Der Senat legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:

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1 Der Senat von Berlin GesSozV II F 25 Telefon: , (928) 1757 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - des Senats von Berlin über Fortschreibung 2006 des Berliner Krankenhausplans Der Senat legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Der Senat hat sich die Novellierung des Berliner Krankenhausplanes mit der Vorgabe, eine hochwertige klinische Versorgung auch mit Einführung der Fallpauschalen zu sichern, in dieser Legislaturperiode zum Ziel gesetzt. Die geplante Zeitvorgabe für die Beschlussfassung im Senat konnte jedoch nicht eingehalten werden. Das im Konsens zwischen SenGesSozV und den unmittelbar an der Krankenhausplanung Beteiligten (Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft) gewählte umfassende Beteiligungsverfahren in Form eines die Krankenhausplanung begleitenden Ausschusses hat mehr Zeit in Anspruch genommen, als ursprünglich erwartet. 1. Allgemeines Auf der Grundlage der Erörterung im Krankenhausbeirat, sowie in enger Abstimmung mit den an der Krankenhausversorgung unmittelbar Beteiligten und den Krankenhausträgern wurde die in der Anlage 1 der Vorlage an das Abgeordnetenhaus beigefügte Fortschreibung 2006 des Berliner Krankenhausplans für das Land Berlin erstellt. Ihre Umsetzung soll im Zeitraum bis zum Jahr 2008 erfolgen. Die mit den Krankenhäusern notwendigerweise verbundenen Ausbildungsstätten nach 2 Nr. 1 a Krankenhausfinanzierungsgesetz werden in der Fortschreibung 2006 des Berliner Krankenhausplans dargestellt.. (vgl. Beschluss des Abgeordnetenhauses vom , Drs. 15/1111). 2. Rechtsgrundlage 6 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG), 4 Landeskrankenhausgesetz (LKG)

2 3. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg Die Fortschreibung 2006 des Berliner Krankenhausplans ist mit dem Land Brandenburg abgestimmt. 4. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben des Einzelplans 09 -Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz- : 1. Einnahmen Aus der Fortschreibung des Krankenhausplans ergeben sich keine Auswirkungen auf die Einnahmen. 2. Ausgaben für Schließungskosten Bei den Schließungskosten werden folgende Auswirkungen erwartet: Nach der vorliegenden Fortschreibung des Krankenhausplans ist die Schließung von insgesamt 908 Betten im Zeitraum seiner Gültigkeit (bis Ende 2008) vorgesehen. Gleichzeitig werden im öffentlichen Bereich eine Erhöhung der Bettenzahl von 11 und im Bereich anderer Träger von 16 vorgenommen, so dass 881 Betten saldiert abgebaut werden sollen. Nach 13 Landeskrankenhausgesetz (LKG) besteht für jedes geschlossene Bett ein grundsätzlicher Anspruch auf Förderung. Davon ausgenommen sind: universitäre Betten der Charité sowie aufgrund des Fördermittelverzichts - 69 Betten des Helios Klinikum Standort Emil-von-Behring, - 39 Betten des Helios Klinikum Standort Buch, - 9 Betten der Schlosspark-Klinik und - 6 Betten der Park-Klinik Weißensee. Insofern besteht ein grundsätzlicher Fördermittelanspruch für insgesamt 536 Betten. Die Förderung erfolgt seit dem auf der Grundlage des seit diesem Zeitpunkt geltenden Achten Gesetzes zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes vom 17. Dezember 2003 mit einem Pauschalbetrag je geschlossenem Bett. Die Höhe der als pauschale Ausgleichszahlung auf Antrag gewährten Förderung beträgt pro Planbett bzw. Behandlungsplatz Die Ausgleichszahlung würde sich nach 13 Abs. 3 LKG bei einem Abbau von mindestens 120 Betten und Behandlungsplätzen bei einem Krankenhaus auf erhöhen und nach 13 Abs. 2 LKG bei einem Abbau sämtlicher Betten und Behandlungsplätze eines Krankenhauses auf 6000 verdoppeln. Beide Förderungsmöglichkeiten kommen mit der vorliegenden Fortschreibung des Krankenhausplans nicht zur Anwendung. Damit ergibt sich ein grundsätzlicher Fördermittelbedarf von insgesamt für 536 zu schließende Betten; davon entfallen auf den Bereich öffentlicher Träger (Kapitel 0920/ Titel ): 113 Betten ( ) anderer Träger (Kapitel 0920/ Titel ): 423 Betten ( )

3 Den Krankenhäusern obliegt die aufgrund der Fortschreibung des Krankenhausplans vorgegebene Schließung der Betten spätestens bis Ende In der Finanzplanung wurden für Schließungskosten folgende Mittel berücksichtigt, die insgesamt die Finanzierung des Fördermittelbedarfs sichern: Haushaltsjahr Kapitel 0920/ Titel (Öffentliche Träger) Kapitel 0920/ Titel * ) (Andere Träger) * ) davon gesperrt (Ansprüche auf Schließungskosten für einen Altfall, der derzeit beim Verwaltungsgericht anhängig ist) Die im Rahmen dieser Fortschreibung des Krankenhausplans bettenbezogen bisher nicht unterlegten Schließungsfördermittel werden weiterhin für die Finanzierung der bereits konkret angekündigten Einzelfortschreibungen im Zeitraum bis 2008 benötigt und in Abhängigkeit davon zu aktualisieren sein. In diesem Zusammenhang werden Schließungskosten für bis zu 600 Betten erwartet, die partiell erst in 2009 anfallen werden. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der für den Einzelplan 09 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. 3. Ausgaben für Investitionen für nach dem KHG/LKG geförderte Krankenhäuser Die Ausgaben für Investitionen, die sich unmittelbar aus dem Krankenhausplan ergeben bzw. die durch den Krankenhausplan weiterhin als bedarfsgerecht bestätigt werden, sind in der Anlage 2 der Vorlage an das Abgeordnetenhaus zu entnehmen. Die Entscheidung über die Berücksichtigung dieser Maßnahmen erfolgte im Rahmen des Senatsbeschlusses zur Investitionsplanung vom Darüber hinaus werden mit der vorliegenden Fortschreibung 2006 keine neuen krankenhausplanbedingten Maßnahmen begründet. b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen für den Stellenplan des Landes Berlin keine 5. Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 12. März 1998 folgendes beschlossen: I. Der Senat wird aufgefordert jährlich, erstmals zum 30. Juni 1998, über Abweichungen gegenüber dem Krankenhausplan und über die Abstimmung mit dem für Gesundheit zuständigen Ministerium des Landes Brandenburg zur Krankenhausplanung in der Region Berlin-Brandenburg zu berichten. II.... Wir bitten, diesen Berichtsauftrag zu Ziffer I. (Drucksachen Nrn. 13/2369 und 13/2547) mit der Vorlage über die Fortschreibung 2006 des Berliner Krankenhausplans für das Jahr 2006 als erledigt anzusehen.

