Kartierung Rotmilan

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1 Legende Kartierung Rotmilan Kreise mit eigener Milankartierung 2011 bzw Gemeinden mit Kartierungen durch Biosphärengebietsverwaltung TK25-Quadranten, in denen aten nur innerhalb der Verwaltungsgrenzen der Landkreise bzw. der Gemeinden (BG Schwäbische Alb) vollständig vorliegen TK25-Quadranten mit Zufallsdaten z.b. von Einzelpersonen (ohne Auswertung) TK25-Quadranten mit Zusatzdaten von OGBW oder BG Schwäbische Alb TK25-Quadranten mit unvollständiger Bearbeitung durch OGBW TK25-Quadranten mit kompletter Bearbeitung durch OGBW Blattschnitt TK25-Quadranten Kreisgrenzen Landesgrenze Anzahl der BP bzw. Reviere 6221S O 6222S W 6222S O NO 6322NW 6322NO S O 6322S W 6322S O 8-15 > NO Keine BP bzw. Rev. nachgewiesen 6420NW 6420NO 6421NW 6421NO 6422NO 6425S W 6420S O 6421S W 6421S O 6422S W 6422S O Keine Markierung oder farbige Hinterlegung = keine aten vorliegend 6519S O 6524S O 6525S W 6525S O 6526S W 6526S O 6520S O 6521S W 6521S O 6522S W 6522S O 6626NO 6625NW 6625NO 6620S W 6620S O 6621S W 6621S O 6625S W 6625S O 6626S W 6626S O 6720S W 6725NW 6725NO 6726NW 6726NO 6722NW 6722NO 6820S W 6917NO 6918NW 6724S O 6725S W 6725S O 6726S W 6726S O 6721S W 6721S O 6722S W 6722S O 6723S W 6822NO 6824NW 6824NO 6825NW 6825NO 6826NW 6826NO 6827NW 6824S W 6824S O 6821S W 6920S W 6825S O 6826S W 6826S O 6827S W 6827S O 6924NW 6924NO 6925NW 6925NO 6926NW 6926NO 6927NW 6922NO 7018NW 6620NW 6620NO 6621NW 6621NO 6720NO 6721NW 6918S O 6525NW 6525NO 6526NW 6526NO 6524NW 6520NW 6520NO 6521NW 6521NO 6522NW 6522NO 6426S W 7028NW 7028NO 7023NW 7023NO 7024NW 7024NO 7025NW 7025NO 7026NW 7026NO 7027NW 7027NO 7020NW 7020NO 7028S W 7028S O 7023S W 7023S O 7024S W 7024S O 7025S W 7025S O 7026S W 7026S O 7027S W 7027S O 7019S W 7019S O 7020S W 7121NO 7121S W 7127NO 7128NW 7122NO 7123NW 7123NO 7124NW 7124NO 7125NW 7125NO 7126NW 7126NO 7127NW 7122S O 7223S W 7619NO 7620NW 7620NO 7621NW 7621NO 7622NW 7622NO 7623NW 7623NO 7624NW 7624NO 7625NW 7617S W 7617S O 7618S W 7619S O 7620S W 7620S O 7621S W 7621S O 7622S W 7622S O 7623S W 7623S O 7624S W 7624S O 7625S W 7625S O 7720NW 7720NO 7721NW 7721NO 7722NW 7722NO 7723NW 7723NO 7724NW 7724NO 7725NW 7725NO 7716NW 7716NO 7717NW 7717NO 7726S W 7715S O 7716S W 7716S O 7717S W 7717S O 7718S W 7720S W 7720S O 7721S W 7721S O 7722S W 7722S O 7723S W 7723S O 7724S W 7724S O 7725S W 7815NO 7816NW 7816NO 7817NW 7817NO 7818NW 7818NO 7820NW 7820NO 7821NW 7821NO 7822NW 7822NO 7823NW 7823NO 7824NW 7824NO 7825NW 7825NO 7826NW 7815S O 7816S W 7816S O 7817S W 7817S O 7818S W 7818S O 7819S W 7820S W 7820S O 7821S W 7821S O 7822S W 7822S O 7823S W 7823S O 7824S W 7824S O 7825S W 7825S O 8016NW 8016NO 8017NW 8017NO 8018NW 8018NO 8019NW 8019NO 8020NW 8023NW 8023NO 8024NW 8024NO 8025NW 8025NO 8026NW 8022NW 8016S W 8016S O 8017S W 8017S O 8018S W 8018S O 8019S W 8024S O 8025S W 8025S O 8026S W 8026S O 8023S W 8120NW 8120NO 8121NW 8121NO 8122NW 8122NO 8123NW 8123NO 8124NO 8125NO 8120S W 8120S O 8121S W 8121S O 8122S W 8122S O 8123S W 8123S O 8220NW 