Rundschreiben Nr. 47/2006
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- Hertha Arnold
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1 Zentrale Z Wilhelm-Epstein-Straße Frankfurt am Main Telefn: zentrale@bundesbank.de Dezember 2006 Rundschreiben Nr. 47/2006 An alle Kreditinstitute Abwicklung des Barzahlungsverkehrs über Knten und im nicht kntgebundenen Verfahren bei der Deutschen Bundesbank - Neuausrichtung des Leistungsangebtes Sehr geehrte Damen und Herren! Mit unserem Rundschreiben Nr. 34/2006 hatten wir die Beschlüsse der Deutschen Bundesbank (im Flgenden BBk) zur Neuausrichtung des Leistungsangebtes zur Abwicklung des Barzahlungsverkehrs über Knten und im nicht kntgebundenen (NiK-)Verfahren zusammenfassend dargestellt und erläutert. Darüber hinaus hatten wir angekündigt, weitere Einzelheiten zur künftigen Verfahrensabwicklung in Kürze bekannt zu geben. Als Anlage übersenden wir zu Ihrer Infrmatin einen Leitfaden zur Abwicklung des Barzahlungsverkehrs über Knten und im nicht kntgebundenen Verfahren bei der Deutschen Bundesbank einschl. Anlagen, in dem die wesentlichen Detailinfrmatinen enthalten sind. In diesem Zusammenhang weisen wir insbesndere auch auf das Erfrdernis hin, dass der BBk zur Sicherung ihrer Ansprüche gegen die Wertdienstleister aus in Einzahlungen festgestellten Fehlbeträgen und Falschstücken eine Sicherheit in angemessener Höhe (s. Ziffer 4.4 des Leitfadens ) zu stellen ist. Darüber hinaus verweisen wir auf Ziffer 0 des Leitfadens, wnach wir auch vn den Banken einen Kundendaten-Meldebgen benötigen. Der BDGW, dem HDE, dem ZKA swie den Wertdienstleistern haben wir die Neuausrichtung des Leistungsangebtes ebenfalls bekannt gegeben. Mit freundlichen Grüßen DEUTSCHE BUNDESBANK Metzger Ehlers Anlage
2 Deutsche Bundesbank Frankfurt am Main, 13. Dezember 2006 Zentrale Leitfaden zur Abwicklung des Barzahlungsverkehrs über Knten und im nicht kntgebundenen Verfahren bei der Deutschen Bundesbank (Versin 1.0) Die Deutsche Bundesbank (im Flgenden BBk) hat Anpassungen im Leistungsangebt zur Abwicklung des Barzahlungsverkehrs über Knten und im nicht kntgebundenen (NiK-) Verfahren beschlssen, die mit Wirkung vm 1. April 2007 in Kraft treten werden. A. Bargeldver- und -entsrgung vn Banken Die Bargeldversrgung der Banken erflgt über deren eigene BLZ-gebundene der BLZfreie Girknten bzw. BLZ-freie Zusatzknten (s genannte Dtatinsknten). Die Bargeldentsrgung der Banken wird entweder durch unmittelbare Buchung auf diesen Knten der aber im Wege des NiK-Verfahrens zugunsten deren Knten vrgenmmen. Die Führung vn Einzel-Treuhandknten bietet die BBk nicht mehr an, da die Dtatinsknten den Marktbedürfnissen hinreichend Rechnung tragen. Bislang bestehende Einzel- Treuhandknten werden seitens der BBk zum 31. März 2007 gekündigt. Die Bankntenver- und entsrgung vn Banken über Eigenknten der Wertdienstleister (im Flgenden WDL) ist ab 1. April 2007 nicht mehr zulässig. B. Bargeldver- und -entsrgung des Handels Bargeldversrgung Zur Bargeldversrgung bietet die BBk den WDL künftig die Führung vn Sammel- Treuhandknten an, auf denen die Gegenwerte zur Barauszahlung (Banknten und Münzen) angeschafft werden können. Im Gegensatz zur Münzgeldversrgung, für die auch ein Eigenknt des WDL genutzt werden kann, steht für die Bankntenversrgung nur diese Kntart zur Verfügung. Seite 1 vn 16
3 Bargeldentsrgung Die Bankntenentsrgung des Handels erflgt mittelfristig ausschließlich im NiK- Verfahren. Um eine effiziente Abwicklung gewährleisten zu können, wird die BBk das NiK-Verfahren autmatisieren, damit die beleghafte Einreichung vn Zahlscheinen entfallen kann. Übergangsweise können bis zur Autmatisierung des NiK-Verfahrens vn WDL Sammel-Treuhandknten unterhalten werden. Hierbei handelt es sich um gesnderte Sammel-Treuhandknten, die aus Gründen der Transparenz zusätzlich zu den auf der Bargeldversrgungsseite eingerichteten Sammel-Treuhandknten geführt werden. Neben der Abwicklung über Sammel-Treuhandknten kann die Entsrgung wie bisher auch im NiK-Verfahren erflgen. Die Führung vn Einzel-Treuhandknten bietet die BBk nicht mehr an. Bislang bestehende Einzel-Treuhandknten werden seitens der BBk zum 31. März 2007 gekündigt. C. Münzgeldknten der WDL Zur Abwicklung der Münzgeldver- und entsrgung - werden Münzgeldknten für WDL geführt. Nachflgend sind Detailinfrmatinen zusammengestellt, die im Rahmen der jeweiligen Abwicklung zu beachten sind. 0 Kundenbegriff im Barverkehr Als eindeutiges Unterscheidungsmerkmal für die Kunden nutzt die BBk in ihrer IT- Anwendung Bargeld-Management-System (BMS) Kundenstammsätze. Über diese Kundenstammsätze und die drt hinterlegten Daten werden Ein- und Auszahlungen, Differenzen (Fehl- und Mehrbeträge) und Entgelte aus dem baren Zahlungsverkehr [einschließlich des Entgeltes für die Weiterleitung vn Einzahlungsgegenwerten (Ausführung als Prir1-Zahlung)] erfasst. Die Buchungen erflgen anhand der in der Anwendung hinterlegten Bankverbindungen. Seite 2 vn 16
4 Für jeden der ben genannten Geschäftsfälle kann je Kundenstammsatz eine Bankverbindung genutzt werden. Sfern für einen Kunden zwingend verschiedene Knten angesprchen werden (etwa weil Einzahlungen auf zwei Bankknten vrgenmmen werden), s müssen hierfür mehrere Kundenstammsätze geführt werden. Wenn für einen Kunden beispielsweise ein Kreditinstitut prtinierte Auszahlungen vrgenmmen werden, s dienen die Kundendaten auch zur eindeutigen Zurdenbarkeit der einzelnen Prtinen zu den vrgesehenen Empfängern, weshalb für jeden Empfänger einer Prtin (z. B. die einzelne Filiale eines Kreditinstituts) auch ein Kundenstammsatz vrhanden sein muss. Die Kundenstammsätze werden anhand der BMS-Kundennummer identifiziert. Um alle Geschäfte in der gewünschten Frm schnell abwickeln zu können, ist daher zukünftig bei allen Transaktinen die BMS-Kundennummer anzugeben. Kundenstammdaten sind für alle im baren Zahlungsverkehr der Bank auftretenden Kunden zwingend erfrderlich. Zur sicheren und redundanzfreien Abwicklung hat die BBk daher einen Kundendaten-Meldebgen entwickelt, anhand dessen die Kundendaten angelegt und gepflegt werden. Dieser Kundendaten-Meldebgen wird in der zweiten Dezemberhälfte auf der Website der BBk im Internet zum Dwnlad bereitgestellt (unter Drt ist ebenfalls eine Ausfüllhilfe verfügbar. Den Kundendaten-Meldebgen benötigt die BBk für alle ab dem 1. April 2007 abzuwickelnden Geschäfte vn allen Kunden (Handelsunternehmen, WDL, Kreditinstituten, öffentlichen Kassen), ungeachtet der Frage, b ein WDL mit der Abwicklung beauftragt ist. WDL und Kreditinstitute haben ihre Meldebögen unaufgefrdert einzureichen. Für alle Kunden der WDL sind die Bögen vm WDL einzuhlen und bis spätestens zum 28. Februar 2007 einzureichen. Die verbleibenden Kunden werden dann vn der BBk unmittelbar angeschrieben. Seite 3 vn 16
