Materialband zur Lage behinderter Menschen im Freistaat Thüringen

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1 Insgesamt wurden im Jahre 22 an Versicherte Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gezahlt, davon 4.8 an Männer und an Frauen. Die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit unterteilten sich in 1,9 % Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit an Bergleute, 4,2 % waren Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung und 93,9 %waren Renten wegen voller Erwerbsminderung (vgl. Abbildung 5.5). Abbildung 5.5: Verteilung der Erwerbsminderungsrenten nach Geschlecht der Empfänger und Rentenarten - Freistaat Thüringen in Prozent - Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Männer Frauen Insgesamt an Bergleute wegen teilweiser Erwerbsminderung wegen voller Erwerbsminderung Die größte Gruppe der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung bilden auch in Thüringen bei Männern (89,3 %) und bei Frauen (95,9 %) die Renten wegen voller Erwerbsminderung nach fünf Jahren Wartezeit. Alle anderen Arten der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind bei Männern und Frauen wesentlich geringer besetzt (vgl. Tabelle 5.12). Versicherten, die vor dem 1. Januar 2 wegen Erwerbsminderung in die Rente eingetreten sind, stehen mit der ihnen auf der jeweils aktuell gesetzlichen Grundlage gewährten Leistungsart unter Bestandsschutz (vgl. Tabelle 5.13). Tabelle 5.13: Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Leistungsart und Geschlecht - Freistaat Thüringen Leistungsarten insgesamt Männer Frauen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit insgesamt darunter*: Renten wegen verminderter bergmännischer Berufsfähigkeit Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung - bei knappschaftlich vers.-pflichtiger Beschäftigung nach/ohne knappschaftlich vers.-pflichtige Beschäftigung Renten wegen voller Erwerbsminderung (5 Jahre Wartezeit) Renten wegen voller Erwerbsminderung (2 Jahre Wartezeit) Rente für Bergleute wegen Vollendung des. Lebensjahres Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (5 Jahre Wartezeit) Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (2 Jahre Wartezeit) Das Risiko des Eintritts einer teilweisen oder vollen Erwerbsminderung besteht für Erwerbstätige in der gesamten Erwerbsphase (15 bis 65 Jahre) und ist für Sozialversicherungspflichtige durch die Rente wegen Erwerbsminderung abgesichert. Am Beispiel des Rentenzuganges zu Renten wegen voller Erwerbsminderung in Thüringen im Jahre 22 soll gezeigt werden, wie sich der Renteneintritt nach 79

2 Altersgruppen staffelt. Am stärksten ausgeprägt war der Rentenzugang in der Altersgruppe der 55- bis 59-Jährigen. In den Altersgruppen unter dem 4. Lebensjahr war der Zugang zu einer Rente wegen voller Erwerbsminderung wesentlich geringer (vgl. Abbildung 5.6). Abbildung 5.6: Verteilung der Renten wegen voller Erwerbsminderung nach Geschlecht der Empfänger - Freistaat Thüringen in Prozent insgesamt Männer Frauen 6 u.älter bis 29 Die durchschnittlichen Zahlbeträge stiegen bei den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Thüringen bei den Männern von 1.23,38 DM im Jahre 1993 auf 733,13 Euro im Jahre 22 und bei den Frauen im selben Zeitraum von 1.26,43 DM auf 658,26 Euro. Das entspricht bei den Männern einem Anstieg um ca. 19 % und bei den Frauen um ca. 28 %. Die durchschnittlichen Zahlbeträge bei den Altersrenten in Thüringen stiegen im Zuge der Rentendynamisierung von 1993 bis 21 bei den Frauen um ca. 35 % und bei den Männern um ca. 38 % (vgl. Abbildung 5.7). Abbildung 5.7: Entwicklung der Rentenzahlbeträge (DM bis 2/Euro ab 21) - Freistaat Thüringen bis 22-2 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