8220S W 8220S O 8320NO 8223NO 8221NW 8221NO 8222NW 8222NO 8221S O 8321NO 8223S O 8224S W 8222S O 8323NO 8326NW 8326NO 8323S O 8326S W Grundlage: RIPS, LUBW und Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg ( Az.: / S O 7923S W 7923S O 7924S W 7924S O 7925S W 7925S O 7926S W 7926S O 7916S O 7917S W 7917S O 7918S W 7918S O 7919S W 7919S O 7920S W 8119NW 7922NW 7922NO 7923NW 7923NO 7924NW 7924NO 7925NW 7925NO 7926NW 7926NO 7915NW 7915NO 7916NW 7916NO 7917NW 7917NO 7918NW 7918NO 7919NW 7919NO 8217NW 7427NW 7427NO 7524S W 7524S O 7525S W 7617NW 7617NO 7618NW 7618NO 8116S O 8117S W 8117S O 7521NO 7522NW 7522NO 7523NW 7523NO 7524NW 7524NO 7525NW 7525NO 7519S O 7520S W 7520S O 7521S W 7521S O 7522S W 7522S O 7523S W 8116NW 8116NO 8117NW 8117NO 8118NW 7327S O 7422S O 7423S W 7423S O 7424S W 7424S O 7425S W 7425S O 7426S W 7426S O 7421S O 7520NW 7520NO 7915S W 7915S O 7224S W 7224S O 7225S W 7225S O 7226S W 7226S O 7423NO 7424NW 7424NO 7425NW 7425NO 7426NW 7420NO 7419S O 7420S W 7420S O 7227NW 7227NO 7323S W 7323S O 7324S W 7324S O 7325S W 7325S O 7326S W 7326S O 7321S W 7323NW 7323NO 7324NW 7324NO 7325NW 7325NO 7326NW 7326NO 7321NO S O 7124S W 7124S O 7125S W 7125S O 7126S W 7126S O 7127S W 7127S O 7128S W 7222NO 7223NW 7223NO 7224NW 7224NO 7225NW 7225NO 7226NW 7616S W 6923S O 6924S W 6924S O 6925S W 6925S O 6926S W 6926S O 6921S O 6922S W 6922S O Km 7228NO 7228S W 7228S O 7328NW 7328NO

2 Hinweise zur Veröffentlichung von Geodaten zur Verbreitung des Rotmilans (Milvus milvus) in Baden-Württemberg 1 Zielsetzung und atenquellen ie LUBW lässt vor dem Hintergrund des von der Landesregierung angestrebten Ausbaus der Windenergienutzung in Baden-Württemberg seit dem Jahr 2012 die Brutvorkommen der windkraftempfindlichen Großvogelarten Rotmilan (Milvus milvus) und Schwarzmilan (Milvus migrans) in Gebieten mit ausreichender Windhöffigkeit für den Betrieb von Windenergieanlagen im Sinne des Windenergieerlasses Baden-Württemberg vom 09. Mai 2012 Az.: /404 erfassen. Ziel der Kartierungen ist eine aktuelle und soweit möglich nach landesweit einheitlichen Standards (vgl. LUBW 2013: Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen) erstellte Übersicht über die Brutvorkommen dieser beiden Arten in Baden-Württemberg und deren ichte auf Ebene des Blattschnitts der topografischen Karte 1: Aufgrund der räumlichen Ausdehnung des Bearbeitungsgebietes, welches den Großteil der Landesfläche umfasst, sowie der zeitlichen Ausdehnung der Kartierungen über mehrere Jahre hinweg, beruht die vorliegende Übersichtskarte auf unterschiedlichen atenquellen (vgl. Übersichtstabelle im Anhang, S. 6), welche sich hinsichtlich ihrer Vollständigkeit, Qualität und ihres Raumbezugs unterscheiden: 1. urch Aufragnehmer wurden im Auftrag der LUBW im Jahr 2013 Kartierungen der Brutvorkommen von Rotmilan (Milvus milvus) und Schwarzmilan (Milvus migrans) in windhöffigen Gebieten Baden-Württembergs (v.a. östliche Landeshälfte) durchgeführt. ie Qualitätssicherung und Plausibilitätsprüfung der durch die LUBW beauftragten Kartierungen 2013 erfolgte zentral bei der LUBW (arstellung in Karte: mit Rotstufen hinterlegte oder mit grauem Kreuz markierte Quadranten, die weder innerhalb der von den Landkreisen kartierten Bereiche liegen, d. h. der braun dargestellten Verwaltungsgebietsgrenzen, noch eine blaue, rote oder grüne Schraffur aufweisen). 