Bestellnummer:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bestellnummer:"

Transkript

1

2

3

4 Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Alle Angaben in diesem Werk sind sorgfältig zusammengetragen und geprüft. Durch Neuerungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung sowie durch den Zeitablauf ergeben sich zwangsläufig Änderungen. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Inhalts keine Haftung übernehmen. Bearbeitungsstand: Januar 2016 WALHALLA Digital: Mit den WALHALLA E-Books bleiben Sie stets auf aktuellem Stand! Auf finden Sie unser komplettes E-Book- und App-Angebot. Klicken Sie doch mal rein! Wir weisen darauf hin, dass Sie die gekauften E-Books nur für Ihren persönlichen Gebrauch nutzen dürfen. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe oder Leihe an Dritte ist nicht erlaubt. Auch das Einspeisen des E-Books in ein Netzwerk (z. B. Behörden-, Bibliotheksserver, Unternehmens-Intranet) ist nicht erlaubt. Sollten Sie an einer Serverlösung interessiert sein, wenden Sie sich bitte an den WALHALLA- Kundenservice; wir bieten hierfür attraktive Lösungen an: Tel Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG, Regensburg Dieses E-Book ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert, vervielfältigt oder verbreitet werden. Bestellnummer:

5 Schnellübersicht Alle Rechte, alle Ansprüche ausschöpfen 7 Abkürzungen 8 Wer ist anspruchsberechtigt? 11 Rechte und Pflichten 19 Leistungen der Grundsicherung 29 Krankenversicherung 73 Pflegeversicherung 111 Rentenversicherung 123 Unfallversicherung 131 Stichwortverzeichnis

6

7 Alle Rechte, alle Ansprüche ausschöpfen Wer keine Ansprüche mehr auf das normale Arbeitslosengeld I hat und deshalb die sogenannten Hartz IV-Leistungen bekommt, muss genau wissen, welche Ansprüche das im Einzelnen sind. In der Regel bestehen auch Ansprüche gegen Sozialversicherungsträger, etwa die Kranken- und Pflegekassen. Hartz IV-Reform mit Bildungspaket Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom verpflichtete den Gesetzgeber, den Regelbedarf nach dem SGB II und dem SGB XII verfassungskonform neu zu bemessen. Die erforderlichen Änderungen und Ergänzungen des SGB II brachte das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und Änderung des SGB II und des SGB XII. Neu eingeführt wurden besondere Leistungen für Bildung und Teilhabe, außerdem wurde der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts um 5 Euro erhöht. Weitere Erhöhungen sind in den folgenden Jahren und zuletzt am in Kraft getreten. Das Bundesverfassungsgericht hatte auch gefordert, dass die Festlegung der Bedarfe nachvollziehbar sein muss. Deshalb hat der Gesetzgeber das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) erlassen, das die erforderlichen Einzelheiten aufzeigt. Zudem wurde rückwirkend zum insbesondere das SGB II in wesentlichen Bereichen geändert. Dieser Ratgeber zeigt auf, wann und wie Leistungsansprüche gegen Sozialleistungsträger geltend zu machen sind. Besonders hilfreich sind die Ausführungen zu den häufig wenig beachteten Leistungsansprüchen aus der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Anträge zu stellen sind und welche Absicherungsmöglichkeiten einer hilfebedürftigen Person offenstehen. Nur wer weiß, welche Leistungen ihm zustehen, kann sie beantragen und erfolgreich durchsetzen! Horst Marburger 7

8 Abkürzungen Abs. ALG ALG II-V AufenthG Az. BA BAföG BEG BFDG BKGG BMI BSG BSHG BVerfG BVFG BVG EG EinglhV EinigungsStVV ESGV EStG EU EWR GdB GKV GKV-WSG GSiG Absatz Arbeitslosengeld Arbeitslosengeld II/Sozialgeldverordnung Aufenthaltsgesetz Aktenzeichen Bundesagentur für Arbeit Bundesausbildungsförderungsgesetz Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung Bundesfreiwilligendienstgesetz Bundeskindergeldgesetz Body-Mass-Index Bundessozialgericht Bundessozialhilfegesetz Bundesverfassungsgericht Bundesvertriebenengesetz Bundesversorgungsgesetz Europäische Gemeinschaft Eingliederungshilfe-Verordnung Einigungsstellen-Verfahrensverordnung Einstiegsgeldverordnung Einkommensteuergesetz Europäische Union Europäischer Wirtschaftsraum Grad der Behinderung Gesetzliche Krankenversicherung GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung i. V. m. in Verbindung mit KiZ Kinderzuschlag KSVG Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten 8

9 Abkürzungen KVLG 1989 MAE MdE MDK mtl. Nr. qm RB RBEG SGB II SGB III SGB IV SGB V SGB VI SGB VII SGB VIII SGB IX SGB XI SGB XII StGB SvEV VermBG VVG WoGG Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte Zusätzliche Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung Minderung der Erwerbsfähigkeit Medizinischer Dienst der Krankenkassen monatlich Nummer Quadratmeter Regelbedarf Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Grundsicherung für Arbeitsuchende) Sozialgesetzbuch Drittes Buch (Arbeitsförderung) Sozialgesetzbuch Viertes Buch (Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung) Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (Gesetzliche Krankenversicherung) Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (Gesetzliche Rentenversicherung) Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (Gesetzliche Unfallversicherung) Sozialgesetzbuch Achtes Buch (Kinder- und Jugendhilfe) Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) Sozialgesetzbuch Elftes Buch (Soziale Pflegeversicherung) Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (Sozialhilfe) Strafgesetzbuch Sozialversicherungsentgeltverordnung Vermögensbildungsgesetz Gesetz über den Versicherungsvertrag Wohngeldgesetz 9

10

11 Wer ist anspruchsberechtigt? Berechtigter Personenkreis Voraussetzungen Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft?

