Sparbuch-Steuertipps

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Sparbuch-Steuertipps"

Transkript

1 Sparbuch-Steuertipps Spar-Strategien für den Steuerzahler Ausgabe 01_20065 Inhalt Top-Thema» Steuererklärung 2005: Durchblick mit dem Steuer- ABC...1 Neue Steuergesetze, Erlasse und Finanzgerichtsurteile bescherte das Jahr Wie Sie hier den Durchblick behalten, erfahren Sie bei uns. Tipp» Lohnsteuerkarte: Eintragungen prüfen...2 Möglicherweise zahlen Sie Hunderte von Euro zu viel an Steuern. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen. Klarer Blick auf das Alterseinkünftegesetz... 3 Für fast alle Steuerzahler ändern sich die Angaben in der Steuererklärung. Wer hier unklare oder falsche Angaben macht, verschenkt einen Teil der Steuererstattung. Strategie» Durchblick für Sparer, Anleger und Spekulanten.. 5 Aktienfonds, Riester oder Zertifikate. Für die Wahl der passenden Anlage sollten Sie die Nachsteuerrendite beachten. Liebe Steuer-Sparer, die große Koalition ist nicht schlecht gestartet. Kanzlerin das ist das Wort des vergangenen Jahres. Diese Kanzlerin erfährt weitgehend respektvolle Behandlung in unserer Presse. Sogar im Ausland wird sie gelobt. Alles in allem also gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches neues Jahr mit der großen Koalition. Das will ich jetzt nicht wegmeckern. Aber den Blick auf die Wirklichkeit soll man sich auch nicht verstellen. Innenpolitische und europäische Erfolge sind gut, noch schöner wäre Klarheit auch für uns Bürger. Also nur so, zur Erinnerung: Haben wir mittlerweile ein vereinfachtes Steuerrecht? Nein? Erwarten wir Vereinfachungen in absehbarer Zukunft? Nein? Schade eigentlich! Das ist ja für sich allein genommen schon bedauerlich genug. Nun hat sich aber die Regierung auch noch darauf verständigt, dass Kosten der Steuerberatung nicht mehr bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden dürfen. Der Gesetzentwurf liegt vor. Käme er durch, würde das der Regierung ein wenig Geld in die Kassen bringen, nicht viel, aber immerhin. Doch für uns wäre es ein sehr unglückliches Signal. Die Steuer bleibt kompliziert wie eh und je. Ohne Steuerberater, ohne Lohnsteuerhilfeverein, oder (die preiswerte Lösung) das WISO-Sparbuch schaffen es viele einfach nicht. Aber diese Hilfe, ohne die eine Steuererklärung kaum zu bewältigen ist, wird uns verteuert. Ist vielleicht die Absicht, dass die Menschen an dieser Beratung sparen, damit dem Staat mehr bleibt, als ihm zusteht? Das kann doch nicht sein, oder? Die große Koalition ist nicht schlecht gestartet. Sie sollte sich hüten, ihren ersten großen Fehler zu begehen. Michael Opoczynski Herausgeber Themenplaner für die Steuererklärung 2005 Neue Steuergesetze, Erlasse und Finanzgerichtsurteile bescherte das Jahr Viele dort behandelte Sachverhalte sind für Steuerzahler positiv, andere lassen sich zumindest elegant umschiffen. Dies gelingt aber nur mit dem richtigen Durchblick. Den vermittelt Ihnen unser Steuer - ABC. Aufteilung von Einnahmen: Bisher galt im Bereich der Einnahmen das Alles oder Nichts-Prinzip, dies mit oft negativen Folgen für die Steuerzahler. Wer etwa vom Arbeitgeber eine Reise finanziert bekam, die teilweise beruflichen, teilweise aber auch privaten Zwecken diente, der musste bislang die gesamten Aufwendungen des Arbeitnehmers als Arbeitslohn versteuern. Der BFH lässt neuerdings ähnlich wie im Bereich der Ausgaben - eine Aufteilung zu (BFH, Urteil vom , Az.: VI R 32/03): Arbeitslohn ist nur der Teil der Aufwendungen, der auf den privat veranlassten Reiseteil entfällt. Ausbildungskosten: Seit 2004 können Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium nicht mehr als Werbungskosten anerkannt werden. Ausnahme: Die Bildungsmaßnahme findet im Rahmen eines Dienstverhältnisses statt. Ausbildungskosten sind in der Höhe begrenzt (bis Euro jährlich) abziehbar. Nach wie vor unbegrenzt abzugsfähig sind Fortbildungskosten, also Aufwendungen im Rahmen eines ausgeübten Berufs. Dienstreise: Aufwendungen für Dienstreisen sind Werbungskosten. Der Steuerzahler muss, damit eine Dienst Weiter auf S. 7 Sparbuch-Steuertipps Seite 1

2 Tipp» Lohnsteuerkarte: Eintragungen prüfen Alle Steuerzahler Sie übernehmen bisher ohne nähere Prüfung die Angaben der Lohnsteuerkarte? Dann zahlen Sie möglicherweise einige hundert Euro zu viel an Steuern. Warum das so ist und wie Sie die Position Arbeitslohn überprüfen können, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag. Vielfach beziehen Arbeitnehmer neben dem reinen Arbeitslohn auch so genannte Sachbezüge (z.b. private Nutzung des Firmen Pkws), die ebenfalls zu versteuern sind. Diese Sachbezüge müssen mit einem bestimmten Wert angesetzt werden und erhöhen damit den auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesenen Bruttoarbeitslohn. In der letzten Zeit gab es einige Urteile, die sich mit der Bewertung solcher Sachbezüge befasst haben. Wenn Ihr Arbeitgeber diese positive Rechtsprechung noch nicht berücksichtigt hat, können Sie dies noch bei der Einkommensteuererklärung nachholen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit Wahlrechte anderweitig auszuüben. Private Kfz-Nutzung Ein vorgenanntes Wahlrecht hat der Arbeitnehmer bei der Bewertung der privaten Kfz-Nutzung. Der Arbeitgeber wird im Regelfall die Privatnutzung nach der so genannten 1-Prozent-Methode vornehmen. Sollte der Nachweis der tatsächlichen Kosten der privaten Kfz- Nutzung zu einem niedrigeren Ansatz führen, kann der Arbeitnehmer bei der Veranlagung zur Einkommensteuer hiervon noch profitieren. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die für das Kfz insgesamt entstandenen Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Dabei sind die dienstlich und privat zurückgelegten Fahrtstrecken gesondert und laufend im Fahrtenbuch nachzuweisen. Für dienstliche Fahrten sind grundsätzlich die folgenden Angaben erforderlich: Datum und Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen Auswärtstätigkeit (Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit, Fahrtätigkeit), Reiseziel und bei Umwegen auch die Reiseroute, Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner. Für Privatfahrten genügen jeweils Kilometerangaben; für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genügt jeweils ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch. Der private Nutzungswert ist der Anteil an den Gesamtkosten des Kraftwagens, der dem Verhältnis der Privatfahrten zur Gesamtfahrtstrecke entspricht. Die Gesamtkosten sind als Summe der Nettoaufwendungen (einschließlich sämtlicher Unfallkosten) zuzüglich Umsatzsteuer und Abschreibung zu ermitteln. Der Abschreibung sind die tatsächlichen Anschaffungskosten einschließlich Umsatzsteuer zugrunde zu legen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass bei der Bewertung des Sachbezugs von einer achtjährigen Gesamtnutzungsdauer des Pkw ausgegangen werden kann (BFH v IX B 174/03). Es müssen somit nicht die evtl. höheren Abschreibungsbeträge aus der Gewinnermittlung des Arbeitgebers übernommen werden. Beispiel: A ist als Handelsvertreter tätig. Er kann den vom Arbeitgeber überlassenen Pkw auch für Privatfahrten nutzen. Der Pkw hat einen Listenpreis von brutto Euro. Der Arbeitgeber hat nach Abzug von Rabatten hierfür brutto Euro aufgewendet. Der Pkw hatte in 2005 eine Fahrleistung von km. Hiervon entfallen km auf Privatfahrten. An laufenden Kosten sind für den Pkw insgesamt Euro angefallen. Der Arbeitgeber hat die Privatnutzung nach der sog. 1-Prozent-Methode bewertet und entsprechend den Bruttolohn auf der Lohnsteuerkarte um Euro (12 x 1 Prozent x Euro) erhöht. A kann die Aufwendungen durch Belege nachweisen und hat ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für 2005 macht er daher geltend die Privatnutzung nach den tatsächlichen Aufwendungen zu bemessen. Gesamte Aufwendungen für das Fahrzeug: laufende Betriebskosten Abschreibung ( Euro x 12,5 Prozent) Summe hiervon 20 Prozent Anteil Privatnutzung = Euro Euro Euro Euro Gegenüber der 1-Prozent-Methode ergibt sich für den Arbeitnehmer A ein Vorteil in Höhe von Euro (4.176 Euro Euro). Bei einem Steuersatz von z.b. 35 Prozent können durch den tatsächlichen Nachweis im Beispielsfall rund 665 Euro an Steuern gespart werden. Darlehen vom Arbeitgeber Vielfach erhalten Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber die Möglichkeit ein zinsloses oder zinsgünstiges Darlehen (z.b. zur Anschaffung von Wohneigentum) in Anspruch zu nehmen. Nach Verwaltungsauffassung sind die Zinsvorteile als Sachbezüge zu versteuern, soweit der Effektivzins für ein Darlehen fünf Prozent unterschreitet. Dies gilt nicht, wenn die Summe der noch nicht getilgten Darlehen am Ende des Lohnzahlungszeitraums Euro nicht übersteigt. Dann sind die Vorteile nicht zu versteuern. Beispiel: A erhält von seinem Arbeitgeber ein Darlehen. Der Zinssatz für dieses Darlehen beträgt nominal 3,88 v.h. und effektiv 3,99 v.h. Nach dem Monatsbericht der Deutschen Bundesbank beträgt der Effektivzinssatz für vergleichbare Darlehen zwischen 3,84 Pro- Sparbuch-Steuertipps Seite 2

