Urheberrecht. Werkarten, Werkteile Bearbeitung und freie Benutzung Schöpfer, Schutzentstehung
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- Waldemar Rosenberg
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1 Urheberrecht Werkarten, Bearbeitung und freie Schutzentstehung Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer
2 Werkarten: 2 I Nr. 1 UrhG (falls Schöpfungshöhe gegeben): Romane, Zeitungsartikel, wissenschaftliche Bücher Reden, Briefe, Tagebücher, Blogs, ggf. Forenbeiträge (UGC) Bachelor-, Master- und Seminararbeiten Geistiges Eigentum 4 Winter 2015/16 Prof. Dr. Michael Hassemer 2
3 Geistiges Eigentum 4 Winter 2015/16 Prof. Dr. Michael Hassemer 3
4 Werkarten: Computerprogramme, 69 a ff. Schutz der Ausdrucksform, 69 a UrhG Ausdruck auf Bildschirm und im Quellcode Entwurfsmaterial Kein Schutz der Algorithmen, kein Schutz der Funktionalität Technische Software? Kleine Münze? Geistiges Eigentum 4 Winter 2015/16 Prof. Dr. Michael Hassemer 4
5 Werkarten: Musik Opern, Operetten, Symphonien, Kammermusik, Lieder, Jazz, Popmusik, Schlager, Filmmusiken oder freie Improvisationen entsteht mit der Äußerung der Schöpfung: ggf. bloße Darbietung Musikalische Erkennungszeichen, Werbejingles? Geistiges Eigentum 4 Winter 2015/16 Prof. Dr. Michael Hassemer 5
6 Kunst : Sport und anderes Schach, Turniertanzen etc. (vs. Choreographien) Parfums? Cocktails? Geistiges Eigentum 4 Winter 2015/16 Prof. Dr. Michael Hassemer 6
7 Werkarten: Lichtbildwerke und Lichtbilder 2 Nr Verwandtes Schutzrecht Schöpfungshöhe Schutzfrist Lichtbildschutz noch zeitgemäß? Geistiges Eigentum 4 Winter 2015/16 Prof. Dr. Michael Hassemer 7
8 OLG Brandenburg, Der Beklagte verkaufte als privater Verkäufer auf der Internetplattform ebay im Rahmen einer Online-Auktion ein gebrauchtes Navigationssystem zum Preis von 72,00. Er benutzte für sein Angebot ein Foto, das er aus dem Internet kopiert hatte. Dabei handelte es sich um ein hochwertiges Produktfoto in der Art, wie es auch der Hersteller des Navigationsgerätes für seinen Internetauftritt verwendet. Er wurde zu Unterlassung und Schadensersatz an den Fotografen verurteilt: zum einen fiktive Lizenzgebühren, zum anderen einen Honoraraufschlag wegen der unterlassenen Nennung des Namens als Fotograf, insgesamt 184,00. Außerdem Kosten der anwaltlichen Abmahnung in Höhe von ca. 500,00. Geistiges Eigentum 4 Winter 2015/16 Prof. Dr. Michael Hassemer 8
9 BGH, : Sigara Börek mit Hack Der BGH ( ) hatte die Betreiber von chefkoch.de wegen Verletzung von Fotorechten der Webseite marions-kochbuch.de dazu verurteilt, es zu unterlassen, die Fotografien Schinkenkrustenbraten, Amerikaner und Sigara Börek mit Hack und/oder Teile davon öffentlich, insbesondere auf zugänglich zu machen ( ) Nun waren weitere Bilder bei chefkoch.de auftgetaucht: die Fotos Malaga-Eis und Körner-Buttermilch-Brot. Marions-kochbuch.de beantragte ein Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen das Urteil. Der BGH lehnte dies ab: Der gerichtlich titulierte Unterlassungsanspruch beziehe sich ausschließlich auf die Bilder Schinkenkrustenbraten, Amerikaner und Sigara Börek mit Hack. Da die neuen Fotos nicht Gegenstand des damaligen Verfahrens waren, könne sich das Verbot nicht auf diese beziehen. Vielmehr handle es sich bei Malaga-Eis und Körner-Buttermilch-Brot um neue, eigenständige Rechtsverletzungen. Geistiges Eigentum 4 Winter 2015/16 Prof. Dr. Michael Hassemer 9
