Handkommentar der Reichssateuergeseße
|
|
- Alexander Gehrig
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Handkommentar der Reichssateuergeseße Herausgegeben von Mitgliedern des Reichssinanzhofes in München Zweite Auflage Das Band II Körperschaststeuergeseß vom 16. Oktober 1934 Springer-Verlag Berlin Heidelberg GmbH 1939
2 Das Körperschaftsfteuergeseß vom 16. Öktober 1934 Die Erste Berordnung zur Durchführung des Körperschaftsteuergeseßes vom 6. Februar 1935 und die ergänzenden Vorschjriffen des Einkommensteuergeseßes 1934, 1938 und 1939 erläutert von Geh. Regierungsrat Ludwig Mirre Präsident des Reichsfinanzhofs in München und Dr. jur. Hans Dreutter Oberregierungsrat beim Rechnungshofo des Deutschen Reichs in Potsdam Springer-Verlag Berlin Heidelberg GmbH 1939
3 mie Rechte vorbehalten. ISBN ISBN (ebook) DOI /
4 93ortt>ort. Meine Berufsgeschäste liegen es nicht ju, bie neue Stuflage meines Kommentars selbst auszuarbeiten. $u meiner großen greube ljabe id) in^errn Dberregierungsrat r. Sreutter einen Mitarbeiter gefunben, ber burch seine langjährige Ber* waltungspra^is unb feine 5% jährige Tätigkeit am Geichs* finanjhof bie besten Borbebingungen für bie Erlebigung bieser Aufgabe erfüllte. gn dein Kommentar wirb berfucht, bie 5Red)tsprechung ber beiben mit ewinnermittlung unb Bilanjfragen befaßten enate bes Reichsfinanjhofs in einer für bie Praxis brauchbaren SBeife auszuwerten. S)abei würbe bie Rechtsprechung berücksidjtigt, soweit sie bis guli 1938 Veröffentlicht worben ift. München, im Märj fiubtoig SRirre.
5 VI 3nl)alfgt>er3eicf)m$. A. <äefe e te$te. torperfchaftsieuergese^ 1 Gtesefc zur Änderung de torperjchaftsieuergese&es 8 Einleitung zur Erhöhung der ^örperschaftsieuer für die Söhre B. Erläuterungen. I. flberblitf über die gesefcliche Regelung der (SmfommenSbeftetterung der ^orperfchafteu 10 II. $u legun<$grmtdjafee l l ^orperlchaftfteuergefe^ {mm) teuerpflicht Unbeschränkte Steuerpslicht Beschrankte Steuerpslicht Abgrenzung der persönlichen Steuerpslicht Persönliche Befreiungen 112 II. Einkommen Allgemeines Beranlagungszeitraum Einkommen Einkunstsarten, Einkünfte, Einkommen Gewinnbegriss im allgemeinen Gewinn bei buchführungspflichtigen.^ausleuten 208 I. Einleitung 210 II. Die Grundsä e ordnungsmäßiger Buchführung 211 III. Die Gewinnermittlung 241 A. Einleitung 241 B. Das Betriebsvermögen am Schluß des Wirtschaftsjahrs Bedeutung der Handelsbilanz fur die Steuerbilanz Bilanzberichtigung Bilanzänderung 261 C. Das Betriebsvermögen am Schluß des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs Bewertung 278 I. Einleitung 282 II. Wirtschastsgüter des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens 288 A. Die Aktivierungspslicht 288 B. Die Bewertungsvorschristen 311 C. Die Bewertungsmaßstäbe 332 D. Einzelne Wirtschastsgüter des Betriebsvermögens
6 Inhaltsverzeichnis VII III. Verbindlichkeiten 409 A. Grundsätze der Passivierung 409 B. Bewertung der Verbindlichkeiten 422 IV. Entnahmen und Einlagen 435 V. Bewertung bei Eröffnung oder Erwerb eines Betriebs Abse ung für Abnutzung oder Substangverringerung Überschus3 der Einnahmen Über die Werbungskosten Sonderausgaben Vereinnahmung und Verausgabung Einkommensteuergesetz Verbeckte Gewinnausschüttung Einkommen Sachliche Befreiungen Bei Personenvereiniguugen Bei Schachtelgesellschaften Bei ^apitalverwaltungsgesellschaften 554 Anhang zu den 6 10 Körperschaftsteuergesetz Ab^ugsfähige Ausgaben Nichtabzugsfähige Ausgaben Anteilige Abzüge (5. Auflösung und Abwicklung (Liquidation) Verschmelzung (gusiou) uud Umwandlung Verlegung der Geschäftsführung ins Ausland Mindcstbefteuerung HI. Steucrtarif Abrundung Steuersätze 627 IV. Veranlagung uud Entrichtung der Steuer Allgemeines Pauschbesteuerung 652 V. Übergangs und Schlufevorschriften Ausdehnung des Kreises der Steuerpflichtigen Genossenschaften Inkrafttreten Inkrafttreten 667 C. Anhang: e e e, Verordnungen, (Irlaffe., Erste Verordnung zur Durchführung des Körperschaftsteuergesetzes 669, Steueraupassungsgesetz 677, Einkommensteuergesetz , Zweite Verordnung zur Durchführung des Einkommensteuergesetzes 694, Verordnung über die Abgrenzung des eigentlichen Sparkassenverkehrs im Sinne der Reichssteuergesetze 697. Verordnung über die Sicherung der von Sparkassen im eigentlichen Sparkassenverlehr gewährten Personalkredite 698