3 Einen breiten Raum nehmen auch die Leistungen aus der Riesterzent und 4,49 Prozent. Nach der Entscheidung des Finanzgerichts Köln vom (Aktenzeichen: 10 K 999/01) hat der Arbeitnehmer keinen geldwerten Vorteil zu versteuern. Nach den Lohnsteuerrichtlinien hat der Arbeitnehmer den Vorteil von 1,01 Prozent (5 Prozent - 3,99 Prozent) zu versteuern. Hat der Arbeitgeber einen geldwerten Vorteil erfasst, kann der Arbeitnehmer bei der Einkommensteuererklärung von dieser Entscheidung profitieren. Hinweis: Die Verwaltung hat gegen die vorgenannte Entscheidung Revision eingelegt (Aktenzeichen: VI R 32/05). Sie sollten daher bei einer ablehnenden Entscheidung unter Hinweis auf das anhängige Verfahren Einspruch einlegen. Überlassung einer Wohnung Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer verbilligt eine Wohnung, so liegt darin ein geldwerter Vorteil, der dem Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses zufließt und der als Sachbezug mit dem Unterschiedsbetrag zwischen dem üblichen Endpreis am Abgabeort und dem Betrag, der dem Arbeitnehmer in Rechnung gestellt worden ist, angesetzt werden muss. Was ist jedoch unter einem üblichen Endpreis bei einer Vermietung zu verstehen? In der Anwendung des Mietpreisspiegels herrschte zwischen Verwaltung und Steuerpflichtigen noch Einigkeit. Das Finanzamt wollte im Urteilsfall den Mittelwert ansetzen. Der BFH ist mit Urteil vom (Aktenzeichen IX R 10/05) der Auffassung der Steuerpflichtigen beigetreten. Demnach ist jeder Mietwert als ortsüblich anzusehen, den der Mietpreisspiegel im Rahmen einer Spanne zwischen mehreren Mietwerten für vergleichbare Wohnungen ausweist. Ein Mietvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bei welchem sich die Miete am unteren Ende des Mietpreisspiegels orientiert, löst keinen geldwerten Vorteil aus. Berücksichtigt der Arbeitgeber einen geldwerten Vorteil, können Sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung immer noch anhand des örtlichen Mitpreisspiegels nachweisen, dass sich der vereinbarte Mietzins innerhalb der Spanne mehrere Mietwerte bewegt und folglich kein geldwerter Vorteil anzusetzen ist. Gleiches gilt auch, wenn eine verbilligte Vermietung gegeben ist. Dann sollten Sie für die Berechnung des geldwerten Vorteils vom niedrigsten Wert ausgehen. MH Tipp» Klarer Blick auf das Alterseinkünftegesetz Für nahezu alle Steuerzahler ändern sich die Angaben in der Steuererklärung. Ab 2005 sorgt die Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung dafür, dass Renten zunehmend in voller Höhe vom Finanzamt erfasst werden und die Vorsorgebeiträge deutlich stärker als bislang abgesetzt werden dürfen. Doch die Tücke steckt im Detail. Nicht jede Rentenleistung wird gleich behandelt, einige Zahlungen steuerlich sogar besser gestellt. Und die an Versicherungen geleisteten Prämien sind nach einem völlig neuen Rechenschema zu ermitteln, dies auch noch in einem zweigeteilten Verfahren. Wer hier unklare oder falsche Angaben macht, muss nicht nur mit Rückfragen vom Finanzamt rechnen, sondern verschenkt einen Teil der Steuererstattung. Wir schaffen Durchblick im Gesetzesdschungel und weisen auf die Änderungen in den Formularen hin. Damit Sie zu Ihrem Recht kommen und die Steuerrückzahlung entsprechend hoch ausfällt. Die neue Anlage R nicht nur für Rentner wichtig Bis zu 30 Seiten müssen Bürger für ihre jährliche Einkommensteuererklärung ausfüllen. Für 2005 werden es noch einige Seiten mehr, denn mit der Anlage R kommt ein neues zweiseitiges Formular hinzu. Der eingesparte Platz auf die übrige Anlage wird dazu genutzt, die komplizierten Vorschriften des Steuerrechts überhaupt in der Steuererklärung unterzubringen. Durch die deutlich vermehrten Angaben liegen den Finanzämtern künftig weitere Daten in elektronisch auswertbarer Form vor, die zu einer höheren Transparenz führen. Auslöser für die Anlage R ist das Alterseinkünftegesetz. Der bislang Alle Steuerzahler für Renteneinkünfte vorgesehene Platz von 14 Zeilen auf der Anlage SO reicht nicht mehr aus und beträgt nunmehr 57 Zeilen auf dem komplett neu kreierten Formular, das Ehegatten sogar pro Person getrennt ausfüllen müssen. Hauptbestandteil sind die Angaben zu den ab 2005 zur Hälfte steuerpflichtigen Zahlungen von gesetzlichen Rentenversicherungen oder Versorgungseinrichtungen bei Freiberuflern. Ruheständler sollten ihre Bezüge nicht ungeprüft eintragen, da eine Besonderheit zu verminderter Steuerpflicht führt. Wer in den vergangenen Jahren Beiträge zur Rentenversicherung geleistet hat, die oberhalb der damaligen Beitragsbemessungsgrenze lagen, kann diesen Anteil separat angeben. Dann wird die hieraus resultierende Rente durch eine gesetzliche Öffnungsklausel wie 2004 nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Dies nutzt vielen Selbstständigen und freiwillig Versicherten. Hilfreich hierbei ist eine Bescheinigung des Versorgungsträgers, der die Rente entsprechend aufsplittet. Auch die sonstigen Rentenzahlungen, die etwa aus einer privaten Versicherung stammen oder anlässlich eines Immobilienverkaufs vereinbart sind, gehören auf die Anlage R. Die werden weiterhin nur mit dem Ertragsanteil erfasst, der sich nach Lebensalter und Laufzeit richtet. Erfreulich ist, dass sich dieser Prozentsatz ab 2005 deutlich gemindert hat. Somit kommt es bei im Vergleich zum Vorjahr gleichen Zahlungen zu einer geringeren Steuerlast. Sparbuch-Steuertipps Seite 3

