Protokoll der 12. Sitzung am 15. März 2011 von 10:30 Uhr bis 13:00 Uhr im Hause der BaFin in Bonn

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Protokoll der 12. Sitzung am 15. März 2011 von 10:30 Uhr bis 13:00 Uhr im Hause der BaFin in Bonn"

Transkript

1 Arbeitskreis Bankenaufsicht Protokoll der 12. Sitzung am 15. März 2011 von 10:30 Uhr bis 13:00 Uhr im Hause der BaFin in Bonn Vorsitz: Herr Crüwell Herr Vollbracht Teilnehmer: Frau Birgit Höpfner Frau Eva-Maria Kienesberger Herr Andreas Schmitz Herr Christian Denk Herr Christian Ketzner Herr Dirk Altenbäumker Herr Dirk Jäger Herr Dr. Alexander Jochum Herr Dr. Christian Marburger Herr Dr. Helmut Kaltenhauser Herr Dr. Holger Mielk Herr Dr. Martin Honal Herr Dr. Ralf Goebel Herr Dr. Ralf Hannemann Herr Dr. Rüdiger Gebhard Herr Dr. Thorsten Funkel Herr Harald Pospischil Herr Harald Tölle Herr Kai Kreische Herr Karl-Heinz Hillen Herr Markus Herfort Herr Martin Schreiter Herr Matthias Gutmann Herr Michael Fuchs Herr Peter Konesny Herr Prof. Thorsten Herrmann Herr Rainer Pfau Herr Stefan Kleinschmidt Herr Thomas Link Herr Thomas Miehe Herr Thomas Volk Herr Wilhelm Webers Verband deutscher Pfandbriefbanken Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank Verband der Privaten Bausparkassen Bundesverband der Volksbanken- und Raiffeisenbanken Bundesverband deutscher Banken Verband deutscher Pfandbriefbanken Landesbank Hessen-Thüringen Bundesverband der Volksbanken- und Raiffeisenbanken Deutscher Sparkasssen- und Giroverband Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands Deutsche Pfandbriefbank Landessparkasse zu Oldenburg Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank Deutscher Sparkasssen- und Giroverband Landesbank Baden-Württemberg Commerzbank AG Deutsche Bank AG WestLB AG 1

2 Die Sitzung folgt der nachstehenden Tagesordnung: TOP 0 Begrüßung TOP 1 Berichte aus der Arbeit der Fachgremien TOP 2 Implikationen der EBA für die Tätigkeit des Arbeitskreises TOP 3 Verschiedenes TOP 0 Begrüßung Herr Crüwell begrüßt die Teilnehmer. Die Tagesordnung wird besprochen und angenommen. Das Protokoll der letzten Sitzung wird verabschiedet. TOP 1 Berichte aus den Fachgremien Fachgremium Eigenmittel Herr Gutmann berichtet aus dem Fachgremium Eigenmittel. Das FG hat zuletzt am bei der BaFin in Bonn getagt. Gegenstand der Erörterungen waren der Rundschreibenentwurf zu den ergänzenden Anforderungen an Kernkapitalinstrumente zur Umsetzung der CEBS-Guidelines zu Instrumenten nach Art. 57a CAD und zu Hybridkapital sowie ein Bericht zum Sachstand der Arbeiten der Europäischen Kommission an der CRD IV. Rundschreibenentwurf zu den ergänzenden Anforderungen an Kernkapitalinstrumente Das Rundschreiben soll spätestens Ende des 1. Quartals d.j. veröffentlicht werden und mit Veröffentlichung in Kraft treten; die Übergangsregelungen des 64m KWG bleiben hiervon unberührt. Es sieht Erleichterungen für Aktienrückkäufe bei Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen und bei Kapitalersetzungen durch gleich- oder höherwertiges Kapital vor. Zudem erfolgt eine Überarbeitung der Definition der Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicles SPV) sowie der Regelungen der Marktpflegemaßnahmen. Hybridkapital Die EBA-Subgroup Own Funds setzt im Bereich des Capital Monitoring die Beobachtung von Emissionen hybrider Kapitalinstrumente und sonstigem Kapital nach 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 10 KWG bis auf weiteres fort. Hierzu sollen die Institute die im April 2010 eingerichteten Meldeformate auf dem üblichen Kommunikationsweg an die für sie zuständige Hauptverwaltung der Bundesbank richten; von dort werden die Meldungen an die funktionalen -Postfächer MonitorEK@bafin.de und hybridkapital@bundesbank.de weitergeleitet. Feldfunkt Feldfunkt 2

3 Die European Banking Authority plant weitere Arbeiten zur Sicherstellung eines level playing field im Bereich der Nutzung hybrider Kernkapitalinstrumente sowie eine Ausweitung der Meldetatbestände; ein entsprechender Beschluss ist bisher allerdings noch nicht gefasst. Die nächste Sitzung des Fachgremiums findet am bei der Deutschen Bundesbank in Frankfurt am Main statt. Gegenstand der Sitzung wird der Sachstand nach der nächsten CRD Working Group zur CRD IV sein. FG Kredit Herr Dr. Funkel berichtet aus dem Fachgremium Kredit. Den in der vorletzten Sitzung des Fachgremiums seitens der Aufsicht präsentierten Auslegungsentwurf zum anders ermittelten nachhaltig erzielbaren Wert hat der Zentrale Kreditausschuss in einer schriftlichen Stellungnahme generell abgelehnt, ohne allerdings Anhaltspunkte zu liefern, wie der Auslegungsentwurf verbessert werden könnte. Die Aufsicht hält am Auslegungsentwurf fest. Soweit die Industrievertreter vorgeschlagen haben, die CRD IV-Entwicklung bis zur Mitte des Jahres (2011) abzuwarten und danach die Diskussion abzuschließen, weist Herr Dr. Funkel darauf hin, dass nach den bisherigen Erkenntnissen die maßgeblichen Bestimmungen keinen Änderungen durch CRD IV unterliegen. Allerdings werde die Aufsicht vor einer Veröffentlichung der Auslegung noch einmal auf den ZKA und das Fachgremium zukommen. Zur effektiven Absicherung nach 164 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SolvV hat die Aufsicht einen ersten Auslegungsentwurf präsentiert. Die Industrie hat 4 Wochen Frist für Detailanmerkungen, dann soll eine vertiefte Diskussion im Fachgremium erfolgen. Im Fachgremium wurde zudem bereits vor einiger Zeit die Frage der Folgen einer Nichtberücksichtigung von Kreditderivaten als Sicherungsinstrument ausführlich diskutiert. Hierbei geht es insbesondere um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Institut von der Bildung einer derivativen Adressenausfallrisikoposition für ein Kreditderivat absehen kann, wenn dieses mit konkretem Sicherungszweck erworben wurde, aber regulatorisch nicht als Sicherungsinstrument berücksichtigt wird oder werden kann. Die Aufsicht hat hierzu im Fachgremium einen Auslegungsentwurf präsentiert, der auf grundsätzliche Zustimmung der Industrievertreter gestoßen ist. Auch hier hat die Industrie 4 Wochen Zeit für Detailanmerkungen; im Anschluss soll der Auslegungsentwurf im schriftlichen Verfahren finalisiert und dann veröffentlicht werden. Für auslandsverwahrte Wertpapiere nach 173 Abs. 8 SolvV hat die Aufsicht einen Auslegungsentwurf präsentiert, mit dem eine Aussage zum Grundsatz I in die SolvV überführt werden soll. Dieser fand ebenfalls grundsätzlich Zustimmung der Industrievertreter, denen wiederum 4 Wochen First für Detailanmerkungen eingeräumt wurde. Die Auslegungsentscheidung soll anschließend im schriftlichen Verfahren finalisiert werden. 3

