Sonderkonzept. Bauhandwerker

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1 Stand: Sonderkonzept Bauhandwerker Betriebs-Haftpflicht-Versicherung Besonderheiten - Erweitertes Deckungskonzept mit flexibler Deckungssummenwahl - Keine Selbstbeteiligungen (außer Installateuren u. Umwelthaftpflichtschäden) - Umwelthaftpflicht-Regreßversicherung - Umwelthaftpflicht- Basisversicherung - Subunterehmerrisiko aus nicht in Deckung gegebenen Risiken - Prämienberechnung nach Lohn- u. Gehaltssumme oder Umsatz - günstige Prämien und Mindestprämien - Meisterbetrieberabatt - mit vereinfachter Deckungsnote per Fax den Antrag stellen INTER Versicherung Makler-Direktion Erzbergerstr Mannheim Tel.: Fax: Helpline@Inter.de Internet:

2 Bauhandwerker Betriebs - Haftpflicht - Versicherung Euro-Tarif 2004 Besonderheiten: - Erweitertes Deckungskonzept mit flexibler Deckungssummenwahl - Keine Selbstbeteiligungen (außer Installateuren u.umwelthaftpflichtschäden) - Umwelthaftpflicht-Regreßversicherung - Umwelthaftpflicht- Basisversicherung - Subunterehmerrisiko aus nicht in Deckung gegebenen Risiken - Prämienberechnung nach Lohn- u. Gehaltssumme oder Umsatz - günstige Prämien und Mindestprämien - Meisterbetrieberabatt - mit vereinfachter Deckungsnote per Fax den Antrag stellen Haftpflichtversicherung Tarif Bauhandwerker 1. Haus- u. Grundbesitz, Bauherren- u. Bauunternehmerrisiko für eigene Bauvorhaben 1.1. Gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten inkl. Überlassung an Dritte (z.b. Vermietung) 1.2. Gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeitenen für eigene Bauvorhaben (z.b. Umbauten) bis zu einer Bausumme von ,- EUR Gesetzliche Haftpflicht als früherer Besitzer aus 836, Abs. 2 BGB (Einsturz von Gebäuden) 1.4. Gesetzliche Haftpflicht der durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragten Personen aus dieser Tätigkeit 1.5. Gesetzliche Haftpflicht der Zwangs- oder Insolvenzverwalter in dieser Eigenschaft 2. Gesetzliche Haftpflicht aus Gebrauch von Kraftfahrzeugen, Bau- und Arbeitsmaschinen 2.1. Motorgetriebene Fahrzeuge aller Art, Elektrokarren mit Anhängern, auch Hubstapler,Gabel- Stapler u. ähnliche Fahrzeuge, die nur innerhalb von Betriebsgrundstücken, nicht aber auf öffentlichen Wegen und Plätzen, verkehren 2.2. Zugmaschinen, Raupenschlepper u. sonstige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km Stundenhöchstgeschwindigkeit 2.3. Selbstfahrende Bau- und Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km Stundenhöchstgeschwindigkeit 2.4. Nicht selbstfahrende Fahrzeuge, sonstige Geräte u. Maschinen Hinweis: Bei Betriebsgrundstücken und grundstücksteilen, die Besuchern, Kunden oder Lieferanten zugänglich sind, handelt es sich um sogenannte beschränkt öffentliche Verkehrsflächen. Kraftfahrzeuge mit mehr als 6 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchst- Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h, die ausschließlich oder gelegentlich auf solchen Betriebsgrundstücken oder Baustellen verkehren, sind versicherungspflichtig, mit der Folge, daß eine Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung nach Maßgabe der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) abgeschlossen werden muß. Auch bei einer behördlicherseits erteilten Befreiung von der Zulassungspflicht Ausnahmegenehmigung nach 70, Abs. 1, Ziff. 2 StVZO- bleibt die Versicherungspflicht bestehen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leistung von Arbeit, nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören. Obwohl nicht zulassungspflichtig, müssen Arbeitsmaschinen beim Verkehr auf öffentlichen Straßen amtliche Kennzeichen führen, wenn ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h übersteigt. Diese sind dann über eine gesonderte Kraftfahrt- Haftpflichtversicherung zu versichern.