4 Rente oder einer betrieblichen Altersversorgung ein, die nachgelagert in voller Höhe versteuert werden. Nicht hiervon betroffen sind jedoch Direktversicherungen, bei denen der Arbeitgeber pauschal Lohnsteuer abführt. Der Mantelbogen Änderungen für alle Steuerzahler Bis 2004 wurden sämtliche als Sonderausgaben abzugsfähigen Versicherungsbeiträge in einen Topf geworfen und anschließend bis zu einem Höchstbetrag von maximal Euro pro Person abgezogen. Ab 2005 steigert sich das Minderungspotential deutlich, bei Vorsorgeaufwendungen auf und für die sonstigen Versicherungen auf bis zu Euro. Somit können Ehepaare im Idealfall statt zuvor Euro ansetzen. Da Altersvorsorgeaufwendungen und die sonstigen Versicherungen unterschiedlich berücksichtigt werden, musste auch die Seite 3 des Mantelbogens entsprechend angepasst werden. Zahlungen an gesetzliche Rentenversicherung oder bei Selbstständigen an die berufsständigen Versorgungskassen werden nunmehr mit bis zu Euro berücksichtigt. Hiervon dürfen dann 2005 nur 60 Prozent geltend gemacht werden, was bei Ehegatten unabhängig vom Leistenden immerhin Euro Minderungspotential ausmacht. Der Prozentsatz steigt in den kommenden Jahren um je 2 Prozent, so dass ab 2025 die vollen Euro je Person wirken. Neben dieser üblichen Altersvorsorge wird auch die neue Rürup- Rente gefördert, die Beiträge hierzu fließen ebenfalls in den Höchstbetrag von Euro. Hinweis: Im Gegenzug zu jährlich steigenden Prozenten erhöht sich auch der steuerpflichtige Teil der Rente. Doch die Beiträge können in jedem Folgejahr erhöht abgesetzt werden; Rentner hingegen behalten den einmal festgesetzten Satz ein Leben lang. Wer also 2006 in den Ruhestand geht, versteuert auf Dauer 52 Prozent seiner Bezüge, kann aber Beiträge zur Rürup-Rente in jedem Jahr verstärkt absetzen. Zudem werden die 100 Prozent bei den Sonderausgaben schon 2025 erreicht, bei den Renten erst Folge: Für jüngere Bürger führt die Reform bei entsprechender Vorsorge langfristig zu jährlich wachsenden Steuerentlastungen. Beispiel: Ein lediger Freiberufler zahlt jährlich Euro in die Altersvorsorge. Vorsorgeaufwendungen insgesamt Steuerjahr Davon werden steuerlich angesetzt Absetzbar als Sonderausgaben % 70 % 100 % Bis 2004 konnte er höchstens Euro absetzen, inklusive aller Beiträge zu den übrigen Versicherungen. Die gelten jetzt noch zusätzlich. Bei Arbeitnehmern wird der Höchstbetrag um den steuerfreien Arbeitgeberanteil und bei nicht versicherungspflichtigen Arbeitnehmern wie Beamten um einen fiktiv berechneten Anteil gekürzt. Maßgebendes Jahr Beiträge Arbeitgeber und Arbeitnehmer je Sonstige Vorsorgeleistungen Beitragssumme (2 x ) Davon sind zu berücksichtigen % 70 % 100 % Maßgebender Betrag Abz. Arbeitgeberanteil Absetzbar Die Beiträge zu Kranken-, Haftpflicht- oder Lebensversicherung werden separat als gesonderte Sonderausgaben angesetzt, pro Person bis zu Euro. Meist verlangt schon alleine die Krankenkasse diesen Betrag, die übrigen Policen fallen somit steuerlich unter den Tisch. Das gilt auch für eine vor 2005 abgeschlossene Lebensversicherung. Für Personen mit Anspruch auf Beihilfe oder steuerfreie Beiträge zur Krankenversicherung mindert sich der Betrag auf Euro. Das gilt etwa für Arbeitnehmer, Rentner und Beamte. Bei Ehepaaren rechnet jeder Partner seine eigene Höchstgrenze aus, dies ergibt dann die gemeinsame Summe. Die Anlage N Neues für Pensionäre und Betriebsrenten Obwohl die Klage eines Beamten Anlass für das neue Alterseinkünftegesetz war, bleiben die Auswirkungen auf Beamte und Werkspensionäre im Vergleich zu den Rentnern nur minimal. Ihre Einkünfte wurden ja auch bisher bereits nahezu in voller Höhe der Besteuerung unterworfen. Insoweit sind die Angaben zu den 2005 erhaltenen Pensionszahlungen nahezu unverändert geblieben. Während der aktiven Tätigkeit sind sämtliche Vorsorgeaufwendungen nach den neuen Berechnungsmodi absetzbar. Pensionen fallen weiterhin unter die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Der Versorgungsfreibetrag entfällt 2040 komplett. Er wird in den Vorjahren bereits abgeschmolzen, der geminderte Wert wirkt allerdings nur für den jeweils neu hinzu kommenden Jahrgang. Für vor 2006 in Pension gehende Arbeitnehmer bleibt es bei einem Freibetrag in Höhe von 40 Prozent der Bezüge, maximal Euro. Der Werbungskosten-Pauschbetrag sinkt für Pensionseinnahmen ab 2005 von 920 auf 102 Euro und liegt damit auf der Höhe von Rentnern. Als Ausgleich gibt es mit Euro einen Zuschlag beim Versorgungsfreibetrag. Der schmilzt bis 2040 ab, maßgebend ist auch hier das Jahr des erstmaligen Versorgungsbezugs. Sparbuch-Steuertipps Seite 4

5 Per Saldo bleibt somit für derzeitige Versorgungsempfänger alles beim Alten, der geminderte Werbungskostenpauschbetrag wird durch den erhöhten Versorgungsfreibetrag ersetzt. Immerhin können auch Beamte nunmehr höhere Vorsorgebeiträge geltend machen. Hinweis: Besonders aufpassen müssen GmbH-Geschäftsführer bei den Angaben auf der Anlage N. Denn sie werden beim Abzug von Vorsorgeaufwendungen nur dann begünstigt wie Selbstständige behandelt, wenn sie entweder Alleingesellschafter sind oder allen Beteiligten die gleiche Alterszusage gemacht worden ist. RK Strategie» Durchblick für Sparer, Anleger und Spekulanten Anleger Soll sich das Geld ordentlich vermehren, muss nicht nur das passende Produkt gewählt werden. Wichtig ist auch, wie das Finanzamt die Erträge behandelt, denn maßgebend ist nur die Nachsteuerrendite. Bei der Vielzahl an Angeboten ist es gar nicht leicht, die richtige Wahl zu treffen. Investmentfonds, Zertifikate, Aktien oder besser doch Bundesschatzbriefe? Viele Anleger stellen sich immer wieder die Frage, in was sie investieren sollen. Und die Banken sind nicht immer die besten Berater, geht es ihnen doch auch um Produkte mit hoher Provision hat für Sparer einiges in Bewegung gebracht. Eine Reihe neuer Produkte, die Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes, der Wegfall von Verlustzuweisungsmodellen sowie schärfere Kontrollen diesseits und jenseits der Grenzen haben zumeist Bewegung ins Depot gebracht. Der Fokus liegt nun auf renditestarken Anlageformen ohne großes Risiko, an deren Erträgen sich das Finanzamt kaum beteiligt. Neue Regeln bei Lebensversicherungen Durch das Alterseinkünftegesetz wurde die Steuerpflicht bei Kapitallebensversicherungen eingeführt. Dies brachte Ende 2004 einen Run auf noch steuerfreie Versicherungspolicen; anschließend brach das Geschäft drastisch ein. Kein Wunder, müssen doch nun die Erträge aus den Verträgen unabhängig von Laufzeiten bei Fälligkeit zumindest mit der Hälfte versteuert werden und auch noch der Kapitalertragsteuer unterliegen. Da schmelzen die ohnehin nicht üppigen Renditen schnell dahin, andere Anlageprodukte können da mehr Ertrag vorweisen. Weiterhin steuerfrei bleiben hingegen vor 2005 abgeschlossene Versicherungsverträge, sofern die vereinbarte Laufzeit mindestens zwölf Jahren beträgt und die Beiträge mindestens fünf Jahre lang gezahlt werden. Diese Steuerfreiheit gilt auch für ausländische Lebensversicherungen, was der Bundesfinanzhof (Az. VIII R 47/01) jetzt entschieden hat. Zwar können die Beiträge weiterhin nicht als Sonderausgaben abgesetzt werden, was aber keinen Rückschluss auf die spätere Steuerfreiheit bedeutet, so die Richter. Hinweis: Wird ein ursprünglich steuerfreier Vertrag in einem der wesentlichen Bestandteile Laufzeit, Versicherungssumme, Prämie und Einzahlungsdauer nachträglich geändert, sieht das Finanzamt hierin einen neuen Vertragabschluss. Damit rutscht er im Nachhinein in die Steuerpflicht. Statt einer Policenänderung sollte hier insoweit ein neuer Vertrag abgeschlossen werden, dann bleibt zumindest der alte abgabefrei. Besser kommen hier private Rentenversicherungen weg. Hier ist bei der späteren Auszahlung lediglich der Ertragsanteil als Einnahme zu versteuern. Diese an sich schon günstige Regelung hat sich ab 2005 noch verbessert, da der Prozentsatz deutlich gesunken ist. Mit 50 Jahren muss ein Versicherter 30 statt bislang 43 Prozent versteuern, beim 60. Lebensjahr greift das Finanzamt nur noch auf 22 anstelle von zuvor 32 Prozent zu. Dieser Ertragsanteil gilt dann ein Leben lang und schont die Progression. Trend zu neuen Anleiheformen Nicht nur der Fiskus war 2005 eifrig, sondern auch die Banken. Sie sahen sich durch die Niedrigzinsphase veranlasst, neue Anleihearten für Privatanleger zu kreieren. Denn die Sparer waren über die 3 Prozent, die ihnen eine zehnjährige Bundesanleihe bietet, wenig erfreut. Daher kamen neue Anleiheformen auf den Markt, die auch in 2006 einen Blick wert sind. Hybridanleihen: Diese Rentenwerte haben zumeist eine unbegrenzte Laufzeit, der Emittent hat aber nach zehn Jahren ein Kündigungsrecht. Der Zinskupon liegt zumindest zwei Prozent über herkömmlichen Anleihen. Sollte später keine Kündigung erfolgen, wandeln sich die Papiere in Floater, der dann variable Kupon hat einen deutlichen Aufschlag auf den Referenzzins. Im Regelfall tilgen die Schuldner alle Hybridanleihen zum frühesten Zeitpunkt. Daher sind sie eher mit zehnjährigen Anleihen zu vergleichen. Diese auf den ersten Blick sehr attraktiven Werte haben allerdings einen Nachteil: Die Zinszahlungen können ausgesetzt werden, wenn der Schuldner im Vorjahr einen Bilanzverlust erlitten hat. Kommt es zu einer Insolvenz, werden Hybridanleihen nachrangig, also erst nach den anderen Schuldnern bedient. Dennoch stellt diese Anleiheform ein interessantes Angebot zur Renditesteigerung dar, wenn nur Schuldner mit guter Bonität ausgewählt werden. Bonitätsanleihen: Dieses Angebot bezieht sich auf einen Korb von mehreren börsennotierten Firmenanleihen. Anleger erhalten Zinskupons deutlich über dem Marktniveau und bei Fälligkeit den Nominalwert zurück, sofern bei keinem der zu Grunde liegenden Unternehmen ein Kreditereignis wie Insolvenz, Nichtzahlung oder Sparbuch-Steuertipps Seite 5

