Ergebnisse der 2. bundesweiten Umfrage der BAG UB zur Umsetzung der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung nach 38a SGB IX für das Jahr 2013

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1 Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung - BAG UB Schulterblatt Hamburg Fon: 040/ Fax: 040/ allg.: info@bag-ub.de internet: Dezember 2014 Bundesweite Interessenvertretung für Unterstützte Beschäftigung Ergebnisse der 2. bundesweiten Umfrage der BAG UB zur Umsetzung der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung nach 38a SGB IX für das Jahr 2013 Jörg Schulz und Jörg Bungart Die BAG UB hat ein besonderes Interesse an einer erfolgreichen Umsetzung des 38a SGB IX Unterstützte Beschäftigung (UB). Zur Erhebung entsprechender Informationen haben wir in den Jahren eine Umfrage unter den Mitgliedern der BAG UB und im Jahr die erste bundesweite Umfrage durchgeführt. Die Befragung wird von dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) befürwortet. Die BA keine eigene entsprechende Erhebung durch und kann die von uns abgefragten Daten anhand der UB-Dokumentation (em@w) nur in Teilen zusammengefasst darstellen. Den Leistungserbringern wurde der Fragebogen zur 2. bundesweiten Umfrage im Januar 2014 für den Erhebungszeitraum bis zugesandt. Nach dem Rücklauf erfolgte eine ausführliche Plausibilitätsprüfung. Angeschrieben wurden alle der BA bekannten Anbieter der Maßnahme Individuelle betriebliche Qualifizierung nach 38a Absatz 2 SGB IX (UB 1. Phase). Um den Aufwand für die UB-Leistungserbringer zu begrenzen, konzentriert sich die Befragung auf die wesentlichen Inhalte der Maßnahme UB. Die Umfrage hat das Ziel sowohl Erkenntnisse zu teilnehmerbezogenen Angaben als auch zur Durchführung zu erfassen, um Hinweise zur fachlichen Umsetzung und Weiterentwicklung der Maßnahme UB zu bekommen. In den Anhängen befinden sich Antworten auf offene, konzeptionelle und didaktisch-methodische Fragen aus der BAG UB Mitgliederbefragung der Jahre 2009 und Die BAG UB bedankt sich bei allen UB-Leistungserbringern, die an der Umfrage teilgenommen haben! Datenbasis und Auswertungshinweise: Gefragt wurde nach den UB-Teilnehmenden im Erhebungszeitraum bis Die Befragung bezieht sich auf ALLE - möglichen - beauftragenden Leistungsträger (Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Kriegsopferfürsorge/-versorgung, Integrationsamt). Der Fragebogen ist in vier Teile aufgegliedert. Im Teil I (Fragen 1-3) sind allgemeine Angaben zur Maßnahme UB einzutragen. Im Teil II (Fragen 4-12) sind die Daten von UB Teilnehmenden eingetragen, die im Erhebungszeitraum neu in die Maßnahme eingestiegen sind. Im Teil III (Fragen 13-18) beinhaltet Fragen zu den Personen, die im Erhebungszeitraum die Maßnahme Individuelle betriebliche Qualifizierung nach 38a Absatz 2 SGB IX abbrachen/ beendeten. Teil IV (Frage 19) ist eine abschließende allgemeine Frage. Es haben sich 101 UB-Leistungserbringer aus allen Bundesländern beteiligt. Erfasst wurden insgesamt UB-Teilnehmende (im Folgenden: TN). Zu beachten ist, dass zwar die Bundesagentur für Arbeit der Hauptauftraggeber für die individuelle betriebliche Qualifizierung (InbeQ) nach 38a Abs. 2 SGB IX ist, jedoch auch andere Leistungsträger die InbeQ nutzen (vgl. Frage 2). In der Auswertung erfolgt hierzu keine Unterscheidung. Der vorliegenden Umfrage liegt keine Einzelfallerhebung zugrunde. Die Daten können somit nicht den jeweiligen Teilnehmenden direkt zugeordnet werden, da sie von den UB-Anbietern zusammengefasst abgefragt wurden. Daher sind statistische Korrelationen nicht zu berechnen. Eine Einzelfallerhebung mit erweiterter Aussagekraft wäre für die UB-Anbieter mit einem erheblich höheren Aufwand verbunden. Die Ergebnisse der 2. bundesweiten Umfrage 2013 sind jeweils tabellarisch mit der vorherigen 1. bundesweiten Umfrage im Vergleich dargestellt.

2 Fragen und Antworten zur Unterstützten Beschäftigung nach 38a SGB IX Teil I: Allgemeine Angaben 1. Was ist Ihr Aufgabe im Rahmen einer UB-Beauftragung nach 38a SGB IX? 73,3% 76,1% Ausschließlich Individuelle betriebliche Qualifizierung nach 38a Absatz 2 SGB IX 0,0% 0,0% Ausschließlich Berufsbegleitung nach 38a Absatz 3 SGB IX bzw. andere Unterstützungsleistungen zur Sicherung der Beschäftigung wie z.b. begleitende Hilfen nach 102 Absatz 2 SGB IX 26,7% 23,9% Beides: Individuelle betriebliche Qualifizierung und Berufsbegleitung nach 38a SGB IX bzw. andere Unterstützungsleistungen zur Sicherung der Beschäftigung wie z.b. begleitende Hilfen nach 102 Absatz 2 SGB IX Aufgrund der Zielgruppe der Befragung (Anbieter der Maßnahme Individuelle betriebliche Qualifizierung nach 38a Absatz 2 SGB IX - InbeQ) steht diese Maßnahme erwartungsgemäß im Vordergrund der Beauftragungen. Allerdings wird deutlich, dass die UB-Berufsbegleitung ca. 4,5 Jahre nach Start der ersten InbeQ-Maßnahmen, eine zunehmende Rolle spielt. Es ist davon auszugehen, dass eine Beauftragung zur Berufsbegleitung für jene TN erfolgt, die zuvor eine InbeQ absolvierten. 2. Wer ist/sind der/die zuständige/n Leistungsträger (Auftraggeber) für UB nach 38a SGB IX (Individuelle betriebliche Qualifizierung und Berufsbegleitung)? Bitte bei JEDEM Leistungsträger Ja oder Nein ankreuzen! Ja Nein Ja Nein 100,0% 0,0% 98,9% 1,1% Agentur für Arbeit 17,8% 82,2% 23,9% 76,1% Rentenversicherung 1,0% 99,0% 1,1% 98,9% Unfallversicherung 1,0% 99,0% 1,1% 98,9% Kriegsopferfürsorge/-versorgung 18,8% 81,2% 19,6% 80,4% Integrationsamt Erwartungsgemäß ist die BA Hauptleistungsträger, da von allen UB-Leistungserbringern die individuelle betriebliche Qualifizierung (InbeQ) nach 38a Abs. 2 SGB IX angeboten wird (vgl. Frage 1). Beauftragungen der Rentenversicherung sind nach zusätzlich vorliegenden Informationen (Rentenversicherung Bund, UB-Leistungserbringer) regional sehr unterschiedlich ausgeprägt. Träger der Unfallversicherung sowie Kriegsopferfürsorge/-versorgung nehmen bei der Beauftragung eine untergeordnete Rolle ein. Beauftragungen durch die Integrationsämter erhält fast jeder fünfte UB-Leistungserbringer. Dies spiegelt die zunehmende Bedeutung von Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung für vermittelte TN der InbeQ wieder. 2

