Bachelor-Seminar Bilanzierung nach HGB und IFRS im Vergleich Sommersemester 2015
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- Gabriel Krüger
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1 ROFESSUR P FÜR RECHNUNGSLEGUNG UND CONTROLLING PROF. DR. SONJA WÜSTEMANN Bachelor-Seminar Bilanzierung nach HGB und IFRS im Vergleich Sommersemester 2015 Inhalt: In Deutschland ansässige kapitalmarktorientierte Konzerne wenden für Zwecke der Gewinnanspruchsermittlung im Jahresabschluss die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoB) und für Informationszwecke im Konzernabschluss die International Financial Reporting Standards (IFRS) an. Dies bedeutet konkret, dass identische Sachverhalte in den beiden Unternehmensabschlüssen zum Teil bilanziell unterschiedlich abgebildet werden. Gegenstand des Seminars ist die Erarbeitung und Begründung von Unterschieden zwischen handelsrechtlichen GoB und IFRS anhand ausgewählter Bilanzierungssachverhalte. Die GoB- Themen sind in deutscher Sprache zu bearbeiten, die IFRS-können, sofern gewünscht, in englischer Sprache bearbeitet werden. Anmeldung: Das Seminar ist auf 24 Teilnehmer begrenzt. Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch einer der beiden Veranstaltungen HGB-Bilanzierung oder International Accounting. Interessenten bewerben sich bis zum 6. April 2015 mit einem aktuellen Notenauszug und der Angabe von drei Präferenzthemen per bei accounting@europa-uni.de. Die Erteilung der Zu- und Absagen sowie die Bekanntgabe der Themenzuteilung erfolgt am 13. April Ablauf: Am 22. April 2015 findet von bis Uhr eine Einführungsveranstaltung zur Seminararbeit statt, in der auch eine Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten gegeben wird. Während der Bearbeitungszeit wird es zwei Besprechungstermine geben; bei dem ersten Termin am 13.Mai 2015 zwischen 9.15 und Uhr handelt es sich um ein Einzelgespräch à 15 Minuten, bei dem zweiten Termin am 17. Juni 2015 zwischen 9.15 und Uhr um ein Kolloquium, bei dem alle Teilnehmer anwesend sind. Die Seminararbeiten sind am 1. Juli 2015 als Ausdruck im Sekretariat des Lehrstuhls sowie per an den jeweiligen Betreuer abzugeben. Die Gruppenpräsentationen finden am 8. Juli 2015 und 9. Juli jeweils von 14 bis 18 Uhr und am 10. Juli 2015 von 9 bis 16 Uhr statt. Seminarverantwortung und -durchführung: Prof. Dr. Sonja Wüstemann 1/14
2 Seminarbetreuung: Annemarie Conrath-Hargreaves, M.Sc., Jana Heskamp, B.Sc., Annekatrin Jendreck, B.Sc. 2/14
3 Themen: Thema 1: Bilanzzweck und System der handelsrechtlichen GoB Spannungsverhältnis von Ausschüttungsbemessungs- und Informationsfunktion Einer der Hauptzwecke des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) in 2009 war die Anhebung des Informationswertes des handelsrechtlichen Jahresabschlusses sowie eine Annäherung an die informationsorientierten internationalen Rechnungslegungsnormen IFRS dies jedoch bei gleichzeitiger Beibehaltung des (ausschüttungsorientierten) GoB-Gefüges. Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der Seminararbeit, die Auswirkungen des BilMoG auf den Sinn und Zweck der handelsrechlichen GoB zu untersuchen. Da sich der Bilanzzweck nach der vorherrschenden teleologischen Auslegungsmethode aus der Gesamtschau der Bilanzierungsund Bewertungsnormen ergibt, sind die vorgenommenen Änderungen anhand ausgewählter Einzelvorschriften, wie etwa der Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände, der Rückstellungsbewertung sowie der Gewinnrealisierung, unter diesem Aspekt genauer zu betrachten. Euler, Roland: Das System der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung, Stuttgart Wehrheim, Michael/Fross, Ingo: Erosion handelsrechtlicher GoB durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, in: ZfB, 80. Jg. (2010), S Wüstemann, Jens/Wüstemann, Sonja: Das System der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, in: Baumhoff, H./Dücker, R./Köhler, S. (Hrsg.), Besteuerung, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen. Festschrift für Professor Dr. Norbert Krawitz, Wiesbaden 2010, S /14
4 Thema 2: Bilanzzweck und übergeordnete Prinzipien der IFRS Spannungsverhältnis von Entscheidungsnützlichkeit und Rechenschaftspflicht Mit der Überarbeitung des IFRS-Rahmenkonzepts in 2010 wurde die Rechenschaftspflicht ( accountability ) nach langer und kontroverser Diskussion der Entscheidungsnützlichkeit ( decision usefulness ) untergeordnet. Da Entscheidungsnützlichkeit zukunftsgerichtete (tendenziell subjektive) Informationen erfordert, die Rechenschaftspflicht hingegen eher vergangenheitsorientierte (nachprüfbare) Informationen verlangt, müsste sich diese Neuausrichtung auf Zweckebene auch in der Ausgestaltung zukünftiger Einzelstandards auswirken. In Einklang mit der Zweckverschiebung wurde zudem das qualitative Merkmal Verlässlichkeit ( reliability ) durch das Merkmal der getreuen Darstellung ( faithful representation ) ersetzt und somit folgt man der Literaturmeinung zu Gunsten einer erhöhten Relevanz von Jahresabschlussinformationen abgewertet. Es zeigte sich in den vergangenen Jahren, dass nicht nur in der Literatur, sondern auch durch die Bilanzierungspraxis erhebliche Kritik an diesen konzeptionellen Änderungen hervorgebracht wurden, auf die das IASB im weiteren Verlauf des Conceptual Framework-Projekts wird reagieren müssen. Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der Seminararbeit, den Bilanzzweck und die übergeordnete Prinzipien der IFRS gemäß dem neuen Rahmenkonzept darzustellen und im Hinblick auf die erfolgten Änderungen anhand der einschlägigen Literatur kritisch zu würdigen. Weiterhin ist die Ermittlung von IFRS im Rahmen des IASB-Standardsetzungsverfahrens, insbesondere die Rolle der Bilanzierungspraxis (der Adressaten), unter besonderer Berücksichtigung des Conceptual Framework-Projekts zu erarbeiten. Kirsch, Hans-Jürgen u.a. (2012): Die Bedeutung der Verlässlichkeit der Berichterstattung im Conceptual Framework des IASB und des FASB, in: WPg, 65. Jg., S O Conell, Vincent (2007): Reflections on Stewardship Reporting, in: Accounting Horizons, Vol. 21, No. 2, S Pelger, Christoph (2011): Rechnungslegungszweck und qualitative Anforderungen im Conceptual Framework for Financial Reporting, in: WPg, 64. Jg., S /14
5 Thema 3: Bilanzierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände nach handelsrechtlichen GoB Informationsgewinn durch Abschwächung der Objektivierung? Mit der stetigen Entwicklung von einer produktions- zu einer wissens- und dienstleistungsbasierten Ökonomie nimmt auch die Bedeutung immaterieller Vermögenswerte für Unternehmen stetig zu. Während bis 2009 nach handelsrechtlichen GoB der Ansatz immaterieller Vermögensgegenstände an deren entgeltlichen Erwerb geknüpft war, ist seit der Änderung durch das BilMoG wahlrechtsweise der Ansatz selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände möglich. Allerdings ist der Ansatz an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, über die in der Literatur keine Einigkeit besteht. Ganz konkret stellt sich etwa die Frage, ab welchem Zeitpunkt in der Entwicklungsphase eine Aktivierung zulässig ist und ob die Vermögensgegenstandskriterien bereits vollständig erfüllt sein müssen. Vor diesem Hintergrund ist es Ziel der Seminararbeit, die Ansatzkriterien für selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände anhand der BFH-Rechtsprechung sowie der einschlägigen Literatur zu erarbeiten und die durch das Bil- MoG vorgenommenen Änderungen im Hinblick auf den Bilanzzweck und die übergeordneten GoB kritisch zu würdigen. Hommel, Michael: Bilanzierung immaterieller Anlagewerte, Stuttgart Moxter, Adolf (2008): Aktivierungspflicht für selbsterstellte immaterielle Anlagewerte?, in: DB, 61. Jg., S Koch, Simone: Bilanzierung von Nutzungsrechten nach GoB und IFRS Düsseldorf 2011, S /14
6 Thema 4: Bilanzierung selbsterstellter immaterieller Vermögenswerte nach IFRS Konsistente Auslegung des Wahrscheinlichkeitskriteriums? Mit der stetigen Entwicklung von einer produktions- zu einer wissens- und dienstleistungsbasierten Ökonomie nimmt auch die Bedeutung immaterieller Vermögenswerte für Unternehmen stetig zu. Bislang ist die Bilanzierung selbsterstellter immaterieller Vermögenswerte nach IFRS in der Forschungsphase wegen der zu großen Unsicherheit des Erfolgspotenzials sowie der mangelnden verlässlichen Bewertbarkeit ausgeschlossen, in der Entwicklungsphase ist die Erfüllung zusätzlicher objektivierungsbedingter Kriterien notwendig (IAS 38). Bei im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen (originär selbsterstellten) immateriellen Vermögenswerten gelten diese objektivierungsbedingten Einschränkungen nicht (IFRS 3). Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Vorschläge zur Überarbeitung der Vermögenswertdefinition sowie der allgemeinen Ansatzkriterien, insbesondere die geplante Abschaffung des Wahrscheinlichkeitskriteriums, ist perspektivisch eine Ausweitung des Ansatzes selbsterstellter immaterieller Vermögenswerte im Rahmen des IAS 38 und somit eine Angleichung an IFRS 3 zu erwarten zu Gunsten einer vermeintlich höheren Relevanz, aber auch zu Lasten der Objektivierung ( reliability ). Vor diesem Hintergrund ist es Ziel der Seminararbeit, die Ansatzkriterien für selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände nach IAS 38 und IFRS 3 zu erarbeiten und im Hinblick auf den Bilanzzweck und die übergeordneten Prinzipien der IFRS kritisch zu würdigen. Gegebenenfalls können auch die neueren Vorschläge auf Rahmenkonzeptebene in die Betrachtung einbezogen werden. Duhr, Andreas (2006): Grundsätze ordnungsmäßiger Geschäftswertbilanzierung, Düsseldorf, S (exklusive GoB). Hommel, Michael (1997): Internationale Bilanzrechtskonzeptionen und immaterielle Vermögensgegenstände, in: Zfbf, 49. Jg. (1997), S Koch, Simone: Bilanzierung von Nutzungsrechten nach GoB und IFRS Düsseldorf 2011, S /14