7 VIII Inhaltsverzeichnis 7. Verordnung über landwirtschaftliche Buchführung Verordnung über die Führung eines Wareneingangsbuchs Verordnung über die Verbuchung des Warenausgangs Siste kurzlebiger Wirtschastsgüter des Anlagevermögens a) Gesetz über die Gewinnverteilung bei Kapitalgesellschaften (Anleihestockgesetz) 722 b) Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Anleihestockgesetzes c) Zweite Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Anleihestockgesetzes 728 d) Dritte Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Anleihestockgesetzes Gesetz über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften a) Gesetz über Steuererleichterungen bei der Umwandlung und Auslösung von Kapitalgesellschaften 735 b) Zweite Durchführungsverordnung zum Umwandlungs-Steuergesetz c) Dritte Durchführungsverordnung zum Umwandlungs-Steuergesetz 739 d) Vierte Durchführungsverordnung zum Umwandlungs-Steuergesetz 739 e) Fünfte Durchführungsverordnung zum Umwandlungs-Steuergesetz Verordnung zur Durchführung des Steuerabzugs vom Kapitalertrag (Kapitalertragsteuer) pslichtigen Verordnung über den Steuerabzug von Einkünften bei beschränkt Steuer Verordnung über den Steuerabzug von Aussichtsratsvergütungen Richtlinien für die Veranlagung zur Einkommensteuer und Körperschaststeuer für Körpersch aststeuer und Vermögensteuer der Versicherungsunternehmen a) Gesetz über die Finanzierung nationalpolitischer Aufgaben des Reichs (Neuer Finanzplan) 791 b) Durchführungsverordnung zum Neuen Finanzplan 794 c) Bedeutung des Neuen ginanzplans für die Körperschaststeuerpslichtigen Schlagwörterverzeichnis 810
8 SHtfürjutt gen. AB Ausführungsbestimmungen. Abs. Absatz. AG. Aktiengesellschaft. AftG = Gesetz über Aktiengesellschaften unb Kommanditgesellschaften auf Aktien (Aktiengefetz). EinfGAktG = Einführungsgefetz zum besetz über Aktiengesellschaften unb Kommanditgesellschaften auf Aktien, a. anderer Meinung. Anh. Anhang. Anl. Anlage. Arnn. Anmerkung. AO Reichsabgabenordnung. Art. Artikel. AufwG Aufwertungsgesetz vom (RGBl. I 117). BGB Bürgerliches Gesetzbuch. AGBGB Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch. EGBGB Einführungsgefetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Begr. amtliche Gesetzesbegrünbung. DB Durchführungsbestimmungen. DStZ. Deutsche Steuerzeitung. E. Sammlung ber Entscheidungen.des Reichsfinanzhofs. EinfGRealStG Einführungsgesetz zu den Realsteuergesetzen. Entsch. Gmtscheibmtg. ErbStG rbschaftsteuergesetz. ErgR (34) = Ergänzung ber Beranlagungsrichtlinien zur Einkommensteuer unb Körperschaftsteuer (für 1934). Erl. Erlass. Erl.RbF. Erlass bes Reichsministers ber Finanzen. EStG Einkommensteuergesetz. EStDB Durchführungsbestimmungen zum Einkommensteuergesetz. EStDBO Berorbnung zur Durchführung bes Einkommensteuergesetzes. FA. Finanzamt. Ft. Finanzamter. FG. Finanzgericht. GenG Gesetz betreffend bie Erwerbs- unb Wirtschaftsgenossenschaften. Ges. Gesetz. GewStG Gewerbesteuergesetz. GewStDBO Berorbnung zur Durchführung bes Gewerbesteuergesetzes. Gmb&. Gesellschaft mit beschrankter Haftung. Gmb )G Gesetz betresfenb bie Gesellschaften mit beschrankter Haftung. GS. Gesetzsammlung. GBBl. Gesetz- unb Berorbnungsblatt. GB Handelsgesetzbuch, i. b. F. = in ber Fassung.
