Dokumentation des Gutachterverfahrens Düsseldorf-Kaiserswerth Verweyenstraße

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1 Foto: Wolf R. Ussler Dokumentation des Gutachterverfahrens Düsseldorf-Kaiserswerth Verweyenstraße DWG Wohnen GmbH in Zusammenarbeit mit dem Dezernat für Planen und Bauen und dem Stadtplanungsamt Düsseldorf Seite 1

2 Impressum Auslober DWG Wohnen GmbH Wagnerstraße Düsseldorf Heiko Leonhard Tel.: Moderation & Koordination ISR Innovative Stadt und Raumplanung GmbH Zur Pumpstation Haan Dipl. Ing. Jochen Füge Geschäftsführer Mail: fuege@isr haan.de M. Sc. Christina Schlottbom Wettbewerbsmanagement Mail: schlottbom@isr haan.de Layout, Grafiken, Fotos ISR Innovative Stadt und Raumplanung GmbH Thomas Stelzmann und Wolf R. Ussler Karten, Pläne Landeshauptstadt Düsseldorf Ergebnisse Ausschnitte aus den Präsentationsplänen der Verfasser Seite 2

3 Inhaltsverzeichnis 01 Das Gutachterverfahren Seite 6 02 Plangebiet und Umgebung Seite Die Aufgabe Seite Öffentlichkeitsbeteiligung Seite Phase 1 Seite Empfehlungskommissionen Seite Phase 2 Seite Überarbeitung Seite Ausblick Seite 68 Seite 3

4 Seite 4?

5 Vorwort Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer, das Thema Wohnen wird in der Landeshauptstadt Düsseldorf intensiv und auch vielfältig diskutiert. Als vor Ort aktives Wohnungsunternehmen bestimmen diese Diskussionen unsere tägliche Arbeit. Gute Projekte stellen einen Gewinn für alle dar, die Bewohner, die Anwohner, die Stadtbevölkerung und den Träger. Kommunikation ist hierbei ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg. Daher haben wir uns als Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaft entschieden das Gutachterverfahren Verweyenstraße als kooperatives Verfahren durchzuführen, um die Bevölkerung und die Anwohner transparent zu informieren und am gesamten Prozess zu beteiligen. Ich danke allen Beteiligten, den Bürgerinnen und Bürgern, dem Preisgericht, dem Wettbewerbsmanagement und besonders allen Teams für die geleistete Arbeit. Die Siedlung Verweyenstraße und Düsseldorf-Kaiserswerth werden davon in Zukunft profitieren. Heiko Leonhard Geschäftsführer DWG Wohnen GmbH und Sprecher des Vorstands der Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaft eg Als ein sozial orientiertes Wohnungsunternehmen mit genossenschaftlichem Hintergrund war es uns von Anfang an wichtig, dass jeder Bewohner der Siedlung die Möglichkeit hat, dort nach Umsetzung des Ergebnisses wohnen zu bleiben. Die Teilnehmer des Gutachterverfahrens hatten als Aufgabe für das Plangebiet städtebauliche und freiraumplanerische Konzepte zu entwickeln, die dem Ort Kaiserswerth mit seinem hohen Wohnwert und seiner Lage im Grünen gerecht werden. Bereits im Zwischenkolloquium zeigte sich eine große Bandbreite der möglichen neuen Bebauungsstrukturen. Die Stellungnahmen aus dem Zwischenkolloquium wurden von den Teams genutzt, um ihre Entwürfe zu optimieren, so dass zum Abschlusskolloquium 5 hochwertige Entwurfsideen präsentiert wurden. Es hat mich besonders gefreut, wie intensiv die Anwohner, der Quartiersbeirat und die Bevölkerung den Planprozess begleitet haben und mit ihren Diskussionsbeiträgen zu einem Erfolg des Verfahrens beigetragen haben. Seite 5

6 01 Das Gutachterverfahren Foto: Wolf R. Ussler Seite 6

7 Anlass und Ziel Die DWG Wohnen GmbH ist Eigentümerin einer ca. 2 ha ( m² inkl. Verweyenstraße) großen Wohnanlage mit 112 Mietwohnungen im Norden des Düsseldorfer Stadtteils Kaiserswerth. Die Anlage besteht aus zwei bis dreigeschossigen Gebäuden, die überwiegend im Jahr 1966 errichtet wurden und mit Flachdächern versehen sind. Die DWG Wohnen GmbH möchte angesichts der großen Nachfrage nach Wohnraum im gesamten Stadtgebiet Düsseldorf ihr Angebot auf dem Wohnungsmarkt an die heutigen Erfordernisse anpassen. Am Standort Verweyenstraße wurde festgestellt, dass die Größe der Wohnungen, die Grundrisseinteilung wie auch der energetische Standard der Gebäude nicht mehr den heutigen Ansprüchen entsprechen. In dem Quartier ist es bereits zu einer erhöhten Fluktuation gekommen. Eine Modernisierung der Wohngebäude erscheint nicht wirtschaftlich und würde eine grundsätzliche Lösung der bautechnischen und bauphysikalischen Probleme nur hinauszögern. Aus diesem Grund präferiert die DWG eine komplette Neubebauung des Quartiers in mehreren Bauabschnitten. Ein Teilerhalt der Gebäudestruktur wäre denkbar, wenn Lösungen für alle bautechnischen, bauphysikalischen und energetischen Probleme aufgezeigt werden können, die eine nachhaltige und zeitgemäße Wohnanlage sicherstellen. Um die städtebauliche Qualität an dem Standort Verweyenstraße zu sichern, hat sich die Ausloberin gemeinsam mit der Landeshauptstadt Düsseldorf dazu entschlossen, ein Gutachterverfahren mit 5 Teams bestehend aus Stadtplanern/Architekten und Freiraumplanern mit integrierter Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Ziel des Verfahrens ist die Definition einer adäquaten und nachhaltigen Nutzung der vorhandenen Flächen sowie eine städtebauliche Neuordnung und Aufwertung der Gesamtsituation unter Berücksichtigung und Sicherung gesunder Wohnverhältnisse (Wohnstandortfaktoren: Schallschutz, Besonnung und Klimaschutz). Allgemeine Bedingungen Die Teilnehmer sowie die Mitglieder des Preisgerichts, Sachverständige und Vorprüfer erkennen durch ihre Teilnahme/ Beteiligung an dem Verfahren die Auslobung als verbindliche Grundlage des qualifizierten Gutachterverfahrens an. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl und in vollem Umfang für beiderlei Geschlecht. Die angestrebte modulare Quartiersentwicklung erfordert ein neues städtebauliches und architektonisches Konzept, das den Anforderungen an eine hochwertige Wohnumgebung, der Integration in den gewachsenen Stadtteil wie auch an die Wirtschaftlichkeit genügen muss. Seite 7

8 Auslober Art des Verfahrens Ausloberin ist die DWG Wohnen GmbH eine Tochtergesellschaft der Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaft eg. DWG Wohnen GmbH Wagnerstr Düsseldorf Tel.: 0211/ Fax: 0211/ online.de Die Auslobung wurde in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Düsseldorf, dem Oberbürgermeister, vertreten durch das Stadtplanungsamt, erarbeitet. Management Die Betreuung des Gutachterverfahrens wird durch das Büro ISR Innovative Stadt und Raumplanung GmbH, Haan, durchgeführt. ISR Innovative Stadt und Raumplanung GmbH Zur Pumpstation Haan/Rheinland haan.de Das qualifizierte Gutachterverfahren wird als zweistufiges, kooperatives Verfahren durchgeführt. Das Verfahren ist nicht anonym. Bei dem Verfahren werden 5 Teams zur Findung einer städtebaulichen und freiraumplanerischen Konzeption für das Wohngebiet Verweyenstraße in Düsseldorf Kaiserswerth eingeladen. Die Grundlagen des Verfahrens sowie die durch die Architekten / Stadtplaner und Landschaftsarchitekten erarbeiteten Entwürfe werden in insgesamt drei Kolloquien der Öffentlichkeit und den Bewohnern vorgestellt, die hierdurch aktiv in den Prozess mit eingebunden werden sollen. Ablauf des Verfahrens Im Vorfeld des Verfahrens wurden durch die Ausloberin und die Stadt Düsseldorf 5 Architektur /Stadtplanungsbüros ausgewählt, die in Zusammenarbeit mit einem Freiraumplaner/Landschaftsarchitekten mit der Bearbeitung der Aufgabe betraut werden. Zur zusätzlichen Information der Teilnehmer sowie zur Einbindung der Anwohner der bestehenden Wohnanlage und der Einwohner von Kaiserswerth in den Planungsprozess finden drei Kolloquien statt: Ansprechpartner: Jochen Füge fuege@isr haan.de Christina Schlottbom schlottbom@isr haan.de Öffentliches Auftaktkolloquium In einem öffentlichen Auftaktkolloquium werden die Akteure vorgestellt. Es werden wesentliche Rahmenbedingungen und Zielsetzungen des Gutachterverfahrens präsentiert. Den Bürgern wird im Rahmen des Kolloquiums die Gelegenheit gegeben, ihre Ideen und Anregungen mit der Ausloberin, der Stadt Düsseldorf sowie dem Preisgericht und den teilnehmenden Teams zu diskutieren. Die Ergebnisse Seite 8