3 3. Gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz von Kränen und Winden 4. Gesetzliche Haftpflicht aus Unterhaltung von Gesundheits- u. Sozialeinrichtungen sowie Betriebssportgemeinschaften 5. Gesetzliche Haftpflicht aus der Beschäftigung eigener und der Beauftragung selbständiger Sicherheitsfachkräfte ( z.b. Gewässerschutzbeauftragte, Betriebsarzt) 6. Gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten Besitz von Schußwaffen u. Munition 7. Gesetzliche Haftpflicht aus Tierhaltung zum Zwecke des versicherten Betriebes (z. B. Wachhunde ohne jegliche private Nutzung) 8. Gesetzliche Haftpflicht aus Betriebsveranstaltungen, Betriebsbesichtigungen, aus Teilnahme an Ausstellungen inkl. Produktvorführung, aus Unterhaltung von Verkaufsstellen u. Vorhandensein von Werbeeinrichtungen 9. Vermögensschäden ( auch aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen ) Versicherungssumme je Versicherungsfall : ,--, 2-fach maximiert p.a. 10. Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen von Belegschafts- u. Besucherhabe 11. Allmählichkeits-, Abwasser-, Schwamm- u. Überschwemmungsschäden Versicherungssumme je Versicherungsfall : ,--, 2-fach maximiert p.a. 12. Mietsachschäden auf Geschäftsreisen Versicherungssumme je Versicherungsfall : ,--, 2-fach maximiert p.a. 13. Mietsachschäden durch Brand, Explosion, Leitungs- u. Abwasser Versicherungssumme je Versicherungsfall : ,--, 2-fach maximiert p.a. 14. Erweiterte Mietsachschadendeckung Versicherungssumme je Versicherungsfall : ,--, 2-fach maximiert p.a. 15. Mangelbeseitigungsfolgekosten (Erfüllungsnebenschäden) 16. Tätigkeitsschäden 16.1 Be- und Entladeschäden wegen Beschädigung von Land- u. Wasserfahrzeugen u. Containern, nicht jedoch deren Ladung 16.2 Leitungs- u. Leitungsfolgeschäden an Erdleitungen sowie an elektrischen Frei- und Oberleitungen Versicherungssumme je Versicherungsfall : ,--, 2-fach maximiert p.a Unterfangungen u. Unterfahrungen Versicherungssumme je Versicherungsfall : ,--, 2-fach maximiert p.a Sonstige Tätigkeitsschäden Versicherungssumme je Versicherungsfall : ,-- od. Sachschaden- Versicherungssumme 2-fach maximiert p.a. 17. Gewahrssamsschäden an selbst- und nicht selbstfahrenden Arbeitsmaschinen/-geräten sowie nicht zulassungspflichtigen KF Z : ,--, 2-fach maximiert p.a. 18. Schlüsselschäden Versicherungssumme je Versicherungsfall : ,--, 2-fach maximiert p.a.