3 Fortsetzung Abbildung Renten wegen Alters Männer Frauen Berechnet nach: VDR Statistik Rentenbestand Bd. 1, 111, 116, 12, 124, 128, 132, 136, 14 Frankfurt/Main; jährlich Tabelle 52. G RV Diesen Zahlbeträgen lagen Jahre 22 in Thüringen bei den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit der Männer 41,22 Versicherungsjahre und bei den Frauen 39,83 Versicherungsjahre zugrunde. Die Renten wegen Alters von Männern begründeten sich auf durchschnittlich 45,98 Versicherungsjahre und die der Frauen auf 35,77 Versicherungsjahre. Die Zahl der rentenbegründenden Versicherungsjahre differiert auch in Thüringen nach Rentenarten. Den Altersrenten für schwerbehinderte Menschen liegen bei den Männern durchschnittlich 43,98 Jahre und bei den Frauen 4,42 Jahre zu Grunde. Die Zahl der rentenbegründenden Versicherungsjahre weist dabei volle Übereinstimmung mit den Werten in den neuen Bundesländern insgesamt auf und übersteigt bei den Frauen die Durchschnittswerte in den alten Bundesländern zum Teil erheblich (vgl. Abbildung 5.8). Abbildung 5.8: Anzahl der durchschnittlichen rentenbegründenden Versicherungsjahre nach Rentenarten und Geschlecht Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Renten wegen Alters ,11 33,8 41,31 39,5 41,22 39,83 4,19 45,93 45,98 35,71 35, ,55 Thüringen alte Bundesländer alte Bundesländer neue neue Bundesländer Bundesländer alte Bundesländer alte Bundesländer Männer Frauen neue neue Bundesländer Bundesländer Thüringen 81

4 Bei den jährlichen Rentenanpassungen gilt noch immer für beträchtliche Anteile der Bestandsrenten in den neuen Bundesländern, so auch in Thüringen, dass diese nicht mit ihren Zahlbeträgen insgesamt, sondern nur mit den dynamisierbaren Bestandteilen an der Rentenanpassung teilnehmen. Die sogenannten Auffüllbeträge sind prinzipiell nicht dynamisierbar und werden seit 1996 abgeschmolzen. Dabei liegt der Anteil der betroffenen Renten wegen Erwerbsminderung um rd. 4 % höher als bei den Altersrenten. Im Jahre 22 waren in Thüringen 15,7 % der Empfänger/innen von Rente wegen Erwerbsminderung (13.99) und 13,4 % der Empfänger/innen von Altersrente (72.179) von der Abschmelzung der Auffüllbeträge um den Rentenerhöhungsbetrag und in Folge dessen von der fortdauernden Stagnation der Renteneinkommen betroffen. Von der Rentenstagnation sind bei den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Männer (13,4 %) und Frauen (18 %) in ähnlicher Weise betroffen. Bei den Altersrenten stellen die Frauen (21,9 %) den Hauptanteil (Männer,9 %) (vgl. Tabelle 5.14). Tabelle 5.14: Anteil der Versichertenrenten mit Auffüllbetrag nach Geschlecht und Rentenarten - Freistaat Thüringen Empfänger Rentenfälle insgesamt darunter mit Auffüllbetrag absolut in Prozent Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit insgesamt ,7 Männer ,4 Frauen , Renten wegen Alters insgesamt ,4 Männer ,9 Frauen ,4 Betrachtet man die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge von Männern und Frauen in Thüringen, so treten hier wie in allen Bundesländern erhebliche Differenzen zum finanziellen Nachteil der Frauen hervor (vgl. Tabelle 