9 X KapStDBD = SO KoG. KoGaA. KrS B KStG KStDBO = KBG RF KBDB RFDBO OF^ras. O&G. OBG. RBewG Rberl. RbF. RFS>. RG. RGBl. I ober 11 = RGZ. RMl. RStBl. S. f- Sp. SpKB StAnpG St. UmwG UmwDBO UmwStG USt UmwStDBO = G UStDB BO BR (37) Ziss. 8W Abkürzungen. Berorbrnrng zur Durchführung bes Steuerabzugs vom Kapitalertrag. Konkursorbnung. Kommanbitgefellfchaft. Kommanditgesellschaft aus Aktien. Krebitversicherungsorbnung. Korperschaststeuergesefc. Berorbuuug zur Durchführung bes Körperschaftsteuerg ese&es. Kapitalverkehrsteuergesefc. Durchführungsbestimmungen zum Kapitalverkehrsteuergesefc. Gesefc über bie Finanzierung nationalpolitischer Aufgaben bes Reichs (Reuer Finanzplan) v Durchführungsverordnung zum Reuen Finanzplan v Obersinanzpräsibent. offene öanbelsgesellschast. Oberverwaltungsgericht. Reichsbewertungsgesefc. Runberlass. Reichsminister ber Finanzen. Reichsfinanzhof. Reichsgericht. Reichsgesefcblatt Teil I ober Teil II. ntscheibungen bes Reichsgerichts in Zivilsachen. Reichsministerialblatt. Reichssteuerblatt. Seite. siehe. Spalte. Sparkassenverorbnung. Steueranpassungsgesefc. Steuer unb Wirtschaft. Gesefc über bie Umwandlung von Kapitalgesellschaften v (Urnwanblungsgesefc). Durchführungsverorbnung zum Gesefc über bie Umwanblung von Kapitalgesellschaften v Gesefc über Steuererleichterungen bei ber Umwanblung unb Auslösung von Kapitalgesellschaften v (Umwandlungsteuergesefc). Durchführungsverorbnung zum Gesefc über Steuererleichterungen bei ber Umwanblung unb Auflösung von Kapitalgesellschaften v Umsafcsteuergesefc. Durchführungsbestimmungen zum Umsafcsteuergesefc. Berorbnung. Richtlinien sür bie Beranlagung ber Einkommensteuer unb Körperschaststeuer (Beranlagungsrichtlinien) (sür 1937). Ziffer. Zivilprozessorbnung.
I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.
MehrInhaltsverzeichnis. Teil Z Ausgewählte Steueränderungen ab 2007. Seite. Vorwort zur 18. Auflage Abkürzungsverzeichnis
Vorwort zur 18. Auflage Abkürzungsverzeichnis V XV Teil Z Ausgewählte Steueränderungen ab 2007 I Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer
MehrGesellschaftsrecht. Textausgabe mit ausführlichem Sachverzeichnis und einer Einführung von Universitätsprofessor Dr. Jens Koch, Konstanz
Gesellschaftsrecht Textausgabe mit ausführlichem Sachverzeichnis und einer Einführung von Universitätsprofessor Dr. Jens Koch, Konstanz 13., überarbeitete Auflage Stand: 15. November 2012 Deutscher Taschenbuch
MehrAktuelle Wirtschaftsgesetze 2014
Vahlens Textausgaben Aktuelle Wirtschaftsgesetze 2014 Die wichtigsten Wirtschaftsgesetze für Studierende von Prof. Dr. Ulrich Döring, Prof. Dr. Ernst Führich, Prof. Dr. Eugen Klunzinger, Prof. Dr. Marcus
MehrB. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Fall 1
Lehrbuch 377 91 B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Der Gewinn unterliegt nicht der Körperschaftsteuer, weil der Gewinn nicht von einer juristischen Person erzielt worden ist.
MehrPrivatversicherungsrecht: VersR
Beck-Texte im dtv 5579 Privatversicherungsrecht: VersR Textausgabe von Prof. Dr. Peter Koch 18. Auflage Privatversicherungsrecht: VersR Koch wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung: Allgemeines
MehrDie Unternehmensumwandlung
Leseprobe zu Schwedhelm Die Unternehmensumwandlung Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel, Einbringung 7. neu bearbeitete Auflage, 2012, 518 Seiten, gebunden, 14,5 x 21cm, inkl. Datenbank ISBN 978-3-504-62314-2
MehrGetrennt wird zwischen dem Gewinn der Kapitalgesellschaft und den Einkünften des einzelnen Gesellschafters.
Die Besteuerung einer GmbH und ihrer Gesellschafter (Rechtsanwalt Valentin Schaffrath) Die wesentlichen Ertragssteuerarten sind auf Ebene der GmbH die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer sowie auf
MehrHANDELSRECHT MIT WECHSEL- UND SCHECKRECHT
ENZYKLOPÄDIE DER RECHTS- UND STAATSWISSENSCHAFT BEGRÜNDET VON F. VON LI S Z T UND W. K A S K E L HERAUSGEGEBEN VON E. K 0 H L RAU S C 11 H. PET E R S A. S PIE T HOF F ABTEILUNG RECHTSWISSENSCHAFT DR. EDUARD
MehrSGB XI. Soziale Pflegeversicherung
Beck-Texte im dtv 5581 SGB XI. Soziale Pflegeversicherung Textausgabe von Prof. Dr. Bertram Schulin 11., überarbeitete Auflage SGB XI. Soziale Pflegeversicherung Schulin schnell und portofrei erhältlich
MehrSteuerrecht im Überblick
Steuerrecht im Überblick Zusammenfassungen und Grafiken von Otto von Campenhausen, Achim Grawert 2., überarbeitete und aktualisierte Auflage Steuerrecht im Überblick von Campenhausen / Grawert schnell
MehrBachelorarbeit. Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Verlusten aus Termingeschäften bei Gewerbetreibenden
Bachelorarbeit Thomas Williams Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Verlusten aus Termingeschäften bei Gewerbetreibenden Besonderheiten der verlustverrechnungsbeschränkenden Vorschrift des 15 Abs.
