K V - j / 07. Öffentliche Jugendhilfe in Thüringen Bestell - Nr

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1 K V - j / 07 Öffentliche Jugendhilfe in Thüringen 2007 Bestell - Nr

2 Zeichenerklärung 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts - nichts vorhanden (genau Null). Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten Angabe fällt später an / Zahlenwert nicht sicher genug x Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll ( ) Aussagewert eingeschränkt r berichtigte Zahl p vorläufige Zahl Anmerkung: Abweichungen in den Summen erklären sich aus dem Runden von Einzelwerten. Herausgeber: Thüringer Landesamt für Statistik Europaplatz 3, Erfurt Postfach , Erfurt Telefon: /84647 Telefax: Internet: auskunft@statistik.thueringen.de Auskunft erteilt: Referat: Bildung, Kultur, Gesundheits- und Sozialwesen Telefon: Herausgegeben im August 2009 Heft-Nr.: 178 / 09 Preis: 6,25 EUR Thüringer Landesamt für Statistik, Erfurt, 2009 Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten.

3 Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkungen 2 Tabellen 1. Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige Hilfen/Beratungen für junge Menschen 2007 nach Art der Hilfe und Trägergruppen Hilfen/Beratungen für junge Menschen/Familien 2007 nach persönlichen Merkmalen und Art der Hilfe Begonnene Hilfen/Beratungen Beendete Hilfen/Beratungen Hilfen/Beratungen am Hilfen/Beratungen für junge Menschen/Familien 2007 nach Art der Hilfe und Art des durchführenden Trägers Begonnene Hilfen/Beratungen Beendete Hilfen/Beratungen Hilfen/Beratungen am Hilfen/Beratungen für junge Menschen/Familien 2007 nach Situation in der Herkunftsfamilie und Art der Hilfe Hilfen/Beratungen für junge Menschen/Familien 2007 nach Gründen für die Hilfegewährung und Art der Hilfe Begonnene Hilfen/Beratungen Hilfen/Beratungen am Hilfen/Beratungen für junge Menschen/Familien am nach Kreisen und Hilfearten Adoptionen und sonstige Hilfen Adoptionsvermittlung 2000 bis 2007 nach ausgewählten Merkmalen Adoptierte Kinder und Jugendliche 2007 nach Geschlecht, Altersgruppen, Staatsangehörigkeit, Verwandtschaftsverhältnis zu den Adoptiveltern und deren persönlichen Merkmalen Adoptierte Kinder und Jugendliche 2007 nach ausgewählten Merkmalen und Kreisen Vollständiger oder teilweiser Entzug des Sorgerechts und Sorgeerklärungen 2007 nach Kreisen Kinder und Jugendliche 2007 in Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft und mit Beistandschaft nach Kreisen Vorläufige Schutzmaßnahmen Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2000 bis 2007 nach ausgewählten Merkmalen Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2007 nach Art der Maßnahme, Unterbringung während der Maßnahme und persönlichen Merkmalen Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2007 nach Art der Maßnahme und Kreisen 50 Grafiken Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige am nach ausgwählten Hauptgründen der Hilfegewährung 8 Adoptierte Kinder und Jugendliche 2007 nach Altersgruppen 38 Adoptierte Kinder und Jugendliche 2007 nach dem Familienstand der abgebenden Eltern 38 Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2007 nach ausgewählten Anlässen der Maßnahme 46 Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2007 nach Geschlecht und Altersgruppen 46

4 - 2 - Vorbemerkungen Rechtsgrundlage 98 bis 103 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134), zuletzt geändert durch Artikel 105 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586), in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246). Methodische Hinweise Der vorliegende Statistische Bericht wurde beginnend mit dem Berichtsjahr 2007 neu konzipiert. Grund sind umfangreiche gesetzliche Änderungen. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe traten Änderungen im SGB VIII in Kraft, die Auswirkungen auf Inhalt und Methodik der Kinder- und Jugendhilfestatistiken hatten. Betroffen sind u. a. die Erhebungen über die erzieherischen Hilfen. Sie umfassten bis 2006 Leistungen gemäß 28 bis 35 SGB VIII. Seit der Gesetzesänderung werden auch die Hilfen nach und 35a erhoben. Das Merkmalsspektrum pro Hilfeart wurde ebenso wie die Methodik der Erhebung grundlegend geändert. So werden ab 2007 für alle Hilfearten sowohl die im Laufe des Berichtsjahres beendeten als auch die am Jahresende andauernden Hilfen erfragt. Mit Hilfe dieser Angaben werden die im Berichtsjahr begonnenen Hilfen rechnerisch ermittelt. Auf Grund der Änderungen ist ein Vergleich der Ergebnisse der erzieherischen Hilfen zu Vorjahren nur noch begrenzt möglich. Der erste Teil des vorliegenden Statistischen Berichts enthält Aussagen zur erzieherischen Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und Hilfe für junge Volljährige. Mit Ausnahme der Tabelle 1.2 werden Aussagen über die Anzahl der Hilfen getroffen, unabhängig davon wieviel Kinder und Jugendliche von der Hilfe betroffen sind. In der Tabelle 1.2 werden dagegen alle betroffenen Kinder und Jugendliche gezählt. Damit kommt es bei den familienorientierten Hilfen zu anderen Werten als in den darauf folgenden Tabellen. Begriffserläuterungen Jugendhilfe Die Jugendhilfe umfasst eine Vielzahl von Leistungen und anderen Aufgaben entsprechend dem SGB VIII (Kinderund Jugendhilfe) zugunsten junger Menschen und Familien. Sie soll junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen sowie dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Junge Menschen Im Sinne dieser Erhebungen sind junge Menschen Personen, die das 27. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Kind ist, wer noch nicht 14 Jahre alt ist. Jugendlicher ist, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Junger Volljähriger ist, wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist.

