Der Arbeitstag eines Bundestagsabgeordnetenwirklich

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1 Der Arbeitstag eines Bundestagsabgeordnetenwirklich so entspannt? Humboldt Gymnasium Eichwalde Bahnhofsstraße Eichwalde Schuljahr: 2016/17 Name des Verfassers: Weigel, Luis Fach: Politische Bildung Klasse: 9c Name der Lehrkraft: Frau Blisse Datum der Abgabe:

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Das Wahlsystem in Deutschland Der Arbeitstag Der Arbeitstag in den Sitzungswochen Der Arbeitstag in den sitzungsfreien Wochen Der Bundestagsabgeordnete Matthias Schmidt Zusammenfassung Literatur- und Quellenverzeichnis Erklärung der Selbstständigkeit... 14

3 Einleitung Der Ursprung meines Interesses an der Politik liegt an einer sehr bekannten Person. Diese Person ist eine Person des öffentlichen Lebens. Hierbei handelt es sich um Joachim Gauck. Durch Zufall machten wir mehrere Jahre in dem Haus seiner Familie Sommerferien und lernten ihn dabei kennen. Zudem arbeitet mein Vater im Deutschen Bundestag. Er ist dort nicht politisch tätig, vielmehr für die Sicherheit des Parlamentes zuständig. Hier durch bekomme ich so auch einige interessante Informationen. Also sah ich bei dieser Möglichkeit die Chance, mich ernsthaft mit dem Thema zu beschäftigen. Um die einzelnen Aufgaben eines Bundestagsabgeordneten zu erfahren, informierte ich mich über Abgeordnete in meiner Umgebung und rief im Wahlkreisbüro von dem Bundestagsabgeordneten Matthias Schmidt an, wo ich kurzfristig einen Termin erhalten konnte. Bei diesem Termin beantwortete er mir meine Fragen. Da diese Informationen jedoch nicht für meine Facharbeit ausreichten, habe ich als weitere Quellen das Internet und Bücher sowie Fachbroschüren verwendet. Herr Schmidt machte sehr interessante Ausführungen, die den Deutschen Bundestag als solches betreffen, aber auch zu seinen persönlichen Erlebnissen und Erfahrungen als Abgeordneter, die er in seiner ersten Periode im Deutschen Bundestag bisher sammeln konnte. Der Deutsche Bundestag ist das höchste Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Hier werden die Gesetze gemacht und unter anderem auch der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin gewählt. Weiterhin hat der Deutsche Bundestag die Aufgabe den Bundespräsidenten als Staatsoberhaupt zu wählen. Im Deutschen Bundestag arbeiten derzeit 630 Abgeordnete. Diese vertreten die Interessen des gesamten Volkes. Sie haben die verschiedensten Berufs- und Altersgruppen und bringen daher eine Vielzahl an unterschiedlichen Erfahrungen mit. Darunter sind Kaufleute, Ärzte, Hausfrauen, Musiker und Journalisten. Die größten Gruppen der Abgeordneten stellen die Beamten und Selbständigen. Stark vertreten sind Juristen, Volks- und Betriebswirte sowie Ingenieure. Das Wahlsystem Der Bundestag wird bei den Bundestagswahlen auf vier Jahre gewählt. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages werden nach den allgemeinen Wahlgrundsätzen gemäß Artikel 38,39 des Grundgesetzes gewählt. Die Allgemeinen Wahlgrundsätze sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim. (vgl. So arbeitet der Deutsche Bundestag, Seite 9) Allgemein bedeutet, dass jedem deutschen Staatsbürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, das Wahlrecht zusteht. Unmittelbar heißt, dass