MehrInternationale Besteuerung I: Grundzüge der Internationalen Besteuerung
Professor Dr. Dietmar Wellisch, StB International Tax Institute (IIFS), Hamburg Internationale Besteuerung I: Grundzüge der Internationalen Besteuerung Sommersemester 2006 I.1 Einführung I.1.1 I.1.2 Zum
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort des Herausgebers zur 6. Auflage
XV Vorwort des Herausgebers zur. Auflage Vorwort des Herausgebers zur 6. Auflage Vorwort der Autoren zur 6. Auflage Inhaltsübersicht»Die Steuerberaterprüfung«Band - Abkürzungsverzeichnis VII IX XI XIV
MehrIWW-Studienprogramm. Grundlagenstudium. Modul 6 Besteuerung. von. Univ.-Prof. Dr. Dieter Schneeloch
IWW-Studienprogramm Grundlagenstudium Modul 6 Besteuerung von Univ.-Prof. Dr. Dieter Schneeloch Kurs 6 Besteuerung 1 I. Gliederung 1 Überblick über das Steuersystem der Bundesrepublik Deutschland 1 1.1
MehrGesellschafter: Nichtgeltendmachen eines Aufwendungsersatzanspruchs in der Krise als darlehensähnliche Kreditierung
BUNDESFINANZHOF Gesellschafter: Nichtgeltendmachen eines Aufwendungsersatzanspruchs in der Krise als darlehensähnliche Kreditierung Verbürgt sich ein wesentlich an einer GmbH beteiligter Gesellschafter
MehrGrundlagen der Einkommensteuer (ESt)
Grundlagen der Einkommensteuer (ESt) Besteuerung von natürlichen Personen juristische Personen (KSt) Rechtsgrundlage EStG Steuergegenstand = Einkommen Einkommen wird als Maßgröße für die Leistungsfähigkeit
MehrFragen und Antworten zur GmbH und zu Personengesellschaften
Rechtsformenvergleich: Merkblatt Fragen und Antworten zur GmbH und zu Personengesellschaften Inhalt 1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 1.1 Fragen und Antworten zu den gesetzlichen 1.2 Fragen
MehrInsolvenzordnung: InsO
Beck`sche Textausgaben Insolvenzordnung: InsO Textausgabe mit Verweisungen und Sachverzeichnis 31. Auflage Insolvenzordnung: InsO schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
MehrRatgeber zum Spenden sammeln
Beck-Rechtsberater im dtv 50693 Ratgeber zum Spenden sammeln Ein Leitfaden für engagierte Bürger von Thomas Sauter 1. Auflage Ratgeber zum Spenden sammeln Sauter ist ein Produkt von beck-shop.de Thematische
MehrPioneer Funds- Global High Yield (Class A EUR non distributing)
Pioneer Funds- Global High Yield (Class A EUR non distributing) Bekanntmachung der Angaben gemäß 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Investmentsteuergesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2007
MehrEbenroth/Boujong/Joost/Strohn. Handelsgesetzbuch. Band 1 1 342e. Begründet von. Karlheinz Boujong weil. Vors. Richter am Bundesgerichtshof
Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn Handelsgesetzbuch Band 1 1 342e Begründet von Karlheinz Boujong weil. Vors. Richter am Bundesgerichtshof Dr. Dr. Carsten Thomas Ebenroth weil. Professor an der Universität
MehrStB-Fernlehrgang 2015/2016 Verschickungsplan ZFU Zul.-Nr. 52 47 92
-Fernlehrgang 2015/2016 Verschickungsplan ZFU Zul.-Nr. 52 47 92 (Änderungen vorbehalten) 1 01. Juli 15 Anleitung Einkommensteuer Teil 1 Einkommensteuer Teil 2 Bilanzwesen Teil 1 Juli I 2015 Lösungen Juli
MehrNeue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer
Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie
MehrVerschiedene (Dach-)Verbände, Deutscher Städtetag, Bundessteuerberaterkammer, Kirchen u.a.
