Standbericht Umsetzung nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen (SKI)
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1 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS 21. Dezember 2016 Standbericht Umsetzung nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen (SKI) 1/12
2 Inhalt Zusammenfassung Ausgangslage Aktueller Stand Umsetzung Massnahmen SKI-Strategie M1: Inventar kritischer Infrastrukturen M2: Förderung der Forschung M3: Betreiben von Plattformen zur Stärkung der Koordination M4 und M5: Kapazitäten, Befugnisse und Prozesse zur Warnung im Ereignisfall M6: Erarbeitung von übergeordneten Schutzzielen M7: Sicherheitsüberprüfung für Betreiber kritischer Infrastrukturen M8: Priorisierung von kritischen Infrastrukturen in Abschalt- und Bewirtschaftungsplanungen M9: Erarbeitung von vorsorglichen Planungen zur Bewältigung von KI-Ausfällen M10: Sensibilisierung von Bevölkerung und Wirtschaft für KI-Ausfälle M11: Schaffung von Mitteln für Unterstützung KI-Betreiber bei Bewältigung von Cyber-Risiken M12: Erfassung von Ressourcen zur subsidiären Unterstützung von KI-Betreibern M13: Festlegung Prozesse zur subsidiären Unterstützung der KI-Betreiber bei der Ereignisbewältigung M14: Erarbeitung von Einsatzplanungen zum Schutz von kritischen Infrastruktur- Objekten M15: Überprüfung und Verbesserung Resilienz der kritischen Infrastrukturen Überprüfung und Aktualisierung der nationalen SKI-Strategie /12
3 Zusammenfassung Der Bundesrat verabschiedete im Juni 2012 die nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen (SKI) und beauftragte das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) mit der Koordination bei der Umsetzung der Strategie. Die SKI-Strategie enthält insgesamt 15 Massnahmen, mit denen die Resilienz (Widerstands- und Regenerationsfähigkeit) der Schweiz in Bezug auf kritische Infrastrukturen verbessert werden soll. Unter anderem führt das BABS ein Verzeichnis der Bauten und Anlagen, die eine strategisch wichtige Bedeutung für die Schweiz haben (SKI-Inventar). Weitere Massnahmen betreffen die Verbesserung der Sektorübergreifenden Zusammenarbeit der zuständigen Fachbehörden und Betreiber kritischer Infrastrukturen oder die Optimierung der Unterstützung der Betreiber bei der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen, damit Ausfälle von kritischen Infrastrukturen möglichst verhindert oder zumindest die daraus resultierenden Konsequenzen reduziert werden können. Weiter hat das BABS einen Leitfaden erarbeitet, mit dem die Resilienz der kritischen Infrastrukturen überprüft und verbessert werden kann. Der Leitfaden richtet sich vor allem an die jeweiligen Betreiber kritischer Infrastrukturen. In Ergänzung zum Leitfaden wird nach methodisch ähnlichem Vorgehen auch die Resilienz in den kritischen Teilsektoren überprüft und bei Bedarf verbessert. Diese Arbeiten erfolgen in Kombination mit der Cyber-Risiko-Strategie (NCS), die zeitgleich mit der SKI-Strategie verabschiedet wurde. Der vorliegende Bericht orientiert über den aktuellen Stand der Arbeiten bei der Umsetzung der nationalen SKI- Strategie und gibt einen Ausblick auf die Aktualisierung der nationalen SKI-Strategie, die mit der NCS und weiteren relevanten Strategien und Politikfeldern abgestimmt und für 2017 vorgesehen ist. 3/12
4 1 Ausgangslage Kritische Infrastrukturen stellen die Verfügbarkeit von essenziellen Gütern und Dienstleistungen sicher. Unter anderem zählen dazu die Energieversorgung, der Verkehr oder das Gesundheitswesen. Ausfälle und Störungen kritischer Infrastrukturen können schwerwiegende Schäden in der Bevölkerung und der Wirtschaft verursachen. Der Bundesrat verabschiedete im Juni 2012 die nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen und beauftragte das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) mit der Koordination der Arbeiten bei der Umsetzung der Strategie. 