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1 -- ABDRUCK -- Fachbereich Soziales FQA (Heimaufsicht) B r i e f a n s c h r i f t : S t a d t W ü r z b u r g W ü r z b u r g Diakonisches Werk Würzburg e.v. -Geschäftsstelle- z. Hd. Herrn Merklein Friedrich-Ebert-Ring Würzburg Datum und Zeichen Bei Antwort bitte angeben Ihres Schreibens Unser Zeichen Datum Soz Karmelitenstraße Würzburg Internet: fb-soziales@stadt.wuerzburg.de Sprechzeiten: Mo, Mi UhrIWAI Di, Do, Fr UhrIWAI Di, Do UhrIWAI Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) Träger der Einrichtung: Geprüfte Einrichtung: Diakonisches Werk Würzburg e.v. Friedrich-Ebert-Ring 24, Würzburg vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Diakon Thomas Schmitt Internet: Matthias-Claudius-Heim Gerontopsychiatrische Facheinrichtung Traubengasse 5-7, Würzburg Anlagen... Lesehinweis: Im nachfolgenden Bericht wird i.d.r. die geschlechtsneutrale Personenbezeichnung Bewohner, Mitarbeiter, Angehöriger, usw. verwendet. Dadurch soll eine bessere Verständlichkeit und Lesbarkeit erreicht werden. Die Formulierung bezieht sich immer auf beide Geschlechter und ist nicht diskriminierend zu verstehen. In der Einrichtung wurde am von 9:00 Uhr bis 13:30 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Bankverbindungen: Sparkasse Mainfranken Würzburg BLZ Konto: Fürstlich Castell sche Bank Würzburg BLZ Konto: HypoVereinsbank Würzburg BLZ Konto: Postbank Nürnberg BLZ Konto: Volksbank Raiffeisenbank Würzburg e.g. BLZ Konto: 205 Steuerkonten: Sparkasse Mainfranken Würzburg BLZ Konto: 141 Postbank Nürnberg BLZ Konto:

2 - 2 - Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Wohnqualität Soziale Betreuung Verpflegung Freiheit einschränkende Maßnahmen Pflege und Dokumentation Qualitätsmanagement Arzneimittel Hygiene Personal Mitwirkung Bauliche Gegebenheiten Hierzu hat die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart: Stationäre Einrichtung für ältere Menschen Stationäre Pflegeeinrichtung Stationäre Einrichtung für Menschen mit Demenz Stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung für alte Menschen (eingestreute Plätze) Angebotene Wohnformen: Beschützende Wohnbereiche Offene Wohnbereiche; Allgemeine stationäre Pflege Angebotene Plätze: 76 davon Beschützende Plätze: 56 davon Plätze für Rüstige: 0 Belegte Plätze: 71 Einzelzimmerquote: 59,26% Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 50,11% Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 4 II. Informationen zur Einrichtung II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] Das Matthias-Claudius-Heim ist eine Gerontopsychiatrische Facheinrichtung für altersverwirrte Menschen. Die Einrichtung befindet sich in einem Wohngebiet im Stadtteil Sanderau, besteht seit 1951 und wurde 1989/1990 saniert. Im Jahr 2000 wurde die Einrichtung durch einen Neubau erweitert

