Arbeitsrechtliche Aspekte der Arbeitnehmerüberlassung sowie konkrete Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter
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- Theodor Michel
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1 Arbeitsrechtliche Aspekte der Arbeitnehmerüberlassung sowie konkrete Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter Fasi-Veranstaltung zum Thema Zeitarbeit BG Metall Nord-Süd, Mainz, Dipl.-Phys. Michael Kloth Geschäftsführer Safety Service + Performance GmbH, Hameln 1
2 Teile des Vortrags: 1. Motivation 2. Arbeitsrecht 3. Maßnahmen 2
3 Persönliche Vorstellung: Sicherheitsingenieur in der Zeitarbeit Strahlenschutzbeauftragter in der Zeitarbeit (Radioaktive Stoffe und Röntgen) Dozent bei der VBG für die Zeitarbeit Leiter der VDSI-Fachgruppe Zeitarbeit Beirat im BAuA-Projekt Zeitarbeit 3
4 Teile des Vortrags: 1. Motivation 2. Arbeitsrecht 3. Maßnahmen 4
5 Spannungsfeld Arbeitgeber ZAU Arbeitsvertrag Arbeitnehmer- überlassungsvertrag KD Arbeitsauftrag ZAN Arbeitnehmer 5
6 Meldepflichtige Unfälle in der Zeitarbeit je 1000 Versicherte 45 40,9 39,2 38, ,5 31,6 30,7 29, ,3 34, ,3 8,1 8,2 6,9 6,4 5,9 5,7 5,7 5,7 5, Arbeitsunfälle Wegeunfälle Quelle: VBG 6
7 Unfälle je 1000 Vollarbeiter TMQ Bergbau Steine und Erden Gas, Fernwärme und Wasser Metall Feinmechanik u. Elektrotechnik Chemie Holz Papier und Druck Nahrungs- und Genussmittel Bau Handel und Verwaltung Verkehr Gesundheitsdienst Durchschnitt der BG en Zeitarbeit insgesamt? Quelle: DGUV 7
8 Unfallrisiko von Neulingen im Betrieb 5 Unfälle in % je Tag 2 1 0,5 0,3 0,2 Zeitarbeitnehmer 0, Zeit der Betriebszugehörigkeit in Tagen Quelle: Schriftenreihe Arbeitsphys. u. Arbeitspsych. d. EGKS. Bd 3H.12 S.135, Luxemburg 8
9 Berufsfelder der überlassenen Zeitarbeitnehmer Sonstige Berufe 10% Technische Berufe 4% Metall u. Elektro 27% Dienstleistung 17% Verwaltung u. Büro 12% Hilfspersonal 30% Quelle: Bundesagentur für Arbeit 9
10 Geschlechtsspezifische Unfallrisiken (2003) Frauen Männer Quelle: Gender Report, BMFSFJ
11 Teile des Vortrags: 1. Motivation 2. Arbeitsrecht 3. Maßnahmen 11
12 Grundsatz: Keine Besonderheiten, sofern nicht zwingend erforderlich. Grundlagen: Ergänzungen: BGB BUrlG NachwG BetrVG AGG Merkblatt der BA für ZAN AÜG 12
13 Generelle Voraussetzungen: Erlaubnis nach 1 AÜG zwingend erforderlich, wird auf Antrag erteilt von zuständiger Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit Ausnahmen davon: weniger als 50 MA und zur Vermeidung von Kurzarbeit für max. 12 Monate 13
14 Generelle Voraussetzungen: Erlaubnis nach 1 AÜG zwingend erforderlich, aber: Einschränkungen im Baugewerbe: AÜ grundsätzlich verboten, aber: unter bestimmten Voraussetzungen erlaubnisfähig 14
15 Asbest keine Überlassung: zu Asbestsanierungsarbeiten an Bauwerken und Bauwerksteilen Bauhauptgewerbe! 15
16 Voraussetzungen für die Erlaubnis: Zuverlässigkeit: - Sozialversicherung, - Lohnsteuer-Abführung, - Arbeitsvermittlung, - Ausländerbeschäftigung, - Arbeitsschutz, - Arbeitsrecht Geeignete Betriebsorganisation Vergütungsregelungen 16
17 Geeignete Betriebsorganisation Nachweis, dass Verleiher über die zur Erfüllung seiner Arbeitgeberpflichten erforderliche Betriebsorganisation verfügt. Umfang richtet sich weitgehend nach der Verleihtätigkeit. Gewährleistung der ordnungsgemäßen Abrechnung des Arbeitsentgelts, die Abführung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge, die Einhaltung der entsprechenden Melde-, Anzeige- und Auskunftspflichten und die Überwachung des Arbeitsschutzes in den Entleihbetrieben sowie die Abgabe der nach 8 erforderlichen statistischen Meldungen Dazu bedarf es vor allem eines festen Betriebssitzes. Campingwagen, Untermieterzimmer ohne eigenen Telefonanschluss oder eine Baubude genügen nicht. (Durchführungsanweisungen der BA zum AÜG, 2006) 17
