Dienstbesprechung Chemikaliensicherheit
|
|
- Berndt Maurer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 0 Dienstbesprechung Chemikaliensicherheit Aktuelles zum Biozidrecht Christine Schulze
2 Aktuelles zum Biozidrecht- Vortragsinhalt 1 Zulassungsverfahren für Biozid-Produkte Welche Biozid-Wirkstoffe sind aufgenommen? Wirkstoffverfahren für Biozid-Produkte Welche Biozid-Wirkstoffe müssen vom Markt? Wo finde ich Informationen hierzu?
3 Aktuelles zum Biozidrecht- Zulassungsverfahren 2 Zulassungsverfahren für Biozid-Produkte Nationales Verfahren geregelt in Abschnitt II a Chemikaliengesetz: Zulassung/ Registrierung gegenseitige Anerkennung zuständige Behörde in Deutschland: Zulassungsstelle (BAuA Dortmund) Achtung: Zulassungen besitzen nur nationale Gültigkeit!
4 Aktuelles zum Biozidrecht- Zulassungsverfahren 3 Zulassungspflicht vor dem erstmaligen Inverkehrbringen von Biozid-Produkten müssen diese zugelassen werden ( 12 a ChemG) Ausnahme: Biozid-Produkte, die bestimmte alte Wirkstoffe enthalten (Übergangsregelungen 28 (8) ChemG gelten) Zulassungsvoraussetzungen der im Biozid-Produkt enthaltene biozide Wirkstoff muss in einer EU-weit geltenden Positivliste (= Anhang I, IA der RL 98/8/EG) aufgenommen worden sein Vor der Produktzulassung hat ein EU-Verfahren zur Entscheidung über die Aufnahme des Wirkstoffes in die Positivliste zu erfolgen
5 Aktuelles zum Biozidrecht- Zulassungsverfahren 4 Aufnahme der Wirkstoffe in die Positivliste (Anhang I oder IA der RL 98/8/EG) erfolgt durch eine Änderungsrichtlinie der Kommission die ersten Wirkstoffe wurden bereits EU-weit abgestimmt und aufgenommen ; sie betreffen die Produktarten: 8 (Holzschutzmittel) 14 (Rodentizide) 18 (Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden) 19 (Repellentien und Lockmittel) Wirkstoffe für die Gruppe der Desinfektionsmittel (PA 1 bis 5) werden derzeit bewertet
6 Aktuelles zum Biozidrecht- Wo finde ich Informationen? 5 Positivliste biozider Wirkstoffe (Biozide/ Biozid-Produkte/ Seite der EU)
7 Biozide- Übergangsregelungen 28 Abs. 8 ChemG (1) 6 Voraussetzung für die Zulassung: Aufnahme des Wirkstoffes in den Anhang I oder IA der RL 98/8/EG Biozid-Produkte mit neuen Wirkstoffen müssen vor dem ersten Inverkehrbringen zugelassen werden Neue Wirkstoffe sind z.b. Indoxacarb und Thiacloprid (sollen nach dem erstmalig in Biozid-Produkten in den Verkehr gebracht werden) Biozid-Produkte mit alten Wirkstoffen unterliegen einer Übergangsregelung Alte Wirkstoffe waren vor dem erstmalig i.v. Übergangsregelung nach 28 Abs. 8 ChemG
8 Biozide- Übergangsregelungen 28 Abs. 8 ChemG (2) 7 28 Abs.8 Satz 1 ChemG Grundsätzlich dürfen alte Biozid-Produkte solange in den Verkehr gebracht werden, bis über die Aufnahme/ Nichtaufnahme der enthaltenen Wirkstoffe in den Anhang I oder IA der RL 98/8/EG entschieden ist Achtung: Verlängerung der Übergangsfristen des 28 Abs. 8 Satz 1 ChemG bis 14. Mai 2014 Rechtsgrundlage (umgesetzt durch Änderung des ChemG): RL 2009/107/EG vom 16. September 2009 zur Änderung der RL 98/8/EG VO (EG) über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten in Bezug auf die Verlängerung bestimmter Fristen
9 Biozide- Übergangsregelungen 28 Abs. 8 ChemG (3) 8 Biozid- Produkte, die alte Wirkstoffe enthalten, dürfen auch nach der Entscheidung über die Aufnahme (in Anhang I oder IA der RL 98/8/EG) für die Dauer des Verfahrens weiter vermarktet werden Die Verkehrsfähigkeit endet jedoch spätestens mit Ende der Erfüllungsfrist (sofern die Zulassung noch nicht erteilt ist)
10 Biozide- Übergangsregelungen 28 Abs. 8 ChemG (4) 9 Enthalten Biozid-Produkte mehr als einen Wirkstoff, endet die Verkehrsfähigkeit mit Beginn der Erfüllungsfrist des zuletzt in den Anhang I oder IA der RL 98/8/EG aufgenommenen Wirkstoffs.
11 Biozide- Übergangsregelungen 28 Abs. 8 ChemG (5) 10 Die Verlängerung der Verkehrsfähigkeit gilt nur, wenn ein vollständiger Antrag auf Zulassung, Registrierung oder gegenseitige Anerkennung bis spätestens 24 Monate nach Veröffentlichung der Kommissions-Richtlinie über die Entscheidung der Aufnahme des Wirkstoffs in die RL 98/8/EG bei der Zulassungsstelle vorgelegt worden ist.