4 Herr Dr. Funkel weist darauf hin, dass die Aussagenentwürfe zur Berücksichtigung von Wertberichtigungen in der KSA-Bemessungsgrundlage und zur Zusammenführungsschwelle von Mengengeschäft im KSA für die nächste Sitzung des Fachgremiums vorbereitet werden sollen. Diese solle nach der Sommerpause im August oder September 2011 stattfinden. Herr Fuchs berichtet von den Arbeiten des FG Kredit im Bereich der Großkreditregelungen, die in Sitzungen am und erfolgten. Diese haben dazu beigetragen, dass am der Rundschreibenentwurf für die deutsche Umsetzung der CEBS-Guidelines veröffentlicht werden konnte. Für das Evidenzverfahren zu Risikoeinheiten aufgrund einseitiger wirtschaftlicher Abhängigkeit bestand die Befürchtung, dass manche Institute diese aus Bequemlichkeitsgründen bilden und dadurch bei anderen Instituten enorme Prüfungspflichten auslösen könnten. Folgende Lösung wurde erarbeitet: bei der Neugewährung und Kreditweiterbearbeitung ist das Institut gehalten, sich mit Hilfe des Evidenzverfahrens die Zusammenfassungen anderer Institute anzuschauen. Ansonsten ist eine jährliche Abfrage für Kredite ab 2% des haftenden Eigenkapitals notwendig. Bei der Bildung von Kreditnehmereinheiten mit ausländischen Gebietskörperschaften stellt sich die Frage, ob die Bildung kreditnehmer- oder transaktionsbezogen erfolgen soll. Die Aufsicht wird die Fragestellung an die European Banking Authority (EBA) adressieren. Das Fachgremium arbeitet zudem an Fragestellungen, die sich bei der Kreditnehmerbestimmung bei Konstrukten ergeben. Herr Fuchs weist darauf hin, dass streng zwischen den Regelungen in 6 Abs. 1 und Abs. 2 GroMiKV zu trennen ist: Bei der Anwendung von 6 Abs. 1 GroMiKV ist der Fonds immer Kreditnehmer. Darüber hinaus muss eine Durchschau auf die Assets erfolgen, es sei denn, der Fonds ist granular (d.h. der größte Einzelposten beträgt weniger als 5% des Fondsvolumens) oder das Institut wendet den strukturbasierten Ansatz an; eine Teilgranularität reicht dabei nicht aus. 6 Abs. 2 GroMiKV findet hingegen nur für OGAW-konform verwaltete Fonds Anwendung. Der Fonds wird bei der Anwendung der Großkreditvorschriften nicht berücksichtigt. Es erfolgt jedoch eine Durchschau auf sämtliche Vermögenswerte. Dies gilt auch für Dachfondskonstruktionen. Dies bedeutet für Dachfondskonstruktionen eine grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Praxis. Allerdings wurde hier ein neuer Grenzwert eingeführt. Eine vollständige Durchschau ist nur dann nicht erforderlich, soweit ein Zielfonds weniger als 1,25% des haftenden Eigenkapitals des Instituts beträgt und die 46 ff. InvG durchgängig zur Anwendung gelangen. In diesem Fall kann die Zerlegung des Investmentvermögens beim Zielfonds enden. 4

5 Die Arbeiten sind in den Rundschreibenentwurf vom eingeflossen. Für Risikoeinheiten nach 19 Abs. 2 Satz 6 KWG und Konstrukte i.s.d. 6 Abs. 1 KWG gibt das Rundschreiben die aufsichtliche Verwaltungspraxis wieder. Nur für tranchierte Produkte stellt der Entwurf eine Konsultation dar. Herr Fuchs weist darauf hin, dass die Aufsicht aufgrund der Gefahr von Missverständnissen nach einer Umformulierung den Wortlaut der CEBS-Guidelines 1:1 übernommen hat. In eine FAQ-Liste wurden Auslegungsentscheidungen auf Basis der Arbeiten im Fachgremium aufgenommen. In der nächsten Sitzung am wird das FG die Behandlung tranchierter Produkte erörtern, sowie die CEBS- Guidelines zu Ausnahmen nach 20 Abs. 1 Nr. 3 bis 4 KWG. Auch die Berücksichtigung selbst genutzter Gewerbeimmobilien i.s.d. 14 Abs. 2 Gro- MiKV soll dann erörtert werden. Nach dem ersten Meldetermin soll zudem eine Sitzung im Mai zu den mit den Meldungen gemachten Erfahrungen stattfinden. Fachgremium Handelsgeschäfte Herr Dr. Honal berichtet aus dem Fachgremium Handelsgeschäfte, das seine 3. Sitzung am 9. November 2010 abgehalten hat. Trading Book Group Anfang Februar hat die Trading Book Group eine Sammlung von Auslegungsfragen auf der BCBS-Internetseite veröffentlicht. Im Februar ist dort zudem eine integrierte Fassung der Revisions to the Basel II market risk framework einschließlich des Anhangs zu Stresstests bei der Nutzung eines CRM veröffentlicht worden. In der Sitzung des Fachgremiums am erhalten die Mitglieder die Möglichkeit, etwaige Rückfragen hierzu zu adressieren. Zudem möchte die Aufsicht das Fachgremium dazu nutzen, um die in Instituten und Verbänden vorhandene Expertise zur grundlegenden Überprüfung der Handelsbuchregelungen einzuholen. Die BaFin erarbeitet zu diesem Thema ein Positionspapier. Die Aufsicht lädt die Vertreter der Kreditwirtschaft ein, die Überprüfung der Handelsbuchregelungen durch ihre inhaltlichen Beiträge aktiv zu unterstützen. CEBS Subgroup on Markt Risk (SGMR) Die Subgroup plant, Guidelines zu Stressed-VaR, IRC und Supervisory Formula Approach (SFA) zu erarbeiten. Priorität liegt derzeit (noch) auf der Klärung von Zweifelsfragen bei der Anpassung der COREP-Meldebögen, die Ende des 1. Quartals abgeschlossen sein sollen. CEBS Subgroup on Reporting 5

6 Die Arbeiten beschäftigen sich derzeit mit der durch die CRD III-Änderungen erforderlichen Anpassungen der COREP-Meldebögen, deren Veröffentlichung für Ende 1. Quartal 2011 avisiert ist. Die Gruppe kooperiert hier mit der SGMR für Zweifelsfragen im Bereich Marktrisiko. Nationale Umsetzung der CRD III Die finale Version der CRD III ist am veröffentlicht worden (vgl. Richtlinie 2010/76/EU). Die sich hieraus ergebenden Änderungen an der SolvV sind in Vorbereitung, Entwürfe für die erforderlichen Anpassungen befinden sich in der aufsichtsinternen Abstimmung. Der überarbeitete Entwurf für Änderungen nach der SolvV soll im 2. Quartal 2011 veröffentlicht und dann schriftlich konsultiert werden. Nach den Richtlinien-Vorgaben erfolgt die erste Anwendung zum Die BaFin plant die Änderungsverordnung bis zum zu veröffentlichen. Wesentliche Unterschiede zu dem Entwurf vom Dezember 2009 stellt die Aufsicht bereits in der Sitzung des Fachgremiums am vor. Gleichzeitig hat die EU-Kommision angekündigt, wesentliche Teile der bisherigen CRD sowie der neuen Inhalte durch Basel III in einer EU-Verordnungen umsetzen zu wollen. Diese wäre dann für alle Einlagenkreditinstitute unmittelbar maßgeblich. Die Dienststellen der EU-Kommission arbeiten auf den als Zeitpunkt für die erste Anwendung der Verordnung hin. Die internationalen Vorgaben und nationalen Umsetzungsprojekte führen dazu, dass in 2011 der aufsichtliche Fokus auf den institutsinternen IRC- und CRM-Modellen liegen wird, der auch Vor-Ort Prüfungen beinhaltet; hingegen sollten die Institute zunächst Erfahrungen mit dem Stressed-VaR, Modellierung von Ereignisrisiken und den zusätzlichen Anforderungen im VaR-Modell sammeln können, bevor die Aufsicht auch hier umfängliche Vor-Ort Prüfungstätigkeiten entfaltet. Fachgremium MaRisk Herr Link berichtet aus dem Fachgremium MaRisk. Am hat die Aufsicht die aktualisierten MaRisk veröffentlicht. Die Anpassungen waren insbesondere zur Umsetzung verschiedener CEBS-Guidelines erforderlich. In der Sitzung am hat sich das Fachgremium mit Fragen zur Risikotragfähigkeit beschäftigt. Grundlage waren die Ergebnisse einer Erhebung bei 150 Instituten zu den eingesetzten Risikotragfähigkeitskonzepten. Die Aufsicht hat ihre Einschätzung der in der Praxis anzutreffenden Sachverhalte erörtert und ihren Standpunkt zu wichtigen Aspekten hinsichtlich der Beurteilung der Risikotragfähigkeit dargelegt. Die Aufsicht plant, die zentralen Aspekte der aufsichtlichen Einschätzung zur Risikotragfähigkeit zu veröffentlichen. Die nächste Sitzung des Fachgremiums wird sich noch einmal dieses Themas annehmen. 6

