Beitrags- und Gebührenordnung 2016 vom
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- Anneliese Koch
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1 Beitrags- und Gebührenordnung 2016 vom Diese Beitragsordnung regelt die Beiträge, Umlagen und Gebühren, die durch die Vereine, deren Mitglieder und Gäste dem Wassersportzentrum Dänholm Nord e.v., auf Beschluss der Delegiertenversammlung, zu entrichten sind. Liegeplatzverträge sind Bestandteil der Beitragsordnung. 1.Grundstückspacht Die Grundstückspacht ist eine feste Größe und wird zwischen den Hallennutzern, den Freilagernutzern und Wasserliegeplatznutzern aufgeteilt. Sie unterliegt nicht der Beschlussfassung durch die Delegiertenversammlung! 1.1 Pacht ist zu entrichten durch die Vereine zur Abdeckung der Pacht des Hafengeländes, der anteiligen Freiflächen, der Verwaltung.u.Entwicklungskosten. Berechnungsgrundlage ist die Anzahl der Liegeplätze = 65,12 / Platz 1.2 Pacht ist zu entrichten von den Nutzern der Freilagerplätze, zur Abdeckung der Grundstückspacht und der anteiligen Freiflächen. Kleine Boote bis 6,00m genutzter Länge = 90,00 + 7% MwSt. = 96,30 Mittlere Größe bis 8,00m genutzter Länge = 110,00 + 7% MwSt. = 117,70 Große Boote über 8,00m genutzter Länge = 132,00 + 7% MwSt. = 139,70 Große Boote ab 11,00m genutzter Länge = 155,00 + 7% MwSt. = 165, Pacht ist zu entrichten, für die Bootshallen, zur Abdeckung der Grundstückspacht und der anteiligen Freiflächen. Halle 48 m² = 195,84 Halle 60 m² = 230,11 Halle 70 m² = 259,52 In der Hallenpacht ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 7% enthalten! 2. Betriebskostenpauschale
2 2.1 Betriebskostenvorauszahlung für belegten Wasserliegeplatz (zwei Raten15.5. u.15.6.) = 130,00 je Platz einschl. Mwst. Die Endabrechnung erfolgt im neuen Jahr, nach Erhalt der Jahresschlussabrechnung der Versorgungsbetriebe.Die Vereine erhalten zur Zahlung der Pacht und der Vorauszahlung für die Liegeplätze je eine Rechnung zur Überweisung. Die Nutzer des Freilagers und die Hallennutzer erhalten eine Rechnung für die Pacht, der Betrag wird im Bankeinzugsverfahren abgebucht. Wer am Bankeinzugsverfahren nicht teilnimmt, zahlt einen Bearbeitungsaufschlag pro Rechnung von: = 5,00 Für Strom im Freilager wird eine Pauschale erhoben, zur Zeit von 18,00 /Platz 3. Umlagen Umlagen werden nach Beschluss durch den Hauptausschuss nach einem beschlossenen Schlüssel erhoben. 4. Nutzungsbeiträge 4.1. Nutzungsbeitrag 10t Kran ( Boot rein oder raus) = 28,00 pro Kranung Mastkranung (stellen oder legen) oder Notkranung (unmittelbar nach einer Kranung = 10,00 pro Kranung 4.2 Clubraumnutzung (Vereinsveranstaltungen sind kostenfrei) = 30,00 pro Tag 4.3 Tor und Toilettenschlüssel = 10, Liegeplatz Steg 7 offene Boote bis 5m = 65,00 pro Saison 4.5 Liegeplatz Steg 7 Kajütboote und Boote über 5m (Pachtant. Betr. Kost. Rücklg.) = 150,00 pro Saison 4.6 Nutzungsbeitrag Sommerlager ( vom bis des Jahres )