4 19. Strahlenschäden 20. Strafrechtsschutz 21. Vertragshaftung (gegenüber Behörden, öffentl. Körperschaften u. öffentl.rechtl. Anstalten per Vertrag übernommene gesetzl. Haftpflicht 22. Obhutsschäden ( nicht jedoch an selbst- und nicht selbstfahrenden Arbeitsmaschinen/-geräten sowie nicht zulassungspflichtigen KFZ) Versicherungssumme je Versicherungsfall : ,--, 2-fach maximiert p.a. 23. Medienverluste Versicherungssumme je Versicherungsfall : ,--, 2-fach maximiert p.a. 24. Strommehrkosten Versicherungssumme je Versicherungsfall : ,--, 2-fach maximiert p.a. 25. Senkungs-, Erschütterungs- u. Erdrutschungsschäden 26. Schäden durch elektromagnetische Felder 27. Schweiß- u. Schneidarbeiten, Arbeiten mit Lötgeräten u. Gasbrennern 28. Anschlußgrabearbeiten unter Beachtung der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften Ausheben von Gräben bei Betrieben des Elektrohandwerks max. 1,10 Meter für Elektroleitungen Ausheben von Gräben bei Betrieben des Wasser-, Heizungs- u. Santärhandwerks bis max. 1,80 Meter für wasserführende Leitungen 29. Handwerkliche Fensterherstellung durch Bauschreiner, glaser-, -tischler, Fenstereinbau-, Zimmereioder Wintergartenbaubetriebe 30. Umwelthaftpflicht- Basisversicherung: Kleingebinde bis 200 Liter je Einzelgebinde (max Liter Gesamtvolumen) der Wassergefährdungsklassen (WGK) 0-2 Lagerung von Mineralölen für den versicherten Betrieb auf dem Betriebsgrundstück bis max Liter (wird dieser Schwellenwert überschritten, so ist eine gesonderte Versicherung ab 0 Liter erforderlich!) Betriebsmittel in nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen KFZ u. selbstfahrenden Arbeitsmaschinen Betriebsmittel in sonstigen Maschinen/ Einrichtungen bis 100 Liter je geschlossenes System Nahrungsmittel in flüssigem Zustand bis max Liter Einzelbehälter Nahrungsmittel in nicht flüssigem Zustand Umwelthaftpflicht- Regreßdeckung Die Versicherungssummen der Umwelthaftpflicht- Basisversicherung, geltend für Personen-, Sach- und für mitversicherte Vermögensschäden, entsprechen den Deckungssummen der Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung und werden innerhalb der Deckungssummen geboten (1-fach maximiert p.a.) Selbstbehalt: 10 % max ,--, bei Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles 2.500,--

5 31. Erweiterte Produkt- Haftpflichtversicherung nach neuem Produkt- Haftpflichtmodell, Baustein- Ziff. 4.1, sog. zugesicherte Eigenschaften ,--, 2-fach maximiert p.a. 32. Auslandsschäden aus Anlaß von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstellungen, Messen und Märkten, durch Erzeugnisse, die ins Ausland gelangt sind, ohne daß der Versicherungsnehmer dorthin geliefert hat oder hat liefern lassen (weltweiter indirekter Export); durch Erzeugnisse, die der Versicherungsnehmer in europäische Ausland im geographischen Sinne geliefert hat, hat liefern lassen oder die dorthin gelangt sind (direkter Export ins europäische Ausland; durch gemäß Versicherungsschein oder seinen Nachträgen versicherte Bau-, Montage-, Reparatur, Wartungsarbeiten (auch Inspektion und Kundendienst) oder sonstigen gem. Versicherungsschein oder seinen Nachträgen versicherten Leistungen im europäischen Ausland im geographischen Sinne. 33. Nebentätigkeit aus anderen Handwerken gem. den Voraussetzungen des 5 HWO 34. Beauftragung fremder Unternehmen 34.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beauftragung fremder Unternehmen mit der Ausführung von Verrichtung im Interesse des versicherten Betriebes im Umfang der unter Versicherte Risiken dokumentierte Risiken, nicht jedoch über den dort versicherten Umfang hinaus Sofern eine Beauftragung fremder Unternehmen aus anderen als den im Versicherungsschein versicherte Risiken erfolgt, so besteht hierfür nur eingeschränkter Versicherungsschutz und zwar dergestalt, daß für die Vergabe von selbstübernommenen Aufträge an Subunternehmer in VN - fremden Baunebengewerken Eine Höchst-Versicherungssumme in Höhe ,-EUR pauschal für Personen und Sach und Vermögensschäden 1-fach maximiert p.a eine generelle Selbstbeteiligung in Höhe von 500,- EUR je Versicherungsfall vereinbart gilt. Vereinbarte sonstige Versicherungssummen erhöhen, die hier vereinbarte Höchst-Versicherungssumme nicht. Soweit im Vertragsrahmen niedrigere Versicherungssummen vereinbart wurden, gelten diese. Sofern der Versicherungsnehmer die Subunternehmerbeauftragung für versicherungsfremde Baunebengewerke i.h.d vertraglich vereinbarten Versicherungssummen versichern möchte, ist Versicherungsschutz gem. WKZ bzw dieses Tarifes zu beantragen. Die generelle Selbstbeteiligung kann jedoch nicht abgedungen werden Nicht versicherbar ist die persönliche Haftpflicht der fremden Unternehmen und Ihrer Betriebsangehörigen.

