Ärzte streiten um das Versorgungsstrukturgesetz. Wie hätten Sie s denn gern, fragte dieser Tage süffisant ein Mitglied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
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- Kerstin Brodbeck
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1 12 Titelthema KV-Blatt Wie hätten Sie s denn gern, fragte dieser Tage süffisant ein Mitglied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, als er auf das Thema Wirkstoffverordnung bei Arzneimitteln angesprochen wurde. Bekanntlich will die Regierungskoalition einen Vorschlag der KBV, nur noch Wirkstoffe statt Präparate verordnen zu lassen, als Modell ins künftige GKV-Versorgungsstrukturgesetz aufnehmen. Doch jetzt wird die Politik dafür angeschossen und das ausgerechnet aus der Ärzteschaft. Nicht nur dieses Thema zeigt, wie sehr die Doctores in wichtigen Bereichen des Reform vorhabens zerstritten sind. Als der erste Gesetzentwurf im späten Frühjahr das Licht der Welt erblickte, sah das noch ganz anders aus. Das Bundesgesundheitsministerium, damals noch unter der Leitung von FDP-Parteichef Philipp Rösler, erntete von der Ärzteschaft überwiegend Lob. Ärzte streiten um das Versorgungsstrukturgesetz Wie viel Salz
2 KV-Blatt Titelthema 13 verträgt die Suppe? Foto: da vinci design GmbH, Berlin Von Reinhold Schlitt und Anke Eisfeld Ob Arzneimittelverordnungen, Regionalisierung oder spezialärztliche Versorgung die Ärzteschaft zeigt sich zerstritten. Und alle machen mit: Kassen ärztliche Vereinigungen ebenso wie Berufsverbände. Am augenfälligsten wird dies bei dem jüngsten Vorstoß der Politik, nur noch Wirkstoffe statt konkrete Arzneimittelprodukte verordnen zu lassen im Rahmen eines Medikatio nsmanagements mit den Apotheken. Kaum war der Plan an die Öffentlichkeit gelangt, bemühten seine Kritiker Reizwörter wie Positivliste und Kochbuchmedizin. In früheren Zeiten war es die Pharmaindustrie, die mit derlei Vokabular erfolgreich gegen den einstigen Bundesgesundheitsminister Seehofer (CSU) zu Felde zog, jetzt besorgen es die Ärztefunktionäre selbst. Oder besser gesagt: ein Teil von ihnen. Hausärzteverband schießt quer Namentlich der Deutsche Hausärzteverband führt hier das große Wort: Es sind vor allem die Apotheker, die von diesem Modell profitieren, behauptete der Chef des Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, nach Angaben der Süddeutschen Zeitung. Das brachte ihm prompt die Retourkutsche des Berliner KV-Vizechefs Uwe Kraffel ein. Ohne Weigeldt namentlich zu erwähnen, fragt er (im Editorial dieser Ausgabe) süffisant: Fürchtet da jemand Nachteile, wenn in seinen Selektivverträgen dann nicht mehr die Rabattarzneimittellisten der AOK bedient werden? Spekulation. Genauso wie das, was Weigeldt jüngst auf der Delegiertenversammlung seines Verbandes sagte: Wenn diese Vorstellungen umgesetzt würden, würden wir nicht nur Kompetenzen an die Apotheker abgeben, sondern die Regress gefahr eher erhöhen als senken; jedenfalls für den hausärztlichen Versorgungsbereich. Fallen die Richtgrößen, wird die Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Fachgruppendurchschnitten wiederbelebt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sieht das ganz anders: Sie will mit ihrem Vorstoß weitere Optionen zur sparsamen Verordnungsweise schaffen und fordert im Gegenzug die Abschaffung der Richtgrößenprüfungen. KBV- Vizechef Carl-Heinz Müller glaubt daran, damit die ständigen Auseinandersetzungen zwischen Ärzten und Krankenkassen wenigstens auf diesem Feld