3 Dingi bis 3m im Ständer = 15,00 pro Saison Boote bis 5m Länge = 35,00 pro Saison Boote über 5m Länge pro angefangener Meter = 6,00 zusätzlich Katamarane bis 6m Länge = 65,00 pro Saison Katamarane über 6m Länge pro angefangener Meter = 6,50 zusätzlich Bootstrailer und Bootsständer für Jollen und Katamarane = 20,00 pro Saison Bootsanhänger im Freilager = 25,00 pro Saison 4.7 Schriftl. Mahnungen erhalten einen Aufschlag. = 5,00 pro Mahnung In allen Nutzungsbeiträgen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 7% enthalten. Boote im Sommerlager von im WSZ organisierten Jugendmitgliedern sind beitragsfrei. Die Boote sollen auf einen Slipwagen oder Trailer abgestellt werden, um sie zur Platzpflege bewegen zu können. Alle Boote die im Sommerlager abgestellt werden sollen, müssen einen Namen oder das Vereinskürzel tragen. Es ist ein Saisonvertrag mit dem WSZ zu schließen, der Nutzungsbeitrag ist vor dem Abstellen zu entrichten. Der Abstellplatz wird vom Hafenmeister oder anderer autorisierter Person zugewiesen. Das Abstellen von leeren Trailern oder Bootswagen auf dem Hafengelände ist nicht gestattet! 5. Beiträge als Arbeitsstunden im WSZ Jedes Mitglied eines Mitgliedsvereins, das eine Bootshalle nutzt oder einen Liegeplatz nutzt, hat zur Erhaltung der Gemeinschaftsanlage Arbeitsstunden zu leisten. Der derzeitige Richtwert liegt zur Zeit bei: Freilagernutzer u.hallennutzer bei bei Liegeplatznutzern 5,0 Stunden 10,0 Stunden. Geldwert pro Stunde = 15,00
4 6. Beiträge und Gebühren für Nichtmitglieder und Gäste Stegplätze in der Sommersaison für Kajütboote ( Saison v ) Bootslänge ( L. ü. A. ) täglich monatl. - bis 8 m 10,00 180,00 ) - bis 10 m 12,00 215,00 ) - bis 11 m 13,00 240,00 ) x 3 pro Saison - bis 12 m 15,50 280,00 ) - bis 13 m 18,00 325,00 ) Katamarane mit Kajüte zahlen 50% Aufschlag auf die Länge. Saisonplätze über die Vereine 6.2 Offene Boote und Jollen im Wasser pro Tag - bis 5 m 6,00 - über 5 m 7,00 - Katamarane ohne Kajüte 9,50 Rabatt: Für 10 ununterbrochene Liegetage, werden nur 9 Tage berechnet. 6.3 Benutzung Freilager und Sommerlager - Bootswagen leer Woche - 9,50 ; Sommersaison - 120,00 ; Wintersaison - 145,00 - Bootswagen mit Boot pro Woche: 12,00 für die Saison: pro m² genutzter Fläche mal 7,50 +19% Mwst. - Katamarane ohne Kajüte pro Woche : 14,50 für die Saison : Länge mal Breite x 7, % Mwst.
5 6.4 Benutzung technischer Einrichtungen - Slippen mit eigener Zugmaschine rein oder raus 12,00 - Slippen mit eigener Zugmaschine rein und raus 18,00 (am gleichen Tag) - Slippen mit Winde, rein oder raus 19,00 - Standgebühr auf der Slip pro Tag 12,00 - Mastkrannutzung ( Handbetrieb ) 12,00-10t Kran Mast stellen oder legen 20,00-10t Kran Boot rein oder raus 69,00 Kranungen mit Fremdkran auf dem Gelände des WSZ ist nicht gestattet! 6.5 Sonstige Benutzungsentgelte - Aufstellen von Zelten oder Wohnmobil ( max 6 Tage ) pro Tag 10,00 - Parken im Freilager mit PKW pro Tag 3,00 - Schlüsselpfand für Toilettenschlüssel 20,00 - Aushang im Schaukasten 3,00 - Strom und Wasserpauschale für Boot im Freilager 15,00 - Clubraumnutzung pro Tag im Sommer 65,00 - in Heizperiode 95,00 - Strom u.wasser für Zelt oder Wohnwagen pro Tag 3, Saisonplätze am Steg 7 (Slipsteg) - offene Boote bis 5m - 225,00 pro Saison - Kajütboote und Boote über 5m = Bootslänge x 45,00 pro Saison Mit Saisonliegern an den Stegen werden Einzelverträge ( Hafenmeister oder Vereine) geschlossen. In allen Entgelten ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 19% enthalten Alle Gebühren sind vor der Nutzung zu entrichten, bei schriftlicher Rechnungslegung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 fällig!
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