1 Die SKI-Strategie enthält insgesamt 15 Massnahmen, mit denen die Resilienz der Schweiz im Hinblick auf kritische Infrastrukturen verbessert werden soll. Die Strategie sieht vor, dass die Umsetzung der Massnahmen im Rahmen der bestehenden Ressourcen und Zuständigkeiten erfolgen soll. Verschiedene damals bereits laufende oder geplante Vorhaben, namentlich die zeitgleich verabschiedete nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS) oder die Erarbeitung des Nachrichtendienstgesetzes (NDG), nahmen einzelne Anliegen der SKI-Strategie auf. Das Vorgehen und der Zeitplan für die Umsetzung der Strategie wurde zum einen in der Strategie selbst skizziert, zum anderen wurde in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Schutz kritischer Infrastrukturen (AG SKI), in der über 25 Bundesstellen mit Aufgaben im SKI-Bereich sowie die Kantone vertreten sind, ein detaillierter Umsetzungsplan erstellt. Ursprünglich wurde beantragt, dass für die Umsetzung der SKI-Strategie zu den bestehenden 1,8 Stellen (FTE) zwei zusätzliche Stellen notwendig sind. Diese Stellen wurden jedoch nicht gesprochen, so dass der in der nationalen SKI-Strategie beschriebene Umsetzungsplan angepasst werden musste. Der Zeitplan wurde deshalb auf die NCS abgestimmt, die zahlreiche Berührungspunkte mit der SKI-Strategie aufweist. Die Überprüfung der Massnahmen und der SKI-Strategie insgesamt erfolgt deshalb per Ende 2017 und nicht wie ursprünglich veranschlagt per Ende Die Anpassung des Zeitplans ist mit keinen finanziellen Konsequenzen verbunden. 2 Aktueller Stand Umsetzung Massnahmen SKI-Strategie 2.1 M1: Inventar kritischer Infrastrukturen Mit Massnahme M1 wurde das BABS beauftragt, ein Verzeichnis der Bauten und Anlagen zu erstellen, die für die Schweiz eine strategisch wichtige Bedeutung haben. Dabei handelt es sich um Objekte, die entweder wichtig sind für die Verfügbarkeit von essenziellen Gütern und Dienstleistungen (Strom, Verkehr usw.) oder um solche, die Substanzen beinhalten, deren Freisetzung im Schadenfall Mensch oder Umwelt schwerwiegend beeinträchtigen können (z.b. ausgewählte Stauanlagen oder Objekte gemäss Störfallverordnung). Per Ende 2012 wurde das Inventar der kritischen Infrastruktur-Objekte fertig gestellt, die auf nationaler Ebene eine wichtige Bedeutung haben. Das Gesamtverzeichnis dieser Objekte ist GEHEIM klassifiziert und wird nicht publiziert. Verschiedene berechtigte Stellen erhalten Auszüge aus dem Inventar, so z.b. alle kantonalen Stellen im Bevölkerungsschutz mit den Objekten im jeweiligen Standortkanton. Zudem wurden die Kantone eingeladen, zusätzlich zu den Objekten, die auf nationaler Ebene eine wichtige Bedeutung haben, auch solche zu ergänzen, die auf lokaler oder kantonaler Ebene kritisch sind. Entsprechende Arbeiten sind bei über der Hälfte der Kantone im Gange oder bereits abgeschlossen. 1 BBl /12
5 Die Identifikation und Beurteilung der auf nationalen Ebene relevanten Objekte erfolgte in allen 28 kritischen Teilsektoren (Stromversorgung, Schienenverkehr, Telekommunikation usw.) nach einem standardisierten Verfahren und aufgrund einheitlicher Kriterien. Die Erstellung des nationalen SKI-Inventars erfolgte in Zusammenarbeit mit mehr als 150 zuständigen Stellen (Betreiber, Verbände, Fachbehörden usw.). Dank der breiten Abstützung und der systematischen Methode stösst das Inventar bei den relevanten Partnern auf grosse Akzeptanz. Das SKI-Inventar dient seitdem als wichtige Planungs- und Priorisierungsgrundlage im Risiko- und Katastrophenmanagement. Insbesondere kommt es bei den Kantonen im Rahmen der kantonalen Gefährdungsanalysen und Vorsorge zur Anwendung, aber auch bei der Bewältigung von aktuellen Ereignissen, so z.b. bei den Überschwemmungen in der Ostschweiz 2015, wo es darum ging, die besonders zu schützenden Perimeter festzulegen. Weiter diente das SKI-Inventar als Planungsgrundlage für verschiedene Arbeiten, z.b. für Schadensabschätzungen in Zusammenhang mit Hochwassern, militärische Konzeptstudien oder für die redundante Erschliessung von Telekommunikationsknoten eines national tätigen Telecom- Providers. In Zukunft ist anzustreben, dass sich auch die verschiedenen Fachbehörden vermehrt auf das Inventar abstützen, z. B. bei Fragen in Bezug auf die Prävention. Per Ende 2014 wurde das nationale SKI-Inventar ein erstes Mal aktualisiert. Die nächste Revision ist per Ende 2017 geplant. Dann soll auch eine neue Datenbank zur Führung des SKI-Inventars vorliegen. 