7 CEBS hat Guidelines zu liquidity cost benefit allocation veröffentlicht. Die Aufsicht prüft derzeit, wie diese Guidelines umgesetzt werden sollen. Herr Vollbracht ergänzt, dass sich weitere Anpassungen der MaRisk auch aus noch bevorstehenden CRD IV-Anpassungen zu Corporate Governance ergeben können. Fachgremium Liquidität Herr Herfort berichtet über das neu eingerichtete Fachgremium Liquidität, das er gemeinsam mit Herrn Jörg Schäfer von der Deutschen Bundesbank leitet. Es beschäftigt sich mit der Liquiditätsregulierung und soll die hierzu in Basel und auf Ebene der Europäischen Union eingerichteten Arbeitsgruppen begleiten. Ende April wird zu den Baseler Vorschläge für die Reform der Liquiditätsregulierung eine weitere quantitative Auswirkungsstudie (quantitative impact study - QIS) erfolgen. Im Zusammenhang mit der QIS wird erneut ein Fragen-Antworten-Prozess (FAQ) eingerichtet. Im Rahmen der nächsten Sitzung (Ende April / Anfang Mai) soll sich das FG mit den sich ergebenden Fragestellungen beschäftigen. Die Baseler Vorgaben zur Liquidity Coverage Ratio (LCR) sollen in Europa zeitnah in der CRD IV umgesetzt werden. Für die Net Stable Funding Ratio (NSFR) werden hingegen in der CRD IV nur die entsprechenden Meldepositionen umgesetzt; die Berechnungssystematik ist nicht in der CRD IV spezifiziert. Für die Liquiditätsüberwachung soll zudem ein neues europaweit einheitliches Meldewesen auf der Grundlage der vertraglich vereinbarten Fristen ohne institutsindividuelle Annahmen eingeführt werden (Maturity Ladder Reporting); die Aufsicht soll so in die Lage versetzt werden, Laufzeiteninkongruenzen besser zu erkennen und eigene Analysen durchzuführen. Im Februar hat die European Banking Authority (EBA) den nationalen Aufsichtsbehörden einen Fragebogen zum Liquiditätsrisikoassessment übersandt (EBA Liquidity Risk Assessment). Diese rein aufsichtsinterne Erhebung soll ähnlich wie beim EU-Stresstest makroprudentielle Analysen der Widerstandsfähigkeit der europäischen Banken ermöglichen. TOP 2 Implikationen der EBA für die Bankenaufsicht Herr Volk erläutert die neuen Kompetenzen der EBA. Sie kann verbindliche technische Regulierungsstandards und technische Durchführungsstandards normieren, die nach Verabschiedung mit qualifizierter Mehrheit durch das oberste EBA-Entscheidungsgremium, den Board of Supervisors, als Verordnung durch die Europäische Kommission in Europa unmittelbar geltendes Recht sind. Die Mitgliedsstaaten haben insoweit nur noch die Möglichkeit fiskalischer oder budgetärer Vorbehalte, soweit sich die Tätigkeit der EBA (bzw. der verordnenden Kommission) fiskalisch auswirkt. Weitere Kompetenzen hat die EBA bei der Harmonisierung der Aufsichtspraktiken in der Europäischen Union; sie soll für eine kohärente Anwendung der aufsichtlichen Regularien 7

8 sorgen und soll auch im Rahmen der praktischen Aufsicht in den Aufsichtskollegien der EU eine maßgebliche Rolle spielen. Die bisherigen CEBS-Strukturen werden überwiegend in die neue Aufsichtsarchitektur überführt. So wird aus der Expert Group on Prudential Regulation (EG PR) das Standing Committee on Regulation and Policy, aus der Groupe de Contact das Standing Committee on Oversight and Practices. Zusätzlich entstehen aber auch weitere Arbeitsgruppen (z. B. Standing Committee on Financial Innovation), um neue Befugnisse der EBA darzustellen. Die unmittelbare rechtliche Bindungswirkung der Regulierungs- bzw. Durchführungsstandards führt dazu, dass sich nationale Einflussmöglichkeiten erheblich reduzieren werden: Zukünftig besteht in den Bereichen, die von diesen Standards abgedeckt werden, kein nationaler Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung, die Wahrung deutscher Interessen muss daher bereits viel stärker auf Ebene der europäischen Rechtssetzung erfolgen. Die Vorsitzenden weisen darauf hin, dass die Platzierung deutscher Interessen und die Berücksichtigung nationaler Besonderheiten zukünftig eine deutliche proaktivere Tätigkeit erfordert, sowohl im Hinblick auf die Geschwindigkeit als auch in der Dynamik der Reaktion auf Regulierungsaktivitäten. Das europäische Umfeld erfordere zudem eine einheitliche deutsche Positionierung. Dies erfordere eine insgesamt flexiblere Arbeitsweise. Der Arbeitskreis erörtert die Konsequenzen dieser Ausgangslage auf seine Arbeiten, seine Arbeitsweise und Termine und die Prozesse zur Positionsbestimmung der deutschen Aufsicht einschließlich der Konsultation mit der deutschen Kreditwirtschaft. Die Kreditwirtschaft bejaht in Anbetracht der neuen Strukturen ebenfalls Anpassungsbedarf, sieht aber noch Abstimmungsbedarf, welches Verfahren zukünftig am effizientesten die Wahrnehmung deutscher Interessen sicherstellt. Die Ausgestaltung der weiteren Arbeiten des Arbeitskreises soll daher in der nächsten Sitzung weiter erörtert werden. TOP 3 Verschiedenes Herr Crüwell berichtet über das Financial Sector Assessment Programme (FSAP) des IWF. Nach der Vor-Ort-Prüfung Ende Januar 2011 hat der IWF zunächst einen vorläufigen Prüfungsberichtsentwurf vorgelegt, den die deutsche Aufsicht kommentiert hat. Als nächste Termine für den Arbeitskreis werden der und der festgelegt. Die Tagungsorte werden noch bekannt gegeben. (Nachtrag: Zwischenzeitlich wurde festgelegt, dass die Sitzung am auf Einladung des BdB in Berlin stattfinden wird.) Die Vorsitzenden: Herr Crüwell Herr Vollbracht Für das Protokoll: Herr Dr. Jochum 8

Protokoll der 1. Sitzung am 30.05.2007 von 10:30 Uhr bis 15:30 Uhr im Hause des DSGV in Berlin

Protokoll der 1. Sitzung am 30.05.2007 von 10:30 Uhr bis 15:30 Uhr im Hause des DSGV in Berlin Arbeitskreis Bankenaufsicht Protokoll der 1. Sitzung am 30.05.2007 von 10:30 Uhr bis 15:30 Uhr im Hause des DSGV in Berlin Anlage 1: Empfehlungen des Fachgremiums OpRisk Anlage 2: Empfehlungen des Fachgremiums

Mehr

10178 Berlin, den 8. Dezember 2008 Burgstraße 28 AZ ZKA: BaFin AZ BdB: C 17.2 - Sz/Ha

10178 Berlin, den 8. Dezember 2008 Burgstraße 28 AZ ZKA: BaFin AZ BdB: C 17.2 - Sz/Ha Z ENTRALER K R E D I T A U S S C H U S S MITGLIEDER: BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN VOLKSBANKEN UND RAIFFEISENBANKEN E.V. BERLIN BUNDESVERBAND DEUTSCHER BANKEN E.V. BERLIN BUNDESVERBAND ÖFFENTLICHER BANKEN

Mehr

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken. Raiffeisenbanken

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken. Raiffeisenbanken Protokoll der 2. Sitzung des Fachgremiums Liquiditätsrisiko am 13. Mai 2011 von 10.30 Uhr bis 15.30 Uhr im Hause des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, Berlin Vorsitz: Markus Herfort Sonja

Mehr

10.07.2014 GZ: BA 52-FR 2402-2014/0001 (Bitte stets angeben) 2014/0907950. Rundschreiben 5/2014 (BA) An alle Kreditinstitute und

10.07.2014 GZ: BA 52-FR 2402-2014/0001 (Bitte stets angeben) 2014/0907950. Rundschreiben 5/2014 (BA) An alle Kreditinstitute und BaFin Postfach 12 53 53002 Bonn 10.07.2014 GZ: BA 52-FR 2402-2014/0001 (Bitte stets angeben) 2014/0907950 Bankenaufsicht Hausanschrift: Besanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str.