3 3. Wird die Maßnahme UB von Ihrer Organisation auch als Persönliches Budget durchgeführt? 8,9% 13,0% Ja 91,1% 87,0% Nein Das Persönliche Budget wird 2013 nur noch bei 9% der UB-Leistungserbringer genutzt (vgl. Frage 4). Hinweise: Die Fragen 4-16 beziehen sich ausschließlich auf den Auftrag Individuelle betriebliche Qualifizierung nach 38a Absatz 2 SGB IX (InbeQ). Die Fragen beziehen sich auf die zusätzliche Beauftragung zur Berufsbegleitung nach 38a Absatz 3 SGB IX bzw. zu anderen Unterstützungsleistungen zur Sicherung der Beschäftigung wie z.b. begleitende Hilfen nach 102 Absatz 2 SGB IX. Teil II: Fragen zu den Personen, die im Erhebungszeitraum ihre Teilnahme an der Individuellen betrieblichen Qualifizierung nach 38a Absatz 2 SGB IX begonnen haben 4. Anzahl der Teilnehmenden: Teilnehmende insgesamt (Sachleistung und ggf. Persönliches Budget) Davon: ,4% ,2% Teilnehmende nur Sachleistung 23 1,6% 95 2,8% Teilnehmende nur Persönliches Budget Mit der Erhebung 2013 wurden insgesamt Teilnehmende erfasst. Da neben der Bundesagentur für Arbeit (im Folgenden: BA) auch andere Leistungsträger beauftragen, kann kein direkter Vergleich zu den gesamten TN-Zahlen der BA im Erhebungszeitraum gezogen werden. Obwohl 9 % der UB-Leistungserbringer angeben, das Persönliche Budget 2013 zu nutzen (vgl. Frage 3), betrifft dies lediglich 1,6% der TN. 3

4 5. Art der Behinderung der Teilnehmenden (bitte die relevanteste Behinderung angeben): 65,7% 69,8% Lern- bzw. geistige Behinderung 18,5% 14,7% Psychische Erkrankung 10,7% 10,1% Körper- und/oder Sinnesbehinderung 3,8% 3,0% Sonstige Behinderung 1,3% 2,4% keine Angaben Der Personenkreis der Menschen mit Lern- bzw. geistiger Behinderung stellt auch 2013 mit 66% den größten Anteil unter den TN. Dies kann aufgrund der allgemeinen Zielsetzung der Maßnahme UB ( Mehr Menschen mit Behinderung sollen die Möglichkeit haben, außerhalb von WfbM zu arbeiten ) grundsätzlich als erwartungsgemäß bezeichnet werden. Menschen mit psychischen Erkrankungen sind mit 18,5% die zweitgrößte und eine seit Beginn der UB-Maßnahme 2009 (11%) kontinuierlich ansteigende Gruppe. 6. Teilnehmende mit/ohne Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellung nach 2 SGB IX zu Beginn der InbeQ: 55,7% 56,3% Mit Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellung nach 2 SGB IX 42,6% 41,1% Ohne Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellung nach 2 SGB IX 1,7% 2,6% keine Angaben 43% der Teilnehmenden haben 2013 zu Beginn der InbeQ keinen Schwerbehindertenausweis bzw. sind nicht gleichgestellt. Der Anteil wird somit nicht geringer, sondern wieder - tendenziell größer. Dies ist insofern bemerkenswert, da ohne Schwerbehindertenstatus bzw. Gleichstellung bei einer erforderlichen Berufsbegleitung nach Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis, der Regelleistungsträger Integrationsamt nicht zuständig ist. Die Frage, ob im Einzelfall der Schwerbehindertenstatus bzw. die Gleichstellung zu beantragen ist, wird seit der Diskussion dieses Sachverhaltes verstärkt von den UB-Anbietern mit den Teilnehmenden angesprochen. Aufgrund ähnlicher Ergebnisse unserer Mitgliederumfrage 2009 ist diese Anforderung in die Gemeinsame Empfehlung UB nach 38a Abs. 6 SGB IX übernommen worden, die am in Kraft trat (vgl. 8 Abs. 1 Nr. 3 GE UB). 7. Geschlecht der Teilnehmenden: 36,4% 37,8% Weiblich 63,6% 62,2% Männlich 0,0% 0,0% keine Angaben Der nach wie vor deutlich höhere Anteil von männlichen gegenüber weiblichen Teilnehmenden ist grundsätzlich vergleichbar zu anderen (angrenzenden) Maßnahmen bzw. Angeboten: Im Schuljahr 2009/2010 waren bundesweit 63,6 % der Schüler/innen an Förderschulen männlich, 36,4 % waren weiblich. Im Rahmen des Bundesarbeitsmarktprogramms Job4000 (Abschlussbericht zum ) wurden 60,6% männliche und 39,4% weibliche Teilnehmende durch den Integrationsfachdienst (IFD) unterstützt (Säule 3). 4

5 Laut Jahresbericht 2013/2014 der BIH (Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen) wurden im Jahr 2013 vom IFD (unabhängig von Job4000) insgesamt 45% Frauen und 55% Männer in den Bereichen Vermittlung und Sicherung unterstützt. 8. Alter der Teilnehmenden: 4,4% 4,0% Unter 18 Jahre 62,3% 63,2% Jahre 28,5% 28,9% Jahre 4,8% 3,8% Über 40 Jahre 0,0% 0,1% keine Angaben 9. Schulbesuch der Teilnehmenden (zuletzt besuchte Schule): 66,2% 67,4% Sonderschule 19,8% 20,0% Hauptschule 4,9% 4,9% Realschule 2,6% 2,3% Gymnasium 4,6% 3,4% Sonstige Schule 1,9% 2,0% keine Angaben Ähnlich wie bei Art der Behinderung (vgl. Antworten zu Frage 5) können auch 2013 die Verteilungsschwerpunkte bei Alter (bis 24 Jahre: 66,7%) und Schulbesuch (Sonderschule: 66,2%) aufgrund der allgemeinen Zielsetzung der Maßnahme UB ( mehr Menschen mit Behinderung sollen die Möglichkeit haben, außerhalb von WfbM zu arbeiten ) grundsätzlich als erwartungsgemäß bezeichnet werden. Jedoch ist der Anteil der Personen in der Altersgruppe Jahre mit ca. 29% ebenfalls von Bedeutung. Dies steht möglicherweise im Zusammenhang mit der relativ großen Gruppe der zuvor Arbeitslosen (58%), die in UB aufgenommen wurden (vgl. Antworten zu Frage 12). 10. Migrationshintergrund der Teilnehmenden: 81,3% 81,3% Kein Migrationshintergrund 6,0% 5,3% Migrationshintergrund Europäische Union (EU) 10,8% 11,9% Migrationshintergrund Nicht-EU 1,9% 1,5% keine Angaben Ca. 17% der Teilnehmenden haben einen Migrationshintergrund. 5

