Amtliche Bekanntmachungen. Inhaltsverzeichnis. I. Veröffentlichung von Satzungen

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1 Zehdenick, 27. Mai 2011 Herausgeber: Stadt Zehdenick Der Nr Jahrgang 21. Woche

2 2 Amtsblatt für die Stadt Zehdenick 27. Mai 2011 Amtliche Bekanntmachungen Inhaltsverzeichnis I. Veröffentlichung von Satzungen 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Zehdenick... Seite 3 II. Veröffentlichung von Beschlüssen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung am Seite 3 Bekanntmachung im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der Autobahn (A) 10 von östlich der Anschlussstelle (AS) Oberkrämer, km 161,625, bis westlich Autobahndreieck (AD) Schwanebeck, km 193,700, ohne den Streckenabschnitt im Land Berlin von km 186,560 bis km 191,945 einschließlich Umbau der AS Birkenwerder und Mühlenbeck sowie Umbau des AD Pankow (A 10/A 114) einschließlich Ausbau der A 114 bis Landesgrenze Berlin-Brandenburg, km 0,711, einschließlich trassenferner landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen in den Gemarkungen Vehlefanz, Eichstädt, Bärenklau (Gemeinde Oberkrämer), Velten, Falkenhagener-Forst (Stadt Velten), Leegebruch (Gemeinde Leegebruch), Borgsdorf, Bergfelde (Stadt Hohen Neuendorf), Birkenwerder (Gemeinde Birkenwerder), Mühlenbeck (Gemeinde Mühlenbecker Land), Wensickendorf (Stadt Oranienburg), Vogelsang (Stadt Zehdenick) im Landkreis Oberhavel sowie Schönerlinde, Schönwalde (Gemeinde Wandlitz), Schwanebeck (Gemeinde Panketal), Ladeburg (Stadt Bernau bei Berlin), Biesenthal (Amt Biesenthal-Barnim), Lindenberg (Gemeinde Ahrensfelde) im Landkreis Barnim im Land Brandenburg und im Bezirk Pankow des Landes Berlin... Seite 4 Bekanntmachung Förderung hilft Wirtschaften in der LEADER Region Oberhavel... Seite 5 Sitzungstermine der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse im 4. Sitzungszyklus Seite 6 Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur J. Straszynski Öffentliche Zustellung... Seite 6 Nachgefragt und in Erinnerung gebracht: Verhaltensweise im verkehrsberuhigten Bereich... Seite 6 1. Zehdenicker Sportfest... Seite 7

3 27. Mai 2011 Amtsblatt für die Stadt Zehdenick 3 I. Veröffentlichung von Satzungen 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Zehdenick Präambel Aufgrund des 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom (GVBL. I S. 286), geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. September 2008 (GVBL. I S. 202 und 207) in Verbindung mit den 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBL. I S. 174), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBL. I S 218), sowie des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz - BbgBestG) vom (GVBL. I S. 226) zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBL. I S. 298 und 310) sowie 29 der Friedhofsatzung der Stadt Zehdenick vom hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick in ihrer Sitzung am folgende 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Zehdenick beschlossen: Der 2 Absatz 1 wird wie folgt ergänzt: Urnengemeinschaftsanlagen/ Urnengemeinschaftsflächen Nutzungsrecht für 15 Jahre 1 Stelle für die neu gestaltete Urnengemeinschaftsanlage auf dem Friedhof I : 675, 00 1 Stelle auf einer ausgewählten Urnengemeinschaftsfläche innerhalb der Grünflächen auf den Friedhöfen in den Ortsteilen: 270,00 Die 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Zehdenick tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Zehdenick, den Arno Dahlenburg II. Veröffentlichung von Beschlüssen In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr.: 0023/11 die 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Zehdenick. Beschluss-Nr.: 0024/11 : Die Beleuchtungsanlage in der Falkenthaler Chaussee von der Einmündung der Friedhofstraße bis zur Grüninsel im Abzweig Saatzuchtgut soll umfänglich folgender Ergebnisse der Vorplanung (Stand: Januar 2011) ausgebaut werden: 1. Berechnungsgrundlage: Beleuchtungssituation B 2 (Radfahrer auch oder ausschließlich auf der Fahrbahn) und E 1 (Gehweg oder Gehweg mit ZZ Radfahrer frei) 2. Anordnung der Lichtpunkte: einseitig in Längsrichtung der Straße innerhalb des Randstreifens zwischen Gehweg bzw. Mulde und den privaten Grundstückseinfriedungen 3. Leuchtentyp: STRADEX 500 des Herstellers Selux oder gleichwertig 4. Lichtpunkthöhe: 8 m 5. Anzahl der Lichtpunkte: 42 Stück Beschluss-Nr.: 0025/11 das Bauprogramm zum Ausbau einer einseitigen Straßenbeleuchtung (inklusive Erdverkabelung) in der Falkenthaler Chaussee, Ausbaustrecke: (Teilstrecke B109) von Ecke Friedhofstraße bis Einmündung Saatzuchtgut. Beschluss-Nr.: 0026/11 das Bauprogramm zum Ausbau einer einseitigen Straßenbeleuchtung (inklusive Erdverkabelung) in der Verlängerten Ackerstraße, Ausbaustrecke: von Ecke Industriestraße bis Einmündung KP Wesendorfer Weg/ Ackerstraße. Beschluss-Nr.: 0027/11 das Bauprogramm zum Ausbau einer einseitigen Straßenbeleuchtung (inklusive Erdverkabelung) im Wesendorfer Weg, Ausbaustrecke: ab Ecke Großenhofer Weg bis zum Ende der Wohnbebauung in Richtung Wesendorf (Haus-Nr. 31A). Beschluss-Nr.: 0028/11 gem. 8 Brandenburgisches Straßengesetz vom in der geltenden Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des Brandenburgischen Straßengesetzes vom 28. Juli 2009 die förmliche Einziehung des öffentlichen Weges Altes Forsthaus im Abschnitt zwischen der B 109 Templiner Chaussee und dem Bahnhofsweg in Zehdenick Neuhof, gelegen in der Gemarkung Zehdenick, Flur 5, Flurstück 262 (Teilfläche von ca m² und 520 m²), Flurstück 261 (Teilfläche von ca. 100 m²) und Flurstück 258 (Teilfläche von ca. 45 m²). Bei diesem Weg handelt es sich um einen ausschließlich zu forstlichen Zwecken genutzten Waldweg, überwiegend im Eigentum des Landes Brandenburg. Die Sicherung des Weges für den öffentlichen Verkehr ist entbehrlich geworden.

4 4 Amtsblatt für die Stadt Zehdenick 27. Mai 2011 II. Veröffentlichung von Beschlüssen Beschluss-Nr.: 0029/11 die Durchführung des Winterdienstes auf den öffentlichen Fahrbahnen in der Stadt Zehdenick und den Ortsteilen nach Art und Umfang ab dem Winterhalbjahr 2011/2012. Beschluss-Nr.: 0030/11 : Im Haushaltsjahr 2011 werden Zuwendungen der Kernstadt Zehdenick aus Mitteln des Kooperationsfonds entsprechend vergeben: 1. Zuwendungen für Veranstaltungen mit überregionaler Wirkung 2. zur Förderung von regionalen Einrichtungen Beschluss-Nr.: 0031/11 den Verkauf folgender Flächen: Gemarkung Zehdenick, Gewerbegebiet Karlshof, Flur 9, Flurstück 141 (1.906 m²), aus dem Flurstück 101 (ca m²) und aus dem Flurstück 89/4 ( m²) unter der Voraussetzung des Erwerbs der Teilfläche aus dem Flurstück 89/4 durch die Stadt. Dahlenburg Bekanntmachung im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der Autobahn (A) 10 von östlich der Anschlussstelle (AS) Oberkrämer, km 161,625, bis westlich Autobahndreieck (AD) Schwanebeck, km 193,700, ohne den Streckenabschnitt im Land Berlin von km 186,560 bis km 191,945 einschließlich Umbau der AS Birkenwerder und Mühlenbeck sowie Umbau des AD Pankow (A 10/A 114) einschließlich Ausbau der A 114 bis Landesgrenze Berlin-Brandenburg, km 0,711, einschließlich trassenferner landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen in den Gemarkungen Vehlefanz, Eichstädt, Bärenklau (Gemeinde Oberkrämer), Velten, Falkenhagener-Forst (Stadt Velten), Leegebruch (Gemeinde Leegebruch), Borgsdorf, Bergfelde (Stadt Hohen Neuendorf), Birkenwerder (Gemeinde Birkenwerder), Mühlenbeck (Gemeinde Mühlenbecker Land), Wensickendorf (Stadt Oranienburg), Vogelsang (Stadt Zehdenick) im Landkreis Oberhavel sowie Schönerlinde, Schönwalde (Gemeinde Wandlitz), Schwanebeck (Gemeinde Panketal), Ladeburg (Stadt Bernau bei Berlin), Biesenthal (Amt Biesenthal-Barnim), Lindenberg (Gemeinde Ahrensfelde) im Landkreis Barnim im Land Brandenburg und im Bezirk Pankow des Landes Berlin Im weiteren Verlauf des Anhörungsverfahrens zu der oben angeführten Straßenbaumaßnahme