4 der Wähler beziehungsweise die Wählerin die Kandidaten und Kandidatinnen direkt und ohne Zwischenschaltung von Wahlmännern oder Wahlfrauen, wie es beispielsweise in den Vereinigten Staaten der Fall ist, wählt. Frei heißt, dass die Wählerinnen und Wähler von niemandem bei der Wahl zu Gunsten oder zu Ungunsten einer bestimmten Stimmabgabe gezwungen werden. Gleich bedeutet, dass jede Stimme grundsätzlich das gleiche Gewicht für die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages hat. Geheim bedeutet, dass niemand von einem anderen wissen darf, wie dieser gewählt hat, außer die Person gibt dies selbst bekannt. Jeder Wähler hat eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme entscheidet der Wähler welcher Kandidat seinen Wahlkreis im Deutschen Bundestag vertreten soll. Von diesen Wahlkreisen gibt es in ganz Deutschland 299 Stück. Wer von den im Wahlkreis aufgestellten Kandidaten die meisten Stimmen erhält, dem fällt das Direktmandat dieses Wahlkreises zu, und wird Mitglied des Deutschen Bundestages. Mit der Zweitstimme stimmen die wahlberechtigten Bürger für eine der Parteilisten, die in ihrem Bundesland zur Wahl zugelassen wurden. Der Anteil an Zweitstimmen entscheidet darüber, wie stark die Parteien im Bundestag vertreten sein werden und ob sie überhaupt über das Zweitstimmenergebnis in das Parlament gelangen. Denn dafür ist die Fünfprozenthürde zu überspringen: Parteien müssen bundesweit mindestens fünf Prozent der abgegebenen Zweitstimmen auf sich vereinen, bevor ihre Stimmen bei der Mandatsberechnung berücksichtigt werden. Es gibt allerdings eine Ausnahmeklausel für den Fall, dass eine Partei mindestens drei Direktmandate gewonnen hat, aber beim Zweitstimmenergebnis nicht mindestens fünf Prozent der Stimmen einfahren konnte. In diesem Fall werden ihre Zweitstimmen trotzdem bei der Sitzverteilung berücksichtigt. Normalerweise gibt es im Deutschen Bundestag nur 598 Sitze, wovon die Hälfte (299) direkt gewählt wird und die andere Hälfte gelangt per Liste in den Bundestag. Es kam bei der Wahl 2013 zu vier Überhangmandaten, welche mit 29 Ausgleichsmandaten beglichen wurden. Ein Überhangmandat entsteht, wenn eine Partei durch die Erststimme mehr Direktmandate erhält, als ihr Mandate anhand der Zweitstimmen zustehen. Die Überhangmandate müssen durch Ausgleichsmandate ausgeglichen werden. Falls der Bundestag aufgelöst wird, kann sich der Abstand zwischen den Wahlen verringern. Das war zuletzt 2005 der Fall. Die Legislaturperiode der Abgeordneten dauerte nur drei Jahre an. Es ist sehr kompliziert, den Bundestag aufzulösen, da mehrere Verfassungsorgane daran beteiligt werden. Im Deutschen Bundestag gibt es kein Selbstauflösungsrecht aus Gründen der politischen Stabilität. Die Möglichkeit vorzeitiger Neuwahlen besteht demnach nur, wenn nach Artikel 68 des Grundgesetzes der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag innerhalb von 21 Tagen auflöst, nachdem die Mehrheit der Abgeordneten dem amtierenden Bundeskanzler das Vertrauen verweigert hat (Vertrauensfrage). Solange der Bundespräsident dies jedoch nicht verfügt hat er ist an den Vorschlag des Kanzlers keineswegs gebunden -, kann der Bundestag von der Möglichkeit des sogenannten konstruktiven Misstrauensvotums Gebrauch machen: Mit absoluter Mehrheit muss der Bundestag den amtierenden Kanzler abwählen. Ist dieses Verfahren erfolgreich, wird der Bundestag nicht