Mehr

Großkredite: Behandlung von Transaktionen mit zugrundeliegenden Vermögenswerten

Großkredite: Behandlung von Transaktionen mit zugrundeliegenden Vermögenswerten Großkredite: Behandlung von Transaktionen mit zugrundeliegenden Vermögenswerten Michael Mertens Gerd Reichwein* Inhalt Einleitung... 1 Begriffe: Transaktion und zugrunde liegende Vermögenspositionen...

Mehr

Vorlesung Gesamtbanksteuerung bei Hr. Dr. Lukas, Vortrag am 12.01.2009 von Andreas Polzer Universität Kassel, WS 2008/2009

Vorlesung Gesamtbanksteuerung bei Hr. Dr. Lukas, Vortrag am 12.01.2009 von Andreas Polzer Universität Kassel, WS 2008/2009 Rechtsgrundlagen für ein funktionierendes Risikomanagement 25a Absatz I Kreditwesengesetz (KWG) u. Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) theoretische Grundlagen Vorlesung Gesamtbanksteuerung

Mehr

(Stand: 06.12.2007) Werden von 20 Abs. 1 Nr. 3 KWG auch die direkt abgezogenen Kredite nach 10 Abs. 2a Satz 1 Nrn. 1 und 2 KWG erfasst?

(Stand: 06.12.2007) Werden von 20 Abs. 1 Nr. 3 KWG auch die direkt abgezogenen Kredite nach 10 Abs. 2a Satz 1 Nrn. 1 und 2 KWG erfasst? Auslegungsentscheidungen zu den Großkredit- und Millionenkreditvorschriften des KWG und der GroMiKV (Stand: 06.12.2007) Diese Auslegungsentscheidungen sollen der Kreditwirtschaft die Arbeit mit den Großkredit-

Mehr

Copyright Financial-Risk- Associates. Dieter Plenk. Diplom-Betriebswirt (FH) Jahrgang 1954 Beratungserfahrung: seit 2005

Copyright Financial-Risk- Associates. Dieter Plenk. Diplom-Betriebswirt (FH) Jahrgang 1954 Beratungserfahrung: seit 2005 Beratungsschwerpunkt Aufsichtsrechtliches Meldewesen Kurzprofil Der Beratungsschwerpunkt von Herrn Plenk liegt im Umfeld des aufsichtsrechtlichen Meldewesens. Durch zahlreiche Projekte für Banken und Rechenzentralen

Mehr

Meldeformat BA POS 095 Kreditnehmer-Ergänzungsschlüssel

Meldeformat BA POS 095 Kreditnehmer-Ergänzungsschlüssel Meldeformat BA POS 095 Kreditnehmer-Ergänzungsschlüssel Der Kreditnehmer-Ergänzungsschlüssel ist für Kreditnehmer, die Investmentvermögen, geschlossene Fonds, Verbriefungstransaktionen oder Monoliner sind,

Mehr

Bankstrategie, Banksteuerung und Risikomanagement

Bankstrategie, Banksteuerung und Risikomanagement RISIKO ^MANAGER Bankstrategie, Banksteuerung und Risikomanagement Herausforderungen aus Basel III und CRD IV Karsten Füser - Harald Stoklossa (Ernst &Young) Vorwort 5 Kapitel 1 Bankstrategie Strategische

Mehr

Liquidität NEU. Mag. Theodor Seiz Wien, 12. November 2010. Themen. Bisheriges Vorgehen VB-AG Linie. Langfristplanung

Liquidität NEU. Mag. Theodor Seiz Wien, 12. November 2010. Themen. Bisheriges Vorgehen VB-AG Linie. Langfristplanung Liquidität NEU Mag. Theodor Seiz Wien, 12. November 2010 www.oegv.info Themen Bisheriges Vorgehen VB-AG Linie Überwachung der Konten Langfristplanung Neues Anforderungen aus allen Richtungen Bessere Planungsmöglichkeit

Mehr

Fachgremium Liquidität

Fachgremium Liquidität Fachgremium Liquidität Ergebnisprotokoll der 3. Sitzung am 17. Januar 2012 2011 von 10:30 Uhr bis 15:00 Uhr im Hause der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn Vorsitz: Markus Herfort

Mehr

Legal Risk als Folge fehlender Compliance

Legal Risk als Folge fehlender Compliance Legal Risk als Folge fehlender Compliance Konzernrechtstag Luther, Düsseldorf, 29.04.2015 Ludger Hanenberg BaFin, Bonn. Gliederung 1. Hintergründe 2. Compliance-Funktion als Risikomangement- Instrument

Mehr

Neuerungen in den Großkreditvorschriften

Neuerungen in den Großkreditvorschriften Neuerungen in den Großkreditvorschriften Michael Mertens Der nachfolgende Beitrag führt die geplanten wesentlichen Änderungen zu den neuen Großkreditvorschriften im Rahmen der CRD II Änderungsverordnung

Mehr

Protokoll. Zu TOP 2 TBG: Fundamental Review der Handelsbuchregelungen

Protokoll. Zu TOP 2 TBG: Fundamental Review der Handelsbuchregelungen Protokoll der 6. Sitzung des Fachgremiums Handelsgeschäfte am Freitag, 15. Juni 2012 10:30 Uhr bis 16:00 Uhr im Hause der Deutschen Bundesbank, Frankfurt Teilnehmer/-innen (siehe Anlage) Zu TOP 1 Begrüßung

Mehr

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands 22.09.2006 GZ: AZB 31 Arbeitskreis Umsetzung Basel II Kontakt: Herr Judenhagen Referat BA 36 Fon 1723 Fax 61723 Protokoll der 12. Sitzung am 01.06.2006 von 10:30 Uhr bis 16:00 Uhr im Hause der Bayerischen

Mehr

Z E N T R A L E R K R E D I T A U S S C H U S S

Z E N T R A L E R K R E D I T A U S S C H U S S Z E N T R A L E R K R E D I T A U S S C H U S S MITGLIEDER: BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN VOLKSBANKEN UND RAIFFEISENBANKEN E.V. BERLIN BUNDESVERBAND DEUTSCHER BANKEN E.V. BERLIN BUNDESVERBAND ÖFFENTLICHER

Mehr

Analyse der Geschäftsmodelle

Analyse der Geschäftsmodelle Analyse der Geschäftsmodelle Konferenz: Neues SREP Konzept der Aufsicht Dr. Stefan Blochwitz, Leiter der Abteilung Bankgeschäftliche Prüfungen und Umsetzung internationaler Standards, Deutsche Bundesbank

Mehr

Regularien und ihre Folgen für das Bankwesen Jens Kramer (Leiter Konzernentwicklung)

Regularien und ihre Folgen für das Bankwesen Jens Kramer (Leiter Konzernentwicklung) Jens Kramer (Leiter Konzernentwicklung) Frankfurt 4. Mai 2011 Agenda Basel III Verschärfung der Eigenkapitalvorschriften und der Definition des Kernkapitals. Einführung von Verhältniskennzahlen für Liquidität

