Statistische Berichte Wohngeld in Nordrhein-Westfalen

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1 Information und Technik Nordrhein-Westfalen Geschäftsbereich Statistik Statistische Berichte Wohngeld in Nordrhein-Westfalen 00 Bestell-Nr. F , (Kennziffer j/0)

2 Wohngeld in Nordrhein-Westfalen 00 Bestell-Nr. F (Kennziffer K j/0)

3 Herausgegeben von Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Geschäftsbereich Statistik Mauerstraße, 076 Düsseldorf Postfach 0 0, 000 Düsseldorf Telefon Telefa Internet: poststelle@it.nrw.de Erschienen im März 0 Alle Statistischen Berichte finden Sie als PDF-Datei zum kostenlosen Download in unserer Internet-Rubrik Publikationen. Information und Technik NRW, Düsseldorf, 0 Auszugsweise ervielfältigung und erbreitung mit Quellenangabe gestattet.

4 Inhalt Seite orbemerkungen... ergleichbarkeit mit früheren Berichtsjahren... Rechtsgrundlage... Ergebnisse des Jahres Begriffsbestimmungen... Hinweise Tabellenteil Zeitreihen insgesamt und im Laufe des Jahres gezahltes Wohngeld.... Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch.... am. Dezember 00 nach Haushaltsgröße, durchschnittlichem monatlichem Wohngeldanspruch, durchschnittlichem monatlichem Gesamteinkommen, berücksichtigungsfähiger und tatsächlicher Miete/Belastung am. Dezember 00 nach Haushaltsgröße, Mietenstufe der Gemeinde, Höhe des Wohngeldes, berücksichtigungsfähiger und tatsächlicher Miete/Belastung sowie durchschnittlicher Wohnfläche am. Dezember 00 nach Haushaltsgröße, Wohnkostenbelastung vor und nach Gewährung des Wohngeldes, Mietenstufe der Gemeinde und monatlichem Gesamteinkommen am. Dezember 00 nach Haushaltsgröße und sozialer Stellung sowie durchschnittlichem monatlichem Gesamteinkommen und durchschnittlichem monatlichem Wohngeldanspruch.... am. Dezember 00 nach Haushaltsgröße und sozialer Stellung sowie monatlichen Abzugsbeträgen bei der Einkommensermittlung... am. Dezember 00 nach Haushaltsgröße und der Kinder im Haushalt am. Dezember 00 nach Mietenstufe der Gemeinde und genutzter Wohnfläche, durchschnittlicher tatsächlicher und berücksichtigungsfähiger monatlichen Miete sowie der Wohngeld beziehenden Haushalte mit Überschreitung der Höchstbeträge für Miete, durchschnittlichem Wohngeld und durchschnittlicher Wohnfläche... 6 IT.NRW Wohngeld in NRW 00

5 Seite Wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten 0. Wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten am. Dezember 00 nach Antragstellern sowie Haushaltsgröße und durchschnittlichem monatlichem Wohngeldanspruch... 7 Ergebnisse für kreisfreie Städte und Kreise. insgesamt am. Dezember 00 nach Art der Leistung und durchschnittlichem monatlichen Wohngeldanspruch sowie nach erwaltungsbezirken Grafiken Haushalte mit Bezug von Allgemeinem Wohngeld Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch der Wohngeld beziehenden Haushalte je 000 Haushalte in den kreisfreien Städten und Kreisen Nordrhein-Westfalens am. Dezember Haushalte mit Bezug von Wohngeld am. Dezember Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch der Wohngeld beziehenden Haushalte in den kreisfreien Städten und Kreisen Nordrhein-Westfalens am. Dezember IT.NRW Wohngeld in NRW 00

6 orbemerkungen Das Wohngeld ist ein von Bund und Ländern getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Es soll Haushalten mit niedrigem Einkommen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglichen und auf Dauer sichern. Mit der Einführung des Tabellenwohngeldes im Jahre 96 wurde auch die Durchführung einer entsprechenden Statistik angeordnet, um die Auswirkung des Wohngeldgesetzes in Hinblick auf seine Zielsetzung zu überprüfen. Der Begriff Haushalt ist die Basisgröße für die wohngeldberechtigte Personengruppe. Damit kommt zum Ausdruck, dass anders als bei der Sozialhilfestatistik nicht die einzelne Person als Merkmalsträger erfasst wird (wenngleich diese immer auch im Zusammenhang mit einer Bedarfgemeinschaft als Bezugsgröße für die Bedarfsberechnung zu sehen ist). ielmehr erreicht die Unterstützung durch das Wohngeld Familienhaushalte bzw. Personengruppen in Form von Wohn- oder Wirtschaftsgemeinschaften. Sind die gesetzlich definierten oraussetzungen erfüllt, besteht auf die Zahlung von Wohngeld ein Rechtsanspruch. Wohngeldbeziehende können dabei sowohl Mieter (Mietzuschuss) als auch Eigentümer (Lastenzuschuss) sein. Die Höhe des gezahlten Wohngeldes ist u. a. abhängig von der monatlichen Miete bzw. Belastung, der Haushaltsgröße und dem Gesamteinkommen. Zur Berechnung des Wohngeldes werden die dem Wohngeldgesetz anhängenden Wohngeldtabellen verwendet. ergleichbarkeit mit früheren Berichtsjahren Um die Funktion des Wohngeldes als Unterstützung finanzschwächerer Bevölkerungsgruppen auf dem Wohnungsmarkt zu erhalten, wurden durch mehrere Wohngeldreformen neue Regelungen eingeführt, so auch zum Bis Ende 00 wurde zwischen Allgemeinem Wohngeld und Besonderem Mietzuschuss unterschieden. Allgemeines Wohngeld ist die herkömmliche Form der Unterstützung für Mieter als Mietzuschuss, für Eigentümer als Lastenzuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtete sich nach Größe der Wohnfläche, Gesamteinkommen sowie der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung. Der Besondere Mietzuschuss eistierte bis Ende 00 als besondere Wohngeldgewährung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe- und Kriegsopferfürsorge. Er unterlag wie das Allgemeine Wohngeld einer Höchstbetragsregelung für Mieten, bei der neben der Haushaltsgröße auch die Mietenstufe der Wohngemeinde und die Bauausstattungskategorie berücksichtigt wurden. Im Rahmen des zum in Kraft getretenen ierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz ) ergaben sich grundlegende eränderungen. Für Empfängerinnen und Empfänger bestimmter staatlicher Transferleistungen (z. B. ngeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) entfällt die Wohngeldberechtigung. Die Unterkunftskosten werden fortan in der Berechnung der jeweiligen Leistung mit berücksichtigt. Diese Entwicklung und der Wegfall des Besonderen Mietzuschusses führten zum erheblichen Absinken der Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte im ergleich zu den orjahren. Seit dem wird zwischen den reinen Wohngeldhaushalten und wohngeldrechtlichen Teilhaushalten, in sogenannten Mischhaushalten unterschieden. Es gibt zwei Arten von Mischhaushalten (siehe Begriffsbestimmungen), Grunddefinition ist aber immer, dass wenigstens ein Haushaltsmitglied wohngeldberechtigt sein muss. Die Wohngeldreform zum. Januar 009 Mit der vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Reform des Wohngeldes zum. Januar 009 durch das Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches vom. September 008 kam es zu einer Erweiterung des Kreises der wohngeldberechtigten Haushalte. Nach dem Wegfall des Besonderen Mietzuschusses ab dem Jahr 00 hatte sich die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte zunächst deutlich reduziert. Durch Einbeziehungen folgender Punkte hat sich die Zahl der Wohngeld beziehenden Haushalte im Berichtsjahr erhöht: Ab dem. Januar 009 werden erstmals Heizkosten bei der Ermittlung des Wohngeldes berücksichtigt. Dabei wird ein nach Haushaltsgröße gestaffelter fester Betrag für Heizkosten zur anrechenbaren Bruttokaltmiete hinzugerechnet. Außerdem wurde ein nach der Personenzahl gestaffelter einmaliger zusätzlicher Wohngeldbetrag für Haushalte geleistet, die mindestens in einem der Monate Oktober 008 bis März 009 Wohngeld bezogen haben. Zusätzlich wurden die Höchstbeträge für Miete und Belastung über die Abschaffung der Baualtersklassen auf Neubauniveau vereinheitlicht und zusätzlich um 0 % erhöht. Zusätzlich wurden auch die Tabellenwerte um 8 % erhöht, dies bedeutet, dass der Betrag des gezahlten Wohngeldes bei gleichen oraussetzungen höher ist als zuvor. IT.NRW Wohngeld in NRW 00

