Was bin ich wert? Berufseinstieg, Gehalt und Karriereentwicklung für Informatiker in der ITK-Branche. Christian Egner, IG Metall Frankfurt am Main
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1 Was bin ich wert? Berufseinstieg, Gehalt und Karriereentwicklung für Informatiker in der ITK-Branche Christian Egner, IG Metall Frankfurt am Main Frankfurt University of applied Sciences, 30. November 2016
2 Gute Chancen für einen erfolgreichen Berufseinstieg 2
3 Der Arbeitsmarkt für Hochschulabsolventen/innen Digitalisierung in allen Lebens- und Arbeitsbereichen In Deutschland fehlen allein IT-Experten Jedes 2. Unternehmen beklagt Mangel an Fachkräften Der Bedarf an Akademiker/innen ist sehr groß Vollbeschäftigung unter Akademiker/innen Kaum Zeitarbeit und geringfügige Beschäftigung, geringerer Anteil an Teilzeit Überalterung der Gesellschaft 3
4 ITK-Branche bietet beste Chancen für Hochschulabsolventen/innen Besonders gefragte Berufsgruppe Klassische Weg in die IT Jedes zweite Unternehmen will künftig mehr Absolventen aus diesem Bereich einstellen Hoher Bedarf an IT-Spezialisten und Berufseinsteigern in Forschung und Entwicklung Nachwuchskräfte gesucht attraktive Einstiegsgehälter 4
5 Arbeitswelt ändert sich Veränderungen der Beschäftigungsbedingungen Digitalisierung, Big Data, Cloud Computing, Gravierender, struktureller Wandel Umstrukturierungsmaßnahmen Beschäftigtenabbau Verlagerung von Arbeitsplätzen durch Near- und Offshoring 5
6 Wertschöpfungskette, Beispiel Automobil Crowdsourcees Zulieferung von Teilen (Zulieferparks, jis, jit) Werksgelände Belegschaft OEM Leiharbeit Werkverträge Fertigung Vormontage, Teilschritte der Montage Entwicklung Entwicklungsdienstleister unbefristet Fertigungsnahe Dienstleistungen Facility, Kantine, Bewachung, Personal-DL befristet Fertigungsnahe Dienstleistungen Instandhaltung, Teilelogistik, Logistik, Endprodukt 6
7 Ingenieurdienstleister Trend Chance Arbeit kann durch verschiedene Einsatzunternehmen sehr abwechslungsreich sein. Risiken Häufig gelten keine Tarifverträge. Alle Bedingungen müssen selbst im Arbeitsvertrag ausgehandelt und vereinbart werden. Häufig gibt es keinen Betriebsrat. Oft werden die Arbeitsverträge nur für kurze Zeit bzw. für begrenzte Projekte abgeschlossen. Unbefristete Anstellung bei einem der Kundenunternehmen nicht garantiert. 7
8 Crowdworking Kein Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Crowdworker. AGB regeln Rechtsbeziehungen. Anwendbares Recht und Gerichtsstand richten sich nach dem Sitz der Unternehmens, z. B.: Plattform Sitz Anzuwendendes Recht TopCoder Glastonbury Massachusetts Freelancer Sydney State of South Wales Amazon Mechanical Turk Seattle Washington und US-Recht InnoCentive Waltham Massachusetts Clickworker Essen Deutsches Recht Twago Berlin Deutsches Recht Gulp München Deutsches Recht 8
9 Gute Arbeit in der crowd Turkopticon als Plug-In für Webbrowser ermöglicht Meldung unseriöser Auftraggeber bei Amazon Mechanical Turk: Seit 01. Mai faircrowdwork.org Erste Erfolge: Anpassung AGBs, Code of conduct 9
10 Verdienstmöglichkeiten in der ITK-Branche Ergebnis der Entgeltanalyse der IG Metall im 4. Quartal 2015
