Verhandlungsschrift. über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde St. Thomas am Donnerstag, 21. Juni 2012 um Uhr.

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1 Verhandlungsschrift Lfd. Nr. 2/2012 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde St. Thomas am Donnerstag, 21. Juni 2012 um Uhr. Tagungsort: Feuerwehr Schulungsraum, St. Thomas 101 Anwesende: 1. Bgm. DI Lehner Josef (ÖVP) 2. GR Ferchhumer Manfred (ÖVP) 3. GR Hinterberger Manfred (ÖVP) 4. GR Huemer Franz (ÖVP) 5. E-GR Lindinger Petra (ÖVP) 6. GR Watzenböck Hubert (ÖVP) 7. GR Floimayr Raimund (ÖVP) 8. E-GR Kumpfmüller Heinrich (ÖVP) 9. GR Mairhuber Josef (FPÖ) 10. GR Bachlmair Gerhard (FPÖ) 11. GR Mairhuber Roman (FPÖ) 12. GR Zimmerberger Markus (GRÜNE) 13. GR Wassermair Rudolf (GRÜNE) Nicht erschienen (entschuldigt): GR Mayr Wilhelm (ÖVP) GR Huemer Elisabeth (ÖVP) Der Leiter des Gemeindeamtes: Hoffmann Wilhelm Der Schriftführer ( 54 Abs. 2 Oö. GemO 1990): Hoffmann Wilhelm Sonstige Anwesende: Bürgermeister DI Josef Lehner eröffnet als Vorsitzender um Uhr die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung vom Bürgermeister einberufen wurde; b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; c) die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am öffentlich kundgemacht wurde; d) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; e) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Seite 1 von 27

2 T a g e s o r d n u n g 1. Bericht der BH Grieskirchen zum Rechnungsabschluss 2011 Beschluss 2. Bericht des Prüfungsausschusses zur Kassenprüfung vom Beschluss 3. Beförderungsmöglichkeiten für VB I und II (Gehaltsschema alt) Beschluss 4. Finanzierungsplan zum Ankauf eines neuen Feuerwehrfahrzeuges LFB-A1 Beschluss 5. Vorzeitige Kündigung des Mietvertrages durch Hofinger Leopold Beschluss 6. Eschlböck Rudolf Flächenwidmungsänderung Nr. 13 Durchführungsbeschluss 7. Regionalverkehrskonzept Grieskirchen Verlängerung der Mitgliedschaft Beschluss 8. Allfälliges Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende den Antrag, folgendem Gegenstand die dringliche Behandlung in der heutigen Gemeinderatssitzung zuzuerkennen. Dringlichkeitsantrag 1) Finanzierungsplan Straßenbau 2012 bis Beschluss Begründung: Der Finanzierungsplan für die Bedarfszuweisungsmittel zum Straßenbau in den Jahren 2012 bis 2014 ist am 14. Juni 2012 bei der Gemeinde eingegangen. Die Tagesordnung für die heutige Sitzung bereits am 11. Juni festgesetzt. A n t r a g Der Gemeinderat erkennt diesem Dringlichkeitsantrag mit Handerheben einstimmig die dringliche Behandlung in dieser Sitzung zu. T A G E S O R D N U N G TOP 1) Bericht der BH Grieskirchen zum Rechnungsabschluss 2011 Beschluss Der Vorsitzende verliest den Bericht der BH Grieskirchen vom wie folgt: Prüfungsbericht zum Rechnungsabschluss 2011 der Gemeinde St. Thomas Ordentlicher Haushalt Wirtschaftliche Situation: Der ordentliche Haushalt schließt inklusive Abwicklung des Vorjahresergebnisses mit einem Soll- Fehlbetrag von ,14 Euro ab. Seite 2 von 27

3 Das reine Ergebnis für das Jahr 2011 errechnet sich wie folgt: Soll-Fehlbetrag lfd. Jahr ,14 Euro abzügl. Fehlbetrag Vorjahr ,94 Euro zuzüglich BZ Haushaltsausgleich ,00 Euro bereinigtes Jahresergebnis ,20 Euro Zur Deckung des Abganges aus dem Finanzjahr 2010 von ,94 Euro wurden Bedarfszuweisungsmittel von Euro gewährt. Im Abgang des Jahres 2011 ist somit eine geringe Budgetbelastung aus dem Jahr 2010 von 607,94 Euro enthalten. Der Voranschlag wies ursprünglich einen Abgang von Euro auf. In dem am 27. Oktober 2011 beschlossenen Nachtragsvoranschlag konnte der Abgang auf Euro verringert werden. Gegenüber dem Nachtragsvoranschlag sind im Rechnungsabschluss Mehreinnahmen von ,13 Euro (davon verrechnungsmäßige Darstellung der Gewinnentnahme von ca Euro und höhere Einnahmen bei der Kommunalsteuer von ca Euro, bei den Ertragsanteilen und bei der Strukturhilfe von ca Euro), Mindereinnahmen von ,39 Euro (davon verringerte Wasseranschlussgebühren von ca Euro und geringere Vergütungen zwischen Verwaltungszweigen beim UA 612 von ca Euro), Ausgabeneinsparungen von ,25 Euro (bedingt durch die oa. angeführten verminderten Wasseranschlussgebühren verringerten sich die Zuführungen an den ao. Haushalt, Entfall der Dezemberrate bei der SHV-Umlage in Höhe von ca Euro und verringerter Einsatz des Gemeindearbeiters im Straßenbereich von ca Euro) und Kreditüberschreitungen von ,13 Euro (davon die mit den Mehreinnahmen korrespondierende Gewinnentnahme von ca Euro) eingetreten. Die Kreditüberschreitungen betrugen 6,82 % der veranschlagten ordentlichen Gesamteinnahmen. Im Finanzjahr 2011 hat sich vor allem bei den gemeindeeigenen Steuern, bei den Ertragsanteilen, bei der Strukturhilfe und der SHV-Umlage gegenüber den veranschlagten Werten eine sehr positive Entwicklung ergeben. Zieht man diese positive Tendenz heran, ergibt sich, wie aus der nachstellenden Aufstellung ersichtlich, ein Potenzial zur Verringerung des Abganges von ca Euro. Voranschlag Rechnungsabschluss Auswirkung Gemeindesteuern ohne Aufschließungsbeiträge , ,38 Ertragsanteile , ,00 Finanzzuweisung , ,00 Strukturhilfe , ,00 SHV-Umlage , ,06 Personalaufwand , , ,85 Bei einer Berücksichtigung dieses Verbesserungspotenzials gegenüber dem Voranschlag ergäbe sich bei isolierter Betrachtung für das Finanzjahr 2011 ein Abgang von Euro; dabei werden jedoch untergeordnete Mindereinnahmen und Kreditüberschreitungen nicht berücksichtigt. Der tatsächliche Abgang von ca Euro zeigt, dass die Gemeinde das Verbesserungspotenzial weitgehend zur Verminderung des Abganges herangezogen hat. Seite 3 von 27