2.2 M2: Förderung der Forschung Um methodische Grundlagen im SKI-Bereich zu generieren, erstellte das BABS in Zusammenarbeit mit verschiedenen Forschungsinstituten wissenschaftliche Studien. Die Erkenntnisse dieser Arbeiten dienten unter anderem zur Erarbeitung der SKI-Strategie. Weiter wurde ein Vorschlag für ein nationales Forschungsprogramm zu SKI erstellt, der in einer nächsten Phase in überarbeiteter Form und in Absprache mit weiteren beteiligten Stellen beim Staatssekretariat für Bildung und Forschung eingereicht werden soll. Ebenfalls werden Synergien im bereits lancierten NFP 75 Big Data genutzt und im Bericht über die zentralen Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft Abklärungen getroffen, wie der Wissens- und Technologietransfer für den sicheren Betrieb kritischer Infrastrukturen gewährleistet werden kann. 2.3 M3: Betreiben von Plattformen zur Stärkung der Koordination Auf Behördenebene ist die Arbeitsgruppe Schutz kritischer Infrastrukturen (AG SKI) die zentrale Plattform zur Koordination der Arbeiten. Darin vertreten sind Bundesstellen mit Kompetenzen im SKI-Bereich (Fach-, Aufsichts- und Regulationsbehörden) aus allen sieben Departementen, die Bundeskanzlei sowie die Kantone. Die AG SKI ist das zentrale Organ zur Koordination der Umsetzung der SKI-Strategie. Ebenfalls dient sie zur gegenseitigen Orientierung über relevante Vorhaben im breiten SKI-Kontext (geplante Projekte, Veranstaltungen, Übungen usw.). Das BABS betreibt ebenfalls einen regelmässigen Austausch mit den kantonalen Stellen, die als SKI-Kontaktstellen bezeichnet wurden. Dabei werden insbesondere Fragen in Bezug auf das SKI-Inventar und die Erarbeitung von vorsorglichen Einsatzplanungen diskutiert. Auf Ebene der Betreiber wurde zudem eine Plattform gebildet, in der die Vertreter der national kritischen Infrastruktur-Betreiber Einsitz haben. Neben der Diskussion von konkreten SKI-Arbeiten bietet die Plattform den Betreibern auch Gelegenheit, relevante Themen in den Bereichen Risiko-, Krisen- und Kontinuitätsmanagement mit SKI-Bezug zu diskutieren. Seitens der Betreiber stiess die Plattform auf eine positive Rückmeldung. Anlässlich einer Um- 5/12
6 frage äusserten sie ein grosses Interesse und einen entsprechender Bedarf an einer solchen Sektor-übergreifenden Plattform. Diese Plattform soll unter anderem auch an der erweiterten jährlichen Bevölkerungsschutzkonferenz genutzt werden, um die Zusammenarbeit im SKI- Bereich weiter zu stärken. 2.4 M4 und M5: Kapazitäten, Befugnisse und Prozesse zur Warnung im Ereignisfall Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz wurde eine wichtige Grundlage geschaffen, um die Warnung bei Bedrohungen von kritischen Infrastrukturen zu verbessern. In einem nächsten Schritt wird festzulegen sein, welche Betreiber kritischer Infrastrukturen in den relevanten Gremien berücksichtigt werden (z.b. Nachrichtendienst, geschlossener Kundenkreis der Melde- und Analysestelle Informationssicherung MELANI) und über welche Gefährdungen (Naturgefahren, technische und gesellschaftlichen Gefährdungen) über welche Kanäle und welcher Vertraulichkeit sich die relevanten Akteure austauschen können. 2.5 M6: Erarbeitung von übergeordneten Schutzzielen Das BABS hat einen Forschungsbericht erarbeiten lassen, in dem verschiedene Ansätze im Bereich der Schutzziele für kritische Infrastrukturen überprüft wurden. 