11 Geld ist nicht alles Vergütung auf dem ersten Platz der Zufriedenheitsfaktoren Immer mehr Arbeitnehmer/innen, die Aufgabe bzw. der Arbeitgeber mit den eigenen Interessen in Einklang zu bringen wollen Weiterbildung Betriebsklima Arbeitsplatzsicherheit Familie Hobbies
12 und nicht über die Gesamtvergütung Monatliches Entgelt x12 oder x13 Jahresentgelt Gesamtvergütung beinhaltet aber Sonstige Engeltbestandteile Gratifikationen Anwesenheitsprämien Vermögenswirksame Leistungen Geldwerter Vorteil Dienstwagen Mitarbeiterbeteiligung Aktienoptionen Arbeitgeberdarlehen Betriebliche Altersversorgung 12
13 Grundkonzeption der ITK-Entgeltanalyse In drei Workshops wurde 1997 das Konzept entwickelt und eine Piloterhebung durchgeführt. Seit dem Jahr 2000 erscheint sie jährlich, dieses Jahr in der 18. Auflage. Entgelt in der ITK-Branche 2016 Herausgeber: Industriegewerkschaft Metall Die Erhebung der IG Metall in der Informationstechnologieund Telekommunikationsbranche im 4. Quartal 2014 Erscheinungsjahr 2016, 18. Erhebung 160 Seiten, kartoniert Ausgabe Bund Verlag: 19,90 ebook-ausgabe: 17,99 IG Metall-Mitglieder: 4,90, auch als ebook 13
14 Inhalt der ITK-Entgeltbroschüre 2016 Fundierter Überblick über Gehälter und deren Entwicklung Daten aus 147 Betrieben der ITK-Branche Betriebe mit über Beschäftigten Mehr als Nennungen von effektiven Jahresbruttoentgelten 16 Jobfamilien mit insgesamt 74 Jobs/Tätigkeiten Schwerpunktthemen Arbeitszeit und Studium Auswertung von Arbeitszeiten in der ITK-Branche Vorteile von Tarifverträgen in der ITK-Branche Ausführliche Informationen zur IT-Ausbildung Ausbildungsvergütung und Einstiegsgehälter Besonderheiten des dualen Studiums 14
15 74 Jobs in 16 Jobfamilien Beratung, Consulting Call Center Agent Call Center Teamleitung Fertigung Hardware Entwicklung Kaufmännische Administration Marketing Projektmanagement Rechenzentrum Service Management Service Technik Software Engineering Technische Dokumentation* Training* Vertrieb Verwaltung * Erstmals seit der 11. Auflage 15
16 Beispiel Software Engeneering Software Ingenieur/in SW1: Systementwickler/in SW2: SW-Spezialist/in SW3: Systemanalytiker/in SW4: SW-Consultant SW5: SW-Manager/in 16
17 Kurzbeschreibung Job/Tätigkeitsbeschreibung Alias Beschreibung Anforderung Andere gebräuchliche Bezeichnung Tätigkeitsbeschreibung/Arbeitsaufgabe Qualifikation/Kenntnisse/Erfahrungen SW1 Software Ingenieur/in I Alias Beschreibung Anforderungen Alias Beschreibung Anforderung System-, Anwendungsentwickler/in; System-, Anwendungs-, Organisationsprogrammierer/in (S/A/O), Programmierer/in I, Junior SW-Spezialist, (Berater/in), Qualitätsingenieur/in Mitwirkung bei Planung, Gestaltung, Präsentation von einfachen DV-Anwendungen und Systemen, Eingangsstufe bei Vertriebsunterstützung und Systemberatung 6-semestrige Hochschulausbildung oder abgeschlossene Berufsausbildung bzw. anderweitig erworbener gleichwertiger Kenntnisstand; Einstiegsgruppe nach Fachhochschul-/ Hochschulausbildung SW2 Software Ingenieur/in II SW-Spezialist/in; Systemanalytiker/in I; qualifizierte Programmierer/in, Entwickler/in (S/A/O); Spezialist/in Datenbanken, Netzwerklösungen Planung, Gestaltung, Präsentation von einfachen DV-Anwendungen und Systemen, arbeitet im Rahmen von Richtlinien weitgehend selbstständig Wie SW1 und zusätzlich mehrjährige Erfahrung SW3 Software Ingenieur/in III 17