6 35. Sofern besonders vereinbart und die entsprechende Prämie entrichtet wird, besteht eine Privat-Haftpflichtversicherung für die im Versicherungsschein/-nachtrag namentlich genannten Personen Im Umfange der Bedingungen H ( Standart), H ( Standart Plus ), Die Versicherungssummen sind identisch mit denen der Betriebs-Haftpflichtversicherung und werden innerhalb der vertraglichen Grundversicherungssummen für die Betriebs-Haftpflicht-Versicherung und je Versicherungsfall geboten. Wichtig: Die Prämien orientieren sich am bisherigen Schadenverlauf. Die Jahresprämie muß so bemessen sein, daß der Durchschnittsaufwand (Zahlungen) der letzten 5 Jahre eine Quote von 60 % nicht übersteigt. Schadenquote = (Zahlungen der letzten 5 Jahre ggfs. in umrechnen- geteilt durch INTER-Netto-Tarifprämie mal 5) mal 100. Bei der Erstellung von Angeboten wird seitens der Hauptverwaltung (Maklerdirektion) bzw. der Direktionsbeauftragten automatisch von einer Schadenquote von nicht mehr als 60 % ausgegangen. Sollte die Schadenquote höher sein, so muß der zuständige Vertriebsmitarbeiter die Hauptverwaltung (Maklerdirektion) oder ihre Beauftragten hierüber in Kenntnis setzen. Es ist für den Vertriebsmitarbeiter also unumgänglich, sich vom Kunden vor Abgabe eines Angebotes unbedingt über den bisherigen Schadenverlauf und die Versicherungsgesellschaften, bei denen die Verträge bestehen/bestanden, - am besten schriftlich- informieren zu lassen. Die INTER behält sich vor, Risiken, die schlechter verlaufen sind als 60 %, bei Antragseinreichung abzulehnen sowie von Verträgen, zu denen Falschangaben gemacht wurden, zurückzutreten. Bei objektiv und/oder subjektiv schlechten sowie sonstigen exponierten Risiken ist eine Ablehnung auch unterhalb der 60%-Quote möglich. Bei halbjährlicher Zahlungsweise werden 3%, bei vierteljährlicher 5% und bei monatlicher Zahlungsweise 10% Zuschlag berechnet. Monatliche Zahlungsweise ist nur in Verbindung mit dem Lastschriftverfahren möglich. Zuschläge und Nachlässe: Grundsätzlich gilt Zuschläge vor Nachlässen (Rabatten), d.h. es sind, nachdem der Nachlaß für eine evtl. Reduzierung der Versicherungssumme berücksichtigt wurde, zuerst die Zuschläge auf die Tarifprämie und Prämiensätze zu rechnen, bevor die Nachlässe gewährt werden: Nachlaß für Vereinbarung eines generellen Selbstbehaltes: ** - 100,-- 5,00 % - 200,-- 10,00 % - 500,-- 12,50 % Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer generell...eur selbst zu tragen. Schadensansprüche bis zur Höhe der vereinbarten Selbsbeteiligung sind nicht Gegenstand des Versicherungsvertrages. Der Versicherer befaßt sich in diesen Fällen-abweichend von 3, Ziff II, Abs,1 AHB- auch nicht mit der Prüfung der Haftpflichtfrage und der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Soweit im Versicherungsvertrag andere Selbstbeteiligung-Vereinbarungen getroffen wurden, gilt die vorgenannte fixe Selbstbeteiligung als Mindest-Selbstbeteiligung. Vorverlaufsrabatt max. 30 % ** Rabattberechtigt, wenn a) der Versicherungsnehmer das Bestehen einer (oder mehrerer ) in den letzten drei Jahren schadensfreieen Betriebs- Haftpflichtversicherung(en) nachweisen kann ( Wird von INTER angefragt ). oder b) die Schadensquote des Versicherungnehmers unter Berücksichtigung aller Vorversicherungen der letzten 5 Jahre 30% nicht überschreitet. Definition: Schadenquote = ( Zahlung der letzten 5 Jahre geteilt durch ( INTER Nettotarifprämie mal 5) mal 100. Keine Nachlaßberechtigung bei Neugründung sowie bei Versicherungsnehmer, die zuvor keine Betriebs-Haftpflicht hatten