5 1 Bargeldver- und -entsrgung vn Banken Die Verfahren zur Bargeldver- und -entsrgung der Banken werden auch nach der Neuausrichtung des Leistungsangebtes im Wesentlichen unverändert frtgeführt. Die Bargeldversrgung der Banken erflgt über deren eigene BLZ-gebundene der BLZ-freie Girknten bzw. Dtatinsknten. Kntinhaber der Dtatinsknten sind die Banken. Verfügungsberechtigt können neben Mitarbeitern der Banken auch Mitarbeiter des WDL sein; die Entscheidung hierüber bliegt dem Kntinhaber. Eine Nutzung vn Sammel-Treuhandknten zur Bargeldversrgung der Banken ist nicht zulässig. Die Bargeldentsrgung der Banken wird entweder durch unmittelbare Buchung auf den Knten der Banken mittels Einlieferungsbeleg (Vrdruck ) der aber im Wege des NiK- Verfahrens zugunsten deren Knten mittels Zahlschein (Vrdruck 3180), auch im Rahmen des Sammel-NiK-Verfahrens (vgl. Ziffer 2.3), vrgenmmen. Wegen des Ausfüllens der Vrdrucke s. Ziffer 4.2. Die Münzgeldver- und -entsrgung der Banken kann auch über WDL-Münzgeldknten durchgeführt werden (vgl. Ziffer 3). 2 Bargeldver- und -entsrgung des Handels 2.1 Bargeldversrgung über Sammel-Treuhandknten Zur Bargeldversrgung des Handels mit Nten und Münzen bietet die BBk die Führung vn Sammel-Treuhandknten an, auf denen die Gegenwerte zur Barauszahlung (Deckungsbeträge) vn den Treugebern ausschließlich unbar angeschafft werden können. Kntinhaber des Sammel-Treuhandknts ist der WDL als Treuhänder, Treugeber sind die diversen Kunden des WDL. Auf diesen Knten werden smit Guthaben (ungetrennt) für mehrere Kunden gehalten. Auf Wunsch können je WDL auch mehrere Sammel- Treuhandknten eingerichtet werden, jedch grundsätzlich nicht mehr als eines pr Niederlassung des WDL. Die Treugeber sind der BBk vm WDL mittels einer Treugeberliste anzuzeigen. Der WDL ist verpflichtet, diese Liste stets auf dem aktuellen Stand zu halten und der BBk jede Veränderung unverzüglich anzuzeigen. Darüber hinaus sind der BBk auch die Einverständ- Seite 4 vn 16
6 niserklärungen der Treugeber (= Treugebererklärungen) einzureichen. Die Sammel- Treuhandknten dürfen für einen Treugeber erst dann genutzt werden, wenn der BBk die Treugebererklärung und die aktualisierte Treugeberliste für diesen Treugeber zugegangen sind. Auf dem Sammel-Treuhandknt dürfen ausschließlich Deckungsbeträge für Barauszahlungen vn den Treugebern des Knts angeschafft werden. Die Deckungsanschaffungen erflgen ausschließlich unbar; Überweisender muss ein Treugeber des Knts sein. Bareinzahlungen zugunsten dieses Knts sind nicht zulässig. Eigengelder des WDL dürfen diesem Knt nicht zugeführt werden. Die Vermischung vn Kunden- und Eigengeldern würde den Treuhandcharakter des Knts aufheben. Entgelte 1 werden ebens nicht zu Lasten des Sammel-Treuhandknts eingezgen. Für den Einzug der Entgelte hat der WDL der BBk gegenüber ein anderes Knt bei einer Geschäftsbank zu benennen. Die Kntführungsentgelte werden grundsätzlich unmittelbar dem Münzgeldknt des WDL belastet. Sfern das WDL bei der BBk kein Münzgeldknt unterhält, werden die Kntführungsentgelte ebenfalls vm Knt des WDL bei einer Geschäftsbank eingezgen. Der Entgelteinzug erflgt künftig mittels Abbuchungsauftrag (Textschlüssel 04), das Einzugsermächtigungsverfahren (Textschlüssel 05) wird nicht mehr angewandt. Der WDL hat seiner Geschäftsbank einen Abbuchungsauftrag für Lastschriften der BBk zu erteilen. Abverfügungen erflgen grundsätzlich mittels Barauszahlung. Sfern es der Geschäftsbetrieb des WDL erfrdert, die zentrale Deckungsanschaffung eines Kunden vn einem Sammel-Treuhandknt auf weitere Sammel-Treuhandknten dieses WDL zur Bargeldversrgung bei anderen BBk-Filialen aufzuteilen, erflgt dies unbar mittels Prir1- Überweisung. Der jeweilige Kunde muss dann auch gleichzeitig Treugeber dieser Knten sein. Der WDL kann das Sammel-Treuhandknt in die Verfahren der Elektrnischen Öffnung einbinden, um elektrnische Kntinfrmatinen (EKI) nutzen swie Prir1-Zahlungen belegls - im Falle der Weiterverteilung auf andere Sammel-Treuhandknten einreichen und - entgegennehmen zu können. 1 Für die Führung der Sammel-Treuhandknten swie die Weiterleitung vn Zahlungen mittels Prir1 werden unverändert die Entgelte gem. Preisverzeichnis zu den AGB der Deutschen Bundesbank in Rechnung gestellt. Seite 5 vn 16
7 Als Anlagen sind die Besnderen Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Führung vn Sammel-Treuhandknten für Wertdienstleister für die Versrgung mit Bargeld (Anlage 1) der Antrag auf Eröffnung eines Sammel-Treuhandknts für die Versrgung mit Bargeld (Anlage 2) das Muster für die Einverständniserklärung des Treugebers (Treugebererklärung) für die Nutzung vn Sammel-Treuhandknten zur Bargeldversrgung (Anlage 3) swie das Muster einer Treugeberliste (Anlage 4) beigefügt. Anträge auf Eröffnung vn Sammel-Treuhandknten sind an die BBk-Filiale am Firmensitz des WDL bzw. der WDL-Niederlassung zu richten. Die Treugeberlisten swhl die erste Liste als auch jede Veränderung (Zugang, Abgang, Veränderung vn Kundendaten) - sind elektrnisch per einzureichen ( THK-Liste@bundesbank.de ). Die Treugebererklärungen sind im Original der Deutschen Bundesbank, Zentrale, Z 2, Pstfach , Frankfurt am Main zuzuleiten. Bei Verstößen gegen die Einhaltung der Bedingungen für die Führung vn Sammel- Treuhandknten ist die BBk zur Kündigung der Knten berechtigt. 2.2 Bargeldentsrgung über Sammel-Treuhandknten Bis zur Autmatisierung des NiK-Verfahrens, die vraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2007 umgesetzt werden wird, bietet die BBk für die Bargeldentsrgung übergangsweise die Führung vn Sammel-Treuhandknten an. Hierbei handelt es sich um gesnderte Sammel- Treuhandknten, die aus Gründen der Transparenz zusätzlich zu den auf der Bargeldversrgungsseite eingerichteten Sammel-Treuhandknten (s. Ziffer 2.1) geführt werden. Seite 6 vn 16
