Main-Kinzig-Kreis VERANSTALTUNGSPROGRAMM 2014
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1 Gefahrenabwehrzentrum Kreisfeuerwehrverband Main-Kinzig-Kreis VERANSTALTUNGSPROGRAMM 2014
2 Gefahrenabwehrzentrum des Main-Kinzig-Kreises Aus- und Fortbildung Frankfurter Str Gelnhausen Tel.: 06051/ Tel.: 06051/ Fax: 06051/ Internet: 2
3 Kalender 2014 Hessen Januar Februar März KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So April Mai Juni KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So Juli August September KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So Oktober November Dezember KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So Gesetzliche Feiertage 2014 Hessen 1. Januar Neujahr 29. Mai Himmelfahrt (Vatertag) 25. Dezember 1. Weihnachtstag 18. April Karfreitag 9. Juni Pfingstmontag 26. Dezember 2. Weihnachtstag 21. April Ostermontag 19. Juni Fronleichnam 1. Mai Tag der Arbeit 3. Oktober Tag der Deutschen Einheit Schulferien 2014 Hessen Weihnachten 13/ Ostern Sommer Herbst Weihnachten 14/
4 Inhaltsverzeichnis Erste Hilfe Kurs... 5 Feuerwehr-Grundausbildung (Grundlehrgang)... 6 Truppmannausbildung Teil Truppführerlehrgang... 8 Sprechfunklehrgang... 9 Endanwender-Umschulung Digitalfunk Endanwender-Umschulung Digitalfunk Theoretische Atemschutzunterweisung Atemschutzgeräteträgerlehrgang Fortbildungsseminar für Atemschutzgeräteträger in der Brandsimulationsanlage (Brandhaus) Atemschutzgeräteträger II Maschinistenlehrgang Fortbildungsseminar für Maschinisten Seminar für Absturzsicherung Grundausbildung im Umgang mit der Motorkettensäge (Modul 1 + 2) Fortbildungsseminar Motorkettensäge Seminar für die Prüfung und Wartung feuerwehrtechnischer Geräte Lehrgang Technische Hilfeleistung und Brandbekämpfung nach Bahnunfällen Stufe I Grundlagenseminar Technische Hilfeleistung Seminar Technische Unfallrettung PKW Seminar Technische Einsatzleitung Fortbildungsseminar für Feuerwehrführungskräfte Technik und Taktik der Einsatzstellenbelüftung Fortbildungsseminar für Feuerwehrführungskräfte Planübungen und Einsatztaktiken Fortbildungsseminar für Feuerwehrführungskräfte Wehrführung Fortbildungsseminar für Feuerwehrführungskräfte Vorbeugender Brandschutz Fortbildungsseminar für Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehren Arbeitssicherheit Fortbildungsseminar für Feuerwehrführungskräfte GABC-Erstmaßnahmen Ausbildung für zukünftige Feuerwehrführungskräfte Seminar Brandschutzerziehung / Brandschutzaufklärung (Kombination Kindergarten und Grundschule) Lehrgang zum Erwerb der Jungendleiter-Card (Juleica) Grundlehrgang für Jugendfeuerwehrwarte und Jugendgruppenleiter Teil Seminar Kindeswohlgefährdung Grundlagenseminar Presse- und Medienarbeit Termine
5 Erste Hilfe Kurs -Grundkenntnisse der Ersten Hilfe -Lebensrettende Sofortmaßnahmen Die Teilnehmerin / der Teilnehmer beherrscht nach dem Lehrgang die lebensrettenden Sofortmaßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Vitalfunktionen Feuerwehrangehörige, die in diesem Jahr die Feuerwehr-Grundausbildung (Grundlehrgang) besuchen möchten 2 Tage (8 Doppelstunden) keine keine Keine Termine entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Links. Hier können Sie auch Online anmelden. Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Schlüchtern e.v. Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Gelnhausen e.v. Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Hanau e.v. Arbeiter-Samariter-Bund Mittelhessen (Standort Großkrotzenburg) Johanniter-Unfall-Hilfe 5
6 Feuerwehr-Grundausbildung (Grundlehrgang) -Rechtsgrundlagen -Brennen und Löschen -Fahrzeugkunde -Unfallversicherung -Gerätekunde -Löscheinsatz -Technische Hilfeleistung -Rettung -Verhalten bei Gefahr Die Teilnehmerin / der Teilnehmer kann unter Anleitung grundlegende Tätigkeiten in der Funktion einer Truppfrau / eines Truppmannes im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz ausüben. Frauen und Männer, die in die Feuerwehr aufgenommen wurden. 70 Stunden 1. bis 3. Wochenende jeweils Do. von 18:30 Uhr bis 22:00 Uhr *F-I 03/ Lehrgang der Stadt Hanau (max. 16 Plätze für MKK) 1. Wochenende bis 2. Wochenende jeweils 3. Wochenende Do. von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr Mi. von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr Fr. von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr Do. von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr Sa. von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr Sa. von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr So. von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr **F-I 04/2014 Kraftwerk Staudinger Großkrotzenburg Ganztages Lehrgang Mo. bis Sa. von jeweils 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr -Vollendung des 17. Lebensjahres -Vollendung des 16. Lebensjahres, beim Erwerb der Leistungsspange und Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Erlasse des HMdI vom ) -Erfolgreiche Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung (8 Doppelstunden) und nicht länger als 12 Monate zurückliegend Der Lehrgang im Kraftwerk Staudinger ist für Werkfeuerwehren kostenpflichtig. Praxis: Feuerwehrschutzanzug; Feuerwehrschutzhandschuhe nach UVV; Feuerwehrhelm mit Nackenschutz; Feuerwehr-Schutzschuhwerk nach UVV; Feuerwehrsicherheitsgurt/ -haltegurt; Feuerwehrleinenbeutel mit Feuerwehrleine F-I 01/2014 Bad Orb F-I 02/2014 Langenselbold F-I 03/2014 * Hanau F-I 04/2014 ** Kraftwerk Staudinger Großkrotzenburg F-I 05/2014 Steinau
