r ~ärz 2017

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1 Ministerium tür Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister An die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags Düsseldorf r ~ärz 2017 Seite 1 von 2 Telefon Telefax Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, Düsseldo zur Weitergabe für die Mitglieder des Innenausschusses 60-Fach Sondersitzung des Innenausschusses vom TOP: "Innenminister Jäger muss dem Landtag im Fall Amri endlich persönlich Rede und Antwort stehen" Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, zum vorgenannten TOP der Sondersitzung des Innenausschusses vom beantworte ich im Nachgang folgende offenen Positionen: 1. Mit Verweis auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 5539 wurden im Jahr 2016 insgesamt Prüffälle "Gefahrenverdacht Islamistischer Terrorismus" bearbeitet. Während bei einem Großteil der Prüffälle die polizeilichen Ermittlungen keinen staatsschutz- bzw. strafrechtlich. relevanten Sachverhalt ergaben, führten 97 Prüffälle (Stand: ) zur Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Bei 33 der 97 Ermittlungsverfahren konnten die Ermittlungen den Anfangsverdacht einer Straftat nicht konkretisieren bzw. wurden von der Staatsanwaltschaft eingestellt. 40 Ermittlungsverfahren befinden sich derzeit noch in Bearbeitung. Bei insgesamt 24 Ermittlungsverfahren liegen der Polizei über den justiziellen Ermittlungsstand keine Erkenntnisse vor. 2. Die von BILD.de am veröffentlichten Angaben zu bislang nicht bekannten Überwachungszeiträumen, in denen Anis Amri beim Dienstgebäude: Friedrichstr Düsseldorf Lieferanschrift: Fürstenwall Düsseldorf Telefon Telefax poststelle@mik.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahnlinien 732, 736, 835, 836, U71, U72, U73, U83. Haltestelle: Kirchplatz

2 Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-:Westfalen Der Minister Betreten oder Verlassen der Fussilet-Moschee festgestellt wurde, konnten seitens der Polizei Berlin bestätigt werden. Die vom Verfassungsschutz des Landes Berlin erhobenen Erkenntnisse wurden der Polizei Berlin erst im Januar 2017 zur Verfügung gestellt. Seite 2 von 2 3. Als Anlage übersende ich mit Stand vom die bereits vom Bundesministerium des Innern veröffentlichte Chronologie zum Behördenhandeln im Fall Amri (sog. "BKA-Chronologie''; eroeffentlichung-chronologie-anis-amri.html). Eine Veröffentlichung durch den Bundestag ist bislang nicht erfolgt. 4. Als Anlage übersende ich Ihnen zwei s zur Kommunikation in Sachen Anis Amri zwischen dem Ministerium für Inneres und Kommunales und der Ausländerbehörde Kleve sowie der Ausländerbehörde Kleve und der Justizvollzugsanstalt Ravensburg. Mit freundlichen Ralf Jäger MdL

3 Behördenhandeln um die Person des Attentäters vom Breitscheidplatz Anis AMRI Datum Sachverhalt Erkennungsdienstliche (ED-)Behandlung in Italien unter dem Namen Anis AMRI, * , ohne EURODAC-Erfassung. Unterkunft in der Aufnahmeeinrichtung für unbegleitete Minderjährige, Belpasso bei Catania/Sizilien. Nach einer Personenabfrage in TUN ändern die italienischen Behörden später die Eintragung zum Geburtsdatum in ihrem Datenbestand auf den Zudem werden über TUN Heimreisedokumente angefordert. Diese Anforderung bleibt unbeantwortet. Keine Anhaltspunkte dafür, dass AMRI in Italien einen Asylgesuch oder -antrag gestellt hat Entlassung aus der Abschiebungshaftanstalt, weil TUN nicht innerhalb von 30 Tagen auf die Dokumentenanfrage reagiert hat Erstfeststellung durch Kriminaldirektion Freiburg K8 in Freiburg im Breisgau mit den Personalien AMIR, Anis,* wegen unerlaubten Einreise I Aufenthalt nach AufenthG ~ ED-Behandlung 1