2. Von der Ornithologischen Gesellschaft Baden-Württemberg e. V. (OGBW) wurden im Auftrag der LUBW im Jahr 2012 Kartierungen der Brutvorkommen von Rot- und Schwarzmilan in windhöffigen Gebieten Baden-Württembergs (einzelne, über das Land verteilte TK25-Quadranten) durchgeführt. ie von der OGBW koordinierten Kartierungen wurden durch ehrenamtlich tätige OGBW Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt. ie Qualitätssicherung dieser Erhebungen erfolgte zentral bei der koordinierenden Stelle der OGBW (arstellung in Karte: Vollständig kartierte Quadranten mit blauer Schraffur, nur von OGBW unvollständig kartierte Quadranten mit roter Schraffur, von OGBW unvollständig aber 2013 von LUBW vollständig kartierte Quadranten mit grauer Schraffur). 1

3 3. Ferner sind aten aus einer im Jahr 2011 durchgeführten und von der OGBW koordinierten Kartierung der Brutvorkommen von Rot- und Schwarzmilan (einzelne, über das Land verteilte TK25-Quadranten; arstellung in Karte: wie bei 2.) vorhanden. 4. Nachrichtlich werden von den Landratsämtern der Landkreise Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen und Rottweil sowie von der Biosphärengebietsverwaltung Schwäbische Alb (BG Schwäbische Alb) beauftragte Kartierungsergebnisse übernommen (arstellung in Karte: dunkelbraune Kreisgrenzen und gelbe Gemeindegrenzen des BG Schwäbische Alb geben Abgrenzung der Bearbeitungsgebiete wieder, in Quadranten mit grüner Schraffur wurde nur innerhalb der dargestellten Verwaltungsgrenzen kartiert). 5. Nachrichtlich werden in der Karte Bereiche dargestellt, für die der LUBW weitere aten zu Brutvorkommen, z.b. Meldungen von Einzelpersonen, vorliegen ( Zufallsdaten ). iese aten wurden nicht nach einheitlich vorgegebener Methodik erhoben (vgl. Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen) und konnten nur einer allgemeinen Plausibilitätsprüfung unterzogen werden (arstellung in Karte: violette Schraffur). 2 Punktdaten ie der Kartendarstellung zugrunde liegenden Original-Punktdaten werden von der LUBW als artenschutzfachlich sensibel eingestuft.. h., dass sie bei allgemeiner Veröffentlichung prinzipiell geeignet sind, die entsprechenden besonders geschützten Artvorkommen zu gefährden. ie einzelnen Originaldaten der Quellen 1 3 und 5 können von berechtigten Stellen (mit Windkraftplanungen und -genehmigungen befasste Behörden, Kommunen, Regionalverbände und sonstige Planungsträger) bei der LUBW (artdaten.windenergie@lubw.bwl.de) gegen eine Nutzungsvereinbarung angefordert werden. ie Originaldaten sowie etails zur Erfassungsmethodik und atenqualität der Quelle 4 können bei den entsprechenden unteren Naturschutzbehörden oder der Biosphärengebietsverwaltung angefragt werden. Weitere, vergleichbar mit denen unter Quelle 5 aufgeführten aten, können bei den unteren Naturschutzbehörden vorliegen. 