12 Biozide- Übergangsregelungen 28 Abs. 8 ChemG (6) 11
13 Biozide- Übergangsregelungen 28 Abs. 8 (7) 12
14 Biozide-Übergangsregelungen 28 Abs. 8 ChemG (8) 13 Konsequenz: Liegt bis spätestens zwei Jahre nach Veröffentlichung der Entscheidung zur Aufnahme des Wirkstoffs in den Anhang I oder IA der RL 98/8/EG kein vollständiger Antrag vor, endet die Vermarktungsfähigkeit
15 Zulassungsvoraussetzungen 14 Rechtsgrundlage 12 b ChemG Wirkstoffe müssen in Anhang I oder IA der RL 98/8/EG gelistet sein Hinreichend wirksam keine unannehmbaren Auswirkungen auf Zielorganismen keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch oder Tier keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt
16 Zulassung- welche Einschränkungen gibt es in Deutschland? 15 Rechtsgrundlage 12 b (2) ChemG Ein Biozid-Produkt, das als giftig, sehr giftig, krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (jeweils Kategorie 1 oder 2) eingestuft wurde, darf nicht zugelassen werden, um für den privaten Endverbraucher in den Verkehr gebracht oder von diesem verwendet zu werden. Rechtsgrundlage 4 Biozid- Zulassungsverordnung (ChemBiozidZulV) PA 15 PA 17 PA 23 Avizide (Mittel gegen Vögel) Fischbekämpfungsmittel Produkte gegen sonstige Wirbeltiere Sind in Deutschland nicht zulassungsfähig!
17 Inhalt der Zulassung 16 Dauer der Zulassung ( 12b Abs. 5 ChemG) Maximal 10 Jahre Neuerteilung ist möglich Antrag muss spätestens 1 Jahr vor Ablauf der bestehenden Zulassung erfolgen
18 zugelassene Biozid-Produkte-Produktdatenbank 17
19 Systematik Zulassungsnummer 18 Wie sieht die Zulassungsnummer von Biozid-Produkten in Deutschland aus? Jahr der Zulassung MA- Mutual Authorisation Bsp.: VIKANE DE-2010-MA (gegenseitige Anerkennung der Zulassung eines anderen Mitgliedsstaates) DE- Deutschland 08- Biozid-Produktart 8 (Holzschutzmittel) lfd. Nummer
20 Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für zugelassene/registrierte Biozid-Produkte 19 Rechtsgrundlage: Artikel 20 (3) b), d), e) und k) der RL 98/8/EG i. V. m. Anhang II Nr. 2 (3) GefStoffV b) d) e) k) Zulassungsnummer zugelassene Verwndungszwecke (z.b. Holzschutz) Gebrauchsanweisung und Aufwandsmenge in metrischen Einheiten für jede Verwendung gemäß den Bedindungen der Zulassung Verwenderkategorien, die das Biozid-Produkt verwenden dürfen ( z.b. nur sachkundige Anwender für Begasungsmittel)
21 Was läuft aktuell bei der Zulassungsstelle? 20 Zulassungsanträge in Deutschland: für Rodentizide (PA 14) mit dem Wirkstoff Difenacoum Anträge auf gegenseitige Anerkennung von ausländischen Zulassungen in Deutschland für Produkte mit folgenden Wirkstoffen: Difenacoum PA14 Dichlofluanid PA 8 (Holzschutzmittel) Difethialon PA 14 Tebuconazole PA 8 IPBC PA 8 Propiconazole PA 8
22 Wo finde ich Informationen zum Zulassungsverfahren/ Wirkstoffverfahren? 21
23 Wirkstoffverfahren- welche Wirkstoffe müssen vom Markt? 22 Rechtsgrundlage Entscheidungen der Kommission über die Nichtaufnahme bestimmter Wirkstoffe in den Anhang I oder IA RL 98/8/EG Folge: Ende der Vermarktungsfähigkeit der Biozid-Produkte, die diese Wirkstoffe enthalten (ca. 1 Jahr nach der betreffenden Entscheidung über die Nichtaufnahme)
24 Welche Wirkstoffe müssen vom Markt? 23 Seit dem nicht mehr vermarktbare Wirkstoffe (Auswahl) Sorbinsäure (PA 8) Benzylbenzoat (PA 18) Borsäure (PA 18) Bioallethrin (PA 18) Etofenprox (PA 2, 3) Naphthalin (PA 19)
25 Welche Wirkstoffe müssen vom Markt? 24 Seit dem nicht mehr vermarktbare Wirkstoffe (Auswahl) Bronopol (PA 1, 3, 4, 13) Chlorxylenol (PA 1, 2, 3, 4, 5, 6) Thiabendazol (PA 6) Natriumhydrogensulfit (PA 1, 2. 4, 5, 6, 13) Natriumchlorid (PA 5) Borsäure (PA 1, 2, 3, 6,13) Natriumchlorit (PA 2, 3) Natriumbenzoat (PA 2, 3, 6)
26 Welche Wirkstoffe müssen vom Markt- wo finde ich Informationen? 25 Nicht mehr vermarktbare Wirkstoffe (Biozide/Biozid-Produkte/Seite EU) duct_phasing_out.pdf (Biozide/Biozid-Wirkstoffe/Liste der nicht in den Anhang aufgenommenen Altwirkstoffe)
27 Welche Wirkstoffe müssen vom Markt- wo finde ich Informationen? 26
28 27 Dienstbesprechung Chemikaliensicherheit Fragen der Landkreise/ kreisfreien Städte Sachsen- Anhalt Christine Schulze
29 Fragen Biozidrecht (zugelassene Biozid-Produkte) 28 Gibt es schon zugelassene Biozid-Produkte in Deutschland? Ja, 2 Biozid-Produkte: RADAR (PA 14- Rodentizid) Registrierung VIKANE (PA 8- Holzschutzmittel)- Zulassung Achtung! In Deutschland zugelassen auf Grundlage: gegenseitiger Anerkennung der Registrierung bzw. Zulassung anderer Mitgliedsstaaten (Frankreich bzw. Schweden)
30 Fragen Biozidrecht (zugelassene Biozid-Produkte) 29 Fundstelle zugelassene Biozid-Produkte Produktdatenbank der BAuA Biozidverfahren/Biozide/Produkt/Produktdatenbank
31 Fragen Biozidrecht (zugelassene Biozid-Produkte- Produktdatenbank) 30
32 Fragen Biozidrecht (zugelassene Biozid-Produkte) 31 Wie sieht die Zulassungsnummer von Biozid-Produkten in Deutschland aus? DE- Deutschland Jahr der Zulassung MR- Mutual Registration Bsp.: RADAR DE-2010-MR (gegenseitige Anerkennung der Registrierung eines anderen Mitgliedssaates) 14- Biozid-Produktart 14 (Rodentizid) lfd. Nummer
33 Fragen Biozidrecht (zugelassene Biozid-Produkte) 32 Wie sieht die Zulassungsnummer von Biozid-Produkten in Deutschland aus? Jahr der Zulassung MA- Mutual Authorisation Bsp.: VIKANE DE-2010-MA (gegenseitige Anerkennung der Zulassung eines anderen Mitgliedsstaates) DE- Deutschland 08- Biozid-Produktart 8 (Holzschutzmittel) lfd. Nummer
34 Fragen Biozidrecht (zugelassene Biozid-Produkte) 33 Entfällt die Kennzeichnung mit der BAuA- Registriernummer nach Biozid-Meldeverordnung, wenn die Zulassungsnummer auf der Verpackung steht? Ja, die Registriernummer (N-XXXXX) nach ChemBiozidMeldeV entfällt dann!