18 Vergütung: Grundsatz ( 3 Abs. 1 Ziff. 3 S. 1 AÜG): Equal Treatment, Equal Pay Ausnahme ( 3 Abs. 1 Ziff. 3 S. 3, 4 AÜG): Anwendung eines Tarifvertrags: BZA DGB igz DGB AMP CGZP 18
19 Arbeitsvertrag: Inhalte Angaben laut Nachweisgesetz: 1. der Name und die Anschrift der Vertragsparteien, 2. der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, 3. bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses, 4. der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann, 5. eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit, 6. die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit, 7. die vereinbarte Arbeitszeit, 8. die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs, 9. die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, 10. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind. 19
20 Arbeitsvertrag: Inhalte Zusätzliche Angaben laut AÜG: 1. Firma und Anschrift des Verleihers, 2. Erlaubnisbehörde, 3. Ort und Datum der Erteilung der Erlaubnis nach 1 AÜG, 4. Art und Höhe der Leistungen für Zeiten, in denen der Leiharbeitnehmer nicht verliehen ist. 5. Das Merkblatt für Leiharbeitnehmer der BA muss ausgehändigt werden, ggf. in der fremden Muttersprache des Mitarbeiter 20
21 Erfindungen Hat der Leiharbeitnehmer während der Dauer der Tätigkeit bei dem Entleiher eine Erfindung oder einen technischen Verbesserungsvorschlag gemacht, so gilt der Entleiher als Arbeitgeber im Sinne des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen. 21
22 Arbeitskampf beim Entleiher Der Leiharbeitnehmer ist nicht verpflichtet, bei einem Entleiher tätig zu sein, soweit dieser durch einen Arbeitskampf unmittelbar betroffen ist. In den Fällen eines Arbeitskampfs hat der Verleiher den Leiharbeitnehmer auf das Recht, die Arbeitsleistung zu verweigern, hinzuweisen. 22
23 Überlassung von Ausländern Wer als Verleiher einen Ausländer, der eine erforderliche Genehmigung nach 284 (1) S.1 SGB III nicht besitzt, einem Dritten ohne Erlaubnis überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 23
24 Überlassung von Ausländern Wer als Entleiher einen ihm überlassenen Ausländer, der eine erforderliche Genehmigung nach 284 (1) S. 1 SGB III nicht besitzt, zu Arbeitsbedingungen des Leiharbeitsverhältnisses tätig werden lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen deutscher Leiharbeitnehmer stehen, die die gleiche oder eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren; ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder aus grobem Eigennutz handelt. 24
25 Teile des Vortrags: 1. Motivation 2. Arbeitsrecht 3. Maßnahmen 25
26 Maßnahmen beider Arbeitgeber 26
27 Forderungen des ArbSchG Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung Pflicht zur Dokumentation der Ergebnisse 27
28 Aufgabenverteilung Zeitarbeitsunternehmen - Kunde Zeitarbeitsunternehmen = Arbeitgeber Beurteilung der Arbeitsbedingungen in seinem Unternehmen Kunde = Arbeitgeber Beurteilung der Arbeitsbedingungen für sein Unternehmen ( 5 ArbSchG) Zusammenarbeit gemäß 8 ArbSchG Arbeitsschutzvereinbarung im AÜV Dokumentation zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen z. B. Begehungsbericht 28
29 Forderungen des ArbSchG Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung Pflicht zur Dokumentation der Ergebnisse Pflicht zur Unterweisung der Zeitarbeitnehmer 29
30 Unterweisung Zeitarbeit Zeitarbeitsunternehmen Kunde ArbSchG 12 Abs. 2 BGV A1 7, Abs. 2 Sicherheitstechnische Unterweisungen in der Geschäftsstelle Sicherheitstechnische Einweisung am Tätigkeitsort Allgemein Unter Einbeziehung Einsatzinfo Tätigkeitsspezifisch 30