4 Ankunft des AMRI in der EAE Dortmund Ende des Aufenthalts des AMRI in der Erstaufnahmeeinrichtung Dortmund; Weiterverweisung an die ZUE Hemer wegen fehlender Kapazitäten in Dortmund. Aufenthalt in der ZUE Hemer; Weiterverweisung zur ZUE Rüthen; Beginn der Aufenthalts in der ZUE Rüthen ABH Kleve teilt Polizei Kleve mit, dass ein Zimmernachbar einer unter dem Namen "Mohamed HASSA" in der Kommunalen Gemeinschaftseinrichtung in Emmerich untergebrachten Person auf dessen Mobiltelefon Fotos von schwarz gekleideten Personen gesehen habe, die mit Schnellfeuerwaffen (Kalaschnikow) bewaffnet waren und mit Handgranaten posierten. Die Polizei erstellte dazu am einen sogenannten "Prüffall Islam ismus". Bei der Personalie "HASSA" handelt es sich um eine Aliaspersonalie des AMRI, die zunächst nicht zugeordnet werden konnte. 2

5 Ausstellung BüMA auf die Aliaspersonalie Ahmed ALMASRI, geb. am , durch die Bezirksregierung Arnsberg - AußensteIle Münster. Hinweis, dass Wohnsitznahme nur in Oberhausen erlaubt ist. Als zuständige Aufnahmeeinrichtung ist "UE in NRW; Unterbringung in NRW" vermerkt Im Rahmen des durch das LKA NW geführten Ermittlungsverfahrens (EK Ventum) wurde am bekannt, dass "Anis" gegenüber der VP behauptet habe, er könne "problemlos eine Kalaschnikow in Napoli besorgen". "Anis" mache den Eindruck, dass er "unbedingt für seinen Glauben kämpfen" wolle. Am erklärte die VP, dass "Anis" in Paris Kalaschnikows kaufen wolle, um damit Anschläge in Deutschland zu begehen. 3

6 Steuerung von freigegebenen Aktenteilen aus dem BKA-EV Eisbär mit u. a. TKÜ-Protokollen über "Anis" zur möglichen Verwendung in einem 8ga-Ermittlungsverfahren (EV) der GStA BE an LKA BE Hierbei handelt es sich um ein EV gegen BEN AMMAR, welches im November 2015 eingeleitet und am eingestellt wurde. Steuerung eines weiteren TKÜ Protokolls über "Anis" an LKA BE zur Verwendung in dem oben genannten 89a-EV und LKA NW für präventivpolizeiliche Zwecke (nach Freigabe GBA). Eine Auswertung des im Zuge der Nachrichtenmittler-T gegen den bislang nicht identifizierten "Anis" in der EK Ventum erhobenen Internetverkehrs führte zu der Feststellung, dass dieser sich am für chemische Formeln interessierte, die zur Herstellung von Sprengmitteln genutzt werden können. Mit dem GBA wurde vereinbart, diese vorab telefonisch mitgeteilten Erkenntnisse in einem Auswertevermerk zu übermitteln, was am erfolgte. Fortsetzung der operativen Maßnahmen zur Erkenntnisverdichtung Erstellung eines Gesamtvermerks im Rahmen des BKA-EV Eisbär zu einer Person "Anis aus Dortmund und Kontaktpersonen in Berlin", welcher an das LKA NW und BE übermittelt wurde. 4

7 Erkenntnisse aus TKÜ-Auswertung zur noch nicht sicher identifizierten Person "Anis": Hinweis auf Durchführung eines geplanten Eigentumsdeliktes. Nach Bewertung des LKA NW könnte die Beute zur Finanzierung von terroristischen Aktivitäten genutzt werden. BKA steuert Informationen zu Anis AMRI mit Hinweis auf italienische SIS-Ausschreibung und Hinweis auf Personen identität mit "Anis AMIR", der durch die StA Freiburg zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben ist, an LKA NW Arbeitsbesprechung beim BKA im Kontext des EV Eisbär zur Person Anis AMRI (Raubtat, Anschlagsplanungen) unter Beteiligung des LKA BE, LKA NW (EK Ventum) BKA steuert einen am durch das BN bzw. am durch das LKA NW mitgeteilten Gefährdungsvorgang (VP Informationen zu Beschaffung von Schnellfeuergewehren durch AMRI) einschließlich Erkenntnisverdichtung und Bewertung an 5

