IHK Die Sach- und Fachkunde Bewachungsgewerbe
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- Georg Helmuth Gerber
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1 IHK Die Sach- und Fachkunde Bewachungsgewerbe Rahmenplan für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
2 Cpyright: Hinweis: Herausgeber: Alle Rechte liegen beim Herausgeber. Ein Nachdruck auch auszugsweise ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Herausgebers gestattet. Ist in diesem Rahmenplan vn Prüfungsteilnehmern und Ausbildern u.ä. die Rede, sind damit selbstverständlich auch Prüfungsteilnehmerinnen und Ausbilderinnen gemeint. Wir gehen davn aus, dass Sie die Verwendung nur einer Geschlechtsfrm nicht als Benachteiligung empfinden, sndern dass auch Sie zugunsten einer besseren Lesbarkeit diese Frmulierung akzeptieren. DIHK I Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.v. Pstanschrift: Berlin I Besucheranschrift: Breite Straße Berlin-Mitte Telefn I Telefax Internet: Stand: 29. Juli 2015 DIHK Seite 2
3 Inhaltsverzeichnis Seite Vrwrt 4 1a. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung 5 1b. Gewerberecht 6 1c. Datenschutzrecht 7 2. Bürgerliches Gesetzbuch 7 3a. Straf- und Strafverfahrensrecht 8 3b. Umgang mit Waffen 9 4. Unfallverhütungsvrschrift Wach- und Sicherungsdienste Umgang mit Menschen, insbesndere Verhalten in Gefahrensituatinen und Deeskalatinstechniken in Knfliktsituatinen Grundzüge der Sicherheitstechnik 12 DIHK Seite 3
4 Bundeseinheitlicher Rahmenplan Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe Vrwrt Die Gewerberdnung legt fest, dass für bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe eine Sachkundeprüfung erflgreich abgelegt werden muss ( 34 a GewO). Dies betrifft: Kntrllgänge im öffentlichen Verkehrsraum der in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Schutz vr Ladendieben und Bewachungstätigkeiten im Einlassbereich vn gastgewerblichen Disktheken. Näheres zur Sachkundeprüfung regelt die Bewachungsverrdnung (BewachV), s auch den Gegenstand der Prüfung. In 4 BewachV sind die flgenden Sachgebiete - und damit Prüfungsfächer - genannt: Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht; Bürgerliches Gesetzbuch; Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen; Unfallverhütungsvrschrift Wach- und Sicherheitsdienste; Umgang mit Menschen, insbesndere Verhalten in Gefahrensituatinen und Deeskalatinstechniken in Knfliktsituatinen; Grundzüge der Sicherheitstechnik. Eine weitere Knkretisierung des prüfungsrelevanten Stffs ist in der Bewachungsverrdnung selbst nicht enthalten. Die Anlagen 2 und 3 der BewachV, die sich auf das Unterrichtungsverfahren für Gewerbetreibende und Persnal beziehen, geben jedch Anhaltspunkte für die Prüfungsinhalte. Um die maßgeblichen Lerninhalte und Lernziele für die Prüfungsteilnehmer transparenter und verbindlicher zu machen, hat die IHK-Organisatin diesen Rahmenplan erarbeitet. Er zeigt den inhaltlichen Rahmen auf, der durch die eigenverantwrtliche Wahrnehmung vn Bewachungsaufgaben in den sachkundepflichtigen Bereichen vrgegeben wird. Der Rahmenplan bezieht sich auf den schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil. Er ist Richtschnur für die Entwicklung der bundeseinheitlichen Aufgabensätze für den schriftlichen Prüfungsteil. Die knkreten Prüfungsfragen