7 6 Rechtsgrundlage Die Durchführung der Wohngeldstatistik erfolgt auf der Grundlage des Wohngeldgesetzes (WoGG) in erbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundestatistikgesetz BstatG). Die Statistik wird jährlich zum. Dezember einschließlich der bis zum. März des Folgejahres erfolgten rückwirkenden Bewilligungen durchzuführen. Ergebnisse des Jahres bezogen 7 Haushalte Wohngeld. Das sind, % oder 9 Haushalte mehr als im orjahr. Somit erhielten,7 % aller Haushalte (Quelle: Mikrozensus 00) Wohngeld. Davon erhielten 9, % der Haushalte ihr Wohngeld als Mietzuschuss, die übrigen als Lastzuschuss. 0, % der Haushalte sind Mischhaushalte. on diesen wohngeldrechtlichen Teilhaushalten gab es 00 in Nordrhein-Westfalen Die weiteren Ausführungen beziehen sich, wenn nicht anders vermerkt, auf die reinen Wohngeldhaushalte. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch betrug Euro bei einer durchschnittlichen Miete/Belastung von Euro monatlich. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldbetrag erhöhte sich somit im ergleich zum orjahr um vier Euro im Monat. Die durchschnittlichen Beträge setzen sich aus den Miet- und Lastenzuschuss empfangenden Haushalten zusammen. Die Empfänger/-innen von Mietzuschuss erhielten 00 im Durchschnitt Euro Wohngeld bei einer monatlichen Miete von durchschnittlich 0 Euro. Die Empfänger/-innen von Lastenzuschuss erhielten im Schnitt 79 Euro bei einer monatlichen Belastung von 66 Euro. Der höchste Anteil Wohngeld beziehender Haushalte an den privaten Haushalten lag mit, % im Regierungsbezirk Detmold, knapp vor dem Regierungsbezirk Münster. Den im ergleich geringsten Anteil verzeichnete der Regierungsbezirk Köln. Bezogen auf Nordrhein-Westfalen lag der Wert bei, % aller Privathaushalte. 9,9 % der Wohngeldempfänger/-innen lebten 00 allein,, % in Zwei-Personen-Haushalten und 8, % in *) am. Dezember 00 nach Regierungsbezirken Regierungsbezirk Düsseldorf Köln Münster Detmold Arnsberg Nordrhein-Westfalen Wohngeld beziehende Haushalte insgesamt Anteil an den privaten Haushalten ) *) ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten ) Quelle: Mikrozensus 00 Drei-Personen-Haushalten. In den übrigen 8,6 % der Haushalte lebten vier oder mehr Personen. Bei der Auswertung nach der sozialen Stellung des Haushaltsvorstands lässt sich feststellen, dass Rentnerinnen und Rentner mit einem Anteil von, % (8 70) auch weiterhin die größte Empfängergruppe waren. Im ergleich zum orjahr (8 9) waren dies bzw. 0, % weniger. Haushalte (7,6 %) hatten einen orstand, der arbeitslos war, das waren 90 bzw. 7,8 % mehr als im Berichtsjahr zuvor (009: 9 6). % 90, ,0, 60, 0 7, 88 8, *) am. Dezember 00 nach sozialer Stellung Soziale Stellung % Selbstständige Beamtinnen und Beamte Angestellte Arbeiter/-innen Nichterwerbstätige Rentner/-innen Pensionär(e)/-innen Student(inn)en sonstige Nichterwerbstätige , *) ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten,6 0,,,6 7,6,6 8 70, 9 0, 6 9, 0 60,6 *) am. Dezember 00 nach Höhe des monatlichen Anspruchs und Art der Leistung Art der Leistung insgesamt unter 0 mit einem monatlichen Wohngeldanspruch von bis unter EUR % 00 und mehr Insgesamt, % der Wohngeld beziehenden Haushalte hatten eine monatliche Miete/Belastung von sieben Euro und mehr je m² Wohnfläche. Dies entspricht einer von Haushalten. Bei der Empfängerhaushalte betrug die Belastung zwischen sechs und sieben Euro. 68 Haushalte bzw., % zahlten eine Miete von weniger als fünf Euro je m² Wohnfläche. Die durchschnittli- Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch je Haushalt EUR erhielten Mietzuschuss Lastenzuschuss , ,0 6, 8,0 6,8 8,7,0 9,7,0,,,0 8,6,0 0, 9,,7 79 *) ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten IT.NRW Wohngeld in NRW 00