5 - 3 - Hilfe zur Erziehung ( SGB VIII) Nach SGB VIII hat ein Personensorgeberechtigter bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der 28 bis 35 gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall. Die Beratungen orientieren sich entweder auf das Kind bzw. den jungen Menschen oder sie sind familienorientiert. Erziehungsberatung ( 28 SGB VIII) Sie umfasst alle von Beratungsdiensten und -einrichtungen durchgeführten Erziehungs- und Familienberatungen. Die Beratung erfolgt durch Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen (multidisziplinär). Das Beratungsangebot richtet sich auch an junge Volljährige. Soziale Gruppenarbeit ( 29 SGB VIII) Sie umfasst Hilfen für junge Menschen, die sich kraft richterlicher Weisung, auf Veranlassung des Jugendamtes oder freiwillig an sozialer Gruppenarbeit beteiligen. Einzelbetreuung ( 30 SGB VIII) Hierbei handelt es sich um die Einbeziehung eines Erziehungsbeistandes oder Betreuungshelfers, um dem Kind oder dem Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen zu helfen. Sozialpädagogische Familienhilfe ( 31 SGB VIII) Es ist eine Hilfeart, die sich auf alle Familien mit Kindern und Jugendlichen erstreckt, die in ihrer Wohnung und in ihrem sozialen Umfeld im Rahmen der sozialpädagogischen Familienhilfe ambulant betreut werden. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie. Erziehung in einer Tagesgruppe ( 32 SGB VIII) Die Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe soll die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützen und dadurch den Verbleib in seiner Familie sichern. Diese Hilfeart umfasst sowohl die teilstationäre Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung (Tagesgruppe in einer Einrichtung) als auch die in einer geeigneten Form der Familienpflege (auch als Einzelpflege) gewährte Hilfe. Vollzeitpflege ( 33 SGB VIII) Diese Form der Hilfe zur Erziehung soll entsprechend dem Alter und dem Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform ( 34 SGB VIII) Im Rahmen dieser Hilfeart können junge Menschen sowohl in Heimen mit sozial- oder heilpädagogischer oder therapeutischer Zielsetzung untergebracht werden als auch in selbständigen, pädagogisch betreuten Jugendwohngemeinschaften sowie in der Form des betreuten Einzelwohnens. Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ( 35 SGB VIII) Diese Form der Hilfe zur Erziehung ist stark auf die individuelle Lebenssituation des jungen Menschen abgestellt. Sie wird Jugendlichen gewährt, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen ( 35a SGB VIII) Bei dieser Hilfeart handelt es sich um eine eigenständige Hilfe, die nicht zu den erzieherischen Hilfen zählt. Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher

6 Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Aufgehobene Adoptionen Adoptionen können wegen fehlender Erklärungen gemäß 1760 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder von Amts wegen gemäß 1763 BGB aufgehoben werden. Adoptionspflege Es ist die Probezeit vor der Annahme des Kindes. Die Adoption soll in der Regel erst dann ausgesprochen werden, wenn der Annehmende das Kind eine angemessene Zeit in Pflege gehabt hat. Abgebrochene Adoptionspflege Hierzu gehören alle während der Probezeit vor der Annahme gemäß 1744 BGB abgebrochenen Pflegeverhältnisse. Vorgemerkte Adoptionsbewerber Wer als Antragsteller nach eingehender Prüfung durch die Adoptionsvermittlungsstelle für geeignet befunden wurde, ist Adoptionsbewerber. Ab 1996 werden nur jene ausgewiesen, die ihren Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Adoptionsvermittlungsstelle haben. Zur Adoption vorgemerkte Kinder und Jugendliche Hierzu gehören solche Kinder und Jugendliche, zu deren Adoption die Einwilligung der/des Sorgeberechtigten vorliegt. Amtsvormundschaft Sie ist eine vom Jugendamt ausgeübte Vormundschaft, bei der die elterliche Sorge von einem Dritten, dem Vormund, übernommen wird, wenn das Kind oder der Jugendliche nicht unter elterlicher Sorge steht. Es wird zwischen bestellter und gesetzlicher Vormundschaft unterschieden. Bestellte Amtsvormundschaft tritt insbesondere durch den Entzug der elterlichen Sorge ein, gesetzliche Amtspflegschaft, wenn ein Kind oder Jugendlicher zur Adoption frei gegeben wurde. Amtspflegschaft Sie ist eine vom Jugendamt ausgeübte Pflegschaft mit dem Ziel der Fürsorge in persönlichen und wirtschaftlichen Belangen. Im Gegensatz zur Vormundschaft umfasst sie nur die Wahrnehmung bestimmter Angelegenheiten. Beistandschaft Es ist die Unterstützung eines allein erziehenden sorgeberechtigten Elternteils auf dessen Antrag durch eine Einzelperson oder das Jugendamt. Der Beistand unterstützt den Sorgeberechtigten bei der Ausübung der elterlichen Sorge, z.b. bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für Kinder aus geschiedenen Ehen (Unterhaltsbeistandschaft). Sorgeerklärung Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie gemäß 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärung) bzw. in Fällen nach Artikel Abs. 3 Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB) eine gerichtlich ersetzte Sorgeerklärung auf Antrag eines Elternteils vorliegt. Sorgeerklärungen müssen öffentlich beurkundet werden.