3 - 3 - Zuletzt wurden 2009 die Aufenthalts- und Gemeinschaftsräume in den drei Wohnbereichen des Altbaus grundlegend saniert und vergrößert. Das Matthias-Claudius-Heim verfügt über insgesamt 76 vollstationäre Pflegeplätze. Es werden grundsätzlich 56 beschützende Pflegeplätze und 20 offene Pflegeplätze angeboten. Es wird regelmäßig eingestreute Tagespflege angeboten (maximal 4 Plätze). Am Tag der Einrichtungsbegehung befanden sich 4 Tagespflegegäste in der Einrichtung. Die Wohnbereiche waren hell, freundlich und der Jahreszeit entsprechend gestaltet und gut belichtet und belüftet. Das Haus vermittelte eine wohnliche Atmosphäre. Dekorationen, Bilder und Gardinen sind in allen Wohnbereichen vorhanden, obwohl manche Bewohner Gegenstände entwenden oder sogar zerstören. Gemeinschafts-, Therapie- und Funktionsräume sind vorhanden. Die Zimmer verfügen im Neubau über integrierte, barrierefreie und behindertengerechte Bäder (Waschbecken, Dusche, WC), die Zimmer im Altbau sind nur mit Waschbecken ausgestattet. Das Matthias-Claudius-Heim verfügt über einen schönen, großen und beschützten Garten mit Rundweg und Sitzgelegenheiten. Die angetroffenen Bewohner waren augenscheinlich gut gepflegt und versorgt sowie nach ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen gekleidet. Es konnte ein sehr herzlicher, einfühlsamer und respektvoller Umgang mit den Bewohnern beobachtet werden. Die Pflege- und Betreuungskräfte waren sehr gut über ihre Bewohner informiert und gingen individuell auf die Besonderheiten und Vorlieben der einzelnen Bewohner ein. In Gesprächen mit Angehörigen, Besuchern und der Bewohnerfürsprecherin ergab sich insgesamt eine gute Zufriedenheit bezüglich der Pflege, Betreuung und Versorgung im Matthias-Claudius-Heim. Es wurden keine schwerwiegenden Klagen oder Beschwerden geäußert. Die Bewohnermitwirkung wird durch die bestellte Bewohnerfürsprecherin aktiv wahrgenommen. Es wird den Bewohnern ein umfangreiches und abwechslungsreiches Betreuungsund Beschäftigungsangebot unterbreitet, welches noch durch zahlreiche Angebote von Ehrenamtlichen und Besuchsdiensten ergänzt und bereichert wird. Zudem sind auch regelmäßig Praktikanten im Rahmen ihrer Ausbildung zur gerontopsychiatrischen Fachkraft und von der FOS in der Einrichtung. Am Prüfungstag fanden vielfältige Einzel- und Gruppenangebote in den Wohnbereichen statt. Für die Soziale Betreuung und Tagesstrukturierung sind drei Pflegefachkräfte mit einer gerontopsychiatrischen Zusatzqualifikation zuständig. Die Ehrenamtlichen und die Praktikanten werden für ihren Einsatz in der Einrichtung intensiv geschult und begleitet. Dies spiegelt sich auch gut im Umgang und in der Kommunikation mit den Bewohnern wider. Jahreszeitliche Feste und Feierlichkeiten, Ausflüge, Konzerte und Veranstaltungen werden angeboten. Kontakte zum Gemeinwesen werden gepflegt. Die seelsorgerische Betreuung und Sterbebegleitung sind im Matthias-Claudius- Heim sichergestellt. Gottesdienste finden regelmäßig statt