7 Thema 5: Realisierung von Gewinnen aus langfristigen Fertigungsaufträgen nach handelsrechtlichen GoB GoB-Konformität einer Teilgewinnrealisierung? Bei langfristigen Fertigungsaufträgen (Werkverträgen) sind die Umsätze nach ständiger BFH-Rechtsprechung grundsätzlich erst dann zu realisieren, wenn die Leistung vollständig erbracht und das fertige Werk durch den Auftraggeber abgenommen wurde. Da sich der Fertigungsprozess, insbesondere in der Bauindustrie, oft über mehrere Geschäftsjahre erstreckt, müssen Unternehmen in diesem Zeitraum nicht nur auf die Umsatzerfassung verzichten, sondern wegen des Aktivierungsverbots für Vertriebskosten sogar Verluste ausweisen, obwohl der Auftrag mutmaßlich profitabel abgewickelt wird. In der Literatur und Bilanzierungspraxis wurden Bilanzierungsalternativen entwickelt, die von der Bewertung der unfertigen Bauten zu Selbstkosten bis zur Teilgewinnrealisierung nach dem Vorbild der sog. Percentage-of-Completion-Methode der IFRS reicht. Vor diesem Hintergrund ist es Ziel der Seminararbeit, die Gewinnrealisierungsgrundsätze für langfristige Fertigungsaufträge nach GoB zu erarbeiten, die Bilanzierungsalternativen darzustellen und anhand des Bilanzzwecks sowie der übergeordneten GoB kritisch zu würdigen. Krawitz, Norbert (1997): Die bilanzielle Behandlung der langfristigen Auftragsfertigung und Reformüberlegungen unter Berücksichtigung internationaler Entwicklungen, in: DStR, 35. Jg., S Sessar, Christopher (2007) : Grundsätze ordnungsmäßiger Gewinnrealisierung im deutschen Bilanzrecht, Düsseldorf, S Wüstemann, Jens/Wüstemann, Sonja (2009) : Betriebswirtschaftliche Bilanzrechtsforschung und Grundsätze ordnungsmäßiger Gewinnrealisierung für Werkverträge, ZfB, 79. Jg., S (exklusive IFRS). 7/14
8 Thema 6: Erfassung von Umsatzerlösen aus langfristigen Fertigungsaufträgen nach IFRS Konsistente Umsetzung des Kontroll-Prinzips? Bei langfristigen Fertigungsaufträgen (Werkverträgen) sind die Umsätze nach dem aktuell noch gültigen IAS 11 bei Erfüllung bestimmter (wenig restriktiver) Voraussetzungen nach Maßgabe des Leistungsfortschritts zu erfassen (sog. Percentage-of-Completion-Method). Werkverträge, bei denen einen standardisierte (nicht kundenspezifische) Leistung erbracht wird, sind hingegen nach IFRIC 15 wie ein Verkauf von Gütern zu behandeln und somit der Umsatz in Einklang mit dem sog. Risks-and-Rewards-Kriteriums erst bei vollständiger Vertragserfüllung zu erfassen. Diese bilanztheoretische Inkonsistenz sollte zu Gunsten eines statischen Bilanzierungsansatzes in dem neuen Standard IFRS 15 durch eine weitgehende Abkehr von der dynamisch geprägten Percentage-of-Completion-Methode aufgelöst werden, was aber aufgrund erheblichen Widerstands der Bilanzierungspraxis nicht gelang. Vor diesem Hintergrund ist es Ziel der Seminararbeit, die bilanziellen Auswirkungen der in IFRS 15 vollzogenen Änderungen bezüglich langfristiger Fertigungsaufträge darzustellen und im Hinblick auf die bilanztheoretische Ausrichtung des IASB kritisch zu würdigen. Sessar, Christopher (2007) : Grundsätze ordnungsmäßiger Gewinnrealisierung im deutschen Bilanzrecht, Düsseldorf, S Wüstemann, Jens/Wüstemann, Sonja (2009) : Betriebswirtschaftliche Bilanzrechtsforschung und Grundsätze ordnungsmäßiger Gewinnrealisierung für Werkverträge, ZfB, 79. Jg., S Wüstemann, Jens/Wüstemann, Sonja (2014) : Grundsätze für die Erfassung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers, WPg, 67. Jg., S /14