18 Verdienstmöglichkeiten in der ITK-Branche Software Engineering Software Spezialist/in (SW1) 35 Stunden/Woche 1,5 Jahre Berufserfahrung ,00 18
19 Verdienstmöglichkeiten in der ITK-Branche Hardware Entwicklung Junior Entwickler/in (HW1) 35 Stunden/Woche 1,5 Jahre Berufserfahrung ,00 19
20 Verdienstmöglichkeiten in der ITK-Branche Projektmanagement Projektmanager/in (PM1) 35 Stunden/Woche 1,5 Jahre Erfahrung ,00 20
21 Verdienstmöglichkeiten in der ITK-Branche Marketing Junior Marketing Spezialist/in (M1) 35 Stunden/Woche 1,5 Jahre Berufserfahrung ,00 21
22 Verdienstmöglichkeiten in der ITK-Branche Vertrieb Vertriebsassistent/in (VK1) 35 Stunden/Woche 1,5 Jahre Berufserfahrung ,00 22
23 Verdienstmöglichkeiten in der ITK-Branche Beratung/Consulting Junior Berater/in (B1) 35 Stunden/Woche 1,5 Jahre Berufserfahrung ,00 23
24 Jobfamilie Software Engineering Auswertung aus jobspezifischen Entgeltdaten Basis 35-Stundenwoche* Einzeldaten Nach Firmen strukturiert Typische Tätigkeiten Unteres Quartil Median Oberes Quartil Minimaler Durchschnitt Maximaler Durchschnitt Gewichteter Mittelwert aller Daten Besetzung (N) SW1 SW2 SW3 SW Ingenieur/in I Gesamt Fix variabel SW Ingenieur/in II Gesamt Fix variabel SW Ingenieur/in III Gesamt Fix variabel * Zur Umrechnung auf eine 40-Stunden-Woche müssen die Werte um 14,3 % erhöht werden
25 Jobfamilie Software Engineering Auswertung aus jobspezifischen Entgeltdaten Basis 35-Stundenwoche Einzeldaten Nach Firmen strukturiert Typische Tätigkeiten Unteres Quartil Median Oberes Quartil Minimaler Durchschnitt Maximaler Durchschnitt Gewichteter Mittelwert aller Daten SW1 Besetzung (N) SW Ingenieur/in I Gesamt Fix variabel
26 Jobfamilie Software Engineering Auswertung aus jobspezifischen Entgeltdaten Basis 35-Stundenwoche Einzeldaten Nach Firmen strukturiert Typische Tätigkeiten Unteres Quartil Median Oberes Quartil Minimaler Durchschnitt Maximaler Durchschnitt Gewichteter Mittelwert aller Daten SW1 Besetzung (N) SW Ingenieur/in I Gesamt Fix variabel
27 27 Typische Tätigkeiten Unteres Quartil Median Oberes Quartil Minimaler Durchschnitt Maximaler Durchschnitt Gewichteter Mittelwert aller Daten Besetzung (N) SW1 SW2 SW3 SW4 SW5 Einzeldaten Nach Firmen strukturiert SW Ingenieur/in I Gesamt Fix variabel SW Ingenieur/in II Gesamt Fix variabel SW Ingenieur/in III Gesamt Fix variabel SW Ingenieur/in IV Gesamt Fix Variabel Leiter/in SW Engineering Gesamt Fix variabel
28 28
29 Entgeltanalyse Software Engineering Job-Bezeichnung Jobcode Jahresentgelt (Mittelwert) in 35h/Woche 40h/Woche SW Ingenieur/in I SW SW Ingenieur/in II SW SW Ingenieur/in III SW SW Ingenieur/in IV SW Leiter/in SW Engineering SW
30 Auswertung der Arbeitszeiten in beteiligten Betrieben Wochenarbeitszeit Verteilung alle Betriebe Beschäftigte in Betrieben mit Tarifvertrag Beschäftigte in Betrieben ohne Tarifvertrag Bis zu 37,5 h 37,2 % 46,6 % 23,8 % h 25,7 % 26,9 % 24,0 % 40 h 37,1 % 26,5 % 52,2 % Betriebe: 58,6 % tarifgebunden, 41,4 % ohne Tarif 30
31 Karriere in der ITK-Branche 31
