Nachtrag zum Haushaltsplan 2007

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1 Nachtrag zum Haushaltsplan 2007 Teil 2 Mecklenburg Vorpommern EPL 07, 08

2 Herausgeber: Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Schloßstraße 9-11, Schwerin Homepage: Redaktion: Abteilung Haushalt und Finanzwirtschaft Referat IV 200 im Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Der vorliegende Nachtrag zum Haushaltsplan 2007 wurde am vom Landtag beschlossen.

3 Nachtrag zum Landeshaushaltsplan Haushaltsjahr 2007 Mecklenburg-Vorpommern Einzelplan 07 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vorwort Einzelplanübersicht Einnahmen / Ausgaben / VE Kap Kap Kap Kap Kap Kap Kap Kap Kap Kap Kap Kap Kap Kap Kap Kap Kap Kap Ministerium Ausbildungsförderung Kirchenangelegenheiten Landeszentrale für politische Bildung Allgemeine Bewilligungen Kunst und Kultur Staatliches Museum Schwerin Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Allgemeine Bewilligungen Schulen Grund- und Hauptschulen Förderschulen Gesamtschulen Regionale Schulen und Realschulen Gymnasien Berufliche Schulen Schulaufsicht Landesinstitut Mecklenburg-Vorpommern für Schule und Ausbildung Landesschule für Gehörlose Güstrow Landesschule für Schwerhörige Ludwigslust Kap Landesschule für Körperbehinderte Neubrandenburg Kap Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neukloster Kap Allgemeine Bewilligungen Wissenschaft, Forschung und Hochschulen Kap Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Kap Medizinische Fakultät der Ernst-Moritz- Arndt-Universität Greifswald Kap Universität Rostock Kap Medizinische Fakultät der Universität Rostock Kap Hochschule für Musik u. Theater Rostock Kap Hochschule Neubrandenburg Kap Fachhochschule Stralsund Kap Hochschule (FH) Wismar Kap Institut für Ostseeforschung Warnemünde Kap Studienkollegs Greifswald und Wismar Anlage : Wirtschaftsplanübersichten Stellenplan und Stellenübersichten

4 Vorwort zum Einzelplan 07 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den Grundzügen I. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat im Wesentlichen folgende Aufgaben: 1. Schulwesen und schulische Bildung, insbesondere a) allgemeinbildende Schulen, b) berufsbildende Schulen, c) Förderschulen, d) Schulen in freier Trägerschaft, e) Lehreraus- und -weiterbildung, f) überregionale und internationale Angelegenheiten 2. Erwachsenenbildung 3. Hochschulwesen, insbesondere a) Forschung, Lehre und künstlerische Ausbildung an Universitäten einschließlich Universitätsklinika, an Fachhochschulen und an der Hochschule für Musik und Theater Rostock b) Studieninformation und Studienberatung, c) Fernstudien, d) Wissenschaftliche Weiterbildung 4. Wissenschaftliche Forschung außerhalb des Hochschulbereiches 5. Angelegenheiten der Forschungsförderung gemäß Ausführungsvereinbarungen zu Art. 91 b GG 6. Ausbildungsförderung 7. Öffentliches Büchereiwesen 8. Förderung von Kunst und Kultur 9. Denkmalpflege 10. Beziehungen des Landes zu den Kirchen und Religionsgemeinschaften II. Das Ministerium ist in vier Abteilungen gegliedert: 1. Allgemeine Abteilung 2. Abteilung Schulen und Erwachsenenbildung 3. Abteilung Wissenschaft und Forschung, Hochschulen 4. Abteilung Kultur - 2 -

5 III. Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören: 1. Die Staatlichen Schulämter mit Sitz in Greifswald, Neubrandenburg, Rostock und Schwerin 2. Die überregionalen Förderschulen in Güstrow, Neubrandenburg, Neukloster und Ludwigslust 3. Das Landesinstitut für Schule und Ausbildung mit Lehrerprüfungsamt 4. Die Universitäten - Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald mit Klinikum - Universität Rostock mit Klinikum 5. Die Hochschule für Musik und Theater Rostock 6. Die Fachhochschulen - Hochschule Neubrandenburg - Fachhochschule Stralsund - Hochschule Wismar 7. Die Max-Planck-Forschungsinstitute - Institut für Plasmaphysik Greifswald - Institut für Demografische Forschung Rostock 8. Die Forschungsinstitute der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.v. (WGL) - Institut für Atmosphärenphysik Kühlungsborn - Institut für Niedertemperatur und Plasmaphysik Greifswald - Leibniz-Institut für Katalyse Rostock - Institut für Ostseeforschung Warnemünde 9. Weitere Forschungseinrichtungen - Forschungszentrum Berlin der Deutschen Forschungsanstalt für Luft- und Raumfahrt Außenstelle Neustrelitz - Fraunhofer-Institut für Grafische Datenverarbeitung - Außenstelle Rostock - Fraunhofer-Anwendungszentrum für Großstrukturen in der Produktionstechnik Außenstelle Rostock 10. Das Staatliche Museum Schwerin 11. Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege 12. Landeszentrale für politische Bildung - 3 -

6 Abschluss Einnahmen 07 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Beträge in TEUR Steuern- Verw.-Einn. Schulden- Besondere Kap Bezeichnung Jahr und steuer- Einn. aus Laufende aufnahmen, Finanzie- Gesamtähnliche Schulden- Über- Zuschüsse rungs- einnahmen Abgaben dienst und tragungen für Inve- einnahmen dgl. stitionen Ministerium , , , , Ausbildungsförderung , , , , , , , , Kirchenangelegenheiten Landeszentrale für , ,0 politische Bildung , , Allgemeine Bewilligungen -Kunst , ,0 und Kultur Staatliches Museum , ,6 Schwerin , , Landesamt für Kultur , ,7 5, ,4 und Denkmalpflege , ,2 11, , Allgemeine , , ,6 Bewilligungen -Schulen , , , Grund- und Hauptschulen Förderschulen Gesamtschulen Regionale Schulen und Realschulen Gymnasien Berufliche Schulen , , , , , ,2-4 -

7 Abschluss Ausgaben 07 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Beträge in TEUR Personal- Sächliche Schulden- Zuweisungen Baumaß- Sonst.Inve- Besondere Kapitel Jahr ausgaben Verwaltungs- dienst und nahmen stitionen u. Finanzie- Gesamtausgaben Zuschüsse Investitions rungs- ausgaben (ohne Inve- förderungs- ausgaben stitionen) maßnahmen , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,4 253, , , ,4 253, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,0 44, , ,0 44, , ,8 155, , ,8 125, , ,2 8, , ,5 2, , ,6 114, , ,7 105, , ,5 73, , ,7 53, , ,6 61, , , ,9 61, , ,3-5 -

8 Abschluss Einnahmen 07 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Beträge in TEUR Steuern- Verw.-Einn. Schulden- Besondere Kap Bezeichnung Jahr und steuer- Einn. aus Laufende aufnahmen, Finanzie- Gesamtähnliche Schulden- Über- Zuschüsse rungs- einnahmen Abgaben dienst und tragungen für Inve- einnahmen dgl. stitionen Schulaufsicht Landesinstitut , ,3 Mecklenburg-Vorpommern , ,3 für Schule und Ausbildung 0760 Landesschule für Gehörlose Güstrow Landesschule für Schwerhörige Ludwigslust 0762 Landesschule für Körperbehinderte Neubrandenburg 0763 Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neukloster 0770 Allgemeine , , , ,7 Bewilligungen , , , ,4 -Wissenschaft, Forschung und Hochschulen Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald Medizinische Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald/ Universitätsklinikum 0773 Universität Rostock Medizinische Fakultät der Universität Rostock

9 Abschluss Ausgaben 07 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Beträge in TEUR Personal- Sächliche Schulden- Zuweisungen Baumaß- Sonst.Inve- Besondere Kapitel Jahr ausgaben Verwaltungs- dienst und nahmen stitionen u. Finanzie- Gesamtausgaben Zuschüsse Investitions rungs- ausgaben (ohne Inve- förderungs- ausgaben stitionen) maßnahmen , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,6-7 -

10 Abschluss Einnahmen 07 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Beträge in TEUR Steuern- Verw.-Einn. Schulden- Besondere Kap Bezeichnung Jahr und steuer- Einn. aus Laufende aufnahmen, Finanzie- Gesamtähnliche Schulden- Über- Zuschüsse rungs- einnahmen Abgaben dienst und tragungen für Inve- einnahmen dgl. stitionen Hochschule für Musik und Theater Rostock Hochschule Neubrandenburg Fachhochschule Stralsund Hochschule (FH) Wismar Institut für , ,0 461, ,5 Ostseeforschung , , ,2 Warnemünde Summe Haushalt Summe Haushalt mehr / weniger , , , , , , , , , , , ,9-8 -

11 Abschluss Ausgaben 07 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Beträge in TEUR Personal- Sächliche Schulden- Zuweisungen Baumaß- Sonst.Inve- Besondere Kapitel Jahr ausgaben Verwaltungs- dienst und nahmen stitionen u. Finanzie- Gesamtausgaben Zuschüsse Investitions rungs- ausgaben (ohne Inve- förderungs- ausgaben stitionen) maßnahmen , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,0 164, , , , , ,0 162, ,2 Summe HH Summe HH , , , ,9 164, , , , , ,5 162, ,7 mehr/weniger , , , ,6 2, ,6 Zuschuss ,9 Zuschuss ,6-9 -

12 Abschluss Verpflichtungsermächtigungen (VE) 07 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Beträge in TEUR Von dem Gesamtbetrag entfallen auf Kap Bezeichnung VE Landeszentrale für politische Bildung Allgemeine Bewilligungen -Kunst und Kultur Allgemeine Bewilligungen -Schulen Allgemeine Bewilligungen -Wissenschaft, Forschung und Hochschulen- Summe des Einzelplans N a c h r i c h t l i c h Summe der noch einzulösenden Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren

13 Haushaltsplan / Erläuterungen

14 0701 Ministerium Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Es treten hinzu/es fallen weg (-) Beträge in TEUR neuer Ansatz inkl. NT Ansatz Ausgaben Bezüge des Ministers 135,8-8,1 127,7 135, (neu) MG Künstlersozialabgabe gemäß Künstlersozialversicherungsgesetz -KSVG- Leistungsentgelte und Beschaffungen für Datenverarbeitung Deckungsfähig innerhalb der Maßnahmegruppe mit Ausnahme von und , Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände (mit Fernmeldegebühren) 144,1 173,7 317,8 141, Leistungsentgelte 315,0 387,7 702,7 420,0 Summe Maßnahmegruppe ,9 561, , ,1 Gesamtausgaben ,1 553, , ,1 Abschluss Kapitel Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst 65,0 0,0 65,0 66,0 und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen 0,0 mit Ausnahme für Investitionen Gesamteinnahmen 65,0 0,0 65,0 66, Personalausgaben ,2-8, , , Sächliche Verwaltungsausgaben 3.128,2 561, , , Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit 0,0 Ausnahme für Investitionen Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 93,7 0,0 93,7 93,7 Gesamtausgaben ,1 553, , ,1 Zuschuss , , ,1-12 -

15 Erläuterungen 0701 Zu Kapitel 0701 Das Kapitel enthält folgende Maßnahmegruppen: Ausgaben Maßnahmegruppen: 01 Trennungsgeld und Umzugskostenvergütungen 59 Leistungsentgelte und Beschaffungen für Datenverarbeitung 61 Personalvertretungen Zu Titel Veranschlagt sind: 2006 NT 2007 Ansatz 2005 TEUR Bezüge 132,0 123,8 129,0 Aufwandsentschädigung(en) 3,8 3,9 3,9 zusammen 135,8 127,7 132,9 Das Amtsgehalt der Mitglieder der Landesregierung wird für 2007 ohne lineare Erhöhung und Ost-West-Anpassung veranschlagt. Die Änderung resultiert aus der Anpassung an das Ist-Ergebnis 2006 bzw. aus der Umstrukturierung der Landesregierung. Zu Titel Veranschlagt sind Ausgaben für die Künstlersozialabgabe gem. Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten - Künstlersozialversicherungsgesetz - vom BGBL. I S.705. Gemäß 24 Künstlersozialversicherungsgesetz sind Unternehmen zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet, wenn sie nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen, um deren Werke oder Leistungen für eigene Zwecke zu nutzen. Als Unternehmen im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes gelten u.a. auch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Zu Maßnahmegruppe 59 Zu Titel Ansatz 2005 Veranschlagt sind: TEUR 1. Geschäftsbedarf 15,3 15,3 15,3 2. Bücher und Zeitschriften 3. Leistungsentgelte für Post 8,5 8,5 36,7 4. Ersatzbeschaffung und Ergänzung von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen 117,3 294,0 89,1 zusammen 141,1 317,8 141,1 Mehr wegen Ersatzbeschaffungen von PC-Arbeitsplätzen für notwendige Umstellung auf Windows XP. Zu Titel Veranschlagt für: Softwarepflege, Spezialprogrammarbeit zur Erstellung problembezogener Software sowie Softwareanpassung, Softwareinstallation, Vernetzung. Mehr wegen notwendigen Leistungsentgelten und Softwareanpassungen (z.b. Fördermittelverwaltung) im Rahmen der Umstellung der PC-Arbeitsplätze auf Windows XP

16 0702 Ausbildungsförderung Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Es treten hinzu/es fallen weg (-) Beträge in TEUR neuer Ansatz inkl. NT Ansatz Einnahmen MG 01 Ausbildungsförderung Bundesanteil an der Ausbildungsförderung für Zuschüsse an Studierende ,5 499, , ,2 Die Einnahmen dienen zur Deckung von 65 v.h. der Ausgaben bei MG Bundesanteil an der Ausbildungsförderung für Zuschüsse an Schüler , , , ,0 Die Einnahmen dienen zur Deckung von 65 v.h. der Ausgaben bei MG Bundesanteil an der Ausbildungsförderung für Darlehen an Studierende ,5 499, , ,2 Die Einnahmen dienen zur Deckung von 65 v.h. der Ausgaben bei MG 01. Summe Maßnahmegruppe , , , ,1 Ausgaben Gesamteinnahmen , , , ,3 MG 01 Ausbildungsförderung Zuschüsse nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz an Studierende ,0 768, , ,9 Deckungsfähig mit und MG Zuschüsse nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz an Schüler , , , ,0 Deckungsfähig mit und MG Ausbildungsdarlehen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz an Studierende ,0 768, , ,9 Deckungsfähig mit , , und MG 01. Summe Maßnahmegruppe , , , ,5 Gesamtausgaben , , , ,1-14 -

17 Erläuterungen 0702 Zu Kapitel 0702 Zu Maßnahmegruppe 01 - Ausbildungsförderung - Einnahmen - Zu Titel , und Veranschlagt ist der nach 56 Abs. 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) vom Bund zu tragende Anteil an der Ausbildungsförderung in Höhe von 65 v.h. der durch das Land vorausgeleisteten Förderungsleistungen an Zuschüssen und Darlehen. Die Beträge werden unter Beachtung der tatsächlichen Ausgaben in jedem Zahlungsmonat nach Vorausleistung durch das Land abgefordert. Vgl. Titel , und MG Zu Maßnahmegruppe 01 Ausbildungsförderung - Ausgaben - Veranschlagt ist die Ausbildungsförderung an Schüler und Studierende nach Abschnitt III des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) vom 26. August 1971 in der Fassung der Bekanntmachung vom 6.Juni 1983 (BGBl. I S. 1680), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2809). Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sieht für Schüler und Studierende je nach Art der Unterbringung und der Ausbildung gestaffelte Bedarfssätze vor. Auf die Bedarfssätze sind Einkommen und Vermögen des Auszubildenden, sowie Einkommen seines Ehegatten und seiner Eltern anzurechnen, soweit die im Gesetz hierfür festgelegten Freibeträge überschritten werden. Der Bundesanteil an den Förderungsausgaben beträgt 65 v.h.. Zu Titel und Veranschlagt sind die Förderungsausgaben an Zuschüssen für Studierende und Schüler gesamt (Bundes- und Landesanteil). Die Ausbildungsförderung wird für Studierende zu 50 v.h. und für Schüler zu 100 v.h. als Zuschuss geleistet. Der für das Schuljahr 2006/2007 erwartete Rückgang der Schülerzahlen nach der Schülerprognose ist nicht in diesem Verhältnis eingetreten. Im Verhältnis zu den Vorjahren wird ab Schuljahr 2007/2008 von einem merklichen Rückgang der Schülerzahlen und einem leichten Rückgang der Studierendenzahlen ausgegangen. Die Änderung in der gymnasialen Oberstufe für das Schuljahr 2007/2008 ist berücksichtigt. vgl. Titel und ; (s. a. nachstehende Entwicklungsübersichten) Zu Titel Veranschlagt sind die Gesamtausgaben an Darlehen für Studierende. Darlehen wird in Höhe von 50 v.h. der Förderungsbeträge geleistet. Die Höchstzahl der zu Fördernden im jeweiligen Schul -und Studienjahr stellt sich wie folgt dar: 2000/ / / / / /2006 Schüler Studenten Die Entwicklung der durchschnittlichen Förderungsbeträge in Euro stellt sich wie folgt dar: Schüler 294,24 300,23 300,02 299,44 304,54 303,68 Studenten 365,94 372,99 365,13 365,28 371,68 371,

18 0702 Ausbildungsförderung Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Es treten hinzu/es fallen weg (-) Beträge in TEUR neuer Ansatz inkl. NT Ansatz Abschluss Kapitel Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst 7.371,0 0, , ,3 und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen , , , ,8 mit Ausnahme für Investitionen Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, Zuweisungen ,5 499, , ,2 und Zuschüssen f. Investitionen Gesamteinnahmen , , , , Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit , , , ,2 Ausnahme für Investitionen Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ,0 768, , ,9 Gesamtausgaben , , , ,1 Zuschuss , , ,8-16 -

19 Erläuterungen

20 0703 Kirchenangelegenheiten Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Es treten hinzu/es fallen weg (-) Beträge in TEUR neuer Ansatz inkl. NT Ansatz Ausgaben Zuschuss an Landesverband der Jüdischen Gemeinden 325,0 20,0 345,0 325,0 Gesamtausgaben ,0 20, , ,0 Abschluss Kapitel Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit 9.870,9 20, , ,9 Ausnahme für Investitionen Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 3.279,1 0, , ,1 Gesamtausgaben ,0 20, , ,0 Zuschuss , , ,0-18 -

21 Erläuterungen 0703 Zu Kapitel 0703 Zu Titel Veranschlagt zur Erfüllung der Verpflichtungen des Landes gegenüber dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern. Gemäß Gesetz zu dem Vertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern vom 14. Juni vom 5. Oktober 1996 (GS M-V GL Nr ) Artikel 10 zahlt das Land dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2007 Staatsleistungen in Höhe von ,-- EURO. Der Vertrag legt fest, dass die Höhe des Betrages jeweils nach 5 Jahren zu überprüfen ist. Diese Frist läuft zum aus

22 0718 Allgemeine Bewilligungen -Kunst und Kultur- Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Es treten hinzu/es fallen weg (-) Beträge in TEUR neuer Ansatz inkl. NT Ansatz Ausgaben MG 01 Überregionale Finanzierung Deckungsfähig innerhalb der Maßnahmegruppe Pauschale Abgeltung von Ansprüchen nach 27 des Urheberrechtsgesetzes 282,0-20,0 262,0 282,0 Summe Maßnahmegruppe ,8-20,0 991, ,8 MG (HV neu) Denkmalpflege 195 Zuwendungen des Landes an öffentliche Träger zur Erhaltung ausgewählter Bau- und Kunstdenkmale ** Ausschließlich Zuwendungen ( 23/44 LHO) Deckungsfähig mit , und ,0 0,0 200, ,0 Verpflichtungsermächtigung (100) (0) (100) Davon fällig Haushaltsjahr 2008 (100) (0) (100) Davon fällig Haushaltsjahr 2009 (0) Davon fällig Haushaltsjahr 2010 (0) Davon fällig Haushaltsjahr 2011 (0) (HV neu) 195 Zuschüsse an öffentliche Träger zur Förderung von Maßnahmen der Denkmalpflege aus Mitteln des EFRE Weggefallen , ,0 Verpflichtungsermächtigung (500) (-500) Davon fällig Haushaltsjahr 2008 (500) (-500) Davon fällig Haushaltsjahr 2009 (0) Davon fällig Haushaltsjahr 2010 (0) Davon fällig Haushaltsjahr 2011 (0) (HV neu) 195 Kofinanzierungsanteil des Landes für die EU- Förderperiode an öffentliche Träger zur Förderung von Maßnahmen der Denkmalpflege ** Ausschließlich Zuwendungen ( 23/44 LHO) Deckungsfähig mit , und ,0 0,0 400,0 Verpflichtungsermächtigung (125) (0) (125) Davon fällig Haushaltsjahr 2008 (125) (0) (125) Davon fällig Haushaltsjahr 2009 (0) Davon fällig Haushaltsjahr 2010 (0) Davon fällig Haushaltsjahr 2011 (0)

23 Erläuterungen 0718 Zu Kapitel 0718 Allgemeine Bewilligungen Kunst und Kultur - Das Kapitel 0718 enthält folgende Maßnahmegruppen: Ausgaben Maßnahmegruppen: 01 Überregionale Förderung 02 Kulturförderung des Landes 03 Denkmalpflege 04 Künstlerhaus Lukas Ahrenshoop 61 Ernst Barlach Stiftung 62 Stiftung Deutsches Meeresmuseum 63 Künstlerförderung 64 Stiftung Pommersches Landesmuseum 66 Programm Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Ostdeutschland Zu Maßnahmegruppe 01 - Überregionale Finanzierung - Zu Titel Das Gesetz zur Änderung des Urheberrechts vom 10. November 1972 (BGBl. S. 2081) sieht mit Wirkung vom 1.Januar 1973 einen Vergütungsanspruch der Urheber (sog. Bibliothekstantiemen) gegen die einzelnen Bibliotheken vor. Der Vergütungsanspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden. Die Bibliothekstantieme soll aus kulturpolitischen Gründen nicht auf den Benutzer abgewälzt werden und auch zu keiner Kürzung des Buchanschaffungsetats der Bibliotheken führen. Sie soll deshalb durch zusätzliche Mittel der Träger der öffentlichen Bibliotheken aufgebracht werden. Entsprechend dem zwischen dem Bund, den alten Ländern und den Verwertungsgesellschaften geschlossenen Gesamtvertrag vom 18. Juni 1975 i. d. F. v. 14. Dezember 1992, dem Vertrag über den Beitritt der neuen Länder vom 14. Dezember 1992 zu den vorgenannten Verträgen und den entsprechenden Anschlussverträgen erhalten die Verwertungsgesellschaften jährlich eine Pauschalsumme. Dieser vom Bund und den Ländern jährlich zu entrichtende Betrag wird anteilig nach dem Königsteiner Schlüssel berechnet. Weniger wegen der dauerhaften Reduzierung des Zuschussbetrages auf Grund der Verringerung der Bevölkerungszahl in Mecklenburg Vorpommern. Zu Maßnahmegruppe 03 - Denkmalpflege - Zu Titel Veranschlagt sind Mittel des Landes an Gemeinden, Kreise und Gemeindeverbände für Wiederaufbau- und Restaurierungsprojekte in Mecklenburg-Vorpommern. Die Vergabe der Zuwendungen erfolgt auf der Grundlage des Denkmalschutzgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom 6. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 12, 247), geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 21. Juli 1998 (GVOBl. M-V S. 647) in Verbindung mit der Richtlinie für die Bewilligung finanzieller Zuwendungen zur Erhaltung von Denkmalen in Mecklenburg-Vorpommern für alle Denkmalarten und für die Wahrnehmung denkmalpflegerischer Aufgaben, die ein erhebliches Landesinteresse besitzen. Ausschlaggebend für eine Zuwendung ist primär die fachliche Einschätzung von - der Notwendigkeit der Fördermaßnahme - der kunst- und kulturgeschichtlichen Bedeutung des Denkmals. Zu Titel Die Veränderung ergibt sich aus der Fortschreibung der Planungen für den Einsatz der EU-Fondsmittel für die neue Förderperiode Zu Titel und Titel Veranschlagt sind die Mittel des Landes an öffentliche und nicht öffentliche Träger für die Sicherung, Erhaltung und Wiederherstellung kulturellen Erbes in Mecklenburg-Vorpommern (vgl und ). Die Mittel können auch zur Kofinanzierung von Maßnahmen aus dem ELER genutzt werden. Die Veränderung ergibt sich aus der Fortschreibung der Planungen für den Einsatz der EU-Fondsmittel für die neue Förderperiode

24 0718 Allgemeine Bewilligungen -Kunst und Kultur- Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Es treten hinzu/es fallen weg (-) (HV neu) Beträge in TEUR neuer Ansatz inkl. NT Ansatz Zuwendungen des Landes an nicht öffentliche 264,4 0,0 264, ,7 Träger für die Erhaltung ausgewählter Bau- und Kunstdenkmäler ** Ausschließlich Zuwendungen ( 23/44 LHO) Deckungsfähig mit , und Verpflichtungsermächtigung (100) (0) (100) Davon fällig Haushaltsjahr 2008 (100) (0) (100) Davon fällig Haushaltsjahr 2009 (0) Davon fällig Haushaltsjahr 2010 (0) Davon fällig Haushaltsjahr 2011 (0) (HV neu) 195 Zuschüsse an nicht öffentliche Träger zur Förderung von Maßnahmen der Denkmalpflege aus Mittel des EFRE Weggefallen , ,7 Verpflichtungsermächtigung (500) (-500) Davon fällig Haushaltsjahr 2008 (500) (-500) Davon fällig Haushaltsjahr 2009 (0) Davon fällig Haushaltsjahr 2010 (0) Davon fällig Haushaltsjahr 2011 (0) (HV neu) 195 Kofinanzierungsanteil des Landes für die EU- Förderperiode an nicht öffentliche Träger zur Förderung von Maßnahmen der Denkmalpflege ** Ausschließlich Zuwendungen ( 23/44 LHO) Deckungsfähig mit , und ,9 0,0 533,9 Verpflichtungsermächtigung (125) (0) (125) Davon fällig Haushaltsjahr 2008 (125) (0) (125) Davon fällig Haushaltsjahr 2009 (0) Davon fällig Haushaltsjahr 2010 (0) Davon fällig Haushaltsjahr 2011 (0) Summe Maßnahmegruppe , , , ,7 Abschluss Kapitel 0718 Gesamtausgaben , , , , Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst 0,0 und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen 0,0 mit Ausnahme für Investitionen Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, Zuweisungen und Zuschüssen f. Investitionen 0,0 700,0 Gesamteinnahmen 0,0 700, Sächliche Verwaltungsausgaben 11,8 0,0 11,8 11, Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit ,3-20, , ,7 Ausnahme für Investitionen Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 4.442, , , ,4 Gesamtausgaben , , , ,9 Zuschuss , , ,9-22 -

25 Erläuterungen 0718 Zu Titel Veranschlagt sind Zuwendungen des Landes an Kirchen, private Eigentümer und Sonstige für Wiederaufbau- und Restaurierungsprojekte in Mecklenburg-Vorpommern sowie für die Durchführung von bodendenkmalpflegerischen Maßnahmen für den Bestand in Mecklenburg-Vorpommern. U. a. wurden Mittel veranschlagt für die Restaurierung kulturhistorisch wertvoller Orgelbauten. Die Vergabe der Zuwendungen erfolgt auf der Grundlage des Denkmalschutzgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom 6. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 12, 247), geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 21. Juli 1998 (GVOBl. M-V S. 647) in Verbindung mit der Richtlinie für die Bewilligung finanzieller Zuwendungen zur Erhaltung von Denkmalen in Mecklenburg-Vorpommern für alle Denkmalarten und für die Wahrnehmung denkmalpflegerischer Aufgaben, die ein erhebliches Landesinteresse besitzen. Ausschlaggebend für eine Zuwendung ist primär die fachliche Einschätzung von: - der Notwendigkeit der Fördermaßnahme und - der kunst- und kulturgeschichtlichen Bedeutung des Denkmals. Ministerieller Erlass in der jeweils aktuellen Fassung. Vorgesehen sind die Maßnahmen zur Notsicherung von Kirchen als Kofinanzierung gegenüber der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und den Landeskirchen in Höhe von 255,6 TEUR. Zu Titel Die Veränderung ergibt sich aus der Fortschreibung der Planungen für den Einsatz der EU-Fondsmittel für die neue Förderperiode

26 0725 Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Es treten hinzu/es fallen weg (-) Beträge in TEUR neuer Ansatz inkl. NT Ansatz Ausgaben (neu) 229 Künstlersozialabgabe gemäß Künstlersozialversicherungsgesetz -KSVG- 0,0 Gesamtausgaben ,8 0, , ,3 Abschluss Kapitel Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst 380,1 0,0 380,1 381,6 und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen 1.447,7 0, , ,2 mit Ausnahme für Investitionen Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, Zuweisungen 5,6 0,0 5,6 11,2 und Zuschüssen f. Investitionen Gesamteinnahmen 1.833,4 0, , , Personalausgaben 6.349,1 0, , , Sächliche Verwaltungsausgaben 4.099,2 0, , , Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 103,5 0,0 103,5 127,5 Gesamtausgaben ,8 0, , ,3 Zuschuss 8.718, , ,3-24 -

27 Erläuterungen 0725 Zu Kapitel 0725 Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Die Landesbibliothek in Schwerin, die staatlichen Archive in Schwerin und Greifswald sowie die Landesämter für Denkmalpflege und Bodendenkmalpflege mit dem Archäologischen Landesmuseum werden zu einer oberen Behörde, dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege zusammengeführt. Die Zusammenlegung erfolgt im Rahmen der Strukturreform des Landes. Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege dient als Informations- und Forschungszentrum für und über das Land. Es pflegt, sammelt, bewahrt und erforscht das geschriebene, gedruckte, bauliche und archäologische Kulturerbe des Landes Mecklenburg-Vorpommern und macht es der Öffentlichkeit zugänglich. Für die Bereiche Denkmalpflege und Bodendenkmalpflege ist das Amt zugleich obere Denkmalfachbehörde. Das Kapitel 0725 enthält folgende Maßnahmegruppen: Einnahmen Maßnahmegruppen: MG 61 Durch Dritte finanzierte Forschungsvorhaben MG 62 Archäologische Ausstellungen MG 63 Archäologische Ausgrabungen MG 64 Sicherungsverfilmungsstelle Ausgaben Maßnahmegruppen: MG 59 Leistungsentgelte und Beschaffungen für Datenverarbeitung MG 61 Durch Dritte finanzierte Forschungsvorhaben MG 62 Archäologische Ausstellungen MG 63 Archäologische Ausgrabungen MG 64 Sicherungsverfilmungsstelle Zu Titel Veranschlagt sind Ausgaben für die Künstlersozialabgabe gem. Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten - Künstlersozialversicherungsgesetz - vom BGBL. I S.705. Gemäß 24 Künstlersozialversicherungsgesetz sind Unternehmen zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet, wenn sie nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen, um deren Werke oder Leistungen für eigene Zwecke zu nutzen. Als Unternehmen im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes gelten u.a. auch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts

28 0750 Allgemeine Bewilligungen -Schulen- Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Es treten hinzu/es fallen weg (-) Beträge in TEUR neuer Ansatz inkl. NT Ansatz Einnahmen (neu) 011 Zuweisungen des Bundes gemäß Entflechtungsgesetz Die Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei ,8 291,8 Ausgaben Gesamteinnahmen ,8 291, , , Reisekostenvergütungen für Schulausflüge an öffentlichen Schulen 203,1 26,4 229,5 203, (neu) (HV neu) MG Abgaben zur Gemeinschaftsaufgabe Bildung Artikel 91b Abs. 2 GG an die Kultusministerkonferenz Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei geleistet werden. 127 Zuweisungen der EU für Maßnahmen der vollzeitschulischen Berufsausbildung aus dem ESF (Förderperiode ) Weggefallen. Leistungen für stundenweise zu erteilenden Unterricht Deckungsfähig innerhalb der Maßnahmegruppe. 291,8 291, , , Überstundenvergütungen für Angestellte an Regionalen Schulen , , , ,3 Summe Maßnahmegruppe , , , ,3 MG (neu) Förderung von Initiativen im Bereich des schulischen Bildungswesens 129 Kommission Zukunft der Erziehung und Bildung 121,9 121,9 Summe Maßnahmegruppe ,2 121,9 354,1 237,2 Gesamtausgaben , , , ,5-26 -