3 ichtewerte ie bisher vorliegenden aten aus den Kartierungen (Quellen 1 4, vgl. Tabelle 1) sind in der Übersichtskarte als ichtewerte in Größenklassen je Quadrant der Topografischen Karte 1: (TK25-Quadranten) dargestellt. a sich die atengrundlage aus verschiedenen Kartierungen mit teilweise abweichender Methodik zusammensetzt, kann die vorliegende Auswertung nur als Anhaltspunkt für die tatsächlichen ichten von Rot- und Schwarzmilan in den entsprechenden Bereichen verwendet werden. Für die ichteberechnungen in den einzelnen TK25-Quadranten wurden ausschließlich aten konsistenter Quellen (mit vergleichbarer Methodik, flächendeckende Kartierung, etc.) aus einem Jahr herangezogen, sodass die ichtewerte zwischen den Quadranten vergleichbar bleiben. ieses Vorgehen führt dazu, dass einzelne Nachweise (z.b. Zufallsdaten von Einzelpersonen oder Zusatzdaten aus unvollständigen Bearbeitungen vorangegangener Jahre z.b. 2

4 von Quelle 2 und 3) ggf. nicht in die ichteberechnung eingeflossen sind. iese sind jedoch über die Abfrage der Originaldaten bei den entsprechenden Institutionen (siehe Tabelle 1) zugänglich. In der Kartendarstellung ist das Vorliegen entsprechender Zufalls- und Zusatzdaten durch eine violette oder graue Schraffur gekennzeichnet. Je nach Planungsebene wird empfohlen, die in der Karte dargestellten Ergebnisse durch weitere Erfassungen zu ergänzen, soweit die aten nicht in jedem Fall eine ausreichende Schärfe für rechtssichere artenschutzrechtliche Bewertungen aufweisen (z.b. keine ausreichende geographische Eingrenzung der Fortpflanzungsstätte, nicht auszuschließende atenlücken). In den mit roter und grüner Schraffur gekennzeichneten Quadranten (Quellen 2 4), für die ein ichtewert vorliegt, fand nur eine unvollständige Bearbeitung statt oder die Methodik kann von den Vorgaben der LUBW abweichen, so dass davon ausgegangen werden muss, dass die tatsächlichen Milandichten von den hier genannten Werten abweichen. Bei der den arstellungen zu Grunde liegenden Auswertung wurden nur solche aten verwendet, die mindestens eine Zuordnung als besetztes Revier zulassen (EOAC 1 -Brutvogelstatus-Kriterium B, Wahrscheinliches Brüten/Brutverdacht, vgl. auch Leitfaden zur Bundesweiten Rotmilan-Erfassung 2011/2012 und Südbeck et al. 2005). Für TK25-Quadranten ohne ichteangaben oder sonstige Kennzeichnung liegen der LUBW derzeit keine verwertbaren aten vor. ies lässt jedoch nicht den Schluss zu, dass in diesen Bereichen keine Milane vorkommen und entbindet nicht von entsprechenden Untersuchungen bei der Planung von Windenergieanlagen. emgegenüber handelt es sich bei den TK25-Quadranten, in denen trotz räumlich und methodisch vollständiger Kartierungen keine Vorkommen des Rotmilans nachgewiesen werden konnten, um echte Absenzdaten, die in den Übersichtskarten mit einem grauen Kreuz gekennzeichnet sind (beachte hierzu die Ausführungen auf S. 4). In den Fällen, in denen aten von anderen Behörden erhoben wurden (Quelle 4), erfolgte die Abgrenzung der Kartierkulisse