8 7 *) am. Dezember 00 nach monatlicher Miete/Belastung je m Wohnfläche und Art der Leistung Art der Leistung erhielten Mietzuschuss Lastenzuschuss insgesamt *) ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten che monatliche Wohnkostenbelastung betrug vor Gewährung des Wohngeldes im Schnitt 9, % bzw. Euro und konnte durch die Zahlung des Wohngeldes um, Prozentpunkte verringert werden. Insgesamt war die berücksichtigungsfähige Miete bzw. Belastung (9 Euro) um 6,6 % niedriger als die tatsächliche ( Euro). *) am. Dezember 00 nach Gesamteinkommen Lastenzuschuss Lastenzuschuss erhält der Eigentümer (und derjenige, der Anspruch auf Übereignung hat), der Erbbauberechtigte (und derjenige, der Anspruch auf Übertragung oder Ein- Gesamteinkommen von bis unter EUR unter und mehr Insgesamt *) ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten Die Gesamtausgaben für das Wohngeld beliefen sich im Berichtsjahr 00 auf rund Mill. Euro (vgl. Tabelle im Tabellenteil). Somit wurden rund 6 Mill. Euro mehr gezahlt als im Jahr zuvor. mit einer monatlichen Miete/Belastung je m Wohnfläche von bis unter EUR unter insgesamt % 7 7, ,0, , 80, %, 8 0 0, 809, 6 6 %,8 6, 8 7, Begriffsbestimmungen Gesamteinkommen und abzusetzende Beträge Wohngeld wird nur gewährt, wenn das monatliche Gesamteinkommen einer Familie oder Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft die nach Haushaltsgröße festgelegte Grenze nicht übersteigt. Dabei zählt nur das Einkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Das Gesamteinkommen ergibt sich als Summe der Jahreseinkommen, die von allen zum Haushalt rechnenden Personen in Geld oder in Geldwert erzielt werden, abzüglich bestimmter Frei- und Abzugsbeträge. Letztere betreffen besonders schwerbehinderte Menschen und Unterhaltsverpflichtete. Das Einkommen ist nachzuweisen. Absetzbar sind z. B. Freibeträge per pauschalen Abzug jeweils in Höhe von mindestens 6 %, diese erhöhen sich auf bis zu 0 % für Steuern vom Einkommen, Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie für Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Zusätzlich können Werbungskosten sowie Freibeträge für schwerbehinderte Haushaltsmitglieder abgesetzt werden. % 8, ,9 7, 9 7 und mehr %,,,7 Im folgenden Tabellenteil werden zunächst Basisdaten, wie Höhe und Art des Wohngeldes sowie die Haushaltsgröße, Mietenstufe usw. dargestellt. Anschließend sollen auch Aspekte wie die soziale Stellung und die Ausstattung der Wohnung, als auch die Darstellung einiger Kennzahlen auf Ebene der kreisfreien Städte und Kreise abgebildet werden. Sofern nicht anders vermerkt, sind die Daten der reinen Wohngeldhaushalte angegeben. Haushalt Zum Haushalt der bzw. des Antragsberechtigten zählen auch solche Personen, die mit ihr bzw. ihm eine Wohnung/ Wirtschaftsgemeinschaft führen, d. h. wenn sie Wohnraum gemeinsam bewohnen und sich ganz oder teilweise gemeinsam mit dem täglichen Lebensbedarf versorgen. *) am. Dezember 00 nach Haushaltsgröße, monatlichem Wohngeldanspruch, durchschnittlichen Gesamteinkommen sowie berücksichtigungsfähiger und tatsächlicher Miete/Belastung Haushalte mit Person(en) Wohngeld beziehende Haushalte insgesamt % Durchschnittliches Gesamteinkommen Tatsächliche Miete/Belastung EUR Berücksichtigungsfähige Miete/Belastung Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch 9 9 9,9 80 8, 8, 6 00, , 0 667,7 Insgesamt *) ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten IT.NRW Wohngeld in NRW 00