29 Erläuterungen 0750 Zu Kapitel 0750 Das Kapitel enthält folgende Maßnahmegruppen: 01 Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft 02 Investitionsprogramm Zukunft, Bildung und Betreuung (IZBB) 04 Leistungen für stundenweise zu erteilenden Unterricht 05 Beteiligung des Landes an den Kosten der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) und anderer Einrichtungen 06 Förderung von Initiativen im Bereich des schulischen Bildungswesens 62 Vorbereitung, Durchführung und wissenschaftliche Begleitung von Modellversuchen im Schulwesen gemäß Art. 91 b GG 63 Lehrplanausschüsse 66 Lehreraustausch mit Polen, Republik Moldawien und den Baltischen Ländern 67 Schulversuche des Landes Mecklenburg-Vorpommern 68 Durchführung und wissenschaftliche Begleitung von Projekten im Schulwesen Zu Titel Veranschlagt sind Zuweisungen des Bundes gemäß Entflechtungsgesetz. (vgl. Titel ) Zu Titel Veranschlagt sind Reisekostenvergütungen der Lehrkräfte (vgl. Kap ) und Begleitpersonen für Schulausflüge, Lehrausflüge, für den Aufenthalt in Landheimen und Lagern sowie Schulpartnerschaften auf der Grundlage der Richtlinie zur Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an den öffentlichen Schulen vom geändert durch 1. Änderungserlass vom und 2. Änderungserlass vom (Mitteilungsblatt Mecklenburg-Vorpommern S. 198/1997) (Mitteilungsblatt Mecklenburg-Vorpommern 1. Änderung S. 348/1997) (Mitteilungsblatt Mecklenburg-Vorpommern 2. Änderung S. 68/2000) Mehr wegen Anpassung an das Ist Zu Titel Veranschlagt für Abgaben zur Gemeinschaftsaufgabe im Bereich Bildung nach Art. 91b GG an die Kultusministerkonferenz. (vgl. Titel ) Zu Titel Die Veränderung ergibt sich aus der Fortschreibung der Planungen für den Einsatz der EU-Fondsmittel für die neue Förderperiode Zu Maßnahmegruppe 04 - Leistungen für stundenweise zu erteilenden Unterricht - Zu Titel Mehr wegen Absicherung der Unterrichtsversorgung an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen im Haushaltsjahr Zu Maßnahmegruppe 06 - Förderung von Initiativen im Bereich des schulischen Bildungswesen - Zu Titel Die Expertenkommission Zukunft der Erziehung und Bildung unter Berücksichtigung des lebenslangen Lernens in Mecklenburg-Vorpommern wurde im September 2006 mit dem Ziel eingerichtet, eine umfassende Konzeption mit Handlungsempfehlungen für die zukünftige Gestaltung der Bildung und Erziehung in Mecklenburg-Vorpommern zu erarbeiten. Veranschlagt sind sächliche Verwaltungskosten, d. h. Reisekosten (Fahrt- und Übernachtungskosten) und Sitzungsgelder für die Mitglieder sowie Reisekosten (Fahrt- und Übernachtungskosten) und Honorare für die Sachverständigen

30 0750 Allgemeine Bewilligungen -Schulen- Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Es treten hinzu/es fallen weg (-) Beträge in TEUR neuer Ansatz inkl. NT Ansatz Abschluss Kapitel Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst 0,0 und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen 507,8 291,8 799,6 533,5 mit Ausnahme für Investitionen Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, Zuweisungen ,0 0, , ,6 und Zuschüssen f. Investitionen Gesamteinnahmen ,8 291, , , Personalausgaben , , , , Sächliche Verwaltungsausgaben 1.082,1 148, , , Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit , , , ,8 Ausnahme für Investitionen Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ,0 0, , ,6 Gesamtausgaben , , , ,5 Zuschuss , , ,4-28 -

31 Erläuterungen

32 0752 Förderschulen Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Es treten hinzu/es fallen weg (-) Beträge in TEUR neuer Ansatz inkl. NT Ansatz Ausgaben Reisekostenvergütungen 125,7 29,6 155,3 125,7 Abschluss Kapitel 0752 Gesamtausgaben ,5 29, , , Personalausgaben ,8 0, , , Sächliche Verwaltungsausgaben 125,7 29,6 155,3 125,7 Gesamtausgaben ,5 29, , ,5 Zuschuss , , ,5-30 -

33 Erläuterungen 0752 Zu Kapitel 0752 Förderschulen Vorbemerkung: Kapitel 0752 enthält die nach dem Schulgesetz vom Land zu tragenden Ausgaben für öffentliche Förderschulen. Zu Titel Veranschlagt sind Mittel für die Dienstreisen von Schulleitern, Lehrkräften, Lehramtsanwärtern und mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung tätiges Personal. Mehr wegen Abordnungen und Teilabordnungen der Lehrer lt. Lehrerpersonalkonzept, Anpassung an das Ist

34 0753 Gesamtschulen Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Es treten hinzu/es fallen weg (-) Beträge in TEUR neuer Ansatz inkl. NT Ansatz Ausgaben Vergütungen der Angestellten , , , ,5 Bis zum Umfang von zwölf verfügbaren und unbesetzten Planstellen bzw. Stellen für Lehrkräfte in den Kapiteln 0751 bis 0755 können Vergütungen und Auslagenersatz für die Erteilung von Religionsunterricht durch kirchliche Lehrkräfte in Anspruch genommen werden, soweit diese mit wöchentlich mindestens sieben Unterrichtsstunden eingesetzt sind Reisekostenvergütungen 2,2 6,1 8,3 2,2 Abschluss Kapitel 0753 Gesamtausgaben , , , , Personalausgaben , , , , Sächliche Verwaltungsausgaben 2,2 6,1 8,3 2,2 Gesamtausgaben , , , ,7 Zuschuss , , ,7-32 -

35 Erläuterungen 0753 Zu Kapitel 0753 Gesamtschulen Vorbemerkung: Kapitel 0753 enthält die nach dem Schulgesetz vom Land zu tragenden Ausgaben für öffentliche Gesamtschulen. Zu Titel Mehr wegen Nachjustierung des Personalausgabenbudgets im Lehrerbereich, um die Ausfinanzierung der Lehrerstellen und somit die Unterrichtsversorgung an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen zu gewährleisten. Zu Titel Veranschlagt sind Mittel für Dienstreisen von Schulleitern, Lehrkräften, Fachberatern und Lehramtsanwärtern, sowie Teilzeitabordnungen der Lehrkräfte. Mehr wegen Abordnungen und Teilabordnungen der Lehrer lt. Lehrerpersonalkonzept, Anpassung an das Ist

36 0754 Regionale Schulen und Realschulen Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Es treten hinzu/es fallen weg (-) Beträge in TEUR neuer Ansatz inkl. NT Ansatz Ausgaben Vergütungen der Angestellten , , , ,1 Bis zum Umfang von zwölf verfügbaren und unbesetzten Planstellen bzw. Stellen für Lehrkräfte in den Kapiteln 0751 bis 0755 können Vergütungen und Auslagenersatz für die Erteilung von Religionsunterricht durch kirchliche Lehrkräfte in Anspruch genommen werden, soweit diese mit wöchentlich mindestens sieben Unterrichtsstunden eingesetzt sind Reisekostenvergütungen 105,4 9,2 114,6 105,4 Abschluss Kapitel 0754 Gesamtausgaben , , , , Personalausgaben , , , , Sächliche Verwaltungsausgaben 105,4 9,2 114,6 105, Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit 0,0 Ausnahme für Investitionen Gesamtausgaben , , , ,1 Zuschuss , , ,1-34 -

37 Erläuterungen 0754 Zu Kapitel 0754 Regionale Schulen und Realschulen Vorbemerkung: Kapitel 0754 enthält die nach dem Schulgesetz vom Land zu tragenden Ausgaben für öffentliche Regionale Schulen und Realschulen. Zu Titel Mehr wegen Nachjustierung des Personalausgabenbudgets im Lehrerbereich, um die Ausfinanzierung der Lehrerstellen und somit die Unterrichtsversorgung an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen zu gewährleisten. Zu Titel Veranschlagt sind Mittel für Dienstreisen von Schulleitern, Lehrkräften, Fachberatern und Lehramtsanwärtern, sowie Teilzeitabordnungen der Lehrkräfte. Mehr wegen Abordnungen und Teilabordnungen der Lehrer lt. Lehrerpersonalkonzept, Anpassung an das Ist

38 0755 Gymnasien Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Es treten hinzu/es fallen weg (-) Beträge in TEUR neuer Ansatz inkl. NT Ansatz Ausgaben Vergütungen der Angestellten ,7-438, , ,0 Bis zum Umfang von zwölf verfügbaren und unbesetzten Planstellen bzw. Stellen für Lehrkräfte in den Kapiteln 0751 bis 0755 können Vergütungen und Auslagenersatz für die Erteilung von Religionsunterricht durch kirchliche Lehrkräfte in Anspruch genommen werden, soweit diese mit wöchentlich mindestens sieben Unterrichtsstunden eingesetzt sind Reisekostenvergütungen 53,4 20,3 73,7 53,4 Abschluss Kapitel 0755 Gesamtausgaben ,8-418, , , Personalausgaben ,4-438, , , Sächliche Verwaltungsausgaben 53,4 20,3 73,7 53,4 Gesamtausgaben ,8-418, , ,1 Zuschuss , , ,1-36 -

39 Erläuterungen 0755 Zu Kapitel 0755 Gymnasien Vorbemerkung: Kapitel 0755 enthält die nach dem Schulgesetz vom Land zu tragenden Ausgaben für öffentliche Gymnasien. Zu Titel Weniger wegen Anpassung des Personalausgabenbudgets infolge der Ausbringung von kw-vermerken zum Zu Titel Veranschlagt sind Mittel für die Dienstreisen von Schulleitern, Lehrkräften, Fachberatern und Lehramtsanwärtern. Mehr wegen Abordnungen und Teilabordnungen der Lehrer lt. Lehrerpersonalkonzept, Anpassung an das Ist

40 0756 Berufliche Schulen Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Es treten hinzu/es fallen weg (-) Beträge in TEUR neuer Ansatz inkl. NT Ansatz Ausgaben Vergütungen der Angestellten , , , ,3 Abschluss Kapitel 0756 Gesamtausgaben , , , , Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst 6,0 0,0 6,0 6,0 und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen 2.771,2 0, , ,2 mit Ausnahme für Investitionen Gesamteinnahmen 2.777,2 0, , , Personalausgaben , , , , Sächliche Verwaltungsausgaben 61,2 0,0 61,2 61, Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit 148,2 0,0 148,2 148,2 Ausnahme für Investitionen Gesamtausgaben , , , ,3 Zuschuss , , ,1-38 -

41 Erläuterungen 0756 Zu Kapitel 0756 Berufliche Schulen Vorbemerkung: Kapitel 0756 enthält die nach dem Schulgesetz vom Land zu tragenden Ausgaben für öffentliche berufliche Schulen. Die staatlichen Leistungen für berufliche Schulen in freier Trägerschaft sind bei Kapitel veranschlagt. Zu Titel Mehr wegen Anpassung der kw-vermerke sowie des Personalausgabenbudgets an die Entwicklung im Berufschulbereich. Die Anpassung ist infolge des Anstiegs der Schülerzahlen erforderlich

42 0758 Schulaufsicht Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Es treten hinzu/es fallen weg (-) Beträge in TEUR neuer Ansatz inkl. NT Ansatz Ausgaben Vergütungen der Angestellten 4.444,9 438, , ,9 Abschluss Kapitel 0758 Gesamtausgaben 6.362,8 438, , , Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen 0,0 Gesamteinnahmen 0, Personalausgaben 5.330,4 438, , , Sächliche Verwaltungsausgaben 1.032,4 0, , ,9 Gesamtausgaben 6.362,8 438, , ,0 Zuschuss 6.362, , ,0-40 -

43 Erläuterungen 0758 Zu Kapitel Schulaufsicht - Veranschlagt für die Staatlichen Schulämter mit Sitz in Greifswald, Neubrandenburg, Rostock und Schwerin. Die Schulämter üben als untere Schulaufsichtsbehörde die Aufsicht über die Grundschulen, die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und die Förderschulen aus. Zu Titel Mehr wegen Anpassung des Personalausgabenbudgets infolge der Streichung von kw-vermerken zum

44 0759 Landesinstitut Mecklenburg-Vorpommern für Schule und Ausbildung Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Es treten hinzu/es fallen weg (-) Beträge in TEUR neuer Ansatz inkl. NT Ansatz Ausgaben (neu) MG Künstlersozialabgabe gemäß Künstlersozialversicherungsgesetz -KSVG- Aus-, Fort- und Weiterbildung Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei geleistet werden. Deckungsfähig innerhalb der Maßnahmegruppe. 0, Fort- und Weiterbildung der Lehrer 203,5 42,9 246,4 203,5 Summe Maßnahmegruppe ,7 42,9 686,6 643,7 Abschluss Kapitel 0759 Gesamtausgaben 8.911,7 42, , , Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst 31,3 0,0 31,3 31,3 und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen 0,0 mit Ausnahme für Investitionen Gesamteinnahmen 31,3 0,0 31,3 31, Personalausgaben 7.587,3 0, , , Sächliche Verwaltungsausgaben 1.324,4 42, , ,3 Gesamtausgaben 8.911,7 42, , ,2 Zuschuss 8.880, , ,9-42 -

45 Erläuterungen 0759 Zu Kapitel 0759 Das Kapitel enthält folgende Maßnahmegruppen: Ausgaben: 01 Aus-, Fort- und Weiterbildung 02 Schulbuchbegutachtung 59 Datenverarbeitung Dem Landesinstitut Mecklenburg-Vorpommern für Schule und Ausbildung obliegen folgende Aufgaben: - Lehrerausbildung 2. Phase - Fortbildung tätiger Lehrer - Weiterbildung tätiger Lehrer zum Erwerb einer Lehrbefähigung in einem weiteren Fach - Entwicklung von Rahmenplänen - Bereitstellung unterrichtsbegleitender Lehrmaterialien - Einführung neuer Medien in den Unterricht - Beratung von Schulen - Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des schriftlichen Zentralabiturs sowie der Realschulabschlussprüfung - Schulbuchbegutachtung - Begleitung von Schul- und Modellversuchen - Sekteninformationsstelle Dem Lehrerprüfungsamt im L.I.S.A. obliegt die Abnahme der Lehramtsprüfungen (Erste und Zweite Staatsprüfung) für die Lehrämter an Grund- und Hauptschulen, für Sonderpädagogik, an Haupt- und Realschulen, an Gymnasien sowie an Beruflichen Schulen. Das Lehrerprüfungsamt ist außerdem zuständig für die Abnahme der Erweiterungs- und Aufbauprüfungen sowie für Prüfungen im Zusammenhang mit EU-Recht. Zu Titel Veranschlagt sind Ausgaben für die Künstlersozialabgabe gem. Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten - Künstlersozialversicherungsgesetz - vom BGBL. I S.705. Gemäß 24 Künstlersozialversicherungsgesetz sind Unternehmen zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet, wenn sie nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen, um deren Werke oder Leistungen für eigene Zwecke zu nutzen. Als Unternehmen im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes gelten u.a. auch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Zu Maßnahmegruppe 01 - Aus-, Fort- und Weiterbildung - Zu Titel Ansatz 2005 Veranschlagt sind TEUR 1. Zentrale Fortbildung von Lehrkräften der allgemein bildenden Schulen zu Schwerpunkten der Unterrichts- und Schulentwicklung 32,0 32,0 91,1 2. Fortbildungen von Lehrkräften der allgemein bildenden Schulen in den 24,0 24,0 0 Regionen 3. Fortbildung von Lehrkräften der beruflichen Schulen zu Schwerpunkten 25,9 25,9 0 der Unterrichts- und Schulentwicklung 4. Fortbildung von Lehrkräften im Bereich Sonderpädagogik 7,0 7, Qualifikation von Schul- und Unterrichtsberatern in Kooperation mit der 5,5 5,5 0,0 Schulaufsicht 6. Fortbildung der Funktionsträger an allgemein bildenden Schulen sowie der Schulaufsicht 9,0 9,0 26,7 7. Fortbildung der Funktionsträger an beruflichen Schulen sowie der Schulaufsicht 3,0 3, Fortbildung der Lehrkräfte der allgemein bildenden und beruflichen Schulen 22,9 22,9 10,5 zur Einführung neuer Medien (Multimediainitiative des Landes) 9. Fort- und Weiterbildung in den Fächern Philosophie, Religion und Sonderpädagogik 15,2 15,2 15,2 zum Erwerb einer weiteren Fachlichkeit durch tätige Leh- rer 10 Tagungen und Sonderveranstaltungen 10,0 10,0 0,0 11 Fortbildung der Schulleitungs- und Steuergruppenmitglieder im Rahmen 42,9 der gemäß 39a Schulgesetz als verpflichtend vorgeschriebenen internen und externen Evaluation 12 Sonstige Kosten 49,0 49,0 60,0 zusammen 203,5 246,4 203,5 Mehr wegen interner und externer Evaluation gem. 39a SchulG und der damit verbundenen Fortbildung der Schulleiter und Steuergruppenmitglieder

46 0770 Allgemeine Bewilligungen -Wissenschaft, Forschung und Hochschulen- Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Es treten hinzu/es fallen weg (-) Beträge in TEUR neuer Ansatz inkl. NT Ansatz Einnahmen (HV neu) 139 Zuweisungen des Bundes aus dem Hochschulund Wissenschaftsprogramm (HWP) Weggefallen , , , (neu) 131 Hochschulpakt ,3 681, (neu) (neu) (HV neu) (HV neu) Die Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Zuweisungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft für die Förderung von Großgeräten gemäß 8 Ausführungsvereinbarung Forschungsbauten an Hochschulen einschl. Großgeräten (AV-FuG) 131 Zuweisungen des Bundes für Hochschul- und Klinikinvestitionen nach Art. 143c GG 131 Zuweisungen des Bundes nach dem Hochschulbauförderungsgesetz Weggefallen. 164 Zuweisungen des Bundes für den Ergänzungsbau für das Institut für Organische Katalyseforschung infolge der Ansiedlung des Bereiches Angewandte Chemie Berlin-Adlershof Die Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei MG 01. 0, , , , , , , ,0 Gesamteinnahmen ,4-996, , ,4-44 -

47 Erläuterungen 0770 Zu Kapitel 0770 Das Kapitel 0770 enthält folgende Maßnahmegruppen: Ausgaben 01 Überregionale Finanzierungen 02 MPG-Institut für Plasmaphysik Greifswald (IPP) 03 Soziale Leistungen für Studenten 04 Hochschulübergreifende Maßnahmen 05 Ausgaben nach dem Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG) 06 Förderung von Forschungsvorhaben 08 Beschaffung wissenschaftlicher Großgeräte 09 Hochschulpakt Hochschul- und Wissenschaftsprogramm (HWP) Studienplatzkosten für Studierende aus Entwicklungs- und Übergangsländern in Mecklenburg-Vorpommern Ein nicht unbedeutender Teil deutscher Leistungen der öffentlichen Entwicklungsarbeit nehmen die Studienplatzkosten für Studierende aus Entwicklungsländern ein. Diese Aufwendungen werden durch die OECD auf das international anerkannte Ziel der Geberländer (0,7 v.h. ihres Bruttosozialproduktes) angerechnet. Voraussetzung hierfür ist nach den Melderichtlinien jedoch, dass diese Aufwendungen in den öffentlichen Haushalten nachgewiesen werden. Ausgaben für Studierende aus Entwicklungsländer 2004 (in TEUR) (Statistisches Bundesamt 6. Juni 2006) Bildungsinländer sonstige Ausländer insgesamt 695, , ,0 Ausgaben für Studierende aus Übergangsländern und gebieten 2004 (in TEUR) (Statistisches Bundesamt 6. Juni 2006) Bildungsinländer sonstige Ausländer insgesamt 575, , ,0 Zu Titel Veranschlagt sind die in der Säule 1 Programm zur Steigerung der Anzahl von Studienberechtigten mit einem qualitativ hochwertigen Hochschulstudium des Hochschulpaktes 2020 vorgesehenen Bundesmittel. (vgl. Maßnahmegruppe 09) Zu Titel Der Bund stellt für die Gemeinschaftsaufgabe gemäß 2 Abs. 2 Satz 3 Entflechtungsgesetz Euro jährlich bis zum Jahr 2013 zur Verfügung. Die Bundesmittel werden durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) den Ländern zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Leertitel vorsorglich veranschlagt für Zuweisungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft für die Förderung von Großgeräten gemäß 8 Ausführungsvereinbarung Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten (AV-FuG). Die Mittel werden erst nach positivem Abschluss eines einzelfallbezogenen Begutachtungsverfahrens dem Land zugewiesen. Zu Titel Bund und Länder haben sich im Zuge der Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung darauf geeinigt, den Tatbestand der Mischfinanzierung im Grundgesetz zu reduzieren. Der Artikel 143 c GG enthält u.a. Übergangsbestimmungen für die Abschaffung der Gemeinschaftsaufgabe Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken. Gemäß 4 des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz) erhält Mecklenburg-Vorpommern Euro jährlich. Davon sind Euro im Einzelplan 07 und Euro im Einzelplan 12 veranschlagt. Zu Titel Die Förderung zwischen Bund und den Ländern erfolgt auf Grundlage des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK-Abkommen) nach Artikel 91 b GG, zuletzt geändert am 28. August 2006 sowie der Ausführungsvereinbarung Forschungseinrichtungen (AV-FE) vom 5./6. Mai 1977, zuletzt geändert am 25. Oktober Veranschlagt ist der Anteil des Bundes in Höhe von 50 v.h. an den Ausgaben für den Ergänzungsbau für das Leibniz-Institut für Katalyse Rostock e. V. (vgl. Titel ) Mehr wegen Anpassung an den Wirtschaftsplan

48 0770 Allgemeine Bewilligungen -Wissenschaft, Forschung und Hochschulen- Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Es treten hinzu/es fallen weg (-) Beträge in TEUR neuer Ansatz inkl. NT Ansatz Ausgaben MG 01 (HV neu) Überregionale Finanzierungen Deckungsfähig innerhalb der Maßnahmegruppe mit Ausnahme von , und Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen -ZVS- 201,4-53,8 147,6 198,4 ** Ausschließlich Zuwendungen ( 23/44 LHO) Beitrag des Landes M-V für die Hochschulrektorenkonferenz 49,5-12,3 37,2 48,5 ** Ausschließlich Zuwendungen ( 23/44 LHO) Anteil an den Kosten des Wissenschaftsrates 52,3-2,8 49,5 51,3 ** Ausschließlich Zuwendungen ( 23/44 LHO) Anteil des Landes zur Förderung der Fraunhofergesellschaft -FhG- 380,9 77,3 458,2 354,2 ** Ausschließlich Zuwendungen ( 23/44 LHO) Anteil des Landes M-V an der Finanzierung der Max-Planck-Gesellschaft -MPG ,1-255, , ,5 ** Ausschließlich Zuwendungen ( 23/44 LHO)

49 Erläuterungen 0770 Zu Maßnahmegruppe 01 Überregionale Finanzierungen Zu Titel Die Zentrale Vergabestelle für Studienplätze (ZVS) ist eine Einrichtung der Länder. Sie wird gemäß Staatsvertrag vom 12. März 1992 durch Beiträge der Bundesländer nach dem Königsteiner Schlüssel finanziert. Hiernach ergibt sich für Mecklenburg- Vorpommern ein Anteil an den Verfahrenskosten 189,1 TEUR 140,7 TEUR Sitzlandkosten 9,3 TEUR 6,9 TEUR 198,4 TEUR 147,6 TEUR Weniger wegen Anpassung an den Wirtschaftsplan Zu Titel Veranschlagt ist der Anteil des Landes nach dem Königsteiner Schlüssel am Ländergesamtbeitrag gem. Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Zuwendungen an die Stiftung zur Förderung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vom 4. Dezember Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) erfüllt u.a. folgende Aufgaben: - Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen, - Information der Mitgliedshochschulen über hochschulpolitische Entwicklungen und Problemstellungen, - Erarbeitung von Positionen und Stellungnahmen zu hochschul- und wissenschaftspolitischen Fragen, - Vertretung der Interessen der Mitgliedshochschulen in der Öffentlichkeitsarbeit. Zur Förderung ihrer Ziele arbeitet die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) mit anderen nichtstaatlichen akademischen Organisationen des In- und Auslandes zusammen. Der Zuschussbedarf der Stiftung wird von Bund und Ländern im Verhältnis 50:50 aufgebracht, soweit nicht der Bund oder die Länder einzelne Aufgabenbereiche allein finanzieren. Weniger wegen Anpassung an den Wirtschaftsplan Zu Titel Der Wissenschaftsrat (WR) ist eine gemeinsame Einrichtung von Bund und Ländern, die durch Verwaltungsabkommen am 5. September 1957 begründet wurde. Mecklenburg-Vorpommern ist diesem Verwaltungsabkommen zum 28. Februar 1991 beigetreten. Veranschlagt ist der Anteil des Landes an den Kosten der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates nach dem Königsteiner Schlüssel. Weniger wegen Anpassung an den Wirtschaftsplan Zu Titel Die Förderung zwischen Bund und den Ländern erfolgt auf Grundlage des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK-Abkommen) nach Artikel 91 b GG, zuletzt geändert am 28. August 2006 sowie der Ausführungsvereinbarung Fraunhofer Gesellschaft (AV-FhG) vom 17. März / 26. August 1977, der das Land mit Wirkung vom 1. Januar 1990 beigetreten ist. In enger Kooperation mit der Universität Rostock sind am Standort Rostock die FhG-Außenstelle Graphische Datenverarbeitung (EGD) Darmstadt und die Projektstelle des Fraunhofer-Institutes für Produktionstechnik und Automatisierung (IPA) Stuttgart angesiedelt. Veranschlagt ist der Anteil des Landes. Mehr wegen Anpassung an den Wirtschaftsplan Zu Titel Die Förderung zwischen Bund und den Ländern erfolgt auf Grundlage des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK-Abkommen) nach Artikel 91 b GG, zuletzt geändert am 28. August 2006 sowie der Ausführungsvereinbarung gemäß 4 der Ausführungsvereinbarung Max-Planck- Gesellschaft (AV-MPG) vom 17. Dezember 1976, zuletzt geändert am 18. Dezember 1996, zur Finanzierung des Haushaltsplanes der Max-Planck-Gesellschaft (MPG). Mecklenburg-Vorpommern ist mit Wirkung vom 1. Januar 1991 der Ausführungsvereinbarung beigetreten. Die Max-Planck- Gesellschaft (MPG) ist Träger von mehr als 70 Instituten, in denen Grundlagenforschung vor allem im naturwissenschaftlichen Bereich betrieben wird. Außerdem werden neue Forschungsbereiche, die innerhalb der universitären Forschung nicht oder nicht ausreichend erfasst sind, gefördert. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden im Verhältnis 50 : 50 vom Bund und den Ländern getragen. Veranschlagt ist der Anteil des Landes des auf die Ländergemeinschaft entfallenden Anteils (50 v.h.) des Zuwendungsbedarfes nach dem Königsteiner Schlüssel und der Anteil des Landes an den Sitzlandkosten (50 v.h.) für das Institut für Demographische Forschung, Rostock Sitzlandquote 1.642,7 TEUR 1.380,4 TEUR Schlüsselquote 5.810,8 TEUR 6.041,2 TEUR 7.453,5 TEUR 7.421,6 TEUR Weniger wegen Anpassung an den Haushaltsplan

50 0770 Allgemeine Bewilligungen -Wissenschaft, Forschung und Hochschulen- Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Es treten hinzu/es fallen weg (-) Beträge in TEUR neuer Ansatz inkl. NT Ansatz Anteil des Landes an der Finanzierung der Deutschen Forschungsgemeinschaft -DFG ,1-65, , ,4 ** Ausschließlich Zuwendungen ( 23/44 LHO) (neu) (ZB neu) (HV neu) 164 Liquiditätsdarlehen für den Ergänzungsbau des Leibniz-Instituts für Katalyseforschung Ausgaben dürfen bis zur Höhe von 1.680,0 TEUR geleistet werden. Einnahmen aus Rückzahlungen sind von der Ausgabe abzusetzen. 164 Zuschuss des Landes für den Ergänzungsbau für das Institut für Organische Katalyseforschung infolge der Ansiedlung des Bereiches Angewandte Chemie Berlin-Adlershof (EFRE) HV entfällt. 0, , ,0 Verpflichtungsermächtigung (4.097) (4.097) Davon fällig Haushaltsjahr 2008 (2.750) (2.750) Davon fällig Haushaltsjahr 2009 (1.347) (1.347) Davon fällig Haushaltsjahr 2010 (0) Davon fällig Haushaltsjahr 2011 (0) (neu) 164 Zuschuss des Bundes für den Ergänzungsbau für das Institut für Organische Katalyseforschung infolge der Ansiedlung des Bereiches Angewandte Chemie Berlin-Adlershof Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei geleistet werden , ,0 Verpflichtungsermächtigung (4.097) (4.097) Davon fällig Haushaltsjahr 2008 (2.750) (2.750) Davon fällig Haushaltsjahr 2009 (1.347) (1.347) Davon fällig Haushaltsjahr 2010 (0) Davon fällig Haushaltsjahr 2011 (0) Summe Maßnahmegruppe , , , ,6-48 -

51 Erläuterungen 0770 Zu Titel Die Förderung zwischen Bund und den Ländern erfolgt auf Grundlage des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK-Abkommen) nach Artikel 91 b GG, zuletzt geändert am 28. August 2006 sowie der Ausführungsvereinbarung Deutsche Forschungsgemeinschaft/Sonder-forschungsbereiche (AV-DFG) vom 28. Oktober /17. Dezember 1996, zuletzt geändert am 17./21. Dezember 1990 und 28. November Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert einzelne Forschungsvorhaben auf allen Gebieten der Wissenschaft. Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2002 gilt für alle Programme der Forschungsgemeinschaft ein einheitlicher Finanzierungsschlüssel für die Anteile des Bundes und der Länder in Höhe von 58 : 42 Die jeweiligen Länderanteile werden entsprechend dem Königsteiner Schlüssel ermittelt. Veranschlagt sind die anteiligen Kosten des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Weniger wegen Anpassung an den Wirtschaftsplan Zu Titel Aus diesem Titel sollen zeitlich befristete Liquiditätsprobleme des Leibniz-Instituts für Katalyse beim Einsatz von EU-Mitteln finanziert werden. Zu Titel Die Förderung zwischen Bund und den Ländern erfolgt auf Grundlage des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK-Abkommen) nach Artikel 91 b GG, zuletzt geändert am 28. August 2006 sowie der Ausführungsvereinbarung Forschungseinrichtungen (AV-FE) vom 5./6. Mai 1977, zuletzt geändert am 25. Oktober Die gemeinsame Förderung erfolgt durch Zuwendungen gemäß 23, 44 Abs. 1 BHO/LHO. Veranschlagt ist der Landesanteil für den Ergänzungsbau für das Leibniz-Institut für Katalyse Rostock e. V. für die Ansiedlung von Froschergruppen aus dem Institut für Angewandte Chemie Berlin-Adlershof. Die Finanzierung des Landesanteils soll aus Mitteln des EU-Strukturfonds EFRE erfolgen. Gesamtkosten: ,0 TEUR davon Anteil des Landes 6.026,5 TEUR bisher bereitgestellt 250,0 TEUR 2007 veranschlagt 1.680,0 TEUR 2008 vorgesehen 2.824,0 TEUR 2009 vorgesehen 1.272,5 TEUR Die Veränderung ergibt sich aus der Fortschreibung der Planungen für den Einsatz der EU-Fondsmittel für die neue Förderperiode sowie wegen der Anpassung an den Wirtschaftsplan Zu Titel Die Förderung zwischen Bund und den Ländern erfolgt auf Grundlage des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK-Abkommen) nach Artikel 91 b GG, zuletzt geändert am 28. August 2006 sowie der Ausführungsvereinbarung Forschungseinrichtungen (AV-FE) vom 5./6. Mai 1977, zuletzt geändert am 25. Oktober Die gemeinsame Förderung erfolgt durch Zuwendungen gemäß 23, 44 Abs. 1 BHO/LHO. Veranschlagt ist der Bundesanteil für den Ergänzungsbau für das Leibniz-Institut für Katalyse Rostock e.v. für die Ansiedlung von Froschergruppen aus dem Institut für Angewandte Chemie Berlin-Adlershof. Gesamtkosten: ,0 TEUR davon Anteil des Bundes 6.026,5 TEUR bisher bereitgestellt 250,0 TEUR 2007 veranschlagt 1.680,0 TEUR 2008 vorgesehen 2.824,0 TEUR 2009 vorgesehen 1.272,5 TEUR Die Veränderung ergibt sich aus der Fortschreibung der Planungen für den Einsatz der EU-Fondsmittel für die neue Förderperiode sowie wegen der Anpassung an den Wirtschaftsplan