8 Kntinhaber des Sammel-Treuhandknts ist der WDL als Treuhänder; Treugeber sind die diversen Kunden des WDL. Auf diesen Knten werden smit Guthaben mehrerer Kunden (ungetrennt) gehalten. Auf Wunsch können je WDL auch mehrere Sammel- Treuhandknten eingerichtet werden, jedch grundsätzlich nicht mehr als ein Knt je Niederlassung des WDL. Auf das Sammel-Treuhandknt dürfen ausschließlich Kundengelder mittels Einlieferungsbeleg (Vrdruck ) eingezahlt werden. Wegen des Ausfüllens des Vrdrucks s. Ziffer 4.2. Auf das Knt dürfen nur Gelder vn Treugebern des Knts eingezahlt werden. Die Treugeber sind der BBk vm WDL mittels Treugeberliste anzuzeigen. Der WDL ist verpflichtet, diese Liste stets auf dem aktuellen Stand zu halten und der BBk jede Veränderung unverzüglich anzuzeigen. Darüber hinaus sind der BBk auch die jeweiligen Einverständniserklärungen der Treugeber (= Treugebererklärungen) vrzulegen. Die Sammel- Treuhandknten dürfen für einen Treugeber erst genutzt werden, wenn der BBk die Treugebererklärung und die aktualisierte Treugeberliste zugegangen sind. Eigengelder des WDL dürfen auf dieses Knt weder eingezahlt nch überwiesen werden. Die Aufstckung der Einzahlung vn Kundengeldern mit eigenen Geldern des WDL mit dem Ziel, eine BBk-fähige Einzahlungsgröße zu erreichen, ist unabhängig vn der Betragshöhe - nicht zulässig. Die Beifügung vn Eigengeldern des WDL würde den Treuhandcharakter des Knts aufheben. Barauszahlungen zulasten dieses Knts sind nicht zulässig. Entgelte 2 werden ebenfalls nicht über dieses Knt verrechnet. Für den Einzug der Entgelte hat der WDL der BBk gegenüber ein anderes Knt bei einer Geschäftsbank zu benennen. Die Kntführungsentgelte werden grundsätzlich unmittelbar dem Münzgeldknt des WDL belastet. Sfern der WDL bei der BBk kein Münzgeldknt unterhält, werden die Kntführungsentgelte ebenfalls vm Knt des WDL bei einer Geschäftsbank eingezgen. Der Entgelteinzug erflgt künftig mittels Abbuchungsauftrag (Textschlüssel 04), das Einzugsermächtigungsverfahren (Textschlüssel 05) wird nicht mehr angewandt. Der WDL hat seiner Geschäftsbank einen Abbuchungsauftrag für Lastschrif- 2 Für die Führung der Sammel-Treuhandknten swie die Weiterleitung vn Zahlungen mittels Prir1 werden unverändert die Entgelte gem. Preisverzeichnis zu den AGB der Deutschen Bundesbank in Rechnung gestellt. Seite 7 vn 16
9 ten der BBk zu erteilen. Wegen der Behandlung vn Differenzen in Einzahlungen s. Ziffer 4.3. Abverfügungen erflgen ausschließlich mittels Prir1-Zahlung unmittelbar an den begünstigten Kunden (= Treugeber) der an einen Begünstigten, der mit dem Kunden in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang steht, z. B. bei knzernangehörigen Unternehmen im Sinne des 18 des Aktiengesetzes. Nicht zugelassen sind Überträge vm Sammel-Treuhandknt für die Entsrgung auf ein anderes Sammel-Treuhandknt sei es für die Versrgung der aber für die Entsrgung -, auf das Münzgeldknt der auf ein WDL-Knt bei einer Geschäftsbank. Der WDL kann das Sammel-Treuhandknt in die Verfahren der Elektrnischen Öffnung einbinden, um Prir1-Zahlungen belegls einreichen swie elektrnische Kntinfrmatinen (EKI) nutzen zu können. Als Anlagen sind die Besnderen Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Führung vn Sammel-Treuhandknten für Wertdienstleister für die Entsrgung vn Bargeld (Anlage 5) der Antrag auf Eröffnung eines Sammel-Treuhandknts für die Entsrgung vn Bargeld (Anlage 6) Muster für die Einverständniserklärung des Treugebers (Treugebererklärung) für die Nutzung vn Sammel-Treuhandknten zur Bargeldentsrgung (Anlage 7) swie das Muster einer Treugeberliste (Anlage 8) beigefügt. Anträge auf Eröffnung vn Sammel-Treuhandknten sind an die BBk-Filiale am Firmensitz des WDL bzw. der WDL-Niederlassung zu richten. Die Treugeberlisten swhl die erste Liste als auch jede Veränderung (Zugang, Abgang, Veränderung vn Kundendaten) - sind elektrnisch per einzureichen ( THK-Liste@bundesbank.de ). Die Treugebererklärungen sind im Original der Deutschen Bundesbank, Zentrale, Z 2, Pstfach , Frankfurt am Main zuzuleiten. Seite 8 vn 16
10 Bei Verstößen gegen die Einhaltung der Bedingungen für die Führung vn Sammel- Treuhandknten ist die BBk zur Kündigung der Knten berechtigt. 2.3 Bargeldentsrgung im NiK-Verfahren Zur Bargeldentsrgung wird auch weiterhin das NiK-Verfahren angebten. Dabei wird weiterhin zwischen dem Einzel- und dem Sammel-Einzahlungsverfahren unterschieden. Im Einzel-Einzahlungsverfahren werden die Gelder eines einzelnen Kunden des WDL eingezahlt und in einer Summe weitergeleitet. Die Einzahlungen erflgen unter Verwendung des Zahlscheins (Vrdruck 3180). Wegen des Ausfüllens des Vrdrucks s. Ziffer 4.2. Beim Sammel-Einzahlungsverfahren handelt es sich um die Einzahlung der Gelder mehrerer Kunden des WDL in einer Summe mit anschließender unmittelbarer Weiterleitung auf die Knten der jeweiligen Kunden der slcher Begünstigter, die mit den Kunden in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, z. B. bei knzernangehörigen Unternehmen im Sinne des 18 des Aktiengesetzes. Die Einzahlungen erflgen mit Vrdruck Die Weiterleitung der Einzelbeträge erflgt mit Zahlschein. Darüber hinaus ist auch die Verwendung des Einlieferungsbeleges (Vrdr ) zulässig, sfern das begünstigte Knt bei der BBk das Knt eines Kreditinstituts der aber das Münzgeldknt des WDL zur Gutschrift vn Aufstckungsbeträgen (s. u.) ist. Wegen des Ausfüllens der Vrdrucke s. Ziffer 4.2. WDL-Kunden, deren Gelder im NiK-Verfahren entsrgt werden sllen, sind der BBk vm WDL mittels Kundendatenmeldebgen anzuzeigen. Der WDL ist verpflichtet, der BBk jede Veränderung unverzüglich anzuzeigen. Darüber hinaus sind der BBk auch die jeweiligen Einverständniserklärungen der Kunden vrzulegen. Das NiK- Verfahren darf für einen Kunden erst genutzt werden, wenn der BBk der Kundendatenmeldebgen und die erfrderliche Erklärung des Kunden zugegangen sind. Im NiK-Verfahren eingezahlte Gelder sind grundsätzlich unmittelbar auf die jeweiligen Kundenknten mittels Prir1-Zahlung weiterzuleiten. Hiervn ausgenmmen sind lediglich Beträge zur Aufstckung vn Sammel- Einzahlungen mit WDL-Eigengeld, um zur Vermeidung vn Münzgeldspitzen Seite 9 vn 16