9 Thema 7: Grundsätze der Passivierung von Verpflichtungen zu Stilllegung und Rückbau von Kernkraftwerken nach handelsrechtlichen GoB GoB-Konformität des BFH- Doppelkriteriums? Nach dem BFH-Doppelkriterium sind Verbindlichkeiten zu passivieren, wenn sie entweder rechtlich voll entstanden oder wirtschaftlich verursacht wurden. Bei Atomkraftwerksbetreibern entsteht die Verpflichtung zu Stilllegung und Rückbau von Kraftwerken auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme in voller Höhe. Die Rückstellungsbildung zum Zeitpunkt der rechtlichen Entstehung entspricht zwar dem Vorsichtsprinzip, sie verstößt jedoch gegen das Prinzip der wirtschaftlichen Betrachtungsweise, sofern die Schuld gemäß dem Realisationsprinzip noch nicht wirtschaftlich verursacht ist, d.h. die zukünftigen Aufwendungen durch zukünftige Erträge kompensiert werden. Vor diesem Hintergrund ist es Ziel der Seminararbeit, die Grundsätze des Passivierungszeitpunkts gemäß dem BFH-Doppelkriterium sowie dem Realisationsprinzip darzustellen, kritisch zu würdigen und auf der Grundlage der einschlägigen Literatur eine Bilanzierungslösung für Kernkraftwerksrückbauverpflichtungen zu erarbeiten. Führich, Gregor (2006) : Theorie und Praxis der Rückstellungsbildung für die Entsorgung von Kernbrennelementen nach deutschem Bilanzrecht, in: WPg, 59. Jg., S und S Kaiser, Stephan (2008): Rückstellungsbilanzierung, Wiesbaden, S (exklusive IFRS und US-GAAP). Rüdinger, Andreas (2004): Regelungsschärfe bei Rückstellungen, Wiesbaden, S (exklusive IFRS und US-GAAP). 9/14
10 Thema 8: Grundsätze der Passivierung von Verpflichtungen zu Stilllegung und Rückbau von Kernkraftwerken nach IFRS Systemkonformität der Aktivierung der Rückbaukosten? Nach IAS 37 sind Verbindlichkeiten zu passivieren, wenn sich das Unternehmen der Verpflichtungserfüllung nicht mehr entziehen kann, d.h., es keine realistische Alternative zur Erfüllung gibt. Bei Atomkraftwerksbetreibern entsteht die Verpflichtung zu Stilllegung und Rückbau von Kraftwerken auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme in voller Höhe, dementsprechend ist nach IFRS auch eine Rückstellung in voller Höhe einzubuchen (vermindert um den Zinsanteil). Da aber der Ausweis derartig hoher Aufwendungen mit Inbetriebnahme (und somit vor der Umsatzerzielung) bei vielen Kernkraftwerksbetreibern im entsprechenden Geschäftsjahr hohe Verluste verursachen würde, sind die im Zusammenhang mit dem Rückbau erwarteten Kosten auf der Aktivseite als Bestandteil der Sachanlage Kernkraftwerk anzusetzen und über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Die Aktivierung der Kosten ist in der Literatur wegen der fehlenden Vermögenswerteigenschaft sowie der fehlenden Erhöhung des Wertpotenzials der Sachanlage höchst umstritten. Vor diesem Hintergrund ist es Ziel der Seminararbeit, die Grundsätze der Rückstellungsbildung gemäß IAS 37 sowie der Kostenaktivierung gemäß IAS 16 darzustellen und im Hinblick auf Bilanzzweck und übergeordnete Prinzipien der IFRS kritisch zu würdigen. Kaiser, Stephan (2008): Rückstellungsbilanzierung, Wiesbaden, S (exklusive HGB). Köhlmann, Sarah (2008): Die Abbildung von nuklearen Entsorgungsverpflichtungen in IFRS-Abschlüssen, Wiesbaden. Wich, Stefan (2009): Entfernungsverpflichtungen in der kapitalmarktorientierten Rechnungslegung der IFRS, Wiesbaden.. 10/14