6 11. Bisherige höchste berufliche Qualifikation der Teilnehmenden: 1,2% 0,8% Studium (Uni, Fachhochschule) 9,2% 8,7% Berufsvollausbildung nach 4 BBiG / 25 HwO 19,5% 15,4% Helfer-/Werkerausbildung nach BBiG / 42 k-q HwO 69,4% 72,7% KEINE der oben genannten Qualifikationen 0,7% 2,4% keine Angaben Aufgrund der allgemeinen Zielsetzung der Maßnahme UB ( mehr Menschen mit Behinderung sollen die Möglichkeit haben, außerhalb von WfbM zu arbeiten ) ist der Anteil der TN ohne Studium, Berufsvollausbildung und Helfer-/Werkerausbildung (69%) im Jahr 2013 nicht überraschend. Auffallend ist der relativ hohe und 2013 zunehemnde Anteil an Teilnehmenden mit einer Helfer- bzw. Werkerausbildung (19,5%). Dies kann dahingehend ausgelegt werden, dass zuerst, dem Rehabilitationsgrundsatz entsprechend, der (formal) höchstmögliche Abschluss angestrebt wird, um die Teilhabechancen zu optimieren. Führen diese Abschlüsse nicht zur angestrebten betrieblichen Eingliederung (sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis), werden anschließend ergänzende bzw. nachstehende Qualifizierungsmöglichkeiten genutzt. Sollte es sich jedoch um (mehrheitlich) überbetriebliche Abschlüsse handeln, könnte der hohe Anteil (auch) ein Hinweis auf den Stellenwert betrieblicher Qualifizierungen/Ausbildungen sein. Hier wären weitere Erkenntnisse zu sammeln und auszuwerten. 12. Unmittelbar letzte Berufs-/Schulstation der Teilnehmenden vor Eintritt in die Maßnahme UB: 15,6% 15,0% Schulbesuch 2,1% 2,4% Ausbildung 0,1% 0,1% Studium 1,9% 0,8% Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 57,9% 54,0% Arbeitslos (SGB III oder SGB II) Davon arbeitslos seit: 3,6% 2,6% Bis zu 1 Monat 10,8% 11,8% 2-3 Monaten 17,8% 17,6% 4-6 Monaten 20,7% 22,9% 6-12 Monaten 32,8% 39,1% Länger als 12 Monaten 14,3% 6,0% keine Angaben möglich 0,7% 1,0% Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) 11,5% 16,2% Eine berufsvorbereitende Maßnahme 7,3% 5,6% Sonstiges 2,9% 4,9% keine Angaben Grundsätzlich wird ein breiter Zugang mit einzelnen Schwerpunktsetzungen deutlich: 6

7 Auch 2013 war - mit steigender Tendenz - der überwiegende Anteil der TN zuvor arbeitslos (58%). Die Daten zur Dauer der Arbeitslosigkeit zeigen an, dass ca. 54% der TN 6 Monate und länger vor Beginn der UB arbeitslos waren; 33% der TN sogar mehr als 1 Jahr. Ca. 14% der TN waren bis zu 3 Monaten bzw. 32% bis zu 6 Monaten zuvor arbeitslos. Dies könnte bedeuten, dass zumindest ein Teil dieser Gruppe (bis zu 6 Monate vor Eintritt in UB arbeitslos) grundsätzlich den Schulabgänger/innen zuzuordnen ist, wenn sich die Arbeitslosigkeit zumindest mittelbar an das Schulende anschloss. Eine solche gesicherte Aussage ist aber mit den vorliegenden Daten, da keine Einzelfallerhebung, nicht möglich. Der Anteil jener Schulabgänger/innen, die offensichtlich unmittelbar nach Schulende in die UB eingetreten sind, beträgt ca. 16%. Schulabgänger/innen wurden im Rahmen der Gesetzesinitiative UB ausdrücklich als Zielgruppe genannt. Die bundesweite Einführung von Maßnahmen zur Berufsorientierung, die aktuell über das Bundesprogramm Initiative Inklusion (Handlungsfeld 1) gefördert werden, könnte zu einem Anstieg dieser Zielgruppe führen und damit zu einer Erhöhung der Teilhabechancen beitragen. Knapp 12% der TN waren zuvor in einer berufsvorbereitenden Maßnahme. Offenbar haben die anderen (formal höheren) Maßnahmen nicht den erwarteten Erfolg erbracht, woraufhin diese Personen anschließend in die UB überwiesen wurden, um weitere Teilhabemöglichkeiten zu erproben. Insgesamt ist zu berücksichtigen, dass ca. 67% der TN in UB 24 Jahre und jünger sind (vgl. Antworten zu Frage 8). Aufgrund des hohen Anteils finden sich vermutlich in dieser Altersgruppe neben den Abgänger/innen aus Schule und Berufsvorbereitung auch Personen aus der Gruppe der zuvor arbeitslosen UB-Teilnehmenden wieder. Gesicherte Aussagen setzen jedoch eine Einzelfallerhebung voraus Wie viele Teilnehmende haben vor Beginn der Maßnahme UB an DIA-AM (Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit besonders betroffener behinderter Menschen) teilgenommen? 12,4% 6,2% DIA-AM DIA-AM ist (weiterhin) die Ausnahme als ein der UB vorgelagertes diagnostisches Instrumentarium. Teil III: Fragen zu den Personen, die im Erhebungszeitraum die Maßnahme Individuelle betriebliche Qualifizierung nach 38a Absatz 2 SGB IX abbrachen/ beendeten 13. Wie viele Teilnehmende haben die Maßnahme InbeQ bereits regulär beendet bzw. vorzeitig abgebrochen? 92,5% 60,5% a) Teilnehmende InbeQ regulär beendet bzw. vorzeitig abgebrochen Davon: 68,8% 65,2% b) Teilnehmende InbeQ regulär beendet 31,2% 34,8% c) Teilnehmende InbeQ vorzeitig abgebrochen Definition b) regulär beendet Regulär beendet erfasst zum einen jene Teilnehmenden (TN), die in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vermittelt wurden. Zum anderen sind jene TN gemeint, mit denen nach individuell ausreichender betrieblicher Erprobung berufliche Perspektiven außerhalb einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung entwickelt wurden. Hierunter wären somit auch jene TN zu fassen, bei denen (ggf. nach relativ kurzer Laufzeit) zu erkennen ist, dass momentan mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Vermittlungschancen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bestehen. Definition c) vorzeitig abgebrochen Vorzeitig abgebrochen bedeutet, dass in keinem Fall eine Vermittlung erfolgte und dass die Maßnahme UB aus individuellen Gründen (s. Frage 13.2) vorzeitig abgebrochen wurde. 7

8 Ca. 93% der TN haben im Jahr 2013 die UB regulär beendet oder die Maßnahme abgebrochen. Davon haben 31% der TN die UB-Maßnahme vorzeitig aus verschiedenen Gründen (s.u.) abgebrochen und 69% konnten die InbeQ regulär beenden Wenn Teilnehmende InbeQ regulär beendet bzw. vorzeitig abgebrochen haben, was ist deren weitere berufliche Perspektive [bezogen auf die genannte Anzahl zu Frage 13 a)]? 40,0% 37,9% a) Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis (weitere Fragen siehe ab Frage 14.1) Davon: 17,8% 18,8% b) WfbM 3,6% 3,1% c) Ausbildung 5,8% 9,3% Integrationsprojekt nach 132 SGB IX 94,2% 90,7% Sonstiger Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes Davon: 63,8% 54,0% betriebliche Ausbildung 36,2% 46,0% außerbetriebliche Ausbildung 1,8% 0,6% d) Berufsvorbereitende Maßnahme 25,2% 27,1% e) Arbeitslos 11,6% 12,5% f) Sonstiges 2013 konnten 40% der TN in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden, wobei Integrationsprojekte nach 132 SGB IX eine untergeordnete Rolle spielen. Außerdem wurden 3,6 % der TN in eine Ausbildung, d.h. formal höhere Qualifikation, vermittelt, davon 64% in eine betriebliche Ausbildung. Das bedeutet, dass insgesamt 42,3% der TN auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (inkl. betriebliche Ausbildung) platziert wurden. Die Vermittlungszahl kann angesichts der Zielsetzung/-gruppe von UB ( mehr Menschen mit Behinderung sollen die Möglichkeit haben, außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen zu arbeiten ) und auch im Vergleich zu anderen Maßnahmen als beachtenswert bezeichnet werden. Dies ist nicht zuletzt auch ein Hinweis auf die Effektivität des Konzepts UB, da eine intensive, individuelle und längerfristige Qualifizierung, inklusive Job Coaching, möglich ist. Die Vermittlungszahl ist höher, wenn die vorzeitigen Abbrecher/innen (z.b. krankheitsbedingt, Umzug) abgezogen werden. Die Vermittlungszahl, bezogen ausschließlich auf jene TN, die InbeQ regulär beendeten beträgt 61,5% (inkl. betriebliche Ausbildung). Der Anteil der Übergänge von InbeQ in WfbM als persönliche (derzeitige) berufliche Perspektive liegt bei 18%. Dies unterstreicht angesichts der UB-Zielgruppe die Bedeutung der Schnittstelle des Übergangs InbeQ-WfbM sowohl auf Seiten der Leistungserbringer als auch der zuständigen Leistungsträger. 25% der TN sind nach Abschluss der UB arbeitslos. Es sind mit den vorliegenden Daten keine konkreten Aussagen darüber möglich, inwieweit trotz (vorläufiger) Arbeitslosigkeit konkrete berufliche Perspektiven entwickelt wurden. Hier sind weitere Informationen zu sammeln, um eine Aussage darüber treffen zu können, inwieweit die Anforderung der Gemeinsamen Empfehlung UB erfüllt ist: Sofern ( ) keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erreicht oder erhalten werden kann, sind andere angemessene und geeignete Formen zur Teilhabe am Arbeitsleben abzubilden ( 9 Abs. 2). Rücksprachen mit einzelnen Arbeitsagenturen zeigen jedoch, dass durch die InbeQ das Leistungspotenzial der TN im Vergleich zu anderen Maßnahmen gut einschätzbar ist, was die Chancen einer individuell passenden Anschlussperspektive grundsätzlich erhöht. 8