11 eine BBk-einzahlungsfähige Größe herbeizuführen. Diese Aufrundungsbeträge, je Sammel-Einzahlung maximal 4,99 Eur, können auf ein Eigenknt des WDL bei einem Kreditinstitut der sein Münzgeldknt bei der BBk weitergeleitet werden. Ferner sind Überweisungen aus Einzel-NiK-Einzahlungen auf Knten der WDL bei Geschäftsbanken zulässig, sfern sie die Vraussetzungen gem. Ziffer 4.1 Drehscheiben erfüllen der es sich um eine Einzahlung aufgrund der Entsrgung eigener Gelder (z. B. Banknten) handelt. Diese Knten, für die ein eigener BMS-Kundenstammsatz zu führen ist, sind der BBk mittels Kundendatenmeldebgen anzuzeigen, wbei gesndert anzugeben ist, b es sich um ein Drehscheibenknt der ein Knt für die Eigenmittelentsrgung handelt. Die Entgelte für die Weiterleitung der Gegenwerte der Einzahler tragen die Einzahler selbst. Der Einzug vn einem Kunden-Knt erflgt mittels Einzugsermächtigungslastschrift; die BBk behält sich jedch vr, statt dessen die Erteilung eines Abbuchungsauftrags zu frdern. Wegen der Behandlung vn Differenzen in Einzahlungen s. Ziffer 4.3. Als Anlagen sind die Besnderen Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Entsrgung vn Bargeld mittels Sammeleinzahlung im nicht kntgebundenen Verfahren - Sammel- NiK-Bedingungen (Anlage 9) der Antrag auf Zulassung zum Sammel-NiK-Verfahren für die Entsrgung vn Bargeld im Kundenauftrag (Anlage 10) die Besnderen Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Entsrgung vn Bargeld im nicht kntgebundenen Verfahren Einzel-NiK-Bedingungen (Anlage 11) der Antrag auf Zulassung zum Einzel-NiK-Verfahren für die Entsrgung vn Bargeld im Kundenauftrag (Anlage 12) Seite 10 vn 16
12 die Erklärung der Einzahler im nicht kntgebundenen Verfahren (Einzel- bzw. Sammel-NiK-Verfahren) (Anlage 13) swie der Kundendaten-Meldebgen (Anlage 14) beigefügt. Anträge auf Teilnahme am NiK-Verfahren, die Kundendatenmeldebögen swie die Kundenerklärungen sind an die Deutschen Bundesbank, Zentrale H 221-4, Pstfach , Frankfurt/Main zu richten. Bei Verstößen gegen die Einhaltung der Bedingungen ist die BBk zum Ausschluss vn Teilnehmern am NiK-Verfahren berechtigt. 3 Münzgeldver- und entsrgung swie weitere Transaktinen über Münzgeldknten der WDL Es werden vn der BBk weiterhin Münzgeldknten für WDL geführt. Hierüber können flgende Geschäfte abgewickelt werden: die Münzgeldver- und entsrgung für Kunden des WDL swie die Verstärkung bzw. Reduzierung WDL-eigener Münzgeldbestände. Hierzu erfrderliche Deckungsanschaffungen erflgen unbar. Abverfügungen sind swhl bar als auch unbar mittels Prir1-Überweisung zugelassen. Die Einbeziehung der Eigenknten in die Verfahren der Elektrnischen Öffnung ist möglich. den Bartausch Nten gegen Münzen Zug-um-Zug, d. h. die Einzahlung vn Banknten als Deckungsanschaffung für eine zuvr angekündigte betragsgleiche und taggleiche Münzgeldauszahlung bei derselben Bundesbankfiliale. Bankntenauszahlungen, sfern die Banknten für einen Eigenbestand des WDL bestimmt sind. Der erfrderliche Deckungsbetrag ist unbar vn einem Eigenknt des WDL bei einer Geschäftsbank anzuschaffen. Das Kntführungsentgelt des Münzgeldknts swie ggf. die Kntführungsentgelte für Sammel-Treuhandknten (s. Ziffern 2.1 und 2.2) werden unmittelbar dem Münzgeldknt Seite 11 vn 16
13 belastet. Für den Einzug der übrigen Entgelte hat der WDL der BBk gegenüber ein Knt bei einer Geschäftsbank zu benennen. Der Entgelteinzug erflgt künftig mittels Abbuchungsauftrag (Textschlüssel 04), das Einzugsermächtigungsverfahren (Textschlüssel 05) wird nicht mehr angewandt. Der WDL hat seiner Geschäftsbank einen Abbuchungsauftrag für Lastschriften der BBk zu erteilen. Wegen der Behandlung vn Differenzen in Einzahlungen s. Ziffer 4.3. Sfern ein WDL eigene Banknten auf einem Knt zur unbaren Gutschrift bringen will, können diese im Rahmen des Einzel-NiK-Verfahrens (s. Ziffer 2.3) bei der BBk eingezahlt und auf ein WDL-Knt bei einer Geschäftsbank weitergeleitet werden. Diese Knten sind der BBk zuvr schriftlich mittels Kundendatenmeldebgen anzuzeigen. Als Anlagen sind die Besnderen Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Führung vn Knten für Wertdienstleister für die Münzgeldver- und entsrgung (Münzgeldkntbedingungen) (Anlage 15) der Antrag auf Eröffnung eines Münzgeldknts (Anlage 16) beigefügt. Bei Verstößen gegen die Einhaltung der Bedingungen ist die BBk zur Kündigung der Knten berechtigt. 4 Snstiges 4.1 Drehscheiben Im Rahmen der Geschäftsabwicklung kann es WDL geben, die auch Treuhandknten bei Geschäftsbanken unterhalten, vn denen aus bei der BBk eingezahlte und anschließend drthin weitergeleitete Gelder an die WDL-Kunden überwiesen werden ( Drehscheiben ). Die BBk nimmt Einzahlungen zur Weiterleitung auf diese Treuhandknten ausschließlich im Rahmen des Einzel-NiK-Verfahrens entgegegen, sfern der WDL der BBk vrher nachweist, dass das knkrete Abwicklungsverfahren vn der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als erlaubnisfrei eingestuft wrden ist. Seite 12 vn 16
14 Einzahlungen und Weiterleitungen auf slche Drehscheiben im Rahmen des Sammel- NiK-Verfahrens der unter Einschaltung eines Sammel-Treuhandknts sind nicht zulässig. 4.2 Ausfüllhinweise zum Einlieferungsbeleg und zum Zahlschein Die bei der Abwicklung des Barverkehrs verwandten Vrdrucke sind jeweils ihrer Verwendung entsprechend auszufüllen. Als Anlage 17 sind Muster beigefügt, die zu beachten sind. Insbesndere wird darauf hingewiesen, dass als Einzahler der wirtschaftlich Berechtigte der Einzahlung, als in der Regel das entsrgte Handelsunternehmen/Kreditinstitut, anzugeben ist. In das entsprechende Vrdruckfeld ist daher die Firma laut Handelsregistereintragung, ggf. sinnwahrend gekürzt, und nicht lediglich der transprtierende WDL einzutragen. Diese Angabe muss mit der Benennung im Feld 1 Name des Kundendatenmeldebgens übereinstimmen. Weitere Zusätze, z. B. eine Filialbezeichnung. ä., sind in die Verwendungszweckzeilen des Vrdrucks einzutragen, nicht jedch in das Feld Einzahler. Lediglich im Fall einer Einzahlung vn WDL-eigenen Geldern ist die Firma des WDL in dieses Feld einzutragen. Bei Einzahlungen auf Drehscheibenknten ist der Kundenkreis durch die Angabe Div. Kunden [Firma des WDL] als Einzahler zu benennen. In das Feld Begünstigter ist der tatsächliche Kntinhaber einzutragen, als die Firma des Einzahlers bzw. des Unternehmens, das als Kntinhaber in einem Knzernverbund mit dem Einzahler steht. Weitere Zusätze zur tatsächlichen Kntbezeichnung sind nicht zulässig. Im bisherigen Feld Datum und Unterschrift des Einzahlers auf dem Zahlscheinbeleg sind rechtsverbindliche Unterschriften des Einzahlers (falls dieser selbst den Beleg ausfüllt) bzw. des WDL (falls dieser den Beleg ausfüllt) abzugeben, hierzu gehört auch die Firmenangabe. Zukünftig wird die BBk unterschiedliche Zahlscheine für diese beiden Knstellatinen anbieten. Über den genauen Zeitpunkt der Einführung der neuen Vrdrucke wird die BBk die WDL unmittelbar infrmieren. Auf allen Einzahlungsbelegen ist zukünftig generell die jeweilige BMS-Kundennummer anzugeben. Die BBk kann für Zahlungen, bei denen auf dem Beleg keine Kundennummer angegeben wird, nicht ausschließen, dass die Einzahlungsabwicklung verzögert wird. Einlieferungsbelege der Zahlscheine, auf denen keine Kundennummer eingetragen ist, werden u. U. vn den Filialen zur Ordnung zurückgegeben. Ggf. werden die eingelieferten Gelder bis zur Klärung missverständlicher der falscher Eintragungen asserviert. Seite 13 vn 16