wird ein Erörterungstermin zunächst ausschließlich zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Behörden und Stellen) durchgeführt. Die Erörterung findet statt (ggf. je nach Verhandlungsfortschritt) und jeweils ab im 10 Uhr Landesamt für Bauen und Verkehr Raum 609 Ort Lindenallee Hoppegarten Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Erörterung mit den Einwendern und Betroffenen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Diese Termine werden rechtzeitig vorher ebenfalls ortsüblich bekannt gemacht. Die Träger öffentlicher Belange erhalten zudem eine gesonderte Einladung aus der ersichtlich ist, an welchem Verhandlungstag die Erörterung der jeweiligen Stellungnahme vorgesehen ist. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange von dem Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde (Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 11, Lindenallee 51, Hoppegarten) zu geben. Wir weisen darauf hin, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann.

5 27. Mai 2011 Amtsblatt für die Stadt Zehdenick 5 Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch eine Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. Wegen der Nichtöffentlichkeit des Erörterungstermins wird eine Eingangskontrolle durchgeführt. Zehdenick, Arno Dahlenburg Bekanntmachung Förderung hilft Wirtschaften in der LEADER Region Oberhavel Zu der LEADER-Region und damit auch zur ländlichen Förderkulisse gehören das Amt Gransee und Gemeinden sowie die Städte und Gemeinden Fürstenberg/Havel, Zehdenick (außer der Kernstadt), Löwenberger Land, Liebenwalde, Kremmen und Oberkrämer. Von der Stadt Oranienburg befinden sich die Ortsteile Schmachtenhagen, Zehlendorf und Wensickendorf, von der Gemeinde Mühlenbecker Land der Ortsteil Zühlsdorf in der LEADER-Region. Förderschwerpunkt bis zum Ende der Förderperiode (2013) sind private Maßnahmen mit wirtschaftlicher oder touristischer Ausrichtung. Investitionen bei Neugründung oder Geschäftserweiterung von Kleinstunternehmen können mit einem Satz bis zu 45 % und einem maximalen Zuschuss von gefördert werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen zur Entwicklung des Baugewerbes sowie der Kfz-Branche (Handel und Service). Maßnahmen der Dorferneuerung an privaten Wohnhäusern können nicht mehr gefördert werden. Bis Ende 2010 hat die LAG Obere Havel e.v. 93 Projekte mit einem Investitionsvolumen von ca. 13 Mio. begleitet, die von dem Förderprogramm ILE/LEADER des Landes Brandenburgs partizipiert haben. Gefördert wurden beispielsweise: die Rollygästehäuser für den Urlaub von behinderten Menschen mit ihren Angehörigen in Himmelpfort ( die gewerbliche Umnutzung der Wassermühle in Tornow mit hoher Servicequalität bei Gastronomie, Pension und Hofladen ( Coffee & Travel in Fürstenberg/Havel mit Reisebüro, Servicepunkt für Touristen und leckerem hausbackenem Kuchen bei ausgezeichnetem Kaffee ( mit dem Buggy auf Erkundungstour ein touristisches Angebot der besonderen Art in Himmelpfort ( die Kornblumenscheune in Staffelde ein Café mit besonderem Ambiente ein Genuss für Augen und Gaumen ( der Saurierpark als Teil des Tier-, Freizeit- und Urzeitparks in Germendorf ein spannendes und lehrreiches Freizeitangebot, bei dem keine Langeweile aufkommt ( die Kleine Scheune mit Tapasbar und Pension in Nassenheide spanische Küche im Löwenberger Land eine kulinarische Reise mit Stil (tapaskleinescheunepension.blog.de) Das Förderprogramm ILE/LEADER kann helfen, Ihre Projektideen mit einer finanziellen Unterstützung in die Tat umzusetzen. Für Fragen und Beratung wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Zehdenick, Herrn Dr. Reinhard Scholtz (Tel / ) oder direkt an das LEADER-Regionalmanagement mit Sitz im ILE-Treff in Oranienburg, Adolf-Dechert-Straße 1, Haus 2 Zimmer 1.30 Frau Susanne Schäfer; Herr Dr. Reiner Erdmann Tel.: 03301/ (mittwochs und donnerstags) ile-treff-oberhavel@web.de; Infos: Jörn Lehmann Vorsitzender der LAG Obere Havel e.v.