9 dieser Diskussion sollen in die anschließende Entwurfsbearbeitung einfließen. Rückfragenkolloquium (nicht öffentlich) Weiterhin findet im Vorfeld des Auftaktkolloquiums unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein Rückfragenkolloquium mit den teilnehmenden Büros statt, das dazu dienen soll, inhaltliche Fragen zu der Bearbeitung der Aufgabe zu klären. nicht öffentlich das Preisgericht und gibt den Entwurfsverfassern Empfehlungen für die abschließende weitere Bearbeitung. Öffentliches Abschlusskolloquium In einem Abschlusskolloquium erhalten die Teilnehmer die Gelegenheit, ihre Entwürfe erneut dem Preisgericht, Bewohnern und Anwohnern abschließend zu präsentieren. Erste Bearbeitungsphase Nach Ablauf des Rückfragen und des öffentlichen Auftaktkolloquiums beginnt die erste Bearbeitungsphase der Aufgabenstellung durch die Teilnehmer. Öffentliches Zwischenkolloquium In einem Zwischenkolloquium sollen die Teilnehmerteams ihre ersten Lösungsansätze vor dem Preisgericht, den Bewohnern und Anwohnern präsentieren. Die Bürger erhalten die Gelegenheit, zu den vorgestellten Konzepten Stellung zu beziehen. Zweite Preisgerichtssitzung (nicht öffentlich) Das Preisgericht beschließt nach dem Abschlusskolloquium in einer nicht öffentlichen Sitzung, welcher Entwurf der Ausloberin und der Landeshauptstadt Düsseldorf zur weiteren Bearbeitung empfohlen wird. Die Zuständigkeit der politischen Gremien bleibt unberührt. Erste Preisgerichtssitzung (nicht öffentlich) Im Anschluss an das öffentliche Zwischenkolloquium tagt Gutachterverfahren Start Phase I Phase II Ergebnis Rückfragekolloquium, Preisrichtervorbesprechung Entwurf 5 Teams Preisgericht Phase I Vertiefung 5 Teams WB Abgabe (nicht anonym) Preisgericht Phase II nicht öffentlich Beteiligung öffentliches Auftaktkolloquium mit Preisgericht und Teilnehmern Zwischenkolloquium öfftl. Präsentation der Arbeiten durch die Teams mit Preisgericht Abschlusskolloquium öfftl. Präsentation der Arbeiten durch die Teams mit Preisgericht Seite 9

10 Teilnehmer Folgende 5 Teams wurden durch die Ausloberin zur Teilnahme ausgewählt: Konrath und Wennemar, Düsseldorf zusammen mit FS- WLA Landschaftsarchitektur, Düsseldorf Wienstroer Architekten, Neuss zusammen mit greenbox Landschaftsarchitekten Düsseldorf und Köln Druschke und Grosser Architekten, Duisburg zusammen mit wbp Landschaftsarchitekten, Bochum Fischer Architekten, Köln / Mannheim zusammen mit WES LandschaftsArchitektur Hamburg und Berlin JEP Architekten, Düsseldorf zusammen mit KRAFT.RAUM. Landschaftsarchitektur und Stadtentwicklung, Krefeld Peter Knäpper, SPD - Fraktion Astrid Wiesendorf, Bündnis 90, die Grünen - Fraktion Dr. Marie Agnes Strack Zimmermann, FDP - Fraktion Dr. Alexander Fils, CDU Fraktion Lutz Pfundner, Die Linke Fraktion Stellvertreter: Prof. Rolf Westerheide, Aachen Thorsten Karrenberg, DWG Wohnen GmbH Markus Stranzenbach, Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf Dieter Horne, SPD Fraktion Empfehlungskommission Stimmberechtigte Mitglieder: Ruth Orzessek Kruppa, Leiterin des Stadtplanungsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf Waldemar Fröhlich, Bündnis 90, die Grünen - Fraktion Monika Van Volxem, FDP Fraktion Bernhard von Kries, CDU Fraktion Christian Lützeler, Die Linke Fraktion Julia Klehr, Ableitungsleiterin, Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf Beratende, nicht stimmberechtigte Mitglieder: Prof. Johannes Ringel, Düsseldorf Friedhelm Terfrüchte, Essen Heiko Leonhard, DWG Wohnen GmbH Silke Falkenberg, Mitglied des Quartiersbeirates Verweyenstraße Hasan Özcan, Mitglied des Quartiersbeirates Verweyenstraße Seite 10

11 Vorprüfung Terminübersicht Jochen Füge, ISR GmbH, Haan Versand der Auslobungsunterlagen Christina Schlottbom, ISR GmbH, Haan Preisrichtervorbesprechung Dr. Werner Morawietz, DWG Wohnen GmbH, Düsseldorf Rückfragekolloquium Birthe Meier Ewert, Stadtplanungsamt Düsseldorf Auftaktkolloquium Fachämter der Landeshauptstadt Düsseldorf Abgabe (Zwischenkolloquium) Abgabe Arbeitsmodell Zwischenkolloquium Preisgerichtssitzung Abgabe (Abschlusskolloquium) Abgabe Modell Abschlusskolloquium Preisgerichtssitzung Ausstellung der Ergebnisse Seite 11

12 02 Plangebiet und Umgebung Seite 12

13 Kaiserswerth Der Stadtteil Kaiserswerth liegt am nördlichen Rand des Stadtgebietes der Landeshauptstadt Düsseldorf, unmittelbar am Rhein. Der Stadtteil grenzt im Süden und Süd Osten an den Flughafen Düsseldorf, im Nord Osten an den Stadtteil Kalkum und im Westen an den Rhein. Kaiserswerth ist ca. 4,7 km² groß und hat eine Einwohnerzahl von knapp Der Stadtteil liegt etwa 8 km vom Stadtzentrum Düsseldorfs entfernt und und ist aufgrund seiner Lage direkt am Rhein mit großzügigem Freiraum im Umland und historischem Ambiente bei einer gleichzeitig guten Anbindung an das Stadtzentrum und den Flughafen von Düsseldorf ein beliebter Wohnstandort. Geschichte Kaiserswerth ist der älteste Stadtteil der Landeshauptstadt Düsseldorf. Das altdeutsche Wort Werth bedeutet Insel, und auf einer solchen Insel mitten im Rhein lag der ehemalige fränkische Königshof, den Friedrich Barbarossa für seine neue Kaiserpfalz auswählte. Kaiserswerth war einer der ältesten Rheinübergänge mit gutem Überblick über den Rhein und wegen der günstigen strategischen Lage optimal für eine Festung. Im Jahr 1174 baute Friedrich Barbarossa hier eine neue Kaiserpfalz. Diese mittelalterlichen Kaiserpfalzen waren kein ständiger Wohnsitz des Kaisers, sondern wurden von ihm auf seinen Reisen durch das Reich besucht. Die bis heute vorhandenen bis zu viereinhalb Meter dicken Mauerreste stammen von dieser Pfalzanlage. Noch heute prägt die Ruine an der Rheinseite die Silhouette von Kaiserswerth auf der Westseite. Eine weitere historische Sehenswürdigkeit in Kaiserswerth ist die St. Suitbertus Basilika am Stiftsplatz vom Jahr 1050, eine dreischiffige romanische Pfeilerbasilika mit vergoldetem Schrein. Von kulturhistorischer Bedeutung ist weiterhin die Kalkumer Schlossallee als historische Verbindung zwischen Kaiserswerth und Kalkum. Nordöstlich von Kaiserswerth befindet sich das Wasserschloss Kalkum aus dem 15. Jahrhundert. Die Kalkumer Schlossallee führt bis heute als repräsentative Allee zu diesem Schloss. Die Kalkumer Schlossallee tangiert das Plangebiet im Norden. Der Bereich des Plangebietes ist bereits auf historischen Karten aufgrund der hier gelegenen Wegekreuzung, der Kalkumer Schlossallee mit der heutigen Alten Landstraße, gut zu erkennen. Lage des Plangebiets Das Plangebiet liegt im Norden von Kaiserswerth unmittelbar südlich der Kalkumer Schlossallee in ca. 700 m Entfernung vom historischen Zentrum des Stadtteils Kaiserswerth. Gemäß der Planungshinweiskarte für die Landeshauptstadt Düsseldorf liegt das Plangebiet im stadtklimatischen, regional bedeutsamen Ausgleichsraum des Düsseldorfer Nordens. Es ist als Siedlung im Ausgleichsraum gekennzeichnet und aktuell von lockerer bis leicht verdichteter Bebauung mit hohem Grünanteil geprägt. Seite 13