12 Berechtigter Personenkreis Berechtigter Personenkreis 1 Vollendung des 15. Lebensjahres und Nichterreichen der Altersgrenze für die Regelaltersrente (zzt. (zzt. noch (z. Zt. noch 65. noch Lebensjahr, wird wird aber wird seit 2012 aber stufenweise angehoben) Erwerbsfähig ist, wer gegenwärtig oder voraussichtlich innerhalb von sechs Monaten nicht wegen Krankheit oder Behinderung außerstande ist, drei Stunden täglich zu arbeiten Leistungsberechtigt Hilfebedürftig ist, wer keine eigene Sicherung des Lebensunterhalts und der Eingliederung in Arbeit leisten kann durch zu berücksichtigendes Einkommen zu berücksichtigendes Vermögen Hilfe Dritter (Angehöriger) Gewöhnlicher Aufenthalt in in der Deutschland BRD Leistungen anderer Sozialleistungsträger Aufnahme einer zumutbaren Arbeit Voraussetzungen 7 SGB II sieht die Anspruchsvoraussetzungen für die Leistungen der Grundsicherung vor (siehe dazu auch die vorstehende Übersicht). So wird Erwerbsfähigkeit und Leistungsberechtigung (Hilfebedürftigkeit) gefordert. 12

13 Voraussetzungen Erwerbsfähig nach 8 SGB II ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Diese Definition entspricht der des 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI (Gesetzliche Rentenversicherung). Unerheblich ist, ob eine Erwerbstätigkeit derzeit bzw. vorübergehend unzumutbar ist (z. B. wegen der Erziehung eines Kindes unter drei Jahren). Die Hilfebedürftigkeit wird in 9 SGB II näher definiert. Hier wird gefordert, dass der Betreffende seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit oder aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen, sichern kann. Außerdem ist Voraussetzung, dass die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, geleistet wird. Alle Leistungen des SGB II unterliegen also gegenüber anderen Sozialleistungen dem Nachranggrundsatz. Weitere Voraussetzungen sind die Vollendung des 15. Lebensjahres und das Nichterreichen der Altersgrenze für die Regelaltersrente. Außerdem müssen die Betreffenden ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Ausländer können im Sinne dieser Regelungen nur erwerbstätig sein, wenn ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt ist oder erlaubt werden könnte. Das Gesetz spricht hier in 7 Abs. 1 SGB II zusammenfassend von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Zudem werden Leistungen an nicht erwerbsfähige Personen gewährt, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Sie erhalten allerdings kein Arbeitslosengeld II, sondern unter bestimmten Voraussetzungen eine Geldleistung, die als Sozialgeld bezeichnet wird. Sozialgeld und Arbeitslosengeld II sind hinsichtlich der Höhe identisch. Mehrbedarfe, Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie Leistungen für besondere Bedarfe werden vom Sozialgeld umfasst

14 Wer ist anspruchsberechtigt? Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft? Bedarfsgemeinschaft 1 Zur Bedarfsgemeinschaft gehört nach 7 Abs. 3 SGB II neben dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten selbst sein nicht dauernd getrennt lebender Lebenspartner (Ehegatte, Person in eheähnlicher Gemeinschaft, gleichgeschlechtlicher Lebenspartner). Dazu zählen auch die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Berücksichtigung der Kinder erfolgt nur, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können. Beispiel: Ein Arbeitsloser, seine Lebensgefährtin, ein gemeinsames vierjähriges Kind, ein achtjähriges Kind des Arbeitslosen und ein zwölfjähriges Kind der Lebensgefährtin leben in einem Haushalt. Sie bilden somit eine Bedarfsgemeinschaft. Die Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft ist entscheidend für die Berechnung des Bedarfs, insbesondere bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen jedes Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft. Es können in einem Haushalt mehrere Bedarfsgemeinschaften leben, für die der Bedarf jeweils gesondert berechnet werden muss. Ein Kind, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, gehört zur Bedarfsgemeinschaft, wenn es: unverheiratet ist nicht erwerbsfähig ist den Unterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten kann, das heißthilfebedürftigkeit vorliegt es mit den erwerbsfähigen Eltern oder einem erwerbsfähigen Elternteil in einem gemeinsamen Haushalt wohnt 14

Wesentliche Änderungen 19

Wesentliche Änderungen 19 Wesentliche Änderungen 19 Fachliche Hinweise zu 19 SGB II - Weisung Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.05.2011: Anpassung des Gesetzestextes und vollständige Überarbeitung des Hinweisteils auf Grund

Mehr

Bestellnummer: 3467600

Bestellnummer: 3467600 Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von Januar 2013. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls beim Rechtsanwalt

Mehr

SGB II (Hartz IV)-Ratgeber 2015

SGB II (Hartz IV)-Ratgeber 2015 SGB II (Hartz IV)-Ratgeber 2015 von Martin Staiger, Esslingen 1 Inhalt I. Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld II ( 7-9 SGB II) 3 II. Die Bedarfsgemeinschaft ( 7, 9 SGB II) 4 III. Die Vermögensfreigrenzen

Mehr

Vorwort 7. Abkürzungen 9 Wer ist pflegebedürftig? 11. Leistungen bei häuslicher Pflege 49. Leistungen bei stationärer Pflege 89

Vorwort 7. Abkürzungen 9 Wer ist pflegebedürftig? 11. Leistungen bei häuslicher Pflege 49. Leistungen bei stationärer Pflege 89 Schnellübersicht Vorwort 7 Abkürzungen 9 Wer ist pflegebedürftig? 11 Leistungen bei häuslicher Pflege 9 Leistungen bei stationärer Pflege 89 Pflegekasse was ist das? 101 Wer ist in der Pflegeversicherung