35 Fragen Biozidrecht (Biozid-Meldeverordnunng) 34 Wie ist mit dem Sachverhalt umzugehen, wenn zwei unterschiedliche Produkte mit der gleichen Registriernummer im Einzelhandel vorgefunden werden? Unter der Nummer N sind ein Hygienespray und Hygienetücher im Angebot? (Handelsname: Vibasept AF) Anfrage an die BAuA Antwort : 1 Meldung (und somit eine Registriernummer) unter bestimmten Voraussetzungen ausreichend
36 Fragen Biozidrecht (Biozid-Meldeverordnunng) 35 Rechtsgrundlage: ChemBiozidMeldeV? Wer hat Biozid- Produkte zu melden ( 2): Hersteller, Einführer, Verwender eigener Handelsnamen? Was ist zu melden ( 3): Handelsname u. Name und Anschrift des Inverkehrbringers Produktart(en) nach Anhang V RL 98/8/EG nach Auslobung Bezeichnung der im Produkt enthaltenen Wirkstoffe Einträge in Anhang II VO (EG) Nr. 1451/2007 CAS- und EG-Nummern
37 Fragen Biozidrecht (Biozid-Meldeverordnunng) 36 Antwort der BAuA zu Vibasept AF (N ) Wenn ein Biozid-Produkt mit demselben Handelsnamen, aber unterschiedlichen Ausführungen (als Spray oder mit dem Produkt getränkte Tücher) vermarktet wird, reicht eine Registriernummer aus, es sei denn, die Wirkstoffzusammensetzung wird verändert. Ändert sich der Handelsname infolge der unterschiedlichen Ausführungen, muss für das Produkt mit dem geänderten Handelsnamen eine erneute Meldung erfolgen und es erhält eine eigene Registriernummer. Es wird davon ausgegangen, dass die Tücher mit dem Biozid- Produkt Vibasept AF getränkt sind. Die Tücher selbst müssen nicht gemeldet sein, es ist in dem Fall ausreichend, dass die Lösung, mit der die Tücher getränkt sind, gemeldet ist. Wenn die Tücher also ebenfalls unter dem Handelsnamen Vibasept AF in Verkehr gebracht werden, wäre dies im Einklang mit den Gesetz.
38 Fragen Biozidrecht (Biozid-Meldeverordnunng) 37 Antwort der BAuA allgemein zur ChemBiozidMeldeV : Die Nichtmeldung eines Biozid-Produktes (BP) hat nicht zwangsläufig den Vermarktungsstopp zur Folge. BP, die nicht gemeldet sind, können dennoch verkehrsfähig sein. Die Verkehrsfähigkeit eines alten BP wird in erster Linie dadurch bestimmt, ob dieses nur notifizierte Wirkstoffe enthält, bei denen noch keine Nichtaufnahmeentscheidung gefallen ist bzw. das phase-out- Datum noch nicht erreicht ist. Wenn verkehrsfähige Produkte nicht gemäß ChemBiozidMeldeV gemeldet sind, kann die zuständige Behörde die betreffende Firma gemäß 23 ChemG dazu auffordern, den Verstoß zu beseitigen und die BP (z.b. mit abweichenden Handelsnamen) zu melden.
