Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre. 1. Semester. Prof. Dr. Thomas Zinser

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1 Fachhochschule Landshut University of Applied Sciences Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre 1. Semester Prof. Dr. Thomas Zinser Diese Präsentation verwendet zahlreiche Folien, die freundlicherweise von Herrn Prof. Dr. Waldemar Hopfenbeck, FH München, zur Verfügung gestellt wurden. Auf diesem Wege herzlichen Dank dafür! Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL

2 Die Vorlesung Grundlagen der BWL besteht aus zwei Teilen: 1. Teil: 2-stündig: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre; Prof. Dr. Skopp 2. Teil: 2-stündig: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre; Prof. Dr. Zinser Beide Teile werden zusammen in einer Prüfung geprüft! Gewichtung jeweils 1/2 Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 2

3 Literaturhinweise... Pflichtlektüre: Waldemar Hopfenbeck: Allgemeine Betriebswirtschafts- und Managementlehre Weitere Standardwerke: Beschorner, D./Peemöller, V.H., Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2. Aufl. Schierenbeck, H., Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre, 16. Aufl. Bea, F. X./Dichtel, E./Schweizer, M., Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Band Wöhe, G., Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 20. Aufl. Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 3

4 Zweiter Teil: Überblick A. Die Wahl der Rechtsform I. Bestimmungsmöglichkeiten einer optimalen Rechtsform II. Die Rechtsformen des Privatrechts 1. Die Einzelunternehmung 2. Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, PG) 3. Körperschaften (GmbH, AG, so genannte kleine AG) 4. Mischformen (GmbH & Co. KG, Betriebsaufspaltung) III. Die Bedeutung des Mittelstandes B. Unternehmensverbindungen C. Die Gestaltung der Organisation D. Personalwirtschaft E. Absatzwirtschaft Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 4

5 Konstitutive Entscheidungen von Unternehmen Definition Konstitutive Entscheidungen :...solche, durch die die langfristig gültigen Rahmenbedingungen für die laufenden Entscheidungen gesetzt werden. Solche Entscheidungen beziehen sich auf: - Die Standortwahl - Die Wahl der Rechtsform - Die Gestaltung der Organisation Aber: Laufende Überprüfung der Prämissen nötig und gegebenenfalls - Standortwahl => Standortverlagerung - Wahl der Rechtsform => Rechtsform-Umwandlung - Gestaltung der Organisation => Restrukturierung / Reorganisation Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 5

6 Konstitutive Entscheidungen Standort Rechtsform + Unternehmensverbindungen Organisation Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 6

7 Rechtsform eines Unternehmens Die Wahl einer Rechtsform ist als Entscheidungsproblem vor allem bei der Unternehmensgründung relevant. Sie ist jedoch auch eine laufende Frage bei Anpassungsentscheidungen. Beispiele, auf welche Faktoren das zurückzuführen sein kann: Änderung wesentlicher Daten in der Binnenstruktur, wie: Tod/Ausscheiden/Aufnahme Gesellschafter Rückzug Eigentümer Betriebsgrößenveränderung/Wachstum Änderung der Haftung Steuerbelastung Änderung wesentlicher Daten in der Umwelt, wie: Daten des Gesellschafts-/Steuerrechts Rechtsprechung Neue Rechtsformen (z.b. kleine AG, Partnerschaftsgesellschaft, Europa AG) Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 7

8 Konstitutive Entscheidungen von Unternehmen Zusammenfassendes Schaubild Anlässe und Dimension der Rechtsform(wahl)entscheidung Unternehmensgründung bestehende Unternehmung Auswahl zwischen in sich optimal gestalteten Rechtsformen Feststellung wesentlicher Änderungen der externen oder internen Rahmenbedingungen aufgrund besonderer Ereignisse ( z.b. wesentlicher Gesetzesänderungen oder Änderungen des Geschäftsfeldes) aufgrund regelmäßiger Überprüfung (z.b. alle fünf Jahre) Überprüfung einer Rechtsformoptimierung Rechtsformwahl und Rechtsformoptimierung Rechtsformoptimierung Rechtsformwahl Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 8