8 BN, BND, GBA, BPoIP, LKA BE, LKA NW. Bezüglich des von der VP genannten Anschlagsgeschehens bewertet BKA die Eintrittswahrscheinlichkeit mit 7/8 (gefährdendes Ereignis ist eher auszuschließen) Im Ergebnis der Sitzung vom Fahndungsausschreibung der BPOL, Fahndungstext: "Person ist dem islamistischen Spektrum zuzuordnen, mutmaßlich Bezug zum IS, intensive Kontrolle der Person, mitgeführter Gegenstände und Begleiter, Feststellung der Reiseroute. fc Der aufgrund der Feststellungen vom und der mittlerweile erfolgten Identifizierung des Anis AMRI erstellte Auswertevermerk des LKA NW (datiert ) wurde dem GBA und BKA am übermittelt. 6

9 BKA: Anfrage in TUN über VB Tunis zu Person und Telekommunikationsmitteln des AMRI. Zudem wird eine Aktualisierung zum Schreiben vom einschfießlich Erkenntnisverdichtung und Bewertung an BN, BND, GBA, BPoIP, LKA BE, LKA NW gesteuert. Auf Grund der Erkenntnislage zur Person AMRI wird nunmehr der Eintritt eines schädigenden Ereignisses als eher unwahrscheinlich (5/8) bewertet. Daraufhin legt der GBA am einen weiteren Beobachtungsvorgang an. Der frühere Beobachtungsvorgang (siehe ) wurde am hinzuverbunden. Mitteilung des LKA NW an LKA BE, dass AMRI nach Berlin reist. LKA NW bittet um Observation, die wegen der Kurzfristigkeit nicht bereitgestellt werden kann. Er wird einer Personenkontrolle in Berlin (Zentraler Omnibus-Bahnhof) unterzogen, dabei wird auf Grund von Zweifeln an seiner Identität eine ED-Behandlung durchgeführt. Ein von AMRI mitgeführtes Mobiltelefon wird aufgrund einer INPOL-Ausschreibung zur Eigentumssicherung sichergestellt. Anschließend wird AMRI durch präventivpolizeiliche Observation begleitet. Am kehrt er nach NW zurück. Im Rahmen der Maßnahmen können keine Hinweise auf die Vorbereitung einer Straftat festgestellt werden. Ein von AMRI mitgeführtes Mobiltelefon wurde aufgrund einer INPOL-Ausschreibung zur Eigentumssicherung sichergestellt und durch das LKA BE mit Unterstützung des LKA NW ausgewertet. Die Auswertung des Mobiltelefons ergab keine Hinweise auf Anschlagsplanungen oder sonstige Straftaten. 7

10 Besprechung zum Hintergrund der VP auf Einladung GBA in anderer Sache. Nach Bewertung des BKA berichtet die VP zwar zutreffend zu relevanten Personengeflechten, jedoch bestehen erhebliche Zweifel an der Belastbarkeit der Aussagen bezüglich eines von AMRI geplanten Attentats mittels Schnellfeuergewehren. Am gleichen Tag berichtet LKA NW in der PIAS Besprechung im GTAZ zur Einstufung des AMRI als Gefährder. LKA NW teilt gegenüber LKA BE mit, dass AMRI sich am erneut nach Berlin bewegen soll. AMRI wird während seines Aufenthaltes in Berlin (bis ) präventivpolizeilich observiert. Im Rahmen der Maßnahmen können keine Hinweise auf die Vorbereitung einer Straftat festgestellt werden. 8