2 Dabei zeigte sich, dass fixe Vorgaben im Sinne von starren Grenzwerten (z.b. maximale Ausfallzeit) nicht zielführend sind, da dieses Vorgehen keinerlei Rücksicht auf die Verhältnismässigkeit von Kosten für Massnahmen zur Erreichung dieser Grenzwerte nimmt. Ebenfalls dürfte das Festlegen von solchen Grenzwerten für die grundlegend verschiedenen Arten von kritischen Infrastrukturen (Stromversorgung, Kulturgüter, Telekommunikation, Forschung und Lehre usw.) schwierig und willkürlich sein. Anstelle von Schutzzielen im Sinne von fixen Grenzwerten empfiehlt die Studie das Prinzip zu verankern, wonach ein optimales Verhältnis zwischen Kosten für Schutzmassnahmen und Risiko-Kosten (unter anderem Schäden, die im Ereignisfall resultieren könnten) anzustreben ist. Dieses Grundprinzip lässt sich in jedem der 28 kritischen Teilsektoren umsetzen. Dabei sind zusätzlich zu dieser ökonomischen Betrachtung weitere Faktoren zu berücksichtigen, bevor ein Entscheid über möglicherweise notwendige Massnahmen getroffen werden kann (z. B. eine Beurteilung der Nachhaltigkeit). Weiter sind auch geltende Vorgaben, branchenspezifische Standards usw. zwingend zu berücksichtigen. Gemäss der Empfehlung der Studie wurde der Grenzkostenansatz auch im Leitfaden Schutz kritischer Infrastrukturen berücksichtigt. 2.6 M7: Sicherheitsüberprüfung für Betreiber kritischer Infrastrukturen Risiko- und Verwundbarkeitsanalysen für kritische Infrastrukturen haben gezeigt, dass in nahezu allen Bereichen der kritischen Infrastrukturen Risiken bestehen, dass einzelne Mitarbeiter gezielt Störungen oder Ausfälle herbeiführen, die zu schwerwiegenden Schäden für Bevölkerung und Wirtschaft führen können (ähnlich dem Piloten, der im März 2015 über den französischen Alpen absichtlich ein Passagierflugzeug zum Absturz gebracht hat). Neben der psychologischen Betreuung der relevanten Mitarbeiter kann auch deren offizielle Sicherheitsüberprüfung durch den Bund mithelfen, auffällige Persönlichkeitsmerkmale von Mitarbeitenden frühzeitig zu erkennen. Derzeit ist nur für ausgewählte Mitarbeiter von Kernkraftwerken vorgesehen, dass sie einer offiziellen Sicherheitsüberprüfung durch den Bund unterzogen werden. Auch mit der Erarbeitung eines Entwurfs für ein Informationssicherheitsgesetz (ISG) wurde am Prinzip festgehalten, wonach die Sicherheitsüberprüfung von ausgewähltem 2 Die Studie ist erhältlich unter > Publikationen SKI > Grundlagen und Forschungsberichte 6/12
7 Personal Betreiber kritischer Infrastrukturen in den teilsektorspezifischen Fachgesetzen geregelt werden soll. Dementsprechend ist beispielsweise vorgesehen, im Rahmen der Vorlage zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 einen entsprechenden Gesetzesartikel im Stromversorgungsgesetz (StromVG) zu schaffen. 2.7 M8: Priorisierung von kritischen Infrastrukturen in Abschalt- und Bewirtschaftungsplanungen Das BABS hat zusammen mit den zuständigen Fachbehörden (insbesondere Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung und Bundesamt für Gesundheit) einen Bericht erarbeitet, in dem aufgezeigt wird, wie kritische Infrastrukturen im Falle von Katastrophen und Notlagen prioritär mit wichtigen Gütern und Dienstleistungen versorgt werden können. Damit soll ein Beitrag zur Reduktion des Risikos geleistet werden, dass Not- und Mangellagen zu Ausfällen von kritischen Infrastrukturen mit weitergehenden Folgeschäden für Wirtschaft und Bevölkerung führen. Der Bericht zeigt auf, dass in vielen Bereichen (z. B. Strommangellage oder Versorgungsengpass Brenn- und Treibstoffe, Pandemie) vorgesehen ist, dass Erbringer von wichtigen Leistungen bevorzugt versorgt werden können. In der Regel ist indessen nicht genauer definiert, welche konkreten Firmen oder Objekte jeweils darunter verstanden werden, weil dies lageabhängig erst in der jeweiligen Situation möglich ist. Da unter anderem mit dem SKI-Inventar eine entsprechende Priorisierungsgrundlage zur Verfügung steht, empfiehlt der Bericht, bestehende Dokumente (Vollzugshilfen, vorbehaltene Verordnungen usw.) so zu präzisieren, dass auf die entsprechenden Erkenntnisse abgestützt werden kann, indem beispielsweise in einer Aufzählung fehlende Bereiche ergänzt werden. 