15 4.3 Behandlung vn Differenzen in Einzahlungen Grundsätzlich sind bei der Bearbeitung festgestellte Fehlbeträge und Falschstücke in Abstimmeinheiten vn demjenigen zu tragen, unter dessen Firma die Abstimmeinheit gefertigt wurde entweder durch den Kunden des WDL (Einzahler), sfern und sweit dieser eindeutig erkennbar ist, der andernfalls durch den WDL. Der WDL hat daher seiner Geschäftsbank einen Abbuchungsauftrag für Lastschriften der BBk zum Einzug vn Differenzen zu erteilen; der Einzug vn Differenzen mittels Einzugsermächtigungsverfahren ist nicht mehr vrgesehen (s. hierzu die Anlagen 6, 10, 12 und 16). Darüber hinaus hat der Kunde des WDL der BBk für vn ihm zu tragende Fehlbeträge und Falschstücke swie Entgelte eine entsprechende Einzugsermächtigung für ein eigenes Knt abzugeben swie auf Verlangen der BBk einen Abbuchungsauftrag für diese Lastschriften zu erteilen (s. hierzu die Anlagen 7 und 13). Vm Kunden zu tragende Differenzen können nicht vn einem Knt seines WDL eingezgen werden. Mehrbeträge aus festgestellten Differenzen werden entsprechend dem jeweiligen Knt des Kunden des WDL der dem Knt des WDL selbst gut gebracht. 4.4 Sicherheitenstellung Zur Sicherung der Ansprüche der BBk aus vn den WDL zu tragenden Fehlbeträgen und Falschstücken sind diese ab 1. April 2007 verpflichtet, der BBk eine Sicherheit in angemessener Höhe zu stellen. Nähere Einzelheiten zur Ausgestaltung der zu stellenden Sicherheit swie deren Bemessungsgrundlage werden bis Ende Januar 2007 bekannt gegeben. Zur Sicherung der Ansprüche der BBk aus festgestellten Fehlbeträgen und Falschstücken, die nicht vm WDL selbst, sndern vn den WDL-Kunden zu erstatten sind, behält sich die BBk vr, auch vn diesen eine angemessene Sicherheit anzufrdern. Seite 14 vn 16
16 5 Kntaktdaten Für Fragen zum neuen Leistungsangebt stehen Mitarbeiter der BBk unter der Rufnummer 069 / zur Verfügung. Fragen hinsichtlich der Abwicklung des NiK-Verfahrens, der Behandlung vn Differenzen swie bezüglich der Sicherheitenstellung sllten unmittelbar an die Rufnummer 069 / gerichtet werden. In der Anlage 18 sind nchmals Detailinfrmatinen zur Veranschaulichung zusammengestellt. Darüber hinaus können Fragen auch per Telefax (069 / ) bzw. via (an die BBk adressiert werden (Mailadresse barer.zahlungsverkehr@bundesbank.de). Dieses Merkblatt ist zudem im Internet unter mit den Anlagen abrufbar; zusätzlich werden in einer Rubrik die häufigsten Fragen mit den jeweiligen Antwrten (FAQ) eingestellt. Anlagen 1. Besndere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Führung vn Sammel- Treuhandknten für Wertdienstleister für die Versrgung mit Bargeld 2. Antrag auf Eröffnung eines Sammel-Treuhandknts für die Versrgung mit Bargeld 3. Muster für die Einverständniserklärung des Treugebers (Treugebererklärung) für die Nutzung vn Sammel-Treuhandknten zur Bargeldversrgung 4. Muster einer Treugeberliste Bargeldversrgung 5. Besndere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Führung vn Sammel- Treuhandknten für Wertdienstleister für die Entsrgung vn Bargeld 6. Antrag auf Eröffnung eines Sammel-Treuhandknts für die Entsrgung vn Bargeld 7. Muster für die Einverständniserklärung des Treugebers (Treugebererklärung) für die Nutzung vn Sammel-Treuhandknten zur Bargeldentsrgung 8. Muster einer Treugeberliste Bargeldentsrgung 9. Besndere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Entsrgung vn Bargeld mittels Sammel-Einzahlung im nicht kntgebundenen Verfahren (Sammel-NiK- Bedingungen) Seite 15 vn 16
17 10. Antrag auf Zulassung zum Sammel-NiK-Verfahren für die Entsrgung vn Bargeld im Kundenauftrag 11. Besndere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Entsrgung vn Bargeld im nicht kntgebundenen Verfahren (Einzel-NiK-Bedingungen) 12. Antrag auf Zulassung zum Einzel-NiK-Verfahren für die Entsrgung vn Bargeld im Kundenauftrag 13. Erklärung der Einzahler im nicht kntgebundenen Verfahren (Einzel- bzw. Sammel- NiK-Verfahren) 14. Kundendaten-Meldebgen 15. Besndere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Führung vn Knten für Wertdienstleister für die Münzgeldver- und -entsrgung (Münzgeldkntbedingungen) 16. Antrag auf Eröffnung eines Münzgeldknts 17. Ausfüllhinweise zum Einlieferungsbeleg und zum Zahlschein 18. Übersicht der im Rahmen der Abwicklung des Barzahlungsverkehrs über Knten und im nicht kntgebundenen Verfahren zulässigen und unzulässigen Geschäfte Seite 16 vn 16
18 T Stand: Sammel-Treuhandknten-Bedingungen/Bargeldentsrgung Besndere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Führung vn Sammel-Treuhandknten für Wertdienstleister für die Versrgung mit Bargeld (Sammel-Treuhandknten-Bedingungen/Bargeldversrgung) 1. Die Deutsche Bundesbank (im Flgenden Bank genannt) führt für Wertdienstleister auf deren Namen Knten, die ausschließlich zur Verwahrung und Verwaltung vn Guthaben dienen, die den Wertdienstleistern (im flgenden Treuhänder genannt) als Treuhänder vn Kunden (im flgenden Treugeber genannt) im Rahmen der Bargeldversrgung anvertraut wrden sind (im flgenden Treugut genannt). Auf diesen Knten (Sammel-Treuhandknten) können Guthaben für mehrere Treugeber ungetrennt gehalten werden. Für die Sammel- Treuhandknten ist aber gleichwhl der Bank gegenüber allein der Treuhänder berechtigt und verpflichtet. 