7 - 5 - Vorläufige Schutzmaßnahmen Sie werden in Form von Inobhutnahme oder Herausnahme durchgeführt. Inobhutnahme Das ist die vorläufige Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen - bei einer geeigneten Person oder - in einer Einrichtung oder - in einer sonstigen betreuten Wohnform. Sie wird ausgelöst, wenn - ein Kind oder Jugendlicher selbst das Jugendamt oder eine andere Stelle außerhalb seiner Familie um Hilfe (Obhut) bittet oder - eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder Jugendlichen eintritt. Herausnahme Das ist die Entfernung eines Kindes oder Jugendlichen aus einer Pflegestelle oder aus einer Einrichtung, wo sich das Kind oder der Jugendliche mit Zustimmung des Personensorgeberechtigten aufhält, wenn eine Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen eintritt. Links Weitere Informationen zur zugrunde liegenden Erhebung sind im Internet unter folgenden Links verfügbar: Erhebungsbogen: Qualitätsbericht: Weitere statistische Ergebnisse, Informationen und Analysen enthält die Webseite des Thüringer Landesamtes für Statistik

8 LEER - 6 -

9 Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige

10 - 8 - Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige Anzahl begonnene Hilfen/ Beratungen beendete Hilfen/ Beratungen Hilfen/Beratungen am familienorientierte Hilfe Hilfe orientiert am jungen Menschen Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige am nach ausgewählten Hauptgründen der Hilfegewährung Anzahl eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern/Personensorgeberechtigten Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme des jungen Menschen schulische/berufliche Probleme des jungen Menschen Auffälligkeiten im sozialen Verhalten (dissoziales Verhalten) des jungen Menschen Gefährdung des Kindeswohls Thüringer Landesamt für Statistik

11 Hilfen/Beratungen für junge Menschen 2007 nach Art der Hilfe und Trägergruppen Hilfeart Begonnene Beendete Hilfen/Beratungen Hilfen/ Beratungen am öffentlichen Jugendhilfe am Träger der freien Jugendhilfe am Familienorientierte Hilfe davon Hilfe zur Erziehung sozialpädagogische Familienhilfe Hilfe orientiert am jungen Menschen davon Hilfe zur Erziehung Erziehungsberatung soziale Gruppenarbeit Einzelbetreuung Erziehung in einer Tagesgruppe Vollzeitpflege Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen 35a Insgesamt und zwar ambulante Hilfe 29-32, (vorrangig ambulant/teilstationär) stationäre Hilfen 33, 34, (vorrangig stationär) familienorientierte Hilfen Zahl der Hilfen Zahl der jungen Menschen

12 Hilfen/Beratungen für junge Menschen/Familien Begonnene Davon Lfd. Nr. Alter von bis unter Jahren Persönliche Merkmale Insgesamt 1) Hilfe zur Erziehung 1) darunter familienorientiert 1) Erziehungsberatung 28 soziale Gruppenarbeit 29 Einzelbetreuung 30 Insgesamt 1 unter und mehr Insgesamt ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils in der Familie wird vorrangig nicht deutsch gesprochen männlich 11 unter und mehr Zusammen ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils in der Familie wird vorrangig nicht deutsch gesprochen ) Zahl der jungen Menschen in den entsprechenden Hilfearten

13 nach persönlichen Merkmalen und Art der Hilfe Hilfen/Beratungen nach Art der Hilfe Nachrichtlich sozialpädagogische Familienhilfe 31 1) Erziehung in einer Tagesgruppe 32 Vollzeitpflege 33 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform 34 intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 35 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen 35a ambulante Hilfen 29-32, (vorrangig ambulant/ teilstationär) stationäre Hilfen 33, 34, (vorrangig stationär) Lfd. Nr. Insgesamt männlich

