CITRIX LIZENZVEREINBARUNG Dies ist eine rechtliche Vereinbarung ("VEREINBARUNG") zwischen Ihnen, dem lizenzierten Benutzer, und Citrix Systems, Inc.

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1 CITRIX LIZENZVEREINBARUNG Dies ist eine rechtliche Vereinbarung ("VEREINBARUNG") zwischen Ihnen, dem lizenzierten Benutzer, und Citrix Systems, Inc., Citrix Systems International GmbH, Citrix Systems Asia Pacific Pty Ltd. und Citrix Systems Japan KK. Der Ort, an dem Sie dieses Produkt (im Folgenden "PRODUKT") oder diese Softwarewartung (im Folgenden "WARTUNG") in Anspruch nehmen, bestimmt das jeweils zutreffende Unternehmen (das zutreffende Unternehmen wird im Folgenden "Citrix" genannt). Citrix Systems, Inc., eine Gesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware, lizenziert dieses PRODUKT in Amerika und bietet dort WARTUNG an. Citrix Systems International GmbH, eine Gesellschaft nach schweizerischem Recht, bei der es sich um eine 100%ige Tochtergesellschaft der Citrix Systems Inc. handelt, lizenziert dieses PRODUKT in Europa, im Mittleren Osten und in Afrika und bietet dort WARTUNG an. Citrix Systems Asia Pacific Pty Ltd lizenziert dieses PRODUKT in Asien und dem pazifischen Raum (außer Japan) und bietet dort WARTUNG an. Citrix Systems Japan KK lizenziert dieses PRODUKT in Japan und bietet dort WARTUNG an. DURCH INSTALLIEREN UND/ODER VERWENDEN DER PRODUCT ERKLÄREN SIE SICH AN DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG GEBUNDEN. WENN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN, DÜRFEN SIE DIESES PRODUKT NICHT INSTALLIEREN ODER VERWENDEN. Diese VEREINBARUNG gilt nur für Lizenzen für ein dauerhaftes, vor Ort installiertes ShareFile Storage Zones-PRODUKT. Wenn Sie dieses PRODUKT als Teil von CITRIX ShareFile Software-as-a-Service ("SaaS") erhalten haben, gilt der Endbenutzerservicevertrag anstelle dieser VEREINBARUNG. Wenn Sie Lizenzen für ein dauerhaftes, vor Ort installiertes ShareFile Storage Zones-PRODUKT erworben haben, werden Sie durch keinerlei Bestimmungen dieser Vereinbarung daran gehindert, ebenfalls CITRIX ShareFile SaaS zu erwerben. Jede der Bereitstellungen unterliegt jedoch der jeweiligen den Lieferumfang abdeckenden Vereinbarung. 1. LIZENZGEWÄHRUNG. Dieses PRODUKT enthält Software, die Datenspeicherung vor Ort auf einem als "Server" bezeichneten Computer bereitstellt ("Serversoftware"). Dieses PRODUKT wird auf der Basis eines Benutzerlizenzierungsmodells ("Benutzerlizenzierungsmodell") lizenziert. Die Serversoftware wird durch Lizenzen aktiviert, die eine stufenweise Verwendung der Serversoftware je nach Lizenzmodell gestatten (nachstehend als "Lizenzen" bezeichnet). Beim Benutzerlizenzierungsmodell ist ein "Benutzer" eine Person, die von Ihnen durch Zuweisen einer einzelnen Benutzer-ID autorisiert wurde, von beliebigen Mobilgeräten aus auf Instanzen der Serversoftware zuzugreifen; dabei ist es unerheblich, ob die Person das PRODUKT zu einem beliebigen Zeitpunkt verwendet. Sie dürfen Netzwerkarchitekturen bereitstellen, die mit Hardware oder Software die Anzahl der Benutzer reduzieren, die direkt auf die Serversoftware zugreifen. Dies wird als Multiplexing oder Pooling bezeichnet. Dadurch reduziert sich nicht die Anzahl der Lizenzen, die für den Zugriff auf die Server-Software und deren Verwendung erforderlich sind. Eine Lizenz ist für jeden Benutzer erforderlich, der sich mit der Multiplexing- oder Poolingsoftware oder dem Hardware-Front-End verbindet. Sie müssen eine Lizenz für jeden Benutzer erwerben und zuweisen, der auf die Instanzen der Serversoftware direkt oder indirekt, häufig oder selten zugreift, selbst wenn der autorisierte Benutzer ein Automat ist. Lizenzen für andere CITRIX PRODUKTE oder andere Versionen desselben PRODUKTS dürfen nicht dazu verwendet werden, den zulässigen Nutzungsumfang des PRODUKTS zu erweitern. Lizenzen sind versionsspezifisch für die PRODUCT. Sie müssen für die gleiche Version oder eine neuere Version des PRODUKTS sein, auf die zugegriffen wird. CITRIX gewährt Ihnen die folgenden weltweit gültigen, nicht ausschließlichen Rechte am PRODUKT sowie an der beigefügten Dokumentation (nachstehend zusammenfassend als "SOFTWARE" bezeichnet): a. Lizenz. Sie dürfen die Serversoftware auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern installieren. Sie dürfen die Serversoftware verwenden, um internen Benutzern oder Drittkunden bis zur Höchstanzahl der erworbenen Lizenzen Dienste zur Datenspeicherung bereitzustellen. Jede Lizenz, die sowohl in einer Umgebung für den Produktivbetrieb als auch in einer für die Wiederherstellung im Störungsfall installiert ist, darf zeitgleich nur in jeweils einer Umgebung verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung erfolgt zu Kopierzwecken während der Routineprüfung der Umgebung für die Wiederherstellung im Störungsfall. b. Perpetual License (Dauerhafte Lizenz). Die SOFTWARE ist auf einer dauerhaften Basis lizenziert.