11 Thematisierung in der Sitzung der AG "Operativer Informationsaustausch" im GTAZ, Einlader: BKA, Teilnehmer: BKA, BND, BN, GBA, BPOL, BAMF, GBA, LKAILN BE und NW mit nachfolgendem Tenor: Die Teilnehmer halten an der bisherigen gemeinsamen Bewertung des Sachverhaltes fest. Durch die seit dem Aufenthalt in Berlin gewonnenen Erkenntnisse haben sich bislang keine gefährdungserhöhenden Aspekte ergeben. Gleichwohl teilen die Teilnehmer ~ie Ansicht, dass der Sachverhalt weiterhin dringender Aufklärung bedarf. LKA BE setzt die aufgenommenen Maßnahmen in eigener Zuständigkeit fort. LKA NW wird mit eigenen Maßnahmen LKA BE unterstützen. GBA prüft die zeitnahe Übermittlung vorliegender Erkenntnisse zur Person an LKA BE und die zuständige Generalstaatsanwaltschaft, um die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ggf. zu ermöglichen. BKA hat die Daten auf dem Mobiltelefon an LKA BE übermittelt. Eine Steuerung an LKA NW wurde bereits veranlasst. Bezüglich der zeitnahen Auswertung dieser Daten halten LKA BE und LKA NW bilateral Rücksprache. BAMF und LKA NW halten bilateral Rücksprache hinsichtlich der weiteren ausländerrechtlichen Abklärungen zur Person AMRI. Versand einer am vereinbarten Anregung durch das LKA NW an den GBA zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ( 8ga StGB) gegen AMRI oder zur Weiterleitung an die GStA BE zur dortigen Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gem. 8ga StGB. Nach Bewertung des GBA bestehen aufgrund der Erkenntnislage keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine in ~ie Verfolgungs-zuständigkeit des GBA fallende Straftat des AMRI, deshalb Weiterleitung der Anregung an GStA Berlin (siehe , Verfahrenseinleitung am ). Durch eine in der EK Ventum eingesetzte VP wird bekannt, dass AMRI "Tötungen von Ungläubigen" ausdrücklich gutheißt. 9

12 Die Aliaspersonalien des AMRI werden dem Sicherheitsreferat des BAMF mit Schreiben des LKA NW vom offiziell übermittelt. Bereits im Vorfeld wurden sie den Verbindungsbeamten des BAMF im Rahmen der Arbeit im GT AZ sukzessive bekannt gegeben Auf die Anregung vom übermittelt der GBA mit Schreiben vom die vorliegenden Erkenntnisse an die GStA BE zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gem. 8ga StGB in dortiger Zuständigkeit Thematisierung in der Sitzung der AG "Tägliche Lage" im GTAZ durch LKA BE. Dabei wird mitgeteilt, dass Anis AMRI dort als Gefährder eingestuft wurde GStA Berlin erkennt keinen ausreichenden Anfangsverdacht für ein Strafverfahren gem. 8ga StGB. Einleitung eines Strafverfahrens gegen AMRI durch die GStA Berlin nach Zulieferung des LKA NW (über GBA) wegen des Verdachts des Versuchs der Beteiligung an einem Mord ( 30 i. V. m. 211 StGB). 10

13 Ausstellung einer BüMA, handschriftlich als "Zweit-BÜMA" gekennzeichnet, auf den Namen Ahmed ALMASRI, gültig bis , durch die Stadt Oberhausen mit dem Hinweis, dass Wohnsitznahme nur in Oberhausen erlaubt ist; eingetragene zuständige Aufnahmeeinrichtung: "Stadt Oberhausen". 11

14 Nach entsprechendem Eingang aus ITA übermittelt das BKA die gewonnenen Erkenntnisse an LKA NW und LKA BE: Haft und Gewalttätigkeit (siehe Eintrag vom ), aggressives Verhalten und Drohgebärden gegenüber anderen Häftlingen christlicher Religion. 12