3 14 Titelthema KV-Blatt Fortsetzung von Seite 13 eindämmen zu können und das so sehr, dass er sein eigenes Schicksal als KBV-Vize damit verbunden hat, wie die Ärzte- Zeitung zu berichten wusste. Spezialärztliche Versorgung rein oder raus? Doch innerärztlichen Streit gibt es auch bei einem anderen Vorhaben des Gesetzgebers, der Neuordnung der spezial ärztlichen Versorgung. Wie kaum ein anderer Bereich früherer Gesundheitsreformen hat die Vorschrift des 116 b SGB V für Streit gesorgt. Die jetzige Bundesregierung will das Miteinander von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten bei der spezialärztlichen Versorgung in einen eigenen Versorgungsbereich überführen. KBV und andere Akteure im Gesundheitswesen haben dies zwar als unzureichend kritisiert, weil wesentliche Vorgaben zur Sicherung gleicher Wettbewerbsbedingungen fehlen, aber immerhin: Sie sehen einen Anfang, auf dem sich aufbauen ließe. Doch völlig über raschend haben die Bundesländer nun ein Störfeuer eröffnet. Sie wollen das Vorhaben aus dem laufenden Gesetzgebungsverfahren völlig herausnehmen und es in einem eigenen Gesetz regeln. Doch ernsthaft scheint niemand daran zu glauben, dass so etwas in dieser Legislaturperiode dann noch eine Chance hätte. Schon wird befürchtet, dass das Problem auf den Sankt-Nimmerleins- Tag verschoben wird. Das wäre keine gute Idee, ein schleichender Tod, wie KBV-Chef Köhler glaubt, während ihm die Süd-KVen im FALK-Verbund in die Parade fahren: Die Regelungen ( ) sind so, wie sie im derzeit aktuellen Gesetz entwurf stehen, unausgegoren und nicht zu Ende gedacht. Darum ist es das einzig Richtige, diesen Passus aus dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz herauszunehmen. KVen in NRW: Konvergenz per Petition Doch den wahren Grund dieser Länderinitiative (sie empfehlen dem Bundestag einstimmig, das Vorhaben zurückzuziehen) kennt wohl niemand so genau. Auch hier gibt es Raum für Spekulationen. Berlins KV-Vize Kraffel mutmaßt: Es geht um knallharte landespolitische Interessen in der Krankenhaus politik (der Länder, d. R.) und da scheinen klare Regelungen im fachärztlichen Miteinander der Sektoren zu stören. Sie nehmen, so der KV-Vizechef, einer Landesregierung die Möglichkeit, den Krankenhäusern in ihrem Zuständigkeitsbereich ambulante Behandlungen zuzuschanzen. Fotos: Schlitt Hier fällt bis Jahresende die Entscheidung über das Vorsorgungsstrukturgesetz: Bundestag und Bundesrat
4 KV-Blatt Titelthema 15 Rechnen Sie mit den Besten! Vertrauen Sie auf die Erfahrung der AeV Anzeigen Ihre Privatabrechnung ist bei uns in sicheren Händen. Denn wir bieten Ihnen fachliche Kompetenz, die uns so schnell keiner nachmacht: Seit über 80 Jahren ist die AeV starker und engagierter Partner für Ärzte und Zahnärzte. Ihre Praxis profitiert davon: - Schnelle Bearbeitung - Gebührenrechtliche Kompetenz - Faire Konditionen - Persönliche Betreuung Rufen Sie uns an. Für Informationen, die sich lohnen. Gesellschaft für Abrechnung von Privatliquidationen mbh Katharinenstr Berlin Tel. 030/ Götzstr München Tel. 089/ Eisenacher Str Leipzig Tel. 0341/ Aktiv engagiert Vertrauenswürdig Ihr Honorar ein sensibles Thema 100% Honorarsicherheit für Sie Keine Rückbuchung bei Ausfall Persönliche Betreuung durch unser erfahrenes Ärzteteam Erstattungsberatung für Ihre Patienten Abrechnungsberatung GOÄ und KV, individuell für alle Fachgruppen MVZ-Beratung und -Organisation Vertragsrechtsberatung Fachanwältin für Medizinrecht Praxiscoaching Ärztespezialisierte Steuerberatung Partner von: BDC, BVDD, BVOU, Commerzbank, Deutsche Apotheker- und Ärztebank, DIGEST, Gladus, Horbach, MEDI und Medistar mehr als eine privatärztliche Verrechnungsstelle Lipke & Lipke / PAS Fries Institut für medizinisches Abrechnungsmanagement unter ärztlicher Leitung Maximiliankorso Berlin Telefon info@arztabrechnung.com