7 oder für die Betriebs-Haftpflichtversicherungs-Verträge, die bereits bei der INTER bestehen! Wir weisen an dieser Stelle nochmals darauf hin, daß auch bei Erfüllung aller Kriterien die Annahme eines Antrags durch die Hauptverwaltung vorbehalten bleibt. Meisterbetrieberabatt: 10% * * Rabattberechtigung besteht nur, wenn der Betriebsinhaber den Nachweis einer von ihm selbst bestandenen Meisterprüfung für eine von ihm versicherte Tätigkeit vor einer Handwerkskammer erbringen kann. Kostennachlässe: ** bis 532,70 EUR 0,00 % über 532,70 EUR 5,00 % über 1.053,60 EUR 10,00 % über 2.645,70 EUR 15,00 % über 5.297,40 EUR 20,00 % über ,80 EUR 22,50 % über ,00 EUR 25,00 % Dauerrabatt: ** Vertragsdauer 3 Jahre: 5 % **) Eine Reduzierung der Mindestprämien ist bei diesen Rabatten möglich! Die Tarifprämie darf jedoch nach Abzug aller in der oben genannten Art und Weise berechneter Rabatte um nicht mehr als 50% unterschritten werden. Zuschlag und Nachlaß ( Rabattreihenfolge verbindlich ): Rabattreihenfolge: 1. Nachlaß für Vereinbarung eines generellen Selbstbehaltes 2. Meisterbetrieberabatt 3. Vorverlaufsrabatt 4. Kostenrabatt 5. Dauernachlaß Besondere Hinweise: nach (Bruttojahreslohn/Gehaltsumme gem. Meldung zur Berufsgenossenschaft, d.h. Auszubildende sind in den ausgewiesenenen Prämienpositionen bereits berücksichtigt) Bei einer Prämienberechnung nach ist in die Summe auf alle Fälle einzurechnen: a) mindestens mit ,- EUR p.a. zu veranschlagen je geschäftsführender Gesellschafter. b) die auf die Arbeitsgemeinschaft entfallende anteilige. c) das auf Leiharbeiter entfallene Jahresentgelt Die immer auf volle tausend EUR aufrunden oder alternativ nach Gesamtjahresumsatz ohne Mwst, d.h. das Personal mit Arbeiten auf und und das Werkstatt, Büro-, Verkaufs-sowie Reinigungspersonal inkl.auszubildende ist in den ausgewiesenen Prämienpositionen bereits berücksichtigt. Die im Tarif angegebenen Prämien sind Jahresnettoprämien, d.h. sie beinhalten noch keine Ratenzahlungszuschläge oder gesetzliche Versicherungssteuer. Ausnahmen sind bei den betreffenden Tarifen vermerkt. Die Prämien sind im voraus zu zahlen; Vorauszahlungen können nicht für mehr als ein Jahr erfolgen.

8 1. Bauglaser, Einbau von Fenster und Türen( kein Wintergarten) je 1.000,- 4, ,80 4, ,00 5, ,20 5, ,80 - Tätigkeitsschäden je 1.000,- 1, ,80 1, ,00 1, ,20 1, ,80 - Tätigkeitsschäden in Höhe je 1.000,- 7, ,40 7, ,10 8, ,40 9, ,60 der Sachschaden-Deckung je 1.000,- 1, ,40 1, ,10 2, ,40 2, ,60 ( nur bei Berechnung nach )

9 2. Laden(einrichtungs)-,Messe, Austellungs-, Rolladen-,Jalousien u. Markisenbau - Tätigkeitsschäden je 1.000,- 5, ,10 5, ,70 6, ,60 6, , je 1.000,- 1, ,10 1, ,70 1, ,60 1, ,40 - Tätigkeitsschäden in Höhe je 1.000,- 8, ,10 8, ,80 10, ,40 11, ,50 der Sachschaden-Deckung je 1.000,- 2, ,10 2, ,80 2, ,40 2, ,50 ( nur bei Berechnung nach )