52 0770 Allgemeine Bewilligungen -Wissenschaft, Forschung und Hochschulen- Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Es treten hinzu/es fallen weg (-) Beträge in TEUR neuer Ansatz inkl. NT Ansatz MG 02 MPG-Institut für Plasmaphysik Greifswald (IPP) Übertragbar. Deckungsfähig innerhalb der Maßnahmegruppe Zuschuss für den laufenden Betrieb 2.680,0 234, , ,0 ** Ausschließlich Zuwendungen ( 23/44 LHO) Zuschuss für laufende Investitionen 3.106, , , ,0 ** Ausschließlich Zuwendungen ( 23/44 LHO) Summe Maßnahmegruppe , , , ,0-50 -

53 Erläuterungen 0770 Zu Maßnahmegruppe 02 Max-Planck-Institut für Plasmaphysik Greifswald (IPP) Auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Freistaat Bayern und Mecklenburg-Vorpommern zur Finanzierung des Aufbaus des Max-Planck-Institutes für Plasmaphysik (IPP) einschließlich des Stellarators W 7-X in Greifswald vom 3. Juli 2006 sowie dem Wirtschaftsplan 2007 wurde der Anteil des Landes für den Betrieb und für Investitionen veranschlagt. Finanzierungsbeiträge der Zuwendungsgeber im Jahr 2006 insgesamt (Stand Januar 2005): Gesamt Bund EURATOM Mecklenburg- Vorpommern Betrieb (TEUR) , , , ,0 Sozialplan (TEUR) Investitionen (TEUR) , , ,0 Zwischensumme(TEUR) , , , ,0 Standortkosten (TEUR) zusammen (TEUR) , , , ,0 Finanzierungsbeiträge der Zuwendungsgeber im Jahr 2007 insgesamt (Stand September 2006): Gesamt Bund EURATOM Mecklenburg- Vorpommern Betrieb (TEUR) , , , ,0 Sozialplan (TEUR) Investitionen (TEUR) , , ,0 Zwischensumme(TEUR) , , , ,0 Standortkosten (TEUR) zusammen (TEUR) , , , ,0 Mehr wegen Anpassung an den Wirtschaftsplan Zu Titel Veranschlagt ist der Landesanteil für den laufenden Betrieb des Max-Planck-Institutes für Plasmaphysik -Teilinstitut Greifswald. vgl. Übersicht zum Wirtschaftsplan in der Anlage zum Epl. 07. Mehr wegen Anpassung an den Wirtschaftsplan Zu Titel Veranschlagt ist der Landesanteil für laufende Bau- und Geräteinvestitionen gemäß Wirtschaftsplan des IPP Greifswald mit einem Anteil von 10 v.h. in Höhe von 1.860,0 TEUR Vorgesehen sind die Ausgaben u.a. für Anteile des Experiment- und Technikgebäudes und der W 7 X-Maschine, -Heizung und -Diagnostik. geplante Gesamtausgaben voraus. Ist bis 2005 für 2006 veranschlagt für 2007 veranschlagt in Folgejahren vorgesehen ,1 TEUR ,1 TEUR 2.226,0 TEUR 1.860,0 TEUR 2.326,0 TEUR Weniger wegen Anpassung an den Wirtschaftsplan

54 0770 Allgemeine Bewilligungen -Wissenschaft, Forschung und Hochschulen- Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Es treten hinzu/es fallen weg (-) Beträge in TEUR neuer Ansatz inkl. NT Ansatz MG 04 Hochschulübergreifende Maßnahmen Deckungsfähig innerhalb der Maßnahmegruppe. Einseitig deckungsfähig zugunsten Maßnahmegruppe 06 für Zwecke der Komplementierung von EU-Mitteln Kosten für die Durchführung von Messen und Ausstellungen 108,4-5,0 103,4 153,4 Verpflichtungsermächtigung (52) (0) (52) Davon fällig Haushaltsjahr 2008 (26) (0) (26) Davon fällig Haushaltsjahr 2009 (26) (0) (26) Davon fällig Haushaltsjahr 2010 (0) Davon fällig Haushaltsjahr 2011 (0) Förderung nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) 130,6 369,4 500,0 787,4 ** Ausschließlich Zuwendungen ( 23/44 LHO) Übertragbar. Verpflichtungsermächtigung (1.116) (1.116) Davon fällig Haushaltsjahr 2008 (438) (438) Davon fällig Haushaltsjahr 2009 (350) (350) Davon fällig Haushaltsjahr 2010 (328) (328) Davon fällig Haushaltsjahr 2011 (0) (neu) MG 05 (HV neu) 139 Umzugskosten Studierender 5,0 5,0 Summe Maßnahmegruppe ,1 369, , ,9 Ausgaben nach dem Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG) MG weggefallen (HV neu) 131 Beschaffung wissenschaftlicher Großgeräte 5.225, , ,0 Weggefallen (HV neu) (HV neu) 131 Beschaffung von Großgeräten für das Computer-Investitionsprogramm (CIP) Weggefallen. 131 Beschaffung von Großgeräten für den Wissenschaftler-Arbeitsplatz (WAP) Weggefallen. 485,7-485,7 615,4 485,7-485,7 356, (HV neu) (HV neu) 131 Planungskosten im Hochschulbereich 100,0-100,0 100,0 Weggefallen. 131 Zuschuss für den Hochleistungsrechnerverbund 351,8-351,8 351,8 Weggefallen. Summe Maßnahmegruppe , , ,2-52 -

55 Erläuterungen 0770 Zu Maßnahmegruppe 04 Hochschulübergreifende Maßnahmen Zu Titel Veranschlagt sind die Mittel für die Teilnahme der Hochschulen an folgenden Messen/Ausstellungen/Workshops: CeBIT, Hannover 35,0 TEUR 30,0 TEUR - HMI, Hannover 15,0 TEUR 15,0 TEUR - Boitechnica Hannover - 35,0 TEUR - Medica Düsseldorf 7,5 TEUR - Analytika München 15,0 TEUR - Envitec Düsseldorf 10,0 TEUR -SMM Hamburg 6,0 TEUR - Inlandsbildungsmessen 13,0 TEUR 13,0 TEUR - Internationale Bildungsmessen 7,0 TEUR 7,0 TEUR - Europort Amsterdam 8,0 TEUR - MeLa Mühlengeez 3,0 TEUR - SMT Nürnberg 5,0 TEUR - Eurotier Hannover 5,0 TEUR - Intergeo 2,5 TEUR - GaLaBau Nürnberg 4,0 TEUR - Annuga Food Tec 2,5 TEUR - sonstige regionale Messen, Workshops und TT-Aktivitäten 14,9 TEUR 3,4 TEUR 153,4 TEUR 103,4 TEUR Weniger wegen Anpassung an den aktuellen Bedarf. Zu Titel Die Förderung erfolgt gem. Verordnung zur Durchführung des Landesgraduiertenförderungsgestzes (Landesgraduiertenförderungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern LGFVO M-V vom 14. September 2000, veröffentlicht im GVOBl. M-V Nr. 2 vom 21. Februar 2001, S.52-55). Veranschlagt sind Mittel zur Förderung von besonders qualifiziertem künstlerischen und wissenschaftlichen Nachwuchs nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG). Förderleistungen werden nach den Durchführungsbestimmungen auf Antrag als Zuwendungen im Sinne des Haushaltsrechts für eine Regelförderdauer von zwei Jahren gewährt. Die Höhe der Förderleistungen bestimmt sich nach den jeweils geltenden Sätzen Universität Rostock 466,5 TEUR 292,8 TEUR Universität Greifswald 308,7 TEUR 195,2 TEUR Hochschule für Musik und Theater 12,2 TEUR 12,2 TEUR 787,4 TEUR 500,0 TEUR Mehr wegen der erforderlichen Übergangsfinanzierung bisheriger Förderfälle, die nicht die Voraussetzungen für eine Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) erfüllen. Im Rahmen der EU-Förderperiode ist ab 2007 eine weitere Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) vorgesehen. Zu Titel Soweit durch Schließung von Studiengängen/-fächern für Studierende ein Hochschulwechsel innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern erforderlich ist, kann eine Umzugskostenpauschale gewährt werden

56 0770 Allgemeine Bewilligungen -Wissenschaft, Forschung und Hochschulen- Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Es treten hinzu/es fallen weg (-) Beträge in TEUR neuer Ansatz inkl. NT Ansatz MG 06 Förderung von Forschungsvorhaben Deckungsfähig innerhalb der Maßnahmegruppe. Einseitig deckungsfähig zu Lasten Maßnahmegruppe 04 für Zwecke der Komplementierung von EU-Mitteln (HV neu) (HV neu) 178 Förderung von Forschungsvorhaben und Technologietransferprojekten aus EFRE-Mitteln Weggefallen. 178 Kofinanzierungsmittel des Landes für die EU- Förderperiode Weggefallen , , ,5 493,0-493,0 Summe Maßnahmegruppe , , , ,3 MG 08 (neu) Beschaffung wissenschaftlicher Großgeräte Deckungsfähig innerhalb der Maßnahmegruppe. Gegenseitig deckungsfähig mit Die Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit zwischen 0770 MG 08 und 1212 bedarf des Einvernehmens zwischen dem BM, dem VM und dem FM. 16 HG findet keine Anwendung (neu) 131 Beschaffung wissenschaftlicher Großgeräte 6.196, ,4-54 -

57 Erläuterungen 0770 Zu Maßnahmegruppe 06 Förderung von Forschungsvorhaben Zu Titel Die Veränderung ergibt sich aus der Fortschreibung der Planungen für den Einsatz der EU-Fondsmittel für die neue Förderperiode Zu Titel Die Veränderung ergibt sich aus der Fortschreibung der Planungen für den Einsatz der EU-Fondsmittel für die neue Förderperiode Zu Maßnahmegruppe 08 Beschaffung wissenschaftlicher Großgeräte Bund und Länder haben sich im Zuge der Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung darauf geeinigt, den Tatbestand der Mischfinanzierung im Grundgesetz zu reduzieren. Auf der Grundlage von Artikel 143 c GG enthält Mecklenburg-Vorpommern zur Kompensation für die Abschaffung der Gemeinschaftsaufgabe Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken gemäß 4 des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz) Euro jährlich bis zum Jahr Davon sind Euro im Einzelplan 07 (vgl. Titel ) und Euro im Einzelplan 12 veranschlagt. Darüber hinaus stellt der Bund für die Gemeinschaftsaufgabe gemäß 2 Abs. 2 Satz 3 Entflechtungsgesetz Euro jährlich bis zum Jahr 2013 zur Verfügung. Die Bundesmittel für die Beschaffung von wissenschaftlichen Großgeräten werden den Ländern durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) auf der Grundlage der Ausführungsvereinbarung Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten (AV-FuG) zweckgebunden zur Verfügung gestellt (vgl. Titel ). Die Mittel für die Förderung werden gemäß 9 AV-FuG je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen. Die Zuweisungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft für die Förderung von Großgeräten gemäß 8 AV-FuG werden erst nach positivem Abschluss eines einzelfallbezogenen Begutachtungsverfahrens dem Land zugewiesen. Daher sollen die vorgesehenen Beschaffungen bei Titel im Rahmen des Gesamtansatzes und der Erläuterungen (siehe Ersatzgeräteaufstellung) nach Maßgabe der Empfehlungen des Begutachtungsverfahrens, von Berufungsverfahren an den Hochschulen und zwingenden Anforderungen aus Forschung und Lehre angepasst werden können. Insoweit ist die Beschaffung von Geräten im Austausch gegen Maßnahmen lt. Geräteliste bzw. in Ergänzung dieser Aufstellung zulässig. Zu Titel Veranschlagt sind die Mittel für die Beschaffung wissenschaftlicher Großgeräte. Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, einschließlich Medizinische Fakultät 1.185,0 TEUR 1. Zentrale Verzeichnisdienste 330,0 TEUR 2. LC-MS-MS 300,0 TEUR 3. Lokales Bibliothekssystem (1. Stufe) 355,0 TEUR 4. Konfokales Laser-Mikroskop 200,0 TEUR Ersatzgeräte: - Lokales Bibliothekssystem (2. Stufe) 314,0 TEUR - Q-Trap ,0 TEUR - Monitorüberwachungssystem für Kardiologische Wacheinheit 230,0 TEUR - Ausrüstung von zwei Röntgenaufnahmeplätzen mit Flachbilddetektoren 750,0 TEUR Universität Rostock, einschließlich Medizinische Fakultät 1.748,7 TEUR 1. HPLC mit online Festphasenextraktion 300,0 TEUR 2. IR Festkörperlaser 200,0 TEUR 3. FI Massenspektrometer 548,0 TEUR 4. Konfokales-Laser-Scanningmikroskop 300,0 TEUR 5. Digitales- High- End-Ultraschallgerät 200,7 TEUR 6. Gaschromatograph 200,0 TEUR Fachhochschule Neubrandenburg 459,7 TEUR 1. Laserscanner 189,7 TEUR 2. Analytisches Rasterelektronenmikroskop 270,0 TEUR Ersatzgeräte: - Labor-Autoklav 150,0 TEUR - Röntgenspektrometer 150,0 TEUR - Doppelschneckenextruder 150,0 TEUR - Universalprüfmaschine 104,0 TEUR

58 0770 Allgemeine Bewilligungen -Wissenschaft, Forschung und Hochschulen- Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Es treten hinzu/es fallen weg (-) Beträge in TEUR neuer Ansatz inkl. NT Ansatz Zuschuss für den Hochleistungsrechnerverbund 703,6 703, (neu) Summe Maßnahmegruppe , ,0 MG 09 (neu) Hochschulpakt 2020 Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei geleistet werden. Übertragbar. Deckungsfähig innerhalb der Maßnahmegruppe (neu) 131 Nicht aufteilbare Personalausgaben 381,3 381, (neu) 131 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 200,0 200, (neu) 131 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke 0, (neu) 131 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 100,0 100,0 Summe Maßnahmegruppe ,3 681,3 MG 85 (HV neu) Hochschul- und Wissenschaftsprogramm, (HWP) MG weggefallen (HV neu) 139 Nicht aufteilbare Personalkosten 960,0-960, , (HV neu) (HV neu) (HV neu) Weggefallen. 139 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben Weggefallen. 139 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Rahmen der Nachfolgeprogramme Weggefallen. 139 Geräte, Ausstattungs- u. Ausrüstungsgegenstände Weggefallen. 860,0-860, ,0 201,8-201,8 293,0 388,0-388,0 585,0 Summe Maßnahmegruppe , , ,8 Gesamtausgaben , , , ,5-56 -

59 Erläuterungen 0770 Fachhochschule Stralsund 428,0 TEUR 1. Phasen-Doppler Anemometer 228,0 TEUR 2. Systemarchitekturen 100,0 TEUR 3. Klimakammer 100,0 TEUR Ersatzgeräte: - Prüfanlage für Kraftfahrzeuge 250,0 TEUR - Medizinisches Telematiksystem 100,0 TEUR Hochschule Wismar, Fachhochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung 2.375,0 TEUR 1. Rekonstruktion/Teilerneuerung Schiffssimulator 2.375,0 TEUR Ersatzgeräte: - Bioalkoholanlage 204,5 TEUR - Grundausstattung Hochspannungslabor 102,3 TEUR Zu Titel Veranschlagt ist der Investitionszuschuss für die Ergänzung des Hochleistungsrechners der norddeutschen Länder. Die Gesamtkosten belaufen sich auf insgesamt Euro. Die jeweiligen Länderanteile werden nach dem Königsteiner- Schlüssel ermittelt. Die Finanzierung erfolgt auf der Grundlage der Ausführungsvereinbarung Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten (AV-FuG). Gesamtkosten 2.766,0 TEUR 2007 veranschlagt 703,6 TEUR 2008 vorgesehen 691,5 TEUR 2009 vorgesehen 691,5 TEUR später noch erforderlich 680,0 TEUR Zu Maßnahmegruppe 09 Hochschulpakt 2020 Der Bund und die Länder haben im Dezember 2006 den Hochschulpakt 2020 beschlossen. Dieser besteht aus zwei Säulen: Säule 1 - Ein Programm, das einer steigenden Zahl von Studienberechtigten ein qualitativ hochwertiges Hochschulstudium ermöglicht. Die Länder verpflichten sich durch Vereinbarung mit dem Bund zunächst bis zum Jahr 2010 zur Aufnahme von ca zusätzlichen Studienanfängern. Der Bund stellt unter dieser Voraussetzung für diese zusätzlichen Studienanfänger bis 2010 insgesamt 565 Mio. zur Verfügung. Die Länder haben einen gleich hohen Komplementäranteil zu erbringen. Der besonderen Situation der neuen Länder wird dadurch Rechnung getragen, dass diese von 2007 bis 2010 eine Pauschale in Höhe von insgesamt 15 % der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel erhalten. Die neuen Länder verpflichten sich, damit die Studienanfängerzahlen auf der Basis des Jahres 2005 auch in den Folgejahren sicher zu stellen. Die Verteilung der Bundesmittel unter den neuen Ländern erfolgt bis 2010 nach dem Königsteiner Schlüssel. Für Mecklenburg-Vorpommern gilt die Kofinanzierung der Bundesmittel als erbracht, wenn die Zahl der Studienanfänger von erreicht wird. Säule 2 - Eine Programmpauschale für erfolgreiche Forschungsvorhaben, die sich im Wettbewerb um Fördermittel der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) durchsetzen (Overhead). In den Jahren 2007 bis 2010 trägt der Bund die Kosten zu 100 v.h. Zu Titel Veranschlagt für befristete Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen des Hochschulpaktes Zu Titel Veranschlagt sind sächliche Verwaltungsausgaben für die Durchführung des Hochschulpaktes Zu Titel Veranschlagt sind Mittel für Zuschüsse im Rahmen des Hochschulpaktes Zu Titel Veranschlagt sind Mittel für Investitionen im Rahmen des Hochschulpaktes

60 0770 Allgemeine Bewilligungen -Wissenschaft, Forschung und Hochschulen- Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Es treten hinzu/es fallen weg (-) Beträge in TEUR neuer Ansatz inkl. NT Ansatz Abschluss Kapitel Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst 76,7 0,0 76,7 76,7 und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen , , , ,5 mit Ausnahme für Investitionen Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, Zuweisungen 4.839,2 731, , ,2 und Zuschüssen f. Investitionen Besondere Finanzierungseinnahmen 0,0 Gesamteinnahmen ,4-996, , , Personalausgaben 5.991,4-578, , , Sächliche Verwaltungsausgaben ,3-665, , , Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit , , , ,0 Ausnahme für Investitionen Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen , , , ,6 Gesamtausgaben , , , ,5 Zuschuss , , ,1-58 -

61 Erläuterungen

62 0772 Medizinische Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald/ Universitätsklinikum Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Es treten hinzu/es fallen weg (-) Beträge in TEUR neuer Ansatz inkl. NT Ansatz Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der anteiligen Einnahmen bei und geleistet werden. Alle Ausgaben der Hauptgruppe 6 sind gegenseitig und einseitig zugunsten der Hauptgruppe 8 deckungsfähig. Aus den im Kapitel veranschlagten Ansätzen dürfen dem Universitätsklinikum (Anstalt des öffentlichen Rechts) Mittel zur Erstattung der für die Aufgaben des Fachbereichs Medizin erbrachten Leistungen sowie für Investitionen bei Aufgaben der Krankenversorgung zugewiesen werden. Ausgaben (HV neu) 132 Zuschuss des Landes zum laufenden Betrieb der Medizinischen Fakultät der EMAU Greifswald Bis zur Anzahl der verfügbaren und unbesetzten Planstellen mit Lehrverpflichtung können Vergütungen und Auslagenersatz für Lehraufträge, Gastvorträge und Gastvorlesungen, Gastprofessuren und Gastdozenten in der vorgesehenen Lehrverpflichtung dieser Planstellen in Anspruch genommen werden , , , ,4 Abschluss Kapitel 0772 Gesamtausgaben , , , , Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit , , , ,6 Ausnahme für Investitionen Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 977,6 0,0 977,6 977, Besondere Finanzierungsausgaben 0,0 Gesamtausgaben , , , ,2 Zuschuss , , ,2-60 -

63 Erläuterungen 0772 Zu Kapitel 0772 Allgemeine Vorbemerkungen Das Universitätsklinikum der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald wurde per Landesverordnung vom 24. September 2002 mit Wirkung vom 1. Mai 2003 als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Veranschlagt sind in diesem Kapitel die Leistungen des Landes gemäß 9 Abs. 2 und 3 der Landesverordnung über die Errichtung des Universitätsklinikums Greifswald der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald als Anstalt des öffentlichen Rechts (UKGVO). Daneben sind Mittel für zusätzliche Ausbildungsplätze im Rahmen der Ausbildungsplatzinitiative des Landes veranschlagt. Daten der Medizinischen Fakultät Lfd. Nr. Datenart Soll 2006 Soll 2007 Ist Stellen für wissenschaftliches Personal dar. Stellen für Professoren Stellen für nichtwissenschaftliches Personal Jährliche Aufnahmekapazität nach KapVO Studierende im ersten Fachsemester Studierende in der Regelstudienzeit Studierende insgesamt Ausländische Studierende Zahl der Absolventen Zahl der Promotionen Zahl der Habilitationen Zahl der Graduiertenkollegs Zahl der Sonderforschungsbereiche Drittmitteleinnahmen (T ) Drittmittel pro Professor (T ) Drittmittelbeschäftigte (Personen per ) Frauenanteil am wissenschaftlichen Personal (in %) Frauenanteil an den Absolventen (in %) Zahl der angemeldeten Patente dar. bestätigte Patente : Studierendenzahlen betreffen Stg. Medizin und Zahnmedizin 14.: hier nur öffentliche Drittmittel (BMBF, DFG, EU, sonst. öffentlicher Mittel Dritter) einschließlich der im Hochschulenbereich geführten Projekte 15.: bezogen auf öffentliche Drittmittel und besetzte C4/C3-Professuren (für 2004: per ) Zu Titel Veranschlagt sind Mittel des Landes für Aufgaben in Lehre und Forschung der Medizinischen Fakultät sowie Erstattungen an das Universitätsklinikum gemäß 9 Abs.2 UKGVO. Mehr aufgrund des Tarifabschlusses für den Ärztlichen Dienst sowie der Anpassung der Ausbildungskapazität infolge der hohen studentischen Nachfrage

64 0774 Medizinische Fakultät der Universität Rostock Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Es treten hinzu/es fallen weg (-) Beträge in TEUR neuer Ansatz inkl. NT Ansatz Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der anteiligen Einnahmen bei und geleistet werden. Alle Ausgaben der Hauptgruppe 6 sind gegenseitig und einseitig zugunsten der Hauptgruppe 8 deckungsfähig. Aus den im Kapitel veranschlagten Ansätzen dürfen dem Universitätsklinikum (Anstalt des öffentlichen Rechts) Mittel zur Erstattung der für die Aufgaben des Fachbereichs Medizin erbrachten Leistungen sowie für Investitionen bei Aufgaben der Krankenversorgung zugewiesen werden. Ausgaben (HV neu) 132 Zuschuss des Landes zum laufenden Betrieb der Medizinischen Fakultät der Universität Rostock Bis zur Anzahl der verfügbaren und unbesetzten Planstellen mit Lehrverpflichtung können Vergütungen und Auslagenerstaz für Lehraufträge, Gastvorträge und Gastvorlesungen, Gastprofessuren und Gastdozenten in der vorgesehenen Lehrverpflichtung dieser Planstellen in Anspruch genommen werden , , , ,5 Abschluss Kapitel 0774 Gesamtausgaben , , , , Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit , , , ,5 Ausnahme für Investitionen Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 660,1 0,0 660,1 660, Besondere Finanzierungsausgaben 0,0 Gesamtausgaben , , , ,6 Zuschuss , , ,6-62 -

65 Erläuterungen 0774 Zu Kapitel 0774 Allgemeine Vorbemerkungen Das Universitätsklinikum der Universität Rostock soll per Landesverordnung mit Wirkung vom als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet werden. Veranschlagt sind in diesem Kapitel die Leistungen des Landes auf Grundlage der Landesverordnung über die Errichtung des Universitätsklinikums Rostock der Universität Rostock als Anstalt des öffentlichen Rechts (UKRVO). Daten der Medizinischen Fakultät Lfd. Nr. Datenart Soll 2006 Soll 2007 Ist Stellen wissenschaftliches Personal * 2 dar. Stellen für Professoren Stellen nichtwissenschaftliches Personal * 4 Jährliche Aufnahmekapazität nach KapVO Studierende im ersten Fachsemester Studierende in der Regelstudienzeit Studierende insgesamt Ausländische Studierende Zahl der Absolventen Zahl der Promotionen Zahl der Habilitationen Zahl d. Graduiertenkollegs Zahl der Sonderforschungsbereiche Drittmitteleinnahmen (T )** Drittmittel pro Professorenstelle (T ) 83,9 86,4 81,34 16 Drittmittel pro besetzte Professorenstelle (T ) *** 104,6 102,9 115,1 17 Drittmittelbeschäftigte (Personen per ) Frauenanteil am wissenschaftlichen Personal 38,4 % 38,4 % 38,4% 19 Frauenanteil an den Absolventen 60 % 60 % 58,2 % 20 Zahl der angemeldeten Patente dar. bestätigte Patente * Universitätsklinikum noch nicht verselbstständigt ** Drittmitteleinnahmen ohne Industriemittel aus Auftragsforschung und Arzneimittelstudien, Spenden und Zuwendungen für wiss. Veranstaltungen *** Drittmitteleinnahmen bezogen auf die durchschnittlich besetzten Professorenstellen Zu Titel Veranschlagt sind Mittel des Landes für Aufgaben in Lehre und Forschung der Medizinischen Fakultät sowie Erstattungen an das Universitätsklinikum gemäß 9 Abs. 3 UKRVO. Mehr aufgrund des Tarifabschlusses für den Ärztlichen Dienst

66 0779 Institut für Ostseeforschung Warnemünde Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Es treten hinzu/es fallen weg (-) Beträge in TEUR neuer Ansatz inkl. NT Ansatz Die im Rahmen der Ausführungsvereinbarung Forschungsförderung durch den Bund und Mecklenburg- Vorpommern finanzierten Ausgaben sind einseitig deckungsfähig zugunsten BEWIRTSCHAFTUNGSGRUNDSÄTZE: Mehreinnahmen bzw. Mehrerträge über die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel hinaus können zusätzlich zu den veranschlagten Ausgaben verausgabt werden. Diese Mittel mindern nicht den Zuwendungsbetrag der Zuwendungsgeber, wenn sie im Rahmen des satzungsmäßigen Forschungsauftrages der Einrichtung verwendet werden. Aufwendungen für Drittmittelprojekte können aus Mitteln der Grundfinanzierung, Bedarf innerhalb der Grundfinanzierung kann aus Drittmitteln vorübergehend im Rahmen des Wirtschaftsplanes vorfinanziert werden, wenn die Drittmittel rechtsverbindlich zugesagt sind. Die Ausgaben für den Betrieb (HG 4, 5 und 6) und Ausgaben für Investitionen (HG 7, 8) sind jeweils für sich gegenseitig deckungsfähig. Die Betriebsausgaben sind einseitig deckungsfähig zugunsten der Investitionsausgaben. Die Investitionsausgaben (HG 8) sind bis zu 10 v.h. einseitig deckungsfähig zugunsten der Betriebsausgaben. Die nicht verausgabten Mittel der HG 4, 5 und 6 sowie die nicht verausgabten Mittel für Investitionen sind übertragbar. Bei bis zu 10 v.h. des Stellensolls für Angestellte und Arbeiter können vorübergehend kostenneutral, bei Deckung aus unter- oder unbesetzten Stellen im Laufe des Haushaltsjahres, für den jeweiligen Stelleninhaber befristet bis zu 3 Jahren, höhere tarifliche Vergütungen gezahlt werden, als es der Wertigkeit der Stellen entspricht. Im übrigen gelten die personal-, haushalts- und kassenrechtlichen Bestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Zuwendungsgebers. Die Bewirtschaftungsgrundsätze gelten soweit zutreffend auch für das Kapitel 1207 MG 03. Zwischen dem Kapitel 0779 und dem Kapitel 1207 MG 03 sind die Bewirtschaftungsgrundsätze einzelplanübergreifend anzuwenden. Einnahmen (ZB neu) 164 Zuweisungen des Bundes aufgrund des Verwaltungsabkommens über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) 3.684,3-461, , , (HV neu) 164 Zuweisungen des Bundes zum Schiffsneubau 0,0 Die Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei MG 75. HV entfällt

67 Erläuterungen 0779 Zu Kapitel 0779 Das Kapitel 0779 enthält folgende Maßnahmegruppen Ausgaben MG 70 Lehr- und Forschungsvorhaben aus Zuweisungen des Bundes MG 71 Sachbeihilfen der Deutschen Forschungsgemeinschaft MG 74 Verwendung von zweckgebundenen Einnahmen MG 75 Neubau Forschungsschiff MERIAN Zu Titel Die Förderung zwischen Bund und den Ländern erfolgt auf Grundlage des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK-Abkommen) nach Artikel 91 b GG, zuletzt geändert am 28. August 2006 sowie der Ausführungsvereinbarung Forschungseinrichtungen (AV-FE) vom 5./6. Mai 1977, zuletzt geändert am 25. Oktober Veranschlagt sind die anteiligen Einnahmen (50 v.h.) des Bundes für den Betrieb. Weniger wegen Trennung nach Betriebs- und Investitionszuweisungen. Zu Titel Leertitel vorsorglich veranschlagt für die Einnahmen des Bundes zum Schiffsneubau MERIAN. (vgl. Maßnahmegruppe 75)

68 0779 Institut für Ostseeforschung Warnemünde Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Es treten hinzu/es fallen weg (-) (neu) Beträge in TEUR neuer Ansatz inkl. NT Ansatz Zuweisungen des Bundes aufgrund des Verwaltungsabkommens 461,5 461,5 über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) (ZB neu) (HV neu) 164 Zuweisung der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein zum Schiffsneubau Die Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei MG 75. HV entfällt. 0,0 Ausgaben Gesamteinnahmen 6.325,5 0, , ,2 MG 75 (HV neu) Neubau Forschungsschiff MERIAN Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei und geleistet werden. Übertragbar. Deckungsfähig innerhalb der Maßnahmegruppe (HV neu) 164 Nicht aufteilbare Personalausgaben 0,0 HV entfällt (HV neu) 164 Aufträge an Dritte 0, (HV neu) HV entfällt. 164 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben HV entfällt. 0, (HV neu) 164 Neubau Forschungsschiff 0, (HV neu) HV entfällt. 164 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen HV entfällt. 0,0 Summe Maßnahmegruppe 75 0,0 Gesamtausgaben ,5 0, , ,2-66 -

69 Erläuterungen 0779 Zu Titel Die Förderung zwischen Bund und den Ländern erfolgt auf Grundlage des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK-Abkommen) nach Artikel 91 b GG, zuletzt geändert am 28. August 2006 sowie der Ausführungsvereinbarung Forschungseinrichtungen (AV-FE) vom 5./6. Mai 1977, zuletzt geändert am 25. Oktober Veranschlagt sind die anteiligen Einnahmen (50 v.h.) des Bundes für Investitionen. Weitere Einnahmen des Bundes für Bauunterhaltung und Baumaßnahmen sind bei Kapitel 1207 (MG 03) veranschlagt. Mehr wegen Trennung nach Betriebs- und Investitionszuweisungen. Zu Titel Leertitel vorsorglich veranschlagt für die Einnahmen der Länder zum Schiffsneubau MERIAN. (vgl. Maßnahmegruppe 75) Zu Maßnahmegruppe 75 Neubau Forschungsschiff MERIAN In der Maßnahmegruppe sind vorsorglich Leertitel für die Finanzierungsabwicklung des Schiffsneubaus ( ) S. MERIAN veranschlagt