rientieren sich am aktuellen Stand der jeweiligen Sachgebiete; dies ist alleine schn aus der aktuellen Frtentwicklung beispielsweise der rechtlichen Inhalte der der Sicherheitstechnik begründet. Der Inhalt des Rahmenplans bezieht sich auf die genannten Sachgebiete, die durch weitere Stichwrte zu möglichen Inhalten knkretisiert werden. Der Rahmenplan nennt neben den Sachgebieten, Erläuterungen und Schwerpunkten im mündlichen Prüfungsteil auch Taxnmiestufen. Durch diese kann der Prüfungsteilnehmer erkennen, in welcher Tiefe der genannte Inhalt beherrscht werden muss. Der Rahmenplan dient swhl Prüfungsteilnehmern, die sich selbstständig auf die Prüfung vrbereiten, als auch Bildungsträgern und Dzenten als Orientierung. Er kann nicht abschließend alle Aspekte, die mit einem Sachgebiet verbunden sein können, auflisten. Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.v. Berlin im Oktber 2013 Hinweis zur vrliegenden Auflage: Der Rahmenplan der letzten Auflage wurde aktualisiert. Grundsätzliche Änderungen wurden dabei nicht vrgenmmen. Vielmehr wurde der Rahmenplan aktuellen Bedarfen und rechtlichen Änderungen im Zusammenhang mit Unfallverhütungsvrschriften für die Wahrnehmung vn Wach- und Sicherungsaufgaben angepasst. Die DGUV Vrschrift 23 Wach- und Sicherungsdienste (bisher: BGV C7; Ausgabedatum Januar 1997) ist weiterhin gültig und wird durch die Durchführungsanweisungen vm Januar 2005 untersetzt. Die Bezeichnung der UVV hat sich ab dem 1. Mai 2014 mit der Überarbeitung der Systematik und der Nummerierung des DGUV-Vrschriften und Regelwerks geändert; der Inhalt ist gleich geblieben. Der vrliegende überarbeitete Rahmenplan ist ab 1. Januar 2016 prüfungsrelevant. DIHK I Berlin im Juli 2015 DIHK Seite 4
5 Inhalt Erläuterungen Taxnmie 1a. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Schwerpunkt mündlich lt. 5a Abs. 2 BewachV Bedeutung des Föderalismus - Bundesrecht/ Landesrecht Rechtssystem in der Bundesrepublik Deutschland - öffentliches/ privates Recht WISSEN Die Teilnehmer kennen die föderale Struktur der BRD; sie können Auswirkungen/ Knsequenzen aufzeigen Grundrechte/ Rechtsgüter - Art. 1, 2, 3, 5, 10, 12, 13, 14, 19, 104 GG Inhalt und Bedeutung der Grundrechte - Inhalt und Bedeutung der Grundrechte - Überleitung zum Strafrecht - Schutz der Rechtsgüter durch das Strafrecht Abgrenzung zum Strafrecht Aufgaben und Befugnisse vn Bewachungsunternehmen - Jedermannrechte, übertragene Befugnisse/Rechte, - vgl. auch 34a Abs. 5 GewO, - Gewaltmnpl/Gewaltenteilung Abgrenzung der Aufgaben vn Plizei, Sicherheitsund Ordnungsbehörden (Gewaltmnpl/ hheitliche Aufgaben und Befugnisse) zu den Aufgaben und Befugnissen des privaten Bewachungsgewerbes swie Gestaltungsmöglichkeiten möglicher Kperatinen - Public-Private-Partnership Kperatinen: mögliche Flgen dieser Kperatinen auf Befugnisse swie Aufgaben des privaten Wach- und Sicherheitsgewerbes Die TN kennen das Rechtssystem der BRD. Die TN überblicken die Zweiteilung des Rechts (öffentliches Recht/ Privatrecht). VERSTEHEN Die TN können die Aufgaben und Befugnisse vn Bewachungsunternehmen in Abgrenzung zur Plizei und Ordnungsbehörden einrdnen. (Damit werden die Grundlagen für das Verständnis der Anwendung des Rechts in der Arbeit und im Arbeitsumfeld geschaffen.) DIHK Seite 5
