Machbarkeitsstudie Breitband- Infrastruktur im ländlichen Raum
|
|
- Steffen Dieter
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht Machbarkeitsstudie Breitband- Infrastruktur im ländlichen Raum Ass. jur. Sebastian Deckers Ass. jur. Marc Schramm 3. Informationsveranstaltung DSL für den ländlichen Raum im Kreis Gütersloh Kreishaus Wiedenbrück, 28. Oktober 2009 ITM. All rights reserved. Folie 1
2 Übersicht I. Gegenstand des Gutachtens II. Kommunalrecht III. Weitere Rechtsgebiete IV. Beihilferecht V. Nutzung der Digitalen Dividende ITM. All rights reserved. Folie 2
3 Übersicht I. Gegenstand des Gutachtens II. Kommunalrecht III. Weitere Rechtsgebiete IV. Beihilferecht V. Nutzung der Digitalen Dividende ITM. All rights reserved. Folie 3
4 I. Gegenstand des Gutachtens Rechtsgutachten im Auftrag der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und Wesel Gefördert durch Wirtschaftsministerium/EFRE 1. Fragenkatalog Erster Teil: Welche rechtlichen Vorgaben müssen die Kommunen bzw. deren Stadtwerke beachten, wenn sie eine eigene Breitband-Infrastruktur aufbauen möchten? Bau der Infrastruktur Betrieb der Infrastruktur Vermietung der Infrastruktur Verkauf der Infrastruktur ITM. All rights reserved. Folie 4
5 I. Gegenstand des Gutachtens Zweiter Teil Welche rechtlichen Vorgaben müssen die Kommunen beachten, wenn sie zum Aufbau einer Breitband-Infrastruktur eine Kooperation mit einer Telekommunikationsgesellschaft eingehen wollen? Nachfragebündelung Übernahme von Tiefbaumaßnahmen Leerrohre Zulässigkeit des Wettbewerbsverbotes Bürgschaften und Investitionszuschüsse ITM. All rights reserved. Folie 5
6 I. Gegenstand des Gutachtens 2. Betroffene Rechtsgebiete a) Kommunalrecht b) Wettbewerbsrecht c) Vergaberecht d) Informationsansprüche e) Beihilferecht ITM. All rights reserved. Folie 6
7 Übersicht I. Gegenstand des Gutachtens II. Kommunalrecht III. Weitere Rechtsgebiete IV. Beihilferecht V. Nutzung der Digitalen Dividende ITM. All rights reserved. Folie 7
8 II. Kommunalrecht Zulässigkeit nach 107 GO NRW Normadressat nur die Gemeinde (bzw. Kreis) Mittelbare Wirkung für Stadtwerke Wirtschaftliche Betätigung Bau/Betrieb Nachfragebündelung, da Wirtschaftsförderung, 107 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW Tiefbaumaßnahmen, keine wirtschaftliche Tätigkeit, da Wirtschaftsförderung, 107 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW (vgl. Erschließung) Dringlicher öffentlicher Zweck Leistungsfähigkeit der Gemeinde Subsidiaritätsklausel: Privilegierung des Betrieb eines Telekommunikationsnetzes Bau des Netzes ist ebenfalls erfasst Rückausnahme Endgeräte ITM. All rights reserved. Folie 8
9 II. Kommunalrecht Verkauf/Vermietung 90 Abs. 3 GO NRW Verkauf der Vermögensgegenstände nur zulässig, wenn diese auf absehbare Zeit nicht zur Erfüllung einer gemeindlichen Aufgabe benötigt werden Verkauf nur zum vollen Wert (Marktwert) Bürgschaften 87 Abs. 1 GO NRW: Grundsätzliches Verbot zur Bestellung von Sicherheiten durch die Gemeinde Ausnahmen sind durch die Aufsichtsbehörde möglich ( 87 Abs. 1 Satz 2 GO NRW); Ermessensentscheidung ITM. All rights reserved. Folie 9
10 Übersicht I. Gegenstand des Gutachtens II. Kommunalrecht III. Weitere Rechtsgebiete IV. Beihilferecht V. Nutzung der Digitalen Dividende ITM. All rights reserved. Folie 10
11 III. Weitere Rechtsgebiete 1. Wettbewerbsrecht a) Kartellrecht 1 GWB - Kartellverbot Keine Nachfragebündelung im kartellrechtlichen Sinne 19, 20 GWB Diskriminierungsverbot (-), da keine marktbeherrschende Stellung b) Lauterkeitsrecht 3 Abs.1 UWG Anwendbarkeit auf Gemeinden (+) Wettbewerbshandlung, 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG (+) Bagatellklausel (-) Unlauterkeit Fallgruppen Verquickung hoheitlicher und erwerbswirtschaftlicher Tätigkeit Missbräuchliches Ausnutzen amtlicher Autorität Neutralitätspflicht der öffentlichen Hand Gezielte Behinderung von Wettbewerbern, 4 Nr. 10 UWG 4 Nr. 11 UWG i. V. m. Beihilferecht ITM. All rights reserved. Folie 11
12 III. Weitere Rechtsgebiete 2. Vergaberecht a) Kartellvergaberecht 100 Abs. 2 lit. k) GWB Dieser Teil gilt nicht für Arbeitsverträge und für Aufträge, [ ] die hauptsächlich den Zweck haben, dem Auftraggeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Telekommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen [ ]. b) Haushaltsvergaberecht Im Ausnahmebereich keine Anwendung VOB/VOL/VOF nach 25 Abs. 2 GemHVO NRW 25 Abs. 1 GemHVO/allgemeiner haushaltsrechtlicher Grundsatz der Sparsamkeit ITM. All rights reserved. Folie 12
13 III. Weitere Rechtsgebiete 3. Informationsansprüche a) 8 Abs. 2 GO NRW gemeindliche Einrichtung b) 4 Abs. 1 IfG NRW Geschäftsgeheimnisse/Schutz personenbezogener Daten c) 20 Abs. 1 GWB Marktbeherrschende Stellung ITM. All rights reserved. Folie 13
14 Übersicht I. Gegenstand des Gutachtens II. Kommunalrecht III. Weitere Rechtsgebiete IV. Beihilferecht V. Nutzung der Digitalen Dividende ITM. All rights reserved. Folie 14
15 IV. Beihilferecht Überblick: Europäisches Beihilferegime Art. 87 Abs. 1 EG: staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktzweige die Wirtschaft verfälschen oder zu verfälschen drohen, sind mit dem gemeinsamem Markt unvereinbar Funktion: Unverfälschtheit des Wettbewerbs sichern Erfasst sind nicht nur direkte finanzielle Zuwendungen, sondern auch alle Entlastungen von Kosten, die ein Unternehmen bei unverfälschtem Wettbewerb zu tragen hätte Staatliche Förderung beim Breitbandausbau erfüllt i. d. R. den Beihilfetatbestand Ausnahmen: Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers Altmark Trans-Kriterien ITM. All rights reserved. Folie 15