32 Apriori-Studie: Karrierestufen Stage I II III IV Beschreibung Neueinsteiger unter Anleitung von Kollegen, steht unter Beobachtung, Routineaufgaben, starkes Abhängigkeitsverhältnis, zunehmende Eigeninitiative gewünscht, Aufgaben und Anforderungen wachsen sukzessive Positive Reputation erworben, sachliche Verantwortungsbereiche ausgedehnt, gewisse Spezialisierung, Entwicklung von eigenen Leistungsstandards, Verantwortung für eigene Karriereentwicklung Übernahme von Verantwortung für andere Organisationsmitglieder, eigene Personalverantwortung oder Mentorenkonzept für andere Organisationsmitglieder Zunehmender Rückzug aus operativer Tätigkeit zu echten strategischen Entscheidungsinhalten, unterstellte Mitarbeiter zum teil in Stufe II und III, Personalverantwortung nimmt ab 32
33 Karrierestufen Software Entwicklung Typ Alias Minimaler Durchschnitt SW1 Systementwickler/i n Mittelwert Maximaler Durchschnitt Anzahl SW2 SW Spezialist/in SW3 SW4 Senior SW Spezialist/in Leitende/r SW Spezialist/in SW5 SW Manager/in Bandbreite der Gehälter beachten 33
34 Einstiegsgehälter in M & E
35 Tarifvertrag und Gesetz im Vergleich Tarifverträge der IG Metall (M+E-Industrie) Gesetz Arbeitszeit Jahresurlaub Urlaubsgeld 35-Stunden-Woche (Fünf-Tage-Woche) 30 Arbeitstage = Sechs Wochen 50 % des Tagesentgelts pro Urlaubstag 48-Stunden-Woche (Sechs-Tage-Woche) 24 Werktage = Vier Wochen Kein Anspruch Sonderzahlung Nach Dauer der Betriebszugehörigkeit: - 6 Monate: 25 % - 12 Monate: 35 % - 24 Monate: 45 % - 36 Monate: 55 % Kein Anspruch 35
36 Tarifvertrag und Gesetz im Vergleich Fächergruppen Jahresentgelt mit Tarifvertrag Jahresentgelt ohne Tarifvertrag Ingenieurwissenschaft, Mathematik, Physik ,00 Euro ,00 Euro + 8% Wirtschaftswissenschaft ,00 Euro ,00 Euro + 17% Durchschnittliche Entgelte für Akademiker/-innen mit bis zu drei Jahren Berufserfahrung in der Metall- und Elektroindustrie auf Basis einer 35-Stunden-Woche ohne Urlaubsgeld und Sonderzahlung. Datenbasis Zeitraum 2011/ /12. Quelle: (WSI-Lohnspiegeldatenbank) 36
37 Auf das Jahresentgelt kommt es an! Zusammensetzung: d. h. auf ein Jahr bezogen: 12 Monatsentgelte 12 Monatsgehälter 13 Monatsentgelte 13 Monatsgehälter Tarifentgelt Metallindustrie Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland: 12 Monatsentgelte 12,00 Monatsgehälter + Urlaubsgeld + 0,69 Monatsgehälter + Sonderzahlung + 0,55 Monatsgehälter* 13,24 Monatsgehälter. * Nach 36 Monaten Betriebszugehörigkeit 37
38 Monatsentgelt ist nicht gleich Monatsentgelt Einstiegseinkommen nach Entgelt-Rahmentarifvertrag als Ingenieur/-in ab 1. Juli 2016, Basis: 35 Std./Woche für Hessen nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit Entgeltgruppe 8 Entgeltgruppe 9 Entgeltgruppe 10 Monatsgrundentgelt 3.703, , ,00 Einkommen für 12 Monate + Urlaubsvergütung (50 % für 30 Tage) + Sonderzahlung (25 % vom Monatsgrundentgelt) = Jahreseinkommen* , , , , , ,00 926, , , , , ,00 * zzgl. 10 % Leistungszulage. +14,3 % bei 40 Std./Woche 38
39 Vorbereitung auf die Gehaltsverhandlung
40 Vorüberlegungen Worum geht es? Was sind meine Ziele? Was akzeptiere ich und warum? Minimal- und Maximalforderung Was ist mir wichtig? Was darf nicht passieren? Was habe ich zu bieten? Lage des Gegenüber? Welche Forderungen stellt er/sie? Seine/ihre Interessen?