9 Rechtsform eines Unternehmens Summe der gesetzlichen Regelungen, welche die Rechtsbeziehungen eines Unternehmens im Innen- und Außenverhältnis regeln. ist das juristische Kleid einer Wirtschaftseinheit. bindet das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens in bestehende Rechtsnormen ein, d.h. in die rechtliche Sphäre, die auf die leistungs- und finanzwirtschaftliche Sphäre vielfältig einwirkt. Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 9

10 Die Wahl der Rechtsform Die Wahl der Rechtsform als eine konstitutive Entscheidung Die Rechtsquellen des Gesellschaftsrechts: Kein einheitliches Gesetzbuch, sondern verschiedene Rechtsquellen: - Wirtschaftsrecht (z.b. BGB, HGB, Arbeits- und Sozialrecht, Wettbewerbsrecht) - Steuerrecht - Umweltrecht u.a. Diese Rechtsquellen muss (!) der Betriebswirt kennen, da sonst die Gefahr der Fehlinterpretation von rechtlichen Regelungen oder Vollzugsdefizite mit Auswirkungen auf ökonomische Vorgänge resultieren. Weitgehend dispositiver Charakter des Gesellschaftsrechts (insbes. bei der faktischen Gestaltung der Innenbeziehung durch einen individuellen Gesellschaftsvertrag) Das Recht stellt verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung (siehe Abb. S ) Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 10

11 Die Wahl der Rechtsform Zivil- und handelsrechtliche Bestimmungsgründe - Haftung In zivilrechtlicher Hinsicht steht häufig die Haftungsproblematik im Vordergrund. Es ist primär das Anliegen aller Gewerbetreibenden, haftungsrechtlich so weit wie möglich geschützt zu sein. Die persönliche Haftung der Gesellschafter ist im Regelfall bei einer Kapitalgesellschaft, aber auch bei einer Personengesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG ausgeschlossen. Kreditgeber werden sich allerdings mit der beschränkten Haftung der Unternehmen nicht zufrieden geben und vom Unternehmer Bürgschaften und dingliche Sicherheiten verlangen. Die Haftungsbegrenzung ist jedoch bedeutsam für Ansprüche von Arbeitnehmern, Lieferanten und bei der Produkthaftpflicht, die in der jüngeren Vergangenheit durch das Produkthaftpflichtgesetz verschärft worden ist. Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 11

12 Die Wahl der Rechtsform Die mangelnde Quantifizierbarkeit der Aussagen aus dem Vergleich der einzelnen Bestimmungsgrößen ist wohl der Hauptgrund dafür, dass der steuerlichen Betrachtung bei der Auswahl der Gesellschaftsform häufig ein Übergewicht eingeräumt wird. Es ist jedoch davor zu warnen, die Entscheidung über die Wahl der Gesellschaftsform eindimensional auf die Minimierung der Steuerlast einzuschränken. Eine so existenzentscheidende Frage wie die Wahl der Gesellschaftsform muss das ganze Spektrum möglicher Bestimmungsgründe mit einbeziehen. Daher soll im Folgenden stichwortartig auf die wichtigsten zivilund handelsrechtlichen Beurteilungskriterien bei der Wahl der Rechtsform eingegangen werden. Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 12

13 Die Wahl der Rechtsform Die verschiedenen Rechtsformen unterscheiden sich z.b. in: - Rechtsfähigkeit (nicht rechtsfähig/rechtsfähig) - Haftungsumfang (beschränkt/unbeschränkt) - Steuerbelastung (* einmalig bei Gründung bzw. Umwandlung/laufend; * Gesellschaft und/oder Gesellschafter) - Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis im Innen und Außenverhältnis - Vermögensordnung (Gesamthands-/Bruchteilsgemeinschaft/juristische Person) - Kontrollmöglichkeiten (Gesellschafter/Aufsichtsrat) - Gewinn- und Verlustbeteiligung - Flexibilität der Vertragsgestaltung - Rechnungslegung, Prüfung und Publizität - Kosten (Gründung/laufend) - Veräußerung von Anteilen - Weiterbestand beim Ausscheiden eines Gesellschafters - Nachfolgeregelungen in Familienunternehmen - Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung - Umwandlungsmöglichkeit bzw. Liquidation Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 13