15 Einleitung eines Verfahrens wegen gewerbsmäßigen Betruges durch die StA Duisburg. Die in der polizeilichen Ermittlungsakte enthaltene Anregung des LKA NW zur Beantragung eines Haftbefehls gegen AMRI wurde durch die StA Duisburg abgelehnt. Das Verfahren wurde durch die StA Duisburg am nach 154f StPO (Absehen von der Verfolgung bei Auslieferung und Ausweisung) eingestellt. Der Bundesregierung ist bekannt, dass in den Ländern BW, BE und NRW weitere Ermittlungsverfahren geführt wurden. Diese Verfahren sind Gegenstand laufender Abklärung mit den Ländern Thematisierung in der SiKo NW. 13

16 berprüfung zu insgesamt neun übermittelten (Alias-)Personalien ), Übermittlung polizeilicher Erkenntnisse und Ausschreibungen an das BAMF. Polizeiliche Feststellung des AMRI in Berlin. SichersteIlung der Aufenthaltsgestattung vom und ABH Oberhausen über LABO Berlin LKA NW stuft AMRI auf Grund der erneuten Anmeldung in NW wieder als Gefährder ein Bescheid des BAMF: Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Kein Vorliegen von Asylberechtigung, internationalen 14

17 Schutz oder Abschiebungsverboten. Die Ausstellung des Asylbescheides erfolgte auf den Namen ALMASRI, Ahmed, * in Skendiria / Tunesien und unter acht Alias-Personalien Thematisierung in der SiKo NW Thematisierung in der Sitzung der AG "Operativer Informationsaustausch" im GTAZ, Einlader: LKA BE, Teilnehmer: BKA, BND, BN, GBA, BPOL, BAMF, LKAILN BE, NW, mit nachfolgendem Tenor: Derzeit keine konkrete Gefährdungskomponente erkennbar. Zielrichtung der weiteren ausländerrechtlichen Bearbeitung: Sicherung der zukünftigen Abschiebung. BAMF setzt die genannten ausländerrechtlichen Schritte in eigener Zuständigkeit fort. LKA BE setzt die bisherigen Maßnahmen in eigener Zuständigkeit fort, kann aber Operativmaßnahmen im bisherigen Umfang nicht gewährleisten. LKA BE steuert nach Rücksprache mit der GStA vorliegende Erkenntnisse an LKA NW. LKA NW hält Rücksprache mit der ABH Kleve, um einen möglichen Abschiebeprozess in die Wege zu leiten / AG Status-Sitzung im GTAZ: Informationsaustausch zwischen den Verfahrensbeteiligten (LKA BE, LKA NW und dem MIK NW), um weitergehende aufenthaltsrechtliche Maßnahmen prüfen zu können. Vereinbarung, dass MIK NW die Passbeschaffungsmaßnahmen zusammen mit der ABH Kleve prioritär durchführt. Unterstützungsangebot des BMI für Fall des Scheiterns der NRW-Bemühungen um Passausstellung durch TUN-Behörden. Im Nachgang der Sitzung vermerkt BMI, dass 15

18 MIK NW sich zunächst selbst an die TUN-Behörden wendet (u.u. mit Hilfe der BPOL). Unterstützungsangebot BMI im Falle eines erfolglosen Versuches bleibt bestehen Fahndungshinweis LKA NW an Bundespolizeiinspektion Konstanz: Vorliegen von Hinweisen zu einer möglichen Ausreise der Person von Berlin über München nach Zürich. Fahndungshinweis wird anschließend an das Bundespolizeirevier Friedrichshafen weitergeleitet. Feststellung in "Flixbus" führte zu Gewahrsam; Untersagung Ausreise gem. 46 Abs. 2 AufenthG. AMRI führt zwei verfälschte ITA-ID-Karten mit sich. Abgabe an Landespolizei Friedrichshafen. BPOL steuert einen Bericht an die LKÄ NW, BW und BE. Nach Rücksprache mit der ABH Friedrichshafen durch Landespolizei Friedrichshafen: Haftantrag zur Vorbereitung der Abschiebung. Beschluss wurde bis zum Folgetag ( , 18 Uhr) befristet. Abschiebung durch die zuständige ABH Kleve aufgrund der Beschaffung notwendiger Unterlagen (u.a. Reisedokumente) nicht möglich. Abnahme von Handflächenabdrücken des AMRI in der JVA Ravensburg auf Veranlassung der ABH Kleve. AMRI erhält mit der Haftentlassung eine Anlaufbescheinigung mit der Maßgabe, sich in Kleve anzumelden. Das Verfahren wegen Urkundenfälschung wurde durch die StA Ravensburg nach 154f StPO vorläufig eingestellt AMRI erhält von der ABH Kleve eine Bescheinigung über seine Registrierung, ausgestellt auf die Aliaspersonalie Ahmed ALMASRI; * , gültig bis , mit der Maßgabe, sich bei der Meldebehörde in Emmerich anzumelden. 16