41 Meine Argumente Fähigkeiten Fertigkeiten angeboren angelernt Durch äußere Umstände bestimmt Verbesserung durch Training Wo habe ich sie unter Beweis gestellt? Was genau habe ich gemacht? Wie lässt sich das im Lebenslauf belegen? Passen sie zur Stelle? Welche kann ich verbessern (Schwäche)?
42 Das Verhandlungsgespräch I Beziehung zum Gegenüber aufbauen Mit Namen anreden Small Talk Gemeinsamkeit finden Stift und Papier Blickkontakt Aktiv zu hören Mimik und Gestik Ruhig bleiben Abwarten
43 Das Verhandlungsgespräch II Frage zurück geben Klar ausdrücken Kein Konjunktiv Ich-Botschaften Nett und freundlich, aber bestimmt in der Sache Flexible sein Forderungen belegen können Üben Große Zahlen aussprechen Keine Dankbarkeit Mit Männern vergleichen
44 Inhalt des Arbeitsvertrages
45 Bewerbung I: Auskunftspflicht des Arbeitnehmers Was muss der Bewerber bzw. Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber offenbaren? Grundsätzlich gilt: Es müssen nur solche Umstände mitgeteilt werden, die einen rechtzeitigen Arbeitsbeginn verhindern oder die arbeitsvertragliche Arbeitspflicht dauerhaft unmöglich machen.
46 Bewerbung II: Fragerecht des Arbeitgebers Grundsätzlich gilt, der Arbeitgeber muss ein berechtigtes Interesse an der Beantwortung einer bestimmten Frage haben. Zulässige Fragen Ansteckende Krankheiten, geplante Kuren oder Operationen Weitere Arbeitsverhältnisse beruflicher Werdegang, Vorbeschäftigung und Ausbildung Vorstrafen* Vorheriger Verdienst* Gesundheit: Nur zulässig, wenn Einsatz dauerhaft unmöglich. AIDS-Infektion: nur bei Ansteckungsgefahr; AIDS-Erkrankung: ja Unzulässige Fragen Familienplanung Schwangerschaft, Sexuelle Orientierung Krankheiten*, Behinderungen* Vorstrafen*, Vermögenverhältnisse/Schulden* Parteizugehörigkeit**, Religionszugehörigkeit**, Gewerkschaftszugehörigkeit** Blut- und Urintest*** Assessment Center, graphische Gutachten*** * ausnahmsweise/ Zulässig, wenn relevant für Stelle * Zulässig, wenn relevant für Stelle oder Förderung möglich ** Zulässig bei Bewerbung bei einer Partei, Gewerkschaft oder Religionsgemeinschaft *** Zulässig nur mit Zustimmung des Bewerbers/nach Aufklärung
47 Bewerbung III: Lügen? Bei unzulässigen oder verbotene Frage, muss der Bewerber nicht antworten und darf unzulässige Fragen bewusst falsch beantworten. Der Arbeitgeber kann in diesem Fall nicht den Arbeitsvertrag anfechten oder dem Arbeitnehmer deswegen Schwierigkeiten machen. Rechtsfolgen bei Falschbeantwortung zulässiger Fragen: u.u. Anfechtung des Vertrags wg. arglistiger Täuschung ( 123 BGB), ansonsten folgenlos Katalog unerlaubter Fragen gemäß AGG 1 AGG fasst das Ziel des neuen Gesetzes zusammen: Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
48 Der Arbeitsvertrag I Schriftform: Ein mündlicher Arbeitsvertrag ist möglich Recht auf Verschriftlichung der Vertragsinhalte (NachweisG) Inhalt: Namen der Vertragspartner, Beginn, Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitszeit, Arbeitsort, Gehalt, Urlaub, Verweis auf Tarifverträge u. Betriebsvereinbarungen 106 Gewerbeordnung Weisungsbefugnis des Arbeitgebers
49 Arbeitsvertrag II Probezeit Höchstens sechs Monate Kein Kündigungsschutz Befristung Schriftlich Ohne sachlichen Grund: maximal 2 Jahre, darf dabei höchstens 3 x verlängert werden. Eine sachgrundlose Befristung ist nicht zulässig, wenn in den letzten 3 Jahren zuvor ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestanden hat.