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15 Historie des Plangebiets Die Erschließungswege rund um das Plangebiet sind bereits auf alten historischen Karten als Wegedreieck ablesbar. Die erste Wohnbebauung entstand hier 1949 im Bereich der Alten Landstraße und der Walburgisstraße. Die Bebauung im Innenbereich dieses Dreiecks erfolgte in den 1960er Jahren durch die Rheinbahn Immobilien GmbH in Form von zwei bis dreigeschossigen Gebäuden, die in einer Zeilenbauweise mit viel Grünraum quer zu der in diesem Zusammenhang erstellten Verweyenstraße errichtet wurden. Plangebiet und Umgebung Bei dem Plangebiet handelt es sich überwiegend um eine Wohnsiedlung in Zeilenbauweise mit Flachdächern aus den 1960er Jahren, die in dem Innenbereich des Erschließungsdreiecks Alte Landstraße, Walburgisstraße, Kalkumer Schlossallee entlang einer Stichstraße (Verweyenstraße) errichtet wurde. Der Bereich zwischen den Gebäuden ist stark durchgrünt. Die Wohngebäude sind über die Verweyenstraße bzw. über einen Fußweg in der Verlängerung der Verweyenstraße erschlossen. Die Walburgisstraße begrenzt das Plangebiet auf der südöstlichen Seite. Hier befindet sich eine heterogene zwei bis fünfgeschossige Bebauungsstruktur. Die Straße ist als Einbahnstraße ausgebildet und nur von Süden aus befahrbar. Sie wird geprägt durch ihren alten Baumbestand auf beiden Straßenseiten. Die Umgebung des Plangebietes wird im Norden durch den Freiraum bestehend aus landwirtschaftlichen Flächen und die unmittelbar an das Plangebiet angrenzende Kalkumer Schlossallee geprägt. Nordwestlich befindet sich das Theodor Fliedner Gymnasium. Südlich und östlich grenzt das Plangebiet an Wohnbebauung. Hierbei handelt es sich um gewachsene Strukturen mit einer gemischten Gebäudestruktur. Westlich grenzt das Plangebiet an die Straßenbahntrasse der U 79 mit der Haltestelle Kalkumer Schlossallee. Im Norden wird das Plangebiet durch die Kalkumer Schlossallee begrenzt. Die Siedlung ist von der Kalkumer Schlossallee aufgrund einer Baum und Strauchreihe nicht sichtbar. Die Alte Landstraße begrenzt das Plangebiet im Westen. Diese Straße ist einseitig auf der Seite des Plangebietes bebaut mit einer Bebauung, die überwiegend aus den 1950er Jahren stammt. Ein Teil dieser Bebauung gehört zum Plangebiet. Die andere Straßenseite wird durch die hier verlaufende Trasse der Straßenbahnlinie U 79 geprägt. Die Alte Landstraße ist als Einbahnstraße ausgebildet und nur von Süden aus anfahrbar. Seite 15

16 Flächennutzungsplan Bebauungsplan Seite 16

17 Beteiligung der Bewohner Planungsrecht Im Vorfeld des Gutachterverfahrens wurde am ein Bewohnerabend durchgeführt, an dem die Bewohner über die grundsätzlichen Planungen der DWG unterrichtet wurden. Des Weiteren wurden mit allen Bewohnern Einzelgespräche geführt, um den Wünschen der Bewohner weitestgehend entgegen kommen zu können. Seitens der DWG wurde allen Bewohnern das Versprechen gegeben, im Quartier wohnen bleiben zu können. Die Bewohner äußerten Verständnis für die Erneuerung, da die alten Wohnungen in vielen Bereichen sanierungsbedürftig sind. Viele Bewohner äußerten den Wunsch, am Standort wohnen bleiben zu wollen. Um diesen Wunsch zu gewährleisten, sollten die Wohnungen, die für die bisherigen Bewohner vorgesehen sind, förderungsfähig und barrierefrei sein. Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan der Stadt Düsseldorf ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Bebauungsplan Für das Plangebiet existiert der rechtskräftige Bebauungsplan Nr.5185/14 der Landeshauptstadt Düsseldorf aus dem Jahr Das Plangebiet ist als reines Wohngebiet (WR) mit einer II III geschossigen Bauweise festgesetzt. Die GRZ entlang der Alten Landstraße und der Kalkumer Schlossallee ist mit 0,4 im Bebauungsplan ausgewiesen, die GFZ ist jeweils mit 0,7 festgesetzt. Für die innere Bebauung zwischen Verweyenstraße und der Bebauung entlang der Walburgisstraße ist eine GRZ von 0,3 und eine GFZ von 0,9 festgesetzt. Des Weiteren ist im aktuellen Bebauungsplan eine private Kinderspielfläche festgesetzt. Des Weiteren bestand der Wunsch, an der Neuplanung beteiligt zu werden. Von daher wurde aus den Reihen der Bewohner am ein Quartiersbeirat gewählt, der die Interessen der Bewohner bei der Neuplanung vertritt. Aus verschiedenen Workshops und Gesprächsrunden sind durch den Quartiersbeirat Eingaben für die Neuplanung gemachtworden. Diese sind in der Aufgabenstellung wiedergegeben. Der Quartiersbeirat ist als sachverständiges, beratendes Mitglied ohne Stimmrecht im Preisgericht vertreten. Die durch das Gutachterverfahren angestossene Weiterentwicklung erfordert die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes. Landschaftsplan Das Plangebiet liegt nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Düsseldorf. Somit sind für das Plangebiet auch keine Festsetzungen oder Entwicklungsziele festgehalten. Westlich der Arnheimer Straße grenzt das Landschaftsschutzgebiet Rheinauen an. Das Schutzgebiet umfasst neben dem Rheinstrom überwiegend land, forst und wasserwirtschaftlich genutzte Überflutungsbereiche. Entlang der Kalkumer Schlossallee ist die Lindenallee als Naturdenkmal eingetragen. Die Festsetzung erfolgte gem. 22 a und b Landschaftsgesetz (LG NRW), insbesondere zur Erhaltung dieser aus landeskundlichen Gründen bedeutsamen Allee und wegen ihrer Schönheit. Seite 17

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19 Grünordnungsrahmenplan Von Bedeutung sind die Straßenbäume an der Kalkumer Schlossallee, der Alten Landstraße und der Walburgisstraße. Im Gründordnungsrahmenplan sind diese als gliedernde Landschaftsstrukturen dargestellt. Denkmalschutz Im Plangebiet selbst befinden sich keine Objekte, die in der Denkmalliste eingetragen sind. Zu erhalten sind die Alleebäume der Kalkumer Schlossallee als Teil des Baudenkmals Schloss Kalkum. Verkehr Rad & Fußwege Gemäß Angabe des Radverkehrsnetz NRW sind die Alte Landstraße, die Arnheimer Straße und die Kreuzbergstraße (EUROGA Radroute) mit Radrouten und zum Teil auch Wegweisern ausgestattet. Entlang des Rheins finden sich weitere Routen, z. B. Pilgerroute, Rhein Route, Erlebnisweg Rheinschiene und der Rheinradweg Veloroute Rhein. Im Plangebiet selbst ist ein Rad /Fußweg als Verlängerung der Verweyenstraße vorhanden, der an die Alte Landstraße anschließt. Weitere Wege vernetzen die Straßenzüge östlich des Plangebietes miteinander (siehe Abb. 9). Das Plangebiet ist mit dem Auto nur von Süden aus über die Kreuzbergstraße und die Alte Landstraße bzw. die Straße Am Wiedenhof anfahrbar. Die Ausfahrt mit dem KFZ ist nach Norden hin über die Walburgisstraße in die Kalkumer Schlossallee (L 422) möglich. Am Ende der Alten Landstraße ist eine Wendeanlage vorhanden, von hier aus kann auf die Kalkumer Schlossallee nur in Richtung Osten abgebogen werden. Überregional besteht im Osten über die Kalkumer Schlossallee Anschluss an die BAB 52 und über die B 8 Anschluss an die BAB 44 im Süden und die BAB 525 im Norden. Das Plangebiet ist fußläufig gut an den ÖPNV angebunden. Die U79 verkehrt zwischen Düsseldorf (Hauptbahnhof, Universität) im Süden und Richtung Duisburg (Hauptbahnhof, Bahnhof Meiderich) im Norden. In unmittelbarer Nähe zum Plangebiet befindet sich die U Bahn Haltestelle Kalkumer Schlossallee. Diese wird tagsüber ca. alle 10 Minuten angefahren. An der Kalkumer Schlossallee verkehren zusätzlich die Buslinien 728, 749, 751, 809 Richtung Wittlaer, Duisburg Rahm, Ratingen und Mettmann. Seite 19