7 Truppmannausbildung Teil 2 Theorie: -Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutz -Hygiene -Fahrzeugkunde -ABC-Gefahrstoffe -Kampfmittel -Besondere Gefahren im Zivilschutz -Wasserförderung Praxis: -Fahrzeugkunde (Sonderfahrzeuge) -Lösch- und Hilfeleistungseinsatz (FwDV ) -Besondere Gefahren im Zivilschutz -Rettungsmaßnahmen im Zivilschutz Ziel der Truppmannausbildung ist die Befähigung und die selbständige Wahrnehmung der Truppmannfunktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse. Alle Feuerwehrangehörigen die ab dem die Trupp-mannausbildung Teil 1 (Feuerwehr-Grundausbildung) erfolgreich absolviert haben. 33 Stunden 1. Wochenende 2. Wochenende So. von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr *F-TM2 03/2014 Gelnhausen (Ganztages Lehrgang) Do. bis Sa. von jeweils 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Feuerwehr-Grundausbildung (Grundlehrgang) die mindestens 18 Monaten vor Lehrgangsbeginn erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Truppmannausbildung ist erst nach erfolgreicher Teilnahme an der Truppmannausbildung Teil 1 - Feuerwehr-Grundausbildung (Grundlehrgang) und Teil 2 bestehend aus dem Modul 1 (standortbezogene Ausbildung in Theorie und Praxis) sowie dem Modul 2 (Ausbildung auf Kreisebene) abgeschlossen. Praxis: Feuerwehrschutzanzug; Feuerwehrschutzhandschuhe nach UVV; Feuerwehrhelm mit Nackenschutz; Feuerwehr-Schutzschuhwerk nach UVV; Feuerwehrsicherheitsgurt/ -haltegurt; Feuerwehrleinenbeutel mit Feuerwehrleine F-TM2 01/2014 Maintal-Dörnigheim F-TM2 02/2014 Schlüchtern F-TM2 03/2014 * Gelnhausen F-TM2 04/2014 Bad Orb
8 Truppführerlehrgang -Rechtsgrundlagen -Aufgaben des Truppführers -ABC-Gefahrenstoffe -Verhalten bei Gefahren -Brennen und Löschen -Fahrzeugkunde -Löscheinsatz -Technische Hilfeleistung -Brandsicherheitsdienst Die Teilnehmerin / der Teilnehmer kann innerhalb einer Gruppe oder Staffel als Führer eines Trupps nach Auftrag fachlich, richtig und selbstständig handeln.. Der Lehrgang richtet sich an Truppfrauen und Truppmänner, die als Truppführer in der Feuerwehr eingesetzt werden sollen. 35 Stunden Wochenende jeweils 3. Wochenende So. von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr *F-II 03/2014 Wächtersbach (Ganztages Lehrgang) Mi. bis Sa. von jeweils 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Abgeschlossene Truppmannausbildung nach FwDV 2 keine Praxis: Feuerwehrschutzanzug; Feuerwehrschutzhandschuhe nach UVV; Feuerwehrhelm mit Nackenschutz; Feuerwehr-Schutzschuhwerk nach UVV; Feuerwehrsicherheitsgurt/ -haltegurt; Feuerwehrleinenbeutel mit Feuerwehrleine F-II 01/2014 Wächtersbach F-II 02/2014 Wächtersbach F-II 03/2014 * Wächtersbach F-II 04/2014 Langenselbold
9 Sprechfunklehrgang -Grundlagen nach PDV/DV Gerätekunde -Sprechfunkbetrieb -Digitalfunk Die Teilnehmerin / der Teilnehmer kennt die Grundlagen des Sprechfunkbetriebs der nichtpolizeilichen BOS. Er kann die verschiedenen Nachrichtenarten anwenden und kennt die Grundbedienelemente der zur Anwendung kommenden Sprechfunkgeräte. Angehörige von Feuerwehren oder Hilfsorganisationen, die in die Lage versetzt werden sollen, den Sprechfunkbetrieb an Einsatzstellen und im allgemeinen Dienstbetrieb sicher zu beherrschen. Mindestens 27 Stunden Biebergemünd-Bieber und Sinntal-Altengronau 1. und 2. Wochenende jeweils Sa. von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr So. von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Nidderau-Heldenbergen 1. und 2. Wochenende jeweils Do. von 18:30 Uhr bis 22:00 Uhr Sa. von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr So. von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr -Feuerwehr-Grundausbildung (Grundausbildungslehrgang) bzw. der jeweiligen Einheit des KatS -förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz -Vollendung des 17. Lebensjahres Die förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz muss bei Lehrgangsanmeldung mit eingereicht werden! Praxis: zusätzlich Digitalfunkgerät (HRT) F/K-Sprechfunk 01/2014 Nidderau-Heldenbergen F/K-Sprechfunk 02/2014 Sinntal-Altengronau F/K-Sprechfunk 03/2014 Biebergemünd-Bieber F/K-Sprechfunk 04/2014 Nidderau-Heldenbergen F/K-Sprechfunk 05/2014 Bad Soden-Salmünster Salmünster F/K-Sprechfunk 06/2014 Biebergemünd-Bieber F/K-Sprechfunk 07/2014 Nidderau-Heldenbergen F/K-Sprechfunk 08/2014 Biebergemünd-Bieber
10 Endanwender-Umschulung Digitalfunk -Grundlagen Digitalfunk -Gegenüberstellung Analog-/ Digitalfunk -Übersicht über die Betriebsorganisation -Migration -Verweis auf bestehende Bestimmungen -Grundlagen der Endgerätebedienung -Bedienung von Endgeräten -Betriebliche Grundlagen -Grundlagen zum länderspezifischen Betriebskonzept Wissen um die neuen Funktionalitäten des Digitalfunks und deren praktischer Bedeutung im Rahmen von operativ-taktischen Einsätzen Kenntnis der wesentlichen Grundlagen zum praktischen Verständnis des Digitalfunknetzes und der damit verbundenen Unterschiede zum Analogfunk Kenntnis und sichere Bedienung der Funktionen der Endgeräte Verständnis für die BOS - übergreifenden Richtlinien und Abstimmungsnotwendigkeiten Kenntnis der rechtlichen für den Einsatz des Digitalfunks und Fähigkeit zur Nutzung im konkreten Anwendungsfall Alle im Analogfunk ausgebildeten Sprechfunker 8 Stunden Sprechfunkzeugnis oder Sprechfunkberechtigung *Sonntag von 08:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr Praxis: zusätzlich Digitalfunkgerät (HRT) F/K/R-BOS-TETRA-Sem. 01/2014 F/K/R-BOS-TETRA-Sem. 02/2014 F/K/R-BOS-TETRA-Sem. 03/2014 F/K/R-BOS-TETRA-Sem. 04/2014 F/K/R-BOS-TETRA-Sem. 05/2014 F/K/R-BOS-TETRA-Sem. 06/2014 F/K/R-BOS-TETRA-Sem. 07/2014 F/K/R-BOS-TETRA-Sem. 08/2014* F/K/R-BOS-TETRA-Sem. 09/2014 F/K/R-BOS-TETRA-Sem. 10/2014 F/K/R-BOS-TETRA-Sem. 11/2014 F/K/R-BOS-TETRA-Sem. 12/2014 Gelnhausen Steinau Maintal-Hochstadt Birstein-Fischborn Freigericht-Somborn Linsengericht-Altenhaßlau Maintal-Hochstadt Deutsches Rotes Kreuz Gelnhausen (Nur Sonntag) Hammersbach Biebergemünd-Bieber Brachttal-Neuenschmidten Schlüchtern