5.15). Tabelle 5.15: Rentenbestand: Durchschnittliche Zahlbeträge der Versichertenrenten nach Rentenarten in Thüringen (DM bis 2/Euro ab 21) bis 22 - Jahr Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Renten wegen Alters durchschnittliche Zahlbeträge Differenz der Zahlbeträge der Frauen gegenüber den Männern durchschnittliche Zahlbeträge Differenz der Zahlbeträge der Frauen gegenüber den Männern Männer Frauen absolut in Prozent Männer Frauen absolut in Prozent , ,43 23,95 16, ,17 955,4 592,13 38, , , 23,32 17, 1.657, ,8 642,35 38, , ,89 238,81 17, , ,34 72,19 39, , ,23 217,97 16,18 1.8, ,36 757,46 4, , , 226,6 16, , ,73 822,95 42, , ,6 28,34 15, , ,96 88,8 41, , ,65 25,89 14,43 2.1, ,7 818,89 4, , ,3 178,1 12,67 2.2, ,83 82,88 4, ,73 641,44 84,29 11, ,49 628,58 414,91 39, ,13 658,26 74,87 1, ,75 647,29 421,46 39,43 Berechnet nach: VDR Statistik Rentenbestand, Bd. 11, 111, 116, 12, 124, 128, 132, 136, 14, Frankfurt/Main; jährlich, jeweils Tabelle 52. G RV 82

5 Diese materielle Schlechterstellung von Frauen beim Renteneinkommen dokumentiert sich deutlich in der Schichtung der Renteneinkommen. Das trifft für behinderte wie nichtbehinderte Frauen zu. Die Ursachen dieser nachteiligen Einkommensposition der Frauen wird wesentlich verursacht durch: die mehrheitlich gegenüber Männern benachteiligte Einkommensposition der Frauen im zurückgelegten Erwerbsleben, die geschlechtsspezifische Segmentierung des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes, die überwiegende Ausrichtung von heute hochbetagten Frauen auf Familienarbeit, die von Kindererziehung unterbrochenen Erwerbsbiographien (vgl. Abbildung 5.9). Abbildung 5.9: 2 u.dar. Schichtung der Rentenzahlbeträge (in Euro) nach Geschlecht und Rentenarten - Freistaat Thüringen in Prozent - Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit u.dar. Renten wegen Alters Männer Frauen Bei der Schichtung der Renteneinkommen nach Geschlecht und dem Status der Rentenempfänger wird offensichtlich, dass erstens Frauen häufiger als Männer neben ihrer eigenen Versichertenrente eine abgeleitete Hinterbliebenrente beziehen; zweitens Frauen erst durch die Kombination der eigenen Versichertenrente und der Witwenrente ein den Männern vergleichbares Renteneinkommen erzielen. Rentenzahlbeträge von mehr als 6 Euro werden von Frauen mehrheitlich aus Mehrfachrenten realisiert. Das trifft für Frauen, die bis zum 65. Lebensjahr eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen bzw. bezogen haben und danach Altersrente erhalten haben 83

6 werbsfähigkeit beziehen bzw. bezogen haben und danach Altersrente erhalten haben ebenso zu wie für Altersrentnerinnen (vgl. Abbildung 5.1). Abbildung 5.1: 2 u.da. Vergleich der Zahlbeträge (in Euro) von Rentenempfängern der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Rentnerstatus* - Freistaat Thüringen in Prozent Einzelrentner Mehrfachrentner Einzelrentnerinnen Mehrfachrentnerinnen * Einzelrentner beziehen entweder eine Versichertenrente oder eine Hinterbliebenenrente, Mehrfachrentner beziehen Versicherten- und Hinterbliebenenrente Tabelle 5.16: Rentner/innen* in Thüringen nach dem Rentnerstatus in Prozent - Kreisfreie Stadt/Landkreis Rentner/innen** davon Einzelrentner/innen*** Mehrfachrentner/innen**** insgesamt Männer Frauen insgesamt Männer Frauen insgesamt Männer Frauen absolut in Prozent Thüringen ,5 93, 65,9 23,5 7, 34,1 Erfurt ,9 93,1 66,9 23,1 6,9 33,1 Gera ,8 94, 