20 XX:XX:XX / A3_Skala.pdf Lärmpegelbereiche Seite 20

21 Grün- und Freiraum Das Plangebiet grenzt im Norden unmittelbar an die Kalkumer Schlossallee, bei der es sich um eine gesetzlich geschützte Lindenallee mit dem Schutzstatus nach 47 a LG NRW handelt. Die Allee ist als Naturdenkmal eingetragen und sowohl ökologisch landschaftlich als auch kulturhistorisch von Bedeutung. Auf der Nordseite der Allee schließen nordöstlich vom Plangebiet weitere Freiraumflächen an, die größtenteils landwirtschaftlich geprägt sind. Das Plangebiet selber ist stark durchgrünt. Bei den Freiflächen innerhalb des Plangebietes handelt es sich größtenteils um Scherrasenflächen mit Einzelbaumbeständen. Nach Norden hin zur Kalkumer Schlossallee besteht eine Anpflanzung durch Sträucher und Bäume. Im Mai 2015 wurde der vorhandene Baumbestand in einem Baumkataster festgehalten und bewertet. Dabei konnte festgestellt werden, dass viele Bäume in einem starken Konkurrenzdruck zu anderen Gehölzen oder auch zu den vorhandenen Gebäuden stehen. Viele Bäume stehen zu eng an den Häusern und haben somit nur einen eingeschränkten Bereich für die Entwicklung von Krone und Wurzeln. Des Weiteren sind an einigen Bäumen Sturmschäden festzustellen. Der Erhalt von einzelnen Bäumen mit raumbildender Wirkung kann zur Qualität des neuen Quartiers beitragen. Immissionen Die Beurteilungspegel erreichen entlang der Alten Landstraße Werte von bis zu 66 db(a) am Tag und bis zu 59 db(a) in der Nacht. An der Kalkumer Schlossallee werden straßennah Werte von bis zu 63 db(a) tags und bis zu 51 db(a) nachts erreicht. Die Lärmbelastung entspricht hier dem Lärmpegelbereich IV. Abseits der Hauptverkehrsstraßen ergeben sich geringere Beurteilungspegel. Boden Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III A der Wasserschutzgebietsverordnung Bockum u. a.. In der Wasserschutzzone III A sind Abgrabungen und deren Erweiterungen von größer 10 m ² Grundfläche und mehr als 1 m Tiefe verboten. Auch wenn das Plangebiet aktuell mit unterkellerten Wohngebäuden bebaut ist, ist davon auszugehen, dass die natürlich gewachsenen bindigen Deckschichten in den Bereichen außerhalb der vorhandenen Gebäude noch vorhanden sind. Entsprechend der wasserrechtlichen Anforderungen ist der Erhalt der natürlich gewachsenen Deckschichten (Boden mit > 15 % Ton oder Schluffanteil) in einer Mindestmächtigkeit von 0,5 m in der Wasserschutzzone III A anzustreben. Die durchgeführten Untersuchungen haben ergeben, dass die Deckschichten im Plangebiet eine Mächtigkeit von 0,2 m bis maximal 2,2 m haben und von 1,6 m bis maximal 3,70 m unter Geländeoberkante (GOK) reichen. Das Plangebiet liegt nach derzeitigem Kenntnisstand nicht im Bereich einer Altablagerung; eine altlastenrelevante gewerbliche Vornutzung (Altstandort) ist ebenfalls nicht bekannt. Das Plangebiet wird primär durch den Straßenverkehrslärm der Alten Landstraße mit der Stadtbahnlinie U79, der Kalkumer Schlossallee und untergeordnet durch die Arnheimer und die Walpurgisstraße belastet. Seite 21

22 03 Die Aufgabe Seite 22

23 Ziel Städtebauliche Kennwerte Ziel des Verfahrens ist die Findung eines städtebaulich attraktiven und nachhaltigen Konzeptes sowie einer hochwertigen Architektur für die Entwicklung des Standortes Verweyenstraße. Der Entwurf sollte sich in das städtebauliche Umfeld von Kaiserswerth integrieren und als Basis dienen für die Schaffung von qualitätvollem, modernen Wohnungsbau. Klimaschutz Die Stadt Düsseldorf hat sich zum Ziel gesetzt, den Ausstoß an Kohlenstoffdioxid bis zum Jahr 2050 auf 2 Tonnen pro Jahr und Einwohner zu begrenzen. Eine wichtige Maßnahme hierzu ist die Minimierung des Energiebedarfs von Neubaugebieten und eine emissionsarme Deckung desselben. Durch die Teilnehmer sind Konzepte zu entwickeln, die dem Klimaschutz Rechnung tragen. Die Nutzung von regenerativen Energien wird gewünscht. Leitbild Die Ausloberin und die Stadt Düsseldorf legen großen Wert auf städtebauliche Qualität sowie Integration in die gewachsene Umgebung. Es soll ein lebendiges Quartier mit hoher Wohnqualität entstehen, das seine eigene Identität gegenüber der Umgebung entwickeln kann. Von den Teilnehmern ist ein Leitbild zu entwickeln, das auch in Form eines Themas in der Überschrift der Pläne aufgegriffen werden kann. Die Fläche des Plangebietes beträgt m². Als Maß der baulichen Nutzung ist eine GRZ von 0,40 für die baulichen Anlagen (Hauptgebäude, Terrassen) zugrunde zu legen (GRZ 1). Die Größe der Bestandsgrundstücke Walburgisstraße 8 42 (gerade Hausnummern) kann optional, unter Berücksichtigung der GRZ von 0,4 und der GFZ 0,7 reduziert und der Fläche des Plangebiet zugeschlagen werden. Aus bodenschutzrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Vorsorgegründen im Bereich der Wasserschutzgebietsverordnung Bockum u. a. ergibt sich für die WSZ III A für Abgrabungen (tiefer als 1 m unter der vorhandenen Geländeoberkante (GOK) und größer als 10 m²) neben der Verpflichtung zum Erhalt einer Restmächtigkeit der Deckschichten von 0,5 m (siehe Punkt 12. Abgrabungen) die Notwendigkeit zur Begrenzung der Versiegelung. Folglich ergibt sich für das Plangebiet ein wasserwirtschaftlicher Versiegelungsgrad (Haupt und Nebengebäude, Tiefgaragen, Zufahrten, Terrassen und Wege) von 0,4. Die Baunutzungsverordnung sieht als Obergrenze für Allgemeine Wohngebiete eine Geschossflächenzahl von 1,2 vor. Eine Überschreitung ist sorgfältig und unter Nachweis von entsprechenden Qualitäten zu begründen. Seite 23

24 Planungsvorgaben Das vom Rat der Stadt Düsseldorf am beschlossene Handlungskonzept Wohnen soll Anwendung finden. Dieses Konzept beinhaltet die Vorgabe, bei Wohnungsbauprojekten 20 % der Wohneinheiten im geförderten Mietwohnungsbau und 20 % der Wohneinheiten im preisgedämpften Wohnungsbau zu errichten. Als Berechnungsgrundlage wird dabei die gesamte Anzahl der zu realisierenden Wohneinheiten zugrunde gelegt. Wie im gesamten Stadtgebiet von Düsseldorf sind auch in Kaiserswerth die Wohnkosten in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Aus diesem Grund besteht eine starke Nachfrage nach sozial gefördertem und preisgünstigem Wohnen. Insgesamt sollen im Plangebiet ca. 180 Wohneinheiten (Bestand 112 WE) entstehen, davon sind nach derzeitigem Abstimmungsstand mit der Bewohnerschaft mindestens 58 Wohnungen im geförderten Mietwohnungsbau zu errichten (d. h. ca. ein Drittel). Typ Wohnfläche Wohneinheiten 1 Person, 2 Zi ca m² 20 2 Personen, 3 Zi ca m² 12 3 Personen, 4 Zi ca m² 20* 4 Personen, 4 Zi ca m² 6 Summe 58 * Davon 12 Wohneinheiten bis 70 m² für Alleinerziehende Weitere 20 % aller Wohnungen sind im preisgedämpften Mietwohnungsbau zu errichten. Das städtebauliche Grundgerüst des Entwurfes sollte möglichst flexibel sein, um auf sich ändernde Bedürfnisse bei der Realisierung reagieren zu können. Gewünscht wird ein Mix an unterschiedlichen Wohnungstypologien: Wohnungstypologien Maisonettewohnungen 2 Zimmer Wohnungen 3 Zimmer Wohnungen 4 Zimmer Wohnungen 5 Zimmer Stadthäuser / Maisonettewohnungen Für den geförderten Mietwohnungsbau sind die städtebaulichen und technischen Fördervoraussetzungen (Anlage 1) der Wohnraumförderbestimmungen (WFB) des Landes Nordrhein Westfalen zu berücksichtigen. Der Anteil der Wohnungen im gesamten Plangebiet ist wie folgt zu planen: Mietwohnungen (ca. 60% der Wohnungen gesamt) Typ Wohnfläche Anteil 2 Zi Seniorenwohnung ca. 55m² 55% 3 Zi Wohnung ca. 80 m² 30% 4 Zi Wohnung ca. 100 m² 15% Summe 100% Damit werden voraussichtlich durch die Anforderungen der heutigen Bewohner mehr als 20 % geförderter Mietwohnungsbau nach den Wohnraumförderbestimmungen (WFB) des Landes NRW entstehen. Von den erforderlichen 58 Wohnungen im geförderten Mietwohnungsbau sind 29 in Bauabschnitt 1 zu realisieren, um Bewohnern, die an dem Standort verbleiben wollen, direkt eine neue Wohnung anbieten zu können. Eigentumswohnungen (ca. 40% der Wohnungen insgesamt) Typ Wohnfläche Anteil 3 Zi ETW % 4 Zi ETW % 5 Zi ETW / Mais. EG / OG % 5 Zi Stadthäuser % Summe 100 % Seite 24