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Verschiedene (Dach-)Verbände, Deutscher Städtetag, Bundessteuerberaterkammer,
MehrÜbungsbuch zur Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
Übungsbuch zur Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre von Dr. Dr. h.c.mult. Günter Wöhef ehemals o. Professor der Betriebswirtschaftslehre an der Universität des Saarlandes Dr. Hans Kaiser
MehrPioneer Funds - US High Yield Corporate Bond (Class A EUR non distributing)
Pioneer Funds - US High Yield Corporate Bond (Class A EUR non distributing) 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2007 Pioneer Funds - US High Yield Corporate Bond (Class A EUR non distributing) Privatvermögen
MehrGrundstruktur der Einkommensteuer
ESt / Grundlage der Einkommensteuer 1 Grundstruktur der Einkommensteuer A Wesen und Umfang der Einkommensteuer 1 Einordnung der Einkommensteuer 1A01 1A02 1A03 1A04 1A05 1A06 1A07 1A08 1A09 Die Einkommensteuer
MehrBesteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung
Besteuerung der Kapitalgesellschaft Zusammenfassendes Beispiel Lösung 1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der AGmbH für den Veranlagungszeitraum Vorläufiger Jahresüberschuss 600.000 Ermittlung
MehrE Fund Management (Hong Kong) Co., Limited Hong Kong. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)
PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 E Fund Management (Hong Kong) Co., Limited Hong Kong Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) E Fund Management (Hong Kong) Co.,
MehrBUNDESFINANZHOF. EStG 1998 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2. Urteil vom 12. Oktober 2005 VIII R 87/03
BUNDESFINANZHOF Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung, die nach Ablauf eines Zeitraums von mehr als zwölf Jahren nach Vertragsabschluss bei Weiterführung des Versicherungsvertrages gezahlt werden,
MehrWer muss, wer darf eine Einkommensteuererklärung
1 Im Hinblick auf die Frage, wer eine Steuererklärung einreichen muss bzw. darf, unterscheidet das Einkommensteuergesetz zwischen der Pflichtveranlagung und der Antragsveranlagung. Während im Rahmen der
MehrRechtliche Grundlagen III
Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen III Unternehmer Kapitalges. Freie Berufe Landwirte > BAO Grenzen < BAO Grenzen < UGB Grenze > UGB Grenze UGB, Handelsbilanz Überleitung Steuerbilanz Eingaben-Ausgaben
MehrDie neue REIT-Aktiengesellschaft nationale, gemeinschaftsrechtliche und internationale Aspekte der Besteuerung
Prof. Dr. Christoph Gröpl Universität des Saarlandes Die neue REIT-Aktiengesellschaft nationale, gemeinschaftsrechtliche und internationale Aspekte der Besteuerung Wissenschaftlicher Vortrag, Universität
MehrSTEUERTIPP FREISTELLUNG VON DER ABGELTUNGSTEUER. bei Vereinen und losen Personenzusammenschlüssen
STEUERTIPP FREISTELLUNG VON DER ABGELTUNGSTEUER bei Vereinen und losen Personenzusammenschlüssen 1. ALLGEMEinES Zinserträge, d. h. Erträge aus Kapitalforderungen (z. B. Sparguthaben oder festverzinsliche
MehrB. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter 62-119 I. Rechtsnatur der GmbH 62-69 II. Geschäftsanteile und Stammkapital 70-119
Abkürzungsverzeichnis Seife 17 Rn. (H) Erster Teil: Handelsrecht 1-322 A. Die GmbH von der Planung bis zur Entstehung 1-61 I. Der Gesellschaftszweck 1-7 II. Der Gesellschaftsvertrag 8 31 III. Anmeldungen
MehrDie Einkommensteuer- Erklärung
Die Einkommensteuer- Erklärung von Dr. Rudi W. Märkle, Ministerialdirigent a. D. 11., vollständig überarbeitete Auflage, 2006 RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR DRESDEN Abkürzungen
Mehr1. Sind Einkünfte aus Nebentätigkeiten steuerpflichtig? Mit welchen Steuern ist zu rechnen?
Besteuerung von Nebentätigkeiten Inhalt 1. Sind Einkünfte aus Nebentätigkeiten steuerpflichtig? Mit welchen Steuern ist zu rechnen? 2. Welche Einkunftsarten unterliegen der Einkommensteuer und wie wird
MehrGrundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-CONVERTIBLE-BOND-FUND. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.
Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-CONVERTIBLE-BOND-FUND. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in
MehrVerordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen
Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen JAbschlWUV Ausfertigungsdatum: 22.09.1970 Vollzitat: "Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses
MehrTeil 2 Investitionszulagengesetz 2010
Seite 1 von 6 Teil 2 Investitionszulagengesetz 2010 Kommentierung und Handbuch von G. Brüggen und C. Geiert.../2 Seite 2 von 6 1 Anspruchsberechtigter, Fördergebiet (1) Steuerpflichtige im Sinne des Einkommensteuergesetzes
MehrDie vorstehende Arbeit hat die neuen gesetzlichen Regelungen des steuerlichen Reisekostenrechts beleuchtet.
6. Fazit Die vorstehende Arbeit hat die neuen gesetzlichen Regelungen des steuerlichen Reisekostenrechts beleuchtet. Zunächst sind die mit der Reisekostenreform einhergegangenen umfangreichen Änderungen
MehrBeteiligungen als Sonderbetriebsvermögen und Veräußerungsgewinne aus diesen im nationalen und internationalen Steuerrecht
Olga Medinskaya Beteiligungen als Sonderbetriebsvermögen und Veräußerungsgewinne aus diesen im nationalen und internationalen Steuerrecht Kritische Würdigung eines BFH-Urteils zu notwendigem Sonderbetriebsvermögen
MehrBasiswissen ABGELTUNGSTEUER
Basiswissen ABGELTUNGSTEUER Was Unternehmen beachten müssen Die Regeln für den Quellensteuer-Abzug auf Kapitalerträge wurden mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 01. Januar 2009 umfassend geändert. Wie
MehrDie zweckmäßige Gesellschaftsform
S. Buchwald/Tiefenbacher/Dernbach Die zweckmäßige Gesellschaftsform nach Handels- und Steuerrecht von Rechtsanwalt Dr. Erhard Tiefenbacher Heidelberg und Rechtsanwalt Jürgen Dernbach Heidelberg 5., nauhearbeitete
MehrMichael Port Fabian Steinlein. Kapitalmaßnahmen. Steuerliche Bewertung und Einstufung. 2. Auflage. Springer Gabler
Michael Port Fabian Steinlein Kapitalmaßnahmen Steuerliche Bewertung und Einstufung 2. Auflage Springer Gabler Inhaltsverzeichnis Teil I Theoretische Grundlagen 1 Herausforderung Kapitalmaßnahme 3 1.1
MehrMinisterium der Finanzen STEUERTIPP. Freistellung vom Zinsabschlag bei Vereinen und losen Personenzusammenschlüssen
Ministerium der Finanzen STEUERTIPP Freistellung vom Zinsabschlag bei Vereinen und losen Personenzusammenschlüssen Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Zinserträge unterliegen in der Regel einem 30-prozentigen
MehrGrundlagen der Besteuerung des Österreich-Index-Fonds. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.