2.8 M9: Erarbeitung von vorsorglichen Planungen zur Bewältigung von KI-Ausfällen Sollte es zu einem massiven Ausfall von kritischen Infrastrukturen kommen, ist es wichtig, möglichst gut vorbereitet zu sein. Auf Stufe Bund werden durch die jeweils zuständigen Bundesämter (z. B. Stromausfall durch das Bundesamt für Energie) respektive durch den Bundesstab ABCN vorsorgliche Planungen zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen erarbeitet. Die Prioritätensetzung basiert unter anderem auf den Resultaten der nationalen Gefährdungsanalyse Katastrophen und Notlagen Schweiz (KNS). Da dabei ein Stromausfall bzw. eine Strommangellage als besonders relevant eingeschätzt wurden, soll unter anderem auch die Bewältigung dieser beiden Szenarien geplant werden. Die Bewältigung von Störungen kritischer Infrastrukturen wird auch bei der Erarbeitung von Vorsorgeplanungen für weitere Gefährdungen (z.b. Erdbeben) mit berücksichtigt. Auf kantonaler Ebene bestehen zudem entsprechende Planungen, die zum Teil im Rahmen der kantonalen Gefährdungsanalysen und Vorsorge (KATAPLAN) erstellt worden sind. Der Kanton Freiburg hat beispielsweise einen kantonalen Einsatzplan Stromversorgungsunterbruch erarbeitet, der als roter Faden für die Führungsorgane, Einsatzkräfte, Verteilnetzbetreiber und lebenswichtigen Unternehmen dient. 3 Zudem enthält es einen umfassenden Massnahmenkatalog für alle betroffenen Stellen. 2.9 M10: Sensibilisierung von Bevölkerung und Wirtschaft für KI-Ausfälle Das BABS stellt auf der Homepage und der entsprechenden Smartphone-App Informationen über verschiedene Gefährdungen mit allgemeinen und gefährdungsspezifischen Verhaltensempfehlungen zur Verfügung. Das Angebot, das sich vor allem an die Bevölkerung richtet, beinhaltet unter anderem auch die Thematik Stromausfall. Alertswiss 3 Erhältlich unter 7/12
8 bietet zudem eine Vorlage für die Erstellung eines persönlichen Notfallplans, der dabei hilft, in Notsituationen angemessen und informiert zu reagieren. Dies ist nicht zuletzt auch im Hinblick auf KI-Ausfälle von grosser Bedeutung. Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) hat zudem in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft verschiedene Sensibilisierungsprodukte erarbeitet, die die Unternehmen unter anderem auf einen Ausfall besonders relevanter kritischer Infrastrukturen vorbereiten sollen. Insbesondere hat das BWL einen umfangreichen Strom-Ratgeber herausgegeben, der sich zum einen an die Wirtschaft und zum anderen an die Bevölkerung richtet. 4 Zudem wurde ein BCM-Ratgeber publiziert, der die Unternehmen unter anderem auf Ausfälle von Energie, IKT-Systemen und Logistikprozessen (Verkehr) sensibilisiert und konkrete Tipps zur Reduktion der Verwundbarkeit gibt. 5 Das BWL stellt zudem ein Merkblatt zur Verfügung, das die Bevölkerung über einen Notvorrat zur Vorbeugung unter anderem vor Ausfällen der Lebensmittel- und Trinkwasserversorgung orientiert M11: Schaffung von Mitteln für Unterstützung KI-Betreiber bei Bewältigung von Cyber-Risiken Insgesamt wurden mit der NCS beim Bund 28 zusätzliche Stellen geschaffen, mit denen unter anderem die Betreiber von kritischen Infrastrukturen subsidiär bei der Bewältigung von Cyber-Risiken unterstützt werden. Insbesondere wurde die Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) personell ausgebaut. Damit konnte MELANI nicht zuletzt neue, relevante Teilsektoren der kritischen Infrastrukturen unterstützen (z.b. Gesundheitswesen, Medien). Auch wurden zusätzliche Stellen beim BWL und beim BABS geschaffen, um die Betreiber kritischer Infrastrukturen bei der Überprüfung und Verbesserung der Resilienz zu unterstützen. Zudem wurde die operative Zusammenarbeit für die Bewältigung von Cyber- Vorfällen zwischen dem MilCERT und dem Bereich Computer Network Operations in der Führungsunterstützungsbasis, dem Cyber-Bereich im Nachrichtendienst des Bundes, der Cyber Defence im Militärischen Nachrichtendienst und dem CSIRT im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation gestärkt. Die Armee hat auch die eigenen Detektions- und Analysemittel ausgebaut. Als weiteres Hilfsmittel für die Betreiber kritischer Infrastrukturen ist MELANI mit dem Verein Swiss Cyber Experts eine öffentlich-private Partnerschaft eingegangen. Diese Partnerschaft hat zum Ziel, im Falle schwerer Cyber-Übergriffe den Geschädigten dank gebündeltem Expertenwissen effizient eine Diagnose