39 Fragen Biozidrecht (Biozid-Meldeverordnunng) 38 Wie ist mit Produkten zu verfahren, die zwar eine BAuA- Nummer (Registriernummer) auf dem Produkt haben, diese aber zwischenzeitlich vom Hersteller zurückgezogen wurde und somit in der Datenbank der BAuA nicht mehr zu finden ist? Anfrage an die BAuA Antwort: Biozid-Produkte werden aus der Datenbank der BAuA ausschließlich auf Wunsch der Firma, die gemeldet hat, gelöscht. Gründe (müssen der BAuA nicht genannt werden), z.b. : Doppelmeldungen Fehlerhafte Meldungen Produkt wird nicht mehr in den Verkehr gebracht
40 Fragen Biozidrecht (Biozid-Meldeverordnunng) 39 Wie ist mit Produkten zu verfahren, die zwar eine BAuA- Nummer (Registriernummer) auf dem Produkt haben, diese aber zwischenzeitlich vom Hersteller zurückgezogen wurde und somit in der Datenbank der BAuA nicht mehr zu finden ist? Antwort BAuA: Das Biozid-Produkt gilt in solchen Fällen als nicht gemeldet. Das stellt einen Verstoß dar, den die zuständige Behörde beseitigen lassen kann (z.b. Aufforderung, das Produkt vom Markt zu nehmen) Im Zweifelsfall Information des Landesverwaltungsamtes (LVwA) LVwA nimmt Rücksprache mit der BAuA in Bezug auf (möglicherweise) gelöschte Registriernummern
Gesamte Rechtsvorschrift für BiozidG-Altwirkstoffverordnung, Fassung vom
Gesamte Rechtsvorschrift für BiozidG-Altwirkstoffverordnung, Fassung vom 29.09.2010 Langtitel Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Fristen
MehrBehandelte Waren Rechtliche Grundlagen
Behandelte Waren Rechtliche Grundlagen Dortmund, 3. November 2014 Lena Gruhn 1 Historie Biozidrecht allgemein Früher: Unterschiedliche Regulierung in den MS - vereinzelte Regelungen nur für bestimmte Produktarten
MehrIn situ Systeme: Anforderungen und Übergangsregelungen
In situ Systeme: Anforderungen und Übergangsregelungen Dortmund, 29. April 2015 Dr. Viola Weinheimer Zulassungspflicht für Biozidprodukte Biozidprodukte dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt oder verwendet
MehrFachtagung des Niedersächsischen Landkreistages: "Maßnahmen gegen Beeinträchtigungen durch den Eichenprozessionsspinner"
Fachtagung des Niedersächsischen Landkreistages: "Maßnahmen gegen Beeinträchtigungen durch den Eichenprozessionsspinner" am 30. November 2012 in Hannover Welche (Biozid)-Produkte sind zulässig nach Biozidrecht?
MehrDienstbesprechung Chemikaliensicherheit
Biozid- Produkte- Rechtliche Grundlagen Gesetze/Verordnungen/ Richtlinien Überprüfungsprogramm alte Wirkstoffe (Review- Programm) Nichtaufnahme-/Aufnahme- Entscheidungen / Beispiele Überwachungsaufgaben
MehrImport und Herstellung von behandelten Waren Was ist zu beachten?
Import und Herstellung von behandelten Waren Was ist zu beachten? Dortmund, 03. November 2014 Dr. Carsten Bloch 1 Import von behandelten Waren Möbel Druckerpatronen Textilien Kraftfahrzeuge Karte: NordNordWest
MehrDas Zulassungsverfahren für Biozidprodukte. Dr. Jessica Jordan BAuA
Das Zulassungsverfahren für Biozidprodukte Dr. Jessica Jordan BAuA Biozide - Definition Biozide Biozide Wirkstoffe (WS) Produkte (BP) Definition eines BP Teil 1 dazu bestimmt, Schadorganismen zu bekämpfen
MehrIn situ. Dr. Viola Weinheimer
In situ Dr. Viola Weinheimer Was bedeutet in situ? Lateinisch für am Ort umittelbar am Ort Vor Ort Desinfektion Natriumchlorid (Precursor) Elektrolyse Aktives Chlor (Wirkstoff) Photo by: www.localfitness.com.au
MehrLeitfaden. zur Überwachung von Biozidprodukten und. biozid behandelten Waren. in Sachsen-Anhalt
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt Leitfaden zur Überwachung von Biozidprodukten und biozid behandelten Waren in Sachsen-Anhalt Mai 2016 Inhaltsverzeichnis 1. EINFÜHRUNG
MehrZulassungssituation bei den Bioziden. Dr. Carsten Bloch BAuA, FG 5.3
Zulassungssituation bei den Bioziden Dr. Carsten Bloch BAuA, FG 5.3 Rechtliche Grundlagen Definition eines Biozid-Produktes (nach 98/8/EG) Wirkstoffe oder Zubereitungen, die dazu bestimmt sind, auf chemischem
MehrZulassungssituation bei den Bioziden. Dr. Carsten Bloch BAuA, FG 5.3
Zulassungssituation bei den Bioziden Dr. Carsten Bloch BAuA, FG 5.3 Rechtliche Grundlagen Definition eines Biozid-Produktes (nach 98/8/EG) Wirkstoffe oder Zubereitungen, die dazu bestimmt sind, auf chemischem
MehrVerordnung über Kosten für Amtshandlungen der Bundesbehörden nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Kostenverordnung - ChemKostV)
Verordnung über Kosten für Amtshandlungen der Bundesbehörden nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Kostenverordnung - ChemKostV) ChemKostV Ausfertigungsdatum: 16.08.1994 Vollzitat: "Chemikalien-Kostenverordnung
MehrGrundzüge und geplante Änderungen im Biozid-Produkte-Recht Die neue EU-Biozidprodukte-Verordnung mögliche wesentliche Inhalte und aktueller Stand
Grundzüge und geplante Änderungen im Biozid-Produkte-Recht Die neue EU-Biozidprodukte-Verordnung mögliche wesentliche Inhalte und aktueller Stand Hermann Götsch, Lebensministerium Seite 1 27.09.2010 Vorschlag
Mehr089405/EU XXIV. GP. Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191
089405/EU XXIV. GP Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum:
MehrVorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.2.2013 COM(2013) 46 final 2013/0026 (NLE) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks
MehrREMMERS HOLZSCHUTZMITTEL. Hochwirksam, unbedenklich, behördlich zugelassen
REMMERS HOLZSCHUTZMITTEL Hochwirksam, unbedenklich, behördlich zugelassen Nachhaltigkeit: Holzschutz ist Werterhalt Holz ist unser wichtigster nachwachsender Rohstoff. Es wird im Innen- und Außenbereich
MehrREACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten
REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten Dr. Marko Sušnik Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E marko.susnik@wko.at T + 43 (0)590
MehrBiozide und Futtermittel
1 Biozide und Futtermittel Rechtliche Einordnung und Abgrenzungsfragen Henning Krüger Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2 Gliederung Der Regelungsrahmen der Biozidverordnung - Biozidrichtlinie
MehrDatenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
Datenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Joachim Kunze 06. Juni 2012 Seite 1 Ab 14.06.2011 gilt die VO (EG) 1107/2009. Für Zulassungsanträge, die ab dem 14.06.2011 gestellt werden, sind die Artikel
MehrBescheid. Gori 17 Imprägniergrund
Firma Dyrup A/S Gladsaxevej 300 DK-2860 Søborg Dänemark Datum: 22.01.2013 Kontakt: Dr. Plattner Fachbereich: Biozid-Produkte T: +43 (1) 515 22 2346; Fax DW 7352 E-Mail: edmund.plattner@lebensministerium.at
MehrSpezielle Anforderungen für Biozide, Pflanzenschutzmittel und Dünger
Spezielle Anforderungen für Biozide, Pflanzenschutzmittel und Dünger Regionaler Infoanlass SG 18. März 2014 Inhalt Schnittstelle ChemV Spezialgesetzgebung Zulassungspflicht am Beispiel der Biozide Pflanzenschutzmittel
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
30.1.2016 DE L 24/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/124 DER KOMMISSION vom 29. Januar 2016 zur von PHMB (1600; 1.8) als alten Wirkstoff zur Verwendung
MehrVerordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten
Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten (Biozidprodukteverordnung, VBP) Änderung vom... Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Biozidprodukteverordnung vom 18.