16 IV. Beihilferecht Exkurs: Altmark Trans-Kriterien Begünstigter einer staatlichen Förderung für eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse muss förmlich mit der Bereitstellung und Erbringung einer solchen Dienstleistung betraut sein; die damit verbundenen Verpflichtungen müssen klar definiert sein Berechnungsparameter für die Vergütung müssen vorab auf objektive und transparente Weise festgelegt werden, um zu vermeiden, dass dem geförderten Unternehmen ein wirtschaftlicher Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern erwächst Vergütung darf nicht mehr als die gesamten Kosten, die zur Erbringung der Dienstleistung von allgemeinem Interesse entstehen, abdecken Sofern der Begünstigte nicht über eine öffentliche Ausschreibung bestimmt wird, muss die Höhe der Vergütung auf der Grundlage einer Analyse der Kosten erfolgen, die einem durchschnittlichen, gut geführten Unternehmen und Berücksichtigung eines angemessenen Gewinns entstehen würden ITM. All rights reserved. Folie 16
17 IV. Beihilferecht Beihilfekontrolle auf europäischer Ebene De-Minimis-Beihilfen bis Freistellung von Kleinbeihilfen bis Voraussetzungen für eine Beihilfekontrolle Inanspruchnahme staatlicher Mittel Zuwendung eines wirtschaftlichen Vorteils (keine marktgerechte Gegenleistung) Wettbewerbsverfälschung und Selektivität der Beihilfe Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten Rechtfertigung i. d. R. nach Art. 87 Abs. 3 lit. c EG ITM. All rights reserved. Folie 17
18 IV. Beihilferecht Grundsätzliche (technische) Unterscheidung Breitbandgrundversorgung Schwarze Flecken Graue Flecken Weiße Flecken NGA/NGN Schwarze NGA- Flecken Graue NGA- Flecken Weiße NGA- Flecken ITM. All rights reserved. Folie 18
19 IV. Beihilferecht Kriterien für eine Rechtfertigung der Beihilfe nach Art. 87 Abs. 3 lit. c EG bei Breitbandgrundversorgung Schwarze Flecken mindestens zwei Breitbandanbieter vorhanden Staatliche Handeln ist grundsätzlich nicht erforderlich Graue Flecken ein Breitbandanbieter ist tätig Eingehende Prüfung notwendig Weiße Flecken überhaupt keine Infrastruktur vorhanden bzw. in naher Zukunft (3 Jahre) keine Entwicklung dahin zu erwarten Kommission betont hier, dass die von privaten Investoren geplanten Investitionsvorhaben so angelegt sein [sollen], dass innerhalb dieses Zeitraums von drei Jahren zumindest erhebliche Fortschritte hinsichtlich der Abdeckung erzielt werden, wobei der Abschluss der geplanten Investitionen anschließend innerhalb einer angemessenen Frist vorgesehen sein sollte (je nach den Besonderheiten des jeweiligen Projekts und Gebiets). Die Behörden können die Vorlage eines Unternehmensplans fordern, nebst einem detaillierten Zeitplan für den Netzausbau sowie Belegen für eine adäquate Finanzierung oder sonstigen Nachweisen, die belegen, dass die geplanten Investitionen der privaten Netzbetreiber glaubhaft und plausibel sind. ITM. All rights reserved. Folie 19
20 IV. Beihilferecht Voraussetzung für eine Förderung in grauen bzw. weißen Flecken Weite Spielräume bei der Förderung Kriterien für eine Vereinbarkeit mit dem gemeinsamen Markt in grauen und weißen Flecken: - Umfangreiche Analyse der Markt- und Versorgungslage - Offenes Ausschreibungsverfahren - Nutzung bestehender Infrastruktur vorrangig - Offener Zugang auf Vorleistungsebene - Rückforderungsmechanismen bei Überkompensation ITM. All rights reserved. Folie 20
21 IV. Beihilferecht Kriterien für eine Rechtfertigung der Beihilfe nach Art. 87 Abs. 3 lit. c EG bei NGA-Netzen NGA-Netze Zugangsnetze, die teilweise oder vollständig aus optischen Bauelementen bestehen und daher Hochleistungs- Breitbanddienste (z. B. mit einem höheren Durchsatz) ermöglichen, die mit bestehenden Kupfernetzen nicht angeboten werden können Schwarze NGA-Flecken (in den kommenden 3 Jahren) mehr als ein NGA-Netz verfügbar oder ausgebaut Graue NGA-Flecken (in den kommenden 3 Jahren) ein NGA-Netz verfügbar oder ausgebaut Weiße NGA-Flecken Bereiche, in denen es keine NGA- Netzinfrastruktur gibt und in naher Zukunft (3 Jahre) nicht von privaten Anbietern ausgebaut werden ITM. All rights reserved. Folie 21
22 Übersicht I. Gegenstand des Gutachtens II. Kommunalrecht III. Weitere Rechtsgebiete IV. Beihilferecht V. Nutzung der Digitalen Dividende ITM. All rights reserved. Folie 22
23 IV. Nutzung der Digitalen Dividende Einführung Quelle: Bundesnetzagentur (BNetzA) ITM. All rights reserved. Folie 23
24 IV. Nutzung der Digitalen Dividende Ausschüttung der Digitalen Dividende durch die BNetzA: Versteigerung Eckpunkte: Versteigerung der Frequenzen im 800 MHz-Bereich unter Auflagen: Frequenzzuteilungsinhaber ist verpflichtet, bei der Frequenznutzung im Bereich 800 MHz in allen Bundesländern einen Versorgungsrad von mindestens 90 % der Bevölkerung der von den einzelnen Bundesländern benannten Städte und Gemeinden ab dem zu erreichen (Versorgungsgrad bezieht sich auf die gesamte Bevölkerung aller benannten Gemeinden je Bundesland) Ausbauverpflichtung muss mit dem Spektrum der 800 MHz-Frequenzen erreicht werden Sollten die Städte und Gemeinden schon während des Zeitraums bis zum durch andere Technologien/Anbieter mit gleich- oder höherwertigen Breitbandlösungen versorgt werden, ist diese Versorgung auf die zu erreichende Ausbauverpflichtung von 90 % der Bevölkerung anzurechnen ITM. All rights reserved. Folie 24
25 IV. Nutzung der Digitalen Dividende Vorstufe: Erstellung von Prioritätslisten durch die Länder Prioritätsstufe 1 Städte und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis Prioritätsstufe 2 Städte und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl zwischen bis Prioritätsstufe 3 Städte und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl zwischen bis Prioritätsstufe 4 Städte und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl mehr als ITM. All rights reserved. Folie 25