5 aufgelöst. Nach bisheriger Rechtslage ist eine vorzeitige Beendigung der Wahlperiode nur möglich, wenn es um die Wahl oder um das Vertrauen des Bundeskanzlers geht: beim Scheitern der Kanzlerwahl (Art. 63, Abs. 1 GG) oder beim Scheitern der Vertrauensfrage (Art. 68, Abs. 1 GG). 1 Der Arbeitstag Generell lässt sich über den Arbeitstag sagen, dass er sehr genau geplant und auch gut gefüllt ist. Die Planung übernimmt in den meisten Fällen nicht der Abgeordnete selbst, sondern das große Team, welches hinter ihm steht. Bei Matthias Schmidt ist es so organisiert, dass jeder seiner Mitarbeiter Zugang auf seinen Terminplan hat. In diesem Fall besteht dieses Team aus neun Personen, welche für komplett unterschiedliche Aufgaben zuständig sind. Diese verteilen sich auf das Büro im Deutschen Bundestag und auf die zwei Wahlkreisbüros. ( Download: Der Gläserne Abgeordnete) Um dieses Personal zu bezahlen, wird einem Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB) monatlich Mitarbeiterpauschale in Höhe von (Stand: ) bereitgestellt. Diese Bezahlung erfolgt direkt durch den Deutschen Bundestag und nicht verwendetes Geld verfällt am Ende eines Jahres. In den sitzungsfreien Wochen hält sich der Abgeordnete meist in seinem Wahlkreis auf, wohingegen er in den Sitzungswochen in Berlin beziehungsweise im Deutschen Bundestag arbeitet. Auf diese beiden Arten von Wochen werde ich nun näher eingehen. Der Arbeitstag in den Sitzungswochen Diese Wochen, wovon etwa 20 bis 22 jährlich stattfinden, sind sehr genau vorgegeben und sie werden in der Regel schon lange vorher vom Ältestenrat festgelegt. Neben den ordentlichen Sitzungsterminen kann der Bundestag auch zu außerordentlichen Sitzungen einberufen werden. Dies geschieht dann, wenn keine Plenarsitzung geplant ist, aber die Situation keinen Aufschub erlaubt und ein Beschluss des Bundestages dringend erforderlich ist. So reist man montags oder sogar schon am Sonntag aus dem Wahlkreis nach Berlin an. Da diese Reisen oft sehr lange dauern, denn die insgesamt zirka 630 Abgeordneten reisen aus ganz Deutschland an, ist dafür der komplette Vormittag vorgesehen. Wenige MdBs, wie auch Matthias Schmidt, haben den Vorteil, direkt in Berlin zu wohnen.(vgl. Wenn dies nicht der Fall ist, wohnt der Abgeordnete in den Sitzungswochen entweder in einem Hotel oder in einer Zweitwohnung. Die Miete der Zweitwohnung in Berlin sowie die Ausstattung und die Kosten der doppelten Haushaltsführung wird von der Aufwandspauschale bezahlt. Der Anteil der Kosten beträgt mit rund jährlich zirka 16,5 % der Aufwandspauschale. Um von

6 der Wohnung dann zum Deutschen Bundestag zu gelangen, hat ein MdB die Möglichkeit, sich innerhalb von Berlin den Fahrdienst des Deutschen Bundestages zu bestellen. Wenn der Abgeordnete in seinem Büro im Bundestag angekommen ist, steht Büroarbeit an. Ab 15 Uhr trifft man dann Vorbereitungen für Sitzungen und es finden Treffen der Arbeitsgruppen und Arbeitskreise statt. Um 17 Uhr beginnt dann die Sitzung des Fraktionsvorstandes. Um 20 Uhr beginnt die Sitzung der Landesgruppe. Der Arbeitstag ist dann normalerweise in etwa um 22 Uhr zu Ende. Der Dienstag gehört im Prinzip den Sitzungen der Fraktionen und ihrer Untergremien. An diesem Tag beginnt die Arbeit schon wieder sehr früh, nämlich um acht Uhr mit einer Besprechung. Um neun Uhr finden dann erneut Sitzungen der Arbeitsgruppen und Arbeitskreise statt. Diese dauern bis etwa 13 Uhr. Um 15 Uhr starten die Fraktionssitzungen, welche oft bis in den Abend andauern können. Sobald die Fraktionssitzung zu Ende ist, nimmt der Abgeordnete meist an Abendveranstaltungen wie zum Beispiel Podiumsdiskussionen oder Vorträgen teil. Der Mittwoch ist Tag der Ausschusssitzungen und der ersten Plenarverhandlungen. 2 Der Arbeitstag beginnt um acht Uhr eventuell mit einem Pressetermin oder mit Gesprächen mit anderen Abgeordneten, und wird danach in der Regel mit einer Ausschusssitzung fortgeführt, vorausgesetzt der Abgeordnete ist Mitglied eines Ausschusses. Von diesen Ausschüssen gibt es momentan 22 Stück und sie haben 13 bis 41 Mitglieder. Wenn er an einer Plenarsitzung nicht teilnimmt wird ihm von seinem Gehalt, welches 9327,21 beträgt und Diät genannt wird, Geld abgezogen. Bei unentschuldigtem Fehlen werden 200 Euro berechnet, bei entschuldigtem Fehlen 100 Euro. Wenn der Abgeordnete von namentlichen Abstimmungen fernbleibt werden jeweils 100 Euro einbehalten. Diese Diäten sind voll zu versteuern. Einem Bundestagsabgeordneten stehen außerdem keine Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zu. In den Ausschüssen beraten die Mitglieder des Deutschen Bundestages über die Gesetze. Erst danach werden die Gesetze im Bundestag beschlossen. Die Zuständigkeit der Ausschüsse entspricht in der Regel der der Bundesministerien. Der Bundestag kann auch noch weitere Ausschüsse bilden. Jeder Ausschuss hat eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, welche beziehungsweise welcher die Sitzungen vorbereitet und diese dann leitet. Kurz vor 13 Uhr wird diese dann unterbrochen, da um 13 Uhr die erste Plenarsitzung stattfindet. Am Beginn der Plenarsitzung stehen die Regierungsbefragung und die Fragestunde, denn vormittags hat sich auch das Bundeskabinett getroffen.[...] Der Bundestag wird über die gefällten Beschlüsse informiert und hier wird auch über Themen gesprochen, die kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt worden sind. Der Donnerstag ist der große Plenartag, der in der Regel um neun Uhr beginnt und erst am späten Abend sein Ende findet. 3 Um neun Uhr startet die Plenarsitzung, welche zwei Kernzeitdebatten hat. Am frühen Abend, um 18 Uhr finden ausnahmsweise Gremiensitzungen statt, die in der Regel zwei Stunden dauern. Auch am letzten Sitzungstag, dem Freitag, finden ab frühmorgens Plenarsitzungen statt. Oft