6 Restrukturierung von Verbindlichkeiten eintritt. Kommen alle im Korb vorhandenen Firmen ihren Zahlungsverpflichtungen nach, handelt es sich um eine ganz normale Anleihe, die deutlich über dem Marktniveau liegende Zinsen bietet. Wird eine der Firmen allerdings insolvent, gibt es eine Anleihe dieses Unternehmens ins Depot. Interessant sind solche Anleihen für risikofreudige Rentenanleger, die deutlich höhere Zinsen als aus einzelnen Unternehmensanleihen erzielen möchten. Strukturierte Produkte bieten unter den Namen Nikolaus-, Frühlings-, Silvester- oder Weltspartag -Anleihen jährliche Zinskupons abhängig vom Kursverlauf eines zu Grunde liegenden Basiswertes wie Aktien, Referenzzins oder Börsenindex. Somit schwanken die Erträge, dafür wird der Nennbetrag in jedem Fall zurückgezahlt, Kursverluste sind also bei Fälligkeit nicht möglich, lediglich der Ertrag kann unterdurchschnittlich ausfallen, sollten die Kurse der Basiswerte deutlich sinken. Solche Bonds sind für konservative Sparer geeignet, die höhere Zinserträge ihrem Depot beimischen wollen, mit wenig Risiko. Hinweis: Steuerlich gelten diese neuen Anlageformen alle als Finanzinnovation. Das bedeutet, dass Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer als Kapitaleinnahmen gelten und dem Zinsabschlag unterliegen. Dafür dürfen realisierte Verluste mit anderen Einkünften verrechnet werden, was bei herkömmlichen Festverzinslichen nicht erlaubt ist. Per Saldo ist dies eher ein Vorteil, da es bei diesen Anleihen nur selten zu Kursgewinnen kommt. Große Auswahl an Zertifikaten Schuldverschreibungen in Form von Zertifikaten werden immer beliebter, da Privatanleger über dieses Produkt je nach Geschmack konservativ, ausgewogen oder spekulativ investieren und steuerliche Vorteile ausnutzen können. Denn Zertifikate bieten die einfache und kostengünstige Möglichkeit, Chancen und Absicherungsmechanismen des Terminmarktes umzusetzen. Innerhalb der vergangenen fünf Jahre ist die Anzahl um rund 500 Prozent auf derzeit rund Produkte gestiegen. Dabei gibt es Produkte, die einen Index wie DAX oder EuroStoxx 50 nachbilden, Aktien mit Discount anbieten, Bonus, Garantie, Speed oder sonstige Vergünstigungen zusagen. Da auch das Finanzamt mitspielt, ist die wachsende Nachfrage nach Zertifikaten kaum verwunderlich. Denn die Kurserträge aus diesen Derivaten werden nur als privates Veräußerungsgeschäft erfasst, Gewinne bleiben also nach einem Jahr steuerfrei. Das gilt selbst dann, wenn dem Anleger ein überdurchschnittlicher Gewinnzuwachs in Aussicht gestellt wird oder es sogar bei fallenden Kursen noch einen Bonus gibt. Hinweis: Garantiert ein Zertifikat jedoch eine Kapitalrückzahlung, handelt es sich um eine Finanzinnovation. Dann sind die Erträge unabhängig von der Haltedauer als Kapitaleinnahme anzusetzen und unterliegen dem Zinsabschlag. Durch die Garantie kommt es bei diesen Zertifikaten i.d.r. nur zu Gewinnen, so dass diese Produktart neben der begrenzten Rendite auch noch steuerliche Nachteile beinhaltet. Investmentfonds mit steuerfreien Kursaussichten Eine kaum noch überschaubare Angebotsvielfalt von Produkten, ein neues Investmentsteuergesetz sowie der ab 2005 wieder eingeführte Zwischengewinn: Die Steuerregeln sind für viele Fondsanleger ein Buch mit sieben Siegeln. Dabei ist im Vergleich zur Vergangenheit vieles einfacher geworden, Auslandsfonds werden zum Beispiel nicht mehr benachteiligt und die von den Fondsmanagern realisierten Kursgewinne kommen beim Besitzer unabhängig von der Haltedauer steuerfrei an. Dies ist ein gravierender Vorteil, der für die Langfristanlage und Altersvorsorge genutzt werden kann. Attraktiv aus Steuersicht sind Aktien-, Immobilien- und Hedge-Fonds, da die einen Großteil ihrer Erträge ganz legal am Finanzamt vorbei ausschütten oder für ihre Besitzer thesaurieren können. Bei Rentenund Geldmarktfonds hingegen muss immer der komplette Zinsanteil versteuert werden, was die Rendite deutlich schmälert. Steuersparmodelle: Schnelle Renditen statt roter Zahlen Bei geschlossenen Fonds, die auf Schiffe, Immobilien, gebrauchte Lebensversicherungen oder junge Unternehmen setzen, hat sich die Tendenz bei den Initiatoren durchgesetzt, zügige Gewinne mit moderater Steuerbelastung zu erzielen. Denn Angebote mit hoher Verlustzuweisung wie Medien-, Wind-, Biogas oder Solarenergiefonds haben sich in der Vergangenheit meist als unwirtschaftlich erwiesen. Das führte bei einigen Filmfonds dazu, dass außer der Steuerersparnis keine weitere Rendite erzielbar war. Kein Wunder daher, dass immer mehr Anleger diesen Produkten den Rücken kehrten. Beliebt und auch weiter lohnenswert sind hingegen Immobilien-, Private Equity, Schiffs- sowie Lebensversicherungsfonds. Die bieten langfristig ordentliche Gewinne, selbst nach den steuerlichen Abgaben. Denn Anleger haben ohne solche geschlossenen Fonds gar nicht die Möglichkeit, sich an solchen Objekten zu beteiligen. Liegt der Sitz der Gesellschaft auch noch jenseits der Grenze, können die Abgaben oft sogar auf Null gestellt werden, da die einzelnen Länder mit hohen Freibeträgen locken. Hinweis: Bei einem Fondsbeitritt nach dem dürfen Verluste aus solchen Fonds nicht mehr mit anderen Einkünften verrechnet werden. Ihre Eignung als klassische Steuersparmodelle haben Film- und Fernseh- sowie einige Energiefonds damit verloren. Das ist aber wenig betrüblich. Durch diese gesetzliche Maßnahme werden nämlich genau die Angebote von Markt verschwinden, die wirtschaftlich ohnehin nicht attraktiv kalkuliert sind und nur mit dem Aspekt der Steuerersparnis Anleger gefunden haben. Die müssen sich nun umstellen oder ansonsten auf Dauer verschwinden. RK Sparbuch-Steuertipps Seite 6