10 : als eigene Gegenstände geschützt, wenn sie ihrerseits eigenständige persönliche geistige Schöpfungen ( 2 II UrhG) darstellen. (Bekanntes Beispiel: die Figur Pippi Langstrumpf) Der Urheber wird damit nicht nur gegen das Komplettplagiat geschützt, sondern auch gegen die Übernahme bestimmter Elemente, wenn diese eigene Werkqualität aufweisen. Alles ist gut solange Du wild bist (OLG Hamburg, ): nicht für sich schutzfähig. Einzelne Liedzeilen könnten zwar darstellen, wenn sie bereits eine eigenpersönliche individuelle Schöpfung bildeten, 2 II UrhG. Bei dieser Zeile handele es sich insgesamt um eine im Alltag mehr oder minder gebräuchliche Redewendung. Geistiges Eigentum 4 Winter 2015/16 Prof. Dr. Michael Hassemer 10
11 /p2p: LG Frankenthal, Geistiges Eigentum 4 Winter 2015/16 Prof. Dr. Michael Hassemer 11
12 Bearbeitung und freie Bearbeitung Keine Erweiterung des Werkbegriffes, 3 UrhG Mehrere Urheber mehrerer Werke 23 UrhG doppelte Einwilligung Freie : 24 UrhG Keine Einwilligung erforderlich innerer Abstand Geistiges Eigentum 4 Winter 2015/16 Prof. Dr. Michael Hassemer 12
13 Bearbeitung und freie Geistiges Eigentum 4 Winter 2015/16 Prof. Dr. Michael Hassemer 13
14 LG Hamburg, : eines Pressebildes als Vorlage für eine Kunst-Plastik Gegenstand ist das weltbekannte Foto Sprung in die Freiheit, das einen DDR-Grenzsoldat beim Sprung über den Stacheldrahtzaun nach Westberlin zeigt. Ein Künstler nahm diese Ablichtung zum Anlass und gestaltete eine Plastik- Statue danach. Gegen die Veröffentlichung von Bildern der Statue klagte der Rechtsinhaber des Fotos allerdings erfolglos: Zwar genieße das Bild urheberrechtlichen Schutz, jedoch sei die Kunst-Plastik ein neues Werk, das durch eine zulässige freie entstanden sei. Die Plastik weise individuelle Züge des Künstlers auf, so dass es sich um eine selbständige, schöpferische Leistung handle. Geistiges Eigentum 4 Winter 2015/16 Prof. Dr. Michael Hassemer 14
15 Pippi Langstrumpf BGH, Geistiges Eigentum 4 Winter 2015/16 Prof. Dr. Michael Hassemer 15
16 Pippi Langstrumpf aus dem Urteil: Geistiges Eigentum 4 Winter 2015/16 Prof. Dr. Michael Hassemer 16
17 Promis fett Geistiges Eigentum 4 Winter 2015/16 Prof. Dr. Michael Hassemer 17
18 Der Urheber Schöpferprinzip, 7 UrhG (wie bereits besprochen) Miturheberschaft, 8 UrhG Voraussetzung: gewolltes Zusammenwirken bei der Schaffung eines Werkes Rechtsfolge: Nur gemeinsame Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung. Beachte aber 8 II 2. Geistiges Eigentum 4 Winter 2015/16 Prof. Dr. Michael Hassemer 18
19 Landgericht Hamburg, Urteil v Vor dem Landgericht Hamburg wurde über den Urheberrechtsstreit zwischen Udo Lindenberg und einem ehemaligen Bandkollegen verhandelt. Dieser macht Rechte als Co-Autor der Songtexte zu verschiedenen Liedern geltend. Lindenberg sagte, er habe in seinen Texten zwar Sprüche aus Kneipengesprächen verarbeitet, unter anderem womöglich auch Sprüche des Klägers. Da gute Sprüche jedoch nicht die nötige Schöpfungshöhe aufwiesen und zudem einen Mitautorenschaft die gemeinsame und kontinuierliche Ausarbeitung von Texten voraussetze, wurde die Klage abgewiesen. Geistiges Eigentum 4 Winter 2015/16 Prof. Dr. Michael Hassemer 19
20 Schöpfer Angestellte Urheber (80 %) 43 UrhG und 69 b UrhG Geistiges Eigentum 4 Winter 2015/16 Prof. Dr. Michael Hassemer 20
21 Schutzentstehung eo ipso Möglichkeit sinnlicher Wahrnehmung Innenwelt Außenwelt Verletzungsprozess? Geistiges Eigentum 4 Winter 2015/16 Prof. Dr. Michael Hassemer 21
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