7 dauern sie bis in den Nachmittag hinein. Wenn der Bundesrat zeitgleich tagt und über Gesetzesvorhaben berät, kann es passieren, dass der Bundesrat Einspruch gegen ein Gesetz einlegt. Dann kann der Bundestag erneut entscheiden und den Einspruch überstimmen und das noch am selben Tag. Nachdem der letzte Tagesordnungspunkt abgearbeitet worden ist, schließt der Sitzungspräsident die Plenarverhandlungen, allerdings nicht ohne den Abgeordneten den (längst schon bekannten) Termin für die nächstfolgende Plenarsitzung mitzuteilen. 4 Die sitzungsfreien Wochen In diesen Wochen befindet sich der Abgeordnete in seinem Wahlkreis. Es gibt anders als in den Sitzungswochen keine festgelegten Termine. Die Termine werden entweder von dem Bundestagsabgeordneten oder dessen Mitarbeitern festgelegt. In seinem Wahlkreis hält der Abgeordnete Kontakt zu Bürgern, Vereinen und der lokalen Wirtschaft. Sie führen Bürgersprechstunden durch, in denen Bürger zu ihnen kommen und Probleme erzählen. Hier erwarten sie Hilfe von den Abgeordneten. Diese müssen sich nunmehr mit der Problematik auseinandersetzen und nach Lösungen suchen. Dabei arbeitet das gesamte Team des Abgeordneten mit. Wichtig ist auch die Parteiarbeit vor Ort sowie Repräsentationen bei Veranstaltungen. Um die Miete der Wahlkreisbüros zu bezahlen, steht den Abgeordneten eine Kostenpauschale in Höhe von 4.318,38 Euro im Monat als steuerfreie Pauschale zu. Außerdem werden von dieser Pauschale alle Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, wie zum Beispiel Büromaterialien oder Werbetafeln bezahlt. Um die Ausstattung (Computer, Möbel,...) in den Büros zu finanzieren, steht ein Sachleistungskonto von maximal 1000 Euro monatlich zur Verfügung. Um während der Wochen von einem Termin zum nächsten zu kommen, steht, auch in diesen Wochen, der Fahrdienst des Deutschen Bundestages innerhalb von Berlin zur Verfügung. Außerdem wird den Abgeordneten eine Netzkarte der Deutschen Bahn in der 1. Klasse zur Verfügung gestellt und für mandatsbezogene Flüge im Inland wird der Preis zurückerstattet. Der Bundestagsabgeordnete Matthias Schmidt Es war für mich von Anfang an klar, ein Interview mit einem Bundestagsabgeordneten zu führen, um die Aufgaben eines Bundestagsabgeordneten aus erster Hand zu erfahren. Meine Wahl fiel nach kurzer Recherche auf Matthias Schmidt. Also rief ich in seinem Wahlkreisbüro an und erhielt kurzfristig einen Termin, an welchem ich ihm dann meine wichtigsten Fragen stellen konnte. Matthias Schmidt ist Abgeordneter im Deutschen Bundestag und vertritt dort die SPD-Fraktion. Am