7 Top Thema» Fortsetzung von Seite 1 reise vorliegt, außerhalb seiner Wohnung und auch außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte tätig werden. Bislang galt: Der Betrieb des Arbeitgebers wurde als regelmäßige Arbeitsstätte angesehen, wenn der Arbeitnehmer dort in der Woche regelmäßig mindestens 20 Prozent seiner vertraglichen Arbeitszeit oder durchschnittlich im Kalenderjahr an einem Arbeitstag je Woche dort tätig war. Durch die BFH-Urteile vom (Az.: VI R 15/04, VI R 16/04) dürfte die Umschreibung der regelmäßigen Arbeitsstätte anhand des Zeitmoments ( 20 Prozent der vertraglichen Arbeitszeit ) überholt sein. Entscheidend soll danach sein, ob der Arbeitnehmer den Betriebssitz des Arbeitgebers nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit (also dauerhaft und immer wieder) aufsucht. Dies ist z.b. der Fall, wenn ein Angestellter morgens seine Aufträge beim Arbeitgeber abholt oder wenn er als Busfahrer das Busdepot aufsucht, um dort ein Fahrzeug zu übernehmen. Tritt in einem solchen Fall der Arbeitnehmer anschließend seine auswärtigen Tätigkeiten (etwa das Aufsuchen von Kunden oder die Bewältigung unterschiedlicher Fahrstrecken) an, kann er Verpflegungsmehraufwendungen nur für die Zeit der Abwesenheit vom Betrieb in Abzug bringen und nicht für die Zeit der Abwesenheit von seiner Wohnung. Für die Wege zwischen Betriebssitz und ständig wechselnden Einsatzstellen kommt nicht die Entfernungspauschale zum Ansatz. Vielmehr sind die hierfür nachgewiesenen oder zumindest glaubhaft gemachten Aufwendungen als Reisekosten abzugsfähig. Bei Benutzung eines PKW können die Kosten mit 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer geschätzt werden (BFH, Urteil vom , Az.: VI R 25/04). Einnahme-Überschuss-Rechnung: Erstmals für das Jahr 2005 müssen Steuerzahler, die ihren Gewinn durch sog. Einnahme- Überschuss-Rechnung ermitteln (etwa Freiberufler), die Gewinnermittlung auf einem Vordruck nach amtlichen Muster abgeben. Die Finanzverwaltung verzichtet darauf jedoch, wenn die Betriebseinnahmen unter Euro liegen. Erblasser-Verluste: Ein Erbe kann Verluste des Erblassers im Jahr des Erbfalls bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte abziehen, soweit sich die Verluste beim Erblasser noch nicht ausgewirkt haben. Bei mehreren Erben werden die Verluste nach dem Verhältnis der Erbteile aufgeteilt. Hier ist fraglich, ob es darauf ankommt, ob der Erbe durch den Verlust wirtschaftlich belastet ist. Die Finanzverwaltung verlangt eine wirtschaftliche Belastung (BMF-Schreiben vom , Az.: IV A 5 S /02). In diesem Zusammenhang ist auf mehrere Beschlüsse des BFH (etwa vom , Az.: XI R 54/99) hinzuweisen, die sämtlich die Frage zum Gegenstand haben, ob es bei der Vererblichkeit des Verlustabzugs verbleibt. Haushaltsnahe Dienstleistungen: Hierdurch kann die Einkommensteuer um bis zu 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 600 Euro gemindert werden. Allerdings gelten nach Meinung der Alle Steuerzahler Finanzverwaltung nur solche Tätigkeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen, die nicht zwingend den Einsatz eines Fachmannes erfordern (wie etwa Reinigungs-, Pflege- und Gartenarbeiten). Handwerkerleistungen werden nur dann anerkannt, wenn es sich um Schönheitsreparaturen oder kleinere Ausbesserungsarbeiten handelt. Hiervon soll dann ausgegangen werden, wenn der Aufwand jeweils 150 Euro nicht übersteigt (Oberfinanzdirektion Hannover vom , Az.: S 2296 b 2 StO 211). Kinder über 18: Kinder, die vor dem geboren sind, werden für die Steuererklärung 2005 nur in Ausnahmefällen (etwa bei fehlendem Arbeitsplatz oder bei einer Berufsausbildung) berücksichtigt. Außerdem sind das Kindergeld und die Freibeträge für Kinder über 18 davon abhängig, dass die Einkunftsgrenze von 7680 Euro im Jahr 2005 nicht überschritten ist. Mit Beschluss vom (Az.: 2 BvR 167/02) hat das Bundesverfassungsgericht eine für Eltern erwachsener Kinder bedeutsame Entscheidung getroffen. Nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts mindern Sozialversicherungsbeiträge, die im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses gezahlt werden, die maßgeblichen Einkünfte. Das Bundesamt für Finanzen hat mit Schreiben vom (Az.: St I 4 S /2005) die Familienkassen angewiesen, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auf alle nicht bestandskräftigen Fälle anzuwenden. Offen ist, ob andere Ausgaben die Einkünfte des Kindes unterhalb der maßgeblichen Einkunftsgrenze drücken können. Beim Finanzgericht in Kassel ist eine Klage anhängig (Az.: 12 K 2482/05), bei der es darum geht, ob etwa Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, zur kombinierten Erwerbsunfähigkeits- und Lebensversicherung, einbehaltene Steuerabzugsbeträge und vermögenswirksame Leistungen ebenso wie Sozialversicherungsbeiträge in die Berechnung des Grenzbetrages einzubeziehen sind oder nicht. Lebensversicherung: Wird ein seit mehr als zwölf Jahre laufender Lebensversicherungsvertrag (Direktversicherung) um drei Jahre mit gleichbleibenden Beitragsleistungen, aber erhöhten Versicherungsleistungen nach Ablauf der verlängerten Laufzeit verlängert, so handelt es sich um einen (steuerschädlichen) Neuabschluss (BFH, Urteil vom , Az.: VII R 71/04). Die für den verlängerten Zeitraum anfallenden Zinsen sind steuerpflichtig. Realsplitting: Beim Realsplitting, wie es geschiedene oder dauern getrennt lebende Eheleute praktizieren können, kann die erforderliche Zustimmung des Unterhaltsempfängers auf einen bestimmten Betrag beschränkt werden. Ist eine solche Beschränkung vorgenommen worden, so erstreckt sich die Zustimmungserklärung für die künftigen Jahre bis zu einer Änderung oder bis zum Widerruf- auch nur auf maximal diesen Betrag (BFH, Urteil vom , Az.: XI R 33/03). Schulgeld: Zahlungen an eine staatlich genehmigte oder nach Landesrecht erlaubte Ersatzschule bzw. eine nach Landesrecht anerkannte allgemein bildende Ergänzungsschule im Inland können, Sparbuch-Steuertipps Seite 7

8 soweit es nicht um das Entgelt für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung geht, zu 30 Prozent als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Diese Möglichkeit besteht auch für Schulgeldzahlungen an eine von der Kultusministerkonferenz anerkannte deutsche Schule im Ausland (BFH, Urteil vom , Az.: XI R 32/03). Spenden: Im Zusammenhang mit der Tsunami-Katastrophe im Dezember 2004 hat die Finanzverwaltung einen vereinfachten Spendennachweis zugelassen (BMF-Schreiben vom , Az.: IV C 4 S /05). Unabhängig von der Höhe des gespendeten Betrages reicht bei einer Spende über ein Sonderkonto einer inländischen Zahlstelle (etwa einer Bank) der Einzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung im Kontoauszug oder der PC-Ausdruck beim Online-Banking aus. Ähnlich wird bei der Unterstützung der Hochwasseropfer in Süddeutschland im August 2005 verfahren (BMF-Schreiben vom , Az.: IV C 4 S /05). Vermögensauseinandersetzung: Im Rahmen eines Ehescheidungsverfahrens anfallende Kosten für Vermögensauseinandersetzungen sind nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar (BFH, Urteil vom , Az.: III R 27/04). Gleiches gilt für die Kosten des Verfahrens, das die Aufhebung und Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft zum Gegenstand hat (BFH, Urteil vom , Az.: III R 36/03). Hingegen sind die eigentlichen Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Umstellung: Wird eine Zusatzversorgungskasse von der Umlagefinanzierung auf eine Beitragsfinanzierung umgestellt und ergeben sich nur dadurch Deckungslücken, so stellt ein seitens des Arbeitgebers geleisteter Sanierungszuschuss keinen Arbeitslohn dar (BFH, Urteil vom , Az.: VI R 32/04). Vereinfachte Steuererklärung ( Steuererklärung light ): Für das Jahr 2005 können Arbeitnehmer erstmals bundesweit eine vereinfachte Einkommensteuererklärung abgeben. Das Steuerformular, das verwendet werden soll, besteht nur aus zwei Seiten. Allerdings ist eine solche vereinfachte Steuererklärung nur möglich, wenn ausschließlich Arbeitslohn und evtl. bestimmte Lohn- bzw. Ersatzleistungen (wie z.b. Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, usw.) bezogen wurde und auch nur die in dem Steuerformular bezeichneten Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht werden. Nicht in Frage kommt die vereinfachte Steuererklärung für Rentner, Selbständige oder Gewerbetreibende, Landwirte, Vermieter sowie Kapitalanleger, die Einkünfte über dem Sparerfreibetrag und dem Werbungskosten-Pauschbetrag (von zusammen Euro bei Ledigen und Euro bei Ehepaaren) haben. Zusammenveranlagung/Getrennte Veranlagung: Eheleute, die nicht dauernd getrennt leben bzw. die diese Voraussetzungen im Jahr 2005 wenigstens an einem Tag erfüllt haben, können zwischen Zusammenveranlagung und getrennter Veranlagung wählen. Die Zusammenveranlagung ist für die überwiegende Zahl der Verheirateten die steuerlich optimale Veranlagungsform. Für Ehepaare, die 2005 geheiratet haben, steht darüber hinaus die besondere Veranlagung zur Wahl. Dabei werden die beiden Ehepartner so behandelt, als ob sie steuerlich in diesem Jahr nicht verheiratet gewesen wären. Diese Veranlagungsform bringt nur in Einzelfällen steuerliche Vorteile (etwa bei der Heirat zweier verwitweter Personen). PB Impressum» Herausgeber: Michael Opoczynski» Chefredaktion (V.i.S.d.P.): Monika Reimer (MR)» Autoren dieser Ausgabe: RiFG Dr. Peter Bilsdorfer (PB) Dipl.- Fw. (FH) Martin Hilbertz (MH) Dipl.- Fw. (FH) Robert Kracht (RK)» Layout: Wolfgang Schuppener» Redaktionsschluss: » Redaktionsanschrift: Valuenet GmbH Schleißheimer Straße München» Verlagsanschrift: Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 3/ Neunkirchen» Zuschriften bitte nur per an: redaktion@buhl.de» Erscheinungsweise: 12-mal jährlich» Abo-Service: Telefon: (0,12 EUR/min.) Telefax: (0,12 EUR/min.)» Bezugsbedingungen: Jahresabonnement Euro 30,00 (inkl. MwSt.). Versand per als PDF-Dokument plus Jahresinhaltsverzeichnis. Die Zahlung erfolgt im voraus, die Bezugsdauer verlängert sich jeweils um ein Jahr. Sie können das Abonnement jederzeit ohne Angabe von Gründen abbestellen. Eine Mitteilung an den Abo-Service genügt. Geld für bereits gezahlte aber noch nicht gelieferte Ausgaben erhalten Sie dann umgehend zurück. Für Premium-Service-Kunden der Buhl-Steuerprogramme übernimmt Buhl Data Service die Kosten» Hinweis: Alle Beiträge sind nach besten Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt worden. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann jedoch keinerlei Haftung übernommen werden. Nachdruck, Übersetzung und Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung. Für zugesandte Manuskripte, Bildmaterial und Zuschriften wird keinerlei Gewähr übernommen. Für die vollständige oder teilweise Veröffentlichung in den Sparbuch-Steuertipps oder die Verwertung in jeglicher digitalisierter Form wird das Einverständnis vorausgesetzt. Vorschau: Das erwartet Sie in Ausgabe 02_2006 Aufbewahrungsfristen Was Unternehmer und Privatleute 2006 an Unterlagen vernichten dürfen, erfahren Sie hier. Erbschaftsteuer So wird der Zugewinn vor der Erbschaftsteuer gerettet. Eis und Schnee Im Winter kommt es häufig zu Unfällen. Glück im Unglück hat, wer die Kosten steuerlich geltend machen kann. Wie das geht, lesen Sie bei uns. Sparbuch-Steuertipps Seite 8