MehrZulassungsverfahren im Rahmen der neuen Biozid-Verordnung. Dr. Jessica Jordan BAuA, FG 5.3
Zulassungsverfahren im Rahmen der neuen Biozid-Verordnung Dr. Jessica Jordan BAuA, FG 5.3 2 Zulassungsverfahren Nationale Zulassung Unionszulassung Gegenseitige Anerkennung Zulassung gleicher BP Vereinfachtes
MehrBiozide - Einsatzmöglichkeiten und Grenzen
Biozide - Einsatzmöglichkeiten und Grenzen Dr. Carsten Bloch Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 1 Moosbekämpfungsmittel Rodentizide Grünbelagsentfernen Steinreiniger Fungizide Herbizide
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
18.4.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 108/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 348/2013 DER KOMMISSION vom 17. April 2013 zur Änderung von Anhang XIV der Verordnung
MehrTB Einleitung und Moderation
TB Einleitung und Moderation 1 TB 2 TB 3 TB 4 TB 5 TB 6 1. Frage AR Gibt es Ausnahmen für Branchen oder Stoffe? Ja, siehe Folie 6 für Stoffe, die von anderen Verordnungen bereits geregelt sind (weil aus
MehrMehrere Wirkstoffe in verschiedenen PTs Was ist verkehrsfähig? Dortmund, 05. September 2017 Dr. Carsten Bloch
Mehrere Wirkstoffe in verschiedenen PTs Was ist verkehrsfähig? Dortmund, 05. September 2017 Dr. Carsten Bloch 1 Einführung Übergangsregelungen: Biozidprodukt darf ohne Zulassung auf den Markt, solange
MehrBiozidverordnung und Trinkwasserverordnung
Biozidverordnung und Trinkwasserverordnung Dortmund, 28. April 2014 Dr. Carsten Bloch Biozidverordnung und Trinkwasserverordnung Verordnung (EU) Nr. 528/2012 Genehmigung von Wirkstoffen Holzschutzmittel
MehrVERORDNUNGEN. L 44/2 Amtsblatt der Europäischen Union
L 44/2 Amtsblatt der Europäischen Union 18.2.2011 VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 143/2011 DER KOMMISSION vom 17. Februar 2011 zur Änderung von Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen
MehrWas sind behandelte Waren?/ Welche Produkte sind betroffen?
Inhalt Was sind behandelte Waren?/ Welche Produkte sind betroffen?... 1 Wichtige Termine und Übergangsregelungen... 2 Kennzeichnungsvorschriften... 2 Weitere allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung...
MehrDas Konzept der Biozidproduktfamilie. Dr. Annette Plachetka BAuA
Dr. Annette Plachetka BAuA Biozidproduktfamilie Eine Zulassung kann erteilt werden für ein einziges Biozidprodukt (BP) eine Biozidproduktfamilie (BPF) oder Artikel 17(3), Biozid-Verordnung (BPR) Biozidproduktfamilie
MehrDie sozioökonomische Analyse (SEA)
Die sozioökonomische Analyse (SEA) 2. REACH-Symposium der Gesellschaft für Dermopharmazie und des Bundesinstituts für Risikobewertung Berlin, 22. November 2007 Antje Freriks, LL.M. Umweltbundesamt, Dessau
MehrMinisterium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt. Leitfaden zur Überwachung von Biozid-Produkten in Sachsen-Anhalt
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt Leitfaden zur Überwachung von Biozid-Produkten in Sachsen-Anhalt Oktober 2010 1. Einführung Biozide sind chemische Stoffe oder Gemische, die auf
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
12.12.2014 DE L 355/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1316/2014 DER KOMMISSION vom 11. Dezember 2014 zur des Wirkstoffs Bacillus amyloliquefaciens subsp.
MehrSchleswig-Holstein Der echte Norden. - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung -
Schleswig-Holstein Der echte Norden - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung - Einführung In Europa sollen nur sichere Produkte (Stoffe, Gemische, Erzeugnisse, Waren) auf dem Markt angeboten
MehrBiozid-Produktes. Bundesinstitut für Risikobewertung Vergiftungs- und Produktdokumentation Postfach Berlin Datum
Bundesinstitut für Risikobewertung Vergiftungs- und Produktdokumentation Postfach 12 69 42 10609 Berlin Datum Mitteilung eines Gemisches Biozid-Produktes (Erstmalige Mitteilung nach 16 e Abs. 1 des Chemikaliengesetzes)
MehrBiozid-Info 1. Einführung in das Zulassungsverfahren
Biozid-Info 1 Einführung in das Zulassungsverfahren Wenn Sie Fragen zu Bioziden haben, erreichen Sie uns telefonisch von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.30 Uhr. Service-Telefon 0231 9071-2071 Fax 0231
MehrAmtsblatt der Europäischen Union L 355/63
15.12.2006 Amtsblatt der Europäischen Union L 355/63 VERORDNUNG (EG) Nr. 1849/2006 DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2032/2003 über die zweite Phase des Zehn-Jahres-
MehrWelche der aufgeführten Angaben muss als Kennzeichnung für gefährliche Stoffe gemäß der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] angegeben werden?