8 8. Februar 1963 wurde er in Homberg/ Efze, welches sich in Hessen befindet, geboren. Nachdem er 1982 seine 13-jährige Schullaufbahn mit dem Abitur beendete, heiratete er noch im selben Jahr seine Frau Monika. Mit ihr hat er drei Kinder und inzwischen sogar schon einen Enkel. Als Diplom-Verwaltungswirt arbeitete er von 1988 bis 1991 beim Statistischen Bundesamt in Wiesbaden. Nach dem Mauerfall zog er aus beruflicher Sicht mit seiner Frau und seinen damals erst zwei Kindern nach Berlin-Grünau, wo er heute noch lebt und welches seinem Wahlkreis angehört. Bis 1999 war er Ausbildungsleiter und Verwaltungsleiter auf der Zweigstelle Berlin vom Statistischen Bundesamt. Von 1999 bis zu seinem Amtsantritt als Bundestagsabgeordneter (2013) war er im Bundesministerium des Innern tätig. Mitglied der SPD ist er erst seit Auf Nachfrage, wie er zur Politik kam, war seine Antwort, dass es über seinen Tennisverein geschehen sei. Er persönlich ist sehr gern Mitglied des Deutschen Bundestages und möchte dies auch so lange wie möglich bleiben. Er hat noch keinen genauen Plan, was er nach seiner Abgeordnetentätigkeit machen wird, aber er hat als Beamter die Möglichkeit wieder in seinen vorherigen Job zurückzukehren. Es gibt, wenn man nicht mehr gewählt wurde, das sogenannte Übergangsgeld, welches in der Höhe der Diäten gezahlt wird. Pro Jahr, welches man Mitglied des Deutschen Bundestages ist, erwirbt man einen Anspruch auf einen Monat Übergangsgeld, jedoch kann man dieses nur für maximal 18 Monate erhalten. Dafür müsste man dann 18 Jahre Bundestagsabgeordneter gewesen sein. Matthias Schmidt sein Alltag hat sich im Vergleich zum vorherigen Berufsleben grundlegend geändert. Die zeitliche Belastung ist wesentlich größer und es gibt kaum Trennungen zum Privatleben. Selbst bei Verabredungen mit Freunden und Familie ergeben sich nunmehr häufig politische Gespräche. Die Arbeitstage beginnen früh und enden oft erst gegen 22 Uhr bzw. auch Uhr. Morgens nimmt er gerne die S-Bahn um pünktlich, zu seinen Terminen zu erscheinen und um Staus zu umgehen. Abends nach einen langen Tag, nimmt er oft den Fahrdienst in Anspruch. In den Sitzungswochen sind die Termine fest und eng geplant. Er kann seinen Arbeitstag zwar selbständig einteilen, es gibt jedoch bestimmte Veranstaltungen, die wahrgenommen werden müssen. Schließlich entscheidet der Wähler am Ende der Legislaturperiode, ob der Abgeordnete seine Arbeit gut erledigt hat und der Wähler dem Abgeordneten bei der nächsten Wahl wieder wählt. In den sitzungsfreien Wochen geht es etwas entspannter zu. Hier ist auch mal ein Treffen mit der Ehefrau zwischendurch möglich. Es gibt natürlich auch hier einige Termine, die von seinen Mitarbeitern geplant werden. So trifft er sich z.b. mit Unternehmen, geht ins Seniorenheim und bietet immer Samstag eine Bürgersprechstunde an. Hier können die Bürger seines Wahlkreises mit Problemen kommen und er versucht diese zu lösen bzw. bietet seine Unterstützung an. Auch seine Mitarbeiter helfen hier gerne und sind ihm sehr hilfreich. Dabei ist es wichtig, dass sein Team gut kooperiert und harmoniert. Einen gesetzlich geregelten Urlaub gibt es nicht. Hier müssen rechtzeitig Planungen mit den