19 Erteilung einer Duldung durch ABH Kleve (gültig bis zum ) Es handelt sich dabei um das Dokument, das im Tatfahrzeug sichergestellt werden konnte. Geldabholung des AMRI beim Sozialamt in Emmerich, Aufenthalt in Dortmund NRW verständigt sich mit Berlin darauf, dass trotz des Aufenthaltes und einer möglichen Anmeldung von AMRI in Berlin das Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung durch NRW weiter betrieben wird, um die bereits eingeleiteten Maßnahmen nicht zu gefährden Auf Anfrage TUN erneute Zurverfügungstellung von ed-material durch das BKA. Das BKA hatte seit der Anfrage vom mehrfach eine Antwort bei den TUN-Behörden angemahnt. bermittlung von Erkenntnissen aus TUN zu Telekommunikationsmitteln des AMRI an LKA NW. Weiterleitung dieser Erkenntnisse durch LKA NW an LKA BE sowie KI ST Krefeld. Mitteilung von TUN, dass die Person anhand des übermittelten ed Materials überprüft werde und zeitnah mit einem Ergebnis zu rechnen sei. an der Meldeanschrift in Emmerich, ob sich AMRI dort aufhält bzw. seit dem aufgehalten hat. Weitere 17

20 Überprüfungen am und Jeweils negatives Ergebnis. Vereinbarung, dass der dortige Sozial betreuer bei Antreffen umgehend die Polizei informiert Erfassung des AMRI als "Foreign Fighter" im INPOL-System bis zum und Mitteilung an das BKA hinsichtlich der Übermittlung an alle Schengen-Staaten und Übermittlung der Zusatzinformation "Foreign Fighter" TUN Generalkonsulat lehnt Ausstellung eines Passersatzes auf Antrag der ZAß Köln ab, da Person dort unbekannt sei (Fingerabdrücke nicht identifiziert). 18

21 Stadt Köln stellt bei der tunesischen Auslandsvertretung einen erneuten Antrag auf Ausstellung eines Passersatzes. Stadt Köln (zuständig für Passbeschaffung) Passersatzpapiere bei der TUN-Botschaft gestellt wurde. Thematisierung in der Sitzung der AG "Operativer Informationsau~Lc;nA~,",' BND, BN, GBA, BPOL, LKAILN BE und NW mit nachfolgendem Tenor: Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse kein konkreter Gefährdungssachverhalt erkennbar. Die teilnehmenden Behörden führen Maßnahmen im Rahmen der jeweils eigenen Zuständigkeit fort. BN überprüft beim marokkanischen Partnerdienst die übermittelten Erkenntnisse auf deren Aktualität und teilt das Ergebnis den Teilnehmern mit. LKA NW veranlasst in Abstimmung mit der zuständigen Ausländerbehörde die Beschaffung der erforderlichen Ausweisdokumente, um den Abschiebeprozess weiter zu forcieren. LKA BE prüft bei Vorlage der entsprechenden Abschiebeverfügung Maßnahmen zur Umsetzung in eigener Zuständigkeit Thematisierung in der SiKo NW Polizei NW erfährt von der Abmeldung vom

