Stellungnahme. ab, die während der Auflagezeit in Form von Wünschen und Anträgen eingebracht werden können. Die Frist ist gewährleistet.
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- Pamela Morgenstern
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1 Gemeinderat Rathaus 7050 Arosa Chur, 26. Oktober 2005 Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Die Umweltorganisationen WWF Graubünden und Pro Natura Graubünden auch namens der nationalen Verbände WWF Schweiz und Pro Natura Schweizerischer Bund für Naturschutz und die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz geben zu den aufgelegten Akten betreffend Umzonung des Gebietes beim Rietboden-Genderbach in eine Hotelzone in der Gemeinde Arosa folgende Stellungnahme ab, die während der Auflagezeit in Form von Wünschen und Anträgen eingebracht werden können. Die Frist ist gewährleistet. 1. Antrag Auf eine Umzonung des Gebietes beim Rietboden-Genderbach in eine Hotelzone H4 im Umfang von 2.1 ha sei aus landschaftlichen und naturkundlichen Gründen zu verzichten. Seite 1 von 5
2 2. Begründung 2.1. Projekt und Lage Das Projekt der Arkona Hotel Gruppe AG, ein Unternehmen der Deutschen Seereederei GmbH, sieht in Arosa auf Prätschli ein sogenanntes Prosa (A-Rosa) Wellness-Resort mit 200 Zimmern, 24 Suiten, insgesamt 450 Betten und eine Wellnessanlage von 2500 m 2 vor. Die vorgesehene Hotelbauzone ist mit Ausnahme einer kleinen Anpassung im Bereich einer Moorpufferzone in der Lage der Baukuben fast identisch mit dem früher bereits vorgelegten Projekt. Zwar wurde das sogenannte Dorfhotel gestrichen, ein grosses Personalhaus auf der Westseite des Genderbachs beim Flachmoor Rietboden (Fm-14523, regionale Bedeutung, Übergangsmoor, festgesetzt im Richtplan 2000) wurde neu dazugefügt. Das Hotel ist als ca. 155 m langer Gebäudekomplex mit 23 m Höhe auf bzw. am Moränenrücken vorgesehen. Alle Bauten würden 23 m hoch in der sonst freien Landschaft oberhalb der Waldgrenze aufragen. Die Umzonung betrifft die Landwirtschaftszone und die Pufferzone des Moors von regionaler Bedeutung Raumplanung Damit sind die Bedenken für diesen Teil des Projekts gleich geblieben wie sie im Vorprüfungsbericht des Amts für Raumplanung vom eingebracht worden sind. Insbesondere wird vermisst, dass die Gemeinde Arosa keine Antworten zu den damals vorgebrachten Einwänden und Bedenken aufgelegt hat. Ebenso wenig wurden die zahlreichen Bedenken von Einwohnern und Gästen oder der Umweltorganisationen berücksichtigt. So wurde auch auf eine Profilierung der Bauten im Gelände verzichtet, offenbar weil dies augenfällig demonstrieren würde, wie stark die Landschaft belastet würde. In der Vorprüfung des ARP wird befürchtet, dass eine in sich geschlossene Siedlung ohne die gewünschte Belebung der Gemeinde entstehen könnte. In weitgehender Übereinstimmung mit den Mängeln, die schon das ARP in diesem Bericht und das ANU in seiner Stellungnahme vom zuhanden des ARP festhielten halten wir folgende Punkte fest, die einer Einzonung zwecks Erstellung von Hotelbauten entgegen stehen: a) das Leitbild des Kantonalen Richtplans 2000 verlangt u.a. eine Abstimmung auf das regionale Siedlungskonzept, einen Bedarfsnachweis und die Verfügbarkeit des Baulandes, insbesondere dürfen keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Die Entwicklung des Siedlungsgebiets muss danach nach Möglichkeit immer nach innen erfolgen. Zusätzliche Umweltbelastungen müssen zudem möglichst gering gehalten werden. Diese Richtplankonformität wurde dem Souverän nicht in Form eines kommunalen Siedlungskonzepts vorgelegt, das darlegt, weshalb die Einzonung zwingend notwendig sei. Das vorgelegte Gestaltungs- und Erschliessungskonzept berührt zum Teil namhafte naturkundliche und landschaftliche Interessen, indem der Moorschutz nach NHG Art. 18 ff. und insbesondere auch Art. 3 der Moorschutzverordnung verletzt wird und die freie Landschaft mit Bauten verstellt wird, was Art. 1 NHG und Art. 8 KRG widerspricht. Danach sind das heimatliche Landschafts- und Ortsbild zu schonen, zu schützen sowie seine Erhaltung und Seite 2 von 5