14 Noch: 1.2 Hilfen/Beratungen für junge Menschen/Familien Begonnene Davon Lfd. Nr. Alter von bis unter Jahren Persönliche Merkmale Insgesamt 1) Hilfe zur Erziehung 1) darunter familienorientiert 1) Erziehungsberatung 28 soziale Gruppenarbeit 29 Einzelbetreuung 30 weiblich 21 unter und mehr Zusammen ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils in der Familie wird vorrangig nicht deutsch gesprochen ) Zahl der jungen Menschen in den entsprechenden Hilfearten

15 nach persönlichen Merkmalen und Art der Hilfe Hilfen/Beratungen nach Art der Hilfe Nachrichtlich sozialpädagogische Familienhilfe 31 1) Erziehung in einer Tagesgruppe 32 Vollzeitpflege 33 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform 34 intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 35 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen 35a ambulante Hilfen 29-32, (vorrangig ambulant/ teilstationär) stationäre Hilfen 33, 34, (vorrangig stationär) Lfd. Nr. weiblich

16 Hilfen/Beratungen für junge Menschen/Familien Beendete Davon Lfd. Nr. Alter von bis unter Jahren Persönliche Merkmale Insgesamt 1) Hilfe zur Erziehung 1) darunter familienorientiert 1) Erziehungsberatung 28 soziale Gruppenarbeit 29 Einzelbetreuung 30 Insgesamt 1 unter und mehr Insgesamt ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils in der Familie wird vorrangig nicht deutsch gesprochen männlich 11 unter und mehr Zusammen ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils in der Familie wird vorrangig nicht deutsch gesprochen ) Zahl der jungen Menschen in den entsprechenden Hilfearten

17 nach persönlichen Merkmalen und Art der Hilfe Hilfen/Beratungen nach Art der Hilfe Nachrichtlich sozialpädagogische Familienhilfe 31 1) Erziehung in einer Tagesgruppe 32 Vollzeitpflege 33 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform 34 intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 35 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen 35a ambulante Hilfen 29-32, (vorrangig ambulant/ teilstationär) stationäre Hilfen 33, 34, (vorrangig stationär) Lfd. Nr. Insgesamt männlich

18 Noch: 1.2 Hilfen/Beratungen für junge Menschen/Familien Beendete Davon Lfd. Nr. Alter von bis unter Jahren Persönliche Merkmale Insgesamt 1) Hilfe zur Erziehung 1) darunter familienorientiert 1) Erziehungsberatung 28 soziale Gruppenarbeit 29 Einzelbetreuung 30 weiblich 21 unter und mehr Zusammen ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils in der Familie wird vorrangig nicht deutsch gesprochen ) Zahl der jungen Menschen in den entsprechenden Hilfearten

19 nach persönlichen Merkmalen und Art der Hilfe Hilfen/Beratungen nach Art der Hilfe Nachrichtlich sozialpädagogische Familienhilfe 31 1) Erziehung in einer Tagesgruppe 32 Vollzeitpflege 33 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform 34 intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 35 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen 35a ambulante Hilfen 29-32, (vorrangig ambulant/ teilstationär) stationäre Hilfen 33, 34, (vorrangig stationär) Lfd. Nr. weiblich

20 Hilfen/Beratungen für junge Menschen/Familien Hilfen/ Davon Lfd. Nr. Alter von bis unter Jahren Persönliche Merkmale Insgesamt 1) Hilfe zur Erziehung 1) darunter familienorientiert 1) Erziehungsberatung 28 soziale Gruppenarbeit 29 Einzelbetreuung 30 Insgesamt 1 unter und mehr Insgesamt ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils in der Familie wird vorrangig nicht deutsch gesprochen männlich 11 unter und mehr Zusammen ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils in der Familie wird vorrangig nicht deutsch gesprochen ) Zahl der jungen Menschen in den entsprechenden Hilfearten

21 nach persönlichen Merkmalen und Art der Hilfe Beratungen am nach Art der Hilfe Nachrichtlich sozialpädagogische Familienhilfe 31 1) Erziehung in einer Tagesgruppe 32 Vollzeitpflege 33 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform 34 intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 35 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen 35a ambulante Hilfen 29-32, (vorrangig ambulant/ teilstationär) stationäre Hilfen 33, 34, (vorrangig stationär) Lfd. Nr. Insgesamt männlich

22 Noch: 1.2 Hilfen/Beratungen für junge Menschen/Familien Hilfen/ Davon Lfd. Nr. Alter von bis unter Jahren Persönliche Merkmale Insgesamt 1) Hilfe zur Erziehung 1) darunter familienorientiert 1) Erziehungsberatung 28 soziale Gruppenarbeit 29 Einzelbetreuung 30 weiblich 21 unter und mehr Zusammen ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils in der Familie wird vorrangig nicht deutsch gesprochen ) Zahl der jungen Menschen in den entsprechenden Hilfearten