Grundlagen der Besteuerung des Österreich-Index-Fonds. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich
MehrBUNDESFINANZHOF. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 21 Abs. 2, 52 Abs. 21 Satz 2. Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 28/04
BUNDESFINANZHOF Zinsen für ein Darlehen, mit dem während der Geltung der sog. großen Übergangsregelung sofort abziehbare Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen) finanziert worden sind, sind auch nach dem
MehrBasiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit
Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Besteuerung von Dividenden gem. 20 Abs. 1 EStG 1 Bei natürlichen Personen 1.1 Im Privatvermögen Einkünfte aus
MehrVorwort... 9 Abkürzungsverzeichnis... 21. Zoltán Gálffy Allgemeiner Teil...23
Vorwort... 9 Abkürzungsverzeichnis... 21 Zoltán Gálffy Allgemeiner Teil...23 I Einleitung... 23 II Aufbau der Darstellung und Rechtsstand... 24 III Wesentliche Einzelfragen der Immobilienbesteuerung...
MehrSteuerlehre - Lösungsheft
Lehrbücher für kaufmännische Ausbildungsberufe Steuerlehre - Lösungsheft Steuerliche Aus- und Weiterbildung für Schule und Prais von RA Reinhard Schweizer 13., aktualisierte Auflage 2011 Kiehl 2011 Verlag
MehrBFH-Leitsatz-Entscheidungen
BFH-Leitsatz-Entscheidungen Heute neu: Erbschaftsteuer: Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung Urteil vom 11.06.2013, Az. II R 10/11 Grunderwerbsteuer: Verwertungsbefugnis
MehrKEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h.
KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 InvStG für das am 23. April 2015 endende Geschäftsjahr (Verschmelzungsstichtag) Die KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft
MehrWer ist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen
10 Vorbemerkung Eine Gesamtdarstellung des Einkommensteuerrechts würde den Umfang dieses Taschenbuchs sprengen. In diesem Beitrag werden deshalb, abgesehen von einer allgemeinen Übersicht, in erster Linie
MehrVorab per E-Mail (Länder: Verteiler ASt) Bundesamt für Finanzen. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich:
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin MR Ulrich Wolff Vertreter Unterabteilungsleiter IV B POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail (Länder:
MehrWechselgesetz und Scheckgesetz
JñeckYcbelKunHKommcníare) Band 26 Wechselgesetz und Scheckgesetz mit Nebengesetzen und einer Einfiihrung in das Wertpapierrecht Dr. iur. Dr. h. c. Wolfgang Hefermehl em. o. Professor der Rechte an der
MehrLoseblattwerke. Schlewing/Henssler/Schipp/Schnitker Arbeitsrecht der betrieblichen
Ahrend/Förster/Rößler Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung 2148 S. in 2 Ordnern ISBN 978-3-504-25635-7 189, 7* ISBN 978-3-504-25636-4 279, 7** Nr. 30, 94,80 7 April 2013 Nr. 31, ca. 250 S., ca.