11 Endanwender-Umschulung Digitalfunk -Grundlagen Digitalfunk -Gegenüberstellung Analog-/ Digitalfunk -Übersicht über die Betriebsorganisation -Migration -Verweis auf bestehende Bestimmungen -Grundlagen der Endgerätebedienung -Bedienung von Endgeräten -Betriebliche Grundlagen -Grundlagen zum länderspezifischen Betriebskonzept Wissen um die neuen Funktionalitäten des Digitalfunks und deren praktischer Bedeutung im Rahmen von operativ-taktischen Einsätzen Kenntnis der wesentlichen Grundlagen zum praktischen Verständnis des Digitalfunknetzes und der damit verbundenen Unterschiede zum Analogfunk Kenntnis und sichere Bedienung der Funktionen der Endgeräte Verständnis für die BOS - übergreifenden Richtlinien und Abstimmungsnotwendigkeiten Kenntnis der rechtlichen für den Einsatz des Digitalfunks und Fähigkeit zur Nutzung im konkreten Anwendungsfall Alle im Analogfunk ausgebildeten Sprechfunker 8 Stunden Sprechfunkzeugnis oder Sprechfunkberechtigung keine Praxis: zusätzlich Digitalfunkgerät (HRT) F/K/R-BOS-TETRA-Sem. 13/2014 F/K/R-BOS-TETRA-Sem. 14/2014 F/K/R-BOS-TETRA-Sem. 15/2014 F/K/R-BOS-TETRA-Sem. 16/2014 F/K/R-BOS-TETRA-Sem. 17/2014 Gelnhausen-West Gründau-Lieblos Birstein-Fischborn Jossgrund-Pfaffenhausen Sinntal-Sterbfritz
12 Theoretische Atemschutzunterweisung Neuerungen aus dem Bereich Atemschutz Schulung / Eiweisung in die für 2014 vorgesehene Atemschutzunterweisung Atemschutzverantwortliche der Kommunen 3 Stunden 18:30 Uhr bis ca. 21:30 Uhr Atemschutzverantwortliche der Kommunen Max. 2 Teilnehmer/innen pro Kommune F-Atr-Sem. 01/2014 Hanau F-Atr-Sem. 02/2014 Bad Orb
13 Atemschutzgeräteträgerlehrgang -Rechtsgrundlagen -Atemphysiologie -Aufbau und Funktion von Pressluftatmern und Vollmasken -Einteilung der Atemschutzgeräte -Belastungen durch das Tragen von Schutzkleidung und Atemschutzgerät -Atemgifte -Atemschutzeinsatzgrundsätze -Gewöhnungsübung -Belastungsübung -Übung von Einsatztätigkeiten -Notfalltraining Die Teilnehmerin / der Teilnehmer erlangt die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz Feuerwehrangehörige, die als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden sollen. 29 Stunden 1. Wochenende 2. Wochenende Do. von 18:30 Uhr bis 22:00 Uhr -Feuerwehr-Grundausbildung (Grundlehrgang) -Tauglichkeit nach G 26.III (Das Datum der Untersuchung darf zu Lehrgangsbeginn nicht länger als 12 Monate zurückliegen und darf keine gesundheitlichen Bedenken enthalten) -Sprechfunklehrgang Nach jeder praktischen Ausbildung besteht die Möglichkeit zu duschen. Duschzeug, sowie Ersatzwäsche / Ersatzkleidung ist mitzubringen. Kein Vollbartträger, körperliche Fitness, gesund und einsatzfähig *Lehrgang der Stadt Hanau (der MKK erhält 8 Plätze) Praxis: Feuerschutzschuhwerk nach UVV; Feuerwehrschutzanzug; Feuerwehrschutzhandschuhe nach UVV; Feuerwehrhelm mit Nackenschutz; Feuerwehrsicherheitsgurt / - haltegurt, Feuerwehr- Überhose und Überjacke; Flammschutzhaube; ggf. Maskenbrille F-Atr 01/2014 Hanau F-Atr 02/2014 Langenselbold F-Atr 03/2014 Langenselbold F-Atr 04/2014 * Hanau
14 Fortbildungsseminar für Atemschutzgeräteträger in der Brandsimulationsanlage (Brandhaus) -Truppweises Vorgehen mit C-Strahlrohren -Absuchen verrauchter Räume/Geschosse nach vermissten Personen -Einsatztaktisch richtiges Bekämpfen eines Zimmer- oder Wohnungsbrandes -Einsatz unter Atemschutz nach FwDV 7 Die Teilnehmerin / der Teilnehmer kann sich in einem verrauchten Objekt taktisch richtig verhalten und vorgehen. Feuerwehrangehörige, die als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden. 14 Stunden -Atemschutzgeräteträgerlehrgang -Tauglichkeit nach G 26.III (Die Untersuchung muss über die des Fortbildungsseminares gültig sein und darf keine gesundheitlichen Bedenken enthalten) -Abgeschlossene Truppmannausbildung gemäß FwDV 2 Empfehlung: Sprechfunklehrgang Nach jeder praktischen Ausbildung besteht die Möglichkeit zu duschen. Duschzeug, sowie Ersatzwäsche / Ersatzkleidung ist mitzubringen. Kein Vollbartträger, körperliche Fitness, gesund und einsatzfähig. *Ersatztermin für das ausgefallene Fortbildungsseminar vom bis **Die Kommunen erhalten 2 Plätze gemäß Platzzuteilung. Praxis: Feuerschutzschuhwerk nach UVV; Feuerwehrschutzanzug; Feuerwehrschutzhandschuhe nach UVV; Feuerwehrhelm mit Nackenschutz; Feuerwehrsicherheitsgurt / - haltegurt, Feuerwehr- Überhose und Überjacke; Flammschutzhaube; ggf. Maskenbrille F-Atr-BSA 01/2014 * Hanau F-Atr-BSA 02/2014 ** Hanau F-Atr-BSA 03/2014 ** Hanau F-Atr-BSA 04/2014 ** Hanau F-Atr-BSA 05/2014 ** Hanau F-Atr-BSA 06/2014 ** Hanau
15 Sprechfunklehrgang / Atemschutzgeräteträgerlehrgang (Kombinations-Tages-Lehrgang / Vollzeit) Sprechfunklehrgang -Grundlagen nach PDV/DV Gerätekunde -Sprechfunkbetrieb -Digitalfunk Atemschutzgeräteträgerlehrgang -Rechtsgrundlagen -Atemphysiologie -Aufbau und Funktion von Pressluftatmern und Vollmasken -Einteilung der Atemschutzgeräte -Belastungen durch das Tragen von Schutzkleidung und Atemschutzgerät -Atemgifte -Atemschutzeinsatzgrundsätze -Gewöhnungsübung -Belastungsübung -Übung von Einsatztätigkeiten -Notfalltraining Sprechfunklehrgang Die Teilnehmerin / der Teilnehmer kennt die Grundlagen des Sprechfunkbetriebs der nichtpolizeilichen BOS. Er kann die verschiedenen Nachrichtenarten anwenden und kennt die Grundbedienelemente der zur Anwendung kommenden Sprechfunkgeräte. Atemschutzgeräteträgerlehrgang Die Teilnehmerin / der Teilnehmer erlangt die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz. Sprechfunklehrgang Angehörige von Feuerwehren die in die Lage versetzt werden sollen, den Sprechfunkbetrieb an Einsatzstellen und im allgemeinen Dienstbetrieb sicher zu beherrschen. Atemschutzgeräteträgerlehrgang Feuerwehrangehörige, die als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden sollen. 