31 Unterweisungen als Teil von Arbeitsanweisungen Damit die Mitarbeiter wissen, was und wie sie zu arbeiten haben, muss der Arbeitgeber Arbeitsanweisungen erteilen. Dazu gehören auch Unterweisungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz. Die Mitarbeiter sollen während der Arbeit nicht zu Schaden kommen, sondern den Betrieb nach der Arbeit genauso gesund verlassen, wie sie ihn vorher betreten haben. Wie die Bezeichnung Unterweisung bereits sagt, handelt es sich um eine Weisung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Eine Unterweisung kann daher nur eine Person erteilen, die gegenüber dem Mitarbeiter das Weisungsrecht hat. 31
32 Wann muss unterwiesen werden? - allgemeine Unterweisung vor dem Einsatz durch das Zeitarbeitsunternehmen, - arbeitsplatzspezifisch durch das Kundenunternehmen, - aus gegebenem Anlass, wie zum Beispiel bei Änderungen der Tätigkeit, nach aufgetretenen Sicherheitsmängeln und Gesundheitsgefahren und - nach Unfällen jedoch - mindestens einmal jährlich. Die Unterweisungen sind zu dokumentieren! 32
33 Womit und wie wird unterwiesen? Beispiele bewährter Unterweisungshilfen, die in der Zeitarbeit gerne eingesetzt werden: - Betriebsanweisungen, - Fragebögen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz, - CD Unterweisungsprogramm - DVD Top-Info - DVD Napo 33
34 Forderungen des ArbSchG Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung Pflicht zur Dokumentation der Ergebnisse Pflicht zur Unterweisung der Zeitarbeitnehmer Pflicht zur Gestellung von PSA 34
35 Gestellung Persönlicher Schutzausrüstung Verleiher Entleiher Allgemein: - Sicherheitsschuhe - Gehörschutz - Augenschutz etc. Speziell: - Schweißerschutz - Atemschutz - Hitze- Kälteschutz etc. 35
36 Gestellung von Werkzeug Absprache Verleiher Entleiher z. B. Montagetätigkeiten Spezialwerkzeug 36
37 Forderungen des ArbSchG Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung Pflicht zur Dokumentation der Ergebnisse Pflicht zur Unterweisung der Zeitarbeitnehmer Pflicht zur Gestellung von PSA Pflicht zur Bereitstellung von Erster Hilfe 37
38 Erste Hilfe im Betrieb Obliegt dem Entleiher, da es seine Arbeitsstätten sind. Bestandteil der Integration der Zeitarbeitnehmer in den Betriebsablauf. 38
39 Maßnahmen der Zeitarbeitsunternehmen 39
40 Überlassungsprozess Kunden Akquise Arbeitsplatzbesichtigung Auftragsannahme Mitarbeiter Bewerbungsgespräch Einstellung Unterweisung Disposition Mitarbeiter/Auftrag Einsatzvorbereitung Mitarbeiterinformation, Unterweisung vor Einsatz, vertragliche Regelungen Einsatzdurchführung Einsatzbeginn, Arbeitsplatzbesichtigung, Umsetzung Einsatznachbereitung Mitarbeiterbefragung, Kundenbefragung, Maßnahmen 40
41 Ausbildung von Personaldisponenten Quelle: VBG 41
42 Ausbildung von Personaldienstleistungskaufleuten Quelle: VBG 42
43 Strahlenschutz (Röntgen) Anzeige nach RöV bei zuständiger Behörde erstatten Es muss ein Strahlenschutzbeauftragter für Röntgen (R 10) ausgebildet und benannt sein. ZAN müssen entsprechende Ausbildung und Fachkunde besitzen, z. B. MTRA Achtung Röntgen Folgende Aktionen sind zusätzlich nötig: - Strahlenschutz-Unterweisungen durchführen - Ärztliche Untersuchungen durchführen - Strahlenpass beschaffen und führen - Amtliche Dosimeter beschaffen und managen - Strahlendosen überwachen Strahlenschutzbeauftragten einschalten! 43
44 Strahlenschutz (Überlassung in Kontrollbereiche radioaktiver Stoffe) Behördliche Genehmigung muss vorliegen Es muss ein Strahlenschutzbeauftragter für radioaktive Stoffe ausgebildet (S 5) und benannt sein. Folgende Aktionen sind zusätzlich nötig: - Abgrenzungsvertrag mit Betreiber schließen - Sicherheitsüberprüfung veranlassen - Strahlenschutz-Unterweisungen durchführen - Ärztliche Untersuchungen durchführen - Strahlendosen überwachen - Strahlenpass beschaffen und führen - Amtliche Dosimeter beschaffen und managen Strahlenschutzbeauftragten einschalten! 44
45 Maßnahmen der Kundenbetriebe 45