4 Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt Dem außerordentlichen Haushalt wurden ,98 Euro zugeführt, die ausschließlich auf zweckgebundene Wasseranschlussgebühren entfielen. So wie in den Vorjahren war es auf Grund des Abganges im ordentlichen Haushalt nicht möglich, Eigenmittel an den außerordentlichen Haushalt zuzuführen. (Restliche) Verwendung von zweckgebundenen Einnahmen Soweit keine Zuführung der Kanalanschlussgebühren (11.618,69 Euro), der Verkehrsflächenbeiträge (4.264,24 Euro) und der Aufschließungsbeiträge (1.019,30 Euro) erfolgten, wurden diese Mittel zweckgebundenen Rücklagen zugeführt. Investitionen: Bereich Ausgaben Einnahmen haushaltsbelastender Aufwand Anmerkung UA , ,24 Software UA , ,00 Software UA , ,52 Telefonanlage, Regal 4.827, ,76 Das Gesamtinvestitionsvolumen (Postenklasse 0) betrug 4.827,76 Euro; das sind 0,49 % der ordentlichen Jahreseinnahmen. In den Finanzjahren 2006 bis 2010 betrug das durchschnittliche Investitionsvolumen ca Euro. Die Investitionshöhe im Finanzjahr 2011 lag im zulässigen Rahmen von bis zu Euro. Instandhaltungsmaßnahmen: Der Instandhaltungsaufwand (Postenklassen 611 bis 619) betrug ,73 Euro; für diese Aufwendungen waren 1,49 % der ordentlichen Jahreseinnahmen gebunden. Im Durchschnitt der Jahre 2006 bis 2010 wurden ca Euro ausgegeben. Den Vorgaben der Aufsichtsbehörde, wonach als Maßstab für die Instandhaltungsausgaben maximal der Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre heranzuziehen ist, wurde daher entsprochen. Freiwillige Ausgaben: Die freiwilligen Ausgaben ohne Sachzwang lagen unter 15 Euro pro Einwohner; dabei wurde berücksichtigt, dass für die zweckgebundene Förderung von Euro an den Sportverein die Zustimmung beim Landesrat Max Hiegelsberger (Schreiben vom 25. März 2011, LR.Hieg / ZA/WU, eingeholt wurde. Rücklagen: Am Ende des Finanzjahres wurde folgender Rücklagenbestand ausgewiesen: Kanalbaurücklage Straßenbaurücklage Tilgungsrücklage WVA BA01 Tilgungsrücklage Kanalbau BA01 Tilgungsrücklage Kanalbau BA02 Gesamtsumme: ,36 Euro ,32 Euro 161,32 Euro ,44 Euro 7.442,60 Euro ,04 Euro Die Rücklagen wurden während des Haushaltsjahres zweckmäßigerweise zur Verstärkung des Kassenbestandes herangezogen. Die bestehenden Rücklagen wurden ausschließlich aus Überhängen bei den zweckgebundenen Annuitätenzuschüssen und aus zweckgebundenen Interessenten- und Aufschließungsbeiträgen gebildet. Seite 4 von 27

5 Bei den Rücklagen kam es gegenüber dem Jahr 2010 bei Zuführungen von ,80 Euro und Entnahmen von 7.537,02 Euro zu einer Erhöhung um ,78 Euro. Steuer- und Gebührenrückstände: Zum Jahresende lagen Rückstände von ,42 Euro vor, wovon ,17 Euro auf die Vorschreibung von Vorauszahlungen bei den Wasseranschlussgebühren entfielen; die Fälligkeit trat Ende Oktober 2011 ein. Von der Gemeinde wurde mit dem Hinweis, dass in dem Betracht kommenden Siedlungsgebiet mit den Bauarbeiten noch nicht begonnen wurde, mit der Einhebung der rechtskräftig vorgeschriebenen Vorauszahlungen zugewartet. Diese Vorgangsweise steht jedoch mit dem Wesen von Vorauszahlungen solche sind nämlich entsprechend 3 Abs. 2 der Wassergebührenordnung nach Baubeginn der gemeindeeigenen Wasserversorgungsanlage bescheidmäßig vorzuschreiben und innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides fällig nicht im Einklang. Im Hinblick auf die angespannte finanzielle Lage der Gemeinde ist im Übrigen der frühestmöglichen Einhebung der Einnahmen besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Die übrigen Rückstände von 869,25 Euro bewegten sich auf dem Niveau der Rückstände am Ende des Finanzjahres 2010 (749,92 Euro). Abgesehen von der Einhebung der erörterten Vorauszahlungen bei den Wasseranschlussgebühren ist von einem straffen Zahlungsvollzug auszugehen. Beteiligungen Bei den Beteiligungen weist die Gemeinde die an die "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde St. Thomas & Co KG" aus dem ordentlichen Haushalt geleistete Pflichteinlage (1.000 Euro) sowie Geschäftsanteile der Raiffeisenbank Prambachkirchen (7,27 Euro) aus. Fremdfinanzierungen Darlehen: Der Stand der Darlehen betrug am Ende des Finanzjahres ,35 Euro, wobei die Darlehen ausschließlich auf den Siedlungswasserbau zurückzuführen sind. Gegenüber dem Finanzjahr 2010 kam es durch Darlehensaufnahmen von Euro für die Wasserversorgung und Tilgungen von ,77 Euro zu einem Anstieg von ,23 Euro. Der Annuitätendienst betrug nach Abzug der Schuldendienstersätze 5.785,80 Euro, d. s. 0,59 % der ordentlichen Jahreseinnahmen. Im Finanzjahr 2010 belief sich der Nettoaufwand für den Annuitätendienst auf 9.911,90 Euro. Die Konditionen der normalverzinsten Darlehen können als marktkonform angesehen werden; so liegen (mit Ausnahme eines bis Mitte 2011 fixverzinsten Darlehens anschließend Sekundärmarktrendite, Emittenten gesamt, mit einem Abschlag von 0,26 %-Punkten) Koppelungen der Verzinsung an die Entwicklung des Satzes für den 6-Monats-EURIBOR (Aufschläge zwischen 0,16 bis 0,45 %-Punkten) vor. Bei dem seit Juli 2011 an die Sekundärmarktrendite gekoppelten Darlehen halten wir es im Hinblick auf die mit Koppelungen an EURIBOR-Sätze erzielbaren günstigeren Zinssätze für zweckmäßig, in Gesprächen mit dem Geldinstitut die Konditionen für einen Umstieg auszuloten. Bei den im Finanzjahr 2011 erfolgten Darlehensaufnahmen für die Wasserversorgung liegen marktkonforme Zinssätze vor; so beträgt der Aufschlag für das Zischenfinanzierungsdarlehen 0,39 %- Punkte auf den 3-Monats-EURIBOR und für das langfristige Darlehen 0,48 %-Punkte auf den 6-Monats- EURIBOR. Kassenkredit: Seite 5 von 27