70 0779 Institut für Ostseeforschung Warnemünde Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Es treten hinzu/es fallen weg (-) Beträge in TEUR neuer Ansatz inkl. NT Ansatz Abschluss Kapitel Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst 9,0 0,0 9,0 9,0 und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 6.316,5-461, , , Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, Zuweisungen und Zuschüssen f. Investitionen 461,5 461,5 Gesamteinnahmen 6.325,5 0, , , Personalausgaben 6.570,1 0, , , Sächliche Verwaltungsausgaben 1.236,6 0, , , Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit 1.618,8 0, , ,2 Ausnahme für Investitionen Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 923,0 0,0 923, , Besondere Finanzierungsausgaben 164,0 0,0 164,0 162,0 Gesamtausgaben ,5 0, , ,2 Zuschuss 4.187, , ,0-68 -

71 Erläuterungen

72 - 70 -

73 Anlage Wirtschaftsplanübersichten Einrichtung Sondervermögen Künstlerhaus Lukas Ahrenshoop Institut für Atmosphärenphysik Kühlungsborn Institut für Niedertemperatur und Plasmaphysik Greifswald Leibniz-Institut für Katalyse Rostock Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt - Außenstelle Neustrelitz Max-Planck-Institut für Plasmaphysik Greifswald Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Medizinische Fakultät und Universitätsklinikum an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Universität Rostock Medizinische Fakultät mit Universitätsklinikum an der Universität Rostock Hochschule für Musik und Theater Rostock Hochschule Neubrandenburg Fachhochschule Stralsund Hochschule (FH) Wismar

74 - 72 -

75 Sondervermögen "Künstlerhaus Lukas Ahrenshoop" Zu Kapitel 0718, MG 04, Titel I. Einnahmen Ansatz IST Zweckbestimmung Beträge in TEUR Zuführungen aus der Anlage des Sondervermögens (Kapitel ) 0,0 67,6 Die Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben Gesamteinnahmen: 0,0 67,6 II. Ausgaben Ansatz IST Zweckbestimmung Beträge in TEUR Abführungen von Zinserträgen an den Landeshaushalt (Kapitel , MG 04) 0,0 67,6 Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen geleistet werden. Gesamtausgaben: 0,0 67,6 III. Fondsentwicklung (Nennwert) Beträge in TEUR Bestand aus Vorjahr (Fondsvermögen) 5.633, ,1 Zuwachs des Sondervermögens (Zinserträge) 0,0 67,6 Entnahmen aus dem Sondervermögen (Zinserträge) 0,0 67,6 Bestand am Jahresende 5.633, ,1-73 -

76 Institut für Atmosphärenphysik Kühlungsborn Zu Kapitel 0770, MG 01, Titel und Bewirtschaftungsgrundsätze: 1. Mehreinnahmen bzw. Mehrerträge über die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel hinaus können zusätzlich zu den veranschlagten Ausgaben verausgabt werden. Diese Mittel mindern nicht den Zuwendungsbetrag der Zuwendungsgeber, wenn sie im Rahmen des satzungsmäßigen Forschungsauftrages der Einrichtung verwendet werden. 2. Aufwendungen für Drittmittelprojekte können aus Mitteln der Grundfinanzierung, Bedarf innerhalb der Grundfinanzierung kann aus Drittmitteln vorübergehend im Rahmen des Wirtschaftsplanes vorfinanziert werden, wenn die Drittmittel rechtsverbindlich zugesagt sind. 3. Die Ausgaben für den Betrieb (HG 4, 5, 6) und Ausgaben für Investitionen (HG 7, 8) sind jeweils für sich gegenseitig deckungsfähig. Die Betriebsausgaben sind einseitig deckungsfähig zugunsten der Investitionsausgaben. Die Investitionsausgaben der Gruppe 812 sind bis zu 10 v.h. einseitig deckungsfähig zugunsten der Betriebsausgaben. 4. Die nicht verausgabten Mittel der HG 4, 5 und 6 sowie die nicht verausgabten Mittel für Investitionen sind übertragbar. 5. Bei bis zu 10 v.h. des Stellensolls für Angestellte und Arbeiter können vorübergehend kostenneutral, bei Deckung aus unter- oder unbesetzten Stellen im Laufe des Haushaltsjahres, für den jeweiligen Stelleninhaber befristet bis zu drei Jahre höhere tarifliche Vergütungen gezahlt werden, als es der Wertigkeit der Stellen entspricht. Die Inanspruchnahme ist im Wirtschaftsplan darzustellen. 6. Im übrigen gelten die personal-, haushalts- und kassenrechtlichen Bestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Zuwendungsgebers. Angaben in TEUR Ist 2004 Ausgaben 1. Personalausgaben 2.229, , , ,9 2. Sächliche Verwaltungsausgaben 853,4 921,8 922,2 922,8 3. Schuldendienst Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 5. Ausgaben für Investitionen 1.200, , , ,6 6. Besondere Finanzierungsausgaben 801, ,0 777, ,0 zusammen 5.679, , , ,8-74 -

77 Angaben in TEUR Finanzierung der Ausgaben Ist eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen 25,0 30,0 24,4 32,0 2. Zuwendungen des Bundes 2.163, , , ,8 3. Zuwendung von Gemeinden Zuwendungen anderer öffentlicher Zuwendungs-geber (Projekte) 1.328,0 777, ,0 553,0 5. Zuwendungen des Landes 2.163, , , ,8 zusammen 5.679, , , ,6 Stellenplan Stellensoll Ist 2004 ( ) SDV B 2 1) BAT I BAT I a BAT I b BAT II a BAT III BAT IV a BAT IV b BAT V b BAT V c BAT VI b BAT VII-IX b Arbeiter (LG4-6) unbefristete Projektstellen 2) zusammen ) 2) Der Stelleninhaber erhält für seine Person als Leiter des Institutes Vergütung entsprechend der Besoldungsgruppe B 3. Aus der Stelle des Leiters des Institutes kann für die Person des Stelleninhabers im Falle einer gemeinsamen Berufung eines Universitätsprofessors des Landes M-V eine Erstattung des Gehaltes bis zur Höhe der Besoldungsgruppe C4 erfolgen. Im Kapitel 0773 Universität Rostock ist für den Leiter des Institutes eine C 4-Planstelle ausgebracht. kw bei Wegfall der Kostenerstattung durch den Bund

78 Institut für Niedertemperatur und Plasmaphysik Greifswald Zu Kapitel 0770, MG 01, Titel und Bewirtschaftungsgrundsätze: 1. Mehreinnahmen bzw. Mehrerträge über die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel hinaus können zusätzlich zu den veranschlagten Ausgaben verausgabt werden. Diese Mittel mindern nicht den Zuwendungsbetrag der Zuwendungsgeber, wenn sie im Rahmen des satzungsmäßigen Forschungsauftrages der Einrichtung verwendet werden. 2. Aufwendungen für Drittmittelprojekte können aus Mitteln der Grundfinanzierung, Bedarf innerhalb der Grundfinanzierung kann aus Drittmitteln vorübergehend im Rahmen des Wirtschaftsplanes vorfinanziert werden, wenn die Drittmittel rechtsverbindlich zugesagt sind. 3. Die Ausgaben für den Betrieb (HG 4, 5, 6) und Ausgaben für Investitionen (HG 7, 8) sind jeweils für sich gegenseitig deckungsfähig. Die Betriebsausgaben sind einseitig deckungsfähig zugunsten der Investitionsausgaben. Die Investitionsausgaben der Gruppe 812 sind bis zu 10 v.h. einseitig deckungsfähig zugunsten der Betriebsausgaben. 4. Die nicht verausgabten Mittel der HG 4, 5 und 6 sowie die nicht verausgabten Mittel für Investitionen sind übertragbar. 5. Bei bis zu 10 v.h. des Stellensolls für Angestellte und Arbeiter können vorübergehend kostenneutral, bei Deckung aus unter- oder unbesetzten Stellen im Laufe des Haushaltsjahres, für den jeweiligen Stelleninhaber befristet bis zu drei Jahre höhere tarifliche Vergütungen gezahlt werden, als es der Wertigkeit der Stellen entspricht. Die Inanspruchnahme ist im Wirtschaftsplan darzustellen. 6. Im übrigen gelten die personal-, haushalts- und kassenrechtlichen Bestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Zuwendungsgebers. Angaben in TEUR Ist 2004 Ausgaben 1. Personalausgaben 3.170, , , ,0 2. Sächliche Verwaltungsausgaben 1.250, , , ,0 3. Schuldendienst Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 5. Ausgaben für Investitionen 1.404, ,0 820, ,0 6. Besondere Finanzierungsausgaben 1.800, , , ,0 zusammen 7.662, , , ,0-76 -

79 Angaben in TEUR Ist 2004 Finanzierung der Ausgaben 1. eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel 30,0 30,0 40,0 40,0 nichtöffentlicher Stellen 2. Zuwendungen des Bundes 2.916, , , ,0 3. Zuwendung von Gemeinden Zuwendungen anderer öffentlicher Zuwendungsgeber 1.800, , , ,0 (Projekte) 5. Zuwendungen des Landes, 2.916, , , ,0 zusammen 7.662, , , ,0 Stellenplan 2006 Stellensoll Ist 2004 SDV B 3 1) SDV C W 2 2) 3) BAT I BAT I a BAT I b BAT II a BAT III BAT IV a BAT IV b BAT V b BAT V c BAT VI b BAT VII BAT VII-IX b BAT VIII Arbeiter (LG 4-6) zusammen ) 2) 3) Aus der Stelle des Leiters des Institutes kann für die Person des Stelleninhabers eine Erstattung des Gehaltes bis zur Höhe der Besoldungsgruppe C 4 erfolgen. Im Kapitel 0771 Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald ist für den Leiter des Institutes eine C4-Planstelle ausgebracht. Aus einer Stelle BAT-I kann für die Person des Stelleninhabers eine Erstattung des Gehaltes bis zur Höhe der Besoldungsgruppe W 2 erfolgen. Im Kapitel 0771 Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald ist eine Stelle BAT I ausgebracht. Im Kapitel 0773 Universität Rostock ist eine Leerstelle der Besoldungsgruppe W 2 ausgebracht

80 Leibniz-Institut für Katalyse Rostock Zu Kapitel 0770, MG 01, Titel , , und Bewirtschaftungsgrundsätze: 1. Mehreinnahmen bzw. Mehrerträge über die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel hinaus können zusätzlich zu den veranschlagten Ausgaben verausgabt werden. Diese Mittel mindern nicht den Zuwendungsbetrag der Zuwendungsgeber, wenn sie im Rahmen des satzungsmäßigen Forschungsauftrages der Einrichtung verwendet werden. 2. Aufwendungen für Drittmittelprojekte können aus Mitteln der Grundfinanzierung, Bedarf innerhalb der Grundfinanzierung kann aus Drittmitteln vorübergehend im Rahmen des Wirtschaftsplanes vorfinanziert werden, wenn die Drittmittel rechtsverbindlich zugesagt sind. 3. Die Ausgaben für den Betrieb (HG 4, 5, 6) und Ausgaben für Investitionen (HG 7, 8) sind jeweils für sich gegenseitig deckungsfähig. Die Betriebsausgaben sind einseitig deckungsfähig zugunsten der Investitionsausgaben. Die Investitionsausgaben der Gruppe 812 sind bis zu 10 v.h. einseitig deckungsfähig zugunsten der Betriebsausgaben. 4. Die nicht verausgabten Mittel der HG 4, 5 und 6 sowie die nicht verausgabten Mittel für Investitionen sind übertragbar. 5. Bei bis zu 10 v.h. des Stellensolls für Angestellte und Arbeiter können vorübergehend kostenneutral, bei Deckung aus unter- oder unbesetzten Stellen im Laufe des Haushaltsjahres, für den jeweiligen Stelleninhaber befristet bis zu drei Jahre höhere tarifliche Vergütungen gezahlt werden, als es der Wertigkeit der Stellen entspricht. Die Inanspruchnahme ist im Wirtschaftsplan darzustellen. 6. Im übrigen gelten die personal-, haushalts- und kassenrechtlichen Bestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Zuwendungsgebers. Angaben in TEUR Ist 2004 Ausgaben 1. Personalausgaben 2.876, , , ,8 2. Sächliche Verwaltungsausgaben 650,0 700,0 602,0 772,3 3. Schuldendienst Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 5. Ausgaben für lfd. Investitionen 200,0 632, ,0 751,8 6. Ausgaben für Institutsneubau 3.360, , ,0 7. Besondere Finanzierungsausgaben 3.600, , , ,0 zusammen 7.326, , , ,9-78 -

81 Angaben in TEUR Ist 2004 Finanzierung der Ausgaben 1. eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel 2,0 2,0 2,0 1,9 nichtöffentlicher Stellen 2. Zuwendungen des Bundes (dav. Institutsneubau) 1.862, ,0 (1.680,0) 4.150,1 (1.890,0) 4.170,5 (2.279,0) 3. Zuwendung von Gemeinden Zuwendungen anderer öffentlicher Zuwendungsgeber 3.600, , , ,0 (incl. Zuwendungen für Projekte in Folgejahren) 5. Zuwendungen des Landes (dav. Institutsneubau) 1.862, ,0 (1.680,0) 4.150,1 (1.890,0) 4.170,5 (2.279,0) zusammen 7.326, , , ,9 Stellenplan 2006 Stellensoll Ist 2004 SDV C W 3 1) SDV C 3 2) W 2 3) BAT I a BAT I b BAT II a u. II a T BAT III BAT IV a BAT IV b BAT V b BAT V c BAT VI b Arbeiter (LG 4 6) zusammen ) 2) 3) Im Kapitel 0773 Universität Rostock ist für den Leiter des Instituts eine Planstelle der Besoldungsgruppe W 3 ausgebracht. Im Kapitel 0773 Universität Rostock ist für den stellvertretenden Institutsleiter eine Planstelle der Besoldungsgruppe C 3 ausgebracht. Im Kapitel 0773 Universität Rostock sind zwei Leerstellen der Besoldungsgruppe W 2 ausgebracht

82 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt - Außenstelle Neustrelitz Zu Kapitel 0770, MG 01, Titel Bewirtschaftungsgrundsätze: Gemäß Finanzstatut für Forschungseinrichtungen der Hermann von Helmholtz- Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.v. (FinSt-Hz) vom Das Finanzstatut, der Wirtschaftsplan und die Zuwendungsbescheide bilden die Grundlage für die Wirtschaftsführung; etwaige Auflagen der Zuwendungsgeber, die insbesondere im Rahmen ihrer vorläufigen Haushaltsführung und im Rahmen allgemeiner Maßnahmen erlassen werden, sind zu beachten. 2. Die Zuwendungen sind nur zur Erfüllung der im Wirtschaftsplan bezeichneten Zwecke zu verwenden; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Bei finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen und zu dokumentieren. 3. Drittmittelfinanzierte Aufwendungen können bei Bedarf aus Mitteln der Grundfinanzierung vorfinanziert werden und umgekehrt. 4. Die Zuwendungen dürfen nur insoweit in Anspruch genommen werden, als sie für fällige Zahlungen benötigt werden. Ziff. 10 bleibt davon unberührt. Die Zuwendungen sind grundsätzlich jeweils anteilig mit den Zuwendungen der anderen Zuwendungsgeber anzufordern bzw. abzurufen. Zahlungen vor Empfang der Gegenleistung dürfen nur vereinbart oder bewirkt werden, soweit dies allgemein üblich oder durch besondere Umstände gerechtfertigt ist. 5. Risiken für Schäden an Personen, Sachen und Vermögen dürfen grundsätzlich nur versichert werden, soweit eine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. In Einzelfällen ist der Abschluss einer Versicherung zulässig, wenn dies zur Durchführung einer Maßnahme erforderlich ist, wenn der Abschluss einer Versicherung aufgrund vertraglicher Vereinbarung ausbedungen wird oder wenn eine Versicherung aufgrund unverhältnismäßig hoher Risiken als wirtschaftlich anzusehen ist und die Prämien dabei in einem angemessenen Verhältnis zu dem abzusichernden Risiko stehen. Ziffer 13 bleibt hiervon unberührt. 6. Bei der Vergabe von Aufträgen sind die Bestimmungen des öffentlichen Vergabewesens in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. 7. Personal- und Sachausgaben, Ausgaben für Zuschüsse an Dritte sowie Investitionsausgaben sind grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig. Einsparungen bei den Investitionsausgaben können jedoch nur bis zu 30 % der veranschlagten, nicht bereits verstärkten laufenden Investitionen für Personal- und Sachausgaben sowie für Ausgaben für Zuschüsse an Dritte verwendet werden. 8. Abweichungen von Programmen/Programmanteilen innerhalb eines Zentrums dürfen 20% der dem jeweiligen Zentrum bewilligten Kosten des betreffenden Programms/Programmanteils (Anhang zum Wirtschaftsplan) nicht überschreiten. 9. Ausgaben für Investitionen sind im Rahmen ihrer Zweckbestimmung übertragbar. Die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bedarf der Einwilligung der Zuwendungsgeber. 10. Soweit Mittel zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen sind, können diese überjährig verwendet werden

83 11. Soweit Mehreinnahmen oder Einnahmen aus Lizenz- und Know-how-Verträgen bzw. zweckfreien Spenden nicht für Ausgaben verwendet werden, können in dieser Höhe Rücklagen gebildet werden. 12. Im Übrigen ist die Bildung von Rücklagen nicht zulässig. 13. Die Beschäftigten des DLR, Außenstelle Neustrelitz, dürfen nicht besser gestellt werden als vergleichbare Landesbedienstete. Es dürfen deshalb keine günstigeren Arbeitsbedingungen vereinbart werden, als sie für Beschäftigte des Landes jeweils vorgesehen sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Zuwendungsgeber Bund und Land Abweichungen zugestimmt haben oder abweichende tarifvertragliche Regelungen mit ihrer Zustimmung abgeschlossen worden sind. Sind im Wirtschaftsplan außertarifliche Stellen ausgebracht, bedürfen die Anstellungskonditionen, soweit keine generelle Ermächtigung erteilt ist, in jedem Einzelfall der vorherigen Zustimmung der Zuwendungsgeber Bund und Land. 14. Tarifgerechte Vergütungen sind aufgrund von Arbeitsplatzbeschreibungen und -bewertungen zu gewähren. 15. Die nachfolgende Stellenübersicht und die zentrenspezifische Personalausgabenquote (PAQ) sind verbindlich. Die Personalausgabenquote für 2007 beträgt 45,0 %. I) Stellen für außertarifliche Angestellte oberhalb S (C 3) 2006 Soll Ist-Besetzung (1. Juni 2005) S (C 4 / W 3) Zusammen II) Personalausgaben für unbefristete Arbeitsverhältnisse Der Anteil der Personalausgaben für unbefristete Arbeitsverhältnisse darf 45,0 v. H. der Betriebsausgaben nicht überschreiten. Der Anteil der Ausgaben für Vergütungen nach - Vergütungsgruppen E 13 bis S (C 3 /W 2) ist begrenzt auf 60,0 v. H., - Vergütungsgruppen E 9 bis S (C 3 /W 2) ist begrenzt auf 90,0 v. H. der Personalausgaben. III) Bisheriger Personalbestand unterhalb S (C 4) 1. Juni 2006 Ist-Besetzung 1. Juni Juni 2004 I - II a III - V b V c - X, MTArb Zusammen

84 Angaben in TEUR Ist 2004 Ausgaben 1. Personalausgaben und 2. Sächliche Verwaltungsausgaben 4.339, , , ,0 3. Schuldendienst Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Ausgaben für Investitionen 300,0 300,0 290,0 931,5 6. Besondere Finanzierungsausgaben Zusammen 4.639, , , ,5 Angaben in TEUR Finanzierung der Ausgaben Ist eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen 1.100, , , ,6 2. Zuwendungen des Bundes 3.185, , , ,5 3. Zuwendung von Gemeinden Zuwendungen anderer öffentlicher Zuwendungsgeber Zuwendungen des Landes 353,9 364,5 343,6 309,4 zusammen 4.639, , , ,5-82 -

85 Max-Planck-Institut für Plasmaphysik Greifswald Zu Kapitel 0770, MG 02 Bewirtschaftungsgrundsätze: Gemäß Finanzstatut für Forschungseinrichtungen der Hermann von Helmholtz- Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.v. (FinSt-Hz) vom Das Finanzstatut, der Wirtschaftsplan und die Zuwendungsbescheide bilden die Grundlage für die Wirtschaftsführung; etwaige Auflagen der Zuwendungsgeber, die insbesondere im Rahmen ihrer vorläufigen Haushaltsführung und im Rahmen allgemeiner Maßnahmen erlassen werden, sind zu beachten. 2. Die Zuwendungen sind nur zur Erfüllung der im Wirtschaftsplan bezeichneten Zwecke zu verwenden; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Bei finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen und zu dokumentieren. 3. Drittmittelfinanzierte Aufwendungen können bei Bedarf aus Mitteln der Grundfinanzierung vorfinanziert werden und umgekehrt. 4. Die Zuwendungen dürfen nur insoweit in Anspruch genommen werden, als sie für fällige Zahlungen benötigt werden. Ziff. 10 bleibt davon unberührt. Die Zuwendungen sind grundsätzlich jeweils anteilig mit den Zuwendungen der anderen Zuwendungsgeber anzufordern bzw. abzurufen. Zahlungen vor Empfang der Gegenleistung dürfen nur vereinbart oder bewirkt werden, soweit dies allgemein üblich oder durch besondere Umstände gerechtfertigt ist. 5. Risiken für Schäden an Personen, Sachen und Vermögen dürfen grundsätzlich nur versichert werden, soweit eine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. In Einzelfällen ist der Abschluss einer Versicherung zulässig, wenn dies zur Durchführung einer Maßnahme erforderlich ist, wenn der Abschluss einer Versicherung aufgrund vertraglicher Vereinbarung ausbedungen wird oder wenn eine Versicherung aufgrund unverhältnismäßig hoher Risiken als wirtschaftlich anzusehen ist und die Prämien dabei in einem angemessenen Verhältnis zu dem abzusichernden Risiko stehen. Ziffer 13 bleibt hiervon unberührt. 6. Bei der Vergabe von Aufträgen sind die Bestimmungen des öffentlichen Vergabewesens in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Für die Planung und Durchführung der Baumaßnahmen gelten die Richtlinien der Max-Planck-Gesellschaft. 7. Personal- und Sachausgaben, Ausgaben für Zuschüsse an Dritte sowie Investitionsausgaben sind grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig. Einsparungen bei den Investitionsausgaben können jedoch nur bis zu 30 % der veranschlagten, nicht bereits verstärkten laufenden Investitionen für Personal- und Sachausgaben sowie für Ausgaben für Zuschüsse an Dritte verwendet werden. 8. Abweichungen von Programmen/Programmanteilen innerhalb eines Zentrums dürfen 20% der dem jeweiligen Zentrum bewilligten Kosten des betreffenden Programms/Programmanteils (Anhang zum Wirtschaftsplan) nicht überschreiten. 9. Ausgaben für Investitionen sind im Rahmen ihrer Zweckbestimmung übertragbar. Die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bedarf der Einwilligung der Zuwendungsgeber. 10. Soweit Mittel zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen sind, können diese überjährig verwendet werden

86 11. Soweit Mehreinnahmen oder Einnahmen aus Lizenz- und Know-how-Verträgen bzw. zweckfreien Spenden nicht für Ausgaben verwendet werden, können in dieser Höhe Rücklagen gebildet werden. 12. Im Übrigen ist die Bildung von Rücklagen nicht zulässig. 13. Die Beschäftigten des IPP Greifswald dürfen nicht besser gestellt werden als vergleichbare Landesbedienstete. Es dürfen deshalb keine günstigeren Arbeitsbedingungen vereinbart werden, als sie für Beschäftigte des Landes jeweils vorgesehen sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Zuwendungsgeber Bund und Land Abweichungen zugestimmt haben oder abweichende tarifvertragliche Regelungen mit ihrer Zustimmung abgeschlossen worden sind. Sind im Wirtschaftsplan außertarifliche Stellen ausgebracht, bedürfen die Anstellungskonditionen, soweit keine generelle Ermächtigung erteilt ist, in jedem Einzelfall der vorherigen Zustimmung der Zuwendungsgeber Bund und Land. 14. Tarifgerechte Vergütungen sind aufgrund von Arbeitsplatzbeschreibungen und -bewertungen zu gewähren. 15. Die nachfolgende Stellenübersicht und die zentrenspezifische Personalausgabenquote (PAQ) sind verbindlich. Die Personalausgabenquote für 2007 beträgt 59,0 %. I) Stellen für außertarifliche Angestellte oberhalb S (C 3) 2006 Soll Ist-Besetzung (1. Juni 2005) S (B 3) - - S (C 4 / W 3) 1) Zusammen II) Personalausgaben für unbefristete Arbeitsverhältnisse Der Anteil der Personalausgaben für unbefristete Arbeitsverhältnisse darf 59,0 v. H. der Betriebsausgaben nicht überschreiten. III) Bisheriger Personalbestand unterhalb S (C 4) 1. Juni 2006 Ist-Besetzung 1. Juni Juni 2004 S (C 3 / W 2) 1) I - II a III - V b V c - X, MTArb Zusammen ) Im Kapitel 0771 Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald sind 3 C4- Planstellen (kw ohne Termin) ausgebracht. Diese Stellen werden von Bund und Land zu 85 % im Verhältnis 90:10 finanziert. Die restlichen 15 % (Lehranteil) werden durch M-V allein finanziert. Darüber hinaus sind im Kapitel 0771 Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald 2 C1- Planstellen und 1 Stelle BAT VI b ausgebracht, welche ausschließlich vom Land finanziert werden

87 15. Die Teilhaushalte Garching und Greifswald bleiben bis zur Höhe von 10 % des Gesamthaushalts des IPP gegenseitig deckungsfähig mit der Maßgabe, dass die Zuwendungen, soweit sie für den jeweils anderen Teilhaushalt in Anspruch genommen worden sind, in den folgenden Haushaltsjahren ausgeglichen werden, es sei denn, die Zuwendungsgeber beschließen gemeinsam ein anderes Ausgleichsverfahren. Angaben in TEUR Ist 2004 Ausgaben 1. Personalausgaben , , , ,0 2. Sächliche Verwaltungsausgaben , , , ,0 3. Beteiligung an JET-Projekt 1.100, , ,0 4. Ausgaben für laufende Investitionen 4.045, , , ,0 5. Ausgaben für Ausbauinvestitionen , , , ,0 zusammen , , , ,0 Angaben in TEUR Ist 2004 Finanzierung der Ausgaben 1. eigene Mittel des Zuwendungsempfängers 2.900, , , ,0 2. Zuwendungen EURATOM gesamt 8.665, ,0 11,700, ,0 davon Betrieb 5.000, , , ,0 davon Investitionen 3.665, , , ,0 3. Zuwendung des Bundes gesamt , , , ,0 davon Betrieb , , , ,0 davon Investitionen , , , ,0 4. Zuwendungen des Landes M-V 4.886, , , ,0 davon Betrieb Sozialplan 2.660,0 0, ,0 0, ,0 44, ,0 35,0 davon Investitionen 2.226, , , ,0 5. Zuwendungen des Landes Berlin gesamt 0,0 0,0 0,0 0,0 zusammen , , , ,0-85 -

88 Kurzübersicht über den Wirtschaftsplan der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Zu Kapitel 0771 Bewirtschaftungsgrundsätze: Die im Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes aufgeführten Kostenartengruppen sind für die Wirtschaftsführung verbindlich, soweit nicht in nachfolgenden Grundsätzen etwas anderes bestimmt ist. Die Grundsätze sind bei der Bewirtschaftung der Aufwendungen und Erträge zu beachten. a) Die Personal- und Sachaufwendungen des Erfolgsplanes (KA-Gr und 31-49) sind untereinander, gegenseitig und einseitig zugunsten des Finanzplanes deckungsfähig. b) Sämtliche Mehrerträge mit Ausnahme der Erträge aus Vermietung und Verpachtung (KA-Gr. 823) sowie der Mehrerträge der Kostenartengruppe 83 stehen der Universität zur Deckung von Mehraufwendungen in allen Kostenartengruppen zur Verfügung. Erträge aus Vermietung und Verpachtung stehen der Universität mindestens in Höhe von 30 v.h. zur Verfügung. Werden Mittel von Dritten zweckgebunden zur Verfügung gestellt, können Aufwendungen bis zur Höhe der zweckgebundenen Erträge (KA-Gr. 83) im Rahmen der Bewilligungsbedingungen der Drittmittelgeber für Aufwendungen im Erfolgsplan und für Investitionen im Finanzplan geleistet werden. c) Alle im Erfolgsplan und im Finanzplan nicht verausgabten Mittel werden einer Rücklage zugeführt. Die Rücklage darf durch die Universität auch zugunsten des Betriebes für Bau und Liegenschaften (BBL MV), Wirtschaftsposition Instandhaltung/ -setzung einschließlich Honorare aufgelöst werden, wobei die Universität auch über den zweckgebundenen Einsatz der Mittel zu befinden hat. Die Bildung und Verwendung dieser Rücklage ist in den Wirtschaftsplanabschlüssen nachzuweisen. d) Bei Beschäftigungsverhältnissen mit Angestellten und Arbeitern können kostenneutral und befristet höhere tarifliche Vergütungen gezahlt werden, soweit höhere Leistungserfordernisse vorliegen. e) Zur Lösung besonderer Aufgaben können die Hochschulen im Rahmen ihres Personalbudgets befristet weitere Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der Angestellten und Arbeiter abschließen

89 KA-Gr. 1. Erfolgsplan 1.1. Erträge (Einnahmen) Ansatz Ansatz Ansatz Ist TEUR TEUR TEUR TEUR 81 Erträge aus originärer Aufgabenerfüllung 427,6 399,6 149,6 550,5 82 Erträge aus nichtoriginärer 578,8 619,6 856,8 556,5 Aufgabenerfüllung 820 Erträge aus dem von 0,5 0,5 0,5 31,5 Gegenständen aus dem Anlagevermögen 821 Erträge aus der Erstattung von 542,6 580,9 818,6 193,8 Bewirtschaftungskosten durch Dritte 823 Erträge aus Vermietung, Verpachtung, 31,7 34,2 33,7 19,4 Nutzung landeseigener Grundstücke, Gebäude und vergleichbarer Einrichtungen durch Dritte 829 Erträge aus sonstiger nicht originärer Aufgabenerfüllung 4,0 4,0 4,0 311,8 83 Zuweisungen/Zuschüsse der öffentlichen , , , ,5 Hand, Wirtschaft, Organisationen, Spenden 8303 Erträge aus Zuwendungen des Bundes 4.400, , , , Erträge aus Zuwendungen der Länder 100,0 100,0 50,0 102, Erträge aus Zuwendungen der DFG 2.900, , , , Erträge aus Zuwendungen der EU 450,0 450,0 300,0 477, Erträge aus sonstigen öffentlichen 2.120, , , ,4 Drittmitteln 8308 Erträge aus Zuwendungen von Stiftungen 330,0 330,0 200,0 323, Erträge aus Zuwendungen privater 700,0 700,0 500,0 849,4 Mittelgeber 84 Zuweisungen 769,3 780,8 0,0 0, Zuweisungen für zusätzlich Auszubildende 769,3 780,8 0,0 0,0 89 Sonstige Erträge 0,0 0,0 0,0 0,0 90 Erträge aus der Entnahme aus Rücklagen 0,0 0,0 0,0 0,0 Summe der Erträge , , , ,5-87 -

90 Ansatz Ansatz Ansatz Ist TEUR TEUR TEUR TEUR KA-Gr. noch Erfolgsplan 1.2. Aufwand Personalaufwendungen , , , ,0 11 Beamte , , , ,6 12 Angestellte , , , ,9 13 Arbeiter 1.706, , , ,0 14 Auszubildende 769,3 780,8 746,9 713, sonstige Personalaufwendungen 624,1 626, , , Sachaufwendungen 6.189, , , ,5 31 Aufwendungen für Betriebsstoffe (Wärme, Energie, Gas, Öl, Wasser u.ä.) 1.706, , , ,7 32 Aufwendungen für Reinigung 595,0 596,0 493,6 639,1 33 Aufwendungen für Entsorgung 137,0 137,0 142,0 143,5 35 Aufwendungen für Mieten und Pachten 76,2 50,9 76,2 63,9 39 sonstige Bewirtschaftungsaufwendungen 739,9 619,2 591,3 663,3 41 Aufwendungen für Büro- und Geschäftsbedarf, Verbrauchsmaterial 372,0 372,0 355,5 615,3 42 Aufwendungen für Geräte, Ausstattungs- 283,8 283,8 231,1 565,2 und Ausrüstungsgegenstände bis 410 EUR 43 Aufwendungen für Kommunikation 336,6 356,4 334,1 580,4 44 Aufwendungen für Literaturversorgung 899,1 918, , ,0 45 Aufwendungen für Mieten für Geräte und Ausrüstungen 47 Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen 48 Aufwendungen für Geräte, Ausstattungsund Ausrüstungsgegenstände größer 410 EUR bis EUR 145,5 164,5 88,7 208,0 76,7 77,9 76,7 115,8 379,1 351,5 360,6 704,2 49 sonstige laufende Aufwendungen 442,3 471,9 463, ,4 50 Aufwendungen für die Zuführung an die Rücklagen 0,0 0,0 0,0 660, Drittmittelausgaben , , , ,5 08 Drittmittelausgaben , , , , Summe Aufwendungen , , , ,0 abzgl. Summe der Erträge , , , ,5 Landeszuschuss zum Erfolgsplan , , , ,5-88 -