2 c. Partner Demo (Demonstrationsversion für Partner). Falls die SOFTWARE die Kennzeichnung "Partner Demo" trägt, so ist im Rahmen Ihrer Lizenz, unbeschadet etwaiger in der vorliegenden VEREINBARUNG enthaltener anders lautender Bestimmungen, lediglich eine Verwendung zu Demonstrations-, Test- und Bewertungszwecken zur Unterstützung Ihrer Kunden zulässig, und zwar nur, wenn Sie gegenwärtig ein von CITRIX autorisierter Distributor oder Händler sind. "Partner Demo"-SOFTWARE darf nicht zur Schulung von Kunden verwendet werden. Beachten Sie, dass sich die "Partner Demo"-SOFTWARE an dem Ablaufdatum, das auf der SOFTWARE-Verpackung angegeben wird, automatisch deaktiviert. d. Evaluation. Falls die SOFTWARE die Kennzeichnung "Evaluation" trägt, so erlaubt die Lizenz, unbeschadet etwaiger in der vorliegenden VEREINBARUNG enthaltener anders lautender Bestimmungen, lediglich eine Verwendung zu internen Demonstrations-, Test- und Bewertungszwecken für neunzig (90) Tage, aber OHNE RECHT AUF WARTUNG, GEWÄHRLEISTUNG ODER RECHTSMÄNGELHAFTUNG. Beachten Sie, dass Evaluation-SOFTWARE möglicherweise automatisch deaktiviert wird, wenn die Lizenz abgelaufen ist. e. Archivkopie. Sie können eine (1) Kopie der SOFTWARE in maschinenlesbarer Form anfertigen, wobei dies ausschließlich zu Archivierungszwecken erfolgen darf sowie mit dem Vorbehalt, dass Sie auf der Kopie alle Urheberrechtsvermerke anzubringen haben. 2. WARTUNG. Sie müssen WARTUNG mit neuen Lizenzen erwerben. Ihre anfängliche WARTUNG beginnt an dem Tag, an dem die Lizenzen per an Sie geliefert werden. Die Wartung besteht für einen Zeitraum von einem (1) Jahr und unterliegt einer jährlichen Verlängerung (nachstehend als "Wartungslaufzeit" bezeichnet). Während des anfänglichen oder einer verlängerten Wartungslaufzeit bietet CITRIX eine SaaS-Steuerebene, technischen Support und Updates. Für die Zwecke dieser VEREINBARUNG bedeutet Update eine allgemein verfügbare Version derselben SOFTWARE, die Citrix von Zeit zu Zeit zur Verfügung stellt. Updates gelten als SOFTWARE nach Maßgabe der Bestimmungen dieser VEREINBARUNG, mit der Ausnahme, dass sie nicht unter die auf die SOFTWARE Anwendung findende beschränkte Gewährleistung fallen, soweit dies gemäß den anwendbaren Gesetzen zulässig ist. WARTUNG kann für die SOFTWARE erworben werden, bis sie gemäß der CITRIX Product Support Lifecycle Policy auf nicht mehr angeboten wird. Sie erkennen an, dass CITRIX neue oder andere Computerprogramme oder Versionen der SOFTWARE entwickeln und vertreiben darf, die Teile der SOFTWARE enthalten und die alle oder einige der Funktionen ausführen, die von der SOFTWARE ausgeführt werden. Keine in dieser VEREINBARUNG enthaltene Regelung verleiht Ihnen Rechte hinsichtlich solcher neuen oder anderen Computerprogramme oder Versionen. Sie erkennen auch an, dass diese VEREINBARUNG für CITRIX nicht die Verpflichtung begründet, Updates öffentlich verfügbar zu machen. Alle Lieferungen von Updates werden elektronisch ausgeführt. Technischer Support umschließt eine unbegrenzte Anzahl von Vorfällen, unbegrenzt viele benannte Kontakte und weltweite Verfügbarkeit. Sie können außerdem Technical Relationship Management und Consulting Services als Teil der WARTUNG erwerben. Ihr Anspruch hängt von dem erworbenen Angebot ab. Eine technische "Supportanfrage" ist als einzelner Supportfall definiert sowie die erforderlichen, angemessenen