67,7 22,2 6, 32,3 Jena , 94,2 68, 22, 5,8 32, Suhl ,7 93,4 67,3 22,3 6,6 32,7 Weimar ,3 93,3 66,4 23,7 6,7 33,6 Eisenach ,8 92,8 65,2 24,2 7,2 34,8 Eichsfeld ,2 92,9 66,7 22,8 7,1 33,3 Nordhausen ,7 93,6 66,9 22,3 6,4 33,1 Wartburgkreis ,6 93,2 66,9 22,4 6,8 33,1 Unstrut-Hainich-Kreis ,8 92, 65,1 24,2 8, 34,9 Kyffhäuserkreis , 93,2 65,8 23, 6,8 34,2 Schmalkalden-Meiningen ,5 93,4 66,4 22,5 6,6 33,6 Gotha ,6 92,5 64,8 24,4 7,5 35,2 Sömmerda ,5 92, 62,8 25,5 8, 37,2 Hildburghausen ,4 91,5 63,4 25,6 8,5 36,6 Ilm-Kreis ,6 92,9 64,7 24,4 7,1 35,3 Weimarer Land , 92,2 65,6 24, 7,8 34,4 Sonneberg ,6 92, 62,3 26,4 8, 37,7 Saalfeld-Rudolstadt ,1 93,2 65,2 23,9 6,8 34,8 Saale-Holzland-Kreis ,2 92,8 65,1 23,8 7,2 34,9 Saale-Orla-Kreis ,3 92,2 64,6 24,7 7,8 35,4 Greiz ,8 92,8 66,4 23,2 7,2 33,6 Altenburger Land ,1 94, 67,7 21,9 6, 32,3 * Bezieher/innen von Versicherten- und/oder Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ** Bezieher/innen von reinen Waisenrenten wurden nicht berücksichtigt *** Bezieher/innen einer eigenen Versicherten- oder einer Hinterbliebenenrente **** Bezieher/innen einer eigenen Versicherten- und einer Hinterbliebenenrente 84

7 Von den in Thüringen durch die gesetzliche Rentenversicherung gezahlten Renten sind 76,5 % Einzelrenten und 23,5 % Mehrfachrenten. Die Einzelrenten können entweder Versichertenrenten oder Hinterbliebenenrenten sein. Bei den Mehrfachrenten treffen Versichertenrenten und Hinterbliebenenrenten aufeinander. Der Anteil der Mehrfachrentner/innen an den Rentenempfängern insgesamt schwankt in den kreisfreien Städten und Landkreisen zwischen 21,9 % und 26,4 % (vgl. Tabelle 5.16). Die Renteneinkommen in Thüringen differenzieren sich darüber hinaus regional. Vor allem bei den Altersrenten ergeben sich starke Differenzierungen nach der Wirtschaftsstruktur der Region. So liegen die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge in den Zentren von Kultur, Wissenschaft und Verwaltung, in den ehemaligen Bergbauregionen und Industriezentren höher als in Regionen, in denen Leichtindustrie, Land- und Forstwirtschaft und das Dienstleistungsgewerbe überwog bzw. noch immer überwiegt. Darüber hinaus treten bei den Altersrenten erhebliche Unterschiede in den Zahlbeträgen insgesamt und den Altersrenten für schwerbehinderte Menschen hervor. Die Zahlbeträge der Renten für schwerbehinderte Menschen an Männer liegen unter denen aller Altersrenten an Männer, und die Renten für schwerbehinderte Menschen an Frauen sind höher als Altersrenten an Frauen insgesamt. Diese Unterschiede gehen auf unterschiedliche rentenbegründende Versicherungsjahre zurück. Die Altersrenten für schwerbehinderte Männer begründen sich auf durchschnittlich 2, Versicherungsjahre weniger als alle Altersrenten an Männer. Hingegen liegen den Altersrenten für schwerbehinderte Menschen an Frauen durchschnittlich 3,86 Versicherungsjahre mehr als allen Altersrenten an Frauen zu Grunde (vgl. Tabelle 5.17). Tabelle 5.17: Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag (Euro) nach Geschlecht, Rentenarten und Kreisen - Freistaat Thüringen kreisfreie Stadt/Landkreis Renten wegen Erwerbsminderung insgesamt Renten wegen Alters darunter Altersrenten für schwerbehinderte Menschen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Erfurt 744,89 671, ,41 688,81 1.2,74 776,88 Gera 723,65 692, ,34 673,7 1.48,51 765,1 Jena 738,97 686, ,9 686,19 977,8 789,74 Suhl 758,65 68, ,34 