2. Die Eröffnung eines Sammel-Treuhandknts ist vm Treuhänder mit einem Vrdruck der Bank zu beantragen. Der Treuhänder hat zu jedem Sammel-Treuhandknt nach Vrdruck der Bank eine Liste der wirtschaftlich Berechtigten an dem Sammel-Treuhandknt, die neben den Namen und Anschriften der Treugeber auch deren Bankverbindung enthält, einzureichen (Treugeberlisten) und der Bank jede Veränderung unaufgefrdert unverzüglich mitzuteilen. Der Treuhänder hat krrespndierende Erklärungen der Treugeber nach Vrdruck der Bank einzuhlen und an die Bank zu übermitteln, in denen die Treugeber insbesndere ihr Einverständnis mit der Nutzung vn Sammel-Treuhandknten zur Bargeldversrgung erklären (Treugebererklärung). Ein Sammel-Treuhandknt darf erst dann für die Bargeldversrgung eines Kunden genutzt werden, wenn der Bank die erfrderliche Treugebererklärung vrliegt und der Treuhänder der Bank eine entsprechend aktualisierte Liste der wirtschaftlich Berechtigten übermittelt hat. 3. Das zugunsten eines Treugebers auf dem Sammel-Treuhandknt gehaltene Guthaben dient der Bank entsprechend Abschnitt I. Nr. 21 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Frderungen der Bank gegenüber diesem Treugeber als Sicherheit. Die Treugebererklärung hat sich auch auf die Zustimmung zu diesem Punkt zu erstrecken. 4. Das Sammel-Treuhandknt darf ausschließlich zur Versrgung der Treugeber mit Bargeld genutzt werden. Der Treuhänder darf auf dem Sammel-Treuhandknt lediglich Treugut der in der Treugeberliste benannten Treugeber halten. Das Treugut darf dem Sammel- Treuhandknt nur durch die Treugeber und nur unbar zugeführt werden; eine Zuführung vn Eigengeldern des Treuhänders ist nicht erlaubt. Verfügungen über das Treugut dürfen ausschließlich bar und nur durch den Treuhänder zugunsten der Treugeber erflgen. Sfern Treugeber die Deckung für ihre Bargeldversrgung zentral in einer Summe auf einem Sammel-Treuhandknt anschaffen, kann der Treuhänder diesen Deckungsbetrag zur Ermöglichung einer dezentralen Bargeldversrgung unbar auf für diesen Treuhänder bei anderen Filialen der Bank geführte Sammel-Treuhandknten, bei denen auch der Treugeber wirtschaftlich Berechtigter ist (Ziffer 2 Satz 2), aufteilen. 5. Die Bank nimmt, abgesehen vn den Angaben gemäß Ziffer 2 Satz 3, keine Kenntnis vn den zwischen dem Treuhänder und den Treugebern bestehenden Rechtsverhältnissen. Verfügungen über das Sammel-Treuhandknt aufgrund einer Weisung eines Treugebers der eines Dritten nimmt die Bank nicht vr, es sei denn, sie ist hierzu vm Treuhänder zuvr schriftlich ermächtigt wrden.
19 Sammel-Treuhandknten-Bedingungen/Bargeldversrgung 6. Die Bank prüft die Rechtmäßigkeit vn Kntverfügungen des Treuhänders nicht. Sie überprüft insbesndere nicht, b ausgezahlte Gelder an den jeweils deckungsanschaffenden Treugeber weitergeleitet werden. Sie haftet daher weder den Treugebern nch einem Dritten für aus treuwidrigem Verhalten durch den Treuhänder entstehende Schäden. Ebenswenig haftet die Bank für Verstöße des Treuhänders gegen die Verpflichtung, ausschließlich Kundengelder auf dem Sammel- Treuhandknt zu halten. 7. Die Bank wird bei dem Sammel-Treuhandknt wegen Frderungen gegen den Treuhänder diesem gegenüber weder das Recht der Aufrechnung nch ein Pfand- der Zurückbehaltungsrecht geltend machen, es sei denn wegen Frderungen, die in Bezug auf das Sammel- Treuhandknt selbst entstanden sind. Die Treugebererklärung hat sich auch auf die Zustimmung zu den letztgenannten Belastungen zu erstrecken. 8. Ansprüche gegen die Bank aus Sammel-Treuhandknten sind nicht abtretbar der verpfändbar. Sie behält sich für slche Fälle jedch eine fristlse Kündigung des Sammel-Treuhandknts aus wichtigem Grund vr. 11. Im Fall einer Antragstellung auf Eröffnung eines Inslvenzverfahrens über das Vermögen des Treuhänders der vn Streitigkeiten über die wirtschaftliche Berechtigung an den Guthaben auf dem Sammel- Treuhandknt ist die Bank berechtigt, sich vn ihrer Verbindlichkeit aus der Entgegennahme eingelieferten Bargeldes durch Hinterlegung nach 372 ff. BGB zu befreien, wbei sie auf ihr Rücknahmerecht verzichtet. 12. Die Bank kann das Sammel-Treuhandknt jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Frist kündigen. Aus wichtigem Grund kann die Bank auch hne Einhaltung einer Frist kündigen. Sie wird sich dazu etwa bei Verstößen des Treuhänders gegen die in Ziffer 4 näher aufgeführten Nutzungsbeschränkungen veranlasst sehen. 13. Sweit die vrstehenden Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmen, gelten für die vn der Bank geführten Sammel-Treuhandknten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. 9. Der Rechtscharakter des Knts als Treuhandknt kann nicht aufgehben werden. 10. Der Treuhänder ist verpflichtet, die Bank und die Treugeber unverzüglich über gegen ihn gerichtete Zwangsvllstreckungsmaßnahmen swie insbesndere die Eröffnung eines Inslvenzverfahrens der die Anrdnung vn vrläufigen Sicherungsmaßnahmen nach 21 der Inslvenzrdnung der vergleichbaren Maßnahmen nach ausländischem Recht zu unterrichten. Die Bank übernimmt insweit allerdings keine Warn-, Aufklärungs- der Unterrichtungspflichten gegenüber den Treugebern.
20 Firma des Wertdienstleisters Anschrift An die Deutsche Bundesbank Filiale Antrag auf Eröffnung eines Sammel-Treuhandknts für die Versrgung mit Bargeld Wir beantragen, bei der Deutschen Bundesbank (im Flgenden Bank genannt) für uns ein Sammel-Treuhandknt für die Bargeldversrgung für diverse Kunden (Treugeber) zu errichten. Wir erklären ausdrücklich, auf diesem Sammel-Treuhandknt ausschließlich Gelder vn Treugebern zu halten, deren Namen und Anschriften swie Bankverbindungen der Bank zuvr mitgeteilt wrden sind und für die der Bank eine Treugebererklärung vrliegt. Insbesndere verpflichten wir uns mit Rücksicht auf den Treuhandcharakter des Knts, drt keine Eigenmittel zu halten. Wir erklären uns damit einverstanden und ermächtigen die Bank hiermit widerruflich, anfallende Entgelte vn unserem Knt Nr. xxx bei der xxx (BLZ xxx) einzuziehen. Wir verpflichten uns ferner, dem betreffenden Kreditinstitut einen Abbuchungsauftrag für Lastschriften der Bank zu erteilen. Wir sind damit einverstanden, dass die Bank die mnatlich für das Sammel-Treuhandknt anfallenden Kntführungsentgelte einem für uns bei der Bank geführten Münzgeldknt belasten kann. Für alle Geschäfte mit der Bank sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank und die Besnderen Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Führung vn Sammel-Treuhandknten für Wertdienstleister für die Versrgung mit Bargeld maßgebend. Wir haben je ein Exemplar dieser Allgemeinen und Besnderen Geschäftsbedingungen erhalten....