26 IV. Nutzung der Digitalen Dividende Prioritätenliste NRW Quelle: Bundesnetzagentur (BNetzA) ITM. All rights reserved. Folie 26
27 IV. Nutzung der Digitalen Dividende Prioritätenliste NRW (Auszug) Quelle: Bundesnetzagentur (BNetzA) ITM. All rights reserved. Folie 27
28 IV. Nutzung der Digitalen Dividende Ablauf des Netzaufbaus/-ausbaus Auf-/Ausbau zunächst in Städten und Gemeinden der Prioritätsstufe 1 Beginn des Auf-/Ausbaus in Städten und Gemeinden der Prioritätsstufe 2 erst dann, wenn mindestens 90 % der Bevölkerung der benannten Städte und Gemeinden der Prioritätsstufe 1 versorgt sind Beginn des Auf-/Ausbaus in Städten und Gemeinden der Prioritätsstufe 3 erst dann, wenn mindestens 90 % der Bevölkerung der benannten Städte und Gemeinden der Prioritätsstufe 2 versorgt sind Beginn des Auf-/Ausbaus in Städten und Gemeinden der Prioritätsstufe 4 erst dann, wenn mindestens 90 % der Bevölkerung der benannten Städte und Gemeinden der Prioritätsstufe 3 versorgt sind Zuteilungsinhaber können dabei Kooperationen eingehen oder Frequenzen überlassen sofern dieses regulierungs- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist ITM. All rights reserved. Folie 28
29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Institut für Informations-, Telekommunikationsund Medienrecht (ITM) an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Abteilung II Prof. Dr. Bernd Holznagel, LL.M. Leonardo-Campus 9 D Münster Tel: +(49) Fax: +(49) itm@uni-muenster.de ITM. All rights reserved. Folie 29
Beihilferechtliche und telekommunikationsrechtliche Rahmenbedingungen und Fragen der Breitbandförderung
Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht Beihilferechtliche und telekommunikationsrechtliche Rahmenbedingungen und Fragen der Breitbandförderung Ass. jur. Sebastian Deckers Breitband-Informationsveranstaltung
MehrBeihilferechtliche und telekommunikationsrechtliche Rahmenbedingungen und Fragen der Breitbandförderung
Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht Beihilferechtliche und telekommunikationsrechtliche Rahmenbedingungen und Fragen der Breitbandförderung Sebastian Deckers Breitband-Informationsveranstaltung
MehrTOP 4: Breitband auf dem Weg zur kommunalen Pflichtaufgabe?
TOP 4: Breitband auf dem Weg zur kommunalen Pflichtaufgabe? Zukunftskongress, 01. Februar 2017 Fachforum Digitale öffentliche Infrastruktur moderne und sichere Lebensadern der digitalen Gesellschaft Stefan
MehrBreitband: Digitale Dividende / Ausschreibung der neuen Breitbandlizenzen
FORSCHUNGSSTELLE FÜR MOBILES BREITBAND AM ITM Breitband: Digitale Dividende / Ausschreibung der neuen Breitbandlizenzen IHK zu Düsseldorf Düsseldorf, 22. September 2010 Dr. Bernd Sörries Forschungsstelle
MehrITM. All rights reserved. Folie 1
Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht Standortfaktor der Zukunft Breitband für alle Professor Dr. Bernd Holznagel, LL.M. FdW Forum deutscher Wirtschaftsförderer Berlin, 5. November
MehrThe Regulatory Assistance Project
Einführung in das europäische Beihilferecht Maria Kleis 06.02.2014 The Regulatory Assistance Project rue de la Science 23 B - 1040 Brussels Belgium Phone: +32 2-894-9300 web: www.raponline.org Was ist
MehrBreitbandausbau unter Berücksichtigung vorhandener Infrastrukturen
Breitbandausbau unter Berücksichtigung vorhandener Infrastrukturen Theo Struhkamp Referatsleiter Breitbandversorgung, Kommunikation der Europa- und Medienpolitik Staatskanzlei Sachsen-Anhalt Standortfaktor
Mehr7. EINHEIT: ÖFFENTLICHE UNTERNEHMEN IM UNIONSRECHT
7. EINHEIT: ÖFFENTLICHE UNTERNEHMEN IM UNIONSRECHT EU-WETTBEWERBSRECHT Europäisches Wettbewerbsrecht (Übersicht) Kartellverbot: Art 101 AEUV Missbrauchsverbot: Art 102 AEUV Europäische Fusionskontrolle:
MehrThema: Beihilferecht. Von Markus Kunnen
Thema: Beihilferecht Von Markus Kunnen Thema Beihilfen 1. Beihilfebegriff (Art. 107 Abs.1 AEUV) 2. Rechtmäßigkeit der Beihilfe (Art. 107 Abs. 2 u. 3 AEUV) 3. De-minimis-Beihilfen 4. ELER und Beihilfen
Mehr4. NGA-Breitbandforum NRW
4. NGA-Breitbandforum NRW Gigabit-Strategie des Landes Nordrhein- Westfalen Düsseldorf, 24. August 2016 1 4. NGA-Breitbandforum NRW Düsseldorf, 24. August 2016 Agenda: 1: Ausgangslage a. Rahmenbedingungen
MehrWahltarife zwischen PKV und GKV
Wahltarife zwischen PKV und GKV Deutsches Institut für Gesundheitsrecht 24. Versicherungswissenschaftliches Fachgespräch 1 Ursprüngliche Ziele des Gesetzgebers: dauerhafte Abgrenzung von GKV und PKV Erhaltung
Mehr5 offene Fragen bei der staatlichen Finanzierung von Leistungen der Daseinsvorsorge in Deutschland
5 offene Fragen bei der staatlichen Finanzierung von Leistungen der Daseinsvorsorge in Deutschland Rechtsanwalt Dr. Carsten Jennert, LL.M. 12. Veranstaltung des Berliner Gesprächskreise zum Europäischen
MehrI. Geplantes Erschließungsvorhaben
Qualifizierte Anbieterabfrage gemäß 4 der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung; Für das Gebiet
MehrBESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT)
BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT) PD Dr. Andreas Funke Sommersemester 2011 Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie Email: Funke@jurs.uni-heidelberg.de 2
MehrMarkterkundungsverfahren / Regelausbauabfrage Landkreis Sömmerda
Landratsamt Sömmerda Bahnhofsstraße 9, 99610 Sömmerda 05. August 2016 Markterkundungsverfahren / Regelausbauabfrage Landkreis Sömmerda I. Ausschreibende Stelle und Ansprechpartner Landratsamt Sömmerda
MehrBevorzugte Vergabe an Integrationsprojekte bei Aufträgen der öffentlichen Hand?