3 Pflege zu fördern, bzw. danach dürfen Bauten und Anlagen das Landschafts-, Orts- und Strassenbild nicht verunstalten oder erheblich beinträchtigen. b) Die Parzelle ist zur Zeit nicht grob erschlossen (Zufahrten, Wasserversorgung). c) Der Moränenrücken und der Rietboden mit seinen Mooren sind Landschaftsteile in Arosa, wo die Siedlungsgrenzen langfristig stabil gehalten werden müssen, wie das der Kantonale Richtplan 2000 vorsieht (Erhaltung Orts- und Landschaftsbild, aber auch nach Art. 1 NHG und Art. 3 RPG bzw. Art. 8 KRG). d) Die Gemeinde hat in ihrer Totalrevision 2002 beschlossen (genehmigt durch die Regierung am ), die Bauzonen nicht zu erweitern und im Dorfgebiet zu verdichten. Arosa hat eigentlich zu grosse Wohnbauzonenreserven. Mit der Teilrevision wird nun wesentlich von den Zielen dieser Revision abgewichen. Dies obwohl keine wesentlichen Veränderungen der Verhältnisse eingetreten sind. Das setzt die Gesetzgebung aber als Grund für eine Einzonung voraus. Mit dem Neubau des Wellnessbereichs und der Gesamtrenovierung des Hotels Tschuggen aber auch durch die Erstellung der Sport-, Kultur- und Freizeitanlage Ochsenbühl stehen dem Gast in nächster Zukunft auch innerhalb von Arosa Erholungsmöglichkeiten zur Verfügung, die u.a. als Grund für die Teilrevision angeführt werden. Eine Fläche von 1-2 ha könnte für ein bescheideneres Projekt auch durch Umnutzung bestehender Bauten bzw. durch Abbruch baufälliger Anlagen und Neubau geschaffen werden. Dazu ist keine Einzonung notwendig. Die Standortwahl und die Einzonung ist damit nicht nachvollziehbar. e) Die Hoteleinfahrt käme ausserhalb der Bauzone zu liegen was raumplanerischen Grundsätzen und der Gesetzgebung widerspricht. Die Parkierungsfrage ist nicht gelöst. Mit 280 Parkplätzen liegt das Projekt sehr nahe an städtischen Grossparkierungsanlagen, die UVP-pflichtig sind. Ungelöst ist auch die Zufahrt für das 450-Bettenhaus samt Wellnessanlage auf der engen Strasse, insbesondere im Winter. f) Im Bericht wird festgehalten, dass der Abstand der Bauten zum Genderbach nicht festgelegt wird, da sich der Bach ausserhalb der Bauzone befinde. Ausserhalb der Bauzone beträgt der gesetzlich vorgeschriebene Abstand 20 m, innerhalb der Bauzone 10 m. Da die Zonengrenze zwischen dem Gebäudekomplex und dem Genderbach verläuft, ist ein Mindestabstand von 10 m zwingend einzuhalten Landschaftliche Aspekte a) Der landschaftliche Aspekt wird im Auflagebericht der Gemeinde mit keinem Wort erwähnt, scheint uns aber einer der wichtigsten Aspekte zu sein. Es ist allgemein bekannt, dass die Landschaft das Kapital des Tourismus ist. Des- Seite 3 von 5
4 halb ist es unverständlich, dass ein klassischer Tourismusort sein eigenes Kapital mit diesem überdimensionierten Projekt am falschen Ort zerstören möchte. Dabei spielt gerade die freie Landschaft anschliessend an die bestehenden Bauten und Anlagen im Gebiet Prätschli eine herausragende Rolle für die Erholung. Das zeigen die vielen Spaziergänger, die im Sommer und Winter in diesem Gebiet neben den Skifahrern diese Landschaft nutzen und dies auch in einer Petition zugunsten der Erhaltung dieser Landschaft kundtaten. b) Der gewählte Standort ist nach wie vor