11 Thema 9: Grundsätze planmäßiger Abschreibung von Sachanlagen nach handelsrechtlichen GoB Anwendbarkeit eines Komponentenansatzes? Nach 253 Abs. 3 Satz 1 HGB sind Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer planmäßig abzuschreiben. Größere Sachanlagen wie Gebäude umfassen oft mehrere Einzelgegenstände mit unterschiedlichen Nutzungsdauern. Um eine möglichst genaue Zuordnung der Aufwendungen zu den zugehörigen Erträgen im Sinne des Realisationsprinzips zu erreichen, wäre es geboten, die Sachanlage in die einzelnen Bestandteile aufzuspalten und diese jeweils gesondert abzuschreiben. Dies würde jedoch zum einen die Komplexität für den Bilanzierenden erhöhen, zum anderen würden hierdurch zahlreiche Ermessensspielräume gewährt und somit die Objektivierung erheblich beeinträchtigt. Der BFH löst diesen Konflikt in ständiger Rechtsprechung zu Gunsten des Objektivierungsgebots: Sofern die einzelnen Gegenstände in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen, sind sie gemeinsam abzuschreiben. Im Zuge der zunehmenden Annäherung der GoB an die IFRS empfiehlt das IDW in dem Rechnungslegungshinweis IDW RH HFA unter bestimmten Voraussetzungen (und im Widerspruch zur BFH-Rechtsprechung) eine komponentenweise Abschreibung. Vor diesem Hintergrund ist es Ziel der Seminararbeit, die Grundsätze planmäßiger Abschreibung nach GoB anhand von Rechtsprechung und Literatur zu erarbeiten und anschließend den Rechnungslegungshinweis des IDW auf Einklang mit dem GoB-System zu prüfen. Breidert, Ulrike (1994): Grundsätze ordnungsmäßiger Abschreibungen auf abnutzbare Anlagegenstände, Düsseldorf, S Hommel, Michael/Rößler, Bettina (2009): Komponentenansatz des IDW RH HFA eine GoB-konforme Konkretisierung der Abschreibung?, in: BB, 64. Jg., S Rößler, Bettina (2012): Abgrenzung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Wiesbaden, S /14
12 Thema 10: Grundsätze planmäßiger Abschreibung von Sachanlagen nach IFRS der Komponentenansatz im Spannungsverhältnis von Relevanz und Verlässlichkeit Nach IAS 16 sind Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer planmäßig abzuschreiben. Größere Sachanlagen wie Gebäude umfassen oft mehrere Einzelgegenstände mit unterschiedlichen Nutzungsdauern. Um möglichst relevante Informationen über den Verbrauch des Vermögensgegenstands liefern zu können, ist es nach IAS 16 geboten, die Sachanlage in die einzelnen Bestandteile aufzuspalten und diese jeweils gesondert abzuschreiben. In Kauf genommen wird dabei eine erhöhte Komplexität für den Bilanzierenden sowie zahlreiche Ermessensspielräume, die die Verlässlichkeit der vermittelten Informationen erheblich beeinträchtigen. Kritisiert wird in der Literatur auch die Aktivierung der Kosten für den Austausch von verbrauchten Einzelteilen als Bestandteil der Sachanlage, weil hierdurch das Nutzenpotenzial lediglich erhalten, nicht aber verbessert wird. Vor diesem Hintergrund ist es Ziel der Seminararbeit, die Grundsätze planmäßiger Abschreibung nach IFRS zu erarbeiten und anschließend den sog. Komponentenansatz auf Einklang mit dem Bilanzzweck sowie den übergeordneten Prinzipien der IFRS zu überprüfen. Andrejewski, Kai C./Böckem, Hanne (2005): Praktische Fragestellungen der Implementierung des Komponentenansatzes nach IAS 16, Sachanlagen (Property, Plant and Equipment), in: KoR, 5. Jg., S Hoffmann, Wolf-Dieter/Lüdenbach, Norbert (2004): Abschreibung von Sachanlagen nach dem Komponentenansatz von IAS 16, in: BB, 59. Jg., S. 375 f. Küting, Karlheinz/Ranker, Daniel (2007): Umsetzung des Komponentenansatzes bei Immobilien in der IFRS-Bilanzierung, in: DB, 60. Jg., S /14