Bemühungen zur Problemlösung. Eine Supportanfrage erfordert möglicherweise mehrere Telefonanrufe und Offlinerecherchen, um eine endgültige Lösung zu finden. Die Bewertung der Supportanfrage bestimmt die Antwortzeit für die SOFTWARE. WARTUNG kann für die SOFTWARE erworben werden, bis sie gemäß der CITRIX Product Support Lifecycle Policy auf nicht mehr angeboten wird. Der technische Support erfolgt remote von CITRIX zu Ihren Standorten. In Fällen, in denen eine gegenseitige Vereinbarung für Besuche an Ihrem Standort vorliegt, sind Sie für angemessene Reisekosten und Spesen verantwortlich. Für die Leistung von Citrix muss der Kunde die folgenden Verpflichtungen erfüllen: (i) Sie ernennen einen Customer Support Manager ("CSM"), der als Hauptansprechpartner für Verwaltungsaufgaben fungiert; (ii) Sie erklären sich bereit, angemessene Problembestimmungsaktivitäten und angemessene Problemlösungsaktivitäten durchzuführen, die von CITRIX vorgeschlagen werden; (iii) Sie sind verantwortlich für die Implementierung der notwendigen Schritte, um die Integrität und Sicherheit von Software und Daten gegen nicht autorisierten Zugriff zu schützen und für die Wiederherstellung von jeglichen aufgrund von schwerwiegenden Fehlern verloren gegangenen oder geänderten Dateien; (iv) Sie sind verantwortlich für die Beschaffung, Installation und Wartung aller Geräte, Telefonleitungen, Kommunikationsschnittstellen und anderer Hardware an Ihrem Standort und dafür, CITRIX Zugang zu Ihren Einrichtungen zu geben, wie es zum Ausführen der SOFTWARE erforderlich ist, und dafür, CITRIX zu gestatten, den Service zu leisten, der in dieser VEREINBARUNG festgelegt ist, und (vi) Sie müssen alle derzeit verfügbaren und zutreffenden Hotfixes, Hotfix Rollup Packs und Service Packs oder deren Entsprechungen für die SOFTWARE rechtzeitig implementieren. CITRIX ist nicht verpflichtet, technischen Support für Probleme zu leisten, die sich daraus ergeben, dass (i) Sie oder Drittparteien Anpassungen der

3 SOFTWARE, des Betriebssystems oder der Umgebung vorgenommen haben, die sich negativ auf die SOFTWARE auswirken; (ii) Citrix Anpassungen der SOFTWARE bereitgestellt hat, die keine Fehler oder Defekte beheben; (iii) Funktionalität verwendet wird, die nicht in der von CITRIX veröffentlichten und dem PRODUKT beiliegenden Dokumentation festgelegt ist; (iv) die SOFTWARE auf einem anderen Prozessor und mit anderen Peripheriegeräten verwendet wird, als der Prozessor oder die Peripheriegeräte, die in der DOKUMENTATION festgelegt sind oder (v) die SOFTWARE das End-Of-Life-Stadium erreicht hat. Ein "Fehler" ist, wenn die SOFTWARE im Wesentlichen nicht der Funktionalität entspricht, die in der Dokumentation festgelegt ist. Ein "Defekt" ist, wenn die SOFTWARE nicht den Spezifikationen in der Dokumentation entspricht. In Situationen, in denen CITRIX keine zufriedenstellende Lösung für Ihre kritischen Probleme mit normalen technischen Supportmethoden bereitstellen kann, hat CITRIX die Möglichkeit, vom Produktentwicklungsteam einen privaten Fix erstellen zu lassen. Private Fixes werden zur Problembehebung in Ihrer speziellen Situation erstellt und dürfen von Ihnen nicht ohne schriftliche Genehmigung von CITRIX außerhalb Ihrer Organisation weitergegeben werden. CITRIX behält alle Rechte, Titel und Ansprüche für private Fixes. Hotfixes oder private Fixes sind nicht SOFTWARE im Sinne