25 Bauabschnittsbildung Die Bildung von sinnvollen Bauabschnitten ist zwingend notwendig für die Umsetzung des Projektes (Modulare Entwicklung). Von der Ausloberin ist ein sukzessiver Rückbau der Gebäude beabsichtigt, um Bewohnern, die im Quartier bleiben wollen, einen direkten Umzug in eine neue Wohnung anbieten zu können. Hierbei sind folgende Bauabschnitte geplant: Bauabschnitt 3 Verweyenstraße 2 20 (gerade Hausnummern) In Bauabschnitt 3 sind überwiegend Eigentumswohnungen und Stadthäuser zu planen. Es wird eine Durchmischung der Bauabschnitte gewünscht: es sollen keine einzelnen Quartiere entstehen, sondern ein neues Quartier für die gesamte Bewohnerschaft. Bauabschnitt 1 Gebäude und Garagen entlang der Alten Landstraße (Alte Landstraße und die Garagenhöfe auf Flurstück 364). In Bauabschnitt 1 soll ausschließlich geförderter Wohnungsbau nach den Wohnraumförderbestimmungen (s. o.) realisiert werden. Die Gebäude an der Alten Landstraße sollen sich an den Höhen der nachbarschaftlichen Bebauung orientieren. Folgende Wohneinheiten sind in Bauabschnitt 1 zwingend zu berücksichtigen: Typ Wohnfläche Wohneinheiten 1 Person, 2 Zi ca m² 12 2 Personen, 2 Zi ca m² 4 3 Personen, 3 Zi ca m² 10* 4 Personen, 4 Zi ca m² 3 Summe 29 * Davon 4 Wohneinheiten bis 70 m² für Alleinerziehende Bauabschnitt 2 Verweyenstraße 3 21 (ungerade Hausnummern). In Bauabschnitt 2 sind überwiegend frei finanzierte Mietwohnungen zu planen. Seite 25

26 Geschossigkeit Die Geschossigkeit sollte aus dem städtebaulichen Kontext entwickelt werden. Die Bebauung sollte sich harmonisch in die Umgebung einfügen. Die ausreichende Belichtung der einzelnen Wohnungen ist hierbei sicher zu stellen. Immissionsschutz Entlang der Alten Landstraße wird empfohlen, eine möglichst geschlossene Bebauung vorzusehen. Somit kann das übrige Plangebiet vor Verkehrslärm geschützt werden, zudem können so qualitativ hochwertige Außenbereiche geschaffen werden. Als Mindestanforderung sind für die Fassaden die Anforderungen der DIN 4109 entsprechend Lärmpegelbereich IV einzuhalten. Für alle Aufenthaltsräume, die sich an diesen Fassaden befinden, ist eine ausreichende Luftwechselrate bei geschlossenen Fenstern und Türen sicherzustellen. Auf eine lärmoptimierte Grundrissgestaltung ist zu achten. Entlang der Kalkumer Schlossallee könnte durch die Abrückung der Bebauung von der Straße eine Bebauung im Lärmpegelbereich III geschaffen werden (siehe Abb. 10). Für diesen Lärmpegelbereich ergeben sich keine erhöhten Anforderungen an den baulichen Schallschutz. Stellplätze Je neu entstandene Wohneinheit ist zunächst ein Stellplatz auf dem Grundstück, vorrangig in privaten Tiefgaragen (eingeschossig), nachzuweisen. Im weiteren Verfahren sind unter bestimmten Voraussetzungen Reduzierungen denkbar. Die Realisierung von Tiefgaragen und Kellergeschossen im Plangebiet bei gleichzeitigem Erhalt einer Restdeckschichtenmächtigkeit von 0,5 m ist für Teile des Geländes unter Berücksichtigung der aktuellen Geländehöhe durchaus gegeben. In der WSZ III A im Bereich der WSGVO Bockum u. a. ist dafür aber eine genaue Erkundung von Lage und Mächtigkeit der Deckschichten (siehe Teil B, Punkt 13. Boden), ein Erhalt der vorhandenen Deckschichten in einer Mindestmächtigkeit von 0,5 m (siehe Teil C, Punkt 12. Abgrabungen und Teil B, Punkt 13. Boden) und der Nachweis eines wasserwirtschaftlichen Versiegelungsgrades von 0,4 für das Plangebiet (siehe Teil C, Punkt 4. Städtebauliche Kennwerte) erforderlich. Während der Bauzeit ist unter Umständen die Schaffung einer Auftriebssicherheit erforderlich. Ferner sind pro Wohneinheit 0,25 Parkplätze für Besucher im öffentlichen Straßenraum einzurichten. Des Weiteren sind Stellplätze für Fahrräder in angemessener Zahl zu berücksichtigen. Hierbei ist von 1 Fahrradabstellplatz pro 40 m² Wohnfläche auszugehen. Hiervon sind 20 % frei zugänglich für Besucher einzuplanen. Besucherstellplätze sind an Orten, die sinnvoll den Nutzungseinheiten zugeordnet sind, unterzubringen. Auf Flurstück 646 befinden sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt 15 private Carports. Bei einer Überplanung muss für diese Carports ein Ersatz geschaffen werden. Der Ersatz kann auch in der Tiefgarage geschaffen werden. Erschließung Die Erschließung für PKW kann über die Alte Landstraße und die Walburgisstraße zu gleichen Teilen erfolgen. Die vorhandene öffentliche Verkehrsfläche innerhalb des Plangebietes (Verweyenstraße) endet mit einer Wendeanlage als Sackgasse. Die Straße hat somit keine übergeordnete Funktion und muss in dieser Form nicht zwingend erhal- Seite 26

27 ten bleiben. Eine Änderung der Erschließung innerhalb des Plangebietes ist somit möglich. Dabei ist eine Zufahrt von der Kalkumer Schlossallee in das Plangebiet ausgeschlossen. Eine Fußgänger und Radfahrerführung durch das Plangebiet, die eine Verbindung zwischen Alter Landstraße und Walburgisstraße schafft, ist analog zum Bestand vorzusehen. Bei der Planung der Verkehrsflächen sind die Belange der Müllabfuhr und Feuerwehr zu berücksichtigen. Freiraumqualität Aus Sicht der Grünordnungsplanung der Landeshauptstadt Düsseldorf ist das neue Quartier mit ausreichend dimensionierten gut proportionierten privaten Grün und Spielflächen auszustatten. Dabei soll der vorhandene, teilweise unter die Baumschutzsatzung fallende Baumbestand berücksichtigt werden. Wenn aus städtebaulichen Gründen ein Erhalt nicht möglich ist, kann bei Darstellung entsprechender Ersatzstandorte eine Überplanung vorgenommen werden. Die Straßenbäume entlang der Kalkumer Schlossallee, der Alten Landstraße und der Walburgisstraße sind auch im Zuge der Neuplanung unbedingt zu erhalten. Die Spielflächen sollen in einem System von gemeinschaftlich und privat nutzbaren Grünflächen eingebunden werden. Sie sind qualitätvoll zu gestalten und sollen eine hohe Aufenthaltsqualität sowie Sicherheit durch soziale Kontrolle bieten. Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einer Vegetationsschicht zu begrünen Stadtklima Als Siedlungsfläche im stadtklimatischen Ausgleichsraum ist im Plangebiet nur eine sehr maßvolle Verdichtung mit einzelnen Gebäuden und ohne flächenhafte Versiegelung zulässig. Um keine Überwärmungsbereiche im Ausgleichsraum entstehen zu lassen, muss eine ausreichende Begrünung und Durchlüftung bei der Neuplanung berücksichtigt werden. Dazu sind vorhandene Grünbereiche und Bäume möglichst umfassend zu erhalten oder durch neue, hochwertige Begrünung der unbebauten Flächen im Plangebiet auszugleichen. Auf Tiefgaragendecken und unterirdischen Gebäudeteilen ist, sowie sie nicht überbaut werden, eine hochwertige Vegetationsfläche anzulegen. Flachdächer sind vollflächig und dauerhaft mit einer standortgerechten Vegetation mindestens extensiv zu begrünen. Südwestlich des Plangebietes befindet sich ein Spielplatz, der über die Alte Landstraße aus in ca. 500 m Entfernung erreichbar ist. Dennoch ist in dem Plangebiet die Spielplatzflächenversorgung insbesondere für Klein und Schulkinder zu berücksichtigen. Auszugehen ist dabei von einem Flächenanteil von min. 2,5 m² je Einwohner. Eine Mindestgröße von 500 m² für Kleinkinder und m² für Schulkinder sollte nicht unterschritten werden. Seite 27

28 04 Öffentlichkeitsbeteiligung Fotos: Wolf R. Ussler Seite 28

29 Gutachterverfahren mit Bürgerbeteiligung Am Gutachterverfahren Verweyenstraße waren fünf qualifizierte Planerteams aus Stadtplanern / Architekten und Landschaftsarchitekten beteiligt. Diese wurden im Vorfeld des Verfahrens durch die DWG Wohnen GmbH und die Landeshauptstadt Düsseldorf ausgewählt. Die Bürgerinnen und Bürger hatten bei drei öffentlichen Kolloquien Gelegenheit zur aktiven Mitwirkung in Form von Diskussionsbeiträgen und Anregungen. In dem Auftaktkolloquium, das am stattfand, wurden die wesentlichen Rahmenbedingungen und Zielsetzungen präsentiert. Beim Zwischenkolloquium am präsentierten die Teilnehmerteams ihre ersten Lösungsansätze. Die Bürgerinnen und Bürger erhielten die Gelegenheit, zu den Konzepten Stellung zu beziehen. Im Abschlusskolloquium am präsentierten schließlich die Teilnehmerteams ihre endgültigen Entwürfe. Die Bürgerinnen und Bürger hatten erneut die Gelegenheit, ihre Stellungnahmen abzugeben. Anschließend entschied das Preisgericht welcher Entwurf dem Auslober zur weiteren Ausarbeitung empfohlen werden soll. Seite 29