91 Ansatz 2006 Ansatz 2007 Ansatz 2005 Ist 2004 TEUR TEUR TEUR TEUR 2. Finanzplan 2.1. Ausgaben Zuweisung für Investitionen über EUR bis EUR 357,3 346,4 374,6 533,6 Abschreibungen 0,0 0,0 0,0 0,0 Summe der Ausgaben 357,3 346,4 374,6 533, Landeszuschuss zum Finanzplan Investitionen für Geräte, Ausstattungsund Ausrüstungsgegenstände über EUR bis EUR Summe Landeszuschuss zum Finanzplan 357,3 346,4 374,6 533,6 357,3 346,4 374,6 533,6 3. Landeszuschuss gesamt , , , ,1-89 -

92 Anhang zu Kapitel 0772 Übersicht zum Wirtschaftsplan 2006/07 der Medizinischen Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald Die Medizinische Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald wird in analoger Anwendung des 26 LHO als Landesbetrieb geführt. Im Haushaltsplan erscheinen nur die Zuführungen für den laufenden Betrieb und für Investitionen der Universitätsklinik. Diese sind zum Ausgleich der durch die Erträge nicht gedeckten Aufwendungen für Lehre und Forschung und für den Betrieb der Polikliniken erforderlich. Die Einnahmen und Ausgaben der Medizinischen Fakultät ergeben sich aus dem nachstehenden Wirtschaftsplan

93 Kurzübersicht über den Wirtschaftsplan 2006 und 2007 der Medizinischen Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Stand ) Kapitel 0772 Kto. Positionsbezeichnung Plan Plan Ansatz Gr. KHBV TEUR TEUR TEUR Erfolgsplan 1.1. Erträge 42 ambulante Erträge 1.000, , ,0 Erträge aus der Entnahme aus der Hochschulrücklage 47 Einnahmen aus öffentlichen Drittmitteln 0,0 0,0 0, , , ,0 Summe aller Erträge 3.542, , ,0-91 -

94 KHBV Plan 2007 Plan 2006 Plan 2005 V-Ist 2004 TEUR TEUR TEUR TEUR Aufwand Personalaufwendungen , , , , Sachaufwendungen gesamt , , , ,0 davon: 65 Lebensmittel und bezogene Leistungen 17,3 14,3 0,9 14,1 66 Medizinischer Bedarf 4.343, , , ,6 67 Wasser, Energie, Brennstoffe 456,6 384,6 380,0 380,0 68 Wirtschaftsbedarf 967,5 814,8 805,4 805,1 69 Verwaltungsbedarf und Dokumentationen 1.801, , , ,9 71 Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer bis 3 Jahre (Gebrauchsgüter) 1.060, , , ,4 72 Instandhaltungsbedarf und Wartung 1.122,1 945,0 936,4 933,8 73 Steuern, Abgaben, Versicherungen 221,3 186,3 184,1 184,1 75 Aufwendungen aus der Zuführung von Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand 0,0 0,0 0,0 0,0 76 Abschreibungen 307,1 258,7 255,6 255,6 78 Sonstige ordentliche Aufwendungen 882,3 743,0 746,8 734,2 79 Außerordentliche Aufwendungen 0,0 0,0 0,2 0, Ausgaben aus öffentlichen Drittmitteln 2.542, , , ,2 Summe aller Aufwendungen , , , ,3 abzüglich Summe aller Erträge 3.542, , , ,8 Titel , , ,0 Kap. 0770Titel Formelgebundene Mittelvergabe 1.462,7 0, Landeszuschuss zum Erfolgsplan , , , ,5-92 -

95 Nachrichtlich aus dem Wirtschaftsplan der AöR Kto.Gr Positionsbezeichnung (KHBV) 2. Finanzplan 2.1 Einnahmen Landeszuschuss für Investitionen bis Euro Landeszuschuss für Investitionen (ohne Großgeräte und Bauvorhaben) Landeszuschuss für Ausbildungsvergütungen Ansatz 2007 TEUR KG ,6 311,2 Ansatz 2006 TEUR KG ,6 311,2 Ansatz 2005 TEUR KG ,6 225,9 Summe Einnahmen 1.288, , ,5 2.2 Ausgaben Kleingeräte und Zubehör bis KG 71 KG 71 KG 71 Euro Technische Anlagen, Ein- 977,6 977,6 977,6 richtungen und Ausstattungen, Anzahlungen auf Anlagen Ausbildungsvergütungen 311,2 311,2 225,9 Summe Ausgaben 1.288, , ,5 3. Landeszuschuss gesamt für AöR , , ,5 und Medizinische Fakultät

96 Haushaltsrechtlicher Vermerk zur Wirtschaftsführung der Medizinischen Fakultät der Ernst- Moritz-Arndt-Universität Greifswald Die im Erfolgsplan und Finanzplan des Wirtschaftsplanes aufgeführten Kontengruppen bzw. Titel sind für die Wirtschaftsführung verbindlich, soweit nicht in nachfolgenden Grundsätzen etwas anderes bestimmt ist. Diese Grundsätze sind bei der Bewirtschaftung der Aufwendungen und Erträge zu beachten. 1. Deckungsfähigkeit 1.1 Im Erfolgsplan sind die Kontengruppen jeweils innerhalb der Personal- und Sachaufwendungen deckungsfähig. 1.2 Die im Erfolgsplan veranschlagten Personalaufwendungen können für Sachaufwendungen insbesondere in Anspruch genommen werden, wenn mit dem Ziel der Rationalisierung, durch Personalabbau oder andere Maßnahmen der Personalkostensenkung, Aufwendungen eingespart werden. 1.3 Die Personal- und Sachaufwendungen des Erfolgsplanes sind einseitig zugunsten des Finanzplanes deckungsfähig. Über die Inanspruchnahme entscheidet das Bildungsministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium. Dabei soll auf die verbesserte Wirtschaftlichkeit der einzelnen medizinischen Einrichtungen orientiert werden Bei Beschäftigungsverhältnissen mit Angestellten und Arbeitern können kostenneutral und befristet höhere tarifliche Vergütungen gezahlt werden, soweit höhere Leistungserfordernisse vorliegen 1.5 Zur Lösung besonderer Aufgaben kann die Medizinische Fakultät der Ernst-Moritz- Arndt-Universität Greifswald im Rahmen ihres Personalbudgets befristet bis zu 15 Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der Angestellten und Arbeiter abschließen. 2. Zusätzliche Einnahmen und Ausgaben 2.1 Gegenüber den Ansätzen des Wirtschaftsplanes dürfen zusätzliche Einnahmen zur Deckung von Mehraufwendungen verwendet werden, soweit sie mit den Mehraufwendungen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen und im Rahmen der Betriebssteuerung genutzt werden. Der im Haushaltsplan des Landes veranschlagte Zuschuss zum Erfolgsplan darf sich dadurch nicht erhöhen. 2.2 Werden Mittel von anderer Seite zweckgebunden zur Verfügung gestellt, können zusätzliche Ausgaben bis zur Höhe der zweckgebundenen Einnahmen im Rahmen der Bewilligungsbedingungen der Zuwendungsgeber für Aufwendungen im Erfolgsplan und für Investitionen im Finanzplan geleistet werden. 3. Bilanzergebnis, Rücklagen 3.1 Das Bildungsministerium entscheidet im Einvernehmen mit dem Finanzministerium über die Verwendung des Bilanzgewinnes oder die Abdeckung des Bilanzverlustes sowie über die Bildung und Auflösung von Rücklagen. Soweit Verlustvorträge aus den Vorjahren nicht abzutragen sind, dürfen Bilanzgewinne im Umfang bis zu zwei Drittel in den darauf folgenden zwei Haushaltsjahren zugunsten des Finanzplanes verwendet werden. Die verbleibenden Bilanzgewinne sind in die Gewinnrücklage einzustellen. Soweit Verlustvorträge aus den Vorjahren abzutragen sind, dürfen Bilanzgewinne im Umfang bis zu einem Drittel in den darauf folgenden zwei Haushaltsjahren zugunsten des

97 Finanzplanes verwendet werden. Die verbleibenden Bilanzgewinne sind für die Rückführung des Verlustvortrages zu verwenden. 3.2 Die Bildung und Verwendung von Rücklagen aus zweckgebundenen Einnahmen richtet sich nach den Bestimmungen des Zuwendungsgebers, die Mittel sind einer zweckgebundenen Rücklage zuzuführen. 3.3 Die Bildung und Verwendung der Rücklagen ist in den jeweiligen Jahresabschlüssen nachzuweisen. 3.4 Im Rahmen der Betriebsführung auftretende Verluste müssen, sofern sie nicht durch die Auflösung von in Vorjahren gebildeten Rücklagen bzw. Ertragsüberhängen abgedeckt werden können, als Verlustvorträge zu Lasten der folgenden Jahre behandelt werden. Über die Abdeckung dieser Verlustvorträge ist im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über die Wirtschaftspläne für die Folgejahre zu entscheiden. Die Verlustvorträge sind in der Anlage zur Haushaltsrechnung darzustellen und zu erläutern

98 Kurzübersicht über den Wirtschaftsplan der Universität Rostock Zu Kapitel 0773 Bewirtschaftungsgrundsätze: Die im Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes aufgeführten Kostenartengruppen sind für die Wirtschaftsführung verbindlich, soweit nicht in nachfolgenden Grundsätzen etwas anderes bestimmt ist. Die Grundsätze sind bei der Bewirtschaftung der Aufwendungen und Erträge zu beachten. a) Die Personal- und Sachaufwendungen des Erfolgsplanes (KA-Gr und 31-49) sind untereinander, gegenseitig und einseitig zugunsten des Finanzplanes deckungsfähig. b) Sämtliche Mehrerträge mit Ausnahme der Erträge aus Vermietung und Verpachtung (KA-Gr. 823) sowie der Mehrerträge der Kostenartengruppe 83 stehen der Universität zur Deckung von Mehraufwendungen in allen Kostenartengruppen zur Verfügung. Erträge aus Vermietung und Verpachtung stehen der Universität mindestens in Höhe von 30 v.h. zur Verfügung. Werden Mittel von Dritten zweckgebunden zur Verfügung gestellt, können Aufwendungen bis zur Höhe der zweckgebundenen Erträge (KA-Gr. 83) im Rahmen der Bewilligungsbedingungen der Drittmittelgeber für Aufwendungen im Erfolgsplan und für Investitionen im Finanzplan geleistet werden. c) Alle im Erfolgsplan und im Finanzplan nicht verausgabten Mittel werden einer Rücklage zugeführt. Die Rücklage darf durch die Universität auch zugunsten des Betriebes für Bau und Liegenschaften (BBL MV), Wirtschaftsposition Instandhaltung/ -setzung einschließlich Honorare aufgelöst werden, wobei die Universität auch über den zweckgebundenen Einsatz der Mittel zu befinden hat. Die Bildung und Verwendung dieser Rücklage ist in den Wirtschaftsplanabschlüssen nachzuweisen. d) Bei Beschäftigungsverhältnissen mit Angestellten und Arbeitern können kostenneutral und befristet höhere tarifliche Vergütungen gezahlt werden, soweit höhere Leistungserfordernisse vorliegen. e) Zur Lösung besonderer Aufgaben können die Hochschulen im Rahmen ihres Personalbudgets befristet weitere Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der Angestellten und Arbeiter abschließen

99 KA-Gr. 1. Erfolgsplan Ansatz Ansatz Ansatz Ist TEUR TEUR TEUR TEUR 1.1. Erträge (Einnahmen) 81 Erträge aus originärer 513,0 530,4 513,0 965,7 Aufgabenerfüllung 82 Erträge aus nichtoriginärer Aufgabenerfüllung 503,0 492,8 503,0 711,0 820 Erträge aus dem von 2,5 4,1 2,5 5,1 Gegenständen aus dem Anlagevermögen 821 Erträge aus der Erstattung von 460,0 428,5 460,0 501,4 Bewirtschaftungskosten durch Dritte 822 Erträge aus der Nutzung von Technik 0,5 0,5 0,5 99,6 und Diensten durch Dritte 823 Erträge aus Vermietung, Verpachtung, 40,0 59,7 40,0 57,6 Nutzung landeseigener Grundstücke, Gebäude und vergleichbarer Einrichtungen durch Dritte 829 Erträge aus sonstiger nicht originärer Aufgabenerfüllung 0,0 0,0 0,0 47,3 83 Zuweisungen/Zuschüsse der öffentlichen Hand, Wirtschaft, Organisationen, Spenden , , , , Erträge aus Zuwendungen des Bundes 6.500, , , , Erträge aus Zuwendungen der Länder 100,0 100,0 100, , Erträge aus Zuwendungen der DFG 3.600, , , , Erträge aus Zuwendungen der EU 300,0 300,0 300,0 351, Erträge aus sonstigen öffentlichen 0,0 0,0 0,0 0,0 Drittmitteln (Vereine, Städte, Gemeinden) 8308 Erträge aus Zuwendungen von Stiftungen 100,0 100,0 100,0 276, Erträge aus Zuwendungen privater 50,0 50,0 50, ,8 Mittelgeber 8310 Erträge aus steuerrelevanten Einnahmen 150,0 150,0 150,0 77, Erträge aus ABM für Forschung und Lehre 0,0 0,0 0,0 0, Erträge aus Zuwendungen sonstiger Drittmittelgeber 0,0 0,0 0,0 0,0 84 Zuweisungen 52,6 53,4 0,0 0, Zuweisungen für zusätzlich Auszubildende 52,6 53,4 0,0 0,0 89 Sonstige Einnahmen und Erlöse 0,0 0,0 0,0 0,0 90 Erträge aus der Entnahme aus Rücklagen 0,0 0,0 0,0 0,0 Summe der Erträge , , , ,6-97 -

100 Ansatz Ansatz Ansatz Ist TEUR TEUR TEUR TEUR KA-Gr. noch Erfolgsplan 1.2. Aufwand Personalaufwendungen , , , ,2 11 Beamte , , , ,3 12 Angestellte , , , ,9 13 Arbeiter 3.210, , , ,7 14 Auszubildende 254,1 258,0 246,9 277, sonstige Personalaufwendungen 1.150, , , , Sachaufwendungen , , , ,6 31 Aufwendungen für Betriebsstoffe (Wärme, Energie, Gas, Öl, Wasser u.ä.) 2.780, , , ,7 32 Aufwendungen für Reinigung 1.399, , , ,4 33 Aufwendungen für Entsorgung 324,0 324,0 300,0 350,9 34 Aufwendungen für kleine Bauunterhaltung 0,0 0,0 0,0 0,0 35 Aufwendungen für Mieten und Pachten 410,0 340,6 457,7 421,7 39 sonstige Bewirtschaftungsaufwendungen 503,0 504,0 500,0 651,1 41 Aufwendungen für Büro- und Geschäftsbedarf, Verbrauchsmaterial 840,0 840,0 840,0 967,4 42 Aufwendungen für Geräte, Ausstattungs- 300,6 314,0 314,0 428,7 und Ausrüstungsgegenstände bis 410 EUR 43 Aufwendungen für Kommunikation 1.925, , , ,7 44 Aufwendungen für Literaturversorgungund Informationsversorgung 45 Aufwendungen für Mieten für Geräte und Ausrüstungen (einschl. Leasing) 1.223, , , ,2 7,0 7,0 7,0 10,1 46 Aufwendungen für Wartung und Reparatur 420,0 420,0 420,0 529,7 47 Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen (einschl. Schiffe und Messfahrzeuge) 48 Aufwendungen für Geräte, Ausstattungsund Ausrüstungsgegenstände größer 410 EUR bis EUR 33,0 33,0 33,0 30,2 543,0 593,0 558, ,4 49 sonstige laufende Aufwendungen 1.195, , , ,4 50 Aufwendungen für die Zuführung an die Rücklagen 0,0 0,0 0, , Drittmittelaufwendungen , , , ,9 08 Drittmittelaufwendungen , , , , Summe Aufwendungen , , , ,7 abzgl. Summe der Erträge , , , ,6 Landeszuschuss zum Erfolgsplan , , , ,1-98 -

101 Ansatz 2006 Ansatz 2007 Ansatz 2005 Ist 2004 TEUR TEUR TEUR TEUR 2. Finanzplan 2.1. Ausgaben Zuweisung für Investitionen über EUR bis EUR 603,7 578,7 603, ,3 Abschreibungen 0,0 0,0 0,0 0,0 Summe der Ausgaben 603,7 578,7 603, , Landeszuschuss zum Finanzplan Investitionen für Geräte, Ausstattungsund Ausrüstungsgegenstände über EUR bis EUR Summe Landeszuschuss zum Finanzplan 603,7 578,7 603, ,3 603,7 578,7 603, ,3 3. Landeszuschuss gesamt , , , ,4-99 -

102 Anhang zu Kapitel 0774 Übersicht zum Wirtschaftsplan 2006/07 der Medizinischen Fakultät der Universität Rostock Die Medizinische Fakultät der Universität Rostock wird in analoger Anwendung des 26 LHO als Landesbetrieb geführt. Im Haushaltsplan erscheinen nur die Zuführungen für den laufenden Betrieb und für Investitionen der Universitätsklinik. Diese sind zum Ausgleich der durch die Erträge nicht gedeckten Aufwendungen für Lehre und Forschung und für den Betrieb der Polikliniken erforderlich. Die Einnahmen und Ausgaben der Medizinischen Fakultät ergeben sich aus dem nachstehenden Wirtschaftsplan

103 Kurzübersicht über den Wirtschaftsplan 2006 und 2007des Fachbereichs Medizin Universität Rostock Kapitel 0774 Kto. Gr. Positionsbezeichnung Plan Plan Ansatz KHBV TEUR TEUR TEUR Erfolgsplan 1.1. Erträge 42 ambulante Erträge 2.354, , ,4 57 sonstige ordentliche Erträge 200,0 200,0 200,0 Erträge aus der Entnahme der Hochschulrücklage 0,0 0,0 0,0 Einnahmen aus öffentlichen Drittmitteln 3.138, , ,2 Summe aller Erträge 5.692, , ,

104 Kto.Gr Plan 2007 Plan 2006 Ansatz 2005 KHBV TEUR TEUR TEUR Aufwand Personalaufwendungen , , , Sachaufwendungen gesamt , , ,0 davon: 65 Lebensmittel und bezogene Leistungen 2,0 2,0 232,2 66 Medizinischer Bedarf 3.643, , ,4 67 Wasser, Energie, Brennstoffe 895,0 845,6 745,6 68 Wirtschaftsbedarf 1.360, ,9 945,6 69 Verwaltungsbedarf und Dokumentationen 1.075, ,0 925,0 71 Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer 2.121, ,9 25,6 bis 3 Jahre und Geräte bis (davon anteilig für AÖR) (1.257,8) (1.257,8) 72 Instandhaltungsbedarf und Wartung 1.140,0 990,2 784,3 73 Steuern, Abgaben, Versicherungen 571,6 571,6 470,9 74 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 250,0 250,0. 75 Aufwendungen aus der Zuführung von Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand 76 Abschreibungen 5,0 5,0 11,3 78 Sonstige ordentliche Aufwendungen 3.232, , ,1 79 Außerordentliche Aufwendungen 150,0 100, ,0 Aufwand für Zuführungen an die 0,0 0,0 0,0 Hochschulrücklage Ausgaben aus öffentlichen Drittmitteln 3.138, , ,2 Summe aller Aufwendungen , , ,9 abzüglich Summe aller Erträge 5.692, , ,6 Zwischensumme Landeszuschuss , , ,3 Abzüglich formelgebundene Mittelvergabe 1.595,1 0,0 0, Landeszuschuss zum Erfolgsplan , , ,

105 Nachrichtlich aus dem Wirtschaftsplan der AöR Kto. Positionsbezeichnung Gr. Plan UKR -AöR- Plan UKR -AöR- Ansatz Klinikum u. Fachbereich Medizin KHBV TEUR TEUR TEUR Finanzplan 2.1. Einnahmen Landeszuschuss für Investitionen bis Übertragen nach Kontgr. 71 Übertragen nach Kontgr , Landeszuschuss für Investitionen (ohne Großgeräte und Bauvorhaben) über ,1 660,1 660, Landeszuschuss für Ausbildungsvergütungen Summe Einnahmen 660,1 660, , Ausgaben Kleingeräte und Zubehör bis Übertragen nach Kontgr.71 Übertragen nach. Kontgr , Technische Anlagen, Einrichtungen und Ausstattungen Anzahlungen auf Anlagen über ,1 660,1 660, Ausbildungsvergütungen Summe Ausgaben 660,1 660, ,4 3. Landeszuschuss gesamt für AöR und Medizinische Fakultät , , ,

106 Haushaltsrechtlicher Vermerk zur Wirtschaftsführung der Medizinischen Fakultät der Universität Rostock Die im Erfolgsplan und Finanzplan des Wirtschaftsplanes aufgeführten Kontengruppen bzw. Titel sind für die Wirtschaftsführung verbindlich, soweit nicht in nachfolgenden Grundsätzen etwas anderes bestimmt ist. Diese Grundsätze sind bei der Bewirtschaftung der Aufwendungen und Erträge zu beachten. 1. Deckungsfähigkeit 1.1 Im Erfolgsplan sind die Kontengruppen jeweils innerhalb der Personal- und Sachaufwendungen deckungsfähig. 1.2 Die im Erfolgsplan veranschlagten Personalaufwendungen können für Sachaufwendungen insbesondere in Anspruch genommen werden, wenn mit dem Ziel der Rationalisierung, durch Personalabbau oder andere Maßnahmen der Personalkostensenkung, Aufwendungen eingespart werden. 1.3 Die Personal- und Sachaufwendungen des Erfolgsplanes sind einseitig zugunsten des Finanzplanes deckungsfähig. Über die Inanspruchnahme entscheidet das Bildungsministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium. Dabei soll auf die verbesserte Wirtschaftlichkeit der einzelnen medizinischen Einrichtungen orientiert werden. 1.4 Bei Beschäftigungsverhältnissen mit Angestellten und Arbeitern können kostenneutral und befristet höhere tarifliche Vergütungen gezahlt werden, soweit höhere Leistungserfordernisse vorliegen 1.5 Zur Lösung besonderer Aufgaben kann die Medizinische Fakultät der Universität Rostock im Rahmen ihres Personalbudgets befristet bis zu 15 Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der Angestellten und Arbeiter abschließen. 2. Zusätzliche Einnahmen und Ausgaben 2.1 Gegenüber den Ansätzen des Wirtschaftsplanes dürfen zusätzliche Einnahmen zur Deckung von Mehraufwendungen verwendet werden, soweit sie mit den Mehraufwendungen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen und im Rahmen der Betriebssteuerung genutzt werden. Der im Haushaltsplan des Landes veranschlagte Zuschuss zum Erfolgsplan darf sich dadurch nicht erhöhen. 2.2 Werden Mittel von anderer Seite zweckgebunden zur Verfügung gestellt, können zusätzliche Ausgaben bis zur Höhe der zweckgebundenen Einnahmen im Rahmen der Bewilligungsbedingungen der Zuwendungsgeber für Aufwendungen im Erfolgsplan und für Investitionen im Finanzplan geleistet werden. 3. Bilanzergebnis, Rücklagen 3.1 Das Bildungsministerium entscheidet im Einvernehmen mit dem Finanzministerium über die Verwendung des Bilanzgewinnes oder die Abdeckung des Bilanzverlustes sowie über die Bildung und Auflösung von Rücklagen. Soweit Verlustvorträge aus den Vorjahren nicht abzutragen sind, dürfen Bilanzgewinne im Umfang bis zu zwei Drittel in den darauf folgenden zwei Haushaltsjahren zugunsten des Finanzplanes verwendet werden. Die verbleibenden Bilanzgewinne sind in die Gewinnrücklage einzustellen

107 Soweit Verlustvorträge aus den Vorjahren abzutragen sind, dürfen Bilanzgewinne im Umfang bis zu einem Drittel in den darauf folgenden zwei Haushaltsjahren zugunsten des Finanzplanes verwendet werden. Die verbleibenden Bilanzgewinne sind für die Rückführung des Verlustvortrages zu verwenden. 3.2 Die Bildung und Verwendung von Rücklagen aus zweckgebundenen Einnahmen richtet sich nach den Bestimmungen des Zuwendungsgebers, die Mittel sind einer zweckgebundenen Rücklage zuzuführen. 3.3 Die Bildung und Verwendung der Rücklagen ist in den jeweiligen Jahresabschlüssen nachzuweisen. 3.4 Im Rahmen der Betriebsführung auftretende Verluste müssen, sofern sie nicht durch die Auflösung von in Vorjahren gebildeten Rücklagen bzw. Ertragsüberhängen abgedeckt werden können, als Verlustvorträge zu Lasten der folgenden Jahre behandelt werden. Über die Abdeckung dieser Verlustvorträge ist im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über die Wirtschaftspläne für die Folgejahre zu entscheiden. Die Verlustvorträge sind in der Anlage zur Haushaltsrechnung darzustellen und zu erläutern

108 Kurzübersicht über den Wirtschaftsplan der Hochschule für Musik und Theater Rostock Zu Kapitel 0775 Bewirtschaftungsgrundsätze: Die im Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes aufgeführten Kostenartengruppen sind für die Wirtschaftsführung verbindlich, soweit nicht in nachfolgenden Grundsätzen etwas anderes bestimmt ist. Die Grundsätze sind bei der Bewirtschaftung der Aufwendungen und Erträge zu beachten. a) Die Personal- und Sachaufwendungen des Erfolgsplanes (KA-Gr und 31-49) sind untereinander, gegenseitig und einseitig zugunsten des Finanzplanes deckungsfähig. b) Sämtliche Mehrerträge mit Ausnahme der Erträge aus Vermietung und Verpachtung (KA-Gr. 823) sowie der Mehrerträge der Kostenartengruppe 83 stehen der Hochschule zur Deckung von Mehraufwendungen in allen Kostenartengruppen zur Verfügung. Erträge aus Vermietung und Verpachtung stehen der Hochschule mindestens in Höhe von 30 v.h. zur Verfügung. Werden Mittel von Dritten zweckgebunden zur Verfügung gestellt, können Aufwendungen bis zur Höhe der zweckgebundenen Erträge (KA-Gr. 83) im Rahmen der Bewilligungsbedingungen der Drittmittelgeber für Aufwendungen im Erfolgsplan und für Investitionen im Finanzplan geleistet werden. c) Alle im Erfolgsplan und im Finanzplan nicht verausgabten Mittel werden einer Rücklage zugeführt. Die Rücklage darf durch die Hochschule auch zugunsten des Betriebes für Bau und Liegenschaften (BBL MV), Wirtschaftsposition Instandhaltung/ -setzung einschließlich Honorare aufgelöst werden, wobei die Hochschule auch über den zweckgebundenen Einsatz der Mittel zu befinden hat. Die Bildung und Verwendung dieser Rücklage ist in den Wirtschaftsplanabschlüssen nachzuweisen. d) Bei Beschäftigungsverhältnissen mit Angestellten und Arbeitern können kostenneutral und befristet höhere tarifliche Vergütungen gezahlt werden, soweit höhere Leistungserfordernisse vorliegen. e) Zur Lösung besonderer Aufgaben können die Hochschulen im Rahmen ihres Personalbudgets befristet weitere Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der Angestellten und Arbeiter abschließen

109 KA-Gr. 1. Erfolgsplan Ansatz Ansatz Ansatz Ist TEUR TEUR TEUR TEUR 1.1. Erträge (Einnahmen) 81 Erträge aus originärer 8,2 8,2 8,2 44,1 Aufgabenerfüllung 82 Erträge aus nichtoriginärer Aufgabenerfüllung 2,5 2,5 2,5 17,8 820 Erträge aus dem von 0,0 0,0 0,0 0,0 Gegenständen aus dem Anlagevermögen 821 Erträge aus der Erstattung von 0,5 0,5 0,5 0,0 Bewirtschaftungskosten durch Dritte 822 Erträge aus der Nutzung von Technik 0,0 0,0 0,0 0,0 und Diensten durch Dritte 823 Erträge aus Vermietung, Verpachtung, 0,5 0,5 0,5 11,7 Nutzung landeseigener Grundstücke, Gebäude und vergleichbarer Einrichtungen durch Dritte 829 Erträge aus sonstiger nicht originärer Aufgabenerfüllung 1,5 1,5 1,5 6,1 83 Zuweisungen/Zuschüsse der öffentlichen Hand, Wirtschaft, Organisationen, Spenden 12,8 12,8 12,8 165, Erträge aus Zuwendungen des Bundes 6,0 6,0 6,0 60, Erträge aus Zuwendungen der Länder 0,0 0,0 0,0 0, Erträge aus Sachbeihilfen der DFG 6,8 6,8 6,8 51, Erträge aus Zuwendungen der EU 0,0 0,0 0,0 0, Erträge aus Zuwendungen von Stiftungen 0,0 0,0 0,0 0, Erträge aus Zuwendungen privater 0,0 0,0 0,0 0,0 Mittelgeber 8310 Erträge aus steuerrelevanten Einnahmen 0,0 0,0 0,0 0, Erträge sonstiger Drittmittelgeber 0,0 0,0 0,0 54,6 84 Zuweisungen 50,1 51,1 49,1 0, Zuweisungen für zusätzlich Auszubildende 50,1 51,1 49,1 0,0 90 Erträge aus der Entnahme aus Rücklagen 0,0 0,0 0,0 0,0 Summe der Erträge 73,6 74,6 72,6 227,

110 Ansatz Ansatz Ansatz Ist TEUR TEUR TEUR TEUR KA-Gr. noch Erfolgsplan 1.2. Aufwand Personalaufwendungen 3.829, , , ,5 11 Beamte 1.127, , , ,6 12 Angestellte 1.758, , , ,7 13 Arbeiter 28,9 29,5 28,4 27,9 14 Auszubildende 50,1 51,1 49,1 55, sonstige Personalaufwendungen 863,7 863,7 855,7 855, Sachaufwendungen 613,2 613,2 662,3 802,4 31 Aufwendungen für Betriebsstoffe (Wärme, Energie, Gas, Öl, Wasser u.ä.) 152,3 152,3 152,3 140,2 32 Aufwendungen für Reinigung 47,7 47,7 47,7 44,2 33 Aufwendungen für Entsorgung 3,3 3,3 3,3 3,3 34 Aufwendungen für kleine Bauunterhaltung 0,0 0,0 0,0 0,0 35 Aufwendungen für Mieten und Pachten 0,0 0,0 0,0 0,0 39 sonstige Bewirtschaftungsaufwendungen 174,4 174,4 174,4 191,1 41 Aufwendungen für Büro- und Geschäftsbedarf, Verbrauchsmaterial 10,3 10,3 10,3 11,4 42 Aufwendungen für Geräte, Ausstattungs- 7,7 7,7 7,7 36,9 und Ausrüstungsgegenstände bis 410 EUR 43 Aufwendungen für Kommunikation 23,3 23,3 23,3 22,1 44 Aufwendungen für Literaturversorgung 24,1 24,1 24,1 24,8 45 Aufwendungen für Mieten für Geräte und Ausrüstungen 7,2 7,2 7,2 2,2 46 Aufwendungen für Wartung und Reparatur 45,2 45,2 45,2 30,2 48 Aufwendungen für Geräte, Ausstattungsund Ausrüstungsgegenstände größer 410 EUR bis EUR 14,7 14,7 14,7 73,3 49 sonstige laufende Aufwendungen 103,0 103,0 152,1 95,7 50 Aufwendungen für die Zuführung an die Rücklagen 0,0 0,0 0,0 127, Drittmittelausgaben 12,8 12,8 12,8 165,6 08 Drittmittelausgaben 12,8 12,8 12,8 165, Summe Aufwendungen 4.455, , , ,5 abzgl. Summe der Erträge 73,6 74,6 72,6 227,5 Landeszuschuss zum Erfolgsplan 4.381, , , ,