dieser VEREINBARUNG und sie unterliegen nicht der beschränkten Gewährleistung oder Rechtsmängelhaftung, die für die SOFTWARE gelten, soweit dies gemäß den anwendbaren Gesetzen zulässig ist. Bei Consultingdienstleistungen sollen alle geistigen Eigentumsrechte bezüglich aller Berichte, bereits existierender Arbeiten und darauf basierender Derivate, der Installationsskripte und anderer Arbeiten und Entwicklungen, die erstellt, entwickelt, geschaffen, entdeckt, erfunden oder auf den jeweiligen Anwendungszweck zugeschnitten werden und im Rahmen dieser Analyse in die Praxis umgesetzt werden, im alleinigen und ausschließlichem Eigentum von Citrix stehen, vorbehaltlich eines weltweit gültigen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechts für Ihre internen Zwecke. 3. BESCHREIBUNG WEITERER RECHTE, BESCHRÄNKUNGEN UND VERPFLICHTUNGEN. Sie dürfen die unter dieser Vereinbarung lizenzierte SOFTWARE nicht übertragen, verleihen, vermieten, verpachten, Rechte daran gewähren oder als Teilzeiteigentum nutzen, es sei denn, diese Einschränkungen sind ausdrücklich durch die anwendbaren Gesetze verboten. Wenn Sie Lizenzen an der SOFTWARE erworben haben, um andere CITRIX Lizenzen für CITRIX SOFTWARE zu ersetzen, und ein solcher Austausch Bedingung für die Transaktion ist, dann erklären Sie sich damit einverstanden, diese anderen CITRIX Lizenzen zu vernichten und nach der Installation der neuen Benutzerlizenzen und der SOFTWARE keine Kopien einzubehalten. Sie müssen die Seriennummern dieser ersetzten Lizenzen und der entsprechenden Ersatzlizenzen dem Wiederverkäufer und bei Aufforderung CITRIX direkt für die Zwecke der Lizenzverwaltung mitteilen. In dem Fall, dass Sie die SOFTWARE wie nach anwendbarem Recht zulässig übertragen, müssen Sie die SOFTWARE und Lizenzen deinstallieren, an den Empfänger übertragen und dürfen keine Kopien zurückbehalten. Der Empfänger muss die Bedingungen dieser VEREINBARUNG bei der Installation akzeptieren. Alle Rechte auf Gewährleistung, WARTUNG und Rechtsmängelhaftung werden mit einer solchen Übertragung beendet und solche Programme stehen dem Empfänger nicht zur Verfügung. Sie müssen bezüglich einer solchen Übertragung alle anwendbaren Exportgesetze einhalten. Sie dürfen die SOFTWARE nicht verändern, übersetzen, zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren, darauf basierende Entwicklungen ableiten bzw. sie kopieren, außer wie ausdrücklich hierin lizenziert; dies gilt jedoch nur in dem Umfang, in dem vorstehende Einschränkung nach geltendem Recht zulässig ist. Sie dürfen von der SOFTWARE keine eigentumsrechtlichen Vermerke, Aufkleber oder Kennzeichnungen entfernen. Im gesetzlich zulässigen Umfang erklären Sie sich damit einverstanden, dass CITRIX die Einhaltung der Bestimmungen dieser VEREINBARUNG nach vorheriger schriftlicher Ankündigung während der normalen Geschäftszeiten überprüft. Ungeachtet des Voranstehenden, soll diese VEREINBARUNG nicht zusätzliche oder andere Rechte verhindern oder einschränken, die Sie an freiem Open-Source-Code, Dokumentation und Materialien haben, die in der SOFTWARE enthalten sind oder mit ihr zur Verfügung gestellt werden, in Übereinstimmung mit den zutreffenden freien, Open-Source-Lizenzen für solchen Code, solche Dokumentation und solche Materialien. ALLE NICHT AUSDRÜCKLICH GEWÄHRTEN RECHTE AN DER SOFTWARE SIND CITRIX ODER SEINEN LIEFERANTEN VORBEHALTEN.