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente 2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente Zum Jahresbeginn 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Die hiermit eingeführte Basis Rente, auch als Rürup Rente bekannt, ist ein interessantes Vorsorgemodell

Mehr

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen

Mehr

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre Mit weniger Steuer mehr Geld im Alter In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info

Mehr

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten

Mehr

Anke Schröder. Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz. interna. Ihr persönlicher Experte

Anke Schröder. Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz. interna. Ihr persönlicher Experte Anke Schröder Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Die neue Rentenbesteuerung A. Einführung Bisherige Besteuerung von Alterseinkünften... 6 B. Neuregelungen

Mehr

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt. Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen

Mehr

Abzug von Vorsorgeaufwendungen ab 2005

Abzug von Vorsorgeaufwendungen ab 2005 Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz Abzug von Vorsorgeaufwendungen ab 2005 Durch das Alterseinkünftegesetz (Abruf-Nr. 041887) kommt die nachgelagerte Besteuerung. Dadurch bleiben Aufwendungen für

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung von Pensionen und Renten. 2016 Deutscher Bundestag WD 4-3000 - 035/16

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung von Pensionen und Renten. 2016 Deutscher Bundestag WD 4-3000 - 035/16 Besteuerung von Pensionen und Renten 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Besteuerung von Pensionen und Renten Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 21. März 2016 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Die

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische Versorgungskammer 1 Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller

Mehr

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE _ Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur

Mehr

Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung

Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung Die steuerliche Behandlung betrieblich genutzter PKW unterliegt einem ständigen Wandel durch Gesetzgebung, Verwaltungsanweisungen sowie die Finanzrechtsprechung.

Mehr

Anwendung der Öffnungsklausel bei der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz nach 22 Nr. 1 S. 3a Doppelbuchst. bb EStG

Anwendung der Öffnungsklausel bei der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz nach 22 Nr. 1 S. 3a Doppelbuchst. bb EStG Anwendung der Öffnungsklausel bei der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz nach 22 Nr. 1 S. 3a Doppelbuchst. bb EStG OFD Münster 19.03.2007, S 2255-52 - St 22-31 1 Einleitung Die Öffnungsklausel

Mehr

Rürup-Rente Informationen

Rürup-Rente Informationen Rürup-Rente Informationen Die zunehmende Altersarmut hat die Regierung dazu veranlasst neben der Riester-Rente, die in erster Linie für Arbeitnehmer interessant ist, auch den Selbstständigen die Möglichkeit

Mehr

TRUST-WirtschaftsInnovationen GmbH

TRUST-WirtschaftsInnovationen GmbH Rürup - Basisrente Rürup- oder Basisrente wird umgangssprachlich die Form der seit 2005 staatlich subventionierten Altersvorsorge bezeichnet. Die Rürup-Rente geht auf den Ökonomen Hans-Adalbert "Bert"

Mehr

Zusatztipps mit Zukunftspotenzial.

Zusatztipps mit Zukunftspotenzial. 113 Zusatztipps Über das unmittelbare Ausfüllen der Formulare hinaus gibt es eine Reihe Tipps und Informationen, die für Sie wichtig sein können. Dabei geht es beispielsweise um die Besteuerung der betrieblichen

Mehr

Sonderbeitrag ab 01.07.2005

Sonderbeitrag ab 01.07.2005 SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden

Mehr

Die steuerlichen Auswirkungen des AltEinkG

Die steuerlichen Auswirkungen des AltEinkG Die steuerlichen Auswirkungen des AltEinkG Das am 01.01.2005 in Kraft tretende Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) hat einschneidende Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der Altersvorsorge. Mit ihm

Mehr

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG Inhalt: 1. Warum versendet die DRV KBS eine Leistungsmitteilung nach 22 Nr. 5

Mehr

Sicher durch die Steuer steuern

Sicher durch die Steuer steuern Sicher durch die Steuer steuern Die private Nutzung des betrieblichen PKWs HLB Ratgeber I/2013 Das (Dienst-)Auto ist des Deutschen liebstes Kind. Ob Freiberufler, Gewerbetreibender oder Angestellter Firmenwagen

Mehr

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Bei der Anschaffung eines neuen PKW stellt sich häufig die Frage, ob Sie als Unternehmer einen PKW besser

Mehr

Anlage R: Speziell für Rentner

Anlage R: Speziell für Rentner 73 Anlage R: Speziell für Rentner Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Ausnahmen bestätigen aber die Regel: Hier sind das zum Beispiel gesetzliche Unfallrenten oder Kriegs- und Wehrdienstbeschädigtenrenten.

Mehr

SIGNAL IDUNA Global Garant Invest. Leichter leben mit SIGGI der Basis-Rente

SIGNAL IDUNA Global Garant Invest. Leichter leben mit SIGGI der Basis-Rente SIGNAL IDUNA Global Garant Invest Leichter leben mit SIGGI der Basis-Rente Leichter vorsorgen mit SIGGI SIGGI steht für SIGNAL IDUNA Global Garant Invest eine innovative fonds - gebundene Rentenversicherung,

Mehr

Beschreibung zur Beruflichen Auswärtstätigkeit

Beschreibung zur Beruflichen Auswärtstätigkeit Die Berufliche Auswärtstätigkeit ersetzt ab VZ 2008 die bis dahin anzuwendenden Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeiten und Fahrtätigkeiten. Die wesentlichsten Änderungen betreffen die Fahrtkosten und

Mehr

Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner

Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Sachzuwendungen (Geschenke) an Geschäftsfreunde Bis 10,00 * Streuwerbeartikel: z.b. Kugelschreiber, Taschenkalender

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen

Mehr

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf

Mehr

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung

Mehr

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst

Mehr

Neuregelung der Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen durch das Alterseinkünftegesetz

Neuregelung der Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen durch das Alterseinkünftegesetz Neuregelung der Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen durch das Alterseinkünftegesetz 1. Mit dem Alterseinkünftegesetz vom 05.07.2004 setzt der Gesetzgeber nicht nur Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

Mehr

Vortragsablauf. 2. Pflicht zur Abgabe vs. freiwillige Abgabe einer Steuererklärung