6 Die Zinsen für die Inanspruchnahme des Kassenkredites betrugen 203,80 Euro. Im Finanzjahr 2010 sind Zinsen von 5,20 Euro angefallen. Der Rahmen für den Kassenkredit betrug Euro; die Verzinsung war mit einem Aufschlag von 0,50 %-Punkten auf den Satz für den 3-Monats-EURIBOR marktkonform. Im Finanzjahr 2011 hat die Gemeinde für die Guthabenstände am Girokonto Zinsen von 123,74 Euro erhalten; die Habenverzinsung belief sich auf 0,375 % p.a. Die vordergründig günstige Kassenlage ist darauf zurückzuführen, dass die Rücklagen während des Haushaltsjahres zweckmäßigerweise zur Verstärkung des Kassenbestandes herangezogen wurden. Haftungen: Die Gemeinde ist Mitglied des Reinhalteverbandes Aschachtal und hat für den Ausbau der Abwasserbeseitigung gegenüber dem Verband Haftungen übernommen; der Haftungsstand betrug am Ende des Finanzjahres ,54 Euro (Ende 2010 ca Euro). Die mit den Haftungen verbundenen Rückzahlungen an Darlehen und der damit verbundene Zinsendienst belasten den Unterabschnitt Abwasserbeseitigung. Zusätzlich übernahm die Gemeinde für die von der "Gemeinde-KG" aufgenommenen (Zwischenfinanzierungs-)Darlehen die Haftung über ,50 Euro; der Haftungsstand gegenüber der "Gemeinde-KG" hat sich um ,19 Euro verringert. Personalaufwendungen: Der Personalaufwand betrug einschließlich der geleisteten Beiträge für die Beamtenpensionen und der Aufwendungen für die Aus- und Fortbildung ,59 Euro; dies entspricht 23,06 % der ordentlichen Gesamteinnahmen. Im Finanzjahr 2010 lag der diesbezügliche Aufwand bei ca Euro. Der Rückgang im Finanzjahr 2011 ist dabei vor allem auf einen um ca Euro verringerten Personaleinsatz im Bauhof und einen um ca Euro verringerten Pensionsaufwand für Gemeindebeamte zurückzuführen. Öffentliche Einrichtungen Gebührenhaushalt: Abfallbeseitigung Bei dieser Einrichtung entstand bei Einnahmen von ,92 Euro und Ausgaben von ,06 Euro ein Überschuss von 641,86 Euro; in den Finanzjahren 2007 bis 2010 wurde insgesamt ein Überschuss von 3.392,88 Euro erzielt. Einer kostendeckenden Führung dieser Einrichtung ist weiterhin besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Abwasserbeseitigung Im laufenden Betrieb (Ausklammerung der Rücklagenbewegungen, der Anschlussgebühren und der Gewinnentnahme) ergab sich bei Einnahmen von ,83 Euro und Ausgaben ,45 Euro ein Überschuss von ,38 Euro; im Finanzjahr 2010 betrug der Überschuss ,37 Euro. Entsprechend der Kanalgebührenordnung wurde eine vierteljährliche Benützungsgebühr von 43,50 Euro pro Einwohnergleichwert (Finanzjahr ,20 Euro) eingehoben. Im Finanzjahr 2011 waren Objekte mit 357 Personen an die Abwasserbeseitigung angeschlossen, woraus sich unter der Annahme eines fiktiven Wasserverbrauchs von m³ (entspricht 40 m³ pro Person) eine durchschnittliche Benützungsgebühr von 3,42 Euro (exkl. USt.) pro m³ ergibt. Die Mindestgebühr lag für das Jahr 2011 bei 3,22 Euro pro m³, wobei Abgangsgemeinden eine um 0,20 Euro höhere Gebühr einzuheben haben. Die vom Land Oö. vorgegebene Mindestgebühr wurde von der Gemeinde daher eingehoben. Seite 6 von 27

7 Kindergarten Für den eingruppig geführten Kindergarten sind die Besuchszeiten von Montag bis Freitag von 7.15 Uhr bis Uhr festgesetzt. Den Ausgaben von ,83 Euro stehen Einnahmen von ,25 Euro gegenüber; der Abgang betrug daher ,58 Euro (Finanzjahr 2010 Abgang von ,63 Euro, Finanzjahr 2009 Abgang von ,42 Euro). Bei einem durchschnittlichen Besuch von 20 Kindern betrug daher der jährliche Zuschussbedarf 932 Euro (Finanzjahr 2010 bei 22 Kindern Euro). Volksschule Die Gemeinde ist Schulerhalter einer zweiklassigen Volksschule. Bei Einnahmen von ,42 Euro und Ausgaben von ,88 Euro ergab sich ein Abgang von ,46 Euro (Finanzjahr 2010 Abgang von ,41 Euro). Bei einer durchschnittlichen Schüleranzahl von 44 Kindern errechnet sich ein unbedeckter Aufwand von 640 Euro pro Schüler. Im Finanzjahr 2010 ergab sich bei 39 Kindern ein unbedeckter Aufwand von 662 Euro pro Schüler. Feuerwehrwesen Im Gemeindegebiet gibt es eine Freiwillige Feuerwehr. Der laufende Aufwand betrug ,93 Euro; dies entspricht einem Aufwand von 24,76 Euro pro Einwohner (Stand: Stichtag der Gemeinderatswahl 2009). Vom laufenden Aufwand stehen jedoch ca Euro im Zusammenhang mit dem Bestandverhältnis mit der gemeindeeigenen KG. Weitere wesentliche Feststellungen: Die im Rechnungsabschluss der Gemeinde-KG verbuchten Geldflüsse zwischen Gemeinde und der KG korrespondieren mit dem Rechnungsabschluss der Gemeinde. Von der Gemeinde wurde im Finanzjahr 2011 ein Liquiditätszuschuss an die KG von 6.244,10 Euro geleistet, der weitgehend dem um die Abschreibung verminderten Verlust zuzüglich der geleisteten Tilgung entsprach. Die im Eigentum der gemeindeeigenen KG stehenden Gebäude (ausgenommen Volksschule) werden mittels Nahwärme geheizt. Hiefür sind in der Heizsaison 2010/2011 bei einem Wärmeverbrauch von 83,36 MWh Kosten von ,65 Euro entstanden; daraus ergibt sich für eine MWh ein Aufwand von 149,62 Euro. Die Aufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 15. Juli 2009, IKD(Gem) / Wt, den Gemeinden mitgeteilt, dass für bereits angeschlossene Einrichtungen einer Gemeinde an eine leitungsgebundene Biomasse-Nahwärmeanlage ein Wärmepreis von 90 Euro (brutto) je MWh-Verbrauch (Basis 4/2008, Biomasseindex I = 131,4) noch akzeptabel erscheint. Für die Heizsaison 2010/2011 ergibt sich diesbezüglich auf Grund der Indexsteigerung ein Wert von 91,64 Euro und für die Heizsaison 2011/2012 ein solcher von 98,63 Euro. Es wird daher dringend empfohlen, mit dem Wärmelieferungsunternehmen Nachverhandlungen zur Durchsetzung eines angemessenen Wärmepreises zu führen. Außerordentlicher Haushalt: Seite 7 von 27

8 Vorhaben genehmigter Finanzierungsplan (IKD) tatsächliche Ausgaben bisher Überschuss gesamt Abgang gesamt Feuerwehrhaus und Bauhof , , Mehrzweckgebäude , , Volksschulsanierung , ,81 Straßenbau , , WV Gerstdopl , Trinkwasserversorgung (laut Fördervertrag) , ,18 Zwischenfinanzierung --- 0, , Regenwasserkanal Gerstdopl , ,64 ABA BA (laut Fördervertrag) , ABA Fischbauer , ,32 Saldo: ,55 Das Ist-Ergebnis beläuft sich insgesamt auf einen Fehlbetrag von ,23 Euro, da der Ist-Fehlbetrag bei der Trinkwasserversorgung ,86 Euro beträgt. Das Feuerwehrhaus mit angeschlossenem Bauhof wird baulich durch die gemeindeeigene KG abgewickelt; von der Gemeinde werden insbesondere die Förderungsmittel weitergeleitet. Baulich ist das Vorhaben fertig gestellt; bei diesem Vorhaben zeichnet sich eine Unterschreitung des Kostenrahmens um ca Euro ab. Die Endabrechnungsunterlagen wurden seitens der KG vor einem Monat an den Generalunternehmer zur Erstellung der endgültigen Abrechnung übermittelt; um die noch offenen Förderungsmittel beanspruchen zu können und die Zinsen für die Zwischenfinanzierung möglichst gering zu halten, wird eine rasche Vorlage der Endabrechnung an die Aufsichtsbehörde empfohlen. Die Errichtung des Mehrzweckgebäudes und die Finanzierung sind abgeschlossen; der angeführte geringfügige Überschuss wird im laufenden Finanzjahr zur Anschaffung von Inventar für den Kindergarten herangezogen. Die bisherigen Kosten für die Planung der Volksschulsanierung werden beim künftigen Bauvorhaben berücksichtigt. Die Siedlungswasserbauten werden im Rahmen der Förderverträge abgewickelt; das Vorhaben "ABA Fischbauer" wird im Einvernehmen mit den Förderstellen beim Vorhaben "Trinkwasserversorgung" abgewickelt. Der Fehlbetrag beim Vorhaben "Regenwasserkanal Gerstdopl" wird durch weitere Anliegerleistungen von Euro und durch eine Entnahme aus der Straßenbaurücklage ausgeglichen. Der BA03 der Abwasserbeseitigung wurde bereits mit den angeführten Ausgaben abgerechnet und ausfinanziert. Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit: Das Maastricht-Ergebnis weist ein Defizit von ,97 Euro (Finanzjahr 2010 Überschuss von ,82 Euro) auf. Im Hinblick auf die von den Gemeinden im Rahmen des Österreichischen Stabilitätspaktes eingegangenen Verpflichtungen ist weiterhin ein ausgeglichenes Ergebnis bzw. ein Überschuss anzustreben. Seite 8 von 27