22 Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin 20

23 .{M_I_K.> Von: Gesendet: An: Ce: ZFMIK_ Monta 1. August :16 s:'kleve.de Betreff:, Lie wie wir es bereits geahnt haben kann leider auch von hier aus das PEP Beschaffungsverfahren nicht in de.m Maße b~schleunigt werden als da~s ein Verbleib des Ausländers in der Abschiebehaft möglich wäre. Ich habe dies bereits auch schon eben telefonisch an einen Herrn des Staatsschutzes in Friedrichshafen mitgeteilt, sodass der Ausländer heute um 18 Uhr auf freien Fuß gelassen werden wird. ' Unab~ängig davon bitte ich Sie, das PEP Beschaffungsverfahren für Tunesien zu betreiben. Freundliche Grüße Im Auftrag ~ Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Friedrichstraße Düsseldorf Tel.: ~ ~ Fax: mik.nrw.de 1

24 WG: Haftsache Anis Amir r in Alexandria arias: Ahmed Almasri 01.01,.1995 It:' Sken~.1I 1if An: :01 Mit freundfichen Grüßen Im Auftrag gez.-, KreisvelWaltung Kleve Fachbereich 3.. che Sicherheit und Ordnun Kleve.. '.~I~d:eiIS KJeve am :01 - Von: KreiS Kleve Datum: :59 Betreff: Haftsache Anis Amlr, In Alexandria alias: Ahmed Almasrl () In Skendirla ---:--""":"""""~-,.-.~~,:...,."-~~"",,,,,,~.~===.-_... _ =<=._".~=.""":'. ~-.. =. ~. -:..';;;;..;_ -:';';';:'-...;'=";;...--~=~~~ Sehrgeehrte~ wie telefonisch besprochen, bitte Ich Sie in Amtshilfe um die Aushändigung. der Anlaufbescheinigung und der Belehrung zurwohnsitzname gegen Empfangsbekenntnls an den o.g. Sollte der Betroffene die Unterschrift verweigern, dann reicht efn Vermerk darüber. Sobald die Unterlagen ausge,händlgt wurden, Ist der Betroffen,e zu entlassen. Gem. 62 Abs. 3 Satz 3 AufanthG ist dre SIcherungshaft unzulässig, sobald feststeht, dass eine Abschiebung nicht innerhalb des möglichen Anordnungszeitraums vollzogen werden kann. Daher hat das AG Ravensburg in s sinem Beschluss vom unter Punkt 1 beschlos~en, dass der Betroffene längstens bis zum ~, 18:00 Uhr. In Haft bleibt. FOr die Feststerlung, ob eine AbschIebung möglich ist oder nicht, bin ich zuständige Behörde. Wie Sie der angefügten MaU des für mich zuständigen Innenministeriums entnehmen können. Ist eine Abschiebung nach genauer Prüfung derzeit nleht möglich. Da es sich bei einer Abschiebung und daher auch bel einer Haft zur SIchersteIlung dieser, oder aber auch bel einer Haft zur Sichersteflung der Vorführung vor den HaftrJchter zum Zweck der Entscheidung Ober eine Abschiebungshaft um eine VerwaltungsvoUstreckungsmaßnahme handelt, muss die vollstreckende Behörde, in diesem Fan ich, In eigenem Ermessen entscherden, ob es die richterlich geprüfte Haft aufrecht erhält. In diesen Fall hebe Ich die Haft auf. sobald dem Betroffenen die Anlaufbescheinigung ausgehändigt wurde. da dann kein weiterer Haftgrund (s.o.) besteht. Es sind keine weiteren FOrsorgemaßnahmen zu treffen Im Rahmen der Entlassung. Der Betroffene w;rdml~ Aushändigung der Anlaufbescheinigung verpflichtet bei mir vorzusprechen. Alle weiteren Maßnahmen werden hrer getroffen. Mit freundlichen Großen Im 'Auftrag gez.--"

25 KreIsverwaltung Kleve s-kleve.de Lleb~ wie wir es bereits geahnt haben kann leider auch von hier aus das PEP Beschaffungsverfahren nicht in dem Maße beschleunigt werden a,ls dass ein Verbleib des Ausländers In der Abschiebehaft möglich wäre. [... ] FreundHche GrOße Im Auftrag [... ] Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein..;~estfalen FriedriChstraße Düsseldorf [... ] mik.nrw.de

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