9 8 räumung des Erbbaurechts hat) sowie der Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts (oder derjenige, der Anspruch auf Bestellung oder Übertragung eines solchen Rechts hat) für ein Eigenheim, eine Eigentumswohnung, eine Kleinsiedlung oder eine landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle. oraussetzung ist, dass er darin wohnt und die Belastung dafür aufbringt. Miete bzw. Belastung Miete ist das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum aufgrund von Mietverträgen o. ä. Nutzungsverhältnissen. Im Falle des Lastenzuschusses treten an die Stelle der Miete die Aufwendungen aus der Nutzung eigenen Wohnraums, etwa durch Belastung aus dem Kapitaldienst und aus der Bewirtschaftung. Mietenniveau Als Mietenniveau ist die durchschnittliche prozentuale Abweichung der Quadratmetermieten für Wohnraum in den Gemeinden vom Durchschnitt der Quadratmetermieten vergleichbaren Wohnraums im Bundesgebiet zugrunde zu legen. Zu berücksichtigen sind nur Quadratmetermieten, die von Wohngeld beziehenden Hauptmietern zu entrichten sind. Das Mietenniveau wird für Gemeinden mit: und mehr Einwohnern gesondert, weniger als Einwohnern und gemeindefreie Gebiete nach Kreisen zusammengefasst festgestellt. Den Mietenstufen sind folgende Mietenniveaus zugeordnet: Mietenstufe I I Mietenniveau Niedriger als minus vom Hundert Minus vom Hundert bis niedriger als minus vom Hundert Minus vom Hundert bis niedriger als vom Hundert vom Hundert bis niedriger als vom Hundert vom Hundert bis niedriger als vom Hundert vom Hundert und höher als der Bundesdurchschnitt Mietzuschuss Für einen Mietzuschuss antragsberechtigt sind: Mieter (Hauptmieter, Untermieter) von Wohnraum; Nutzungsberechtigte von Wohnraum bei einem dem Mietverhältnis ähnlichen Nutzungsverhältnis, insbesondere Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts; Personen, die Wohnraum im eigenen Haus bewohnen, soweit sie nicht für einen Lastenzuschuss antragsberechtigt ist; Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes. Wohngeldberechtigung Berechtigt einen Mietzuschuss zu beantragen sind alle Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers. Dazu zählen auch Untermieter, mietähnlich Nutzungsberechtigte, sprich Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts, einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung sowie eines dinglichen Wohnungsrechts. Ebenso wohngeldberechtigt sind Eigentümer eines Hauses mit mehr als zwei Wohnungen, wenn sie eine der Wohnungen selbst bewohnen sowie Heimbewohner im Sinne des Heimgesetzes. Lastenzuschuss erhalten Personen, die Eigentümer des selbst genutzten Wohnraumes sind. Darunter fallen Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses, Erbbauberechtigte, eigentumsähnliches Dauerwohnrecht, Wohnungsrecht oder Nießbrauch. Weiter gilt dies für Personen mit Anspruch auf Bestellung, Übertragung des Eigentums, Erbbaurecht, eigentumsähnliches Dauerwohnrecht, Wohnungsrecht oder Nießbrauch. Um Wohngeld erhalten zu können muss der Antragssteller die oraussetzungen hinsichtlich der zu berücksichtigender Haushaltsmitglieder, Höhe des Gesamteinkommens sowie Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung erfüllen. Auf Zahlung von Wohngeld zu den Aufwendungen für Wohnraum entweder als Mietzuschuss in Form von Lastenzuschuss besteht bei orliegen dieser oraussetzungen ein Rechtsanspruch. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Seit dem. Januar 00 sind Empfängerinnen und Empfänger folgender Leistungen nicht mehr wohngeldberechtigt: ngeld und Sozialgeld nach SGB, Zuschüsse nach Abs. 7 des SGB, Übergangsgeld in Höhe des Betrages des ngeld nach Abs. Satz des SGB I, erletztengeld in Höhe des Betrages des ngeld nach 7 Abs. des SGB, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, sowie Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB X, Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt oder andere Hilfen in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung, die den Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem, das dieses für anwendbar erklärt, umfasst, Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen nach SGB in Haushalten zu denen ausschließlich Empfänger/-innen der oben genannten Leistungen gehören und die Berechnung der Unterkunftskosten berücksichtigt wurde. Wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten Neben den reinen Wohngeldhaushalten gibt es noch wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten. IT.NRW Wohngeld in NRW 00

10 9 Um einen Mischhaushalt handelt es sich, wenn nur ein Teil des Gesamthaushaltes wohngeldberechtigt ist. Es eistieren zwei Formen der Mischhaushalte neben den reinen Wohngeldhaushalten. Bei der ersten Form ist die Antragstellerin bzw. der Antragsteller Bezieher/-in von Transferleistungen und demnach nicht wohngeldberechtigt. Jedoch lebt in ihrem/seinem Haushalt mindestens eine wohngeldberechtigte Person. In der zweiten Form ist die Antragstellerin bzw. der Antragsteller selbst wohngeldberechtigt, in ihrem/seinem Haushalt lebt jedoch wenigstens eine Person die Transferleistungen bezieht. Das Wohngeld wird anhand der anteiligen Wohnfläche berechnet. IT.NRW Wohngeld in NRW 00

11 0 Hinweise Städteregion Aachen Änderung des Gebietsstandes Seit dem. Oktober 009 bilden die Stadt Aachen und die Gemeinden des aufgelösten Kreises Aachen nach dem Aachen-Gesetz die Städteregion Aachen. Die Städteregion Aachen ist Rechtsnachfolgerin des Kreises Aachen und besteht als Gemeindeverband aus Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg (Rhld.) und Würselen. Die Stadt Aachen ist regionsangehörig und hat zugleich die Rechtsstellung einer kreisfreien Stadt nach Maßgabe des Aachen-Gesetzes. Aufgrund der hierarchisch aufgebauten Systematik der Amtlichen Gemeindeschlüssel kann diese Doppelrolle in der regionalen Struktur einer statistischen Kreistabelle nicht dargestellt werden. Bei den Gruppierungen Kreisfreie Städte wird somit die Stadt Aachen nicht mehr aufgeführt, sondern falls für die jeweilige Statistik Gemeindeergebnisse vorliegen als kreisfreie Stadt Aachen in einer darunter-position zur Städteregion Aachen ausgewiesen. In diesem Fall gehen die Werte der Stadt Aachen nicht mehr in die Summe der kreisfreien Städte ein, sondern in die Summe der Kreise. Eine ergleichbarkeit dieser Summen mit den Ergebnissen nach dem früheren Gebietsstand ist somit nicht mehr gegeben. Abkürzungen bzw. = beziehungsweise d. h. = das heißt einschl. = einschließlich EUR = Euro krfr. Stadt = kreisfreie Stadt m = Quadratmeter Mill. = Million SGB = Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB I = Sechstes Buch Sozialgesetzbuch SGB = Siebtes Buch Sozialgesetzbuch SGB = Achtes Buch Sozialgesetzbuch SGB X = Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch u. a. = unter anderem usw. = und so weiter WoGG = Wohngeldgesetz z. B. = zum Beispiel zzgl. = zuzüglich % = Prozent Zeichenerklärung (nach DIN 0) 0 / weniger als die Hälfte von in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts nichts vorhanden (genau null) keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll IT.NRW Wohngeld in NRW 00