Mehr

Konsultation 1/2007 - erster Entwurf der überarbeiteten Outsourcing-Regelungen

Konsultation 1/2007 - erster Entwurf der überarbeiteten Outsourcing-Regelungen Seite 1 von 5 Konsultation 1/2007 - erster Entwurf der überarbeiteten Outsourcing-Regelungen Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem ich im Anschreiben zur Veröffentlichung der MaRisk vom 20.12.2005 eine

Mehr

Solvency II im Überblick

Solvency II im Überblick Solvency II im Überblick Kernpunkte und Herausforderungen für die deutsche Versicherungswirtschaft Dr. Thomas Schubert 13. Versicherungswissenschaftliche Fachgespräch am 10. September 2009 in Berlin Solvency

Mehr

Auswirkungen der Basel III-Umsetzung auf EU-Ebene aus Sicht der Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Stand: Februar 2012

Auswirkungen der Basel III-Umsetzung auf EU-Ebene aus Sicht der Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Stand: Februar 2012 Auswirkungen der Basel III-Umsetzung auf EU-Ebene aus Sicht der Sparkassen und Genossenschaftsbanken Stand: Februar 2012 Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind Hauptkreditgeber der Wirtschaft in Baden-Württemberg

Mehr

Verteuerung der Mittelstandsfinanzierung durch das Granularitätskriterium der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Verteuerung der Mittelstandsfinanzierung durch das Granularitätskriterium der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Verteuerung der Mittelstandsfinanzierung durch das Granularitätskriterium der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Positionspapier des Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbandes e.v. Januar

Mehr

Aktuelle Herausforderungen in der Immobilienfinanzierung

Aktuelle Herausforderungen in der Immobilienfinanzierung Aktuelle Herausforderungen in der Immobilienfinanzierung Steffen Günther DG HYP Handelskammer Hamburg 10. September 2014 Die Immobilienwirtschaft ist in Deutschland von herausragender Bedeutung Bruttowertschöpfung

Mehr

Frankfurter Investment Verlag GmbH

Frankfurter Investment Verlag GmbH BaFin - Verwaltungspraxis zur Richtlinie 2007/16/EG Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Verwaltungspraxis betreffend Erläuterung gewisser Definitionen durch Richtlinie 2007/16/EG und CESR/07-044

Mehr

Anmerkungen des ZKA im Nachgang zur Anhörung zum Entwurf eines Merkblattes zu 2a KWG am 28. Januar 2008 bei der BaFin in Bonn

Anmerkungen des ZKA im Nachgang zur Anhörung zum Entwurf eines Merkblattes zu 2a KWG am 28. Januar 2008 bei der BaFin in Bonn ZENTRALER KREDITAUSSCHUSS MITGLIEDER: BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN VOLKSBANKEN UND RAIFFEISENBANKEN E.V. BERLIN BUNDESVERBAND DEUTSCHER BANKEN E.V. BERLIN BUNDESVERBAND ÖFFENTLICHER BANKEN DEUTSCHLANDS

Mehr

Internationalisierung im Bankenbereich Perspektive der Aufsichtsbehörde

Internationalisierung im Bankenbereich Perspektive der Aufsichtsbehörde Internationalisierung im Bankenbereich Perspektive der Aufsichtsbehörde Dr. Nina Arquint, Mitglied der Geschäftsleitung FINMA Internationale Regulierungs- und Aufsichtsarchitektur Politische Agenda-Setzung

Mehr

Der Weg zu Basel III Quantitative Auswirkungsstudie, finaler Basel III - Akkord und Umsetzung in der Europäischen Union

Der Weg zu Basel III Quantitative Auswirkungsstudie, finaler Basel III - Akkord und Umsetzung in der Europäischen Union Der Weg zu Basel III Quantitative Auswirkungsstudie, finaler Basel III - Akkord und Umsetzung in der Europäischen Union Anastasia Gromova- Schneider, Caroline Niziolek 1 Als Antwort auf die Finanzkrise

Mehr

BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG)

BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) Behandlung im Landtag Datum 1. Lesung 2. Lesung Schlussabstimmung

Mehr

28.02.2014 GZ: BA 54-K 2103-2014/0001 (Bitte stets angeben) 2014/0349567

28.02.2014 GZ: BA 54-K 2103-2014/0001 (Bitte stets angeben) 2014/0349567 28.02.2014 GZ: BA 54-K 2103-2014/0001 (Bitte stets angeben) 2014/0349567 Merkblatt zu den Anforderungen an die Kategorisierung von Privatkundeneinlagen gemäß Artikel 421 (1) bis (3) CRR aus den von der

Mehr

EBA-Konsultationspapier Leitlinien für Refinanzierungspläne von Kreditinstituten

EBA-Konsultationspapier Leitlinien für Refinanzierungspläne von Kreditinstituten EBA-Konsultationspapier Leitlinien für Refinanzierungspläne von Kreditinstituten Bernhard Deppisch Inhalt Einführung... 1 Hintergründe... 2 Rechtliche Einordnung... 3 Anforderungen des ESRB... 3 Anforderungen

Mehr

Less significant institutions: Wie direkt wird die indirekte Aufsicht der EZB?

Less significant institutions: Wie direkt wird die indirekte Aufsicht der EZB? Less significant institutions: Wie direkt wird die indirekte Aufsicht der EZB? Prof. Dr. Wuermeling 16. Juni 2015 CFS Lecture Series Risk & Regulation Center for Financial Studies, Goethe-Universität Agenda

Mehr

Zukunft der Kommunalfinanzierung - Neue Regeln nach Basel III. 2. Baden-Württembergischer Kämmerertag

Zukunft der Kommunalfinanzierung - Neue Regeln nach Basel III. 2. Baden-Württembergischer Kämmerertag Zukunft der Kommunalfinanzierung - Neue Regeln nach Basel III 2. Baden-Württembergischer Kämmerertag Agenda Neue Regelungen nach Basel III Neue Kapitalanforderungen Leverage-Ratio Neue Liquiditätsregeln

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen zur Steuerung von Kreditinstituten auf Basis der Baseler Empfehlungen

Rechtliche Rahmenbedingungen zur Steuerung von Kreditinstituten auf Basis der Baseler Empfehlungen Rechtliche Rahmenbedingungen zur Steuerung von Kreditinstituten auf Basis der Baseler Empfehlungen Sophia Völkl 01.02.2010 1 / 19 Übersicht 1 Historische Entwicklung von Basel I zu Basel II 2 Ziele und

Mehr

PROGRAMM 2006 BUNDESBANK SYMPOSIUM BANKENAUFSICHT IM DIALOG

PROGRAMM 2006 BUNDESBANK SYMPOSIUM BANKENAUFSICHT IM DIALOG PROGRAMM 2006 BUNDESBANK SYMPOSIUM BANKENAUFSICHT IM DIALOG BUNDESBANK SYMPOSIUM BANKENAUFSICHT IM DIALOG Ein Themenschwerpunkt unseres diesjährigen Symposiums ist die Säule 2 der Baseler Rahmenvereinbarung.