30 Seite 30 Fotos: Wolf R. Ussler

31 Auftaktkolloquium Viele Bürgerinnen und Bürger sowie Anwohner der Verweyenstraße folgten der Einladung in die Kulturkirche im Stammhaus der Diakonie in Düsseldorf-Kaiserswerth am 30. September 2015, um im Planungsprozess des Gutachterverfahrens Verweyenstraße aktiv mitzudiskutieren. Die Auftaktveranstaltung wurde durch Frau Orzessek-Kruppa für die Landeshauptstadt Düsseldorf und Herrn Leonhard für den Auslober eröffnet. Die Einführung übernahm Herr Füge vom Büro ISR, der anschließend weiter durch die Veranstaltung führte. Frau Falkenberg vom Quartiersbeirat Verweyenstraße erläuterte mit ihrem Vortrag der bisher stattgefundene Arbeit im Quartiersbeirat und die Zusammenarbeit mit der DWG. Im Anschluss wurden die fünf Teams vorgestellt, die zuvor zur Teilnahme am Gutachterverfahren ausgewählt wurden. Die Bürgerinnen und Bürger erhielten schließlich die Gelegenheit, ihre Anregungen an die Teams weiter zu geben. Anregungen aus der Bürgerschaft Die Diskussionsbeiträge konzentrierten sich im Wesentlichen auf folgende Themenfelder: Ausstattung der Wohnungen Mischung im Quartier Soziale Kontrolle Verkehr Grün / Freiraum Seite 31

32 Seite 32 Fotos: Thomas Stelzmann

33 Zwischenkolloquium Nach einer sechswöchigen Bearbeitungsphase für die Teams fand das Zwischenkolloquium am 02. Dezember 2015 ebenfalls in der Kulturkirche im Stammhaus der Diakonie in Düsseldorf-Kaiserswerth statt. Das Zwischenkolloquium wurde durch Frau Orzessek-Kruppa und Herrn Leonhard von der DWG Wohnen GmbH eröffnet. Anschließend erhielt jedes Team die Gelegenheit, seine Entwurfskonzeption in einem Vortrag zu präsentieren. Dabei stellten die Teams unterschiedliche Entwicklungsmöglichkeiten für das Plangebiet vor. Direkt im Anschluss an die Präsentationen konnten die Bürgerinnen und Bürger konkrete Fragen stellen und Anregungen an die Teams weitergeben. Anregungen aus der Bürgerschaft Wie schon bei der ersten Veranstaltung wurden verschiedene Diskussionsbeiträge durch die Öffentlichkeit eingebracht. Im Wesentlichen können diese folgenden Themenfeldern zugeordnet werden: Verkehr Nachbarschaft / Wohnformen Grün / Freiraum Bauabschnitte / Zeitplanung Identität Seite 33

34 Seite 34 Fotos: Thomas Stelzmann

35 Abschlusskolloquium Zwölf Wochen nach dem Zwischenkolloquium fand am 24. Februar 2016 in der Kulturkirche das Abschlusskolloquium statt. Es wurde durch Herrn Leonhard von der Düsseldorfer Wohnungsbaugesellschaft stellvertretend für den Auslober und Frau Orzessek-Kruppa für die Landeshauptstadt Düsseldorf eröffnet. Im Anschluss erhielt jedes Team Gelegenheit, seinen Entwurf vorzustellen. Nach der Präsentation erhielten die anwesenden Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, zu den durch die Teams vorgestellten Planungen Stellung zu beziehen. Am darauf folgenden Tag kam die Empfehlungskommission erneut zusammen, um den Preisträger festzulegen. Anregungen aus der Bürgerschaft Neben direkten Fragen an die Teams wurden wie auch bei den beiden vorangegangenen Veranstaltungen Diskussionsbeiträge durch die Öffentlichkeit eingebracht. Die Wortmeldungen konnten in folgende Themenfelder eingeteilt werden: Verkehr Wohnformen Gestaltung Grün / Freiraum Seite 35

36 05 Phase I Seite 36

37 Team 1 Konrath und Wennemar mit FSWLA Landschaftsarchitektur Foto: Thomas Stelzmann Seite 37

38 Seite 38

39 Team 2 Wienstroer Architekten mit greenbox Landschaftsarchitekten Foto: Thomas Stelzmann Seite 39

40 Seite 40

41 Team 3 Druschke und Grosser mit wbp Landschaftsarchitekten Foto: Thomas Stelzmann Seite 41

42 Seite 42

43 Ausfahrt TG Team 4 Fischer Architekten mit WES LandschaftsArchitektur! Foto: Thomas Stelzmann Zufahrt TG Seite 43

44 Seite 44

45 Team 5 JEP Architekten mit KRAFT.RAUM. Landschaftsarchitektur Foto: Thomas Stelzmann Seite 45

46 06 Empfehlungskommissionen Fotos: Thomas Stelzmann Seite 46

47 Phase 1 Im Anschluss an das Zwischenkolloquium tagte die Empfehlungskommission. Die Kommission beriet über einige Themen, zu denen im Rahmen der Zwischenpräsentaion noch Klärungsbedarf erkennbar wurde. Anschließend wurden den Teams allgemeine Empfehlungen sowie Einzelempfehlungen für ihre weitere Arbeit mit auf den Weg gegeben. Phase 2 Am tagte die Empfehlungskommission im Stammhaus der Diakonie in Düsseldorf-Kaiserswerth, um die Preisträger festzulegen. Alle fünf Arbeiten inklusive Modelle gingen zuvor fristgerecht ein und wurden zur Beurteilung zugelassen. Das Wettbewerbsmanagement berichtet, dass gemeinsam mit den Fachämtern der Stadt Düsseldorf und Vertretern des DWG eine Vorprüfung der vorliegenden Entwurfsansätze durchgeführt wurde und verweist auf den Bericht der Vorprüfung. Die Entwürfe wurden beim Abschlusskolloquium, welches einen Tag zuvor stattfand, durch die Verfasser vorgestellt. Auf die sehr komplexe Aufgabenstellung fanden allen fünf Teams gut sehr gute und weit durchdetaillierte Antworten. Nach einer vertiefenden und vergleichenden Diskussion aller Arbeiten verständigt sich die Epfehlungskommission einstimmig darauf, zwei gleichrangige 2. Preise für die eingereichten Arbeiten von Team 2 und Team 3 zu vergeben. Vor allem aufgrund der Komplexität der Aufgabe konnte am Tag der Empfehlungskommission noch kein eindeutiger 1. Preis gefunden werden. Die Empfehlungskommission empfiehlt die Überarbeitung der zwei Preise und gibt hierzu Hinweise und Anregungen an die Teams. Die Kommission verständigt sich darauf, am 12. April 2016 nochmals zu tagen, um die Überarbeitung der beiden Entwurfsverfasser noch einmal zu würdigen, um dann im Anschluss einen Entwurf als Grundlage für die weitere Bauleitplanung und Projektentwicklung der Landeshauptstadt Düsseldorf und dem Auslober zu empfehlen. Seite 47

48 07 Phase II EIN 2. PREIS: Team 2 Wienstroer Architekten mit greenbox Landschaftsarchitekten Seite 48

49 Auszug Erläuterungsbericht Um diesen Kontext aufzunehmen und in der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung als positives Merkmal zu übertragen, haben wir die grundsätzliche Aufteilung der vorhandenen Baufelder in den urbanen Grundplan übernommen und damit einen der eindeutig indentifizierbaren Charaktere der vorhandenen Struktur erhalten. Die grundsätzliche Geometrie der Grünraumsituation und dessen Bestand wird demnach auch den zukünftigen Außenraum prägen. Der Garten ist das Leitbild dieser Planung. Seine grüne Mitte wird das prägende Motiv und durch die Qualifizierung auch tatsächlich zum nutzbaren Raum für alle Bewohner. Das ist heute nicht so. Der Ort erfährt auch im Grünraum, auch neben der baulichen Veränderung, eine starke Aufwertung. Der Garten soll vor allen Dingen für die alten und neuen Bewohner eine hohe Nutzungsqualität entwickeln. Ein öffentlicher Park ist nicht gewollt. Die private Orientierung und Ruhe mit hoher Raumqualität stehen im Vordergrund. Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Empfehlungskommission Abgeleitet aus dem heterogenen Charakter der Bebauung rund um die Verweyenstraße mit vielgestaltigen Gebäudestrukturen in unterschiedlichen Bauhöhen entwickeln die Verfasser ein städtebauliches Leitbild mit variierenden baulichen und räumlichen Situationen. Der vielgestaltige Wohnungsmix mit sehr flexiblen Grundrissen ist markt- und anpassungsfähig mit sehr soliden innenräumlichen Qualitäten. Viel Wert legen die Verfasser auf eine gleichförmig qualitätsvolle Ausbildung der Fassaden, die auch den sozialen Zusammenhang der künftigen Bewohner im Quartier fördern soll. Die Verfasser verzichten bewusst auf die Ausbildung einer zentralen öffentlichen Grünfläche mit Parkcharakter, was positiv aufgenommen wird. Die angebotenen hof- bzw. gartenseitigen Terrassen an den EG-Wohnungen auf den Tiefgaragendecken sind eine funktional und gestalterisch adäquate Lösung im Umgang mit den Gebäudesockeln. Die innere Erschließungsachse sowie die Positionierung der Baukörper ermöglichen eine gute Adressierung der jeweiligen Wohnbaukörper, welche der Orientierung im Quartier dient. Seite 49