46 5 Schritte für eine erfolgreiche Nutzung von Zeitarbeit durch Kunden (laut BGI 5020) Bedarf und Anforderungen festlegen Geeignetes Zeitarbeitsunternehmen auswählen Schnittstellen gemeinsam festlegen und Auftrag vergeben Einsatz vorbereiten und sicher durchführen Erfahrungen auswerten und Verbesserungen festlegen 46
47 5 Schritte für eine erfolgreiche Nutzung von Zeitarbeit durch Kunden 1 Bedarf und Anforderungen festlegen 47
48 Schritt 1: Bedarf und Anforderungen festlegen - Festlegung der Tätigkeiten, in denen Mitarbeiter der Zeitarbeit eingesetzt werden sollen - Festlegung notwendiger Befähigungen ( Staplerschein, Schweißerschein ) - Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen für diese Tätigkeiten - Festlegen Persönlicher Schutzausrüstung und arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen - Einbeziehen der betroffenen Stellen (Meister, Abteilungs- oder Teamleiter etc.) 48
49 5 Schritte für eine erfolgreiche Nutzung von Zeitarbeit durch Kunden 1 2 Bedarf und Anforderungen festlegen Geeignetes Zeitarbeitsunternehmen auswählen 49
50 Schritt 2: Geeignetes Zeitarbeitsunternehmen auswählen - Es liegt eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung vor. - Das Zeitarbeitsunternehmen sorgt für gute Schnittstellen und gute Kommunikation. - Das Zeitarbeitsunternehmen verfügt über die für den Auftrag geeigneten Mitarbeiter. - Das Zeitarbeitsunternehmen kümmert sich um seine Mitarbeiter. - Das Zeitarbeitsunternehmen klärt die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit vertraglich. - Das Zeitarbeitsunternehmen hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte bestellt. 50
51 5 Schritte für eine erfolgreiche Nutzung von Zeitarbeit durch Kunden Bedarf und Anforderungen festlegen Geeignetes Zeitarbeitsunternehmen auswählen Schnittstellen gemeinsam festlegen und Auftrag vergeben 51
52 Schritt 3: Schnittstellen gemeinsam Festlegen und Auftrag vergeben - Es ist festgelegt wie die internen Stellen (Meister, FASi, Einkauf, Betriebsrat, etc.) bei der Planung der Zeitarbeit zusammenwirken. - Es ist festgelegt, wer die Schnittstellen und die Auftragsvergabe mit dem Zeitarbeitsunternehmen regelt und wer weisungsbefugt ist. - Der Disponent des Zeitarbeitsunternehmens hat die Arbeitsplätze gesehen, die genauen Einsatzbedingungen sind besprochen. - Es ist festgelegt, wer welche Unterweisungen durchführt. - Der AÜV enthält eine Arbeitsschutzvereinbarung und es sind Maßnahmen für Umsetzungen und Änderungen der Tätigkeit geregelt. 52
53 5 Schritte für eine erfolgreiche Nutzung von Zeitarbeit durch Kunden Bedarf und Anforderungen festlegen Geeignetes Zeitarbeitsunternehmen auswählen Schnittstellen gemeinsam festlegen und Auftrag vergeben Einsatz vorbereiten und sicher durchführen 53
54 Schritt 4: Einsatz vorbereiten und sicher durchführen - Festlegung der Weisungsbefugnis. - Festlegung und Abgrenzung der Arbeitsaufgaben der Zeitarbeitnehmer mit dem Verantwortlichen. - Festlegung, wie und von wem die Mitarbeiter eingewiesen und eingearbeitet werden. - Es stehen sichere Arbeitsmittel für die Mitarbeiter des Zeitarbeitsunternehmens zur Verfügung. - Durchführung der vereinbarten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen. - Zurverfügungstellung der persönlichen Schutzausrüstung - Information desteams, in dem die Zeitarbeitnehmer mitarbeiten sollen 54
55 Schritt 4: Einsatz vorbereiten und sicher durchführen - Überprüfung, ob es soziale Probleme zwischen eigenen Mitarbeitern und Mitarbeitern des Zeitarbeitsunternehmens geben könnte und gegebenenfalls Maßnahmen einleiten, um eventuelle Konflikte zu vermeiden. - Sicherstellung, wer Umsetzungen und Änderungen der Tätigkeit der Mitarbeiter des Zeitarbeitsunternehmens dem Ansprechpartner für das Zeitarbeitsunternehmen rechtzeitig meldet. 55