zu liefern M12: Erfassung von Ressourcen zur subsidiären Unterstützung von KI- Betreibern Derzeit läuft im Rahmen des Ressourcenmanagements Bund (ResMaB) die Erfassung von zusätzlichen Hilfsmitteln, die im Falle von Katastrophen und Notlagen zur subsidiären Unterstützung der Betreiber bei der Ereignisbewältigung herangezogen werden können. In einem ersten Schritt bezeichnen die kantonalen Stellen im Bevölkerungsschutz anhand von fünf ausgewählten Szenarien (Erdbeben, Tierseuche, Strommangellage, Hochwasser und Pandemie) die vorhandenen Ressourcen seitens der Kantone. Bereits definiert sind provisorisch die relevanten Ressourcen-Kategorien, die sogenannten Schlüsselressourcen (Rettung, Logistik, Energie, IKT usw.). Insbesondere im Falle eines schwerwiegenden Erdbebens stellen auch die Experten zur Beurteilung von Gebäuden und Anlagen eine entsprechende Kategorie dar Erhältlich unter -> Dienstleistungen 6 Ebenfalls erhältlich unter -> Dienstleistungen 8/12
9 2.12 M13: Festlegung Prozesse zur subsidiären Unterstützung der KI-Betreiber bei der Ereignisbewältigung Das BABS erarbeitet derzeit einen Bericht, der aufzeigt, welche Prozesse zur subsidiären Unterstützung der Betreiber kritischer Infrastrukturen im Falle von Katastrophen und Notlagen aktuell gelten. Zudem wird geprüft, ob die Prozesse optimiert werden können. Der Bericht zeigt auf, dass es je nach Ereignis unterschiedliche Stellen sind, an die sich ein KI- Betreiber wenden muss, um im Falle von Katastrophen und Notlagen (Hochwasser, terroristische Bedrohung usw.) Unterstützung von zivilen und militärischen Stellen zu erhalten. Grundsätzlich gilt in praktisch allen Fällen, dass in einem ersten Schritt der jeweilige Standortkanton (Polizei, Feuerwehr, Bevölkerungsschutz etc.) gefordert ist, im Rahmen seiner Möglichkeiten den KI-Betreiber zu unterstützen. Reichen die Mittel der zivilen Partner nicht (mehr) aus, kann die Armee für eine subsidiäre Unterstützung der Behörden angefragt werden. Der Föderalismus mit der primären Zuständigkeit der Kantone für die polizeiliche Gefahrenabwehr und den Bevölkerungsschutz bringt insbesondere für KI-Betreiber, die in mehreren Kantone kritische Infrastrukturen betreiben, Herausforderungen mit sich. In einem Szenario, welches die gesamte Schweiz betrifft, müssten sie sich theoretisch an 26 Kantone wenden. Zudem ist problematisch, dass es sich vielfach um Netze bzw. Systeme handelt, die überregional oder sogar gesamtschweizerisch (respektive gar international) betrieben werden. Dementsprechend müsste auch die Prioritätensetzung bei der Gefahrenabwehr auf dieser Ebene erfolgen. Die kantonale Perspektive greift hier möglicherweise zu kurz. Der Bericht zeigt auf, dass verschiedene in jüngerer Zeit geschaffene Gremien wie der Bundesstab ABCN oder der Führungsstab Polizei eine Gelegenheit bieten, unter Wahrung der Kantonssouveränität gewisse Prozesse auf Stufe Bund zu beschleunigen M14: Erarbeitung von Einsatzplanungen zum Schutz von kritischen Infrastruktur- Objekten Um im Falle von Katastrophen und Notlagen einen möglichst optimalen Schutz der kritischen Infrastrukturen gewährleisten zu können, ist es von zentraler Bedeutung, dass die Betreiber, die zivilen Partner im Bevölkerungsschutz und die Armee über vorsorgliche Einsatzplanungen verfügen. Das BABS hat ein Konzept erstellt, das beschreibt, welche Punkte dabei zu berücksichtigen sind. Dementsprechend bestehen die Einsatzplanungen im Idealfall aus den drei erwähnten Elementen, wobei sie nicht physisch zusammengefasst werden (die Planung der Betreiber verbleibt vor Ort, die Planung des Bevölkerungsschutzes bei den Kantonen und diejenigen der Armee bei der Armee). Für den Bereich der Betreiber gibt der SKI- Leitfaden des BABS Anhaltspunkte über zu berücksichtigende Punkte (vgl. Kapitel 2.14). Für den Bereich des Bevölkerungsschutzes hat das BABS einen Vorschlag für ein entsprechendes Dossier erstellt und den Kantonen zur Verfügung gestellt. Die Armee erarbeitet zudem militärische Objektdossiers, welche den Einsatz von Mitteln der Armee im Bereich