27 Stunden / 29 Stunden Mo. bis Sa. von jeweils 08:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr Mo. bis Mi. Sprechfunklehrgang / Do. bis Sa. Atemschutzgeräteträgerlehrgang -Vollendung des 18. Lebensjahres -Feuerwehr-Grundausbildung (Grundausbildungslehrgang) -förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz -Tauglichkeit nach G 26.III (Das Datum der Untersuchung darf nicht länger 12 Monate zurückliegen und darf keine gesundheitlichen Bedenken enthalten) Atemschutzgeräteträgerlehrgang Nach jeder praktischen Ausbildung besteht die Möglichkeit zu duschen. Duschzeug, sowie Ersatzwäsche / Ersatzkleidung ist mitzubringen. Kein Vollbartträger, körperliche Fitness, gesund und einsatzfähig Sprechfunklehrgang Praxis: zusätzlich Digitalfunkgerät (HRT) Atemschutzgeräträgerlehrgang Praxis: Feuerschutzschuhwerk nach UVV; Feuerwehrschutzanzug; Feuerwehrschutzhandschuhe nach UVV; Feuerwehrhelm mit Nackenschutz; Feuerwehrsicherheitsgurt / - haltegurt, Feuerwehr- Überhose und Überjacke; Flammschutzhaube; ggf. Maskenbrille F-Kombi Sprechfunk / Atr 01/2014 Langenselbold
16 Atemschutzgeräteträger II (Fortbildungslehrgang zum Tragen von Chemikalienschutzanzügen) -Rechtsgrundlagen -Art von Schutzanzügen -Aufbau, Funktion und Schutzwirkung von Chemikalienschutzanzügen Form 3 (FwDV 500) -Belastungen durch das Tragen von Chemikalienschutzanzügen Form 3 (FwDV 500) -Umgang mit den Chemikalienschutzanzügen Form 3 (FwDV 500) (An- und Ablegen) -Gewöhnungsübungen -Belastungsübungen Die Teilnehmerin / der Teilnehmer kann Chemikalienschutzanzüge richtig handhaben und erlangt die körperliche Eignung zum Tragen von Chemikalienschutzanzügen. Feuerwehrangehörige, die als Träger von Chemikalienschutzanzügen ausgebildet und eingesetzt werden. sollen. 14 Stunden Do. von 18:30 Uhr bis 22:00 Uhr Sa. von 08:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr -Atemschutzgeräteträgerlehrgang -Tauglichkeit nach G 26.III (Die Untersuchung nach G 26.III muss über die des Lehrgangs gültig sein und darf keine gesundheitliche Bedenken enthalten) -Sprechfunklehrgang Nach jeder praktischen Ausbildung besteht die Möglichkeit zu duschen. Duschzeug, sowie Ersatzwäsche / Ersatzkleidung ist mitzubringen. Kein Vollbartträger, körperliche Fitness, gesund und einsatzfähig. Praxis: Feuerschutzschuhwerk nach UVV; Feuerwehrschutzanzug; Feuerwehrschutzhandschuhe nach UVV; Feuerwehrhelm mit Nackenschutz; Feuerwehrsicherheitsgurt / - haltegurt, Feuerwehr- Überhose und Überjacke; Flammschutzhaube; ggf. Maskenbrille F-Atr II 01/2014 Hanau F-Atr II 02/2014 Langenselbold
17 Maschinistenlehrgang -Aufgabenbereich und Zuständigkeit des Maschinisten -Löschfahrzeuge -Feuerlöschkreiselpumpen -Wasserförderung -Motorenkunde -kraftbetriebene und sonstige Geräte -Rechtsgrundlagen -Straßenverkehrsrecht Die Teilnehmerin / der Teilnehmer kann die maschinell angetriebenen Einrichtungen und sonstigen auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte bedienen. Er besitzt Kenntnisse, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Sonderrechten erforderlich sind. Feuerwehrangehörige, die als Maschinist für Löschfahrzeuge vorgesehen sind. 35 Stunden 1. Wochenende jeweils 2. bis 3. Wochenende jeweils So. von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr * F-Ma 03/2014 Gelnhausen-West (Ganztages Lehrgang) Mi. bis Sa. von jeweils 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr -Abgeschlossene Truppmannausbildung nach FwDV 2 -Vollendung des 19. Lebensjahres -Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr und Erwerb der Leistungsspange (Erlass des HMdIS) -Fahrerlaubnisklasse der entsprechend vorhanden Fahrzeuge am Standort bzw. mindestens Fahrerlaubnisklasse B oder 3 Empfehlung: Sprechfunklehrgang keine Praxis: Feuerwehrschutzanzug; Feuerwehrschutzhandschuhe nach UVV; Feuerwehrhelm mit Nackenschutz; Feuerwehr-Schutzschuhwerk nach UVV F-Ma 01/2014 Langenselbold F-Ma 02/2014 Freigericht-Somborn F-Ma 03/2014 * Gelnhausen-West
18 Fortbildungsseminar für Maschinisten Neuerungen in den Bereichen: -Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten des Maschinisten -Löschfahrzeuge -Feuerlöschkreiselpumpen -Wasserförderung -Rechtsgrundlagen -Straßenverkehrsrecht Die Teilnahme festigt die theoretischen und praktischen Kenntnisse für die Arbeiten in den speziellen Tätigkeitsbereichen. Außerdem werden stetige Neuerungen aus dem Fachgebiet der Fahrzeug- und Gerätetechnik vermittelt. Feuerwehrangehörige deren Maschinistenlehrgang länger als 5 Jahre zurückliegt. 19 Stunden So. von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Maschinistenlehrgang (länger als 5 Jahre zurückliegend) keine Praxis: Feuerwehrschutzanzug; Feuerwehrschutzhandschuhe nach UVV; Feuerwehrhelm mit Nackenschutz; Feuerwehr-Schutzschuhwerk nach UVV F-Ma-Sem. 01/2014 Freigericht-Horbach
19 Seminar für Absturzsicherung -Abwehr der Gefahr des Absturzes bei Feuerwehreinsätzen -Halten und Auffangen von Personen, die im absturzgefährdeten Bereich tätig werden -Aufgaben, Möglichkeiten und Einsatzgrenzen der Absturzsicherung mit dem entsprechenden Gerätesatz Absturzsicherung -richtige Anwendung von Feuerwehr-Haltegurt und Feuerwehrleine -Praktische Übungen Der Teilnehmer kann sich selbst und andere Personen im Feuerwehreinsatz in absturzgefährdeten Bereichen sichern und eine Person aus einem absturzgefährdeten Bereich gesichert zurückführen. In einem absturzgefährdeten Bereich kann sich der Teilnehmer gesichert fortbewegen. Die erlernten gehen über das in der allgemeinen Feuerwehrausbildung gelernte hinaus. Der Seminarteilnehmer kennt den Unterschied zwischen Absturzsicherung und Höhenrettung und beherrscht den sicheren Umgang mit den entsprechenden Knoten und Stichen. Jede(r) Feuerwehrangehörig(e), die/der in absturzgefährdeten Bereichen eingesetzt werden soll, sowie Führungskräfte. 