12 98 00*)**) Haushalte mit Wohngeldbezug insgesamt Allgemeines Wohngeld Besonderer Mietzuschuss ) *) einschl. rückwirkender Bewilligungen aus dem I. Quartal des Folgejahres **) Durch die Änderungen zum sind die Ergebnisse ab 00 nur noch bedingt mit den Ergebnissen der vorhergehenden Jahre vergleichbar. ) Aufgrund der Änderungen wohngeldrechtlicher Bestimmungen entfällt seit der Besondere Mietzuschuss. Grafik: IT.NRW Haushalte mit Bezug von Allgemeinem Wohngeld 98 00*)**) *) einschl. rückwirkender Bewilligungen aus dem I. Quartal des Folgejahres **) Durch die Änderungen zum sind die Ergebnisse ab 00 nur noch bedingt mit den Ergebnissen der vorhergehenden Jahre vergleichbar. Grafik: IT.NRW IT.NRW Wohngeld in NRW 00

13 . und im Laufe des Jahres gezahltes Wohngeld Jahr ) insgesamt Allgemeines Wohngeld ) Besonderer Mietzuschuss ) reine Wohngeldhaushalte Mietzuschuss erhielten Lastenzuschuss im Laufe des Jahres gezahltes Wohngeld ) 000 EUR Haushalte im Laufe des Jahres gezahltes Wohngeld ) 000 EUR ) einschl. rückwirkender Bewilligungen aus dem I. Quartal des Folgejahres ) Durch die Änderungen zum sind die Ergebnisse ab 00 nur noch bedingt mit den Ergebnissen der vorhergehenden Jahre vergleichbar. ) Aufgrund der Änderungen wohngeldrechtlicher Bestimmungen entfällt seit der Besondere Mietzuschuss. ) Für die Jahre handelt es sich um in DM erhobene und mit dem Faktor Euro =,98 DM in Euro umgerechnete Beträge. IT.NRW Wohngeld in NRW 00

14 Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch der Wohngeld beziehenden Haushalte 98 00*)**) Grafik Wohngeldanspruch Besonderer Mietzuschuss ) Wohngeldanspruch Allgemeines Wohngeld *) einschl. rückwirkender Bewilligungen aus dem I. Quartal des Folgejahres **) Durch die Änderungen zum sind die Ergebnisse 00 nur noch bedingt mit den Ergebnissen der vorhergehenden Jahre vergleichbar. ) Aufgrund der Änderungen wohngeldrechtlicher Bestimmungen entfällt seit der Besondere Mietzuschuss. Grafik: IT.NRW IT.NRW Wohngeld in NRW 00

15 . Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch 98 00*)**) Jahr Allgemeines Wohngeld ) insgesamt Mietzuschuss Lastenzuschuss Besonderer Mietzuschuss ) durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch in EUR ) *) einschl. rückwirkender Bewilligungen aus dem I. Quartal des Folgejahres **) Durch die Änderungen zum sind die Ergebnisse 00 nur noch bedingt mit den Ergebnissen der vorhergehenden Jahre vergleichbar. ) ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten ) Aufgrund der Änderungen wohngeldrechtlicher Bestimmungen entfällt seit der Besondere Mietzuschuss. ) Für die Jahre handelt es sich um in DM erhobene und mit dem Faktor Euro =,98 DM in Euro umgerechnete Beträge IT.NRW Wohngeld in NRW 00

16 *) je 000 Haushalte**) in den kreisfreien Städten und Kreisen Nordrhein-Westfalens am. Dezember 00 Minden-Lübbecke Steinfurt Herford Borken Coesfeld MÜNSTER Gütersloh BIELEFELD Lippe Warendorf Kleve Recklinghausen Wesel HAMM Paderborn Höter BOTTROP OBER- HAUSEN ESSEN GELSEN- KIRCHEN HERNE BOCHUM DORTMUND Unna Soest Heinsberg Aachen iersen MÖNCHEN- GLADBACH KREFELD DUISBURG Rhein-Kreis Neuss Rhein-Erft-Kreis MÜLHEIM AN DER RUHR DÜSSELDORF Mettmann SOLINGEN WUPPERTAL Ennepe- Ruhr-Kreis REMSCHEID HAGEN LEERKUSEN Oberbergischer Kreis Rheinisch- Bergischer Kreis KÖLN Märkischer Kreis Olpe Hochsauerlandkreis Siegen-Wittgenstein AACHEN Düren Rhein-Sieg-Kreis BONN Wohngeldhaushalte insgesamt je 000 Haushalte unter 8 Euskirchen 8 bis unter bis unter bis unter 7 7 und mehr Regierungsbezirke Grafik: IT.NRW kreisfreie Städte und Kreise *) ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten **) Quelle: Mikrozensus 00 IT.NRW Wohngeld in NRW 00

17 6. *) am. Dezember 00 nach Haushaltsgröße, durchschnittlichem monatlichem Wohngeldanspruch, durchschnittlichem monatlichem Gesamteinkommen, berücksichtigungsfähiger und tatsächlicher Miete/Belastung Haushalte mit... Person(en) Wohngeld beziehende Haushalte insgesamt Durchschnittliches monatliches Gesamteinkommen Tatsächliche Miete/Belastung Berücksichtigungsfähige Miete/Belastung Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch EUR Insgesamt Mietzuschuss Zusammen Lastenzuschuss Zusammen *) ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten IT.NRW Wohngeld in NRW 00

18 . *) am. Dezember 00 nach Haushaltsgröße, Mietenstufe der Gemeinde, Höhe des Wohngeldes, berücksichtigungsfähiger und tatsächlicher Miete/Belastung sowie durchschnittlicher Wohnfläche 7 Haushalte mit... Person(en) Mietenstufe der Gemeinde Wohngeld beziehende Haushalte insgesamt Durchschnittliche Wohnfläche m Tatsächliche Miete/Belastung Berücksichtigungsfähige Miete/Belastung EUR Wohngeld I I Zusammen I I Zusammen I I Zusammen I I Zusammen I I Zusammen I I Zusammen Insgesamt I I Insgesamt 88 8 *) ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten IT.NRW Wohngeld in NRW 00

19 8 Noch:. *) am. Dezember 00 nach Haushaltsgröße, Mietenstufe der Gemeinde, Höhe des Wohngeldes, berücksichtigungsfähiger und tatsächlicher Miete/Belastung sowie durchschnittlicher Wohnfläche Haushalte mit... Person(en) Mietenstufe der Gemeinde Wohngeld beziehende Haushalte insgesamt Durchschnittliche Wohnfläche m Tatsächliche Miete/Belastung Berücksichtigungsfähige Miete/Belastung EUR Wohngeld Mietzuschuss I I Zusammen I I Zusammen 70 I I Zusammen I I Zusammen 69 I I Zusammen 696 I I Zusammen 7 Zusammen I I Zusammen 7 9 Anmerkung Seite IT.NRW Wohngeld in NRW 00