Mehr

SGB XI. Soziale Pflegeversicherung

SGB XI. Soziale Pflegeversicherung Beck-Texte im dtv 5581 SGB XI. Soziale Pflegeversicherung Textausgabe von Prof. Dr. Bertram Schulin 11., überarbeitete Auflage SGB XI. Soziale Pflegeversicherung Schulin schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat, in Euro, 2012 Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat,

Mehr

Christof Stock / Vera Goetzkes. SGB II / XII Teil 6 SGB II Anspruchsgrundlagen

Christof Stock / Vera Goetzkes. SGB II / XII Teil 6 SGB II Anspruchsgrundlagen Verwaltungswissenschaften Christof Stock / Vera Goetzkes SGB II / XII Teil 6 SGB II Anspruchsgrundlagen Gegenstand dieser Lerneinheit in Stichworten 1. Wie finde ich das richtige Gesetz? 2. Wie finde ich

Mehr

Rentner haben Anspruch auf gute Versorgung 7 Abkürzungen 8. Versicherungs- und Meldepflicht zur Krankenversicherung 9

Rentner haben Anspruch auf gute Versorgung 7 Abkürzungen 8. Versicherungs- und Meldepflicht zur Krankenversicherung 9 Schnellübersicht Rentner haben Anspruch auf gute Versorgung 7 Abkürzungen 8 Versicherungs- und Meldepflicht zur Krankenversicherung 9 Beitragspflicht zur Krankenversicherung 39 Leistungsansprüche gegen

Mehr

Schnellübersicht. 1 Wer ist erwerbslos?...11. 2 Ansprüche

Schnellübersicht. 1 Wer ist erwerbslos?...11. 2 Ansprüche Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Vorwort... 7 Abkürzungen... 8 1 Wer ist erwerbslos?....11 2 Ansprüche aus der

Mehr

Schnellübersicht. Existenzsicherung für Arbeitsuchende Abkürzungen. Kommentierung 9 2. Gesetzliche Grundlagen 47 3. Verordnungen 111 4

Schnellübersicht. Existenzsicherung für Arbeitsuchende Abkürzungen. Kommentierung 9 2. Gesetzliche Grundlagen 47 3. Verordnungen 111 4 Schnellübersicht Existenzsicherung für Arbeitsuchende Abkürzungen 7 8 1 Kommentierung 9 Gesetzliche Grundlagen 47 3 Verordnungen 111 4 Stichwortverzeichnis 137 5 1 Abkürzungen ABM Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

Mehr

Bestellnummer: 4053600

Bestellnummer: 4053600 Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von Januar 2015. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den jeweils

Mehr

Fachliche Hinweise SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

Fachliche Hinweise SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts BA Zentrale GS 21 Wesentliche Änderungen Fassung vom 22.12.2014

Mehr

Bitte bei Antwort angeben

Bitte bei Antwort angeben Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Hr. Mainberger TELEFON 089 1261-1191 Frau Präsidentin des Bayerischen Landtags Maximilianeum 81627 München

Mehr

Vorwort zur Reihe 5 Zu diesem Buch 7

Vorwort zur Reihe 5 Zu diesem Buch 7 Inhalt Vorwort zur Reihe 5 Zu diesem Buch 7 1 Grundlagen des Sozialrechts 15 1.1 Der Begriff des Sozialrechts.................................. 15 1.2 Sozialschutz als Grundrecht.................................

Mehr

Laufbahnlehrgang mittlerer Dienst

Laufbahnlehrgang mittlerer Dienst Laufbahnlehrgang mittlerer Dienst Prüfungsklausur Sozialrecht Hilfsmittel: Pappermann, Alg II-V, Taschenrechner Zeit: 180 Minuten Sachverhalt Herr Detlef Müller beantragt am 02.04.2015 im Jobcenter der

Mehr

Sozialrechtliche Folgen von Trennung und Scheidung

Sozialrechtliche Folgen von Trennung und Scheidung Sozialrechtliche Folgen von Trennung und Scheidung von Dr. Wolfgang Conradis Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht ERICH SCHMIDT VERLAG Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche

Mehr

Inhaltsverzeichnis Teil 1: Grundsicherung für Arbeitsuchende

Inhaltsverzeichnis Teil 1: Grundsicherung für Arbeitsuchende Inhaltsverzeichnis Teil 1: Grundsicherung für Arbeitsuchende Vorbemerkung... 13 Lernziel... 15 A. Konzeption und Grundausrichtung des SGB II... 17 B. Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende... 19

Mehr

Vorwort... XIII Abkürzungsverzeichnis... XV Einführung... 1. Das Grundsicherungsverhältnis als Grundlage für Leistungen nach dem SGB II

Vorwort... XIII Abkürzungsverzeichnis... XV Einführung... 1. Das Grundsicherungsverhältnis als Grundlage für Leistungen nach dem SGB II Vorwort.................................................. XIII Abkürzungsverzeichnis....................................... XV Einführung................................................ 1 Erster Teil Das

Mehr

Bestellnummer: 14586000

Bestellnummer: 14586000 Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von Oktober 2014. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei einem

Mehr

Leistungen für Auszubildende

Leistungen für Auszubildende Gesetzestext Seite 1 27 27 Leistungen für Auszubildende (1) Auszubildende im Sinne des 7 Absatz 5 erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Maßgabe der folgenden Absätze. Die Leistungen

Mehr

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten. SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Mehr

Bibliografische Informationen digitalisiert durch http://d-nb.info/976158027

Bibliografische Informationen digitalisiert durch http://d-nb.info/976158027 1 VORWORT 10 2 LEISTUNGSBERECHTIGUNG NACH AUFENTHALTSTITEL 12 2.1 Überblick - die Sozialleistungen nach SGBII, SGB XII und AsylbLG 12 2.2 Überblick - die Aufenthaltstitel 14 2.3 Überblick - Leistungsberechtigung

Mehr

Voraussetzungen der Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse

Voraussetzungen der Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse Voraussetzungen der Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse Unter dem besonderen Aspekt der zuvor hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit im Ausland - Ausarbeitung - 2008 Deutscher Bundestag

Mehr

Vortrag zum SGB II. Christina Gersteuer Diakonisches Werk Schleswig-Holstein. Was ist Hartz IV?

