Einführung in die Justiz Verfahrensautomation Justiz, Mahnverfahren und Elektronische Akteneinsicht

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1 Elektronischer Verkehr mit Gerichten Einführung in die Justiz Verfahrensautomation Justiz, Mahnverfahren und Elektronische Akteneinsicht Sommersemester 2012 StA Mag. Thomas Gottwald Bundesministerium für Justiz

2 Oberster Gerichtshof 4 Oberlandesgerichte 20 Landesgerichte 141 Bezirksgerichte Generalprokuratur 4 Oberstaatsanwaltschaften 17 Staatsanwaltschaften Justiz-Organisation ca Justizbedienstete davon bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften davon Richter und Staatsanwälte davon Mitarbeiter in 28 Haftanstalten Budget 2010 Ausgaben Einnahmen IT-Budget: Mio Euro 831 Mio Euro 35 Mio Euro 70 %

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4 Abt. Pr 6 ( )

5 IT Budget Projekte 40% Betrieb und betriebsnahe Weiterentwicklung 60%

6 IT-Justiz IKT-Infrastruktur Anwendungen Netzwerk Justiz Anbindung von > 300 Lokationen an BRZG > PC (Vollausstattung) , Internetzugang Einbindung externer Anwendungen ELAK, RIS, ZMR, EKIS Verfahrensautomation JUSTIZ Fallverwaltung, Poststraße, Statistiken, Gebühren, Namensverzeichnis, Textverarbeitung Grundbuch inkl. EULIS Standardsoftware zb Textverarbeitung Videokonferenz E-Diktat/Spracherkennung Telefonie Edikte Insolvenzdatei, Liegenschaftsversteigerungen, Firmenbuchveröffentlichungen, Kuratoren Firmenbuch inkl. EBR Internet/Intranet Angebot der Jusitz ERV Eingaben im Hinverkehr Zustellungen im Rückverkehr über Telekom & BRZG IVV Insassenevidenz, Haftraumverwaltung, Überstellungsplanung, Fristberechnung Rechtsinformationssysteme (JUDOK, RDB, CELEX, KollV)

7 Anfallszahlen > 3 Millionen neue Fälle im Jahr verschiedene Verfahrensarten ƒ Zivilverfahren (über ) ƒ Exekutionsverfahren (über ) ƒ Strafverfahren (über ) ƒ Staatsanwaltschaftliche Verfahren (über )

8 Entwicklung des IT-Einsatzes in der Justiz 1980 Grundbuch 1986 Mahnverfahren 1987 Zivilverfahren am Bezirksgericht 1997 bis 2002 Redesign der Verfahrensautomation (komplette Erneuerung) 1990 Firmenbuch, Elektronischer Rechtsverkehr 1992 Vollstreckungs- und Verlassenschaftsverfahren der Bezirksgerichte, Zivilverfahren am Landesgericht 1995 Insolvenz-, Pflegschafts-, Rechtsmittelverfahren 1996 Strafverfahren am Bezirksgericht, Staatsan- waltschaftliches Verfahren 2000 Ediktsdatei im Internet (Insolvenzsachen) 2003 bis 2005 Erweiterungen der Verfahrensautomation und der Ediktsdatei 2006 Elektronische Urkunden an Firmenbuch und Grundbuch 2007 WebERV, EU Mahnverfahren 2008 Nachhaltigkeitsprojekt VJ (laufend) 2009 Grundbuch neu (laufend) 2010 ELIAS

9 VJ - Automationsunterstützte Registerführung "Geschäftsregister" ƒ Protokollierung der verfahrenswesentlichen Umstände bei Gericht (Verfahrensschritte) ƒ vor ADV: Führung dieser Register in Handbüchern ("händische Registerführung") ƒ heute: elektronische Führung mittels besonderer Software (= Verfahrensautomation Justiz) ƒ Geschäftssparten (55 Gattungen): A, C, Cg, Cga, Cgs, E, P, U, T, Hv, Ur, St

10 ADV-Registerführung Geschichtliche Entwicklung ƒ Beginn: 1986 mit dem automatisierten Mahnverfahren Ziel: Rationalisierung und Beschleunigung der Verfahren ƒ 1987: Automatisierung des C-Registers ƒ 1990: Einbringung von Klagen über den ERV ƒ 1994: Erweiterung der Automatisierung auf E, A und Cg/a/s ƒ 1995: Vereinfachtes E-Bewilligungsverfahren

11 ADV-Registerführung ƒ 1996: Automatisierung des bezirksgerichtlichen Strafverfahrens (U- Register) und des staatsanwaltschaftlichen Verfahrens (St-Register) ƒ 1997: Grenzen der nunmehr veralteten Technologie erreicht, Beginn des Projektes VJ-Redesign ƒ 2002: Erfolgreicher Abschluss von VJ- Redesign ƒ 2008: Nachhaltigkeitsprojekt für die VJ