23 nach persönlichen Merkmalen und Art der Hilfe Beratungen am nach Art der Hilfe Nachrichtlich sozialpädagogische Familienhilfe 31 1) Erziehung in einer Tagesgruppe 32 Vollzeitpflege 33 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform 34 intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 35 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen 35a ambulante Hilfen 29-32, (vorrangig ambulant/ teilstationär) stationäre Hilfen 33, 34, (vorrangig stationär) Lfd. Nr. weiblich

24 Hilfen/Beratungen für junge Menschen/Familien Begonnene Hilfen/ Davon Lfd. Nr. Träger Insgesamt 1) Hilfe zur Erziehung darunter familienorientiert Erziehungsberatung 28 soziale Gruppenarbeit 29 Einzelbetreuung 30 1 Träger der öffentlichen Jugendhilfe Träger der freien Jugendhilfe zusammen davon 3 Arbeiterwohlfahrt oder deren Mitgliedsorganisation Deutscher paritätischer Wohlfahrtsverband oder dessen Mitgliedsorganisation Deutsches Rotes Kreuz oder dessen Mitgliedsorganisation Diakonisches Werk oder sonstiger der EKD angeschlossener Träger Deutscher Caritasverband oder sonstiger katholischer Träger sonstiger anerkannter Träger der Jugendhilfe übrige anerkannte Träger der Jugendhilfe 2) Insgesamt ) Anzahl der Hilfen - 2) einschließlich: Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland oder jüdische Kultusgemeinde; unternehmen (privat-gewerblich)

25 nach Art der Hilfe und Art des durchführenden Trägers Beratungen nach Art der Hilfe Nachrichtlich sozialpädagogische Familienhilfe 31 Erziehung in einer Tagesgruppe 32 Vollzeitpflege 33 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform 34 intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 35 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen 35a ambulante Hilfen 29-32, (vorrangig ambulant/ teilstationär) stationäre Hilfen 33, 34, (vorrangig stationär) Lfd. Nr sonstige Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts; sonstige juristische Person, andere Vereinigung; Wirtschafts-

26 Hilfen/Beratungen für junge Menschen/Familien Beendete Hilfen/ Davon Lfd. Nr. Träger Insgesamt 1) Hilfe zur Erziehung darunter familienorientiert Erziehungsberatung 28 soziale Gruppenarbeit 29 Einzelbetreuung 30 1 Träger der öffentlichen Jugendhilfe Träger der freien Jugendhilfe zusammen davon 3 Arbeiterwohlfahrt oder deren Mitgliedsorganisation Deutscher paritätischer Wohlfahrtsverband oder dessen Mitgliedsorganisation Deutsches Rotes Kreuz oder dessen Mitgliedsorganisation Diakonisches Werk oder sonstiger der EKD angeschlossener Träger Deutscher Caritasverband oder sonstiger katholischer Träger sonstiger anerkannter Träger der Jugendhilfe übrige anerkannte Träger der Jugendhilfe 2) Insgesamt ) Anzahl der Hilfen - 2) einschließlich: Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland oder jüdische Kultusgemeinde; unternehmen (privat-gewerblich)

27 nach Art der Hilfe und Art des durchführenden Trägers Beratungen nach Art der Hilfe Nachrichtlich sozialpädagogische Familienhilfe 31 Erziehung in einer Tagesgruppe 32 Vollzeitpflege 33 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform 34 intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 35 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen 35a ambulante Hilfen 29-32, (vorrangig ambulant/ teilstationär) stationäre Hilfen 33, 34, (vorrangig stationär) Lfd. Nr sonstige Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts; sonstige juristische Person, andere Vereinigung; Wirtschafts-

28 Hilfen/Beratungen für junge Menschen/Familien Hilfen/ Davon Lfd. Nr. Träger Insgesamt 1) Hilfe zur Erziehung darunter familienorientiert Erziehungsberatung 28 soziale Gruppenarbeit 29 Einzelbetreuung 30 1 Träger der öffentlichen Jugendhilfe Träger der freien Jugendhilfe zusammen davon 3 Arbeiterwohlfahrt oder deren Mitgliedsorganisation Deutscher paritätischer Wohlfahrtsverband oder dessen Mitgliedsorganisation Deutsches Rotes Kreuz oder dessen Mitgliedsorganisation Diakonisches Werk oder sonstiger der EKD angeschlossener Träger Deutscher Caritasverband oder sonstiger katholischer Träger Sonstiger anerkannter Träger der Jugendhilfe übrige anerkannte Träger der Jugendhilfe 2) Insgesamt ) Anzahl der Hilfen - 2) einschließlich: Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland oder jüdische Kultusgemeinde; unternehmen (privat-gewerblich)

29 nach Art der Hilfe und Art des durchführenden Trägers Beratungen am nach Art der Hilfe Nachrichtlich sozialpädagogische Familienhilfe 31 Erziehung in einer Tagesgruppe 32 Vollzeitpflege 33 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform 34 intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 35 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen 35a ambulante Hilfen 29-32, (vorrangig ambulant/ teilstationär) stationäre Hilfen 33, 34, (vorrangig stationär) Lfd. Nr sonstige Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts; sonstige juristische Person, andere Vereinigung; Wirtschafts-

