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1 E i n l a d u n g zur ordentlichen Budget-Gemeindeversammlung Montag, 12. Dezember 2011, Uhr in der Dorfhalle Lommiswil Traktanden 1. Wahl der Stimmenzähler 2. Mitteilungen 3. Neue Kredite gemäss Gemeindeordnung Jährlich wiederkehrende Ausgaben über CHF 35' für die Wiederherstellung der Bauverwalter-Teilzeitstelle 3.2 Einmalige Ausgabe über CHF für den Ersatz eines Gemeindefahrzeuges 3.3 Rahmenkredit über CHF 270' für die Sanierung von Gemeindestrassen 3.4 Einmalige Ausgabe über CHF 83' für die Sanierung der Schulanlage II 4. Voranschlag Erläuterung des Finanzplanes 2012 bis Laufende Rechnung 4.3 Investitionsrechnung mit Verpflichtungskreditkontrolle 4.4 Teuerungszulage für haupt- und nebenamtliches Personal 4.5 Feuerwehrersatzabgabe 4.6 Steuerfuss 4.7 Genehmigung des Voranschlages Infoveranstaltung zur Budget-Gemeindeversammlung Donnerstag, 8. Dezember 2011, Uhr, im Säli des Restaurants Lamm. Interessierte Einwohner erhalten so die Gelegenheit, sich über die traktandierten Geschäfte zu informieren und klärende Fragen zu stellen. Der detaillierte Voranschlag liegt mit den en und Anträgen des Gemeinderates in der Gemeindekanzlei und im Sitzungszimmer Ost zur Einsichtnahme auf. Weitere Informationen finden Sie auch unter Während der Schalteröffnungszeiten können sieben Tage vor der Budget-Gemeindeversammlung die detaillierten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Auf Wunsch stellen wir Ihnen den Voranschlag 2012 auch gerne per Post zu. Sie können diesen mit dem Talon auf der letzten Seite bestellen oder in der Gemeindeverwaltung beziehen. 17. November 2011 Der Gemeinderat Lommiswil

2 II 3. Neue Kredite gemäss Gemeindeordnung Jährlich wiederkehrender Betrag über CHF 35' für die Wiederherstellung der Bauverwalter-Teilzeitstelle Laufende Rechnung Aufwand (Bau- und Werksekretariat) CHF (inkl. Sozialkosten) Der Gemeinderat hat aufgrund einer eingehenden Situationsanalyse wahrgenommen, dass die Wiederherstellung der Bauverwalterteilzeitstelle die Zukunft der Gemeinde kurzfristig am zweckdienlichsten unterstützt. Chronologie der Bauverwaltung: Die Budget-Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2000 hat der Schaffung einer Bauverwalter-Teilzeitstelle zugestimmt und dafür einen Kredit von CHF bewilligt. Gleichzeitig wurden die drei technischen Kommissionen (Energie- und Wasserkommission, Werkkommission und Gemeinschaftsantennenkommission) aufgehoben. Die Bau-, Planungs- und Werkkommission sollte von nun an den Zuständigkeitsbereich für den Neubau von Strassen und Anlagen übernehmen, während für die Betreuung der Werke und gemeindeeigenen Liegenschaften die Kommission für Anlagen, Infrastruktur und öffentliche Bauten geschaffen wurde. Der Bauverwalter sollte diesen beiden Kommissionen mit seinem 50 % Pensum Unterstützung bieten. An der Budget-Gemeindeversammlung im Dezember 2005 wurde darüber informiert, dass engagierte Mitglieder der Kommission für Anlagen, Infrastruktur und öffentliche Bauten die Arbeiten selber übernehmen wollten und sie auf die Betreuung durch den Bauverwalter verzichten möchten. Die Bau-, Planungs- und Werkkommission ihrerseits nahm von diesem Zeitpunkt an die Dienste eines Bausupporters der Firma Emch und Berger in Anspruch, welche nach Stundenaufwand in Rechnung gestellt werden. Der Bausupporter unterstützt die Kommission im Wesentlichen in werk- und strassenbautechnischen Fragen sowie in der Planung der Strassenbauprojekte samt Perimetrierung, der Realisierung dieser Projekte und der fachlichen Kontrolle der Abrechnungen. Auf Ende der Amtsperiode sind vier der fünf Kommissionsmitglieder der Kommission für Anlagen, Infrastruktur und öffentliche Bauten zurückgetreten. Die Neubesetzung dieser Kommission gestaltete sich schwierig. Grundsätzlich konnte festgestellt werden, dass es kaum mehr möglich ist Leute zu finden, welche soviel Zeit ehrenamtlich zur Verfügung stellen können. Daraus folgend wurden Aufgaben, wie die Personalführung und die Vermietung der gemeindeeigenen Liegenschaften inkl. Verwaltung der entsprechenden Belegungspläne der Verwaltung zugeteilt. Die Situationsanalyse des Gemeinderates brachte zum Vorschein, dass seit dem Wegfall des Bauverwalters verschiedene Arbeiten im Schnittstellenbereich zwischen der Verwaltung und den beiden Kommissionen ungenügend oder gar nicht mehr abgedeckt sind. Der Gemeinderat ist sich auch darüber im Klaren, dass sich bei einer allfälligen Ablösung des heutigen Präsidiums der Bau-, Planungs- und Werkkommission die Nachfolgeregelung erneut schwierig gestalten wird. Es ist daher zwingend notwendig, dass die aktuellen Strukturen durch zweckdienliche Instrumente langfristig gesichert werden.