9 13.2 Wenn Teilnehmende InbeQ vorzeitig abgebrochen haben, was sind die Gründe (bitte nur den wichtigsten Grund angeben) [bezogen auf die genannte Anzahl zu Frage 13 c)]? 30,3% 27,4% Teilnehmende - Vorzeitiger Abbruch aus gesundheitlichen Beeinträchtigungen 17,2% 17,7% Teilnehmende - Vorzeitiger Abbruch wegen Über- bzw. Unterforderung 38,2% 39,8% Teilnehmende - Vorzeitiger Abbruch wegen fehlender Motivation / Mitwirkung 7,6% 7,9% Teilnehmende - Vorzeitiger Abbruch wegen persönlicher Gründe (z.b. Umzug, Mutterschutz) 6,7% 7,2% Teilnehmende - Vorzeitiger Abbruch wegen sonstiger Gründe Der vorzeitige Abbruch der InbeQ aufgrund fehlender Motivation/Mitwirkung (38%) sowie aus gesundheitlichen Beeinträchtigungen (30%) sind auch 2013 die am häufigsten genannten Gründe. Interessant wäre es, die genaueren Hintergründe zu kennen, um mögliche Einflussfaktoren zu diskutieren. Dies betrifft insbesondere die Frage, was sich hinter der Zuordnung fehlende Motivation/Mitwirkung verbirgt. Aufgrund der relativ hohen Abbruchquote (31%, s.o.) ist zu fragen, ob und wie sich diese Quote verringern lässt. Hinweise von UB-Fachkräften lassen vermuten, dass eine flexiblere Gestaltung der InbeQ, d.h. eine noch individuelleres Vorgehen, zu weniger Abbrüchen führen könnte. Ein größerer Handlungsspielraum der UB-Leistungserbringer wäre ohne Minimierung der bewährten UB-Standards möglich, wenn eine Prüfung der Durchführung der InbeQ von Seiten der Arbeitsagenturen noch stärker an den individuellen Voraussetzungen der TN orientiert ist. Gerade hier liegt die Stärke des Konzepts UB Wenn Teilnehmende InbeQ vorzeitig abgebrochen haben, wie lange waren sie in der Maßnahme InbeQ [bezogen auf die genannte Anzahl zu Frage 13 c)]? 29,8% 29,3% 1-3 Monate 22,2% 26,5% 4-6 Monate 29,8% 26,2% 7-12 Monate 18,2% 18,0% 13 Monate und länger 13.4 Wenn Teilnehmende InbeQ regulär beendet haben, wie lange waren sie in der Maßnahme InbeQ [bezogen auf die genannte Anzahl zu Frage 13 b)]? 2,8% 2,9% 1-3 Monate 6,3% 8,2% 4-6 Monate 24,4% 23,4% 7-12 Monate 18,3% 24,1% Monate 42,1% 37,5% Monate 6,1% 3,9% Länger als 24 Monate 9

10 Bei Betrachtung der beiden Tabellen ist festzustellen, dass auch 2013 die Abbrüche vergleichsweise frühzeitig erfolgen: 30% im ersten Vierteljahr bzw. 52% im ersten Halbjahr. Hingegen endet die InbeQ regulär lediglich für 3% im ersten Vierteljahr bzw. für 9% im ersten Halbjahr. 42% der TN, die InbeQ 2013 regulär beendeten, benötigten Monate, um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu erreichen. Insbesondere die breite Streuung der Laufzeit der regulär beendeten InbeQ, unterstreicht die Notwendigkeit des individuellen Vorgehens auch in zeitlicher Hinsicht, um die Vermittlungschancen zu optimieren. Pauschale Laufzeitverkürzungen, wie von einzelnen Agenturen vorgenommen, stehen diesem personenzentrierten Ansatz entgegen und behindern die Teilhabe am Arbeitsleben. Hinweise: Die Fragen beziehen sich auf jene TN, die in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vermittelt wurden Wie viele Beschäftigte bekommen nach Aufnahme des Arbeitsverhältnisses Eingliederungszuschüsse (EGZ)? [bezogen auf die genannte Anzahl zu Frage 13.1 a)] 77,2% 70,1% Beschäftigte mit EGZ/EGZ-SB 20,0% 24,0% Beschäftigte ohne EGZ/EGZ-SB 2,9% 5,9% keine Angaben Die Verteilung belegt die Bedeutung von EGZ/EGZ-SB für die hier im Fokus stehende Zielgruppe. Der überwiegende Anteil der Betriebe, die UB-Abgänger/innen einstellen, ist auf die Zahlung von EGZ angewiesen. Entsprechende Erfahrungen liegen zudem von den bereits seit längerem nach dem Konzept Unterstützte Beschäftigung arbeitenden Diensten vor (z.b. Hamburger Arbeitsassistenz oder ACCESS Integrationsbegleitung), die auch als Vorbild für den Gesetzesentwurf dienten. Danach waren bei fast allen Vermittlungen EGZ-Mittel mehrjährig erforderlich. Einzelne Arbeitsagenturen prüfen den EGZ nicht - wie gesetzlich gefordert - im Einzelfall, sondern pauschal; je nachdem wie lange die InbeQ gedauert hat. Dies ist nach Auffassung der BAG UB nicht zulässig und entspricht nicht den Erfordernissen der UB-Zielgruppe. Ein Beispiel: Frau B. und Herr H. konnten im Rahmen ihrer innerbetrieblichen Qualifizierung (Maßnahme Unterstützte Beschäftigung (UB) nach 38a Abs. 2 SGB IX) ihre Qualifizierungsbetriebe von ihren Fähigkeiten und ihrer Motivation überzeugen. Beiden wird von den jeweiligen Betriebsleitungen ein Arbeitsvertrag in Aussicht gestellt. Mit Beratung des Job Coachs konnte in enger Abstimmung mit Frau B und Herrn H. sowie den beteiligten Betrieben ein passgenauer Arbeitsplatz im Laufe der Qualifizierung entwickelt werden. Jetzt geht es darum, welche Förderleistungen nach vertraglicher Arbeitsaufnahme zur Sicherung der Beschäftigung erforderlich sind. Neben Leistungen wie behindertengerechte Einrichtung der Arbeitsstätte ist zu entscheiden, ob noch eine Minderleistung besteht. Eine Minderleistung kann über Eingliederungszuschüsse (EGZ) der Agentur für Arbeit ( SGB III) und längerfristig über Minderleistungsausgleich des Integrationsamtes ( 27 SchwbAV) - bei Vorliegen des Schwerbehindertenstatus bzw. Gleichstellung nach 2 SGB IX ausgeglichen werden. Der Gesetzgeber fordert eine individuelle Prüfung und Entscheidung über die Bewilligung einer Minderleistung: In 88 SGB III heißt es: Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist; einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistung erhalten (Eingliederungszuschuss) (Hervorhebung durch Verf.). In der 10