111 Ansatz 2006 Ansatz 2007 Ansatz 2005 Ist 2004 TEUR TEUR TEUR TEUR 2. Finanzplan 2.1. Ausgaben Zuweisung für Investitionen über EUR bis EUR 15,3 15,3 15,3 24,1 Abschreibungen 0,0 0,0 0,0 0,0 Summe der Ausgaben 15,3 15,3 15,3 24, Landeszuschuss zum Finanzplan Investitionen für Geräte, Ausstattungsund Ausrüstungsgegenstände über EUR bis EUR Summe Landeszuschuss zum Finanzplan 15,3 15,3 15,3 24,1 15,3 15,3 15,3 24,1 3. Landeszuschuss gesamt 4.396, , , ,

112 Kurzübersicht über den Wirtschaftsplan der Hochschule Neubrandenburg Zu Kapitel 0776 Bewirtschaftungsgrundsätze: Die im Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes aufgeführten Kostenartengruppen sind für die Wirtschaftsführung verbindlich, soweit nicht in nachfolgenden Grundsätzen etwas anderes bestimmt ist. Die Grundsätze sind bei der Bewirtschaftung der Aufwendungen und Erträge zu beachten. a) Die Personal- und Sachaufwendungen des Erfolgsplanes (KA-Gr und 31-49) sind untereinander, gegenseitig und einseitig zugunsten des Finanzplanes deckungsfähig. b) Sämtliche Mehrerträge mit Ausnahme der Erträge aus Vermietung und Verpachtung (KA-Gr. 823) sowie der Mehrerträge der Kostenartengruppe 83 stehen der Fachhochschule zur Deckung von Mehraufwendungen in allen Kostenartengruppen zur Verfügung. Erträge aus Vermietung und Verpachtung stehen der Hochschule mindestens in Höhe von 30 v.h. zur Verfügung. Werden Mittel von Dritten zweckgebunden zur Verfügung gestellt, können Aufwendungen bis zur Höhe der zweckgebundenen Erträge (KA-Gr. 83) im Rahmen der Bewilligungsbedingungen der Drittmittelgeber für Aufwendungen im Erfolgsplan und für Investitionen im Finanzplan geleistet werden. c) Alle im Erfolgsplan und im Finanzplan nicht verausgabten Mittel werden einer Rücklage zugeführt. Die Rücklage darf durch die Hochschule auch zugunsten des Betriebes für Bau und Liegenschaften (BBL MV), Wirtschaftsposition Instandhaltung/- setzung einschließlich Honorare aufgelöst werden, wobei die Hochschule auch über den zweckgebundenen Einsatz der Mittel zu befinden hat. Die Bildung und Verwendung dieser Rücklage ist in den Wirtschaftsplanabschlüssen nachzuweisen. d) Bei Beschäftigungsverhältnissen mit Angestellten und Arbeitern können kostenneutral und befristet höhere tarifliche Vergütungen gezahlt werden, soweit höhere Leistungserfordernisse vorliegen. e) Zur Lösung besonderer Aufgaben können die Hochschulen im Rahmen ihres Personalbudgets befristet weitere Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der Angestellten und Arbeiter abschließen

113 KA-Gr. 1. Erfolgsplan 1.1. Erträge (Einnahmen) Ansatz Ansatz Ansatz Ist TEUR TEUR TEUR TEUR 81 Erträge aus originärer Aufgabenerfüllung 19,9 19,9 19,9 24,7 82 Erträge aus nichtoriginärer Aufgabenerfüllung 278,2 278,2 278,2 235,3 821 Erträge aus dem von Gegenständen 0,0 0,0 0,0 1,2 aus dem Anlagevermögen 823 Erträge aus Vermietung, Verpachtung, 46,0 46,0 46,0 24,6 Nutzung landeseigener Grundstücke, Gebäude und vergleichbarer Einrichtungen durch Dritte 826 Erträge aus der Erstattung von Bewirtschaftungskosten 226,0 226,0 226,0 173,3 durch Dritte 829 Erträge aus sonstiger nicht originärer Aufgabenerfüllung 6,2 6,2 6,2 36,2 83 Zuweisungen/Zuschüsse der öffentlichen 700,0 700,0 700,0 953,6 Hand, Wirtschaft, Organisationen, Spenden 8301 Erträge aus Sachbeihilfen der DFG 0,0 0,0 0,0 53, Erträge aus Zuwendungen des Bundes 0,0 0,0 0,0 549, Erträge aus der Wirtschaft 0,0 0,0 0,0 103, Spenden, sonstige Drittmittelgeber 700,0 700,0 700,0 247,3 84 Zuweisungen 0,0 0,0 0,0 0, Zuweisungen für zusätzlich Auszubildende 0,0 0,0 0,0 0,0 90 Erträge aus der Entnahme aus Rücklagen 0,0 0,0 0,0 0,0 Summe der Erträge 998,1 998,1 998, ,

114 Ansatz Ansatz Ansatz Ist TEUR TEUR TEUR TEUR KA-Gr. noch Erfolgsplan 1.2. Aufwand Personalaufwendungen 9.745, , , ,6 11 Beamte 4.486, , , ,7 12 Angestellte 4.696, , , ,8 13 Arbeiter 337,7 342,7 332,7 329,6 14 Auszubildende 49,1 49,9 48,4 36, sonstige Personalaufwendungen 175,6 178,9 217,3 177, Sachaufwendungen 1.809, , , ,5 31 Aufwendungen für Betriebsstoffe (Wärme, Energie, Gas, Öl, Wasser u.ä.) 585,3 585,3 585,3 518,3 32 Aufwendungen für Reinigung 190,0 190,0 190,0 183,3 33 Aufwendungen für Entsorgung 15,0 15,0 15,0 11,9 35 Aufwendungen für Mieten und Pachten 0,0 0,0 0,0 14,8 39 sonstige Bewirtschaftungsaufwendungen 181,0 181,0 181,0 157,0 41 Aufwendungen für Büro- und Geschäftsbedarf, Verbrauchsmaterial 144,2 144,2 144,2 108,0 42 Aufwendungen für Geräte, Ausstattungs- 38,7 38,7 38,7 56,6 und Ausrüstungsgegenstände bis 410 EUR 43 Aufwendungen für Kommunikation 97,0 97,0 97,0 73,6 44 Aufwendungen für Literaturversorgung 113,0 113,0 113,0 224,2 45 Aufwendungen für Mieten für Geräte und Ausrüstungen 3,5 3,5 3,5 1,7 46 Aufwendungen für Wartung und Reparatur 50,6 50,6 50,6 69,9 47 Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen 48 Aufwendungen für Geräte, Ausstattungsund Ausrüstungsgegenstände größer 410 EUR bis EUR 15,9 15,9 15,9 12,3 192,8 192,8 192,8 90,2 49 sonstige laufende Aufwendungen 182,7 182,7 182,7 146,3 50 Aufwendungen für Zuführung an die Rücklagen 0,0 0,0 0,0 153, Drittmittelausgaben 700,0 700,0 700,0 953,6 08 Drittmittelausgaben 700,0 700,0 700,0 953, Summe Aufwendungen , , , ,7 abzgl. Summe der Erträge 998,1 998,1 998, ,6 Landeszuschuss zum Erfolgsplan , , , ,

115 Ansatz 2006 Ansatz 2007 Ansatz 2005 Ist 2004 TEUR TEUR TEUR TEUR 2. Finanzplan 2.1. Ausgaben Zuweisung für Investitionen über EUR bis EUR 144,0 146,2 73,0 158,7 Abschreibungen 0,0 0,0 0,0 0,0 Summe der Ausgaben 144,0 146,2 73,0 158, Landeszuschuss zum Finanzplan Investitionen für Geräte, Ausstattungsund Ausrüstungsgegenstände über EUR bis EUR Summe Landeszuschuss zum Finanzplan 144,0 146,2 73,0 158,7 144,0 146,2 73,0 158,7 3. Landeszuschuss gesamt , , , ,

116 Kurzübersicht über den Wirtschaftsplan der Fachhochschule Stralsund Zu Kapitel 0777 Bewirtschaftungsgrundsätze: Die im Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes aufgeführten Kostenartengruppen sind für die Wirtschaftsführung verbindlich, soweit nicht in nachfolgenden Grundsätzen etwas anderes bestimmt ist. Die Grundsätze sind bei der Bewirtschaftung der Aufwendungen und Erträge zu beachten. a) Die Personal- und Sachaufwendungen des Erfolgsplanes (KA-Gr und 31-49) sind untereinander, gegenseitig und einseitig zugunsten des Finanzplanes deckungsfähig. b) Sämtliche Mehrerträge mit Ausnahme der Erträge aus Vermietung und Verpachtung (KA-Gr. 823) sowie der Mehrerträge der Kostenartengruppe 83 stehen der Fachhochschule zur Deckung von Mehraufwendungen in allen Kostenartengruppen zur Verfügung. Erträge aus Vermietung und Verpachtung stehen der Fachhochschule mindestens in Höhe von 30 v.h. zur Verfügung. Werden Mittel von Dritten zweckgebunden zur Verfügung gestellt, können Aufwendungen bis zur Höhe der zweckgebundenen Erträge (KA-Gr. 83) im Rahmen der Bewilligungsbedingungen der Drittmittelgeber für Aufwendungen im Erfolgsplan und für Investitionen im Finanzplan geleistet werden. c) Alle im Erfolgsplan und im Finanzplan nicht verausgabten Mittel werden einer Rücklage zugeführt. Die Rücklage darf durch die Fachhochschule auch zugunsten des Betriebes für Bau und Liegenschaften (BBL MV), Wirtschaftsposition Instandhaltung/- setzung einschließlich Honorare aufgelöst werden, wobei die Fachhochschule auch über den zweckgebundenen Einsatz der Mittel zu befinden hat. Die Bildung und Verwendung dieser Rücklage ist in den Wirtschaftsplanabschlüssen nachzuweisen. d) Bei Beschäftigungsverhältnissen mit Angestellten und Arbeitern können kostenneutral und befristet höhere tarifliche Vergütungen gezahlt werden, soweit höhere Leistungserfordernisse vorliegen. e) Zur Lösung besonderer Aufgaben können die Fachhochschulen im Rahmen ihres Personalbudgets befristet weitere Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der Angestellten und Arbeiter abschließen

117 KA-Gr. 1. Erfolgsplan 1.1. Erträge (Einnahmen) Ansatz Ansatz Ansatz Ist TEUR TEUR TEUR TEUR 81 Erträge aus originärer Aufgabenerfüllung 38,0 38,0 48,4 31,0 82 Erträge aus nichtoriginärer Aufgabenerfüllung 821 Erträge aus dem von Gegenständen aus d. Anlagevermögen 823 Erträge aus Vermietung, Verpachtung, Nutzung landeseigener Grundstücke und vergleichbarer Einrichtungen durch Dritte 132,7 132,7 122,3 158,9 0,0 0,0 0,0 2,2 94,1 94,1 94,1 58,3 824 Erträge aus Kopierleistungen 0,5 0,5 0,0 0,6 826 Erträge aus der Erstattung von Bewirtschaftungskosten 33,5 33,5 21,0 88,3 durch Dritte 827 Erträge aus der Nutzung der Fernmeldetechnik 3,6 3,6 0,0 7,7 829 Erträge aus sonstiger nicht originärer Aufgabenerfüllung 1,0 1,0 7,2 1,8 83 Zuweisungen/Zuschüsse der öffentlichen 600,0 600,0 715,8 464,3 Hand, Wirtschaft, Organisationen, Spenden 8301 Erträge aus Sachbeihilfen der DFG 0,0 0,0 0,0 0, Erträge aus Förderorganisationen 0,0 0,0 0,0 60, Erträge aus Zuwendungen des Bundes 300,0 300,0 400,0 97, Erträge aus Zuwendungen der EU 0,0 0,0 0,0 14, Erträge aus Zuwendungen von Stiftungen 0,0 0,0 0,0 4, Erträge aus der Wirtschaft 300,0 300,0 315,8 77, Spenden 0,0 0,0 0,0 1, sonstige Drittmittelerträge 0,0 0,0 0,0 207,4 84 Zuweisungen 95,1 98,0 34,4 27, Zuweisungen für zusätzlich Auszubildende 95,1 98,0 34,4 27,7 90 Erträge aus der Entnahme aus Rücklagen 0,0 0,0 0,0 184,8 Summe der Erträge 865,8 868,7 920,9 866,

118 KA-Gr. noch Erfolgsplan 1.2. Aufwand Ansatz Ansatz Ansatz Ist TEUR TEUR TEUR TEUR Personalaufwendungen 9.737, , , ,0 11 Beamte 4.950, , , ,4 12 Angestellte 4.180, , , ,7 13 Arbeiter 410,0 425,0 468,6 462,8 14 Auszubildende 95,1 98,0 57,9 75, sonstige Personalaufwendungen 101,9 102,0 417,2 277, Sachaufwendungen 1.556, , , ,9 31 Aufwendungen für Betriebsstoffe 410,0 420,0 372,5 457,9 (Wärme, Energie, Gas, Öl, Wasser u. ä.) 32 Aufwendungen für Reinigung 210,0 210,0 305,6 208,1 33 Aufwendungen für Entsorgung 25,0 26,2 59,9 20,8 35 Aufwendungen für Mieten und Pachten 0,0 0,0 0,0 0,0 39 sonstige Bewirtschaftungsaufwendungen 180,0 180,0 186,2 214,4 41 Aufwendungen für Büro- und Geschäftsbedarf, 100,0 100,0 84,3 108,2 Verbrauchsmaterial 42 Aufwendungen für Geräte, Ausstattungs- 75,0 80,0 140,0 64,2 und Ausrüstungsgegenstände bis 410 EUR 43 Aufwendungen für Kommunikation 60,0 60,0 52,2 59,5 44 Aufwendungen für Literaturversorgung 180,0 190,0 128,9 189,9 45 Aufwendungen für Mieten für Geräte und Ausrüstungen 46 Aufwendungen für Wartung und Reparatur 47 Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen 48 Aufwendungen für Geräte, Ausstattungsund Ausrüstungsgegenstände größer 410 EUR bis EUR 35,0 40,0 3,5 37,7 55,0 55,0 145,0 54,5 14,9 15,0 15,9 12,6 111,1 128,0 192,4 149,2 49 sonstige laufende Aufwendungen 100,0 100,0 61,1 185,9 50 Aufwendungen für Zuführung an die Rücklagen 0,0 0,0 0,0 0, Drittmittelausgaben 600,0 600,0 715,8 464,3 08 Drittmittelausgaben 600,0 600,0 715,8 464, Summe Aufwendungen , , , ,2 abzgl. Summe der Erträge 865,8 868,7 920,9 866,7 Landeszuschuss zum Erfolgsplan , , , ,

119 2. Finanzplan Ansatz Ansatz Ansatz Ist TEUR TEUR TEUR TEUR 2.1. Ausgaben Zuweisung für Investitionen über EUR bis EUR 203,9 207,0 203,9 159,4 Abschreibungen 0,0 0,0 0,0 0,0 Summe der Ausgaben 203,9 207,0 203,9 159, Landeszuschuss zum Finanzplan Investitionen für Geräte, Ausstattungsund Ausrüstungsgegenstände über EUR bis EUR Summe Landeszuschuss zum Finanzplan 203,9 207,0 203,9 159,4 203,9 207,0 203,9 159,4 3. Landeszuschuss gesamt , , , ,

120 Kurzübersicht über den Wirtschaftsplan der Hochschule (FH) Wismar Zu Kapitel 0778 Bewirtschaftungsgrundsätze: Die im Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes aufgeführten Kostenartengruppen sind für die Wirtschaftsführung verbindlich, soweit nicht in nachfolgenden Grundsätzen etwas anderes bestimmt ist. Die Grundsätze sind bei der Bewirtschaftung der Aufwendungen und Erträge zu beachten. a) Die Personal- und Sachaufwendungen des Erfolgsplanes (KA-Gr und 31-49) sind untereinander, gegenseitig und einseitig zugunsten des Finanzplanes deckungsfähig. b) Sämtliche Mehrerträge mit Ausnahme der Erträge aus Vermietung und Verpachtung (KA-Gr. 823) sowie der Mehrerträge der Kostenartengruppe 83 stehen der Fachhochschule zur Deckung von Mehraufwendungen in allen Kostenartengruppen zur Verfügung. Erträge aus Vermietung und Verpachtung stehen der Fachhochschule mindestens in Höhe von 30 v.h. zur Verfügung. Werden Mittel von Dritten zweckgebunden zur Verfügung gestellt, können Aufwendungen bis zur Höhe der zweckgebundenen Erträge (KA-Gr. 83) im Rahmen der Bewilligungsbedingungen der Drittmittelgeber für Aufwendungen im Erfolgsplan und für Investitionen im Finanzplan geleistet werden. c) Alle im Erfolgsplan und im Finanzplan nicht verausgabten Mittel werden einer Rücklage zugeführt. Die Rücklage darf durch die Fachhochschule auch zugunsten des Betriebes für Bau und Liegenschaften (BBL MV), Wirtschaftsposition Instandhaltung/- setzung einschließlich Honorare aufgelöst werden, wobei die Fachhochschule auch über den zweckgebundenen Einsatz der Mittel zu befinden hat. Die Bildung und Verwendung dieser Rücklage ist in den Wirtschaftsplanabschlüssen nachzuweisen. d) Bei Beschäftigungsverhältnissen mit Angestellten und Arbeitern können kostenneutral und befristet höhere tarifliche Vergütungen gezahlt werden, soweit höhere Leistungserfordernisse vorliegen. e) Zur Lösung besonderer Aufgaben können die Fachhochschulen im Rahmen ihres Personalbudgets befristet weitere Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der Angestellten und Arbeiter abschließen

121 Ansatz Ansatz Ansatz Ist TEUR TEUR TEUR TEUR KA-Gr. 1. Erfolgsplan 1.1 Erträge (Einnahmen) 81 Erträge aus originärer Aufgabenerfüllung 147,1 147,1 47,1 86,2 82 Erträge aus nichtoriginärer Aufgabenerfüllung 106,4 106,4 30,1 162,0 821 Erträge aus dem von Gegenständen aus dem Anlagevermögen 1,0 1,0 1,0 0,0 823 Erträge aus Vermietung, Verpachtung, Nutzung landeseigener Grundstücke, Gebäude und vergleichbarer Einrichtungen durch Dritte 826 Erträge aus der Erstattung von Bewirtschaftungskosten durch Dritte 829 Erträge aus sonstiger nicht originärer Aufgabenerfüllung 0,0 0,0 0,0 48,4 75,4 75,4 18,4 71,5 30,0 30,0 10,7 42,1 83 Zuweisungen/Zuschüsse der öffentlichen 2.435, , , ,2 Hand, Wirtschaft, Organisationen, Spenden 8301 Erträge aus Sachbeihilfen der DFG 0,0 0,0 0,0 0, Erträge aus Förderorganisationen 540,0 540,0 540,0 541, Erträge aus Zuwendungen des Bundes 1.380, , , , Erträge aus Zuwendungen der EU 300,0 450,0 150,0 196, Erträge aus Zuwendungen von Stiftungen 0,0 0,0 0,0 12, Erträge aus der Wirtschaft 190,0 190,0 190,0 158, Sonstige Drittmittelerträge 25,0 25,0 25,0 20,4 84 Zuweisungen 97,9 99,4 95,0 79, Zuweisungen für zusätzliche Auszubildende 97,9 99,4 95,0 79,8 90 Erträge aus der Entnahme aus Rücklagen 0,0 0,0 0,0 0,0 Summe der Erträge 2.786, , , ,

122 Ansatz Ansatz Ansatz Ist TEUR TEUR TEUR TEUR KA-Gr. noch Erfolgsplan 1.2. Aufwand Personalaufwendungen , , , ,7 11 Beamte 6.102, , , ,7 12 Angestellte , , , ,7 13 Arbeiter 648,7 655,4 652,4 622,6 14 Auszubildende 210,9 214,1 200,4 161, Sonstige Personalaufwendungen 243,8 246,3 234,7 241, Sachaufwendungen 1.977, , , ,5 31 Aufwendungen für Betriebsstoffe 541,0 555,1 466,4 600,5 32 Aufwendungen für Reinigung 386,5 386,5 386,5 375,5 33 Aufwendungen für Entsorgung 20,5 21,3 20,5 21,8 34 Aufwendungen für kleine Bauunterhaltungsmaßnahmen 0,0 0,0 0,0 0,0 35 Aufwendungen für Mieten und Pachten 0,0 0,0 0,0 0,0 39 sonstige Bewirtschaftungsaufwendungen 165,5 165,5 159,4 168,0 41 Aufwendungen für Büro- und Geschäftsbedarf, Verbrauchsmaterial 89,2 90,2 143,8 139,9 42 Aufwendungen für Geräte, Ausstattungs- 110,0 112,1 107,6 129,3 und Ausrüstungsgegenstände bis 410 EUR 43 Aufwendungen für Kommunikation 116,6 116,6 116,6 97,4 44 Aufwendungen für Literaturversorgung 148,1 150,3 148,1 120,1 45 Aufwendungen für Mieten für Geräte und Ausrüstungen 5,1 5,1 5,1 5,5 46 Aufwendungen für Wartung und Reparatur 47 Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen 48 Aufwendungen für Geräte, Ausstattungsund Ausrüstungsgegenstände größer 410 EUR bis EUR 171,1 131,1 122,1 256,6 9,8 9,8 9,8 16,5 66,0 107,4 189,5 201,4 49 sonstige laufende Ausgaben 147,7 147,7 248,6 384,0 50 Aufwendungen für Zuführung an die Rücklagen 0,0 0,0 0,0 289, Drittmittelausgaben 2.435, , , ,2 08 Drittmittelausgaben 2.435, , , , Summe der Aufwendungen , , , ,4 abzgl. Summe der Erträge 2.786, , , ,2 Landeszuschuss zum Erfolgsplan , , , ,

123 2. Finanzplan 2.1. Ausgaben Zuweisungen für Investitionen über EUR bis EUR Ansatz Ansatz Ansatz Ist TEUR TEUR TEUR TEUR 262,4 262,4 298,2 268,7 Abschreibungen 0,0 0,0 0,0 0,0 Summe der Ausgaben 262,4 262,4 298,2 268, Landeszuschuss zum Finanzplan Investitionen für Geräte, Ausstattungsund Ausrüstungsgegenstände über EUR bis EUR Summe Landeszuschuss zum Finanzplan 262,4 262,4 298,2 268,7 262,4 262,4 298,2 268,7 3. Landeszuschuss gesamt , , , ,

124

125 Landeshaushaltsplan Haushaltsjahr 2007 Mecklenburg-Vorpommern Nachtrag Stellenplan und Stellenübersichten Einzelplan 07 Legende zu den in den Bemerkungsspalten verwendeten Kategorien Kategorie Bedeutung II/07 Stellenänderung, die im Einzelplan gedeckt wird I/07 Stellenänderung, die nicht im Einzelplan gedeckt wird 0/07 Stellenänderung, die durch Dritte finanziert wird 5PR Umsetzung der 5-Prozent-Einsparvorgabe ZEV Zusätzliche Einsparvorgabe B06 Änderungen durch Bewirtschaftungsmaßnahmen (ohne Strukturveränderungen Regierungsumbildung) UST Änderungen infolge Umstrukturierung (Regierungsumbildung) N07 Änderungen außerhalb der Bewirtschaftungsmaßnahmen Kategorie 2 Bedeutung A09 Ausscheiden des Stelleninhabers bis 2009 TMB temporärer Mehrbedarf UPK Umsetzung Personalkonzept

126 Stellenplan und Stellenübersicht kw 2007 kw 2008 kw 2009 kw 2010 kw >2010 kw o.t. Vermerke Einzelplan-Vermerke Vermerk weggefallen Anzahl der in den Kapitelvermerken ausgebrachten kw-stellen Anzahl der in den Titeln ausgebrachten kw-stellen Bereich der Beamten Bereich der Arbeitnehmer 6 1 Bereich der Arbeiter Summe der kw-stellen ohne Leerstellen darunter A09 Ausscheiden des / eines Stelleninhabers bis darunter TMB temporärer Mehrbedarf 20 Summe der kw-leerstellen Landesbetriebe kw 2007 kw 2008 kw 2009 kw 2010 kw >2010 kw o.t. Vermerke 25 Anzahl der in den Kapitelvermerken ausgebrachten kw-stellen Anzahl der in den Titelvermerken ausgebrachten kw-stellen 8 8 Bereich der Beamten Bereich der Arbeitnehmer 1 Bereich der Arbeiter Summe der kw-stellen ohne Leerstellen darunter A09 Ausscheiden des / eines Stelleninhabers bis 2009

127 Erläuterungen zum Stellenplan und zu den Stellenübersichten Änderungen Vermerk gültig ab 2007/2008 alter Vermerk Bemerkungen Vermerk weggefallen Im Einzelplan sind im Haushaltsvollzug Stellen im finanziellen Gegenwert wie folgt einzusparen: in ,4 TEUR ZEV infolge Spezifizierung

128 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Stellenplan und Stellenübersicht kw 2007 kw 2008 kw 2009 kw 2010 kw >2010 kw o.t. Vermerke Anzahl der in den Titeln ausgebrachten kw-stellen 1 1 Bereich der Beamten 1 Bereich der Arbeitnehmer Summe der kw-stellen ohne Leerstellen darunter A09 Ausscheiden des / eines Stelleninhabers bis Summe der kw-leerstellen Titel : BesGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke B9 Staatssekretär 1 1 B6 Ministerialdirigent 1 1 B5 Ministerialdirigenten 3 3 1) kw: 1 Stelle BesGr. B5 zum oder früher mit Ausscheiden des Stelleninhabers. B5 Ministerialdirigent 1 1 B2 Ministerialräte 5 5 2) ku: 1 Stelle BesGr. B2 nach BesGr. A16 nach Ausscheiden eines Stelleninhabers, es sei denn, daß eine anschließende Umstrukturierung des Ministeriums zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich ist A16 Ministerialräte A15 Direktoren A14 Oberräte A13hD Räte 2 2 A13gD Oberamtsräte A12 Amtsräte ) A09 kw: 1 Stelle BesGr. A12 zum Diese Stelle darf nur zu 50 v.h. ausgeschöpft werden. A11 Amtmänner A10 Oberinspektoren 7 7 A9gD Inspektor 1 1 A9mD Amtsinspektoren 9 9 A8 Hauptsekretäre 7 7 A7 Obersekretär 1 1 Summe Titel : Leerstellen - künftig wegfallend - BesGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke A16 Ministerialrat 1 1 1) kw: 1 Stelle BesGr. A16 mit Beendigung der Beurlaubung eines Beamten. Summe 1 1 Titel : Bedarf an Angestellten VergGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke Ib Referent ) kw: 1 Stelle VergGr. Ib mit Ablauf der Freistellung als Personalratsmitglied. IIa(h) Referenten, Sachbearbeiter 2 2 IIa(h) Referent, Sachbearbeiter 1 1 IVa Referent, Sachbearbeiter 1 1 Vb(g) Referenten, Sachbearbeiter 8 8 Vb(g) Vorzimmer, Schreibdienst ) Vermerk weggefallen Vc Referenten, Sachbearbeiter 11 11

129 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Erläuterungen zum Stellenplan und zu den Stellenübersichten Titel : Stellenänderung BesGr. Voll- Neue Einzug Stellen sparung kw Übertragung Hebung Umwandlung Herabgruppierung Summe Bemerkungen A UST Übertragung von Kapitel 1001 Summe Titel : Stellenänderung VergGr. Voll- Neue Einzug Stellen sparung kw Übertragung Hebung Umwandlung Herabgruppierung Summe Bemerkungen Ib 1 1 B06 neue Stelle gem. 8 (5) HG 2006/2007 Vb(g) 1-1 ZEV vorfristiger Vollzug des Vermerks Summe Vermerkeänderungen VergGr. Vermerk gültig ab 2007 alter Vermerk Bemerkungen Ib 1) kw: 1 Stelle VergGr. Ib mit Ablauf der B06 gem. 8 (5) HG 2006/2007 Freistellung als Personalratsmitglied. Vb(g) 2) Vermerk weggefallen kw: 1 Stelle VergGr. Vb(g) zum A09 infolge vorfristiger Vollzug

130 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Stellenplan und Stellenübersicht Titel : Bedarf an Angestellten VergGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke VIb Büro, Registratur 2 2 VIb Vorzimmer, Schreibdienst 5 5 VII Vorzimmer, Schreibdienst 7 7 IXb Hausmeister, Bote, Pförtner 1 1 Summe Titel : Leerstellen - künftig wegfallend - VergGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke Ia Referent 1 1 1) kw: 1 Stelle EntgGr. E15 mit Beendigung der Beurlaubung zur Wahrnehmung eines Landtagsmandats. Summe 1 1 Titel : Bedarf an Arbeitern LohnGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke 1-4 Hausmeister, Boten, Pförtner 2 2 Summe 2 2 Maßnahmegruppe: 96 Disponibler Überhang Gruppen-Vermerke kw: mit Freiwerden der Stelle

131 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Erläuterungen zum Stellenplan und zu den Stellenübersichten

132 Landeszentrale für politische Bildung Stellenplan und Stellenübersicht kw 2007 kw 2008 kw 2009 kw 2010 kw >2010 kw o.t. Vermerke Anzahl der in den Titeln ausgebrachten kw-stellen 1 Bereich der Arbeitnehmer 1 Bereich der Arbeiter Summe der kw-stellen ohne Leerstellen Titel : BesGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke A16 Direktor der Landeszentrale für 1 1 politische Bildung A11 Amtmann Summe Titel : Bedarf an Angestellten VergGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke Ia Referent 1 1 Ib Referent, Sachbearbeiter 1 1 IIa(h) Referenten, Sachbearbeiter 2 2 1) kw: 1 Stelle VergGr. IIa(h) mit Ausscheiden eines Stelleninhabers im Kapitel 0704 III Referent, Sachbearbeiter 1 1 IVb Referent, Sachbearbeiter 1 1 VIb Sachbearbeiter 1 1 Summe 7 7 Titel : Bedarf an Arbeitern LohnGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke 1 Hausmeister, Hausarbeiter 1 1 1) kw: 1 Stelle Lohngr. 1 mit Ausscheiden des Stelleninhabers. Diese Stelle darf nur zu 15 v.h. ausgeschöpft werden. Summe 1 1

133 Landeszentrale für politische Bildung Erläuterungen zum Stellenplan und zu den Stellenübersichten Titel : Stellenänderung BesGr. Voll- Neue Einzug Stellen sparung kw Übertragung Hebung Umwandlung Herabgruppierung Summe Bemerkungen A UST Übertragung von Kapitel 0301 Summe

134 Staatliches Museum Schwerin Stellenplan und Stellenübersicht kw 2007 kw 2008 kw 2009 kw 2010 kw >2010 kw o.t. Vermerke Kapitel-Vermerke Unter Anrechnung der Personalausgabenäquivalente von Stellen für bis 2009 ausscheidende Beschäftigte sind Stellen im finanziellen Gegenwert wie folgt in die Maßnahmegruppe 96 "Disponibler Überhang" zu übertragen: in ,4 TEUR (etwa 6,4 Stellen). Titel : BesGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke B2 Direktor des Staatlichen Museums 1 1 Schwerin A15 Wissenschaftlicher Direktor 1 1 A14 Wissenschaftliche Oberräte 2 2 A13hD Wissenschaftliche Räte 5 5 Summe 9 9 Titel : Bedarf an Angestellten VergGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke Ia Geschäftsführer 1 1 IIa(h) Referenten, Sachbearbeiter 2 2 IIa(h) Referent 1 1 III Referenten, Sachbearbeiter 2 2 IVa Referenten, Sachbearbeiter 6 6 IVb Referenten, Sachbearbeiter 4 4 Va Referenten, Sachbearbeiter 2 2 Vb(g) Technische Dienste 1 1 Vc Technische Dienste 1 1 VIa Vorzimmer, Schreibdienst 2 2 VIb Büro, Registratur 1 1 VIb Vorzimmer, Schreibdienst 1 1 VII Hausmeister, Boten, Pförtner 7 7 VII Vorzimmer, Schreibdienst 2 2 VIII(m) Vorzimmer, Schreibdienst IXa Hausmeister, Boten, Pförtner 5 5 IXa Technische Dienste 1 1 Summe Titel : Bedarf an Arbeitern LohnGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke 6/7 Sonstige Dienste Sonstige Dienste Sonstige Dienste Sonstige Dienste Sonstige Dienste Summe