4 Für den Fall, dass es Ihnen nach zwingend anwendbaren Rechtsvorschriften (z. B. Gesetze auf nationaler Ebene zur Anwendung der EU-Richtlinie 91/250 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen) gestattet ist, eine der vorgenannten Tätigkeiten ohne die Zustimmung von CITRIX durchzuführen, um bestimmte Informationen über die Software zu erhalten, erklären Sie sich bereit, diese Informationen zuerst schriftlich und unter Angabe des Zwecks, zu dem Sie die Informationen benötigen, von CITRIX zu erbitten. Erst wenn und nachdem CITRIX Ihr Ersuchen nach seinem alleinigen Ermessen teilweise oder vollständig zurückweist, sind Sie berechtigt, die Ihnen nach dem Gesetz zustehenden Rechte wahrzunehmen. 4. RECHTSMÄNGELHAFTUNG. CITRIX wird Sie bei etwaigen Ansprüchen, Klagen oder Verfahren, die gegen Sie geltend gemacht werden, weil die SOFTWARE angeblich gegen ein Patent, ein Urheberrecht oder ein Geschäftsgeheimnis eines Dritten verstößt (im weiteren "Ansprüche wegen Rechtsmängeln" genannt) entschädigen und verteidigen oder nach eigenem Ermessen diese beilegen, stets vorausgesetzt, dass Sie CITRIX unverzüglich, nachdem Sie von einem Anspruch wegen Rechtsmangel Mitteilung erhalten haben bzw. selbst Kenntnis erlangt haben, über den behaupteten Anspruch schriftlich informieren, sodass CITRIX durch die Verzögerung einer solchen Benachrichtigung nicht beeinträchtigt wird. CITRIX hat die alleinige Kontrolle über die Verteidigung oder Beilegung eines behaupteten Anspruchs wegen der Verletzung von Rechten Dritter, und der Kunde unterstützt Citrix in angemessener Weise bei der Verteidigung. Nach Erhalt einer Mitteilung über einen Anspruch wegen eines Rechtsmangels oder wenn CITRIX von der Wahrscheinlichkeit eines solchen Anspruchs überzeugt ist, kann CITRIX nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten (i) für den Kunden das Recht zur fortgesetzten Nutzung der angeblich rechtsverletzenden SOFTWARE erwirken; (ii) die betreffende SOFTWARE ersetzen oder dergestalt ändern, dass sie keine Rechte Dritter mehr verletzt; oder (iii) die Rückgabe der SOFTWARE akzeptieren und eine anteilige Rückerstattung basierend auf einer linearen dreijährigen (3) Wertminderung leisten. CITRIX übernimmt keine Haftung für etwaige Ansprüche wegen Rechtsmängeln oder behaupteten Rechtsmängeln, die darauf beruhen, dass (i) Sie die jegliche SOFTWARE weiterhin nutzen, nachdem Citrix Sie aufgefordert hat, die Verwendung solcher SOFTWARE aufgrund eines Anspruchs wegen Rechtsmängeln einzustellen; (ii) die SOFTWARE durch Sie oder auf Ihre Anweisung hin geändert wurde; oder (iii) Sie die SOFTWARE mit nicht-citrix Programmen, anderen Daten, anderer Hardware oder anderen Materialien verbunden haben, falls der Anspruch durch die alleinige Verwendung der SOFTWARE nicht bestünde. VORSTEHENDE BESTIMMUNGEN REGELN DEN AUSSCHLIESSLICHEN ANSPRUCH DES KUNDEN IM HINBLICK AUF JEDE VERLETZUNG GEISTIGER EIGENTUMSRECHTE. 5. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNGSAUSSCHLUSS. CITRIX gewährleistet, dass für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen vom Lieferdatum der SOFTWARE an Sie die SOFTWARE im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der PRODUKTDOKUMENTATION steht, die von CITRIX veröffentlicht wird und dem PRODUKT beiliegt. Die ausschließliche Haftung von CITRIX und seiner Lieferanten sowie Ihr alleiniger Anspruch im Rahmen dieser Gewährleistung (abhängig davon, dass Sie die SOFTWARE an CITRIX oder einen autorisierten Wiederverkäufer retournieren) besteht ausschließlich darin, nach dem alleinigen Ermessen von Citrix sowie vorbehaltlich des anwendbaren Rechts die Datenträger bzw. die SOFTWARE umzutauschen oder den Kaufpreis zu erstatten bzw. die SOFTWARE umgetauscht oder den Kaufpreis erstattet zu bekommen und diese VEREINBARUNG zu beenden. Diese beschränkte Gewährleistung besteht nicht für jegliche Änderungen an der SOFTWARE, die von