9 Die bei der VA-Stelle 2/617/829 verbuchten Erlöse aus der Veräußerung bzw. für den Einsatz des Gemeindearbeiters wären der VAP 817 (Kostenersätze) zuzuordnen gewesen; die VAP 829 (sonstige Einnahmen) ist nur heranzuziehen, wenn keine spezielle Voranschlagspost vorgesehen ist. Schlussbemerkung: Der Rechnungsabschluss 2011 wird unter Hinweis auf die angeführten Feststellungen zur Kenntnis genommen. A n t r a g Der Prüfbericht der BH Grieskirchen zum Rechnungsabschluss der Gemeinde St. Thomas für das Finanzjahr 2011 wird in der vorliegenden Form zur Kenntnis genommen und beschlossen. D e b a t t e GR Wassermair erkundigt sich, wie die Preise der Bioenergie für die Wärmelieferung zustande gekommen sind. Der Vorsitzende erklärt, dass die Verhandlungen dazu vor seiner Bürgermeisteramtszeit stattgefunden haben. Es wird mit den Vertretern der Bioenergie umgehend einen Termin vereinbaren um das Thema zu besprechen. GR Mairhuber fragt an, wie hoch die Heizkosten in der Volksschule sind. GR Huemer erklärt, dass pro Jahr ca Liter Heizöl gebracht werden, was jährliche Kosten von ca ,- verursacht. AL Hoffmann erklärt, dass die von den angeführten ,- Jahresheizkosten ca ,- an die Twinni Wirtin weiterverrechnet werden. Es verbleiben daher ca ,- für das Feuerwehrhaus samt Bauhof, das Gemeindeamt, den Turnsaal und den Kindergarten. Der Vorsitzende ergänzt, dass im Frühjahr 2011 die Heizung im neuen Feuerwehrhaus noch relativ intensiv eingeschaltet wurde, um die restliche Baufeuchte aus dem Gebäude zu bekommen. Er erwartet sich für die kommende Heizperiode einen geringeren Wärmebedarf. GR Wassermair erkundigt sich bezüglich der im Prüfbericht angeführten Rücklagenentnahme. AL Hoffmann erklärt, dass damit Vorleistungen zur öffentlichen Wasserversorgung in Großgerstdopl vorfinanziert wurden. Weiters werden Rücklagen laufend zur Bedeckung des Kassen-Fehlbestandes hergenommen, wodurch Sollzinsen eingespart werden. GR Floimayr erkundigt sich, wann die Endabrechnung für das neuen FF-Haus mit Bauhof gemacht wird. AL Hoffmann erklärt, dass seitens der Gemeinde alle Ausgaben getätigt wurden und die Fa. LAWOG bereits im April mit der Herstellung der Abrechnungsunterlagen beauftragt wurde. Die Abrechnung soll im Herbst 2012 beim Land OÖ eingereicht werden, damit die noch ausstehenden Fördergelder flüssig gemacht werden. Laut Auskunft von LAWOG, Hr. Pichlbauer wurde der vorgegebene Kostenrahmen für den Neubau FF-Haus mit Bauhof eingehalten. A b s t i m m u n g Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag abstimmen. Durch Handerheben bringen die Gemeinderatsmitglieder folgendes Ergebnis zum Ausdruck: Seite 9 von 27

10 Stimmberechtigte Mitglieder: 13 Davon stimmen 13 Mitglieder für den Antrag, der Antrag gilt somit als einstimmig beschlossen. TOP 2) Bericht des Prüfungsausschusses zur Kassenprüfung vom Beschluss Der Vorsitzende verliest den Prüfbericht: Feuerwehr-Budget In der Prüfungsausschuss- Sitzung am 5. Juni 2012 wurden die Aufwendungen der Gemeinde für das Feuerwehrwesen besprochen. Jedem Prüfungsausschussmitglied wurden die genehmigten Voranschlagswerte zum Feuerwehr-Budget 2012 vorgelegt, aus denen ersichtlich ist, dass für das Finanzjahr 2012 Ausgaben in Höhe von ,-- veranschlagt sind. Im Finanzjahr 2011 waren Ausgaben in Höhe von ,-- und Einnahmen von 800,-- budgetiert. Im Rechnungsabschluss 2011 standen Ausgaben in Höhe von ,42 Einnahmen von 807,49 gegenüber. Die einzelnen Positionen des Budgets 2011 wurden besprochen. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass im Finanzjahr 2011 bei der Position Geringwertige Wirtschaftsgüter im ordentlichen Haushalt keine Aufwendungen zu verrechnen waren, da diese Anschaffungen beim Projekt Neubau Feuerwehrhaus abgewickelt wurden. Die am 31. Mai eingegangene Heizkostenabrechnung der Bioenergie St. Thomas ergab eine geringfügige Nachzahlung. Der monatliche Teilzahlungsbeitrag für das Gebäude FF-Haus und Bauhof beträgt monatlich 468,--; davon werden aufgrund des Flächenanteils 60% für das Feuerwehrhaus verrechnet. Die Prüfungsausschussmitglieder waren einstimmig der Meinung, dass die Heizkosten für das neue Feuerwehrhaus im Auge behalten werden sollten. Weiters wurde ein Überblick über die Budgetzahlen der Jahre 2007 bis 2009 gegeben. Der Prüfungsausschuss stellt an den Gemeinderat den A n t r a g, die vorliegenden Bericht der Prüfung vom zur Kenntnis zu nehmen bzw. zu beschließen. D e b a t t e GR Bachlmair erklärt, dass sich der Prüfungsausschuss auch die Heizkosten im FF-Haus genauer angeschaut hat. Es wurde im Winter festgestellt, dass die Raumtemperatur zum Teil ziemlich hoch eingestellt war. GR Wassermair erkundigt sich, ob es Regeln für Raumtemperaturen gibt. Der Vorsitzende erklärt, dass z.b. im Arbeitnehmerschutzgesetz Mindesttemperaturen festgelegt sind. In Räumen, in denen Personen arbeiten etwa 12 Grad. Seite 10 von 27