12 VJ - Gesetzliche Grundlagen 80 Abs 1 und 2 Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) 34a StAG 250 ZPO Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz VJ-Online-Handbuch ( 80 Abs 3 GOG) VJ-Info ADV-Form Verordnung 2002 (AFV 2002) Abbuchungs- und Einziehungs-Verordnung (AEV) ERV-Verordnung 2006 (ERV 2006)

13 VJ - Technische Grundlagen Bundesweites Netzwerk ƒ zunächst nur für autorisierten Personenkreis ƒ zunächst kein Zugriff über Internet ƒ nun Elektronische Akteneinsicht über Internet ƒ hohe Sicherheit Client-Server-Anwendung ƒ Client: einzelner Benutzerarbeitsplatz ƒ Server: Speichermedium für erfasste Daten Applikationsserver: Zwischenspeicher Host: Zentraler Speicher in BRZ-G

14 VJ - Technische Grundlagen Poststraße ƒ zentrale Druck- und Versendestelle im BRZ ƒ gesammelte Druckaufträge aller Gerichte Österreichs ƒ automatischer Ausdruck ƒ automatische Kuvertierung ƒ Bereitstellung zur Versendung ƒ hoher Rationalisierungseffekt

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22 VJ - Projekt REDESIGN Grundlegende Erneuerung der VJ ƒ Übernahme der bisherigen Funktionen ƒ Ausbau der Applikation um 50 % zusätzliche Funktionen Projektdauer: 6 Jahre Budget: rund 21 Millionen Euro Personalaufwand: 163 Personenjahre Ausbau auf alle Geschäftsregister

23 VJ - Projekt REDESIGN Neueste Technologie: ƒ Fenstertechnik ƒ Programmiersprache: Java ƒ Plattformunabhängigkeit ƒ Schnittstellenoffenheit ƒ Graphische Benutzeroberfläche ƒ XML-Technologie lokaler und zentraler Ausdruck

24 VJ - Projekt REDESIGN ƒ Einbindung der Benutzer in verschiedene Projektbereiche (Analyse, Tests) ƒ benutzerfreundliche Bedienung ƒ bundesweit einheitliche Schulung: Einsatz des Prozessorientierten Lernprogramms (POL wird zu ELAN) Schulung durch e-learning am Arbeitsplatz interaktive Lerntechnik rasche Umsetzung der Schulung ohne großen Personalaufwand

25 Funktionen und Schnittstellen Register GUI Gebühren Namens- Abfrage Sozial-Versich. Abfrage Integrierte Text-Verarb. Poststraße VJ Online Hilfe Statistik Elektronischer Rechtsverkehr Ediktsdatei im Internet Externe Abfrage

26 VJ und elektronischer Akt ƒ VJ ist kein elektronischer Akt ƒ Papierakt ist (noch) Original ƒ Elektronischer Akt (EliAS) derzeit im StA- Verfahren gegen unbekannte Täter

27 VJ - Zulässigkeit einer Mahnklage bis Euro Gesamtstreitwert über Euro Anwaltspflicht nur reine Geldforderungen Fälligkeit Schlüssigkeit Klagbarkeit keine Gegenforderungen Wohnsitz des Beklagten im Inland und nicht unbekannt

28 Mahnverfahren

29 VJ - Mahnverfahren Ablauf ƒ Einbringung beim zuständigen Gericht ƒ Klagsprüfung Zuständigkeit (sachlich und örtlich) inhaltliche Prüfung der einzelnen Zulassungspunkte ƒ Zahlungsbefehl, Verbesserungsauftrag oder Zurückweisung ƒ Zustellung an den Beklagten (RSb - weiß)

30 VJ - Mahnverfahren ƒ 4 Wochen Einspruchsfrist ab Zustellung ƒ kein Einspruch Rechtskraft Exekutionstitel ƒ Einspruch: Einleitung des ordentlichen Verfahrens

31 VJ - Mahnverfahren ƒ streitige Verfahren 2011 (C, Cg, Cga) ƒ Mahnverfahren (84 %) ƒ rechtswirksame Einsprüche (11,3 %) ƒ 95 % aller Klagen bei den Bezirksgerichten werden elektronisch eingebracht.

32 VJ - Automationsunterstütztes Mahnverfahren Auslösung mehrerer Funktionen ƒ Abbuchung und Einziehung der Gerichtsgebühren vom Kläger oder Klagevertreter ƒ Zustellung des Zahlungsbefehls an den Beklagten über die Poststraße oder den ERV ƒ Zustellung eines Verbesserungsauftrages an den Klagevertreter (elektronisch möglich) ƒ Fristüberwachung (4 Wochen Einspruchsfrist) ƒ Überwachung der Vollstreckbarkeit ƒ Übernahme der Klagsdaten in das Register ƒ Verknüpfung zum Namensverzeichnis (bundesweite Abfrage möglich)

33 Europäisches Mahnverfahren Ziel des Europäischen Mahnverfahrens Mit der Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens sollen grenzüberschreitende Verfahren im Zusammenhang mit vor allem unbestrittenen Geldforderungen vereinfacht und beschleunigt, die Verfahrenskosten verringert und ein freier Verkehr Europäischer Zahlungsbefehle in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten ermöglicht werden.