56 Schritt 4: Durchführung des Einsatzes - Der zuständige Verantwortliche dokumentiert die Umsetzungen der Maßnahmen. - Der Disponent oder andere Personen des Zeitarbeitsunternehmens zum Beispiel Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsarzt haben die Möglichkeit, die Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu betreuen. - Dem zuständigen Verantwortlichen sind die Inhalte der Arbeitsschutzvereinbarung im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag bekannt. 56
57 Schritt 4: Umsetzung des Mitarbeiters - Rechtzeitige Information des Zeitarbeitsunternehmens bevor die Mitarbeiter in einen anderen Arbeitsbereich oder an andere Tätigkeiten umgesetzt werden, die andere Arbeitsschutzanforderungen benötigen. - Bei einer Umsetzung sind die vertraglichen Vereinbarungen wie zum Beispiel Arbeitnehmerüberlassungsvertrag/ Arbeitsschutzvereinbarung gegebenenfalls anzupassen. - Überprüfung entsprechender Maßnahmen des Überlassungsprozesses und Anpassungen bei Bedarf. 57
58 5 Schritte für eine erfolgreiche Nutzung von Zeitarbeit durch Kunden Bedarf und Anforderungen festlegen Geeignetes Zeitarbeitsunternehmen auswählen Schnittstellen gemeinsam festlegen und Auftrag vergeben Einsatz vorbereiten und sicher durchführen Erfahrungen auswerten und Verbesserungen festlegen 58
59 Schritt 5: Erfahrungen auswerten und Verbesserungen festlegen Die Vorteile von Zeitarbeit können nur dann auf Dauer nutzen, wenn die Erfahrungen ausgewertet und Verbesserungen festgelegt werden. Dies kann schon während des Einsatzes geschehen, sollte aber auf jeden Fall am Ende erfolgen. Hierdurch können zukünftige Fehler vermieden und Ressourcen besser genutzt werden. Die größten Verbesserungspotenziale sind in folgenden Bereichen zu finden: - In der Vorbereitung und Organisation - In den Schnittstellen zwischen dem Kunden- und dem Zeitarbeitsunternehmen. - In den Einsatzbedingungen und der Motivation der Mitarbeiter. 59
60 Ten FAQ s 1 Wer ist im Kundenunternehmen der Weisungsbefugte für die Zeitarbeitnehmer? Im Kundenunternehmen ist der zuständige Verantwortliche, z. B. Meister, weisungsbefugt, so wie bei den Stammmitarbeitern. 60
61 Ten FAQ s 2 Wer bezahlt die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung? Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung bezahlt der, der sie veranlasst. 61
62 Ten FAQ s 3 Wer stellt und bezahlt die Persönliche Schutzausrüstung? Dies ist zwischen Zeitarbeits- und Kundenunternehmen zu vereinbaren und in der Arbeitschutzvereinbarung zu regeln. 62
63 Ten FAQ s 4 Wem sind Unfälle zu melden? Dem Zeitarbeitsunternehmen, das veranlasst alles Weitere. 63
64 Ten FAQ s 5 Wer ist für die Unterweisung zuständig? Allgemeine Unterweisungen werden durch das Zeitarbeits- unternehmen durchgeführt. Arbeitsplatz- und tätigkeitsspezifische Unterweisungen werden durch das Kundenunternehmen vor Beginn der Tätigkeit durchgeführt. 64
65 Ten FAQ s 6 Kann das Kundenunternehmen bei Problemen den Zeitarbeitnehmer austauschen? Ja, wenn der Mitarbeiter den vertraglichen Regelungen nicht entspricht 65
66 Ten FAQ s 7 Wo sind die Zeitarbeitnehmer unfallversichert? Sie sind bei der Berufsgenossenschaft des Zeitarbeitsunternehmens - in der Regel bei der VBG versichert. 66
67 Ten FAQ s 8 In welchen Fällen haftet das Kundenunternehmen? Für den Einsatz von Zeitarbeitnehmern gilt die übliche Haftpflichtversicherung. 67
68 Ten FAQ s 9 Wer bezahlt bei Sachschäden, die der Zeitarbeitnehmer verursacht? Das Kundenunternehmen, da der Zeitarbeitnehmer auf dessen Weisung und unter seiner Aufsicht arbeitet. 68
69 Ten FAQ s 10 Ändern sich die Einsatzzeiten der FASi des Kundenunternehmens? Die Zeitarbeitnehmer unterliegen der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung des Kundenunternehmens, dementsprechend erhöhen sich die Einsatzzeiten der FASi des Kundenunternehmens. 69
70 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 70
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