23 Stunden Mi. von 18:30 Uhr bis 22:00 Uhr So. von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Abgeschlossene Truppmannausbildung gemäß FwDV 2 Das Seminar beschränkt sich auf den Einsatz des Gerätesatzes Absturzsicherung, der Feuerwehrleine und des Feuerwehrhaltegurtes. Es werden Übungen in Höhen bis zu 20 m durchgeführt. Bis zum Seminarbeginn muss der Teilnehmer sich den sicheren Umgang mit den Knoten und Stichen nach FwDV 1 aneignen, denn dieser ist für die erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar zwingend erforderlich und wird im Seminar nur kurz wiederholt. Praxis: Feuerwehrschutzanzug; Feuerwehrschutzhandschuhe oder Handschuhe die ausschließlich für die Absturzsicherung verwendet werden; Feuerwehrhelm mit Nackenschutz oder Helm der ausschließlich für die Absturzsicherung verwendet wird; Feuerwehr-Schutzschuhwerk nach UVV; Feuerwehrsicherheitsgurt/ -haltegurt; Feuerwehrleinenbeutel mit Feuerwehrleine. Zum Seminar ist von jeder Teilnehmerin / jedem Teilnehmer ein geprüfter und den Vorschriften entsprechender Gerätesatz "Absturzsicherung" mitzubringen. F-AbStuSi 01/2014 Freigericht-Somborn F-AbStuSi 02/2014 Freigericht-Somborn
20 Grundausbildung im Umgang mit der Motorkettensäge (Modul 1 + 2) -Aufbau einer Motorkettensäge -Unfallverhütungsvorschriften -Persönliche Schutzausrüstung -Schneidetechniken an liegendem Holz (auch unter Spannung) Die Teilnehmerin / der Teilnehmer kann einfache Schneidtechniken mit der Motorkettensäge anwenden. Feuerwehrangehörige die bei entsprechenden Einsätzen die Motorkettensäge einsetzen sollen. 28 Stunden 1. und 2. Wochenende jeweils Abgeschlossene Truppmannausbildung gemäß FwDV 2 Vollendung des 18. Lebensjahres Für die praktische Ausbildung ist von jeder Teilnehmerin / jedem Teilnehmer eine geprüfte Motorkettensäge mitzubringen. Die praktischen Lehrinhalte entsprechen der GUV-I 8624 (Modul 1 und 2) Theorie: Dienstkleidung und Schreibunterlagen Praxis: Wetterfeste Kleidung (eng anliegend keine Feuerschutzkleidung); Schnittschutzhose oder Beinlinge nach DIN mit dem Zeichen KWF-Gebrauchswert bzw. KWF- Test und dem Piktogramm Schutz gegen tragbare Kettensägen. Beinlinge dürfen innen nicht vernäht oder versteppt sein (Gürtel für Beinlinge nicht vergessen!); Waldarbeiterhelmkombination mit Gesichts- und Gehörschutz (nicht älter als 5 Jahre) oder Feuerwehrhelm mit Gesichtsschutz und Gehörschutz (z.b. Gehörschutzstöpsel); Feuerwehrsicherheitsschuhwerk; Schutzhandschuhe (keine Feuerschutzhandschuhe); Zubehör für die Motorkettensäge (z.b. Treibstoff/Kettenöl, Kettensägenwerkzeug; Ersatzkette, Feile/Keile/Spalthammer (wenn vorhanden). F-MS I 01/2014 Wächtersbach F-MS I 02/2014 Wächtersbach F-MS I 03/2014 Langenselbold
21 Fortbildungsseminar Motorkettensäge Neuerungen bzw. Auffrischung der bereits erworbenen Kenntnisse in: -Aufbau einer Motorkettensäge -Unfallverhütungsvorschriften -Persönliche Schutzausrüstung -Schneidetechniken an liegendem Holz (auch unter Spannung) Die Teilnehmerin / der Teilnehmer kann mit der Motorkettensäge auch unter schwierigen Bedingungen umgehen. Feuerwehrangehörige deren Grundausbildung im Umgang mit der Motorkettensäge. 14 Stunden Grundausbildung für den Umgang mit der Motorkettensäge (Modul 1+2) Für die praktische Ausbildung ist von jeder Teilnehmerin / jedem Teilnehmer eine geprüfte Motorkettensäge mitzubringen. Theorie: Dienstkleidung und Schreibunterlagen Praxis: Wetterfeste Kleidung (eng anliegend keine Feuerschutzkleidung); Schnittschutzhose oder Beinlinge nach DIN mit dem Zeichen KWF-Gebrauchswert bzw. KWF- Test und dem Piktogramm Schutz gegen tragbare Kettensägen. Beinlinge dürfen innen nicht vernäht oder versteppt sein (Gürtel für Beinlinge nicht vergessen!); Waldarbeiterhelmkombination mit Gesichts- und Gehörschutz (nicht älter als 5 Jahre) oder Feuerwehrhelm mit Gesichtsschutz und Gehörschutz (z.b. Gehörschutzstöpsel); Feuerwehrsicherheitsschuhwerk; Schutzhandschuhe (keine Feuerschutzhandschuhe); Zubehör für die Motorkettensäge (z.b. Treibstoff/Kettenöl, Kettensägenwerkzeug; Ersatzkette, Feile/Keile/Spalthammer (wenn vorhanden). F-MS I Sem 01/2014 Wächtersbach F-MS I Sem 02/2014 Sinntal-Jossa
22 Seminar für die Prüfung und Wartung feuerwehrtechnischer Geräte -Rechtsgrundlagen und Aufgaben des Gerätewartes -Prüfung und Wartung von Feuerlöschkreiselpumpen -Fahrzeugwartung -Pflege und Wartung von Schutzausrüstungen -Tragbare Feuerwehrleitern -Sprungrettungsgeräte -Schläuche und Armaturen -Hydraulische Geräte -Hebekissensysteme -Kraftbetriebene Geräte und elektrische Betriebsmittel -Prüfvorschriften und Messgeräte Die Teilnehmerin / der Teilnehmer kann die Wartung und Pflege gemäß der Bedienungsanleitung der Hersteller und die Prüfung gemäß der Prüfungsgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr selbstständig durchführen. Angehörige von Feuerwehren, die als Gerätewarte vorgesehen oder eingesetzt werden. 42 Stunden 1.Wochenende Do. von 18:30 Uhr bis 22:00 Uhr So. von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 2. Wochenende So. von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Truppführerlehrgang und Maschinistenlehrgang keine Praxis: Feuerwehrschutzanzug; Feuerwehrschutzhandschuhe nach UVV; Feuerwehrhelm mit Nackenschutz; Feuerwehr-Schutzschuhwerk nach UVV F-GW-Sem. 01/2014 Langenselbold
23 Lehrgang Technische Hilfeleistung und Brandbekämpfung nach Bahnunfällen Stufe I -Allg. Eisenbahngesetz -Bahnerlass -Zusammenarbeit mit dem Notfallmanager Erlernen der Rechtsgrundlagen, die Zuständigkeiten und das sichere Arbeiten bei Bränden wie auch bei technischen Hilfeleistungen bei Einsätzen auf Bahnanlagen. Der Lehrgang richtet sich an Feuerwehrangehörige von Feuerwehren mit Bahnverkehr. 14 Stunden Sa. von 08:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr Abgeschlossene Truppmannausbildung gemäß FwDV 2 keine Praxis: Feuerwehrschutzanzug; Feuerwehrschutzhandschuhe nach UVV; Feuerwehrhelm mit Nackenschutz; Feuerwehr-Schutzschuhwerk nach UVV; Feuerwehrsicherheitsgurt / -haltegurt; Feuerwehrleinenbeutel mit Feuerwehrleine F-TH-BU I 01/2014 Hanau-Großauheim
