die Gründer der Meinung, über mehr Informationen als Banken bezüglich der Bereiche Branche, Standort, Eignung der eigenen Person und zu gründendes Unternehmen zu verfügen. Aufgrund der Angaben der Gründer lässt sich demnach nicht wiederlegen, dass eine asymmetrische Verteilung der Informationen vorliegt. 4. Werden die Angaben der Banken betrachtet werden, ergibt sich teilweise ein gegenteiliges Bild zu den Ergebnissen der Existenzgründerbefragung. Banken sind der Ansicht, nicht über weniger Informationen als die Gründer in Bezug auf die Informationsbereiche Branche, Standort, Eignung der eigenen Person und zu gründendes Unternehmen zu verfügen. Allerdings nimmt die Hälfte der Kreditgeber an, dass Informationen bezüglich des Risikos des Gründungsvorhabens vor ihnen verheimlicht werden. Die Wahrnehmung einer asymmetrischen Informationsverteilung aus Sicht der Banken lässt sich allein aufgrund der Angaben der Banken nicht statistisch absichern. 17

18 Die differenzierende Bewertung der Banken in Bezug auf die eigene Versorgung mit Informationen durch die Existenzgründer muss nicht zwingend ein Widerspruch sein. Zwar geben die Banken nicht überdurchschnittlich häufig an, dass sie über weniger Informationen in den Bereichen Standort, Branche, Unternehmen und Existenzgründer verfügen, jedoch kann dies dadurch begründet werden, dass Banken der Meinung sind, ausreichend Informationen in Form von Unterlagen erhalten zu haben. Hingegen ist rund die Hälfte der Banken der Meinung, dass ihnen Risikoinformationen vorenthalten werden. Dies mag darauf beruhen, dass es sich dabei um Informationen handelt, die das zukünftige Verhalten der Kreditnehmer betreffen. Dieses kann aus Sicht der Banken nicht zufriedenstellend beurteilt werden. 5. Ein Vergleich der Antworten der Banken und der Existenzgründer auf die Frage der Verteilung der Informationen zeigt, dass von Existenzgründern häufiger angegeben wird, über mehr Informationen zu verfügen, während die Banken häufiger der Ansicht sind, weniger Informationen zu besitzen. 6. Auf Basis dieser differenzierten Betrachtung kann die Hypothese der asymmetrischen Informationsverteilung aufgrund der Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung nicht verworfen werden. Zusammenfassung Ziel der vorliegenden Untersuchung war es, festzustellen ob Informationsasymmetrie gegeben ist und wahrgenommen wird. Zur Beantwortung dieser Fragen wurden die Daten, die im Rahmen zweier schriftlicher Befragungen erhoben wurden, analysiert. Als erstes wurden die befragten Banken und Existenzgründer anhand einiger erhobener Merkmale beschrieben. Im weiteren wurde die Vermittlung der Informationen vom Existenzgründer zur finanzierenden Bank beschrieben. Dabei konnte gezeigt werden, dass Banken den von Existenzgründern bereitgestellten Informationen negativere Eigenschaften zuweisen, als dies von Seiten der Existenzgründer der Fall ist. Betreffs der Informationsverteilung zwischen Existenzgründern und Banken bezüglich unterschiedlicher Informationsbereiche ergibt sich kein einheitliches Bild. Existenzgründer gehen davon aus, über mehr Informationen im Vergleich zu Banken zu verfügen, jedoch sind Banken nicht der Ansicht weniger Informationen als Existenzgründer zu besitzen. In einer direkten Gegenüberstellung der Ergebnisse ergibt sich allerdings, dass die asymmetrische Informationsverteilung zugunsten der Existenzgründer bestätigt werden kann. Des weiteren 18

19 ließ sich feststellen, dass die meisten Existenzgründer nicht alle ihnen bekannten Informationen über das Risiko der Existenzgründung an die Banken weitergeben. Rund die Hälfte der Banken nimmt ebenfalls an, nicht alle Risikoinformationen bereitgestellt zu bekommen. Die Ergebnisse der vorgestellten Untersuchung zeigen somit, dass die Hypothese der asymmetrischen Verteilung der Informationen so wie deren Wahrnehmung nicht verworfen werden kann. Eine Annahme der Hypothese ist jedoch ebenfalls schwierig. Weitere Analysen sind demnach notwendig, um die Auswirkungen der Informationsasymmetrie aufgrund von empirischen Befragungsergebnissen zu untersuchen. 19

20 Literaturverzeichnis Arrow K. J. (1985) The Economics of Agency. In: Principals and Agents: The Structure of Business (eds. J. W. Pratt & R. J. Zeckhauser) pp Business School, Harvard. Diekmann A. (1999) Empirische Sozialforschung: Grundlagen, Methoden, Anwendungen, Reinbeck. Friedrichs J. (1990) Methoden empirischer Sozialforschung, Opladen. Göbel E. (2002) Neue Institutionenökonomik, Stuttgart. Hartmann-Wendels T. (1990) Zur Integration von Moral Hazard und Signalling in finanzierungstheoretischen Ansätzen. Kredit und Kapital 23: Nathusius K. (2001) Grundlagen der Gründungsfinanzierung, Wiesbaden. Neus W. (1991) Unternehmensgröße und Kreditversorgung. Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung (zfbf) 43: Neus W. (1995) Zur Theorie der Finanzierung kleinerer Unternehmungen, Wiesbaden. Niederöcker B. (2002) Finanzierungsalternativen in kleinen und mittleren Unternehmen, Wiesbaden. Pratt J. W. & Zeckhauser R. J. (1985) Principals and Agents: An Overview. In: Principal and Agents: The Strucure of Business (eds. J. W. Pratt & R. J. Zeckhauser) pp. 1-36, Boston. Richter R. & Furubotn E. (2003) Neue Institutionenökonomie, Tübingen. Schmidt R. H. & Terberger E. (1997) Grundzüge der Investitions- und Finanzierungstheorie, Wiesbaden. 20

21 Schulz E. (2000) Die Finanzierung von Existenzgründungen, Frankfurt am Main. Stiglitz J. & Weiss A. (1986) Credit rationing and collateral, Cambridge. Wierichs G. & Smets S. (2001) Kompakt-Lexikon Bank und Börse, Wiesbaden. Winker P. (1993) Firmenalter und Kreditrationierung. Juristische Fakultät - Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Statistik, Konstanz

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