MehrSEI Global Master Fund plc Dublin / Irland. Bekanntmachung vorläufiger der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 InvStG
PwC FS Tax GmbH Seite 1/1 SEI Global Master Fund plc Dublin / Irland Bekanntmachung vorläufiger der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 InvStG SEI Global Master Fund plc, eine nach irischem Recht inkorporierte
MehrNatalja Michel. Finanzierungsmöglichkeiten für KMU unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte. Diplomica Verlag
Natalja Michel Finanzierungsmöglichkeiten für KMU unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte Diplomica Verlag Natalja Michel Finanzierungsmöglichkeiten für KMU unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte
MehrDer Ingenieur als GmbH-Geschäftsführer
Der Ingenieur als GmbH-Geschäftsführer Andreas Sattler Hans-Joachim Broll Sebastian Kaufmann Der Ingenieur als GmbH-Geschäftsführer Grundwissen, Haftung, Vertragsgestaltung 7., Auflage Andreas Sattler
MehrGrundlagen der Besteuerung
Steuerliche Behandlung der Ausschüttung auf Hypo Alpha Selection-Anteile aus 2007 Diesteuerliche Behandlung bezieht sich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger. Anleger mit Sitz, Wohnsitz
MehrBundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz
Herausgegeben Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de
MehrI. Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die steuerliche Gewinnermittlung. 1. Anwendung des 5 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT BEARBEITET VON Wilhelmstraße
MehrInvestmentfonds in Fallbeispielen
Investmentfonds in Fallbeispielen Handhabung von in- und ausländischen Investmentfonds in Buchhaltung und Steuererklärung in der Praxis von Ernst Marschner 2006 Investmentfonds in Fallbeispielen Marschner
MehrBesteuerung von American Depository Receipts (ADRs) auf inländische Aktien
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt
MehrFranz Käppeler Leitfaden für Existenzgründer
Franz Käppeler Leitfaden für Existenzgründer Springer Berlin Heidelberg NewYork Barcelona Budapest Hongkong London Mailand Paris Santa Clara Singapur Tokio Franz Käppeler Leitfaden für Existenzgründer
MehrGründungstag. Region Goslar 06.11.2015. Informationen für Start-Ups und junge Unternehmen Landkreis Goslar
Gründungstag Region Goslar 06.11.2015 Informationen für Start-Ups und junge Unternehmen Landkreis Goslar Gründungstag Region Goslar Existenzgründer im Steuerdschungel AO EStG EStG UStG GewStG KStG SolzG
MehrVerordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV)
Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV) HRegGebV Ausfertigungsdatum: 30.09.2004 Vollzitat: "Handelsregistergebührenverordnung
MehrModul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung
1. IWW-Studienprogramm Vertiefungsstudium Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung V2.0 von Univ.-Prof. Dr. Stephan Meyering unter Mitwirkung von Dr. Nicole Marenbach Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis
MehrA. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern
A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Rechnungsjahr 2012/13 oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten.
MehrErläuterungen zum Lehrplan STEUERLEHRE, Jgst. 12 (Rechtsstand 30. Juni 2010) Seite 1
Erläuterungen zum Lehrplan STEUERLEHRE, Jgst. 12 (Rechtsstand 30. Juni 2010) Seite 1 Lerngebiet 6 Gewerbesteuer 20 Stunden LERNZIEL Die Schüler erwerben anhand praxisorientierter Fälle die Fähigkeit, die
Mehr1 430.121. Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) vom 06.06.2002 (Stand 01.01.2003)
40. Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) vom 06.06.00 (Stand 0.0.00) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Grundsätzliches
MehrSteuerliches Einlagekonto. (Anwendung der 27 und 28 KStG 2002 )
Oberste Finanzbehörden der Länder DATUM 4. Juni 2003 GZ IV A 2 - S 2836-2/03 (bei Antwort bitte angeben) Steuerliches Einlagekonto (Anwendung der 27 und 28 KStG 2002 ) Unter Bezugnahme auf das Ergebnis
MehrSteuerliche Gewinnermittlung bei Unternehmen
Steuerliche Gewinnermittlung bei Unternehmen Prof. Dr. Günther Strunk o. Professor für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Steuerlehre und Prüfungswesen, an der Technischen Universität Ilmenau Priv.-Doz.
MehrWechselgesetz und Scheckgesetz
JSeckYrbelKun ^Kommentare) Band 26 Wechselgesetz und Scheckgesetz mit Nebengesetzen und einer Einführung in das Wertpapierrecht Dr. iur. Dr. h. c. Wolfgang Hefermehl em. o. Professor der Rechte an der
MehrHerzlich Willkommen. www.niestegge.de
Herzlich Willkommen www.niestegge.de Dirk Möhring Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Fachanwalt Steuerrecht (theoretischer Teil) Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Lehrbeauftragter
MehrVergiitungshalber gewâhrte Aktienoptionen im deutschen und US-amerikanischen Steuerrecht
Kevin Deutschmann Vergiitungshalber gewâhrte Aktienoptionen im deutschen und US-amerikanischen Steuerrecht Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis 19 Kapitel 1 Einleitung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz
Bundesrat Drucksache 560/03 (Beschluss) 26.09.03 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz
MehrVorläufiges zu versteuerndes Einkommen vor Gewerbesteuer
Seite 1 von 6 Steuerbelastungsvergleich für den Veranlagungszeitraum: 2010 Mandant: Mustermann, Musterstrasse, Musterhausen Mandanten-Nr.: 12345 Steuer-Nr.: Einzelunternehmen Steuerbilanzgewinn vor Gewerbesteuer
MehrInhaltsübersicht Teil A. Einleitung Teil B. Stiftungsprivatrecht 1. Kapitel. Vorbemerkung 2. Kapitel. Bürgerliches Gesetzbuch
Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis... IX Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XXV Teil A. Einleitung Teil B. Stiftungsprivatrecht 1. Kapitel. Vorbemerkung... 33 2. Kapitel. Bürgerliches
MehrDie Abgrenzung von Vermögensverwaltung und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
Regine Kiefer Die Abgrenzung von Vermögensverwaltung und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb unter besonderer Berücksichtigung der Stiftungsproblematik PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis
MehrBundesfinanzhof, Urteil vom 01.03.2005 VIII R 47/01. Gründe
Gründe I. Die Beteiligten streiten um die Steuerpflicht von Zinsen aus einer ausländischen Lebensversicherung. I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) unterhielten seit 1982 ein Wertpapierdepot bei
MehrErstversand Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Vorwort... Erster Abschnitt. Gegenstand, Methoden und Geschichte der Betriebswirtschaftslehre
... Druckerei C. H. Beck Erstversand Vorwort... V Erster Abschnitt. Gegenstand, Methoden und Geschichte der Betriebswirtschaftslehre Wiederholungsfragen... 2 Aufgaben 1 12... 3 Testfragen zum Ersten Abschnitt...