24 Grundlagenseminar Technische Hilfeleistung -Motorkettensägen im Feuerwehreinsatz -Bergung und Rettung aus Höhen -der Dreibock -Schneiden und Trennen -Drahtseile, Ketten und andere Anschlagmittel -Hydraulische Rettungsgeräte -Maschinelle Zugeinrichtungen -Tragbare Lüftungs- und Leichtschaumlöschgeräte -Stromerzeuger und Generatoren -Bautechnik / Abstützen -Kraftbetriebene Geräte -Grundlagen der Mechanik -Patientenorientierte Rettung aus verunfallten PKW s, LKW s und Kleintransportern Die Teilnehmerin / der Teilnehmer beherrscht den sicheren Umgang mit den bei einem Verkehrsunfall notwendigen Geräten, kennt die Grundregeln der verletzten orientierten Rettung und kann diese anwenden. Die Teilnehmerin / der Teilnehmer kennt außerdem Grundlagen bei Unfällen auf Baustellen und kann diese anwenden. Angesprochen werden hiermit Truppfrauen/Truppmänner die bei Unfällen auf Baustellen und Verkehrsunfällen als Einsatzkraft eingesetzt werden. 36 Stunden 1.und 2. Wochenende jeweils Do. von 18:30 Uhr bis 22:00 Uhr Fr. von 18:30 Uhr bis 22:15 Uhr Sa. von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Abgeschlossene Truppmannausbildung gemäß FwDV 2 keine Praxis: Feuerwehrschutzanzug; Feuerwehrschutzhandschuhe nach UVV; Feuerwehrhelm mit Nackenschutz; Feuerwehr-Schutzschuhwerk nach UVV; Feuerwehrsicherheits / -Haltegurt; Feuerwehrleinenbeutel mit Feuerwehrleine F-TH-VU/Bau 01/2014 Schöneck-Kilianstädten
25 Seminar Technische Unfallrettung PKW Theorie: -Innerer Retter in Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst -Neue Fahrzeugtechnologien -Erweiterte persönliche Schutzausrüstung Praxis: -Innerer Retter in der Praxis -Fahrzeugerkundung -Airbag-Scanning -Glasmanagement -Batteriemanagement -Stabilisierungsmöglichkeiten -Befreiungsmöglichkeiten -Gerätetechnik Vertiefung der Kenntnisse in der Handhabung der Rettungsgeräte. Erweiterte Kenntnisse der inneren Rettung, Fahrzeugerkundung und persönlichen (Schutz-) Ausrüstung. Feuerwehrangehörige, die bei Verkehrsunfällen als Einsatzkraft eingesetzt werden. 14 Stunden Lehrgang Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall (HLFS) oder Grundlagenseminar Technische Hilfeleistung (Kreisebene) und erfolgreich abgeschlossener Truppführerlehrgang keine Praxis: Feuerwehrschutzanzug; Feuerwehrschutzhandschuhe nach UVV; Feuerwehrhelm mit Nackenschutz; Feuerwehr-Schutzschuhwerk nach UVV F-TH-VU-Sem. 01/2014 Sinntal-Mottgers F-TH-VU-Sem. 02/2014 Sinntal-Schwarzenfels
26 Seminar Technische Einsatzleitung -Aufgaben der Technischen Einsatzleitung -Zusammenarbeit mit anderen Organisationen -Führungssystem -Technik und Ausstattung (ELW 2 Main-Kinzig-Kreis) -Öffentlichkeitsarbeit -Arbeitsablauf innerhalb einer Technischen Einsatzleitung -(Mindest-) Ausstattung einer Technischen Einsatzleitung -Planübungen Die Teilnehmerin / der Teilnehmer kann selbständig ein Sachgebiet innerhalb einer Technischen Einsatzleitung übernehmen. Feuerwehrangehörige, die Mitglied der örtlichen TEL sind bzw. als Mitglied vorgesehen sind. 32 Stunden 1. Wochenende 2. Wochenende Do. von 18:30 Uhr bis 22:00 Uhr Gruppenführerlehrgang keine Dienstkleidung und Schreibunterlagen F-TEL-Sem 01/2014 Gründau-Lieblos F-TEL-Sem 02/2014 Bruchköbel
27 Fortbildungsseminar für Feuerwehrführungskräfte Technik und Taktik der Einsatzstellenbelüftung Theorie: -Grundlagen der Einsatzstellenbelüftung -Einsatztaktiken -Gerätekunde -Besonderheiten aus der Sicht des Vorbeugenden Brandschutzes Praxis: -Gerätekunde (Verbrennungslüfter, Elektrolüfter, Wasserlüfter -Einsatz des Rauchvorhangs -Praktische Übungen (Entrauchung von Zimmerbränden, Kellerbränden, gefangenen Räumen, Treppenhäuser und Hallen) -Einsatz von mehreren Lüftern Die Teilnehmerinn / der Teilnehmer kann eine Einsatzstellenbellüftung planen und durchführen, sowie einzusetzende Kräfte entsprechend unterweisen. Gruppen- und Zugführer, Stadt- oder Gemeindebrandinspektor sowie Vertreter Wehrführer/in sowie Vertreter 14 Stunden Gruppenführerlehrgang Diese Ausbildungsveranstaltung wird gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) Teil I Ziffer 5 sowie der Hessischen Verordnung über Dienst- und Schutzkleidung, Dienstgrade, Funktionen, Kennzeichnungen und für die Erlangung der Dienstgrade und Funktionen der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren (Hessische Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradverordnung HFDV) vom 19. Dezember 2012 anerkannt. Praxis: Feuerwehrschutzanzug; Feuerwehrschutzhandschuhe nach UVV; Feuerwehrhelm mit Nackenschutz; Feuerwehr-Schutzschuhwerk nach UVV F-Lüft-Sem 01/2014 Maintal-Dörnigheim F-Lüft-Sem 02/2014 Schlüchtern
28 Fortbildungsseminar für Feuerwehrführungskräfte Planübungen und Einsatztaktiken Theorie: -Führungsvorgang -Führungssystem -Einsatzgrundsätze -Einsatztaktiken GAMS -Vorbeugender Brandschutz aus der Sicht des Gruppenführers/Einsatzleiters Praxis: -Durchführung von Planübungen Der Lehrgangsteilnehmer soll zur Erhaltung und Aktualisierung des Leistungsstandes seine einsatztaktischen Kenntnisse festigen bzw. vertiefen. Hierzu werden Neuerungen in der Feuerwehrtechnik und Feuerwehrtaktik vermittelt. Gruppen- und Zugführer, Stadt- oder Gemeindebrandinspektor sowie Vertreter Wehrführer/in sowie Vertreter 14 Stunden Gruppenführerlehrgang Diese Ausbildungsveranstaltung wird gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) Teil I Ziffer 5 sowie der Hessischen Verordnung über Dienst- und Schutzkleidung, Dienstgrade, Funktionen, Kennzeichnungen und für die Erlangung der Dienstgrade und Funktionen der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren (Hessische Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradverordnung HFDV) vom 19. Dezember 2012 anerkannt. F-PlanÜ-Sem 01/2014 Brachttal-Neuenschmidten