50 Seite 50

51 EIN 2. PREIS: Team 3 Druschke und Grosser mit wbp Landschaftsarchitekten Seite 51

52 Auszug Erläuterungsbericht Mit diesem Entwurf wird die historische Baustruktur aufgegriffen und eine Bebauung entlang der Straßen entwickelt. Markante Baumbestände auf dem Grundstück sowie die zum Kalkumer Schloss führende Allee sind für das Planungsgebiet herausragende Merkmale, die in der Anordnung der neuen Baukörper Berücksichtigung gefunden haben. Ein wesentliches Entwurfsmerkmal ist zudem der Auf- und Weiterbau der heutigen Baufelder sowie der annähernde Erhalt der jetzigen Lage der Verweyenstraße mit der Kanaltrasse. Dadurch wird die Versiegelungsfläche minimiert. Eine innenliegende Grünfläche bildet das Herz des neuen Wohngebiets. Der markante Baumbestand wird auch zukünftig das Quartier prägen. Einzelbäume und Baumgruppen auf offenen Rasen- oder Wiesenflächen bilden die Kulisse für den parkartigen Anger. Der gemeinschaftlich nutzbare grüne Innenhof wird durch Hecken und erhobene Plateaus begrenzt. Der Bereich ist gut überschaubar. Bänke oder Sitzgruppen laden zum Verweilen, zum Naturgenuss oder zum Plausch ein. Sitzstufen, differenzierte Spielflächen im zentralen Bereich und ein Familiengarten (nachbarschaftliches Gärtnern) schaffen vielfältige Nutzungsangebote für alle Generationen. Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Empfehlungskommission Die städtebauliche Grundidee, an den Erinnerungsmerkmalen der alten Siedlung mit der Zeilenorientierung der Gebäude, dem inneren Straßenverlauf der Verweyenstraße festzuhalten, wird grundsätzlich positiv gewürdigt. Das Quartier erhält durch die innere Erschließung und die klaren Positionierungen der einzelnen Baukörper eine gute Adressierung. 3.OG 2.OG 1.OG EG 1.6 m unter GOK 2.0 m unter GOK 2.5 m unter GOK ź zulässige Grundungstiefe ź UG ź zulässige Grundungstiefe ź Deckenschichten Seite 52 Verweyenstraße Nachba h rgrunds Nachbargrundstück Neue prägende städtebauliche Gestaltungsidee ist die Stärkung einer innenliegenden Quartiersmitte mit verschiedenen quartiersbezogenen Aufenthaltsqualitäten. Es kann ein interessanter Ort entstehen, der mit der neuen Mitte an die Qualität der alten Siedlung anknüpft und ein identitätsstiftendes Quartier definieren kann. Quartiersplatz ź zulässige Grundungstiefe ź Erfreulich integrativ wirken die vorgeschlagenen Gebäudekubaturen, die, bei aller Heterogenität in Geschossigkeit, Rücksprüngen und Fassadenmodellierung, eine gemeinsame Sprache sprechen. Hierdurch werden keine sog. besseren Wohnlagen hervorgehoben. Allerdings führt die Höhenstaffelung der einzelnen Baukörper auch zu einer gewissen Unruhe im Gesamtbild. Die Anordnung der zwei geschossigen Stadthäuser/Maisonette-Wohnungen werden hinterfragt.

53 Seite 53

54 Team 1 Konrath und Wennemar mit FSWLA Landschaftsarchitektur Seite 54

55 Auszug Erläuterungsbericht In unserer Planung werden die Ränder des Quartiers gestärkt, um im Innern des Quartiers offene und gleichzeitig geschützte Aufenthaltsbereiche mit hohem Grünanteil zu schaffen. Die städtebaulichen Kanten zur Kalkumer Schlossalle und zur Alten Landstraße werden durch klare bauliche Kanten gefasst, die Walburgisstraße wird durch ergänzende Baukörper geschlossen. Die Wegebeziehungen der Umgebung werden aufgenommen und über das Grundstück vernetzt, die verkehrliche Erschließung des Quartiers erfolgt aber ausschließlich über die alte Landstraße. Im Quartier selbst sind keine privaten Autoverkehre vorgesehen, lediglich Fahrzeuge für Ver- und Entsorgung sowie Rettungsfahrzeuge. Im Innenbereich entstehen ein Quartiersplatz und große zusammenhängende Grünbereiche mit bestehenden Bäumen, darin Spiel- und Aufenthaltsflächen und Kommunikationszonen für eine lebendige Nachbarschaft. Das gesuchte Parkgefühl lässt sich nicht durch die Summe vereinzelter Pflanzelemente erzeugen, sondern nur wie in unserem Entwurf durch einen großzügigen räumlichen Gesamtzusammenhang. Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Empfehlungskommission Gewürdigt wird ein grundsolides, sehr wirtschaftliches und robustes städtebauliches Strukturkonzept. Die Einfügung der Baukubaturen in den umgebenden Bestand ist gelungen. Die Abstandflächen sind im südlichen Bereich allerdings nicht ausreichend. Die Zugänge ins neue Quartier überzeugen in ihrer städtebaulichen Ausgestaltung nicht, die raumlose Ausformulierung bleibt unklar. Die Erreichbarkeit des Quartiersparks ist bei weitem nicht von allen Wohnungen aus gleich. Die zurückgezogene Lage ermöglicht vielmehr nur etwa der Hälfte der Anlieger einen klaren Bezug zu diesem vermeintlich für alle nutzbaren Park. Die 2. Reihe wird im städtebaulichen Konzept wesentlich privilegiert durch die unmittelbare Lage am Quartierspark. Leider schaffen die Entwurfsverfasser es nicht, alle Wohnungen zu gleichen Teilen an den gemeinschaftlichen Grünund Freiflächen partizipieren zu lassen. Seite 55

56 Team 4 Fischer Architekten mit WES LandschaftsArchitektur Seite 56

57 Auszug Erläuterungsbericht Der bestehende offene, gemeinschaftliche Freiraum der Siedlung mit seinem groß und vielfältig gewachsenen Baumbestand wird als größte Qualität der bestehenden Situation verstanden. Das aktuell schwellenlose Aufeinandertreffen des öffentlichen Grüns mit den erdgeschossigen Balkonen und Wohnungen hingegen wird als problematisch gesehen; Nischen, Rückzugs- und Freiräume für kleinere Haus- oder Bewohnergruppen der Siedlung fehlen. Alle Bewohner sollen bereits aus ihren Wohnungen bestmöglich am großen Gemeinschaftspark teilhaben können. Die neue Bebauung wird deshalb aus der Mitte des Gebietes an die Ränder verlagert und bildet mit der straßenbegleitenden und rhythmischen Bebauung an der Verweyenstraße einen teils durchlässigen Kranz ein großer, offener und unbebauter Innenraum wird als Park allen Bewohnern zugänglich. Nach Norden und Westen hält eine größtmöglich geschlossene Bebauung die Lärmbelastung aus der Quartiersmitte. Im Süden hingegen löst sich die Körnigkeit des neuen Quartiers auf und geht auf die kleinteiligere Struktur der südlichen Nachbarbebauung ein. Ein maximal großer Park entsteht. Auszug aus dem Protokoll der Empfehlungskommission Die große, ruhig gelegene innere Grün- und Freifläche ist in der Lage, für die Bewohner des Quartiers eine große Nutzungs- und Freiraumqualität zu entwickeln. Jedoch sind die Zugänge ins Quartier nur bedingt einladend gestaltet. Insbesondere die Zugänglichkeit im südwestlichen Bereich zwischen Alter Landstr. und Walburgisstraße ist sehr unübersichtlich gestaltet. Auch fällt die Adressierung der einzelnen Baukörper schwer. Die Grundrisslösungen sind individuell, aber mitunter auch durch die verwinkelt angeordneten Strukturen hinsichtlich ihrer Funktionalität und Wirtschaftlichkeit nicht klar. Die vorgeschlagenen Ecklösungen der baulichen Struktur wissen nicht zu überzeugen. Die Abstandflächen konnten aufgrund fehlender Angaben nicht abschließend überprüft werden und erscheinen in Teilen als nicht ausreichend. Positiv wird das einheitliche Erscheinungsbild gewürdigt, das bewusst keine Unterschiede zwischen den Wohnformen macht. Seite 57