691,14 1.3,54 786,73 Weimar 742,4 674, ,94 677,64 1.1,37 767,15 Eisenach 745,98 651, ,59 626,46 953,35 746,75 Eichsfeld 716,75 645,27 994,24 586,59 897,22 668,55 Nordhausen 76,27 637, ,34 597, ,92 7,4 Wartburgkreis 742,32 641, ,97 66,22 994,51 735,5 Unstrut-Hainich-Kreis 716,2 647,76 1.,34 628,19 944,49 73,7 Kyffhäuserkreis 729,83 64, ,64 59,73 975,85 693,35 Schmalkalden-Meiningen 658,4 67, ,39 647,68 961,3 743,43 Gotha 746,46 651, ,57 63,27 948,29 73,19 Sömmerda 761,39 661,6 1.14,27 646,88 942,94 712,96 Hildburghausen 745,99 667, ,35 66,18 955,39 759,56 Ilm-Kreis 751, 664, ,6 645,11 956,47 77,6 Weimarer Land 738,19 69,92 1.8,8 681,74 931,7 81,29 Sonneberg 774,35 693, ,57 689,64 951,67 731,63 Saalfeld-Rudolstadt 752,6 66,4 1.58,33 649,67 954,73 726,44 Saale-Holzland-Kreis 744,15 678, ,77 659,98 953,32 753,97 Saale-Orla-Kreis 747,5 659, ,6 661,7 912,24 71,4 Greiz 728,96 671, ,52 662,6 958,89 742,16 Altenburger Land 71,42 651, ,67 629,57 995,21 767,37 Thüringen 733,13 658, ,75 647,29 97,74 742,58 Zusammengestellt nach: VDR Statistik Rentenbestand - Sonderauswertung Thüringen 22 85

8 5.1.3 Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz und dem Bundessozialhilfegesetz Am 1. Januar 23 trat das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Kraft. Zu den Anspruchsberechtigten gehören nicht nur die Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, sondern auch diejenigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des 43 Abs. 2 SGB VI sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann (vgl. 1 Grundsicherungsgesetz). Als Grundsicherungsleistung werden an Anspruchsberechtigte die maßgebenden Regelsätze der Sozialhilfe in Thüringen für Alleinstehende und Haushaltsvorstände (23) in Höhe von 281 Euro und für Haushaltsangehörige (vom Beginn des 19. Lebensjahres) in Höhe von 226 Euro jeweils plus einer 15-prozentigen Pauschale gezahlt. Hinzu kommen angemessene tatsächliche Kosten für Unterkunft und Heizung sowie bei Rentenantragsstellern oder freiwillig Versicherten die Übernahme von Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung. Schwerbehinderte Personen mit dem Merkmal G (gehbehindert) erhalten als Mehrbedarf pauschal 2 % des Regelsatzes. Beim ersten Antrag auf Grundsicherung wird die Bedürftigkeit geprüft und nur eigenes Einkommen bzw. verwertbares Vermögen gegengerechnet. Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten/Partners werden insoweit in die Berechnung einbezogen, wie es dessen Eigenbedarf übersteigt. Die Unterhaltsansprüche der Antragsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern bleiben unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 1. Euro liegt. Vor dem Inkrafttreten des Grundsicherungsgesetzes hatten in der Bundesrepublik Deutschland Menschen mit Behinderungen, die lebenslang voll erwerbsgemindert waren und keine Ansprüche auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erwerben konnten, lediglich Ansprüche auf Eingliederungshilfe sowie Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Anspruchsberechtigt im Sinne des BSHG sind Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem aus eigenem Einkommen und Vermögen, beschaffen können. Die Einkommen von Ehegatten, die nicht getrennt leben, werden insgesamt angerechnet. Bis zum Inkrafttreten des Grundsicherungsgesetzes wurde auch bei Menschen mit lebenslangen Behinderungen für laufende Hilfe zum Lebensunterhalt auf das Einkommen bzw. Vermögen von Eltern oder erwachsenen Kindern zurückgegriffen. Abbildung 5.11: Entwicklung der Anzahl der Empfänger/innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt jeweils am der Jahre 1995 bis 22 - absolut außerhalb von Einrichtungen innerhalb von Einrichtungen Berechnet nach: Thüringer Landesamt für Statistik, Sozialhilfe in Thüringen