29 Fortbildungsseminar für Feuerwehrführungskräfte Wehrführung Theorie: -Rechtsgrundlagen -Leistungsfähigkeit der Feuerwehr -Aus- und Fortbildung in der Feuerwehr -Personalführung und verwaltung -Ehrungen und Beförderungen Praxis (Gruppenarbeit): -Maßnahmen zur Personalgewinnung und Personalerhaltung -Konzept für die Personalgewinnung um bereits vorhandenes Personal in der Einsatzabteilung dauerhaft zur Mitarbeit heranziehen zu können -Maßnahmenkatalog zur Gewährleistung bzw. Aufrechterhaltung der Tagesalarmsicherheit -Konzept zur Bekanntgaben von Informationen und Mitteilungen innerhalb der Feuerwehr Vertiefung der Kenntnisse im Bereich der Verwaltung, Personalplanung und der Strukturen der öffentlichen Feuerwehr. Vorgesehene Wahl oder Bestellung: zum Stadt- oder Gemeindebrandinspektor und deren Vertretungen zur Wehrführerin oder zum Wehrführer und deren Vertretungen Stadt- oder Gemeindebrandinspektoren sowie Vertreter Wehrführer/in sowie Vertreter 14 Stunden Stadt- oder Gemeindebrandinspektor und deren Vertretungen Wehrführerin oder zum Wehrführer und deren Vertretungen Diese Ausbildungsveranstaltung wird gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) Teil I Ziffer 5 sowie der Hessischen Verordnung über Dienst- und Schutzkleidung, Dienstgrade, Funktionen, Kennzeichnungen und für die Erlangung der Dienstgrade und Funktionen der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren (Hessische Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradverordnung HFDV) vom 19. Dezember 2012 anerkannt. Dienstkleidung und Schreibunterlagen F-WeFü-Sem 01/2014 Linsengericht-Eidengesäß
30 Fortbildungsseminar für Feuerwehrführungskräfte Vorbeugender Brandschutz -Aktuelle Feuerwehrpläne und Laufkarten -Brandmeldetechnik -Bauliche Anforderungen an Sonderbauten -Technische Einrichtungen in Sonderbauten -Brandsicherheitsdienst Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung (Hessische Bauordnung) Gruppen- und Zugführer, sowie Funktionsträger 14 Stunden Sa. von 08:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr Gruppen- oder Zugführerlehrgang Leiter der Feuerwehr, sowie deren Stellvertreter Wehrführer/in oder Stellvertreter/in Diese Ausbildungsveranstaltung wird gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) Teil I Ziffer 5 sowie der Hessischen Verordnung über Dienst- und Schutzkleidung, Dienstgrade, Funktionen, Kennzeichnungen und für die Erlangung der Dienstgrade und Funktionen der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren (Hessische Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradverordnung HFDV) vom 19. Dezember 2012 anerkannt. Dienstkleidung und Schreibunterlagen F-VB-Sem 01/2014 Gelnhausen-West
31 Fortbildungsseminar für Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehren Arbeitssicherheit -GUV I 8554 Sicherheit in Feuerwehrhäusern -Dokumentation von durchgeführten Prüfungen -Gefährdungsbeurteilung -Fortbildung der Sicherheitsbeauftragten -Rechtssicherheit in der Dokumentation Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehr oder Leiter der Feuerwehr, sowie deren Stellvertreter oder Gerätewart 10 Stunden Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehr oder Leiter der Feuerwehr / stellv. Leiter der Feuerwehr Wehrführer/in / stellv. Wehrführer/in oder Gerätewarte keine Dienstkleidung und Schreibunterlagen F-ASiG-Sem. 01/2014 Maintal-Hochstadt
32 Fortbildungsseminar für Feuerwehrführungskräfte GABC-Erstmaßnahmen -Möglichkeiten der Informationsbeschaffung -Einsatzmaßnahmen ohne ABC-Sonderausrüstung -Dekontaminationsstufen: Not-Dekon und Dekonstufe I -Ausstattung Gefahrgut im Main-Kinzig-Kreis Die Teilnehmerin / der Teilnehmer kann Erstmaßnahmen an Einsatzstellen mit ABC- Stoffen ohne ABC-Sonderausrüstung durchführen. Gruppen- und Zugführer, sowie Funktionsträger 14 Stunden Gruppen- oder Zugführerlehrgang Leiter der Feuerwehr, sowie deren Stellvertreter Wehrführer/in oder Stellvertreter/in Diese Ausbildungsveranstaltung wird gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) Teil I Ziffer 5 sowie der Hessischen Verordnung über Dienst- und Schutzkleidung, Dienstgrade, Funktionen, Kennzeichnungen und für die Erlangung der Dienstgrade und Funktionen der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren (Hessische Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradverordnung HFDV) vom 19. Dezember 2012 anerkannt. Dienstkleidung und Schreibunterlagen F-GABC-Sem 01/2014 Wächtersbach
33 Ausbildung für zukünftige Feuerwehrführungskräfte (Vorbereitungsseminar für den Gruppenführerlehrgang) Theorie: Rechtsgrundlagen -Zuständigkeiten der Feuerwehr -Einsatzleitung -Hilfs- und Duldungspflichten -Einschränkung von Grundrechten -Zwangsmittel Der Führungsvorgang Einsatzplanung/Einsatzvorbereitung Planübung -Einführung in die Planübung -Praktische Planübungen (Brandbekämpfung, Hilfeleistung, Erstmaßnahmen bei GABC-Einsätzen) Praxis: -Praktische Übungen als Gruppenführer bei verschiedenen -Einsatzgrundlagen (Übungen gemäß FwDV 3, 10, 500 -Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung, GABC-Einsätze) Dient der Vorbereitung auf den GF-Lehrgang. Schwerpunkt sind die einsatztaktischen Grundlagen aus der Sicht des Gruppführers / der Gruppenführerin. Truppführer/innen die als Gruppenführer/in eingesetzt werden sollen. 18 Stunden Do. von 18:30 Uhr bis 22:00 Uhr Truppführerlehrgang, sowie vorgesehen als Gruppenführer/in keine Praxis: Feuerwehrschutzanzug; Feuerwehrschutzhandschuhe nach UVV; Feuerwehrhelm mit Nackenschutz; Feuerwehr-Schutzschuhwerk nach UVV; Feuerwehrsicherheits / -Haltegurt; Feuerwehrleinenbeutel mit Feuerwehrleine F-ZFK 01/2014 Langenselbold