Vortrag zum SGB II. Christina Gersteuer Diakonisches Werk Schleswig-Holstein. Was ist Hartz IV? Rechtliche Grundlagen SGB II 1 Christine Gersteuer, Diakonisches Werk Schleswig-Holstein Vortrag zum SGB II Christina Gersteuer Diakonisches Werk Schleswig-Holstein www.diakonie-sh.de Was ist Hartz IV?

Mehr

Übersicht: Kontopfändungsschutz von Sozialleistungen und Kindergeld (erhöhter Pfändungsfreibetrag nach 850k Abs. 2 ZPO)

Übersicht: Kontopfändungsschutz von Sozialleistungen und Kindergeld (erhöhter Pfändungsfreibetrag nach 850k Abs. 2 ZPO) Übersicht: Kontopfändungsschutz von Sozialleistungen und Kindergeld (erhöhter Pfändungsfreibetrag nach 850k Abs. 2 ZPO) Das Kreditinstitut hat beim Führen eines Pfändungsschutzkontos nicht nur den monatlichen

Mehr

Wissenswertes über Arbeitslosengeld II

Wissenswertes über Arbeitslosengeld II Wissenswertes über Arbeitslosengeld II Allgemein... 2 Was ist Arbeitslosengeld II? 2 Wie erhalte ich die erforderlichen Antragsformulare? 2 Kann ich rückwirkend Arbeitslosengeld II erhalten? 2 Wer kann

Mehr

(Stand: 7. August 2014) Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf www.bvkm.de

(Stand: 7. August 2014) Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf www.bvkm.de Argumentationshilfe zur Durchsetzung der Regelbedarfsstufe 1 für Menschen mit Behinderung, die mit ihren Eltern oder anderen erwachsenen Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben (Stand: 7. August 2014)

Mehr

5 Versicherungspflicht

5 Versicherungspflicht 5 Versicherungspflicht (1) Versicherungspflichtig sind 1. Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, 2. 2a. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Personen

Mehr

MD Aufnahmeantrag stationäre Pflege.doc

MD Aufnahmeantrag stationäre Pflege.doc C 2.1 MD Aufnahmeantrag stationäre Pflege Hiermit beantrage ich unverbindlich die Aufnahme in die stationäre Pflege des Bethanien e.v. Name: Straße: Vorname: PLZ/Ort: geboren am: Geburtsort: Telefon: Familienstand:

Mehr

Wie sichere ich meinen Lebensunterhalt?

Wie sichere ich meinen Lebensunterhalt? Wie sichere ich meinen Lebensunterhalt? Wegweiser durch den Amtsdschungel für Grundsicherung für Arbeitsuchende Sozialhilfe Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Stand: Februar 2014 Widerspruch

Mehr

Schnellübersicht. Wegweiser. Schnellübersicht

Schnellübersicht. Wegweiser. Schnellübersicht Wegweiser Schnellübersicht Schnellübersicht 1 Neue Leistungen für Demenzkranke 7 2 Betroffener Personenkreis 9 3 Pflegebedürftigkeit und Pflegestufen 13 4 Ambulante Leistungen Allgemein 23 5 Stationäre

Mehr

Leitfaden. Schwangerschaft und Geburt

Leitfaden. Schwangerschaft und Geburt Leitfaden Schwangerschaft und Geburt Stand: 06.Juli 2011 1 Leitfaden Schwangerschaft und Geburt Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 2. Bedarfe 2. 1. Regelbedarf 2. 2. Mehrbedarfe 2. 3. Unterkunftskosten und

Mehr

Übersicht zu Hartz IV Stand 5.1.2004

Übersicht zu Hartz IV Stand 5.1.2004 1 Übersicht zu Hartz IV Stand 5.1.2004 Diese Übersicht informiert über die Vorschriften des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV, Quelle: BGBl. I S. 2954 vom 29.12.2003)

Mehr

Finanzielle Leistungen für Schwangere und junge Familien

Finanzielle Leistungen für Schwangere und junge Familien Finanzielle Leistungen für Schwangere und junge Familien (Stand 1. September 2015) Was? Mutterschaftsgeld Mutterschaftsgeld Kindergeld ab 1.1.2015 Arbeitnehmerverhältnis zu Beginn der Mutterschutzfrist

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII. Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis

Inhaltsverzeichnis VII. Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Xin XVII Kapitel 1. Einleitung 1 A. Gesetzgebungsverfahren 1 I. Historie Hartz IV 1 1. Vorarbeiten 1 2. Gesetzentwürfe / Vermittlungsverfahren 2 II. Änderungsgesetze

Mehr

Inhaltsübersicht. Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XIX. 1 Einführung... 1

Inhaltsübersicht. Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XIX. 1 Einführung... 1 Inhaltsübersicht Vorwort.................................................. V Inhaltsverzeichnis.......................................... IX Abkürzungsverzeichnis..................................... XV

Mehr

Besondere Situationen besondere Unterstützung. Finanzierung eines Studiums mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung

Besondere Situationen besondere Unterstützung. Finanzierung eines Studiums mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung Besondere Situationen besondere Unterstützung Finanzierung eines Studiums mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung Referent Sven Drebes Inhalt ALG II, vielleicht doch? Hilfe zum Lebensunterhalt

Mehr

Bestellnummer: 7397600

Bestellnummer: 7397600 Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Rechtsstand von August 2009. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei Ihrem

Mehr

Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Bearbeitungsstand: 20.09.2010 18:48 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Mehr

Datenschutzrecht: DatSchR

Datenschutzrecht: DatSchR Beck-Texte im dtv 5772 Datenschutzrecht: DatSchR Textausgabe von Dr. Ivo Geis, Dr. Marcus Helfrich 3. Auflage Datenschutzrecht: DatSchR Geis / Helfrich schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

M E R K B L A T T Elternzeit und Erziehungsgeld für Beamte / Beamtinnen

M E R K B L A T T Elternzeit und Erziehungsgeld für Beamte / Beamtinnen Bischöfliches Generalvikariat Münster Hauptabteilung Schule und Erziehung Schulverwaltung Kardinal-von-Galen-Ring 55 48149 Münster M E R K B L A T T Elternzeit und Erziehungsgeld für Beamte / Beamtinnen

Mehr

A b i s Z. zum. Kinderzuschlag.