nicht anhand des TK25-Quadranten-Blattschnitts, sondern nach dem Verlauf von Verwaltungsgrenzen (in Karte braun bzw. gelb hervorgehoben). Hierdurch kann es zu Ungenauigkeiten bei der arstellung der Milandichten je TK25-Quadrant kommen. In den gekennzeichneten Randbereichen dieser Kartierungen (grüne Schraffur) ist von einer unvollständigen Kartierung auszugehen, so dass die dargestellten ichten als zu niedrig angenommen werden müssen. Bei Kartierungsergebnissen, die sich an den Verwaltungsgrenzen der Kreise überschneiden, wurden zur Berechnung der Milandichte jeweils nur die aten des Kreises bis zur entsprechenden Verwaltungsgrenze verwendet.. h. die aten außerhalb des jeweiligen Bearbeitungsgebietes wurden nicht in die Auswertung einbezogen. Innerhalb der Flächen mit von den Kreisen beauftragten Kartierungen wurde nur dann die Kennzeichnung Keine BP bzw. Rev. nachgewiesen (graues Kreuz) verwendet, wenn auch kein Revierverdacht (entspricht EOAC 1 -Brutvogelstatus-Kriterium A, Mögliches Brüten/Brutzeitfeststellung) vorlag. Bei den in diesen Kreisflächen befindlichen TK-Quadranten ganz ohne Kennzeichnung liegen nur Angaben über einen Revierverdacht vor, der hier nicht weiter bewertet werden konnte. 1 European Ornithological Atlas Committee in Hagemeijer & Blair (1997): The EBCC-Atlas of European Breeding Birds: Their istribution and Abundance. 3

5 4 Hinweise für den Umgang mit den aten ie von der LUBW beauftragten Kartierungen der Brutvorkommen des Rotmilans erfolgten nach der vom achverband eutscher Avifaunisten (A) zur deutschlandweiten Rotmilankartierung 2011/2012 vorgegebenen Methodik ( /rotmilan_leitfaden_d.pdf). ie Verortung der Horststandorte bzw. mindestens der zur Brut genutzten Waldbereiche ( Brutwälder ) mit einer Genauigkeit unter 100 m wurde obligatorisch vorgegeben. ie Methodik der Quellen 1 3 ist vergleichbar mit der in den Hinweisen für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen empfohlenen Vorgehensweise. ie aten können somit entsprechende Verwendung finden. Bei der Interpretation der bisher vorliegenden aten ist Folgendes zu berücksichtigen: as Jahr 2013 war durch einen langanhaltenden Spätwinter, wiederholte Kälte- und Regenphasen im Frühjahr und ein ausgeprägtes Latenzjahr der Kleinsäuger (vermuteter Nahrungsengpass für Prädatoren) charakterisiert. er Anteil erfolgloser bzw. nicht begonnener oder frühzeitig abgebrochener Bruten im Vergleich zu Normaljahren war erhöht, erfolgreiche Bruten zeigten einen reduzierten Bruterfolg. adurch kann die Zahl erfasster Brut- bzw. Revierpaare niedriger liegen als in Normaljahren. Ein erheblicher Anteil der 2013 als Revierpaar eingestuften Paare wird in Normaljahren zur Brut schreiten bzw. erfolgreich brüten. er Beginn der Milanerfassungen 2013 erfolgte Ende März/Anfang April, wodurch besonders für den Rotmilan die Phase der Revierbesetzung nicht vollständig durch die Erfassungen abgedeckt werden konnte. Auch wenn die Brutphänologie 2013 durch den langanhaltenden Spätwinter teilweise verzögert ablief, sind dadurch bedingte, einzelne Erfassungslücken (z. B. übersehene Revierpaare) bei der Kartierung 2013 nicht ausgeschlossen. Bei der Statusangabe wird zwischen einem Brutverdacht (Rev.) und einem Brutnachweis (BP) unterschieden (vgl. Methodenvorgaben des A zur deutschlandweiten Rotmilankartierung). Mögliche revieranzeigende Einzelvögel und Nichtbrüter wurden damit ebenfalls in die Auswertung miteinbezogen. 4

