Hinweis zur Verwendung der Folien
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- Kora Ziegler
- vor 6 Jahren
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1 Folie 1 Hinweis zur Verwendung der Folien Die Präsentation beinhaltet sowohl die Folien/Materialien für die Präsentation/den Lehrvortrag als auch ergänzende Folien für das Teilnehmer-Handout. Während des Vortrages wird das Fallbeispiel vorgestellt und gemeinsam erarbeitet/ausgefüllt. Die korrekten Bewertungen der Items sind animiert und werden einzeln eingeblendet. (Folien sind für die Präsentation ausgeblendet). Für den Ausdruck der Präsentation als Handout können die Folien wieder eingeblendet werden. Es sollte dann ein Ausdruck der Folien 1-28 als Handout erfolgen. Die Folien können als Auflösung des Fallbeispiels getrennt von den vorhergehenden Folien verteilt werden. Stand:
2 Folie 2 Stand:
3 Folie 3 Die Ursache der Beeinträchtigung der Selbständigkeit ist dabei unerheblich, ebenso die Häufigkeit der einzelnen Verrichtungen. Vorübergehende oder nur vereinzelt auftretende Beeinträchtigungen sind nicht zu berücksichtigen. Stand:
4 Folie 4 Entfällt dieser Punkt, entfällt auch Punkt im Formulargutachten und tritt nicht in Erscheinung. Hier erfolgen Angaben, ob die Ernährung parenteral z.b. über Port, über PEG, PEJ, oder nasale Magensonde erfolgt. Des Weiteren wird die Art der Gabe erfragt: über Pumpe, mittels Schwerkraft oder als Bolusgabe Beurteilt wird die Ernährung und Flüssigkeitszufuhr! Stand:
5 Folie 5 Beurteilt wird hier, ob Harndrang verspürt und rechtzeitig geäußert (u.a. Mimik und Gestik) wird, so dass die Blasenentleerung geregelt werden kann. Unabhängig von der Ursache ist jeglicher unwillkürlicher Harnabgang zu berücksichtigen. Erfasst wird hier: Die Kontrolle der Blasenentleerung Die Steuerung der Entleerung Die Vermeidung unwillkürlicher Harnabgänge ggf. mit personeller Hilfe Beispiel: Frau A. war harninkontinent meldet sich bei Harndrang nicht mehr und wird darum von ihrer Tochter mehrfach täglich zur Toilette gebracht. Unter der Durchführung dieser regelmäßigen Toilettengänge kommt es nicht mehr zu unwillkürlichen Harnabgängen. Frau A. ist somit ständig kontinent (i. S. des Expertenstandard ist sie abhängig Harnkontinent). Bedarfsgemäß ist hier auch anzugeben ob ein SPDK oder transurethraler Dauerkatheter oder Urostoma vorhanden ist. Stand:
6 Es sind folgende Merkmalsausprägungen vorgesehen ständig kontinent Kein unwillkürlicher Harnabgang überwiegend kontinent Maximal 1x täglich unwillkürlicher Harnabgang oder Tröpfcheninkontinenz. überwiegend inkontinent Mehrmals täglich unwillkürlicher Harnabgang aber gesteuerte Blasenentleerung ist noch teilweise möglich. komplett inkontinent Gesteuerte Blasenentleerung ist nicht möglich. Vollständige Harninkontinenz Toilettengänge werden im Modul 4 unter beurteilt Versorgung mit Inkontinenzmaterial oder Dauerkatheter unter Einmalkatheterisieren ist unter Modul anzugeben, zudem ob und in welcher Ausprägung zusätzlich eine Inkontinenz besteht. Stand:
7 Folie 6 Beurteilt wird hier, ob Stuhldrang verspürt und rechtzeitig geäußert wird, so dass die Darmentleerung geregelt werden kann. Bewertet wird hier die Vermeidung unwillkürlicher Stuhlabgänge, ggf. mit personeller Hilfe. Beispiel: Herr B. ist stuhlinkontinent meldet sich bei Stuhldrang nicht mehr. Er wird jeden Morgen zu selben Zeit von seiner Pflegeperson auf den Toilettenstuhl gesetzt. Hier kommt es dann zur Stuhlausscheidung so dass es im Verlauf des Tages nicht zu unwillkürlichen Stuhlabgängen kommt, Herr B. ist somit ständig kontinent. Alternativ ist anzugeben, ob eine Colo- oder Ileostoma vorhanden ist. Stand:
8 Es sind folgende Merkmalsausprägungen vorgesehen ständig kontinent Keine unwillkürlichen Stuhlabgänge (Es entfällt der Punkt im Formulargutachten) überwiegend kontinent überwiegend stuhlkontinent, geleg. unwillkürliche Stuhlabgänge oder geringe Stuhlmengen, sogenannte Schmierstühle (Es entfällt der Punkt im Formulargutachten) überwiegend inkontinent selten gesteuerte Darmentleerung möglich komplett inkontinent gesteuerte Darmentleerung ist nicht möglich. Toilettengänge werden unter beurteilt Versorgung mit Inkontinenzmaterial oder Stoma unter Stand:
9 Folie 7 Stand:
10 Folie 8 Stand:
11 Folie 9 selbständig Keine personelle Hilfe erforderlich! Stand:
12 Folie 10 überwiegend selbständig Zahnvollprothesen zählen nicht zu den körpernahen Hilfsmitteln im Sinne Modul 5 Punkt Stand:
13 Folie 11 Stand:
14 Folie 12 Die Unfähigkeit Beine oder Füße, Rücken zu waschen wird hier berücksichtigt. Stand:
15 Folie 13 Die Beurteilung ist unabhängig davon vorzunehmen, ob solche Kleidungsstücke derzeit getragen werden, also z. B. auch witterungsgerechte Kleidung Die situationsgerechte Auswahl der Kleidung ist nicht hier sondern unter Modul 2 Punkt zu berücksichtigen. Das An- und Ablegen von körpernahen Hilfsmitteln ist unter Modul 5 Punkt zu berücksichtigen Stand:
16 Folie 14 Die Beurteilung ist unabhängig davon vorzunehmen, ob solche Kleidungsstücke derzeit getragen werden. Die situationsgerechte Auswahl der Kleidung ist unter Modul 2 Punkt zu berücksichtigen. Das An- und Ablegen von körpernahen Hilfsmitteln ist unter Modul 5 Punkt zu berücksichtigen, z. B. Kompressionstrümpfe. Stand:
17 Folie 15 Dazu gehört das Zerteilen von belegten Brotscheiben, Obst oder andere Speisen in mundgerechte Stücke, z. B. das Kleinschneiden von Fleisch, das Zerdrücken von Kartoffeln, Pürieren der Nahrung, Verschlüsse von Getränkeflaschen öffnen, Getränke aus einer Flasche oder Kanne in ein Glas bzw. eine Tasse eingießen, ggf. unter Nutzung von Hilfsmitteln wie Anti-Rutschbrett oder sonstigem Gegenstand wie Spezialbesteck. Stand:
18 Folie 16 Dies beinhaltet das Aufnehmen, zum Mund Führen, ggf. Abbeißen, Kauen und Schlucken von mundgerecht zubereiteten Speisen, die üblicherweise mit den Fingern gegessen werden, z. B. Brot, Kekse, Obst oder das Essen mit Gabel oder Löffel, ggf. mit speziellen Hilfsmitteln wie adaptiertem Besteck. Zu berücksichtigen ist auch, inwieweit die Notwendigkeit der ausreichenden Nahrungsaufnahme (auch ohne Hungergefühl oder Appetit) erkannt und die empfohlene, gewohnte Menge tatsächlich gegessen wird. Das Einhalten von Diäten ist nicht hier sondern unter Modul 5 Punkt zu bewerten. Die Beurteilung ist auch dann vorzunehmen, wenn die Nahrungsaufnahme über eine Sonde bzw. parenteral erfolgt. überwiegend selbständig Beinhaltet auch z.b. die permanente Anwesenheit bei der gesamten Nahrungsaufnahme oder den Aufenthalt im selben Raum (personelle Gebundenheit) Stand:
19 Folie 17 Zu berücksichtigen ist auch, inwieweit die Notwendigkeit der Flüssigkeitsaufnahme (auch ohne ausreichendes Durstgefühl) erkannt und die empfohlene oder gewohnte Menge tatsächlich getrunken wird. Die Beurteilung der Selbständigkeit ist auch dann vorzunehmen, wenn die Flüssigkeitsaufnahme über eine Sonde bzw. parenteral erfolgt. Das Trinken als therapiebedingter Verhaltensvorschrift ist unter Modul 5 Punkt (Einhalten einer Diät oder anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften), nur bei ärztl. angeordneten stark reduzierten Trinkmengen bei Dialysepatienten oder bei stark erhöhten Trinkmengen z. B. bei krankheitsbedingten Flüssigkeitsverlustsyndrom zu bewerten. Stand:
20 Folie 18 Die Beurteilung ist auch dann vorzunehmen, wenn anstelle der Toilettenbenutzung eine Versorgung mit Hilfsmitteln erfolgt, z. B. Inkontinenzmaterial, Katheter, Urostoma, Ileo- oder Colostoma Erfüllen sich im Bereich überwiegend selbständig die Verrichtungen zu über 50 % sind diese dem Bereich überwiegend selbständig zuzuordnen. Stand:
21 Folie 19 Dazu gehört auch das Entleeren eines Urinbeutels bei Dauerkatheter, Urostoma oder die Anwendung eines Urinalkondoms. Die regelmäßige Einmalkatheterisierung ist nicht hier sondern unter Modul 5 Punkt zu erfassen. Stand:
22 Folie 20 Dazu gehört Inkontinenzsysteme, z. B. große Vorlagen mit Netzhose, Inkontinenzhose mit Klebestreifen oder Pants sachgerecht verwenden, nach Bedarf wechseln und entsorgen. Dazu gehört auch die Anwendung eines Analtampons oder das Entleeren oder Wechseln eines Stomabeutels bei Enterostoma. Die Pflege des Stomas und der Wechsel einer Basisplatte ist unter Modul zu berücksichtigen. Überwiegend unselbständig Bei Vorliegen einer Stuhlinkontinenz sind Ressourcen beim Wechsel des Inkontinenzmaterials eher selten. Stand:
23 Folie 21 nicht täglich, nicht auf Dauer Die Person erhält zusätzlich zur oralen Nahrungsaufnahme Sondennahrung, aber nur gelegentlich oder vorübergehend. täglich, zusätzlich zu oraler Ernährung Die Person erhält in der Regel täglich Sondennahrung und täglich oral Nahrung. Sie wird zum Teil, aber nicht ausreichend über die orale Nahrungsaufnahme ernährt und benötigt zur Nahrungsergänzung bzw. zur Vermeidung von Mangelernährung täglich Sondenkost. ausschließlich oder nahezu ausschließlich Die Person erhält ausschließlich oder nahezu ausschließlich Sondennahrung. Eine orale Nahrungsaufnahme erfolgt nicht oder nur in geringem Maße zur Förderung der Sinneswahrnehmung. Stand:
24 Folie 22 Haben Sie genügend Informationen um das Modul zu bearbeiten? Stand:
25 Folie 23 Stand:
26 Folie 24 Stand:
27 Folie 25 Stand:
28 Folie Waschen des Oberkörpers = Begründung: Körperpflege im Bereich des Kopfes = Begründung: Waschen des Intimbereiches = Begründung: Duschen u. Baden einschl. Waschen der Haare = Begründung: An-und Auskleiden des Oberkörpers = Begründung: An- und Auskleiden des Unterkörpers = Begründung: Stand:
29 Folie Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken = Begründung: Essen = Begründung: Trinken = Begründung: Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls = Begründung: Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma = Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma = Stand:
30 Folie 28 Stand:
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