A b i s Z. zum. Kinderzuschlag. A b i s Z zum Kinderzuschlag. 2 A bis Z zum Kinderzuschlag Aufbauend auf dem Familienleistungsausgleich sollen einkommensschwache Familien zielgenau unterstützt werden, die allein wegen ihrer Kinder von

Mehr

Hartz IV Fördern und Fordern

Hartz IV Fördern und Fordern Hartz IV Fördern und Fordern Vortrag von RAin Silke Thulke-Rinne Rechtsanwaltskanzlei Stößlein & Thulke-Rinne Peters Bildungs GmbH Gliederung 1. Anspruchsberechtigung 2. Rechte und Pflichten 3. Leistungen

Mehr

Hartz IV-Reform 2011

Hartz IV-Reform 2011 Hartz IV-Reform 2011 Regelsatzsystem, Bildungspaket, Leistungen für Unterkunft und Heizung Herausgegeben von Brigitte Steck, LL.M. Eur. Ministerialrätin, Bundesministerium für Arbeit und Soziales Dr. Michael

Mehr

LEITFADEN BEI SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT FÜR DIE STADT ESSEN ABGESTIMMT MIT DEM JOBCENTER ESSEN IM SEPTEMBER 2011

LEITFADEN BEI SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT FÜR DIE STADT ESSEN ABGESTIMMT MIT DEM JOBCENTER ESSEN IM SEPTEMBER 2011 AWO Beratungsstelle Lore-Agnes-Haus AWO Beratungsstelle im Uni-Klinikum Essen Lützowstr. 32 45141 Essen Zentrum für Frauenheilkunde Tel. 0201 31053 Fax 0201 3105110 Hufelandstr. 55 45147 Essen E-Mail loreagneshaus@awo-niederrhein.de

Mehr

Empfehlungen des Deutschen Vereins zu 22 Abs. 2 a SGB II

Empfehlungen des Deutschen Vereins zu 22 Abs. 2 a SGB II Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. DV 37/06 AF III 6. Dezember 2006 Empfehlungen des Deutschen Vereins zu 22 Abs. 2 a SGB II Leistungen für Unterkunft und Heizung bei Personen

Mehr

Guter Rat bei Arbeitslosigkeit

Guter Rat bei Arbeitslosigkeit Beck-Rechtsberater im dtv 50714 Guter Rat bei Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Hartz IV, Soziale Sicherung, Rechtsschutz von Thomas Bubeck, Dr. Ulrich Sartorius 12. Auflage Guter

Mehr

Auswirkungen der Gesundheitsreform auf das SGB VIII

Auswirkungen der Gesundheitsreform auf das SGB VIII BLJA Mitteilungsblatt 6/2004 Auswirkungen der Gesundheitsreform auf das SGB VIII 1. Vorbemerkung Zum 01.01.2004 ist die Gesundheitsreform in Kraft getreten, die mit zahlreichen strukturellen Änderungen

Mehr

Thüringer Erziehungsgeldgesetz - ThürErzGG -

Thüringer Erziehungsgeldgesetz - ThürErzGG - Thüringer Erziehungsgeldgesetz - ThürErzGG - vom 3. Februar 2006 (GVBl. S. 46) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes und anderer Gesetze

Mehr

Flüchtlingshilfegesetz (FlüHG)

Flüchtlingshilfegesetz (FlüHG) Flüchtlingshilfegesetz (FlüHG) FlüHG Ausfertigungsdatum: 15.07.1965 Vollzitat: "Flüchtlingshilfegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Mai 1971 (BGBl. I S. 681), das zuletzt durch Artikel 6a

Mehr

ANTRAG AUF LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTES NACH DEM ZWEITEN BUCH SOZIALGESETZBUCH (SGB II)

ANTRAG AUF LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTES NACH DEM ZWEITEN BUCH SOZIALGESETZBUCH (SGB II) ANTRAG AUF LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTES NACH DEM ZWEITEN BUCH SOZIALGESETZBUCH (SGB II) - ARBEITSLOSENGELD II / SOZIALGELD - I. Allgemeine Daten des Antragstellers/der Antragstellerin

Mehr

- 1 - Wahltarife Krankentagegeld. I. Teilnahme

- 1 - Wahltarife Krankentagegeld. I. Teilnahme - 1 - Anlage II Wahltarife Krankentagegeld I. Teilnahme 1. Die Betriebskrankenkasse bietet den in 53 Abs. 6 SGB V genannten Mitgliedern Tarife zur Zahlung von Krankentagegeld zur Wahl an. Der Tarif kann

Mehr

Bestellnummer: 3825600 E-Book-ISBN: 978-3-8029-2284-8

Bestellnummer: 3825600 E-Book-ISBN: 978-3-8029-2284-8 Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Rechtsstand von Januar 2011. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei einem

Mehr

Satzung. 7 "Gebührenhöhe" erhält folgende Fassung: 7 Gebührenhöhe

Satzung. 7 Gebührenhöhe erhält folgende Fassung: 7 Gebührenhöhe Gemeinde Ilvesheim Rhein-Neckar-Kreis S A T Z U N G zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes an der Friedrich-Ebert- Grundschule