34 Seminar Brandschutzerziehung / Brandschutzaufklärung (Kombination Kindergarten und Grundschule) Bereich Kindergarten: -Kontaktaufnahme, Konzept Brandschutzerziehung für Erziehungspersonal der Kindergärten -Vorbereitung eines Elternabends -Feuerwehr im Kindergarten -Kinder bei der Feuerwehr (z.b. Besuch im Feuerwehrhaus) -Vorstellung von Medien und Arbeitsmitteln (Bücher, Anschauungsmaterialien usw.) -Notfallplanung -Kind gerechte Sprache -Verhalten gegenüber Kindern Bereich Grundschule: -Verhalten im Brandfall (Kinder, wie auch Lehrpersonal -Übermittlung der des Brennvorgangs -Anschauliche Versuche mit Zündmitteln und brennbaren Materialien -Verschiedene Löschtechniken -Feuer als Freund und Feind -Entwicklung, Sachanalyse und Didaktik der Brandschutzerziehung / - aufklärung Die Teilnehmerin / der Teilnehmer kann eine Brandschutzerziehung im Kindergarten und in der Grundschule fachgerecht durchführen. Feuerwehrangehörige die eine Brandschutzerziehung durchführen soll 18 Stunden Do. von 18:30 Uhr bis 22:00 Uhr Feuerwehr-Grundausbildung (Grundlehrgang) keine Dienstkleidung und Schreibunterlagen F-BrSE/BrSA-Sem 01/2014 Gelnhausen-Haitz
35 Lehrgang zum Erwerb der Jungendleiter-Card (Juleica) -Jugendarbeit und Freizeitplanung -Dienstplan und Jugendordnung -Führungsstile und Typologie / Methoden -Öffentlichkeitsarbeit -Rechte und Pflichten -Kindeswohlgefährdung -Strukturfit für Demokratie / Rechtsextremismus -Suchtpräventation im Verein -Typisch Jungs Typisch Mädchen Erwerb der Jugendleitercard Leiter und Betreuer der Jugendfeuerwehren Mind. 40 Stunden -In der Jugendarbeit tätig -Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen, der nicht älter als 2 Jahre ist Dieses Seminar findet mit Übernachtung in der Jugendherberge Linsengericht-Geislitz statt. Das Seminar beginnt Freitag, den um 17:00 Uhr mit der Zimmerverteilung und endet Sonntag, den gegen ca. 13:00 Uhr Am Ende des Lehrgangs wird die Juleica gemeinsam online beantragt und wenige Tage später jeweils nach Hause geschickt. Daher bitte wir Sie, am ersten Lehrgangstag ein Passbild auf einem USB-Stick in digitaler Form (Seitenverhältnis: ca. 1:1,15 / Format: jpg / Größe: 150 kb - max. 2 GB) mitzubringen. Sollte dies nicht möglich sein, benötigen wir ein normales Passbild zur Beantragung der JULEICA. Schreibunterlagen JF-Juleica 01/2014 Linsengericht-Geislitz
36 Grundlehrgang für Jugendfeuerwehrwarte und Jugendgruppenleiter Teil 1 -Aufgabenstellung der Jugendarbeit in der Feuerwehr -Hilfestellung zur Umsetzung der Jugend(feuerwehr)arbeit in den Gruppen vor Ort -Bedürfnisfsorientierung: Was wollen Jugendliche? -Selbstverständnis und Gestaltung von Jugendarbeit -Collage, Rollenspiel, Diskussionstraining als Methoden der Bildungsarbeit -Motivationsmöglichkeiten und Methoden zur Konfliktlösung -Finanzierungsmodelle -Hilfen für die Gruppenpädagogik/Soziologie der Gruppe Jugendarbeit ist neben der Erziehung im Elternhaus, im Kindergarten oder in der Schule ein weiterer wichtiger Bildungsbereich der Kinder und Jugendlichen. Ziel der Jugendarbeit ist, zur Persönlichkeitsentwicklung beizutragen. Sie soll an den Interessen der jungen Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mit gestaltet werden. Sie sollen zur Selbstbestimmung befähigt und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement angeregt und hingeführt werden. Welcher Methoden und Fähigkeiten es hierzu bedarf, wird in diesem Lehrgang vermittelt, wobei es vorrangig um die Sensibilisierung für außerschulische Bildungsarbeit gehen soll. Jugendfeuerehrwartinnen und Jugendfeuerwehrwarte, sowie deren Stellvertreter und Jugendgruppenleiter Mind. 18 Stunden Der Lehrgang beginnt Freitag um 17:00 Uhr mit der Zimmerverteilung und endet Sonntag gegen ca. 13:00 Uhr keine Dieses Seminar findet mit Übernachtung in der Jugendherberge Linsengericht-Geislitz statt. Dieser Lehrgang ist als Modul zum Erhalt bzw. zur Verlängerung der JuLeiCa anerkannt. Schreibunterlagen JF-Teil 1 01/2014 Linsengericht-Geislitz
37 Seminar Kindeswohlgefährdung Inhalt Kindeswohlgefährdung Es soll hier für das vielschichtige Thema der Kindeswohlgefährdung sensibilisiert werden und eine eigene Zielsetzung, wie das Thema in der Jugendfeuerwehr bzw. aktiven Wehr umgesetzt werden kann, erarbeitet werden. Jugendfeuerehrwartinnen und Jugendfeuerwehrwarte, sowie deren Stellvertreter und Jugendgruppenleiter 10 Stunden Das Seminar beginnt um 8:00 Uhr und endet gegen ca. 17:00 Uhr Mindestalter 18 Jahre Dieses Seminar ist als Modul zum Erhalt bzw. zur Verlängerung der JuLeiCa anerkannt. Schreibunterlagen JF-KiWoGe-Sem. 01/2014 Hammersbach
38 Grundlagenseminar Presse- und Medienarbeit -Social Network -Presseberichte -Fernsehinterview -Pressekonferenz -Fotos -Rechtsgrundlagen Richtiger Umgang mit Presse- und Medienvertretern Leiter der Feuerwehr / stellv. Leiter der Feuerwehr, Einsatzleiter, ggf. Pressesprecher der Feuerwehr, Jugendfeuerwehrwart/in / stellv. Jugendfeuerwehrwart/in, Wehrführer / stellv. Wehrführer/in 18 Stunden Do von 18:30 Uhr bis 22:00 Uhr Erfolgreich abgeschlossener Gruppenführerlehrgang keine Dienstkleidung und Schreibunterlagen F-PuMa-Sem. 01/2014 Erlensee-Langendiebach
39 Termine 2014 Fachseminar der Stadt- und Gemeindebrandinspektoren Von Bis Ort Oberaula Dienstversammlung der Stadt- und Gemeindebrandinspektoren, sowie Vertreter der Werkfeuerwehren Tag Datum Ort Montag wird noch bekannt gegeben Montag wird noch bekannt gegeben Montag wird noch bekannt gegeben Montag wird noch bekannt gegeben Montag wird noch bekannt gegeben Freitag wird noch bekannt gegeben Hessische Feuerwehrleistungsübung Kreisentscheid des Main-Kinzig-Kreises Tag Datum Ort Sonntag Birstein-Mauswinkel Informationsfahrt der Stadt- und Gemeindebrandinspektoren Von Bis Ort wird noch bekannt gegeben Kreisfeuerwehrtag (vorgesehen) Tag Datum Ort Samstag In Planung 39
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