MehrBesteuerung von Wohnprojekten
1 I. Ausgangssituation Auswirkungen von Haus-/Wohnprojekten unter Einbeziehung unterschiedlicher Rechtsformen WEG, eg, e.v. Auswirkung HWP unter Einbeziehung unterschiedlicher Finanzierungen Kauf / Pacht
MehrNur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. Steuerlicher Spendenabzug ( 10b EStG); Muster für Zuwendungsbestätigungen
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße
MehrBesteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2010/2011 30. September 2011 LBLux Fonds T.OP Zins TL LU0226340627
Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2010/2011 30. September 2011 LBLux Fonds T.OP Zins TL LU0226340627 für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber
MehrFinanz und Steuern Band 8 Examenstraining
Finanz und Steuern Band 8 Examenstraining VII Vorwort... V Teil A: Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung Festsetzungs- und Zahlungsverjåhrung/Steuerhinterziehung/ Haftung als Vertreter/Haftung als Steuerhinterzieher/Haftung
MehrMasterarbeit. Die Befreiungstatbestände der 13a, 13b ErbStG. Ein Fall für das BVerfG? Florian Oppel. Bachelor + Master Publishing
Masterarbeit Florian Oppel Die Befreiungstatbestände der 13a, 13b ErbStG Ein Fall für das BVerfG? Bachelor + Master Publishing Oppel, Florian: Die Befreiungstatbestände der 13a, 13b ErbStG: Ein Fall für
MehrUnternehmens- und Anteilsbewertung im Gesellschaftsrecht
Unternehmens- und Anteilsbewertung im Gesellschaftsrecht Zur Barabfindung ausscheidender Gesellschafter von Prof. Dr. Bernhard Großfeld Münster 3. neubearbeitete Auflage Juristische Gesamtbibüothek Technische
MehrPrüfungsvorbereitung Geprüfter Betriebswirt (IHK)
Anna Karin Spangberg Zepezauer Prüfungsvorbereitung Geprüfter Betriebswirt (IHK) Gezielt das lernen, was in den Prüfungen Bilanzund Steuerpolitik verlangt wird Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Bilanz und
MehrOldenburg 2012 Steuerberater - Vollzeitlehrgang
21.05.2012 08.45-12.00 BilStR Allgemeine Einführung, Formschriften Kuhrke 21.05.2012 12.45-16.00 BilStR Grundsätze Betriebsvermögen (BV) Kuhrke 22.05.2012 08.45-12.00 USt Leistungsaustausch Angermann 22.05.2012
Mehrß ST 2>M4. Grenzen für die Entnahmerechte der GmbH-Gesellschafter. PETER LANG Frankfurt am Main Berlin Bern New York Paris Wien. Norbert Falkenstein
Norbert Falkenstein Grenzen für die Entnahmerechte der GmbH-Gesellschafter junsitscne (iesarntbibüothör der Technischen Hochachu» Darmstadt ß ST 2>M4 PETER LANG Frankfurt am Main Berlin Bern New York Paris
Mehr7. Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der. Land- und Forstwirtschaft... 41
Inhalt Vorwort... 11 Teil 1 Grundstrukturen der Einkommensteuer A. Allgemeines... 15 B. Persönliche Steuerpflicht... 19 I. Überblick... 19 II. Die unbeschränkte Steuerpflicht nach 1 Abs. 1 EStG... 21 1.
MehrKurzinformation zur Abgeltungssteuer
Kurzinformation zur Abgeltungssteuer Im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14. August 2007 wurde die Besteuerung der Kapitaleinkünfte umfassend und neu geregelt. Im Folgenden wollen wir
MehrDie Bilanzierung von Tochterunternehmen in Handels- und Steuerbilanz
Die Bilanzierung von Tochterunternehmen in Handels- und Steuerbilanz StB Sebastian Loosen WP/StB Marco Schmedt WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
MehrIII. Abkürzungsverzeichnis... II
III Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... II A. Anspruch V gegen K auf Kaufpreiszahlung gemäß 433 II BGB... 1 I. Wirksamer Kaufvertrag... 1 1. Willenserklärung des S... 3 a) Persönliches Angebot...
MehrSteuerrecht 2008. Steuerarten Bilanzsteuerrecht Unternehmensteuerrecht Verfahrensrecht Glossar. von. Dr. Dietrich Grashoff
Steuerrecht 2008 Steuerarten Bilanzsteuerrecht Unternehmensteuerrecht Verfahrensrecht Glossar von Dr. Dietrich Grashoff Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt und Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Lehrbeauftragter
Mehr