11 GR Bachlmair betont in seiner Funktion als Obmann des Prüfungsausschusses, dass die durchgeführte Prüfung des FF-Budgets nicht als Flohsucherei bei der Feuerwehr gesehen werden soll. Der Prüfungsausschuss hat sich zum Ziel gesetzt, alle wesentlichen Ausgabensparten und Bereiche in der Gemeinde anzuschauen. A b s t i m m u n g Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag abstimmen. Durch Handerheben bringen die Gemeinderatsmitglieder folgendes Ergebnis zum Ausdruck: Stimmberechtigte Mitglieder: 13 Davon stimmen 13 Mitglieder für den Antrag. Der Antrag gilt somit als einstimmig beschlossen. TOP 3) Beförderungsmöglichkeiten für VB I und II (Gehaltsschema alt) Beschluss Der Vorsitzende verliest das Schreiben der Direktion Inneres und Kommunales wie folgt: Sehr geehrte Damen und Herren! Nachstehend werden die Beförderungsmöglichkeiten für Vertragsbedienstete der Entlohnungsschemen I und II (Gehaltsschema ALT) wiederverlautbart; gleichzeitig treten damit die Erlässe Gem-31/ H vom 17. Oktober 1973 und Gem-31/ Pf vom 10. Oktober 1979 außer Kraft. Beförderungsmöglichkeiten für VB I und II (Gehaltsschema ALT) der oö. Gemeinden und Gemeindeverbände Vertragsbedienstete des Entlohnungsschemas I (Entlohnungsgruppen a bis e) und des Entlohnungsschemas II (Entlohnungsgruppen p 1 bis p 5) werden bei Vorliegen einer zufriedenstellenden Dienstleistung a. mit Erreichen der Entlohnungsstufe 4 in die Entlohnungsstufe 6, b. mit Erreichen der Entlohnungsstufe 11 in die Entlohnungsstufe 13, c. mit Erreichen der Entlohnungsstufe 16 in die Entlohnungsstufe 18 eingereiht. Weist ein Bediensteter, der zu einer solchen Beförderung heransteht, keine zufriedenstellende Dienstleistung auf, so ist die "Beförderung" zunächst auf ein Jahr zurückzustellen und kann nach Ablauf dieses Jahres mit Wirkung ab dem neuen "Beförderungstermin" dann vorgenommen werden, wenn der Betreffende zu diesem Zeitpunkt wieder eine zufriedenstellende Dienstleistung erbringt. Liegt nach Ablauf dieser Frist keine zufriedenstellende Dienstleistung vor, entfällt die betreffende Beförderung ersatzlos. Die Vollziehung im Einzelfall fällt gemäß 164 Abs. 2 leg.cit. in die Zuständigkeit des Bürgermeisters bzw. des Verbandsobmannes. Seite 11 von 27

12 Abschließend wird empfohlen, diese "Beförderungsmöglichkeiten" bei Vorliegen der Voraussetzungen von Amts wegen (ohne Antrag der Bediensteten) durchzuführen. Mit freundlichen Grüßen Für die Oö. Landesregierung: Dr. Michael Gugler Der Vorsitzende ergänzt, dass in der Gemeinde St. Thomas lediglich Bauhofmitarbeiter Huemer Franz in das angeführte Entlohnungsschema fällt. Da er jedoch bereits in der Entlohnungsstufe 22 eingereiht ist, treffen die angeführten Beförderungsmöglichkeiten für ihn nicht mehr zu. Antrag Der Gemeinderat nimmt die angeführten Beförderungsmöglichkeiten für Vertragsbedienstete der Entlohnungsschemen I und II (Gehaltsschema ALT) zur Kenntnis und erklärt diese für anwendbar. A b s t i m m u n g Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag abstimmen. Durch Handerheben bringen die Gemeinderatsmitglieder folgendes Ergebnis zum Ausdruck: Stimmberechtigte Mitglieder: 13 Davon stimmen 13 Mitglieder für den Antrag. Der Antrag gilt somit als einstimmig beschlossen. TOP 4) Finanzierungsplan zum Ankauf eines Feuerwehrfahrzeuges LFB-A1 Beschluss Der Vorsitzende verliest das nachstehend angeführte Schreiben vom 14. Juni 2012: Antrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung für den Ankauf eines Löschfahrzeuges (LFB-A 1) für die FF St. Thomas Sehr geehrte Damen und Herren! Die nochmalige Überprüfung Ihres Antrages vom 24. Februar 2012, Fin-246/2012, ergibt unsererseits für den Ankauf eines Löschfahrzeuges (LFB-A 1) für die FF St. Thomas folgende neue Finanzierungsmöglichkeit: Seite 12 von 27

13 Bezeichnung der Finanzierungsmittel bis Gesamt in EUR Rück lagen 0 Anteilsbetrag o.h. 0 Eigenmittel FF St. Thomas 0 Vermögensveräußerung 0 (Förderungs-)Darlehen 0 (Bank-)Darlehen Beihilfe LFK Bundeszuschuss 0 Landeszuschuss 0 Bedarfszuweisung Summe in EUR Die in der Finanzierungsdarstellung für die Folgejahre angeführten Finanzmittel werden unter der Annahme vorgemerkt, dass Ihre Finanzkraft annähernd gleich bleibt, die Gebarung sparsam geführt wird, die gewährten Finanzmittel ordnungsgemäß verwendet werden und der Einsatz der sonstigen Förderungsmittel bei der weiteren Antragstellung auf Gewährung von Bedarfszuweisungen für das nächste Jahr nachgewiesen wird. Die für die Folgejahre vorgemerkten Mittel können nur nach ihrer Verfügbarkeit gewährt werden. Die Aufnahme des in der Finanzierungsdarstellung auf das laufende Finanzjahr ausgewiesenen Darlehens bedarf gemäß 84, Abs. 4, Z. 3, Oö. Gemeindeordnung 1990, i.d.f. LGBl. Nr. 152/2001, keiner gesonderten aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Auf die Ausführungen des dazu ergangenen Erlasses Gem / Jl/Pü vom 06. März 2002 wird verwiesen. Dies bedeutet, dass zumindest von drei Geldinstituten Angebote einzuholen sind und die Darlehensaufnahme beim bestbietenden Geldinstitut erfolgt. Grundlage für die Finanzierung sind die geltenden Normkosten 2011/2012 des Landesfeuerwehrkommandos. Die Pflichtausrüstung ( Euro) soll nach Möglichkeit aus dem Altfahrzeug übernommen werden; deren Kosten sind nicht in dieser Finanzierungsdarstellung enthalten. Die Kosten allfälliger, zusätzlicher Ausrüstungsgegenstände, welche über den oben angeführten Finanzierungsrahmen des Normfahrzeuges hinausgehen, sind aus Eigenmitteln der jeweiligen Feuerwehr zu bedecken. Für diese zusätzliche Ausstattung wird die FF ein Darlehen aufnehmen. Die Rückzahlung dieses Darlehens kann zusätzlich über das reguläre FF-Budget der Gemeinde erfolgen. Für das Darlehen ist eine Laufzeit von 10 Jahren vorzusehen. Ein Protokollauszug jener Gemeinderatssitzung, dem der Beschluss der oben angeführten Finanzierung entnommen werden kann, ist vorzulegen. Eine Abschrift ergeht an die Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen. Mit freundlichen Grüßen Für die Oö. Landesregierung: Landesrat Max Hiegelsberger Seite 13 von 27