30 Hilfen/Beratungen für junge Menschen/Familien 2007 Davon Lfd. Nr. Situation in der Herkunftsfamilie Insgesamt 1) Hilfe zur Erziehung darunter familienorientiert Erziehungsberatung 28 soziale Gruppenarbeit 29 Einzelbetreuung 30 1 Eltern leben zusammen Elternteil lebt allein ohne (Ehe-)Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) Elternteil lebt mit neuer Partnerin/neuem Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) Eltern sind verstorben Unbekannt Insgesamt darunter 7 mit Bezug von Transferleistungen Eltern leben zusammen Elternteil lebt allein ohne (Ehe-)Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) Elternteil lebt mit neuer Partnerin/neuem Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) Eltern sind verstorben Unbekannt Insgesamt darunter 14 mit Bezug von Transferleistungen Eltern leben zusammen Elternteil lebt allein ohne (Ehe-)Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) Elternteil lebt mit neuer Partnerin/neuem Partner (mit/ohne weitere/n Kinder/n) Eltern sind verstorben Unbekannt Insgesamt darunter 21 mit Bezug von Transferleistungen ) Anzahl der Hilfen begonnene Hilfen/Beratungen beendete Hilfen/Beratungen Hilfen/Beratungen am

31 nach Situation in der Herkunftsfamilie und Art der Hilfe nach Art der Hilfe Nachrichtlich sozialpädagogische Familienhilfe 31 Erziehung in einer Tagesgruppe 32 Vollzeitpflege 33 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform 34 intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 35 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen 35a ambulante Hilfen 29-32, (vorrangig ambulant/ teilstationär) stationäre Hilfen 33, 34, (vorrangig stationär) Lfd. Nr. begonnene Hilfen/Beratungen beendete Hilfen/Beratungen Hilfen/Beratungen am

32 Hilfen/Beratungen für junge Menschen/Familien Begonnene Hilfen/ Lfd. Nr. Gründe für die Hilfegewährung Nennung als Hauptgrund 1) Nennungen insgesamt 1) 2) Hilfe zur Erziehung darunter familienorientiert Erziehungsberatung 28 1 Unversorgtheit des jungen Menschen Unzureichende Förderung/Betreuung/ Versorgung des jungen Menschen in der Familie Gefährdung des Kindeswohls Eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern/Personensorgeberechtigten Belastungen des jungen Menschen durch Problemlagen der Eltern Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte Auffälligkeiten im sozialen Verhalten (dissoziales Verhalten) des jungen Menschen Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme des jungen Menschen Schulische/berufliche Probleme des jungen Menschen Übernahme von einem anderen Jugendamt wegen Zuständigkeitswechsel Insgesamt ) Anzahl der Hilfen - 2) Hauptgrund, 2. und 3. Grund

33 nach Gründen für die Hilfegewährung und Art der Hilfe Beratungen Davon nach Art der Hilfe soziale Gruppenarbeit 29 Einzelbetreuung 30 sozialpädagogische Familienhilfe 31 Erziehung in einer Tagesgruppe 32 Vollzeitpflege 33 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform 34 intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 35 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen 35a Lfd. Nr

34 Hilfen/Beratungen für junge Menschen/Familien Hilfen/ Lfd. Nr. Gründe für die Hilfegewährung Nennung als Hauptgrund 1) Nennungen insgesamt Erziehungs- 1) 2) Hilfe zur Erziehung darunter familienorientiert beratung 28 1 Unversorgtheit des jungen Menschen Unzureichende Förderung/Betreuung/ Versorgung des jungen Menschen in der Familie Gefährdung des Kindeswohls Eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern/Personensorgeberechtigten Belastungen des jungen Menschen durch Problemlagen der Eltern Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte Auffälligkeiten im sozialen Verhalten (dissoziales Verhalten) des jungen Menschen Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme des jungen Menschen Schulische/berufliche Probleme des jungen Menschen Übernahme von einem anderen Jugendamt wegen Zuständigkeitswechsel Insgesamt ) Anzahl der Hilfen - 2) Hauptgrund, 2. und 3. Grund

35 nach Gründen für die Hilfegewährung und Art der Hilfe Beratungen am Davon nach Art der Hilfe soziale Gruppenarbeit 29 Einzelbetreuung 30 sozialpädagogische Familienhilfe 31 Erziehung in einer Tagesgruppe 32 Vollzeitpflege 33 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform 34 intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 35 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen 35a Lfd. Nr