Welche der aufgeführten Angaben muss als Kennzeichnung für gefährliche Stoffe gemäß der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] angegeben werden? Name, Anschrift und Telefonnummer des bzw. der Lieferanten
MehrINFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid
Version 15.12.2016 Bundesstelle für Chemikalien Federal Office for Chemicals INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid 1 Einleitung Zur
MehrVERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten
2011R0026 DE 02.10.2015 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION
MehrLeitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz. Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.
Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 1 Allgemeine Informationen Hintergrund Gemäß Artikel 53
MehrGeltungsbereich der neuen Biozidverordnung. Lena Gruhn
1 Geltungsbereich der neuen Biozidverordnung Lena Gruhn 2 Inhalt 1. Allgemeines 2. Biozidprodukte 3. In-situ 4. Behandelte Waren 5. Abgrenzung 6. Neue Begriffe 3 Allgemeines Artikel 2 definiert Geltungsbereich
MehrChemikalienrecht im Einzelhandel
Chemikalienrecht im Einzelhandel Landkreis Harz Umweltamt SG Immissionsschutz / Chemikaliensicherheit November 2016 Jürgen Bauer Inhaltsübersicht 1. Wichtige gesetzliche Grundlagen 2. Warum ist Chemikalienrecht
MehrREACH: Erfahrungen und Unterstützungsangebote der Chemikalienbehörden in Sachsen-Anhalt
0 REACH: Erfahrungen und Unterstützungsangebote der Chemikalienbehörden in Sachsen-Anhalt Edith Ömler 28.04.2016 Agenda 1 Akteure beim Vollzug der REACH-Verordnung Durchführung und Kontrolle Überwachung
MehrBeschriftung der Biozidprodukte. Teil 1
Beschriftung der Biozidprodukte Teil 1 Biozidprodukt - Gesetzgebung Verordnung (EU) 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten. hebt Richtlinie 98/8/EG (1998)
MehrGemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003
Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 Erläuterungen (Stand: Veröffentlichung im Noember 2006) [Rev. 6] Direktion D Tiergesundheit und Tierschutz Referat
MehrLeitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz
Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Mag. Isabell Schinnerl Bundesamt für Ernährungssicherheit Antragstellerkonferenz WSP, 11.05.2016 Bundesamt für Ernährungssicherheit www.baes.gv.at Gesetzliche
MehrGemeinsame Informationsbroschüre zur neuen Biozidprodukte-Verordnung
Gemeinsame Informationsbroschüre zur neuen Biozidprodukte-Verordnung Mit der Biozidprodukte-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (BPV 1 ) und der Änderungsverordnung (Nr. 334/2014 2 ) werden das Inverkehrbringen
MehrAnwenderleitfaden zum elektronischen Formular ebiomeld
Anwenderleitfaden zum elektronischen Formular ebiomeld Inhaltsverzeichnis 1 Login...1 1.1 Neu registrieren...2 1.2 Passwort vergessen...3 2 Startseite...4 3 Produktverwaltung...4 3.1 Produkt melden...4
MehrOrganisation Vollzug Chemikalienrecht beim Bund
Organisation Vollzug Chemikalienrecht beim Bund Regionaler Infoanlass Datum: 25./26. März 2014 Max Ziegler Ausbildung Chemikalien Bundesamt für Gesundheit Bundesvollzug 2 1 Organisation Umsetzung Chemikalienrecht
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
0.110.034.24 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2004 Nr. 17 ausgegeben am 16. Januar 2004 Kundmachung vom 13. Januar 2004 des Beschlusses Nr. 32/2003 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Beschluss
MehrRegelung der innerbetrieblichen Verantwortung nach den Forderungen der Gefahrstoffverordnung und verwandten
Inhaltsübersicht 1 Grundsätzliche Bemerkungen... 15 1.1 Vorbemerkungen... 15 1.1.1 Einführung... 15 1.1.2 Anwendungshinweise... 15 1.1.3 Welchen Nutzerkreis will das vorliegende Werk ansprechen?... 16
MehrVerwendung von Formaldehyd oder Formaldehyd-Abspaltern in Pflege- und Reinigungsmitteln in. Privathaushalten. Bernd Glassl, IKW
Bernd Glassl, IKW Verwendung von Formaldehyd oder Formaldehyd-Abspaltern in Pflege- und Reinigungsmitteln in BfR-Fachveranstaltung Neubewertung von Formaldehyd Beitrag des BfR zum Verbraucherschutz, Berlin,
Mehrdes Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten [Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen]
Inhaltsübersicht 1 Grundsätzliche Bemerkungen 15 1.1 Vorbemerkungen 15 1.1.1 Einführung 15 1.1.2 Anwendungshinweise 15 1.1.3 Welchen Nutzerkreis will das vorliegende Werk ansprechen?... 16 1.2 Übersicht
MehrUmsetzung der Richtlinie 2009/145/EG Erhaltungssorten Gemüse 14. Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
5. Symposium Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt in Bonn/Königswinter, 26. - 27. November 2010 Umsetzung der Richtlinie 2009/145/EG Erhaltungssorten Gemüse 14. Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher
MehrZweite Verordnung zur Verlängerung der Frist nach 28 Absatz 12 Satz 1 des Chemikaliengesetzes
Verordnung der Bundesregierung Zweite Verordnung zur Verlängerung der Frist nach 28 Absatz 12 Satz 1 des Chemikaliengesetzes Vom Auf Grund des 28 Absatz 12 Satz 3 des Chemikaliengesetzes in der Fassung
MehrGesundheitliche Risikobewertung von Biozid-Produkten
BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Gesundheitliche Risikobewertung von Biozid-Produkten Dr. Christina Pieper Bundesinstitut für Risikobewertung Abteilung Chemikaliensicherheit Fachgebiet Steuerung der
MehrREACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 21/74 DE DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/105 DER KOMMISSION vom 27. Januar 2016 zur von Biphenyl-2-ol als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der en 1, 2, 4, 6 und 13 (Text von Bedeutung
MehrDie Auswirkung der Biozidprodukt Verordnung auf Desinfektionsmittel
Die Auswirkung der Biozidprodukt Verordnung auf Desinfektionsmittel Inhalt 1. Rechtliche Voraussetzungen der Biozid - Verordnung 2. Produktvielfalt von Dr. Becher nach der Verordnung 3. Welche Auswirkung
MehrFAQ s zu Produktmeldungen nach 16e ChemG und 10 WRMG. Kathrin Begemann Dr. Ronald Keipert Mareike Budelmann
BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG FAQ s zu Produktmeldungen nach 16e ChemG und 10 WRMG Kathrin Begemann Dr. Ronald Keipert Mareike Budelmann Welche Produkte sind dem BfR zu melden? alle gefährlichen Gemische
MehrWas bringt das neue Pflanzenschutzgesetz?