6 Inhalt Erläuterungen Taxnmie 1 b. Gewerberecht Schwerpunkt mündlich lt. 5a Abs. 2 BewachV Rechte und Pflichten des Bewachungsunternehmers nach 14, 29, 34a GewO und Abschnitt 1, 1a, 6-14 BewachV Gewerberdnung - Vraussetzungen der gewerblichen Bewachungstätigkeit - Fachbegriffe, insbesndere: Gewerbe, Bewachungstätigkeit, Selbständigkeit, Anzeige- und Erlaubnispflicht WISSEN Die TN kennen die Rechte und Pflichten eines Bewachungsunternehmers, gemäß der Gewerberdnung - Vraussetzungen an das Persnal, Einsatz vn Praktikanten und Auszubildenden u. a. - Differenzierung zwischen Sachkundeprüfung und Unterrichtung - Auskunft aus dem Bundeszentralregister/Zuverlässigkeit - Untersagung der Beschäftigung durch Behörden - Kntrllen, Befugnisse der Gewerbeämter, Querinfrmatin der Gewerbebehörden durch Gerichte/ Staatsanwaltschaften Die TN kennen den besnderen Status der Bewachungstätigkeit (Erteilung einer behördlichen Erlaubnis) und damit den besnderen Stellenwert ihrer Tätigkeit. - Ordnungswidrigkeiten, Flgen aus den Verstößen, z. B. Gewerbeuntersagung Bewachungsverrdnung Insbesndere: - Differenzierung zwischen Sachkundeprüfung und Unterrichtung - Haftpflichtversicherung - Haftungsbeschränkung - Wahrung vn Geschäftsgeheimnissen Die TN kennen die Rechte und Pflichten eines Bewachungsunternehmers gemäß der Bewachungsverrdnung - Anzeige- und Meldepflichten (betreffend des Persnals) - Dienstkleidung - Dienstanweisung - Ausweis und Schild - Behandlung vn Waffen und Anzeigepflicht nach Waffengebrauch ANWENDEN - Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten - Ordnungswidrigkeiten Die TN können ihre Pflichten aufzeigen und wahrnehmen - Querinfrmatin der Gewerbebehörden durch Gerichte / Staatsanwaltschaften DIHK Seite 6
7 Inhalt Erläuterungen Taxnmie 1c. Datenschutzrecht Schwerpunkt mündlich lt. 5a Abs. 2 BewachV GG Art. 1, 2 infrmatinelle Selbstbestimmung, Umgang mit persnenbezgenen Daten, Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Landesdatenschutzgesetze (LDSG), Datenschutzbeauftragte/ Aufsichtsbehörden WISSEN Die TN kennen die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes. - Anwendungsbereich BDSG, erweiterter Anwendungsbereich nach 8 BewachV - persnenbezgene Daten - weitere Begriffe des Datenschutzes ( 3 BDSG) - Autmatisierte Verarbeitung, nicht autmatisierte Daten - Zulässigkeit nach 4, 28, 29 BDSG (Erhebung, Verarbeitung, Nutzung) - Rechte des Betrffenen ( 6 BDSG) - Bebachtung mit ptisch-elektrnischen Einrichtungen nach 6b BDSG - Meldepflicht, Vrabkntrlle, Dkumentatin ( 33 BDSG) - Auskunft an den Betrffenen ( 34 BDSG) - Berichtigung, Löschen und Sperren vn Dateien ( 35 BDSG) - technische/ rganisatrische Maßnahmen ( 9 BDSG) - Datengeheimnis ( 5 BDSG) - Schadensersatz ( 7 BDSG) - Bußgeld- und Strafvrschriften ( 43, 44 BDSG) - Strafvrschrift ( 201, 202, 202a StGB) VERSTEHEN/ ANWENDEN Die TN verstehen den Umgang mit persnenbezgenen Daten und berücksichtigen diese Kenntnisse in ihrem jeweiligen Arbeitsumfeld. 