10 3. Bauschreiner,-tischler Tätigkeitsschäden je 1.000,- 3, ,00 4, ,10 4, ,40 5, , je 1.000,- 0, ,00 0, ,10 1, ,40 1, ,90 - Tätigkeitsschäden in Höhe je 1.000,- 6, ,50 6, ,40 7, ,40 8, ,30 der Sachschaden-Deckung je 1.000,- 1, ,50 1, ,40 1, ,40 2, ,30 ( nur bei Berechnung nach )

11 4. Kücheneinbau ( ohne Wasser-, Gas-und Elektroinstallationnur Verbindung mit vorhandenen Anschlüssen) - Tätigkeitsschäden je 1.000,- 5, ,20 5, ,20 6, ,50 7, , je 1.000,- 1, ,20 1, ,20 1, ,50 1, ,50 - Tätigkeitsschäden in Höhe je 1.000,- 9, ,00 9, ,40 10, ,40 11, ,50 der Sachschaden-Deckung je 1.000,- 2, ,00 2, ,40 2, ,40 2, ,50 ( nur bei Berechnung nach )

12 5. Ausbaufach-,Trockenbaubetrieb ohne Dämmung, Bausteinmetz - Tätigkeitsschäden je 1.000,- 5, ,70 5, ,10 6, ,50 7, , je 1.000,- 1, ,70 1, ,10 1, ,50 1, ,60 - Tätigkeitsschäden in Höhe je 1.000,- der Sachschaden-Deckung 9, ,30 9, ,00 11, ,50 12, , je 1.000,- 2, ,30 2, ,00 2, ,50 3, ,50 u.reinigungspersonal ( nur bei Berechnung nach )

13 P P + S pausch. P + S pauschal P + S pauschal S Deckungssumme je Versicherungsfall (2-fach maximiert P= Personenschäden p.a.) 6. Parkett -u.fußbodenleger ( nicht jedoch Ziffer 21 WKZ 1536 ) Raumaustatter - Tätigkeitsschäden je 1.000,- 3, ,00 4, ,10 4, ,40 5, , je 1.000,- 0, ,00 0, ,10 1, ,40 1, ,90 - Tätigkeitsschäden in Höhe je 1.000,- der Sachschaden-Deckung , ,50 6, ,40 7, ,40 8, ,30 je 1.000, , ,50 1, ,40 1, ,40 2, ,30 ( nur bei Berechnung nach )

14 7. Verfugungen Tätigkeitsschäden je 1.000,- 3, ,00 4, ,10 4, ,40 5, , je 1.000,- 0, ,00 0, ,10 1, ,40 1, ,90 - Tätigkeitsschäden in Höhe je 1.000,- 6, ,50 6, ,40 7, ,40 8, ,30 der Sachschaden-Deckung je 1.000,- 1, ,50 1, ,40 1, ,40 2, ,30 ( nur bei Berechnung nach )

15 8. Installateure ( Gas, Wasser, Heizung, Sanitär )-mit genereller Selbstbeteiligung i.h EUR je Versicherungsfall - Tätigkeitsschäden je 1.000,- 13, ,20 14, ,70 16, ,30 18, , je 1.000,- 3, ,20 3, ,70 4, ,30 4, ,60 - Tätigkeitsschäden in Höhe je 1.000,- 23, ,70 24, ,50 27, ,90 30, ,40 der Sachschaden-Deckung je 1.000,- 6, ,70 6, ,50 7, ,90 8, ,40 ( nur bei Berechnung nach )

16 9. Installateure ( Klima,Kühlung, Lüftung )-mit genereller Selbstbeteiligung i.h EUR je Versicherungsfall - Tätigkeitsschäden je 1.000,- 13, ,20 14, ,70 16, ,30 18, , je 1.000,- 3, ,20 3, ,70 4, ,30 4, ,60 - Tätigkeitsschäden in Höhe je 1.000,- 23, ,70 24, ,50 27, ,90 30, ,40 der Sachschaden-Deckung je 1.000,- 6, ,70 6, ,50 7, ,90 8, ,40 Werksstattpersonal, Büro-Verkaufspersonal ( nur bei Berechnung nach )