21 - 2 - Die Bank ist berechtigt, die Treugeber über die Eröffnung/Nutzung und Schließung des Sammel-Treuhandknts zu unterrichten. Ort, Datum, Firma und Unterschrift(en)
22 Firma des Treugebers Anschrift An die Deutsche Bundesbank Einverständniserklärung des Treugebers (Treugebererklärung) für die Nutzung vn Sammel-Treuhandknten zur Bargeldversrgung Wir sind damit einverstanden, dass Guthaben, die wir zum Zwecke unserer Bargeldversrgung auf dem/den für unseren Treuhänder Firma/Anschrift des Treuhänders bei der Deutschen Bundesbank geführte(n) Sammel-Treuhandknt/en anschaffen, auf diesem verwahrt und verwaltet werden. Wir stimmen zu, dass auf dem/den Sammel-Treuhandknt/en - ungetrennt vn unseren eigenen Guthaben - auch Guthaben für andere Treugeber gehalten werden. Wir sind ferner damit einverstanden, dass das zu unseren Gunsten gehaltene Guthaben auf diesem/diesen Knt/en der Deutschen Bundesbank als Sicherheit im Rahmen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Frderungen der Deutschen Bundesbank gegen uns dient. Wir werden keine Einwendungen erheben, wenn die Deutsche Bundesbank wegen Frderungen gegen den Treuhänder, die in Bezug auf das Sammel-Treuhandknt selbst entstanden sind, diesem gegenüber das Recht der Aufrechnung, ein Pfandrecht der ein Zurückbehaltungsrecht an dem zu unseren Gunsten gehaltenen Kntguthaben geltend macht; im Übrigen hat die Deutsche Bundesbank wegen Frderungen gegen den Treuhänder jedch keinen Zugriff darauf. Wir sind uns bewusst, dass der Deutschen Bundesbank die rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen uns und dem Treuhänder im Übrigen nicht bekannt sind. Wir sind uns weiter bewusst, dass die Rechtmäßigkeit vn Verfügungen des Treuhänders über das/die Sammel-Treuhandknt/en vn
23 der Deutschen Bundesbank nicht überprüft wird, auch wenn es sich um Verfügungen auf ein Eigenknt des Treuhänders handelt. Die Deutsche Bundesbank übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus Verfügungen der snstigen Handlungen (wie etwa die Abwicklung eigener Gelder des Treuhänders über das Sammel-Treuhandknt) resultieren, die der Treuhänder unter Verletzung seiner uns gegenüber bestehenden vertraglichen Verpflichtungen vrgenmmen hat. Ergänzend gelten die uns überlassenen Besndere(n) Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Führung vn Sammel-Treuhandknten für Wertdienstleister für die Versrgung mit Bargeld (Sammel-Treuhandknten- Bedingungen/Bargeldversrgung) swie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank (AGB/BBk). Ort, Datum, Firma und Unterschrift(en)
24 Anlage 4 Treugeberliste zur Bargeldversrgung zum Sammel-Treuhandknt Nr: Laufende Nummer: Datum: Firma und Anschrift des WDL: Ansprechpartner WDL (Name & Telefnnummer): Änderungskennzeichen WDL-Kunde Z = Zugang Name Straße PLZ Ort Bankverbindung 1) A = Abgang Kntnummer Bankleitzahl Kntinhaber 2) V = Veränderung in den Kundendaten 1) Sfern zur Deckungsanschaffung mehrere Knten des WDL-Kunden in Betracht kmmen können, sind alle möglichen Knten anzugeben. 2) Sfern abweichend vm WDL-Kunden in Spalte 2
25 31T Stand: Sammel-Treuhandknten-Bedingungen/Bargeldentsrgung Besndere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Führung vn Sammel-Treuhandknten für Wertdienstleister für die Entsrgung vn Bargeld (Sammel-Treuhandknten-Bedingungen/Bargeldentsrgung) 1. Die Deutsche Bundesbank (im Flgenden Bank genannt) führt für Wertdienstleister auf deren Namen Knten, die ausschließlich zur Verwahrung und Verwaltung vn Guthaben dienen, die den Wertdienstleistern (im flgenden Treuhänder genannt) als Treuhänder vn Kunden (im flgenden Treugeber genannt) im Rahmen der Bargeldentsrgung anvertraut wrden sind (im flgenden Treugut genannt). Auf diesen Knten (Sammel-Treuhandknten) können Guthaben für mehrere Treugeber ungetrennt gehalten werden. Für die Sammel- Treuhandknten ist aber gleichwhl der Bank gegenüber allein der Treuhänder berechtigt und verpflichtet. 2. Die Eröffnung eines Sammel-Treuhandknts ist vm Treuhänder mit einem Vrdruck der Bank zu beantragen. Der Treuhänder hat zu jedem Sammel-Treuhandknt nach Vrdruck der Bank eine Liste der wirtschaftlich Berechtigten an dem Sammel-Treuhandknt, die neben den Namen und Anschriften der Treugeber auch deren Bankverbindung enthält, einzureichen (Treugeberlisten) und der Bank jede Veränderung unaufgefrdert unverzüglich mitzuteilen. Der Treuhänder hat krrespndierende Erklärungen der Treugeber nach Vrdruck der Bank einzuhlen und an die Bank zu übermitteln, in denen die Treugeber insbesndere ihr Einverständnis mit der Nutzung vn Sammel-Treuhandknten zur Bargeldentsrgung erklären (Treugebererklärung). Der Treuhänder hat der Bank zudem Kundendaten-Meldebögen mit den Daten der Treugeber nach Vrdruck der Bank einzureichen. Jede Veränderung der Treugeberdaten ist der Bank unaufgefrdert und unverzüglich mitzuteilen. Ein Sammel-Treuhandknt darf erst dann für die Bargeldentsrgung eines Kunden genutzt werden, wenn der Bank die erfrderliche Treugebererklärung vrliegt und der Treuhänder der Bank eine entsprechend aktualisierte Liste der wirtschaftlich Berechtigten swie den Kundendaten-Meldebgen übermittelt hat. 3. Das zugunsten eines Treugebers auf dem Sammel-Treuhandknt gehaltene Guthaben dient der Bank entsprechend Abschnitt I. Nr. 21 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Frderungen der Bank gegenüber diesem Treugeber als Sicherheit. Die Treugebererklärung hat sich auch auf die Zustimmung zu diesem Punkt zu erstrecken. 4. Der Treuhänder darf auf einem Sammel-Treuhandknt lediglich Treugut der in der Treugeberliste benannten Treugeber halten. Andere Gelder, insbesndere Eigengelder, darf er einem Sammel-Treuhandknt nicht zuführen. Verfügungen über das Treugut dürfen nur unbar swie unmittelbar zugunsten vn Knten der Treugeber der slcher Begünstigter vrgenmmen werden, die mit diesen in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, z. B. bei knzernangehörigen Unternehmen im Sinne des 18 des Aktiengesetzes. Der Treuhänder hat sich gegenüber der Bank ausdrücklich zur Einhaltung dieser Nutzungsbeschränkungen zu verpflichten. 5. Die Bank nimmt, abgesehen vn den Angaben gemäß Ziffer 2 Satz 3, keine Kenntnis vn den zwischen dem Treuhänder und den Treugebern bestehenden Rechtsverhältnissen. Verfügungen über das Sammel-Treuhandknt aufgrund einer Weisung eines Treugebers der eines Dritten nimmt die Bank nicht vr, es sei denn, sie ist hierzu vm Treuhänder zuvr schriftlich ermächtigt wrden.