Mehr

Vorab per E-Mail. Bundessteuerberaterkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts Postfach 02 88 55 10131 Berlin

Vorab per E-Mail. Bundessteuerberaterkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts Postfach 02 88 55 10131 Berlin Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin MDg Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Bundessteuerberaterkammer

Mehr

GBB-Blitzumfrage Liquidität/Rating

GBB-Blitzumfrage Liquidität/Rating GBB-Blitzumfrage Liquidität/Rating Auswertung der Ergebnisse Gliederung Profil GBB-Rating Aufsichtsrechtliche Entwicklung: Von Basel I zu Basel III Umsetzungsfrist der Liquiditätsanforderungen nach Basel

Mehr

Aktuelle Fragen zu Basel III

Aktuelle Fragen zu Basel III Aktuelle Fragen zu Basel III Seminar aus Bankrecht 12.4.2011 Dr. Bernhard Hörtnagl / MMMag. Dr. Stephan Klinger Aktuelle Fragen der Bankenregulierung CRD III Vergütungen Marktrisiko Verbriefungen Einlagensicherung/

Mehr

Arbeitsschwerpunkte des Referats BA 57 zur IT-Aufsicht der BaFin 2014/2015. Dr. Josef Kokert, BaFin

Arbeitsschwerpunkte des Referats BA 57 zur IT-Aufsicht der BaFin 2014/2015. Dr. Josef Kokert, BaFin Arbeitsschwerpunkte des Referats BA 57 zur IT-Aufsicht der BaFin 2014/2015 Dr. Josef Kokert, BaFin Überblick I. IT im Fokus nationaler, europäischer und internationaler Interessen II. Europäische und internationale

Mehr

Aktuelles zur QIS. Alf Gohdes Towers Watson. 7. IVS-Forum am 25.09.2012, Köln

Aktuelles zur QIS. Alf Gohdes Towers Watson. 7. IVS-Forum am 25.09.2012, Köln Aktuelles zur QIS Alf Gohdes Towers Watson 7. IVS-Forum am 25.09.2012, Köln Verteilung der IORP Mittel in der EU DB Pläne Quelle: CEIOPS: Survey on fully funded, technical provisions and security mechanisms

Mehr

Arbeitsschwerpunkte des Referats zur. Dr. Josef Kokert, BaFin Referat IT-Infrastrukturen bei Banken

Arbeitsschwerpunkte des Referats zur. Dr. Josef Kokert, BaFin Referat IT-Infrastrukturen bei Banken Arbeitsschwerpunkte des Referats zur IT-Aufsicht der BaFin 2013/2014 Dr. Josef Kokert, BaFin Referat IT-Infrastrukturen bei Banken Inhalte I. Regulierung II. Aktivitäten III. Einzelfragen IV. Ausblick

Mehr

Az. IB2-1468.191-0. 1. Organisation der Aufsicht

Az. IB2-1468.191-0. 1. Organisation der Aufsicht Az. IB2-1468.191-0 Tätigkeitsbericht der Aufsicht des Staatsministeriums des Innern über die Prüfungsstelle des Sparkassenverbands Bayern für das Prüfungsjahr 2012 (01.07.2012 30.06.2013) Nach 22 Abs.

Mehr

Auswirkungen von Basel III auf die Geschäftspolitik und Bilanzstruktur von Kreditinstituten

Auswirkungen von Basel III auf die Geschäftspolitik und Bilanzstruktur von Kreditinstituten Wirtschaft Jan Rolshoven Auswirkungen von Basel III auf die Geschäftspolitik und Bilanzstruktur von Kreditinstituten Bachelorarbeit 0 HOCHSCHULE BONN-RHEIN-SIEG Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Sankt

Mehr

Dauerbrenner Verbriefungsdefinition - Spezialfinanzierungen in der Diskussion

Dauerbrenner Verbriefungsdefinition - Spezialfinanzierungen in der Diskussion Dauerbrenner Verbriefungsdefinition - Spezialfinanzierungen in der Diskussion Wolfgang Greiner Inhalt Definition von Verbriefungen im Aufsichtsrecht... 1 Problemstellung bei Immobilienfinanzierungen...

Mehr

Technischer Regulierungsstandard zur Behandlung von Kreditrisikoanpassungen

Technischer Regulierungsstandard zur Behandlung von Kreditrisikoanpassungen Technischer Regulierungsstandard zur Behandlung von Kreditrisikoanpassungen Michael Mertens Inhalt Einleitung... 1 Spezifische und allgemeine Kreditrisikoanpassungen... 1 Anwendungsbereiche... 3 Berücksichtigung

Mehr

075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15

075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15 075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 28.8.2015 COM(2015) 410 final 2015/0183 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die mögliche Verlegung des Sitzes

Mehr

finanzausschuss@bundestag.de 17. Februar 2015

finanzausschuss@bundestag.de 17. Februar 2015 Deutscher Bundestag Finanzausschuss Die Vorsitzende Platz der Republik 1 11011 Berlin finanzausschuss@bundestag.de 17. Februar 2015 Öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf des Bundesregierung "Entwurf

Mehr

Comprehensive Quantitative Impact Study 2010

Comprehensive Quantitative Impact Study 2010 Comprehensive Quantitative Impact Study 2010 Handelsbuch (Trading Book) Karsten Stickelmann Zentralbereich Banken und Finanzaufsicht Deutsche Bundesbank Frankfurt am Main, 18. Februar 2010 Wesentliche

Mehr

Ziel des einheitlichen Aufsichtsmechanismus ist die Durchsetzung einheitlicher Aufsichtsstandards in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten.

Ziel des einheitlichen Aufsichtsmechanismus ist die Durchsetzung einheitlicher Aufsichtsstandards in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten. Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf für ein Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische

Mehr

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU)

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) Ressort Wirtschaft Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2013 3 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

European Commission DG Internal Market and Services. markt-crd2008-survey@ec-europa.eu

European Commission DG Internal Market and Services. markt-crd2008-survey@ec-europa.eu ZENTRALER KREDITAUSSCHUSS MITGLIEDER: BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN VOLKSBANKEN UND RAIFFEISENBANKEN E.V. BERLIN BUNDESVERBAND DEUTSCHER BANKEN E.V. BERLIN BUNDESVERBAND ÖFFENTLICHER BANKEN DEUTSCHLANDS

Mehr

Zu 2 Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften:

Zu 2 Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften: Begründung Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (Derivateverordnung

Mehr

There is a new Sheriff in town!

There is a new Sheriff in town! There is a new Sheriff in town! Auswirkungen der neuen Liquiditäts- und Eigenkapitalvorschriften auf das Treasury Dr. Hannes Enthofer h.enthofer@financetrainer.com Michael Santer Agenda Involvierte Institutionen

Mehr

Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex Geschäftsordnung

Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex Geschäftsordnung Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex Geschäftsordnung 1 Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex... 2 1.1 Aufgaben und Zielsetzung... 2 1.2 Zusammensetzung... 2 1.3

Mehr

Basel III und seine Auswirkungen auf die Unternehmensfinanzierung

Basel III und seine Auswirkungen auf die Unternehmensfinanzierung Deutscher Sparkassen- und Giroverband Basel III und seine Auswirkungen auf die Unternehmensfinanzierung UVB-Forum Unternehmensfinanzierung am 30. März 2011 Haftungsausschluss Die im Vortrag veröffentlichten

Mehr

Stellungnahme. zum Entwurf einer. Verlautbarung über die Vermittlung von Anteilen an Investmentfonds durch Angestellte eines Versicherungsunternehmens

Stellungnahme. zum Entwurf einer. Verlautbarung über die Vermittlung von Anteilen an Investmentfonds durch Angestellte eines Versicherungsunternehmens Stellungnahme zum Entwurf einer Verlautbarung über die Vermittlung von Anteilen an Investmentfonds durch Angestellte eines Versicherungsunternehmens Konsultation 05/2013 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Mehr

PMSinfo Basel III (CRD IV)

PMSinfo Basel III (CRD IV) PMSinfo Basel III (CRD IV) Hintergrund Mit der in 2007 einsetzenden Finanz und Wirtschaftskrise wurden die Schwächen der bisherigen Bankenregulierung schmerzhaft offengelegt. Als Reaktion hierauf hat der

Mehr

Konsultation 9/2008. Stellungnahme von: ALFI, Association of the Luxembourg Fund Industry. Ansprechpartner: Susanne Weismüller

Konsultation 9/2008. Stellungnahme von: ALFI, Association of the Luxembourg Fund Industry. Ansprechpartner: Susanne Weismüller Konsultation 9/2008 Stellungnahme zum Entwurf des Rundschreibens 9/2008 (WA) Anwendungsbereich des Investmentgesetzes nach 1 Satz 1 Nr. 3 InvG (Gz: WA 41 WP 2136 2008/0001) Stellungnahme von: ALFI, Association

Mehr

Umsetzung der quantitativen regulatorischen Risikoberichterstattung (Säule 3) in der DZ BANK

Umsetzung der quantitativen regulatorischen Risikoberichterstattung (Säule 3) in der DZ BANK ABACUS-Anwendertreffen 2006 Umsetzung der quantitativen regulatorischen Risikoberichterstattung (Säule 3) in der DZ BANK Dieter Weber, Controlling Offenbach, 13. November 2006 Agenda 1 Anforderungen und