2. Bürgerliches Gesetzbuch Vraussetzungen und Grenzen vn zivilrechtlichen Rechtfertigungsgründen - Ntwehr ( 227 BGB) - Verteidigungsntstand ( 228 BGB) - Angriffsntstand ( 904 BGB) - Allgemeine Selbsthilfe ( 229, 230 BGB) - Selbsthilfe des Besitzers ( 859 BGB) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - geeignet, erfrderlich und angemessen ANWENDEN Die TN können die für ihre Tätigkeit relevanten gesetzlichen Bestimmungen aufzeigen. Die TN können die Vraussetzungen und Grenzen vn Ntwehr, Ntstand swie Selbsthilfe aufzeigen Abgrenzung zu den Rechtfertigungsgründen des StGB Snstige relevante Bereiche VERSTEHEN - Besitzdiener ( 855 BGB) Übertragene Rechte (z.b. Hausrecht) - Selbsthilfe des Besitzdieners ( 860 BGB) - Schikaneverbt ( 226 BGB) - Unerlaubte Handlungen Schadensersatzpflicht ( 823, 828 BGB) Haftung des Tierhalters ( 833 BGB) - Verbtene Eigenmacht ( 858 BGB) - Unterscheidung Eigentum / Besitz ( 903 / 854 ff) - Begriff der Sache ( 90 BGB) und der Tiere ( 90a BGB) - Fund Anzeige-, Verwahrungs-, Ablieferungspflicht, ( 965, 966, 967) Finderlhn ( 971) Eigentumserwerb des Finders ( 973) Fund in öffentlicher Behörde der Verkehrsanstalt ( 978) Die TN können Eigentum und Besitz swie die daraus flgenden Rechte und Pflichten unterscheiden. Die TN können Situatinen rechtlich richtig erfassen und beurteilen. Die TN können ihre Entscheidungen begründen und ihrer Handlungs- bzw. Vrgehensweise richtig zurdnen. DIHK Seite 7
8 Inhalt Erläuterungen Taxnmie 3a. Straf- und Strafverfahrensrecht Aufbau StGB Allgemeiner Teil des StGB - Keine Strafe hne Gesetz ( 1 StGB) - Persnen- und Sachbegriffe ( 11 StGB) - Deliktsaufbau / Elemente der Straftat - Vergehen und Verbrechen ( 12 StGB) - Begehen durch Unterlassen ( 13 StGB) - Vrsätzliches und fahrlässiges Handeln ( 15 StGB) - Schuldunfähigkeit des Kindes ( 19 StGB) - Versuch ( 22, 23 StGB) und Vllendung - Täterschaft und Teilnahme ( StGB) Antrags-, Offizial- und Privatklagedelikte Ntwehr und Ntstand - Ntwehr ( 32 StGB) - Ntwehrüberschreitung ( 33 StGB) - Rechtfertigender Ntstand ( 34 StGB) VERSTEHEN Die TN verstehen den Aufbau des Strafrechts. Die TN sind fähig, Situatinen rechtlich richtig zu erfassen und zu beurteilen. Die TN können ihre Entscheidungen begründen und ihrer Handlungs- bzw. Vrgehensweise richtig zurdnen. Zwischen zivil- und strafrechtlichen Handlungen können die TN unterscheiden. Besnderer Teil des StGB - Straftaten gegen die öffentliche Ordnung ( 123, 132, 132a StGB) - Falsche uneidliche Aussage, Meineid, fahrlässiger Falscheid, falsche Verdächtigung ( 153, 154, ) - Beleidigung: ( 185) - Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit ( 223, 224, 226, 229) - Straftaten gegen die persönliche Freiheit ( 239, 240) - Diebstahl und Unterschlagung ( 242, 243, 244, 246, 248a) - Raub, Räuberischer Diebstahl, Erpressung ( 249, 252, 253) - Begünstigung, und Hehlerei ( 257, 259) - Betrug ( 263) - Erschleichen vn Leistungen 265a, 266) - Urkundenfälschung ( 267) - Missbrauch vn Ausweispapieren ( 281) - Sachbeschädigung ( 303) - Gemeingefährliche Straftaten ( 306, 323c) ANWENDEN Die TN können die gesetzlichen Bestimmungen aufzeigen. Die TN müssen die genannten Straftaten kennen, verstehen und unterscheiden können. Nebenstrafrecht/ Strafvrschriften - Betäubungsmittelstrafrecht ( 29, 30 BTMG) - GewO ( 144 Abs.1 Nr. 1 f; 144 Abs. 2 Nr. 1b und Nr. 3) - BDSG ( 43 Abs. 2 Nr. 1-4; 44) Strafverfahrensrecht - Vrläufige Festnahme ( 127 StPO) - Befugnisse vn Gericht, Staatsanwaltschaft und Plizei - Snstige relevante Bereiche Bewachungspersnal als Zeuge vr Gericht Beschuldigtenrechte - Abgrenzung zu Ordnungswidrigkeiten Die TN kennen die Rechte und Pflichten eines Zeugen/Beschuldigten vr Gericht DIHK Seite 8
