Welche Voraussetzungen müssen zur Betriebstätigkeit geschaffen werden?
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- Eike Kalb
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1 Wedell: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (für Sozialwissenschaftler) 21 Unternehmungsformen (Rechtsformen) Welche Voraussetzungen müssen zur Betriebstätigkeit geschaffen werden?
2 Wedell: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (für Sozialwissenschaftler) 22 Unternehmungsformen (Rechtsformen) wesentliche Kriterien zur Wahl der Rechtsform Finanzierungsmöglichkeiten Haftung für Verbindlichkeiten, Insolvenzgründe Geschäftsführung, Vertretung, Mitbestimmung Rechnungslegung, Prüfung, Publizität Besteuerung Eigentümerwechsel, Erbfolge
3 Wedell: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (für Sozialwissenschaftler) 23 Unternehmungsformen (Rechtsformen) Grundsätzliche Haftungsunterschiede Personengesellschaften Gläubiger Kapitalgesellschaften Gläubiger Juristische Person Gesellschafter A Gesellschafter B Gesellschafter A Gesellschafter B Gesamtschuldner
4 Wedell: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (für Sozialwissenschaftler) 24 Unternehmungsformen (Rechtsformen) Rechtsformen 1/2 Rechtsgrundlage BGB, HGB, GmbHG, AktG, GenG,... Firma Kennzeichnung, Zusatz für Rechtsform Gründung Gründerzahl, Mindesteinlage Merkmale von Rechtsformen 1/2 Geschäftsführung Unternehmer, Gesellschafter, Dritte Arbeitnehmer-Mitbestimmung Gesetzlich vorgeschrieben: ja / nein Gewinn- und Verlustverteilung Nach Gesetz / nach Vertrag Besteuerung Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbesteuer,...
5 Wedell: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (für Sozialwissenschaftler) 25 Unternehmungsformen (Rechtsformen) Rechtsformen 2/2 Haftung Unbeschränkt / beschränkt / keine Kapitalbeschaffung Emissionsfähig / nicht emissionsfähig Merkmale von Rechtsformen 2/2 Prüfungspflicht Ja / nein Publizität im Handelsregister: ja / nein Insolvenzrisiko Tendenziell geringer / höher Unternehmernachfolge einfach, schwierig, nicht möglich
6 Wedell: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (für Sozialwissenschaftler) 26 Unternehmungsformen (Rechtsformen) Unterteilung der Rechtsformen Rechtsformen des öffentlichen Rechts Gegenstandsgebundene Rechtsformen Bergrechtliche Gewerkschaft, Partenreederei,... Rechtsformen Rechtsformen des privaten Rechts Gegenstandsungebundene Rechtsformen Einzelunternehmen kein eigenes Betriebsvermögen Personengesellschaften Gesamthandsbetriebsvermögen Körperschaften eigenes Betriebsvermögen Stiftungen verselbständigtes Zweckvermögen
7 Wedell: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (für Sozialwissenschaftler) 27 Unternehmungsformen (Rechtsformen) Grundformen 1/2 (1) Einzelunternehmen DEFINITION (2) Personengesellschaften Gesellschaften sind zweckgerichtete Personenvereinigungen auf der Grundlage von privatrechtlichen Gesellschaftsverträgen. In Personengesellschaften haftet mindestens eine natürliche oder juristische Person unbeschränkt mit ihrem Vermögen
8 Wedell: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (für Sozialwissenschaftler) 28 Unternehmungsformen (Rechtsformen) Grundformen 2/2 (3) Körperschaften DEFINITION DEFINITION Körperschaften sind rechtlich verselbständigte Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit Juristische Personen sind Rechtspersönlichkeiten, die über ihre Organe wie natürliche Personen am Rechtsverkehr als Träger von Rechten und Pflichten teilnehmen und dadurch Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, Eigentum erwerben und vor Gericht klagen können (4) Stiftungen Zweckvermögen
9 Firma Wedell: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (für Sozialwissenschaftler) 29 Unternehmungsformen (Rechtsformen) DEFINITION Die Firma ist der Name eines Kaufmanns, unter dem dieser seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift leistet (vgl. 17 Abs. 1 HGB). Aufgaben Kaufmann eindeutig kennzeichnen Rechtsform kennzeichnen
10 Wedell: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (für Sozialwissenschaftler) 30 Unternehmungsformen (Rechtsformen) Geschäftsführung (1) Geschäftsführung bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften Unterscheidung Gesamtgeschäftsführung Einzelgeschäftsführung (2) Geschäftsführung bei Körperschaften Geschäftsführungsorgane