3 III Aufgrund der gestiegenen Ansprüche an die Behördentätigkeit, insbesondere auch derjenigen der Kommissionen bei gleichzeitigem geringem Spielraum der Kommissionsmitglieder in der Freizeit, können unsere Strukturen nur aufrechterhalten werden, indem eine Unterstützung auf Verwaltungsebene geboten wird. Damit eine stetige Überprüfung der bestehenden Abläufe auf ihre Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit möglich wird, müssen die Milizbehörden gestützt werden. Finanzierung: Kredit für die Bauverwalterteilzeitstelle CHF abzüglich Kosten für Bausupporter CHF Mit der Restanz von CHF beabsichtigt der Gemeinderat in einer ersten Phase eine Person anzustellen, welche die Kommissionen, aber auch die Verwaltung administrativ und zunehmend auch technisch entlastet. In einer zweiten Phase könnte dieser Person die Aufgaben des Bausupporters gänzlich übertragen werden. Bei einer Auflösung des Auftragsverhältnisses mit dem Bausupporter können maximal CHF 25' eingespart werden und, falls notwendig, weitere Aufgaben auf die Bau- und Werksekretariats-Stelle übertragen werden. Der Beschäftigungsgrad des Bau- und Werksekretärs soll zu Beginn mindestens 30 % ausmachen. Dieser Aufwand wurde durch eine gemeindeinterne Arbeitsgruppe zu Handen des Gemeinderates ermittelt. Für die Funktion eines Bau- und Werksekretärs kommen zwei verschiedene Anforderungsprofile in Frage: Eine Person mit technischer Ausbildung und administrativen Flair, welche sehr rasch in das Aufgabengebiet eingearbeitet werden kann. Oder eine Person mit administrativer Ausbildung und Flair für Technisches. Gemäss der gültigen Anstellungs- und Besoldungsordnung liegt die Einreihung für den Bauverwalter in den Lohnklassen 16 18, diejenige für Verwaltungsangestellte in den Lohnklassen In der Lohnklasse 18 ist zu Beginn einer Anstellung mit einer mutmasslichen Besoldung von rund CHF 110' pro Jahr zu rechnen, was bei einem Beschäftigungsgrad von 30% ca. CHF 33' ausmacht. In der Lohnklasse 14 ist mit einer mutmasslichen Besoldung von rund CHF 80' zu rechnen, was bei einem Beschäftigungsgrad von 40 % zu Folgekosten von ca. CHF 32' führt. Bei der Variante der Anstellung einer technisch ausgebildeten Person kann die heutige Stelle des Bausupporters aller Voraussicht nach rascher abgelöst werden. Bei der Variante einer administrativ ausgebildeten Person ist damit zu rechnen, dass es länger dauert, bis die Aufgaben des Bausupporters obsolet werden. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, für die Bau- und Werksekretariats- Teilzeitsstelle dem Kredit von CHF 35' inkl. Soziallasten, jährlich wiederkehrend, zuzustimmen.