11 Geschäftsanweisung EGZ der Bundesagentur für Arbeit ist näher erläutert (Stand: März 2013; gültig bis ): Als Tatbestandsmerkmal einer erschwerten Vermittlung gelten Beeinträchtigungen der Wettbewerbsfähigkeit die in der Person begründet sind und Gründe für eine erschwerte Vermittlung können u.a. sein (keine abschließende Aufzählung): die Dauer oder Häufigkeit der Arbeitslosigkeit, familienbedingte Unterbrechung der Berufstätigkeit, gesundheitliche Einschränkungen und fehlende Berufserfahrung/fehlender Berufsabschluss. Es ist offensichtlich, dass diese beispielhaften Gründe prinzipiell auf den Personenkreis der Maßnahme UB zutreffen. Nun kann es sein, dass Frau B. und Herr H. Pech haben, da einzelne Agenturen eben nicht individuell sondern pauschal und damit nicht im Sinne des Gesetzes handeln. Das geht in der Praxis so: Frau B. und Herrn H. stehen die Leistung innerbetriebliche Qualifizierung grundsätzlich bis zu 24 Monaten zu. Frau B. stellt der Qualifizierungsbetrieb bereits nach 15 Monaten einen Arbeitsvertrag in Aussicht. Herr H. bekommt dieses Angebot kurz vor Ablauf der 24 Monate. Bei Herrn H. argumentiert die Agentur für Arbeit, dass hier keine EGZ-Förderung mehr möglich sei, da davon auszugehen ist, dass nach 24 Monaten Qualifizierung grundsätzlich keine Minderleistung vorliegt. Frau B. werden, bei Bedarf, maximal für 9 Monate EGZ-Leistungen zugestanden, da sie ja lediglich - ca. 15 Monate innerbetrieblich qualifiziert wurde. Eine individuelle Prüfung findet in beiden Fällen nicht statt. Die Annahmen der Agenturen sind daher unzulässig und ein pauschales Verrechnen verschiedener Leistungen (innerbetriebliche Qualifizierung und EGZ) ebenso. Außerdem: Personen, die ohne die Maßnahme UB auf die WfbM angewiesen wären, benötigen auch nach 24 monatiger Qualifizierung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in der Regel eine Förderung und Unterstützung. Nicht im Umfang wie in der WfbM (aufgrund der Qualifizierung und eines passgenauen Arbeitsplatzes), aber eben oftmals in einem gewissen Maße. Ansonsten wäre die falsche Zielgruppe erreicht. Zum Glück prüfen die meisten Agenturen EGZ-Leistungen so, dass der individuelle Bedarf ausschlaggebend ist. Aber die Bewilligung erforderlicher Leistungen sollte weder vom Glück noch vom Pech abhängig sein, sondern ist nach verbindlichen, transparenten und gesetzlich definierten Kriterien zu gewähren. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die Anweisung zur möglichen Bewilligung von EGZ im April und im November 2013 geändert. Hintergrund ist, dass manche Agenturen die Entscheidung über EGZ/EGZ-SB entgegen dem Gesetzesauftrag nicht einzelfallabhängig gehandhabt haben. Dieser rechtswidrigen Praxis soll damit entgegen gewirkt werden. Die Änderungen im April hatten nicht zu den von der BA beabsichtigten Verbesserungen bei allen Agenturen geführt. Bis Ende März hieß es 1 : Die Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Anschluss an die Qualifizierungsphase beim bisherigen Betrieb kann in begründeten Einzelfällen mit einem Eingliederungszuschusses nach 218 und 219 SGB III gefördert werden. Es ist davon auszugehen, dass durch die Qualifizierung im Betrieb die Minderleistung im Regelfall ausgeglichen ist. Ab April hieß es 2 : Die Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Anschluss an die Qualifizierungsphase beim bisherigen Betrieb kann in begründeten Einzelfällen mit einem Eingliederungszuschusses nach 90 SGB III gefördert werden. Dabei ist zu berücksichtigen, ob und ggf. in welchem Umfang die Minderleistung durch die Qualifizierung im Betrieb ausgeglichen worden ist. Ab Dezember 2013 heißt es 3 : Die Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Anschluss an die Qualifizierungs- bzw. Stabilisierungsphase beim bisherigen Betrieb kann in begründeten Einzelfällen mit einem Eingliederungszuschusses nach 90 SGB III gefördert werden. Über die Notwendigkeit eines Eingliederungszuschusses im Anschluss an eine InbeQ ist jeweils nach den Gegebenheiten und Not- 11

12 wendigkeiten im Einzelfall zu entscheiden. Dabei ist zu berücksichtigen, ob und ggf. in welchem Umfang die Minderleistung durch die Qualifizierung im Betrieb ausgeglichen worden ist Durchführungshinweise der BA zu 38a SGB IX unter Punkt 38.a 4.1 (2) bis Ende März 2 Geschäftsanweisungen Reha (SGB IX) der BA zu 38a SGB IX unter Punkt 38.a 4.1 (2) ab April 3 Geschäftsanweisungen Reha (SGB IX) der BA zu 38a SGB IX unter Punkt 38.a 4.1 (2) ab Dezember Das Arbeitsverhältnis ist: 58,5% 57,9% befristet 36,9% 36,7% unbefristet 4,6% 5,4% keine Angaben Auch 2013 ist über die Hälfte aller Arbeitsplätze befristet (58,5%). Das bedeutet, dass eine längerfristige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung noch offen bleibt. Nicht zuletzt deshalb ist ein befristetes Arbeitsverhältnis in der Gemeinsamen Empfehlung UB als einer von mehreren Anlässen aufgeführt, wann eine individuelle Berufsbegleitung angezeigt sein kann ( 5 Abs. 4 GE UB) Ist die Arbeitsstelle eine Vollzeit- oder Teilzeitstelle? 52,2% 48,7% Vollzeit 45,3% 47,1% Teilzeit 2,5% 4,2% keine Angaben Der Anteil der Vollzeitstellen (52%) ist 2013 gegenüber dem Anteil der Teilzeitstellen (45%) höher (steigende Tendenz) Betriebsgröße: Wie viele Mitarbeiter/innen hat der Einstellungsbetrieb? 34,0% 32,1% bis 19 Mitarbeiter/innen 38,2% 36,9% Mitarbeiter/innen 9,8% 13,5% Mitarbeiter/innen 3,6% 5,1% 500 und mehr Mitarbeiter/innen 14,4% 12,4% keine Angaben Betriebe, die mit maximal 19 Mitarbeiter/innen keine Beschäftigungspflicht für schwerbehinderte Menschen haben, stellen - mit steigender Tendenz - zu einem vergleichsweise hohen Anteil InbeQ- AbsolventInnen ein (34%). Insgesamt finden die Vermittlungen auch 2013 überwiegend in kleine und mittlere Betriebe (KMU: bis 499 Mitarbeiter/innen), vor allem mit bis zu 99 Beschäftigten (72%), statt. 1 Geschäftsanweisungen Reha (SGB IX) der BA zu 38a SGB IX unter Punkt 38.a 4.1 (2) ab November