4 Berlin, den 20. Juni 2006 Der Senat von Berlin Klaus W o w e r e i t Reg. Bürgermeister Harald W o l f Senator für die Senatorin für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz

5 Anlage 1 zur AH-Vorlage Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz Fortschreibung 2006 des Berliner Krankenhausplans

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7 Inhalt: 1. Ziele der Fortschreibung 2006 des Berliner Krankenhausplans Verfahren und Grundsätze Planungsverfahren Planungsgrundsätze Abstimmung mit Brandenburg Festlegung des Versorgungsauftrages Fachabteilungssystematik Verringerung der Regelungstiefe Flexibilisierung fachabteilungsbezogener Kapazitätsvorgaben Qualitätssicherung Analyse der Krankenhausversorgung und Bedarfsermittlung Analyse der Krankenhausversorgungssituation Umsetzung der Fortschreibung 2003 des Krankenhausplans Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahr Bedarfsermittlung und -prognose Bedarfsanalyse für die somatischen Fachgebiete Bedarfsprognose 2008 für die somatischen Fachgebiete Bedarfsanalyse und Bedarfsprognose für die Fachgebiete Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Bettenbedarf 2008 insgesamt Ausgewählte Versorgungsschwerpunkte Tumormedizin Leistungsdarstellung Subdisziplin Hämatologie und internistische Onkologie Qualitätssicherung in der Tumormedizin Gefäßmedizin Kardiologie Erkrankungen der Atmungsorgane Geriatrie Perinatal- und Neonatalversorgung Psychiatrie und Psychosomatische Medizin Psychiatrie und Psychotherapie Kinder - und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Charité - Universitätsmedizin Berlin Notfallversorgung Geplantes Bettenangebot Ausbildungsstätten für Gesundheitsfachberufe Abkürzungsverzeichnis

8 Anlagen: Anlage 1: Verzeichnis der in die Fortschreibung 2006 des Berliner Krankenhausplans aufgenommenen bzw. aus dem Krankenhausplan ausscheidenden Krankenhäuser Anlage 2: Verzeichnis der außerhalb des Berliner Krankenhausplans betriebenen Krankenhäuser Anlage 3: Wirkung demografischer Veränderung auf Fallzahl und Pflegetagevolumen - Ergebnisse der Status-quo-Vorausrechnung für 2008 und Anlage 4: Übersichten zur Beteiligung der einzelnen Krankenhäuser an der Primärtherapie ausgewählter bösartiger Neubildungen (Tumorversorgungsprofile) Anlage 5: Konzept für die kardiologische Krankenhausversorgung in Berlin Anlage 6: Verzeichnis der Ausbildungsstätten für Gesundheitsfachberufe an Krankenhäusern

9 1. Ziele der Fortschreibung 2006 des Berliner Krankenhausplans Der Zeithorizont der Fortschreibung 2003 des Krankenhausplans reichte bis Ende Diese Zeitspanne war bundesweit und auch in Berlin geprägt durch die Vorbereitung und Einführung des Vergütungssystems nach DRG (Diagnosis Related Groups). In Berlin hat sich seit der Wiedervereinigung Deutschlands ein tiefgreifender Strukturwandel in der Krankenhausversorgung vollzogen. Dies dokumentiert eindrucksvoll die Entwicklung der Berliner Krankenhauskapazitäten. Noch vor rund 10 Jahren war Berlin das Land mit der höchsten Bettenausstattung. Heute ergibt der Vergleich mit anderen Bundesländern keine Hinweise mehr auf eine Überversorgung. Berlin hat sich in einem vergleichsweise kurzen Zeitraum zu dem Bundesland mit der geringsten Bettendichte entwickelt. Die Auslastung der Berliner Kapazitäten ist im bundesweiten Vergleich die höchste. Für die Versorgung der Bevölkerung Berlins stehen gegenwärtig 55 vollstationäre Betten je Einwohner zur Verfügung (Angaben des Jahres 2004). Es gibt eine breite Übereinstimmung in der Einschätzung, dass die Krankenhausversorgung in Berlin sichergestellt ist. In zunehmendem Umfang werden sogar Patienten aus dem Umland versorgt. Gleichzeitig wurde die Wirtschaftlichkeit der Krankenhausversorgung durch Konzentration der Angebote auf deutlich weniger Standorte erhöht teilweise unter Einsatz erheblicher Investitionsmittel. Der erstmals im Jahr 2005 für jedes Bundesland festgelegte Basisfallwert ist auch für die Berliner Krankenhäuser von fundamentaler Bedeutung für den Einstieg in die Konvergenzphase (schrittweise Einführung des Fallpauschalenvergütungssystems). Der Vergleich mit dem krankenhausindividuellen Basisfallwert erlaubt jedem Krankenhaus eine erste Standortbestimmung im Hinblick auf die im Verlauf der Konvergenzphase zu erwartenden Veränderungen in der Erlössituation. Schlussfolgerungen hinsichtlich der Erschließung von Rationalisierungsreserven sind zu ziehen. Das schließt die Überprüfung interner Organisationsstrukturen und der Produktivität des Personals, die Neugestaltung organisatorischer Abläufe bis hin zur Festlegung von Behandlungspfaden für einzelne Krankheitsbilder ein. Daneben kommt der strategischen Ausrichtung des Krankenhauses entscheidende Bedeutung zu. Was sind künftig die entscheidenden Leistungsfelder des Krankenhauses unter den stärker wettbewerblich geprägten Versorgungsbedingungen? Wo sollten Schwerpunktsetzungen oder Leistungskonzentrationen vorgenommen werden? Wo sollte eher ein Verzicht auf bestimmte Leistungsangebote erfolgen, da andere Anbieter über bessere Voraussetzungen für eine qualitätsgerechte und wirtschaftliche Leistungserbringung verfügen? Das Eingehen von Verbünden oder Kooperationen mit anderen Krankenhäusern, der Aufbau integrierter Versorgungsangebote oder medizinischer Versorgungszentren oder auch die Beteiligung an Disease-Management-Programmen sind ebenfalls wichtige Elemente der strategischen Neuorientierung in den nächsten Jahren. Der unmittelbare Zusammenhang mit der Krankenhausplanung ist offenkundig. Die unternehmerischen Anstrengungen des Krankenhauses müssen sich einfügen in eine Berliner Gesamtversorgungsstruktur, die insgesamt die Gewähr für die Sicherstellung der Krankenhausversorgung bietet, insbesondere unter den Aspekten Bedarfsdeckung, Qualität und Wirtschaftlichkeit. Im Zusammenhang mit der strategischen Neuausrichtung der Berliner Krankenhäuser sind die Veränderungen im Bereich der Berliner Universitätsmedizin besonders hervorzuheben. Im Jahr 2004 erfolgte die Fusion des Universitätsklinikums Benjamin Franklin der Freien Universität Berlin (FU) mit der Charité, dem Universitätsklinikum der Humboldt-Universität Berlin (HU). Die fusionierten Klinika firmieren seitdem unter der Be 7