Was bringt das neue Pflanzenschutzgesetz? Gliederung Rechtliche Regelungen im Überblick Sachkunde Zulassung und Genehmigung Weitere Regelungen Zusammenfassung 2 7. Dezember 2011 Ralf Dittrich Rechtliche
Mehr"Nichtkonforme Produkte in Deutschland"
"Nichtkonforme Produkte in Deutschland" LED-Lampe Datum der Meldung: 14.06.2017 Angaben zum Produkt Produkttyp: LED-Lampe 10W Markenname: Grönt ljus Modell: PAR 20 GTIN nicht bekannt Seriennummer nicht
MehrGefahrstoffe. Einführung in das Chemikalienrecht Dr. Oliver Koepler
Gefahrstoffe Einführung in das Chemikalienrecht Herausforderungen Juristische Betrachtung der Chemie Ziemlich wenig Chemie, ziemlich viele Paragraphen Sachverhalte sind ständigem Wandeln unterworfen 2
MehrAntrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Brandenburg nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV)
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Pflanzenschutzdienst Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Brandenburg nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung
MehrAntrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Schleswig-Holstein
Abteilung Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Umwelt - Genehmigungen, Kontrollen, Sachkunde - Telefon: (04331) 9453-312 oder -314 Fax: (04331) 9453-389 Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Grüner Kamp 15-17
MehrGute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Helpdesk: Fragen und Antworten Dr. Anja Knietsch, BAuA
Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Helpdesk: Fragen und Antworten Dr. Anja Knietsch, BAuA REACH-CLP-Biozid Helpdesk Überblick SDB im Internet Haltbarkeit eines SDB Export Registrierungsnummer Alternative
MehrRechtsfolgen der Einstufung. CLP und seine Auswirkungen
Rechtsfolgen der Einstufung CLP und seine Auswirkungen CLP - Neue Regelung zur Einstufung und Kennzeichnung Richtlinie 67/548/EC (Stoff-Richtlinie - DSD) Richtlinie 1999/45/EC (Zubereitungs-Richtlinie
MehrDURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2017/204 DER KOMMISSION
7.2.2017 L 32/35 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2017/204 R KOMMISSION vom 3. Februar 2017 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2000/29/EG
MehrRegistrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender
REACH-VERORDNUNG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) Die REACH-Verordnung
MehrMerkblatt für Tierärzte (Stand )
Merkblatt für Tierärzte (Stand 15.07.2014) Informationen für Tierärzte zu rechtlichen Bestimmungen zum Tierarzneimittelverkehr innerhalb von EU-Mitgliedstaaten bzw. EWR- Vertragsstaaten Grundsatz Verbringungsverbot
MehrÜberblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren
Überblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren Silke Feller 25.10.2010 Inhalte 1. Vergleich Beschränkung - Zulassung 2. Verhältnis Beschränkung - Zulassung 3. Zulassungsverfahren 4. Beschränkungsverfahren
Mehr1 Zuständigkeiten. 2 Inkrafttreten
Chem. Verordnung des Umweltministeriums, des Finanz- und Wirtschaftsministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Chemikalienrechts
MehrGesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO
Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO Dr. Marcus Moreno-Horn Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Zusammenspiel REACH, CLP und GefStoffVO Das Sicherheitsdatenblatt und die Absätze des Artikels
MehrEU BIOZID VERORDNUNG
EU BIOZID VERORDNUNG Europäische Biozid Verordnung Bedeutung und Konsequenzen für Schwimmbäder Dr. Dirk P. Dygutsch Historische Entwicklungen 1989: Gemeinschaftsstrategie der EG für das Inverkehrbringen
MehrStoffe zwingend bis zwingend seit
BG - INFOBLATT Stand: 03/2011 Best.-Nr. 509 GHS (Global Harmonisiertes System) Neue einheitliche Gefahrstoffsymbole nach GHS Was verbirgt sich hinter der GHS / CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das neue
MehrInformation zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners zum Schutz der menschlichen Gesundheit
Information zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners zum Schutz der menschlichen Gesundheit Der Eichenprozessionsspinner (EPS) breitet sich zunehmend Richtung Nordeuropa aus und besiedelt nicht nur
MehrVERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR)
30.4.2016 DE L 116/3 VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/672 DER KOMMISSION vom 29. April 2016 zur von Peressigsäure als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der en 1, 2, 3, 4,
MehrInformationen für Rinderhalter Abschluss BHV1 Sanierung in 2015
Informationen für Rinderhalter Abschluss BHV1 Sanierung in 2015 Veterinäramt BHV1-Schutzverordnung Baden-Württemberg - ergänzende Regelungen Impfverbot ab 28. Februar 2015: Die Impfung von Rindern gegen
MehrFORTBILDUNG IN DER PFLANZENSCHUTZ- SACHKUNDE
FORTBILDUNG IN DER PFLANZENSCHUTZ- SACHKUNDE SCHWERPUNKT FORSTWIRTSCHAFT Teilweise Regeneration nach Kahlfraß durch Nonne und Kiefernspinner, Raum Lieberose 2015 Auswirkungen der Änderung des Pflanzenschutzrechtes
MehrFEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe. Flurförderzeuge. Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer Flurförderzeuge
FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe Flurförderzeuge FEM Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer Flurförderzeuge 05.2012 (DE) - Abgasemission - I n d e x 1 Einleitung... 2 2 Umfang...