13 14.5. In welchen Tätigkeitsbereichen sind die vermittelten Personen beschäftigt? (bei mehreren Tätigkeiten bitte den Bereich angeben, in dem die meisten Tätigkeiten anfallen) 8,2% 8,8% Produktion/Montage 7,9% 5,8% Garten- und Landschaftsbau 6,7% 7,4% Handwerk 6,5% 5,4% Reinigung 1,2% 2,0% Recycling 4,6% 4,3% Hausmeistertätigkeit 10,0% 10,3% Lager/Versand/Verpackung 1,1% 2,7% Gastronomie Bedienung 15,4% 14,9% Küche/Lebensmittelverarbeitung 4,2% 4,3% Wäscherei/Zimmerservice 7,1% 6,1% Bürobereich 9,2% 8,4% Verkauf/Einzelhandel 1,5% 1,7% Tierpflege 3,1% 2,8% Tankstelle/Kfz-Pflege 5,0% 4,7% Alten-/Krankenpflege/-betreuung 0,4% 0,9% Kinder-/Jugendbetreuung 7,9% 9,5% Sonstiges Auch 2013 erreichen lediglich zwei Tätigkeitsbereiche einen vergleichsweise höheren Anteil: Küche/Lebensmittelverarbeitung mit 15% und Lager/Versand/Verpackung mit 10%. Grundsätzlich sind die Tätigkeitsfelder breit verteilt. Dies unterstreicht das Erfordernis einer breiten Vernetzung der UB- Anbieter mit Betrieben aus der Region; insbesondere (vergleiche Antworten zur Frage 14.4) zu kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Wie hoch ist der Stundenlohn der UB-Beschäftigten? 7,1% 9,1% weniger als 7 Euro pro Stunde 49,1% 53,3% ca. 7-9 Euro pro Stunde 23,6% 18,1% ca Euro pro Stunde 3,9% 1,3% mehr als 11 Euro pro Stunde 16,3% 18,2% keine Angaben Knapp die Hälfte der UB-Beschäftigten (49%) bekommen 2013 einen Stundenlohn zwischen 7 und 9. Während 7 % sogar weniger als 7 pro Stunde verdienen, erhalten ca. 28% einen Stundenlohn von 9 und mehr (steigende Tendenz). Verwiesen sei auf den relativ hohen Anteil keine Angaben bei dieser Fragestellung (16%). Die Verteilung ist ähnlich jener, die in einer Studie zum Übergang Förderschule Beruf in Bayern festgestellt wurde (vgl. Fischer/Heger: Berufliche Teilhabe und Integration von Menschen mit geistiger Behinderung, Oberhausen 2011, S. 269). 13

14 15. Wie viele Teilnehmende, die die InbeQ beendet haben und in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vermittelt wurden, erhalten im Anschluss eine weitergehende Unterstützung zur Sicherung der Beschäftigung? 43,8% 47,5% a) Teilnehmende mit Berufsbegleitung nach 38a Absatz 3 SGB IX 13,0% 11,0% b) Teilnehmende mit anderen Unterstützungsleistungen zur Sicherung der Beschäftigung wie z.b. begleitende Hilfen nach 102 Absatz 2 SGB IX 43,2% 41,5% c) keine Angaben möglich bzw. keine weitere Unterstützung erforderlich 2013 bekommen fast 57% der UB-Beschäftigten bekommen nach der Vermittlung im Rahmen von InbeQ eine weitergehende Unterstützung zur Sicherung der Beschäftigung. Entweder eine Berufsbegleitung nach 38a Absatz 3 SGB IX (44%) oder eine andere Unterstützungsleistungen wie z.b. begleitende Hilfen nach 102 Absatz 2 SGB IX (13%). Zu ca. 43% der UB-Beschäftigten können vom UB- Leistungserbringer entweder keine Angaben gemacht werden oder eine weitere Unterstützung ist nicht erforderlich. Eine Differenzierung beider Kategorien ist leider nicht möglich. 16. Wie hoch schätzen Sie nach Ihren bisherigen Erfahrungen den Anteil der Teilnehmenden ein, der während der Beschäftigung vorübergehend oder dauerhaft auf Leistungen zur Sicherung der Beschäftigung angewiesen ist? Bitte %-Schätzung eintragen! (Summe ergibt 100%) Mittelwert 2 Median 3 35,7% 39,5% 40% 35% Teilnehmende mit eher vorübergehendem Bedarf 50,5% 46,4% 60% 50% Teilnehmende mit eher dauerhaftem Bedarf Die angegebenen Einzelwerte der UB-Leistungserbringer zu den genannten Kategorien ergänzen sich jeweils zu 100% und streuen für jede Kategorie weit: von 0% bis 100%. Um eine zusammenfassende Grundaussage für jene TN zu treffen, die weiteren Unterstützungsbedarf haben, wurden Mittelwert und Median berechnet, die sich aufgrund der Durchschnittsbildung nicht unbedingt zu 100% summieren. Mittelwert und Median liegen relativ dicht bei einander und verweisen übereinstimmend darauf, dass für die Mehrheit dieser TN der Bedarf an Leistungen zur Sicherung der Beschäftigung von den UB- Fachkräften als eher dauerhaft eingeschätzt wird. Dies ist angesichts der UB-Zielgruppe durchaus erwartungsgemäß. 2 Das Mittelwert (arithmetisches Mittel, auch Durchschnitt) ist als Quotient aus der Summe aller beobachteten Werte und der Anzahl der Werte definiert. 3 Der Median einer Anzahl von Werten ist die Zahl, welche an der mittleren Stelle steht, wenn man die Werte nach Größe sortiert, d.h. der Median teilt eine Stichprobe, eine Anzahl von Werten oder eine Verteilung in zwei Hälften. 14

15 Fragen zur Sicherung der Beschäftigung: Berufsbegleitung nach 38a Absatz 3 SGB IX bzw. andere Unterstützungsleistungen wie z.b. begleitende Hilfen nach 102 Absatz 2 SGB IX 17. Angaben zur Sicherung der Beschäftigung 47,5% 30,4% Angaben zur Sicherung der Beschäftigung können gemacht werden (siehe Fragen ). 52,5% 69,6% Angaben zur Sicherung der Beschäftigung können NICHT gemacht werden, da diese Leistungen von einem anderen Leistungserbringer erbracht werden. Auch die Zahlen aus 2013 zeigen an, dass die Datenlage zu Maßnahmen zur Sicherung der Beschäftigung begrenzt ist. Dennoch geben die weiteren Antworten wichtige Hinweise Art der Unterstützungsleistung zur Sicherung der Beschäftigung: 3,1% 6,3% UB-Beschäftigte - Arbeitsdiagnostik 18,6% 16,3% UB-Beschäftigte - Training sozialer und kommunikativer Kompetenzen 30,3% 24,4% UB-Beschäftigte - regelmäßige Einzelfallberatung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf unterschiedlichen Betriebsebenen 20,3% 19,8% UB-Beschäftigte - Beratung bei Veränderung der Arbeitsorganisation/Arbeitsbedingungen und die Begleitung ihrer Umsetzung 14,8% 16,7% UB-Beschäftigte - Gewährleistung einer innerbetrieblichen personellen Unterstützung 9,8% 14,9% UB-Beschäftigte - Organisation eines Job Coachings 3,1% 1,6% UB-Beschäftigte - Sonstiges Die Ergebnisse verweisen auf eine breite Streuung erforderlicher Formen der Berufsbegleitung. Die UB- Fachkräfte benötigen somit ein vielfältiges methodisches Instrumentarium. 15