6 Im vorgegebenen Zeitrahmen konnten nicht in jedem Fall alle Horste oder Brutwälder gefunden werden (z.b. hoher Nadelwaldanteil in Brutwäldern etc.), so dass die der arstellung zugrunde liegenden aten unterschiedliche Genauigkeiten aufweisen. Es wurde zum einen zwischen Koordinaten mit der Angabe eines konkreten Horststandortes (auf < 10 m genau, d.h. punktgenau), eines Brutwaldes (auf < 100 m genau) oder eines Reviers, in dem aber kein Horst- oder der Brutwald identifiziert werden konnte (zwischen 100 m und 1000 m Genauigkeit), unterschieden. Bei der hier vorliegenden Auswertung der Anzahl der Brutpaare bzw. Reviere pro TK25-Quadrant wurde vereinfachend davon ausgegangen, dass der tatsächliche Standort der Brut oder des Revierzentrums in dem Quadranten liegt, in dem der Kartierer anhand der im Feld getätigten Beobachtungen den Nachweispunkt festgelegt hat. ie dargestellten Artendaten werden als eine Grundlage für die artenschutzrechtliche Beurteilung der Eignung von Standorten zur Planung von Windenergieanlagen bereitgestellt. ie aten wurden, wenn nicht anders gekennzeichnet, nach den fachlichen Vorgaben der LUBW mit größtmöglicher Sorgfalt erhoben und auf Plausibilität geprüft. ennoch kann die LUBW für die Vollständigkeit und die Richtigkeit der dargestellten aten nicht garantieren. Methodisch bedingt kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch in den als komplett bearbeitet gekennzeichneten TK25- Quadranten Vorkommen nicht registriert wurden (v.a. in den 2013 bearbeiteten Quadranten, siehe oben). Es kann auch nicht völlig ausgeschlossen werden, dass die Angaben in einzelnen Fällen trotz der Plausibilitätsprüfung fehlerhaft oder unvollständig sind. ie LUBW übernimmt daher keinerlei Haftung für eventuelle Schäden, welche durch die Nutzung der zur Verfügung gestellten aten oder durch fehlerhafte oder unvollständige aten verursacht werden. 5

7 Anhang Tabelle 1: Übersicht über die verwendeten atenquellen. LRA = Landratsamt; OGBW = Ornithologische Gesellschaft Baden-Württemberg e. V.; LUBW = Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg; LUBW-Vorgaben = LUBW (2013): Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen Nr. atenquelle/ Auftraggeber Jahr der Kartierung Gemäß methodischer Vorgaben der LUBW? Eingang in ichteberechnung? Originaldaten* 1 LUBW 2013 ja ja LUBW 2 LUBW 2012 ja ja LUBW 3 OGBW 2011 ja ja LUBW 4 diverse LRA 2011/12 unbekannt ja zust. LRA 5 Zufallsdaten 2012/13 unbekannt nein LUBW * = Abfrage der Originaldaten bei der/den aufgeführten Institution(en) möglich (siehe S. 2) 6

8 BEARBEITUNG Referat 25 Artenschutz, Landschaftsplanung STAN 26. November

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