58 Team 5 JEP Architekten mit KRAFT.RAUM. Landschaftsarchitektur Seite 58

59 Auszug Erläuterungsbericht Grundlegende Idee ist, für die alten und neuen Bewohner der Verweyenstraße die neu entstehende Wohnbebauung zu einem attraktiven, harmonischen Viertel mit identitätsstiftendem Charakter zu entwickeln. Die gewählten Gebäudeformen mit überwiegend 3 Vollgeschossen bilden den städtebaulichen Rahmen für einen Innenbereich mit verkehrsberuhigter, großzügiger Grünfläche und einem Kinderspiel- und Quartiersplatz. Die äußere Erscheinungsweise der Baukörper wird unter dem Grundsatz der Gleichwertgkeit geplant. Die Baukörperanordnung und die Wohngrundrisse sind so entwicklet, um insbesondere die anspruchsvollen Schallschutzanforderungen und einen größtmöglichen Erhalt der bestehenden Baumsubstanz zu gewährleisten. Eine konsequente Verkehrsführung und die Erschließung der Tiefgaragen an zwei Stellen von der Alten Landstraße wird zu der von den Anwohnern geforderten Beruhigung und Optimierung des Verkehrslärm führen. Die innere Erschließung dient insofern bis auf wenige Besucherstellplätze den Fußgängern, Radfahrern sowie der Zufahrt für die Feuerwehr. Es wird vorgeschlagen, dem Namensgeber der Straße und des Viertels Johannes Maria Verweyen eine Skulptur am Quartiersplatz als Kunst im Raum zu widmen. Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Empfehlungskommission Die große innenliegende Grünfläche ist gut gestaltet und weiß in ihrer Aufenthaltsqualität zu überzeugen. Die Kammstrukturen längs der Alten Landstraße und der Kalkumer Schlossallee weisen insbesondere wegen der vorgeschlagenen Geschossigkeiten Verschattungsprobleme auf. Die städtebauliche Dominante in der Ecksituation Alte Landstraße / Kalkumer Schlossallee wirkt viel stärker und dominanter nach innen, als so wie sie gewollt sein sollte, nach außen. Seite 59

60 08 Überarbeitung Fotos: Thomas Stelzmann Seite 60

61 Überabeitungshinweise Den zwei Preisträgern der 2. Phase wurden jeweils Überarbeitungshinweise mit auf den Weg gegeben. Diese wurden von beiden Teams gewürdigt und entsprechend in der Überarbeitung berücksichtigt. Folgende Überarbeitungshinweise wurden von der Empfehlungskommission gegeben. Wie die Umsetzung erfolgt ist, wird nachfolgend an den Hinweisen beschrieben. Wienstroer Architekten mit greenbox Die inneren vier quadratischen Baukörper in der 2. Reihe zur Kalkumer Schlossallee / Alte Landstraße sind bzgl. ihrer Abstände und ihrer Beeinträchtigung auf die Baukörper der 1. Reihe grundsätzlich noch einmal zu hinterfragen, ohne dabei auf Anforderungen aus der Auslobung (Bauprogramm) zu verzichten. >> Zwei der vier inneren Gebäudekörper sind in der Überarbeitung des Entwurfes entfallen. Der Vorplatz an der Alten Landstraße / Kalkumer Schlossallee und der Erhalt der Bäume bei gleichzeitiger Zuwegung zur Tiefgarage in diesem Bereich ist grundsätzlich noch einmal zu prüfen. >> Der Abstand der Eckbebauung an der Kreuzung Alte Landstraße / Kalkumer Schlossalle wurde vergrößert. Ein Erhalt der Bäume ist weiterhin vogesehen. Der Übergang der vorgeschlagenen Neubebauung zu den südlich angrenzenden Gärten der Bebauung an der Walburgisstraße ist in seiner Massivität und Dominanz kritisch zu hinterfragen. >> Die Bebauung wurde auseinandergezogen, also auch in Längsrichtung entzerrt. Die Staffelgeschosse sind nun alle in ihrer Hauptrichtung nach Süden verschoben. Des Weiteren ist die Erschließungsstraße für das Quartier und der damit verbundene Verkehr und Parkraum innerhalb des Wohngebietes kritisch zu hinterfragen. >> Anders als die Ursprungsplanung zeigt nun die aktuelle Erschließung der Verweyenstraße eine weitgehend einspurige Ausführung mit der Hauptaufgabe einer fußläufigen Erschließung. Die Breite von ca. 3,50 m ermöglicht die private Zufahrt beim Transport schwerer Güter, der Zufahrt von Möbelwagen, Rettungs- und Feuerwehrfahrzeugen und der Müllabfuhr. Lediglich in den Anschlussbereichen der süd-östlichen Tiefgarage und Besucherstellplätze ist eine schmale zweispurige Ausführung, Breite ca. 4,0-4,5 m, vorgesehen. Druschke und Grosser mit wbp Die verbleibenden Grün- und Freiflächen längs der Erschließungsachse der bestehenden Verweyenstraße sind auf ihre Funktionalität und Qualität hin zu prüfen. >> Der Hinweis wurde berücksichtigt. Aufgrund von Änderungen der Gebäudekörper ergeben sich auch Anpassungen in den Freiflächen. Eine Erschließung der rückwärtigen Teile der Baukörper an der Kalkumer Schlossallee aus dem Innenraum heraus sollte konzeptionell ausprobiert werden. >> Hier wurden ergänzte Hauszugänge zum inneren Freibereich durch die Erschließungskerne vorgesehen. Die L-Baukörper im Inneren sollen insbesondere hinsichtlich ihrer Raumbildung noch einmal geprüft werden, insbesondere der Baukörper an der Alten Landstraße. >> Die Baukörper wurden gedreht und auch die Baukörperstellung an der Alten Landstraße angepasst. Die Zuordnung der Tiefgaragenstellplätze erscheint insbesondere, was kurze Wege zwischen Wohnung und Stellplatz anbelangt, nicht in allen Teilen gut gelungen. Hier wäre eine Optimierung zu prüfen. >> Die Lage der Tiefgaragen wurde grundsätzlich nicht verändert, jedoch wurde die Anzahl der Tiefgargen von zwei auf drei erhöht. Mehr Stellplätze wurden hierdurch nicht geschaffen. Für die jetzige vorgeschlagene Erschließungsstraße ist nur eine Einbahnstraßenregelung aufgrund von zu geringen Breiten möglich, hier ist zu prüfen ob dies zur Abwicklung der Verkehre ausreicht. >> Die Fläche der Erschließungsstraße wurde durchgängig auf 4,50 m verbereitert. Ein Zweirichtungsverkehr ist jedoch nur bis zur Zufahrt der Tiefgaragen vorgesehen, die vom Inneren des Plangebietes erschloßen werden. Seite 61

62 Empfehlungskommission Am 12. April kam die Empfehlungskommission erneut zusammen, um die Überarbeitungen der beiden Teams Druschke und Grosser mit wbp Landschaftsarchitekten und Wienstroer Architekten mit greenbox Landschaftsarchitekten erneut zu würdigen. Beide Entwürfe hatten die Hinweise der Empfehlungskommission aufgenommen und ihre Entwürfe nochmal deutlich verbessert. Nach eingehender Diskussion entschied die Empfehlungskommission einstimmig, die Arbeit des Teams Wienstroer Architekten mit greenbox Landschaftsarchitektur dem Auslober und der Stadt Düsseldorf als Grundlage für die weitere städtebauliche und architektonische Bearbeitung des Projektes zu empfehlen. Quartiersbeirat Die Arbeit des Quartiersbeirates Verweyenstraße, der sich vor Beginn des Gutachterverfahrens konstituiert hat, wurde von allen Beteiligten der Empfehlungskommission gelobt. Das Projekt ist ein positives Beispiel für integrierte Bewohnerbeteiligung, dies ist nicht zuletzt dem Engagement der einzelnen Mitglieder des Quartiersbeirates zu verdanken. Der Quartiersbeirat Verweyenstraße war als beratendes Mitglied (ohne Stimmrecht) in allen Sitzungen der Empfehlungskommission anwesend. Auch im weiteren Projektablauf wird auf eine Zusammenarbeit mit dem Quartiersbeirat gesetzt. Fotos: Thomas Stelzmann Seite 62

63 Wienstroer Architekten mit greenbox Landschaftsarchitekten Seite 63

64 Seite 64

65 Seite 65

66 Druschke und Grosser mit wbp Landschaftsarchitekten Seite 66

67 Seite 67

68 09 Ausblick Fotos: Wolf R. Ussler Seite 68

69 Nächste Schritte Die Verwaltung wird in Kürze den politischen Gremien Bezirksvertretung und Planungsausschuss die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 (1) BauGB zum nun durchzuführenden Bebauungsplanverfahren zum Beschluss vorschlagen. Das Team Wienstroer Architekten mit greenbox Landschaftsarchitekten wird vom Bauherrn der DWG Wohnen GmbH mit den weiteren Leistungsphasen gemäß Auslobung beauftragt. Seite 69

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