4 - 4 - Für die zusätzliche Betreuung gemäß 87 b SGB XI werden in der Einrichtung vier Betreuungsassistentinnen mit einem Stellenumfang von 2,4 Vollzeitstellen beschäftigt. Ab 2012 wird im Matthias-Claudius-Heim neben den Pflegemodell nach Krohwinkel zusätzlich der personenzentrierte Ansatz nach Tom Kitwood eingeführt. Mit Hilfe dieses Ansatzes sollen die Bedürfnisse von Menschen mit einer Demenzerkrankung noch besser erkannt und befriedigt werden können. Die erforderlichen Schulungen der Mitarbeiter sind vorgesehen. Das Speisenangebot ist abwechslungsreich und vielseitig. Die Speisenversorgung im Matthias-Claudius-Heim erfolgt über die hauseigene Küche. Es wird wöchentlich ein gut lesbarer Speiseplan erstellt, in dem auch jeweils ein weiteres Auswahlessen angeboten wird. Bei Bedarf gibt es auch Wunschessen. Die Küche geht grundsätzlich auf Wünsche der Bewohner ein, wenn diese übermittelt werden. Bei den Beilagen besteht zusätzlich Auswahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Angeboten. Das Mittagessen wird nach dem Schöpfsystem individuell an die Bewohner verteilt. Das Essen fand in den Gemeinschaftsräumen in einer ruhigen Atmosphäre und ohne Zeitdruck statt. Die Fähigkeiten und Ressourcen der Bewohner wurden beim Essen berücksichtigt. Viele Bewohner haben beim Mittagessen einen zum Teil sogar erheblichen Unterstützungsbedarf. Die Interaktion zwischen Pflege- / Betreuungskraft und Bewohner bei der Essenseingabe wurde positiv erlebt. Es ist ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem in der Einrichtung etabliert. Das Qualitätsmanagementsystem der Einrichtung ist seit April 2006 vom Zertifizierungsinstitut ZertSozial nach ISO 9001 : 2008 zertifiziert. Ein funktionierendes Beschwerdemanagement ist eingerichtet. Kundenbefragungen werden regelmäßig durchgeführt. Bewohner- und Angehörigenabende finden dreimal im Jahr statt. Es wurde ein aktueller Abgleich zwischen der Personalliste und den Dienstplänen vorgenommen und die Schichtbesetzungen wurden stichprobenartig überprüft: Zum Zeitpunkt der Prüfung war entsprechend der aktuellen Bewohnerstruktur (Pflegestufenverteilung) und gemessen an den vereinbarten Personalschlüsseln eine geringfügige Personalunterdeckung von 0,1 Vollzeitstellen gegeben, die durch geeignete Maßnahmen auszugleichen war (Stellenanteile mehrerer Mitarbeiter wurden bereits erhöht). In der Personalliste wurden insgesamt 7 Mitarbeiter als langzeitkrank (außerhalb der Lohnfortzahlung von 6 Wochen) geführt. Die Fachkraftquote war mit 50,11 % erfüllt. Der Schlüssel für Fachkräfte mit gerontopsychiatrischer Zusatzqualifikation war gut erfüllt. Die fachliche Rund-um-die-Uhr-Versorgung war aufgrund der stichprobenartigen Überprüfung des Dienstplans zu allen Zeiten gegeben. Zur eigenen Nachwuchsgewinnung werden in der Einrichtung derzeit 4 Pflegefachkräfte ausgebildet. Freiheit entziehende Maßnahmen (FeM): Es lagen aktuell insgesamt 58 richterliche Beschlüsse für FeM vor, davon 5 Bettgitter 5 Bettgitter, Bauchgurt im Bett 8 Bettgitter, Bauchgurt im Bett, Gurt am Stuhl 2 Bettgitter, Tisch/Brett a. Stuhl - 5 -