Mehr

Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes

Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes Name und Vorname des/der Kindergeldberechtigten Kindergeld-Nr. F K Steuer-ID des/der Kindergeldberechtigten Telefonische Rückfrage tagsüber unter Nr.: Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre

Mehr

SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende Aufbau einer Arbeitsgemeinschaft

SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende Aufbau einer Arbeitsgemeinschaft SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende Aufbau einer Arbeitsgemeinschaft Agentur für Arbeit Kiel Landeshauptstadt Kiel Struktur des SGB II Stärkung der Eigenverantwortung Grundsatz des Forderns aktive

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Jäger Gemeinsame Einrichtungen

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) Grundsicherung für Arbeitsuchende

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) Grundsicherung für Arbeitsuchende Inhaltsübersicht Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) Grundsicherung für Arbeitsuchende [Artikel 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt] Vom 24. Dezember 2003 ( S. 2954)

Mehr

Vorwort. Frank Thomsen Chefredakteur stern.de

Vorwort. Frank Thomsen Chefredakteur stern.de Vorwort Hartz IV seit Jahren wühlt dieser Begriff die Seelenlage der Deutschen auf. Die einen sehen Millionen Deutsche durch dieses Begriffspaar abgestempelt, die anderen wollen immer noch weiter kürzen.

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) Grundsicherung für Arbeitsuchende

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II Inhaltsübersicht Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) Grundsicherung für Arbeitsuchende KAPITEL 1 Fördern und Fordern 1 6a Seite Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende.................

Mehr

Kapitel 1 Leistungen im Zusammenhang mit den Wohnkosten

Kapitel 1 Leistungen im Zusammenhang mit den Wohnkosten 7 Inhalt Kapitel 1 Leistungen im Zusammenhang mit den Wohnkosten 1. Wohngeldberechtigte... 15 2. Die Höhe des Wohngeldes... 16 3. Wohngeldantrag... 19 4. Wohngeld und andere Sozialleistungen... 19 Kapitel

Mehr

VORWORT... 9 I TRENNUNG UND SCHEIDUNG... 11

VORWORT... 9 I TRENNUNG UND SCHEIDUNG... 11 Inhalt VORWORT... 9 I TRENNUNG UND SCHEIDUNG... 11 1. TRENNUNG... 11 1.1. Getrenntleben in der gemeinsamen Ehewohnung... 12 1.2. Auszug... 13 1.3. Zuweisung der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung nach Trennung

Mehr

ANTRAG AUF BEWILLIGUNG VON LEISTUNGEN

ANTRAG AUF BEWILLIGUNG VON LEISTUNGEN 1 Jobcenter - Landkreis Würzburg ANTRAG AUF BEWILLIGUNG VON LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTS NACH DEM SGB II (FOLGEANTRAG) - ARBEITSLOSENGELD II / SOZIALGELD - Eingegangen am / Handzeichen:

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe Vorwort zur 10. Auflage... 5 Bearbeiterverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 17 Literaturverzeichnis... 23 Einleitung... 31 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe Erstes Kapitel Allgemeine

Mehr

Fachliche Hinweise SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise. 27 SGB II Leistungen für Auszubildende

Fachliche Hinweise SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise. 27 SGB II Leistungen für Auszubildende Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise 27 SGB II Leistungen für Auszubildende BA-Zentrale-PEG 21 Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.09.2012 Aktualisierung

Mehr

Neuregelung zum Sozialausweis der Stadt Erfurt in Verbindung mit den Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II und 34 SGB XII

Neuregelung zum Sozialausweis der Stadt Erfurt in Verbindung mit den Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II und 34 SGB XII Anlage 1 Neuregelung zum Sozialausweis der Stadt Erfurt in Verbindung mit den Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II und 34 SGB XII Sachverhalt Der Sozialausweis der Landeshauptstadt Erfurt

Mehr

Berlin Landespflegegeldgesetz (LPflGG)

Berlin Landespflegegeldgesetz (LPflGG) Berlin Landespflegegeldgesetz (LPflGG) Vom 17. Dezember 2003 Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 59. Jahrgang Nr. 47 31. Dezember 2003 Internet: www.berlin.de/imperia/md/content/sensoziales/downloads/pflegegeld_2004.pdf

Mehr

Anlage zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII (weitere Personen)

Anlage zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII (weitere Personen) Grunddaten 1 Grunddaten 2 Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort Familienstand (bitte ankreuzen) ledig verheiratet/ eingetragene Lebenspartnerschaft geschieden verwitwet getrennt lebend eheähnliche Gemeinschaft

Mehr

Ich beantrage für mich und die unter II. aufgeführten Personen die oben genannte Leistung. ausgegeben am: eingegangen am: I.

Ich beantrage für mich und die unter II. aufgeführten Personen die oben genannte Leistung. ausgegeben am: eingegangen am: I. -1- Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (Grundsicherung für Arbeitsuchende) Ich beantrage für mich und die unter II. aufgeführten Personen die oben genannte Leistung.

Mehr

Das Persönliche Budget

Das Persönliche Budget Das Persönliche Budget Gesetzliche Grundlagen: Was ich über das Persönliche Budget wissen sollte! Stefan Viernickel Rechtsanwalt Juri-Gagarin-Ring 116 99084 Erfurt Telefon: 0361-64 43 99 64 Telefax: 0361-64

Mehr

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Antrag abgben: Unterschrift Annehmende/r: Tag der Antragsstellung: Eingangsstempel Senden Sie den Antrag an den: Main-Taunus-Kreis Der Kreisausschuss Amt

Mehr

Das Sozialgesetzbuch II (SGB II) sieht für Hilfebedürftige folgende Leistungen vor:

Das Sozialgesetzbuch II (SGB II) sieht für Hilfebedürftige folgende Leistungen vor: Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) I n h a l t s v e r z e i c h n i s I. Allgemeines 1 II. Anspruchsvoraussetzungen 2 1. Lebensalter zwischen 15 und 65 Jahren 2 2. Antragsteller ist erwerbsfähig