9 Inhalt Erläuterungen Taxnmie 3 b. Umgang mit Waffen Umgang mit Waffen (Schusswaffen, Schlagstöcke, Sprays usw.) - Waffengesetz: WISSEN/ ÜBERTRAGEN Die TN kennen die gebräuchlichen Waffen und -mittel. Bedingungen und Vraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für Gewerbetreibende/ Persnal Erlaubnisse: Waffenbesitzkarte, Waffenschein (Kleiner Waffenschein) Erwerb und Besitz vn Munitin Regelungen 28 WaffG für Gewerbetreibende und deren Bewachungspersnal Aufbewahrung vn Schusswaffen und Munitin Anzeigepflichten bei Abhandenkmmen vn Schusswaffen und Munitin Ausweispflicht beim Führen und Transprt vn Schusswaffen und Munitin Besnderheiten bei öffentlichen Veranstaltungen Wesentliche waffen- und munitinstechnische Begriffe Waffenrechtliche Begriffe: Erwerben, Führen, Überlassen mit den jeweiligen Knsequenzen etc. Verbtene Waffen und Gegenstände (Hinweis auf analge Verfahrensweisen bei Behandlung vn Betäubungsmitteln durch das Bewachungspersnal) Einrdnung, Vraussetzungen und Grenzen für den Einsatz anderer Verteidigungswaffen swie deren Wirkungen und Einsatzmöglichkeiten Flgen bei Verstößen VERSTEHEN/ ANWENDEN Die TN kennen die wesentlichen Regelungen des Waffengesetzes und können die Relevanz dieser Vrschriften für ihre Tätigkeit benennen. Die Grundlagen im Umgang mit diesen werden verstanden und beherrscht. DIHK Seite 9
10 Inhalt Erläuterungen Taxnmie 4. Unfallverhütungsvrschrift Wach- und Sicherungsdienste Unfallverhütungsvrschrift Wach- und Sicherungsdienste [DGUV Vrschrift 23 (ehemals BGV C7)] - Geltungsbereich ( 1) - Gemeinsame Bestimmungen Allgemeines ( 2) Eignung ( 3) Dienstanweisung ( 4) Verbt berauschender Mittel ( 5) Übernahme vn Wach- und Sicherungsaufgaben ( 6) Sicherungstätigkeiten bei besnderen Gefahren ( 7) Überprüfung vn zu sichernden Objekten ( 8) Objekteinweisung ( 9) Ausrüstung des Wach- und Sicherungspersnals ( 10) Brillenträger ( 11) Hunde ( 12) Hundezwinger ( 13) Hundehaltung in Objekten ( 14) Hundeführer ( 15) Hundeführung ( 16) Transprt vn Hunden ( 17) Ausrüstung mit Schusswaffen ( 18) Schusswaffen ( 19) Führen vn Schusswaffen und Mitführen vn Munitin ( 20) Übergabe vn Schusswaffen, Kugelfangeinrichtungen ( 21) Aufbewahrung vn Schusswaffen und Munitin ( 22) VERSTEHEN Die TN verstehen den Sinn der Unfallverhütungsvrschrift Wach- und Sicherungsdienste [DGUV Vrschrift 23 (ehemals BGV C7)] mit Blick auf die Unfallverhütungsvrschrift Grundsätze der Präventin [DGUV Vrschrift 1 (ehemals BGV A1)] Die Inhalte der Vrschriften können erfasst und der Tätigkeit zugerdnet werden. Diese Zurdnung wird in den Dienstdkumenten festgelegt und vn den TN verstanden. - Besndere Bestimmungen für Geldtransprte Eignung ( 24) Geldtransprte durch Bten ( 25) - Ordnungswidrigkeiten mit Blick auf: Unfallverhütungsvrschrift Grundsätze der Präventin [DGUV Vrschrift 1 (ehemals BGV A1)] - Pflichten des Unternehmers Grundpflichten des Unternehmers ( 2) Unterweisung der Versicherten ( 4) Zutritts- und Aufenthaltsverbte ( 9) Zugang zu Vrschriften und Regeln ( 12) - Erste Hilfe Allgemeine Pflichten des Unternehmers ( 24) Erfrderliche Einrichtungen und Sachmittel ( 25) Zahl und Ausbildung der Ersthelfer ( 26) DIHK Seite 10