14 Bestimmungsgründe für die Wahl der Rechtsform Persönliche Eigenschaften der Gesellschafter Qualifikation, Einsatzfähigkeit, Beratungsfähigkeit/-willigkeit, Rechtliche Rahmenbedingungen Rechtsformalternativen, Gestaltungsmöglichkeiten, usw. Finanzierungsmöglichkeiten, persönliche Sicherheiten, usw. Unternehmensrechtsform Kapitaleinsatz, Zeithorizont der Beteiligten, Bereitschaft persönliche Haftung zu übernehmen, unternehmerische Mitwirkung, usw. Zielvorstellung der Gesellschafter Finanzierungsbedarf, Haftungsrisiken, internationale Ausrichtung, usw. Anforderungen bzgl. Rechnungslegung und Publizität, Mitbestimmung, Steuerbelastung, usw. Marktumfeld Rechtliche Rahmenbedingungen Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 14

15 Die Wahl der Rechtsform Die privatrechtlichen Rechtsformen der Betriebe - Überblick Einzelunternehmen Personengesellschaft Kapitalgesellschaft Europäische Rechtsform EWIV Europa AG Mischformen: GmbH&Co.KG/Betriebsaufspaltung Anerkennung anderer europäischer Rechtsformen im Inland Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 15

16 Rechtsformalternativen nach deutschem Recht Unternehmen Privatrechtliche Formen Öffentlich-rechtliche Formen Überwiegend in Privateigentum Private Ziele wie z. B. Einkommenserwerb, Gewinnerzielung In öffentlichem Eigentum Öffentliche Ziele/Aufgaben, Kostendeckung Einzelunternehmungen Gesellschaftsunternehmungen Juristische Personen des öffentlichen Rechts Ohne eigene Rechtspersönlichkeit Einzelne Person als Unternehmer Vereinigungen von natürlichen und/oder juristischen Personen Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts Regie-, Eigenbetriebe, Sondervermögen, Vermögensmassen Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 16

17 Relevante Gesellschaftsformen Rechtsformalternativen für die mittelständische Wirtschaft Personenunternehmen Mischformen Kapitalgesellschaften Einzelunternehmen Personengesellschaft GmbH & Co. KG Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Offene Handelsgesellschaft OHG Kommanditgesellschaft KG Stiftung & Co. KG GmbH & Co. KGaA GmbH & Still Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Kommanditgesellschaft auf Aktien Stille Gesellschaft Betriebsaufspaltung Partnerschaftsgesellschaft Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 17

18 Bedeutung der einzelnen Rechtsformen Unternehmen nach zusammengefassten Rechtsformen (Quelle: Statistisches Bundesamt) Unternehmen 1 Rechtsformen davon mit... bis... sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 2003 Insgesamt und mehr Einzelunternehmer Personengesellschaften (z.b. OHG, KG) Kapitalgesellschaften (z.b. GmbH, AG) Sonstige Rechtsformen Insgesamt Aktualisiert am Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 18

19 Die Wahl der Rechtsform Ein betrieblicher Leistungsprozess kann also in mehreren Rechtsformtypen vollzogen werden. Die Auswahl der für den jeweiligen Einzelfall am besten geeigneten ( optimalen ) Rechtsform kann heuristisch erfolgen (s. nächste Folie) Nur für einige Sonderfälle ist gesetzlich eine bestimmte Rechtsform vorgeschrieben. Mit der Wahl einer bestimmten Rechtsform sind dann allerdings wichtige Vorentscheidungen gefallen: (z. B. bezüglich Haftung, Veröffentlichungspflicht, Steuer usw.) Durch das Urteil des EuGH am wurde endgültig bestätigt, dass es auch einen freien Verkehr der Rechtsordnungen gibt, d.h., innerhalb der EU darf ein Unternehmen auch die Rechtsform eines anderen EU-Staates nutzen (damit können also nationale Rechtsnormen überlagert/verdängt werden; z.b. Flucht aus der Mitbestimmung?) (Frage: Werden hergebrachte deutsche Rechtsformen nun aussterben? Ihr Geschäftspartner hat z.b. eine britische Limited Company (Ltd) - wie denken Sie darüber?) Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 19