6 6 Amtsblatt für die Stadt Zehdenick 27. Mai 2011 Sitzungstermine der Stadtverordnetenversammlung Zehdenick und ihrer Ausschüsse im 4. Sitzungszyklus Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Ausschuss für Bauen und Ordnung Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Arbeit Hauptausschuss Die Sitzungen finden um Uhr im Ratssaal des Rathauses, Am Markt 1, Zehdenick statt. Sollten sich kurzfristige Änderungen zum Sitzungstag, dem Sitzungsort oder der Sitzungszeit ergeben, entnehmen Sie Informationen hierzu bitte aus der Tagespresse, dem Rathaus-Portal auf der Homepage der Stadt Zehdenick ( oder dem Bekanntmachungskasten neben dem Rathaus Stadtverordnetenversammlung Herrn Walter Drehs Sehr geehrter Herr Drehs, Öffentliche Zustellung gemäß 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Brandenburg (BbgVwZG) vom (GVBl. I/91, S. 457) in der zurzeit gültigen Fassung habe ich die öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Sie angeordnet. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sie können die für Sie bestimmte Benachrichtigung bei mir, Jürgen Straszynski, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Hohenbrucher Chaussee 6, Löwenberger Land unter Angabe meines Aktenzeichens einsehen. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Straszynski Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) Hohenbrucher Chaussee 6 OT Nassenheide Löwenberger Land Tel Nachgefragt und in Erinnerung gebracht: Verhaltensweise im verkehrsberuhigten Bereich Die Sommerzeit rückt näher. Das schöne Sonnenwetter zieht die Menschen aus den Häusern ins Freie. Jetzt beginnt die Zeit, in der die Straßen der Stadt belebt sind. Viele Touristen kehren in unsere Havelstadt ein. Angesichts dieser Tatsache möchte ich noch einmal auf den verkehrsberuhigten Bereich in der Berliner Straße hinweisen und an die besondere Verkehrssituation erinnern sowie zum rücksichtsvollen Miteinander im Straßenverkehr auffordern. Denn seit Einführung des verkehrsberuhigten Bereiches haben einige Verkehrsteilnehmer den Sinn schon aus den Augen verloren! Zur Erinnerung: Fußgänger dürfen die Straße in ganzer Breite benutzen, Kinder überall spielen, Fahrzeugführer (auch Radfahrer) müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten und dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern, sondern müssen warten, wenn nötig. Die Fußgänger dürfen wiederum den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. Beim Ausfahren aus dem verkehrsberuhigten Bereich ist die Vorfahrt zu beachten! Ich wünsche allen eine unfall- und stressfreie Sommersaison und Ferienzeit! Arno Dahlenburg