Eröffnungsfolie Bevorzugte Vergabe an Integrationsprojekte bei Aufträgen der öffentlichen Hand? - Europa-, Bundes- und Landesrechtliche Bestimmungen, Stand und aktuelle Entwicklungen - Dr. Tonia Hieronymi
Mehr9.1 EU-Beihilfenrecht
9. EU-rechtliche Fragen 9. EU-rechtliche Fragen 9.1 EU-Beihilfenrecht Nach der Grundregel in Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union AEUV (Art. 87 Abs. 1 EG-Vertrag a.
MehrLigasport und Kartellrecht
Ligasport und Kartellrecht Die Bündelung von Fernsehübertragungsrechten durch den Deutschen Fußball-Bund im Konflikt mit deutschem und europäischem Kartellrecht unter besonderer Heranziehung des amerikanischen
MehrProseminar Schwerpunktbereich (Wettbewerbsrecht) WS 08/09
Proseminar Schwerpunktbereich (Wettbewerbsrecht) WS 08/09 WS 08/09 Mag. Robert Steinwender Folie 1 Kartellrecht Verhaltenskoordination Wie wird der Anwendungsbereich des österreichischen vom europäischen
MehrEU-Beihilfenrecht für Kommunen und Berichtspflichten
EU-Beihilfenrecht für Kommunen und Berichtspflichten Jahrestagung des Fachverbandes der Kämmerer in Schleswig-Holstein e.v. 11. September 2014, Neumünster Dr. Hans Arno Petzold stv. Referatsleiter Gliederung
MehrAn die regional tätigen Breitbandanbieter Oberried, den Markterkundung zur flächendeckenden Breitbandversorgung der Gemeinde Oberried
An die regional tätigen Breitbandanbieter Oberried, den 04.04.2016 Markterkundung zur flächendeckenden Breitbandversorgung der Gemeinde Oberried Sehr geehrte Damen und Herren, Die Gemeinde Oberried beabsichtigt
MehrBreitbandausbau im Ländlichen Raum
Breitbandausbau im Ländlichen Raum Konjunkturpaket II Nachhaltigkeit und Effizienz sichern, Hannover, 19.11.2009 Dr. Walter Quasten, Vorstandsbeauftragter Verbände - Politik - Kommunen Wo stehen wir in
MehrEU-Beihilferahmen Auswirkungen auf die Forschung und Patentverwertung an Hochschulen Dr. Anke Empting Rechtsanwältin. Verwertung optimal verwalten
EU-Beihilferahmen Auswirkungen auf die Forschung und Patentverwertung an Hochschulen Dr. Anke Empting Rechtsanwältin Verwertung optimal verwalten 05.10.2010, Mülheim an der Ruhr Daten und Fakten Daten
MehrKommunale Selbstverwaltung in der Energiewirtschaft nach den BGH-Urteilen zur Vergabe von Wegekonzessionen
4. Forum: Recht der Kommunalen Wirtschaft Kommunale Selbstverwaltung in der Energiewirtschaft nach den BGH-Urteilen zur Vergabe von Wegekonzessionen Univ.-Prof. Dr. Christoph Brüning Lehrstuhl für Öffentliches
MehrMit 5 Schritten zum superschnellen Internet. Breitbandförderprogramm des Bundes für Kommunen
Mit 5 Schritten zum superschnellen Internet Breitbandförderprogramm des Bundes für Kommunen Inhalt Grußwort des Ministers Das Bundesförderprogramm im Überblick So geht s zum superschnellen Internet! Kurzer
MehrWettbewerbsrecht der EU Ziel: Verwirklichung des Binnenmarktes mit den Grundsätzen einer offenen Marktwirtschaft und des freien Wettbewerbs
Wettbewerbsrecht der EU Ziel: Verwirklichung des Binnenmarktes mit den Grundsätzen einer offenen Marktwirtschaft und des freien Wettbewerbs Kartellverbot Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden
MehrAusschreibung von Feuerwehrfahrzeugentransparenter Wettbewerb und hohe Qualität
Hans-Werner Reimers Ausschreibung von Feuerwehrfahrzeugentransparenter Wettbewerb und hohe Qualität KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH 1 KUBUS GmbH Mitarbeiter 20 Mitarbeiter der Fachdisziplinen Juristen
MehrFACT Sheet Beihilfenrecht und Beihilfeninstrumente in Interreg Deutschland-Danmark
FACT Sheet Beihilfenrecht und Beihilfeninstrumente in Interreg Deutschland-Danmark Darunter: Förderung privater Unternehmen Die Staaten der Europäischen Union möchten staatliche Eingriffe in den Wettbewerbsmarkt
MehrFälle zum Wettbewerbsrecht
Fälle zum Wettbewerbsrecht Dr. Volker Emmerich o. Professor an der Universität Bayreuth Richter am OLG Nürnberg 4., neu bearbeitete Auflage C.H. BECK'SCHE VERLAGSBUCHHANDLUNG MÜNCHEN Inhaltsverzeichnis
MehrVorlesung Deutsches und Europäisches Kartellrecht Mo 16-18 Uhr, HS I (Alte Universität)
Prof. Dr. Olaf Sosnitza Wintersemester 2009/2010 Vorlesung Deutsches und Europäisches Kartellrecht Mo 16-18 Uhr, HS I (Alte Universität) A. Literaturhinweise I. Lehrbücher Bunte, Kartellrecht, 2. Aufl.,
MehrDie kommunale Beteiligung an Windenergieprojekten: Voraussetzungen und Gestaltungsoptionen
21. Windenergietage Die kommunale Beteiligung an Windenergieprojekten: Voraussetzungen und Gestaltungsoptionen Bad Saarow, 14. November 2012 Kanzlei Müller-Wrede & Partner Leibnizstraße 53, 10629 Berlin
MehrWas ist Breitband, welche Ansätze gibt es und was sind Kriterien zur Auswahl?