14 Der Vorsitzende ergänzt, dass er am 18. Juni 2012 bei der Kommandositzung der FF St. Thomas war. Dabei wurde der Finanzierungsplan besprochen und vereinbart, ergänzend zum oben angeführten Finanzierungsplan dem Gemeinderat folgende Gesamtkosten- Finanzierung zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Laut angeführtem Finanzierungsplan: ,- Zuschuss Landesfeuerwehrkommando (2012) ,- Landesbeitrag ( ,- Gemeinde Darlehen (Laufzeit 10 Jahre) ,- Gesamtkosten ohne Pflichtausrüstung Einschließlich Pflichtausrüstung ergeben sich jedoch Gesamtkosten von ca ,-. Die Finanzierung der Pflichtausrüstung wird wie folgt vorgeschlagen: ,- Eigenmittelanteil der FF St. Thomas ,- FF-Darlehen 3 Jahre (Tilgung durch Gemeinde über FF-Budget im OH) ,- Die Feuerwehr St. Thomas leistet somit einen Eigenmittelanteil von ,-. Weiters wird von der Feuerwehr St. Thomas ein Darlehen mit 3-jähriger Laufzeit in Höhe von ca ,- aufgenommen. Die Tilgung des Darlehens (Raten + Zinsen) erfolgt durch die Gemeinde über das jährliche FF-Budget im ordentlichen Haushalt. Bei Annahme eines durchschnittlichen Effektivzinssatzes von 5% über 3 Jahre ergibt sich beim FF-Darlehen eine Gesamtbelastung von ca ,- (d.s ,- pro Jahr), welche im ordentlichen Haushalt der Gemeinde zu veranschlagen sind. Für das 10-jährige Darlehen der Gemeinde ergibt sich eine Gesamtbelastung von ca ,-. Antrag Der Gemeinderat nimmt den oben angeführten Finanzierungsplan sowie die ergänzende Finanzierung der Pflichtausrüstung ohne Einwände zur Kenntnis und beschließt diese. D e b a t t e Der Vorsitzende berichtet, dass es im Dez nach einem persönlichen Gespräch mit LR Hiegelsberger eine Zusage zum Ankauf des neuen LFB gegeben hat. Es wurde u.a. festgehalten, dass die Feuerwehr 10% der Fahrzeugkosten als Eigenleistung zu erbringen hat. Ende April wurde seitens der Gemeinde eine Anfrage an LR Hiegelsberger bezüglich Errichtung einer zweiten KiGa-Gruppe gestellt. LR Hiegelsberger teilte dazu mit, dass eine zweite KiGa- Gruppe nur dann finanzierbar sei, wenn im Gegenzug die Anschaffung des FF-Autos und der Bauhofpritsche um 1-2 Jahre verschoben wird. Nachdem der Vorsitzende das Kommando der FF St. Thomas darüber informierte, wurde vereinbart, beim Land OÖ zumindest die Indexanpassung für den späteren Ankauf einzufordern. Auf Anfrage des Vorsitzenden im Büro von LR Hiegelsberger, wurde anfang Mai mitgeteilt, dass bis Ende Mai ein Finanzierungsplan für das FF-Fahrzeug kommen soll und das auch die Schaffung einer zweiten Kindergarten grundsätzlich unterstützt wird. Mitte Juni wurde dann der nachstehend angeführte Seite 14 von 27

15 Finanzierungsplan an die Gemeinde übermittelt. Mittlerweile haben auch Gespräche mit Frau LR Hummer stattgefunden. Der Antrag auf Schaffung einer zweiten KiGa-Gruppe wurde in Absprache mit Frau LR Hummer an die zuständige Abteilung des Landes OÖ übermittelt. Eine Antwort wird in den nächsten Tagen erwartet. GR und FF-Kommandant Floimayr berichtet, dass es bereits 1999 einen Grundsatzbeschluss des Gemeinderates zum Ankauf eines neuen LFB gegeben hat. Weiters gibt es mit der Oö. Brandbekämpfungsverordnung eine gesetzliche Regelung, die klar regelt, dass es einen gesetzlichen Auftrag für die Maßnahmen der Feuerwehr gibt. Je nach Pflichtbereich hat die Gemeinde der Feuerwehr das notwendige Gerät und Ausrüstung zur Verfügung zu stellen. Die Normkosten eines FF-Fahrzeuges sind klar geregelt und beinhalten keinerlei Ausrüstung. Es gibt aber notwendiges Mindestmaß an Ausstattung, wie z.b. eine ausreichende Außenbeleuchtung für den Einsatz. Es werden sicher keine Spielereien angeschafft. Die Technik hat sich in den letzten 30 Jahren extrem gewandelt und viele Geräte aus dem alten Fahrzeug sind selbst veraltet bzw. passen mit dem neuen Fahrzeug nicht zusammen. Das FF- Auto soll dem Schutz der Bevölkerung und deren Eigentum dienen. Es wird von der Feuerwehr verlangt, dass sie ehrenamtlich zu jeder Zeit und bei jedem Wetter ausrücken. Die Betriebszeit eines FF-Fahrzeuges ist mit 25 Jahren gesetzlich geregelt. Das Fahrzeug der FF St. Thomas ist mittlerweile 29 Jahre alt. Die notwendigen Ersatzteile werden teilweise nicht mehr produziert. Es ist nicht vermeidbar dass es alle Jahre Diskussionen um die Sinnhaftigkeit zur Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges gibt. Die Feuerwehr hat einen gesetzlichen Auftrag vom Land und von der Gemeinde bekommen. Abschließend weist der FF-Kommandant darauf hin, dass fast jeder der hier anwesenden schon einmal die Feuerwehr gebraucht hat und ersucht um Zustimmung zum Ankauf des neuen Feuerwehrfahrzeuges. GR Wassermair berichtet, dass er sich vor der heutigen Sitzung im Österreichbild einen TV- Bericht der FF Marchtrenk angesehen hat. Dort ist ein Feuerwehrfahrzeug 36 Jahre alt. Weil kein Geld da ist, wird jedoch auf den Ankauf eines neuen Autos weiterhin verzichtet. GR Wassermair erklärt, dass er die Feuerwehr grundsätzlich als sinnvolle Einrichtung sieht und vergönnt ihr alles. Es sollten jedoch innerhalb der Gemeinde Prioritäten festgelegt werden, da es derzeit viele Dinge wie die Schule, den Kindergarten, die Bauhofpritsche gibt, die wichtiger sind als ein neues FF-Auto. Noch dazu, wenn die Gemeinde für das FF-Auto einen Kredit von ,- aufnehmen muss. All die genannten wichtigen Dinge müssten jetzt aufgrund des FF- Autos zurückgestellt werden. Eine Einschränkung der Sicherheit der Bevölkerung sieht GR Wassermair durch den Aufschub des Autoankaufs auf 2 3 Jahre nicht gegeben, da die Sicherheit auch mit dem jetzigen Auto gewährleistet ist. Es gibt im ländlichen Bereich eine große Dichte an Feuerwehren. Rundum St. Thomas gibt es im Umkreis weniger Kilometer viele einsatzbereite Feuerwehren. Besorgniserregend ist eher der Umstand, dass viele ländliche Feuerwehren zu wenig Personal haben, um bei Einsätzen ausreichend besetzt zu sein. Es gibt in St. Thomas zurzeit wesentlich wichtigere Dinge als ein neues Feuerwehrauto. GR Wassermair erkundigt sich abschließend, ob für die GR-Mitglieder, die auch Mitglied der Feuerwehr sind, die Befangenheit gegeben ist, da die meisten der hier Anwesenden auch bei der Feuerwehr sind. GR und FF-Kdt. Floimayr lädt GR Wassermair ein, auch Mitglied der Feuerwehr zu werden. AL Hoffmann erklärt, dass bzgl. der angesprochenen Befangenheit eine schriftliche Auskunft des OÖ. Gemeindebundes vorliegt. Für Gemeinderäte die einfache Mitglieder der Feuerwehr sind, liegt keine Befangenheit vor. Für einen Gemeinderat, der auch Kommandant der Feuerwehr ist, gibt es keine eindeutige Rechtsauskunft. Da aber der FF-Kommandant keinen privaten bzw. persönlichen Vorteil durch den Ankauf eines neuen FF- Autos hat, ist daher davon auszugehen, dass keine Befangenheit vorliegt. Seite 15 von 27