5 16 Titelthema KV-Blatt Fortsetzung von Seite 14 Anzeige Honorarkonvergenz nicht auf Kosten anderer KVen Bislang von mehr Konsens getragen war hingen die Honorarkonvergenz. Ihre Forderung ist eng verbunden mit der Auseinandersetzung um die Regio nalisierung der Honorarverteilung. Nach Lage der Dinge können sich die im LAVA-Verbund (siehe KV- Blatt 09/2011) zusammengeschlossenen KVen mit ihrer Forderung nicht durchsetzen, vor einer Regionalisierung der Honorarverteilung ein bundesweit gleiches Honorarniveau zu schaffen. Innerhalb der KV-Landschaft gab es bereits viel Streit um das Thema, aber der spitzt sich möglicherweise nun noch weiter zu: Aus den Reihen der Bundesländer wurde die Konvergenzforderung zwar aufgegriffen, allerdings ganz anders, als sich das so mancher vorgestellt hat: Statt den Kranken kassen die Mittel für eine solche Honorarkonvergenz zusätzlich abzuknöpfen, weil die schließlich das Morbiditätsrisiko zu tragen haben, insistiert der neue Vorschlag auf einen Ausgleich zwischen den KVen. So hatten die NRW- Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Bündnis 90/Grüne) und die Chefs der beiden NRW-KVen auf einer Pressekonferenz in Berlin im September eine Umverteilung von Honoraren innerhalb Foto: Schlitt Stein des Anstoßes: Der 154-seitige Gesetzentwurf der KV-Landschaft gefordert. Das passt jenen Vereinigungen nicht, die dann zu den Gebern würden. Und dazu zählt auch die KV Berlin. Die FALKen hingegen lehnen eine weitere bundesweite Konvergenz der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung sprich: eine weitere Umverteilung von Honorarzuwächsen zwischen den KV-Regionen grundsätzlich ab ( ) und dürften das auch bis zum Schluss verfolgen. Mehr Geld für Netze Freuen könnten sich nach dieser Reform die Betreiber von Ärztenetzen: Ihnen hat der Gesetzgeber versprochen, eine Förderungsklausel ins neue Versorgungsstrukturgesetz aufzunehmen. Danach soll die KBV den KVen Richtlinien an die Hand geben, besonders förderungswürdige Ärztenetze in einer Region zu identifizieren und mit zusätzlichen Honoraranreizen zu fördern. Immerhin: Hier wurden Ärzte netze ins Auge gefasst, die wie etwa das Kinzigtal-Netz bislang ohne zusätzliche Honorarförderung eine beispielhaft vernetzte Versorgung in der Fläche anbieten. Noch vor einem Jahr, so berichtete das Deutsche Ärzteblatt jüngst unter Berufung auf den Netz funktionär Veit Wambach, hatten sich Vertreter dieser Form der medizinischen Versorgung so etwas nicht träumen lassen. Und sie können obendrein sicher sein, dass ihnen große Verbände oder gar Etiketten schwindler in der vertragsärztlichen Versorgung nicht ins Hand werk pfuschen. Die Autoren des Gesetzesvorhabens haben Versorgungs verträge nach 73 b und 73 c SGB V, also auch die hausärztlichen Separatverträge sowie Modellvorhaben nach 140 a SGB V, ausdrücklich von einer solchen Förderung ausgenommen. Rechtsfragen? Wir sprechen Ihre Sprache! Wir beraten Sie im Medizinrecht, insbesondere bei Abwehr von Regressen Plausibilitätsprüfungen Berufs- und Disziplinarrecht Honorarstreitigkeiten KV/Patient Vertragsgestaltung für Arztpraxen Zulassung und Approbation Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltssocietät Dr. iur. Melanie Arndt Carsten Gundel-Arndt Meinekestraße Berlin Telefon: 030 / Telefax: 030 / berlin@eep-law.de Was die Länder wollen und der Bundestag beschließt Während der Netzförderung im weiteren Gesetzgebungsverfahren durchaus Chancen eingeräumt werden, ist die Sache bei den Empfehlungen des Bundesrats unübersichtlicher: Nach jetzigem Stand soll der Kabinettsentwurf nicht zustimmungspflichtig sein. Bliebe es bei dieser Position, könnte der Bundestag zumindest mit den Stimmen der Regierungskoalition die Forderungen der Länder abbügeln.
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