Im Moerser Feld Moers. Aktuelle steuerliche Entwicklungen Rückschau und Perspektiven

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1 Im Moerser Feld Moers Aktuelle steuerliche Entwicklungen Rückschau und Perspektiven

2 Curriculum vitae Dipl. Kfm. Michael Hanke, StB Wolfarth & Willems StB GmbH Im Moerser Feld Moers Berufserfahrung Steuerberater bei der Wolfarth & Willems Steuerberatungsgesellschaft mbh (seit 1,5 Jahren). Besteuerung und Jahresabschlüsse von Gewerbetreibenden und Kapitalgesellschaften sowie Besteuerung von (gemeinnützigen und/ oder juristischen) Personen im Heilmittelbereich Referenten- und Autorentätigkeiten Prokurist der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Standort Düsseldorf (2,5 Jahre) Diplom-Kaufmann/Steuerberater bei Hemmelrath & Partner, Rechtsanwälte, Steuerberater und Mazars Hemmelrath GmbH sowie bei Vorgängergesellschaften in Düsseldorf (6,5 Jahre) Ausbildung zum Bankkaufmann (2 Jahre), Tätigkeit bei der Deutschen Bank im Private Banking (3,5 Jahre) Tel.: Fax: m.hanke@wolfarthwillems.de

3 Aktuelle Gesetzesänderungen

4 Verabschiedete Gesetze Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Änderungen (Zollkodexanpassungsgesetz) Bilanzrichtlinien- Umsetzungsgesetz (BilRUG) Änderung der Betriebsprüfungsordnung (BpO) Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz) Steueränderungsgesetz 2015

5 Um das Gute vorwegzunehmen Mehr Brutto vom Netto!!!

6 Es bleibt mehr Netto vom Brutto Familie Kindergeld + 2 Freibetrag + 96 Alleinerziehende Entlastungsbetrag Unterhaltspflichtige Höchstbetrag Unterhalt Grundfreibetrag: p.p. Bei Zahlung kurzfristiger Betreuung durch Arbeitgeber: 600 p.a. steuerfrei

7 Auch bei Vorsorgeaufwendungen wird der abzugsfähige Satz erhöht Bis 2005: max Aktuell: Neu: Aber: Besteuerung früher heute 2040 Rente BMG Rente BMG Rente = BMG

8 Mit Erhöhungen nimmt auch Formalzwang zu Unterhalt Kindergeld Abgabe der Steueridentifikationsnummer

9 Klarstellung bei Berufsausbildungskosten Alt Neu Berufsausbildung Fortbildung Berufsausbildung Fortbildung Sonderausgaben Werbungskosten Sonderausgaben Werbungskosten Bis Bei positiven Einkünften unbeschränkt immer Bis Bei positiven Einkünften unbeschränkt immer

10 Prüfungserfordernisse mindern sich sowohl handels-. klein mittel groß Bilanzsumme alt (in Mio. ) > 0,35-4,84 > 4,84-19,25 > 19,25 Neu (in Mio. ) > 0,35-6,0 > 6-20 > 20 Umsatz Alt (in Mio. ) > 6,7-9,68 > 9,68-38,5 > 38,5 Neu (in Mio. ) > 0,7-12,0 > 12,0-40 > 40 Mitarbeiter Prüfungspflicht verringert sich oder entfällt Offenlegung von G+V und Bilanz (Rest entfällt) Größenabhängige Erleichterungen alt > 250 neu > 250

11 als auch steuerrechtlich! Betriebsart Betriebsmerkmale (in ) groß mittel klein über Handel Fertigung Freie Berufe Fälle mit bedeutenden Einkünften Umsatz steuerliche r Gewinn Umsatz Steuerlicher Gewinn Umsatz Steuerlicher Gewinn 8 Mio 1 Mio ,8 Mio ,2 Mio Positive Einkünfte über

12 Bürokratieentlastung deutlich spürbar Beginn der Bilanzierungspflicht: Neu Alt Bilanzierung ab (Gewerbe) Gewinn ab (Gewerbe) Land- und Forstwirtschaft Umsatz Umsatz Gewinn Gewinn Gewinn Gewinn

13 Und noch eine Runde Entlastung! Pauschalbesteuerung bei kurzfristigen Arbeitnehmern ( 18 Tage) bisher: 62 je Arbeitstag neu: 68 je Arbeitstag Pro Arbeitstag im Durchschnitt Der Faktor für die Steuerklasse 4 gilt für 2 Jahre (ab wann: fraglich)

14 Darf es etwas mehr Entlastung sein? Vorschläge im Rahmen des Gesetzesverfahrens: GwG - Grenze Kleinbeitragsgrenze für Quittungen Fazit: Entlastung des Mittelstandes geht anders!!!