17 10. Rohrreinigung ( keine Kanal reinigung ) - Tätigkeitsschäden je 1.000,- 13, ,20 14, ,70 16, ,30 18, , je 1.000,- 3, ,20 3, ,70 4, ,30 4, ,60 - Tätigkeitsschäden in Höhe je 1.000,- 23, ,70 24, ,50 27, ,90 30, ,40 der Sachschaden-Deckung je 1.000,- 6, ,70 6, ,50 7, ,90 8, ,40 ( nur bei Berechnung nach )

18 11. Bauklempner,-spengler u flaschner ) - Tätigkeitsschäden je 1.000,- 12, ,80 12, ,30 14, ,70 16, , je 1.000,- 2, ,80 3, ,30 3, ,70 3, ,10 - Tätigkeitsschäden in Höhe je 1.000,- 18, ,10 19, ,00 22, ,20 24, ,00 der Sachschaden-Deckung je 1.000,- 5, ,10 5, ,00 5, ,20 6, ,00 ( nur bei Berechnung nach )

19 12. Bauschlosser u. schmiede, Metallbau im Baunebengewerbe ( kein Hallenbau ) - Tätigkeitsschäden je 1.000,- 12, ,80 12, ,30 14, ,70 16, , je 1.000,- 2, ,80 3, ,30 3, ,70 3, ,10 - Tätigkeitsschäden in Höhe je 1.000,- der Sachschaden-Deckung 18, ,10 19, ,00 22, ,20 24, , je 1.000,- 5, ,10 5, ,00 5, ,20 6, ,00 -u. Reinigungspersonal ( nur bei Berechnung nach )

20 13. Schlüsseldienst ohne sonstige Bauhandwerkertätigkeit - Tätigkeitsschäden je 1.000,- 5, ,50 5, ,20 6, ,10 6, , je 1.000,- 1, ,50 1, ,20 1, ,10 1, ,20 - Tätigkeitsschäden in Höhe je 1.000,- der Sachschaden-Deckung 8, ,50 9, ,00 10, ,40 11, , je 1.000,- 2, ,50 2, ,00 2, ,40 2, ,00 ( nur bei Berechnung nach )

21 14. Dachdecker Tätigkeitsschäden je 1.000,- 26, ,70 27, ,30 31, ,80 34, , je 1.000,- 5, ,70 5, ,30 6, ,80 7, ,60 - Tätigkeitsschäden in Höhe je 1.000,- 32, ,60 34, ,20 38, ,30 42, ,00 der Sachschaden-Deckung je 1.000,- 9, ,60 9, ,20 10, ,30 11, ,00 ( nur bei Berechnung nach )

22 15. Isolierbetriebe ( Fachrichtung Feuchtigkeit ) - Tätigkeitsschäden je 1.000,- 26, ,70 27, ,30 31, ,80 34, , je 1.000,- 5, ,70 5, ,30 6, ,80 7, ,60 - Tätigkeitsschäden in Höhe je 1.000,- der Sachschaden-Deckung 32, ,60 34, ,20 38, ,30 42, , je 1.000,- 9, ,60 9, ,20 10, ,30 11, ,00 ( nur bei Berechnung nach )

23 16. Isolierbetriebe ( Fachrichtung Wärme,Kälte,Schall ) - Tätigkeitsschäden je 1.000,- 5, ,10 5, ,90 6, ,90 6, , je 1.000,- 1, ,10 2, ,90 2, ,90 2, ,40 - Tätigkeitsschäden in Höhe je 1.000,- 8, ,60 8, ,00 10, ,80 11, ,00 der Sachschaden-Deckung je 1.000,- 3, ,60 3, ,00 3, ,80 4, ,00 ( nur bei Berechnung nach )

24 17. Holz- u. Bautenschutzbetriebe je 1.000,- 26, ,70 27, ,30 31, ,80 34, ,60 - Tätigkeitsschäden je 1.000,- 5, ,70 5, ,30 6, ,80 7, ,60 - Tätigkeitsschäden in Höhe je 1.000,- der Sachschaden-Deckung 32, ,60 34, ,20 38, ,30 42, , je 1.000,- 9, ,60 9, ,20 10, ,30 11, ,00