135 Staatliches Museum Schwerin Erläuterungen zum Stellenplan und zu den Stellenübersichten Änderungen Kapitel-Vermerke Vermerk gültig ab 2007/2008 alter Vermerk Bemerkungen Unter Anrechnung der Personalausgabenäquivalente von Stellen für bis 2009 ausscheidende Beschäftigte sind Stellen im finanziellen Gegenwert wie folgt in die Maßnahmegruppe 96 "Disponibler Überhang" zu übertragen: in ,4 TEUR (etwa 6,4 Stellen). Unter Anrechnung der Personalausgabenäquivalente von Stellen für bis 2009 ausscheidende Beschäftigte sind Stellen im finanziellen Gegenwert von insgesamt 337,6 TEUR (etwa 8,5 Stellen) wie folgt in die Maßnahmegruppe 96 "Disponibler Überhang" zu übertragen: in ,0 TEUR in ,6 TEUR. B06 infolge teilweiser Spezifizierung Titel : Stellenänderung VergGr. Voll- Neue Einzug Stellen sparung kw Übertragung Hebung Umwandlung Herabgruppierung Summe Bemerkungen VIII(m) 3-3 B06 Übertragungen nach Kapitel 1216 gem. 17 (1f) HG 2006/2007 Summe Titel : Stellenänderung LohnGr. Voll- Neue Einzug Stellen sparung kw Übertragung Hebung Umwandlung Herabgruppierung Summe Bemerkungen B06 Übertragung nach Kapitel 0719 gem. Kap. Vermerk PK 2004 Summe

136 Staatliches Museum Schwerin Stellenplan und Stellenübersicht Maßnahmegruppe: 95 Nachwuchs Titel : Bedarf an Beamten im Vorbereitungsdienst BesGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke A13R Referendar 1 1 1) Vorgesehen für einen Volontär Summe 1 1 Maßnahmegruppe: 96 Disponibler Überhang Gruppen-Vermerke kw: mit Freiwerden der Stelle Titel : Bedarf an Arbeitern LohnGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke 1 Sonstige Dienste 0 0 Summe 0 0

137 Staatliches Museum Schwerin Erläuterungen zum Stellenplan und zu den Stellenübersichten Hebung Maßnahmegruppe: 96 Disponibler Überhang Titel : Stellenänderung LohnGr. Voll- Neue Ein- Übertragung Umwandlung zug Stellerungangangang spa- Zu- Ab- Zu- kw Herabgruppierung Summe Bemerkungen B06 Einsparung, Vollzug MG-Vermerk B06 Übertragung von Kapitel 0719 Summe

138 Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Stellenplan und Stellenübersicht kw 2007 kw 2008 kw 2009 kw 2010 kw >2010 kw o.t. Vermerke Kapitel-Vermerke Es sind Stellen des temporären Mehrbedarfs im finanziellen Gegenwert wie folgt mit terminierten kw-vermerken zu versehen: in ,0 TEUR (etwa 3,9 Stellen). Unter Anrechnung der Personalausgabenäquivalente von Stellen für bis 2009 ausscheidende Beschäftigte sind Stellen im finanziellen Gegenwert wie folgt in die Maßnahmegruppe 96 "Disponibler Überhang" zu übertragen: in ,5 TEUR (etwa 11,6Stellen). Anzahl der in den Titeln ausgebrachten kw-stellen 2 3 Bereich der Beamten 1 1 Bereich der Arbeitnehmer Summe der kw-stellen ohne Leerstellen darunter A09 Ausscheiden des / eines Stelleninhabers bis darunter TMB temporärer Mehrbedarf Titel : BesGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke B3 Erster Direktor des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege 1 1 1) Der erste Dienstposteninhaber erhält für seine Person Besoldung nach BesGr. B6. A16 Leitende Direktoren 3 3 A15 Direktoren ) TMB kw: 1 Stelle BesGr. A15 zum A14 Oberräte 8 8 4) TMB kw: 1 Stelle BesGr. A14 zum A13hD Räte ) A09 kw: 1 Stelle BesGr. A13hD zum A13gD Oberamtsräte 2 2 A12 Amtsräte 3 3 6) TMB kw: 1 Stelle BesGr. A12 zum A11 Amtmänner 5 5 7) A09 kw: 1 Stelle BesGr. A11 zum A10 Oberinspektoren 6 6 A9gD Inspektoren A8 Hauptsekretär 1 1 Summe

139 Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Erläuterungen zum Stellenplan und zu den Stellenübersichten Änderungen Kapitel-Vermerke Vermerk gültig ab 2007/2008 alter Vermerk Bemerkungen Es sind Stellen des temporären Mehrbedarfs im finanziellen Gegenwert wie folgt mit terminierten kw-vermerken zu versehen: in ,0 TEUR (etwa 3,9 Stellen). Unter Anrechnung der Personalausgabenäquivalente von Stellen für bis 2009 ausscheidende Beschäftigte sind Stellen im finanziellen Gegenwert wie folgt in die Maßnahmegruppe 96 "Disponibler Überhang" zu übertragen: in ,5 TEUR (etwa 11,6Stellen). Es sind Stellen des temporären Mehrbedarfs im finanziellen Gegenwert von insgesamt 430,7 TEUR (etwa 8,0 Stellen) wie folgt mit terminierten kw-vermerken zu versehen: in ,1 TEUR in ,2 TEUR in ,4 TEUR. Unter Anrechnung der Personalausgabenäquivalente von Stellen für bis 2009 ausscheidende Beschäftigte sind Stellen im finanziellen Gegenwert von insgesamt 1.239,8 TEUR (etwa 22,3 Stellen) wie folgt in die Maßnahmegruppe 96 "Disponibler Überhang" zu übertragen: in ,4 TEUR in ,0 TEUR in ,4 TEUR. B06 infolge teilweiser Spezifizierung B06 infolge teilweiser Spezifizierung Titel : Stellenänderung BesGr. Voll- Neue Einzug Stellen sparung kw Übertragung Hebung Umwandlung Herabgruppierung Summe Bemerkungen A B06 Übertragung nach Kapitel 0725, gem. Kap.-Vermerk PK 2004 A13hD 1-1 B06 Übertragung nach Kapitel 0725 gem. Kap. Vermerk PK 2004 A9gD 1-1 B06 Übertragung nach Kapitel 0725 gem. Kap. Vermerk PK 2004 Summe Vermerkeänderungen BesGr. Vermerk gültig ab 2007 alter Vermerk Bemerkungen A15 3) kw: 1 Stelle BesGr. A15 zum TMB B06 gem. Kap. Vermerk PK 2004 A14 4) kw: 1 Stelle BesGr. A14 zum TMB B06 gem. Kap.-Vermerk PK 2004 A13hD 5) kw: 1 Stelle BesGr. A13hD zum A09 B06 gem. Kap.-Vermerk PK 2004 A12 6) kw: 1 Stelle BesGr. A12 zum TMB B06 gem. Kap. Vermerk PK 2004 A11 7) kw: 1 Stelle BesGr. A11 zum A09 B06 gem. Kap. Vermerk PK 2004

140 Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Stellenplan und Stellenübersicht Titel : Bedarf an Angestellten VergGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke IIa(h) Referenten 4 4 IVa Referent, Sachbearbeiter 1 1 IVb Referenten, Sachbearbeiter 5 5 Va Technische Dienste 1 1 Vb(g) Referenten, Sachbearbeiter Vb(g) Technische Dienste 4 4 Vc Technische Dienste Vc Vorzimmer, Schreibdienst 1 1 VIb Referenten, Sachbearbeiter VIb Technische Dienste ) A09 kw: 1 Stelle VergGr. VIb zum VIb Vorzimmer, Schreibdienst 2 2 VIb Büro, Registratur, Verwaltung 1 1 VII Referenten, Sachbearbeiter 6 6 VII Hausmeister, Bote, Pförtner 1 1 VII Technische Dienste 4 4 VII Vorzimmer, Schreibdienst 3 3 VIII(m) Referenten, Sachbearbeiter 2 2 2) Eine Stelle darf nur bis zu 90 v.h. in Anspruch genommen werden. VIII(m) Technische Dienste 2 2 VIII(e) Vervielfältigung 1 1 IXa Hausmeister, Bote, Pförtner 1 1 IXb Hausmeister, Boten, Pförtner ) A09 kw: 1 Stelle VergGr. IXb zum Summe Titel : Bedarf an Arbeitern LohnGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke 5 Technische Dienste Hausmeister, Boten, Pförtner Technische Dienste 1 1 Summe 4 4 Maßnahmegruppe: 95 Nachwuchs Titel : Bedarf an Beamten im Vorbereitungsdienst BesGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke A13R Referendar 1 1 Summe 1 1 Maßnahmegruppe: 96 Disponibler Überhang Gruppen-Vermerke kw: mit Freiwerden der Stelle Titel : Beamtinnen und Beamte BesGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke A15 Direktoren 0 0 A13hD Räte 0 0 A9gD Inspektoren 0 0 Summe 0 0 Titel : Bedarf an Angestellten VergGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke Vb(g) Referenten, Sachbearbeiter 0 0 Vc Technische Dienste 0 0 VIb Technische Dienste 0 0 IXb Hausmeister, Boten, Pförtner 0 0 Summe 0 0

141 Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Erläuterungen zum Stellenplan und zu den Stellenübersichten Titel : Stellenänderung VergGr. Voll- Neue Einzug Stellen sparung kw Übertragung Hebung Umwandlung Herabgruppierung Summe Bemerkungen Vb(g) 1-1 B06 Übertragung nach Kapitel 0725, gem. Kap.-Vermerk PK 2004 Vc 1-1 B06 Übertragung nach Kapitel 0725, gem. Kap.-Vermerk PK 2004 VIb 1-1 B06 Einsparung gem. PK 2004 VIb 1-1 B06 Übertragung nach Kapitel 0725, gem. Kap.-Vermerk PK 2004 IXb 1-1 B06 Übertragung nach Kapitel 0725 gem. Kap. Vermerk PK 2004 Summe Vermerkeänderungen VergGr. Vermerk gültig ab 2007 alter Vermerk Bemerkungen VIb 1) kw: 1 Stelle VergGr. VIb zum A09 B06 gem. Kap.-Vermerk PK 2004 IXb 3) kw: 1 Stelle VergGr. IXb zum A09 B06 gem. Kap.-Vermerk PK 2004 Hebung Maßnahmegruppe: 96 Disponibler Überhang Titel : Stellenänderung BesGr. Voll- Neue Ein- Übertragung Umwandlung zug Stellerungangangang spa- Zu- Ab- Zu- kw Herabgruppierung Summe Bemerkungen A B06 Einsparung, Vollzug MG-Vermerk A B06 Übertragung von Kapitel 0725 A13hD 1-1 B06 Einsparung, Vollzug MG-Vermerk A13hD 1 1 B06 Übertragung von Kapitel 0725 A9gD 1-1 B06 Einsparung, Vollzug MG-Vermerk A9gD 1 1 B06 Übertragung von Kapitel 0725 Summe Titel : Stellenänderung VergGr. Voll- Neue Einzug Stellen sparung kw Übertragung Hebung Umwandlung Herabgruppierung Summe Bemerkungen Vb(g) 1-1 B06 Einsparung, Vollzug MG-Vermerk Vb(g) 1 1 B06 Übertragung von Kapitel 0725 Vc 1-1 B06 Einsparung, Vollzug MG-Vermerk Vc 1 1 B06 Übertragung von Kapitel 0725 VIb 1-1 B06 Einsparung, Vollzug MG-Vermerk VIb 1 1 B06 Übertragung von Kapitel 0725 IXb 1-1 B06 Einsparung, Vollzug MG-Vermerk IXb 1 1 B06 Übertragung von Kapitel 0725 Summe

142 Grund- und Hauptschulen Stellenplan und Stellenübersicht kw 2007 kw 2008 kw 2009 kw 2010 kw >2010 kw o.t. Vermerke Kapitel-Vermerke 1033 kw: 1033 Stellen zum in den Kapiteln 0751 bis 0756 gemäß Lehrerpersonalkonzept. 392 kw: 392 Stellen zum in den Kapiteln 0751 bis 0756 gemäß Lehrerpersonalkonzept Summe der kw-stellen ohne Leerstellen Titel : BesGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke A14gD A13ZgD A13gD A13gD A12Z A12Z A12 A12 Rektoren - als die Leiter einer Grundschule oder einer Hauptschule mit mehr als 360 Schülern Rektoren - als die Leiter einer Grundschule oder einer Hauptschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern Hauptlehrer - als die Leiter einer Grundschule oder Hauptschule mit mehr als 80 bis 180 Schülern Konrektoren - als die ständigen Vertreter des Leiters einer Grund- oder Hauptschule mit mehr als 360 Schülern Lehrer - als die Leiter einer Grundschule mit bis zu 80 Schülern Konrektoren - als die ständigen Vertreter des Leiters einer Grund- oder Hauptschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern Lehrer - mit einer Lehrbefähigung für untere Klassen im Unterricht der Klassen 1 bis 4 an allgemeinbildenden Schulen bei entsprechender Verwendung Lehrer - mit der Befähigung für das Lehramt der Primarstufe bei entsprechender Verwendung Summe Titel : Bedarf an Angestellten VergGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke III Lehrkräfte Summe Maßnahmegruppe: 95 Nachwuchs Titel : Bedarf an Beamten im Vorbereitungsdienst BesGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke A12A Lehramtsanwärter Summe 40 40

143 Grund- und Hauptschulen Erläuterungen zum Stellenplan und zu den Stellenübersichten

144 Förderschulen Stellenplan und Stellenübersicht kw 2007 kw 2008 kw 2009 kw 2010 kw >2010 kw o.t. Vermerke Kapitel-Vermerke 86 kw: 86 Stellen ab Die Spezifizierung hinsichtlich Umfang, Wertigkeit und Wegfalltermin wird im Rahmen der Fortschreibung des Konzepts für das Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung vorgenommen Summe der kw-stellen ohne Leerstellen Titel : BesGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke A15gD Sonderschulrektoren als die Leiter einer Schule für Lernbehinderte mit mehr als 180 Schülern oder einer sonstigen Sonderschule mit mehr als 120 Schülern A14gD Sonderschulrektoren als die Leiter einer Schule für Lernbehinderte mit mehr als 90 bis zu 180 Schülern oder einer sonstigen Sonderschule mit mehr als 60 bis A14gD Sonderschulkonrektoren als die ständigen Vertreter des Leiters einer Schule für Lernbehinderte mit mehr als 180 Schülern oder einer sonstigen Sonderschule mit m A13gD Sonderschullehrer A12 Sonderschullehrer Summe Titel : Bedarf an Angestellten VergGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke IIa(g) Lehrkräfte III Lehrkräfte IVb Personal m. sonderpäd. Aufgaben 7 7 Vb(g) Personal m. sonderpäd. Aufgaben Vc Personal m. sonderpäd. Aufgaben Summe Maßnahmegruppe: 95 Nachwuchs Titel : Bedarf an Beamten im Vorbereitungsdienst BesGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke A13A Lehramtsanwärter Summe 85 85

145 Förderschulen Erläuterungen zum Stellenplan und zu den Stellenübersichten

146 Gesamtschulen Stellenplan und Stellenübersicht kw 2007 kw 2008 kw 2009 kw 2010 kw >2010 kw o.t. Vermerke Anzahl der in den Titeln ausgebrachten kw-stellen 38 Bereich der Beamten 7 Bereich der Arbeitnehmer Summe der kw-stellen ohne Leerstellen Titel : BesGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke A16 Direktoren einer Gesamtschule als die Leiter einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe mit mehr als 360 Schülern A15ZhD Direktorstellvertreter als die ständigen Vertreter des Leiters einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe mit mehr als 360 Schülern A15ZhD Direktoren einer Gesamtschule als die Leiter einer Gesamtschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 540 Schülern A15 Studiendirektoren zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben A15 Direktorstellvertreter als die ständigen Vertreter des Leiters einer Gesamtschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 540 Schülern A15 Direktoren einer Gesamtschule als die Leiter einer Gesamtschule ohne gymnasiale Oberstufe mit bis zu 540 Schülern A14 Oberstudienräte als Leiter eines Gymnasialzweiges an einer Gesamtschule A14 Direktorstellvertreter als die ständigen Vertreter des Leiters einer Gesamtschule ohne gymnasiale Oberstufe mit bis zu 540 Schülern A13ZhD Lehrer an einer Gesamtschule als didaktische Leiter A13ZhD Lehrer an einer Gesamtschule als Stufenleiter A13hD Studienräte ) kw: 14 Stellen BesGr. A13hD zum A13ZgD Lehrer an einer Gesamtschule als die Leiter eines Hauptschulzweiges A13ZgD Lehrer an einer Gesamtschule als die Leiter eines Realschulzweiges A13gD Lehrer ) kw: 11 Stellen BesGr. A13gD zum mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen bei entsprechender Verwendung A12 Lehrer ) kw: 4 Stellen BesGr. A12 zum mit der Befähigung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen bei entsprechender Verwendung A12 Lehrer - mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen bei entsprechender Verwendung ) kw: 9 Stellen BesGr. A12 zum Summe

147 Gesamtschulen Erläuterungen zum Stellenplan und zu den Stellenübersichten

148 Gesamtschulen Stellenplan und Stellenübersicht Titel : Bedarf an Angestellten VergGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke IIa(g) Lehrkräfte ) kw: 4 Stellen VergGr. IIa(g) zum III Lehrkräfte ) kw: 3 Stellen VergGr. III zum Summe 49 49

149 Gesamtschulen Erläuterungen zum Stellenplan und zu den Stellenübersichten

150 Regionale Schulen und Realschulen Stellenplan und Stellenübersicht kw 2007 kw 2008 kw 2009 kw 2010 kw >2010 kw o.t. Vermerke Anzahl der in den Titeln ausgebrachten kw-stellen 147 Bereich der Beamten 11 Bereich der Arbeitnehmer Summe der kw-stellen ohne Leerstellen Titel : BesGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke A15gD A14ZgD A14ZgD A14gD A14gD A13gD A13gD A12 A12 A12 Realschulrektoren - als die Leiter einer Realschule mit mehr als 360 Schülern Realschulrektoren - als die Leiter einer Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern Realschulkonrektoren - als die ständigen Vertreter des Leiters einer Realschule mit mehr als 360 Schülern Realschulrektoren - als die Leiter einer Realschule mit bis zu 180 Schülern Realschulkonrektoren - als die ständigen Vertreter des Leiters einer Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern Lehrer - mit der Befähigung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen bei entsprechender Verwendung Lehrer - mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen bei entsprechender Verwendung Lehrer - mit einer Lehrbefähigung für untere Klassen im Unterricht der Klassen 1 bis 4 an allgemeinbildenden Schulen bei entsprechender Verwendung Lehrer - mit der Befähigung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen bei entsprechender Verwendung Lehrer - mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen bei entsprechender Verwendung ) kw: 9 Stellen BesGr. A13gD zum ) kw: 56 Stellen BesGr. A13gD zum ) kw: 41 Stellen BesGr. A12 zum ) kw: 41 Stellen BesGr. A12 zum Summe Titel : Bedarf an Angestellten VergGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke IIa(g) Lehrkräfte ) kw: 11 Stellen VergGr. IIa(g) zum III Lehrkräfte Summe Maßnahmegruppe: 95 Nachwuchs Titel : Bedarf an Beamten im Vorbereitungsdienst BesGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke A12A Lehramtsanwärter Summe 55 55

151 Regionale Schulen und Realschulen Erläuterungen zum Stellenplan und zu den Stellenübersichten

152 Gymnasien Stellenplan und Stellenübersicht kw 2007 kw 2008 kw 2009 kw 2010 kw >2010 kw o.t. Vermerke Anzahl der in den Titeln ausgebrachten kw-stellen 150 Bereich der Beamten 22 Bereich der Arbeitnehmer Summe der kw-stellen ohne Leerstellen Titel : BesGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke A16 Oberstudiendirektoren als Leiter eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern A15ZhD Studiendirektoren als die ständigen Vertreter des Leiters eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern A15ZhD Studiendirektoren als Leiter eines voll ausgebauten Gymnasiums mit bis zu 360 Schülern A15 Studiendirektoren als die ständigen Vertreter des Leiters eines voll ausgebauten Gymnasiums mit bis zu 360 Schülern A15 Studiendirektoren ) kw: 1 Stelle BesGr. A15 zum zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben A14 Oberstudienräte ) kw: 1 Stelle BesGr. A14 zum A13hD Studienräte ) kw: 148 Stellen BesGr. A13hD zum Summe Titel : Bedarf an Angestellten VergGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke IIa(h) Lehrkräfte ) kw: 22 Stellen VergGr. IIa(h) zum Summe Maßnahmegruppe: 95 Nachwuchs Titel : Bedarf an Beamten im Vorbereitungsdienst BesGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke A13R Studienreferendare Summe

153 Gymnasien Erläuterungen zum Stellenplan und zu den Stellenübersichten

154 Berufliche Schulen Stellenplan und Stellenübersicht kw 2007 kw 2008 kw 2009 kw 2010 kw >2010 kw o.t. Vermerke Anzahl der in den Titeln ausgebrachten kw-stellen Bereich der Beamten 33 Bereich der Arbeitnehmer Summe der kw-stellen ohne Leerstellen Titel : BesGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke A16 A15ZhD A15 Oberstudiendirektoren - als Leiter einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern Studiendirektoren - als die ständigen Vertreter des Leiters einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern Studiendirektoren - zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben Titel-Vermerke: Ein Oberstudiendirektor als Leiter einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern wird auf einer Planstelle des Kapitels 0814 (Landwirtschaftliche Fachschulen) geführt. A14 Oberstudienräte A13hD Studienräte ) kw: 20 Stellen BesGr. A13hD zum ) kw: 280 Stellen BesGr. A13hD zum ) kw: 100 Stellen BesGr. A13hD zum A12 Fachlehrer mit einer Lehrbefähigung für den entsprechenden berufspraktischen, teilweise auch -theoretischen Unterricht an beruflichen Schulen bei entsprechende A11 Fachlehrer mit einer Lehrbefähigung für den entsprechenden berufspraktischen, teilweise auch -theoretischen Unterricht an beruflichen Schulen bei entsprec A10 Lehrer für Fachpraxis A9gD Lehrer für Fachpraxis 5 5 Summe Titel : Bedarf an Angestellten VergGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke IIa(h) Lehrkräfte III Lehrkräfte ) kw: 20 Stellen VergGr. III zum IVa Lehrkräfte ) kw: 13 Stellen VergGr. IVa zum IVb Lehrkräfte 3 3 Summe Maßnahmegruppe: 95 Nachwuchs Titel : Bedarf an Beamten im Vorbereitungsdienst BesGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke A13R Studienreferendare Summe 63 63

155 Berufliche Schulen Erläuterungen zum Stellenplan und zu den Stellenübersichten Titel : Vermerkeänderungen BesGr. Vermerk gültig ab 2007 alter Vermerk Bemerkungen A13hD 1) kw: 20 Stellen BesGr. A13hD zum A13hD 3) kw: 100 Stellen BesGr. A13hD zum kw: 120 Stellen BesGr. A13hD zum N07 N07

156 Schulaufsicht Stellenplan und Stellenübersicht Titel : BesGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke A16 A15 A14 Leitende Schulamtsdirektoren - als Schulaufsichtsbeamte, denen ausschließlich die Aufsicht über Gymnasien, Gesamtschulen mit Oberstufe oder berufliche Schulen obli Schulamtsdirektoren - als Schulaufsichtsbeamte in einem Schulamt Schulräte - als Schulaufsichtsbeamte in einem Schulamt ) Die Planstelleninhaber erhalten eine Amtszulage gemäß Anlage II des LBesG M-V. A14 Oberräte 2 2 A13hD Räte ) Eine Stelle darf nur zu 50 v.h. ausgeschöpft werden. A12 Amtsräte 4 4 A9mD Amtsinspektor ) UPK ku: 1 Stelle BesGr. A9mD nach VergGr. Vc Summe Titel : Bedarf an Angestellten VergGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke IIa(h) Referenten 2 2 III Referenten, Sachbearbeiter 4 4 IVa Referenten, Sachbearbeiter 4 4 IVb Referenten, Sachbearbeiter 8 8 Vb(g) Referenten, Sachbearbeiter Vc Referenten, Sachbearbeiter VIb Sachbearbeiter ) UPK ku: 1 Stelle VergGr. VIb nach VergGr. VII VII Referenten, Sachbearbeiter 4 4 VII Vorzimmer, Schreibdienst Summe

157 Schulaufsicht Erläuterungen zum Stellenplan und zu den Stellenübersichten Titel : Stellenänderung BesGr. Voll- Neue Einzug Stellen sparung kw Übertragung Hebung Umwandlung Herabgruppierung Summe Bemerkungen A9mD 1 1 B06 Übertragung von Kapitel 0503 gem. 8 (2e) Nr. 3 HG 2006/2007 Summe Vermerkeänderungen BesGr. Vermerk gültig ab 2007 alter Vermerk Bemerkungen A9mD 3) ku: 1 Stelle BesGr. A9mD nach VergGr. Vc B06 gem. 8 (2e) Nr. 3 HG 2006/2007 Titel : Stellenänderung VergGr. Voll- Neue Einzug Stellen sparung kw Übertragung Hebung Umwandlung Herabgruppierung Summe Bemerkungen Vc 1-1 B06 Einsparung gem. 8 (2e) Nr. 3 HG 2006/2007 VIb 1 1 B06 Übertragung von Kapitel 1216 gem. 8 (2e) Nr.3 HG 2006/2007 VII 1-1 B06 Einsparung gem. 8 (2e) Nr.3 HG 2006/2007 Summe Vermerkeänderungen VergGr. Vermerk gültig ab 2007 alter Vermerk Bemerkungen VIb 1) ku: 1 Stelle VergGr. VIb nach VergGr. VII UPK B06 gem. 8 (2e) Nr.3 HG 2006/2007

158 Landesinstitut Mecklenburg-Vorpommern für Schule und Ausbildung Stellenplan und Stellenübersicht kw 2007 kw 2008 kw 2009 kw 2010 kw >2010 kw o.t. Vermerke Anzahl der in den Titeln ausgebrachten kw-stellen 1 2 Bereich der Beamten Bereich der Arbeitnehmer Summe der kw-stellen ohne Leerstellen 2 Summe der kw-leerstellen Titel : BesGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke B2 Direktor des Landesinstituts für 1 1 Schule und Ausbildung A16 Leitender Regierungsdirektor als Dezernent am Landesinstitut für Schule und Ausbildung A16 Oberstudiendirektoren als die Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Gymnasien A16 Leitender Direktor 1 1 A15 Regierungsschuldirektoren 7 7 1) kw: 1 Stelle BesGr. A15 zum als Dezernenten am Landesinstitut für Schule und Ausbildung A15 Studiendirektoren als Seminarlehrer an Studienseminaren A15 Direktor 1 1 A14gD Seminarrektor 1 1 2) kw: 1 Stelle BesGr. A14gD zum als der Leiter eines Ausbildungsseminars für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen A13gD Rektoren - als Studienleiter an einem Ausbildungsseminar für das Lehramt an Haupt- und Realschulen 2 2 3) kw: 1 Stelle BesGr. A13gD zum Summe Titel : Leerstellen - künftig wegfallend - BesGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke A15 Regierungsschuldirektor - als Dezernent am Landesinstitut für Schule und Ausbildung 1 1 1) kw: 1 Stelle BesGr. A15 mit Beendigung der Beurlaubung des Beamten. Summe 1 1 Titel : Bedarf an Angestellten VergGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke I Dezernent 1 1 I Studienseminarleiter, Seminarlehrer 3 3 Ia Dezernenten 7 7 Ia Studienseminarleiter, Seminarlehrer ) kw: 2 Stellen VergGr. Ia zum Ib Studienseminarleiter, Seminarlehrer 7 7 2) kw: 2 Stellen VergGr. Ib zum IIa(h) Studienseminarleiter, Seminarlehrer ) kw: 1 Stelle VergGr. IIa(h) zum ) kw: 7 Stellen VergGr. IIa(h) zum ) kw: 1 Stelle VergGr. IIa(h) zum

159 Landesinstitut Mecklenburg-Vorpommern für Schule und Ausbildung Erläuterungen zum Stellenplan und zu den Stellenübersichten

160 Landesinstitut Mecklenburg-Vorpommern für Schule und Ausbildung Stellenplan und Stellenübersicht Titel : Bedarf an Angestellten VergGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke III Referenten, Sachbearbeiter 3 3 6) kw: 1 Stelle VergGr. III zum IVa Referenten, Sachbearbeiter 2 2 IVb Referent, Sachbearbeiter 1 1 IVb Technische Dienste 1 1 Va Referent, Sachbearbeiter 1 1 Vc Referenten, Sachbearbeiter 2 2 VIa Referenten, Sachbearbeiter 2 2 VIb Referenten, Sachbearbeiter ) kw: 1 Stelle VergGr. VIb zum ) kw: 1 Stelle VergGr. VIb zum ) kw: 2 Stellen VergGr. VIb zum ) Ein Stelle darf nur zu 50 v.h. ausgeschöpft werden. VIb Technische Dienste 3 3 VII Referenten, Sachbearbeiter 2 2 VII Büro, Registratur 1 1 VII Büro, Registratur 2 2 Summe Titel : Leerstellen - künftig wegfallend - VergGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke Ib Studienseminarleiter, Seminarlehrer 1 1 1) kw: 1 Stelle EntgGr. E14 mit Ablauf der Beurlaubung als Abgeordneter des Landtages M-V. Summe 1 1

161 Landesinstitut Mecklenburg-Vorpommern für Schule und Ausbildung Erläuterungen zum Stellenplan und zu den Stellenübersichten

162 Landesschule für Gehörlose Güstrow Stellenplan und Stellenübersicht Bedarf an Angestellten VergGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke III Erzieher, Sozialpädagoge 1 1 IVa Erzieher, Sozialpädagogen 2 2 Vb(g) Erzieher, Sozialpädagoge 1 1 Vc Erzieher, Sozialpädagogen VIb Sachbearbeiter 1 1 VII Sachbearbeiter 2 2 VII sonstiges 4 4 Summe Bedarf an Arbeitern LohnGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke 4 Hausmeister, Hausarbeiter Hausmeister, Hausarbeiter Reinigungskräfte 2 2 Summe 4 4

163 Landesschule für Gehörlose Güstrow Erläuterungen zum Stellenplan und zu den Stellenübersichten

164 Landesschule für Körperbehinderte Neubrandenburg Stellenplan und Stellenübersicht Bedarf an Angestellten VergGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke III Erzieher, Sozialpädagogen 3 3 IVa Erzieher, Sozialpädagoge 1 1 IVb Erzieher, Sozialpädagoge 1 1 Vb(g) Erzieher, Sozialpädagoge 1 1 Vb(g) Therapeut, Med.Personal, 1 1 Pflegedienst Vc Erzieher, Sozialpädagogen VIb Sachbearbeiter 1 1 VII Sachbearbeiter 1 1 VII sonstiges 1 1 VIII(m) Sachbearbeiter 1 1 VIII(m) sonstiges 1 1 Kr.IV Therapeuten, Med.Personal, Pflegedienst 5 5 Summe Bedarf an Arbeitern LohnGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke 4 Hausmeister, Hausarbeiter a Hausmeister, Hausarbeiter 1 1 Summe 2 2

165 Landesschule für Körperbehinderte Neubrandenburg Erläuterungen zum Stellenplan und zu den Stellenübersichten

166 Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neukloster Stellenplan und Stellenübersicht Bedarf an Angestellten VergGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke III Erzieher, Sozialpädagoge 1 1 IVa Erzieher, Sozialpädagoge 1 1 IVb Sachbearbeiter 1 1 Vb(g) Erzieher, Sozialpädagoge 1 1 Vc Erzieher, Sozialpädagogen VII sonstiges 1 1 VIII(m) Sachbearbeiter 2 2 VIII(m) sonstiges 3 3 Kr.IV Therapeut, Med.Personal, Pflegedienst 1 1 Summe Bedarf an Arbeitern LohnGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke 5 Küchenkräfte Hausmeister, Hausarbeiter Reinigungskraft 1 1 Summe 5 5

167 Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neukloster Erläuterungen zum Stellenplan und zu den Stellenübersichten

168 Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Stellenplan und Stellenübersicht kw 2007 kw 2008 kw 2009 kw 2010 kw >2010 kw o.t. Vermerke Kapitel-Vermerke a) Die ausgebrachte Stelle für den Rektor sowie die Stellen der Besoldungsgruppe C 4 sind in Stellen der Besoldungsgruppe W 3, die Stellen der Besoldungsgruppe C 3 in Stellen der Besoldungsgruppe W 2 umgewandelt. b) Soweit Stellen der Besoldungsgruppen C 4 oder C 3 am mit Professoren besetzt sind, gilt die Umwandlung nach Buchstabe a) erst ab dem Zeitpunkt des Freiwerdens der Stelle oder der Übertragung eines Amtes der Besoldungsordnung W auf Antrag des Professors. Gleiches gilt für die Stelle des Rektors. Vermerk weggefallen In den Kapiteln 0771, 0773, 0775 bis 0778 sind Stellen des temporären Mehrbedarfs im finanziellen Gegenwert von insgesamt ,9 TEUR (etwa 300,0 Stellen) wie folgt einzusparen: zum ,3 TEUR (etwa 100 Stellen), zum ,3 TEUR (etwa 100 Stellen), zum ,3 TEUR (etwa 100 Stellen). In den Kapiteln 0771 und 0778 (ehemals Kapitel 0780 "Studienkollegs") sind unter Anrechnung der Personalausgabenäquivalente von Stellen für bis 2009 ausscheidende Beschäftigte Stellen im finanziellen Gegenwert wie folgt in die Maßnahmegruppe 96 "Disponibler Überhang" zu übertragen: in ,9 TEUR (etwa 1,9 Stellen). In den Kapiteln 0771, 0773, 0775 bis 0778 sind unter Anrechnung der Personalausgabenäquivalente von Stellen für bis 2009 ausscheidende Beschäftigte Stellen im finanziellen Gegenwert wie folgt in die Maßnahmegruppe 96 "Disponibler Überhang" zu übertragen: in ,8 TEUR (etwa 130,5 Stellen). Anzahl der in den Titeln ausgebrachten kw-stellen 2 12 Bereich der Beamten Bereich der Arbeitnehmer Summe der kw-stellen ohne Leerstellen 4 Summe der kw-leerstellen Titel : BesGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke B5 Rektor einer Universität 1 1 B3 Kanzler einer Universität 1 1 A16 Leitender Regierungsdirektor 1 1 A16 Leitender Bibliotheksdirektor 1 1 A15 Regierungsdirektoren A15 Bibliotheksdirektoren A15 Akademische Direktoren ) Vorbehaltlich der Zustimmung des Finanzministeriums können nicht besetzte Planstellen für Oberassistenten der BesGr. C 2 mit genutzt werden. A15 Studiendirektor als der Leiter eines Studienkollegs A14 Oberregierungsräte 2 2 A14 Oberstudienräte 2 2 A14 Bibliotheksoberräte 5 5 A14 Akademische Oberräte ) kw: 1 Stelle BesGr. A14 zum A14 Oberstudienrat als der ständige Vertreter des Leiters eines Studienkollegs A13hD Regierungsräte 2 2 A13hD Studienräte ) Eine Stelle der BesGr. A13hD darf nur zu 50 v.h. ausgeschöpft werden.