10 zeichnung Charité - Universitätsmedizin Berlin als gemeinsame Gliedkörperschaft von Freier Universität und Humboldt-Universität, die sowohl die medizinische Fakultät als auch den klinischen Bereich umfasst. Mit dem Berliner Universitätsmedizingesetz vom 5. Dezember 2005 wurden weitere Voraussetzungen für eine grundlegende Umgestaltung der Charité geschaffen. Auch das verstärkte Engagement privater Krankenhausträger in Berlin ist hervorzuheben. In den zurückliegenden drei Jahren fand dies u. a. seinen Ausdruck in der Beteiligung der Helios Kliniken GmbH an der Trägerschaft des jetzigen Helios Klinikums Emil von Behring und der Sana Kliniken GmbH am jetzigen Sana Klinikum Lichtenberg. Damit übernehmen private Krankenhausträger weiter mit zunehmender Tendenz Aufgaben aus Bereichen der spezialisierten Versorgung. Dies ist ein Ausdruck des weiteren Wandels in den Trägerstrukturen der Berliner Krankenhauslandschaft. Die Ermittlung eines Berliner Landesbasisfallwertes in Höhe von knapp ermöglichte aber auch einen belastbaren Vergleich der Berliner Krankenhausbetriebskosten mit denen anderer Bundesländer. Lagen Mitte der 90-er Jahre die Berliner Fallkosten, die allerdings die Fallschwere nicht berücksichtigten, noch um mehr als 30 Prozent über dem Bundesdurchschnitt, so kann heute die viel aussagekräftigere Feststellung getroffen werden, dass der hinsichtlich der Fallschwere normierte Berliner Landesbasisfallwert nur um rund 9 Prozent über dem Bundesdurchschnitt liegt. Da die Krankenhausbehandlungshäufigkeit der Berliner Einwohner im Vergleich der Bundesländer nach wie vor zu den geringsten zählt, erreichen die einwohnerbezogenen Berliner Krankenhauskosten schon nahezu ein bundesdurchschnittliches Niveau. Dies zeigt, dass nicht nur hinsichtlich der Veränderung der Berliner Krankenhausstrukturen, sondern auch hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Berliner Krankenhausversorgung beachtliche Fortschritte erzielt wurden. Dennoch sind weitere Anstrengungen bei der Verbesserung der Kostenstrukturen erforderlich, insbesondere bei jenen Krankenhäusern, deren Basisfallwert über dem Landesdurchschnitt liegt. Auch wenn die Vertragsparteien die Verantwortung für die Krankenhausbudgets und damit für die Krankenhauskosten in Berlin insgesamt tragen, wird der Berliner Senat soweit dies im Rahmen der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten liegt bei der Entwicklung einer kostengünstigen Versorgungsstruktur seinen Beitrag leisten. Dazu gehört, dass der Abbau nicht mehr notwendiger Krankenhauskapazitäten aufgrund des in den nächsten Jahren weiter rückläufigen Bedarfs mit strukturellen Maßnahmen verknüpft wird, die die Optimierung der Krankenhausversorgung in der Stadt insgesamt unterstützen. Weitere Veränderungsnotwendigkeiten in der Berliner Krankenhausversorgung erfordern das konstruktive Engagement aller Beteiligten. Mit der Fortschreibung 2006 des Berliner Krankenhausplans nimmt der Senat in diesem Prozess die ihm vom Gesetzgeber gemäß 6 KHG / 4 LKG übertragene Verantwortung wahr. 2. Verfahren und Grundsätze 2.1. Planungsverfahren Für die anstehende Planfortschreibung wurden drei Verfahrensmöglichkeiten diskutiert: Aufstellung eines neuen Krankenhausplans, nochmalige Fortschreibung des Krankenhausplans, anlassbezogene Einzelfortschreibung des Krankenhausplans. Im Ergebnis der Erörterungen im Krankenhausbeirat am 8. Februar 2005 sowie weiterer Gespräche mit den unmittelbar Beteiligten wurde entschieden, die notwendigen Anpassungen des Krankenhausversorgungsangebots an den veränderten Bedarf im Wege einer nochmaligen Fortschreibung des gültigen Krankenhausplans vorzuneh 8

11 men. Es wurde weitgehend Einvernehmen darüber erzielt, dass die Planfortschreibung im Wesentlichen unter Beibehaltung der bisherigen Planungsgrundsätze erfolgt. Hauptargument hierbei war, dass mit dem 2. Fallpauschalenänderungsgesetz (2. FPÄndG) die Einstiegsphase in das DRG-Vergütungssystem um zwei Jahre verlängert wurde. So kommen die Wirkungen des Vergütungssystems auf Bedarf und Leistungserbringung verzögert zum Tragen. Auch die erwartete bundesrechtliche Neugestaltung des ordnungspolitischen Rahmens zu Krankenhausfinanzierung und Krankenhausplanung unter den Bedingungen des DRG-Vergütungssystems ist in ihren Konturen noch nicht erkennbar. Somit sind die Bedingungen, die eine Neuerstellung des Krankenhausplans, verbunden mit grundlegenden Änderungsmöglichkeiten in der Planungsmethodik begründen würden, noch nicht hinreichend geklärt. Andererseits sollten die Änderungsnotwendigkeiten unter Hinweis auf die bestehenden Unwägbarkeiten nicht lediglich nur auf dem Wege anlassbezogener Einzelfortschreibungen vorgenommen werden. Wichtige Chancen der aktiven Einflussnahme auf die Krankenhausversorgung würden vertan. Ein weiterer Diskussionspunkt im Vorfeld der Planfortschreibung war die Frage der stärkeren Einbindung der unmittelbar Beteiligten in das Planungsverfahren sowie die intensivere Abstimmung der Planungen mit dem Land Brandenburg. Es sollte erreicht werden, dass krankenhausplanerische Entscheidungen in einem breiteren Konsens getroffen werden. Zu diesem Zweck wurde die Bildung eines Planungsbegleitenden Fachausschusses beschlossen. Jeweils fünf Vertreter der Krankenkassenverbände und der Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) sowie ein Vertreter der Planungsbehörde des Landes Brandenburg waren im Ausschuss beteiligt. Die Federführung lag bei der Planungsbehörde des Landes Berlin. Der Ausschuss tagte insgesamt sechsmal und befasste sich mit folgenden Themen: Planungsgrundsätze und Flexibilisierung fachabteilungsbezogener Kapazitätsvorgaben Darstellungen zu besonderen Versorgungsschwerpunkten Universitätsmedizin Normauslastung; Bedarfsanalyse und -prognose. Um darüber hinaus die Mitwirkung der Kostenträger bei den Anhörungen der Krankenhausträger auf einer angemessenen Informationsbasis zu gewährleisten, wurden diesen nach Zustimmung der Krankenhausträger planungsrelevante Eckdaten und die Antworten der Krankenhäuser zur schriftlichen Anhörung übermittelt. Auf dieser Grundlage haben die Kostenträger eine umfangreiche, nach Krankenhäusern differenzierte Stellungnahme in das Planungsverfahren eingebracht, die auch Gegenstand der mündlichen Anhörungen war. Eine neue Qualität der Erörterung krankenhausplanerischer Fragestellungen ermöglichen die nach 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) an die Planungsbehörde zu ü bermittelnden fallbezogenen Krankenhausdaten, die so genannten InEK-Daten. Diese wurden für die Jahre 2003 und 2004 in vergleichbarer Weise aufbereitet wie die L3- und L4-Statistiken bei der letzten Fortschreibung (vergleiche Anlage 3 der Fortschreibung des Krankenhausplans 1999). Eine sachgerechte Bewertung des Indikationsspektrums und der Verweildauer einzelner Krankenhausabteilungen kann auf dieser Grundlage vorgenommen werden. Überdies eröffnen die InEK-Daten gänzlich neue Aussagemöglichkeiten, von denen beispielsweise bei der Analyse der Krankenhausversorgung bei bösartigen Neubildungen (siehe Abschnitt 6.1.) Gebrauch gemacht wird. Durch Neuerungen bei der Verfahrensgestaltung zur hier vorgelegten Planfortschreibung ist es gelungen, weitere Fortschritte bei der Einbindung der Beteiligten in den Planungsprozess und bei der Verbesserung der Datengrundlagen zu erreichen. 9