11 Inhalt Erläuterungen Taxnmie 5. Umgang mit Menschen, insbesndere Verhalten in Gefahrensituatinen und Deeskalatinstechniken in Knfliktsituatinen Schwerpunkt mündlich lt. 5a Abs. 2 BewachV Kgnitive, emtinale und körperliche Przesse in Wechselwirkung - Mtive menschlichen Verhaltens - Mtivatin - Verhalten Rückschlussmöglichkeiten - Selbstwertgefühl als Vraussetzung angemessenen Verhaltens - Bedeutung vn Selbstsicherheit - Selbstvertrauen - Selbstbewusstsein - Übersteigerte Selbstwert-/ Minderwertigkeitsgefühle; Ursachen für überhebliches, unsicheres und unsachliches Handeln - Wahrnehmung; Einstellung (Selbstbild, Fremdbild, Vrurteile, selektive Wahrnehmung) - Grundlagen der Kmmunikatin richtiges Ansprechen und richtige Gesprächsführung (allgemein und in schwierigen Situatinen), Sender- und Empfängerfertigkeiten, Kmmunikatinsarten, Territrial- und Distanzverhalten, Körpersprache erkennen und deuten Aktives Zuhören - Stress als Auslöser vn Knflikten und falschem Verhalten - Frustratin und Aggressin - Knflikte als Auseinandersetzung zweier gegensätzlicher Interessen - Grundsätzliche Fehler im Umgang mit Menschen und deren Auswirkungen - Gesprächsregeln und Fragearten Führen vn Persnal - z.b. Mitarbeitergespräch als Instrument Zu behandelnde Situatinen: - Kntaktaufnahme, Ansprechen - Bedeutung der Eigensicherung beim Einschreiten, - prfessinelle Einsatzbewältigung - Erkennen, Bewältigen und Vermeiden vn Gefahrensituatinen - Umgang mit besnderen Persnengruppen, z.b. Betrunkene, psychisch Auffällige - Menschliches Verhalten in Gruppen, Teams, Massen der Mengen - Katastrphen- und Paniksituatinen - Stresssituatinen und Stressbewältigung - Möglichkeiten und Grenzen der Deeskalatin VERSTEHEN Die TN verstehen die psychlgischen Przesse und können Knfliktsituatinen rechtzeitig wahrnehmen. ANWENDEN Die TN beachten die Grundsätze bei der Stressund Knfliktbewältigung und den Umgang mit unterschiedlichen Persnengruppen. Die TN erkennen Gefahrensituatinen rechtzeitig, können ihr Verhalten untereinander krdinieren und bei der Gefahrenabwehr aktiv mitwirken. Die Maßnahmen der Eigensicherung werden beherrscht. DIHK Seite 11
12 Inhalt Erläuterungen Taxnmie 6. Grundzüge der Sicherheitstechnik Mechanische Sicherungseinrichtungen - Einfriedungen - Vereinzelungsanlagen/Persnenschleusen (Drehkreuze, Tre etc.) - Durchlässe - Schlösser und Schließanlagen - Fensterschutz und Sicherheitsverglasung - Wertbehältnisse Elektrnische Überwachung WISSEN/ ANWENDEN Die TN kennen die sicherheitstechnischen Einrichtungen, Mittel und Anlagen. Die TN können die Technik den zu sichernden Bereichen zurdnen und einsatzrientiert anwenden. - Zutrittskntrllsysteme - Videüberwachung - Gefahrenmeldeanlagen (Einbruch-, Überfall- und Brandmeldungen, Störmeldeanlagen) - EDV-Sicherheitstechnik - Wächterkntrllsysteme - NSL und Interventin - Einzelarbeitsplatzüberwachung (Ttmannschaltung) Kmmunikatinsmittel - Drahtlse, und drahtgebundene Kmmunikatinsmittel - Betriebs- und Bündelfunk, Handfunkgeräte - Analger und digitaler Betriebsfunk (Vr- und Nachteile) Brandschutz - Allgemeine Kenntnisse (Brandvraussetzungen, Brandklassen, Löschmittel- und deren Wirkung) - Vrbeugender und baulich vrbeugender Brandschutz (Ziele und Maßnahmen, Kntrlltätigkeit) - Brandschutzkntrllen - Abwehrender Brandschutz (Taktik der Brandbekämpfung, Kntrlle, Eignung und Einsatz vn Handfeuerlöschern) DIHK Seite 12
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