16 GR Bachlmair erklärt, dass für die zweite Kindergartengruppe bereits eine mündliche Zusage vom Land OÖ vorliegt. GR Zimmerberger erwidert, dass das Land beim Ankauf des Feuerwehrautos auch zuerst Ja, dann Nein und dann wieder JA gesagt hat. Das gleiche kann auch beim Kindergarten passieren. Der Vorsitzende ergänzt, dass das auch bei der Sanierung der Volksschule so gewesen ist. GR Wassermair erklärt, dass keine Kredite aufgenommen werden sollen, für Dinge die wir nicht brauchen. Auch viele Mitglieder der Feuerwehr St. Thomas stehen der Sinnhaftigkeit über den Ankauf des neuen FF-Autos skeptisch gegenüber. Nur der Gruppendruck bringt sie dazu, für den Ankauf zu argumentieren. GR Watzenböck wirft ein, dass für ihn die zweite Kindergartengruppe oberste Priorität hat. GR Wassermair erkundigt sich, wie es mit dem Ankauf der Bauhofpritsche und der Schulsanierung steht. Der Vorsitzende ergänzt, dass er bezüglich Pritschenankauf umgehend einen neuen Gesprächstermin mit Landesrat Hiegelsberger vereinbaren wird. Bezüglich Schulsanierung wurde beim letzten persönlichen Gespräch von Frau LR Hummer, im Beisein von mehreren Vertretern der Gemeinde, zugesagt, dass sie die Volkschule demnächst besichtigen wird. GR Huemer schlägt vor, erst die Zusage des Landes OÖ für die zweite Kindergartengruppe abzuwarten und dann erst den Ankauf des neuen FF- Autos zu beschließen. GR Wassermair befürwortet diesen Vorschlag und fragt nach, was dagegen spricht, die Beschlussfassung zu verschieben. GR Floimayr erwidert, dass er darin keinen Zusammenhang zum Feuerwehrauto sieht, wenn die Errichtung einer zweiten KiGa-Gruppe aufgrund mangelnden langfristigen Bedarfes abgelehnt wird. Er betont nochmals, dass bereits im Jahr 1999 ein Grundsatzbeschluss zum Ankauf den neuen FF-Autos gefasst wurde. Somit erübrigt sich die Diskussion über die Prioritätenliste. GR Mairhuber erklärt, dass in dieser Sitzung nicht der Ankauf eines neuen Feuerwehrautos sondern lediglich die Annahme eines Finanzierungsvorschlages beschlossen werden soll. GR Wassermair erwidert, dass dieses Argument eine lahme Taktik ist, wie sie auch im Umwidmungsverfahren der Familie Eschlböck angewendet wird. GR Floimayr warnt davor, dass ähnlich wie in der Nachbargemeinde Pollham, durch Uneinigkeit im Gemeinderat wichtige Projekte in St. Thomas auf der Strecke bleiben. A b s t i m m u n g Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag abstimmen. Durch Handerheben bringen die Gemeinderatsmitglieder folgendes Ergebnis zum Ausdruck: Stimmberechtigte Mitglieder: 13 Davon stimmen 12 Mitglieder für den Antrag, GR Wassermair stimmt gegen den Antrag. Der Antrag gilt somit als mehrheitlich beschlossen. Seite 16 von 27

17 TOP 5) Vorzeitige Kündigung des Mietvertrages durch Hofinger Leopold Beschluss Der Vorsitzende berichtet: Herr Hofinger Leopold und Frau Scheftner Hellen, welche beide die Wohnung im 1. Stock des Lehrerwohnhauses bewohnen, sind am 8. Juni 2012 am Gemeindeamt erschienen. Herr Hofinger teilte mit, dass er den bis 30. Nov laufenden Mietvertrag, welcher auf beide Bewohner lautet, vorzeitig kündigen möchte, da er aus der Wohnung ausgezogen ist. Frau Scheftner hat mitgeteilt, dass sie weiterhin in der Wohnung bleiben möchte. Von der Gemeinde wurde dazu nachstehend angeführte Vereinbarung erstellt, welche jedoch von Frau Scheftner und Herrn Hofinger bis dato jedoch nicht unterzeichnet wurde. Hofinger Leopold St. Thomas St. Thomas St. Thomas, 11. Juni 2012 An die Gemeinde St. Thomas St. Thomas St. Thomas Betreff: Vorzeitige Kündigung des Mietvertrages durch Hofinger Leopold Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Hiermit teile ich mit, dass ich den bestehenden Mietvertrag vom , gültig bis für die Wohnung in St. Thomas 29 per kündige. Meinen Wohnsitz in St. Thomas 29 werde ich spätestens bis abmelden. Hiermit erkläre ich, dass ich auf die Ausübung meiner Mietrechte verzichte und gebe der in der Wohnung Verbleibenden hiermit die alleinige Vollmacht bezüglich aller dieses Mietverhältnis betreffenden Angelegenheiten. Ich ersuche höflich um Zustimmung zur vorzeitigen Auflösung meines Mietverhältnisses und verbleibe mit freundlichen Grüßen!. Hofinger Leopold.. Ort, Datum Ich, die in der Wohnung Verbleibende erkläre hiermit, den Ausziehenden hinsichtlich aller zukünftigen Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis schad- und klaglos zu halten. Seite 17 von 27

18 Weiters erkläre ich, nunmehr alleinig für sämtliche aus dem Mietverhältnis hervorgehenden Verpflichtungen (insbesondere die Leistung der Zahlung für Miete, Betriebskosten, Vertragsgebühren, etc.) verantwortlich zu sein.. Scheftner Hellen.. Ort, Datum Der Vorsitzende ergänzt, dass Frau Scheftner seit einigen Tagen im Krankenhaus ist und man derzeit nicht weiß, wie es mit ihr weitergeht. Da das o.a. Ansuchen bis dato von keinem der beiden Mieter unterschrieben wurde schlägt der Vorsitzende vor, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen. Sobald ein unterschriebener Antrag vorliegt, kann bei der nächsten Gemeinderatssitzung darüber entschieden werden. Antrag Der TOP 5) Vorzeitige Kündigung des Mietvertrages wird von der heutigen Tagesordnung abgesetzt. A b s t i m m u n g Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag abstimmen. Durch Handerheben bringen die Gemeinderatsmitglieder folgendes Ergebnis zum Ausdruck: Stimmberechtigte Mitglieder: 13 Davon stimmen 13 Mitglieder für den Antrag. Der Antrag gilt somit als einstimmig beschlossen. TOP 6) Eschlböck Rudolf Flächenwidmungsänderung Nr. 13 Durchführungsbeschluss Der Vorsitzende berichtet: Vom Antragsteller wurde direkt an der bestehenden Widmungsgrenze in Richtung Prambach ein Lagergebäude in Containerbauweise errichtet. Gemäß Oö. Bauordnung ist jedoch zur Widmungsgrenze ein Abstand von 3m einzuhalten. Es wurde daher ein Antrag auf Verschiebung der bestehenden Widmungsgrenze um 3m Richtung Prambach gestellt. In der Sitzung des Gemeinderates vom wurde der Einleitungsbeschluss zur Durchführung der Änderung Nr. 13 des Flächenwidmungsplanes Nr. 2 aus 2001 gefasst. Seitens des Ortsplaners Arch. DI Antlinger wurde festgestellt, dass die geplante Umwidmung dem öffentlichen Interesse nicht widerspricht und aus Sicht der Ortsplanung kein Einwand gegen eine Umwidmung der bestehenden Widmungsfläche besteht. Seite 18 von 27

19 Vom Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Raumordnung wurde mit Schreiben vom mitgeteilt, dass gegen die geplante Umwidmung aus fachlicher Sicht keine Einwände bestehen. Von der Abteilung Naturschutz wurde mit Schreiben vom mitgeteilt, dass gegen die geplante Umwidmung aus fachlicher Sicht keine Einwände bestehen, da dies lediglich zur Herstellung des erforderlichen Bauwiches zur Widmungsgrenze erforderlich ist. Von der Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft wurde mit Schreiben vom mitgeteilt, dass gegen die geplante Umwidmung aus fachlicher Sicht keine Einwände bestehen, da ein 10m breiter Gewässerrandstreifen als Pufferzone eingehalten wird. Entsprechend dem Oö. Raumordnungsgesetz wurden die angrenzenden Nachbarn und die betroffenen Behörden nachweislich auf ihr Recht zur Abgabe einer Stellungnahme hingewiesen. Innerhalb der gesetzten Frist sind keine negativen Stellungnahmen eingelangt. Der Vorsitzende erläutert den nachstehend angeführten Auszug aus dem Flächenwidmungsplan. Antrag Der Gemeinderat fasst einen Durchführungsbeschluss zur Änderung Nr. 13 des Flächenwidmungsplanes Nr. 2 aus 2001 und der damit verbundenen Erweiterung der Widmung B bzw. MB auf dem Grundstück Nr. 194/1, EZ 42, KG St. Thomas. Seite 19 von 27