Vortragsablauf. 2. Pflicht zur Abgabe vs. freiwillige Abgabe einer Steuererklärung 1. Begrüßung Vorstellung Vortragsablauf 2. Pflicht zur Abgabe vs. freiwillige Abgabe einer Steuererklärung 3. Grundschema der Berechnung der Steuerlast 4. Typische, die Steuerlast mindernde Werbungskosten

Mehr

Mitteilung. für das Kalenderjahr. Grund für die Mitteilung:

Mitteilung. für das Kalenderjahr. Grund für die Mitteilung: Datum der Absendung (Bezeichnung und Anschrift des Anbieters) Wichtiger Hinweis: Diese Mitteilung informiert Sie über die Höhe der steuerpflichtigen Leistungen aus Ihrem Altersvorsorgevertrag oder aus

Mehr

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen

Mehr

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung

Mehr

1. Betriebsvermögen versus Privatvermögen

1. Betriebsvermögen versus Privatvermögen 1. Betriebsvermögen versus Privatvermögen Wird ein PKW zu mehr als 50% betrieblich genutzt, stellt es für steuerliche Zwecke sog. notwendiges Betriebsvermögen dar. Wird ein PKW hingegen lediglich zu weniger

Mehr

Die 5 besten Steuertipps

Die 5 besten Steuertipps Die 5 besten Steuertipps Steuertipp 1 Gute Verbindung Nutzen Arbeitnehmer ihren privaten Telefon-und Internet-Anschluss auch beruflich, können sie das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Sie können, ohne

Mehr

87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen

87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen 87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen EStG 10 Sachverhalt Der verheiratete Steuerberater A erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i. H. von 120.000 Euro.

Mehr

Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen?

Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen? MUSTERFALL Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen? von Dipl.-Kfm. Dirk Klinkenberg, Rösrath, www.instrumenta.de Steuerlich kann es vorteilhaft sein, die Beiträge zur Kranken- und zur

Mehr

7.6.8 Ermittlung des tatsächlichen privaten Nutzungswerts (Fahrtenbuchmethode)

7.6.8 Ermittlung des tatsächlichen privaten Nutzungswerts (Fahrtenbuchmethode) Seite 17.8 Ermittlung des tatsächlichen privaten Nutzungswerts (Fahrtenbuchmethode) Der Unternehmer hat bei einem Fahrzeug, welches zu über 50 % betrieblich genutzt wird, die Wahlmöglichkeit, den privaten

Mehr

Merkblatt Dienstwagen und Lohnsteuer 2004

Merkblatt Dienstwagen und Lohnsteuer 2004 1 Merkblatt Dienstwagen und Lohnsteuer 2004 Ermittlung des Sachbezugs bei privater Pkw-Nutzung durch Arbeitnehmer (inkl. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) In unserem Beispielsfall erhält der

Mehr

Altersvorsorge. Auch im Alter gut Leben!

Altersvorsorge. Auch im Alter gut Leben! Altersvorsorge Auch im Alter gut Leben! Durch ein sinkendes Rentenniveau und eine zukünftig stärkere Rentenbesteuerung wachsen die Versorgungslücken und somit der Bedarf an zusätzlicher Altervorsorge.

Mehr

2 Änderungen im Einkommensteuergesetz

2 Änderungen im Einkommensteuergesetz 2 Änderungen im Einkommensteuergesetz Neuer 3 Nr. 55 a EStG Die interne Teilung ist sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person steuerneutral. Die ausgleichsberechtigte

Mehr

Swiss Life Vorsorge-Know-how

Swiss Life Vorsorge-Know-how Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und

Mehr

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zur Einkommensteuererklärung Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag

Mehr

Themenschwerpunkt Sofortrente

Themenschwerpunkt Sofortrente Themenschwerpunkt Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und Steuern Über die Besteuerung

Mehr

Infoblatt: Erste Tätigkeitsstätte

Infoblatt: Erste Tätigkeitsstätte Infoblatt: Erste Tätigkeitsstätte Drei Schritte zur ersten Tätigkeitsstätte: 1. Ortsfeste betriebliche Einrichtung Eine erste Tätigkeitsstätte kann nur eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers

Mehr

Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung

Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung Im 3-Säulen-Modell der Alterssicherung ist die betriebliche Altersversorgung die zweite Säule. Die sogenannte Betriebsrente kann vom Arbeitgeber finanziert werden

Mehr

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender, wie Sie bereits der Fachpresse, einigen Internetforen

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Vom 21. Dezember 2006

Vom 21. Dezember 2006 Sozialversicherungsentgeltverordnung SvEV 838 Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV)

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge Inhalt 1. Was wird gefördert? 2. Wie viel Prozent bringt das? 3. In welchem Alter ist das sinnvoll? 4. Wie viel muss man sparen? 5. Bis zu welchem Einkommen gibt es Förderung? 6. Wie groß sollten die Verträge

Mehr

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen?

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt

Mehr

Lebensversicherung. http://www.konsument.at/cs/satellite?pagename=konsument/magazinartikel/printma... OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG

Lebensversicherung. http://www.konsument.at/cs/satellite?pagename=konsument/magazinartikel/printma... OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG Seite 1 von 6 OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG Lebensversicherung Verschenken Sie kein Geld! veröffentlicht am 11.03.2011, aktualisiert am 14.03.2011 "Verschenken Sie kein Geld" ist der aktuelle Rat

Mehr

Altersvorsorge. Aktuelle Neuerungen und Änderungen im Überblick. Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters

Altersvorsorge. Aktuelle Neuerungen und Änderungen im Überblick. Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Altersvorsorge Aktuelle Neuerungen und Änderungen im Überblick In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einleitung...1 2. Private Altersvorsorge

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr

Steuerbüro H.-J. Mannebach Prenzlauer Straße 10 17258 Feldberg Tel.: 039831-20931 www.mannebach.biz

Steuerbüro H.-J. Mannebach Prenzlauer Straße 10 17258 Feldberg Tel.: 039831-20931 www.mannebach.biz Steuerbüro H.-J. Mannebach Prenzlauer Straße 10 17258 Feldberg Stand: April 2010 2 Das Gesetz sieht eine vollständige, nachhaltige Besteuerung von Leibrenten und anderen Leistungen aus in- und ausländischen

Mehr

Versorgungsbezugsempfänger

Versorgungsbezugsempfänger Versorgungsbezugsempfänger Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 154 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 2 2 2 5 Seite 2 1. Ziel Das Info beschreibt, wie Sie Versorgungsbezugsempfänger

Mehr

Bürgerentlastungsgesetz

Bürgerentlastungsgesetz Bürgerentlastungsgesetz Durch die Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes können die Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung seit 2010 steuerlich stärker berücksichtigt werden. 1. Allgemeines zum Bürgerentlastungsgesetz

Mehr

Wir denken an Sie. Jahr für Jahr!

Wir denken an Sie. Jahr für Jahr! Private Altersvorsorge mit Riester-Förderung Wir denken an Sie. Jahr für Jahr! Damit Sie die maximale Riester-Förderung erhalten! Wer riestert, hat mehr im Alter Wenn Sie Ihren Lebensstandard im Alter

Mehr

Information über den Lohnsteuerabzug im Faktorverfahren

Information über den Lohnsteuerabzug im Faktorverfahren Information über den Lohnsteuerabzug im Faktorverfahren Ab 2010 Verbesserungen beim Lohnsteuerabzug Mehr Netto für verheiratete Frauen Neues Faktorverfahren Mehr Netto für Frauen Ab 2010 Verbesserungen

Mehr

Mandanteninformation. Abgeltungssteuer. DR. NEUMANN SCHMEER UND PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater

Mandanteninformation. Abgeltungssteuer. DR. NEUMANN SCHMEER UND PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Mandanteninformation Abgeltungssteuer Sehr geehrte Damen und Herren! Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Einführung der Abgeltungssteuer ab dem 01. Januar 2009 beschlossen. Die Abgeltungssteuer

Mehr

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Peter Fabry RA/ StB Partner Frankfurt, 05. August 2008 1 AGENDA 1. Überblick und bisherige Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen 2. Grundprinzipien und

Mehr

Gezielt vorsorgen zahlt sich doppelt aus: VR-RürupRente. Steuern sparen und Ertragschancen nutzen.

Gezielt vorsorgen zahlt sich doppelt aus: VR-RürupRente. Steuern sparen und Ertragschancen nutzen. Gezielt vorsorgen zahlt sich doppelt aus: VR-RürupRente Steuern sparen und Ertragschancen nutzen. Das 3 Schichtenmodell Übersicht der Altersversorgung ab 2005 3. Schicht: Kapitalanlage z. B. Bundesschatzbriefe,

Mehr

Merkblatt zur Besteuerung von Renten nach dem Alterseinkünftegesetz

Merkblatt zur Besteuerung von Renten nach dem Alterseinkünftegesetz Freie und Hansestadt Hamburg F i n a n z b e h ö r d e Merkblatt zur Besteuerung von Renten nach dem Alterseinkünftegesetz Zwölf Antworten auf häufig gestellte Fragen 1. Was ist neu in der Rentenbesteuerung?

