HEV; Herrenacker November 2012
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- Tristan Geier
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1 HEV; Herrenacker November 2012 Aufwendungen für Privatliegenschaften
2 Online Schalter / Dienstanleitung auf dieser Seite finden Sie alle wesentlichen Informationen auch im Zusammenhang mit: Energiespar- und Umeltschutzinvestitionen Uebersicht über die Liegenschaftsaufwendungen Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen hier finden Sie auch einen Steuerrechner Sie wissen sofort was Sie an Franken sparen können; gehen Sie einfach auf
3 A C H T U N G Allgemeiner Grundsatz: Selbstverständlich können nur die Kosten in Abzug gebracht werden, die Ihnen auch tatsächlich netto entstanden sind allfällige Beiträge von Dritten sind immer zu deklarieren bzw. von den Kosten in Abzug zu bringen
4 Art. 34 Abs. 2 StG Nach geltendem Gesetz können u.a. in Abzug gebracht werden: Unterhaltskosten Instandstellungsarbeiten Aufwendungen für Energiesparen Bei Neubauten gelten die gesamten Investitionskosten einschliesslich Energiespar- und Umweltschutzaufwendungen als Grundstückgewinnsteuern Anlagekosten Ein Abzug ist deshalb nicht möglich.
5 Liegenschaftsaufwendungen (Privatliegenschaft) Unterhalt (werterhaltend) Betriebskosten Instandhaltung (Reparatur) Instandstellung (Renovation) ERSATZ von Gebäudeteilen Kosten Energiesparen / Umweltschutz Denkmalpflegerische Arbeiten WERTVERMEHRUNG Beispiele sind: Aushöhlung des Gebäudes mit anschliessendem Neubau Neuerstellung von einer Garage Estrichausbau Neuinstallation Alarmanlage Neuanschluss Kanalisation
6 Liegenschaftsaufwendungen (Unterhalt werterhaltend) einige Beispiele: Dachrenovation Dachisolation Fassadenrenovation Ersatz einer Einbauküche (gleicher Standard) Ersatz Kochherd Ersatz Backofen Kosten Ersatz Heizung Reparaturen von Belagsarbeiten (Wege) Reparaturen von Stützmauern Ersatz von Sträuchern und deren Pflege Ordentlicher Gartenunterhalt (ohne Eigenleistungen)
7 ABZUG WO? Unterhalt (werterhaltend) in unserer jährlichen Steuererklärung unter den Liegenschaftsaufwendungen (Eigenmietwert abzüglich Unterhalt); dadurch wird das Einkommen vermindert ACHTUNG: es kann auch MINUS gerechnet werden WERTVERMEHRUNG Diese sogenannten Anlagekosten können bei einem allfälligen Verkauf der Liegenschaft mit der Grundstückgewinnsteuer- Steuererklärung deklariert werden; dadurch wird die Gewinnsteuer kleiner BELEGE AUFBEWAHREN
8 Aufstellung über die Kosten Unsere Vorstellung Nicht zu empfehlen Firma XY Ersatz Fenster Firma ZZ Rep. Haustüre Firma YY Ersatz Herd Total Aufwendungen habe keine Belege mehr im Kanton Schaffhausen ist das RECHNUNGSDATUM massgebend und nicht das Zahlungsdatum
9 Energiespar- und Umweltschutzinvestionen Massnahmen zur rationellen Energieverwendung Massnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien Massnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen Kosten für energietechnische Analysen und Konzepte Kosten für den Ersatz von Haushaltgeräten mit grossem Stromverbrauch
10 Hinweis Die Energiespar- und Umweltschutzinvestitionen sind nur abziehbar, wenn sie an einem Grundstück des Privatvermögens getätigt werden. Bei Liegenschaften des Geschäftsvermögens stellt sich die Frage nach der Aktivierungspflicht bzw. Aktivierungsrecht der Investitionen
11 Verbesserung Isolation (keine abschliessende Aufzählung) Zusätzliche Wärmedämmung bei Dächern und Böden Zusätzliche Wärmedämmung bei Aussenwänden Zusätzliche Wärmedämmung auf der Aussenseite und Verbesserung des Feuchtigkeitsschutzes (Aussenisolation mit Schutzschicht gegen Witterungseinflüsse). Zusätzliche Wärmedämmung an Wänden gegen unbeheizte Räume (z.b. Trennwand zu unbeheizter Garage). Zusätzliche Wärmedämmung bei Decken Bei Decken über unbeheizten Räumen (Keller, Garage). Im nicht ausgebauten Dachraum auf der obersten Geschossdecke.
12 Verbesserung Isolation Zusätzliche Wärmedämmung bei Fenstern und Aussentüren Dichtung von Fugen und Abschlüssen zur Vermeidung unerwünschter Luftwechsel. Einrichtung von unbeheizten Windfängen. Ersatz von Fenstern mit Einfachverglasung durch Fenster mit Doppelverglasung, Isolier- oder Mehrfachverglasung. Ersatz von Fenstern mit Doppel- oder Isolierverglasung durch Fenster mit Wärmeschutzverglasung. Einbau von Vorfenstern sowie zusätzlich angebrachte Fensterläden, Jalousien und Rollläden mit nachgewiesenen guten Wärmedämmeigenschaften.
13 Wärmeerzeugung durch Wärmepumpen, Anlagen mit erneuerbaren Energiequellen (Solar-, Holz-, Wind- und Biogasanlagen, Energiedach) Den Solaranlagen gleichgestellt sind alle anderen Anlagen mit erneuerbaren Energiequellen (Holz, Wind, Biogas) inkl. die notwendigen Zusatzeinrichtungen (z.b. Wärmespeicher) jedoch ohne Niedertemperaturheizsystem (Fussbodenheizung). Kosten für energietechnische Analysen und Energiekonzepte Zu den energiesparenden Aufwendungen gehören alle Auslagen für die Erstellung energietechnischer Analysen und Energiekonzepte.
14 Anmerkungen (1) Bei bestehenden Liegenschaften keine Neubauten und Aushöhlung von Altliegenschaften können neben dem ordentlichen Liegenschaftenaufwand die meisten Kosten im Bereich der Energie- und Umweltschutzinvestitionen in Abzug gebracht werden.
15 Anmerkungen (2) Die zum Abzug zugelassenen Kosten, können bei einem allfälligen Grundstückgewinnsteuerverfahren nicht ein zweites Mal steuerlich abgezogen werden! Bei Fragen oder Unklarheiten betreffend Abzug ja oder nein wenden Sie sich doch bitte vorgängig an die Steuerverwaltung. Im Nachhinein etwas ändern ist immer schwierig..wir sind Ihnen sehr gerne behilflich. Sie können auch problemlos mit uns einen Besprechungstermin abmachen die meisten Probleme können so miteinander beim Gespräch gelöst werden.
16 Schlusswort Zum Schluss muss festgehalten werden, dass jede Steuerdeklaration im Einzelfall angeschaut und beurteilt wird. Die Steuerbehörde entscheidet auch über den jeweils korrekten Abzug. Aus diesen Grund: bei Unklarheiten/Fragen sich immer vorher informieren
17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Haben Sie noch Fragen?
- Massnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen; - Kosten für den Ersatz von Haushaltgeräten mit grossem Stromverbrauch.
Energiespar- und Umweltschutzinvestitionen 1. Grundsatz Gemäss Art. 44 Abs. 2 zweiter Satz StG sind die Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, den Unterhaltskosten gleichgestellt,
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