20 Noch:. *) am. Dezember 00 nach Haushaltsgröße, Mietenstufe der Gemeinde, Höhe des Wohngeldes, berücksichtigungsfähiger und tatsächlicher Miete/Belastung sowie durchschnittlicher Wohnfläche 9 Haushalte mit... Person(en) Mietenstufe der Gemeinde Wohngeld beziehende Haushalte insgesamt Durchschnittliche Wohnfläche m Tatsächliche Miete/Belastung Berücksichtigungsfähige Miete/Belastung EUR Wohngeld noch: Lastenzuschuss I I Zusammen I 88 7 I Zusammen 60 I I Zusammen 8 I 9 6 I Zusammen 0 I I Zusammen 9 I I Zusammen Zusammen I I Zusammen 989 Anmerkung Seite IT.NRW Wohngeld in NRW 00

21 0. *) am. Dezember 00 nach Haushaltsgröße, Wohnkostenbelastung vor und nach Gewährung des Wohngeldes, Mietenstufe der Gemeinde und monatlichem Gesamteinkommen Haushaltsgröße Monatliches Gesamteinkommen Wohngeld beziehende Haushalte insgesamt vor Durchschnittliche monatliche Wohnkostenbelastung nach vor nach Gewährung des Wohngeldes mit einem Belastungsgrad ) nach Gewährung des Wohngeldes von bis unter % unter 0 0 EUR % und mehr Haushalte mit Person(en) , 87, 9,0 7, 90,6 89 0,,9 98 0, 7, 0 87, 778,0 88 7, Insgesamt Haushalte mit einem monatlichen Gesamteinkommen über bis einschl.... EUR bis und mehr , 6, , 8, 9,0 7, ,, 9 0 7,,0 9, 0,0 77 6,,0 79 8,8, ,, ,9, ,9, 7 709,6 7, Mietzuschuss Haushalte mit Person(en) ,0,8 8,,, 0,,9 0, 6,9,0 9, 6, Zusammen in Mietenstufe I I ,, , 8,9 8, 98,9 6,7 70,9 6, 6, ,8 6 9, Lastenzuschuss Haushalte mit Person(en) ,6 8,9 6,, 7,0 0,6,6 6,,,0 7, 9, Zusammen , 6, in Mietenstufe I ,, , 6, ,7 6, ,6 9, ,0 9, I *) ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten ) Anteil der Wohnkosten am Gesamteinkommen zzgl. Kindergeld zzgl. Freibeträge IT.NRW Wohngeld in NRW 00

22 6. *) am. Dezember 00 nach Haushaltsgröße und sozialer Stellung sowie durchschnittlichem monatlichem Gesamteinkommen und durchschnittlichem monatlichem Wohngeldanspruch Haushalte mit... Person(en) insgesamt Beamtinnen und Beamte Angestellte Arbeiter/ -innen Rentner/ -innen Nichterwerbspersonen Pensionär(e)/ -innen Selbstständige Student(inn)en Sonstige Insgesamt Insgesamt Insgesamt 7 durchschnittliches monatliches Gesamteinkommen ) in EUR durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch in EUR Zusammen Mietzuschuss Zusammen durchschnittliches monatliches Gesamteinkommen ) in EUR durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch in EUR Zusammen *) ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten ) Monatliches Gesamteinkommen ist der zwölfte Teil des nach den 0 WoGG ermittelten Einkommens aller zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder IT.NRW Wohngeld in NRW 00

23 Noch: 6. *) am. Dezember 00 nach Haushaltsgröße und sozialer Stellung sowie durchschnittlichem monatlichem Gesamteinkommen und duchschnittlichem monatlichem Wohngeldanspruch Haushalte mit... Person(en) insgesamt Beamtinnen und Beamte Angestellte Arbeiter/ -innen Rentner/ -innen Nichterwerbspersonen Pensionär(e)/ -innen Selbstständige Student(inn)en Sonstige noch: Lastenzuschuss Zusammen durchschnittliches monatliches Gesamteinkommen ) in EUR Zusammen durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch in EUR Zusammen Anmerkungen Seite IT.NRW Wohngeld in NRW 00

24 7. *) am. Dezember 00 nach Haushaltsgröße und sozialer Stellung sowie monatlichen Abzugsbeträgen bei der Einkommensermittlung Haushaltsgröße Soziale Stellung insgesamt mit monatlichen Abzugsbeträgen von bis unter EUR unter und mehr Haushalte mit Person Nichterwerbspersonen Haushalte mit Personen Nichterwerbspersonen Haushalte mit Personen Nichterwerbspersonen Haushalte mit Personen Nichterwerbspersonen Haushalte mit Personen Nichterwerbspersonen Haushalte mit Personen Nichterwerbspersonen Haushalte insgesamt Selbstständige Beamtinnen und Beamte Angestellte Arbeiter/-innen Nichterwerbstätige Rentner/-innen Pensionär(e)/-innen Student(inn)en sonstige Nichterwerbstätige *) ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten IT.NRW Wohngeld in NRW 00

25 Noch: 7. *) am. Dezember 00 nach Haushaltsgröße und sozialer Stellung sowie monatlichen Abzugsbeträgen bei der Einkommensermittlung Durchschnittliche(s) monatliche(s) Haushaltsgröße Soziale Stellung Abzugsbeträge Wohngeld tatsächliche Miete/Belastung Bruttoeinkommen Gesamteinkommen berücksichtigungsfähige Miete/Belastung der Wohngeld beziehenden Haushalte EUR Haushalte mit Person Nichterwerbspersonen Haushalte mit Personen Nichterwerbspersonen Haushalte mit Personen Nichterwerbspersonen Haushalte mit Personen Nichterwerbspersonen Haushalte mit Personen Nichterwerbspersonen Haushalte mit Personen Nichterwerbspersonen Haushalte insgesamt Selbstständige Beamtinnen und Beamte Angestellte Arbeiter/-innen Nichterwerbstätige Rentner/-innen Pensionär(e)/-innen Student(inn)en sonstige Nichterwerbstätige Anmerkung Seite IT.NRW Wohngeld in NRW 00