4 IV 3.2 Einmalige Ausgabe über CHF für den Ersatz eines Gemeindefahrzeuges Investitionsrechnung Ausgaben (Ersatz Gemeindefahrzeug) CHF 100' Die Gemeinde besitzt für den Unterhalt der Infrastruktur zwei Fahrzeuge. Das grössere Fahrzeug (MB-Trak.) wurde 1982, das kleinere Fahrzeug (Hansa) mit Baujahr als Occasionsfahrzeuge angeschafft. Die Reparaturkosten dieser bald 30-jährigen Fahrzeuge erhöhen sich altersbedingt von Jahr zu Jahr. Ausserdem verlieren beide Fahrzeuge Öl, was nur mit hohen Kosten repariert werden kann. Der Gemeinderat beantragt deshalb, vorerst das grössere Fahrzeug im Jahr 2012 zu ersetzen. Es soll ein geländegängiges, traktorähnliches Fahrzeug beschafft werden, mit welchem die gleichen Arbeiten wie bisher ausgeführt werden können, jedoch rationeller und kostengünstiger. Die vorhandenen Anbaugeräte können auch mit dem neuen Fahrzeug betrieben werden. Es können folgende Arbeiten ausgeführt werden: Winterdienst (pflügen und salzen), planieren und formen der Mergelwege, häckseln, umschichten des Häckselgutes, sowie Transporte. Für die Beschaffung eines solchen Fahrzeuges ist mit Kosten von CHF 100' zu rechnen. Es werden immer wieder Occasionsfahrzeuge zu attraktiven Preisen angeboten. Der Gemeinderat wird auch diese Variante der Beschaffung prüfen. Auch bei einer möglichen Zusammenarbeit mit einem Werkhof einer andern Gemeinde sind gemeindeeigene Fahrzeuge zwingend erforderlich. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, für den Ersatz des Gemeindefahrzeuges (MB-Truck) einen Kredit von CHF zu sprechen. Der Gemeinderat wird ermächtigt, die Anschaffung zu tätigen. 3.3 Rahmenkredit über CHF 270' für die Sanierung von Gemeindestrassen Investitionsrechnung Rahmenkredit (Sanierung Gemeindestrassen) CHF 270' Einige Quartierstrassen weisen an vielen Orten defekte Beläge aus. Damit der Wert der Strassen erhalten bleibt, müssen diese rechtzeitig saniert werden. Es ist vorgesehen, die kritischen Strassen mit einem preisgünstigen OB-Belag (Bitumen und Splitt) zu versehen, um so die Lebensdauer zu verlängern. Bei einigen Strassen muss ein aufwändigeres Verfahren angewendet werden, was in den vorliegenden Kosten eingerechnet ist. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, für die Sanierung von Strassen einem Rahmenkredit von CHF 270' zuzustimmen. Die Sanierung soll über 5 Jahre erfolgen. Der Gemeinderat wird ermächtigt, die einzelnen Strassensanierungen zu bestimmen und auszulösen.

5 V 3.4 Einmalige Ausgabe über CHF 83' für die Sanierung des Schulhauses II Investitionsrechnung Ausgaben (Sanierung Schulanlage II) CHF 83' Die oberen Schulzimmer im Schulhaus II sind mit Oblichtern versehen, welche bei der Verdunklung durch Lamellenstoren abgedeckt werden. Zwei dieser Abdeckungen mussten aus Sicherheitsgründen teilweise demontiert werden, da Lamellen heruntergefallen sind. Im ganzen Schulhaus sind Leuchten in der damals üblichen Technik montiert, teilweise mit defekten oder ohne Raster, was zu Blendungen führt. Eine grössere Anzahl Leuchten ist zwischen dem Oblicht und den Lamellenstoren montiert, so dass bei geschlossenen Storen kein elektrisches Licht mehr in die Schulräume gelangen kann. Es ist vorgesehen, die zwei defekten Lamellenstoren durch günstigere, textile Storen zu ersetzen und gleichzeitig die gesamte Beleuchtung zu ersetzen und auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. Die Uhrenanlage hat eine Lebenserwartung von ca. 20 Jahren. Die bestehende Anlage aus den frühen 70er-Jahren ergibt immer wieder Probleme und soll ersetzt werden. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, für die Sanierung der Schulanlage II dem Kredit von CHF 83' zuzustimmen. 4. Voranschlag 2012 Voranschlag 2012 in Kürze Laufende Rechnung in CHF 1000 Finanzierung in in CHF1000 AUFWAND 6492 Laufende Rechnung 95 ERTRAG 6586 Investitionsrechnung - 82 Ertragsüberschuss 95 Abschreibungen 179 Einlage in Spezialfinanzierung 272 Entnahme Spezialfinanzierung - 16 Investitionsrechnung Finanzierungsüberschuss 448 AUSGABEN 432 EINNAHMEN 350 Nettoinvestitionen 82