5 - 5-6 Bettgitter, Bauchgurt a. Stuhl bzw. Rollstuhl 2 Gurt am Stuhl 3 Bettgitter, Gurt a. Stuhl, Tisch/ Brett a. Stuhl 7 Bettgitter, Bauchgurt im Bett, Tisch/Brett a. Stuhl, Gurt am Stuhl 1 Bauchgurt im Bett, Tisch/Brett a. Stuhl 2 Bettgitter, Gurt a. Stuhl II.2 Qualitätsentwicklung [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] Im Matthias-Claudius-Heim war in den letzten Jahren eine kontinuierliche positive Qualitätsentwicklung bezüglich der Pflege- und Betreuungsqualität feststellbar. Beratungen und Qualitätsempfehlungen werden in der Einrichtung aufgegriffen. Bei der Pflegeergebnisqualität war zu erkennen, dass sich die geschaffenen Strukturen im Bereich der Pflege durchgängig widerspiegelten. Im Umgang mit Freiheit entziehenden Maßnahmen bestehen noch Verbesserungspotenziale. Freiheit entziehende Maßnahmen werden sich, weil sie zum Schutz der Pflegebedürftigen dienen, zwar nicht gänzlich vermeiden lassen. Sie können jedoch entscheidend reduziert werden, wenn bei allen Beteiligten das Bewusstsein für den schwerwiegenden Eingriff in die persönliche Freiheit des Einzelnen geschärft und alternative Handlungsweisen diskutiert werden. II.3. Qualitätsempfehlungen [Hier können Empfehlungen in einzelnen Qualitätsbereichen ausgesprochen werden, die aus Sicht der FQA zur weiteren Optimierung der Qualitätsentwicklung von der Einrichtung berücksichtigt werden können, jedoch nicht müssen. Es kann sich dabei nur um Sachverhalte handeln, bei denen die Anforderungen des Gesetzes erfüllt sind, die also keinen Mangel darstellen.] Im Neubau sollten die Fäkalienspülen, Bäder und Lager entsprechend mit einem Schild gekennzeichnet werden. In Pflegeeinrichtungen sollten auch alle Bewohnerzimmer mit Rauchmeldern ausgestattet sein. (Laut Auskunft der Einrichtungsleitung erfolgt aktuell die Ausstattung aller Bewohnerzimmer mit Rauchmeldern.) Hinsichtlich der Angleichung an die neuen baulichen Mindeststandards der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) sollte der Einrichtungsträger frühzeitig ein schlüssiges Gesamtkonzept für seine Einrichtungen erarbeiten und den Veränderungsbedarf bzw. die evtl. Befreiungsmöglichkeiten oder die Möglichkeiten zur Verlängerung der Angleichungsfrist für einzelne Anforderungen mit der FQA erörtern. Die fünfjährige Angleichungsfrist des 10 Abs. 1 Satz 1 AVPfleWoqG endet am Insbesondere hinsichtlich des Altbaus besteht im Matthias-Claudius-Heim bis zu diesem Zeitpunkt Handlungsbedarf (z.b. Zimmergrößen, Sanitärräume, Bewegungsflächen) - 6 -

6 - 6 - III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt [Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.] III.1. Qualitätsbereich: Pflege und Dokumentation III.1.1. Sachverhalt 1: Nach dem Essen wurde bei einigen Bewohnern die erforderliche Mundpflege nicht durchgeführt. Sachverhalt 2: Bei einem Bewohner mit einer PEG-Sonde war in der Pflegeplanung nur eine zweimalige Mundpflege vorgesehen. III.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.1.3. Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels: zu 1: Bei Bewohnern mit Einschränkungen der selbständigen Nahrungsaufnahme sollte die erforderliche Mundpflege nach jeder Mahlzeit durchgeführt und dies auch in der Planung vermerkt werden. zu 2: Bei Bewohnern die über eine PEG-Sonde ernährt werden, sollte verstärkt auf eine ausreichende Mundpflege (4-5x/Tag) geachtet werden und dies sollte sich auch in den Pflegplanungen widerspiegeln. III.2. Qualitätsbereich: Medikamente III.2.1. Sachverhalt: Ein Insulinpen und ein Betäubungsmittel wurden ohne Namen aufbewahrt. Auf Augentropfen fehlte das Anbruchsdatum. III.2.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.2.3. Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels: Medikamente sollten grundsätzlich mit Namen und Anbruchsdatum versehen werden. Bei Augentropfen sollte zusätzlich das Verfallsdatum vermerkt werden, da diese nur begrenzt haltbar sind. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglich

7 - 7 - keiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. VI. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Würzburg, Rückermainstraße 2, Würzburg einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg, Postanschrift: Postfach , Würzburg, Hausanschrift: Burkarderstraße 26, Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Würzburg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg, Postanschrift: Postfach , Würzburg, Hausanschrift: Burkarderstraße 26, Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Würzburg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl. S. 390) wurde im Bereich des Heimrechts ein - 8 -

8 - 8 - fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Widerspruchseinlegung und Klageerhebung durch sind unzulässig. Mit freundlichen Grüßen I.A. gez. Abdruck: Überprüfte Einrichtung Regierung von Unterfranken Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern MDK-Bayern, Ressort Pflege Bezirk Unterfranken (Überörtlicher Träger der Sozialhilfe) Bewohnerfürsprecherin Gesundheitsamt

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