Ihnen vorgenommen wurden, oder verwandte Probleme. CITRIX stellt die von ihnen angeforderte SaaS-Steuerebene, den von Ihnen angeforderten technischen Support und angeforderte Consultingdienste in professioneller und fachmännischer Art und Weise bereit; aber CITRIX kann bezüglich des technischen Supports und der Consultingdienste nicht garantieren, dass jede Frage oder jedes Problem, dass Sie aufbringen, auch gelöst werden kann bzw. dass dies innerhalb eines bestimmten Zeitraums möglich ist. Citrix gewährleistet in keiner Form die Ergebnisse des technischen Supports oder der Consultingdienste oder zugehörigen Lieferungen. Die ausschließliche Haftung von Citrix und seinen Lieferanten sowie Ihr alleiniger Anspruch im Rahmen dieser Gewährleistung besteht ausschließlich darin, dass die Consultingdienste wiederhergestellt oder neu ausgeführt werden. IN DEM NACH DEM ANWENDBAREN RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG ÜBERNEHMEN CITRIX UND DIE LIEFERANTEN VON CITRIX MIT AUSNAHME DER VORSTEHEND BEZEICHNETEN BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND DEN SUPPORT KEINE WEITERE AUSDRÜCKLICHE, KONKLUDENTE, GESETZLICHE ODER ANDERWEITIGE HAFTUNG, UND ES STEHEN IHNEN KEINE DERARTIGEN GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE ZU. CITRIX UND DIE LIEFERANTEN VON

5 CITRIX SCHLIESSEN IM HINBLICK AUF DIE SOFTWARE UND DIE WARTUNG INSBESONDERE DIE GEWÄHRLEISTUNG IM HINBLICK AUF EINE BESTIMMTE QUALITÄT, VERFÜGBARKEIT, ZUVERLÄSSIGKEIT, SICHERHEIT, DAS NICHTVORHANDENSEIN VON VIREN, BUGS UND FEHLERN SOWIE JEDWEDE KONKLUDENTE GEWÄHRLEISTUNG AUS; HIERZU ZÄHLT U. A. DIE GEWÄHRLEISTUNG WEGEN RECHTSMÄNGELN, UNGESTÖRTE BENUTZUNG, UNGESTÖRTER BESITZ, DIE GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR DEN GEWÖHNLICHEN GEBRAUCH, DIE GEWÄHRLEISTUNG, DASS NICHT GEGEN RECHTE DRITTER VERSTOSSEN WIRD, UND DIE GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN VERTRAGSZWECK. DIE SOFTWARE IST NICHT FÜR DIE VERWENDUNG ODER DEN VERTRIEB MIT EINEM GERÄT ENTWORFEN, HERGESTELLT ODER GEDACHT, DESSEN AUSFALL DIREKT ZU TOD, KÖRPERVERLETZUNG ODER SCHWEREN PERSONEN- ODER UMWELTSCHÄDEN FÜHREN KANN. DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE AUSWAHL DER SOFT- UND HARDWARE, UM DIE VON IHNEN BEABSICHTIGTEN ERGEBNISSE ZU ERZIELEN, FÜR DIE INSTALLATION, DIE BENUTZUNG UND DIE MIT DER SOFT- UND HARDWARE ERZIELTEN ERGEBNISSE LIEGT BEI IHNEN. 6. EIGENTUMSRECHTE. Ihnen wird kein Anspruch auf oder Eigentum an der SOFTWARE übertragen. CITRIX und/oder seine Lizenzgeber bleiben weiterhin Inhaber aller Rechtsansprüche und Urheberrechte an der SOFTWARE, einschließlich jeglicher Anpassungen, Veränderungen, Übersetzungen, abgeleiteter Werke oder Kopien. Sie erwerben nur eine eingeschränkte Lizenz zur Nutzung der SOFTWARE. 7. EXPORTBESCHRÄNKUNG. Sie stimmen zu, die SOFTWARE in keiner Form ohne die entsprechenden Regierungslizenzen zu exportieren, zu re-exportieren oder zu importieren. Sie sind sich darüber bewusst, dass die SOFTWARE auf keinen Fall in ein Land exportiert werden darf, das einem amerikanischen Embargo unterliegt, oder zu Personen, die von den USA als unerwünscht angesehen werden, verbotenen juristischen Personen oder von den USA speziell benannten Staatsbürgern. 8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. AUSSER IN DEM NACH DEM ANWENDBAREN RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS WEDER CITRIX NOCH DIE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, LIEFERANTEN ODER AUTORISIERTEN DISTRIBUTOREN VON CITRIX HAFTBAR SIND FÜR ETWAIGE DATENVERLUSTE, VERLUST DER PRIVATSPHÄRE, EINKOMMENSVERLUSTE, ENTGANGENE GESCHÄFTSCHANCEN ODER GEWINNAUSFALL, DIE KOSTEN EINER WIEDERBESCHAFFUNG, VERLUSTE AUFGRUND DER SOFTWARE- ODER WARTUNGSVERWENDUNG, VERLUSTE ODER SCHÄDEN AUFGRUND IHRER TEILNAHME AM HOSTING-VERFAHREN ODER VERWENDUNG VON SOFTWARE VON DRITTHERSTELLERN ODER HARDWARE ODER ANDERE KONKRETE ODER