169 Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Erläuterungen zum Stellenplan und zu den Stellenübersichten Änderungen Kapitel-Vermerke Vermerk gültig ab 2007/2008 alter Vermerk Bemerkungen Vermerk weggefallen In den Kapiteln 0771 und 0778 (ehemals Kapitel 0780 "Studienkollegs") sind unter Anrechnung der Personalausgabenäquivalente von Stellen für bis 2009 ausscheidende Beschäftigte Stellen im finanziellen Gegenwert wie folgt in die Maßnahmegruppe 96 "Disponibler Überhang" zu übertragen: in ,9 TEUR (etwa 1,9 Stellen). In den Kapiteln 0771, 0773, 0775 bis 0778 sind unter Anrechnung der Personalausgabenäquivalente von Stellen für bis 2009 ausscheidende Beschäftigte Stellen im finanziellen Gegenwert wie folgt in die Maßnahmegruppe 96 "Disponibler Überhang" zu übertragen: in ,8 TEUR (etwa 130,5 Stellen). In den Kapiteln 0771, 0773, 0775 bis 0778 sind in den Jahren 2005 und 2006 Stellen im finanziellen Gegenwert von insgesamt 2.756,7 TEUR einzusparen. In den Kapiteln 0771 und 0778 (ehemals Kapitel 0780 "Studienkollegs") sind unter Anrechnung der Personalausgabenäquivalente von Stellen für bis 2009 ausscheidende Beschäftigte Stellen im finanziellen Gegenwert von insgesamt 338,4 TEUR (etwa 5,0 Stellen) wie folgt in die Maßnahmegruppe 96 "Disponibler Überhang" zu übertragen: in ,7 TEUR in ,5 TEUR in ,2 TEUR. In den Kapiteln 0771, 0773, 0775 bis 0778 sind unter Anrechnung der Personalausgabenäquivalente von Stellen für bis 2009 ausscheidende Beschäftigte Stellen im finanziellen Gegenwert von insgesamt ,7 TEUR (etwa 194,8 Stellen) wie folgt in die Maßnahmegruppe 96 "Disponibler Überhang" zu übertragen: in 2007 in ,3 TEUR 7.875,4 TEUR. 5PR infolge Spezifizierung B06 infolge teilweiser Spezifizierung B06 infolge teilweiser Spezifizierung Titel : Stellenänderung BesGr. Voll- Neue Einzug Stellen sparung kw Übertragung Hebung Umwandlung Herabgruppierung Summe Bemerkungen A B06 Hebung von BesGr. A13hD Vollzug des ku-vermerks bei VergGr. IIa(h) A B06 Einsparung A09 gem. Kap.-Vermerk PK 2004 A N07 Herabgruppierung in BesGr. A13hD nach Umwandlung von BesGr. C2 A B06 Einsparung A09 gem. Kap.-Vermerk PK 2004 A N07 Umwandlung von BesGr. C2 A13hD 1-1 B06 Hebung in BesGr. A15 Vollzug des ku- Vermerks bei VergGr. IIa(h) A13hD 1 1 B06 Umwandlung von VergGr. IIa(h) Vollzug des ku-vermerks A13hD 1-1 B06 Übertragung nach Kapitel 0771 gem. Kap.-Vermerk PK 2004 Übertrag Vermerkeänderungen BesGr. Vermerk gültig ab 2007 alter Vermerk Bemerkungen A13hD 4) Eine Stelle der BesGr. A13hD darf nur zu 50 v.h. ausgeschöpft werden. B06 gem. Kap.-Vermerk PK 2004

170 Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Stellenplan und Stellenübersicht Titel : BesGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke A13hD Bibliotheksräte 5 5 A13hD Akademische Räte ) kw: 1 Stelle BesGr. A13hD nach 2010 A13gD Oberamtsräte 2 2 A12 Amtsräte 6 6 A11 Amtmänner A10 Oberinspektoren A9gD Inspektoren A9mD Amtsinspektoren 3 3 A8 Hauptsekretäre 9 9 A7 Obersekretäre A6 Sekretäre 9 9 A3 Hauptamtsgehilfe C4 Universitätsprofessor 1 1 5) kw: 1 Stelle BesGr. C4 bei Wegfall der Mitfinanzierung durch den Bund (für C4- Stelleninhaber, der am Institut für Ostseeforschung Warnemünde tätig ist) C4 Universitätsprofessoren C4 Universitätsprofessoren 3 3 6) Diese Planstellen sind mit Professoren zu besetzen, die zugleich Richter/Staatsanwälte der Bes.Gr. R 2 im Landesdienst sind. Sie erhalten, solange sie beide Ämter bekleiden, die Dienstbezüge aus ihrem Amt als Professor und eine nichtruhegehaltsfähige Zulage nach Nr.5 der Vorbemerkungen der Besoldungsordnung C. C4 Universitätsprofessor 1 1 7) kw: 1 Stelle BesGr. C4 bei Wegfall der Mitfinanzierung durch den Bund. Diese Planstelle darf nur mit dem Leiter des Institutes für Niedertemperatur-Plasmaphysik besetzt werden.diese Planstelle darf nur besetzt werden, wenn eine Erstattung der Personalausgaben durch das I nstitut für Niedertemperatur- und Plasmaphysik dauerhaft gesichert ist. C4 Universitätsprofessoren 3 3 8) kw: 3 Stellen BesGr. C4 Für C 4-Stelleninhaber, die am MPG-Teilinstitut "Garching" in Greifswald tätig sind. Kw bei Wegfall der Mitfinanzierung durch die MPG. C3 Universitätsprofessor 1 1 9) kw: 1 Stelle BesGr. C3 bei Wegfall der Mitfinanzierung durch den Bund (für C 3- Stelleninhaber, der am Institut für Ostseeforschung Warnemünde tätig ist) C3 Universitätsprofessoren ) kw: 1 Stelle BesGr. C3 nach ) kw: 1 Stelle BesGr. C3 zum C2 Hochschuldozenten Oberingenieure Oberassistenten ) ku: 5 Stellen BesGr. C2 nach BesGr. W1 mit Ausscheiden des Stelleninhabers. C1 Wissenschaftliche Assistenten ) kw: 1 Stelle BesGr. C1 nach ) ku: 30 Stellen BesGr. C1 nach BesGr. W1 mit Ausscheiden des Stelleninhabers. W3 Universitätsprofessoren 8 8 W2 Universitätsprofessoren W1 Professoren als Juniorprofessor Summe

171 Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Erläuterungen zum Stellenplan und zu den Stellenübersichten Titel : Stellenänderung BesGr. Voll- Neue Einzug Stellen sparung kw Übertragung Hebung Umwandlung Herabgruppierung Summe Bemerkungen Übertrag A13hD 1 1 N07 Herabgruppierung von BesGr. A14 A B06 Einsparung A09 gem. Kap.-Vermerk PK 2004 A3 1-1 B06 Übertragung nach Kapitel 0771 gem. Kap. Vermerk PK 2004 A3 1-1 B06 Einsparung A09 gem. Kap.-Vermerk PK 2004 C4 1-1 B06 Übertragung nach Kapitel 0771 gem. Kap. Vermerk PK 2004 C3 2-2 B06 Einsparungen A09 gem. Kap.-Vermerk PK 2004 C3 3-3 B06 Übertragungen nach Kapitel 0771 gem. Kap. Vermerk PK 2004 C2 1-1 N07 Umwandlung in BesGr. A14 Summe Vermerkeänderungen BesGr. Vermerk gültig ab 2007 alter Vermerk Bemerkungen C2 12) ku: 5 Stellen BesGr. C2 nach BesGr. W1 mit Ausscheiden des Stelleninhabers. ku: 6 Stellen BesGr. C2 nach BesGr. W1 mit Ausscheiden des Stelleninhabers. N07 nach Umwandlung der Stelle in BesGr. A14

172 Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Stellenplan und Stellenübersicht Titel : Leerstellen - künftig wegfallend - BesGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke A16 Leitender Regierungsdirektor ) kw: 1 Stelle BesGr. A16 mit Ablauf der Beurlaubung. C4 Universitätsprofessor ) kw: 1 Stelle BesGr. C4 mit Ablauf der Beurlaubung ohne Dienstbezüge an die Humboldt-Universität. C3 Professor 1 1 3) kw: 1 Stelle BesGr. C3 mit Ablauf der Beurlaubung als Abgeordneter des Europäischen Parlaments W3 Universitätsprofessor ) kw: 1 Stelle BesGr. W3 mit Ablauf der Finanzierung durch das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.v. (DLR). Summe Titel : Bedarf an Angestellten VergGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke I Wissenschaftlicher Dienst 1 1 1) kw: 1 Stelle VergGr. I bei Wegfall der Mitfinanzierung durch den Bund. Für den BAT I- Stelleninhaber, der am Institut für Niedertemperatur und Plasmaphysik Greifswald e.v. tätig ist. Der Stelleninhaber kann eine Vergütung nach BesGr. C 3 (SDV/C 3) erhalten. Ia Büro, Registratur, Verwaltung 1 1 Ib Wissenschaftlicher Dienst Ib Büro, Registratur, Verwaltung 4 4 IIa(h) Wissenschaftlicher Dienst ) kw: 3 Stellen VergGr. IIa(h) zum ) kw: 1 Stelle VergGr. IIa(h) zum ) kw: 2 Stellen VergGr. IIa(h) zum ) kw: 2 Stellen VergGr. IIa(h) nach ) Vermerk weggefallen IIa(h) Büro, Registratur, Verwaltung III Technische Dienste 2 2 III Büro, Registratur, Verwaltung 3 3 IVa Technische Dienste 7 7 IVa Sonstige Dienste 2 2 IVa Büro, Registratur, Verwaltung 4 4 IVb Technische Dienste 5 5 IVb Büro, Registratur, Verwaltung 2 2 Vb(g) Technische Dienste 9 9 7) kw: 1 Stelle VergGr. Vb(g) zum Vb(g) Sonstige Dienste 2 2 Vb(g) Büro, Registratur, Verwaltung 3 3 Vb(m) Technische Dienste Vb(m) Büro, Registratur, Verwaltung 1 1 Vc Technische Dienste 9 9 Vc Sonstige Dienste 8 8 Vc Vorzimmer, Schreibd., 4 4 Vervielfältigung Vc Büro, Registratur, Verwaltung 7 7 VIb Technische Dienste VIb Sonstige Dienste ) kw: 2 Stellen VergGr. VIb zum ) kw: 1 Stelle VergGr. VIb nach 2010 VIb Vorzimmer, Schreibd., Vervielfältigung VIb Büro, Registratur, Verwaltung 7 7 8) Darunter 1 Stelle VergGr. VIb für Stelleninhaber, der am MPG-Institut Greifswald (IPP) tätig ist. VII Hausmeister, Boten, Pförtner 2 2 VII Technische Dienste VII Sonstige Dienste ) kw: 1 Stelle VergGr. VII zum

173 Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Erläuterungen zum Stellenplan und zu den Stellenübersichten Leerstellen Stellenänderung BesGr. Voll- Neue Einzug Stellen sparung kw Übertragung Hebung Umwandlung Herabgruppierung Summe Bemerkungen A B06 neue Stelle gem. 8 (4) HG C4 1 1 B06 neue Stelle gem. 8 (4) HG 2006/2007 W3 1 1 B06 neue Stelle gem. 8 (4) HG 2006/2007 Summe Vermerkeänderungen BesGr. Vermerk gültig ab 2007 alter Vermerk Bemerkungen A16 1) kw: 1 Stelle BesGr. A16 mit Ablauf der Beurlaubung. C4 2) kw: 1 Stelle BesGr. C4 mit Ablauf der Beurlaubung ohne Dienstbezüge an die Humboldt-Universität. W3 4) kw: 1 Stelle BesGr. W3 mit Ablauf der Finanzierung durch das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.v. (DLR). B06 gem. 8 (4) HG B06 gem. 8 (4) HG 2006/2007 B06 gem. 8 (4) HG 2006/2007 Titel : Stellenänderung VergGr. Voll- Neue Einzug Stellen sparung kw Übertragung Hebung Umwandlung Herabgruppierung Summe Bemerkungen IIa(h) 1-1 B06 Umwandlung in BesGr. A13hD Vollzug des ku-vermerks Vb(m) 1-1 B06 Einsparung A09 gem. Kap.-Vermerk PK 2004 Summe Vermerkeänderungen VergGr. Vermerk gültig ab 2007 alter Vermerk Bemerkungen IIa(h) 6) Vermerk weggefallen ku: 1 Stelle VergGr. IIa(h) nach BesGr. A15 zum B06 infolge Vollzug

174 Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Stellenplan und Stellenübersicht Titel : Bedarf an Angestellten VergGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke VII Sonstige Dienste 13) kw: 1 Stelle VergGr. VII nach 2010 VII Vorzimmer, Schreibd., Vervielfältigung VII Büro, Registratur, Verwaltung ) kw: 1 Stelle VergGr. VII mit Ablauf der Freistellung als Personalratsmitglied. VIII(m) Sonstige Dienste 1 1 VIII(m) Vorzimmer, Schreibd., 1 1 Vervielfältigung VIII(m) Büro, Registratur, Verwaltung ) kw: 2 Stellen VergGr. VIII(m) nach 2010 VIII(e) Sonstige Dienste 2 2 Summe Titel : Bedarf an Arbeitern LohnGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke PKW-IV Kraftfahrer Technische Dienste Technische Dienste Technische Dienste Hausmeister, Boten, Pförtner Technische Dienste Sonstige Dienste Hausmeister, Boten, Pförtner Hausmeister, Boten, Pförtner Technische Dienste Sonstige Dienste Hausmeister, Boten, Pförtner Technische Dienste a Sonstige Dienste 2 2 Summe Maßnahmegruppe: 74 Verwendung zweckgebundener Einnahmen Titel : Beamtinnen und Beamte BesGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke C4 Universitätsprofessor 1 1 1) kw: 1 Stelle BesGr. C4 bei Wegfall der Finanzierung durch die Mercator-Stiftung C1 Wissenschaftlicher Assistent 1 1 2) kw: 1 Stelle BesGr. C1 bei Wegfall der Finanzierung durch die Zeit-Stiftung W3 Universitätsprofessor 1 1 3) kw: 1 Stelle BesGr. W3 bei Wegfall der Finanzierung durch den Stifterverband der Deutschen Wissenschaft. Summe 3 3 Titel : Bedarf an Angestellten VergGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke VII Büro, Registratur, Verwaltung 1 1 1) kw: 1 Stelle VergGr. VII bei Wegfall der Finanzierung durch die Zeit-Stiftung. Diese Stelle darf nur zu 50 v.h. ausgeschöpft werden. Summe 1 1 Maßnahmegruppe: 96 Disponibler Überhang Gruppen-Vermerke kw: mit Freiwerden der Stelle Titel : Beamtinnen und Beamte BesGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke A13hD Studienrat A3 Hauptamtsgehilfen 0 0 C4 Universitätsprofessoren 0 0 C3 Universitätsprofessoren 0 0 Summe

175 Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Erläuterungen zum Stellenplan und zu den Stellenübersichten Hebung Maßnahmegruppe: 96 Disponibler Überhang Titel : Stellenänderung BesGr. Voll- Neue Ein- Übertragung Umwandlung zug Stellerungangangang spa- Zu- Ab- Zu- kw Herabgruppierung Summe Bemerkungen A13hD 1 1 B06 Übertragung von Kapitel 0771 A3 1-1 B06 Einsparung, Vollzug MG-Vermerk A3 1 1 B06 Übertragung von Kapitel 0771 C4 1-1 B06 Einsparung, Vollzug MG-Vermerk C4 1 1 B06 Übertragung von Kapitel 0771 C3 3-3 B06 Einsparungen, Vollzug MG-Vermerk C3 3 3 B06 Übertragungen von Kapitel 0771 Summe

176 Medizinische Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald / Universitätsklinikum Stellenplan und Stellenübersicht Landesbetriebe kw 2007 kw 2008 kw 2009 kw 2010 kw >2010 kw o.t. Vermerke Kapitel-Vermerke a) Die ausgebrachten Stellen der Besoldungsgruppe C 4 sind in Stellen der Besoldungsgruppe W 3, die Stellen der Besoldungsgruppe C 3 in Stellen der Besoldungsgruppe W 2 umgewandelt. b) Soweit Stellen der Besoldungsgruppen C 4 oder C 3 am mit Professoren besetzt sind, gilt die Umwandlung nach Buchstabe a) erst ab dem Zeitpunkt des Freiwerdens der Stelle oder der Übertragung eines Amtes der Besoldungsordnung W auf Antrag des Professors. In den Kapiteln 0772 und 0774 sind unter Anrechnung der Personalausgabenäquivalente von Stellen für bis 2009 ausscheidende Beschäftigte Stellen im finanziellen Gegenwert wie folgt in die Maßnahmegruppe 96 "Disponibler Überhang" zu übertragen: in ,2 TEUR (etwa 26,0 Stellen). Anzahl der in den Titeln ausgebrachten kw-stellen 3 4 Bereich der Beamten Bereich der Arbeitnehmer 1 Bereich der Arbeiter Summe der kw-stellen ohne Leerstellen darunter A09 Ausscheiden des / eines Stelleninhabers bis 2009 Beamtinnen und Beamte BesGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke A15 Akademische Direktoren 2 2 A14 Akademische Oberräte 4 4 A11 Amtmann 1 1 C4 Universitätsprofessoren ) 1 Stelle darf nach dem nur besetzt werden, wenn die Erstattung der Personalausgaben in Höhe von 50% durch die Klinikum Hansestadt Stralsund GmbH dauerhaft gesichert ist. 2) Vermerk weggefallen C4 Universitätsprofessoren 2 2 3) kw: 1 Stelle BesGr. C4 mit Wegfall der Finanzierung durch den "Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften St. Augustin." C3 Universitätsprofessoren ) A09 kw: 2 Stellen BesGr. C3 zum C3 Universitätsprofessor 1 1 4) kw: 1 Stelle BesGr. C3 mit Wegfall der fünfjährigen Finanzierung durch die "Gesellschaft von Freunden und Förderern der Ernst-Moritz-Arndt- Universität Greifswald" C3 Universitätsprofessoren 2 2 5) kw: 2 Stellen BesGr. C3 bei Wegfall der Finanzierung durch das BMBF C2 Hochschuldozent 1 1 Oberassistent C1 Wissenschaftliche Assistenten 3 3 7) A09 kw: 1 Stelle BesGr. C1 zum W2 Universitätsprofessoren 9 9 W1 Professoren als Juniorprofessor 6 6 Summe

177 Medizinische Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald / Universitätsklinikum Erläuterungen zum Stellenplan und zu den Stellenübersichten Änderungen Kapitel-Vermerke Vermerk gültig ab 2007/2008 alter Vermerk Bemerkungen In den Kapiteln 0772 und 0774 sind unter Anrechnung der Personalausgabenäquivalente von Stellen für bis 2009 ausscheidende Beschäftigte Stellen im finanziellen Gegenwert wie folgt in die Maßnahmegruppe 96 "Disponibler Überhang" zu übertragen: in ,2 TEUR (etwa 26,0 Stellen). In den Kapiteln 0772 und 0774 sind unter Anrechnung der Personalausgabenäquivalente von Stellen für bis 2009 ausscheidende Beschäftigte Stellen im finanziellen Gegenwert von insgesamt 3.132,9 TEUR (etwa 42,5 Stellen) wie folgt in die Maßnahmegruppe 96 "Disponibler Überhang" zu übertragen: in ,8 TEUR in ,3 TEUR in ,8 TEUR. B06 infolge teilweiser Spezifizierung Beamtinnen und Beamte Stellenänderung BesGr. Voll- Neue Einzug Stellen sparung kw Übertragung Hebung Umwandlung Herabgruppierung Summe Bemerkungen C4 1-1 B06 Übertragung nach Kapitel 0772 gem. Kap.-Vermerk PK 2004 C4 1-1 B06 Herabgruppierung in BesGr. C3, Vollzug des ku-vermerks C3 2-2 B06 Übertragungen nach Kapitel 0772 gem. Kap.-Vermerk PK 2004 C3 1 1 B06 Herabgruppierung von BesGr. C4, Vollzug des ku-vermerks Summe Vermerkeänderungen BesGr. Vermerk gültig ab 2007 alter Vermerk Bemerkungen C4 2) Vermerk weggefallen ku: 1 Stelle BesGr. C4 nach BesGr. C3 B06 infolge Vollzug zum ("Krupp-Kolleg) C3 6) kw: 2 Stellen BesGr. C3 zum A09 B06 gem. Kap.-Vermerk PK 2004 C1 7) kw: 1 Stelle BesGr. C1 zum A09 B06 gem. Kap. Vermerk PK 2004

178 Medizinische Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald / Universitätsklinikum Stellenplan und Stellenübersicht Bedarf an Angestellten VergGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke Ia Wiss. Dienst, ärztl. Dienst ) kw: 4 Stellen VergGr. I a gemäß 10 Abs. 1 HHG ) kw: 1 Stelle VergGr. Ia gem. 10 Abs. 1 HHG 2002/2003 bei Wegfall der Finanzierung durch das Lucas-Hospital Anklam. Ia Wiss. Dienst, ärztl. Dienst Ia Med.-Techn. Dienst 1 1 Ib Wiss. Dienst, ärztl. Dienst Ib Wiss. Dienst, ärztl. Dienst ) kw: 7 Stellen VergGr. I b gemäß 10 Abs. 1 HHG ) kw: 1 Stelle VergGr. Ib zum oder früher mit Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers. 5) kw: 1 Stelle VergGr. Ib gem. 10 Abs. 1 HHG 2002/2003 bei Wegfall der Finanzierung durch die Hansestadt Greifswald für den Jugendzahnarzt. Die Stelle darf nur zur 50% ausgeschöpft werden. 6) kw: 1 Stelle VergGr. Ib gem. 10 Abs. 1 HHG 2002/2003 bei Wegfall der Finanzierung durch den CJD. Ib Med.-Techn. Dienst 5 5 IIa(h) Wiss. Dienst, ärztl. Dienst ) kw: 24 Stellen VergGr. IIa(h) gemäß 10 Abs. 1 HHG ) kw: 3 Stellen VergGr. IIa(h) gem. 10 Abs. 1 HHG 2002/2003 bei Wegfall der Finanzierung durch das Kuratorium für Dialyse. 9) kw: 4 Stellen VergGr. IIa(h) gem. 10 Abs. 1 HHG 2002/2003 bei Wegfall der Finanzierung durch das Lucas-Hospital Anklam. 10) kw: 1 Stelle VergGr. IIa(h) gem. 10 Abs. 1 HHG 2002/2003 bei Wegfall der Finanzierung Notarztstützpunkt Ostvorpommern. 11) kw: 1 Stelle VergGr. IIa(h) gem. 10 Abs. 1 HHG 2002/2003 bei Wegfall der Finanzierung Interhospitaltransfer durch dir Hansestadt Greifswald. 12) kw: 1 Stelle VergGr. IIa(h) gem. 10 Abs. 1 HHG 2002/2003 bei Wegfall der Finanzierung durch den CJD. 13) kw: 8 Stellen VergGr. IIa(h) gem. 10 Abs. 1 HHG 2002/2003 bei Wegfall der Finanzierung gem. Art.4 6 BPfVO. IIa(h) Wiss. Dienst, ärztl. Dienst ) kw: 52 Stellen VergGr. IIa(h) mit Wegfall der Finanzierung durch die Krankenkasse als ehm. AIP-Stellen IIa(h) Med.-Techn. Dienst 9 9 III Verwaltung ) kw: 1 Stelle VergGr. III gemäß 10 Abs. 1 HHG IVb Verwaltung 1 1 IVb Techn., wirtsch. u. Sonstige Dienste 1 1 Vb(g) Med.-Techn. Dienst 3 3 Vc Med.-Techn. Dienst ) kw: 8 Stellen VergGr. Vc gemäß 10 Abs. 1 HHG VIb Med.-Techn. Dienst ) kw: 3 Stellen VergGr. VIb gemäß 10 Abs. 1 HHG VII Med.-Techn. Dienst ) A09 kw: 1 Stelle VergGr. VII zum Summe

179 Medizinische Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald / Universitätsklinikum Erläuterungen zum Stellenplan und zu den Stellenübersichten Bedarf an Angestellten Stellenänderung VergGr. Voll- Neue Einzug Stellen sparung kw Übertragung Hebung Umwandlung Herabgruppierung Summe Bemerkungen Ia 1-1 B06 Übertragung nach Kapitel 0772 gem. Kap.-Vermerk PK 2004 IIa(h) 1-1 B06 Übertragung nach Kapitel 0772 gem. Kap.-Vermerk PK 2004 Summe

180 Medizinische Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald / Universitätsklinikum Stellenplan und Stellenübersicht Bedarf an Arbeitern LohnGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke 4 Hausmeister, Bote, Pförtner 1 1 1) A09 kw: 1 Stelle Lohngr. 4 zum Summe 1 1 Maßnahmegruppe: 96 Disponibler Überhang Gruppen-Vermerke kw: mit Freiwerden der Stelle Beamtinnen und Beamte BesGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke C4 Universitätsprofessor C3 Universitätsprofessoren Summe Bedarf an Angestellten VergGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke Ia Wiss. Dienst, ärztl. Dienst IIa(h) Wiss. Dienst, ärztl. Dienst Summe

181 Medizinische Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald / Universitätsklinikum Erläuterungen zum Stellenplan und zu den Stellenübersichten Maßnahmegruppe: 96 Disponibler Überhang Stellenänderung BesGr. Voll- Neue Einzug Stellen sparung kw Übertragung Hebung Umwandlung Herabgruppierung Summe Bemerkungen C4 1 1 B06 Übertragung von Kapitel 0772 C3 2 2 B06 Übertragungen von Kapitel 0772 Summe Bedarf an Angestellten Stellenänderung VergGr. Voll- Neue Einzug Stellen sparung kw Übertragung Hebung Umwandlung Herabgruppierung Summe Bemerkungen Ia 1 1 B06 Übertragung von Kapitel 0772 IIa(h) 1 1 B06 Übertragung von Kapitel 0772 Summe

182 Universität Rostock Stellenplan und Stellenübersicht kw 2007 kw 2008 kw 2009 kw 2010 kw >2010 kw o.t. Vermerke Kapitel-Vermerke a) Die ausgebrachte Stelle für den Rektor sowie die Stellen der Besoldungsgruppe C 4 sind in Stellen der Besoldungsgruppe W 3, die Stellen der Besoldungsgruppe C 3 in Stellen der Besoldungsgruppe W 2 umgewandelt. b) Soweit Stellen der Besoldungsgruppen C 4 oder C 3 am mit Professoren besetzt sind, gilt die Umwandlung nach Buchstabe a) erst ab dem Zeitpunkt des Freiwerdens der Stelle oder der Übertragung eines Amtes der Besoldungsordnung W auf Antrag des Professors. Gleiches gilt für die Stelle des Rektors. Anzahl der in den Titeln ausgebrachten kw-stellen 5 18 Bereich der Beamten 10 1 Bereich der Arbeitnehmer 6 Bereich der Arbeiter Summe der kw-stellen ohne Leerstellen darunter A09 Ausscheiden des / eines Stelleninhabers bis Summe der kw-leerstellen Titel : BesGr. NT2007 +/- P 2007 Vermerke B5 Rektor einer Universität 1 1 B3 Kanzler einer Universität 1 1 A16 Leitende Regierungsdirektoren 2 2 A16 Leitender Bibliotheksdirektor 1 1 A15 Regierungsdirektoren 2 2 A15 Bibliotheksdirektor 1 1 A15 Akademische Direktoren ) Vorbehaltlich der Zustimmung des Finanzministeriums können nicht besetzte Planstellen für Oberassistenten der BesGr. C 2 mit genutzt werden. 2) kw: 1 Stelle BesGr. A15 nach 2010 A15 Akademische Direktoren 3 3 A14 Oberregierungsräte 3 3 A14 Oberstudienrat 1 1 A14 Akademische Oberräte ) kw: 1 Stelle BesGr. A14 nach 2010 A13hD Regierungsräte 2 2 A13hD Bibliotheksrat 1 1 A13hD Akademische Räte A13gD Oberamtsräte 2 2 A12 Amtsräte 4 4 A11 Amtmänner A10 Oberinspektoren A9gD Inspektoren 8 8 A8 Hauptsekretär 1 1 C4 Universitätsprofessoren C4 Universitätsprofessoren 3 3 4) kw: 3 Stellen BesGr. C4 bei Wegfall der Mitfinanzierung durch den Bund (für C4- Stelleninhaber, die am Institut für Ostseeforschung Warnemünde tätig sind) C4 Universitätsprofessoren C4 Universitätsprofessoren C4 Universitätsprofessoren 3 3 5) Diese Planstellen sind mit Professoren zu besetzen, die zugleich Richter/Staatsanwälte der Bes.Gr. R 2 im Landesdienst sind. Sie erhalten, solange sie beide Ämter bekleiden, die Dienstbezüge aus ihrem Amt als Professor und eine nichtruhegehaltsfähige Zulage nach Nr.5 der Vorbemerkungen der Besoldungsordnung C.

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