20 D e b a t t e GR Ferchhumer erklärt, dass vor einigen Tagen eine Begehung mit Eschlböck Rudi stattgefunden hat, bei der die Wiederherstellung der Straßengräben nördlich der Kienwiesstraße sowie der Rohrleitungen von der Kienwiesstraße zum Prambach einvernehmlich besprochen und vereinbart wurden. GR Zimmerberger erklärt, dass es in St. Thomas mehrere Stellen gibt, an denen bei Regenereignissen Hangwasser und Erde von den Feldern auf die Straßen geschwemmt wird, wie z.b. in Ramesedt. Das kommt daher, dass es u.a. keine ausreichend breiten Grünstreifen zwischen den Feldern und der Straße gibt. Weiters erklärt GR Zimmerberger erklärt, dass es in St. Thomas eine weitverbreitete Taktik ist, zuerst zu bauen und dann zu fragen, ob man darf. Er sieht nicht ein, dass dieses Verhalten durch nachträgliche Baugenehmigungen legitimiert wird. Wenn jemand beim zu schnellen Autofahren erwischt wird, muss er auch mit Konsequenzen rechnen. Der Vorsitzende erklärt, dass in St. Thomas in den letzten Jahren leider mehrere illegale Bauvorhaben gegeben hat. Die Gemeinde wird in der nächsten Aussendung der Gemeindenachrichten wieder darauf hinweisen, dass bei Schwarzbauten mit Konsequenzen zu rechnen ist. AL Hoffmann erklärt, dass die Baubehörde, auch im Fall der nachträglichen Erteilung von Bewilligungen, zu prüfen hat, ob die Gesetze und Kriterien für das Erlangen der Bewilligung gegeben sind. Sind alle Kriterien (Raumordnung, Bauordnung, etc.) erfüllt, hat der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der Bewilligungen. Das heißt, die Baubehörde (Gemeinde) kann die Erteilung einer Bewilligung nicht aus bloßem persönlichem Empfinden, mit dem Argument, dem Betreiber des Schwarzbaus einen Denkzettel zu verpassen verweigern. Dem Eigentümer eines Schwarzbaus ist zuerst die nachträgliche Einholung der notwendigen Genehmigungen innerhalb angemessener Frist aufzutragen. Erst wenn sich herausstellt, dass der Schwarzbau gesetzlichen Vorgaben unreparierbar widerspricht, ist ein Auftrag zur Beseitigung des Schwarzbaus zu erteilen. A b s t i m m u n g Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag abstimmen. Durch Handerheben bringen die Gemeinderatsmitglieder folgendes Ergebnis zum Ausdruck: Stimmberechtigte Mitglieder: 13 Davon stimmen 10 Mitglieder für den Antrag. GR Wassermair, GR Zimmerberger und GR Bachlmair enthalten sich der Stimmabgabe. Der Antrag gilt somit als mehrheitlich beschlossen. TOP 7) Regionalverkehrskonzept Grieskirchen Verlängerung der Mitgliedschaft Beschluss Der Vorsitzende berichtet: Seite 20 von 27

21 In der Sitzung vom hat der Gemeinderat den Beitritt zum Regionalverkehrskonzept Grieskirchen einstimmig beschlossen. Da sich die Gemeinde für einen befristeten Beitritt auf 3 Jahre entschieden hat, ist neuerlich über den Beitritt abzustimmen. Laut damaliger Vereinbarung wäre von der Gemeinde St. Thomas ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 4.590,- zu leisten gewesen. Aufgrund der eingetretenen Wirtschaftskrise wurde das Regionalverkehrskonzept jedoch bis dato nicht umgesetzt. Mit Ende 2013 soll nun aber das Regionalverkehrskonzept umgesetzt werden. Aufgrund eines geänderten Finanzierungsschlüssels (das Land OÖ übernimmt 75% der Gesamtkosten) reduziert sich der jährlich zu leistende Beitrag für die Gemeinde St. Thomas auf 2.550,-. In St. Thomas würde der Fahrintervall der Post AG (Linie 693) wie nachstehend angeführt verbessert werden. Seite 21 von 27

22 Seite 22 von 27

23 Seite 23 von 27

24 Antrag Die Gemeinde St. Thomas verlängert die Zugehörigkeit zum Regionalverkehrskonzept für den Öffentlichen Verkehr im Bezirk Grieskirchen befristet auf weitere 3 Jahre und leistet den jährlichen Kostenbeitrag von ca ,-. A b s t i m m u n g Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag abstimmen. Durch Handerheben bringen die Gemeinderatsmitglieder folgendes Ergebnis zum Ausdruck: Stimmberechtigte Mitglieder: 13 Es stimmen 13 Mitglieder für den Antrag. Der Antrag gilt somit als einstimmig beschlossen. Seite 24 von 27

25 Dringlichkeitsantrag 1) Finanzierungsplan Straßenbau 2012 bis Beschluss Der Vorsitzende verliest das nachstehend angeführte Schreiben vom 14. Juni 2012: Antrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung für den Straßen- und Wegebau Sehr geehrte Damen und Herren! Die Überprüfung Ihres Antrages vom 02. Februar 2012, Fin-246/2012, ergibt unsererseits für den Straßen- und Wegebau folgende Finanzierungsmöglichkeit: Bezeichnung der Finanzierungsmittel bis Gesamt in EURO Rück lagen 0 Anteilsbetrag o.h. 0 Interessentenbeiträge 0 Vermögensveräußerung 0 (Förderungs-)Darlehen 0 (Bank-)Darlehen 0 Sons tige Mittel 0 Bundeszuschuss 0 Landeszuschuss 0 Bedarfszuweisung Summe in EURO Die Gewährung und Flüssigmachung der in Aussicht gestellten Bedarfszuweisungsmittel erfolgt: auf Antrag der Gemeinde, bei Nachweis des Bedarfes und des Einsatzes der vorgesehenen Eigen- bzw. der übrigen vorgesehenen Finanzierungsmittel und nach Verfügbarkeit der Bedarfszuweisungsmittel. Die in der Finanzierungsdarstellung für die Folgejahre angeführten Finanzmittel werden unter der Annahme vorgemerkt, dass Ihre Finanzkraft annähernd gleich bleibt, die Gebarung sparsam geführt wird, die gewährten Finanzmittel ordnungsgemäß verwendet werden und der Einsatz der sonstigen Förderungsmittel bei der weiteren Antragstellung auf Gewährung von Bedarfszuweisungen für das nächste Jahr nachgewiesen wird. Die für die Folgejahre vorgemerkten Mittel können nur nach ihrer Verfügbarkeit gewährt werden. Wir verweisen auf die Bestimmung des 80 Abs. 2 der Oö. Gemeindeordnung Ein Protokollauszug jener Gemeinderatssitzung, dem der Beschluss der oben angeführten Finanzierung entnommen werden kann, ist vorzulegen. Eine Abschrift ergeht an die Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen. Mit freundlichen Grüßen Für die Oö. Landesregierung: Landesrat Max Hiegelsberger Seite 25 von 27

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