12 2.2. Planungsgrundsätze Die Entscheidung, die Planungen im Wege einer nochmaligen Fortschreibung weiterzuentwickeln, schließt das grundsätzliche Festhalten an bisherigen allgemeinen Planungsgrundsätzen bzw. Versorgungszielen ein. Insofern kommt es im Nachfolgenden lediglich darauf an, Besonderheiten der hier vorgelegten Fortschreibung hervorzuheben: Planungshorizont Als Planungshorizont wird das Jahr 2008 gewählt. Hierzu wurde Einvernehmen mit den unmittelbar Beteiligten erzielt. Mit dem Jahr 2008 endet die Konvergenzphase, ab 2009 wird das DRG-Vergütungssystem für alle Berliner Krankenhäuser gleichermaßen seine volle Wirkung entfalten. Es ist davon auszugehen, dass bis dahin auch Klarheit über die bundesrechtliche Ausgestaltung der Krankenhausfinanzierung und Krankenhausplanung unter den neuen Bedingungen der DRG-Vergütung erzielt wird. Trägerpluralität In der abgelaufenen Planungsperiode hat es eine weitere deutliche Stärkung des privaten Trägerbereichs gegeben. Entsprechend der Vorgaben des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) trägt die Krankenhausplanung zur Wahrung der Trägervielfalt im Land Berlin bei. Mit diesem Grundsatz nicht vereinbar ist das Erlangen einer dominanten Stellung eines einzelnen Krankenhausträgers/Trägerbereiches. Dies gilt für die Krankenhäuser insgesamt, muss jedoch für die Übernahme einzelner, spezifischer Versorgungsaufgaben relativiert werden. So kann es bei seltenen Indikationen oder im Bereich der hoch spezialisierten Versorgung sogar im besonderen Maße wünschenswert sein, dass die Leistungserbringung auf ein oder wenige Krankenhäuser konzentriert wird. Wohnortnahe Sicherstellung der Versorgung Regionalisierung Der allgemeine Planungsgrundsatz einer wohnortnahen Sicherstellung der Grundversorgung bleibt bestehen. Speziell für die psychiatrische und kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung, die Sicherstellung der Unfall- und Notfallversorgung sowie für die Geriatrie wird an regionenbezogenen Planungen festgehalten. Allerdings werden keine krankenhausplanerischen Entscheidungen zur Änderung der heutigen Krankenhausstruktur verfolgt, die allein aus Regionalisierungsaspekten begründet sind. Integrationsgrundsatz Am Grundsatz der Integration von Fachgebieten bzw. speziellen Angeboten, die in der Vergangenheit nicht selten isoliert in Spezialkliniken vorgehalten wurden, in ein breiteres Fächerspektrum von Allgemeinkrankenhäusern wird festgehalten. Das betrifft insbesondere Angebote der Psychiatrie und Psychotherapie, der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, der Psychosomatischen Medizin und der Klinischen Geriatrie. Es werden keine neuen isoliert vorgehaltenen Angebote in die Planfortschreibung aufgenommen. Auch die Aufnahme von Kleinstkliniken, die in der Regel stark spezialisiert sind, in den Krankenhausplan wird unter dem Gesichtspunkt der Strukturqualität den Zielvorstellungen zur Weiterentwicklung des Berliner Krankenhausbereichs nicht gerecht. Ebenso sind Fachgebietszusammenhänge zu beachten, die die Voraussetzung für ein interdisziplinäres Zusammenwirken sind, beispielsweise bei der Versorgung von Unfallschwerverletzten oder bei der perinatalen Versorgung lebensbedrohlich erkrankter Neugeborener. Belegbetten Vor dem Hintergrund zahlreicher Anträge auf Einrichtung neuer Belegabteilungen wird der Grundsatz Förderung von Belegbetten in vorhandenen Fachabteilungen (ohne Erweiterung des Versorgungsauftrages) bekräftigt. 10

13 2.3. Abstimmung mit Brandenburg Die Länder Berlin und Brandenburg haben ihre Anstrengungen zur Abstimmung der Landeskrankenhausplanungen intensiviert. Dies fand zum einen seinen Ausdruck in der Beteiligung der Brandenburger Planungsbehörde im Berliner Planungsbegleitenden Fachausschuss; zum anderen in der Etablierung einer Arbeitsgruppe, die sich mit Fragen des Krankenhausrechtes, der Planung, Bauplanung und Finanzierung befasst und sich aus entsprechenden Fachvertretern Berlins und Brandenburgs zusammensetzt. So wurden beispielsweise die neuen Möglichkeiten zur Analyse der Verflechtung der Krankenhausversorgung beider Länder auf Grundlage der InEK-Daten erörtert sowie Methodik und Inhalt von Datenaufbereitungen abgestimmt. Auch zur Entwicklung medizinischer Versorgungskonzepte fand ein umfassender Erfahrungsaustausch statt. Die bisher mit Brandenburg getroffenen Festlegungen zu konkreten Leistungsbereichen wurden erneut überprüft. Erfordernisse eines veränderten Bedarfs, beispielsweise in Folge medizinischer Entwicklungen oder des DRG-Vergütungssystems, sind weiterhin zu diskutieren und abzustimmen. Zu den einzelnen Bereichen bestehen folgende Vereinbarungen: Transplantationsmedizin: (Herz, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse, Niere, Knochenmarkstransplantation): Vorhaltung der Kapazitäten für die gesamte Region in den Berliner Universitätsklinika und im Deutschen Herzzentrum Berlin, regionaler Transplantationsverbund. Herzchirurgische Notfallversorgung: Sicherstellung der herzchirurgischen Notfallversorgung durch das Deutsche Herzzentrum Berlin (DHZB) für Berlin und Brandenburg. Betreuung von Schwerbrandverletzten: Vorhaltung von Kapazitäten für die gesamte Region im Unfallkrankenhaus Berlin (UKB). Seuchenstation: Vorhaltung einer Spezialeinheit in der Charité für die gesamte Region. AIDS-Versorgung: Vorhaltung spezifischer Kapazitäten in Berlin für die gesamte Region. Rehabilitation: An der Absprache mit dem Land Brandenburg wird festgehalten, in Berlin landesseitig keine Initiative für die Schaffung zusätzlicher stationärer Rehabilitationseinrichtungen zu ergreifen. 3. Festlegung des Versorgungsauftrages Nach 109 Abs. 1 Satz 2 SGB V gilt bei Plankrankenhäusern die Aufnahme in den Krankenhausplan, bei Hochschulkliniken die Aufnahme der Hochschule in das Hochschulverzeichnis nach 4 HBFG als Abschluss des Versorgungsvertrages. Entgelte dürfen außer bei Notfallpatienten nur im Rahmen des Versorgungsauftrages berechnet werden. Der Versorgungsauftrag eines Krankenhauses ergibt sich nach 8 Abs. 1 des KHEntgG (bzw. nach einer entsprechenden Regelung der Bundespflegesatzverordnung / BPflV): bei einem Plankrankenhaus o aus den Festlegungen des Krankenhausplans in Verbindung mit den Bescheiden zu seiner Durchführung 11