7 27. Mai 2011 Amtsblatt für die Stadt Zehdenick 7 Machen Sie mit beim 1. Zehdenicker Stadtsportfest Mission Olympic war für die Stadt Zehdenick ein riesiger Erfolg. Diese Sportbegeisterung unserer Schulen, Kitas, Vereine und der gesamten Bevölkerung wollen wir auch weiterhin fördern. Die Stadt hat sich vorgenommen, alljährlich gemeinsam mit vielen Akteuren und Sponsoren ein Stadtsportfest auszurichten und damit eine gute Tradition ins Leben zu rufen. Das diesjährige Stadtsportfest findet am Wochenende vom Juni auf dem Adolf-Mann-Platz und dem Sportplatz statt. Die Zehdenicker Stadtwerke und die AQUA Zehdenick werden an diesen Tagen gemeinsam mit den Zehdenickern ihre 20-jährigen Firmenjubiläen feiern und besondere Attraktion zum Sportfest bereithalten. Höhepunkte des 1. Stadtsportfestes werden der Biber- und der 29- Stundenlauf, der Pokal des s, das Volleyballturnier und die vielen sportlichen Angebote durch Vereine, Gewerbetreibende und Autohäuser sein. Begleitet werden die sportlichen Aktivitäten durch ein vielseitiges Rahmenprogramm mit Yoga, Tanzen, dem Auftritt der Samba-Trommler und der Brass-Band der Musikschule. Am Samstagabend wird Diaz und die Hightek Music-Rappergruppe des OSZ jung und alt erfreuen. Der Sonntag steht für Spiel, Spaß und Sport für die gesamte Familie. Höhepunkt an diesem Tag ist das 3. Zehdenicker Entenrennen und die Siegerehrung der aktivsten Sportbegeisterten. Es warten außergewöhnliche Preise auf die Sieger, soviel kann schon mal verraten werden. Samstag, den :15 Uhr Eröffnung des 1. Zehdenicker Stadtsportfestes auf dem Adolf-Mann-Platz und Erwärmung der Teilnehmer 09:30 Uhr Start zum 1. Zehdenicker Biberlauf der Kita- und Grundschulkinder 10:00 Uhr Start zum 29-Stunden-Lauf (Havelweg Berliner Str.- Klosterstr. Verlängerte Klosterstr.) 10:00-16:00 Uhr Sportliche Angebote zum Mitmachen für jedermann Hindernislauf, Basketball, Tischtennis, Kraftsport Wasserolympiade der Stadtwerke Zehdenick (Wassereimerstemmen, Wasserbomben-Zielwurf, Gummistiefelweitwurf, Wasserbüchsenschießen) Fitnessscheck durch den Kreissportbund Seilspringen, Stelzenlaufen, Geschicklichkeitsübungen Simultanschach, Fischbeckenangeln, Kegeln Haus vom Nikolaus mit Schläuchen bauen, Ziellöschen mit Kübelspritze 10:00 Uhr Volleyballturnier 12:00 Uhr Pokal des s Rahmenprogramm auf der Bühne 9:30 Uhr Yoga zum Mitmachen 10:15 Uhr Jos Tanzworkshop auf der Bühne 11:45 Uhr Happy Dance Kids 12:30 Uhr Crazy Line Dancer Vorstellung der mitwirkenden Vereine 17:00 Uhr Samba-Trommler 18:00 Uhr Brass-Band der Zehdenicker Musikschule 19:00-21:30 Uhr Abendprogramm auf dem Adolf-Mann-Platz Diaz Diskomusik Hightek Music Rappergruppe des OSZ Sonntag, den :00 Uhr Eröffnung des Familiensportfestes 11:15 Uhr Spiel, Spaß & Sport beim 3. Zehdenicker Entenrennen Entenstempel für sportliche Aktivitäten an den Stationen 15:00 Uhr Zieleinlauf der Ultra-Läufer vom 29-Stunden-Lauf, Abgabe der Entenstempel 15:15 Uhr Entenrennen auf der Havel Start auf der Dammhastbrücke 16:00 Uhr Siegerehrungen der Ultraläufer und Preisverleihung zum Entenrennen Ende der amtlichen Bekanntmachungen Herausgeber: Stadt Zehdenick Der Falkenthaler Chaussee 1, Zehdenick Bezug möglich über die Stadtverwaltung Zehdenick, Zehdenick, Falkenthaler Chaussee 1 Auflage: Exemplare kostenlos verteilt

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