MehrGefahrstoffe. Einführung in das Chemikalienrecht Dr. Oliver Koepler
Gefahrstoffe Einführung in das Chemikalienrecht Herausforderungen Juristische Betrachtung der Chemie Ziemlich wenig Chemie, ziemlich viel Paragraphen Sachverhalte sind ständigem Wandeln unterworfen 2 Wozu
MehrEinsetzbare Schädlingsbekämpfungsmittel zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach dem Biozidrecht
Anlage 2: Stand: 01.04.2008 Einsetzbare Schädlingsbekämpfungsmittel zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) nach dem Biozidrecht Inhalt: Seite 1 Wirkstoffe zur EPS-Bekämpfung...2 2 Alternative
MehrSicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß
Sicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß Historie 1983 DIN 52900:1983-02 DIN-Sicherheitsdatenblatt für chemische Stoffe und Zubereitungen; Formblatt und Hinweise zum Ausfüllen 1991
Mehrvom 7. September 2000 (ABl. Nr. L 228 S. 6) Artikel 1 Geltungsbereich
VERORDNUNG (EG) Nr. 1896/2000 DER KOMMISSION über die erste Phase des Programms gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Biozid-Produkte vom 7. September
MehrBehandelte Waren im Biozidrecht - Kennzeichnung
Behandelte Waren im Biozidrecht - Kennzeichnung Dortmund, 03. November 2014 Dr. Stefanie Jäger, Dr. Andreas Fleischer 1 Kennzeichnung von behandelten Waren Kennzeichnungspflichten Artikel 58 (3), BPR:
MehrDie Stellungnahme des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte ist zu diesem Thema eindeutig:
Händedesinfektionsmittel: Arzneimittel oder Biozide 2009 wurde mit der 15. Änderung des Arzneimitteländerungsgesetzes der Begriff Arzneimittel im AMG neu definiert. Während der bisherigen Arzneimitteldefinition
MehrAntrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Berlin nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV) (1)
Pflanzenschutzamt Berlin Pflanzenschutzamt Berlin PflA PK 2/3 Mohriner Allee 137 12347 Berlin Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Berlin nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV)
MehrZulassung unter REACH: Wer muss wann was tun? Fragen und Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß
Zulassung unter REACH: Wer muss wann was tun? Fragen und Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß Inhaltsangabe Ausnahmen Dokumente Zulassungserteilung 27.03.2013 2 Ausnahmen Sind Zwischenprodukte von
MehrFachtagung bei der IHK Karlsruhe Gefahrstoffe Aktuelle Entwicklungen im deutschen und europäischen Gefahrstoffrecht. Karlsruhe 5.
Fachtagung bei der IHK Karlsruhe Gefahrstoffe 2017 Karlsruhe 5. Juli 2017 Aktuelle Entwicklungen im deutschen und europäischen Gefahrstoffrecht Dr. Philipp Bayer Bundesministerium für Arbeit und Soziales
MehrSicherheitsdatenblatt
Sicherheitsdatenblatt Ruedi Schuler Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz Inspektor Abteilung Chemikaliensicherheit 15:30-1545 Thema SDB Schutzmassnahmen Kennzeichnung Massnahmen im
Mehr2076 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 40, ausgegeben zu Bonn am 27. Juni Vom 20. Juni 2002
2076 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 40, ausgegeben zu Bonn am 27. Juni 2002 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen
1998L0008 DE 12.09.2012 023.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE 98/8/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
MehrDie neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU Hans Christian Simanski
Die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU Hans Christian Simanski Die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU BTEX ;-) Weshalb der Wechsel? Übergang zur neuen Richtlinie Was bleibt gleich? Was ändert sich? Hersteller
MehrAuswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen
Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom 16.10.2014 (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen Landeskonferenz 2016 kommunale Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen am 19.10.2016 in Dresden
MehrAbgrenzung und Kennzeichnung Kosmetika/Detergenzien/Biozide. 5. SUMDAT-Treffen Langenfeld, Dr. Laura Colonescu
Abgrenzung und Kennzeichnung Kosmetika/Detergenzien/Biozide 5. SUMDAT-Treffen Langenfeld, 30.03.2017 Dr. Laura Colonescu Abgrenzung und Kennzeichnung Wann ist ein Produkt ein kosmetisches Mittel und wann
MehrAbgrenzung der Biozid Produkte Richtlinie 98/8/EG zu anderen EG-Richtlinien
Europäische Kommission Generaldirektion Umwelt Biozidrecht-Veranstaltung am 22. November 2002, Wien Abgrenzung der Biozid Produkte Richtlinie 98/8/EG zu anderen EG-Richtlinien Klaus Berend Abteilung Chemische
MehrVerfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid
Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid Zur Zulassung eines Biozid-Produktes ist seine Identität festzulegen. Dazu sind vom Antragsteller ausführliche
Mehr