Mehr

Kennen Sie die Antworten?

Kennen Sie die Antworten? Die Rentenbesteuerung Bedarf und Lösungen Kennen Sie die Antworten? Muss ich als Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben? Wozu benötige ich eine steuerliche Identifikationsnummer? Was verbirgt sich

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen Finanzamt Trier Steuerfreie Arbeitgeberleistungen Mehraufwendungen für Verpflegung anlässlich Auswärtstätigkeit Alfred Strupp Finanzamt Trier, 19.01.2012 Steuerfreie Zuwendungen durch den Arbeitgeber 19.

Mehr

So können Sie Ihre Vorsorge verdoppeln mit der Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung DIREKTVERSICHERUNG

So können Sie Ihre Vorsorge verdoppeln mit der Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung DIREKTVERSICHERUNG Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitnehmer DIREKTVERSICHERUNG So können Sie Ihre Vorsorge verdoppeln mit der Direktversicherung. Ganz einfach Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen

Mehr

Kfz-Kosten für Selbständige

Kfz-Kosten für Selbständige Kfz-Kosten für Selbständige Die Frage, in welcher Form Kfz-Kosten und eine typischerweise anfallende Privatnutzung steuerlich zu berücksichtigen sind und wie dies steueroptimal gestaltet werden kann, beschäftigt

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. I. Allgemeines: Die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge ist nur im 1. Dienstverhältnis möglich, d. h. der Arbeitnehmer legt

Mehr

Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings

Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Erfahrung und Fachkompetenz im Sportmarketing. METATOP EXPERTISE Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Unterscheidung Sponsorgeber und -nehmer sowie die Abgrenzung zur Spende. www.metatop.com Definition

Mehr

Kranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge

Kranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken peb damit sich erstklassiger Versicherungsschutz und finanzieller Spielraum im Alter nicht ausschließen. Die

Mehr

Sparkasse. Zins-Hamster-Anleihe IV. Sichern Sie sich jetzt die LBBW Zins- Hamster-Anleihe IV

Sparkasse. Zins-Hamster-Anleihe IV. Sichern Sie sich jetzt die LBBW Zins- Hamster-Anleihe IV Sparkasse Zins-Hamster-Anleihe IV. Sichern Sie sich jetzt die LBBW Zins- Hamster-Anleihe IV Jeden Tag Zinsen hamstern. Das Profil. Sie suchen ein Investment, das der momentanen Marktsituation angepasst

Mehr

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen) st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut

Mehr

Die besten Steuertipps für den Ruhestand

Die besten Steuertipps für den Ruhestand Beck kompakt Die besten Steuertipps für den Ruhestand von Bernhard Schmid 1. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 67358 0 Zu Inhalts- und Sachverzeichnis

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren.

2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren. 1.PersönlicheDaten Tragen Sie hier Ihre persönlichen Daten, wie z.b. den Namen, die Versicherungsnummer, Ihre Adresse, den FamilienstandunddieKontonummerein. 2.Bezugs,PensionsauszahlendeStellen TragenSiehierdieAnzahlderArbeitgeberein,beidenenSieimbetreffendenKalenderjahrbeschäftigtwaren.

Mehr

Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN

Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Passen Sie Ihre Steuer-Strategie an Seit dem 1. Januar 2009 greift die Abgeltungsteuer. Damit Sie von den Neuerungen profitieren können, sollten Sie Ihre Geldanlagen

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie

Mehr

HLB Ratgeber I/2014. Wohin die Reise geht. Steuertipps rund um das neue Reisekostenrecht

HLB Ratgeber I/2014. Wohin die Reise geht. Steuertipps rund um das neue Reisekostenrecht HLB Ratgeber I/2014 Wohin die Reise geht Steuertipps rund um das neue Reisekostenrecht Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen und Steuern sparen. Zum 1. Januar 2014 ist ein neues Reisekostenrecht

Mehr

Kranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge

Kranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken peb damit sich erstklassiger Versicherungsschutz und finanzieller Spielraum im Alter nicht ausschließen. Die

Mehr

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Inhaltsübersicht. Erbschaftssteuer 46 Berechnungstabellen und wichtige Adressen 47 Wie wächst das Vermögen? 47 Wichtige Adressen 48

Inhaltsübersicht. Erbschaftssteuer 46 Berechnungstabellen und wichtige Adressen 47 Wie wächst das Vermögen? 47 Wichtige Adressen 48 1 Inhaltsübersicht Kalender 2012/2013 2 Gesetzliche Rentenversicherung 3 Rentenanpassungen 3 Drei-Schichten-Modell 3 Inflation 4 Faustdaten zur gesetzlichen Rentenversicherung 4 Durchschnittliche Lebenserwartung

Mehr

GENERATION BASIC PLUS STEUERN SPAREN MIT RENDITECHANCEN

GENERATION BASIC PLUS STEUERN SPAREN MIT RENDITECHANCEN GENERATION BASIC PLUS STEUERN SPAREN MIT RENDITECHANCEN NEHMEN SIE IHRE ALTERSVORSORGE SELBST IN DIE HAND denn für einen finanziell unabhängigen und sorgenfreien Lebensabend ist Eigeninitiative gefragt!

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 01/2015: - Besteuerung der Mütterrente geklärt (FinMin) - Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten (BFH) - Verspätete Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes (BFH) - PKW-Nutzung durch

Mehr

Presse-Information. / Industrie-Pensions-Verein e.v.

Presse-Information. / Industrie-Pensions-Verein e.v. Pressemitteilung Nr. 3 vom August 2010 Auswirkung des Bürgerentlastungsgesetzes auf Betriebsrentner - Warum Arbeitgeber ihre Betriebsrentner aufklären sollten - In der Beratung des Industrie-Pensions-Vereins

Mehr

Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge

Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente an Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf zu mehr als

Mehr

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?

Mehr

Steuerfalle im Alter?

Steuerfalle im Alter? Steuerfalle im Alter? Die Besteuerung von Renten Folie Nr. 1 Oberster Leitsatz der Besteuerung: Steuerbelastung richtet sich nach der Leistungsfähigkeit Folie Nr. 2 Das steuerliche Ideal Welche Anforderungen

Mehr

http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-29925/steuererklaerungen-freibetraege-fristen-wann-rentner-steuern-zahlen-muessen_aid_934087.

http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-29925/steuererklaerungen-freibetraege-fristen-wann-rentner-steuern-zahlen-muessen_aid_934087. 1 von 5 15.03.2013 10:28 Präsentiert von Drucken http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-29925/steuererklaerungen-freibetraege-fristen-wann-rentner-steuern-zahlen-muessen_aid_934087.html Steuererklärungen,

Mehr

OFD Frankfurt am Main 22. ESt-Kartei Karte 13. Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 II/1600

OFD Frankfurt am Main 22. ESt-Kartei Karte 13. Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 II/1600 OFD Frankfurt am Main 22 ESt-Kartei Karte 13 Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 Verteiler FÄ: II/1600 Besteuerung von Rentennachzahlungen Die Besteuerung von Rentennachzahlungen richtet sich nach

Mehr

Bezahlbare Beiträge PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNGEN AUCH IM ALTER. Beiträge im Alter kein Problem für privat Versicherte.

Bezahlbare Beiträge PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNGEN AUCH IM ALTER. Beiträge im Alter kein Problem für privat Versicherte. PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNGEN Bezahlbare Beiträge AUCH IM ALTER Beiträge im Alter kein Problem für privat Versicherte. Informationen zur Beitragshöhe im Alter Beitragsentwicklung IN DER GESETZLICHEN

Mehr

Persönliche Auswertung zur Altersversorgung

Persönliche Auswertung zur Altersversorgung Persönliche Auswertung zur Altersversorgung wurde erstellt am 05.01.2015 für und Sabine Testkunde Worum geht es in Ihrer persönlichen Auswertung zur Altersversorgung Die Auswertung befasst sich, neben

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

10 a Einkommensteuergesetz- Zusätzliche Altersvorsorge (EStG) 82 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz - Altersvorsorgebeiträge (EstG)

10 a Einkommensteuergesetz- Zusätzliche Altersvorsorge (EStG) 82 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz - Altersvorsorgebeiträge (EstG) Steuerliche Förderung bav Für die Durchführungsformen Pensionsfonds (Rentenfonds), Pensionskasse (Rentenkassen) und Direktversicherung hat der Gesetzgeber eine steuerliche Förderung gemäß 10 a Einkommensteuergesetz

Mehr

Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN

Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Passen Sie jetzt Ihre Steuer-Strategie an Die neue Abgeltungsteuer tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Damit Sie von den Neuerungen profitieren können, sollten

Mehr