9 Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt wird als Geldleistung in Höhe des für Thüringen geltenden Regelsatzes für den Haushaltsvorstand und Alleinlebende sowie für Haushaltsangehörige gezahlt. Hinzu kommen können Mehrbedarfszuschläge. Außerdem werden angemessene Kosten einer Unterkunft sowie die Heizkosten (besonderer Mietzuschuss) übernommen. Der Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt in Thüringen stieg von Hilfeempfängern im Jahre 1995 auf im Jahre 22 an. Das entspricht einem Anstieg von 31 %. Eine Minderheit (22 =,4 %) lebt in Einrichtungen, die überwiegende Mehrheit in privaten Haushalten (vgl. Abbildung 5.11). Der Rückgang des Bezugs von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt bei Heimbewohnern steht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes (vom ) und mit dem Wirksamwerden seiner Leistungen im stationären Bereich seit dem (vgl. Abbildung 5.12). Abbildung 5.12: Veränderung der Anzahl der Empfänger/innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt jeweils am gegenüber dem Stand von in Prozent % 1 14,4 129,6 133,6 129,9 126,6 133,3 14,4-41,1-54,4-37, ,9-9,5-92, außerhalb von Einrichtungen innerhalb von Einrichtungen Berechnet nach: Thüringer Landesamt für Statistik, Sozialhilfe in Thüringen 22 Die Verteilung der Empfänger/innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt insgesamt nach Geschlecht ist seit 1995 relativ konstant, bei 44 bis 45 % Männer und 55 bis 56 % Frauen zwischen den Altersgruppen gibt es Veränderungen (vgl. Abbildung 5.13). Mehr als ein Fünftel der Hilfeempfänger/innen ist unter 7 Jahre alt. Der Anteil der 7- bis unter 18- Jährigen ist zwischen 1995 und 22 um 4,6 % gesunken. Im gleichen Zeitraum nahm die Gruppe der 18- bis 25-Jährigen um 2,5 % zu. Bei den 25- bis unter -jährigen Hilfeempfängern ist die Tendenz abnehmend (-1,5 %). Bei den ab -Jährigen lässt sich eine leicht steigende Tendenz erkennen ( bis unter 65: + 2,3 %, 65 und älter: + 1,2 %). Die Gruppe der 65-Jährigen und Älteren ist über den Zeitraum von 1995 bis 22 durchgängig am geringsten besetzt (vgl. Tabelle 5.18). 87

10 Abbildung 5.13: Empfänger/innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt insgesamt außerhalb von Einrichtungen am der Jahre 1995 bis 22 in Thüringen nach Geschlecht - in Prozent ,4 55,1 55,1 55,5 55,6 55,9 55,7 55, ,4 55,1 55,1 55,5 55,6 55,9 55,7 55,2 44,6 44,9 44,9 44,5 44,4 44,1 44,3 44, männlich weiblich Berechnet nach: Thüringer Landesamt für Statistik, Sozialhilfe in Thüringen Tabelle 5.18: Empfänger/innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen am der Jahre 1995 bis 22 nach ausgewählten Merkmalen Merkmale Empfänger absolut insgesamt männlich weiblich in Prozent männlich 44,6 44,9 44,9 44,5 44,4 44,1 44,3 44,8 weiblich 55,4 55,1 55,1 55,5 55,6 55,9 55,7 55,2 Altersgruppen absolut unter 7 Jahren bis unter 18 Jahren bis unter 25 Jahren bis unter Jahren bis unter 65 Jahren , Jahre und älter in Prozent unter 7 Jahren 23,1 21,6 2,2 21,6 21,9 22,6 23, 23,1 7 bis unter 18 Jahren 21,1 19,9 17,5 19,2 18,7 17,8 17,1 16,5 