16 Hinweis: Bei den Fragen erfolgt eine Gegenüberstellung der Daten der TN aus der Berufsbegleitung (BB) mit den TN-Daten aus der InbeQ (vgl. Fragen 5 8 und 10 ) Art der Behinderung der UB-Beschäftigten (bitte die relevanteste Behinderung angeben): BB InbeQ 69,8% 76,1% 65,7% 69,8% Lern- bzw. geistige Behinderung 18,1% 11,1% 18,5% 14,7% Psychische Erkrankung 10,7% 9,5% 10,7% 10,1% Körper- und/oder Sinnesbehinderung 1,4% 3,3% 3,8% 3,0% Sonstige Behinderung 0,0% 0,0% 1,3% 2,4% keine Angaben Der Anteil der Menschen mit Lern- bzw. geistiger Behinderung ist bei der BB höher als bei der InbeQ. Die übrigen Personengruppen sind annähernd gleich in InbeQ und BB vertreten UB-Beschäftigte mit/ohne Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellung nach 2 SGB IX: BB InbeQ 96,3% 92,2% 55,7% 56,3% Mit Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellung nach 2 SGB IX 3,7% 5,2% 42,6% 41,1% Ohne Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellung nach 2 SGB IX 0,0% 2,6% 1,7% 2,6% keine Angaben Der vergleichsweise deutlich höhere Anteil mit Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellung nach 2 SGB IX in der BB ist nicht überraschend, da von den Integrationsämtern, als Hauptauftraggeber der BB, nur unter den genannten Voraussetzungen eine Förderung möglich ist. Bei einer BB ohne Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellung nach 2 SGB IX ist davon auszugehen, dass hier noch eine Klärung des Schwerbehindertenstatus ausstand Geschlecht der UB-Beschäftigten: BB InbeQ 35,3% 34,8% 36,4% 37,8% Weiblich 64,7% 62,3% 63,6% 62,2% Männlich 0,0% 2,9% 0,0% 0,0% keine Angaben Die Verteilung von Frauen und Männern ist zwischen InbeQ und BB weitgehend übereinstimmend. 16

17 18.5. Alter der UB-Beschäftigten: BB InbeQ 0,0% 0,0% 4,4% 4,0% Unter 18 Jahre 59,1% 58,4% 62,3% 63,2% Jahre 35,3% 34,2% 28,5% 28,9% Jahre 5,6% 4,5% 4,8% 3,8% Über 40 Jahre 0,0% 2,9% 0,0% 0,1% keine Angaben Die Ergebnisse deuten an, dass bei der BB im Vergleich zur InbeQ die Altersgruppe Jahre eher unterrepräsentiert und die Altersgruppe Jahre eher überrepräsentiert ist Migrationshintergrund der UB-Beschäftigten: BB InbeQ 82,3% 84,2% 81,3% 81,3% Kein Migrationshintergrund 7,0% 4,8% 6,0% 5,3% Migrationshintergrund Europäische Union (EU) 10,7% 11,0% 10,8% 11,9% Migrationshintergrund Nicht-EU 0,0% 0,0% 1,9% 1,5% keine Angaben TN mit und ohne Migrationshintergrund sind in der BB und in der InbeQ annähernd gleich vertreten. Teil IV: Frage an alle befragten Organisationen 19. Raum für abschließende Anmerkungen: Die Möglichkeit einer Berufsbegleitung n. 102 SGB IX wurde bei allen TN angesprochen - meist aber weder von TN noch vom Betrieb gewollt. Allerdings waren unsere TN nach der betrieblichen Qualifizierung ausreichend qualifiziert und stabil genug für die Anforderungen im Betrieb. Überwiegend sahen/sehen wir den weiteren Unterstützungsbedarf nach Anstellung im psychosozialen Bereich (Wohnung, Finanzen, Familie/Beziehung, Kinderbetreuung...), was sich häufig negativ auf Anstellungssituation und -motivation auswirkt. Hier können im Rahmen der Maßnahme entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten initiiert bzw. eingeleitet werden und Vermittlung stattfinden - dennoch entstehen hier oft strukturelle Schwierigkeiten: z.b. Integrationsamt sieht sich bei psychosozialen Unterstützung nicht in der Verantwortung, Verdienstgrenzen bei betreuten Wohneinrichtungen, langwierige Kostenklärungen bei Antrag auf Leistungen nach dem persönlichen Budget... Als Standard der InbeQ / UB sollte regelmäßige und kontinuierliche psychologische Einzelbzw. Familienbetreuung angeboten werden. Die dadurch anfallenden Kosten, sollten dem Auftragnehmer vom Auftraggeber, rückerstattet werden. Pro UB-Maßnahme sollte ein Vollzeit- und ein Teilzeitarbeitsplatz geschaffen werden (so dass die Arbeitgeberakquise und der Teilnehmerprojekttag adäquater ausgeführt werden können). Wiederholung bereits stattgefundener Fortbildungskurse. TN weisen immer häufiger ungünstige Familiensituationen auf. Weiterhin leben viele TN isoliert und haben kaum Sozialkontakte. Sehr wichtiger Bestandteil unserer Arbeit ist die Schaffung eines stabilen Netzwerkes wie betreutes Wohnen, gesetzliche Betreuung, Anbindung an 17

18 Beratungsstellen/ Epilepsieberatung, Abklärung der gesundheitlichen Situation, Installation psychologische Begleitung. Die UB läuft alles in allem bei uns sehr gut. 3 Probleme tauchen allerdings immer wieder auf: 1. Das Planungsgespräch gestaltet sich kompliziert: Von der Anmeldung bis zum Treffen vergehen teilweise Monate. Auch ist es schwierig, zeitnahe und halbwegs verlässliche Aussagen zu möglichen Förderungen durch Agentur für Arbeit oder Integrationsamt zu erhalten, um Arbeitgeber entsprechend beraten zu können. In einem Fall (es war allerdings auch unsere erste Vermittlung im Juli 2010) erhielt der Arbeitgeber sogar erst Wochen nach dem Einstellungsbescheid! 2. Die Berufsbegleitung erfolgt nicht immer in dem Maße, wie sie sollte. Kürzlich erfuhren wir von einem vermittelten Teilnehmer und seinem Arbeitgeber, dass der IFD seit 2,5 Monaten nicht im Betrieb war, obwohl es Probleme gab. Wir vermuten (es wurde vom IFD nicht eindeutig gesagt), dass der Teilnehmer eher begleitende Hilfen o.ä. erhielt, obwohl intensive Berufsbegleitung nach 38a mit 2 Stunden/ Woche beantragt wurden, weil die Probleme bekannt waren. 3. Im step/ em@w sind Leistungs- und Verhaltensbeurteilung, Förderplan, Anwesenheitsmeldung etc. noch nicht an die UB angepasst. Vor allem der Förderplan ist deshalb kaum nutzbar, wird aber bei einer Prüfung der BA intensiv geprüft und soweit ich weiß (aus eigenen Erfahrungen bei der sog. Regelprüfung der BA und von anderen UB- Anbietern) immer wieder bemängelt. Von unseren sieben vermittelten Teilnehmern wollten, entgegen unseren Empfehlungen, sowohl die Betriebe als auch Teilnehmer keine weitere Begleitung durch bsp. den Integrationsfachdienst/ -amt annehmen. Bei fast allen TN ist die Einstiegsphase tatsächlich zu kurz- in der Regel sind die zugrunde liegenden Gutachten älter als 4 Jahre. Seit wird grundsätzlich zugewiesen mit "zunächst für ein Jahr"- abhängig vom Reha-Berater wird eine Einstellungsgarantie von Beginn des betrieblichen Einsatzes an erwartet- unregelmäßige Teilnehmerzuweisung erschwert Personalkalkulation bzw. einsatz. Erfahrungswerte haben gezeigt, dass eine weitere Unterstützung nach erfolgreicher Integration erforderlich ist. Eine bezahlte Berufsbegleitung fällt für den Personenkreis der Lernbehinderten Menschen im Grenzbereich zur geistigen Behinderung weg. Somit wird der Träger mit unbezahltem Mehraufwand belastet. Als Träger bieten wir dennoch nach Vermittlung die Beratung, sowie Betriebsbesuche an, sofern der Betrieb oder der Teilnehmende dieses verlangt. Zukunftsweisend möchten wir regelmäßige Treffen (Stammtisch) injizieren, mit dem Hintergrund zum einen präventiv tätig zu werden und zum anderen den Teilnehmenden den Austausch untereinander zu ermöglichen. Das UB-Modell wirkt, bedeutsam finde ich eine übergreifende Analyse der Wirkfaktoren. Obwohl die UB über weiterreichende Kapazitäten verfügt, bis zu 24 TN, werden bedauerlicher Weise seitens der Arbeitsagentur seit Monaten keine weiteren Kunden zugewiesen. Konzept, wie von der Agentur für Arbeit ausgeschrieben, ist nicht immer passend, müsste individuellere Freiräume zulassen (z.b. zu strenge Vorgaben bzgl. der Anzahl der Projekttage). Das Ausschöpfen der 24 Monate wird von der Agentur für Arbeit eher kritisch gesehen. Berufliche Sicherung ohne SB-Ausweis nicht möglich (kein Kostenträger). Die Bewilligungszeiträume betragen zuletzt nur noch 12 Monate. Diese Bewilligungspraxis weicht das Konzept der UB auf. Weitergehende Unterstützung zur Sicherung der Beschäftigung im Anschluss: Diese Unterstützungsleistungen erbringen wir bisher in allen Fällen ehrenamtlich und in teils erheblichem Stundenumfang. Bei Einstellungen wurden wir von Arbeitgebern auf die Notwendigkeit flexiblerer Fördermöglichkeiten angesprochen. Diese sollten den individuellen Hemmnissen und den Unterstützungsleistungen durch die Arbeitgeber zur dauerhaften Integration besser entsprechen. Bei der Durchführung der InbeQ bzw. bei der Ausschreibung dieser Leistung sollte stärkeres Augenmerk auf Leistungsfähigkeit, Erfahrung mit der Zielgruppe und zielgruppenspezifischer Methodik gelegt werden, und weniger der Angebotspreis gewichtet werden. Durch die vorliegende Angebotsbewertung können nur Preise erzielt werden, die nicht mit der geforderten und 18