physischer Schutz abdecken. Es ist vorgesehen, für die Objekte der beiden höchsten Leistungsklassen 4 und 5 des SKI-Inventars bis Ende 2017 die entsprechenden Planungen abgeschlossen zu haben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der oben beschriebenen Kompetenzen der Kantone im Bevölkerungsschutz die Erarbeitung der Bevölkerungsschutz-Dossiers auf freiwilliger Basis erfolgt und nicht durch den Bund angeordnet werden kann. Derzeit sind jedoch rund zwei Drittel der Kantone daran, entsprechende Dossiers zu erstellen. Dies erfolgt häufig im Kontext der kantonalen Gefährdungsanalyse und Vorsorge KATAPLAN. 9/12
10 2.15 M15: Überprüfung und Verbesserung Resilienz der kritischen Infrastrukturen Zur Überprüfung und Verbesserung der Resilienz von kritischen Infrastrukturen hat das BABS einen Leitfaden Schutz kritischer Infrastrukturen erarbeitet. 7 Der Leitfaden richtet sich an die Betreiber der kritischen Infrastrukturen und zeigt auf, welche Punkte zu berücksichtigen sind. Er trägt dazu bei, schwerwiegende Ausfälle zu verhindern respektive im Ereignisfall die Ausfallzeit zu minimieren. Methodisch orientiert sich der Leitfaden an gängigen und etablierten Konzepten des Risiko-, Krisen- und Kontinuitätsmanagements und kombiniert verschiedene Elemente dieser Ansätze im Sinne eines integralen Schutzes. Der Leitfaden baut auf bestehende Planungen und Arbeiten auf, über die viele Unternehmen bereits verfügen. Während diese in der Regel auf Risiken für die Unternehmen fokussieren, steht beim Leitfaden SKI die Frage im Vordergrund, inwiefern Ausfälle von kritischen Infrastrukturen die Bevölkerung und ihre (wirtschaftlichen) Lebensgrundlagen beeinträchtigen. Die Umsetzung des Leitfadens erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen den Betreibern der kritischen Infrastrukturen und den jeweiligen Fach-, Aufsichts- und Regulationsbehörden in den verschiedenen Bereichen der kritischen Infrastrukturen (Energie, Verkehr, Gesundheitswesen usw.). Das BABS hat den Leitfaden in Zusammenarbeit mit Swissgrid und den zuständigen Fachbehörden (Bundesamt für Energie, Eidg. Elektrizitätskommission und BWL) in Form eines Pilotprojekts für das Übertragungsnetz in der Stromversorgung angewendet. Dabei wurden ausgewählte Risiken analysiert, die zu einem gravierenden, d.h. grossflächigen und langanhaltenden, Blackout führen können. Anschliessend wurden verschiedene Massnahmen ausgearbeitet, mit denen die Resilienz der Anlagen und Systeme von Swissgrid verbessert werden können. Unter anderem werden dazu die relevanten Anlagen (z. B. Unterwerke) zusätzlich gehärtet und der Schutz der IT-Systeme verbessert. Das Pilotprojekt hat gezeigt, dass der Leitfaden praxistauglich ist und einen Mehrwert für die beteiligten Stellen bietet. Die Resultate des Pilotprojekts wurden in einem Schlussbericht festgehalten, der von den Geschäftsleitungen der beteiligten Stellen Ende 2015 verabschiedet wurde. Der Schlussbericht ist INTERN klassifiziert und wurde nicht veröffentlicht. Der Leitfaden ist seitens BABS nicht rechtsverbindlich, weil dazu die entsprechenden Kompetenzen fehlen. Diese verbleiben bei den teilsektorspezifischen Fachstellen. Dementsprechend erfolgt die Umsetzung des Leitfadens seitens der Betreiber auf freiwilliger Basis. Dennoch haben verschiedene Unternehmen und Branchenverbände ihr Interesse am Leitfaden angekündigt. Weiter besteht die Möglichkeit, dass die Umsetzung des Leitfadens (oder von Teilen des Leitfadens) durch die zuständigen Fachbehörden verbindlich vorgegeben wird. So empfiehlt beispielsweise das Pilotprojekt, im Rahmen der Stromversorgungs-Gesetzgebung zu prüfen, für besonders relevante Betreiber vorzuschreiben, die Risiken im Sinne des Leitfadens zu analysieren und falls nötig zu reduzieren. Um die Umsetzung des Leitfadens zu unterstützen, hat das BABS zusätzlich eine Umsetzungshilfe erstellt. 8 Diese beschreibt die Anwendung des Leitfaden exemplarisch anhand von konkreten Beispielen und gibt zusätzliche Hintergrundinformationen. Die SKI-Strategie verlangt, die Resilienz der kritischen Infrastrukturen auf verschiedenen Ebenen zu prüfen und falls notwendig zu verbessern. Während dem sich der Leitfaden insbesondere auf Ebene Unternehmen (z.b. Swissgrid) oder einzelnes Objekt (Rechenzentrum) anwenden lässt, sollen in Ergänzung dazu entsprechende Arbeiten auch auf Ebene der 28 kritischen Teilsektoren durchgeführt werden. Ziel ist es zu überprüfen, ob in den verschiedenen Bereichen Risiken für schwerwiegende Ausfälle bestehen und nötigenfalls Massnahmen 7 Erhältlich unter -> Leitfaden SKI 8 Die Umsetzungshilfe wird Anfang 2017 ebenfalls unter -> Leitfaden SKI erhältlich sein. 10/12