14 o sowie eventuellen ergänzenden Vereinbarungen nach 109 Abs. 1 Satz 4 SGB V, bei Hochschulkliniken o aus der Aufnahme der Hochschule in das Hochschulverzeichnis nach 4 HBFG und dem Krankenhausplan o sowie ergänzenden Vereinbarungen. Der Berliner Krankenhausplan weist den Krankenhäusern Versorgungsaufträge im Wesentlichen über Festlegungen zu den bettenführenden Abteilungen zu. Die bereits in der letzten Planfortschreibung getroffene Feststellung, dass der abteilungsbezogene Versorgungsauftrag grundsätzlich das gesamte, in der Weiterbildungsordnung beschriebene Aufgabenspektrum umfasst, wird bekräftigt. Gleichzeitig wird auf die Konkretisierungsmöglichkeiten mittels ergänzender Vereinbarungen nach 109 Abs. 1 Satz 4 und 5 des SGB V hingewiesen. Weiter wird der Versorgungsauftrag für die in den Krankenhausplan aufgenommenen Krankenhäuser hinsichtlich der Leistungen eingeschränkt, für die nach 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SGB V Mindestmengenregelungen getroffen wurden, und zwar für jene Krankenhäuser, die die erforderliche Mindestmenge voraussichtlich nicht erreichen. Gleiches trifft auf Krankenhäuser zu, die indikationsbezogene Mindestmengenanforderungen, insbesondere an Struktur- und Ergebnisqualität nach 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB V nicht erfüllen. Im Ausnahmefall kann im Interesse der Qualitätssicherung und Leistungsbündelung der abteilungsbezogene Versorgungsauftrag durch die Krankenhausplanung auf der Grundlage von Versorgungskonzepten eingeschränkt werden, sofern dies als die bessere Alternative im Vergleich zu Vereinbarungslösungen anzusehen ist (siehe Abschnitt 6.6. Perinatal- und Neonatalversorgung) Fachabteilungssystematik Bei der Ausweisung der Krankenhausbetten nach Fachrichtungen ( 4 Abs. 2 Landeskrankenhausgesetz / LKG) orientiert sich die Krankenhausplanung im Land Berlin weiterhin an der Fachabteilungsgliederung der Krankenhausstatistikverordnung (KHStatV). Diese ist abgestimmt auf die Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer. Der 106. Deutsche Ärztetag 2003 in Köln hat eine Änderung der Musterweiterbildungsordnung beschlossen. Hervorzuheben ist insbesondere die Zusammenlegung des Gebietes Orthopädie und des Schwerpunktes Unfallchirurgie (des Gebietes Chirurgie) zur/m Fachärztin/-arzt Orthopädie und Unfallchirurgie des Gebietes Chirurgie. Eine entsprechende Anpassung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin trat im April 2006 in Kraft. Das Inkrafttreten der neuen Landesweiterbildungsordnung führt jedoch nur schrittweise zur Etablierung veränderter Fachgebiete bzw. Schwerpunkte. Entsprechende Weiterbildungen müssen erfolgen, Übergangsregelungen sind zu beachten. Insofern blieb auch bisher die Fachabteilungsgliederung der KHStatV unverändert. Daher wird auch bei dieser Planfortschreibung an der bisherigen Fachabteilungssystematik festgehalten. Gegebenenfalls müssen sich aus der neuen Berliner Weiterbildungsordnung ergebende Anpassungsnotwendigkeiten so auch die Diskussion im Planungsbegleitenden Fachausschuss im Rahmen von Einzelfallprüfungen für betroffene Krankenhäuser geregelt werden. Für den neuen Schwerpunkt Orthopädie und Unfallchirurgie ist die krankenhausplanerische Feststellung des entsprechenden Versorgungsauftrages in jenen Fällen unproblematisch, in denen das Krankenhaus bisher über einen jeweils separaten orthopädischen und unfallchirurgischen Versorgungsauftrag verfügte. Die Fachabteilungssystematik ist in Tabelle 3.1. dargestellt. 12

15 Tab. 3.1.: Fachabteilungssystematik Fachgebiet 1) Schl.-Nr. Ausweis in der Fortschreibung 2006 des Berliner Krankenhausplans ( 301 Abs.3 Angabe der SGB V) Bettenzahl Angabe ohne Bettenzahl generell kein Ausweis Augenheilkunde 2700 X Chirurgie X davon: Gefäßchirurgie 1800 X 2) Thoraxchirurgie 2000 X Unfallchirurgie 1600 X Visceralchirurgie 1500 X Sonst. und allgemeine Chirurgie 1500/1590 X Frauenheilkunde und Geburtshilfe X davon: Frauenheilkunde 2425 X Geburtshilfe 2500 X Sonst. Frauenheilkunde und Geburtshilfe 2400/2490 X Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 2600 X Haut- und Geschlechtskrankheiten 3400 X Herzchirurgie 2100 X Innere Medizin davon: X Angiologie 3750 X 2) Endokrinologie 0600 X Gastroenterologie 0700 X Hämatologie und internistische Onkologie ) X 4) Kardiologie 0300 X Klinische Geriatrie 0200 X Nephrologie 0400 X Pneumologie 0800 X Rheumatologie 0900 X Sonst. und allgemeine Innere Medizin 0100/0190 3) X Kinderchirurgie 1300 X Kinderheilkunde X davon: Kinderkardiologie 1100 X Neonatologie 1200 X 5) Sonst. und allgemeine Kinderheilkunde 1000 X Kinder- und Jugendpsychiatrie und 3000 X psychotherapie Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie 3500 X Neurochirurgie 1700 X Neurologie ) X Nuklearmedizin 3200 X Orthopädie X davon: Rheumatologie 2309 X Sonst. und allgemeine Orthopädie 2300 X Plastische Chirurgie 1900 X Psychiatrie und Psychotherapie 2900 X Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 3100 X Strahlentherapie ) X Urologie 2200 X Sonstige Fachbereiche/Allgemeinbetten X davon: Interdisziplinäre Einheiten 3600 X 7) Querschnittgelähmte 3791 X Physikalische und Rehabilitative Medizin 3792 X 1) fett: nicht fett, eingerückt: Hauptdisziplin Subdisziplin (entspricht einem Gebiet der Weiterbildungsordnung) (entspricht einem Schwerpunkt der Weiterbildungsordnung; Ausnahmen: Geriatrie sowie unter Sonstige Fachbereiche / Allgemeinbetten aufgeführte Betten) 2) ein gefäßmedizinischer Versorgungsauftrag wird als Fußnote auf dem Datenblatt ausgewiesen 3) 3752 für die im Krankenhausplan ausgewiesen palliativmedizinischen Einheiten 4) die Krankenhäuser, die Transplantationen von blutbildenden Stammzellen vornehmen, erhalten eine Fußnote auf dem Datenblatt 5) die Versorgungsstufe der Abteilung wird als Fußnote auf dem Datenblatt ausgewiesen 6) 2890 für die im Krankenhausplan ausgewiesenen besonderen Einheiten für Neurologische Frührehabilitation 7) Ausweis nur im Ausnahmefall, Intensivbetten werden gemäß Krankenhausstatistikverordnung den Fachabteilungen zugeordnet 13