6 VI 4.1 Erläuterung des Finanzplanes 2012 bis 2018 Der Finanzplan wird anlässlich der Gemeindeversammlung erläutert. 4.2 Laufende Rechnung Die Laufende Rechnung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 94` ab. Bei den Spezialfinanzierungen schliesst die Wasserrechnung (Konto 701), nach Vornahme der gesetzlichen Abschreibungen von CHF und einem Rechnungsausgleich von CHF ausgeglichen ab. Der Rechnungsausgleich dient zum Aufbau des Eigenkapitals der Wasserrechnung. Die Abwasserrechnung weist nach Einlage in den Werterhalt Gemeinde von CHF und einer Einlage in den Werterhalt ARA von CHF einen Rechnungsausgleich von CHF aus, der zum Aufbau des Eigenkapital der Abwasserrechnung dient. Die Abfallentsorgung schliesst abermals mit einem Aufwandüberschuss von CHF ab. Der Bilanzfehlbetrag wird sich bei dieser Aufwand/Ertragssituation per 31. Dezember 2012 auf ca. CHF vergrössert haben. Entsprechende Gegenmassnahmen sollen im Jahr 2012 in Zusammenarbeit mit der Kommission für Anlagen, Infrastruktur und öffentliche Bauten und dem Werkhof umgesetzt werden. 4.3 Investitionsrechnung mit Verpflichtungskreditkontrolle Die Investitionsrechnung weist Nettoinvestitionen von CHF aus. Der Finanzierungsüberschuss beträgt CHF Die Gemeinde wird sich angesichts der soliden Finanzierungssituation durch die geplanten Investitionen nicht neu verschulden, sondern kann die Schuldenlast verringern. 4.4 Teuerungszulage für haupt- und nebenamtliches Personal Gemäss 43 der geltenden Anstellungs- und Besoldungsordnung hat die Gemeindeversammlung auf des Gemeinderates die Teuerungszulage bei den voll- und nebenamtlichen Gemeindeangestellten festzulegen. Gemäss 43 der Anstellungs- und Besoldungsordnung werden die Besoldungen in der Regel aufgrund des Landesindexes der Konsumentenpreise jährlich auf den 1. Januar der Teuerung angepasst (Basis Mai 1993 = 100 Punkte). Massgebend ist der Novemberindex. Von dieser Regelung kann jedoch abgewichen werden. Der Gemeinderat beantragt, die bisherige Teuerung von Punkte zu belassen und nur eine allfällige Besserstellung gem. Novemberindex auszugleichen. 4.5 Feuerwehrersatzabgabe Gemäss 14 Abs. 2 des Gemeinde-Reglements über die Feuerwehr hat die Gemeindeversammlung den Prozentsatz für die Ersatzabgabe festzulegen. Das Minimum und das Maximum richten sich nach dem kantonalen Gebäudeversicherungsgesetz und nach der Verordnung über die Ersatzabgabe. In der kantonalen Verordnung über die Feuerwehr-Ersatzabgabe ist das Minimum der Feuerwehr-Ersatzabgabe mit CHF und das Maximum mit CHF pro Jahr festgelegt. Der Gemeinderat beantragt, die Feuerwehr-Ersatzabgabe wie bisher mit 10 % der rechtskräftig eingeschätzten Staatssteuer zu erheben. 4.6 Steuerfuss Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, den Steuerbezug der natürlichen Personen bei 138 % und der juristischen Personen bei 108 % der einfachen Staatssteuer zu belassen.

7 VII 4.7 Genehmigung des Voranschlages Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung: 1. den Voranschlag 2012 der Laufenden Rechnung mit einem Ertragsüberschuss von CHF 94` zu genehmigen 2. die Investitionsrechnung mit Nettoinvestitionen von CHF 81` zu genehmigen 3. die bisherige Teuerung von Punkte zu belassen und nur eine allfällige Besserstellung gem. Novemberindex auszugleichen 4. die Feuerwehrersatzabgabe auf 10 % der einfachen Staatsteuer festzulegen 5. den Steuerfuss auf 138 % der einfachen Staatssteuer bei natürlichen und auf 108 % bei juristischen Personen festzulegen. Bestell-Talon Bestellung Einwohnergemeinde Lommiswil Kirchackerweg Lommiswil Bitte senden Sie mir ein Exemplar des Voranschlags 2012 Name und Vorname:... Adresse:... Unterschrift:...

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