20 Die Wahl der Rechtsform Bestimmung der optimalen Rechtsform (durch Annäherungsmethode ) Vorgehen in fünf Schritten: 1. Ermittlung der Zielkriterien 2. Bewertung der relevanten Kriterien - Auswahl und Gewichtung nach subjektivem Empfinden des Einzelnen - Nutzwertanalyse/Entscheidungsmatrix 3. Entscheidung über Grundtyp (mit Hilfe der Matrix) 4. Individuelle Ausgestaltung des disponiblen Rahmens 5. Laufende Beobachtung der Auswahlprämissen (ggf. Rechtsformwechsel ( Umwandlung ) Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 20

21 Die Wahl der Rechtsform Die verschiedenen Rechtsformen unterscheiden sich in folgenden Fragen: Rechtsfähigkeit (nicht rechtsfähig = Personengesellschaften/ rechtsfähig = Kapitalgesellschaften Namen der Gesellschaft (Personen-, Sach-, gemischte Firma / Geschäftsbezeichnung) Haftungsumfang (beschränkt/unbeschränkt) Steuerbelastung( einmalig bei Gründung bzw. Umwandlung/laufend; Gesellschaft und/oder Gesellschafter) Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis im Innen- und Außenverhältnis (Gesellschafter/Dritte, Selbst-/Fremdorganschaft) Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 21

22 Die Wahl der Rechtsform Die verschiedenen Rechtsformen unterscheiden sich in folgenden Fragen: Vermögensordnung (Gesamthands-(Personengesellschaften) / Bruchteilsgemeinschaft (z.b. Grundstücksgemeinschaft)/juristische Person (Kapitalgesellschaft) Kontrollmöglichkeiten (Gesellschafter/Aufsichtsrat) Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten (Eigen-/Fremdfinanzierung) Gewinn- und Verlustbeteiligung Flexibilität der Vertragsgestaltung Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 22

23 Die Wahl der Rechtsform Die verschiedenen Rechtsformen unterscheiden sich in folgenden Fragen: Rechnungslegung, Prüfung und Publizität Kosten (Gründung/laufend) Veräußerung von Anteilen Weiterbestand beim Ausscheiden eines Gesellschafters Nachfolgeregelungen in Familienunternehmen Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 23

24 Die Wahl der Rechtsform Die verschiedenen Rechtsformen unterscheiden sich in folgenden Fragen: Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung Umwandlungsmöglichkeit bzw. Liquidation Aus dem Katalog möglicher Einflussgrößen sind für den individuellen Fall spezifische Kriterien auszuwählen. Die für die Rechtsformwahl maßgeblichen Faktoren können miteinander konkurrieren (z.b. Haftung vs. Geschäftsführungsbefugnis) Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 24

25 Hauptunterschiede von Personen- und Kapitalgesellschaften Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 25

26 Die Wahl der Rechtsform Steuerliche Aspekte der Rechtsformwahl bei Personengesellschaften (OHG, KG, GbR, StG, PG) ist die Gesellschaft selbst nicht Steuersubjekt Besteuerung der beteiligten natürlichen Personen (Einkommensteuer) bei Kapitalgesellschaften (AG/GmbH) ist die juristische Person ein selbständiges Steuersubjekt ( Körperschaftsteuer) Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 26

27 GbR - Gründung Rechtsgrundlage: BGB Die GbR entsteht durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zwischen mindestens zwei Personen. Gesellschafter einer GbR kann jede natürliche und jede juristische Person sowie Personengesellschaft sein. Eine bestimmte Form ist hierbei grundsätzlich nicht vorgeschrieben, d.h. der Vertragsabschluss kann auch konkludent erfolgen (Ausnahme u.a. bei Einbringung von Grundstücken). Ein konkludenter Vertragsschluss erfolgt insbesondere bei Gelegenheitsgesellschaften. Eine Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister findet nicht statt. Eine GbR kann auch durch Umwandlung entstehen (vgl. 191 Abs. 2 Nr. 1 UmwG). Sie kann ferner z.b. entstehen, solange eine nicht im Handelsregister eingetragene OHG oder KG kein kaufmännisches Unternehmen betreibt. Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 27