Was ist Breitband, welche Ansätze gibt es und was sind Kriterien zur Auswahl? Weiße (Breitband-) Flecken? Schnelles Internet für Unternehmen und Gemeinden im ländlichen Raum ist möglich! Gummersbach, 24.09.2014
MehrAktuelles zur Finanzierung von Infrastruktur im ÖPNV und SPNV
Aktuelles zur Finanzierung von Infrastruktur im ÖPNV und SPNV Jahrestagung der PKF/IVT am 12. Juli 2013 in München Rechtsanwalt Professor Dr. Holger Zuck Anwaltskanzlei Zuck, Stuttgart Lehrbeauftragter
MehrArt 87: Beihilfen, die den Wettbewerb verfälschen, sind verboten.
Beihilfekontrolle der EG und WTO Prinzip des unverfälschten Wettbewerbs Art 3g EG Vertrag. Klassische Problematik des Protektionismus: Inländerbegünstigung bei den Lieferanten. Ausländerdiskriminierung.
MehrMerkblatt zur De-minimis-Regel (Stand: Januar 2016)
Merkblatt zur De-minimis-Regel (Stand: Januar 2016) 1. De-minimis-Beihilfen Der Begriff De-minimis-Regel stammt aus dem Wettbewerbsrecht der Europäischen Union. Um den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten
MehrDie Netzneutralität des Grundgesetzes
Hamburger Schriften zum Medien-, Urheber- und Telekommunikationsrecht 10 Lennart Ziebarth Die Netzneutralität des Grundgesetzes Nomos Hamburger Schriften zum Medien-, Urheber- und Telekommunikationsrecht
MehrÖffentliches Wirtschaftsrecht. Wettbewerbsregeln des EU- Primärrechts, ÖPP
Öffentliches Wirtschaftsrecht Wettbewerbsregeln des EU- Primärrechts, ÖPP Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, ÖPP Leistungen ird Daseinsvorsorge sind oftmals nicht kostendeckend. Nachdem
MehrFinanzierung von Infrastruktur: Beihilfen für Flughäfen
Finanzierung von Infrastruktur: Beihilfen für Flughäfen Herbsttagung der Deutsch-Nordischen Juristenvereinigung Leipzig 25. bis 27.09.2009 RA Dr. Ludger Giesberts, LL.M. Übersicht I. Einführung II. Entgelterhöhungen
MehrNeues Infrastrukturrecht unter dem TKG 2012. Dr. Martin Geppert, JUCONOMY Rechtsanwälte. München, 14. Februar 2012
Neues Infrastrukturrecht unter dem TKG 2012 Dr. Martin Geppert, JUCONOMY Rechtsanwälte München, 14. Februar 2012 RA Dr. Martin Geppert Seite 1 / 16 www.juconomy.de TKG 2012 (oder:.gut Ding will Weile haben.)
MehrWiMAX und DVB-H neue Funknetze im Ländl. Raum. Walter Berner Landesanstalt für Kommunikation Stuttgart, 12. Juli 2007
WiMAX und DVB-H neue Funknetze im Ländl. Raum Walter Berner Landesanstalt für Kommunikation Stuttgart, 12. Juli 2007 Walter Berner Technischer Leiter der Landesanstalt für Kommunikation Rotebühlstr. 121
MehrMasterplan Breitband im Kreis Warendorf Steuerungsinstrument zur Erschließung kommunaler Breitbandinfrastrukturen
Steuerungsinstrument zur Erschließung kommunaler Breitbandinfrastrukturen Breitband.NRW Regionalveranstaltung Münster 7. November 2013 2 Ausgangslage: keine flächendeckende Erschließung mit Breitband durch
MehrErgebnis der Bedarfs- und technischen IST-Erfassung Breitband-Förderprogramm. Breitbandförderverfahren der Bayerischen Staatsregierung
Breitbandförderverfahren der Bayerischen Staatsregierung Ergebnis der Bedarfserhebung und Technischen Ist-Erfassung Der hat im Rahmen des Breitbandförderverfahrens der Bayerischen Staatsregierung gemäß
MehrHerausforderungen der EU Beihilfeaufsicht zwischen Selektivitätsdogma und Steuerautonomie der Mitgliedstaaten?