Mehr

Die wesentlichen Änderungen des Prospektrechts

Die wesentlichen Änderungen des Prospektrechts Die wesentlichen Änderungen des Prospektrechts zum 01.07.2012 BaFin-Workshop 04. und 05.06.2012 Dr. Kerstin Henningsen und Dr. Marcus Assion Überblick Änderung von Schwellenwerten Neuregelungen zum qualifizierten

Mehr

Regulierung der Derivatemärkte - ein Überblick - Dr. Stefan L. Pankoke

Regulierung der Derivatemärkte - ein Überblick - Dr. Stefan L. Pankoke Regulierung der Derivatemärkte - ein Überblick - Dr. Stefan L. Pankoke Internationaler Kontext G 20-Treffen Pittsburgh in 2009 OTC Derivatemärkte: Bis spätestens Ende 2012 sollen alle standardisierten

Mehr

VERORDNUNG (EU) 2015/534 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 17. März 2015 über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen (EZB/2015/13)

VERORDNUNG (EU) 2015/534 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 17. März 2015 über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen (EZB/2015/13) 31.3.2015 DE L 86/13 VERORDNUNG (EU) 2015/534 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 17. März 2015 über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen (EZB/2015/13) DER EZB-RAT gestützt auf die Verordnung (EU)

Mehr

Artikel 1. Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 1. Gegenstand und Anwendungsbereich L 107/76 25.4.2015 BESCHLUSS (EU) 2015/656 R EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 4. Februar 2015 über die Bedingungen, unter denen Kreditinstitute gemäß Artikel 26 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Zwischen-

Mehr

Operationelle Risiken im aufsichtlichen Fokus

Operationelle Risiken im aufsichtlichen Fokus September 2011 Operationelle Risiken im aufsichtlichen Fokus Aktuelle Informationen aus Basel und Brüssel Auf einen Blick Die Principles for the Sound Management of Operational Risk des Basel Committee

Mehr

1 CRD IV Themenschwerpunkte. 2 Eigenkapitalstruktur. 3 Leverage Ratio. 4 Liquiditätskennzahlen. 5 Kontrahentenausfallrisiko.

1 CRD IV Themenschwerpunkte. 2 Eigenkapitalstruktur. 3 Leverage Ratio. 4 Liquiditätskennzahlen. 5 Kontrahentenausfallrisiko. Agenda 1 CRD IV Themenschwerpunkte 2 Eigenkapitalstruktur 3 Leverage Ratio 4 Liquiditätskennzahlen 5 Kontrahentenausfallrisiko 6 Verbriefung 7 Meldewesenmodernisierung www.q-perior.com Seite 1 Im Zuge

Mehr

BASEL III Auswirkungen auf die

BASEL III Auswirkungen auf die BASEL III Auswirkungen auf die Volksbanken Genossenschaftstag 2010 Dr. Rainer Borns 12. November 2010 Von Basel I zu Basel III (vereinfachte Darstellung) 1 Internationale Stimmen betonen die Unterschiede

Mehr

Banken-3@bundesbank.de. Konsultation-01-12@bafin.de. 4. Juni 2012\VA GZ: BA 54-FR 2210-2012/0002 2012/0239859

Banken-3@bundesbank.de. Konsultation-01-12@bafin.de. 4. Juni 2012\VA GZ: BA 54-FR 2210-2012/0002 2012/0239859 Verband der Auslandsbanken Savignystr. 55 60325 Frankfurt Banken-3@bundesbank.de Konsultation-01-12@bafin.de Kontakt: Wolfgang Vahldiek +49 69 975850 0 (TEL) +49 69 975850 10 (FAX) wolfgang.vahldiek@vab.de

Mehr

Security of Internet Payments

Security of Internet Payments Die Recommendations for the Security of Internet Payments Informationsveranstaltung: IT-Aufsicht bei Banken 29. Oktober 2013 Dr. Markus Held, BA 58 Überblick Einleitung - Worum geht es? European Forum

Mehr

Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements

Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements Inhalt 1: Revision als Manager von Risiken geht das? 2 : Was macht die Revision zu einem Risikomanager im Unternehmen 3 : Herausforderungen

Mehr

Protokoll der 5. Sitzung des Arbeitskreises Bankenaufsicht bei der BaFin in Bonn am 15. Juli 2008

Protokoll der 5. Sitzung des Arbeitskreises Bankenaufsicht bei der BaFin in Bonn am 15. Juli 2008 Protokoll der 5. Sitzung des Arbeitskreises Bankenaufsicht bei der in Bonn am 15. Juli 2008 Vorsitz: Herr Güldner Herr Vollbracht Deutsche Bundesbank Teilnehmer: Herr Denk Frau Ditton Herr Enders Herr

Mehr

Banken und Zahlungsverkehr

Banken und Zahlungsverkehr Banken und Zahlungsverkehr EU, Fokus Deutschland Seminar Internationaler Vergleich von E-Commerce-Systemen Kurzpräsentation von Michael Hannig Banken und Zahlungsverkehr 1 Organisation in Deutschland Zentraler

Mehr

GIPS Tag 2014. Optional: Auswirkungen von Gesetzgebung und Aufsicht auf die Fondsbranche in Deutschland

GIPS Tag 2014. Optional: Auswirkungen von Gesetzgebung und Aufsicht auf die Fondsbranche in Deutschland Optional: Feld für Logo des Kunden (Stand = optisch ausgeglichen) oder für geeignetes Bildmotiv (Höhe = 6,49 cm, Breite nach links variabel, maximal 11,05 cm) GIPS Tag 2014 Auswirkungen von Gesetzgebung

Mehr

IT-Aufsicht im Bankensektor

IT-Aufsicht im Bankensektor IT-Aufsicht im Bankensektor - Grundlagen - Informationsveranstaltung: IT-Aufsicht bei Banken 29. Oktober 2013 Dr. Josef Kokert BA 58 Informationsveranstaltung: IT-Aufsicht bei Banken 29.10.2013 Seite 1

Mehr

Stellungnahme des Bundesverbandes Alternative Investments e.v. (BAI) zum

Stellungnahme des Bundesverbandes Alternative Investments e.v. (BAI) zum Stellungnahme des Bundesverbandes Alternative Investments e.v. (BAI) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften

Mehr

16498/14 ds/gha/mh 1 DG G 2B

16498/14 ds/gha/mh 1 DG G 2B Rat der Europäischen Union Brüssel, den 4. Dezember 2014 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2013/0045 (CNS) 16498/14 FISC 222 ECOFIN 1159 BERICHT Absender: Empfänger: Vorsitz Rat Nr. Vordok.: 16120/1/14

Mehr

PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 20. Dezember 2006 (04.01) (OR. en) 15464/06 LIMITE JUSTCIV 250 EF 57 ECOFIN 415

PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 20. Dezember 2006 (04.01) (OR. en) 15464/06 LIMITE JUSTCIV 250 EF 57 ECOFIN 415 Conseil UE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 20. Dezember 2006 (04.01) (OR. en) PUBLIC 15464/06 LIMITE JUSTCIV 250 EF 57 ECOFIN 415 VERMERK des Vorsitzes für den Ausschuss für Zivilrecht (Allgemeine

Mehr

Offenlegungsbericht 2014

Offenlegungsbericht 2014 Offenlegungsbericht 2014 Inhaltsverzeichnis Allgemeines... 1 Risikomanagement (Art. 435 CRR)... 2 Angaben zum Risikomanagement (Art. 435 Abs. 1 CRR)... 2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 Abs.

Mehr

EBA-Leitlinien. zum Vergütungsvergleich EBA/GL/2012/4

EBA-Leitlinien. zum Vergütungsvergleich EBA/GL/2012/4 EBA-Leitlinien zum Vergütungsvergleich EBA/GL/2012/4 London, 27 Juli 2012 III EBA-Leitlinien zum Vergütungsvergleich (EBA/GL/2012/4) Status der Leitlinien 1 Das vorliegende Dokument enthält Leitlinien,

Mehr

Veröffentlichungen. - Neue MaRisk stärken Compliance und Risikomanagement, Gastkommentar in RisikoManager 02/2013, S. 2.