18 bis unter 25 Jahren 14,3 14,8 15,1 15,2 15,6 16,8 16,9 16,8 25 bis unter Jahren 34,5 35,3 35,9 34,9 34,1 32,9 32,7 33, bis unter 65 Jahren 5,1 6,2 6,5 6,5 6,9 6,9 7,2 7,4 65 Jahre und älter 2, 2,3 2,7 2,5 2,7 3, 3,1 3,2 Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik, Sozialhilfe in Thüringen 22 Der regionale Anteil der Empfänger/innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt an der Wohnbevölkerung lag im Jahre 21 am höchsten in den kreisfreien Städten Erfurt (39,8 ), Weimar (38,3 ), Eisenach (32,7 ) und im Ilm-Kreis (32,1 ). Die geringsten Anteile je 1. der Wohnbevölkerung wurden im Landkreis Schmalkalden-Meiningen (8,9 ), im Wartburgkreis (12,5 ) und im 88

11 Landkreis Hildburghausen (12,8 ) verzeichnet. Auffällig sind überproportional hohe Anteile der 7- bis unter 18-Jährigen im Landkreis Nordhausen und der 25- bis unter -Jährigen im Landkreis Sonneberg (vgl. Tabelle 5.19). Tabelle 5.19: Empfänger/innen laufender Hilfe zum Lebensunterhalt am nach ausgewählten Merkmalen und dem Wohnkreis der Hilfeempfänger/innen kreisfreie Stadt/Landkreis insgesamt und zwar Anzahl je 1. im Alter von... bis unter...jahren der Wohnbevölkerung unter 7 7 bis bis bis bis und älter in Einrichtungen außerhalb von Einrichtungen Schmalkalden-Meiningen ,8 23,7 15,6 15,7 33,3 8, 3,7, 1 Hildburghausen ,3 25, 18, 15,7 33,2 5,3 2,8,2 99,8 Wartburgkreis ,7 22,5 15,7 17,8 33,3 7,9 2,8 1,1 98,9 Eichsfeld ,1 2,6 16,5 16,8 33,3 8,9 3,8,8 99,2 Sömmerda ,4 21,2 18,8 16,5 33,2 7,6 2,6, 1 Sonneberg ,6 23,7 17,3 15,4 32,1 8, 3,5 1 Greiz ,3 21,7 14,8 19,3 33,5 7, 3,7,7 99,3 Saalfeld-Rudolstadt ,2 26,2 16,1 18,4 3,9 5,3 3,2,1 99,9 Saale-Holzland-Kreis ,9 23,2 16,8 16,1 34,6 7,1 2,3 1,1 98,9 Saale-Orla-Kreis ,7 24,8 17,4 16, 3,6 7,9 3,3,3 99,7 Weimarer Land ,1 23,6 14,4 16,5 32,4 7,7 5,4,7 99,3 Stadt Gera ,9 25,3 14,7 18,7 3,7 6,9 3,7,5 99,5 Stadt Jena ,9 23,5 17,9 16,4 32,1 6,6 3,5,3 99,7 Gotha ,2 22,8 15,8 16,4 34, 7,7 3,4,6 99,4 Stadt Suhl ,1 23,7 17,1 17,8 32, 6,7 2,7,1 99,9 Kyffhäuserkreis ,4 2,3 16,3 2,1 32,7 7,8 2,9, 1 Unstrut-Hainich-Kreis ,9 2,3 17,5 17,5 33,3 8,5 2,9 1,1 98,9 Altenburger Land ,9 22,1 16,6 14,7 35,1 8,2 3,3,4 99,6 Nordhausen ,3 21,5 17,1 16,7 49,4 7,5 4,4,2 99,8 Ilm-Kreis ,2 23, 16,4 16,3 32,5 7,6 4,2,4 99,6 Stadt Eisenach ,8 19,8 15,2 17,9 35,2 8,2 3,7 1,6 98,4 Stadt Weimar ,5 23,5 17, 16,4 31,9 6,5 4,7,7 99,3 Stadt Erfurt ,9 23,4 15,1 14,9 34,6 8,3 3,7,1 99,9 Thüringen zusammen ,2 23, 16,4 16,7 32,9 7,4 3,5,4 99,6 Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik, Sozialhilfe in Thüringen 22 Wenn man die Struktur der Empfänger/innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Ursachen des Hilfeempfanges - den Lebensunterhalt nicht abdeckendes Arbeitsentgelt, Arbeitslosigkeit, Aus- und Fortbildung, häusliche Bindung, Krankheit, Behinderung, Arbeitsunfähigkeit betrachtet, wird offensichtlich, in welchem Maße Menschen mit Behinderungen an dieser Entwicklung teilhatten. Die Anzahl jener, die wegen Krankheit, Behinderung und Arbeitsunfähigkeit auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen waren, stieg von 651 Personen im Jahre 1995 auf Personen im Jahre 22 an. Das ist ein Anstieg um 152,5 %. Bei 18- bis 65-Jährigen, die im Jahre 22 laufende Hilfe zum Lebensunterhalt wegen Krankheit, Behinderung und Arbeitsunfähigkeit (Menschen mit Behinderungen) bezogen, waren 44,5 % Frauen. 89

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