36 Hilfen/Beratungen für junge Menschen/ Familienorientierte Hilfe davon Lfd. Nr. Kreisefreie Stadt Landkreis Land Insgesamt 1) zusammen Hilfe zur Erziehung sozialpädagogische Familienhilfe 31 zusammen Hilfe zur Erziehung 1 Stadt Erfurt Stadt Gera Stadt Jena Stadt Suhl Stadt Weimar Stadt Eisenach Eichsfeld Nordhausen Wartburgkreis Unstrut-Hainich-Kreis Kyffhäuserkreis Schmalkalden-Meiningen Gotha Sömmerda Hildburghausen Ilm-Kreis Weimarer Land Sonneberg Saalfeld-Rudolstadt Saale-Holzland-Kreis Saale-Orla-Kreis Greiz Altenburger Land Thüringen ) Anzahl der Hilfen

37 Familien am nach Kreisen und Hilfearten Hilfe orientiert am jungen Menschen davon Erziehungsberatung 28 soziale Gruppenarbeit 29 Einzelbetreuung 30 Erziehung in einer Tagesgruppe 32 Vollzeitpflege 33 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform 34 intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 35 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen 35a Lfd. Nr

38 LEER

39 Adoptionen und sonstige Hilfen

40 Adoptierte Kinder und Jugendliche 2007 nach Altersgruppen 6,2% 9,3% 7,2% 13,4% 51,5% 12,4% unter 3 Jahre 3 bis unter 6 Jahre 6 bis unter 9 Jahre 9 bis unter 12 Jahre 12 bis unter 15 Jahre 15 bis unter 18 Jahre Adoptierte Kinder und Jugendliche 2007 nach dem Familienstand der abgebenden Eltern 2,1% 5,2% 14,4% 16,5% 61,9% ledig verheiratet geschieden verwitwet unbekannt Thüringer Landesamt für Statistik

41 Adoptionsvermittlung 2000 bis 2007 nach ausgewählten Merkmalen Merkmal im Berichtsjahr Ausgesprochene Adoptionen Aufgehobene Adoptionen Abgebrochene Adoptionspflegen am Jahresende Zur Adoption vorgemerkte Kinder und Jugendliche davon männlich weiblich Vorgemerkte Adoptionsbewerbungen Adoptionsbewerbungen je zur Adoption vorgemerkten Kind/Jugendlichen In Adoptionspflege untergebrachte Kinder und Jugendliche davon männlich weiblich

42 Adoptierte Kinder und Jugendliche 2007 nach Geschlecht, Altersgruppen, Staatsangehörigkeit, Verwandtschaftsverhältnis zu den Adoptiveltern und deren persönlichen Merkmalen Merkmal Insgesamt Männlich Weiblich Alter von... bis unter... Jahren unter Insgesamt Staatsangehörigkeit Europa darunter Deutschland Afrika Amerika Asien 1-1 Familienstand der abgebenden Eltern/des sorgeberechtigten Elternteils ledig verheiratet, zusammen lebend verheiratet, getrennt lebend geschieden verwitwet Eltern tot unbekannt Verwandtschaftsverhältnis zu den Adoptiveltern verwandt Stiefvater/Stiefmutter nicht verwandt Staatsangehörigkeit der Adoptiveltern Deutsche Ausländer Deutsche/Ausländer 1 1 -

43 Adoptierte Kinder und Jugendliche 2007 nach ausgewählten Merkmalen und Kreisen Adoptierte Kinder und Jugendliche Adoptionsvermittlung Kreisfreie Stadt Landkreis Land insgesamt darunter Adoptionen durch Stiefvater/ Stiefmutter in Adoptionspflege untergebrachte Kinder und Jugendliche zur Adoption vorgemerkte Kinder und Jugendliche vorgemerkte Adoptionsbewerbungen am Jahresende Stadt Erfurt Stadt Gera Stadt Jena Stadt Suhl Stadt Weimar Stadt Eisenach Eichsfeld Nordhausen Wartburgkreis Unstrut-Hainich-Kreis Kyffhäuserkreis Schmalkalden-Meiningen Gotha Sömmerda Hildburghausen Ilm-Kreis Weimarer Land Sonneberg Saalfeld-Rudolstadt Saale-Holzland-Kreis Saale-Orla-Kreis Greiz Altenburger Land Thüringen

44 Vollständiger oder teilweiser Entzug des Sorgerechts und Sorgeerklärungen 2007 nach Kreisen Vollständiger oder teilweiser Entzug des Sorgerechts Kreisfreie Stadt Landkreis Land Anzeigen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge gerichtliche Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge Übertragung des Personensorgerechts ganz oder teilweise auf das Jugendamt insgesamt darunter nur des Aufenthaltsbestimmungsrechts Sorgeerklärungen Stadt Erfurt Stadt Gera Stadt Jena Stadt Suhl Stadt Weimar Stadt Eisenach Eichsfeld Nordhausen Wartburgkreis Unstrut-Hainich-Kreis Kyffhäuserkreis Schmalkalden-Meiningen Gotha Sömmerda Hildburghausen Ilm-Kreis Weimarer Land Sonneberg Saalfeld-Rudolstadt Saale-Holzland-Kreis Saale-Orla-Kreis Greiz Altenburger Land Thüringen