25 18. Elektroinstallationsbetriebe, Blitzableiter-, Telefon-,Fernmeldeanlagen-u. Antennenbau - Tätigkeitsschäden je 1.000,- 7, ,20 7, ,20 8, ,30 9, , je 1.000,- 1, ,20 2, ,20 2, ,30 2, ,20 - Tätigkeitsschäden in Höhe je 1.000,- der Sachschaden-Deckung 12, ,50 12, ,00 14, ,40 15, , je 1.000,- 3, ,50 3, ,00 3, ,40 4, ,00

26 19. Boden-u.-Fliesenlegerbetriebe (Estrich, Fliesen, Mosaik, Platten, Terrazzo u.ä. ohne Beton-/ Stahlbetonarbeiten ) - Tätigkeitsschäden je 1.000,- 7, ,70 7, ,70 8, ,20 9, , je 1.000,- 1, ,70 2, ,70 2, ,20 2, ,10 - Tätigkeitsschäden in Höhe je 1.000,- 12, ,40 12, ,00 14, ,10 15, ,00 der Sachschaden-Deckung je 1.000,- 3, ,40 3, ,00 3, ,10 4, ,00 b) Büro-, Verkaufs-, Reinig.-personal je 1.000,- ( nur bei Berechnung nach )

27 20. Gipser,Stukkateur u. Verputzer Tätigkeitsschäden je 1.000,- 5, ,90 5, ,30 6, ,00 6, , je 1.000,- 1, ,90 1, ,30 1, ,00 1, ,40 - Tätigkeitsschäden in Höhe je 1.000,- 8, ,90 9, ,70 10, ,70 11, ,10 der Sachschaden-Deckung je 1.000,- 2, ,90 2, ,70 2, ,70 3, ,10 ( nur bei Berechnung nach )

28 21. Kamin-, Ofen u. Herdsetzer, Feuerungs-u. Luftheizungsbau - Tätigkeitsschäden je 1.000,- 5, ,90 5, ,30 6, ,00 6, , je 1.000,- 1, ,90 1, ,30 1, ,00 1, ,40 - Tätigkeitsschäden in Höhe je 1.000,- 8, ,90 9, ,70 10, ,70 11, ,10 der Sachschaden-Deckung je 1.000,- 2, ,90 2, ,70 2, ,70 3, ,10 ( nur bei Berechnung nach )

29 22. Zimmereien Tätigkeitsschäden je 1.000,- 7, ,70 7, ,70 8, ,20 9, , je 1.000,- 1, ,70 2, ,70 2, ,20 2, ,10 - Tätigkeitsschäden in Höhe je 1.000,- 12, ,40 12, ,00 14, ,10 15, ,00 der Sachschaden-Deckung je 1.000,- 3, ,40 3, ,00 3, ,10 4, ,00 ( nur bei Berechnung nach )

30 23. Wintergartenbau/-montage Tätigkeitsschäden je 1.000,- 5, ,90 5, ,30 6, ,00 6, , je 1.000,- 1, ,90 1, ,30 1, ,00 1, ,40 - Tätigkeitsschäden in Höhe je 1.000,- 8, ,90 9, ,70 10, ,70 11, ,10 der Sachschaden-Deckung je 1.000,- 2, ,90 2, ,70 2, ,70 3, ,10 ( nur bei Berechnung nach )

31 24. Maler-, Tapezierer-, Anstreicher u. Lackierbetriebe ( ohne KFZ Lackierung ) - Tätigkeitsschäden je 1.000,- 5, ,10 5, ,90 6, ,90 6, , je 1.000,- 1, ,10 2, ,90 2, ,90 2, ,40 - Tätigkeitsschäden in Höhe je 1.000,- 8, ,60 8, ,00 10, ,80 11, ,00 der Sachschaden-Deckung je 1.000,- 3, ,60 3, ,00 3, ,80 4, ,00 ( nur bei Berechnung nach )

32 Zusatzrisiken: Subunternehmerbeauftragung für je 1.000,- 2, ,00 2, ,00 2, ,00 2, ,00 versicherungsnehmerfremde Bauneben- gewerke Privat-Haftpflicht im Rahmen der Betriebshaftpflicht PHV -Standard + Ausfalldeckung ,90 40,40 46,00 50,50 PHV -Standard-Plus + Ausfalldeckung ,40 52,40 59,40 65,50

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