19 von uns geleisteten Qualität korrelieren. Es zeigte sich in den InbeQ eine Veränderung der Zuweisungen seitens der Agentur für Arbeit, d.h. es wurde auch Teilnehmer zugewiesen bei denen eine mangelnde Motivation zu erkennen ist, was die Zusammenarbeit hinsichtlich der Zielerreichung erschwert. Zuweisung der TN erfolgt durch die Agentur grundsätzlich für 12 Monate. Verlängerungen sind im begründeten Einzelfall möglich, führen jedoch zu Unsicherheit beim TN und zu veränderter Vorgehensweise bei der Akquise. Ggf. gibt man betrieblichen Erprobungen weniger Chancen, weil man unter Zeitdruck steht. Kleine und mittelständische Unternehmen sind unsere Hauptansprechpartner, wenn es um Praktika geht. Die Übernahme ist jedoch häufig aus finanziellen Gründen nicht machbar, auch wenn der Wille und die soziale Haltung gegeben sind. Die Nischenarbeitsplätze werden immer weniger. Die Betriebe berichten verstärkt davon, dass ihre Angestellten immer älter werden und häufig älteren Angestellten die einfachen, oder körperlich leichteren Tätigkeiten zukommen. In den letzten Monaten ist auch die Rückmeldung verstärkt zu beobachten, dass immer mehr Mitarbeiter, sich über die Auslagerung der einfachen Tätigkeiten stärker belastet fühlen. So klagte z.b. eine Mitarbeiterin in der Pflege, dass sie manchmal froh ist, wenn sie einfach mal nur die Wäsche sortieren kann. Psychische Überforderungen am Arbeitsplatz und im Team sind ebenfalls wachsend zu beobachten. Durch die immer wiederkehrenden befristeten Arbeitsplätze der Qualifizierungstrainer und Seminarleiter ist eine kontinuierliche Begleitung der UB Teilnehmer nicht gewährleistet. Da die meisten Maßnahmen zur UB über Ausschreibungen vergeben werden, hat das betreffende Personal nur die Möglichkeit zum nächsten Maßnahmeträger zu wechseln. Dies bedeutet jedoch finanzielle Abstriche in der Vergütung. Oder gut eingearbeitetes Personal zieht für sich die Konsequenzen und wechselt in ein ganz anderes Berufsfeld. Eine finanzielle Förderung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ist generell an eine Schwerbehinderung gekoppelt. Wir hatten eine Teilnehmerin, die im Anschluss an UB zwar eingestellt wurde, 2013 aber wieder entlassen werden musste, da keinerlei Förderung möglich war. Sie hatte keinen GdB, keine offensichtlichen Einschränkungen und arbeitete einfach nur "etwas langsamer". Dem Arbeitgeber hätte es ausgereicht, wenn die Sozialversicherungsbeiträge wenigstens zum Teil übernommen worden wären. Wenn jemand die Voraussetzungen zur Teilnahme an UB erfüllt (was ja unabhängig vom GdB erfolgt), so müsste es unserer Einschätzung nach ebenso Fördermöglichkeiten für solche Arbeitsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geben. Wenn in Verbindung mit einer Schwerbehinderung Minderleistungsausgleich gezahlt wird, so deckt er sehr oft nicht den tatsächlichen Mehraufwand für den Arbeitgeber bzw. die tatsächliche Minderleistung des UB-Beschäftigten. Hier gibt es eine Diskrepanz, da zum einen Inklusion gefordert wird, zum anderen wenig für Arbeitgeber getan wird (an finanziellem Ausgleich für nicht gedeckte Minderleistung). Um Arbeitsverhältnisse nachhaltig zu sichern, müsste sich hier dringend etwas ändern. Wichtig wäre die Möglichkeit der für ehemalige Teilnehmer der InbeQ, bei Arbeitslosigkeit die Maßnahme wieder in Anspruch nehmen zu können. Dies geht bisher nur wenn die Förderzeit nach der Erstvermittlung noch nicht ausgeschöpft wurde oder die Teilnehmer noch keine 2 Jahre auf dem allg. Arbeitsmarkt beschäftigt waren. Die dauerhafte enge Betreuung ist aus unserer Sicht selten notwendig, aber die Hilfe zur Eingliederung und Einarbeitung bei Arbeitsplatzwechsel ist weiterhin auch für neue Arbeitsplätze notwendig. Danach sind die ehem. Teilnehmenden sind oft Arbeitslos und die Betreuer gehen doch den Weg in Richtung WfbM. Wir fänden es gut,... wenn die Gutachter die Gutachten nicht nur auf der Grundlage von Fremdgutachten erstellen würden, sondern der jeweilige Gutachter den Teilnehmer persönlich kennen und begutachten würde. dass der TN bereits vor der UB Teilnahme über den Schwerbehindertenausweis informiert würde. dass Analphabeten, vor der UB schon einen Alphabetisierungskurs absolvieren würden. 19

END-AUSWERTUNG (15.05.12)

END-AUSWERTUNG (15.05.12) Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung - BAG UB Schulterblatt 36-20357 Hamburg Fon: 040/432 531 2-3 Fax: 040/432 531 2-5 e-mail allg.: info@bag-ub.de internet: www.bag-ub.de 15. Mai 2012

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