Mehr

Kommentierung 9 Teil 1: Pflegeversicherung. Kommentierung 49 Teil 2: Pflegezeitgesetze. Gesetzliche Grundlagen zur Pflegeversicherung 59

Kommentierung 9 Teil 1: Pflegeversicherung. Kommentierung 49 Teil 2: Pflegezeitgesetze. Gesetzliche Grundlagen zur Pflegeversicherung 59 Schnellübersicht Seite Kommentierung 9 Teil 1: Pflegeversicherung Kommentierung 49 Gesetzliche Grundlagen zur Pflegeversicherung 59 Gesetzliche Grundlagen zur Pflegezeit 145 Stichwortverzeichnis 155 1

Mehr

Merkblatt. zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ( Arbeitslosengeld II / Sozialgeld )

Merkblatt. zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ( Arbeitslosengeld II / Sozialgeld ) Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz Merkblatt zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ( Arbeitslosengeld II / Sozialgeld ) - 2 - Wichtige Informationen für Bezieher

Mehr

Häufig gestellte Fragen zu Hartz IV: Was Sie über die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende wissen sollten:

Häufig gestellte Fragen zu Hartz IV: Was Sie über die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende wissen sollten: (Juli 2004) Häufig gestellte Fragen zu Hartz IV: Was Sie über die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende wissen sollten: Grundsätze 1. Warum werden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengelegt? Heute

Mehr

Arbeitshilfe. Das Bildungspaket - die neuen Leistungen für Bildung und Teilhabe

Arbeitshilfe. Das Bildungspaket - die neuen Leistungen für Bildung und Teilhabe Arbeitshilfe Projekt Q GGUA Flüchtlingshilfe Südstr. 46 48153 Münster Volker Maria Hügel Claudius Voigt Fon: 0251-14486 -21 o. -26 Mail: vmh@ggua.de voigt@ggua.de Web: www.einwanderer.net Das Bildungspaket

Mehr

DA Seite 1 28. Gesetzestext

DA Seite 1 28. Gesetzestext DA Seite 1 28 Gesetzestext 28 SGB III Sonstige versicherungsfreie Personen (1) Versicherungsfrei sind Personen, 1. die das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches

Mehr

Berechnung des Fürsorgebedarfs an laufenden Leistungen des Arbeitslosengeldes II zum Lebensunterhalt

Berechnung des Fürsorgebedarfs an laufenden Leistungen des Arbeitslosengeldes II zum Lebensunterhalt Berechnung des Fürsorgebedarfs an laufenden Leistungen des Arbeitslosengeldes II zum Lebensunterhalt Gisela Tripp, Jonny Bruhn-Tripp, September 2004 Zweite Auflage Stand: SGB II vom 24.Dezember 2003 Verordnung

Mehr

Sozialversicherungen. Die Maschen des sozialen Netzes Hartmut Vöhringer. Hartmut Vöhringer Sozialversicherung 1

Sozialversicherungen. Die Maschen des sozialen Netzes Hartmut Vöhringer. Hartmut Vöhringer Sozialversicherung 1 Sozialversicherungen Die Maschen des sozialen Netzes Hartmut Vöhringer Hartmut Vöhringer Sozialversicherung 1 Hartmut Vöhringer Sozialversicherung 2 Sozialgesetzbuch Sozialrecht in 12 Büchern 2. Buch:

Mehr

Leistungen für Bildung und Teilhabe nach SGB II, SGB XII, BKGG

Leistungen für Bildung und Teilhabe nach SGB II, SGB XII, BKGG Leistungen für Bildung und Teilhabe nach SGB II, SGB XII, BKGG Landkreis Marketing Chancen und Herausforderungen für die BA Rechtliche Grundlagen SGB II 19 Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen

Mehr

Landesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken

Landesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken Landesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken RICHTLINIEN für das Begleitende Wohnen erwachsener seelisch behinderter Menschen gemäß 53 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB

Mehr

Vorwort zur Neuauflage

Vorwort zur Neuauflage Vorwort zur Neuauflage Hartz IV ist ein tiefer Einschnitt in das soziale Netz der Bundesrepublik Deutschland. Wer arbeitslos ist und die Bedürftigkeitsprüfung über sich ergehen lassen muss, dem verordnet

Mehr

Wesentliche Eckwerte zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für das Jahr 2015

Wesentliche Eckwerte zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für das Jahr 2015 Wesentliche Eckwerte zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für das Jahr 2015 Vorbemerkung: Dieses Dokument informiert in kompakter Form über die für die Leistungssachbearbeitung

Mehr

Hartz IV-Reform: Neue Regelbedarfe und das neue Bildungs- und Teilhabepaket

Hartz IV-Reform: Neue Regelbedarfe und das neue Bildungs- und Teilhabepaket April 2011 Hartz IV-Reform: Neue Regelbedarfe und das neue Bildungs- und Teilhabepaket Impressum Inhalte: Isabella Lück Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V., Kaiserstraße 62, 55116 Mainz E-Mail: rheinland-pfalz@vdk.de

Mehr

Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld

Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld TK Lexikon Arbeitsrecht Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie

Mehr

So schreibe ich mein Testament

So schreibe ich mein Testament . Zwißler Petzold So schreibe ich mein Testament Ohne Rechtsanwalt, ohne Notar Mit Musterformulierungen und Gestaltungsvorschlägen 14., aktualisierte Auflage Neues europäisches Erbrecht WALHALLA Rechtshilfen...