26 8. *) am. Dezember 00 nach Haushaltsgröße und der Kinder im Haushalt Haushalte mit... Person(en) insgesamt mit Kind(ern) im Haushalt und mehr 9 78 Insgesamt Mietzuschuss und mehr Zusammen Lastenzuschuss und mehr Zusammen *) ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten IT.NRW Wohngeld in NRW 00

27 6 9. *) am. Dezember 00 nach Mietenstufe der Gemeinde und genutzter Wohnfläche, durchschnittlicher tatsächlicher und berücksichtigungsfähiger monatlichen Miete sowie der Wohngeld beziehenden Haushalte mit Überschreitung der Höchstbeträge für Miete, durchschnittlichem Wohngeld und durchschnittlicher Wohnfläche Mietenstufe der Gemeinde insgesamt mit genutzter Wohnfläche von... bis unter... m unter oder mehr I I Insgesamt durchschnittliche tatsächliche monatliche Miete in EUR I I Insgesamt durchschnittliche berücksichtigungsfähige monatliche Miete in EUR I I Insgesamt mit Überschreitung der Höchstbeträge für Miete () I I Insgesamt durchschnittliches Wohngeld in EUR I I Insgesamt durchschnittliche Wohnfläche in m I I Insgesamt 66 *) ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten IT.NRW Wohngeld in NRW 00

28 0. Wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten am. Dezember 00 nach Antragstellern sowie Haushaltsgröße und durchschnittlichem monatlichem Wohngeldanspruch 7 Haushalte mit... Person(en) Wohngeld beziehende Haushalte insgesamt Haushalte wohngeldberechtigt Davon ist die/der Antragsteller/-in durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch Haushalte nicht wohngeldberechtigt durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch EUR EUR Insgesamt wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten Mietzuschuss Zusammen Lastenzuschuss 0 6 Zusammen Haushalte mit Bezug von Wohngeld am. Dezember 00 reine Wohngeldhaushalte ,9 % wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten , % Antragsteller/-in ist nicht wohngeldberechtigt ,7 % Grafik: IT.NRW Antragsteller/-in ist wohngeldberechtig , % IT.NRW Wohngeld in NRW 00

29 8 Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch der Wohngeld beziehenden Haushalte*) in den kreisfreien Städten und Kreisen Nordrhein-Westfalens am. Dezember 00 Minden-Lübbecke Steinfurt Herford Borken Coesfeld MÜNSTER Gütersloh BIELEFELD Lippe Warendorf Kleve Recklinghausen Wesel HAMM Paderborn Höter BOTTROP OBER- HAUSEN ESSEN GELSEN- KIRCHEN HERNE BOCHUM DORTMUND Unna Soest Heinsberg Aachen iersen MÖNCHEN- GLADBACH KREFELD DUISBURG Rhein-Kreis Neuss Rhein-Erft-Kreis MÜLHEIM AN DER RUHR DÜSSELDORF Mettmann SOLINGEN WUPPERTAL Ennepe- Ruhr-Kreis REMSCHEID HAGEN LEERKUSEN Oberbergischer Kreis Rheinisch- Bergischer Kreis KÖLN Märkischer Kreis Olpe Hochsauerlandkreis Siegen-Wittgenstein AACHEN Düren Rhein-Sieg-Kreis BONN monatlicher Wohngeldanspruch in EUR unter 0 Euskirchen 0 bis unter 0 0 bis unter 0 0 bis unter 0 0 und mehr Regierungsbezirke Grafik: IT.NRW kreisfreie Städte und Kreise *) ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten IT.NRW Wohngeld in NRW 00

30 . am. Dezember 00 nach Art der Leistung und durchschnittlichem monatlichen Wohngeldanspruch sowie nach erwaltungsbezirken 9 erwaltungsbezirk insgesamt durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch in EUR Mietzuschuss durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch in EUR erhielten Lastenzuschuss durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch in EUR Wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch in EUR Kreisfreie Städte Düsseldorf Duisburg Essen Krefeld Mönchengladbach Mülheim an der Ruhr Oberhausen Remscheid Solingen Wuppertal Kreise Kleve Mettmann Rhein-Kreis Neuss iersen Wesel Reg.-Bez. Düsseldorf Kreisfreie Städte Bonn Köln Leverkusen Kreise Städteregion Aachen darunter krfr. Stadt Aachen Düren Rhein-Erft-Kreis Euskirchen Heinsberg Oberbergischer Kreis Rheinisch-Bergischer Kreis Rhein-Sieg-Kreis Reg.-Bez. Köln Kreisfreie Städte Bottrop Gelsenkirchen Münster IT.NRW Wohngeld in NRW 00

31 0 Noch:. am. Dezember 00 nach Art der Leistung und durchschnittlichem monatlichen Wohngeldanspruch sowie nach erwaltungsbezirken erwaltungsbezirk insgesamt durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch in EUR Mietzuschuss durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch in EUR erhielten Lastenzuschuss durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch in EUR Wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch in EUR Kreise Borken Coesfeld Recklinghausen Steinfurt Warendorf Reg.-Bez. Münster Kreisfreie Stadt Bielefeld Kreise Gütersloh Herford Höter Lippe Minden-Lübbecke Paderborn Reg.-Bez. Detmold Kreisfreie Städte Bochum Dortmund Hagen Hamm Herne Kreise Ennepe-Ruhr-Kreis Hochsauerlandkreis Märkischer Kreis Olpe Siegen-Wittgenstein Soest Unna Reg.-Bez. Arnsberg Nordrhein-Westfalen IT.NRW Wohngeld in NRW 00