Herausforderungen der EU Beihilfeaufsicht zwischen Selektivitätsdogma und Steuerautonomie der Mitgliedstaaten? Berlin 28.11.2016 1 Themenübersicht Neues zur Begünstigung im Steuerrecht Neues zur Selektivität
MehrAllgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen
F r e i e u n d Ha n s e s t a d t Ham b u r g B e h ö r d e f ü r W irtschaf t, Verkehr u n d I n n o v a t i o n Europäische Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Investition in Ihre Zukunft
MehrBreitbandausbau in NRW: Aktivitäten und Förderprogramme des Landes
Breitbandausbau in NRW: Aktivitäten und Förderprogramme des Landes Regionalworkshop Breitband-Förderprogramme richtig nutzen Arnsberg, 20. Januar 2016 Markus Schroll BreitbandConsulting.NRW c/o innowise
MehrDresden, Sehr geehrte Damen und Herren,
Media AG An der Frauenkirche 12 01067 Dresden MRK Media AG An der Frauenkirche 12 01067 Dresden Fon + 49 - (0) 351 323 351-13 Fax + 49 - (0) 351 407 612-19 info@mrk-media.de www.mrk-media.de Dresden, 15.03.2017
MehrProjekt: Glasfasernetz Landkreis Uelzen. Regionalkonferenz Breitband
Projekt: Glasfasernetz Landkreis Uelzen Regionalkonferenz Breitband Uelzen, den 20. Juli 2015 21.07.2015 - Landkreis Uelzen - 1 1. Ausgangslage Ländlich geprägt 65 Einwohner pro qkm Heidecluster LTE-Versorgung
MehrBusiness Case. Nutzung von LTE durch E-Plus
Business Case Nutzung von LTE durch E-Plus Carsten Snider Johannes Wowra Mousie Fasil Yassin Zribi Vorlesung: TIMES Prof. Dr.-Ing. Heinz Thielmann KOM - Multimedia Communications Lab Prof. Dr.-Ing. Ralf
MehrZentrale Herausforderungen an das Rechnungswesen der Hochschulen
Zentrale Herausforderungen an das Rechnungswesen der Hochschulen Einführung in das Thema www.che-consult.de Andrea Güttner Kassel, 12.11.2010 Zentrale Herausforderungen Interne Anforderungen an das Rechnungswesen
MehrEuropäisches Beihilfenrecht: Grundlagen und Besonderheiten
Europäisches Beihilfenrecht: Grundlagen und Besonderheiten im Bereich Naturschutz Schneverdingen, 13. Mai 2014 Dr. Martin Schwee, Referent für Beihilfenpolitik Europäisches Beihilfenrecht: Grundlagen und
MehrSehr geehrte Damen und Herren,
WIRTSCHAFTSRAT Recht Adenauerallee 10 30175 Hannover Ihr Zeichen Unser Zeichen Sekretariat Datum Austen Jäkel 24.08.2016 Standort Hannover: Dr. Henrik Bremer und Partner Fachanwalt für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfer,
MehrBerücksichtigung von Einnahmen schaffenden Investitionen
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbh Folien zum Referat Berücksichtigung von Einnahmen schaffenden Investitionen 7. Netzwerktagung im Rahmen der VwV-Stadtentwicklung
MehrWir stiften Zukunft. Merkblatt zu Beihilfen in Verbindung mit Zuwendungen der Stiftung Zukunftsfonds Asse Allgemeine Hinweise und Begriffl ichkeiten
Merkblatt zu Beihilfen in Verbindung mit Zuwendungen der Stiftung Zukunftsfonds Asse 1. Allgemeine Hinweise und Begrifflichkeiten 1.1 Was ist eine Beihilfe? Als staatliche Beihilfen im Sinne des Rechts
MehrGliederung. Verzeichnis der Abkürzungen und der abgekürzt zitierten Literatur...13
Gliederung Verzeichnis der Abkürzungen und der abgekürzt zitierten Literatur...13 A. Problemstellung...19 B. Rechtsnatur von Konzessionsverträgen...21 I. Privatrechtlicher Austauschvertrag...21 II. Energiewirtschaftliche
MehrProfessor Dr. Peter Krebs. Unlauterkeit irreführender geschäftlicher Handlungen, 5 UWG
Professor Dr. Peter Krebs Arbeitsgliederung UWG Unlauterkeit irreführender geschäftlicher Handlungen, 5 UWG (Achtung: Markenrecht kann nach h.m Sperrwirkung entfalten) A Vorrangige Prüfung von 3 Abs. 3
MehrJuristische Fakultät Lehrstuhl für Steuerrecht und Wirtschaftsrecht Prof. Dr. Thomas Fetzer, LL.M. Öffentliches Wirtschaftsrecht Sommersemester 2012
Juristische Fakultät Lehrstuhl für Steuerrecht und Wirtschaftsrecht Prof. Dr. Thomas Fetzer, LL.M. Öffentliches Wirtschaftsrecht Sommersemester 2012 Wiederholung Zugangs- und Entgeltregulierung im Recht
MehrMOBILFUNKVERSORGUNG SITUATIONSANALYSE UND HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN
MOBILFUNKVERSORGUNG SITUATIONSANALYSE UND HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN AUSGANGSLAGE UND VORGEHENSWEISE MOBILFUNKVERSORGUNG IM LANDKREIS SCHWEINFURT a) Ausgangslage: Beschluss des Kreistags vom 18.03.2015 Erfassung
MehrVergaberechtliche Rahmenbedingungen für innovationsorientierte öffentliche Beschaffung
Vergaberechtliche Rahmenbedingungen für innovationsorientierte öffentliche Beschaffung Veranstaltung Innovationsorientierte öffentliche Beschaffung in NRW mit Blick auf das neue Rahmenprogramm für Forschung
MehrKabel BW GmbH Abt. Bauträger und Kommunen Herrn Hermann Kreimes
Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Fr.: 8:30 12:15 Uhr Do: 8:30 18:30 Uhr Kabel BW GmbH Abt. Bauträger und Kommunen Herrn Hermann Kreimes Bürgerservice/EDV Sachbearbeiter/in: Vanessa Bruder Durchwahl: (07835)
MehrRichtlinien für die Förderung von Vereinen und Organisationen durch die Gemeinde St. Georgen/Gusen
Richtlinien für die Förderung von Vereinen und Organisationen durch die Gemeinde St. Georgen/Gusen I. GRUNDSÄTZE DER FÖRDERUNGSRICHTLINIEN Die sportlichen, kulturellen, sozialen, staatspolitischen, gesellschaftspolitischen
MehrBreitbanderschließung unter schwierigen Bedingungen der Weg des Eifelkreises Bitburg-Prüm Ausgangslage, Vorgehen und Ergebnisse
Bitburg, Trier 18.09.2012 Breitbanderschließung unter schwierigen Bedingungen der Weg des Eifelkreises Bitburg-Prüm Ausgangslage, Vorgehen und Ergebnisse Dr. Martin Fornefeld Stadttor 1 D 40219 Düsseldorf
MehrAuf dem Weg zu hybriden Ausbaumodellen. die neue VwV Breitbandmitfinanzierung. ForumEnergieWasser am RA Prof. Dr.