13 Thema 11: Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts nach handelsrechtlichen GoB Spannungsverhältnis zwischen Realisations- und Objektivierungsgebot Nach handelsrechtlichen GoB ist die Aktivierung des derivativen (im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen) Geschäfts- oder Firmenwerts (GFW) zwar geboten, die Vermögenswerteigenschaft aber in der Literatur nach wie vor umstritten. Bezüglich der Folgebewertung sah der BFH bis 1985 Jahren keine planmäßige Abschreibung des GWF, weil nach der sog. Einheitstheorie die Annahme bestand, dass die Abnutzung des derivativen GFW durch die Schaffung von originärem (selbsterstelltem) GFW kompensiert wird. Aufgrund des Verbots der Aktivierung des originären GFW führte der Gesetzgeber schließlich die planmäßige Abschreibung des derivativen GFW ein. Im Rahmen der Umsetzung neuer europarechtlicher Vorgaben ist nunmehr bei fehlender Schätzbarkeit der Nutzungsdauer die Einräumung eines Wahlrechts geplant, den GFW über mindestens fünf und höchstens zehn Jahre abzuschreiben. Vor diesem Hintergrund ist es Ziel der Seminararbeit, die Vermögensgegenstandseigenschaft (auch unter Berücksichtigung der BilMoG-Regierungsbegründung) sowie die planmäßige Abschreibung im Spannungsverhältnis von Realisations- und Objektivierungsgebot kritisch zu würdigen. Breidert, Ulrike (1994): Grundsätze ordnungsmäßiger Abschreibungen auf abnutzbare Anlagegenstände, Düsseldorf, S Duhr, Andreas (2006): Grundsätze ordnungsmäßiger Geschäftswertbilanzierung, Düsseldorf, S (die Seiten davor nur bezüglich der Geschäftswertbilanzierung). Rößler, Bettina (2012): Abgrenzung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Wiesbaden, S /14
14 Thema 12: Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts nach IFRS Spannungsverhältnis von Relevanz und Verlässlichkeit Nach IFRS 3 ist die Aktivierung des derivativen (im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen) Geschäfts- oder Firmenwerts (GFW) geboten, der Ansatz des originären (selbsterstellten) GFW hingegen aus Objektivierungsgründen verboten. Bezüglich der Folgebewertung sah IAS 22 bis 2004 eine planmäßige Abschreibung des GWF über 20 Jahre vor. Mit der Verabschiedung von IFRS 3 und dem überarbeiteten IAS 36 wurde die planmäßige Abschreibung mit der Begründung der unbegrenzten Nutzungsdauer des GFW abgeschafft; stattdessen ist der GFW nunmehr jährlich in einem höchst komplexen Verfahren auf Werthaltigkeit zu testen und im Falle festgestellter Wertverluste außerplanmäßig abzuschreiben ( impairment ). Aufgrund erheblicher Ermessensspielräume des sog. Impairment-only-approaches und der fraglichen Relevanz der vermittelten Informationen über den Wertverlauf des GFW fordern einige, bspw. die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), die Rückkehr zur planmäßigen Abschreibung. Vor diesem Hintergrund ist es Ziel der Seminararbeit, den Werthaltigkeitstest in Bezug auf den GFW anhand der einschlägigen IFRS und Literatur darzustellen und im Hinblick auf die übergeordneten Prinzipien der IFRS kritisch zu würdigen. Herangezogen werden können hierbei auch empirische Studien, die das Abschreibungsverhalten von bestimmten Unternehmen über bestimmte Zeiträume beobachten und auswerten. Duhr, Andreas (2006): Grundsätze ordnungsmäßiger Geschäftswertbilanzierung, Düsseldorf, S ASBJ/EFRAG/OIC (2014): Should goodwill still not be amortised?, verfügbar unter: _Should_goodwill_still_not_be_amortised_Research_Group_paper.pdf (Stand: 9. Februar 2015). Pellens, Bernhard/Amshoff, Holger/Sellhorn, Thorsten (2008): IFRS 3 (rev. 2008): Einheitstheorie in der M&A-Bilanzierung, in: BB, 63. Jg., S /14
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