32 eröffentlichungen zur Entwicklung und Struktur der Bautätigkeit und des Baugewerbes Bautätigkeit Baugenehmigungen in Nordrhein-Westfalen Inhalt: Jährliche Ergebnisse der von den Bauaufsichtsbehörden gemeldeten Baugenehmigungen (Wohn- und Nichtwohngebäude, Rauminhalt, Wohnungen, Wohnräume, Wohnfläche, Nutzfläche, veranschlagte Baukosten) nach Gebäudeart, Haustyp, Bauherr u. a.; regionale Ergebnisse für Regierungsbezirke, kreisfreie Städte und Kreise sowie Eckdaten für Gemeinden Bestellnummer: F Baufertigstellungen und Bauabgänge in Nordrhein-Westfalen Inhalt: Jährliche Ergebnisse der von den Bauaufsichtsbehörden gemeldeten Baufertigstellungen und Bauabgänge (Fertigstellungen: Wohn- und Nichtwohngebäude, Rauminhalt, Wohnungen, Wohnräume, Wohnfläche, Nutzfläche, veranschlagte Baukosten) nach Gebäudeart, Haustyp, Bauherr u. a.; regionale Ergebnisse für Regierungsbezirke, kreisfreie Städte und Kreise sowie Eckdaten für Gemeinden. Abgänge: Wohn- und Nichtwohngebäude, Nutzfläche, Wohnungen, Wohnräume, Wohnfläche nach Gebäudeart, Eigentümern, Baualter und Abgangsursachen; Eckdaten für Regierungsbezirke, kreisfreie Städte und Kreise Bestellnummer: F Baugenehmigungen in Nordrhein-Westfalen Inhalt: Monatliche Ergebnisse der von den Bauaufsichtsbehörden gemeldeten Bautätigkeit (Wohn- und Nichtwohngebäude, Rauminhalt, Wohnungen, Wohnfläche, Nutzfläche, veranschlagte Baukosten) nach Gebäudeart und Bauherr; Regionalergebnisse für Regierungsbezirke, kreisfreie Städte und Kreise Bestellnummer: F0 Bauüberhang in Nordrhein-Westfalen am. Dezember Inhalt: Jährliche Ergebnisse über den von den Gemeinden gemeldeten Baufortschritt der noch nicht fertiggestellten Bauvorhaben (Wohn- und Nichtwohngebäude, Rauminhalt, Wohnungen und sonstige Wohneinheiten) nach Bauzustand; erloschene Baugenehmigungen (Wohn- und Nichtwohnbau, Rauminhalt, Wohnung) nach Gebäudeart, Bauherr und Genehmigungszeitraum; regionale Ergebnisse für Regierungsbezirke, kreisfreie Städte und Kreise Bestellnummer: F Wohnungswesen Wohngeld in Nordrhein-Westfalen Inhalt: Jährliche Ergebnisse der von den Bewilligungsbehörden gemeldeten Wohngeldfälle zum.. einschl. rückwirkender Bewilligungen aus dem I. Quartal des Folgejahres. insgesamt, wohngeldrechtliche Teilhaushalte in Mischhaushalten, Allgemeines nach Mietzuschuss und Lastenzuschuss, nach Haushaltsgröße und Mietenstufe der Gemeinden, Miete und Belastung sowie nach gezahlten Wohngeldbeträgen; Ergebnisse für das Land, Eckdaten für Regierungsbezirke, kreisfreie Städte und Kreise Bestellnummer: F9 Wohnungsbestand in den Gemeinden Nordrhein-Westfalens am. Dezember Inhalt: Jährliche Ergebnisse der Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes (Wohngebäude und darin befindliche Wohnungen nach Gebäudearten; Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden nach der Räume) Bestellnummer: F Bauhauptgewerbe (orbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau) in Nordrhein-Westfalen, Ergebnis der Ergänzungserhebung Inhalt: Jährliche Betriebsergebnisse (Beschäftigte, geleistete Arbeitsstunden, Entgelte, Umsätze und Geräteausstattung im Juni des Berichtsjahres sowie Umsätze im Kalendervorjahr) nach Wirtschaftszweigen und Betriebsgrößenklassen; regionale Ergebnisse für Regierungsbezirke, kreisfreie Städte und Kreise Bestellnummer: E, Monatsbericht Inhalt: Monatliche Betriebsergebnisse nach Wirtschaftszweigen und Betriebsgrößenklassen sowie Auftragseingangs- und Produktionsindizes; regionale Ergebnisse für Regierungsbezirke, kreisfreie Städte und Kreise Bestellnummer: E, Unternehmen und Investitionen Inhalt: Jährliche Unternehmensergebnisse (Beschäftigte, Entgelte, Umsatz, Investitionen u. a.) nach Wirtschaftszweigen, Unternehmens- und Umsatzgrößenklassen sowie nach erwaltungsbezirken Bestellnummer: E Ausbaugewerbe (Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe) in Nordrhein-Westfalen, Ergebnis der Zusatzerhebung Inhalt: Jährliche Betriebsergebnisse (Beschäftigte, geleistete Arbeitsstunden, Entgelte, Umsätze im Juni des Berichtsjahres sowie Umsätze im Kalendervorjahr) nach Wirtschaftszweigen, Betriebsgrößenklassen und erwaltungsbezirken. Bestellnummer: E0, Quartalsergebnisse Inhalt: ierteljährliche Betriebsergebnisse nach Wirtschaftszweigen und Betriebsgrößenklassen; regionale Ergebnisse für Regierungsbezirke, kreisfreie Städte und Kreise Bestellnummer: E9, Unternehmen und Investitionen Inhalt: Jährliche Unternehmensergebnisse (Beschäftigte, Entgelte, Umsatz, Investitionen u. a.) nach Wirtschaftszweigen, Unternehmens- und Umsatzgrößenklassen sowie nach erwaltungsbezirken Bestellnummer: E Weitere Auskünfte zu diesen eröffentlichungen erteilen Ihnen für den Bereich Bauwirtschaft Heike Wardin unter der Tel.-Nr , für den Bereich Bautätigkeit und Wohnungswesen Hans Dieter Heinrichs unter der Tel.-Nr Ergebnisse für das Bundesgebiet werden vom Statistischen Bundesamt, 680 Wiesbaden, in der Fachserie, Reihe. bzw. Fachserie, Reihe veröffentlicht. Alle Statistischen Berichte finden Sie als PDF-Datei zum kostenlosen Download im Internet unter in der Rubrik Publikationen.

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