34 Europäisches Mahnverfahren Eckdaten des Europäischen Mahnverfahrens Grenzüberschreitend Einstufiges Verfahren Nicht beweispflichtig Formblattzwang Einbringung postalisch oder elektronisch Keine Anwaltspflicht Keine Wertgrenze Gerichtsgebühren nicht höher als ein ordentlicher Zivilprozess Subsidiarität der nationalen Bestimmungen

35 Europäisches Mahnverfahren Eckdaten des Europäischen Mahnverfahrens Nicht obligatorisch Betreibung bezifferter und fälliger Geldforderungen Keine außervertraglichen Schuldverhältnisse Inkrafttretedatum 12. Dezember 2008 Veröffentlicht im Amtsblatt der EU 1896/2006 IT-Projekt mit Deutschland

36 Europäisches Mahnverfahren Deutschland: IT-Erfahrung im automationsunterstützten Mahnverfahren Erfahrungen mit grenzüberschreitenden Mahnverfahren Konzentration auf ein Gericht (Amtsgericht Wedding) langjährige Zusammenarbeit mit IBM Deutschland Österreich: Nationales Mahnverfahren und EU Mahnverfahren ähnlich Wiederverwendung der Verfahrensautomation Justiz IT-Erfahrung im automationsunterstützten Mahnverfahren Unterstützung durch Bundesrechenzentrum langjährige Zusammenarbeit mit IBM Österreich

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46 Europäisches Mahnverfahren Würdigung und Ausblick Effizientes europaweites Betreibungsverfahren Überwindung innergemeinschaftlicher Rechtsdurchsetzungsschranken Funktionieren des Binnenmarktes wird erhöht Allfällige Änderungsvorschläge nach fünf Jahren nachdem die Europäische Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament einen Bericht über das Funktionieren vorlegt.

47 Europäisches Mahnverfahren Anfallszahlen 12 Dez bis 31. März Anträge (Klagen) 68 Mio Euro Gesamtstreitwert Euro Streitwert pro Fall 6,8 % Einspruchsquote (2011)

48 egovernment Award eingereichte IT-Anwendungen aus 31 Ländern Österreich und Deutschland bewerben sich in der innovativsten Kategorie egovernment supporting the Single Market Finalist und Teilnehmer an der egovernment Konferenz in Malmö im November 2009 Sieger und Träger Winner-Label

49 Europäisches Bagatellverfahren Parallel Bagatellverfahren (Small-Claims-Verordnung) Beschluss der Verordnung des europäischen Rates der Justizminister vom 13. Juni 2007 Einheitliches Europäisches Zivilverfahren Grenzüberschreitende Forderungen bis Euro Reguläres kontradiktorisches Verfahren Nicht obligatorisch Kein Vollstreckbarkeitserklärungsverfahren Keine Rechtsanwaltspflicht Keine unangemessenen finanziellen Belastungen Wirksamwerden der Verordnung 1. Januar 2009 Anfall: rund 200 im Jahr

50 Abgrenzungen Nationales Mahnverfahren Europäisches Bagatellverfahren Europäisches Mahnverfahren

51 eakteneinsicht

52 eakteneinsicht Die elektronische Akteneinsicht ist der externe Zugriff auf die in der Verfahrensautomation Justiz (VJ) gespeicherten Daten durch Parteien und ihre Vertreter. Fälle des Zivilverfahrens beim Bezirksgericht und Landesgericht Fälle des Exekutionsverfahrens Fälle des Verlassenschaftsverfahrens (nur für Gerichtskommissäre)

53 eakteneinsicht Gesetzliche Grundlagen 89i GOG 219 ZPO 73 EO 51, 57 Abs 2, 68 Abs 1 und 2 StPO 6a GGG

54 eakteneinsicht Anzahl der derzeit gespeicherten Fälle: Insgesamt 80 Millionen Fälle 100 % vom Gericht und 55 % über eakteneinsicht abrufbar

55 eakteneinsicht Wer ist zur Abfrage berechtigt Sämtliche Parteien des jeweiligen Verfahrens Nebenintervenienten Rechtsanwälte als Vertreter in diesem Verfahren Notare als Vertreter oder als Gerichtskommissäre

56 eakteneinsicht Voraussetzungen für die Abfrage Aktenzeichen Erfassung mit Anschriftcode im jeweiligen Fall Erfassung als erste Partei (Kläger, Betreibender), zweite Partei (Beklagter, Verpflichteter), Nebenintervenient, Gerichtskommissär Zuordnung als Vertreter zu einer Partei bzw. einem Nebenintervenienten

57 eakteneinsicht Was wird als Ergebnis angezeigt pdf-dokument mit Allen Parteien und Verfahrensbeteiligten samt Anschriften Allen Verfahrensschritten Allen über die Anwendung abgefertigten Erledigungen Allen Vorschreibungen von Gerichtsgebühren Allen sonstigen gerichtlichen Eingaben

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