Veröffentlichungen. - Neue MaRisk stärken Compliance und Risikomanagement, Gastkommentar in RisikoManager 02/2013, S. 2. Prof. Dr. Niels Olaf Angermüller Veröffentlichungen - Länderrisiken unter Basel III Finanzkrise ohne Konsequenzen?, erscheint demnächst in Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen (zusammen mit Thomas Ramke).

Mehr

Corporate Governance von Kreditinstituten

Corporate Governance von Kreditinstituten Corporate Governance von Kreditinstituten Anforderungen Instrumente Compliance Herausgegeben von Dr. Karsten Paetzmann und Prof. Dr. Stephan Schöning Mit Beiträgen von Prof. Dr. Karsten Altenhain Laura

Mehr

Die Compliance-Funktion als Bestandteil des internen Risikomanagements

Die Compliance-Funktion als Bestandteil des internen Risikomanagements SCHÄFER Einleitung Nur wenige Rechtsgebiete dürften sich ähnlich schnell entwickeln wie das Kapitalmarktrecht, dessen aufsichtsrechtliche Seite u. a. auf dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) beruht. Einen

Mehr

90. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Ergebnisprotokoll

90. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Ergebnisprotokoll DER HESSISCHE DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE 90. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 30. September und 1. Oktober 2015 in Darmstadt Ergebnisprotokoll Beginn: 30. September 2015,

Mehr

Vertrag zur Integrierten Versorgung in der Rheumatologie gemäß 140 a SGB V Anlage 17

Vertrag zur Integrierten Versorgung in der Rheumatologie gemäß 140 a SGB V Anlage 17 Diese Anlage 17 regelt die Anforderungen an die Erstellung und Nutzung der Vertragssoftware und ihre Zulassung gemäß 15 des Vertrages. Sie wird durch fortlaufende nach Maßgabe von 4 dieser Anlage 17 aktualisierte

Mehr

American Chamber of Commerce in Italy und US-Vertretung Rom, 21. Juni 2012. Giovanni BUTTARELLI Stellvertretender Europäischer Datenschutzbeauftragter

American Chamber of Commerce in Italy und US-Vertretung Rom, 21. Juni 2012. Giovanni BUTTARELLI Stellvertretender Europäischer Datenschutzbeauftragter Rechtsvorschriften im Bereich Datenschutz und Privatsphäre Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher Podiumsdiskussion 1 Wie sich der Ansatz in Bezug auf die Privatsphäre entwickelt: die Visionen der

Mehr

Vereinigung für Bankbetriebsorganisation e. V.

Vereinigung für Bankbetriebsorganisation e. V. Vereinigung für Bankbetriebsorganisation e. V. Postfach 70 11 52 60561 Frankfurt a. M. Tel. 069 962203-0 Fax 069 962203-21 E-Mail vbo@vbo.de www.vbo.de 13.10.2015 kl EINLADUNG vbo-erfahrungsaustausch am

Mehr

Entschließung des Bundesrates zur Überreglementierung bei der Bankenaufsicht

Entschließung des Bundesrates zur Überreglementierung bei der Bankenaufsicht Bundesrat Drucksache 167/05 (Beschluss) 29.04.05 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates zur Überreglementierung bei der Bankenaufsicht Der Bundesrat hat in seiner 810. Sitzung am 29. April

Mehr

Unterrichtung. Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode. Drucksache 8/157. durch die Bundesregierung

Unterrichtung. Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode. Drucksache 8/157. durch die Bundesregierung Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode Drucksache 8/157 04.03.77 Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf für ein Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Republik Österreich

Mehr

Basel II. Positionspapier der Wirtschaftskammer Österreich

Basel II. Positionspapier der Wirtschaftskammer Österreich Basel II Positionspapier der Wirtschaftskammer Österreich Stand: Dezember 2002 - 2 - Allgemeine Bemerkungen Die diskutierten Neuregelung der Eigenmittelvorschriften für Kreditinstitute, die nach einer

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Fraktion der SPD

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Fraktion der SPD 17. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 17/55 15. 04. 2008 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Sparkassengesetzes und zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings

Entwurf eines Gesetzes zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings Bundesrat Drucksache 185/14 (Beschluss) 13.06.14 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings Der Bundesrat hat in seiner 923. Sitzung am 13. Juni

Mehr

Stellungnahme des Zentralen Kreditausschusses 1 zum CESR Call for Evidence Consolidation of Market Transparency. Ref.: CESR/06-134

Stellungnahme des Zentralen Kreditausschusses 1 zum CESR Call for Evidence Consolidation of Market Transparency. Ref.: CESR/06-134 Z E N T R A L E R K R E D I T A U S S C H U S S MITGLIEDER: BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN VOLKSBANKEN UND RAIFFEISENBANKEN E.V. BERLIN BUNDESVERBAND DEUTSCHER BANKEN E.V. BERLIN BUNDESVERBAND ÖFFENTLICHER

Mehr

Bericht des Vorsitzenden des Aufsichtsrates

Bericht des Vorsitzenden des Aufsichtsrates Bericht des Vorsitzenden des Aufsichtsrates Dkfm. Dr. Hermann Bell, Vorsitzender des Aufsichtsrates, setzt sich für erneuerbare Energie ein Sehr geehrte Damen und Herren, der Aufsichtsrat befasste sich

Mehr

Outsourcing als strategische Option für wertorientiertes Bankmanagement

Outsourcing als strategische Option für wertorientiertes Bankmanagement Outsourcing als strategische Option für wertorientiertes Bankmanagement Mario Berger (Practice Lead Governance, Risk & Compliance) März 2015 WER WIR SIND 72.000 MITARBEITER IN 70 LÄNDERN IT-DIENSTLEISTUNGEN

Mehr

Homebanking-Abkommen

Homebanking-Abkommen Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher

Mehr

14949/14 hm/ab 1 DG G 2B

14949/14 hm/ab 1 DG G 2B Rat der Europäischen Union Brüssel, den 31. Oktober 2014 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2013/0045 (CNS) 14949/14 FISC 181 ECOFIN 1001 BERICHT Absender: Empfänger: Vorsitz Rat Nr. Vordok.: 14576/14

Mehr

105. Plenartagung vom 30./31. Januar 2014 STELLUNGNAHME. Europäische langfristige Investmentfonds

105. Plenartagung vom 30./31. Januar 2014 STELLUNGNAHME. Europäische langfristige Investmentfonds 105. Plenartagung vom 30./31. Januar 2014 ECOS-V-049 STELLUNGNAHME Europäische langfristige Investmentfonds DER AUSSCHUSS DER REGIONEN begrüßt die vorgeschlagene Verordnung als positiven Schritt zur künftigen

Mehr

Erläuterung des zentralen bankaufsichtlichen Extranet-Postfachs einschließlich Dateinamenskonventionen

Erläuterung des zentralen bankaufsichtlichen Extranet-Postfachs einschließlich Dateinamenskonventionen Erläuterung des zentralen bankaufsichtlichen Extranet-Postfachs einschließlich Dateinamenskonventionen Verwendung des zentralen bankaufsichtlichen Extranet-Postfachs sowie ein Überblick über die einzuhaltenden

Mehr

Restrukturierung von Kreditinstituten

Restrukturierung von Kreditinstituten Ministerialdirigent Dr. Thorsten Pötzsch Restrukturierung von Kreditinstituten Vortrag im Rahmen des Trilogs zu dem Thema Banken in Krise und Insolvenz Agenda I. Ausgangslage 2008 II. Finanzmarktstabilisierungsgesetze

Mehr

Hat Basel II versagt? Eine Analyse der regulatorischen Reformbestrebungen

Hat Basel II versagt? Eine Analyse der regulatorischen Reformbestrebungen Hat Basel II versagt? Eine Analyse der regulatorischen Reformbestrebungen Diplomarbeit von Alexander Skobierski FH-Wien FIRST URL Agenda A B C D Intro Problemstellung & Forschungsfrage Was wollte Basel

Mehr