falsch, da durch das grossflächige Bauvorhaben eine bis heute intakte Geländekammer zwischen Arlenwald und Prätschli zerstört wird. Die massiven, ca. 155 m langen und 23 m hohen Baukörper sowie das ebenso hohe Personalhaus auf dem Moränenrücken wirken auf den Erholungssuchenden wie die Grossüberbauung einer Grossstadt oder einer Retortenstadt. Zusätzlich wird der negative Eindruck noch durch den Wohnturm vor dem Arlenwald verstärkt. Die hervorragende, vom Gast sehr geschätzte Aussichtslage vom Arlenwald und von der Prätschlistrasse würden durch die Überbauung völlig entwertet. Die Freihaltung dieser Landschaftskammer war und ist aus raumplanerischer Sicht sehr erwünscht, hält der Vorprüfungsbericht des ARP fest. Dem ist höchstens beizufügen, dass dies ganz besonders für die landschaftlichen Aspekte zutrifft, die für den Erholungssuchenden Gast in einem Tourismusort von entscheidender Bedeutung sind. Die Bauten widersprechen somit wie vorerwähnt Art. 1 NHG, Art. 3 RPG und Art. 8 KRG wonach das heimatliche Landschafts- und Ortsbild zu schonen, zu schützen sowie ihre Erhaltung und Pflege zu fördern sind, bzw. wonach Bauten und Anlagen das Landschafts-, Orts- und Strassenbild nicht verunstalten oder erheblich beinträchtigen dürfen. Die projektbezogene Einzonung dieser Aussichtslage widerspricht aber auch den Planungsgrundsätzen nach Art. 22 KRG Naturkundliche Aspekte a) Die vorgesehene Erschliessungsstrasse durch die Pufferzone des Moors Fm (regionale Bedeutung, Übergangsmoor, festgesetzt im Richtplan 2000) widerspricht den Grundsätzen des Moorschutzes nach Bundesrecht. Art. 18 b NHG verlangt, dass die Kantone für den Schutz und den Unterhalt der Biotope von regionaler Bedeutung sorgen. Sie tun das, in dem sie in Verbindung mit Art. 3 Flachmoorverordnung ausreichende ökologische Pufferzonen festlegen und einhalten. Der Zugang zum Personalhaus ist zudem nicht dargestellt. Der Abstand der Bauten und Anlagen gegenüber dem Flachmoorobjekt Fm ist damit nicht gewährleistet. Es erübrigen sich weitere Bemerkungen. b) Das Flachmoor Fm ist sowohl von Seiten des Golfplatzes als auch von Seiten des Speichersees Schönboden als Objekt zur Realisierung von Ersatzmassnahmen nach Art. 14 NHV vorgesehen. Es ist aus unserer Sicht äusserst fragwürdig, wenn aufwändige Ersatzmassnahmen auf einen Standort gelegt werden, der durch neue Bauten und Anlagen längerfristig gefährdet erscheint. Diese Gefährdung würde durch die Aktivitäten durch den Hotelbetrieb Seite 4 von 5
5 durch Schneeräumung, Eintrag von Wasser aus dem Bereich der Anlagen ins Flachmoor und durch die Nutzung des Flachmoors und seiner Umgebung durch Hotelgäste verstärkt. c) Die Churer Kuhalp Maran wird durch das Vorhaben entgegen den Aussagen im Planungsbericht wesentlich tangiert, da der Viehtrieb über den Weiderücken durch die Hotelanlage verunmöglicht wird und die Gefahr der Mehrbelastung des regionalen Flachmoors nicht von der Hand zu weisen ist. das Hofdüngerproblem wird nur zu einem kleinen Teil entschärft. Damit besteht die Gefahr, dass bisher extensive Fläche weiter intensiviert werden. d) Der Schattenwurf des 23 m hohen Gebäudes wird im Bereich der Pufferzonen und bis ins Moor zu Veränderungen bei Flora und Fauna führen. e) Der Verlust des Viehtriebs über den Moränenrücken dürfte zu einer vermehrten Belastung des Flachmoors Fm Rietboden führen. Freundliche Grüsse Pro Natura Graubünden, WWF Graubünden, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz i.a. Christian Geiger, dipl.phil.ii, Geschäftsführer Pro Natura Graubünden Kopie per an: - ARP, Chur - ANU, Chur Seite 5 von 5
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