50 Der Arbeitsvertrag III Arbeitsaufgabe: Genaue Beschreibung der Tätigkeit. Je allgemeiner, desto eher kann der Arbeitnehmer mit einer anderen Aufgabe betraut werden. Für die tarifliche Eingruppierung ist immer die ausgeübte Tätigkeit maßgeblich. Arbeitsort: Genaue Festlegung, sonst ist Versetzung an einen anderen Standort möglich. Arbeitszeit: ist regelungsbedürftig, da sonst das Arbeitszeitgesetz gilt: Montag bis Samstag bis zu 10 Stunden täglich wöchentlich bis zu 60 Stunden Halbjahresdurchschnitt 48 Tarifvertrag: Stunden
51 Der Arbeitsvertrag IV Überstunden: Nicht automatisch und schon gar nicht unbezahlt In welchem Rahmen Überstunden nach dem Arbeitsvertrag mit dem Grundgehalt abgegolten werden können, ist umstritten. Urlaub: Gesetzliche Mindesturlaub: 4 Wochen Tarifverträge: oft 6 Wochen Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen: Sonderurlaub Entgelt und Eingruppierung: Gesetz: angemessen, Mindestlohn Tarifvertrag: Eingruppierung und Bezahlung nach Tätigkeit, regelmäßige Tariferhöhungen Verhandlungssache
52 Der Arbeitsvertrag V Dienstreisen und Dienstwagen: In vielen Betrieben gibt es Reisekostenregelungen. Die Kostenerstattung muss nicht im Vertrag geregelt sein, jedoch vor Reiseantritt geklärt werden. Dienstwagen sind angenehm, doch Vorsicht: Es gibt häufig Streit um Fahrtenbücher und bei Privatnutzung ist geldwerter Vorteil zu versteuern (1%-Regelung). Weiterbildung und Rückzahlungsklauseln: Oft Rückzahlungsvereinbarungen Zulässig nur für nachgewiesene Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil bringen. Nach der Rechtsprechung ist Bindungsdauer begrenzt: 1 Monat Lehrgang / 6 Monate Rückzahlungspflicht mehr als 2 Jahre Weiterbildung / 5 Jahre Bindung
53 Informationen und Beratung Check von Arbeitsverträgen und Zeugnissen Überprüfung von Bezahlung und Eingruppierung Informationen/Kontakt zum tarifgebundenen Betrieben Tariferhöhungen Gerichtliche Vertretung Seminare und Weiterbildung IG Metall Frankfurt Wilhelm-Leuschner-Str Frankfurt
54 Die IG Metall steht für Solidarität in Betrieb, Hochschule und Gesellschaft Demokratie in Betrieb und Gesellschaft Gleiche Bildungschancen Tarifverträge unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Glaube Entgeltgerechtigkeit Gleicher Lohn für gleiche Arbeit Existenzsichernde Beschäftigung Paritätische Finanzierung der Sozialversicherung
55 Das wichtigste zum Schluss Berufseinstieg und Bezahlung von Frauen Was muss ich beachten? 14. Dezember 2016, 14:15 Uhr Vortragsfolien unter /mitte
56 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
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