11 Wedell: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (für Sozialwissenschaftler) 31 Unternehmungsformen (Rechtsformen) Arbeitnehmer-Mitbestimmung 1/2 Arten der Arbeitnehmer- Mitbestimmung (1) Arbeitsrechtliche Mitbestimmung Betriebsverfassungsgesetz (2001) ab 5 Mitarbeitern: Betriebsrat (Informations- und Beratungsrecht, Widerspruchsrecht zu Personalangelegenheiten) (2) Unternehmerische Mitbestimmung Drittelbeteiligungsgesetz (2004), ab 500 Arbeitnehmern: ein Drittel Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft Mitbestimmungsgesetz (1976), ab Arbeitnehmern: sog. paritätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft (Größenklassen)
12 Wedell: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (für Sozialwissenschaftler) 32 Unternehmungsformen (Rechtsformen) Arbeitnehmer-Mitbestimmung 2/2 Anteilseigner Arbeitnehmer Gesellschafter-/ Hauptversammlung Delegierte Aufsichtsrat 10 Vertreter der Anteilseigner 10 Vertreter der Arbeitnehmer 7 Arbeitnehmer des Unternehmens, 3 Gewerkschaftsvertreter Geschäftsführung/ Vorstand Arbeitsdirektor (Kapitalgesellschaft mit mehr als Arbeitnehmern)
13 Wedell: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (für Sozialwissenschaftler) 33 Unternehmungsformen (Personengesellschaften) Personengesellschaften 1/2 Mindestens zwei Gesellschafter Offene Handelsgesellschaft OHG Vertretung der Gesellschaft Unbeschränkte Haftung Unbeschränkte Haftung Gläubiger Einlage Gewinn/Verlust 4% & Köpfe Einzelgeschäftsführung Gesamthandsvermögen
14 Wedell: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (für Sozialwissenschaftler) 34 Unternehmungsformen (Personengesellschaften) Personengesellschaften 2/2 Mindestens ein Komplementär Gesamthandsvermögen Kommandit- - gesellschaft KG Vertretung der Gesellschaft Unbeschränkte Haftung Unbeschränkte Haftung Einlage Gewinn/Verlust 4% & angemess. Mindestens ein Kommanditist Einzelgeschäftsführung Gläubiger Einlage Gewinn/Verlust 4% & angemess. Mittelbare Haftung mit Einlage Unbeschränkte Haftung
15 Wedell: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (für Sozialwissenschaftler) 35 Unternehmungsformen (Personengesellschaften) GmbH & Co. KG DEFINITION Eine GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, deren Vollhafter eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist. Grundformenvermischung
16 Wedell: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (für Sozialwissenschaftler) 36 Unternehmungsformen (Personengesellschaften) Stille Gesellschaft Stiller Gesellschafter Gesellschafter Handelsgewerbe z.b. OHG, GmbH Einlage Gewinnbeteiligung Vermögenseinlage Einlage Ausschließbare mittelbare Haftung mit Einlage Von der Rechtsform abhängige Haftung
17 Wedell: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (für Sozialwissenschaftler) 37 Unternehmungsformen (Kapitalgesellschaften) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 1/2 DEFINITION Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Kapitalgesellschaft, die einen beliebigen Zweck verfolgen kann. Sie haftet gegenüber den Gesellschaftsgläubigern mit dem Gesellschaftsvermögen.
18 Wedell: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (für Sozialwissenschaftler) 38 Unternehmungsformen (Kapitalgesellschaften) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 2/2 Mindestens ein Gesellschafter Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH Dritte Stammeinlage Gewinn/Verlust nach Anteilen Stammkapital Mindestens Mittelbare Haftung mit Einlage Unbeschränkte Haftung Gläubiger Gesellschafterversammlung Geschäftsführung möglich Mitglied Aufsichtsratstätigkeit möglich Vertretung der Gesellschaft Bestellung/ Abberufung Wahl Aufsichtsrat, ab 500 Arbeitnehm. Geschäftsführung möglich Geschäftsführung Aufsichtsratstätigkeit möglich
19 Wedell: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (für Sozialwissenschaftler) 39 Unternehmungsformen (Kapitalgesellschaften) Unternehmergesellschaft, UG (haftungsbeschränkt) Rechtlich 2008 entstanden im reformierten GmbH-Gesetz als Gegengewicht zur (britischen) Ltd. Vereinfachte Gründung, auch als 1-Mann-Gesellschaft Stammkapital mindestens 1 Euro Rücklagenpflicht von 25 % des Gewinns bis Euro erreicht sind Vereinfachte Publizität des Jahresabschlusses
20 Wedell: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (für Sozialwissenschaftler) 40 Unternehmungsformen (Kapitalgesellschaften) Aktiengesellschaft (AG) 1/3 DEFINITION Eine Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, die einen beliebigen Zweck verfolgen kann, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist und die gegenüber den Gläubigern nur mit dem Gesellschaftsvermögen haftet.