Auf dem Weg zu hybriden Ausbaumodellen die neue VwV Breitbandmitfinanzierung ForumEnergieWasser am RA Prof. Dr. Dominik Kupfer A. Grundstruktur Verfahrensablauf B. Abgrenzung Projektgebiet(e) und Modellentscheidung(en)
MehrDie Rolle der öffentlichen Hand beim Breitbandausbau
Die Rolle der öffentlichen Hand beim Breitbandausbau Mittwoch, 08.07.2015 Workshop zum Telekommunikationsrecht, enreg. Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. 2 Breitbandziele
MehrBreitbandversorgung ländlicher Räume in Deutschland Angebotsaufforderung zur Teilnahme am offenen und transparenten Auswahlverfahren
Breitbandversorgung ländlicher Räume in Deutschland Angebotsaufforderung zur Teilnahme am offenen und transparenten Auswahlverfahren Gemäß dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur
MehrVectoring und Förderverfahren
Vectoring und Förderverfahren Sonja Wenzel, Referentin Beschlusskammer 3 4. Kommunaler Breitband Marktplatz Osterholz-Scharmbeck, 25.06.2015 www.bundesnetzagentur.de 1. Die Rahmenbedingungen von Vectoring
MehrInhouse-Verkabelung - Stand der Überlegungen i.r.d. TKG-Novelle
Innovationspolitik, Informationsgesellschaft, Telekommunikation Inhouse-Verkabelung - Stand der Überlegungen i.r.d. TKG-Novelle Dr. Andreas Schuseil www.bmwi.de Gliederung 1. Status Quo 2. EU-Vorgaben
MehrSatzung zur Vergabe der terrestrischen Digital Audio Broadcasting (DAB)-Frequenzen
Satzung zur Vergabe der terrestrischen Digital Audio Broadcasting (DAB)-Frequenzen vom 4. Oktober 2000 (ABl. Berlin S. 4235, ABl. Brandenburg / AAnz. S. 1533) Der Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg
MehrLandesfeuerwehrschule BW: Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Manfred Hafner: Vergaben nach VOL/A Worauf kommts an, was sollten Sie wissen
Landesfeuerwehrschule BW: : Vergaben nach VOL/A Worauf kommts an, was sollten Sie wissen Vergaben nach der VOL/A Rechtliche Verpflichtung zur Anwendung der Vergabevorschriften Sach- und Finanzverantwortung
MehrHamburger Vergabetag Workshop I Verkauf kommunaler Grundstücke. Prof. Dr. Heiko Höfler 31. Januar 2013
Hamburger Vergabetag 2013 Workshop I Verkauf kommunaler Grundstücke Prof. Dr. Heiko Höfler 31. Januar 2013 Agenda 1. PPP-Transaktionen (Grundmodell) 2. Veräußerung eines kommunalen Grundstücks a) Überblick
MehrNGA-Ausbau im Landkreis Osnabrück mittels eigener Infrastrukturgesellschaft (TELKOS GmbH) Gründung und Strategie
NGA-Ausbau im Landkreis Osnabrück mittels eigener Infrastrukturgesellschaft (TELKOS GmbH) Gründung und Strategie 2010-11-02 Der Landkreis Osnabrück» groß (2.121 km 2 )» leistungsstarke Wirtschaft» qualifizierte
MehrTeleKommunikationsGesellschaft Südwestfalen mbh
TeleKommunikationsGesellschaft Breitbandnetze: Öffentliche Betreibermodelle zwischen Kooperation und Wettbewerb NDIX Tag Enschede, 11. juni 2015 Stefan M. Glusa TeleKommunikationsGesellschaft Steinstraße
MehrBEKANNTMACHUNG. Dienstleistungsauftrag
Seite 1 von 7 BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Stadt Burg, Der Bürgermeister, SG Wirtschaftsförderung, Tourismus, Vergaben,
Mehr1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6)
Allgemeine Regelungen 1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) für alle Kinder jeder Altersgruppe von 3-6 Jahren mindestens einmal
MehrEckpunkte für die Verwendung öffentlicher Mittel zur flächendeckenden Versorgung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg mit Breitbandanschlüssen
I. Vorbemerkung Eckpunkte für die Verwendung öffentlicher Mittel zur flächendeckenden Versorgung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg mit Breitbandanschlüssen Lissabon-Strategie der EU, eeurope Mit
MehrAuszug aus dem Konzept Trennungsrechnung Universität Oldenburg
Gliederung: Auszug aus dem Konzept Trennungsrechnung Universität Oldenburg AG Kalkulation, Planung, Verbuchung und Jahresabschluss I. Vorwort II. Abkürzungsverzeichnis 1.Einführung 1.1. Rechtliche Grundlagen
MehrDie Erledigung öffentlicher Dienstleistungen im Wege der In-House-Vergabe
Die Erledigung öffentlicher Dienstleistungen im Wege der In-House-Vergabe Vortrag zur Praxismesse 2015 Seite 1 Übersicht 1. Fallkonstellationen 2. Problemstellung 3. Europarechtlicher Kontext 4. DAI 5.
MehrFairer Wettbewerb rechtliche Voraussetzungen von Einkaufsgemeinschaften
Fairer Wettbewerb rechtliche Voraussetzungen von Einkaufsgemeinschaften Kartellrecht Summit des Bundesverbandes der Unternehmensjuristen (BUJ) Frankfurt am Main, 05.11.2014, Dr. Hubertus Nölting Dieser
MehrMobiles Breitband: Voraussetzungen und Möglichkeiten
Mobiles Breitband: Voraussetzungen und Möglichkeiten IT-Dialog Die Mobilfunkbranche im Breitbandmarkt DR. BERND SÖRRIES, DIRECTOR CORPORATE AFFAIRS Frankfurt am Main, 2. Juli 2008 E-Plus Mobilfunk GmbH
MehrFörderrichtlinie Altlasten-Gewässerschutz
Erfahrungsaustausch 28.04.2016 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Schutz von Gewässern gegen Gefahren durch Altlasten Förderrichtlinie Altlasten-Gewässerschutz ( FAG ) Die gute Nachricht:
MehrDeutschland-Viersen: Wasserkraftmaschinen 2016/S 087-153495. Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag
1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:153495-2016:text:de:html Deutschland-Viersen: Wasserkraftmaschinen 2016/S 087-153495 Auftragsbekanntmachung Bauauftrag
MehrRechtsanwälte Prof. Dr. Ekey & Kollegen Rechtsanwalt Volker Ekey. Aspekte erfolgreicher Vertriebsorganisationen aus rechtlicher Sicht
Aspekte erfolgreicher Vertriebsorganisationen aus rechtlicher Sicht 1 I. Vertriebsformen 1. Direkter Vertrieb Außendienstorganisationen Ladengeschäfte Online-Shops Telefonverkauf Katalogverkauf 2 2. Indirekter
MehrBREMER GRIMM HELLER. Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer
Umsetzungskonzept des Projektes Breitbandinfrastruktur in den Ämtern Nordsee-Treene, Viöl und Eiderstedt sowie in den Städten Friedrichstadt und Tönning RA/FAStR/StB/WP Dr. Henrik Bremer RAin Inga Hintz
MehrStadt Schwarzenbach a.wald
Breitbandförderverfahren der Bayerischen Staatsregierung Vorbereitung eines Förderantrages der Ergebnis der Bedarfserhebung und technischen Ist-Erfassung Die hat im Rahmen des Breitbandförderverfahrens
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION. Betrifft: Staatliche Beihilfe SA.35562 (2012/N) Deutschland Entwicklungskonzept Brandenburg Glasfaser 2020
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 17.01.2013 C(2013) 265 final Betrifft: Staatliche Beihilfe SA.35562 (2012/N) Deutschland Entwicklungskonzept Brandenburg Glasfaser 2020 Sehr geehrter Herr Bundesminister!