26 Sammel-Treuhandknten-Bedingungen/Bargeldentsrgung 6. Die Bank prüft die Rechtmäßigkeit vn Kntverfügungen des Treuhänders auch dann nicht, wenn es sich um eine Verfügung vm Sammel- Treuhandknt auf ein Eigenknt des Treuhänders handelt. Sie haftet daher weder den Treugebern nch einem Dritten für aus einer unrechtmäßigen Verfügung des Treuhänders entstehende Schäden. Ebenswenig haftet die Bank für Verstöße des Treuhänders gegen die Verpflichtung, ausschließlich Kundengelder auf das Sammel- Treuhandknt einzuzahlen. 7. Die Bank wird bei dem Sammel-Treuhandknt wegen Frderungen gegen den Treuhänder diesem gegenüber weder das Recht der Aufrechnung nch ein Pfand- der Zurückbehaltungsrecht geltend machen, dies gilt nicht für Frderungen in Bezug auf das Sammel- Treuhandknt selbst. Die Treugebererklärung hat sich auch auf die Zustimmung zu den letztgenannten Belastungen zu erstrecken. 8. Ansprüche gegen die Bank aus Sammel-Treuhandknten sind nicht abtretbar der verpfändbar. 11. Im Fall einer Antragstellung auf Eröffnung eines Inslvenzverfahrens über das Vermögen des Treuhänders der vn Streitigkeiten über die wirtschaftliche Berechtigung an den Guthaben auf dem Sammel- Treuhandknt ist die Bank berechtigt, sich vn ihrer Verbindlichkeit aus der Entgegennahme eingelieferten Bargeldes durch Hinterlegung nach 372 ff. BGB zu befreien, wbei sie auf ihr Rücknahmerecht verzichtet. 12. Die Bank kann das Sammel-Treuhandknt jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Frist kündigen. Aus wichtigem Grund kann die Bank auch hne Einhaltung einer Frist kündigen. Sie wird sich dazu etwa bei Verstößen des Treuhänders gegen die in Ziffer 4 näher aufgeführten Nutzungsbeschränkungen veranlasst sehen. 13. Sweit die vrstehenden Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmen, gelten für die vn der Bank geführten Sammel-Treuhandknten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. 9. Der Rechtscharakter des Knts als Treuhandknt kann nicht aufgehben werden. 10. Der Treuhänder ist verpflichtet, die Bank und die Treugeber unverzüglich über gegen ihn gerichtete Zwangsvllstreckungsmaßnahmen swie insbesndere die Eröffnung eines Inslvenzverfahrens der die Anrdnung vn vrläufigen Sicherungsmaßnahmen nach 21 der Inslvenzrdnung der vergleichbaren Maßnahmen nach ausländischem Recht zu unterrichten. Die Bank übernimmt insweit allerdings keine Warn-, Aufklärungs- der Unterrichtungspflichten gegenüber den Treugebern. Sie behält sich für slche Fälle jedch eine fristlse Kündigung des Sammel-Treuhandknts aus wichtigem Grund vr.
27 Firma des Wertdienstleisters Anschrift An die Deutsche Bundesbank Filiale Antrag auf Eröffnung eines Sammel-Treuhandknts für die Entsrgung vn Bargeld Wir beantragen, bei der Deutschen Bundesbank (im Flgenden Bank genannt) für uns ein Sammel-Treuhandknt für die Bargeldentsrgung für diverse Kunden (Treugeber) zu errichten. Wir erklären ausdrücklich, auf dieses Sammel-Treuhandknt ausschließlich Gelder vn Treugebern einzuzahlen, deren Namen und Anschriften swie Bankverbindungen der Bank zuvr mitgeteilt wrden sind und für die eine Treugebererklärung vrliegt. Insbesndere verpflichten wir uns mit Rücksicht auf den Treuhandcharakter des Knts, drt keine Eigenmittel zu halten. Wir werden Verfügungen zu Lasten des Sammel-Treuhandknts ausschließlich unbar swie unmittelbar auf Knten der Treugeber der slcher Begünstigter, die mit diesen in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, z. B. bei knzernangehörigen Unternehmen im Sinne des 18 des Aktiengesetzes, vrnehmen. Wir erkennen an, dass die Gutschrift der für unsere Kunden vrgenmmenen Einzahlungen, die nicht sfrt geprüft und gezählt werden, vn der Bank unter Vrbehalt erflgt. Wir verpflichten uns, die vn der Bank bei der Bearbeitung festgestellten Fehlbeträge und Falschstücke zu erstatten, sfern und sweit sie vn der Bank nicht eindeutig bestimmten Kunden zugerdnet werden können. Die vrgenannte Verpflichtung gilt auch für Einzahlungen, die vn der Bank auf Grund besnderer Zulassung in Behältern unter dem Vrbehalt der Richtigkeit angenmmen werden, hne dass bei der Übergabe der Inhalt der Behälter sfrt geprüft und gezählt wird.
28 - 2 - Wir erklären uns damit einverstanden und ermächtigen die Bank hiermit widerruflich, diese Fehlbeträge (einschließlich Falschstücke) swie anfallende Entgelte vn unserem Knt Nr. xxx bei der xxx (BLZ xxx) einzuziehen. Wir verpflichten uns ferner, dem betreffenden Kreditinstitut einen Abbuchungsauftrag für Lastschriften der Bank zu erteilen. Wir sind damit einverstanden, dass die Bank die mnatlich für das Sammel-Treuhandknt anfallenden Kntführungsentgelte einem für uns bei der Bank geführten Münzgeldknt belasten kann. In Einzahlungen auf das Sammel-Treuhandknt nachträglich festgestellte Mehrbeträge bitten wir, ebenfalls auf das vrgenannte Knt zu transferieren, sfern und sweit sie vn der Bank nicht eindeutig bestimmten Kunden zugerdnet werden können. Wir versichern, dass sich die Treugeber mit dieser Verfahrensweise einverstanden erklärt haben. Wir verpflichten uns, zur Sicherung für alle bestehenden und künftigen Ansprüche der Bank gegen uns, die aus der vn uns übernmmenen, vrstehend näher beschriebenen Erstattungsverpflichtung für festgestellte Fehlbeträge und Falschstücke herrühren, der Bank eine Sicherheit in angemessener Höhe zu stellen 1. [ ] Für alle Geschäfte mit der Bank sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank und die Besnderen Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Führung vn Sammel-Treuhandknten für Wertdienstleister für die Entsrgung vn Bargeld maßgebend. Wir haben je ein Exemplar dieser Allgemeinen und Besnderen Geschäftsbedingungen erhalten. Die Bank ist berechtigt, die Treugeber über die Eröffnung/Nutzung und Schließung des Sammel-Treuhandknts zu unterrichten. Ort, Datum, Firma und Unterschrift(en) 1 Nähere Einzelheiten zu der Bemessungsgrundlage für die zu stellende Sicherheit werden bis Ende Januar 2007 bekannt gegeben.
Rundschreiben Nr. 15/2006
Zentrale M 12-3 Wilhelm-Epstein-Straße 14 60431 Frankfurt am Main Telefn: 069 9566-4229 zentrale@bundesbank.de www.bundesbank.de 17. Mai 2006 Rundschreiben Nr. 15/2006 An alle Kreditinstitute Nutzung vn
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