15 Bildung eines Investitionsabzugsbetrages wird vereinfacht Bisher Neu Wirtschaftsgut benennen Kostenvoranschlag Keine Formalia Problem: 233a AO Verzinsung

16 Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen

17 BFH: Umsatzrealisierung bei Anzahlungen Werkleistungen Abschlagsrechnung Anzahlung USt bei Zahlung des Kunden Leistung nach HOAI Keine Anzahlungen; Teilleistungen! USt bei Rechnungsstellungen

18 BMF: Umsatzrealisierungen bei Anzahlungen Der Unternehmer kann von dem Besteller ( ) eine Abschlagsleistung in der Höhe verlangen, in der der Besteller durch die Leistung einen Wertzuwachs erhalten hat ( ) 632a Widerspruch zur Gewinnrealisierung Gewinn ist realisiert, wenn eine eigenständige Teilleistung fertiggestellt ist Vermeidung Zahlungen vor Fertigstellung Teilleistung Zahlung nach zeitlichem Raster

19 Rückstellungsdokumentation A Bilanz P BP- Rückstellung Bisher Neu Interne Kosten Externe Kosten Interne Kosten Externe Kosten Aber: Hohe Dokumentationserfordernis

20 BFH: Gewerbliche Infektionstheorie Freiberufler GbR (Zahnärzte) Handel Gewerblich infizierte GbR BFH: Max. 3 % der Umsätze UND nicht mehr als Umsatz

21 StB: Gestaltung gewerbliche Infektion Da bisher lediglich Umsatzgrenze von 1,25 % ohne absolute Grenze bestand, existiert für dargestellte Gesellschaften erhöhter Handlungsbedarf!!! Freiberufler GbR Freiberufler GbR Gewerbliche GbR Identität zulässig Keine Nutzungsüberlassung wichtiger Geräte (Betriebsgrundlagen)

22 Umsatzsteuer bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern Erbaut in 2015 Unternehmeranteil Privat Zuordnung muss erkennbar sein Durch Zuordnung in USt-Voranmeldung oder in USt-Erklärung FRIST: 31. Mai 2016 Versagen des Vorsteuerabzugs droht!!!

23 Werklieferung Werklieferung Bauträger und Umsatzsteuerlast Die Fakten Früher Heute Bauträger Bauträger Subunternehmer Subunternehmer USt: 13b UStG lt. BMF USt: Kein 13b UStG lt. Gesetz

24 Bauträger und Umsatzsteuerpflicht Die Folgen Ab generell anzuwenden Davor: Wenn Bauträger und Subunternehmer sich einig sind, bleibt alles beim Alten Wenn nicht: Rückabwicklung Zinsschulden, Erlass ABER: Zivilrechtlich eventuell nicht möglich Gefahr: Nicht alle Finanzämter lassen die Beichte zu! Gesetz ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich Verfahrensrechtliche Mittel werden notwendig!

25 Gemeinnützigkeit: Ein Wirtschaftsgut kann mehreren Herren dienen! Bisher Entweder - Oder Aktuell Sowohl als - Auch Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Ideeller Bereich Zweckbetrieb AO Zweckbetrieb Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Vermögensverwaltung 14 AO Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 64 AO

26 Neues zur verdeckten Gewinnausschüttung Teil 1 GmbH meldet Insolvenz an K tritt als Geschäftsführer auf und treibt offene Posten ein K G Zahlung auf Konto des K 40 % 60 % GbR GmbH 100 % Würdigung BFH VGA der GmbH an den K über die GbR Keine VGA an die G VGA setzt Kenntnis und Wollen des Gesellschafters voraus

27 Neues zur verdeckten Gewinnausschüttung Teil 2 verwandt Geschäftsführerin erhält überhöhtes Gehalt (Festgehalt und Tantieme) K (Lebensgefährte) entschied über Gehalt alleine Finanzamt: VGA an alle Gesellschafter K 45 % 55 % FG Berlin-Brandenburg (Revision) Zuwendung nur an die Person, die mit Entscheidung betraut ist Berücksichtigung ausschließlich bei Zufluss Geschäftsführerin GmbH

28 Finanzamtszinsen sind steuerpflichtig! 2 Jahre Erstattung mit Zinsertrag Steuerpflichtig nach 20 Abs. 1 EStG Nachzahlung mit Zinsaufwand Steuerlich nicht abzugsfähig Zinssatz verfassungsgemäß, deshalb stets Aussetzung der Vollziehung überprüfen (auch Altfälle)

29 Wertpapierforderungsausfall AUSFALL Kein Barausgleich Vermögensschaden Steuerlicher Schaden 20 Abs. 2 EStG 20 Abs. 2 EStG REVISION

30 Ein bisschen Spaß muss sein..

31 Phobien gegen amtliche Schreiben kein Wiedereinsetzungsgrund! Verspäteter Einspruch Wiedereinsetzung beantragt Grund: Phobie vor amtlichen Schreiben Antrag abgelehnt Klage Finanzgericht Rheinland-Pfalz: Abgelehnt

32 Toilette kein Arbeitszimmer! Betriebsprüfer Erst renoviert, dann als Arbeitszimmer für seine Tätigkeit als Betriebsprüfer genutzt, obwohl eigenes Büro im Finanzamt

33 Toilette kein Arbeitszimmer! Mein liebes Tagebuch! Heute habe ich mal wieder zu Hause gearbeitet, da es mir im Finanzamt zu laut war. Du weißt ja, mein Kollege telefoniert immer so laut. Da ich wieder zu Hause war, musste ich auch meine eigenen sanitären Anlagen benutzen. Ich habe heute insgesamt 10 Mal den Raum genutzt, davon 8 Mal für das Finanzamt. Damit erhöht sich meine Quote der betrieblichen Nutzung dieses Raumes in diesem Jahr auf 73,58%. Denen bei Gericht werde ich es zeigen!!! Mai 15 33

34 Noch Fragen zum Vortrag??? Gerne!!!

35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Michael Hanke Dipl.-Kfm. / Steuerberater Im Moerser Feld Moers Tel.: / info@wolfarth-willems.de

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