16 Bei der Festlegung des Versorgungsauftrages (Ausweis der SOLL-Vorgaben im Krankenhausplan) wird für die Hauptdisziplinen eine konkrete Bettenzahl ausgewiesen. Die Subdisziplinen werden entweder nicht oder nur qualitativ (ohne konkrete Bettenzahl) ausgewiesen. Lediglich bei der Klinischen Geriatrie und bei den unter Sonstige Fachbereiche / Allgemeinbetten dargestellten Subdisziplinen bzw. Teileinheiten erfolgt ein konkreter Bettenausweis. Die Fachabteilungsgliederung in Tabelle 3.1. wurde ergänzt um die Schlüsselnummer des bundeseinheitlichen Schlüsselverzeichnisses der Vereinbarung gemäß 301 Abs. 3 SGB V für die Fachabteilungsverschlüsselung. Dieses Schlüsselverzeichnis findet Anwendung bei der Datenübermittlung nach 301 SGB V und 21 KHEntgG (InEK - Daten) sowie bei den Darstellungen im strukturierten Qualitätsbericht nach 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V. Eine landeseinheitliche Anwendung dieses Schlüsselverzeichnisses ist in Berlin bisher nicht gegeben, aber zur Verbesserung der Transparenz sehr wünschenswert. Hierzu hat im planungsbegleitenden Fachausschuss eine Diskussion stattgefunden. Die Planungsbehörde empfiehlt, die in die Fachabteilungsgliederung aufgenommenen Schlüsselnummern durchgängig in den Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien anzuwenden Verringerung der Regelungstiefe Mit der vorgelegten Planfortschreibung wird weiterhin das Ziel verfolgt, staatliche Planfestlegungen soweit wie möglich zu reduzieren und den Vertragsparteien größere Gestaltungsspielräume zu eröffnen. Der begonnene Weg, die Zahl der ausgewiesenen Subdisziplinen im Krankenhausplan zu reduzieren, wird mit dem Verzicht auf den Ausweis der Subdisziplinen Angiologie, Gefäßchirurgie sowie Hämatologie und internistische Onkologie fortgesetzt (siehe Tab. 3.1.). Anstelle des Ausweises von Abteilungen für Angiologie und/oder Gefäßchirurgie wird ein gefäßmedizinischer Versorgungsauftrag festgelegt, der die erforderlichen Strukturen und personellen Kompetenzen für eine qualitätsgerechte Krankenhausbehandlung von speziellen Gefäßerkrankungen zur Voraussetzung hat (siehe Abschnitt 6.2.). Im Zusammenhang mit dem Wegfall des Ausweises der Subdisziplin Hämatologie und internistische Onkologie werden die Krankenhäuser, die Transplantationen von blutbildenden Stammzellen vornehmen, im Krankenhausplan dargestellt (siehe Abschnitt 6.1.). Die weitere Verringerung der Regelungstiefe wurde im Planungsbegleitenden Fachausschuss kontrovers diskutiert. Kostenträger, aber auch einige Krankenhausträger stehen einer weniger differenzierten Festlegung des Versorgungsauftrages kritisch gegenüber. Andere Krankenhausträger fordern eine stärkere Reduzierung von Detailplanungen. Mit Blick auf das Vorgehen in anderen Bundesländern sowie unter Beachtung der Berliner Bedingungen eines Stadtstaates hält der Senat eine weitere moderate Rücknahme der Regelungstiefe der Planungen für angemessen auch mit dem Ziel der Unterstützung wettbewerblicher Elemente in der Krankenhausversorgung Flexibilisierung fachabteilungsbezogener Kapazitätsvorgaben Mit der Einführung des DRG-Vergütungssystems das vom Krankenhausfall als zentraler Leistungsgröße ausgeht und der damit verbundenen Veränderung von krankenhausinternen Abläufen, der Bildung indikationsbezogener Zentren, einer verstärkten interdisziplinären Zusammenarbeit oder auch der Festlegung von abteilungsübergreifenden Behandlungspfaden, verliert der Fachabteilungsbezug der Krankenhausleistung an Bedeutung. 14

17 Hinzu kommt, dass die Wirkungen der DRG-Einführung auf Verweildauer, Fallzahl und Verlegungshäufigkeiten in der gegenwärtigen Phase schwer quantifizierbar bzw. prognostizierbar sind. Das trifft um so mehr auf nach Fachabteilungen differenzierte bedarfsbestimmende Parameter zu. Insofern erscheint es nicht mehr angemessen, eine auf das Bett genaue Kapazitätsvorgabe je Fachabteilung im Krankenhausplan auszuweisen. Wettbewerb schließt ein, den Krankenhausträgern zu ermöglichen, durch die Anpassung ihrer Kapazitäten auf eine konkrete Nachfrage reagieren und vorhandene Stärken ausbauen zu können. Einige Bundesländer (Flächenstaaten) haben auf diese Herausforderung reagiert, indem sie in ihren Krankenhausplänen für die Krankenhäuser nur die vorzuhaltenden Fachrichtungen ohne Bettenangaben (z.b. Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt) ausweisen (teilweise unter Angabe der Gesamtbettenzahl des Krankenhauses und unter Ausweis der Bettenzahlen psychiatrischer Abteilungen). In der Diskussion wurden unterschiedliche Positionen vertreten. Während die BKG sich für eine Flexibilisierung fachabteilungsbezogener Kapazitätsvorgaben aussprach, wollten die Krankenkassen unverändert an einer standortbezogenen Festlegung der genauen Bettenzahl je Fachabteilung festhalten. Aus Sicht der Planungsbehörde erscheint unter den Bedingungen eines Stadtstaates eine begrenzte Flexibilisierung angemessen. Als Neuerung wird deshalb in die Fortschreibung 2006 des Berliner Krankenhausplans aufgenommen, dass die im Plan festgelegten Sollbettenzahlen je Abteilung innerhalb der Gesamtbettenzahl des Krankenhauses um ± 10 Prozent abweichen können. Anwendung findet dies auf die Bettenzahlen der Hauptdisziplinen der Subdisziplin Klinische Geriatrie Platzzahlen der teilstationären Einheiten (innerhalb der Gesamtbettenzahl der Abteilung). Diese Form der Flexibilisierung ermöglicht es, unter den Bedingungen immer kürzer werdender Verweildauern auch eine bessere Auslastung der Gesamtkapazität zu erreichen. Ausgenommen von der Flexibilisierung werden Betten für Schwerbrandverletzte, für Querschnittverletzte und Einheiten für neurologische Frührehabilitation, weil hier ein spezielles Sicherstellungsinteresse des Landes besteht. Ebenso ausgenommen ist eine Flexibilisierung zwischen somatischem und psychiatrischem/psychosomatischem Bereich. 4. Qualitätssicherung Krankenhausleistungen mit Ausnahme der psychiatrischen und psychosomatischen Abteilungen werden seit Jahresbeginn 2004 über Fallpauschalen (DRG) vergütet. Das neue System soll die Krankenhäuser zu effizienterem Wirtschaften veranlassen und dem Ziel der Beitragsstabilität dienen. Es ermöglicht eine Verbesserung der Leistungstransparenz nach außen sowie der Kostentransparenz nach innen, birgt aber wie jede pauschalierte Vergütung die Gefahr von Qualitätsverlust: Einerseits sollen die DRG den Krankenhäusern einen Anreiz bieten, auf überflüssige Leistungen zu verzichten, andererseits sollen den Patienten nicht aus wirtschaftlichen Gründen notwendige Leistungen vorenthalten oder sie zu früh entlassen werden. Damit die verbesserte Transparenz nicht nur zu mehr Wirtschaftlichkeit führt, sondern auch zu einer Verbesserung der Qualität der Leistungen, sind eine Reihe von Maßnahmen zur Qualitätssicherung gesetzlich verankert worden. Die Leistungen eines zugelassenen Krankenhauses gemäß 108 SGB V müssen dem jeweiligen Stand der Wissenschaft entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität 15