ZUFÄLLIG ENTSTANDENE SCHÄDEN JEDWEDER ART, FOLGESCHÄDEN ODER MITTELBARE SCHÄDEN, DIE AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DER BENUTZUNG DER SOFTWARE ODER DER WARTUNG, DEM EXPORT, ERNEUTEM EXPORT ODER IMPORT DER SOFTWARE ODER DER WARTUNG ENTSTEHEN, UND ZWAR UNABHÄNGIG VON DEN JEWEILIGEN URSACHEN UND JEGLICHER ANSPRUCHSGRUNDLAGE. DIESE BESCHRÄNKUNG GILT AUCH DANN, WENN CITRIX, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, LIEFERANTEN ODER AUTORISIERTEN DISTRIBUTOREN ÜBER DIE MÖGLICHKEIT ENTSPRECHENDER SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN. AUSSER IN DEM NACH DEM ANWENDBAREN RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG IST DIE HAFTUNG VON CITRIX, SEINER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, LIEFERANTEN UND AUTORISIERTEN DISTRIBUTOREN IN JEDEM FALL AUF DEN BETRAG BEGRENZT, DER FÜR DEN ERWERB DER VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN SOFTWARE ODER DER WARTUNG AUFGEWENDET WORDEN IST. SIE ERKENNEN AN, DASS DIE SOFTWARE- UND WARTUNGSGEBÜHR DIESE GEFAHRENZUWEISUNG WIDERSPIEGELT. IN EINIGEN STAATEN IST DIE EINSCHRÄNKUNG ODER DER AUSSCHLUSS DER HAFTUNG FÜR ZUFÄLLIG ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DIE OBEN DARGELEGTE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG ODER DER VORSTEHENDE HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT GILT. Im Rahmen dieser VEREINBARUNG steht der Begriff "mit Citrix verbundenes Unternehmen" für jede juristische Person, deren stimmberechtigte Anteile zu fünfzig Prozent (50 %) oder mehr direkt oder indirekt von Citrix Systems, Inc. gehalten werden. Verbundene Unternehmen, Lieferanten und autorisierte Distributoren sollen Drittbegünstigte dieser VEREINBARUNG sein.

6 9. BEENDIGUNG. Diese VEREINBARUNG bleibt bis zu ihrer Beendigung in Kraft. Sie können diese VEREINBARUNG jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen, indem Sie die SOFTWARE auf Ihrem Rechner löschen, alle Kopien der SOFTWARE vernichten und CITRIX schriftlich die Seriennummern der beendeten Lizenzen mitteilen. CITRIX kann die vorliegende VEREINBARUNG jederzeit kündigen, falls Sie diese VEREINBARUNG verletzen. Unbefugtes Kopieren der SOFTWARE oder der zugehörigen Dokumentation sowie eine sonstige Nichteinhaltung der Lizenzgewährung im Rahmen der vorliegenden VEREINBARUNG beenden die vorliegende VEREINBARUNG automatisch, und Citrix stehen dadurch alle anderweitigen Rechtsbehelfe offen. Sie stimmen zu und erkennen an, dass, falls Sie diese VEREINBARUNG in wesentlichem Maß verletzen, CITRIX irreparable Schäden entstehen, für die Schadenersatz in Geld allein nicht angemessen wäre und dass CITRIX, soweit gesetzlich zulässig, berechtigt ist, billigkeitsrechtliche Rechtsbehelfe in Anspruch zu nehmen und Unterlassungsansprüche geltend zu machen, ohne eine Kaution hinterlegen zu müssen. Mit Beendigung dieser VEREINBARUNG erlöschen die hierin gewährten Nutzungsrechte. Die SOFTWARE, die zugehörige Dokumentation sowie sämtliche Sicherungskopien davon sind unverzüglich zu vernichten. 10. STAATLICHE BENUTZER. Falls Sie eine US-Behörde gemäß Absatz der Federal Acquisition Regulation (48 CFR (Oktober 1995)), Absatz und des Defense Federal Acquisition Regulation Supplement (48 CFR , (Juni 1995)) sind, so erklären Sie sich hiermit einverstanden, dass die SOFTWARE "Commercial Computer Software" darstellt und dass die Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung der SOFTWARE durch die US-Regierung oder eine ihrer Behörden durch alle in dieser Standard-VEREINBARUNG für gewerbliche Lizenzen dargelegten Bestimmungen, Bedingungen, Beschränkungen und Einschränkungen geregelt werden und diesen unterliegen. Für den Fall, dass aus irgendeinem Grund die Absätze , oder keine Anwendung finden, erklären Sie sich hiermit damit einverstanden, dass die Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung der SOFTWARE durch die US-Behörden der Commercial Computer Software Restricted Rights Klausel bei 48 CFR Absatz (c)(1) und (2) (Juni 1987), oder, falls anwendbar, den Rechten in der Technical Data und Computer Software Klausel bei DFARS (a)(14) (Juni 1995) unterliegt. Hersteller ist Citrix Systems, Inc., 851 West Cypress Creek Road, Fort Lauderdale, Florida, AUTORISIERTE DISTRIBUTOREN UND WIEDERVERKÄUFER. CITRIX autorisierte Distributoren und Wiederverkäufer sind nicht berechtigt, Änderungen an dieser VEREINBARUNG vorzunehmen oder CITRIX durch zusätzliche Aussagen, Zusicherungen oder Garantien zu verpflichten. 