28 GbR - Vertretungsfragen Grundsätzlich wird die Gesellschaft durch alle Gesellschafter gemeinsam vertreten. Das Gesetz verknüpft bei der GbR die Geschäftsführung mit der Vertretung. Wer die Geschäftsführungsbefugnis hat, hat (im Zweifel) auch die Vertretungsbefugnis. Da im gesetzlichen Regelfall die Gesellschafter nur gemeinschaftlich geschäftsführungsbefugt sind, andererseits der Umfang der Vertretungsmacht vom Umfang der Geschäftsführung abhängt, bedeutet dies, dass die Gesellschafter im Zweifel gesamtvertretungsbefugt sind (vgl. 709, 714 BGB). Die Vertretung kann, wie die Geschäftsführung, aber auch einzelnen oder mehreren (allein oder zusammen) übertragen werden. Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 28

29 GbR - Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten Auf der Grundlage der neuen Rechtsprechung des BGH haftet die GbR als solche mit dem Gesellschaftsvermögen für die in ihrem Namen begründeten Verbindlichkeiten. Daneben haften für Schulden der Gesellschaft die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Ein Gläubiger kann daher wählen, ob er die Gesellschaft oder einen Gesellschafter oder beide in Anspruch nimmt. Ein ausscheidender Gesellschafter haftet maximal fünf Jahre nach seinem Ausscheiden ( 736 Abs. 2 BGB i. V. m. 160 HGB). Eine Haftungsbeschränkung ist durch Vereinbarung mit dem Gläubiger möglich. Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 29

30 Die Personengesellschaft Idealtypische Form: Unternehmensleitung und Kapitaleigentum in Personalunion vereint Unterschied der Personengesellschaft zur Kapitalgesellschaft: die Organisation der Führungs- und Aufsichtsgremien: während bei Kapitalgesellschaften häufig Dritte Geschäftsführer werden, kann bei Personengesellschaften die Vertretungsmacht nicht unter Ausschluss der persönlich haftenden Gesellschafter auf Dritte übertragen werden; Gesellschafter haben viel größeren Einfluss auf die Gesellschaftsführung die unbegrenzte Haftung der Gesellschafter Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 30

31 Die Personengesellschaft Unterschied der Personengesellschaft zur Kapitalgesellschaft: die stärkere Intensität des persönlichen Kontakts der Gesellschafter untereinander die geringere Anzahl der Gesellschafter die vermögensrechtliche Stellung: bei Personengesellschaften gehört das Vermögen weiterhin den Gesellschaftern, wenn auch nur zur gesamten Hand, d.h. kein Gesellschafter kann über einzelne Vermögensstücke allein verfügen; Kapitalgesellschaften sind juristische Personen; damit gehört das Gesellschaftsvermögen ausschließlich der Kapitalgesellschaft. Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 31

32 Die Personengesellschaft Viele Kriterien können dispositiv (gesellschafts-)vertraglich gestaltet werden z.b.: nur bestimmte Gesellschafter übernehmen Geschäftsführung (also nicht alle Gesellschafter sind zur Führung der Geschäfte berechtigt und verpflichtet) es gelten Mehrheitsentscheidungen (statt Prinzip der Einstimmigkeit) Ausschluss der Auflösung bei Tod oder Kündigung eines Gesellschafters Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 32

33 Die Personengesellschaft Echte Nachteile: Frage des geeigneten Führungsnachfolgers (qualifizierte Fremdmanager mit Prokura oder Generalvollmacht sind für Personengesellschaften i.d.r. nur schwer zu finden; sie werden einer Geschäftsführerstellung in einer Kapitalgesellschaft den Vorzug geben); von den etwa zwei Millionen mittelständischen Unternehmen in Deutschland werden in den nächsten Jahren ca übergeben bietet wenig Auswahl für Zukunftspläne: der (notwendige) persönliche Arbeitseinsatz und die persönliche Bindung sind oft nur in der Gründergeneration anzutreffen. Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 33

34 Personengesellschaften Grundmodell der OHG und KG OHG KG Gesellschafter Gesellschafter Komplementär Kommanditist Unbeschränkte Haftung Unbeschränkte Haftung Unbeschränkte Haftung Beschränkte Haftung Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 34