Mehr

Ende der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bei ALG II-Bezug zum 1.1.2016

Ende der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bei ALG II-Bezug zum 1.1.2016 Referat Koordination Sozialpolitik Postfach 4 20, 79004 Freiburg Karlstraße 40, 79104 Freiburg Telefon-Zentrale 0761 200-0 Beratungsleitfaden für die Beraterinnen und Berater in den Einrichtungen und Diensten

Mehr

Pauschalen für Arbeitslosengeld I (Alg I), Arbeitslosengeld II (Alg II) und Leistungen für Sozialversicherung

Pauschalen für Arbeitslosengeld I (Alg I), Arbeitslosengeld II (Alg II) und Leistungen für Sozialversicherung Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration EUROPÄISCHER SOZIALFONDS 2014-2020 Pauschalen für Arbeitslosengeld I (Alg I), Arbeitslosengeld II (Alg II) und Leistungen

Mehr

Finanzierungshilfen während einer Berufsausbildung in Teilzeit

Finanzierungshilfen während einer Berufsausbildung in Teilzeit Finanzierungshilfen während einer Berufsausbildung in Teilzeit Wir wünschen Ihnen zunächst einen guten Start in Ihrem neuen Ausbildungsbetrieb! Wie im herkömmlichen Ausbildungsmodell erhalten Auszubildende

Mehr

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Statistischer Bericht K I 1 - j/05 Teil 1 _. Dezember 2006 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts Sitz Hamburg Standorte: Hamburg und Kiel Internet: www.statistik-nord.de

Mehr

SATZUNG der Pflegekasse vom 01.07.2009. Stand: 01.01.2015 in der Fassung des 4. Nachtrags

SATZUNG der Pflegekasse vom 01.07.2009. Stand: 01.01.2015 in der Fassung des 4. Nachtrags SATZUNG der Pflegekasse vom 01.07.2009 Stand: 01.01.2015 in der Fassung des 4. Nachtrags Inhaltsverzeichnis Artikel I 3 Inhalt der Satzung... 3 1 Name, Sitz und Bereich der Pflegekasse... 3 2 Aufgaben

Mehr

Februar 2015. Krankenversicherung für ALG II - und Sozialgeldbezieher

Februar 2015. Krankenversicherung für ALG II - und Sozialgeldbezieher Februar 2015 Krankenversicherung für ALG II - und Inhalt 1. KRANKENVERSICHERUNG FÜR ALG II- UND SOZIALGELDBEZIEHER... 3 2. ALG II UND SOZIALGELD WAS IST DAS?... 3 2.1. Arbeitslosengeld II... 3 2.2. Sozialgeld...

Mehr

Rundschreiben Nr. 06/2013

Rundschreiben Nr. 06/2013 Märkischer Kreis Postfach 1453 58744 Altena Bürgermeister/Bürgermeisterin -Sozialämterim Märkischen Kreis Fachdienst Soziales 58762 Altena, Bismarckstraße 17 Frau Laqua Zimmer: 223 Durchwahl: (02352) 966-7122

Mehr

Gesamtfiskalische Kosten der Arbeitslosigkeit im Jahr 2013 in Deutschland

Gesamtfiskalische Kosten der Arbeitslosigkeit im Jahr 2013 in Deutschland Aktuelle Daten und Indikatoren Gesamtfiskalische Kosten der Arbeitslosigkeit im Jahr 2013 in Deutschland Dezember 2014 Inhalt 1. In aller Kürze...2 2. Staatliche Ausgaben...2 3. Mindereinnahmen der öffentlichen

Mehr

Mustermann Vorname. Mustermann. Florian-Siegfried. Jennifer Geburtsdatum 08.03.1979. Energie W armwasser 18,51 7,75 7,75 3,01 750,00

Mustermann Vorname. Mustermann. Florian-Siegfried. Jennifer Geburtsdatum 08.03.1979. Energie W armwasser 18,51 7,75 7,75 3,01 750,00 Seite 1 von 6 22022BG0000001 B e r e c h n u n g s b o g e n Dieser Berechnungsbogen ist Bestandteil des Bescheides vom 30.07.2012. Die Berechnung der Leistung ist im Merkblatt "SGB II - Grundsicherung

Mehr

Anspruch auf Kindergeld besitzen:

Anspruch auf Kindergeld besitzen: Anspruch auf Kindergeld besitzen: (1) Staatsangehörige aus der EU, einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz (2) Ausländer/innen mit Niederlassungserlaubnis ( 62 II Ziffer

Mehr

Alle Infos rund um Hartz IV Ihr Geld, Ihr Recht, Ihre Pflichten

Alle Infos rund um Hartz IV Ihr Geld, Ihr Recht, Ihre Pflichten Hartz IV - Wer hat Anspruch auf Hartz IV? 1 Wer bekommt Hartz IV? Wie hoch sind die Regelsätze? Hartz IV - Vermögen & Nebenverdienste 2 So viel Geld darf man dazu verdienen & besitzen Hartz IV - Checkliste

Mehr

Die Statusbestimmung in der gesetzlichen

Die Statusbestimmung in der gesetzlichen Denis Hedermann Krankenversicherungsschutz in der modernen Gesellschaft Die Statusbestimmung in der gesetzlichen Krankenversicherung Literaturverzeichnis 1 Einleitung A. Historischer Ausgangspunkt und

Mehr

Bei den beitragspflichtigen Einnahmen von Rentnern ist zu unterscheiden, ob der Rentner

Bei den beitragspflichtigen Einnahmen von Rentnern ist zu unterscheiden, ob der Rentner Beitragspflichtige Einnahmen - Rentner Normen 228, 237, 238, 238a, 240 SGB V Kurzinfo Die Beiträge von versicherungspflichtigen Rentnern berechnen sich aus der Rente, den Versorgungsbezügen (Betriebsrenten)

Mehr

Vorwort. Berlin, im September 2013. Die Verfasser

Vorwort. Berlin, im September 2013. Die Verfasser Vorwort Krankenversicherung und Pflegeversicherung für Rentner: Den dafür geschaffenen gesetzlichen Regelungen kommt innerhalb der sozialen Sicherung erhebliche Bedeutung zu. Sie regeln u. a., unter welchen

Mehr