18 erbracht werden. Die in den Krankenhausplan aufgenommenen Krankenhäuser sind zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der erbrachten Leistungen verpflichtet ( 135 a Abs. 1 SGB V). Die Maßnahmen erfolgen auf den Ebenen der Strukturqualität (Qualifikation der Ärzteschaft und des Personals, Ausstattung der Arbeitsstätte), der Prozessqualität (Indikation und Durchführung der Diagnostik und Therapie) und der Ergebnisqualität (Heilungsdauer, Lebensqualität, therapiebedingte Komplikationen etc.). Sie sind so zu gestalten, dass vergleichende Prüfungen ermöglicht werden ( 137 SGB V). Seit 2005 sind die Krankenhäuser verpflichtet, alle zwei Jahre einen strukturierten Qualitätsbericht zu veröffentlichen (vergleiche: In diesem Bericht sind der Stand der Qualitätssicherung darzustellen, Art und Umfang der Leistungen des Krankenhauses zu beschreiben sowie die Einhaltung der Mindestmengen zu belegen, die ein Krankenhaus für bestimmte planbare Leistungen nachweisen muss, um diese anbieten zu dürfen. Hierbei handelt es sich um Eingriffe, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses in besonderem Maß von der Menge der erbrachten Leistung abhängig ist (z.b. bei Kniegelenk-Totalendoprothesen). Der Katalog dieser Leistungen wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt. Erstmals haben auch Patientenvertretungen Mitspracherechte in diesem Ausschuss erhalten. Die Qualitätssicherung ist eine der Hauptaufgaben des G-BA. Die strukturierten Qualitätsberichte, die im Herbst 2005 erstmals für 2004 von den Krankenhäusern erstellt wurden, bieten eine Fülle von Hinweisen auch für interessierte Patienten. Sie enthalten als Orientierungshilfe z.b. Angaben über die Größe der Abteilungen, die Zahl der Operationen, die Ausbildung des medizinischen und pflegerischen Personals und die zehn am häufigsten erbrachten Leistungen. Wünschenswert wäre, wenn auch gendersensible Ansätze aufgenommen werden. Eine spezielle Suchmaschine auf einer gemeinsamen Homepage bieten der Verband der privaten Krankenversicherung und die Kassenverbände an ( mit Ausnahme des AOK-Bundesverbandes, der mit der Helios Kliniken GmbH ein eigenes Projekt plant und zusätzlich zu den Qualitätsberichten auch eine Qualitäts-Rangliste von Krankenhäusern veröffentlichen will ( Vergleichsmöglichkeiten zwischen verschiedenen Einrichtungen und zur Häufigkeit vorgenommener Prozeduren und Operationen bietet der Klinik-Lotse des Verbandes der Angestellten Krankenkassen ( in den nach und nach alle Krankenhäuser aufgenommen werden sollen. Diese Angebote helfen dabei, das Geschehen transparent und die Qualität der Leistungserbringer vergleichbar zu machen. Damit wird der Wettbewerb der Krankenhäuser um mehr Qualität in der Patientenversorgung unterstützt. Es besteht weiter die Möglichkeit, aus den strukturierten Qualitätsberichten nach 137 SGB V oder aus den Zertifizierungsberichten z.b. durch KTQ (Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen) oder JCAHO (Joint Commission on Accreditation of Healthcare Organizations) zu ersehen, ob und wieweit sich einzelne Krankenhäuser im Bereich Fehlermanagement engagieren. Das Wissen um den Umgang mit Fehlern nimmt zu. Aus der Luftfahrt und aus der Arbeits- und Organisationspsychologie wissen wir, dass Organisations- und Kommunikationsmängel führende Fehlerursachen überall dort sind, wo Menschen arbeiten. An den Ursachen und der Beseitigung muss intensiv gearbeitet werden. (Zitiert aus dem Beschlussprotokoll des 108. Deutschen Ärztetages, Mai 2005). In Abstimmung mit der Berliner Ärztekammer fand im August 2005 auf Initiative der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz über die Berliner Krankenhausgesellschaft eine Umfrage zum Stand eines etablierten Fehlermanagements statt, an der 88 Prozent der Berliner Krankenhäuser teilnahmen. Fast alle Krankenhäuser gaben an, Maßnahmen für die Einrichtung eines Risiko- und Fehlermana 16

19 gements ergriffen oder geplant zu haben. Um vergleichbare Angaben zu bekommen, sprach sich der Berliner Krankenhausbeirat dafür aus, die Angaben der Krankenhäuser zum Fehlermanagement in den strukturierten Qualitätsbericht (Abschnitt D: Qualitätspolitik) aufzunehmen. Prozess- und Ergebnisqualität der stationären Behandlung für bestimmte medizinische Diagnosen, Abteilungen oder Zentren sind mit krankenhausplanerischen Festlegungen, die sich vorrangig auf die Sicherung von bedarfsgerechten Kapazitäten und von Strukturqualität zu beschränken haben, nicht zu regeln. Mit der Fortschreibung 2006 des Krankenhausplans wird deshalb die Möglichkeit genutzt, im Sinne einer bestmöglichen Patientenversorgung Versorgungskonzepte (z.b. in der Kardiologie) und Versorgungsschwerpunkte (z.b. in der Tumormedizin) zu beschreiben, die die Grundlage für qualitätsfördernde Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien sein können. 5. Analyse der Krankenhausversorgung und Bedarfsermittlung 5.1. Analyse der Krankenhausversorgungssituation Die Krankenhausversorgungssituation lässt sich über ausgewählte Kennziffern zu den Krankenhauskapazitäten und Leistungen beschreiben. Dabei werden üblicherweise über Bettenzahlen (absolute Anzahl, Betten je Einwohner, Bettenauslastung) der quantitative Umfang der Versorgungskapazitäten und über Fallzahlen und Verweildauern die Versorgungsleistungen in den einzelnen Fachgebieten dargestellt. Tab : Fachgebiet Im Jahresdurchschnitt aufgestellte vollstationäre Krankenhausbetten, Berlin, 1997, 2001 und 2004 Betten absolut Veränderung 1997 zu 2004 Betten je Einwohner Veränderung 1997 zu 2004 Augenheilkunde ,1 1,1 0,9-0,2 Chirurgie*) ,3 13,3 12,4-2,9 Frauenheilk. u. Geburtsh ,7 4,8 4,1-1,6 Hals-Nasen-Ohrenheilk ,7 1,3 1,2-0,5 Haut- u. Geschlechtsk ,9 0,7 0,6-0,3 Herzchirurgie**) ,7 0,9 0,5-0,2 Innere Medizin ,6 24,6 21,7-5,9 Kinderchirurgie ,4 0,3 0,3-0,1 Kinderheilkunde ,8 2,7 2,4-0,4 Kinder- u. Jugendpsych ,7 0,4 0,5-0,2 Mund-Kiefer-Gesichtschir ,4 0,4 0,4 0,0 Neurochirurgie ,0 1,1 1,1 0,1 Neurologie ,9 2,6 2,4-0,5 Nuklearmedizin ,1 0,2 0,1 0,0 Orthopädie ,0 2,6 2,6-0,4 Plastische Chirurgie ,5 0,3 0,2-0,3 Psychiatrie ,8 6,4 6,0-2,8 Psychosomatik ,4 0,2 0,5 0,1 Strahlentherapie ,6 0,6 0,5-0,1 Urologie ,0 1,8 1,5-0,5 Sonstige Fachbereiche ,0 0,6 0,6-0,4 Summe ,6 67,0 61,0-16,6 *) Für 1997 u Chirurgie exkl. Thoraxchirurgie (Lunge), 2004 inklusive **) Für 1997 u incl. Thoraxchirurgie (Lunge), 2004 exklusive Quelle: Statistisches Landesamt Berlin, eigene Berechnungen 17