35 Stille Gesellschaft - Gründung Rechtsgrundlage: HGB, ergänzend Vorschriften über GbR Gründung: Haftung: Vertretung: Durch mündliche Vereinbarung, konkludentes Handeln oder Gesellschaftsvertrag zwischen Geschäftsinhaber und stillem Gesellschafter. Grundsätzlich keine Eintragung in das Handelsregister (lediglich bei Beteiligung an einer AG nach 293 ff. AktG) Keine Firmierung, da bloße Innengesellschaft Kein festes Kapital, keine Mindesteinlage, Betrag der Einlage des stillen Gesellschafters (auch Sachwerte oder Dienstleistungen) ist konkret festzulegen Keine Haftung des stillen Gesellschafters über den Betrag seiner Einlage hinaus; Haftung des Geschäftsinhabers richtet sich nach dessen Rechtsform Keine Organe, Geschäftsführung und Vertretung obliegen allein dem Geschäftsinhaber Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 35

36 Stille Gesellschaft - Formen Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 36

37 Partnerschaftsgesellschaft Nach 1 PartGG können sich nur Ausübende freier Berufe ( natürliche Personen ) in dieser Gesellschaftsform zusammenschließen Der Name der Gesellschaft muss mindestens den Namen eines Partners, den Zusatz und Partner oder Partnerschaft sowie die Berufsbezeichnung aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe enthalten ( 2 PartGG) Für Verbindlichkeiten der Partnerschaft haften neben dem Vermögen der Partnerschaft die Partner als Gesamtschuldner ( 8 I PartGG i.v.m 129 f HGB). Attraktiv ist die Möglichkeit einer Haftungsbeschränkung nach 8 II PartGG => die Partner können ihre Haftung für Ansprüche aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung auch unter Verwendung vorformulierter Vertragsbedingungen auf den von ihnen beschränken, der innerhalb der Partnerschaft die berufliche Leistung zu erbringen oder verantwortlich zu leiten und zu überwachen hat Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 37

38 Die Kapitalgesellschaft Besonderheiten: Entscheidender Vorteil liegt in der begrenzten Haftung in Höhe des Stammkapitals/Grundkapitals: das Privatvermögen der Gesellschafter kann damit für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht herangezogen werden. Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 38

39 Die Kapitalgesellschaft Besonderheiten: Diese Haftungsbeschränkung darf jedoch nicht absolut gesehen werden. Diese besteht nämlich in den seltensten Fällen: ist nämlich die Haftungsmasse des Gesellschaftsvermögens nicht ausreichend, werden - sich die Banken etwa Kreditgewährungen durch dingliche Sicherheiten (z.b. über Grundpfandrechte nicht nur an betrieblichen Grundstücken absichern lassen, sondern auch an privaten Vermögenswerten) - oder die Lieferanten sich etwa durch einen Eigentumsvorbehalt absichern. Einer unausgeglichenen Fremdkapitalausweitung sind damit i.d.r. enge Grenzen gesetzt. Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 39

40 Die Kapitalgesellschaft Besonderheiten Kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck errichtet werden (nicht wie OHG und KG auf den Betrieb eines Handelsgewerbes beschränkt) Möglichkeit der Trennung von Geschäftsführungsbefugnis und Gesellschafterstellung Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 40

41 Die Kapitalgesellschaft Besonderheiten Gerade bei Familienunternehmen kann ein Nicht-Gesellschafter zum Geschäftsführer gemacht werden und so das Unternehmen auch ohne geeignete Führungspersönlichkeit der Familie erhalten bleiben. Die in der Gesellschafterversammlung bestellten Geschäftsführer übernehmen die selbständige Unternehmensleitung -ein Widerruf kann z.b. auf das Vorliegen wichtiger Gründe (etwa grobe Pflichtverletzung) beschränkt sein; - Geschäftsführer ist damit in der Lage, die Unternehmen ohne dauernde Einmischung der Gesellschafter zu leiten. Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 41

42 Die Kapitalgesellschaft Besonderheiten Häufig höhere Steuerbelastung. Wie sieht es derzeit aus? Geschäftsanteile sind sowohl veräußerlich als auch vererblich - gute Zukunftssicherung Von den 100 umsatzstärksten deutschen Unternehmen im Jahre 2005 waren 97 Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft organisiert; die AG stellt also die dominierende Gesellschaftsform der Großunternehmen dar. Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 42

43 Die Kapitalgesellschaft Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 43

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