11 zur Reduktion dieser Risiken zu erarbeiten. Damit bestehen Nahtstellen mit der nationalen Cyber-Risiko-Strategie, die ein analoges Vorgehen in Bezug auf Cyber-Risiken fordert (M2 und M12). Gemäss NCS werden in Bezug auf Cyber-Risiken die Arbeiten in 14 Teilsektoren durch das BABS und in den übrigen 14 Teilsektoren durch das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL koordiniert. 9 Entsprechend den Massnahmen der NCS wird in einem ersten Schritt für jeden Teilsektor eine Risiko- und Verwundbarkeitsanalyse durchgeführt. In einem zweiten Schritt wird anschliessend ein Bericht mit Massnahmen zur Stärkung der Resilienz erstellt. Währenddem das BABS mit zusätzlichen finanziellen Ressourcen in den von ihm koordinierten 14 Teilsektoren neben den Cyber-Risiken auch andere relevante Risiken, die zu Ausfällen oder Störungen führen können (z.b. Naturgefahren oder technische Gefahren wie Stromausfall) berücksichtigt, fokussieren die Arbeiten für die übrigen 14 Teilsektoren ausschliesslich auf die in der NCS adressierten Cyber-Verwundbarkeiten. Dementsprechend sind für einen Grossteil dieser 14 kritischen Teilsektoren entsprechende Ergänzungen notwendig, damit eine Überprüfung der Resilienz gemäss SKI-Strategie erfolgt ist. Die Arbeiten zur Überprüfung und Verbesserung der Resilienz der kritischen Teilsektoren sollen gemäss Vorgaben der NCS bis Ende 2017 abgeschlossen sein. 3 Überprüfung und Aktualisierung der nationalen SKI-Strategie Die SKI-Strategie soll bis im Herbst 2017 überprüft und aktualisiert werden. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit der Überarbeitung der NCS. Dabei ist nicht mit einer grossen Richtungsänderung zu rechnen. Vielmehr ist es notwendig, die Arbeiten in einen institutionalisierten Prozess zu überführen und die Koordinationsaufgaben mit der gleichzeitig laufenden Revision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) auf eine rechtliche Grundlage zu stellen. Die Überarbeitung der SKI-Strategie erfolgt in enger Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren (Bundesstellen, Regulatoren und Aufsichtsbehörden, Kantone, Betreiber kritischer Infrastrukturen). 9 Vgl. Anhang 11/12
12 Anhang 1 Umsetzung M2 und M12 NCS / M15 SKI-Strategie Kritischer Teilsektor Diplomatische Vertretungen und Sitze internationaler Organisationen Koordinierende Stelle* BABS Beteiligte Bundestellen* (nicht abschliessend) EDA, fedpol Forschung und Lehre BABS SBFI, ETH-Rat Kulturgüter BABS BAK Parlament, Regierung, Justiz, Verwaltung BABS BK, EFV, ParlD, fedpol, BBL, ISB Erdgasversorgung BWL BFE, ERI Erdölversorgung BWL BFE, ERI Stromversorgung BWL BFE, ENSI, ELCOM, ESTI Abfälle BABS BAFU Abwasser BWL BAFU Banken BABS FINMA, SNB, EFV, SIF Versicherungen BABS FINMA, BSV ärztliche Betreuung und Spitäler BABS KSD Labors BABS BAG, BAFU Chemie- und Heilmittelindustrie BWL BAG MEM-Industrie BWL Informationstechnologien BWL ISB Medien BABS BAKOM Postverkehr BABS BAKOM, GS UVEK Telekommunikation BWL BAKOM Lebensmittelversorgung BWL BLW Wasserversorgung BWL BAFU Armee BABS IOS, FST A Blaulichtorganisationen BABS fedpol, NDB Zivilschutz BABS Luftverkehr BWL BAZL Schienenverkehr BWL BAV Schiffsverkehr BWL BAV Strassenverkehr BWL ASTRA * Die Überprüfung und Verbesserung der Resilienz erfolgt in Zusammenarbeit mit weiteren relevanten Akteuren (Behörden, Betreiber, Verbände usw.). Geltende Kompetenzen bleiben vorbehalten. 12/12
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