21 Wedell: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (für Sozialwissenschaftler) 41 Unternehmungsformen (Kapitalgesellschaften) BASF SE (SE: Societas Europaea, Rechtsform für Aktiengesellschaften in der EU)
22 Wedell: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (für Sozialwissenschaftler) 42 Unternehmungsformen (Kapitalgesellschaften) Aktiengesellschaft (AG) 2/3 Aktien als Bruchteil des Grundkapitals Stückaktien Nennbetragsaktien Aktienarten Aktien als Mitgliedschaftsrecht Stammaktien Vorzugsaktien Aktien als Wertpapier Inhaberaktien Namensaktien
23 Wedell: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (für Sozialwissenschaftler) 43 Unternehmungsformen (Kapitalgesellschaften) Aktiengesellschaft (AG) 3/3 Mindestens ein Aktionär Einlage gegen Aktien Gewinn/Verlust nach Anteilen Aktiengesellschaft AG Grundkapital Mindestens Dritte Mittelbare Haftung mit Einlage Unbeschränkte Haftung Gläubiger Hauptversammlung Vorstandstätigkeit möglich Aufsichtsratstätigkeit möglich Mitglied Vorstand Vertretung der Gesellschaft Bestellung/ Abberufung Aufsichtsrat Wahl Vorstandstätigkeit möglich Aufsichtsratstätigkeit möglich
24 Wedell: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (für Sozialwissenschaftler) 44 Unternehmungsformen (Kapitalgesellschaften) Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) DEFINITION Eine Kommanditgesellschaft auf Aktien ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist und bei der mindestens ein Gesellschafter, der keine Einlage leisten muss, gegenüber den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und mindestens ein Kommanditaktionär nur mit seiner Einlage haftet.
25 Wedell: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (für Sozialwissenschaftler) 45 Unternehmungsformen (Genossenschaften) Genossenschaften DEFINITION In einer Genossenschaft werden betriebliche Teilfunktionen für alle Mitglieder der Genossenschaft übernommen. Formen von Genossenschaften Rohstoffvereine Produktivgenossenschaften Absatzgenossenschaften Vorschuss- und Kreditvereine
26 Wedell: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (für Sozialwissenschaftler) 46 Unternehmungsformen (Statistiken) Unternehmen nach Rechtsformen Unternehmen davon mit... bis... Rechtsformen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Insgesamt bis bis bis und mehr * Stand: Einzelunternehmer Personengesellschaften (z B. OHG, KG) Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) Sonstige Rechtsformen Insgesamt Einschließlich Unternehmen ohne sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 2007, aber mit steuerbarem Umsatz Quelle: Statistisches Bundesamt: Unternehmensregister
27 Wedell: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (für Sozialwissenschaftler) 47 Unternehmungsformen (Statistiken) Unternehmen, Beschäftigte und Umsatz 2007 Abschnitte Wirtschaftsabschnitt 2 Sozialversicherungs Unternehmen pflichtig insgesamt Beschäftigte Umsatz Anzahl in EUR 1 Stand: B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden C Verarbeitendes Gewerbe D Energieversorgung E Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen F Baugewerbe G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen H Verkehr und Lagerei I Gastgewerbe J Information und Kommunikation K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen L Grundstücks- und Wohnungswesen M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen P Erziehung und Unterricht Q Gesundheits- und Sozialwesen R Kunst, Unterhaltung und Erholung S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen B bis N; P bis SInsgesamt Quelle: Statistisches Bundesamt: Unternehmensregister
28 Wedell: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (für Sozialwissenschaftler) 48 Unternehmungsformen (Statistiken) Insolvenzen von Unternehmen und natürlichen Personen Unternehmen/Übrige Schuldner. Unternehmen (einschließlich Kleingewerbe) Anzahl Übrige Schuldner insgesamt Natürliche Personen als Gesellschafter u. Ä Ehemals selbstständig Tätige Ehemals selbstständig Tätige Verbraucher Nachlässe Insolvenzen insgesamt Die ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen beziehungsweise deren Vermögensverhältnisse nicht überschaubar sind. 2 Die ein vereinfachtes Verfahren durchlaufen beziehungsweise deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind. Quelle: Statistisches Bundesamt: Unternehmensregister
29 Wedell: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (für Sozialwissenschaftler) 49 Unternehmungsformen Insolvenzen (Arcandor)
30 Wedell: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (für Sozialwissenschaftler) 50 Unternehmungsformen (Statistiken) Insolvenzen
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