12. GELTENDES RECHT, GERICHTSSTAND. Falls es sich beim Anbieter um Citrix Systems, Inc. handelt, so unterliegt diese VEREINBARUNG dem Recht des US-Bundesstaats Florida, ohne dass das internationale Privatrecht und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf hierbei Anwendung finden, und Sie erklären sich damit einverstanden, dass alle aus dieser VEREINBARUNG entstehenden Streitigkeiten der ausschließlichen Zuständigkeit der einzelstaatlichen und Bundesgerichte im Verwaltungsbezirk Broward County, Florida, unterliegen. Falls der Anbieter Citrix Systems International GmbH ist, unterliegt diese VEREINBARUNG schweizerischem Recht, ohne Bezugnahme auf die Grundsätze des internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des UNCITRAL-Übereinkommens über internationale Warenkaufverträge, und Sie erklären sich damit einverstanden, dass alle aus dieser VEREINBARUNG entstehenden Streitigkeiten der ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand der zuständigen Gerichte im Kanton Zürich unterliegen. Falls es sich beim Anbieter um Citrix Systems Asia Pacific Pty Ltd handelt, so unterliegt diese VEREINBARUNG dem Recht des Staates New South Wales, Australien, ohne dass das internationale Privatrecht und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf hierbei Anwendung finden, und Sie erklären sich damit einverstanden, dass alle aus dieser VEREINBARUNG entstehenden Streitigkeiten der ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte im Staat New South Wales unterliegen. Falls der Anbieter Citrix Systems Japan KK ist, unterliegt diese VEREINBARUNG japanischem Recht, ohne Bezugnahme auf die Grundsätze des internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des UNCITRAL-Übereinkommens über internationale Warenkaufverträge, und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass für alle aus dieser VEREINBARUNG entstehenden Streitigkeiten der Gerichtsstand ausschließlich der zuständigen Gerichte im Bezirk Tokio in Japan unterliegt. Sollte eine Bestimmung der vorliegenden VEREINBARUNG nach geltendem Recht ungültig oder undurchsetzbar sein, so gilt diese insoweit als entfallen und die übrigen Bestimmungen bleiben weiterhin in vollem Umfang in Kraft. Soweit eine Bestimmung als entfallen erachtet wird, erklären sich die Parteien damit einverstanden, die übrigen

7 Bestimmungen einzuhalten, und zwar in Übereinstimmung mit dem ursprünglich mit dieser VEREINBARUNG beabsichtigten Zweck. 13. MITTEILUNGEN AN CITRIX. Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit dieser VEREINBARUNG haben oder sich aus einem anderen Grund mit Citrix in Verbindung setzen möchten, so schreiben Sie bitte an Citrix an folgende Adresse: Citrix Systems, Inc., Customer Service, 851 West Cypress Creek Road, Fort Lauderdale, Florida 33309; Citrix Systems International GmbH, Rheinweg 9, CH-8200 Schaffhausen, Schweiz; Citrix Systems Asia Pacific Pty Ltd., Level 3, 1 Julius Avenue, Riverside Corporate Park, North Ryde, NSW 2113, Sydney, Australien; Citrix Systems Japan KK, 24F, 3-2-1, Kasumigaseki, Chiyoda-ku, Tokio , Japan. 14. WARENZEICHEN. Citrix, ShareFile und StorageZones sind Warenzeichen und/oder eingetragene Warenzeichen von Citrix Systems, Inc. in den USA und anderen Ländern. CTX_code: SFSZ_P_120457

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