45 Kinder und Jugendliche 2007 in Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft und mit Beistandschaft nach Kreisen Kreisfreie Stadt Landkreis Land darunter Unterhaltspflegschaft gesetzliche Amtsvormundschaft Kinder und Jugendliche am Jahresende in Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft insgesamt bestellte Amtspflegschaft bestellte Amtsvormundschaft mit Beistandschaft für die eine Pflegeerlaubnis erteilt wurde Stadt Erfurt Stadt Gera Stadt Jena Stadt Suhl Stadt Weimar Stadt Eisenach Eichsfeld Nordhausen Wartburgkreis Unstrut-Hainich-Kreis Kyffhäuserkreis Schmalkalden-Meiningen Gotha Sömmerda Hildburghausen Ilm-Kreis Weimarer Land Sonneberg Saalfeld-Rudolstadt Saale-Holzland-Kreis Saale-Orla-Kreis Greiz Altenburger Land Thüringen

46 LEER

47 Vorläufige Schutzmaßnahmen

48 Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2007 nach ausgewählten Anlässen der Maßnahne *) 400 Anzahl Überforderung der Eltern/eines Elternteils Schul- bzw. Ausbildungsprobleme Vernachlässigung Delinquenz des Kindes/Straftat des Jugendlichen Anzeichen für Misshandlung Anzeichen für sexuellen Missbrauch Beziehungsprobleme *) Für jedes Kind oder Jugendlichen konnten bis zu zwei Anlässe der Maßnahme angegeben werden. Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2007 nach Geschlecht und Altersgruppen Alter von bis unter Jahren unter männlich weiblich Thüringer Landesamt für Statistik

49 Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2000 bis 2007 nach ausgewählten Merkmalen Merkmal vorläufige Schutzmaßnahmen Insgesamt Art der Maßnahme Inobhutnahme Herausnahme ausgewählte Anlässe der Maßnahme 1) Überforderung der Eltern/ eines Elternteils Schul- bzw. Ausbildungsprobleme Vernachlässigung Delinquenz des Kindes/ Straftat des Jugendlichen Anzeichen für Misshandlung Anzeichen für sexuellen Missbrauch Beziehungsprobleme ausgewählte Anregende der Maßnahme Kind/Jugendlicher selbst Eltern/Elternteil Soziale Dienste/Jugendamt Polizei/Ordnungsbehörde Lehrer/Erzieher/Arzt Nachbarn/Verwandte Sonstige ) Für jedes Kind oder Jugendlichen konnten bis zu zwei Anlässe der Maßnahme angegeben werden.

50 Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2007 nach Art der Maßnahme, Unterbringung während der Maßnahme und persönlichen Merkmalen Alter von... bis unter... Jahren Persönliche Merkmale in einer Einrichtung Insgesamt zusammen Inobhutnahme auf eigenen Wunsch davon wegen Gefährdung Herausnahme Davon (Sp. Insgesamt) Unterbringung während der Maßnahme bei einer geeigneten Person in einer sonstigen betreuten Wohnform Insgesamt unter Insgesamt und zwar Deutsche Ausländer Aufenthalt vor der Maßnahme bei den Eltern bei einem Elternteil mit Stiefelternteil oder Partner bei allein erziehendem Elternteil bei Großeltern/Verwandten in einer Pflegefamilie bei einer sonstigen Person in einem Heim/einer sonstigen betreuten Wohnform in einer Wohngemeinschaft in eigener Wohnung ohne feste Unterkunft an unbekanntem Ort Träger der öffentlichen Jugendhilfe Träger der freien Jugendhilfe

51 Noch: 3.2 Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2007 nach Art der Maßnahme, Unterbringung während der Maßnahme und persönlichen Merkmalen Alter von... bis unter... Jahren Persönliche Merkmale Herausnahme zusammen Inobhutnahme auf eigenen Wunsch davon wegen Gefährdung Insgesamt Davon (Sp. Insgesamt) Unterbringung während der Maßnahme bei einer geeigneten Person in einer Einrichtung in einer sonstigen betreuten Wohnform männlich unter Zusammen davon Deutsche Ausländer weiblich unter Zusammen davon Deutsche Ausländer

52 Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2007 nach Art der Maßnahme und Kreisen Kreisfreie Stadt Landkreis Land Insgesamt zusammen Davon Inobhutnahme davon männlich weiblich Herausnahme Stadt Erfurt Stadt Gera Stadt Jena Stadt Suhl Stadt Weimar Stadt Eisenach Eichsfeld Nordhausen Wartburgkreis Unstrut-Hainich-Kreis Kyffhäuserkreis Schmalkalden-Meiningen Gotha Sömmerda Hildburghausen Ilm-Kreis Weimarer Land Sonneberg Saalfeld-Rudolstadt Saale-Holzland-Kreis Saale-Orla-Kreis Greiz Altenburger Land Thüringen

53

54 E II, E III - j / 07 Ergebnisse der Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe und der Jährlichen Erhebung im Ausbaugewerbe in Thüringen Juni 2007 Bestell - Nr

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