20 Bezogen auf das Ausgangsjahr 1997 in der Tab wurden bis Betten, das entspricht rund 22 Prozent der Kapazitäten, abgebaut. Tab : Vollstationäre Krankenhausfälle je Einwohner, Berlin 1997, 2001 und 2004 Fälle je Einwohner Fachgebiet Veränderung ***) 1997 zu 2004 Augenheilkunde 67,3 67,1 54,6-12,7 Chirurgie*) 465,5 456,0 473,7 8,2 Frauenheilkunde und Geburtshilfe 234,6 227,0 216,7-17,9 Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 64,6 65,1 64,9 0,3 Haut- und Geschlechtskrankheiten 19,2 19,7 22,9 3,7 Herzchirurgie**) 20,1 26,8 21,1 1,0 Innere Medizin 679,4 737,5 766,0 86,6 Kinderchirurgie 19,1 15,6 17,9-1,2 Kinderheilkunde 96,6 106,2 107,5 10,9 Kinder- und Jugendpsychiatrie 3,5 3,9 4,8 1,3 Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie 14,3 17,5 18,5 4,2 Neurochirurgie 25,7 33,3 32,0 6,3 Neurologie 59,4 72,6 82,2 22,8 Nuklearmedizin 5,4 6,2 6,7 1,3 Orthopädie 68,9 74,0 75,7 6,8 Plastische Chirurgie 7,4 10,8 10,1 2,7 Psychiatrie 90,4 96,6 108,6 18,2 Psychosomatik 2,7 2,6 4,9 2,2 Strahlentherapie 12,7 12,1 13,1 0,4 Urologie 66,8 74,9 77,7 10,9 Sonstige Fachbereiche 46,7 15,7 15,2-31,5 Gesamt 1.810, , ,5 230,5 *) Für 1997 u Chirurgie exkl. Thoraxchirurgie (Lunge), 2004 inklusive **) Für 1997 u incl. Thoraxchirurgie (Lunge), 2004 exklusive ***) nach Novellierung der KHStatV Angaben für 2004 mit Stundenfällen Quelle: Statistisches Landesamt Berlin, eigene Berechnungen Insgesamt erhöhte sich die Fallhäufigkeit je Einwohner von 1997 bis zum Jahre 2004 um rund 13 Prozent. Die Fachgebiete sind davon unterschiedlich betroffen. Während beispielsweise in der Inneren Medizin 12 Prozent, in der Neurologie 38 Prozent und in der Neurochirurgie 24 Prozent mehr Fälle behandelt wurden, sank die Fallhäufigkeit in der Augenheilkunde um 19 Prozent und in der Frauenheilkunde/Geburtshilfe um 17 Prozent. 18

21 Tab : Krankenhausverweildauer, Berlin 1997, 2001 und 2004 Verweildauer (in Tagen) Fachgebiet Veränderung zu 2004 Augenheilkunde 4,8 4,1 4,0-0,8 Chirurgie*) 9,6 8,6 7,7-1,9 Frauenheilkunde und Geburtshilfe 6,5 5,4 4,6-1,9 Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 7,3 5,9 5,0-2,3 Haut- und Geschlechtskrankheiten 14,6 10,3 8,2-6,4 Herzchirurgie**) 10,3 10,5 8,0-2,3 Innere Medizin 12,8 10,0 8,8-4,0 Kinderchirurgie 5,8 5,0 4,9-0,9 Kinderheilkunde 7,7 6,6 5,6-2,1 Kinder- und Jugendpsychiatrie 51,8 34,1 29,0-22,8 Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie 7,6 5,7 5,0-2,6 Neurochirurgie 11,6 9,9 9,3-2,3 Neurologie 15,3 10,9 8,7-6,6 Nuklearmedizin 5,8 6,2 5,5-0,3 Orthopädie 13,2 10,9 9,1-4,1 Plastische Chirurgie 10,5 7,7 6,5-4,0 Psychiatrie 29,4 21,7 18,8-10,6 Psychosomatik 45,8 34,5 32,6-13,2 Strahlentherapie 14,3 13,3 11,6-2,7 Urologie 8,7 6,7 5,4-3,3 Sonstige Fachbereiche 4,8 10,9 10,1 5,3 Gesamt 12,8 10,1 8,8-4,0 *) Für 1997 u Chirurgie exkl. Thoraxchirurgie (Lunge), 2004 inklusive **) Für 1997 u incl. Thoraxchirurgie (Lunge), 2004 exklusive Quelle: Statistisches Landesamt Berlin, eigene Berechnungen Der Trend zu kürzeren Verweildauern setzte sich fort. Im Zeitraum 1997 bis 2004 reduzierte sich die durchschnittliche Behandlungsdauer um 4,0 Tage, das entspricht einer Reduzierung um über 30 Prozent. Die starke Reduzierung der Verweildauer im Krankenhaus führte trotz steigender Zahl der Behandlungsfälle im Zeitraum von 1997 bis 2004 insgesamt zu einer leicht gesunkenen Auslastung der Kapazitäten von 81,5 auf 80,7 Prozent (Tab ). Tab : Auslastung der Krankenhausbetten, Berlin 1997, 2001 und 2004 Auslastung (in Prozent) Fachgebiet Veränderung zu 2004 Augenheilkunde 79,4 71,9 64,2-15,2 Chirurgie*) 80,3 82,3 80,0-0,3 Frauenheilkunde und Geburtshilfe 72,9 70,6 66,1-6,8 Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 77,2 83,8 72,5-4,7 Haut- und Geschlechtskrankheiten 84,8 81,4 86,7 1,9 Herzchirurgie**) 76,8 81,3 85,4 8,6 Innere Medizin 86,2 82,0 84,6-1,6 Kinderchirurgie 70,2 67,8 74,0 3,8 Kinderheilkunde 73,1 72,4 68,5-4,6 Kinder- und Jugendpsychiatrie 76,0 81,3 82,8 6,8 Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie 70,7 69,8 62,8-7,9 Neurochirurgie 79,0 82,0 76,5-2,5 Neurologie 86,7 84,6 82,6-4,1 Nuklearmedizin 86,1 70,5 70,3-15,8 Orthopädie 82,8 83,2 72,1-10,7 Plastische Chirurgie 45,5 70,9 73,2 27,7 Psychiatrie 82,2 90,1 93,7 11,5 Psychosomatik 87,7 102, ,3 Strahlentherapie 80,9 79,0 84,1 3,2 Urologie 77,5 75,4 75,3-2,2 Sonstige Fachbereiche 63,7 82,3 68,3 4,6 Gesamt 81,5 81,1 80,7-0,8 *) Für 1997 u Chirurgie exkl. Thoraxchirurgie (Lunge), 2004 inklusive **) Für 1997 u incl. Thoraxchirurgie (Lunge), 2004 exklusive Quelle: Statistisches Landesamt Berlin, eigene Berechnungen 19

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