9 Mitarbeitern abgesprochen werden, damit keine Termine angesetzt werden. Selten kommt es auch vor, dass die Abgeordneten zu außerordentlich wichtigen Abstimmungen aus dem Urlaub anreisen müssen. Dies war zum Beispiel 2015 der Fall also über das 3. Hilfspaket für Griechenland abgestimmt werden musste. Viel Zeit für Hobbys und Sport nimmt sich Matthias Schmidt nicht. Zwar spielte er vor seiner Tätigkeit im Bundestag Tennis, aber die politischen Termine sind ihm im Moment noch wichtiger. Bei einer Wiederwahl hat er den Vorsatz, sich auch hierfür wieder mehr Zeit zu nehmen. Sein persönliches Fazit zum Arbeitstag ist, dass die Tätigkeit als Abgeordneter wesentlich stressiger ist als sein bisheriger Beruf. Jedoch ist dies für ihn kein negativer Stress. Vielmehr findet er im Moment alles noch sehr interessant und vielseitig. Gerne würde er bis zur Rente als Abgeordneter tätig sein. Seinen bisherigen Beruf scheint er nicht zu vermissen. Zusammenfassung Meine Vermutung, dass die Arbeit eines Bundestagsabgeordneten sehr entspannt ist hat sich definitiv nicht bestätigt. Obwohl man im Fernsehen oft einen fast leeren Plenarsaal sieht ist das Leben als Abgeordneter offensichtlich sehr stressig. Der leere Plenarsaal liegt unter anderem daran, dass oft sehr spezifische Themen besprochen werden und die Abgeordneten sich nicht mit allen Themen beschäftigen, sondern nur in die Sitzungen gehen, in denen einer ihrer Ausschüsse tagt. Auch der Eindruck, dass die Abgeordneten immer nur von einer Talkshow zur nächsten laufen, täuscht. Zwar ist die Öffentlichkeitsarbeit für eine Wiederwahl wichtig, jedoch ist das was man von den Abgeordneten mitbekommt nur ein kleiner Teil der Aufgaben. Jeden Tag gehen Gesetzesvorlagen, Änderungsanträge, Anfragen und Regierungsantworten, Stellungnahmen und Berichte zu den aktuellen Themen über die Tische der Abgeordneten. 5 Diese Aufgaben werden von den Wählern kaum wahrgenommen. Der größte Teil der Gesetzgebung findet in den Ausschüssen statt. Nach dem Prinzip der Arbeitsteilung organisieren sich die Abgeordneten in Ausschüssen, Unterausschüssen und Arbeitsgruppen. Hinzu kommen zahlreiche Gesprächstermine mit Sachverständigen, Bürgern oder Journalisten. Die Anwesenheit im Plenarsaal ist für einen Abgeordneten vor allem gefragt, wenn wichtige Themen seines Ausschusses oder seines Wahlkreises anstehen, bei grundlegenden Debatten oder Regierungserklärungen und in jedem Fall bei Abstimmungen. Mehr als Drucksachen gibt es in einer Wahlperiode. Sie müssen gelesen, verarbeitet und in Arbeitsgruppen, Fraktionen und Ausschüssen beraten werden, bis über viele von ihnen im Plenum entschieden wird. Statt Reden im Plenarsaal zu halten, suchen die Abgeordneten oft im Hintergrund Lösungen und Kompromisse. 9

10 Oft vermischt sich sogar die Arbeit mit dem Privatleben und Zeit für die Familie sowie Hobbies und andere Tätigkeiten neben dem Beruf bleibt wegen der vielen und komplexen Aufgaben nur sehr wenig. Ich persönlich kann mir ein Leben als Bundestagsabgeordneter trotz all dieser vielen verschiedenen Aufgaben vorstellen, unter anderem, weil ich mir gut vorstellen kann, mich den Problemen von Menschen anzunehmen und mit ihnen nach Lösungen zu suchen. Außerdem, mit den vorhandenen Möglichkeiten eines Bürgers in Deutschland, am Prozess der politischen Willensbetätigung teilzunehmen. Erklärung der Selbstständigkeit Ich erkläre, dass ich die Facharbeit ohne fremde Hilfe angefertigt und nur die im Literaturverzeichnis angeführten Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Ich bestätige ausdrücklich, Zitate und Quellenangaben in der vorgeschriebenen Art und Weise kenntlich gemacht zu haben. Ort und Datum Unterschrift 1 ) 2 ) Stichwort Der Deutsche Bundestag Wie parlamentarische Demokratie funktioniert, Seite 62, Koordination: Herbert Fleischhauer, Text: Stefan Marschall 3 ) Stichwort Der Deutsche Bundestag Wie parlamentarische Demokratie funktioniert, Seite 62, Koordination: Herbert Fleischhauer, Text: Stefan Marschall 4 ) Stichwort Der Deutsche Bundestag Wie parlamentarische Demokratie funktioniert, Seite 63, Koordination: Herbert Fleischhauer, Text: Stefan Marschall 5 ) Fakten Der Bundestag auf einen Blick, Seite 17 Koordination: Herbert Fleischhauer, Redaktion: Georgia Rauer, Berlin 9 ) Fakten Der Bundestag auf einen Blick, Seite 17 Koordination: Herbert Fleischhauer, Redaktion: Georgia Rauer, Berlin

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