MehrBreitbandausbau durch die Deutsche Telekom
Breitbandausbau durch die Deutsche Telekom Hartwig Timpe Deutsche Telekom AG, Politische Interessenvertretung Regulierung und Bundesländer Erfurt, 17. Juni 2013 Schnell wachsender Datenverkehr im Internet.
MehrWEGE ZUM BREITBANDAUSBAU
4.6.14 WEGE ZUM BREITBANDAUSBAU rechtliches und wirtschaftspolitisches Streiflicht DI Thomas Feßl, Stabsabteilung Wirtschaftspolitik Dr. Winfried Pöcherstorfer, Abteilung für Rechtspolitik Mittwoch, 4.
MehrEntwurf Betrauungsakt
Anlage 1 zur BV-StRQ/098/14 Entwurf Betrauungsakt der Stadt Quedlinburg als Beihilfengeber im Sinne des EU-Vertrags auf der Grundlage des BESCHLUSSES DER KOMMISSION vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung
MehrVL Gebietskörperschaften als Unternehmer
VL Gebietskörperschaften als Unternehmer Öffentliche Unternehmen im Gemeinschaftsrecht 1 EU-Wettbewerbsrecht und Öffentliche Unternehmen Kartellverbot: Art 101 AEUV Missbrauchsverbot: Art 102 AEUV Europäische
MehrAusschreibung & Vergabe
2. Kommunaler Straßenbeleuchtungs- Kongress Beleuchtung der Zukunft Ausschreibung & Vergabe 9.3.2012, Großwilfersdorf RA Mag. Robert Ertl Inhalt Anwendungsbereich des BVergG 2006 Kriterien 2 Wenn öffentliche
MehrDR. SCHUMACHER & PARTNER GMBH
DR. SCHUMACHER & PARTNER GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Münster Düsseldorf Leipzig WP/StB Dr. Michael Kaufmann EU-Beihilferecht und Trennungsrechnung 1. Warum muss eine
Mehr- Marktkonsultation -
Öffentliche Bekanntmachung - Marktkonsultation - Stadt Schwedt (Oder) mit den Ortsteilen Am Waldrand, Kastanienallee, Neue Zeit, Talsand, Zentrum, Blumenhagen, Criewen mit Vorwerk, Gatow, Heinersdorf,
MehrVon Europa nach Kärnten
Förderungen Von Europa nach Kärnten Was ist eine Beihilfe? Folgende Maßnahmen können Beihilfen darstellen: o Zuführung von Kapital o Gewährung von Darlehen o Übernahme von Bürgschaften oder Garantien o
MehrAktuelle Entwicklungen und Herausforderungen für den Breitbandausbau in Deutschland. Berlin, 17.10.2013
Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen für den Breitbandausbau in Deutschland Berlin, 17.10.2013 Agenda TOP 1 Über den BREKO TOP 2 Aktuelle Entwicklungen im Breitbandausbau TOP 3 Herausforderungen
MehrBreitbandausbau im LK Friesland Vortrag im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Bockhorn am
Breitbandausbau im LK Friesland 2009-2012 Vortrag im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Bockhorn am 18.07.2012 Inhalt Breitbandversorgung im LK Friesland Fördergrundsätze Förderprogramme
MehrNichtförmliches Interessenbekundungsverfahren
Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren In Ergänzung eines bereits durchgeführten Markterkundungsverfahrens wird durch das Breitbandkompetenzzentrum, beim Zweckverband Elektronische Verwaltung in
MehrEuropäisches. Beihilferecht
Europäisches Beihilferecht und nationales Steuerrecht Prof. Dr. Andreas Musil, Universität Potsdam Gliederung I. Einleitung II. Beihilfentatbestand und Steuerr recht III. Anwendungsfälle im nationalen
MehrGemeinde Unterdießen
Gemeinde Unterdießen Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der Bayerischen Breitbandrichtlinie 1 Ausgangssituation Leistungsfähige Internetzugänge sind in der modernen
MehrDer Breitbandatlas. Informationen und Ergebnisse
Der Breitbandatlas Informationen und Ergebnisse Was ist der Breitbandatlas? Seit Oktober 2010 ist der Breitbandatlas für Deutschland online, der im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
MehrDie Auslandstàtigkeit der Deutschen Telekom
Jens Neitzel Die Auslandstàtigkeit der Deutschen Telekom Eine Untersuchung anhand des Europàischen Wettbewerbsrechts unter besonderer Beriicksichtigung strategischer Allianzen und Gemeinschaftsunternehmen
MehrLeitfaden AUSWAHLKRITERIEN DER PROJEKTE KOOPERATIONSPROGRAMM INTERREG VA GROSSREGION
Leitfaden AUSWAHLKRITERIEN DER PROJEKTE KOOPERATIONSPROGRAMM INTERREG VA GROSSREGION 2014-2020 1 Auswahlkriterien der Projekte des Programms INTERREG V A Großregion Die Entscheidung, einem Projekt eine
Mehr